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Sachgebiet: AGB

970 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 1052
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Bankenrecht - Sparkassen sind an die Grundrechte gebunden

BGH, Urteil vom 11.03.2003 - XI ZR 403/01

a) Sparkassen sind als Anstalten des öffentlichen Rechts im Bereich staatlicher Daseinsvorsorge unmittelbar an die Grundrechte (Art. 1-19 GG) gebunden.*)

b) Die ohne sachgerechten Grund erklärte Kündigung eines Girovertrages durch eine Sparkasse gemäß Nr. 26 Abs. 1 AGB Sparkassen verstößt gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommende Willkürverbot und ist gemäß § 134 BGB nichtig.*)

c) Eine Sparkasse kann ihren Girovertrag mit einer politischen Partei nicht mit der Begründung, diese verfolge verfassungsfeindliche Ziele, kündigen, solange das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Partei nicht festgestellt hat.*)

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IBRRS 2003, 0920
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ziff. 1.7.4 ZTV-Asphalt in AGB unwirksam

OLG Celle, Urteil vom 06.03.2003 - 14 U 112/02

1.7.4 ZTV-Asphalt, wonach der Auftraggeber Abzüge vom Werklohn wegen mangelhafter Ausführung vornehmen darf, ohne dass die sonst notwendigen Voraussetzungen für einen Gewährleistungsanspruch vorliegen müssen, ist gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam.*)

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IBRRS 2003, 0811
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Softwarelizenzvertrag

BGH, Urteil vom 24.10.2002 - I ZR 3/00

a) Eine Klausel in einem Softwarelizenzvertrag, die die Verwendung einer auf begrenzte Zeit überlassenen Software auf einem im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Rechner leistungsstärkeren Rechner oder auf weiteren Rechnern von der Vereinbarung über die Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig macht, benachteiligt den Vertragspartner nicht unangemessen.*)

b) Eine solche Vertragsklausel ist auch nicht deswegen unangemessen, weil sie für den Fall des Wechsels auf einen leistungsstärkeren Rechner auch dann Geltung beansprucht, wenn der Lizenznehmer durch technische Maßnahmen erreicht, daß sich die Leistungssteigerung auf den Lauf der lizenzierten Software nicht auswirkt.*)

Macht der Schuldner bei seiner Zahlung deutlich, daß er lediglich unter Zwang oder zur Vermeidung eines empfindlichen Übels leistet, trifft den Leistungsempfänger im Rückforderungsprozeß die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen der Forderung.*)

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IBRRS 2003, 0802
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaftsrecht - Formularmäßiger Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit

BGH, Urteil vom 16.01.2003 - IX ZR 171/00

Durch den formularmäßigen Ausschluß der Einrede der Aufrechenbarkeit wird der Bürge unangemessen benachteiligt, wenn der Ausschluß auch für den Fall gilt, daß die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist; gegebenenfalls ist der Ausschluß insgesamt unwirksam, selbst wenn im konkreten Fall die Gegenforderung weder unbestritten noch rechtskräftig festgestellt ist.*)

Hat nur der Gläubiger, nicht aber der - rechtskräftig verurteilte - Hauptschuldner die Aufrechnungsbefugnis, kann dem Bürgen gleichwohl die Einrede der Aufrechenbarkeit zustehen.*)

Zur Haftung einer Sparkasse wegen einer unzutreffenden Bonitätsauskunft.*)

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IBRRS 2003, 0615
ImmobilienImmobilien
Grenzen einer Mehrerlösklausel für Grundstücksweiterverkauf

BGH, Urteil vom 07.02.2003 - V ZR 285/02

Bei einem Grundstücksverkauf mit einem endgültigen Kaufpreis setzt eine Mehrerlösklausel, die im Fall des Weiterverkaufs die Nachzahlung der Differenz (bzw. eines Anteils hiervon) zwischen Verkehrswert und Weiterverkaufspreis vorsieht, voraus, daß der Grundstückswert zwischen Erwerb und Weiterverkauf gestiegen ist.

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IBRRS 2003, 0551
BauvertragBauvertrag
AGB: Bürgschaft a.e.A. zur Ablösung eines Sicherheitseinbehaltes

LG Siegen, Urteil vom 11.12.2001 - 6 O 114/01

Eine Regelung in AGB eines Bauvertrages, nach der der Unternehmer „5 % Sicherheit für die Dauer der Gewährleistung, ablösbar durch Bankbürgschaft auf erstes Anfordern“ zu stellen hat, ist wegen Verstoßes gegen § 9 AGB-Gesetz nichtig.

