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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3421 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 3273
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Eherecht - Vermögensgestand vom Zugewinnausgleich ausgenommen: Vertrag anpassen?

BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - XII ZB 143/12

Die in einem Ehevertrag wirksam vereinbarte Herausnahme eines Vermögensgegenstands aus dem Zugewinnausgleich macht eine vertragliche Anpassung im Rahmen der Ausübungskontrolle nach § 242 BGB nicht schon deshalb erforderlich, weil dies dazu führt, dass sich die Ausgleichsrichtung umkehrt, mithin der hiervon Begünstigte nur wegen der Herausnahme des Vermögensgegenstands ausgleichsberechtigt wird.*)

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IBRRS 2013, 3271
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Befund falsch: Alle Beeinträchtigungen sind Primärschaden!

BGH, Urteil vom 02.07.2013 - VI ZR 554/12

In Fällen eines Befunderhebungsfehlers sind dem Primärschaden alle allgemeinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Patienten unter Einschluss der sich daraus ergebenden Risiken, die sich aus der unterlassenen oder unzureichenden Befunderhebung ergeben können, zuzuordnen.*)

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IBRRS 2013, 3168
ProzessualesProzessuales
Familienrecht

BGH, Beschluss vom 10.07.2013 - XII ZB 411/12

Die Beschwerdefrist beginnt auch dann nach Ablauf der fünfmonatigen Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG, wenn die erforderliche Zustellung (hier: Beschluss über die Bestellung eines Betreuers an den Betroffenen) mit Mängeln behaftet war.*)

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IBRRS 2013, 3163
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Markenrecht - Bösgläubige Ameldung einer Marke

BGH, Urteil vom 06.02.2013 - I ZR 106/11

1. Eine Verfahrensaussetzung nach Art. 104 Abs. 1 GMV kommt nicht in Betracht, wenn die Verletzungsklage nach Art. 96 Buchst. a GMV vor dem Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit der Gemeinschaftsmarke nach Art. 56 GMV erhoben worden ist.*)

2. Ob die Anmeldung der Marke bösgläubig im Sinne des Art. 52 Abs. 1 Buchst. b GMV erfolgt ist, ist eine Frage des materiellen Rechts und nicht der Prozessführungsbefugnis des Prozessstandschafters.*)

3. Die Verwendung einer Gemeinschaftsmarke ausschließlich in Deutschland kann für ihre rechtserhaltende Benutzung im Sinne von Art. 15 Abs. 1 GMV genügen.*)

4. Eine Lizenzvereinbarung für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum begründet keine rechtserhaltende Benutzung der Marke im Sinne von Art. 15 Abs. 1 und 2 GMV.*)

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IBRRS 2013, 3162
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Familienrecht - Auch betreuender Elternteil kann Unterhalt zahlen müssen

BGH, Beschluss vom 10.07.2013 - XII ZB 297/12

1. Auch der betreuende Elternteil kann ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter im Sinne von § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB sein, wenn der Kindesunterhalt von ihm unter Wahrung seines angemessenen Selbstbehalts gezahlt werden kann und ohne seine Beteiligung an der Barunterhaltspflicht ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entstünde.*)

2. Kann auch der an sich barunterhaltspflichtige Elternteil bei Zahlung des vollen Kindesunterhalts seinen angemessenen Selbstbehalt verteidigen, wird eine vollständige oder anteilige Haftung des betreuenden Elternteils für die Aufbringung des Barunterhalts nur in wenigen, besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommen (im Anschluss an Senatsurteil vom 20. März 2002 - XII ZR 216/00 - FamRZ 2002, 742).*)

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IBRRS 2013, 3104
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Leasingvertrag: Grenzen der Eigentumsvermutung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2013 - 24 U 146/12

1. Die aus dem mittelbaren Besitz folgende Eigentumsvermutung gilt fort, wenn nicht ein Eigentumsübergang auf einen Dritten feststeht oder aufgrund eines feststehenden Besitzübergangs nach § 1006 Abs. 1 BGB zu vermuten ist. *)

2. Der auf Herausgabe klagende Eigentümer muss zwar beweisen, dass der Beklagte im Zeitpunkt der Erhebung der Klage Besitzer der heraus verlangten Sache war. Es obliegt jedoch dem auf Herausgabe in Anspruch genommenen Beklagten substantiiert vorzutragen, dass er den Besitz verloren hat.*)

3. Nach Beendigung des Leasingvertrages ist der Leasingnehmer analog § 546 Abs. 1 BGB verpflichtet, das Leasingobjekt zurückzugeben. Ob er unmittelbaren Besitz hat, ist dafür unerheblich. Von der Rückgabepflicht ist er nur unter den Voraussetzungen des § 275 Abs. 1 ZPO befreit. *)

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IBRRS 2013, 2939
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Rechtsanwälte & Notare - Verkehrsunfall: Welcher Schaden ist geltend zu machen?

