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Sachgebiet: AGB

970 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 0006
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Pauschalpreis: Preisminderung wegen Verbaus geringerer Mengen

BGH, Urteil vom 11.09.2003 - VII ZR 116/02

a) Sind geringere als im zugrunde gelegten Leistungsverzeichnis vorgesehene Mengen eingebaut worden, hat der Auftraggeber nach Maßgabe des § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 VOB/B einen Anspruch auf Preisanpassung unabhängig davon, ob die Leistung infolge der verringerten Mengen mangelhaft ist.*)

b) Die Klausel in einem auf der Grundlage eines detaillierten Leistungsverzeichnisses mit Mengenangaben geschlossenen Pauschalpreisvertrages, nach der Mehr- und Mindermassen von 5 % als vereinbart gelten, regelt das Mengenrisiko. Sie ist dahin zu verstehen, daß bei einer nicht durch Planänderungen bedingten Mengenabweichung in den einzelnen Positionen, die über 5 % hinaus geht, auf Verlangen ein neuer Preis nach Maßgabe des § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 VOB/B gebildet werden muß. Bei der Preisbildung ist das übernommene Mengenrisiko zu berücksichtigen.*)




Online seit 2003

IBRRS 2003, 3231
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung

BGH, Urteil vom 05.11.2003 - VIII ZR 10/03

Eine analoge Anwendung des § 321a ZPO scheidet jedenfalls dann aus, wenn gegen eine Entscheidung, die unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergangen ist, die Rechtsbeschwerde statthaft ist.*)

Hat eine Partei aufgrund eines ausdrücklichen Hinweises des Gerichts gegen einen Beschluß, mit dem ihre Berufung unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als unzulässig verworfen worden ist, verfahrensfehlerhaft die Abhilfe analog § 321a ZPO beantragt, anstatt das an sich statthafte Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO) einzulegen, so darf ihr nach dem Meistbegünstigungsprinzip die Wahl des falschen Rechtsbehelfs nicht zum Nachteil gereichen.*)

Die in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen eines Wohnungsmietvertrages enthaltene Klausel

"Bei preisgebundenem Wohnraum gilt die jeweils gesetzlich zulässige Miete als vertraglich vereinbart"

verstößt nicht gegen das Transparenzgebot.*)

Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung bei preisgebundenem Wohnraum.*)

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IBRRS 2003, 3202
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Leasingvertrag - Abwälzung der Sach- und Preisgefahr in AGB

BGH, Urteil vom 08.10.2003 - VIII ZR 55/03

Die Wirksamkeit der Abwälzung der Sach- und Preisgefahr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeug-Leasinggebers setzt nicht eine ausdrückliche Regelung voraus, daß die Ansprüche des Leasinggebers aus einer von dem Leasingnehmer für das Leasingfahrzeug abzuschließenden Versicherung sowie die Ersatzansprüche des Leasinggebers aus der Verletzung seines Eigentums an der Leasingsache beziehungsweise die entsprechenden Leistungen an den Leasinggeber dem Leasingnehmer zugute kommen.*)

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IBRRS 2003, 3186
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
5%-iger Sicherheitseinbehalt durch normale Bürgschaft ablösbar?

BGH, Urteil vom 13.11.2003 - VII ZR 57/02

a) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, daß ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5% der Bausumme für die Dauer der fünfjährigen Gewährleistungsfrist durch eine selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft abgelöst werden kann, verstößt nicht gegen § 9 Abs. 1 AGBG (im Anschluß an BGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - VII ZR 324/95, BGHZ 136, 27).*)

b) Wird die Ablösung durch die selbstschuldnerische Bürgschaft zusätzlich davon abhängig gemacht, daß keine wesentlichen Mängel vorhanden sind, ist diese Vertragsklausel unwirksam.*)




IBRRS 2003, 3158
ImmobilienImmobilien
AGB: Käufer wird das Risiko von Restitutionsansprüchen aufgebürdet

BGH, Urteil vom 14.11.2003 - V ZR 144/03

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der bei einem investiven Verkauf eines Grundstücks der Käufer nicht nur den fest vereinbarten Kaufpreis zu zahlen hat, sondern den Verkäufer auch von weitergehenden Entschädigungsansprüchen eines Restitutionsberechtigten freistellen muß, unterliegt der Inhaltskontrolle nach §§ 9 ff AGBG.*)

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IBRRS 2003, 3018
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