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IBRRS 2003, 0550
BauvertragBauvertrag
AGB: Bürgschaft a.e.A. zur Ablösung eines Sicherheitseinbehaltes

OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2002 - 23 U 11/02

Eine Regelung in AGB eines Bauvertrages, nach der der Unternehmer „5 % Sicherheit für die Dauer der Gewährleistung, ablösbar durch Bankbürgschaft auf erstes Anfordern“ zu stellen hat, ist wegen Verstoßes gegen § 9 AGB-Gesetz nichtig.

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IBRRS 2003, 0518
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragstrafenregelung in AGBs

KG, Urteil vom 07.01.2002 - 24 U 9084/00

1. Enthält eine Vertragsstrafenklausel Vertragsstrafen für die Überschreitung von Zwischen- und Fertigstellungsterminen bedingt die Unwirksamkeit der Vertragsstrafenregelung für die Überschreitung von Zwischenfristen nicht die Unwirksamkeit der Vertragsstrafenregelung für die Überschreitung des Fertigstellungstermins.

2. Der Wirksamkeit einer Vertragsstrafe steht nicht entgegen, dass dem Auftraggeber durch die Überschreitung der Vertragsfrist keine erheblichen Nachteile im Sinne des § 12 Nr. 1 VOB/A entstanden sind.




IBRRS 2003, 0502
BauvertragBauvertrag
Hochwasserschutz als unentgeltliche Nebenleistung?

OLG Braunschweig, Urteil vom 19.07.2001 - 8 U 134/00

Zur Frage, wann Maßnahmen zum Hochwasserschutz als Nebenleistung ohne zusätzliche Vergütung zu erbringen sind.

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IBRRS 2003, 0457
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Kartellrecht - Benachteiligung durch Vorleistungspflicht

BGH, Urteil vom 24.09.2002 - KZR 38/99

a) Ein Normadressat, der seine Leistungen nicht ausschließlich durch Tochterunternehmen anbietet, darf die über sein Tochterunternehmen geworbenen Kunden im Verhältnis zu anderen Kunden grundsätzlich nicht ungleich behandeln.*)

b) Eine in AGB festgelegte Vorleistungspflicht benachteiligt dann unangemessen, wenn mit ihr nicht lediglich sichergestellt werden soll, daß der Unternehmer sein Entgelt erhält, ehe er unwiederbringlich seine Leistung erbracht und jedes Druckmittel verloren hat.*)

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IBRRS 2003, 0426
IT, EDV und TelekommunikationIT, EDV und Telekommunikation
Unwirksame Bindungsdauer

BGH, Urteil vom 17.12.2002 - X ZR 220/01

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Miet-, Kauf-, Wartungs- und Schutzvertrages für eine Fernmeldeanlage enthaltene Klausel

"Dieser Wartungsvertrag läuft bis zum Ende des zehnten Jahres, das auf die Betriebsbereitschaft - bzw. bei bereits in Betrieb befindlichen Anlagen - auf das bei Vertragsschluß laufende Kalenderjahr folgt. Werden infolge von Lohn- oder sonstigen Kostenänderungen die listenmäßigen Wartungspreise der ... erhöht oder ermäßigt, so kann die ... eine entsprechende Änderung des Wartungspreises vornehmen, soweit dieser noch nicht zur Zahlung fällig geworden ist"

ist auch bei Verwendung gegenüber einem Kaufmann bei Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung für die Dauer der Bindung unwirksam.*)

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IBRRS 2003, 0423
IT, EDV und TelekommunikationIT, EDV und Telekommunikation
Erteilung einer Einzugsermächtigung

BGH, Urteil vom 23.01.2003 - III ZR 54/02

a) Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Mobilfunkdienstleistungen enthaltene Klausel, wonach Kunden, die sich für einen bestimmten Tarif entscheiden, zur Begleichung der Rechnungsbeträge am Lastschriftverfahren (Erteilung einer Einzugsermächtigung) teilnehmen müssen, benachteiligt die Kunden dann nicht unangemessen, wenn durch eine entsprechende Klauselgestaltung sichergestellt ist, daß dem Kunden zwischen dem Zugang der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrags ausreichend Zeit - mindestens fünf Werktage - verbleibt, die Rechnung zu prüfen und gegebenenfalls für ausreichende Deckung seines Girokontos zu sorgen.*)

b) Zur Frage der Wirksamkeit einer formularmäßig erteilten Einwilligung, wonach die kontoführende Bank des Kunden ermächtigt wird, dem Verwender - hier: ein Anbieter von Mobilfunkdienstleistungen - mitzuteilen, ob die vom Kunden im Antragsformular des Verwenders angegebenen EC-Karten/Kreditkarten-Daten zutreffend sind.*)

