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Sachgebiet: AGB

989 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 1276
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Autofreies Wohnen: Darf Vermieter dem Mieter das Halten eines PKWs verbieten?

AG Münster, Urteil vom 19.02.2014 - 8 C 2524/13

Der Vermieter einer Wohnung darf seinem Mieter nicht ohne Weiteres die Nutzung sowie das Halten eines Autos untersagen. Eine derartige AGB-Klausel im Mietvertrag ist unwirksam. Dies gilt auch im Rahmen von autofreien Wohnprojekten.

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IBRRS 2014, 1250
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauabschnittsweise Vertragserfüllungsbürgschaften in AGB wirksam?

BGH, Urteil vom 20.03.2014 - VII ZR 248/13

1. Die in einem Generalunternehmervertrag enthaltene Klausel des Auftraggebers

"Innerhalb von 14 Tagen nach Abruf der einzelnen Teilbauabschnitte hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag bauabschnittsweise Vertragserfüllungsbürgschaften über 10 v.H. der unter § 6 vereinbarten Pauschalauftragssumme Zug um Zug gegen Stellung einer Zahlungsbürgschaft durch den Auftraggeber in gleicher Höhe auszuhändigen."

ist unwirksam, wenn auch Mängelansprüche gesichert werden.*)

2. Der Verwender vorformulierter Klauseln kann sich zur Darlegung eines Aushandelns nach § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht ausschließlich auf eine individualrechtliche Vereinbarung berufen, nach der über die Klauseln "ernsthaft und ausgiebig verhandelt wurde".

3. Mit dem Schutzzweck der §§ 305 ff BGB ist nicht zu vereinbaren, wenn Vertragsparteien unabhängig von den Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB die Geltung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen individualrechtlich ausschließen.*)




IBRRS 2014, 1075
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsklausel "Sicherheitseinbehalt nur gegen Bürgschaft" ist als AGB wirksam!

LG Stuttgart, Urteil vom 19.02.2014 - 5 S 203/13

Eine AGB-Klausel, wonach die Auszahlung des Sicherheitseinbehalts nur gegen Stellung einer Bürgschaft verlangt werden kann, ist wirksam.

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IBRRS 2014, 1061
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Umkehr der Beweislast für Mängelursache in AGB unwirksam!

BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - VII ZR 160/12

1. Mit der Abnahme kehrt sich die Beweislast für behauptete Mängel um. Da sich die Darlegungs- und Beweislast auch auf die Ursächlichkeit der Leistungen des Auftragnehmers für einen Mangel erstreckt, obliegt es nach der Abnahme grundsätzlich dem Auftraggeber nachzuweisen, dass festgestellte Mängel (hier: überhöhter Trittschallpegel) auf solche Arbeiten zurückzuführen sind, die der Auftragnehmer ausgeführt hat.

2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer auch für die Zeit nach der Abnahme die Darlegungs- und Beweislast für eine mangelfreie Leistung trägt, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

3. Behauptet der Auftragnehmer unter Beweisantritt, dass gerügte Schallschutzmängel nicht auf mangelhafte Leistung, sondern auf einen großflächigen Parkettaustausch durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, ist dieser Vortrag einer Beweisaufnahme zugänglich. Der Auftragnehmer muss deshalb nicht zusätzlich darlegen, wann und wo dies konkret geschehen ist.




IBRRS 2014, 1006
BauvertragBauvertrag
Mängeleinbehalt muss nicht auf Sperrkonto eingezahlt werden!

AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 28.06.2013 - 12 C 2439/12

Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach der Sicherheitseinbehalt für Mängelansprüche nur gegen Stellung einer Bürgschaft verlangt werden kann und die Verpflichtung zur Einzahlung des einbehaltenen Betrags auf ein Sperrkonto gänzlich ausgeschlossen ist, ist rechtlich unbedenklich.

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IBRRS 2014, 0970
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Ausgleichsanspruch statt Renovierung?

BGH, Urteil vom 12.02.2014 - XII ZR 76/13

Allein die Absicht des Vermieters, nach Beendigung des Mietverhältnisses Umbaumaßnahmen in den Mieträumen durchzuführen, genügt nicht, um im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung an die Stelle der vertraglichen Verpflichtung des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen und Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen, einen Ausgleichsanspruch in Geld treten zu lassen. Ein solcher Ausgleichsanspruch setzt voraus, dass die Mieträume tatsächlich umgebaut werden (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 151, 53 = NJW 2002, 2383).*)

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IBRRS 2014, 0969
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Einseitige Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung per AGB

BGH, Urteil vom 05.02.2014 - XII ZR 65/13

1. Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Vertragsparteien bei der Gewerberaummiete in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren, dass der Vermieter im Anschluss an Nebenkostenabrechnungen die Höhe der Nebenkostenvorauszahlungen durch einseitige Erklärung anpassen darf (im Anschluss an Senatsurteil vom 26.09.2012 - XII ZR 112/10, NJW 2013, 41).*)

2. Die Ausübung dieses Anpassungsrechts unterliegt nicht dem Schriftformerfordernis des § 550 Satz 1 BGB, so dass sie nicht dazu führen kann, dass ein wirksam auf längere Zeit als ein Jahr geschlossener Mietvertrag über Gewerberaum ab der Anpassung der Vorauszahlungshöhe wegen Verstoßes gegen § 550 Satz 1 BGB für unbestimmte Zeit gilt.*)

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IBRRS 2014, 0754
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Abtretung von Mängelansprüchen: Klausel hinreichend bestimmt?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2013 - 21 U 122/12

1. Werden sämtliche Kaufverträge vor demselben Notar beurkundet, ist davon auszugehen, dass der Notar im Auftrag des Bauträgers das gesamte Vertragsformular entwickelt hat. Sämtliche Klauseln des Vertrags sind deshalb als Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden. Lässt der Wortlaut mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, ist derjenigen der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt.