BGH, Urteil vom 13.06.2013 - IX ZR 155/11

Zu den Pflichten des Rechtsanwalts bei gerichtlicher Geltendmachung eines Verkehrsunfallschadens, wenn eine psychische Schädigung des Mandanten in Betracht kommt.*)

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IBRRS 2013, 2919
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kein Telefon: Welchen Schaden erleidet Rechtsanwalt?

OLG Köln, Urteil vom 07.06.2013 - 1 U 100/12

1. Die Verfügungsmöglichkeit über ein Telefon stellt einen vermögenswerten Vorteil dar, für den der Anschlussinhaber bei Vorenthaltung eine Entschädigung beanspruchen kann. Dies gilt insbesondere bei Gewerbetreibenden, die das Telefon zur Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen nutzen und zwar auch dann, wenn sie sonst über ihr Mobiltelefon erreichbar sind.

2. Für die Höhe des Schadens ist der Geschädigte beweispflichtig. Beim entgangenen Gewinn muss er konkrete Anhaltspunkte vortragen, die Rückschlüsse auf Eintritt und Höhe des Schadens erlauben.

3. Ein Rechtsanwalt, der entgangenen Gewinn von seinem Telefonanbieter begehrt, der ihm aufgrund der Unterbrechung seines Festnetzanschlusses entstanden ist, muss plausibel darlegen, wie er diesen Schaden berechnet. Pauschale Schätzungen und Annahmen reichen nicht aus. Ergeben sich weder aus der Entwicklung der Mandantenzahlen, noch aus den Buchhaltungsunterlagen aussagekräftige Angaben über die Höhe des entgangenen Gewinns, ist der Anwalt seiner Beweispflicht nicht nachgekommen.

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IBRRS 2013, 2899
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Winterdienstvertrag ist Werkvertrag!

BGH, Urteil vom 06.06.2013 - VII ZR 355/12

1. Verpflichtet sich der Unternehmer, eine bestimmte Fläche von Schnee- und Eisglätte freizuhalten, ist Werkvertragsrecht anwendbar.*)

2. Eine solche Leistung ist grundsätzlich nicht abnahmebedürftig, so dass es gerechtfertigt ist, das Mängelrecht der §§ 634 ff. BGB anzuwenden, wenn der Unternehmer die Leistung in Erfüllung seiner gesamten Verbindlichkeit erbracht hat.*)

3. Eine Formularbestimmung, wonach der Vertragspartner des Verwenders diesem eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss, auch wenn eine Fristsetzung gemäß § 323 Abs. 2, § 326 Abs. 5, § 636 BGB entbehrlich ist, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil sie von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht.*)

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IBRRS 2013, 2849
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Widerspruch gegen kfm. Bestätigungsschreiben unnötig?

BGH, Urteil vom 08.02.2001 - III ZR 268/00

1. Ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben muss nicht ausdrücklich als solches gekennzeichnet werden. Es genügt, daß der Inhalt des Schreibens den Bestätigungswillen des Absenders erkennen läßt.

2. Die Regel, wonach bei Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben der Vertrag entsprechend dem Inhalt des Schreibens als zustande gekommen gilt, ist nur anwendbar, wenn dem Bestätigungsschreiben Vertragsverhandlungen vorausgegangen waren, das heißt, daß jedenfalls ein geschäftliches Gespräch über den schriftlich "bestätigten" Vorgang stattgefunden hat.

3. Der Empfänger eines Bestätigungsschreibens braucht diesem nicht zu widersprechen, wenn sich der Inhalt des Schreibens so erheblich von dem Verhandlungsergebnis entfernt, daß der Absender mit dem Einverständnis des Empfängers redlicherweise nicht rechnen konnte.

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IBRRS 2013, 2820
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Ist mangelhafte Leistung ein Verstoß gegen die Lauterkeit?

BGH, Urteil vom 10.01.2013 - I ZR 190/11

1. Das Merkmal des "objektiven Zusammenhangs" im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG ist funktional zu verstehen und setzt voraus, dass die Handlung bei objektiver Betrachtung darauf gerichtet ist, durch Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung der Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen des eigenen oder eines fremden Unternehmens zu fördern. Deshalb fehlt einer mangelhaften oder sonst nicht vertragsgemäßen Leistung als solche die Qualität einer geschäftlichen Handlung, so dass Schlecht- oder Nichtleistungen eines Unternehmers zwar vertragliche Rechte des Kunden begründen können, aber keinen lauterkeitsrechtlichen Verstoß darstellen.*)

2. Allerdings kann die Grenze zu einer an § 5 Abs. 1 UWG zu messenden geschäftlichen Handlung dann überschritten sein, wenn der Unternehmer mit dieser auf eine Übervorteilung des Kunden abzielt und von vornherein nicht gewillt ist, sich an seine Ankündigungen zu halten. In diesem Fall dient die Täuschung über die Schlechtleistung dem Abschluss des Vertrages und wird als Mittel im Wettbewerb um Kunden eingesetzt (Fortführung von BGH, GRUR 1987, 180, 181 Ausschank unter Eichstrich II).*)

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IBRRS 2013, 2748
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Straßenverkehrsrecht - Verhalten des Fahrers kann die Betriebsgefahr erhöhen!