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IBRRS 2003, 0416
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung zur Individualvereinbarung

BGH, Urteil vom 06.12.2002 - V ZR 220/02

a) Bietet der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei Alternativen an, steht es einem Aushandeln nicht entgegen, daß die Angebotsalternativen mit einem erhöhten Entgelt verbunden sind.*)

b) Ob die langfristige Bindung der anderen Vertragspartei in Allgemeinen Geschäftsbedingungen diese unangemessen benachteiligt, ist anhand der typischen Erfordernisse des Geschäfts und seiner rechtlichen Grundlagen zu beurteilen; hierbei ist auf die Wirtschaftlichkeit des Geschäfts insgesamt, nicht auf einzelne Daten (hier: Dauer der Abschreibung der Anschaffungs-/Herstellungskosten) abzustellen.*)

c) Beruft sich die andere Vertragspartei im Individualprozeß auf die unangemessene Benachteiligung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, hat der Verwender die sein Angebot bestimmenden Daten offenzulegen und ihre Marktkonformität darzustellen; Sache der anderen Vertragspartei ist es, darzulegen und im Streitfalle zu beweisen, daß das Angebot des Verwenders untypisch ist und ihn (deshalb) unangemessen benachteiligt.*)

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IBRRS 2003, 0364
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstücksverkauf nach dem "Einheimischenmodell"

BGH, Urteil vom 29.11.2002 - V ZR 105/02

a) Privatrechtliche städtebauliche Verträge, mit denen Grundstücke zur Deckung des Wohnbedarfs an Ortsansässige veräußert werden ("Einheimischenmodelle"), unterliegen - jedenfalls bei Vertragsschluß vor Ablauf der Umsetzungsfrist für die EG-Richtlinie vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen am 31. Dezember 1994 - nicht der Inhaltskontrolle nach den §§ 9 bis 11 AGBG, sondern sind an dem - jetzt in § 11 Abs. 2 BauGB geregelten - Gebot angemessener Vertragsgestaltung zu messen.*)

b) Das Gebot angemessener Vertragsgestaltung ermöglicht nicht nur eine Kontrolle des vertraglichen Austauschverhältnisses, sondern auch eine Überprüfung der einzelnen Vertragsklauseln. Hierbei erlangen - unter Berücksichtigung der besonderen Interessenlage bei Einheimischenmodellen - auch die den §§ 9 bis 11 AGBG zugrundeliegenden Wertungen Bedeutung. Es ist jedoch - weitergehend als nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - eine Kompensation von Vertragsklauseln, die für sich genommen unangemessen sind, durch vorteilhafte Bestimmungen im übrigen Vertrag möglich.*)

c) Eine Regelung bei Verkauf eines Grundstücks im Rahmen eines Einheimischenmodells, die die Käufer im Fall einer Weiterveräußerung innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsschluß zur Abführung der Differenz zwischen Ankaufspreis und Bodenwert verpflichtet, stellt keine unangemessene Vertragsgestaltung dar. Die Gemeinde hat jedoch bei ihrer Ermessensentscheidung über die Einforderung des Mehrerlöses auch die persönlichen Verhältnisse der Käufer zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2003, 0292
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Alsbaldige Zustellung eines Mahnbescheides

OLG Dresden, Urteil vom 31.01.2001 - 8 U 1339/00

Die Zustellung eines Mahnbescheids erst mehrere Wochen oder Monate nach Ablauf der zu wahrenden Frist kann noch als "demnächst" gelten, wenn der Antragsteller alles ihm Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan hat. Das ist nicht der Fall, wenn es sein Prozessbevollmächtigter unterließ, spätestens binnen zwei Wochen die Zustellung unter den ihm bekannten Anschriften der geschäftsführenden Gesellschafter einer OHG zu beantragen, in deren Geschäftslokal Zustellversuche mehrfach gescheitert waren. Die mündliche Mitteilung der Wohnanschriften genügt den Formanforderungen des § 690 Abs. 2 ZPO an die Änderung des Mahnbescheidsantrages nicht.*)

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IBRRS 2003, 0291
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Auslegung eines Mietvertrages: Gesamtschuldnerische Mithaftung

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.07.2002 - 3 U 101/01

Zur Frage, wie eine Unterschrift unter dem Zusatz "Mithaften(d)e Gesellschafter" zu werten ist.

