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Sachgebiet: AGB

989 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IBRRS 2008, 1725
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
AGB: Starrer Fristenplan?

LG Konstanz, Urteil vom 19.06.2008 - 61 S 5/08

1. Die im Mietvertrag als AGB verwendete Formulierung, dass die Schönheitsreparaturen "grundsätzlich in folgenden Zeitabständen fällig werden" enthält keine unangemessene Benachteiligung des Mieters nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, da es sich nicht um einen starren Fristenplan handelt.

2. Die Klausel ist aber unwirksam, wenn der Mieter durch eine individuelle Vereinbarung in einem Vorvertrag verpflichtet ist, bei Einzug die Wohnung zu renovieren (unzulässiger Summierungseffekt).

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IBRRS 2008, 1668
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
AGB: Ausschluss von Minderungsrechten wegen Mängeln der Mietsache

BGH, Urteil vom 12.03.2008 - XII ZR 147/05

1. Eine vom Vermieter verwendete formularmäßige Klausel, wonach der Mieter von Gewerberaum gegenüber den Ansprüchen des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses kein Minderungsrecht wegen Mängeln der Mietsache geltend machen kann, es sei denn, der Vermieter hat die Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten, ist im Zweifel dahin auszulegen, dass sie die Minderung wegen sonstiger Mängel vollständig ausschließt und dem Mieter auch nicht die Möglichkeit der Rückforderung der Miete nach § 812 BGB verbleibt.*)

2. Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deswegen unwirksam.*)

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IBRRS 2008, 1634
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Starre oder flexible Frist für Schönheitsreparaturen?

KG, Urteil vom 06.12.2007 - 8 U 135/07

Die in einem Wohnungsmietvertrag enthaltene Klausel folgenden Inhalts:

„Nach dem jeweiligen Grad der Abnutzung hat der Mieter die Schönheitsreparaturen regelmäßig nach Maßgabe folgenden Fristenplans durchzuführen:

- in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre

- in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre

- in allen sonstigen Nebenräumen alle sieben Jahre“

ist wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam, weil sie dem Mieter ein Übermaß an Pflichten auferlegt.*)

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IBRRS 2008, 1601
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Preisänderungsvorbehalt in AGB unwirksam

BGH, Urteil vom 29.04.2008 - KZR 2/07

1. Die Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas bildet sachlich einen eigenen Markt; ein einheitlicher Markt für Wärmeenergie besteht nicht (Bestätigung von BGHZ 151, 274, 282 - Fernwärme für Börnsen).*)

2. Um die Billigkeit einer Erhöhung des Gaspreises darzulegen, muss der Gasversorger nicht dartun, dass er mit der Erhöhung eine bestehende marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht.*)

3. Auch im Individualprozess ist eine mehrdeutige Allgemeine Geschäftsbedingung im \"kundenfeindlichsten\" Sinne auszulegen, wenn diese Auslegung zur Unwirksamkeit der Klausel führt und dies dem Kunden günstiger ist.*)

4. Eine Klausel in einem Gassondervertrag, die den Gasversorger berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch seinen Vorlieferanten erfolgt, benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam.*)

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IBRRS 2008, 1526
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Intransparente Klausel in AFB

BGH, Urteil vom 30.04.2008 - IV ZR 241/04

Die Bestimmung "Behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen bleiben unberücksichtigt" in § 11 Nr. 1 AFB 87 benachteiligt den Versicherungsnehmer wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 9 AGBG, jetzt § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)

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IBRRS 2008, 1404
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorsicht bei Aufrechnungsverboten in AGB!

OLG Koblenz, Urteil vom 30.08.2007 - 5 U 105/07

1. Auch wenn eine vorherige Ankündigung von Zusatzleistungen in Einzelfällen nicht notwendig ist, muss der Auftraggeber zumindest Kenntnis von der Durchführung der Zusatzarbeiten haben. Fehlt es an dieser Kenntnis, kommt ein Anspruch aus § 2 Nr. 6 VOB/B nicht in Betracht.

2. Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenes Aufrechnungsverbot ist auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr nichtig, wenn es nicht dem Wortlaut des § 309 Nr. 3 BGB (AGB-Gesetz § 11 Nr. 3) entspricht.