3. Das Erfordernis der Bestimmbarkeit der abgetretenen Forderung verlangt nicht, dass die Klausel derart formuliert ist, dass ihrem Wortlaut für alle denkbaren Fälle zweifelsfrei entnommen werden kann, auf welche Forderungen sie sich erstreckt. Ausreichend ist es, wenn im Zeitpunkt des Entstehens der Forderungen bestimmbar ist, ob sie von der Abtretung erfasst werden.

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IBRRS 2014, 0706
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Fernwärme: Keine automatische Geltung von AGB!

BGH, Urteil vom 15.01.2014 - VIII ZR 111/13

1. Auch Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fernwärmeunternehmen werden nur aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Einbeziehungsvereinbarung Inhalt eines Vertrages über die Versorgung mit Fernwärme.*)

2. § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV ist auf Verträge über die Versorgung mit Fernwärme, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, nicht anwendbar.*)

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IBRRS 2014, 0653
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wohnung erst mit 78 abbezahlt: Keine Alterssicherung!

BGH, Urteil vom 17.01.2014 - V ZR 108/13

1. Bei einer Eigentumswohnung, deren Erwerb der Alterssicherung dienen soll, rechnet ein vernünftiger Erwerber grundsätzlich nicht damit, dass die vorgeschlagene Finanzierung erst mehrere Jahre nach Eintritt des Rentenalters vollständig abgeschlossen sein wird. Ist das der Fall, ist der Erwerber im Beratungsgespräch unmissverständlich darauf hinzuweisen. Unterlässt der Anlageberater einen solchen Hinweis, macht er sich schadensersatzpflichtig.

2. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen das Angebot des anderen Teils unbefristet fortbesteht und von dem Verwender jederzeit angenommen werden kann, sind auch dann unzulässig, wenn sich der andere Teil durch einen Widerruf von seinem Angebot lösen kann.

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IBRRS 2014, 0639
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bankenrecht - Wirksamkeit einer Behaltensklausel im Wertpapiergeschäft

BGH, Urteil vom 14.01.2014 - XI ZR 355/12

Die von einem Kreditinstitut im Wertpapiergeschäft mit Privatkunden in einer "Rahmenvereinbarung für Wertpapiergeschäfte" verwendete Bestimmung (Behaltensklausel)

"Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Bank die von den Emittenten an sie geleisteten Vertriebsvergütungen behält, vorausgesetzt, dass die Bank die Vertriebsvergütungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (insbesondere § 31d WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen der Kunde und die Bank die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen die Bank auf Herausgabe der Vertriebsvergütungen nicht entsteht."

ist wirksam, wenn die Kunden bei Abschluss der Rahmenvereinbarung insbesondere durch Angaben zu Art und Höhe der zu erwartenden Vertriebsvergütungen in geeigneter Weise in die Lage versetzt werden, den wirtschaftlichen Wert ihres Verzichts einzuschätzen und die Vereinbarung auf dieser Grundlage abzuschließen; mit der Klauselgestaltung darf zudem weder eine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit des Kunden noch eine Beschränkung der bei Abschluss des konkreten Wertpapiergeschäfts von Rechts wegen erforderlichen Kundeninformation verbunden sein.*)

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IBRRS 2014, 0607
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrechtliche Quotenabgeltungsklauseln wohl unwirksam

BGH, Beschluss vom 22.01.2014 - VIII ZR 352/12

Der BGH tendiert dazu, mietrechtliche Abgeltungsquoten grundsätzlich als unwirksam anzusehen, und zwar selbst dann, wenn sie den Erhaltungszustand der Wohnung in der Weise berücksichtigt, dass bei der Berechnung der Quote der Zeitraum entscheidend ist, nach dem bei einer hypothetischen Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund des Wohnverhaltens des Mieters voraussichtlich Renovierungsbedarf bestünde (Abkehr von BGH, Urteil vom 26.09.2007 - VIII ZR 143/06, IMR 2012, 377).




IBRRS 2014, 0505
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Entgelt nicht an tatsächlichen Kosten ausgerichtet: Klausel unwirksam!

BGH, Urteil vom 17.12.2013 - XI ZR 66/13

Die Bestimmung in dem Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank

"Nacherstellung von Kontoauszügen pro Auszug 15,00 EUR"

ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, § 675d Abs. 3 Satz 2 BGB gegenüber Verbrauchern unwirksam, wenn das Entgelt nicht an den tatsächlichen Kosten der Bank ausgerichtet ist, weil bei der Nacherstellung von Kontoauszügen für eine ohne weiteres unterscheidbare, große Gruppe von Zahlungsdienstnutzern deutlich geringere Kosten entstehen.*)

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IBRRS 2014, 0488
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vormietrechts-Klausel stellt eine unangemessene Benachteiligung dar!

LG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2013 - 11 O 53/11

Eine Klausel, die dem Verwender für jeden Fall der Neuvermietung des Mietobjekts das Vormietrecht einräumt, begründet wegen der dauerhaften quasi-dinglichen Wirkung des Vormietrechts eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners. Offen bleibt, ob eine Vormietklausel, die nicht im sachlichen Zusammenhang von Mietzeit, Optionsrecht und Regelungen zur Vertragsverlängerung, sondern räumlich getrennt hiervon unter "Besondere Bedingungen" platziert ist, als überraschend i. S. von § 305c Abs. 1 BGB zu werten ist und deshalb nicht wirksam Vertragsbestandteil wird.*)

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IBRRS 2014, 0240
ImmobilienImmobilien
Unwirksamkeit einer Fortsetzungsklausel beim Kaufvertrag über Immobilien!

BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 229/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0210
Mit Beitrag
AGBAGB
Lieferung mit Montageverpflichtung: Erfüllungsort beim Käufer!

BGH, Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 353/12

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops eines Möbelhauses, das auf Wunsch des Kunden auch den Aufbau der gekauften Möbel beim Kunden anbietet, hält die Regelung

"§ 4 Versand; Gefahrübergang; Versicherung

(1) Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich."

der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2, § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB nicht stand.*)

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IBRRS 2014, 0175
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Käufer erkennt Abnahme durch Sachverständigen an: Klausel wirksam!

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.04.2013 - 2 U 1123/12

Die Klausel in einem Immobilienkaufvertrag, wonach das Gemeinschaftseigentum durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen abgenommen wurde und der Käufer die Abnahme für sich als verbindlich anerkennt, so dass für ihn die Verjährungsfrist für Baumängel am Gemeinschaftseigentum mit dieser Abnahme zu laufen beginnt, verstößt nicht gegen §§ 307 ff BGB und ist wirksam.

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IBRRS 2014, 0130
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Annahme von Kaufangebot bei Fortgeltungsklausel: Wann verspätet?

BGH, Urteil vom 08.11.2013 - V ZR 145/12

1. Eine unwirksame Fortgeltungsklausel verhindert nach verspäteter Annahme des Kaufangebots den Vertragsschluss.

2. Eine Annahme durch Schweigen kommt bei beurkundungsbedürftigen Grundstücksgeschäften nicht in Betracht

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Online seit 2013

IBRRS 2013, 5237
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Übersicherung bei 8% Gewährleistungssicherheit in AGB!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.08.2013 - 19 U 99/12

1. Kumulieren sich die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorgegebene Gewährleistungssicherheit und eine "Kombi"-Bürgschaft, die neben der Vertragserfüllung auch die Gewährleistungsansprüche sichern soll (z. B. KEFB-Sich 1), über einen nicht unerheblichen Zeitraum auf 8% führt dies zur Nichtigkeit beider Sicherungsklauseln aufgrund unangemessener Übersicherung.

2. Hierbei ist es unerheblich, ob - wie im vom BGH (IBR 2011, 409) entschiedenen Fall - eine Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern oder eine einfache Gewährleistungsbürgschaft verlangt wird.

3. Schon die in der Klausel verlangten Voraussetzungen für eine Ablösung der hohen "Kombi"-Bürgschaft durch eine geringere Gewährleistungsbürgschaft "nach Empfang der Schlusszahlung" und "Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche" stellen - für sich genommen - ein Indiz für eine Schmälerung der berechtigten Interessen der Hauptschuldnerin dar.

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IBRRS 2013, 5236
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wirksamkeit einer unbefristeten Fortgeltungsklausel?

BGH, Urteil vom 25.10.2013 - V ZR 12/12

Eine unbefristete Fortgeltungsklausel hält der AGB-rechtlichen Wirksamkeitskontrolle nicht stand, da sie gegen das Verbot verstößt, dass sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme eines Angebots vorbehält.

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IBRRS 2013, 4837
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Unwirksame Erbnachweisklausel in Sparkassen-AGB

BGH, Urteil vom 08.10.2013 - XI ZR 401/12

Die dem Muster von Nr. 5 Abs. 1 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel einer Sparkasse

"Nach dem Tode des Kunden kann die Sparkasse zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen der Sparkasse mit deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Sparkasse kann auf die Vorlegung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom Testament oder Erbvertrag des Kunden sowie der Niederschrift über die zugehörige Eröffnungsverhandlung vorgelegt wird."

ist im Verkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2013, 4797
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Bindung an Angebot über drei Monate hinaus!

BGH, Urteil vom 27.09.2013 - V ZR 52/12

1. Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB; Fortführung von Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873).*)

2. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den Abschluss eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot länger als drei Monate gebunden ist, sind stets mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar.*)

3. Die auf der Anwendung der bereicherungsrechtlichen Saldotheorie beruhende Zug um Zug-Verurteilung hindert nicht die Zuerkennung von Prozesszinsen.*)




IBRRS 2013, 4745
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Preisgleitung in der Höhe der Inflationsrate: Klausel wirksam!

OLG Hamm, Urteil vom 11.10.2013 - 12 U 15/13

1. Eine Vertragsklausel, nach der das vereinbarte Entgelt der Preisgleitung in Höhe der Inflationsrate unterliegt, hält im Handelsverkehr der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand. Sie bringt im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 PrKlG hinreichend bestimmt zum Ausdruck, dass nicht ausschließlich ein Preisanstieg eine Erhöhung des Vertragsentgelts bewirkt.*)

2. Eine Wirtschaftsklausel ist nicht allein in der Vereinbarung zu sehen, nach der für die geschäftliche Zusammenarbeit die Grundsätze kaufmännischer Loyalität zu gelten haben.*)

3. Wirtschaftsklauseln sind gemäß §§ 133, 157 BGB unter Einschluss des gesamten Vertragsinhalts und der außerhalb der Vertragsurkunde erkennbaren Umstände auszulegen. Diese Vertragsauslegung orientiert sich nicht an den Maßstäben, die beim Wegfall der Geschäftsgrundlage gelten, sondern folgt eigenen Regeln.*)