BGH, Urteil vom 11.06.2013 - VI ZR 150/12

a) Bei Ansprüchen aus § 831 Abs. 1 BGB ist § 4 Halbsatz 2 HPflG nicht entsprechend anwendbar.*)

b) Im Rahmen der Betriebsgefahr, die sich der Halter eines Kraftfahrzeugs entgegenhalten lassen muss, wenn er Ersatz seines Unfallschadens nach § 823 Abs. 1 BGB verlangt, ist als ein die allgemeine Betriebsgefahr erhöhender Umstand auch das für den Unfall mitursächliche haftungsrelevante Verhalten des Fahrers zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2013, 2679
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wasserzähler defekt: Kunde muss Fehler beweisen!

KG, Beschluss vom 04.02.2013 - 8 U 123/12

1. Bei einem Streit über den Umfang des Wasserverbrauchs obliegt dem Versorgungsunternehmen die Beweislast dafür, dass ein technisch einwandfrei funktionierender Zähler installiert war und ordnungsgemäß abgelesen wurde. Hat eine Überprüfung des Wasserzählers durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle für Messgeräte die Einhaltung der in der Eichordnung festgelegten Verkehrsfehlergrenzen ergeben, spricht der Beweis des ersten Anscheins für die Richtigkeit der Anzeige der Wasseruhr.*)

2. Der Kunde hat einen von ihm behaupteten Defekt des Zählers substantiiert darzutun und den Zähler nach § 19 AVBWasserV überprüfen zu lassen, um die Fiktion zu entkräften, nach der die Angaben geeichter Messgeräte innerhalb der festgelegten Fehlergrenzen als richtig gelten.*)

3. Meldet der Kunde nach Zugang der Wasserrechnung Zweifel an der Funktionstüchtigkeit eines bereits ausgebauten Wasserzählers an, ohne zugleich einen Antrag gemäß § 19 AVBWasserV zu stellen, so hat das Versorgungsunternehmen entweder selbst eine Nachprüfung des Wasserzählers zu veranlassen oder ihn zumindest aufzubewahren, um eine spätere Nachprüfung zu ermöglichen.*)

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IBRRS 2013, 2678
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wasserzähler defekt: Kunde muss Fehler beweisen!

KG, Beschluss vom 04.02.2013 - 8 U 215/12

1. Bei einem Streit über den Umfang des Wasserverbrauchs obliegt dem Versorgungsunternehmen die Beweislast dafür, dass ein technisch einwandfrei funktionierender Zähler installiert war und ordnungsgemäß abgelesen wurde. Hat eine Überprüfung des Wasserzählers durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle für Messgeräte die Einhaltung der in der Eichordnung festgelegten Verkehrsfehlergrenzen ergeben, spricht der Beweis des ersten Anscheins für die Richtigkeit der Anzeige der Wasseruhr.*)

2. Der Kunde hat einen von ihm behaupteten Defekt des Zählers substantiiert darzutun und den Zähler nach § 19 AVBWasserV überprüfen zu lassen, um die Fiktion zu entkräften, nach der die Angaben geeichter Messgeräte innerhalb der festgelegten Fehlergrenzen als richtig gelten.*)

3. Meldet der Kunde nach Zugang der Wasserrechnung Zweifel an der Funktionstüchtigkeit eines bereits ausgebauten Wasserzählers an, ohne zugleich einen Antrag gemäß § 19 AVBWasserV zu stellen, so hat das Versorgungsunternehmen entweder selbst eine Nachprüfung des Wasserzählers zu veranlassen oder ihn zumindest aufzubewahren, um eine spätere Nachprüfung zu ermöglichen.*)

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IBRRS 2013, 2660
StrafrechtStrafrecht
Haftungsrecht - "Unterlassene Hilfeleistung" ist ein Schutzgesetz!

BGH, Urteil vom 14.05.2013 - VI ZR 255/11

§ 323c StGB ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.*)

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IBRRS 2013, 2648
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Ausgleichungsanordnung kann auch konkludent erfolgen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2012 - 5 W 166/12

1. Der Erblasser kann eine Ausgleichung nach § 2050 III BGB auch konkludent anordnen. Dafür reicht aber nicht aus, dass er vor der strittigen Zuwendung seine Kinder als gesetzliche Erben stets gleichermaßen bedacht hat, insbesondere wenn auch der nunmehr zugewandte strittige Vermögenswert ohne weiteres teilbar gewesen wäre.*)

2. Beweispflichtig für eine Ausgleichungsanordnung ist, wer Rechte daraus herleitet.*)

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IBRRS 2013, 2643
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Fluggastrecht - Anschlussflug wegen Verspätung verpasst: Ausgleichsanspruch!