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IBRRS 2003, 0249
ImmobilienImmobilien
Grenzen einer Mehrerlösklausel für Grundstücksweiterverkauf

BGH, Urteil vom 08.11.2002 - V ZR 78/02

Bei einem Privatisierungsvertrag mit einem endgültigen Kaufpreis setzt eine Mehrerlösklausel, die im Fall des Weiterverkaufs die Nachzahlung der Differenz zwischen Verkehrswert und Weiterverkaufspreis vorsieht, voraus, daß ein höherer Weiterverkaufspreis erzielt wird oder der Grundstückswert zwischen Erwerb und Weiterverkauf gestiegen ist. Die spätere Feststellung, daß der ursprüngliche Verkaufspreis unter dem Verkehrswert gelegen hat, löst die Nachzahlungspflicht nicht aus.*)

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IBRRS 2003, 0223
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürschaft a.e.A. ausnahmsweise in AGB zulässig!

OLG Koblenz, Urteil vom 08.11.2002 - 10 U 192/02

Eine Verprflichtung des Unternehmers eine Bürgschaft a.e.A. zu stellen, ist in den AGB nicht gem. § 9 AGB-Gesetz unwirksam, wenn es sich bei dem Verwender der Klausel um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, weil in einem solchen Fall kein Liquiditätsrisiko besteht.

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IBRRS 2003, 0201
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - Pauschalreiseverträge

BGH, Urteil vom 19.11.2002 - X ZR 253/01

Die in Pauschalreiseverträgen verwendete Klausel "Preisänderungen sind nach Abschluß des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt." ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.*)

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Online seit 2002

IBRRS 2002, 2304
ImmobilienImmobilien
Grundschuld und persönliche Haftungsübernahme bei Haustürgeschäft

BGH, Urteil vom 26.11.2002 - XI ZR 10/00

a) Die formularmäßige Vollmacht, die auch eine persönliche Haftungsübernahme und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Grundschuldbestellung umfaßt, verstößt nicht gegen § 3 AGBG.*)

b) Eine Grundschuld und eine persönliche Haftungsübernahme mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung sichern im Falle einer weiten Sicherungszweckerklärung des mit dem Schuldner identischen Grundschuldbestellers bei einem wirksamen Widerruf eines Darlehensvertrages auch Ansprüche des Kreditgebers aus § 3 HWiG a.F.*)

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IBRRS 2002, 2272
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Handelsvertreter - Versicherungsvertreter: Versorgung aus Billigkeitsgründen

BGH, Urteil vom 20.11.2002 - VIII ZR 146/01

Die in einem formularmäßigen Versicherungsvertretervertrag enthaltenen Klauseln:

"Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß in Höhe des Kapitalwerts einer auf der Grundlage dieses Versicherungsvertreterverhältnisses von den Gesellschaften finanzierten Versorgung aus Billigkeitsgründen kein Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB entsteht. Diese Regelung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Angerechnet werden sowohl eine Alters-, BU- sowie Hinterbliebenenversorgung des Vertreters und seiner Hinterbliebenen in der Form einer zu beanspruchenden Rente als auch eine unverfallbare Rentenanwartschaft.

...

Da dem Vertreter eine Teilnahme an Versorgungseinrichtungen der Gesellschaften gerade in Erwartung einer Anrechnung der Versorgungsleistungen auf einen Ausgleichsanspruch ermöglicht wird, sind sich die Parteien darüber einig, daß eine Anrechnung aus Billigkeitsgründen auch dann erfolgen soll, wenn zwischen Beendigung des Vertragsverhältnisses und tatsächlichem Einsetzen der Versorgungszahlungen gegebenenfalls ein langer Zeitraum liegt."

halten der Inhaltskontrolle nach § 9 Abs. 1 AGBG, jetzt § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand.*)

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IBRRS 2002, 2104
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaftsrecht - Haftung für künftige Beitragsschulden

BGH, Beschluss vom 24.10.2002 - IX ZR 498/00

Eine formularmäßige Erstreckung der bürgschaftsrechtlichen Haftung auf die künftigen Beitragsschulden ist als überraschende Klausel gemäß § 3 AGBG nicht wirksam.