IBRRS 2008, 1397
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht: Umlegung der Verwaltungskosten durch AGB

OLG Rostock, Urteil vom 10.04.2008 - 3 U 158/06

1. Grundsätzlich ist die Umlage von "Verwaltungskosten" in der Gewerberaummiete zulässig. Für die Umlegbarkeit von "Verwaltungskosten" bedarf es aber einer wirksamen, ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien. Handelt es sich dabei - wie vorliegend - um eine Formularklausel des Vermieters, muss sich die Vereinbarung am Transparenzgebot des § 9 AGB-Gesetz (= § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) messen lassen.

2. Wird in einer solchen Formularklausel in die Aufzählung der umlegbaren Betriebskosten einfach der Begriff "Verwaltungskosten" aufgenommen, ohne irgendwo im Vertrag zu definieren, was hierunter zu verstehen sei, so ist diese Klausel intransparent und damit unwirksam.




IBRRS 2008, 1292
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kündigungsabrechnung bei Pauschalpreisvertrag

OLG Celle, Urteil vom 04.01.2007 - 13 U 244/05

1. Zur Frage der Kündigungsabrechnung bei Pauschalpreisvertrag.

2. Eine Klausel, wonach der Auftragnehmer notwendige oder geforderte Leistungen ohne Vergütung erbringen muss, ist unwirksam.

3. Eine Klausel, wonach jegliche Nachforderung ausgeschlossen ist, wenn sie nicht auf schriftlichen Zusatz- oder Nachtragsaufträgen beruht, ist ebenfalls unwirksam.

3. Nur wenn sich das Gericht nicht mehr an den Parteivortrag erinnern kann, erfordert die Verkündung einer Entscheidung mehr als drei Monate nach der letzten mündlichen Verhandlung eine Wiederholung derselben.

4. Zu der Frage, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das Gericht dem Antrag auf Durchführung eines Ortstermins nicht folgt.

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IBRRS 2008, 1289
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
MaBV: Was heißt vollständige Fertigstellung?

OLG Hamm, Urteil vom 03.07.2007 - 21 U 14/07

Bei Bauträgerverträgen ist von einer vollständigen Fertigstellung dann auszugehen, wenn die bei Abnahme zu Protokoll gerügten Mängel ("Protokollmängel") beseitigt sind.

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IBRRS 2008, 1280
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB: Vorauszahlungsbürschaft auf erstes Anfordern wirksam

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.01.2008 - 23 U 51/07

Eine Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist wirksam.

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IBRRS 2008, 1189
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Konkludente Abänderung des Sicherungsvertrags

LG Dresden, Urteil vom 28.11.2007 - 9 O 1516/07

In der Übersendung einer einfachen Bürgschaft ist ein stillschweigendes Angebot zur Abänderung des Vertrags dahingehend zu sehen, dass anstelle einer Bürgschaft auf erstes Anfordern eine einfache Bürgschaft vereinbart wird.

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IBRRS 2008, 1188
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wahlrecht des § 17 Nr. 3 VOB/B: Wirksamer vertraglicher Ausschluss

LG Bremen, Beschluss vom 06.03.2008 - 4 S 284/07

Die AGB-Klausel in einem VOB-Vertrag, den vereinbarten Sicherungseinbehalt nur durch eine "Bankbürgschaft" ablösen zu dürfen, hält der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB stand. Sie schließt das Wahlrecht gemäß § 17 Nr. 3 VOB/B wirksam aus.

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IBRRS 2008, 1187
BauvertragBauvertrag
Wahlrecht des § 17 Nr. 3 VOB/B: Wirksamer vertraglicher Ausschluss

LG Bremen, Beschluss vom 05.02.2008 - 4 S 284/07

Die AGB-Klausel in einem VOB-Vertrag, den vereinbarten Sicherungseinbehalt nur durch eine "Bankbürgschaft" ablösen zu dürfen, hält der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB stand. Sie schließt das Wahlrecht gemäß § 17 Nr. 3 VOB/B wirksam aus.

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IBRRS 2008, 1155
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unwirksame AGB in Verdingungsunterlagen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.11.2007 - Verg 32/07

1. Hat die Vergabestelle eine vierwöchige Ausschlussfrist für einen Nachprüfungsantrag nach Zugang der Rückweisung der Rüge für eine Vielzahl von Vergabeverfahren vorformulier, so ist diese Regelung gemäß § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB i.V.m. § 107 Abs. 3 GWB unwirksam. Die Präklusionsklausel benachteiligt die Bieter unangemessen, da sie die materiellen und prozessualen Zugangsvoraussetzungen zum Nachprüfungsverfahren verschärft.

