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Sachgebiet: AGB

970 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 0684
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Täuschung über Vermittlungsprovision bei Objektfinanzierung

BGH, Urteil vom 11.01.2011 - XI ZR 220/08

1. Zur arglistigen Täuschung über die Höhe von Vermittlungsprovisionen mittels eines so genannten "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrages" (im Anschluss an BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)

2. Zur Wirkung der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Feststellungen im unstreitigen Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Januar 2007 - II ZR 334/04, NJW-RR 2007, 1434 Rn. 11 mwN).*)

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IBRRS 2011, 0610
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
AGB: Verzinsungsausschluss für Kaution unwirksam!

LG Lübeck, Urteil vom 22.07.2010 - 14 S 59/10

1. Die Vereinbarung einer Klausel in AGB, wonach die eingezahlte Kaution zinslos gewährt werden soll, ist unwirksam.

2. Die Zinsen wachsen der Kaution zu und der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Kaution tatsächlich auf einem Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist angelegt worden ist, mindestens in Höhe der bei dieser Anlageform zu erzielenden Zinsen als ein primärer Erfüllungsanspruch, der erst mit der Kaution insgesamt fällig wird und dessen Verjährung deshalb erst mit Fälligkeit der Kaution zu laufen beginnt.

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IBRRS 2011, 0519
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Klausel über Abschlussgebühren in AGB

BGH, Urteil vom 07.12.2010 - XI ZR 3/10

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel

"Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht - auch nicht anteilig - zurückbezahlt oder herabgesetzt, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird."

hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.*)

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IBRRS 2011, 0493
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kündigung wegen AGB-rechtswidriger Sicherheitsabrede

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.05.2010 - 21 U 124/09

1. Zur Unwirksamkeit einer AGB-Klausel über die Stellung einer Sicherheit in einem Fertighausvertrag wegen Intransparenz.

2. Beharrt der Fertighauslieferant auf die unwirksam vereinbarte Sicherheit, ist der Besteller zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

3. Der Fertighauslieferant schuldet aber keinen Schadensersatz wegen unberechtigter, aber gutgläubiger Aufforderung zur weiteren Vertragsabwicklung.

4. Die Klausel in einem Vertrag über die Errichtung eines Fertighauses, wonach der Auftraggeber im Falle der Kündigung des Vertragsverhältnisses in jedem Fall verpflichtet ist, einen pauschalen Werklohn in Höhe von 10% der Gesamtauftragssumme an den Auftragnehmer zu zahlen, ohne klarzustellen, dass die Pauschale nur anfällt, wenn der Auftraggeber den Kündigungsgrund nicht zu vertreten hat, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.

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IBRRS 2011, 0323
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Abschlussrenovierung: Einengung der Farbwahl auf "Weiß" unwirksam!

BGH, Beschluss vom 14.12.2010 - VIII ZR 198/10

Eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, beim Auszug die Wände ausschließlich in Weiß zu streichen, ist unwirksam.

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IBRRS 2011, 0004
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksamkeit eines formularmäßigen Kündigungsausschlusses

BGH, Urteil vom 08.12.2010 - VIII ZR 86/10

Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren - gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann - überschreitet.*)

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Online seit 2010

IBRRS 2010, 4509
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
IT-Recht - Unzulässige AGB in Webhostingverträgen

OLG Koblenz, Urteil vom 09.09.2010 - 2 U 1388/09

1. Eine inhaltliche Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen mittels Zustimmungsfiktion in Webhostingverträgen erlaubt, dass das Vertragsgefüge insgesamt umgestaltet werden kann. Es ermöglicht bei kundenfeindlichster Auslegung eine Änderung der wesentlichen Vertragsbestandteile des Vertrages. Dies kann insbesondere die Preise, Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten betreffen. Allein die Möglichkeit des Widerrufs ist nicht geeignet, die Benachteiligung durch diese Klausel zu kompensieren (im Anschluss an BGH Urteil vom 11.10.2007 - III ZR 63/07 - NJW-RR 2008, 134).

2. Bei einer Rücklastschrift entstehenden Personalkosten sind nicht als Schadensersatz erstattungsfähig (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 17.09.09 - Xa ZR 40/08 - NJW 2009, 3570).

3. Eine Vertragsstrafenregelung in den AGB ist unwirksam, wenn die Klausel mit dem Begriff der "Zuwiderhandlung" verschuldensunabhängig ausgestaltet ist. Dies lässt sich nicht damit rechtfertigen, dass der Webhosting-Anbieter der Gefahr der illegalen Verwendung von Software begegnen muss.

4. Eine Klausel, wonach eine außerordentliche Kündigung bereits bei Zahlungsverzug von 20 Tagen möglich ist, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar.

5. Die Klausel, wonach der Webhosting-Anbieter bei einer vertraglichen Laufzeit oder einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten berechtigt ist, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen, ist für den Kunden unangemessen und überraschend. Die Klausel lässt nicht damit rechtfertigen, dass anders als bei der TK-Anschlüssen und der fehlenden Erreichbarkeit des Kunden über mehrere Tage bei Webhosting-Verträgen ein Wechsel des Webhosting-Anbieters in Stunden möglich sei, da nicht erwartet werden kann, dass der Kunde mit seiner Webseite in kürzester Zeit "umzieht".

