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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3421 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 1901
ProzessualesProzessuales
Wettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 128/11

Für eine auf §§ 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 85a Abs. 2 ZVG gestützte wettbewerbsrechtliche Klage fehlt es im Hinblick auf die insoweit gemäß § 793 in Verbindung mit §§ 567 ff. ZPO, §§ 95, 97 ff. ZVG gegebenen Beschwerdemöglichkeiten regelmäßig am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis.*)

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IBRRS 2013, 1900
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Familienrecht

BGH, Beschluss vom 10.04.2013 - XII ZB 349/12

Zur Vergleichbarkeit einer Ausbildung des Betreuers mit einer Hochschulausbildung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG.*)

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IBRRS 2013, 1887
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wettbewerbsrecht -Preisrätsel mit Werbung zulässig?

BGH, Urteil vom 31.10.2012 - I ZR 205/11

Ein in einer Zeitschrift abgedruckter Beitrag, der mit "Preisrätsel" überschrieben ist und sowohl redaktionelle als auch werbliche Elemente enthält, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG, wenn der werbliche Charakter der Veröffentlichung für einen durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Leser nicht bereits auf den ersten Blick, sondern erst nach einer analysierenden Lektüre des Beitrags erkennbar wird.*)

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IBRRS 2013, 1883
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Urheberrecht

BGH, Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 182/11

Eine entsprechende Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG ist bei der Benutzung fremder Tonaufnahmen ausgeschlossen, wenn es einem durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten zum Zeitpunkt der Benutzung der fremden Tonaufnahme möglich ist, eine eigene Tonaufnahme herzustellen, die dem Original bei einer Verwendung im selben musikalischen Zusammenhang aus Sicht des angesprochenen Verkehrs gleichwertig ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 112/06, GRUR 2009, 403 = WRP 2009, 308 Metall auf Metall I).*)

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IBRRS 2013, 1874
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Strommesung durch Anlagenbetreiber selbst

BGH, Beschluss vom 26.02.2013 - EnVR 10/12

Der Anlagenbetreiber, der Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Verteilernetz einspeist, ist berechtigt, die Messung der eingespeisten Strommenge selbst vorzunehmen und das Ergebnis der Messung dem Netzbetreiber in einer Form zu übermitteln, die dem Umstand Rechnung trägt, dass die Daten zur Berechnung der Einspeisevergütung benötigt werden.*)

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IBRRS 2013, 1864
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstückseigentümer entscheidet allein die Verwertung von Fotos!

BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 14/12

Der Grundstückseigentümer entscheidet auch dann allein über die kommerzielle Verwertung der von seinem Grundstück aus angefertigten Fotografien seiner Bauwerke und Gartenanlagen, wenn er den Zugang zu privaten Zwecken gestattet hat (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Dezember 2010 V ZR 45/10, NJW 2011, 749).*)

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IBRRS 2013, 1801
VersicherungenVersicherungen
Schadenersatzrecht - Unfall?: Abtreten einer Schadenersatzforderung möglich?

BGH, Urteil vom 05.03.2013 - VI ZR 245/11

a) Liegen keine Umstände vor, aus denen ohne weiteres ersichtlich ist, dass es sich um einen Unfall handelt, bei dem die Einziehung einer abgetretenen Schadensersatzforderung durch ein Mietwagenunternehmen nicht erlaubt ist, ist die Abtretung nicht deshalb wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz unwirksam, weil noch nicht feststeht, wie sich der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer einlässt.*)

b) Zu allgemeinen unfallspezifischen Kostenfaktoren, die den Ersatz eines höheren Mietpreises rechtfertigen können (hier: Eil- und Notsituation, Vorfinanzierung, Winterreifen), sowie zum Abzug für Eigenersparnis.*)

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IBRRS 2013, 1799
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Vereinsrecht - Trotz Selbstverwaltung von Religionsgemeinschaften: Liquidation!

BGH, Urteil vom 15.03.2013 - V ZR 156/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1757
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arzneimittelrecht - Studie nicht wissenschaftlich belegt: Nicht werbetauglich!