OLG Celle, Urteil vom 13.11.2003 - 13 U 136/03

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags getroffene Regelung, wonach der Besteller nach Abnahme des Bauwerks 5 % der Auftragssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten darf und dem Auftragnehmer das Recht eingeräumt wird, den Einbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, ist insgesamt unwirksam (BGH, NJW 2001, 1857; NJW 2002, 894).*)

Der Bauvertrag kann dann nicht ergänzend dahin ausgelegt werden, dass der Unternehmer anstatt der Bürgschaft auf erstes Anfordern eine "einfache" Bürgschaft schuldet.*)




IBRRS 2003, 2924
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unwirksame Abrede über Gewährleistungssicherheit in AGB

LG Essen, Urteil vom 22.05.2003 - 18 O 496/02

Eine unwirksame, vom Auftraggeber (AG) vorgegebene Klausel, wonach der Sicherheitseinbehalt für die Dauer der Gewährleistung durch eine Gewährleistungsbürgschaft a.e.A. abgelöst werden kann, ist - wie im Falle einer Vertragserfüllungsbürgschaft a.e.A. - einer ergänzenden Vertragsauslegung zugänglich. Daher kann der AG eine unbefristete, selbstschuldnerische Gewährleistungsbürgschaft verlangen.

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IBRRS 2003, 2922
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Sicherungsabrede intransparent und daher unwirksam!

OLG Braunschweig, Urteil vom 27.02.2003 - 8 U 175/01

1. Bauträger arbeiten erfahrungsgemäß mit Formularverträgen. Das gilt nicht nur für den Bauträgervertrag, sondern auch für die Werkverträge mit Bauunternehmern. Die Vorlage eines solchen Vertrages, in dem zahlreiche, ausschließlich den Unternehmer belastende Bedingungen erhalten sind, begründet daher den ersten Anschein für dessen AGB-Charakter.

2. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages

„Für die Erfüllung der übernommenen Gewährleistung wird nach der Abnahme bis zum Ablauf der Gewährleistungszeit eine Sicherheit von 5 % der Schlussrechnungssumme einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer ausschließlich durch unbefristete Bankbürgschaft oder Bankgarantie mit einem vom Auftraggeber genehmigten Wortlaut abgelöst werden.“

ist gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam.

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IBRRS 2003, 2680
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft auf erstes Anfordern: AGB oder Individualvereinbarung?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.03.2003 - 3/10 O 179/02

Die Rechtsprechung des BGH, nach der das Aushandeln von Vertragsklauseln im Sinne des AGB-Rechts voraussetzt, dass der Verwender den gesetzesfremden Kerngehalt ernsthaft zur Disposition stellt, gilt nicht, wenn der Vertragspartner ein wirtschaftlich erfahrenes Großunternehmen ist, von der fraglichen Klausel Kenntnis hat und auf ein Aushandeln erkennbar keinen Wert legt.

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IBRRS 2003, 2651
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verbandsklagen zur Überprüfung von Tarifklauseln: Streitwert

BGH, Beschluss vom 17.09.2003 - IV ZR 83/03

Zum Wert des Beschwerdegegenstandes bei Verbandsklagen gem. §§ 13 ff. AGB-Gesetz zur Überprüfung von Tarifklauseln in Krankenversicherungsverträgen.*)

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IBRRS 2003, 2628
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Rückforderung einer Mietkaution bei unwirksamer Fälligkeitsklausel

BGH, Urteil vom 25.06.2003 - VIII ZR 344/02

Zur Rückforderung einer Mietkaution bei unwirksamer Fälligkeitsklausel.*)

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IBRRS 2003, 2621
BauvertragBauvertrag
Unwirksame AGB-Klausel der öffentlichen Hand

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.06.2002 - 1 U 26/01

Zur Frage der Unwirksamkeit von AGB-Klauseln der öffentlichen Hand in Bauverträgen.

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IBRRS 2003, 2614
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Franchising: Weitergabe von Einkaufsvorteilen durch AGB