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IBRRS 2002, 2094
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Erbbaurecht - Unwirksamkeit einer Heimfallklausel

KG, Urteil vom 27.11.2001 - 4 U 9438/00

1. Eine Klausel in einem Erbbaurechtsvertrag, nach der der Erbbauberechtigte das Erbbaurecht auf Verlangen des Grundstückseigentümers auf diesen oder auf einen von diesem bezeichneten Dritten zu übertragen hat, wenn die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung angeordnet und nicht innerhalb von zwei Monaten aufgehoben wird, beeinträchtigt den Erbbauberechtigten wegen der knappen zeitlichen Begrenzung unangemessen, wenn es sich um eine ehemalige Heimstätte handelt. Diese Klausel ist nach § 9 AGBG insgesamt unwirksam.*)

2. Ein ergänzende Vertragsauslegung führt dazu, daß ein Heimfallanspruch nach seiner Ausübung unter der auflösenden Bedingung steht, daß das Zwangsversteigerungsverfahren vor der Zwangsversteigerung aufgehoben wird.*)

3. Das Festhalten an dem Heimfallanspruch nach Aufhebung des Zwangsversteigerungverfahrens kann unabhängig davon eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellen.*)

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IBRRS 2002, 2030
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Stromlieferungsvertrag - Unwirksamkeit einer Verlängerungsklausel

OLG Naumburg, Urteil vom 30.01.2002 - 6 U 76/01

Die Klausel in einem Vertrag über die Lieferung von Strom, die bestimmt, dass der Vertrag jeweils 1 Jahr weiter läuft, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird, verstößt gegen § 9 AGBG (a.F.)*)

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IBRRS 2002, 1793
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Berufshaftpflichtversicherung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2001 - 4 U 190/01

Beantragt ein selbständiger Architekt eine Berufshaftpflichtversicherung und stellt er dabei gegenüber dem den Antrag aufnehmenden Agenten klar, dass er als Architekt überwiegend für eine GmbH tätig sein wolle, deren Alleingesellschafterin und Mitgeschäftsführerin seine Ehefrau und deren Geschäftsführer er selbst ist, so wird eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen, die die Deckung für die Tätigkeit im Auftrag einer solchen GmbH auschließt, nach § 3 AGBG nicht Vertragsbestandteil, wenn seitens des Versicherers zur Vermeidung einer Überraschung des Antragstellers auf den Ausschlusstatbestand nicht ausdrücklich hingewiesen wird.*)

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IBRRS 2002, 1748
ImmobilienImmobilien

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.02.1999 - 9 U 172/97

1. Zur Geltung des AGBG bei Verwendung formularmäßiger Vertragsbedingungen in notariellen Verträgen.*)

2. Bei dem Erwerb einer neu hergestellten Eigentumswohnung kann das Recht zur Wandlung und zur Geltendmachung des großen Schadensersatzes nicht durch AGBG ausgeschlossen werden.*)

3. Zur Unwirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses bei grobem Verschulden.*)

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IBRRS 2002, 1378
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

OLG Nürnberg, Urteil vom 05.02.2002 - 1 U 2314/01

Läßt sich eine Brauerei in den AGB eines Bierlieferungsvertrages verschuldensunabhängig für den Fall der Einstellung des Getränkebezugs eine Vertragsstrafe von 30 % des Verkaufspreises der noch abzunehmenden Getränkemenge versprechen und behält sie sich zudem das Recht vor, bei jeder Einstellung des Getränkebezuges in das Miet-/Pachtverhältnis des Gastwirts mit einem dritten einzutreten, so benachteiligt diese Regelung den Gastwirt entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen im Sinn des § 9 AGBG.*)

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IBRRS 2002, 1192
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A. wird zur selbstschuldnerischen Bürgschaft

BGH, Urteil vom 04.07.2002 - VII ZR 502/99

a) Die Verpflichtung eines Bauunternehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist unwirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. April 2002 - VII ZR 192/01, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)

b) Der dadurch lückenhafte Vertrag ist ergänzend dahin auszulegen, daß der Bauunternehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet.*)

c) Eine solche ergänzende Vertragsauslegung kommt für Verträge, die nach Bekanntwerden dieser Entscheidung in den beteiligten Verkehrskreisen abgeschlossen werden, nicht mehr in Betracht.*)

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IBRRS 2002, 1054
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsschutz des Verwalters gegen seine "Ablösung"

BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01

a) Der Verwalter ist zur Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über seine Abberufung in entsprechender Anwendung des § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG befugt (Fortführung von Senat, BGHZ 106, 113).*)

b) Von dem Beschluß der Eigentümerversammlung über die Abberufung des Verwalters ist die Kündigung des Verwaltervertrags zu unterscheiden. Die Berechtigung der Wohnungseigentümer zur Kündigung des mit ihm geschlossenen Verwaltervertrages kann der Verwalter im Feststellungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG i.V.m. § 256 Abs. 1 ZPO überprüfen lassen.*)

c) Eine vom teilenden Eigentümer in der Teilungserklärung getroffene Bestellung eines ersten Verwalters, die die Vorgaben aus § 26 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 WEG beachtet, hält grundsätzlich einer Inhaltskontrolle nach § 242 BGB und - bei unterstellter Anwendbarkeit der Vorschriften für Allgemeine Geschäftsbedingungen - auch einer Überprüfung nach den §§ 9 ff AGBG stand.*)