BGH, Urteil vom 06.02.2013 - I ZR 62/11

a) Eine Werbung für ein Arzneimittel kann irreführend sein, wenn sie auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen. Ein solcher Verstoß gegen den Grundsatz der Zitatwahrheit kommt zum einen in Betracht, wenn die als Beleg angeführte Studie den Anforderungen an einen hinreichenden wissenschaftlichen Beleg nicht entspricht. Eine Irreführung liegt zum anderen regelmäßig dann vor, wenn die Studie selbst abweichende Studienergebnisse nennt, die in der Werbung behaupteten Ergebnisse nicht für bewiesen hält oder lediglich eine vorsichtige Bewertung der Ergebnisse vornimmt und die Werbung diese Einschränkungen der Studienaussage nicht mitteilt.*)

b) Studienergebnisse entsprechen grundsätzlich nur dann den Anforderungen an einen hinreichenden wissenschaftlichen Beleg, wenn sie nach den anerkannten Regeln und Grundsätzen wissenschaftlicher Forschung durchgeführt und ausgewertet wurden. Dafür ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch die Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist.*)

c) Ob auch nicht prospektive, sondern nachträglich anhand vorliegender Studiendaten im Rahmen einer sogenannten Subgruppenanalyse oder im Wege der Zusammenfassung mehrerer wissenschaftlicher Studien (Metaanalyse) erstellte Studien eine Werbeaussage tragen können, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Voraussetzung hierfür ist in jedem Fall die Einhaltung der für diese Studien geltenden wissenschaftlichen Regeln. Für die Frage der Irreführung kommt es ferner darauf an, ob der Verkehr in der Werbung hinreichend deutlich auf die Besonderheiten der Art, Durchführung oder Auswertung dieser Studie und gegebenenfalls auf die in der Studie selbst gemachten Einschränkungen im Hinblick auf die Validität und Bedeutung der gefundenen Ergebnisse hingewiesen und ihm damit die nur eingeschränkte wissenschaftliche Aussagekraft der Studie vor Augen geführt wird.*)

d) Es ist davon auszugehen, dass Angaben, die der Zulassung des Arzneimittels wörtlich oder sinngemäß entsprechen, regelmäßig dem zum Zeitpunkt der Zulassung geltenden gesicherten Stand der Wissenschaft entsprechen. Hinsichtlich solcher Angaben kommt eine Irreführung aber dann in Betracht, wenn der Kläger darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass neuere, erst nach dem Zulassungszeitpunkt bekanntgewordene oder der Zulassungsbehörde bei der Zulassungsentscheidung sonst nicht zugängliche wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die gegen die wissenschaftliche Tragfähigkeit der durch die Zulassung belegten Aussagen sprechen.*)

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IBRRS 2013, 1748
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Aufsichtsrecht - Kind nutzt Internet: Wie weit geht Aufsichtspflicht der Eltern?

BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12

Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandelt.*)

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IBRRS 2013, 1698
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Kartellrecht - Wie werden Tarif- und Sondervertragskunden abgegrenzt?

BGH, Beschluss vom 06.11.2012 - KVR 54/11

a) Bei der für die Höchstsätze der Konzessionsabgaben bei Gaslieferungen maßgeblichen Abgrenzung von Tarifkunden und Sondervertragskunden nach § 1 Abs. 3, 4 KAV kommt es nicht auf das Abnahmeverhalten, sondern auf die vertragliche Ausgestaltung des Lieferverhältnisses an.*)

b) Die Ausgestaltung des Lieferverhältnisses des Durchleiters zum Kunden ist auch für die Höchstsätze der Konzessionsabgaben, die für Durchleitungen dritter Netznutzer erhoben und dem Netzentgelt hinzugerechnet werden können (§ 2 Abs. 6 KAV), unabhängig davon entscheidend, ob der Netzbetreiber eigenen grundversorgungsberechtigten Gaskunden Sonderkundenverträge anbietet.*)

b) Auf § 32 GWB gestützte Maßnahmen der Kartellbehörden gegen den Betreiber eines Energieversorgungsnetzes, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Rahmen der Hinzurechnung von Konzessionsabgaben zum Netznutzungsentgelt zum Gegenstand haben, sind zumindest dann nicht nach § 111 Abs. 1 EnWG ausgeschlossen, wenn der Netzbetreiber mit der Gemeinde zu einer wirtschaftlichen Einheit verbunden ist.*)

