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Sachgebiet: Mietrecht

2945 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

IBRRS 2017, 2942
SteuerrechtSteuerrecht
Sanierung einer Photovoltaik-Anlage auf gepachtetem Dach: Tauschähnlicher Umsatz!

FG München, Urteil vom 10.05.2017 - 3 K 1776/14

1. Ein Mieter, der Ausbauten, Umbauten und Einbauten auf eigene Kosten vornimmt oder auf dem gemieteten Grundstück ein Gebäude errichtet, führt grundsätzlich eine Werklieferung an den Vermieter aus.*)

2. Die Sanierung des zur Aufstellung einer Photovoltaikanlage gepachteten Dachs eines im Übrigen vom Verpächter zu Wohnzwecken vermieteten Gebäudes kann einen tauschähnlichen Umsatz (ggf. mit Baraufgabe) des Pächters an den Verpächter bewirken, wobei die Nutzungsüberlassung Entgelt für die Sanierung darstellt.*)

3. Lässt sich einer Klageschrift nicht eindeutig entnehmen, gegen welche Finanzbehörde sich die Klage richtet, ist die Klageschrift auszulegen, wobei als Auslegungshilfe der Gesichtspunkt dienen kann, dass die Klage im Zweifel nicht gegen den falschen, sondern gegen den nach dem Inhalt der Klage richtigen Beklagten gerichtet sein soll.*)

4. Bei der Auslegung einer beim Finanzgericht eingereichten Klageschrift sind neben den dem Finanzgericht als Adressaten auch die im Zeitpunkt des Klageeingangs der Behörde bekannten oder vernünftigerweise erkennbaren Umstände zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2017, 2935
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Verspätete Einwendungen des Mieterbunds muss sich Mieter zurechnen lassen!

LG Berlin, Beschluss vom 11.07.2017 - 67 S 129/17

1. Der Mieter wahrt die Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB nur, wenn seine Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung des Vermieters so konkret gefasst sind, dass zu erkennen ist, welche Posten der Abrechnung aus welchen Gründen beanstandet werden.*)

2. Wurden die Einwendungen nicht vom Mieter selbst, sondern in dessen Namen vom Mieterschutzbund erhoben und nicht hinreichend konkret gefasst, hat der Mieter die darauf beruhende Fristversäumung gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGBG gleichwohl zu vertreten, da ihm das schuldhafte Verhalten des Mieterschutzbundes gemäß § 278 Satz 1 BGB zuzurechnen ist.*)

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IBRRS 2017, 2948
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Nutzung von Büroraum für einen Fotoautomaten?

OLG Dresden, Beschluss vom 07.07.2017 - 5 U 556/17

Wird in einem Mietvertrag über (Büro-)Räume mit einer Stadt als Mietzweck die Nutzung für Verwaltungszwecke vereinbart, fällt darunter auch die Aufstellung eines Selbstbedienungsterminals in einem Wartebereich, wenn damit Passbilder angefertigt werden, die den Bürgern nicht ausgehändigt, sondern automatisch an den Sachbearbeiter der Meldebehörde weitergeleitet, also nur für die Zwecke der Meldebehörde erstellt werden.




IBRRS 2017, 2932
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Ausweisung der Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung

OLG Köln, Beschluss vom 17.07.2017 - 22 U 60/16

Haben die Parteien vereinbart, dass der Mieter Umsatzsteuer zahlen soll und hat der Vermieter von Gewerberaum seinerseits optiert und will der Mieter seinerseits die auf die Miete und die Betriebskosten geleistete Umsätzsteuer im Wege des Vorsteuerabzuges geltend machen, benötigt er hierzu gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG eine Rechnung i.S.d. § 14 UStG. Der Mieter hat insoweit grundsätzlich Anspruch auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung, die ihn in die Lage versetzt, die Vorsteuer geltend zu machen: Dem Mieter steht insoweit auch grundsätzlich gem. § 273 BGB bis zur ordnungsgemäßen Ausstellung einer solchen "Rechnung" ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins zu.

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IBRRS 2017, 2929
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vermieter ist nicht Eigentümer: Tritt Erwerber in das Mietverhältnis ein?

BGH, Urteil vom 12.07.2017 - XII ZR 26/16

Bei fehlender Identität zwischen Vermieter und Veräußerer ist § 566 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbar, wenn die Vermietung des veräußerten Grundstücks mit Zustimmung und im alleinigen wirtschaftlichen Interesse des Eigentümers erfolgt und der Vermieter kein eigenes Interesse am Fortbestand des Mietverhältnisses hat (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 22.10.2003 - XII ZR 119/02, NJW-RR 2004, 657).*)

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IBRRS 2017, 2437
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Berechtigt eine Strafanzeige zur Kündigung?

AG Hamburg, Urteil vom 14.04.2016 - 42 C 61/15

1. Eine Strafanzeige gegen den Vermieter stellt als solche noch keine Pflichtverletzung des Mieters dar; pflichtwidrig ist eine Strafanzeige nur dann, wenn sie schuldhaft falsch war, was wiederum der Vermieter beweisen muss.

2. Allerdings trifft den Mieter, der die Strafanzeige gegen den Vermieter erstattet hat, eine sekundäre Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Umstände, die zu der Strafanzeige geführt haben. Wenn danach zwar die behauptete Straftat nicht bewiesen ist, aber Anhaltspunkte für den behaupteten Geschehensablauf vorliegen, so dass nicht eine offensichtliche Verleumdung vorliegt, ist der Kündigende wieder in der Beweislast.

3. Steht zur Überzeugung des Gerichts weder fest, dass der Mieter bei der Erstattung der Strafanzeige den Vermieter bewusst fälschlich der Körperverletzung bezichtigt hat, noch, dass der Vermieter die vom Mieter behauptete Körperverletzung tatsächlich begangen hat, ist eine außerordentliche Kündigung nicht gerechtfertigt.