d) Aus § 26 Abs. 1 Satz 2 WEG folgt auch eine Begrenzung der Laufzeit des von der Verwalterbestellung zu unterscheidenden Verwaltervertrags auf höchstens fünf Jahre.*)

e) Ist die Laufzeit des Verwaltervertrags in einem Formularvertrag vereinbart, so findet zwar § 9 AGBG, wegen der vorrangigen Sonderregelung in § 26 Abs. 1 Satz 2 WEG nicht aber das Klauselverbot des § 11 Nr. 12 lit. a AGBG Anwendung. Danach kann grundsätzlich auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verwalterverträge eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren (bis zur Höchstgrenze von fünf Jahren) wirksam vereinbart werden.*)

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IBRRS 2002, 0935
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beweisschwierigkeiten bei Zusendung von AGB über Email

OLG Hamburg, Urteil vom 13.06.2002 - 3 U 168/00

1. Ist für den streitigen Inhalt einer Datei mit AGB kein Beweis angeboten worden, kommt es nicht darauf an, ob die auf elektronischem Wege übermittelte Datei den Empfänger erreicht hat.*)

2. Enthält ein Internet-Angebot allgemeine Geschäftsbedingungen, kommt ein Vertrag mit dem Verwender aber nicht bei Nutzung des Online-Dienstes, sondern hiervon unabhängig zustande, ist bei der Einigung ein eindeutiger Hinweis des Verwenders erforderlich, daß die allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen werden sollen.*)

3. Eine Nutzungserlaubnis deckt nur die Nutzung durch den Vertragspartner. Welcher Organisationsformen dieser sich bedient, um sein Verlagserzeugnis der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist in der Regel für den Vertragsinhalt ohne Bedeutung und die Nutzung der Bilder durch ein konzerneigenes Unternehmen von der Erlaubnis gedeckt.*)

4. Zur Lizenzhöhe für die Internetnutzung von Lichtbildern, die zur Veröffentlichung in einer Zeitschrift überlassen worden sind.*)

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IBRRS 2002, 0765
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A. und Erfüllungsbürgschaft zusammen in AGB wirksam?

OLG Dresden, Urteil vom 18.04.2002 - 7 U 1722/01

Der Auftraggeber eines Bauvorhabens darf in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verlangen, dass der Auftragnehmer als Sicherheit für die Vertragserfüllung eine "Bürgschaft auf erstes Anfordern" stellt.*)

Dies gilt umso mehr, wenn gleichzeitig eine Erfüllungsbürgschaft von 10 % der Bruttoauftragssumme verlangt wird, während sie üblicherweise nur für 5 % der Auftragssumme gestellt wird.*)

Das Zusammenspiel dieser Regelungen enthält eine so erhebliche Abweichung zu Lasten des Auftragnehmers von den Regelungen in § 17 VOB/B, dass sie gemäß § 9 Abs. 1 AGBG wegen unangemessener Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben unwirksam sind.*)

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IBRRS 2002, 0714
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vereinbarung von Vertragserfüllungsbürgschaften a.e.A.

BGH, Urteil vom 18.04.2002 - VII ZR 192/01

Die Verpflichtung eines Bauunternehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist unwirksam.*)

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IBRRS 2002, 0639
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Auslegung einer Klausel

BGH, Urteil vom 15.11.2001 - I ZR 284/99

Der Kunde eines Spediteurs (Paketdienstunternehmens) verzichtet aufgrund der Klausel

"Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis damit, daß eine Kontrolle des Transportweges durch schriftliche Ein- und Ausgangsdokumentation an den einzelnen Umschlagstellen von U. nicht durchgeführt wird."

nicht generell auf die Durchführung der erforderlichen Schnittstellenkontrollen selbst.*)

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IBRRS 2002, 0616
IT, EDV und TelekommunikationIT, EDV und Telekommunikation
Wiederholungsgefahr der Verwendung unzulässiger AGB

BGH, Urteil vom 18.04.2002 - III ZR 199/01

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsdienstleistungsunternehmens, in denen für das Stillegen des Telefonanschlusses ein Entgelt gefordert wird (Deaktivierungsgebühr), verstoßen gegen § 9 AGBG (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F.).*)

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IBRRS 2002, 0575
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz und Vertragsstrafe bei Fristüberschreitung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2002 - 5 U 85/01