6. Eine Klausel, wonach bei einer einmaligen Überschreitung des Datentransfers die automatische Umstellung auf einen Vertrag mit entsprechendem Datenvolumen erfolgen kann, ist nicht angemessen.

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IBRRS 2010, 4508
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
IT-Recht - Online-Widerrufsbelehrung

OLG Koblenz, Beschluss vom 27.05.2010 - 2 U 1331/09

1. Die vorübergehende Inanspruchnahme eines anderen Telefonanbieters trotz Vereinbarung eines Komplettanschlusses beim vertraglichen Internetanbieter stellt keine Einschränkung der Hauptleistungspflicht und unangemessene Benachteiligung des Kunden dar.

2. Eine Online-Widerrufsbelehrung bei Altverträgen ist fehlerhaft, wenn darauf hingewiesen wird, dass das Widerrufsrecht mit der Ausführung der Dienstleistung erlischt, in einem Klammerzusatz aber fälschlicherweise bereits die Beauftragung zur sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses als Beispiel hierfür angeführt.

3. Abmahnkosten eines Verbraucherschutzverbandes können auch dann in vollem Umfange verlangt werden, wenn die Abmahnung nur zum Teil berechtigt war (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08 - MDR 2010, 257, BGHZ 177, 253).

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IBRRS 2010, 4488
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
AGB oder nicht?

OLG Rostock, Urteil vom 15.07.2010 - 3 U 134/09

1. Ob es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Kaufvertrag handelt, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen.*)

2. Handelt es sich bei geregelten Bedingungen in einem Kaufvertrag unstreitig um Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, hat das Gericht die entsprechenden Rechtsvorschriften anzuwenden.*)

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IBRRS 2010, 4424
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksame Reparaturklausel: Zuschlag auf preisgebundene Miete

BGH, Beschluss vom 31.08.2010 - VIII ZR 28/10

1. Der Vermieter ist bei öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnraum berechtigt, die Kostenmiete einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs. 4 II. BV zu erhöhen, wenn die im Mietvertrag enthaltene Klausel über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam ist.

2. Es liegt kein Verstoß gegen das Verbot geltungserhaltender Reduktion darin, dass dem Vermieter bei der Kostenmiete in Folge der unwirksamen Schönheitsreparaturenklausel ein Zuschlag nach § 28 Abs. 4 II. BV zusteht.

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IBRRS 2010, 4418
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
AGB: Ausschluss der Aufrechnung mit "konnexen" Gegenforderungen

OLG Celle, Urteil vom 11.11.2010 - 11 U 133/10

1. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern kann die Aufrechnung mit "konnexen" Gegenforderungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden. Der mögliche Wertungswiderspruch zwischen § 309 Nr. 2 BGB und § 309 Nr. 3 BGB ist insoweit nicht vorhanden, da zwischen Unternehmern auch das Zurückbehaltungsrecht auf die unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen begrenzt werden darf.*)

2. Eine ausdrückliche Erwähnung der entscheidungsreifen Gegenforderungen ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erforderlich, da diese von den unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Forderungen mit umfasst sind.*)




IBRRS 2010, 4174
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Umlage der Wasserversorgung nach Verbrauch

BGH, Urteil vom 06.10.2010 - VIII ZR 183/09

1. § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB lässt es zu, dass die Kosten der Wasserversorgung im - vom Gesetz vorausgesetzten - Normalfall, in dem die Wohnungen der Abrechnungseinheit im Wesentlichen vermietet sind, einheitlich nach dem erfassten Wasserverbrauch umgelegt werden, also auch insoweit, als Fixkosten wie Grundgebühren oder Zählermiete unabhängig vom tatsächlichen Wasserverbrauch anfallen. Dieser Grundsatz findet seine Grenze dort, wo eine solche Umlegung wegen erheblichen Wohnungsleerstands in der Abrechnungseinheit zu einer unzumutbaren Mehrbelastung der Mieter mit Fixkosten der Wasserversorgung führt, die auf die leerstehenden Wohnungen nicht nach Verbrauch umgelegt werden können, weil in ihnen aufgrund des Leerstands kein Wasserverbrauch anfällt.*)

2. In einem Formularmietvertrag hält die im Folgenden in Kursivschrift wiedergegebene Klausel

"Frisch-/Kaltwasser wird, soweit der Verbrauch über Messeinrichtungen erfasst wird, nach dem Ergebnis der Messungen abgerechnet. Entsprechendes gilt für die Grundgebühr (sie wird im Verhältnis der je Wohnung erfassten Verbrauchsmenge umgelegt)."

der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, weil sie die Grenze der Zulässigkeit einer Umlegung auch der Grundgebühren der Wasserversorgung nach dem erfassten Verbrauch nicht beachtet.*)

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IBRRS 2010, 4091
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Anerkenntnis, wenn die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen