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IBRRS 2017, 2913
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Eilbedürftigkeit von SGB-II-Unterkunftsleistungen auch vor Räumungsklage möglich

BVerfG, Beschluss vom 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12

Sozialgerichte dürfen in einstweiligen Rechtsschutzverfahren über die Eilbedürftigkeit von Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht schematisch darauf abstellen, ob schon eine Räumungsklage erhoben worden ist. Vielmehr müssen sie prüfen, welche negativen Folgen finanzieller, sozialer, gesundheitlicher oder sonstiger Art dem Antragsteller im konkreten Einzelfall drohen.

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IBRRS 2017, 1931
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Stützpfeiler müssen angekündigt werden!

AG Charlottenburg, Urteil vom 20.07.2016 - 216 C 98/16

1. Eine Modernisierungsankündigung muss die Art und den voraussichtlichen Umfang der Modernisierungsmaßnahme in wesentlichen Zügen enthalten.

2. Sollen Balkone angebracht werden und diese durch Stützpfeiler auf der Terrasse der Erdgeschosswohnung abgestützt werden, muss dies in der Modernisierungsankündigung enthalten sein.

3. Durch Balkone wird eine ohnehin schon dunkle Erdgeschosswohnung im Hinterhaus weiter verdunkelt. Auch eine Terrasse nebst bodentiefer Tür mit Blick auf eine nahe und emittierende Müllstandsfläche stellt keine Modernisierungsmaßnahme dar.

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IBRRS 2017, 2890
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Fürsorgepflicht des Vermieters mit Blick auf Wartung eines Tors

LG Kempten, Beschluss vom 17.07.2017 - 51 S 644/17

Die Fürsorgepflicht des Vermieters einer Tiefgarage begründet eine Nachrüstungspflicht bei Tiefgaragentoren, die den Sicherheitsstandards nach DIN EN 13 241-1 nicht mehr entsprechen. Dies bedeutet, dass der Vermieter bei Änderungen von Sicherheitsvorschriften nicht sofort reagieren muss, dennoch aber durch positives Tun gefordert ist, die Mietsache so zu erhalten, dass dem Mieter kein Schaden entsteht bzw. Gefahren für das Eigentum des Mieters verhindert oder abgewendet werden.

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IBRRS 2017, 2848
WohnraummieteWohnraummiete
Duldung des Einbaus von Rauchwarnmeldern auch bei (stetiger) Abwesenheit

LG Hannover, Beschluss vom 14.06.2017 - 1 S 24/17

Der Mieter muss den Einbau von Rauchwarnmeldern auch dann dulden, wenn er sich selten in seiner Wohnung aufhält und diese bereits über Rauchwarnmelder verfügt.

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IBRRS 2017, 2835
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Duldung des Einbaus von Rauchwarnmeldern auch bei (stetiger) Abwesenheit

LG Hannover, Beschluss vom 13.07.2017 - 1 S 24/17

Der Mieter muss den Einbau von Rauchwarnmeldern auch dann dulden, wenn er sich selten in seiner Wohnung aufhält und diese bereits über Rauchwarnmelder verfügt.

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IBRRS 2017, 2669
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Shisha-Bar statt Gaststätte: Darf Vermieter kündigen?

OLG Köln, Urteil vom 19.05.2017 - 1 U 25/16

1. Ist das Mietobjekt zum Betrieb einer "Gaststätte mit Alkoholausschank" vermietet, so ist auch der Betrieb einer sog. Shisha-Bar zulässig.

2. Eine außerordentliche Kündigung kann nur auf Umstände gestützt werden, die in der Person oder im Risikobereich des Kündigungsgegners begründet sind.

3. Der Vermieter schuldet alle baulichen Voraussetzungen zum Betrieb einer (allgemeinen) Gaststätte. Er schuldet jedoch nicht die besonderen baulichen Voraussetzungen, die der Betrieb einer Shisha-Bar zusätzlich erfordert.

4. Wenn das Bauaufsichtsamt den Betrieb der Gaststätte davon abhängig macht, dass ein zweiter Rettungsweg vorhanden ist, dann ist der Vermieter vertraglich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass derartige Einbauten erfolgen.

5. Nimmt der Mieter von Gewerberaum ohne Zustimmung des Vermieters bauliche Maßnahmen an dem Mietobjekt vor, so ist der Vermieter nicht berechtigt, den Mietvertrag wegen dieser Eigenmächtigkeit fristlos zu kündigen, wenn das Mietobjekt durch die Baumaßnahmen erst in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt wurde.

6. Gleiches muss naturgemäß gelten, wenn der Mieter die notwendigen Umbauarbeiten nicht bereits selbst vorgenommen, sondern zunächst einen diesbezüglichen Bauantrag gestellt hat.

7. Einem Schuldner, der nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung in den Tatsacheninstanzen die Aufrechnung erklärt hat, ist es verwehrt, ein rechtskräftiges Urteil mit der Vollstreckungsgegenklage anzugreifen, wenn schon vor dem genannten Zeitpunkt eine Aufrechnungslage bestanden hat. Entsprechendes gilt für eine Anfechtung und für eine Kündigungserklärung.

8. Eine Vereinbarung über die Lage und die Größe eines von mehreren Kellerräumen außerhalb der Wohnung, der nicht zu Wohnzwecken dient, sondern Neben- bzw. Zubehörraum der Wohneinheit ist, ist nicht beurkundungsbedürftig. Eine Vereinbarung dieses Inhalts gehört wegen der untergeordneten Bedeutung eines solches Kellerraums grundsätzlich nicht zu den wesentlichen Bestandteilen (essentialia negotii) eines Mietvertrags.