2. Dass der öffentliche Auftraggeber sich die Möglichkeit vorbehält, von Anforderungen Abstand zu nehmen, die im Verlauf des Verfahrens als überflüssig oder zu weitgehend erkannt werden, begegnet keinen grundsätzlichen Bedenken, da es sich hierbei um eine Erleichterung zu Gunsten der Bieter handelt. Allerdings muss eine solche Änderung der an die Angebote gerichteten Anforderungen transparent und diskriminierungsfrei erfolgen.

3. Zu der Frage, ob die Mindestanforderungen, die die Nebenangebote zu erfüllen haben, hinreichend deutlich und bestimmt festgelegt sind.

4. Die Vergabestelle ist weder unter dem Gesichtspunkt des Transparenz- noch des Gleichbehandlungsgebots zu einer Bekanntgabe des Nebenangebots eines Bieters und ihrer Bewertungsabsicht verpflichtet.




IBRRS 2008, 1134
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB: Vertragserfüllungsbürgschaft a.e.A. immer unzulässig!

BGH, Beschluss vom 28.02.2008 - VII ZR 51/07

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die eine Verpflichtung des Auftragnehmers vorsieht, eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist auch dann unwirksam, wenn der Auftragnehmer wahlweise die Sicherheit durch Hinterlegung leisten kann.*)

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IBRRS 2008, 1133
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Abgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen in AGB

BGH, Urteil vom 05.03.2008 - VIII ZR 95/07

1. Eine Abgeltungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Mieter für den Fall, dass die Schönheitsreparaturen bei seinem Auszug noch nicht fällig sind, dazu verpflichtet, "angelaufene Renovierungsintervalle zeitanteilig zu entschädigen", ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam.*)

2. Dem Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die sich aufgrund einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung als unwirksam erweisen, ist grundsätzlich kein Vertrauensschutz zuzubilligen (Bestätigung von BGHZ 132, 6, 12).*)




IBRRS 2008, 1069
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2008 - 10 U 147/07

1. Die Vereinbarung eines Verzichts des Bürgen auf die Rechte des § 768 BGB in Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt wegen der damit verbundenen Aushebelung des Akzessorietätsprinzips zu einer unangemessenen Benachteiligung des Bürgen und ist daher nach § 9 AGB-Gesetz unwirksam. Damit wird aber nicht der Bürgschaftsvertrag als ganzer hinfällig, sondern er bleibt nach § 6 Abs. 1 AGB-Gesetz ohne diesen Verzicht bestehen.

2. Das Bürgschaftsmuster bestimmt auch den Inhalt der Sicherungsabrede. Gegenstand der Inhaltskontrolle ist daher auch das Bürgschaftsmuster als Teil der Sicherungsabrede.

3. Die in einem Bauvertrag getroffene formularmäßige Vereinbarung eines Gewährleistungseinbehalts von 5% der Vergütung für die Dauer einer 5-jährigen Gewährleistungsfrist ist unangemessen, wenn dem Unternehmer kein angemessener Ausgleich zugestanden wird.

4. Keinen angemessenen Ausgleich bildet die Ablösbarkeit durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern, da diese zu einer nicht berechtigten Risikoverlagerung auf den Unternehmer führt.

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IBRRS 2008, 1043
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einbeziehung der VOB/B gegenüber unkundigem Besteller

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.03.2008 - 12 U 45/06

Der bloße Hinweis im Vertrag auf die Regelungen der VOB/B reicht gegenüber einem Auftraggeber, der keine Kenntnis von dem Regelwerk hat, für deren wirksame Einbeziehung auch dann nicht aus, wenn dieser von einem Architekten beraten wird.

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IBRRS 2008, 0904
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Urteil vom 12.12.2007 - IV ZR 144/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0858
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Überbürdung von Verwaltungskosten

OLG Köln, Urteil vom 18.12.2007 - 22 U 67/07

Zwar dürfen dem Mieter von Gewerberaum grundsätzlich auch Verwaltungskosten mietvertraglich überbürdet werden; eine solche Klausel wird aber als Überraschungsklausel nicht Vertragsbestandteil, wenn der Mieter aus dem Vertrag nicht ersehen kann, wie hoch diese Kosten sind.