4. Bereits bei der Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vorrang von Individualvereinbarungen zu beachten. Es kommt deshalb für den Anwendungsbereich einer allgemeinen Geschäftsbedingung auf die Reichweite und damit die Auslegung der Individualvereinbarung an und nicht umgekehrt. Das gilt auch für das Verhältnis von individueller Preisvereinbarung und allgemeiner Wirtschaftsklausel.*)

5. Ob die Regelung einer langjährigen Vertragsbindung in einem Dauerschuldverhältnis den Vertragspartner im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB unangemessen benachteiligt, ist anhand einer umfassenden Abwägung der im Einzelfall beachtlichen schutzwürdigen Interessen beider Vertragsparteien zu beurteilen.*)

6. Eine "generalisierende Betrachtungsweise" ist bei der Interessenabwägung nicht ausgeschlossen. Ein der Vertragspartei zuzuerkennendes berechtigtes Interesse an einer langen Vertragslaufzeit kann auch darin begründet liegen, dass die lange Vertragsbindung generell, d.h. unabhängig von den finanziellen Aufwendungen für ein konkretes Vertragsverhältnis erforderlich ist, um ein bestimmtes Produkt wirtschaftlich sinnvoll zu vermarkten.*)

7. Das dem Besteller gegenüber dem Werkunternehmer grundsätzlich zustehende freie Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB ist durch die Vereinbarung einer festen Vertragslaufzeit nicht stets ausgeschlossen. Vielmehr sind insoweit die Umstände des Einzelfalls zu beachten. Hiernach kann dem Unternehmer über die Realisierung seines Vergütungsanspruchs hinaus ein berechtigtes Interesse an der Ausführung der Vertragsleistung zuzubilligen sein, welches durch eine jederzeitige freie Kündigung des Vertrages in einer ihm nicht zuzumutbaren Weise beeinträchtigt werden würde.*)




IBRRS 2013, 4728
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksame Schönheitsreparaturklausel: Schäden nicht ersatzfähig!

LG Berlin, Urteil vom 26.02.2013 - 63 S 199/12

1. Treffen eine individuell vereinbarte Anfangsrenovierungsklausel und eine Überwälzungsklausel für Schönheitsreparaturen für den Mieter zusammen, so ist letztere aufgrund des Summierungseffekts unwirksam.

2. Auf der Grundlage einer unwirksamen Klausel des Mietvertrages durchgeführte Schönheitsreparaturen sind bei mangelhafter Durchführung nicht schadensersatzfähig.

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IBRRS 2013, 4535
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Verkürzung der Gewährleistung auf zwei Jahre!

BGH, Urteil vom 10.10.2013 - VII ZR 19/12

1. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Ingenieurs enthaltene Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche für auf Bauwerke bezogene Planungs- und Überwachungsleistungen auf zwei Jahre ist auch bei Verwendung gegenüber einer Juristischen Person des öffentlichen Rechts unwirksam.*)

2. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Ingenieurs

"Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der letzten nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistung, spätestens mit Abnahme der in Leistungsphase 8 zu erbringenden Leistung, bei Leistungen nach Teil VII der HOAI unter Einschluss auch der nach § 57 zu erbringenden Leistung der örtlichen Bauüberwachung"

enthält keine Vereinbarung einer Teilabnahme der bis zur Leistungsphase 8 der §§ 55 und 57 HOAI (in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.03.1991) zu erbringenden Leistungen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11.05.2006 - VII ZR 300/04, IBR 2006, 450).*)




IBRRS 2013, 4497
AGBAGB

BGH, Urteil vom 10.10.2013 - III ZR 325/12

Die von einem Zahnarzt formularmäßig verwendete Einverständniserklärung, die vorsieht, dass der Patient der Abtretung der zahnärztlichen Honorarforderung an eine gewerbliche Abrechnungsgesellschaft und gegebenenfalls der weiteren Abtretung an ein Kreditinstitut zum Zwecke der Refinanzierung zustimmt, enthält inhaltlich voneinander trennbare, einzeln aus sich heraus verständliche Regelungen, die Gegenstand einer gesonderten Wirksamkeitsprüfung sein können.*)

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IBRRS 2013, 4494
Mit Beitrag
AGBAGB
Unwirksamer Gewährleistungsausschluss in AGB

BGH, Urteil vom 09.10.2013 - VIII ZR 224/12

1. Einer auf einer Kunstauktion zu einem erheblichen Ausrufpreis als museal angebotene Skulptur, die entgegen einer im Auktionskatalog erfolgten Zuschreibung zu einer in früherer Zeit liegender Stilepoche eine neuzeitliche Fälschung ist, fehlt die bei derartigen Kunstgegenständen zu erwartende Eignung als Sammlerstück und Wertanlage; sie ist deshalb mangelhaft (Fortführung von BGH, Urteile vom 15. Januar 1975 - VIII ZR 80/73, BGHZ 63, 369, 371; vom 13. Februar 1980 - VIII ZR 26/79, WM 1980, 529 unter II 2).*)

2. Die Regelung in den Versteigerungsbedingungen eines Auktionshauses, wonach der Käufer gegen das Auktionshaus keine Einwendungen oder Ansprüche wegen Sachmängeln erheben kann, verstößt gegen § 309 Nr. 7 Buchst. a BGB und ist deshalb insgesamt unwirksam (Bestätigung von BGH, Urteile vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31 Rn. 21; vom 24. Februar 2010 - VIII ZR 71/09, WM 2010, 938 Rn. 18; vom 29. Mai 2013 - VIII ZR 174/12, NJW 2013, 2584 Rn. 15 f.).*)