OLG Celle, Urteil vom 15.09.2010 - 7 U 53/10

1. Ein rein tatsächliches Anerkenntnis des Schuldners ist zwar ausreichend, um die Verjährung des Anspruchs des Gläubigers gemäß § 212 BGB neu beginnen zu lassen. Dies ist aber nur möglich, wenn zum Zeitpunkt der Abgabe des Anerkenntnisses die Verjährungsfrist noch nicht verstrichen war. Ein nach Ablauf der Verjährungsfrist abgegebenes Anerkenntnis kann die eingetretene Verjährung nicht mehr beseitigen; der Anspruch bleibt verjährt.*)

2. Ein nach Ablauf der Verjährungsfrist abgegebenes rein tatsächliches Anerkenntnis kann zwar unter Umständen als Verzicht auf die Einrede der Verjährung aufgefasst werden. Insoweit gilt, dass es bei einer ausdrücklichen Verzichtserklärung nicht darauf ankommt, ob der Schuldner Kenntnis von dem Ablauf der Verjährungsfrist hatte. Dagegen lassen sich schlüssige Handlungen nur als Verzicht deuten, wenn der Schuldner vom Eintritt der Verjährung weiß oder mit ihr rechnet.*)




IBRRS 2010, 4080
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zulässiger Umfang einer Vertragserfüllungsbürgschaft

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.10.2010 - 10 U 97/09

1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags, wonach eine Vertragserfüllungsbürgschaft, die die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie die Erstattung von Überzahlungen absichern soll, erst nach Vorlage der Schlussrechnung und Erfüllung aller bis dahin erhobener Ansprüche auf Verlangen in eine Gewährleistungsbürgschaft umgewandelt wird, verstößt nicht gegen § 307 BGB.*)

2. Eine Unwirksamkeit der Sicherungsabrede ergibt sich angesichts deren Reichweite unter Einbeziehung von Rückerstattungsansprüchen insbesondere nicht daraus, dass für einen vorübergehenden Zeitraum der Auftragnehmer neben einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5% der Auftragssumme zusätzlich einem - durch Bürgschaft abzulösenden - Gewährleistungseinbehalt von 5% der Abrechnungssumme ausgesetzt ist.*)




IBRRS 2010, 3604
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Feststellungsinteresse bei Schönheitsreparaturklausel

LG Berlin, Urteil vom 18.03.2010 - 67 S 485/09

In einem laufenden Mietverhältnis ist ein besonderes Feststellungsinteresse des Mieters für eine Feststellungsklage, dass der Vermieter aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag verpflichtet ist, die laufenden Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen, zu verneinen.

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IBRRS 2010, 3598
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Pauschalierter Schadensersatz von 15% bei Kündigung wirksam!

OLG Koblenz, Urteil vom 27.08.2010 - 8 U 1030/09

Der Anbieter eines Ausbauhauses kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall der Kündigung durch den Kunden eine Vergütungspauschale in Höhe von 15% des Baupreises für seine entstandenen Aufwendungen und entgangenen Gewinn festlegen.

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IBRRS 2010, 3564
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
AGB: Verzicht auf Eigenbedarfskündigung unwirksam!

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 05.01.2010 - 315A C 204/09

Eine Formularklausel, die aufgrund des Verzichts auf Eigenbedarfkündigung den Vermieter unangemessen benachteiligt, ist unwirksam.

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IBRRS 2010, 3410
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Inhaltskontrolle formularmäßigen Minderungsrechtsausschlusses

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2010 - 10 U 154/09

1. Die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag,

"Der Mieter kann gegen die Miete weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben oder die Miete mindern. Hiervon ausgenommen sind Forderungen des Mieters wegen Schadensersatz für Nichterfüllung oder Aufwendungsersatz infolge eines anfänglichen oder nachträglichen Mangels, den der Vermieter wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht zu vertreten hat, und andere Forderungen aus dem Mietverhältnis, soweit sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.",

hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.*)

2. Der Minderungsausschluss gilt auch dann, wenn die mietvertraglichen Beziehungen der Parteien durch Veräußerung und Eintritt des Erwerbers in den Mietvertrag beendet sind.*)

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IBRRS 2010, 3402
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
AGB: Austausch des Vermieters

BGH, Urteil vom 09.06.2010 - XII ZR 171/08

1. Formularmäßige Klauseln, die dem Verwender das Recht einräumen, seine vertragliche Stellung als Vermieter von Gewerberäumen jederzeit auf eine andere Person zu übertragen, stellen nicht generell eine unangemessene Benachteiligung dar. Vielmehr ist, wenn der Mieter Unternehmer ist, eine am Maßstab des § 307 BGB ausgerichtete Prüfung der Umstände des Einzelfalls vonnöten.*)

2. Dabei ist auf der Vermieterseite ein grundsätzliches Interesse eines gewerblichen, als Gesellschaft organisierten Vermieters anzuerkennen, einen wirtschaftlich für sinnvoll erachteten künftigen Wandel der Rechtsform oder Rechtsinhaberschaft durch die Möglichkeit einer Bestandsübernahme zu erleichtern. Dem wird ein Interesse des Mieters entgegenzuhalten sein, sich über Zuverlässigkeit und Solvenz des Vermieters zu vergewissern. Dieses Mieterinteresse wird um so eher Beachtung fordern, je stärker das Vertragsverhältnis von einem besonderen Interesse des Mieters an der Person eines bestimmten Vermieters (mit-) geprägt wird. (Fortführung der Urteile vom 29. Februar 1984 - VIII ZR 350/82 - ZIP 1984, 841, vom 11. Juli 1984 - VIII ZR 35/83 - ZIP 1984, 1093 und vom 21. März 1990 - VIII ZR 196/89 - NJW-RR 1990, 1076).*)