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IBRRS 2008, 0745
AGBAGB
Krankenversicherungsvertrag: Erlaubnis zur Änderung der Klauseln unwirksam

BGH, Urteil vom 23.01.2008 - IV ZR 169/06

Klauseln in Krankenversicherungsverträgen, die dem Versicherer erlauben, mit Zustimmung eines Treuhänders die Bedingungen zu ändern, wenn sich die höchstrichterliche Rechtsprechung ändert oder Auslegungszweifel beseitigt werden sollen, sind unwirksam.*)

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IBRRS 2008, 0709
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Ersatz der Finanzierungskosten: Wertberechnung der Eigennutzung

OLG Celle, Urteil vom 10.05.2007 - 5 U 164/04

1. Macht der Besteller von seinem Recht Gebrauch, das Werk zurückzugeben und großen Schadensersatz zu verlangen, richten sich die Ansprüche gegen den „Verkäufer“ selbst.

2. Das Recht auf Wandlung oder „großen Schadensersatz“ kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen werden.

3. Verlangt der Käufer im Rahmen des großen Schadensersatzes auch Ersatz seiner Finanzierungskosten, muss er sich hierauf den nach den üblichen Miet- oder Pachtzins zu berechnenden Wert der Eigennutzung anrechnen lassen. Es besteht kein Anlass, den Nutzungswert zeitlich linear nach den Anschaffungskosten bezogen auf die Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes anzusetzen.

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IBRRS 2008, 0527
BauvertragBauvertrag
Mehrdeutige Klausel in Rücktrittsvereinbarung

LG Berlin, Urteil vom 29.11.2007 - 5 O 72/07

1. Eine Klausel in der Rücktrittvereinbarung zu einem Bauvertrag ist mehrdeutig, wenn aus ihr nicht ersichtlich ist, ob nur der Grundstückserwerb mit Hilfe des Grundstückservices der Klägerin oder jeder beliebige Grundstückserwerb die Rücktrittsvereinbarung aufhebt.

2. Unwirksame Vereinbarung der Erklärung des Rücktritts durch Einschreiben (BGH NJW 1985, 2585, 2587).

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IBRRS 2008, 0497
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wer ist Inhaber des Hausanschlusses?

BGH, Urteil vom 07.02.2008 - III ZR 307/05

Inhaber des von einer Wasserversorgungsanlage abzweigenden Hausanschlusses ist regelmäßig das Versorgungsunternehmen. Das gilt auch dann, wenn aufgrund des § 10 Abs. 6 AVBWasserV nach den Versorgungsbedingungen der Anschlussnehmer Eigentümer der Hausanschlussleitung wird, dem Wasserversorgungsunternehmen jedoch weiterhin die Unterhaltung der Leitung obliegt (Ergänzung zum Senatsurteil vom 1. Februar 2007 - III ZR 289/06 - NJW-RR 2007, 823).*)

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IBRRS 2008, 0491
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Verbrauchserfassungsgeräte: Unangemessen lange Laufzeit

BGH, Urteil vom 19.12.2007 - XII ZR 61/05

1. Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern benachteiligt eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Laufzeit von zehn Jahren einen Mieter von Verbrauchserfassungsgeräten unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.*)

2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kaufvertrages über entsprechende Erfassungsgeräte, die es dem Verkäufer bei Zahlungsverzug gestattet, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Geräte bis zur Kaufpreiszahlung vorläufig wieder zurückzunehmen, widerspricht dem wesentlichen Grundgedanken des § 449 Abs. 2 BGB und ist im Rechtsverkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2008, 0457
AGBAGB
Klausel in AGB von privatem Schulträger zur Kündigung

BGH, Urteil vom 17.01.2008 - III ZR 74/07

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines privaten Schulträgers enthaltene Klausel

"Das Vertragsverhältnis kann von jeder Vertragspartei nur schriftlich zum 31. Januar oder zum 31. Juli unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten gekündigt werden."

ist wirksam.*)

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IBRRS 2008, 0384
VergabeVergabe
Verschärfung der Präklusionsregeln durch AGB unzulässig

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2007 - Verg 32/07

1. Eine in den Vergabeunterlagen enthaltene und für eine Vielzahl von Vergabeverfahren vom öffentlichen Auftraggeber vorformulierte Bestimmung, dass der Bieter mit einer Rüge präkludiert sei, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Zurückweisung der Rüge durch den Auftraggeber ein Nachprüfungsverfahren einleite, ist gemäß § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB in Verbindung mit § 107 Abs. 3 GWB unwirksam. Die mit der Klausel bezweckte Verschärfung der materiellen und prozessualen Zugangsvoraussetzungen zum Nachprüfungsverfahren benachteiligt die Bieter unangemessen.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber kann sich in den Vergabeunterlagen das Recht vorbehalten, inhaltliche Anforderungen an die Angebote zurückzunehmen. Eine solche Änderung muss transparent und diskriminierungsfrei erfolgen.*)