a) Rechnet ein Gasversorgungsnetzbetreiber, der sich in kommunaler Hand befindet und selbst Letztverbraucher mit Gas versorgt, unzulässig überhöhte Konzessionsabgaben dem Netznutzungsentgelt hinzu, kann darin ein nach § 19 Abs. 1, 4 Nr. 1 GWB verbotener Behinderungsmissbrauch zum Nachteil anderer Gaslieferanten liegen.*)

b) Auf § 32 GWB gestützte Maßnahmen der Kartellbehörden gegen den Betreiber eines Energieversorgungsnetzes, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Rahmen der Hinzurechnung von Konzessionsabgaben zum Netznutzungsentgelt zum Gegenstand haben, sind zumindest dann nicht nach § 111 Abs. 1 EnWG ausgeschlossen, wenn der Netzbetreiber mit der Gemeinde zu einer wirtschaftlichen Einheit verbunden ist.*)

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IBRRS 2013, 1568
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Unlauterer Wettbewerb - Werbeanrufe: Wann ist die Einwilligung wirksam?

BGH, Urteil vom 25.10.2012 - I ZR 169/10

a) Die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB finden auch Anwendung auf von Veranstaltern vorformulierte Erklärungen, die Verbraucher im Rahmen von Gewinnspielen abgeben und mit denen sie ihr Einverständnis zu Werbeanrufen zum Ausdruck bringen.*)

b) Eine Einwilligung ist nicht bereits deshalb unwirksam, weil sie im Rahmen einer vorformulierten Erklärung abgegeben wurde, die der Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB unterliegt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 16. Juli 2008 VIII ZR 348/06, BGHZ 177, 253 Rn. 29, 33 PayBack; Aufgabe von BGH, Urteil vom 27. Januar 2000 I ZR 241/97, GRUR 2000, 818 = WRP 2000, 722 Telefonwerbung VI; Urteil vom 2. November 2000 I ZR 154/98, VersR 2001, 315).*)

c) Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie in Kenntnis der Sachlage und für den konkreten Fall erklärt wird. Dies setzt voraus, dass der Verbraucher hinreichend auf die Möglichkeit von Werbeanrufen hingewiesen wird und weiß, auf welche Art von Werbemaßnahmen und auf welche Unternehmen sich seine Einwilligung bezieht.*)

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IBRRS 2013, 1544
StrafrechtStrafrecht
Kartellrecht - Einzelne Bußgeldfestsetzungen: Einspruchsrücknahme möglich?

BGH, Beschluss vom 26.02.2013 - KRB 20/12

a) Die Rücknahme des Einspruchs gegen einzelne Bußgeldfestsetzungen ist nur wirksam, soweit es sich um selbständige Taten handelt. Das Gericht hat bei der Prüfung, ob eine einheitliche Tat vorliegt, einen Beurteilungsspielraum, der im Rechtsbeschwerdeverfahren nur einer eingeschränkten Prüfung unterliegt.*)

b) Die Regelung des § 81 Abs. 4 Satz 2 GWB 2005, wonach die Geldbuße 10 vom Hundert des Gesamtumsatzes eines Unternehmens nicht übersteigen darf, ist in verfassungskonformer Auslegung als Obergrenze zu verstehen.*)

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IBRRS 2013, 1542
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vereinsrecht - Auflösung einer Abteilung: Kein Verstoß gegen die Treuepflicht!

BGH, Urteil vom 19.02.2013 - II ZR 169/11

Der Vereinszweck eines Sportvereins, durch sorgfältige Pflege des Sports zur körperlichen Ertüchtigung seiner Mitglieder beizutragen sowie durch den Sport Zusammengehörigkeit unter seinen Mitgliedern zu fördern, setzt nicht zwingend voraus, dass der Verein zur Ausübung einer bestimmten Sportart (hier: Rudern) eine entsprechende Abteilung unterhält. Die Auflösung einer solchen Abteilung verstößt im Regelfall auch nicht gegen die vereinsrechtliche Treuepflicht.*)

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IBRRS 2013, 1530
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Unterschriebenes Blankett nicht aus der Hand geben!

OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2012 - 12 U 3/11

1. Wer ein mit seiner Unterschrift versehenes Blankett freiwillig aus der Hand gibt, muss sich entsprechend § 172 Abs. 2 BGB den Inhalt als seine Willenserklärung zurechnen lassen, selbst wenn das Blankett später abredewidrig ausgefüllt wird.*)

2. Der Lieferant, der ein als Blankett hingegebenes Leasingvertragsangebot des Leasingnehmers ausfüllt, handelt als Erfüllungsgehilfe des Leasingnehmers. Ein pflichtwidriges Verhalten durch abredewidriges Ausfüllen des Blanketts muss sich der Leasinggeber deshalb nicht nach § 278 BGB zurechnen lassen.*)

3. Die Kenntniszurechnung nach § 166 BGB setzt in solchen Fällen voraus, dass der Lieferant vom Leasinggeber bevollmächtigt war, den Vertrag betreffende Willenserklärungen abzugeben.*)

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IBRRS 2013, 1510
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Hausverkauf: Wem gehört das im Kachelofen versteckte Geld?

LG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2012 - 15 O 103/11

Der Verkäufer eines Hauses verliert sein Eigentum an im Gebäude versteckten Geldscheinen nicht allein aufgrund der Grundstücksveräußerung. Denn bei dem Geld handelt es sich nicht um Zubehör - einem der Hauptsache dienenden Gegenstand -, auf das sich ein Eigentumsübergang erstrecken könnte.

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IBRRS 2013, 1484
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Geld auf fremdes Konto eingezahlt: Darlehen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.04.2013 - 3 U 831/12

1. Für den Abschluss eines Darlehensvertrages besteht kein Formzwang. Es genügt, dass sich die Willenserklärungen von Darlehensnehmer und Darlehensgeber übereinstimmend auf die nach dem Gesetz zwingenden, weil typbildenden Pflichten beider Vertragsparteien beziehen, d.h. auf die zeitweilige Überlassung eines Geldbetrages durch den Darlehensgeber und die Rückzahlungspflicht durch den Darlehensnehmer. Die Beweislast für den Abschluss des Darlehens und die Übergabe der Darlehensvaluta trifft den Anspruchssteller (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 28.10.1982 - III ZR 128/81 - NJW 1983, 931 ff. = WM 1982, 1441 ff. = ZIP 1982, 1413 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 23.10.1997 - 11 U 1279/96 - NJW-RR 1998, 1516 f. = MDR 1998, 540 f. = OLGR Koblenz 1998, 91 f.).*)

2. Eine einseitige bloße Annahme des Geldgebers, einen von ihm geleisteten Geldbetrag in der Zukunft zurückbezahlt zu bekommen, ist ungeeignet eine dahingehende Willenseinigung zwischen den Parteien zu begründen (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 02.07.1968 - VI ZR 135/67 - JZ 1969, 232, 233 = NJW 1968, 1874 = MDR 1968, 832 = VersR 1968, 1043; BGHZ 145, 343 ff, Juris Rn. 17; Urteil vom 17.10.2000 - X ZR 97/99 - NJW 2001, 289 = MDR 2001, 281 = WM 2001, 913 ff.).*)

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IBRRS 2013, 1454
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
(Fiktive) Schadensabrechnung umfasst allgemeine Kosten!

BGH, Urteil vom 19.02.2013 - VI ZR 69/12

Bei einer (fiktiven) Schadensabrechnung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB umfassen die erforderlichen Reparaturkosten auch allgemeine Kostenfaktoren wie Sozialabgaben und Lohnnebenkosten.*)

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IBRRS 2013, 1419
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Geld auf fremdes Konto eingezahlt: Darlehen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.01.2013 - 3 U 831/12