9. Der Vermieter hat ein Wahlrecht, wie er einen Mangel beseitigen will.




IBRRS 2017, 2752
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Anforderungen an formelle Ordnungsgemäßheit der Betriebskostenabrechnung

BGH, Urteil vom 19.07.2017 - VIII ZR 3/17

1. Unterliegt ein Berufungsurteil der Revision, müssen sich die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung aus dem Urteil oder - im Falle des § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO - aus dem Sitzungsprotokoll einschließlich der im Urteil oder im Sitzungsprotokoll enthaltenen Bezugnahmen so erschließen, dass eine revisionsrechtliche Nachprüfung stattfinden kann (im Anschluss an BGH, Urteile vom 10.02.2004 - VI ZR 94/03, BGHZ 158, 60, 62; vom 21.09.2016 - VIII ZR 188/15, IMR 2017, 1043 - nur online). Weiter muss das Berufungsurteil in diesem Fall erkennen lassen, von welchem Sach- und Streitstand das Gericht ausgegangen ist und welche Berufungsanträge die Parteien zumindest sinngemäß gestellt haben (im Anschluss an BGH, Urteile vom 29.03.2007 - I ZR 152/04, NJW 2007, 2334 Rz. 5; vom 21.09.2016 - VIII ZR 188/15, a.a.O.; vgl. auch BGH, Urteil vom 30.05.2017 - VI ZR 501/16, Rz. 7).*)

2. Für die formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung ist allein entscheidend, ob es die darin gemachten Angaben dem Mieter ermöglichen, die zur Verteilung anstehenden Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil an diesen Kosten gedanklich und rechnerisch nachzuprüfen (im Anschluss an Senatsurteile vom 22.10.2014 - VIII ZR 97/14, IMR 2015, 8; vom 12.11.2014 - VIII ZR 112/14, IMR 2015, 7; vom 06.05.2015 - VIII ZR 193/14, NJW-RR 2015, 778 Rz. 13; jeweils m.w.N.). Hieran sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen kann, so dass die Einsichtnahme in dafür vorgesehene Belege nur noch zur Kontrolle und zur Beseitigung von Zweifeln erforderlich ist (im Anschluss an Senatsurteile vom 16.09.2009 - VIII ZR 346/08, IMR 2009, 416; vom 22.09.2010 - VIII ZR 285/09, NJW 2011, 143 Rz. 40; Senatsbeschluss vom 25.04.2017 - VIII ZR 237/16, Rz. 5).*)

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IBRRS 2017, 2666
MietrechtMietrecht
ohne

AG Köln, Urteil vom 07.06.2017 - 214 C 219/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 2655
WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhung: Amt übernimmt - kein Härtefall!

LG Berlin, Urteil vom 23.03.2017 - 18 S 187/16

1. Wird die Modernisierungserhöhung in voller Höhe vom Amt übernommen, ist ein Härtefalleinwand nicht erkennbar.

2. Wird die Mangelbeseitigung vom Mieter verhindert, kann er ab diesem Zeitpunkt die Miete wegen des Mangels nicht mehr mindern

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IBRRS 2017, 2668
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Änderung der Heizkostenabrechnung: Nur nach Ankündigung und für die Zukunft!

OLG Hamburg, Urteil vom 24.05.2017 - 8 U 41/16

Eine von der mietvertraglichen Vereinbarung einer Heizkostenpauschale abweichende Abrechnung auf der Grundlage des Flächenanteils ist erst nach entsprechender Ankündigung für die nachfolgende Abrechnungsperiode, nicht aber für die Vergangenheit zulässig.

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IBRRS 2017, 2712
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wertsicherungsklausel berücksichtigt nur Mieterhöhungen und keine Ermäßigungen: Klausel unwirksam!

LG Wuppertal, Urteil vom 24.11.2016 - 7 O 139/15

Eine in einem Gewerberaummietvertrag enthaltene Vertragsbestimmung, dass sich die Miete automatisch zum 01.01. eines jeden Jahres ändert, wenn sich der Verbraucherpreisindex (VPI) gegenüber dem Stand der bei der letzten Mietangleichung nach oben verändert hat, ist unwirksam.

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IBRRS 2017, 2667
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Brandschaden in Mietwohnung: Sauna ist kein Lagerraum!

OLG Dresden, Urteil vom 06.06.2017 - 4 U 1721/16

1. Die im Schadensfall eintrittspflichtige Gebäudeversicherung kann von dem Haftpflichtversicherer hälftigen Ausgleich des entstandenen Schadens verlangen kann, wenn nicht auszuschließen ist, dass ein Verschulden des haftpflichtversicherten Mieters zum Schaden geführt hat.

2. Eine in die Mietwohnung fest eingebaute Sauna, ist als Bestandteil der Mietsache anzusehen. Wenn der Mieter sich dafür entscheidet, die Sauna während der Mietdauer nicht zu nutzen, ist dies Teil des individuellen Mietgebrauchs.

3. Wird die Sauna nicht als solche, sondern als Lagerraum genutzt und brennbare Gegenstände in nicht ausreichendem Sicherheitsabstand zum Saunaofen abgestellt, verletzt der Mieter die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten im Umgang mit dem Saunaofen - jedenfalls solange der Ofen eine ständige Verbindung zum Stromnetz hat. Den Mieter trifft dann am entstandenen Brandschaden ein Verschulden.

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IBRRS 2017, 2656
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ist die Rückwirkung des Zweckentfremdungsverbots verfassungsgemäß?

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.04.2017 - 5 B 14.16

1. In Berlin gilt seit Mai 2014 wegen einer besonderen Gefährdung der Wohnraumversorgung ein Zweckentfremdungsverbot. Wohnraum darf seitdem nur mit Genehmigung zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, z. B. als Ferienwohnung oder für berufliche oder gewerbliche Zwecke.