3. Weist der öffentliche Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen ausdrücklich darauf hin, dass ein Nebenangebot die mit einem Hauptangebot anzubietenden Verträge nur im Rahmen der in bekannt gegebenen Vertragsentwürfen festgelegten inhaltlichen Mindestvorgaben modifizieren und ergänzen kann, sind damit die Bedingungen speziell für Nebenangebote inhaltlich hinreichend beschrieben worden.*)

4. Der öffentliche Auftraggeber ist weder unter dem Gesichtspunkt des Transparenz- noch des Gleichbehandlungsgebots zu einer Bekanntgabe des Nebenangebots eines Bieters und seiner Bewertungsabsicht verpflichtet.*)

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IBRRS 2008, 0355
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fertigstellungsfrist trotz witterungsbedingten Verzugs verbindlich?

BGH, Urteil vom 06.12.2007 - VII ZR 28/07

a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, nach der der Auftragnehmer für den Fall, dass er mit der Fertigstellung des Bauvorhabens in Verzug gerät, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % der Auftragssumme pro Werktag zu zahlen hat, benachteiligt den Auftragnehmer nicht allein deswegen unangemessen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 73/98, BauR 1999, 645).*)

b) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die im Anschluss an die Vereinbarung einer kalendermäßig bestimmten Fertigstellungsfrist folgende Regelung enthält:

"Die Frist gilt als verbindlich und verlängert sich auch nicht durch witterungsbedingte Beeinträchtigungen.

Bei Überschreitung der Ausführungsfrist hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von 0,3 % der Auftragssumme pro Werktag des Verzuges zu zahlen, höchstens jedoch 10 % der Schlussrechnungssumme."

ist wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam.*)

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IBRRS 2008, 0309
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Leistung durch Vertreter des Wahlarztes?

BGH, Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07

1. Klauseln in einer formularmäßigen Wahlleistungsvereinbarung, durch die die einem Wahlarzt obliegende Leistung im Fall seiner Verhinderung durch einen Vertreter erbracht werden darf, sind nur wirksam, wenn sie auf die Fälle beschränkt sind, in denen die Verhinderung im Zeitpunkt des Abschlusses der Wahlleistungsvereinbarung nicht bereits feststeht und wenn als Vertreter der namentlich benannte ständige ärztliche Vertreter im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 3 und 4, § 5 Abs. 5 GOÄ bestimmt ist.*)

2. Wird eine Stellvertretervereinbarung im Wege der Individualabrede geschlossen, bestehen gegenüber dem Patienten besondere Aufklärungspflichten, bei deren Verletzung dem Honoraranspruch des Wahlarztes der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegensteht.*)

3. Danach ist der Patient so früh wie möglich über die Verhinderung des Wahlarztes zu unterrichten und ihm das Angebot zu unterbreiten, dass an dessen Stelle ein bestimmter Vertreter zu den vereinbarten Bedingungen die wahlärztlichen Leistungen erbringt. Weiter ist der Patient über die alternative Option zu unterrichten, auf die Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen zu verzichten und sich ohne Zuzahlung von dem jeweils diensthabenden Arzt behandeln zu lassen. Ist die jeweilige Maßnahme bis zum Ende der Verhinderung des Wahlarztes verschiebbar, ist dem Patienten auch dies zur Wahl zu stellen.*)

4. Die Vertretervereinbarung unterliegt der Schriftform.*)

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IBRRS 2008, 0252
AGBAGB
Durchrostungsgarantie: Regelmäßige Wartung

BGH, Urteil vom 12.12.2007 - VIII ZR 187/06

Gewährt ein Fahrzeughersteller Neuwagenkäufern zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten formularmäßig eine Garantie für die Haltbarkeit des Fahrzeugs (hier: Durchrostungsgarantie), liegt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden (§ 307 Abs. 1 BGB) nicht darin, dass der Hersteller die Leistungen aus der Garantie zum Zweck der Kundenbindung von der regelmäßigen Wartung des Fahrzeugs in seinen Vertragswerkstätten abhängig macht.*)

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IBRRS 2008, 0244
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Fehlen der erforderlichen behördlichen Genehmigung: Mangel!

BGH, Urteil vom 24.10.2007 - XII ZR 24/06

1. Das Fehlen der erforderlichen behördlichen Genehmigung zur vertragsgemäßen Nutzung von Mieträumen stellt einen Mangel im Sinne von § 536 BGB dar, der den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn ihm durch eine mit einer Zwangsmittelandrohung verbundene Ordnungsverfügung die vertragsgemäße Nutzung untersagt wird und für ihn zumindest Ungewissheit über deren Zulässigkeit besteht.