BGH, Urteil vom 20.05.2003 - KZR 19/02

Die in einem vom Franchisegeber formularmäßig verwendeten Franchisevertrag enthaltene Klausel, der Franchisegeber leite "Vorteile ... zur Erreichung optimaler Geschäftserfolge" an die Franchisenehmer weiter, verpflichtet den Franchisegeber jedenfalls in ihrer nach § 5 AGBG (jetzt: § 305c Abs. 2 BGB) maßgeblichen "kundenfreundlichsten" Auslegung zur Weitergabe sämtlicher Einkaufsvorteile an die Franchisenehmer, die er in Rahmenvereinbarungen mit Lieferanten der von den Franchisenehmern zu beziehenden Waren für deren Einkäufe ausgehandelt hat. Mit dieser Vertragspflicht ist es nicht zu vereinbaren, wenn der Franchisegeber die Lieferanten durch geheimgehaltene Absprachen veranlaßt, den Franchisenehmern geringere als die in den Rahmenabkommen ausgehandelten Preisnachlässe zu gewähren und den Unterschiedsbetrag jeweils als "Differenzrabatt" an ihn, den Franchisegeber, abzuführen.*)

Die in einem vom Franchisegeber formularmäßig verwendeten Franchisevertrag enthaltene Klausel "Ohne daß ein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliegt, kann ... jede Partei diesen Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende dann kündigen, wenn das Vertrauensverhältnis ernsthaft gestört ist ..." ist gemäß § 9 AGBG (jetzt: § 307 BGB) unwirksam.*)

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IBRRS 2003, 2400
BauvertragBauvertrag
Billigstes Angebot nicht gleich wirtschaftlichstes Angebot

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.12.2001 - 7 U 299/97

1. Gem. § 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 3 VOB/A ist der Ausschreibende nicht verpflichtet, dem Angebot mit dem niedrigsten Preis in jedem Fall den Vorzug zu geben. Gleichen sich die Gebote der verschiedenen Teilnehmer in technischer, gestalterischer oder funktionsbedingter Hinsicht, gewinnt der wirtschaftliche Aspekt ausschlaggebende Bedeutung (BGH NJW 2000, 661). Diese ausschlaggebende Bedeutung kann, muss aber nicht der Preis haben. (Hierzu Nichtannahme-Beschluss des BGH vom 13.05.2003)

2. Die Prüfung einer Schlussrechnung durch die Bauleitung und Zahlung schließen den Auftraggeber nicht mit Einwendungen aus, wie nach dem Vertrag abzurechnen ist und ob ein Auftrag erteilt worden ist.

3. In der Festlegung einer die DIN 18300 unterschreitenden Abrechnungsbreite liegt kein Verstoß gegen § 9 ABGB und auch nicht gegen § 3 AGBG. Die Klausel führt zwar zu einer Risikoverlagerung auf den Auftragnehmer, sie hat aber auch einen nicht unerheblichen Rationalisierungseffekt, der eine Vereinfachung der Abrechnung des Auftragnehmers zur Folge hat.

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IBRRS 2003, 2399
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rspr. zu Sicherheitseinbehalt gilt auch für öfftl.-rechtl. AG

OLG Hamm, Urteil vom 01.07.2003 - 19 U 38/03

Eine allgemeine Geschäftsbedingung in einem Bauvertrag, die für Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche einen Sicherheitseinbehalt von 5 % vorsieht, der durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft nach dem Muster des Auftraggebers eine Bürgschaft auf erstes Anfordern - ersetzt werden kann, ist auch dann gemäß § 9 i.V.m. § 24 AGBG unwirksam, wenn der Verwender ein öffentlich-rechtlicher Auftraggeber ist.*)

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IBRRS 2003, 2219
ImmobilienImmobilien
Auflassung trotz Restkaufpreisanspruch?

OLG Köln, Urteil vom 06.09.2002 - 19 U 251/01

Wurde ein Auflassungsanspruch an die Bedingung der vollständigen Zahlung von Kaufpreis nebst etwaiger Zinsen und Kosten geknüpft, so erfolgt die Auflassung erst nach Erfüllung der Bedingungen und der Mitteilung dieser an den Notar.

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IBRRS 2003, 2200
VersicherungenVersicherungen
Unklare Klausel

BGH, Urteil vom 09.07.2003 - IV ZR 74/02

Die in der Gliedertaxe (§ 7 I (2) a AUB 88) enthaltene Wendung "... Funktionsunfähigkeit ... einer Hand im Handgelenk ..." ist unklar (§§ 5 AGBG, 305c Abs. 2 BGB).*)

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IBRRS 2003, 2152
AGBAGB
Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

BGH, Urteil vom 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

Zur Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen.*)

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IBRRS 2003, 2085
BauvertragBauvertrag
Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

OLG Rostock, Urteil vom 25.02.2003 - 4 U 27/01

1. Eine AGB-Klausel, in der das Rücktrittsrecht unklar geregelt ist, geht zu Lasten des Verwenders. Das heißt, dem Vertragspartner steht das günstigste Rücktrittsrecht zu, das sich aus der Klausel herleiten lässt.