2. Das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unterstellte aber nicht nur den vorhandenen Wohnraum dem Zweckentfremdungsverbot, sondern bezog auch Räume ein, die zur dauernden Wohnnutzung geeignet sind, aber im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Verbots bereits zu anderen Zwecken genehmigungsfrei genutzt wurden (Ferienwohnung, Anwaltskanzlei).

3. Das Zweckentfremdungsverbot ist rechtmäßig, soweit es um den Schutz des Wohnraumbestands gehe. Fraglich ist allerdings, ob die Rückwirkung des Gesetzes, also auch eine vor dem 01.05.2014 begonnene Vermietung von Räumen zu anderen als Wohnzwecken einbezogen werden durfte, oder ob dies unverhältnismäßig in die Grundrechte der Eigentümer und Vermieter eingreift.

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IBRRS 2017, 2670
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wie wird Saldo aus Mieterkonto zulässig eingeklagt?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.05.2017 - 2-11 S 220/16

1. Werden in das Mieterkonto Mietzinsforderungen, Mahngebühren und Zahlungseingänge eingestellt und verrechnet der Vermieter diese mit Zahlungen bzw. Guthaben oder Gutschriften ohne jegliche Differenzierung lediglich nach dem aktuellen Saldo, ist der Streitgegenstand nicht ausreichend bestimmt.

2. Soweit in einer Kontoaufstellung Vorauszahlungen enthalten sind, muss der Vermieter darlegen, ob er seinen Klageantrag auf die vertraglich geschuldete Vorauszahlung oder den Nachzahlungssaldo stützt, nachdem erstere mit Ablauf der Abrechnungsfrist entfällt und ein Nachzahlungssaldo eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung voraussetzt.

3. § 366 Abs. 2 BGB gibt nur im rechtlichen Sinne vor, wie der Gläubiger zu verrechnen hat, er muss dann aber vortragen, was tatsächlich worauf verrechnet wurde und welche Ansprüche noch Teil der Klage sind.

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IBRRS 2017, 2658
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ohne Rückerlangungswille auch keine Nutzungsentschädigung!

BGH, Urteil vom 12.07.2017 - VIII ZR 214/16

1. Die Mietsache wird dem Vermieter dann im Sinne des § 546a Abs. 1 BGB nach Beendigung des Mietverhältnisses vorenthalten, wenn der Mieter die Mietsache nicht zurückgibt und das Unterlassen der Herausgabe dem Willen des Vermieters widerspricht (Anschluss an BGH, Urteile vom 05.10.2005 - VIII ZR 57/05, IBR 2006, 178; vom 16.11.2005 - VIII ZR 218/04, IMRRS 2005, 0473; vom 29.01.2015 - IX ZR 279/13, BGHZ 204, 83 Rz. 81; jeweils mwN; st. Rspr.).*)

2. An einem Rückerlangungswillen des Vermieters fehlt es etwa, wenn er - trotz Kündigung des Mieters - von einem Fortbestehen des Mietverhältnisses ausgeht (Anschluss an BGH, Urteile vom 02.11.2005 - XII ZR 233/03, NJW 2006, 140 Rn. 25; vom 16.11.2005 - VIII ZR 218/04, a.a.O; vom 13.03.2013 - XII ZR 34/12, NJW 2013, 3232 Rz. 23; jeweils m.w.N.).

3. Fehlt es an einem Rückerlangungswillen des Vermieters, steht diesem ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB grundsätzlich auch dann nicht zu, wenn der Mieter zur Rückgabe der Mietsache außerstande ist und die subjektive Unmöglichkeit durch ihn selbst verursacht wurde (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 22.03.1960 - VIII ZR 177/59, NJW 1960, 909 unter II b; vom 15.02.1984 - VIII ZR 213/82, BGHZ 90, 145, 148 f.; [jeweils zu § 557 BGB a.F.]).

4. Zum Anspruch des Vermieters gegen den Mieter, der die Mietsache über die vereinbarte Laufzeit hinaus nutzt, auf Herausgabe des tatsächlich gezogenen Nutzungswerts wegen ungerechtfertigter Bereicherung (Anschluss an BGH, Urteile vom 21.12.1988 - VIII ZR 277/87, NJW 1989, 2133 unter III 3; vom 15.12.1999 - XII ZR 154/97; vom 29.01.2015 - IX ZR 279/13, a.a.O. Rz. 84).

5. Ein bereicherungsrechtlicher Nutzungsersatzanspruch des Vermieters wird weder durch § 546a BGB ausgeschlossen noch durch die §§ 987 ff. BGB verdrängt (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 10.11.1965 - VIII ZR 12/64, BGHZ 44, 241, 242 ff. [zu § 557 BGB a.F.]; vom 28.06.1967 - VIII ZR 59/65, NJW 1968, 197 unter 3 [zu § 597 BGB a.F.]; vom 21.02.1973 - VIII ZR 44/71 [zu § 557 BGB a.F.]; vom 21.12.1988 - VIII ZR 277/87, a.a.O. unter III 3 a [zu § 597 BGB a.F.]).*)

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IBRRS 2017, 2641
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Unterwerfung unter sofortige Zwangsvollstreckung ist keine Mietsicherheit

BGH, Urteil vom 14.06.2017 - VIII ZR 76/16

Bei einer notariell beurkundeten Unterwerfung des Mieters unter die sofortige Zwangsvollstreckung wegen der laufenden Mieten (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) handelt es sich nicht um eine Sicherheit im Sinne von § 551 Abs. 1, 4, § 232 BGB. Der Umstand, dass der Wohnraummieter bereits eine Kaution von drei Monatsmieten geleistet hat, führt daher nicht zur Unwirksamkeit der Unterwerfungserklärung.*)




IBRRS 2017, 2356
WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhung: Welcher Mietspiegel gilt?