Eine allgemeine Geschäftsbedingung, in der für den Fall einer Fristüberschreitung neben Schadenersatzansprüchen eine Vertragsstrafe „gesondert vereinbart“ ist, verstößt gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGB-Gesetz und ist daher unwirksam.*)

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IBRRS 2002, 0569
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kreditkarten - Vertragsverhältnis und Haftungsrisiko

BGH, Urteil vom 16.04.2002 - XI ZR 375/00

a) Das Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen ist nicht als Forderungskauf, sondern als abstraktes Schuldversprechen anzusehen (Aufgabe von BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - VIII ZR 139/89, WM 1990, 1059).*)

b) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditkartenunternehmen, die Vertragsunternehmen verschuldensunabhängig mit dem vollen Risiko einer mißbräuchlichen Verwendung der Kreditkarte durch unberechtigte Dritte im sog. Telefon- oder Mailorderverfahren belasten, verstoßen gegen § 9 AGBG.*)

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IBRRS 2002, 0522
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Auslegungsfragen

BGH, Urteil vom 22.03.2002 - V ZR 405/00

§ 5 AGBG kommt nicht zur Anwendung, wenn die fragliche Klausel von den Parteien übereinstimmend in einem bestimmten Sinn verstanden worden ist.*)

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IBRRS 2002, 0482
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Haftungsauschluss bei Verletzung von Kardinalpflichten

BGH, Beschluss vom 24.10.2001 - VIII ARZ 1/01

Der vertragliche Ausschluß von Schadensersatzansprüchen des Mieters gegen den Vermieter wegen Sachschäden, welche durch Mängel der Mietsache verursacht sind, für die der Vermieter aufgrund leichter Fahrlässigkeit einzustehen hat, durch die in einem vom Vermieter gestellten Formularmietvertrag über Wohnraum enthaltene Klausel "Führt ein Mangel des Mietobjekts zu Sach- oder Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter ... für diese Schäden - auch aus unerlaubter Handlung - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit." ist wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG unwirksam.*)

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IBRRS 2002, 0456
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BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

BGH, Urteil vom 22.11.2001 - VII ZR 208/00

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung zum Sicherheitseinbehalt des Auftraggebers, die deshalb gegen § 9 AGBG verstößt, weil sie dem Auftragnehmer mit der Stellung der Bürgschaft auf erstes Anfordern keinen angemessenen Ausgleich gewährt, kann nicht im Wege inhaltlicher Änderung aufrecht erhalten werden.*)

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IBRRS 2002, 0414
VersicherungenVersicherungen
"Allmählichkeitsschäden"

OLG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2001 - 8 U 2497/01

Der Ausschlußtatbestand für den "Allmählichkeitsschaden" in § 4 Abs. 1 Nr. 5 AHB verstößt gegen des Transparenzgebot. Er benachteiligt den Versicherungsnehmer in unangemessener Weise und ist deshalb gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.*)

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IBRRS 2002, 0223
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BauvertragBauvertrag
Haftungsbeschränkung bei Bauherren-Gesellschaft

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.11.2001 - 2 U 138/01

Werden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt sowie die Vertretungsbefugnis ihres Geschäftsführers nur auf diese Haftungsmasse bezogen, so ist eine solche Klausel gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam, da sie mit dem Wesen der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes und damit mit wesentlichen Grundgedanken der geltenden Rechtsordnung nicht vereinbar ist.

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IBRRS 2002, 0047
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BauvertragBauvertrag
Bauvertrag

BGH, Urteil vom 11.10.2001 - VII ZR 475/00

Wer eine auch nur stichprobenartige Kontrolle des Bauvorhabens und die gutachterliche Erfassung von Mängel übernimmt, kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Haftung für "Schadenersatzforderung jedweder Art infolge nicht erkannter, verdeckter oder sonstiger Mängel" nicht wirksam vollständig ausschließen.




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IBRRS 2001, 0021
AGBAGB
Heimvertrag mit pflegebedürftigen Bewohnern

BGH, Urteil vom 08.11.2001 - III ZR 14/01

a) Bestimmungen in Rahmenverträgen gemäß § 75 SGB XI, die durch Bezugnahme in einem vorformulierten Heimvertrag mit pflegebedürftigen Bewohnern, die Leistungen der stationären Pflege nach § 43 SGB XI in Anspruch nehmen, Vertragsinhalt werden sollen, sind von einer Inhaltskontrolle nach dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht generell ausgenommen.

b) Die dynamische Verweisung auf bestimmte Regelungen des jeweils gültigen Rahmenvertrags gemäß § 75 SGB XI (hier bezogen auf Leistungen in der Wäscheversorgung, Leistungen der Pflege, Leistungen der sozialen Betreuung sowie auf die Vergütungsregelung bei Abwesenheit) in einem vorformulierten Heimvertrag mit pflegebedürftigen Bewohnern, die Leistungen der stationären Pflege nach § 43 SGB XI in Anspruch nehmen, hält der Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG stand.

c) Das Transparenzgebot erfordert es nicht, in einem vorformulierten Heimvertrag mit pflegebedürftigen Bewohnern, die Leistungen der stationären Pflege nach § 43 SGB XI in Anspruch nehmen, das Entgelt für den Kostenblock "Unterkunft und Verpflegung" nach diesen beiden Leistungsbestandteilen aufzugliedern.