2. Eine AGB-Klausel, die dem Vertragspartner den Nachweis abschneidet, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag wesentlich niedriger ist als der in der Klausel festgesetzte pauschalierte Betrag, ist unwirksam. Dies gilt immer dann, wenn die Klausel durch ihre Fassung den Eindruck einer endgültigen, einen Gegenbeweis ausschließenden Festlegung erweckt.

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IBRRS 2003, 1939
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auslegungsgrundsätze bei Vereinbarung einer Lohngleitklausel

OLG Dresden, Urteil vom 29.11.2001 - 19 U 1833/01

Auslegungsgrundsätze bei Vereinbarung einer Lohngleitklausel mit Bezug zu unterschiedlichen Tarifgebieten.*)

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IBRRS 2003, 1838
BauvertragBauvertrag
Auslegung einer Leistungsbeschreibung

LG Berlin, Urteil vom 12.03.2002 - 21 O 447/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2003, 1833
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vereinbarung einer DIN: Eigenschaft zugesichert?

OLG Naumburg, Urteil vom 17.04.2003 - 7 U 75/02

In der Bezugnahme auf eine DIN-Norm liegt nicht zugleich eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften.*)

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IBRRS 2003, 1733
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Prüffähigkeit der Schlussrechnung

LG München I, Urteil vom 28.05.2003 - 8 O 24350/00

Zur Frage der Prüffähigkeit der Schlussrechnung eines Architekten.

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IBRRS 2003, 1720
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A. in Individualvereinbarung zulässig

LG Rostock, Urteil vom 25.06.2003 - 6 O 8/03

Einzelvereinbarungen zur Art der Bürgschaft bei Vorliegen einer Allgemeinen Geschäftsbedingung, die die Ablösung eines Sicherungseinbehalts durch eine Bürgschaft vorsieht, sind wirksam.

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IBRRS 2003, 1718
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Überprüfung der Lage von Versorgungsleitungen

LG Würzburg, Urteil vom 04.06.2003 - 11 O 2087/02

1. Die Überprüfung des planmäßigen Verlaufes eines Erdkabels mit einem Kabelsuchgerät in Abständen von einigen Metern rechtfertigt nicht den Vorwurf grober Fahrlässigkeit, wenn hierbei eine nicht vorhersehbare Abweichung von dem im Plan eingezeichneten gradlinigen Verlauf des Kabels übersehen wird.

2. Haftungsbeschränkungen eines Energieversorgers für typische Betriebsrisiken auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit halten einer Inhaltskontrolle stand.

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IBRRS 2003, 1703
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kreditrecht - Wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung

BGH, Urteil vom 20.05.2003 - XI ZR 50/02

Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung kann in der unmittelbar drohenden Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers liegen.*)

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IBRRS 2003, 1634
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Handelsvertretervertrag: Wirksamkeit einer Klausel

BGH, Urteil vom 21.05.2003 - VIII ZR 57/02

Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Bestimmung in einem Handelsvertretervertrag, wonach der Handelsvertreter mit der Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs auf Leistungen aus einer unternehmerfinanzierten Altersversorgung (Treuegeld) verzichtet.*)

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IBRRS 2003, 1624
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Pflicht zur Herausgabe einer unwirksamen Bürgschaft a.e.A.?

BGH, Urteil vom 10.04.2003 - VII ZR 314/01

1. Hat der Bürge dem Gläubiger eine Bürgschaft auf erstes Anfordern gestellt, obwohl der Gläubiger aufgrund der Sicherungsvereinbarung nur einen Anspruch auf eine selbstschuldnerische Bürgschaft ohne die Bürgschaftsverpflichtung auf erstes Anfordern hat, ist der Gläubiger nicht verpflichtet, die Bürgschaft an den Sicherungsgeber herauszugeben. Er muß sich jedoch gegenüber dem Sicherungsgeber und dem Bürgen schriftlich verpflichten, die Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern, sondern nur als selbstschuldnerische Bürgschaft geltend zu machen.*)

2. Die Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages "Zahlungen auf Schlußrechnungen werden bis zu 95 % des Nettowertes geleistet. Der Rest ist durch eine kostenlose und befristete Gewährleistungsbürgschaft (Vorgabe der Befristung durch den AG) ablösbar" ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.*)




IBRRS 2003, 1598
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kauf von vermeintlichem Bauerwartungsland: Auflösung des Vertrages?