BGH, Urteil vom 07.05.2013 - X ZR 127/11

1. Den Fluggästen eines verspäteten, nach Art. 3 Abs. 1 in den Anwendungsbereich der Fluggastrechteverordnung fallenden Flugs steht ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 zu, soweit sie infolge der Verspätung ihr individuelles Endziel mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden erreichen.*)

2. Dies gilt auch, wenn die verspätete Ankunft am Endziel darauf beruht, dass infolge der Flugverspätung ein selbst nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallender oder selbst nicht verspäteter Anschlussflug verpasst wird.*)

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IBRRS 2013, 2619
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - 10.000 Straßenlaternen gelten als eine einzige Abnahmestelle!

BGH, Urteil vom 24.04.2013 - VIII ZR 88/12

Eine aus ungefähr 10.000 Verbrauchsstellen bestehende und über rund 480 Verknüpfungspunkte mit dem Verteilnetz verbundene städtische Straßenbeleuchtungsanlage stellt im Sinne des § 9 Abs. 7 Satz 2 KWKG eine einzige Abnahmestelle dar.*)

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IBRRS 2013, 2469
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Familienrecht - Auch Samenspender kann Vaterschaft anfechten!

BGH, Urteil vom 15.05.2013 - XII ZR 49/11

Die Anfechtung der Vaterschaft durch den sog. biologischen Vater nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB steht im Fall einer nicht erklärten Einwilligung des rechtlichen Vaters im Sinne von § 1600 Abs. 5 BGB grundsätzlich auch dem Samenspender offen.*)

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IBRRS 2013, 2408
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
IT-Recht - Ist Verlinkung öffentliche Wiedergabe?

BGH, Beschluss vom 16.05.2013 - I ZR 46/12

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167 vom 22.6.2001, S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Stellt die Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes in eine eigene Internetseite unter Umständen, wie sie im Ausgangsverfahren vorliegen, eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG dar, auch wenn das fremde Werk damit nicht für ein neues Publikum wiedergegeben wird und die Wiedergabe nicht nach einem spezifischen technischen Verfahren erfolgt, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet?*)

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IBRRS 2013, 2404
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Zivilrecht

BGH, Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 161/11

a) Die in § 10 AMG enthaltenen Bestimmungen stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar, deren Verletzung geeignet ist, die Interessen der Verbraucher spürbar im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG zu beeinträchtigen.*)

b) Auf der äußeren Umhüllung eines Arzneimittels angebrachte Angaben, die Werbecharakter haben können, sind unabhängig davon unzulässig, ob sie dort unauslöschlich aufgeführt oder nur - etwa mit Klebepunkten - ablösbar angebracht sind und ob sie den Eindruck erwecken, dass sie mit der übrigen Etikettierung eine Einheit bilden.*)

c) Das in Art. 103 Abs. 2 GG statuierte Bestimmtheitsgebot schlägt zwar dann auf die wettbewerbsrechtliche Beurteilung durch, wenn die Marktverhaltensregelung, auf die wettbewerbsrechtliche Ansprüche gemäß § 4 Nr. 11 UWG gestützt werden, selbst eine Vorschrift des Straf oder Ordnungswidrigkeitenrechts ist, nicht aber dann, wenn die Einhaltung der Marktverhaltensregelung auch straf oder bußgeldbewehrt ist (im Anschluss an BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Juli 1992 1 BvR 303/90, NJW 1993, 1969).*)

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IBRRS 2013, 2334
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Auszahlung erst nach endgültiger Gutschrift!

LG Rostock, Beschluss vom 13.11.2012 - 1 S 173/12

1. Selbst ein per online-Abfrage ermittelter durch aktuelle Zahlungseingänge erhöhter Kontostand begründet noch keinen Auszahlungsanspruch, weil die elektronischen Gutschriften noch einen Bankarbeitstag unter dem Vorbehalt der Nachdisposition stehen.*)

2. Bei Bankinstituten werden im Laufe des Tages eingehende Zahlungen nicht sofort verbucht; sie stellen nur "vorläufig vorgemerkte Buchungsposten" dar. Bis zur endgültigen Verbuchung (i.d.R. zwischen 20:15 und 22:15 Uhr) liegt noch keine endgültige Gutschrift vor.*)

3. Der Auszahlungsanspruch besteht erst nach Erteilung der endgültigen Gutschrift.*)

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IBRRS 2013, 2321
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Zivilrecht

BGH, Beschluss vom 08.05.2013 - XII ZB 198/12

Zur Beschwer durch eine Verpflichtung zur Abgabe einer Willenserklärung.*)

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IBRRS 2013, 2307
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Zivilrecht

BGH, Urteil vom 05.12.2012 - I ZR 88/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2295
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Auszahlungsanspruch erst nach endgültiger Gutschrift