2. Eine Klausel, die die Haftung des Vermieters für den Fall ausschließt, dass die erforderliche behördliche Genehmigung für den vom Mieter vorgesehenen Gewerbebetrieb aus Gründen versagt wird, die ausschließlich auf der Beschaffenheit oder der Lage des Mietobjekts beruhen, benachteiligt den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist deshalb nach § 307 BGB unwirksam.

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IBRRS 2008, 0211
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
DB AG: AGB zu den „Regularien des kontierten Einkaufs“ wirksam?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.12.2007 - 3/1 O 104/07

Für einen Anspruch auf Abschlagszahlung muss der Auftragnehmer nach § 16 Nr. 1 VOB/B nicht mehr tun, als die Leistung zu erbringen, deren Vergütung er beansprucht, und diese prüfbar nachweisen. Wird in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die Fälligkeit von Faktoren abhängig gemacht, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, verstößt dies gegen § 307 Abs. 2 BGB.

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IBRRS 2008, 0203
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. AGB-rechtlich unwirksam!

OLG Dresden, Urteil vom 13.12.2007 - 12 U 1498/07

1. § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. ist bei isolierter Inhaltskontrolle, die nach neuer BGH-Rechtsprechung bei jeglicher Abweichung von der VOB/B als Ganzes zu erfolgen hat, wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam.

2. Dies hat zur Folge, dass eine Gewährleistungsbürgschaft für verjährte Mängelansprüche auch dann nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, wenn entsprechend der Rechtsprechung des BGH aus 1993 eine Mängelrüge zu unverjährter Zeit erfolgt ist.

3. Die Inanspruchnahme der Öffnungsklausel des § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B a.F. stellt eine inhaltliche Abweichung von der in der VOB/B damals noch vorgesehenen Regelfrist von zwei Jahren dar und führt damit zu einer Störung des von der VOB/B beabsichtigten Interessenausgleichs.

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IBRRS 2008, 0073
AGBAGB
Reichweite der formularmäßigen Vorausabtretung

BGH, Beschluss vom 24.09.2007 - II ZR 237/05

Die formularmäßige Vorausabtretung der "gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus dem Geschäftsverkehr" des Zedenten erstreckt sich nicht auf die von seinem Gesamtrechtsnachfolger nach einer Verschmelzung in dessen Geschäftsbetrieb begründeten Forderungen.*)

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Online seit 2007

IBRRS 2007, 5013
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Tierhaltungsklausel im Mietvertrag unwirksam

BGH, Urteil vom 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

1. Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen, weil es den Streitwert auf über 600 € festgesetzt hat und deswegen von einem entsprechenden Wert der Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, hält aber das Berufungsgericht diesen Wert nicht für erreicht, so muss das Berufungsgericht, das insoweit nicht an die Streitwertfestsetzung des Erstgerichts gebunden ist, die Entscheidung darüber nachholen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO erfüllt sind.*)

2. Hat das Berufungsgericht diese Entscheidung nicht getroffen, weil es hierzu keine Notwendigkeit gesehen hat, hat es aber die Revision zugelassen, ist angesichts dessen, dass die Gründe für die Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 2 ZPO und die Gründe für die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO identisch sind, davon auszugehen, dass das Berufungsgericht die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO ebenso als erfüllt angesehen und demgemäß die Berufung als zugelassen behandelt hätte, wenn ihm die Notwendigkeit einer Entscheidung hierüber bewusst gewesen wäre.*)

3. Die Klausel in einem formularmäßigen Wohnungsmietvertrag

"Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters."

hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand.*)

4. Die Beantwortung der Frage, ob die Haltung von Haustieren in dem Fall, dass eine wirksame mietvertragliche Regelung fehlt, zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne von § 535 Abs. 1 BGB gehört, erfordert, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt, eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet.*)

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IBRRS 2007, 5007
AGBAGB
Gebrauchtwagengarantievertrag: Ausschluss der Leistungspflicht zulässig?