1. Für den Abschluss eines Darlehensvertrages besteht kein Formzwang. Es genügt, dass sich die Willenserklärungen von Darlehensnehmer und Darlehensgeber übereinstimmend auf die nach dem Gesetz zwingenden, weil typbildenden Pflichten beider Vertragsparteien beziehen, d.h. auf die zeitweilige Überlassung eines Geldbetrages durch den Darlehensgeber und die Rückzahlungspflicht durch den Darlehensnehmer. Die Beweislast für den Abschluss des Darlehens und die Übergabe der Darlehensvaluta trifft den Anspruchssteller (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 28.10.1982 – III ZR 128/81 – NJW 1983, 931 ff. = WM 1982, 1441 ff. = ZIP 1982, 1413 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 23.10.1997 – 11 U 1279/96 – NJW-RR 1998, 1516 f. = MDR 1998, 540 f. = OLGR Koblenz 1998, 91 f.).*)

2. Eine einseitige bloße Annahme des Geldgebers, einen von ihm geleisteten Geldbetrag in der Zukunft zurückbezahlt zu bekommen, ist ungeeignet eine dahingehende Willenseinigung zwischen den Parteien zu begründen (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 02.07.1968 – VI ZR 135/67 – JZ 1969, 232, 233 = NJW 1968, 1874 = MDR 1968, 832 = VersR 1968, 1043; BGHZ 145, 343 ff, Juris Rn. 17; Urteil vom 17.10.2000 – X ZR 97/99 – NJW 2001, 289 = MDR 2001, 281 = WM 2001, 913 ff.).*)

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IBRRS 2013, 1416
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 19.02.2013 - X ZR 152/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1399
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Familienrecht

BGH, Beschluss vom 27.02.2013 - XII ZB 543/12

Die Berechnung der einem Berufsbetreuer bei einem Wechsel zu einem ehrenamtlichen Betreuer gemäß § 5 Abs. 5 VBVG zu vergütenden Monate erfolgt nach Betreuungsmonaten und nicht nach Kalendermonaten.*)

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IBRRS 2013, 1328
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Gesamte Vergütung im Voraus zu zahlen: Klausel unwirksam!

BGH, Urteil vom 07.03.2013 - VII ZR 162/12

1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten einer von ihm einzubauenden Küche

"Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen."

ist unwirksam.*)

2. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung verliert ihren Charakter als nach §§ 305 ff. BGB der Inhaltskontrolle unterliegender Klausel nicht allein dadurch, dass sie von den Parteien nachträglich geändert wird. Vielmehr muss die nachträgliche Änderung in einer Weise erfolgen, die es rechtfertigt, sie wie eine von vornherein getroffene Individualvereinbarung zu behandeln. Das ist nicht der Fall, wenn der Verwender auch nach Vertragsschluss dem Vertragspartner keine Gestaltungsfreiheit eingeräumt und den gesetzesfremden Kerngehalt der Klausel nicht zur Disposition gestellt hat.*)




IBRRS 2013, 1256
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sturz durch Glatteis nach Unfall: besondere Gefahr!

BGH, Urteil vom 26.02.2013 - VI ZR 116/12

Verlässt ein Unfallbeteiligter wegen eines Auffahrunfalls bei eisglatter Fahrbahn sein Fahrzeug, um sich über die Unfallfolgen zu informieren, eröffnet er dadurch nicht selbst einen eigenständigen Gefahrenkreis. Stürzt er infolge der Eisglätte, verwirklicht sich nicht eine aufgrund der Straßenverhältnisse gegebene allgemeine Unfallgefahr, sondern die besondere durch den Unfall entstandene Gefahrenlage.*)

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IBRRS 2013, 1243
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Verjährung: Höhe einer Rückvergütung nicht maßgeblich!

BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 498/11

Weiß ein Anleger, dass die ihn beratende Bank für den Vertrieb der empfohlenen Kapitalanlage eine Rückvergütung erhält, deren Höhe ihm die Bank vor seiner Anlageentscheidung nicht mitgeteilt hat, so hängt der Beginn der Verjährungsfrist seines Schadensersatzanspruches wegen verschwiegener Rückvergütung nicht von der Kenntnis der genauen Höhe der Rückvergütung ab.*)

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IBRRS 2013, 1239
ProzessualesProzessuales
Malta-Problem gelöst: Man kann sich dort scheiden lassen!