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IBRRS 2013, 4408
ProzessualesProzessuales
Einwendungen gegen Bürgschaftsforderdung im Urkundsverfahren

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.10.2013 - 3 W 596/13

1. Ist die Geschäftsbeziehung zwischen einer Großbrauerei und einem Getränkefachgroßhandel beendet, bedarf es hinsichtlich der Rückforderung von Darlehensansprüchen keiner besonderen Kündigung, wenn die Vertragsparteien vertraglich vereinbart haben, dass bei vorzeitiger Beendigung der Geschäftsverbindung, ganz gleich aus welchen Gründen, der noch offene Darlehensbetrag sofort zur Zahlung fällig ist.*)

2. Die im Vertragswerk enthaltene Klausel, wonach der offene Darlehensbetrag nebst Zinsen sofort fällig wird, wenn die Geschäftsbeziehung zu dem Getränkefachgroßhandel beendet ist, verstößt nicht gegen die Grundgedanken der §§ 488, 490 BGB (in Anknüpfung an OLG Köln, Beschluss vom 17.11.2000 - 13 W 89/00 - ZIP 2000, 2159 ff. = NJW 2001, 452 = WM 2001, 504 f.).*)

3. Wird eine Bürgschaftsforderdung im Urkundsverfahren geltend gemacht, unterliegt der Beklagte mit seinen Einwendungen den Beschränkungen des § 595 Abs. 2 und 3 ZPO (Zöller/Greger, ZPO. 30. Auflage 2014, § 595 Rn. 3) und ist ggf. mit der Geltendmachung derselben auf das Nachverfahren nach § 600 ZPO beschränkt(Zöller/Greger, ZPO. 30. Auflage 2014, § 600 Rn. 1). Einwendungen des Beklagten sind, wenn der ihm nicht mit den im Urkundenprozess zulässigen Beweismitteln angetreten werden kann oder mit solchen Beweismitteln nicht vollständig geführt werden kann, im Urkundenprozess als unstatthaft zurückzuweisen.*)

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IBRRS 2013, 4385
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Garantie von Wartung abhängig: AGB-Klausel unwirksam!

BGH, Urteil vom 25.09.2013 - VIII ZR 206/12

1. In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Gebrauchtwagengarantie, die der Fahrzeugkäufer/Garantienehmer gegen Entgelt erwirbt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektionsund Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung der Senatsurteile vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, WM 2008, 263; vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, WM 2008, 559; vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510).*)

2. Für die Frage der Entgeltlichkeit der Garantie macht es keinen Unterschied, ob für die Garantie ein gesondertes Entgelt ausgewiesen wird oder ob der Käufer/Garantienehmer für das Fahrzeug und die Garantie einen Gesamtkaufpreis zu zahlen hat (Fortführung des Senatsurteils vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510).*)

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IBRRS 2013, 4260
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
§ 648 BGB: Auch Architekt ist Bauwerkunternehmer!

OLG Köln, Urteil vom 28.03.2013 - 19 U 178/12

1. Ein Architekt ist ein Bauwerkunternehmer im Sinne des § 648 BGB.

2. Verschiedene Auswahlmöglichkeiten stehen der Annahme, dass es sich bei den Regelungen eines vorformulierten Architektenvertrags um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Formularvertrag die Auswahlmöglichkeiten bereits vorsieht.

3. Das Aushandeln einzelner Vertragsbedingungen ändert grundsätzlich nichts daran, dass andere vorformulierte Klauseln Allgemeine Geschäftsbedingungen bleiben.

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IBRRS 2013, 4253
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
44-jährige Bindungsdauer zum Ankauf eines Erbbaugrundstücks?

BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 31/12

1. Eine schuldrechtliche Vereinbarung, mit der sich der Erbbauberechtigte zum Ankauf des Erbbaugrundstücks auf Verlangen des Grundstückseigentümers verpflichtet, ist grundsätzlich zulässig, soweit sich nicht aus den Besonderheiten des Einzelfalls etwas anderes ergibt. Anstößig ist jedoch eine übermäßig lange oder sich gar auf die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts erstreckende Bindungsdauer des Kaufzwangs.

2. Die Bindungsdauer von 44 Jahren an das Angebot zum Ankauf des Erbbaugrundstücks ist bei einem für 99 Jahre bestellten Erbbaurecht für sich genommen nicht sittenwidrig.

3. Allerdings hält eine solche Angebotsklausel einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht stand.

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IBRRS 2013, 4194
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Kumulation von Vertragserfüllungs- und Mängelsicherheit!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2013 - 23 U 120/12

1. Der Bezug von Räumen während laufender Bauarbeiten begründet ein Mitverschulden des Auftraggebers, wenn es zu einer Schädigung kommt, mit der typischerweise bei einem solchen vorzeitigen Bezug zu rechnen ist, wie etwa Kratzern an Möbeln, die durch das Vorbeitragen von Baumaterialien verursacht werden. Ein solcher typischer Schaden liegt indessen nicht vor, wenn eine Trinkwasserleitung wegen einer unzureichend verpressten Muffe undicht wird.

2. Die Haftungsbeschränkung gemäß § 6 Nr. 6 VOB/B findet auf den Anspruch gemäß § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B keine Anwendung.

3. Verweigert der Schädiger ernsthaft und endgültig die Leistung von Schadensersatz, wandelt sich der zunächst gegebene Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um.

4. Sehen die AGB des Auftraggebers eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Bruttopauschalpreises vor, die erst nach Abnahme zurückgegeben werden muss, und sehen sie darüber hinaus eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5% des Bruttopauschalpreises vor, führt dies zu einer Kumulation von Vertragserfüllung- und Gewährleistungssicherheit.