OLG Naumburg, Urteil vom 13.05.2003 - 11 U 82/02

Kauft eine Gemeinde Agrarflächen mit der fehlerhaften Vorstellung, es handelt sich bereits um Bauerwartungsland, und wird die Sachmängelgewährleistung hierbei ausgeschlossen, so kann sie sich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vom Vertrag lösen, selbst wenn der geschuldete Kaufpreis den Grundstückswert um ein Vielfaches übersteigt.*)

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IBRRS 2003, 1590
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme unter Vorbehalt bestimmter Mängel

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.03.2003 - 12 U 14/02

1. Auch eine Abnahme unter Vorbehalt bestimmter Mängel ist rechtstechnisch eine Abnahme, wie sich bereits aus dem Wortlaut des § 640 Abs. 2 BGB a.F. ergibt. Es kommt auch nicht darauf an, wie umfangreich die vorbehaltenen Mängel sind und ob aufgrund dieser Mängel die Abnahme auch hätte verweigert werden dürfen. Entscheidend ist, ob die Abnahme tatsächlich erfolgt ist.

2. Die Prüfungspflicht des Unternehmers ist begrenzt durch den Rahmen der vertraglichen Leistungspflicht und der nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilenden Sachkenntnis; dabei ist von dem Auftragnehmer nur das dem neuesten Stand der Technik entsprechende Normalwissen zu verlangen.

3. Eine Vertragsstrafe von 0,5 % je Arbeitstag stellt eine unangemessene Benachteiligung dar, weil sich ein enger zeitlicher Rahmen im Hinblick auf die Verwirkung der Gesamtstrafe ergibt.




IBRRS 2003, 1582
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamer Bürgschaft?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.2003 - 23 U 234/02

Die bei unwirksamen Vertragserfüllungsbürgschaften vom BGH herangezogenen Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung, wonach der Unternehmer jedenfalls eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet, sind auf Gewährleistungsbürgschaften dann nicht anwendbar, wenn die der Bürgschaftshingabe zugrunde liegende Sicherungsabrede unwirksam ist und dieser Einwand auch gegenüber einer gewöhnlichen Bürgschaft erhoben werden kann.

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IBRRS 2003, 1579
VersicherungenVersicherungen
Rentenrecht - Anrechnung von Dienstjahren in der DDR

BGH, Urteil vom 14.05.2003 - IV ZR 72/02

Die Sonderregelung des § 105b VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet, bei denen der Versicherungsfall vor Erfüllung der Wartezeit (§ 38 Abs. 1 VBLS) eingetreten ist, hält der Inhaltskontrolle stand.*)

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IBRRS 2003, 1578
VersicherungenVersicherungen
Rentenrecht - Anrechnung von Dienstjahren in der DDR

BGH, Urteil vom 14.05.2003 - IV ZR 50/02

Die Sonderregelung des § 105b VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet, bei denen der Versicherungsfall vor Erfüllung der Wartezeit (§ 38 Abs. 1 VBLS) eingetreten ist, hält der Inhaltskontrolle stand.*)

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IBRRS 2003, 1567
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter müssen nicht doppelt renovieren

BGH, Urteil vom 14.05.2003 - VIII ZR 308/02

Eine unangemessene Benachteiligung einer Vertragspartei - und damit eine Unwirksamkeit der Gesamtregelung - kann sich aus dem Zusammenwirken zweier Formularklauseln auch dann ergeben, wenn eine dieser Klauseln schon für sich gesehen unwirksam ist (Bestätigung von BGHZ 127, 245, 253 f.).*)




IBRRS 2003, 1539
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme: Rechtsfolgen einer verlangten förmlichen Abnahme

OLG Schleswig, Urteil vom 04.04.2003 - 1 U 162/02

1. Die fiktive Abnahme kommt nach verlangter förmlicher Abnahme nicht mehr in Frage.

2. Bei verlangter förmlicher Abnahme kann im Klagewege die Vergütung trotz Abnahmereife ohne förmliche Abnahme nicht geltend gemacht werden.

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IBRRS 2003, 1483
VersicherungenVersicherungen
Vereinbarte prozentuale Selbstbeteiligung

BGH, Urteil vom 14.05.2003 - IV ZR 140/02

Ein privater Krankenversicherer darf sich auf eine vereinbarte prozentuale Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers für den Fall der Krankenhausbehandlung in den alten Bundesländern auch dann berufen, wenn der Versicherungsnehmer unfreiwillig in einem dort gelegenen Krankenhaus behandelt wird.*)

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IBRRS 2003, 1433
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einstweilige Verfügung gegen Inanpsruchnahme aus Bürgschaft a.e.A.