BGH, Urteil vom 17.10.2007 - VIII ZR 251/06

Eine Klausel in einem vom Garantiegeber formularmäßig verwendeten Gebrauchtwagengarantievertrag, die für den Fall, dass der Garantienehmer die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht durchführen lässt, die Leistungspflicht des Garantiegebers unabhängig von der Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden ausschließt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. April 1991 - VIII ZR 180/90, NJW-RR 1991, 1013).*)

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IBRRS 2007, 4889
VersicherungenVersicherungen
Invaliditäts-Zusatzversicherung

BGH, Urteil vom 26.09.2007 - IV ZR 252/06

Die Klausel in einer Invaliditäts-Zusatzversicherung "Versicherungsschutz besteht nicht für Invalidität, die ganz oder überwiegend eingetreten ist aufgrund angeborener oder solcher Krankheiten, die im ersten Lebensjahr in Erscheinung getreten sind", ist unwirksam.*)

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IBRRS 2007, 4861
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mehrdeutige Lohngleitklausel: Auslegung zu Lasten des Verwenders?

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.11.2007 - 11 U 177/05

1. Die Zahlung von Lohnsteigerungen nach einem anderen als dem in der vertraglich vereinbarten Lohngleitklausel erwähnten Tarif ist nicht als Anerkenntnis des Auftraggebers zu werten.

2. Ist die vereinbarte Klausel dahingehend mehrdeutig, dass sowohl die Geltung des Tarifvertrags Bau-Ost als auch die des Tarifvertrags Bau-West in Betracht kommt, darf die Mehrdeutigkeit nicht zu Lasten des Vertragspartners des Verwenders gehen.

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IBRRS 2007, 4860
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bestimmung der Transportwege "nach Wahl des Auftragnehmers"

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.10.2007 - 4 U 48/07

1. Die Klausel in einem Bauvertrag, wonach die Wahl der Transportwege dem Auftragnehmer obliegt, kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass dem Auftragnehmer im Hinblick auf den Transportweg zur Baustelle ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne des § 315 BGB eingeräumt wird.

2. Die vom Auftragnehmer getroffene Wahl des Transportweges wird deshalb nicht Vertragsbestandteil.

3. Kommt es aufgrund einer behördlichen Anordnung zu einer Sperrung des gewählten Transportweges, hat der Auftragnehmer weder Anspruch auf Mehrvergütung aus § 2 Nr. 5 VOB/B noch auf Schadensersatz aus § 6 Nr. 6 VOB/B.

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IBRRS 2007, 4803
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksamkeit von isolierten Endrenovierungsklauseln

BGH, Urteil vom 12.09.2007 - VIII ZR 316/06

Eine Regelung in einem vom Vermieter verwandten Formularmietvertrag über Wohnraum, nach welcher der Mieter verpflichtet ist, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam; das gilt auch dann, wenn der Mieter zu laufenden Schönheitsreparaturen während der Dauer des Mietverhältnisses nicht verpflichtet ist.*)

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IBRRS 2007, 4761
AGBAGB
Zugang zum Internet: Anpassung von Sondervereinbarungen

BGH, Urteil vom 11.10.2007 - III ZR 63/07

Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens, das seinen Kunden den Zugang zum Internet verschafft und hiermit zusammenhängende Produkte (z.B.: DSL-Splitter, DSL-Modems, WLAN-Router) verkauft, benachteiligen die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind damit unwirksam:*)

"1. Die X AG [Verwender] behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser AGB oder der jeweiligen LB/PL [= Leistungsbeschreibungen und Preislisten], Sondervereinbarungen und Online-Anzeigen anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.*)

2. Die X AG ist des weiteren berechtigt, diese AGB oder die jeweilige Leistungs- und Produktbeschreibung mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung wird die X AG dem Kunden per E-Mail oder schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist per E-Mail oder schriftlich zu kündigen."*)

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IBRRS 2007, 4725
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen

BGH, Urteil vom 26.09.2007 - VIII ZR 143/06

1. In einem Mietvertrag über eine vom Vermieter renoviert überlassene Wohnung ist eine Formularklausel, die den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung eines Anteils an den Kosten für von ihm vorzunehmende, aber noch nicht fällige Schönheitsreparaturen verpflichtet, in ihrem sachlichen Regelungsgehalt nicht zu beanstanden, wenn sie eine Berücksichtigung des tatsächlichen Erhaltungszustands der Wohnung in der Weise ermöglicht, dass für die Berechnung der Quote das Verhältnis zwischen der Mietdauer seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen und dem Zeitraum nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen maßgeblich ist, nach dem bei einer hypothetischen Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund des Wohnverhaltens des Mieters voraussichtlich Renovierungsbedarf bestünde.*)