AG Rostock, Urteil vom 15.06.2012 - 49 C 491/11

1. Selbst ein per online-Abfrage ermittelter durch aktuelle Zahlungseingänge erhöhter Kontostand begründet noch keinen Auszahlungsanspruch, weil die elektronischen Gutschriften noch einen Bankarbeitstag unter dem Vorbehalt der Nachdisposition stehen.*)

2. Bei Bankinstituten werden im Laufe des Tages eingehende Zahlungen nicht sofort verbucht; sie stellen nur "vorläufig vorgemerkte Buchungsposten" dar. Bis zur endgültigen Verbuchung (i.d.R. zwischen 20:15 und 22:15 Uhr) liegt noch keine endgültige Gutschrift vor.*)

3. Der Auszahlungsanspruch besteht erst nach Erteilung der endgültigen Gutschrift.*)

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IBRRS 2013, 5595
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
E-Mail und Telefax wahren (satzungsgemäßes) Schriftformerfordernis!

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2013 - 2 W 35/13

Ist in einer Vereinssatzung vorgesehen, dass die Mitgliederversammlung schriftlich einzuberufen ist, genügt eine Einladung per E-Mail bzw. Telefax dem in der Satzung bestimmten Schriftformerfordernis.

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IBRRS 2013, 2257
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Deliktsrecht

BGH, Urteil vom 30.04.2013 - VI ZR 13/12

1. Für die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 833 Satz 1 BGB ist es grundsätzlich unerheblich, ob derjenige, der von einem Pferd stürzt, mit oder ohne Einverständnis des Inhabers der tatsächlichen Sachherrschaft reiten wollte.*)

2. Dieser Umstand kann jedoch im Rahmen eines etwaigen - vom Schädiger zu beweisenden - Mitverschuldens im Sinne des § 254 BGB Berücksichtigung finden.*)

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IBRRS 2013, 2216
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Leasing - Vertraglicher Anspruch auf Ausgleich des Minderwerts?

BGH, Urteil vom 24.04.2013 - VIII ZR 336/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2156
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums

BGH, Urteil vom 22.11.2012 - I ZR 72/11

1. Die lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften über das Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum und nährwertbezogene Angaben sind Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG.*)

2. Die Grundsätze über den freien Warenverkehr nach Art. 34 AEUV stehen der Anwendung nationaler Vorschriften über die Kennzeichnung von Lebensmitteln nicht entgegen, die die Verwendung einer bestimmten Sprache vorschreiben, wenn stattdessen auch die Möglichkeit besteht, eine leicht verständliche andere Sprache zu verwenden.*)

3. Der Hinweis "mindestens haltbar bis Ende: siehe Packung" genügt nicht den Anforderungen, die die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung an die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums stellt.*)

4. Die Grundsätze über den Widerspruch des Markeninhabers nach Art. 13 Abs. 2 GMV gegen den Vertrieb neu etikettierter Arzneimittel sind nicht uneingeschränkt auf die Neuetikettierung anderer Erzeugnisse übertragbar. Der Parallelimporteur derartiger Erzeugnisse ist nicht verpflichtet, dem Hersteller eine Probe des neu etikettierten Erzeugnisses zukommen zu lassen und anzugeben, wer die Neuetikettierung vorgenommen hat.*)

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IBRRS 2013, 2151
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
IT-Recht - Googles Suchwortergänzungsfunktion muss geändert werden!

BGH, Urteil vom 14.05.2013 - VI ZR 269/12

1. Nimmt ein Betroffener den Betreiber einer Internet-Suchmaschine mit Suchwortergänzungsfunktion auf Unterlassung der Ergänzung persönlichkeitsrechtsverletzender Begriffe bei Eingabe des Namens des Betroffenen in Anspruch, setzt die Haftung des Betreibers die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten voraus.*)

2. Der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt.*)

3. Weist ein Betroffener den Betreiber auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, ist der Betreiber verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern.*)

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IBRRS 2013, 2124
ImmobilienImmobilien
Gemeinsame Beurkundung von Pflichtteilsverzicht und Übertragung

BGH, Beschluss vom 18.04.2013 - V ZB 77/12

1. Wird in einem zwischen einem Elternteil und einem seiner Kinder geschlossenen Grundstückübertragungsvertrag ein Pflichtteilsverzicht der Geschwister mitbeurkundet, handelt es sich um verschiedene Gegenstände im Sinne des § 44 Abs. 2 KostO, so dass der Verzicht neben dem Übertragungsvertrag gesondert zu bewerten ist.*)

2. Ein mit der Zahlung einer Abfindung verbundener Pflichtteilsverzicht stellt einen Austauschvertrag im Sinne des § 39 Abs. 2 KostO zwischen dem Elternteil und den weichenden Geschwistern dar. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Geschwister den Abfindungsbetrag direkt vom Übernehmer des Grundstücks erhalten sollen.*)