OLG Rostock, Beschluss vom 19.12.2002 - 4 W 43/02

1. Nimmt der Gläubiger trotz Hinweises auf die Unwirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern ausdrücklich weiterhin den Bürgen in Anspruch, so handelt er rechtsmissbräuchlich.

2. Für die Annahme eines Verfügungsgrundes bedarf es weder einer drohenden Insolvenz noch eines sonstigen schwerwiegenden Nachteils.

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IBRRS 2003, 1416
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Preisbindungsbestimmungen in einem Kommissionsvertrag

BGH, Urteil vom 20.03.2003 - I ZR 225/00

a) Preisbindungsbestimmungen in einem Kommissionsvertrag sind AGB-rechtlich unbedenklich, da sie lediglich die im Gesetz enthaltene Regelung wiederholen, wonach der Kommissionär dem Kommittenten gegenüber einem Weisungsrecht unterliegt. Dasselbe gilt für Preisbindungsbestimmungen in einem Kommissionsagenturvertrag, es sei denn, daß der Kommissionsagent in ein System eingebunden ist, das der lückenlosen Einführung und praktischen Durchsetzung der vertikalen Preisbindung dient.*)

b) Die Bezugsbindung eines Kommissionsagenten unterliegt kartellrechtlich allein der Mißbrauchsaufsicht gemäß § 18 GWB a.F. (nunmehr: § 16 GWB) und ist auch vertragsrechtlich grundsätzlich zulässig.*)

c) Die in einem Kommissions(agentur)vertrag AGB-mäßig enthaltene Regelung, wonach der Kommissionär/Kommissionsagent für den Warenschwund ab einem bestimmten Prozentsatz unabhängig davon haftet, ob er den Schwund zu vertreten hat, benachteiligt den Kommissionär/Kommissionsagenten auch dann in unangemessener Weise, wenn es sich bei ihm um einen Unternehmer handelt. Dasselbe gilt für in einem solchen Vertrag AGB-mäßig enthaltene Regelungen, wonach der Kommittent für von ihm leicht fahrlässig verursachte Unterbrechungen des Betriebs des anderen Vertragsteils nicht haftet und wonach dieser für den Fall, daß er wesentliche Vertragspflichten verletzt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 DM unabhängig davon zu zahlen hat, ob er die Pflichtverletzung zu vertreten hat und ob gewichtige Interessen des Kommittenten die Vereinbarung eines verschuldensunabhängigen Vertragsstrafeanspruchs in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausnahmsweise rechtfertigen.*)

d) Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Kommissions(agentur)vertrag, der mehrere den Kommissionär/Kommissionsagenten gemäß § 9 AGBG (nunmehr: § 307 BGB) unangemessen benachteiligende Bestimmungen enthält, gemäß § 6 Abs. 3 AGBG (nunmehr: § 306 Abs. 3 BGB) insgesamt unwirksam und/oder wegen Verstoßes gegen die guten Sitten gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist.*)

e) Die Bestimmung des § 34 GWB a.F. hat auch in Fällen gegolten, in denen ein einem Konzern angehöriges Unternehmen in einem Vertrag an die Stelle eines anderen Konzernunternehmens getreten ist.*)

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IBRRS 2003, 1407
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungsanträge müssen im Berufungsurteil genannt werden

BGH, Urteil vom 07.05.2003 - VIII ZR 340/02

Eine Aufnahme der Berufungsanträge in das Berufungsurteil ist auch nach neuem Recht, das eine weitgehende Entlastung der Berufungsgerichte bei der Urteilsabfassung bezweckt, nicht entbehrlich. Der Antrag des Berufungsklägers braucht zwar nicht unbedingt wörtlich wiedergegeben zu werden, aus dem Zusammenhang muss aber wenigstens sinngemäß deutlich werden, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat.

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IBRRS 2003, 1384
ImmobilienImmobilien
Vollstreckung aus abgetretener Grundschuld ohne Sicherungsabrede?