5. Regelungen in AGB des Auftraggebers, die zu einer Kumulation von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit führen, sind unwirksam.

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IBRRS 2013, 4175
AGBAGB
Werklieferungsvertrag: Wann ist ein Aufrechnungsverbot in AGB zulässig?

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.09.2013 - 5 HK O 2105/13

1. Aufrechnungsverbote in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers kommen dann nicht zur Geltung, wenn sie den Auftraggeber in einem Abrechnungsverhältnis zwängen, eine mangelhafte oder unfertige Werkleistung in vollem Umfang zu vergüten, obwohl ihm Gegenansprüche in Höhe der Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten zustehen. Das gilt auch für den Werklieferungsvertrag.

2. Die vom Lieferanten in den AGB verwendete Klausel: "Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist" ist dennoch wirksam. Der Käufer kann folglich gegen den Zahlungsanspruch seines Betonlieferanten mit Schadensersatzforderungen wegen mangelhaften Betons nicht aufrechnen, da es sich von vornherein um inhaltsgleiche, auf eine Geldleistung gerichtete Forderungen handelt und eine Umgehung des Aufrechnungsverbots durch ein Zurückbehaltungsrecht nicht in Betracht kommt.

3. Eine Entscheidung durch Teilurteil ist zulässig, wenn bei erhobener Widerklage nur die Klage oder die Widerklage zur Endentscheidung reif ist. Das gilt aber nur wenn die Entscheidung unabhängig davon ist, wie das Schlussurteil über den noch anhängigen Teil des Rechtsstreits entscheidet, die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen im Teilurteil und im Schlussurteil also ausgeschlossen ist.

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IBRRS 2013, 4171
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BauträgerBauträger
Bindefrist an Angebot nicht bestimmbar: Klausel unwirksam!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2013 - 23 U 91/13

1. Eine formularmäßig vereinbarte Bindefrist ist unwirksam, wenn der Vertragspartner des Verwenders nicht berechnen kann, wann die Bindung an sein Angebot endet.

2. Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender von AGB, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar, einfach und präzise darzustellen.




IBRRS 2013, 4082
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AGBAGB
Erklärung auf Verzicht der Einrede der Verjährung ist keine AGB!

OLG Koblenz, Urteil vom 05.07.2013 - 10 U 1116/11

Eine nachträglich geschlossene Vereinbarung, dass der Schuldner gegenüber dem Gläubiger auf die Einrede der Verjährung verzichtet, stellt keine Allgemeine Geschäftsbedingung dar, sondern ist eine eigenständige Vereinbarung und unterliegt daher nicht den §§ 305 ff. BGB.

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IBRRS 2013, 4050
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BauträgerBauträger
AGB-Klausel "Abnahme durch Erst-Verwalter" unzulässig!

BGH, Urteil vom 12.09.2013 - VII ZR 308/12

Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrages verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, ist gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz (jetzt: § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) unwirksam.*)




IBRRS 2013, 3978
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Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Preisänderungsvorbehaltsklauseln sind unwirksam!

AG Idstein, Urteil vom 18.03.2013 - 32 C 22/12

1. Ein Mietvertrag für Heizkostenverteiler und die Vergütung für deren Ablesung ist mangels Einigung unwirksam, wenn die Angaben im Vertrag die tatsächliche Hauptleistung, den Einbau von Heizkostenverteiler, um das Dreifache übersteigen. Eine solche Differenz ist mit einer ca-Angabe nicht zu erklären.

2. Eine Klausel, wonach die Grundlage einer künftigen Gebührenrechnung "die dann gültige Preisliste" ist, ist der Sache nach eine Preisänderungsvorbehaltsklausel, die unwirksam ist.

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IBRRS 2013, 3829
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kostenvoranschlag vom Vermieter vorgelegt: Quotenklausel unwirksam!

LG Berlin, Urteil vom 17.07.2012 - 65 S 66/12

Eine Klausel, nach der zur Ermittlung der Beteiligungsquote der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes maßgeblich sein soll, ist unwirksam.

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IBRRS 2013, 3729
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
"Ausgabe einer Bank Card nicht möglich": Klausel unwirksam?

BGH, Urteil vom 16.07.2013 - XI ZR 260/12

1. Die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts enthaltenen Bestimmungen über ein Pfändungsschutzkonto "Die Kontoführung erfolgt grundsätzlich auf Guthabenbasis. Die Ausgabe einer ... Bank Card oder einer Kreditkarte sowie die Nutzung des Karten- und Dokumentenservices sind nicht möglich." sind im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB jedenfalls dann unwirksam, wenn sie auch für Bestandskunden gelten (Fortführung der Senatsurteile vom 13. November 2012 XI ZR 500/11, WM 2012, 2381 und XI ZR 145/12, [...]).*)

2. Gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist auch eine Klausel über die gesonderte Berechnung von Leistungen beim Pfändungsschutzkonto, soweit diese gegenüber dem von dem Kunden bislang mit dem Kreditinstitut vereinbarten Kontomodell die Berechnung eines zusätzlichen Entgelts für die Führung des Girokontos nach Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto zur Folge hat.*)

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IBRRS 2013, 3665
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AGBAGB
Recht - Energieversorger: Klauseln zur Preisanpassung möglich?