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IBRRS 2013, 2122
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Patentrecht - Priorität

BGH, Urteil vom 16.04.2013 - X ZR 49/12

1. Die Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität einer deutschen Patentanmeldung ist auch dann nicht formbedürftig, wenn die Priorität für eine europäische Patentanmeldung in Anspruch genommen werden soll.*)

2. Zur konkludenten Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität innerhalb eines Konzerns.*)

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IBRRS 2013, 2115
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Angabe eines Zahlungsziels ist keine Mahnung!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.04.2013 - 1 U 398/11

In der erstmaligen Übersendung einer Rechnung an einen Verbraucher mit der "Bitte" um Überweisung bis zu einem kalendermäßig festgelegten Termin liegt grundsätzlich keine befristete Mahnung im Sinne von § 286 Abs. 1 BGB.*)

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IBRRS 2013, 2097
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wirtschaftsprüfer - Anwendungsbereich des § 51a WPO a.F.

BGH, Urteil vom 11.04.2013 - III ZR 79/12

§ 51a WPO a.F. findet - gegebenenfalls nach Maßgabe des § 139b Abs. 1 WPO - auf Schadensersatzansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten aus einem Mittelverwendungskontrollvertrag Anwendung.*)

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IBRRS 2013, 2051
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Markenrecht

BGH, Beschluss vom 22.11.2012 - I ZB 72/11

1. Dem Zeichen "Kaleido" fehlt für die Ware "Spielzeug" nicht jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Insbesondere wird der Verkehr das Zeichen nicht stets als verkürzte Beschreibung der Ware "Kaleidoskop" verstehen.*)

2. Abstrakte sprachwissenschaftliche Erkenntnisse, die auf der Annahme einer assoziativen Ergänzung von als Abkürzung erkannten Begriffen in einem vom Kontext vorgegebenen Sinn beruhen, können nicht ohne weiteres für die als Rechtsfrage zu beantwortende Beurteilung der Unterscheidungskraft herangezogenen werden. Bei dieser sind vielmehr die Umstände der konkret zu beurteilenden Bezeichnung und die Kennzeichengewohnheiten der maßgebenden Branche in den Blick zu nehmen.*)

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IBRRS 2013, 2046
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kaufrrecht - Gestohlenes Auto: Wer wird Vertragspartner?

BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12

Tritt der Veräußerer eines unterschlagenen Kraftfahrzeuges unter dem Namen des Eigentümers auf, wird Vertragspartner des Erwerbers grundsätzlich die unter fremden Namen handelnde Person und nicht der Eigentümer, sofern der Kauf sofort abgewickelt wird.*)

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IBRRS 2013, 2036
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Anerkenntnis: Neubeginn der Verjährung?

BGH, Beschluss vom 08.01.2013 - VIII ZR 344/12

Ein vor dem Verjährungsbeginn abgegebenes Anerkenntnis lässt nicht gemäß § 212 BGB am nachfolgenden Tag die maßgebliche Verjährungsfrist neu laufen, wenn die Verjährung bei Abgabe des Anerkenntnisses noch gar nicht in Gang gesetzt war.

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IBRRS 2013, 2017
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Familienrecht- Versorgungsausgleich: Abfindungsanspruch

BGH, Beschluss vom 17.04.2013 - XII ZB 371/12

1. Eine limitierte, endgehaltsbezogene Gesamtzusage ist nicht ausgleichsreif, soweit sie der Höhe nach noch nicht unverfallbar ist (hier: Zusage für Beschäftigte des Südwestrundfunks, die vor dem 1. Januar 1993 beim früheren Südwestfunk eingetreten sind).*)

2. Über den Abfindungsanspruch nach §§ 23 f. VersAusglG kann bereits bei der Scheidung entschieden werden. Voraussetzung einer Abfindung ist jedoch, dass es sich um ein dem Grund und der Höhe nach gesichertes Anrecht handelt.*)

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IBRRS 2013, 2016
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Erbrecht - Vererblichkeit eines Bereicherungsanspruchs wegen Zweckverfehlung

BGH, Urteil vom 22.03.2013 - V ZR 28/12

Der Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung (hier: Leistung in Erwartung eines späteren Eigentumserwerbs infolge Erbeinsetzung) ist auch dann vererblich, wenn der bezweckte Erfolg wegen des Versterbens des Leistenden vor dem Leistungsempfänger nicht eintreten kann. In diesem Fall entsteht der Anspruch endgültig erst, wenn der Leistungsempfänger anderweitig über das Eigentum verfügt oder stirbt.*)

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IBRRS 2013, 2012
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Erbrecht - Testamentsvollstrecker: Vermächtnisnehmer beschwerdeberechtigt?

BGH, Beschluss vom 24.04.2013 - IV ZB 42/12

Der Vermächtnisnehmer ist gegen die Ablehnung der Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht gemäß § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdeberechtigt, wenn es zu den Aufgaben des Testamentsvollstreckers zählt, dieses Vermächtnis zu erfüllen.*)

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IBRRS 2013, 2010
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Strenge Anforderungen für Annahme eines Erlassvertrages!