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IBRRS 2010, 3239
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietvertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter

BGH, Urteil vom 21.07.2010 - XII ZR 189/08

1. War ein Bauteil der Mietsache aufgrund seiner fehlerhaften Beschaffenheit bei Vertragsschluss bereits in diesem Zeitpunkt für ihren Zweck ungeeignet und damit unzuverlässig, liegt ein anfänglicher Mangel der Mietsache vor.*)

2. Auch dritte, an einem Mietvertrag nicht unmittelbar beteiligte Personen können in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen werden. Ihnen gegenüber ist der Schuldner zwar nicht zur Leistung, wohl aber unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet (im Anschluss an BGHZ 49, 350).*)

3. Ein Überraschungseffekt im Sinne von § 305c BGB kann sich aus der Stellung der Klausel im Gesamtwerk der allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben. Das ist etwa der Fall, wenn sie in einem systematischen Zusammenhang steht, in dem der Vertragspartner sie nicht zu erwarten braucht (im Anschluss an das Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - XII ZR 109/08 - NJW 2010, 671).*)




IBRRS 2010, 3143
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vertragsrecht - Unwirksamkeit von Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

1. Eine Preisanpassungsklausel, die das im Tarifkundenverhältnis bzw. für die Grundversorgung bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV bzw. § 5 Abs. 2 GasGVV unverändert in einen formularmäßigen Gassondervertrag übernimmt, also davon nicht zum Nachteil des Kunden abweicht, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BGB dar (Bestätigung der Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, WM 2009, 1717, und VIII ZR 56/08, WM 2009, 1711).*)

2. Die von einem Energieversorgungsunternehmen in Erdgassonderverträgen verwendete Klausel

"Der Erdgaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der Preise der EWE AG für die Grundversorgung eintritt; es ändert sich der Arbeitspreis um den gleichen Betrag in Cent/kWh, der Grundpreis um den gleichen Betrag in Euro/a. Die Preisänderung wird zu dem in der öffentlichen Bekanntgabe über die Änderung der Erdgaspreise genannten Zeitpunkt wirksam.

...

Im Falle einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen."

hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand.*)

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IBRRS 2010, 3115
BauvertragBauvertrag
Werkvertag - Widerrufsfrist für Haustürgeschäfte ab Widerrufsbelehrung

AG Buchen, Urteil vom 23.09.2009 - 1 C 166/09

1. Bei einem Haustürgeschäft beginnt die Widerrufsfrist mit der ordnungsgemäßen Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht, und zwar auch dann, wenn er bei der Bestellung belehrt wurde und die Annahme seines Angebots durch den Unternehmer zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

2. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Herstellers von Kunststofffenstern in Baden-Württemberg ist eine Klausel, die für den Fall einer Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber gem. § 649 BGB für den Auftragnehmer eine Aufwandsentschädigung von 30 % des Netto-Auftragswerts vorsieht, zulässig.

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IBRRS 2010, 3092
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Keine Gebühr für Kartenzahlung, wenn alleinige Zahlungsmethode

BGH, Urteil vom 20.05.2010 - Xa ZR 68/09

1. Nachfolgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens, das seine Leistungen nahezu ausschließlich im Fernabsatz anbietet, hält der Inhaltskontrolle stand:

"Wegen der erhöhten Sicherheits- und Verwaltungskosten wird von Ryanair kein Bargeld für die Bezahlung von Flugscheinen, die Entrichtung von Gebühren und Kosten für die Beförderung von Übergepäck und Sportausrüstung akzeptiert."*)

2. Nachfolgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens der genannten Art benachteiligt den Fluggast entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam:

"(1) Kreditkartengebühr pro Fluggast und einfachen Flug: 4,00 €/4,00 €.

(2) Zahlkartengebühren pro Fluggast und einfachen Flug: 1,50 €/1,50 €."*)

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IBRRS 2010, 2897
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unwirksamkeit einer Sicherungsvereinbarung ohne Angabe zur Höhe

KG, Beschluss vom 11.01.2010 - 27 U 70/09

1. Enthält eine Formularsicherungsklausel keine konkrete Angabe zur Sicherheitshöhe, verstößt sie gegen das Transparenz-/Bestimmtheitsgebot und ist unwirksam.

2. In diesem Zusammenhang ist das Leistungsbestimmungsrecht des AGB-Verwenders zu verneinen, da dies mit dem Transparenzgebot nicht zu vereinbaren ist.

3. Die Bestimmung des § 4 Nr. 8 Abs. 1 VOB/B (Vergabe der Leistung an Nachunternehmer nur mit Zustimmung des Auftragggebers) hält einer AGB-Inhaltskontrolle stand.




IBRRS 2010, 2742
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietvertrag: Automatische Verlängerung um 5 Jahre in AGB zulässig!