BGH, Urteil vom 31.07.2013 - VIII ZR 162/09

1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Gasversorgungsverträgen mit Endverbrauchern (Normsonderkunden) verwendet, halten die Klauseln*)

a) "Ändern sich die allgemeinen veröffentlichten Tarifpreise (Haushalt und Gewerbe) [des Versorgungsunternehmens], so ist [das Versorgungsunternehmen] berechtigt, die Vertragspreise angemessen zu ändern. Die Änderungen werden wirksam mit der öffentlichen Bekanntgabe der geänderten Preise ab dem in der Bekanntgabe angegebenen Zeitpunkt ..."*)

b) "Die Preise des Sonderabkommens HS sind an den Tarif H II, die Preise des Sonderabkommens GS an den Tarif G II der ab 1. Oktober 1981 gültigen allgemeinen Tarife für die Versorgung mit Gas [des Versorgungsunternehmens] gebunden. Ändern sich die Grundpreise dieser Tarife, so ändern sich auch die Grundpreise der Sonderabkommen im gleichen Verhältnis; ändern sich die Arbeitspreise dieser Tarife, so ändern sich die Arbeitspreise der Sonderabkommen um den gleichen Betrag."*)

der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand (zu a) Fortführung von BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 274/06, BGHZ 179, 186 Rn. 12 ff.; zu b) Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 VIII ZR 246/08, BGHZ 186, 180 Rn. 38 ff.).*)

2. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Energieversorgungsunternehmens, die für das Vertragsverhältnis mit Normsonderkunden eine Preisanpassung oder ein einseitiges Preisänderungsrecht des Energieversorgungsunternehmens in der Weise regeln, dass sie die unmittelbare Anwendbarkeit der AVBGasV oder ein mit § 4 AVBGasV in jeder Hinsicht gleichlautendes Änderungsrecht vorsehen, halten der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand (im Anschluss an EuGH, RIW 2013, 299 - RWE Vertrieb; Aufgabe von BGH, Urteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, BGHZ 182, 59 Rn. 19 ff., und VIII ZR 56/08, WM 2009, 1711 Rn. 21. ff.; vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 246/08, BGHZ 186, 180 Rn. 33 ff.).*)

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IBRRS 2013, 3624
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Verbrauchsgüterkauf: Keine Verkürzung der Gewährleistungsfrist!

KG, Urteil vom 03.06.2013 - 25 U 49/12

Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann die Verjährung der Mängelansprüche des Käufers nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers auf weniger als zwei Jahre verkürzt werden.

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IBRRS 2013, 3018
Mit Beitrag
AGBAGB
Haftungsbegrenzung in AGB unwirksam!

BGH, Urteil vom 04.07.2013 - VII ZR 249/12

1. Die Klauseln in Textilreinigungsverträgen mit Verbrauchern

"Haftungsgrenze

Der Textilreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes.

Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes."

sind wegen der Begrenzung der Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, unwirksam.*)

2. Die Klauseln in Textilreinigungsverträgen mit Verbrauchern

"Ansonsten ist die Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt.

Achtung:

Unsere Haftung kann auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt sein (s. Nr. 5 AGB).

Sie können aber unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwerts, zum Beispiel durch Abschluss einer Versicherung, vereinbaren."

sind unwirksam, weil sie entgegen den Geboten von Treu und Glauben den Vertragspartner des Verwenders unangemessen benachteiligen.*)




IBRRS 2013, 2885
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AGBAGB
Angebot unbefristet, aber widerrufbar: Klausel unwirksam!

BGH, Urteil vom 07.06.2013 - V ZR 10/12

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen das Angebot des anderen Teils unbefristet fortbesteht und von dem Verwender jederzeit angenommen werden kann, sind auch dann mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar, wenn das Angebot nicht bindend, sondern widerruflich ist.*)

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IBRRS 2013, 2776
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksame formularmäßige Quotenabgeltungsklausel

BGH, Urteil vom 29.05.2013 - VIII ZR 285/12

Eine formularmäßige Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die den Mieter verpflichtet, sich anteilig an den Kosten zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen zu beteiligen (Quotenabgeltungsklausel), und zur Berechnung der Abgeltungsbeträge folgende Regelung vorsieht:

"Berechnungsgrundlage ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts",

ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Aufgabe von Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 6. Juli 1988 - VIII ARZ 1/88, BGHZ 105, 71, 79 ff., und von Senatsurteil vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 215/03, WuM 2004, 663).*)

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IBRRS 2013, 2580
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verschuldensunabhängige Vertragsstrafe ohne Höchstgrenze unwirksam!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2011 - 23 U 116/11

1. Vertragsbedingungen sind schon dann vorformuliert, wenn sie für eine mehrfache - mindestens dreimalige - Verwendung schriftlich aufgezeichnet oder in sonstiger Weise fixiert sind. Dabei kommt es nicht darauf an, wer die Vertragsbedingungen vorformuliert hat. Die Vorschriften der §§ 305 ff BGB können deshalb auch dann anwendbar sein, wenn der Auftraggeber die von einem Dritten - z.B. einem Architekten - vorformulierten Vertragsbedingungen stellt. Dem steht nicht entgegen, dass der Auftraggeber diese Vertragsbedingungen nur in einem einzigen Vertrag verwenden will.

2. Enthält ein Bauvertrag eine Vielzahl von formelhaften Wendungen und ist die Vertragsstrafenregelung und nicht auf das konkrete Bauvorhaben zugeschnitten, spricht der Beweis des ersten Anschein für eine zur Mehrfachverwendung entworfene Bedingung.

3. Aushandeln erfordert mehr als Verhandeln. Von einem Aushandeln kann nur dann gesprochen werden, wenn der Verwender zunächst den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen "gesetzesfremden Kerngehalt" inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt. Dazu muss er sich deutlich und ernsthaft zur gewünschten Änderung einzelner Klauseln bereit erklären.