OLG Brandenburg, Urteil vom 02.04.2008 - 3 U 83/07

1. Bei einer sogenannten Rückbürgschaft verbürgt sich der Bürge regelmäßig sowohl für den Rückgriffsanspruch aus der Gläubigerforderung, die der Bürge durch Befriedigung des Gläubigers erworben hat, als auch für den Erstattungsanspruch aus dem Innenverhältnis des Bürgen zum Hauptschuldner.

2. Die Klage eines Nichtberechtigten hemmt die Verjährung nicht.

3. Ein Erlass kann nur unter besonderen Bedingungen angenommen werden, wenn fest steht oder davon auszugehen ist, dass eine Forderung entstanden ist. Erforderlich ist ein eindeutiges Verhalten, das vom Erklärungsgegner als Aufgabe des Rechts verstanden werden kann und tatsächlich so verstanden wird.

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IBRRS 2013, 1989
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Urheberrecht - Mindestvergütung

BGH, Urteil vom 25.10.2012 - I ZR 162/11

1. Eine Mindestvergütung ist zum Schutz der Urheber vor einer möglichen Entwertung ihrer Rechte nicht nur dann erforderlich, wenn mit einer wirtschaftlichen Nutzung ihrer Werke keine geldwerten Vorteile erzielt werden, sondern auch dann, wenn damit nur so geringfügige geldwerte Vorteile erzielt werden, dass eine prozentuale Beteiligung am Erlös des Verwerters unzureichend wäre (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Mai 1955 - I ZR 8/54, BGHZ 17, 266 - Grundig-Reporter; Urteil vom 28. Oktober 1987 - I ZR 164/85, GRUR 1988, 373 - Schallplattenimport III; Urteil vom 1. Dezember 2010 I ZR 70/09, GRUR 2011, 720 = WRP 2011, 1076 - Multimediashow; Urteil vom 27. Oktober 2011 - I ZR 125/10, GRUR 2012, 711 = WRP 2012, 945 - Barmen Live; Urteil vom 27. Oktober 2011 - I ZR 175/10, GRUR 2012, 715 = WRP 2012, 950 - Bochumer Weihnachtsmarkt).*)

2. Eine Mindestvergütung darf allerdings nicht so hoch sein, dass die sich aus dem Beteiligungsgrundsatz ergebenden Erfordernisse zu Lasten des Verwerters in einem unangemessenen Verhältnis überschritten werden. Hiervon kann aber nicht allein deshalb ausgegangen werden, weil die Mindestvergütung den vom Verwerter mit der Verwertung des Werkes erzielten Erlös zu einem erheblichen Teil aufzehrt (Fortführung von BGH, GRUR 1988, 373 - Schallplattenimport III; Urteil vom 29. Januar 2004 - I ZR 135/00, GRUR 2004, 669 = WRP 2004, 1057 - Musikmehrkanaldienst; GRUR 2011, 720 - Multimediashow; GRUR 2012, 711 - Barmen Live; GRUR 2012, 715 - Bochumer Weihnachtsmarkt).*)

3. Wer die Rechte eines Urhebers verletzt, kann sich nicht damit entlasten, die Verwertungsgesellschaft habe ihm nach § 10 UrhWG die Auskunft erteilt, sie nehme die Rechte dieses Urhebers nicht wahr, wenn er damit rechnen musste, dass die Rechte vom Urheber selbst oder von einem Dritten wahrgenommen werden.*)

4. Erteilt eine Verwertungsgesellschaft einem Auskunftsberechtigten die unzutreffende Auskunft, sie nehme die Rechte eines bestimmten Urhebers nicht wahr, kann dies zwar zu Schadensersatzansprüchen des Auskunftsberechtigten gegen die Verwertungsgesellschaft (§ 280 Abs. 1 Satz 1 BGB), nicht aber zu einem Wegfall der von der Verwertungsgesellschaft wahrgenommenen Rechte des Urhebers führen.*)

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IBRRS 2013, 1988
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Familienrecht - Auskunft über Einkünfte

BGH, Beschluss vom 17.04.2013 - XII ZB 329/12

Leistet ein geschiedener Elternteil aus freien Stücken den vollen Ausbildungsunterhalt für sein volljähriges Kind, so ist er, solange er gegenüber dem anderen Elternteil keinen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch verfolgt, diesem gegenüber nicht zur Auskunft über seine Einkünfte verpflichtet.*)

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IBRRS 2013, 1968
ImmobilienImmobilien
Familienrecht