BGH, Urteil vom 23.06.2010 - VIII ZR 230/09

In einem vor Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes abgeschlossenen, auf ursprünglich fünf Jahre befristeten Mietvertrag hält eine formularmäßige Verlängerungsklausel folgenden Inhalts der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB stand:

"Wird das Mietverhältnis nicht auf den als Endtermin vorgesehenen Tag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt, so verlängert es sich jedes Mal um 5 Jahre."*)

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IBRRS 2010, 2651
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter hat Recht auf Selbstvornahme der Schonheitsreparaturen

BGH, Urteil vom 09.06.2010 - VIII ZR 294/09

Eine in Formularmietverträgen über Wohnraum enthaltene Klausel, wonach es dem Mieter obliegt, die Schönheitsreparaturen "ausführen zu lassen", benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn sie bei kundenfeindlichster Auslegung dem Mieter dadurch die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung nimmt, dass sie als Fachhandwerkerklausel verstanden werden kann.*)

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IBRRS 2010, 2357
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine Gebühren für Immobilien-Wertgutachten!

OLG Celle, Urteil vom 10.06.2010 - 13 W 49/10

1. Bankgebühren sind nur zulässig, wenn das Institut dem Kunden dafür eine Dienstleistung erbringt.

2. Holt eine Bank ein Immobilien-Wertgutachten ein, das der eigenen Absicherung dienen soll, bevor die Bank dem Kunden ein Darlehen gewährt, so dürfen dem Kunden hierfür keine Kosten in Rechnung gestellt werden, da das Gutachten allein im Interesse der Bank liegt.

3. Das Gleiche gilt für Darlehen gewährende Bausparkassen.

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IBRRS 2010, 2013
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksamkeit der Pflicht zu Schönheitsreparaturen

LG Lübeck, Urteil vom 27.06.2008 - 1 S 97/07

1. Verbietet der Formularmietvertrag bei Schönheitsreparaturen eine Abweichung von der üblichen Ausführungsart, so führt dies zur vollumfänglichen Unwirksamkeit der Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.

2. Es wäre eine Überinterpretation des Übergabeprotokolls, wenn man es im Sinne einer Bestandsaufnahme und als rechtsverbindliche Erklärungen über den Zustand der übergebenen Mietsache und einzelner Teile hiervon werten wollte.

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IBRRS 2010, 1937
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
AGB: Ausschluss von § 536a BGB zulässig!

LG Duisburg, Urteil vom 18.05.2010 - 13 S 58/10

1. Der Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel gemäß § 536a BGB kann formularmäßig vereinbart werden.

2. Beruht ein Wasserschaden auf einer Undichtigkeit einer Wasserrohrleitung, so ist diese Undichtigkeit auch für den Vermieter überraschend. Es besteht nämlich keine Pflicht des Vermieters, die Wasserrohre regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen.

3. Die Mietsicherheit dient der Absicherung des Vermieters gegen Mietausfälle und zur Sicherung seines Anspruches auf Durchführung der Schönheitsreparaturen sowie seiner Ansprüche auf Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache. Nicht vom Sicherungszweck umfasst ist danach ein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Rechtsverteidigung wegen unberechtigter gerichtlicher Inanspruchnahme durch den Mieter.




IBRRS 2010, 1665
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gasversorger: Alleinige Anbindung von Gas- an Ölpreis unwirksam

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

1. Auch eine nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 PrKG zulässige Spannungsklausel unterliegt im Falle ihrer formularmäßigen Verwendung der Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB.*)

2. Eine Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, nach der sich der neben einem Grundpreis zu zahlende Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der Preisentwicklung für extra leichtes Heizöl ändert, benachteiligt die Kunden des Gasversorgers - unabhängig von der Frage, ob dessen Gasbezugskosten in demselben Maße von der Preisentwicklung für Öl abhängig sind - unangemessen und ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn ein Rückgang der sonstigen Gestehungskosten des Versorgers auch bei dem Grundpreis unberücksichtigt bleibt.*)

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IBRRS 2010, 1664
ImmobilienImmobilien
Gasversorger: Ungültige AGB-Klauseln

BGH, Urteil vom 27.01.2010 - VIII ZR 326/08

1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Gasversorgungsunternehmen gegenüber Verbrauchern in Verträgen über die Belieferung mit Erdgas verwendet, halten in Verträgen über die Grundversorgung folgende Klauseln einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand:

"EMB ist u. a. bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung trotz Zahlungserinnerung gemäß § 19 Abs. 2 GasGVV berechtigt, die Gasversorgung vier Wochen nach Androhung einstellen zu lassen."

"Eine in nicht unerheblichem Maße schuldhafte Zuwiderhandlung des Kunden gegen die GasGVV im Sinne von § 19 Abs. 1 GasGVV liegt vor, wenn der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt."

"Änderungen der allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gemäß § 5 Abs. 2 GasGVV jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss."

"Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Veröffentlichung der Preisänderung gemäß § 5 Abs. 3 GasGVV ausgeübt werden. Ist der neue Lieferant nicht in der Lage, die Versorgung des Kunden unmittelbar nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung aufzunehmen, gelten die allgemeinen Preise bzw. Ergänzenden Bestimmungen dem Kunden gegenüber weiter. Dies gilt maximal für den Zeitraum, den der neue Lieferant ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Rahmen eines üblichen Wechselprozesses benötigt, um die Belieferung aufzunehmen. Als üblicher Zeitraum gelten maximal zwei Monate. Erfolgt nach Ablauf dieser Frist keine Versorgung durch den neuen Lieferanten, fällt der Kunde in die Ersatzversorgung."*)

2. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Gasversorgungsunternehmen gegenüber Verbrauchern in Verträgen über die Belieferung mit Erdgas verwendet, hält in Verträgen mit Sonderkunden folgende Klausel einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand:

"Änderungen der Sonderpreise EMB Klassik und EMB Komfort werden entsprechend § 5 GasGVV jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss."*)

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IBRRS 2010, 1663
ImmobilienImmobilien
Gasversorger: Alleinige Anbindung von Gas- an Ölpreis unwirksam

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - VIII ZR 304/08

Zur Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, die die Änderung des Arbeitspreises ausschließlich an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl ("HEL") knüpft und Kostensenkungen außerhalb der Gasbezugskosten weder beim Arbeitspreis noch beim Grundpreis berücksichtigt (siehe BGH, Urteil vom heutigen Tag - VIII ZR 178/08, ibr-online).*)

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IBRRS 2010, 1363
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Formularmäßig vereinbarte Betriebs- und Offenhaltungspflicht

BGH, Urteil vom 03.03.2010 - XII ZR 131/08

Zur Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Betriebs- und Offenhaltungspflicht des Mieters eines Ladengeschäfts in einem Einkaufszentrum, wenn dem Mieter zugleich eine Sortimentsbindung auferlegt, ihm aber kein Sortiments- und Konkurrenzschutz gewährt wird.*)




IBRRS 2010, 1051
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Ausschluss der Aufrechnungsmöglichkeit

OLG Köln, Urteil vom 22.12.2009 - 22 U 9/09

1. Die Klausel:

"§ 8 Minderung, Aufrechnung Zurückbehaltungsrecht

1. Der Mieter kann gegen die Miete weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben oder die Miete mindern. Hiervon ausgenommen sind Forderungen des Mieters wegen Schadenersatz für Nichterfüllung oder Aufwendungsersatz infolge eines anfänglichen oder nachträglichen Mangels der Mietsache, den der Vermieter wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat, und andere Forderungen aus dem Mietverhältnis T soweit sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
Die Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn der Mieter seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Miete schriftlich angezeigt hat.

2. Die Erstattung etwaiger im Wege der Aufrechnung geltend gemachter Gegenforderungen des Mieters aus dem Mietverhältnis erfolgt in monatlichen Teilbeträgen, die 30% der jeweiligen Monatsmiete nicht übersteigen dürfen.

3. Eine Aufrechnung gegen Nebenkosten oder eine Minderung der Nebenkosten durch den Mieter ist unzulässig."

ist in einem Gewerberaummietvertrag zulässig.

2. Auch in gewerblichen Mietverhältnissen ist der Vermieter verpflichtet, die Abrechnungen innerhalb angemessener Zeit zu erstellen. Als angemessen gilt - entsprechend § 556 Abs. 3 BGB - ein Zeitraum von einem Jahr. Erfolgt die Abrechnung innerhalb dieses Zeitraums nicht, kann der Mieter im bestehenden Mietverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des auf den abzurechnenden Zeitraum entfallenden Betrags geltend machen, § 273 BGB. Dies wird als im laufenden Mietverhältnis ausreichendes "Druckmittel" angesehen, des weitergehenden Rechts auf Rückzahlung der geleisteten Nebenkosten bedarf es nicht. Ist das Mietverhältnis dagegen beendet, versagt dieses Druckmittel. Dem Mieter wird - in ergänzender Vertragsauslegung - ein Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Betriebskostenvorschüsse zugestanden, ohne dass er zunächst auf Abrechnung klagen müsste.

3. Auch der Anspruch auf Abrechnung unterliegt als ebenfalls schuldrechtlicher Anspruch im Sinne des § 194 Abs. 1 BGB der Verjährung, und zwar der allgemeinen, dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in der der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Dieser Zeitpunkt entspricht demjenigen, in dem nach allgemeinen Grundsätzen die Verjährung von Nachzahlungs- und Rückzahlungsansprüche beginnt, grundsätzlich also mit dem Ende des Jahres, in dem die Abrechnung erteilt wird oder spätestens hätte erteilt werden müssen.

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IBRRS 2010, 0878
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann liegen AGB vor?

BGH, Urteil vom 17.02.2010 - VIII ZR 67/09

1. Ein Stellen von Vertragsbedingungen liegt nicht vor, wenn die Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen in einen Vertrag auf einer freien Entscheidung desjenigen beruht, der vom anderen Vertragsteil mit dem Verwendungsvorschlag konfrontiert wird. Dazu ist es erforderlich, dass er in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen.*)

2. Sind Vertragsbedingungen bei einvernehmlicher Verwendung eines bestimmten Formulartextes nicht im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB gestellt, finden die §§ 305 ff. BGB auf die Vertragsbeziehung keine Anwendung.*)

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IBRRS 2010, 0854
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Umlage von Verwaltungskosten in AGB zulässig!