LG Aachen, Urteil vom 22.12.2016 - 2 S 30/16

Stammt ein Mieterhöhungsverlangen vom 26.11.2014 und wurden für den Mietspiegel 2015 Daten bis etwa Mitte Dezember 2014 erhoben, so bilden die für den Mietspiegel 2015 erhobenen und ausgewerteten Daten auch bzw. schon die ortsübliche Vergleichsmiete bei Zugang des Mieterhöhungsverlangens zutreffend ab.

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IBRRS 2017, 1390
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Asbestbeseitigung ist kein Mietmangel!

LG Berlin, Urteil vom 20.12.2016 - 63 S 164/16

1. Das Entfernen asbesthaltiger Bodenplatten und das Versiegeln des asbesthaltigen Klebers entsprachen 2011 dem allgemeinen Stand der Technik.

2. Sofern nicht ausnahmsweise Asbestbelastungen nachgewiesen werden, stellt eine solche Asbestbeseitigung keinen Mietmangel dar.

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IBRRS 2017, 2567
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ohne Entscheidung zur Abwendungsbefugnis keine Einstellung der Zwangsvollstreckung!

BGH, Beschluss vom 04.07.2017 - VIII ZR 101/17

1. Sind die Mieter wegen der drohenden Zwangsvollstreckung bereit ausgezogen, ist statt einer Räumungsvollstreckung nur noch eine Vollstreckung wegen Verurteilung zur Zahlung möglich. Dies setzt voraus, dass den Mietern durch Vollstreckung der Geldforderung ein unersetzlicher Nachteil droht.

2. Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt nicht in Betracht, wenn das Berufungsgericht eine Entscheidung über eine Abwendungsbefugnis unterlassen hat und der Schuldner keinen Antrag auf Urteilsergänzung stellt.

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IBRRS 2017, 2268
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Finanzielle Mittel unter dem Existenzminimum: Mieterhöhung kaum durchsetzbar!

LG Berlin, Urteil vom 24.01.2017 - 67 S 328/16

1. Die Beurteilung, ob eine für den Mieter nicht zu rechtfertigende finanzielle Härte vorliegt, entzieht sich einer schematischen Betrachtung der Quote von Haushaltseinkommen und erhöhter Miete. Der Ansatz starrer Grenzen bzw. bezifferter Prozentsätze verbietet sich. Es ist vielmehr auf die konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls abzustellen, wobei neben der modernisierungsbedingten finanziellen Belastung des Mieters auch das Maß der durch die Modernisierung geschaffenen Komfortverbesserung zu berücksichtigen ist.

2. Pflegegeld ist bei der Beurteilung des dem Mieter zur Verfügung stehenden monatlichen Geldbetrags mit einzubeziehen - zumindest wenn die Pflege unentgeltlich durch die Kinder erfolgt und keine weiteren zusätzlichen Kosten durch die Pflege anfallen.

3. Liegen die dem Mieter nach Abzug der bisherigen Miete zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel bereits unter dem Existenzminimum, führt jede weitere modernisierungsbedingte Mieterhöhung zu einer nicht mehr zu rechtfertigenden Härte. Diese Wertung findet allenfalls im konkreten Einzelfall eine Einschränkung, wenn die Modernisierung mit einem nachhaltigen und deutlichen Zuwachs an Wohnkomfort verbunden wäre.

4. Geringfügig geringere Heizleistungen und dadurch niedrigere Heizkosten sind lediglich im Zuge der zu prüfenden künftigen finanziellen Belastung zu prüfen.

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IBRRS 2017, 2511
WohnraummieteWohnraummiete
Wann verjährt Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Betriebskosten?

LG Berlin, Urteil vom 21.03.2017 - 63 S 206/16

1. Es ist unerheblich, ob lediglich für einzelne Betriebskostenarten oder für die Betriebskosten insgesamt keine Umlagevereinbarung getroffen worden ist. In beiden Fällen handelt es sich um einen inhaltlichen Fehler der Abrechnung, der zu rügen ist.

2. Die Rüge ist für jede Abrechnung zu wiederholen.

3. Zur Auslegung eines Mietvertrags, ob hiernach auch kalte Betriebskosten umgelegt wurden.

4. Der Mieter kann die Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen verlangen, wenn der Vermieter nicht fristgerecht abgerechnet hat. Der Rückforderungsanspruch des Mieters wird deshalb in einem solchen Fall nicht erst mit der Mitteilung der Abrechnung des Vermieters, sondern bereits dann fällig, wenn die Abrechnungsfrist erfolglos abgelaufen ist.

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IBRRS 2017, 2425
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Aufnahme der Lebensgefährtin ist kein Kündigungsgrund!

LG Berlin, Beschluss vom 16.05.2017 - 67 S 119/17

Bei einem langjährig unbeanstandet geführten Wohnraummietverhältnis ist der Vermieter weder zum Ausspruch einer außerordentlichen noch einer ordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter seine Lebensgefährtin in die Mietsache aufnimmt, ohne zuvor beim Vermieter um die Genehmigung der teilweisen (Dritt-)Überlassung nachgesucht oder die Aufnahme angezeigt zu haben.*)

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IBRRS 2017, 2450
WohnraummieteWohnraummiete
Senkung der Bestellleistung verringert Fernwärmekosten deutlich!

AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 16.11.2016 - 10 C 369/15

1. Heizungsanlagen aus den 80-iger Jahren wurden häufig überdimensioniert. Es wurde eine hohe Bestellleistung gewählt, was heute zu hohen Grundkosten führt, die den größten Einzelanteil der Fernwärmekosten ausmachen.

2. Bei einer Reduzierung der Bestellleistung können die spezifischen Fernwärmekosten deutlich reduziert werden.

3. Die Berechnungsformel nach der Heizkostenverordnung darf nur angewendet werden, wenn der Wärmemengenzähler die Wärmemenge für Heizung und Warmwasser misst.

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IBRRS 2017, 2448
ProzessualesProzessuales
Klageänderung in der Berufungsinstanz?