2. Eine solche Klausel verstößt jedoch gegen das Transparenzgebot und ist deshalb wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn ihr Wortlaut für den Mieter nicht eindeutig erkennen lässt, dass die Abgeltungsquote in dieser Art und Weise zu berechnen ist, sondern dem Vermieter die Möglichkeit gibt, den Mieter aufgrund einer anderen Berechnungsweise, die ebenfalls vom Wortlaut der Klausel gedeckt ist, auf eine unangemessen hohe Quote in Anspruch zu nehmen.*)

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IBRRS 2007, 4717
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Anwendung des § 10 Abs. 6 AVBWasserV in den neuen Bundesländern

BGH, Urteil vom 26.09.2007 - VIII ZR 17/07

Zur entsprechenden Anwendung des § 10 Abs. 6 AVBWasserV auf das Inkrafttreten dieser Verordnung in den neuen Bundesländern nach Maßgabe der Anlage I Kapital V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 16 Buchst. b EinigVtr.*)

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IBRRS 2007, 4688
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Haftung des Hausverwalters für unwirksame Vertragsklauseln

KG, Urteil vom 13.10.2006 - 3 U 3/06

Schließt der Hausverwalter einen Mietvertrag mit einer nach der Rechtsprechung des BGH unwirksamen Schönheitsreparaturklausel ab, so haftet er dem Vermieter auf Schadensersatz.

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IBRRS 2007, 4613
VersicherungenVersicherungen
Inhaltsgleiche Ersetzung unwirksamer Klauseln zulässig?

BGH, Urteil vom 26.09.2007 - IV ZR 321/05

Die Grundsätze des Senatsurteils vom 12. Oktober 2005 (BGHZ 164, 297) über die Klauselersetzung nach § 172 Abs. 2 VVG und den Mindestrückkaufswert sind auch auf die fondsgebundene Lebensversicherung anzuwenden.*)

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IBRRS 2007, 4489
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wirksamkeit einer Zeitmietvertragsklausel

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2007 - 10 U 131/06

Die Regelung in einem Mietvertrag zum Betrieb einer kieferorthopädischen Praxis

«Das Mietverhältnis ist auf die Dauer von 10 Jahren fest abgeschlossen. Mietbeginn ist der Tag, den die Vermieterin dem Mieter verbindlich für die Übernahme des Mietobjektes benennt. Das Mietverhältnis endet mit dem Ablauf desjenigen Kalendervierteljahres, in dem die 10-jährige Mietdauer endet. Das Mietverhältnis verlängert sich nach Ablauf der fest vereinbarten 10-jährigen Dauer um 5 Jahre, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr gekündigt wird. ... Nach Ablauf der 10- bzw. 5- jährigen Dauer des Mietverhältnisses verlängert sich dieses jeweils um ein Jahr, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt wird.»

ist unabhängig davon wirksam, ob es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung oder eine Individualvereinbarung handelt.*)

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IBRRS 2007, 4372
Mit Beitrag
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Ablösung des Gewährleistungseinbehalts

LG Düsseldorf, Urteil vom 03.08.2007 - 39 O 70/05

Die in einer AGB-Klausel des Auftraggebers vorgesehene Möglichkeit des Auftragnehmers, den vereinbarten Gewährleistungseinbehalt nur durch die Stellung der Bürgschaft einer deutschen Großbank oder eines dem Auftraggeber genehmen Kreditversicherers ablösen zu können, stellt keinen angemessenen Ausgleich dar.

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IBRRS 2007, 4314
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Mehrparteienvertrag: Grenzen von Vertretungsregeln in AGB

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2006 - 24 U 7/06

1. Die Klausel "Rechtshandlungen und Willenserklärungen eines Vermieters sind auch für die anderen Vermieter, eines Mieters auch für die anderen Mieter verbindlich." benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)

2. Hat im ersten Rechtszug der Einzelrichter verfahrensfehlerhaft an Stelle der Kammer entschieden, ist das Berufungsgericht bei Entscheidungsreife nicht an einer Sachentscheidung gehindert.*)

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IBRRS 2007, 4192
BauvertragBauvertrag
Auschluss des Wahlrechts des § 17 VOB/B

AG Bremen, Urteil vom 30.08.2007 - 25 C 309/2007

Die über die AGB des Vertrags getroffene ausdrückliche Vereinbarung, den Sicherungseinbehalt durch eine „Bankbürgschaft“ ablösen zu dürfen, schließt das Wahlrecht aus § 17 Ziff. 3 VOB/B aus.

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IBRRS 2007, 4130
BauvertragBauvertrag
Wirksamkeit einer Klausel zur Fälligkeit

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.07.2007 - 7 U 193/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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