BGH, Beschluss vom 20.03.2013 - XII ZB 81/11

1. Wurde ein unterhaltspflichtiges Kind rechtskräftig dazu verurteilt, Ansprüche auf Elternunterhalt, die der Sozialhilfeträger aus übergegangenem Recht geltend macht, durch die Annahme eines Darlehensangebotes des Sozialhilfeträgers zu erfüllen, und beruht das Urteil auf einer Rechtsanwendung, die vom Bundesverfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Fall als verfassungswidrig beanstandet wurde, kann dem Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Rückzahlung des Darlehens der Einwand des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens entgegengesetzt werden.*)

2. Deshalb kann von dem Sozialhilfeträger die Bewilligung der Löschung einer zur Sicherung der Darlehensforderung bestellten Grundschuld verlangt werden.*)

3. Zur Reichweite des Konterkarierungsverbots aus § 79 Abs. 2 Satz 4 BVerfGG.*)

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IBRRS 2013, 1963
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Medizinrecht

BGH, Urteil vom 26.03.2013 - VI ZR 109/12

1. Eine die Vermutung des § 84 Abs. 2 Satz 1 ArzneimittelG ausschließende Alternativursache nach § 84 Abs. 2 Satz 3 ArzneimittelG setzt ausreichend konkrete, den Gegebenheiten des Einzelfalles entsprechende Feststellungen dahingehend voraus, dass sie geeignet ist, allein (oder im Zusammenwirken mit anderen, dem in Anspruch genommenen pharmazeutischen Unternehmer ebenfalls nicht zuzurechnenden Ursachen) den geltend gemachten Schaden herbeizuführen; es gilt insoweit ein entsprechender Prüfungsmaßstab, wie er in § 84 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ArzneimittelG für die Feststellung der Schadenseignung aufgestellt ist.*)

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Auskunftserteilung zur Feststellung, ob ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 84 ArzneimittelG besteht, nicht erforderlich ist.*)

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IBRRS 2013, 1950
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sind Massenkündigungen zwangsläufig kartellrechtswidrig?

OLG Hamburg, Urteil vom 30.01.2013 - 13 U 211/09

Kündigt ein Energieversorgungsunternehmen den Vertrag, da es befürchten muss, dass es aufgrund bestehender Zweifel an einer AGB-Klausel keine Preisanpassungen durchführen kann, so ist dies kein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung und damit nicht kartellrechtswidrig, auch wenn eine Vielzahl von Verträgen gekündigt wird.

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IBRRS 2013, 1922
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Abtretung der Klageforderung vor Zustellung: Verjährung gehemmt?

BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 86/11

Eine Abtretung der Klageforderung nach Eintritt der Hemmungswirkung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 167 ZPO, aber vor Zustellung der Klage an den Beklagten, führt nicht zur Beendigung der Hemmung des Laufs der Verjährungsfrist.*)

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IBRRS 2013, 1914
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann ist Ratenzahlung aufgrund Vergleichs rechtzeitig?

OLG Frankfurt, Urteil vom 22.11.2012 - 22 U 66/11

Die Frage, ob es für die Rechtzeitigkeit einer aufgrund eines Vergleichs geleisteten Zahlung auf die Leistungshandlung (hier: die Überweisung) oder auf den Leistungserfolg (hier: die Gutschrift auf dem Empfängerkonto) ankommt, ist durch eine Auslegung des Vergleichs zu beantworten. Dabei kann das nachträgliche Verhalten einer Partei in der Weise berücksichtigt werden, dass es Rückschlüsse auf ihren tatsächlichen Willen und ihr tatsächliches Verständnis im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung zulassen kann.

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IBRRS 2013, 1910
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeitsrecht - Kündigung eines Geschäftsführers

BGH, Urteil vom 09.04.2013 - II ZR 273/11

1. Für die Kenntnis der für die Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages maßgebenden Tatsachen, die die Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB in Lauf setzt, kommt es auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums der Gesellschaft an.*)

2. Die Befugnis, den Anstellungsvertrag zu kündigen, kann sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch durch die Gesellschafter auf andere Personen übertragen werden.*)

3. Kenntnis liegt dann vor, wenn alles in Erfahrung gebracht worden ist, was als notwendige Grundlage für eine Entscheidung über Fortbestand oder Auflösung des Dienstverhältnisses anzusehen ist. Kennenmüssen oder grobfahrlässige Unkenntnis genügt nicht.*)

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IBRRS 2013, 1902
ProzessualesProzessuales
Patentrecht

BGH, Urteil vom 19.02.2013 - X ZR 70/12

Hat der Patentinhaber, nachdem er Ansprüche gegen einen Patentverletzer rechtshängig gemacht hat, einem Dritten eine ausschließliche Lizenz an dem Klagepatent eingeräumt, ist der Dritte als (Teil-)Rechtsnachfolger des Patentinhabers an der Erhebung einer eigenen Klage gegen den Patentverletzer gehindert, solange die Klage des Patentinhabers rechtshängig ist. Das rechtskräftige Urteil über die Klage des Patentinhabers wirkt unter den genannten Voraussetzungen auch für und gegen den Dritten.*)

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