LG Berlin, Beschluss vom 10.03.2017 - 65 S 62/17

1. Stützt der Vermieter sein (unverändertes) Räumungsbegehren auf eine weitere, nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung ausgesprochene Kündigung, so handelt es sich dabei um eine Klageänderung.

2. Eine Klageänderung ist in der Berufungsinstanz nur zulässig, wenn sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat.

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IBRRS 2017, 2442
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse in Hamburg ist doch wirksam!

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 22.06.2017 - 913 C 2/17

1. Die Hamburger Mietpreisbegrenzungsverordnung ist rechtswirksam, da sie umfassend begründet ist (entgegen AG Hamburg-Altona, Urteil vom 23.05.2017 - 316 C 380/16).

2. Diese Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist in der Freien und Hansestadt Hamburg durch den Qualifizierten Mietenspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum 2015 i.S.d. § 558d BGB erfolgt, der die in Hamburg gezahlten Mieten für frei finanzierten Wohnraum widerspiegelt.




IBRRS 2017, 2185
WohnraummieteWohnraummiete
Energetische Sanierung allein rechtfertigt keine jüngere Baualtersklasse

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 22.01.2016 - 532 C 246/15

Eine Modernisierung, die sich isoliert auf die energetischen Eigenschaften der Wohnung bezieht und damit die übrige Beschaffenheit und das Gesamtgepräge der Wohnung unberührt lässt, kann von vorneherein keine Eingruppierung in eine abweichende Baualtersklasse rechtfertigen. Sie ist lediglich im Rahmen der Spanneneinordnung zu berücksichtigen.

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IBRRS 2017, 2026
WohnraummieteWohnraummiete
Bayerische Kappungsgrenzesenkungsverordnung ist verfassungskonform

LG München II, Urteil vom 15.03.2016 - 12 S 5160/15

1. Die Kappungsgrenzesenkungsverordnung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

2. Das rechtsanwendende Gericht hat selbstständig die Gültigkeitsvoraussetzungen der von ihm angewendeten Norm zu überprüfen, ohne dass insoweit die Dispositionsmaxime eingreifen würde. Zur Disposition der Parteien stehen nur Tatsachen, nicht jedoch die Auswahl des anwendbaren Gesetzes.

3. Die für die Rechtskraft geltenden Grundsätze sind deshalb auf die Normenkontrolle - jedenfalls nach Art. 98 Satz 4, 92 BayVerf - nicht anwendbar und stehen einer erneuten Sachentscheidung nicht entgegen.

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IBRRS 2017, 2421
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wohnraummietrecht vereinbart, aber Schriftform nicht eingehalten: Kein Kündigungsgrund nötig!

LG Berlin, Beschluss vom 23.05.2017 - 67 S 110/17

Vereinbaren die Parteien eines Gewerberaummietvertrags durch Unterzeichnung eines mit "Wohnraummietvertrag" überschriebenen Vertragsformulars konkludent die Geltung der Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts, ist das Mietverhältnis gleichwohl ohne Kündigungsgrund gemäß § 580a Abs. 2 BGB ordentlich kündbar, wenn der gewerbliche Vertragszweck in der Vertragsurkunde auch nicht ansatzweise zum Ausdruck kommt und damit die Schriftform des § 550 Satz 1 BGB verfehlt wird.

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IBRRS 2017, 2377
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GewerberaummieteGewerberaummiete
In Anlage "versteckte" Nebenkostenpauschale ist unwirksam!

OLG Hamm, Urteil vom 08.06.2017 - 18 U 9/17

Weist ein formularmäßiger, dem Mieter gestellter Mietvertrag aus, dass sich die Miete aus "Grundmiete" und "Nebenkostenvorauszahlungen" zusammensetzt und enthält eine im Mietvertrag im Zusammenhang mit der Regelung der "Mietnebenkosten" erwähnte (gleichfalls vorformulierte) Anlage auch Nebenkostenpositionen, die - gemäß den Ausführungen in dieser Anlage - mit einem bestimmten Pauschalbetrag angesetzt und in dieser Höhe als zu den umlagefähigen Nebenkosten gehörig definiert werden (im konkreten Fall auf einen bestimmten Prozentsatz der Jahres(-netto-)miete), kann es sich dabei um eine überraschende Klausel im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB handeln.

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IBRRS 2017, 1389
WohnraummieteWohnraummiete
Räumungsanspruch auch gegen bereits ausgezogenen Mitmieter?

LG Berlin, Beschluss vom 03.08.2016 - 65 S 163/16

1. Zieht ein Mitmieter aus der Mietwohnung aus, so führt dies nicht zur Beendigung des Vertragsverhältnisses.

2. Der vertragliche Herausgabe- und Räumungsanspruch nach Beendigung des mit mehreren Mietern begründeten Mietverhältnisses ist auch gegen denjenigen begründet, der im Gegensatz zu den anderen den Besitz an der Mietsache durch seinen Auszug endgültig aufgegeben hat.

3. Dem ausgezogenen Mieter ist die Erfüllung seiner Rückgabepflicht nicht unmöglich, da diese objektiv - wenn auch nur von dem zurückgebliebenen Mitmieter - erbracht werden kann.

4. Wird die Miete von einem dem Vermieter unbekannten Dritten überwiesen, ist hierdurch die Mietschuld nicht erloschen. Dies gilt insbesondere, wenn der überwiesene Betrag von der geschuldeten Miete derart abweicht, dass sich diese Zahlung für den Vermieter in keiner Weise als Zahlung auf die Mietforderung darstellen muss.

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IBRRS 2017, 2032
WohnraummieteWohnraummiete
Einheitlicher Mietvertrag: Teilkündigung des PKW-Stellplatzes möglich?

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 07.07.2015 - 532 C 110/15

1. Grundsätzlich ist bei einem einheitlichen Mietverhältnis über Wohnraum und einen Stellplatz eine Teilkündigung des Stellplatzes nicht möglich.