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.04.2003 - 9 U 204/02

Der Inhalt der Verwendungsbefugnis abgetretener Ansprüche auf Rückgewähr der vorrangig eingetragenen Grundschuld muss in einer Sicherungszweckerklärung der Parteien vereinbart werden. Wenn eine Abrede wie der abgetretene Rückgewähranspruch verwendet werden darf, gänzlich fehlt, ist die Gläubigerin lediglich befugt, die an sie abgetretene vorrangige Grundschuld löschen zu lassen, oder auf sie zu verzichten. Eine Ausnutzung des besseren Ranges kommt nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2003, 1365
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auslegung von so genannten Finanzierungsbestätigungen

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.12.2002 - 12 U 67/02

1. Eine so genannte Finanzierungsbestätigung stellt eine bloße Auskunft dar und führt nicht zum Zustandekommmen eines Garantievertrages oder selbstständigen Schuldversprechens.

2. Zur Frage, inwieweit die entsprechenden auslegungsbedürftigen Erklärungen der Inhaltskontrolle des § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz standhalten.

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IBRRS 2003, 1311
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltsrecht - Sittenwidrigkeit von anerkannten anwaltlichen Gebührenforderungen

BGH, Urteil vom 03.04.2003 - IX ZR 113/02

Zur Ermessensausübung bei der Prozeßtrennung im Urkundenverfahren, wenn die Klagepartei teilweise in das ordentliche Verfahren übergehen möchte.*)

Zur Frage der Sittenwidrigkeit von anerkannten anwaltlichen Gebührenforderungen aus einer Honorarvereinbarung.*)

Ein vorformuliertes deklaratorisches Schuldanerkenntnis, mit dem beide Seiten sich im Wege des gegenseitigen Nachgebens verständigen, benachteiligt einen Verbraucher nicht deswegen unangemessen, weil er auf Einwendungen gegen die anerkannten Ansprüche verzichtet.*)

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IBRRS 2003, 1285
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Klausel über Haftungsausschluss für verdeckte Mängel

OLG München, Urteil vom 10.12.2002 - 13 U 4315/99

1. In einer Individualvereinbarung kann der Auftragnehmer die Haftung für Schadensersatzansprüche infolge nicht erkannter, verdeckter oder sonstiger Mängel wirksam ausschließen.

2. Wird eine Individualvereinbarung gleichlautend in einen weiteren Vertrag der beiden Parteien am gleichen Tag noch aufgenommen, so wird sie hierdurch nicht zu einer AGB-Klausel.

3. Die Beweislast für das Vorliegen einer AGB-Klausel trifft den Vertragspartner, der sich auf die Unwirksamkeit der Klausel beruft.

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IBRRS 2003, 1274
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kauf einer fast fertigen Wohnung ist ein Bauträgervertrag

OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.05.2002 - 4 U 29/00

1. Auch ein „Kaufvertrag“ über eine bezugsfertige, neu hergestellte Eigentumswohnung, bei dem 96,5% des Kaufpreises bei Übergabe der Wohnung und die weiteren 3,5% nach vollständiger Fertigstellung gezahlt werden sollen, ist ein Bauträgervertrag.

2. Die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung mit Verzicht auf den Nachweis der Fälligkeit ist auch in einem solchen Vertrag unwirksam.

3. Somit verbleibt es bei der – nach altem Recht – kurzen Verjährung des Bauträger-Zahlungsanspruchs von zwei Jahren ab Abnahme.

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IBRRS 2003, 1251
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Rechte des Gewerberaummieters bei Eigentümerwechsel

BGH, Urteil vom 12.03.2003 - XII ZR 18/00

Die revisionsgerichtliche Prüfung der Wahrung der Schriftform einer bei den Akten befindlichen Urkunde beschränkt sich auf die getroffenen Feststellungen zu deren Beschaffenheit, wenn das Berufungsurteil nur auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils verweist und dieser keine Bezugnahme auf die Urkunde enthält.*)

Zur Formfreiheit der Zustimmung des Mieters zu einem Vermieterwechsel, den der alte und der neue Vermieter in einem der Schriftform des § 566 BGB a.F. genügenden Nachtrag zu einem langfristigen Mietvertrag vereinbart haben.*)

Zum Fortbestand der Besitzeinräumungspflicht des Vermieters, der sich zur Herstellung des Mietobjekts verpflichtet hat, das Grundstück aber nachträglich an einen Dritten verkauft, der es bebaut und anderweitig vermietet.*)

Zur Angemessenheit einer in einem Gewerbemietvertrag über ein noch zu errichtendes Gebäude ohne zeitliche Begrenzung vereinbarten Vertragsstrafe für jeden Tag der Überschreitung des vereinbarten Mietbeginns.*)

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IBRRS 2003, 1247
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Leasingrecht - Wirksame Klausel in Rückkaufvereinbarung?