4. Eine vorformulierte Vertragsstrafenregelung, die eine verschuldensunabhängige Verwirkung der Vertragsstrafe vorsieht und keine Regelung über eine Höchstgrenze enthält, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

5. Die Anforderungen an die Darlegungslast einer Partei richten sich nach seinem Kenntnisstand. Verfügt eine Partei über kein zuverlässiges Wissen und kann sie das Wissen auch nicht erlangen, kann sie genötigt sein, eine von ihr nur vermutete Tatsache zu behaupten und unter Beweis zu stellen. In einem solchen Fall ist der Beweisantrag nicht auf eine unzulässige Ausforschung gerichtet. Das gilt allerdings nicht für Tatsachen, über die eine Partei zwar kein zuverlässiges Wissen besitzt, dieses Wissen aber bei Beachtung ihrer Prozessförderungspflicht erlangen kann.

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IBRRS 2013, 2579
BauvertragBauvertrag
Verschuldensunabhängige Vertragsstrafe ohne Höchstgrenze unwirksam!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.10.2011 - 23 U 116/11

1. Vertragsbedingungen sind schon dann vorformuliert, wenn sie für eine mehrfache - mindestens dreimalige - Verwendung schriftlich aufgezeichnet oder in sonstiger Weise fixiert sind. Dabei kommt es nicht darauf an, wer die Vertragsbedingungen vorformuliert hat. Die Vorschriften der §§ 305 ff BGB können deshalb auch dann anwendbar sein, wenn der Auftraggeber die von einem Dritten - z.B. einem Architekten - vorformulierten Vertragsbedingungen stellt. Dem steht nicht entgegen, dass der Auftraggeber diese Vertragsbedingungen nur in einem einzigen Vertrag verwenden will.

2. Enthält ein Bauvertrag eine Vielzahl von formelhaften Wendungen und ist die Vertragsstrafenregelung formelhaft verfasst und nicht auf das konkrete Bauvorhaben zugeschnitten, spricht der Beweis des ersten Anschein für eine zur Mehrfachverwendung entworfene Bedingung.

3. Aushandeln erfordert mehr als Verhandeln. Von einem Aushandeln kann nur dann gesprochen werden, wenn der Verwender zunächst den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen "gesetzesfremden Kerngehalt" inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt. Dazu muss er sich deutlich und ernsthaft zur gewünschten Änderung einzelner Klauseln bereit erklären.

4. Eine vorformulierte Vertragsstrafenregelung, die eine verschuldensunabhängige Verwirkung der Vertragsstrafe vorsieht und keine Regelung über eine Höchstgrenze enthält, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

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IBRRS 2013, 2517
Mit Beitrag
AGBAGB
Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist in AGB unwirksam!

BGH, Urteil vom 29.05.2013 - VIII ZR 174/12

1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden (Bestätigung von BGH, Urteile vom 15. November 2006 VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31 Rn. 19; vom 26. Februar 2009 Xa ZR 141/07, NJW 2009, 1486 Rn. 17).*)

2. Zu der Frage, ob bei einem Gebrauchtwagenkauf, wenn der Verkäufer vor der Übergabe des Fahrzeugs auf Wunsch des Käufers eine Flüssiggasanlage einbaut, ein Kaufvertrag oder ein gemischter Vertrag vorliegt.*)

3. Zu den Anforderungen an eine Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO (Fortführung von BGH, Urteile vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 19; vom 24. Juni 2009 - VIII ZR 332/07, NJW-RR 2009, 1404 Rn. 16; vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 84/10, NJW 2013, 525 Rn. 23 f.; vom 23. Oktober 1991 - XII ZR 144/90, WM 1992, 36 unter 3 a).*)

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IBRRS 2013, 2283
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abschlagszahlung nur nach Bauleiterbestätigung: Klausel wirksam!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.11.2012 - 9 U 141/11

1. Eine Regelung in einem VOB-Vertrag, wonach Abschlagszahlungen erst fällig werden, wenn eine schriftliche Bestätigung des vom Auftraggeber beauftragten Bauleiters vorliegt, ist wirksam.

2. Der Auftraggeber kann sich auch dann noch auf diese vereinbarte Fälligkeitsvoraussetzung berufen, wenn er die ersten 10 Abschlagszahlungen ohne einen solchen Bauleiternachweis bezahlt hat.

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IBRRS 2013, 2180
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Fehler des Prüfsachverständigen: Mitverschulden des AG?

OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2013 - 12 U 75/12

1. Gibt der vom Auftraggeber beauftragte Prüfsachverständige eine Werkstattzeichnung frei, obwohl die Zeichnung mangelhaft ist, so kann der Auftragnehmer kein Mitverschulden geltend machen, wenn ein Schaden entsteht.

2. Unterlassen es Architekt und Tragwerksplaner des Auftraggebers, Werkstattpläne des Auftragnehmers zu überprüfen, und entsteht daraufhin ein Schaden, so kann der Auftragnehmer kein Mitverschulden einwenden.




IBRRS 2013, 2173
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherungsabreden im VHB unwirksam!

LG Berlin, Urteil vom 17.04.2013 - 10 O 213/12

1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sichert eine Vertragserfüllungsbürgschaft keine Rückzahlungsansprüche aus Überzahlung.

2. Eine Sicherungsabrede benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unangemessen und ist unwirksam, wenn nach Abnahme eine Sicherheit in Höhe von 8% zu stellen ist, die Ansprüche auf Vertragserfüllung und Mängelansprüche sichert, nicht aber Ansprüche aus Überzahlung.

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