2. Ausnahmsweise kann ein Mietverhältnis zum PKW-Stellplatz teilweise gekündigt werden, wenn eine unzulässige Koppelung der Mietgegenstände nach § 10 Abs. 6 HmbWoBindG vorliegt.

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IBRRS 2017, 1973
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WohnraummieteWohnraummiete
Mieter muss unerklärbar hohen Wasserverbrauch nicht ausgleichen!

LG Rostock, Urteil vom 19.05.2017 - 1 S 198/16

1. Kann der Mieter Umstände darlegen und beweisen, die es plausibel erscheinen lassen, dass der gemessene Verbrauch nicht auf seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache beruht, sondern auf einem Mietmangel oder einem nicht seiner Risikosphäre zugehörigen Umstand, muss der Vermieter diese Umstände ausräumen.

2. Solche Umstände sind jedenfalls dann anzunehmen, wenn der gemessene Verbrauch im Vergleich zu dem Verbrauch in der vorherigen Zeit und in der späteren Zeit signifikant gestiegen ist, sich hierfür keine Erklärung finden lässt, die dem Mieter zurechenbar ist, und sich diese Steigerung durch einen Mietmangel erklären lässt, der grds. in die Risikosphäre des Vermieters fällt.

3. Lässt sich ein Verbrauch aufgrund von Umständen im vorgenannten Sinne nicht sicher als betriebskostenrelevanter Verbrauch feststellen, können die umlagefähigen Betriebskosten im Sinne von § 556 BGB wegen eines dem Mieter zurechenbaren Mindestverbrauchs geschätzt werden.

4. Die Mangel-Anzeigepflicht des Mieters setzt die Erkennbarkeit des Mietmangels voraus. Er muss die anzeigerelevanten tatsächlichen Umstände entweder positiv kennen oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht zur Kenntnis genommen haben. Letzteres ist der Fall, wenn der Mangel so offensichtlich ist, dass seine Wahrnehmung sich dem Mieter praktisch hat aufdrängen müssen.

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IBRRS 2017, 1969
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WohnraummieteWohnraummiete
Befall mit Bettwanzen: Mieter schuldet Schadensersatz!

AG Neukölln, Urteil vom 08.03.2017 - 16 C 395/16

1. Ist bei einer Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache (vgl. § 538 BGB) streitig, ob der Mangel oder Schaden vom Mieter oder Vermieter zu vertreten ist, gilt die Sphärentheorie. Nach dieser wird die Darlegungs- und Beweislast nach Verantwortungsbereichen verteilt.

2. Besteht das Mietverhältnis bereits seit längerer Zeit und tritt erst jetzt ein Bettwanzenbefall auf, ist davon auszugehen, dass der Mieter den Befall zu verantworten hat, sofern er sich nicht exkulpieren kann.

3. Dementsprechend schuldet der Mieter dem Vermieter den Ersatz der Kosten für den Kammerjäger.

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IBRRS 2017, 2444
MietrechtMietrecht
Auszugsübergabeprotokoll ohne Beanstandung = Einverständnis mit Mietereinbauten!

AG Gelsenkirchen, Urteil vom 31.05.2016 - 211 C 348/15

1. Es besteht kein Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Entfernung von eingebrachter Ausstattung (hier: Regalbretter im Keller), wenn der Zustand der Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses nicht schlüssig dargelegt werden kann.

2. Ein Auszugsübergabeprotokoll ohne Angaben zum Umgang mit vorhandenen Einbauten ist so auszulegen, dass der Vermieter mit dem Verbleib einverstanden war.

3. Es gibt keine prozessuale Regel, dass derjenige, der vermeintlich leichter einen Beweis führen kann, auch dazu verpflichtet ist.

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IBRRS 2017, 2293
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WohnraummieteWohnraummiete
"Zuschlag Schönheitsreparaturen" unterliegt nicht der AGB-Kontrolle!

BGH, Beschluss vom 30.05.2017 - VIII ZR 31/17

1. Ein neben der "Grundmiete" ausgewiesenen "Zuschlag Schönheitsreparaturen" ist als Preis(haupt)abrede einzuordnen, die nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht der Kontrolle auf ihre inhaltliche Angemessenheit unterliegt, da dieser Zuschlag ein Entgelt für die Hauptleistungspflicht (Gebrauchsgewährungs- und Gebrauchserhaltungspflicht) des Vermieters darstellt.

2. Die Ausweisung eines "Zuschlags Schönheitsreparaturen" hat für das Mietverhältnis rechtlich keine Bedeutung; es handelt sich um einen bloßen (aus Sicht des Mieters belanglosen) Hinweis des Vermieters auf seine interne Kalkulation.

3. Im Hinblick auf spätere Mieterhöhungen gehört der Zuschlag zur Ausgangsmiete, die mit der ortsüblichen Vergleichsmiete zu vergleichen ist.

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IBRRS 2017, 2280
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WohnraummieteWohnraummiete
Keinen Wärmezähler installiert: Kann der Mieter die Heizkostenabrechnung kürzen?

LG Berlin, Urteil vom 15.06.2017 - 67 S 101/17

Rechnet der Vermieter den Heiz- und Warmwasserverbrauch des Mieters in der Heizkostenabrechnung nach erfasstem Verbrauch ab, steht dem Mieter ein Kürzungsrecht gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenVO nicht zu, auch wenn es der Vermieter entgegen § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenVO unterlassen hat, einen Wärmezähler zur Erfassung der auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge zu installieren.

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IBRRS 2017, 2269
ProzessualesProzessuales
Summarische Prüfung der Erfolgsaussichten genügt für Kostenentscheidung!

LG Saarbrücken, Urteil vom 23.12.2016 - 10 T 71/16

1. Die Kostenentscheidung ist nicht zu beanstanden, wenn die hälftige Zuordnung der Haftungsrisiken als Ausgangspunkt den Erfolgsaussichten des Klagebegehrens entspricht.

2. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit den einzelnen geltend gemachten Mängeln ist nicht erforderlich, auch wenn dies die Entscheidung transparenter machen und eine Überprüfung erleichtern würde.

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IBRRS 2017, 2252
MietrechtMietrecht
Räume unentgeltlich überlassen: Nutzer muss Instandsetzungskosten tragen!

KG, Urteil vom 31.10.2016 - 8 U 176/15

Dem Nutzer, dem im Rahmen öffentlicher Förderung Räumlichkeiten entgeltfrei überlassen werden und der nur die Betriebskosten zu tragen hat, können Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durch Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam auferlegt werden.*)

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IBRRS 2017, 2264
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Wenn Untermieter den Internetanschluss für Filesharing nutzen ...

AG Hamburg, Urteil vom 31.08.2016 - 36a C 45/16

1. Wird über den Internetanschluss einer Wohnung unerlaubt ein Musikalbum ins Internet hochgeladen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, ist dies ein Verstoß gegen das Urhebergesetz.

2. Dem Mieter der Wohnung und Inhaber des Internetanschlusses obliegt eine sekundäre Darlegungslast.

3. Er genügt dieser, wenn er vorträgt, selbst zum entsprechenden Zeitpunkt die Wohnung nicht bewohnt zu haben und mitteilt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen.

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IBRRS 2017, 2263
ProzessualesProzessuales
Ausschließlicher Gerichtsstand gilt nicht für Ausgleichsansprüche der Mieter untereinander!

AG Bremen, Beschluss vom 28.04.2017 - 9 S 20/17

1. Rückforderungsansprüche (hier: Renovierungsleistungen und Umzugskosten) von Mietern untereinander, unterfallen nicht der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts am Ort der Mieträume.

2. Ansprüche von Gesamtschuldnern untereinander sind ein selbständiges gesetzliches Ausgleichsverhältnis, das als solches keinen Bezug zum Mietrecht aufweist.

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IBRRS 2017, 1913
WohnraummieteWohnraummiete
Zahlungsverzug: Ordentliche Kündigung!

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 26.02.2016 - 911 C 310/15

1. Nach § 259 ZPO kann eine Klage auf künftige Leistung erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde. Das gilt auch bei der Räumung von Wohnraum, sofern der Mieter das Bestehen eines Kündigungsgrundes verneint.

2. Nach § 573 Abs. 1 kann der Vermieter das Mietverhältnis - ordentlich - auch dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Dieses Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat.

3. Eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung im vorgenannten Sinne kann u. a. dann gegeben sein, wenn der Mieter mit der Zahlung der Miete oder der Betriebskosten in Höhe eines Betrags, der die Bruttomiete für zwei Monate erreicht, über einen Zeitraum von mehr als zwei Zahlungsterminen hinweg in Verzug gerät.

4. Das Verschulden des Mieters entfällt nicht schon deshalb, weil innerhalb der sog. Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB die Verpflichtungserklärung des Amts abgegeben worden ist; eine analoge Anwendung dieser Norm auf die Fälle des § 573 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB scheidet aus.

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IBRRS 2017, 2243
MietrechtMietrecht
Wann ist eine Betriebskostenabrechnung formell ordnungsgemäß?

BGH, Beschluss vom 25.04.2017 - VIII ZR 237/16

1. Maßgeblich für die formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung ist die Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit für den Mieter.

2. Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen kann, so dass die Einsichtnahme in dafür vorhandene Belege nur noch zur Kontrolle und zur Beseitigung von Zweifeln erforderlich ist. Hierzu genügt auch eine Auflistung der für die jeweilige Betriebskostenart angefallenen Einzelbeträge.

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IBRRS 2017, 2018
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Bestimmung wohnwerterhöhender bzw. -mindernder Merkmale

LG Berlin, Urteil vom 24.01.2017 - 67 S 317/16

1. Die Angabe einer unzutreffenden Ausgangsmiete führt nicht zur Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens.

2. Der Berliner Mietspiegel 2015 stellt zumindest als einfacher Mietspiegel eine ausreichende Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gem. § 287 ZPO dar.

3. Für das Merkmal "Breitbandanschluss" genügt, dass lediglich eine entsprechende Kabelanlage im Haus vorhanden sein muss, die sich der Mieter durch entsprechende Verträge nutzbar machen kann.

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IBRRS 2017, 1887
WohnraummieteWohnraummiete
Für Mieterhöhungsverlangen ist fiktive Bruttokaltmiete zu bilden!

LG Berlin, Urteil vom 29.03.2016 - 63 S 264/15

1. Bei der Abgabe eines Mieterhöhungsverlangens ist eine Stellvertretung zulässig.

2. Dass dem Erhöhungsverlangen keine Vollmacht beigefügt ist, steht einer wirksamen Vertretung nicht entgegen, wenn nicht eine Zurückweisung nach § 174 BGB erfolgt.

3. Im Falle einer entgegen der HeizkV vereinbarten Bruttowarmmiete gehen deren Regelungen den entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarungen vor und ist im Rahmen einer Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 558 BGB eine fiktive Bruttokaltmiete zu bilden. Hierzu sind die in der Bruttowarmmiete enthaltenen Heizkosten herauszurechnen und in Abzug zu bringen.

4. Im Rahmen der formellen Wirksamkeit genügt es dabei, diese im Mieterhöhungsverlangen anzugeben. Der Mieter wird hierdurch in die Lage versetzt, dieses nachzuvollziehen.

5. Bei der Beauftragung eines Sachverständigen fallen Kosten an, die zur Höhe der streitigen Mieterhöhung außer Verhältnis stehen. Diese sind jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, wenn neben dem qualifizierten Mietspiegel eine Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung zur Verfügung steht.

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