BGH, Urteil vom 24.02.2010 - XII ZR 69/08

Die in einer Formularklausel festgelegte allgemeine Umlage von Verwaltungskosten auf den Mieter verstößt bei der Gewerbemiete nicht gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - XII ZR 109/08 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)

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IBRRS 2010, 0643
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksame Abwälzung der Schönheitsreparaturen durch AGB

BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VIII ZR 50/09

Bei formularmäßiger Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen wird der Mieter durch die Vorgabe, Fenster und Türen "nur weiß" zu streichen, unangemessen benachteiligt. Dies führt zur Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt.*)

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IBRRS 2010, 0547
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Feststellungsinteresse bzgl. Unwirksamkeit einer Reparatur-Klausel

BGH, Urteil vom 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

Zur Frage des Feststellungsinteresses des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit einer im Mietvertrag enthaltenen Formularklausel über die Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.*)

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IBRRS 2010, 0534
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaftsformular: Einrede-Verzicht d. Aufrechenbarkeit unwirksam

OLG Jena, Beschluss vom 17.11.2009 - 4 W 485/09

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Sicherheitsabrede, wonach der Bürge auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB verzichtet, ist nach § 307 BGB unwirksam, wenn der Ausschluss auch für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Auftragnehmers gilt. Dies führt zur Nichtigkeit der gesamten Sicherungsabrede mit der Folge, dass der Bürge aus der Bürgschaft nicht in Anspruch genommen werden kann (entgegen OLG Düsseldorf, IBR 2008, 442).

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IBRRS 2010, 0509
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Umlage von Nebenkosten

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2009 - 9 U 174/08

1. Eine Klausel, dass "die Heiz- und Nebenkosten, die üblicherweise vom Mieter zu tragen sind" umgelegt werden sollen, ist hinreichend bestimmt.

2. Nach dieser Klausel muss der Mieter sämtliche Betriebkosten gemäß der Anlage 3 zu § 27 der II. BV (jetzt § 2 BetrKV) tragen.

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IBRRS 2010, 0424
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB gilt nicht für Gewerberaum-Nebenkosten!

BGH, Urteil vom 27.01.2010 - XII ZR 22/07

1. Der Vermieter von Geschäftsräumen ist zur Abrechnung über die Nebenkosten, auf die der Mieter Vorauszahlungen geleistet hat, innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet. Diese Frist endet regelmäßig zum Ablauf eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums.*)

2. Die Abrechnungsfrist ist keine Ausschlussfrist. § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB, der für die Wohnraummiete den Ausschluss von Betriebskostennachforderungen anordnet, die der Vermieter später als zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums verlangt, ist auf die Geschäftsraummiete nicht analog anwendbar.*)

3. Für die Annahme einer konkludenten Änderung des Umfangs der vereinbarten Nebenkosten reicht es nicht aus, dass der Vermieter einzelne vereinbarte Nebenkostenpositionen über längere Zeit nicht abgerechnet hat. Vielmehr bedarf es hierfür weiterer Anhaltspunkte.*)




IBRRS 2010, 0324
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Was sind Schönheitsreparaturmaßnahmen?

BGH, Urteil vom 13.01.2010 - VIII ZR 48/09

1. Der Außenanstrich von Türen und Fenstern sowie das Abziehen und Wiederherstellen einer Parkettversiegelung sind keine Schönheitsreparaturmaßnahmen im Sinne von § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV.*)

2. Die Verpflichtung des Mieters zur Vornahme von Schönheitsreparaturen stellt eine einheitliche Rechtspflicht dar. Ist diese Pflicht formularvertraglich so ausgestaltet, dass sie hinsichtlich der zeitlichen Modalitäten, der Ausführungsart oder des gegenständlichen Umfangs der Schönheitsreparaturen den Mieter übermäßig belastet, so ist die Klausel nicht nur insoweit, sondern insgesamt wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 210/08, WuM 2009, 286).*)

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IBRRS 2010, 0308
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Rückgabebelehrung bei ebay-Kauf

BGH, Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in mit Verbrauchern über die Internethandelsplattform eBay zu schließenden Kaufverträgen verwendet werden, hält folgende Klausel der Inhaltskontrolle nicht stand:

"[Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben.] Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung."*)

2. Aus dem Erfordernis einer möglichst umfassenden, unmissverständlichen und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutigen Rückgabebelehrung lässt sich keine Pflicht ableiten, für jeden im Fernabsatz angebotenen Artikel gesondert anzugeben, ob dem Verbraucher insoweit ein Rückgaberecht zusteht.*)

3. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vorgenannten Art hält folgende Klausel der Inhaltskontrolle nicht stand:

"[Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) heraus zu geben.] Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist."*)

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IBRRS 2010, 0263
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht mit Insolvenz!

BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 181/08

1. Nach dem Sicherungszweck einer gemäß § 7 Abs. 1 MaBV übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft kann der Bürge im Falle einer Insolvenz des Bauträgers dem Anspruch des Erwerbers auf Rückgewähr von Vorausleistungen nicht entgegenhalten, mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 634 Abs. 4, § 465 BGB a.F. sei ein Anspruch auf Rückabwicklung des Bauträgervertrags nicht entstanden.*)

2. Ein gegen den Bauträger gerichteter Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht bereits mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen, sondern auch während eines Insolvenzverfahrens erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB aF unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung.*)

3. Die durch die Anmeldung eines Anspruchs in einem Insolvenzverfahren nach § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB eingetretene Hemmung der Verjährung endet nicht bereits sechs Monate, nachdem der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung bestritten hat, sondern erst sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens insgesamt.*)




IBRRS 2010, 0152
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht: Kaution i.H.v. 6 Monatsmieten in AGB zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2009 - 10 U 2/09

1. Bei Vorenthaltung einer Mietsache, deren Mietwert im Augenblick der Beendigung des Mietverhältnisses gemindert war, richtet sich auch der Mindestbetrag des Schadens, den der Vermieter gemäß § 546a BGB zu fordern berechtigt ist, nach der geminderten Miete.*)

2. Treffen die Parteien eines gewerblichen Mietvertrages nach Vertragsschluss die individuelle Regelung, "Für alle baurechtlichen Auflagen und öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, die für die Ausführung der von der Mieterin geplanten Nutzung (Unterstreichung durch den Senat) oder deren Umbauten erforderlich sind, hat der Mieter einzustehen.", übernimmt der Mieter hiermit das Risiko, dass er die Mietsache wegen einer fehlenden öffentlich-rechtlichen Nutzungsgenehmigung nicht nutzen kann.*)

3. Hat der Bürge auf erstes Anfordern gezahlt und seinen Rückforderungsanspruchs gegen den Gläubiger an einen Dritten und dieser wiederum an den Hauptschuldner abgetreten, hängt der Bestand des Rückzahlungsanspruchs davon ab, ob im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Sicherungsfall eingetreten ist.*)

4. Im gewerblichen Mietrecht kann eine Kaution in Höhe von sechs Monatsmieten auch formularmäßig vereinbart werden.*)

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IBRRS 2010, 0055
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Umlage von Verwaltungskosten unter „sonstige Betriebskosten“

BGH, Urteil vom 09.12.2009 - XII ZR 109/08

Die Umlage von "Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume ist weder überraschend im Sinne von § 305 c BGB, noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass die Vorauszahlungen im Einzelfall deutlich niedriger festgelegt wurden als die später abgerechneten Kosten und die Klausel keine Bezifferung oder höhenmäßige Begrenzung der Verwaltungskosten enthält.*)




Online seit 2009

IBRRS 2009, 4099
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ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Unwirksamkeit einer AGB-Unterwerfungserklärung

OLG Schleswig, Urteil vom 26.02.2009 - 5 U 71/08

Keine Unwirksamkeit einer AGB-Unterwerfungserklärung des Schuldners (gegen Schimansky WM 2008, 1049 ff.).*)

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IBRRS 2009, 4057
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Pachtrecht - Wann hat der Pächter Grundsteuer als Nebenkosten tragen?

OLG Hamm, Urteil vom 02.12.2009 - 30 U 93/09

1. Nebenkosten hat der Pächter neben der Pacht nur dann zu tragen, wenn dies im Vertrag klar und eindeutig geregelt ist.

2. Erforderlich ist eine inhaltliche Konkretisierung der zu tragenden Nebenkosten oder jedenfalls deren eindeutige Bestimmbarkeit.

3. Die Klausel "Die Pächterin trägt .... in vollem Umfang sämtliche Betriebs- und Nebenkosten" ist nicht hinreichend bestimmt genug, um die beim Verpächter erhobene Grundsteuer auf den Pächter abzuwälzen.

4. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Parteien dem Pachtvertrag eine Wirtschaftlichkeitsprognose, die keinen Ansatz für Grundsteuer enthält, beigefügt und diese zur Grundlage der Ermittlung der Pachthöhe gemacht haben.

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IBRRS 2009, 4035
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Auslegung des Begriffs "Mietraumfläche"

BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 244/08

Zur Auslegung des in einem formularmäßigen Mietvertrag über Wohnräume verwendeten Begriffs "Mietraumfläche".*)

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IBRRS 2009, 3868
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
AGB: Provisionsanspruch endet mit Vertragsbeendigung??

BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 286/07

1. Eine in einem (Unter-)Handelsvertretervertrag über die Vermittlung von Telefondienstverträgen vom Vertragspartner des (Unter-)Handelsvertreters gestellte Formularklausel, wonach ein Anspruch auf Provision mit der Beendigung dieses Vertragsverhältnisses endet, verstößt gegen die zwingende Bestimmung des § 87a Abs. 3, 5 HGB und hält daher einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10. Dezember 1997 - VIII ZR 107/97, NJW-RR 1998, 629).*)

2. Die Vorschrift des § 87b Abs. 3 HGB trifft keine Bestimmung für die Dauer einer Provisionszahlungspflicht, sondern legt nur - in Ergänzung zu den in Abs. 1, 2 aufgeführten Berechnungsfaktoren - die Berechnungsweise für Provisionen bei Gebrauchsüberlassungs- und Nutzungsverträgen fest. Aus § 87b Abs. 3 Satz 2 HGB lässt sich folglich keine zeitliche Begrenzung des Provisionsanspruchs eines ausgeschiedenen (Unter-)Handelsvertreters ableiten, der ein entsprechendes Dauerschuldverhältnis vermittelt hat.*)

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