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IBRRS 2000, 0926
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BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.11.1989 - VII ZR 255/88

Zum Vorrang einer die Verjährung im einzelnen und ersichtlich abschließend regelnden Vereinbarung im Vertrag gegenüber nur nachrangig geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.*)

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IBRRS 2000, 0912
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Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht

BGH, Urteil vom 12.07.1989 - VIII ZR 297/88

a) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vermieters von Fernmeldeanlagen enthaltene Klausel, wonach sich die vereinbarte Miete entsprechend ändert, wenn im Zusammenhang mit Lohnänderungen in der Fernmeldeindustrie die beim Vermieter übliche listenmäßige Miete erhöht oder ermäßigt wird, benachteiligt den Vertragspartner - jedenfalls im nichtkaufmännischen Rechtsverkehr - entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam.

b) Zur Frage einer ergänzenden Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel.

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IBRRS 2000, 0905
BauvertragBauvertrag
Einbeziehung der VOB/B

BGH, Urteil vom 14.02.1991 - VII ZR 132/90

Informiert der Verwender seinen im Baubereich nicht bewanderten Vertragspartner im wesentlichen nur über ihn belastende Bestimmungen der VOB/B, während für ihn günstige Regelungen lediglich mit einer Verweisung auf die VOB/B "eingeführt" werden sollen, erfüllt das nicht die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 AGBG; vielmehr ist nach dieser Bestimmung Gelegenheit zur Kenntnis des vollen Textes erforderlich (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 109,192 = DRsp I (120) 170 a).

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IBRRS 2000, 0870
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ImmobilienImmobilien
Formularmäßige Vereinbarung von Nutzungszinsen beim Grundstückskauf

BGH, Urteil vom 26.05.2000 - V ZR 49/99

Die Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Erwerber eines Grundstücks nach Besitzübergang bis zur Fälligkeit des Kaufpreises Nutzungszinsen zahlen muß, ist nicht ungewöhnlich im Sinne des § 3 AGBG.

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IBRRS 2000, 0846
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Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaft - Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft

BGH, Urteil vom 20.04.2000 - VII ZR 458/97

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages enthaltene Verpflichtung, bei Vertragsunterschrift eine Vertragserfüllungsbürgschaft auszuhändigen, ist mit § 9 Abs. 1 AGBG vereinbar.*)

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IBRRS 2000, 0842
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BauvertragBauvertrag
Formularmäßige Vereinbarung der Übernahme von Bauwesenversicherung

BGH, Urteil vom 06.07.2000 - VII ZR 73/00

1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bauverträge enthaltene Klausel:

"Der Auftraggeber schließt eine Bauwesenversicherung ab. Die anteilige Prämie wird mit 2,5 % von der Schlußsumme in Abzug gebracht. ..."

unterliegt gemäß § 8 AGB-Gesetz nicht der richterlichen Inhaltskontrolle nach den §§ 9-11 AGB-Gesetz.*)

2. Die folgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bauvertrages benachteiligt den Klauselgegner unangemessen und ist daher wegen eines Verstoßes gegen das AGB-Gesetz unwirksam:

"Für anteilige Baureinigung werden dem Auftragnehmer 0,5 % von der Schlußsumme in Abzug gebracht."*)




IBRRS 2000, 0832
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BauvertragBauvertrag
Vorbehalt der Vertragsstrafe bis zur Schlußzahlung

BGH, Urteil vom 13.07.2000 - VII ZR 249/99

Eine Klausel, nach der die Vertragsstrafe auch noch im Zusammenhang mit der Schlußzahlung geltend gemacht und von der sich aus der Schlußrechnung ergebenden Werklohnforderung des Auftragnehmers in Abzug gebracht werden kann, ist so zu verstehen, daß der Auftraggeber die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlußzahlung geltend machen muß. Mit dieser Auslegung hält die Klausel der Inhaltskontrolle stand (im Anschl. an BGHZ 72, 222, 226).*)

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