BGH, Urteil vom 19.03.2003 - VIII ZR 135/02

Die in einer zwischen Leasinggeber und Lieferanten formularmäßig vereinbarten Rückkaufvereinbarung enthaltene Klausel: "Die Übergabe des Objektes wird dadurch ersetzt, daß die (Leasinggeberin) ihre Herausgabeansprüche gegenüber dem Besitzer an den Lieferanten abtritt." ist gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam.*)

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IBRRS 2003, 1190
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bankenrecht - Ablauf des Kreditvertrages: Kein Anspruch auf Überziehungszinsen!

BGH, Urteil vom 18.03.2003 - XI ZR 202/02

a) Nr. 18 der AGB-Sparkassen 1993 begründet für die Sparkasse keinen Anspruch gegen den Darlehensnehmer auf Zahlung von Überziehungszinsen nach Ablauf des Kreditvertrages.*)

b) Trifft die Sparkasse mit dem Kreditnehmer ausdrücklich oder stillschweigend eine Vereinbarung, daß dieser trotz Ablaufs des Kreditvertrages bis auf weiteres zur vertraglichen Kapitalnutzung im bisherigen Umfang berechtigt sein soll, kann die Sparkasse weiterhin die vertraglich vereinbarten Zinsen verlangen, grundsätzlich aber nicht Überziehungszinsen.*)

c) Ein Anspruch auf Zahlung von Überziehungszinsen besteht in diesem Fall nur, wenn und soweit die Inanspruchnahme des Kredits durch den eingeräumten Kreditrahmen nicht gedeckt ist.*)

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IBRRS 2003, 1187
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einbeziehung der VOB/B "als Ganzes"

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.12.2002 - 4 U 103/02

1. § 16 Nr. 3 VOB/B hält - isoliert gesehen - einer Inhaltskontrolle gemäß § 9 AGB-Gesetz nicht stand. Nur wenn die VOB/B "als Ganzes" zwischen den Parteien vereinbartist, ist die Klausel einer Inhaltskontrolle nicht zu unterwerfen.

2. Zur Frage der Einbeziehung der VOB/B "als Ganzes".

3. Der Besteller muss dem Unternehmer eine Frist zur Mangelbeseitigung setzen, bevor er deren Kosten verlangen kann. Da die Mängelbeseitigungskosten von dem gem. § 8 Nr. 2 Abs. 2 VOB/B bestehenden Schadensersatzanspruch nicht umfasst werden, ist die Fristsetzung auch nicht entbehrlich.

4. Eine Vertragsstrafe von 0,5 % pro Werktag ist gem. § 9 AGB-Gesetz unwirksam.

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IBRRS 2003, 1127
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BauvertragBauvertrag
Technische Vertragsnormen der VOB/C stellen AGB dar

OLG Celle, Urteil vom 15.01.2003 - 7 U 64/00

Technische Vertragsnormen der VOB/C, die in einem Bauvertrag angeführt sind, stellen allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die hinter die vertraglich vereinbarte individuelle Leistungsbeschreibung zurücktreten.

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IBRRS 2003, 1091
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BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafe mit Höchstgrenze 10 % ist unwirksam!

BGH, Urteil vom 23.01.2003 - VII ZR 210/01

a) Ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern wirksam erteilt worden und hat der Bürge auf erstes Anfordern gezahlt, kann er diese Zahlung nicht allein deshalb zurückfordern, weil der Schuldner nach der ergänzenden Auslegung der Sicherungsabrede nur eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen hatte. Eine Rückforderung scheidet aus, wenn der Gläubiger einen Anspruch auf Verwertung der Bürgschaft besitzt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - IX ZR 355/00, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)

b) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Vertragsstrafenklausel in einem Bauvertrag benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen, wenn sie eine Höchstgrenze von über 5 % der Auftragssumme vorsieht (Aufgabe von BGH, Urteil vom 25. September 1986 - VII ZR 276/84, BauR 1987, 92, 98 = ZfBR 1987, 35).*)

c) Für vor dem Bekanntwerden dieser Entscheidung geschlossene Verträge mit einer Auftragssumme von bis zu ca. 13 Millionen DM besteht grundsätzlich Vertrauensschutz hinsichtlich der Zulässigkeit einer Obergrenze von bis zu 10 %. Der Verwender kann sich jedoch nicht auf Vertrauensschutz berufen, wenn die Auftragssumme den Betrag von 13 Millionen DM um mehr als das Doppelte übersteigt.*)