BGH, Urteil vom 20.02.2013 - XII ZR 8/11

a) Der Begründung einer Notzuständigkeit, weil das Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, dessen Gerichte international zuständig sind, keine Ehescheidung kennt (sogenanntes Malta-Problem), bedarf es nach Einführung der Ehescheidung durch die Republik Malta nicht mehr.*)

b) Das gilt auch, wenn der Scheidungsantrag in Deutschland zu einem Zeitpunkt rechtshängig geworden ist, zu dem eine Ehescheidung im maltesischen Recht noch nicht vorgesehen war.*)

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IBRRS 2013, 1236
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Erbrecht - Rücktritt vom Erbvertrag trotz jetziger Unmöglichkeit der Leistung?

BGH, Beschluss vom 19.12.2012 - IV ZR 207/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1198
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Erbrecht - Pflichtteilsanspruch: Was tun bei eidesstattlicher Versicherung?

BGH, Urteil vom 27.02.2013 - IV ZR 42/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1176
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Sonstiges Zivilrecht - Patentierung eines Bohrwerkzeuges: Worauf kommt es an?

BGH, Urteil vom 22.01.2013 - X ZR 70/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1172
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Sonstiges Zivilrecht - Schadensersatz wegen zweier unrichtiger Prüftestate

BGH, Urteil vom 21.02.2013 - III ZR 94/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1168
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Wie hoch ist der Stundensatz eines Berufsvormundes?

BGH, Beschluss vom 20.02.2013 - XII ZB 610/11

Zur Höhe des dem Berufsvormund gemäß § 3 Abs. 1 VBVG zu erstattenden Stundensatzes.*)

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IBRRS 2013, 1167
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Ausgleichsanspruch eines Versicherungsvertreters

BGH, Beschluss vom 21.02.2013 - VII ZA 14/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1128
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Familienrecht - Prüfung der Eignung des Vorsorgebevollmächtigten

BGH, Beschluss vom 13.02.2013 - XII ZB 647/12

Bei der Prüfung der Eignung des Vorsorgebevollmächtigten kann diesem das Verschulden seines im Betreuungsverfahren tätigen Rechtsanwalts nicht zugerechnet werden.*)

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IBRRS 2013, 1127
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Sonstiges Zivilrecht - technische Erfassungseinrichtung: nicht zwingend Patent!

BGH, Beschluss vom 13.11.2012 - X ZB 4/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1051
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
"Spezialist für Familienrecht": Wettbewerbswidrige Werbung!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.03.2013 - 4 U 120/12

Ein Rechtsanwalt, der im Rechtsverkehr für sich mit der Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" wirbt, verstößt gegen § 43b BRAO i. V. m. § 7 Abs. 2 BORA und handelt nach §§ 3, 4 Nr. 11, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG wettbewerbswidrig.*)

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IBRRS 2013, 5311
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Keine Verwirkung vor (kurzer) Verjährung!

BGH, Urteil vom 29.01.2013 - EnZR 16/12

1. Ein Recht ist verwirkt, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Umstandsmoment). Letzteres ist der Fall, wenn der Verpflichtete bei objektiver Betrachtung aus dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde. Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde.

2. Unterliegt ein Rückforderungsanspruch der (kurzen) regelmäßigen Verjährung von drei Jahren (BGB §§ 195, 199), kann eine weitere Abkürzung dieser Verjährungsfrist durch Verwirkung nur noch unter ganz besonderen Umständen angenommen werden.

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IBRRS 2013, 0966
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Familienrecht - Zusatz-KKV unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig

BGH, Urteil vom 30.01.2013 - XII ZR 158/10

Aufwendungen des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils für eine zusätzliche Altersversorgung und eine Zusatzkrankenversicherung sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind andernfalls nicht aufgebracht werden kann.*)

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IBRRS 2013, 0965
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Familienrecht - Vergütungsanspruch des Betreuers

BGH, Beschluss vom 06.02.2013 - XII ZB 582/12

1. Der Vergütungsanspruch des Betreuers richtet sich gegen die Staatskasse, wenn der Betreute im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung mittellos ist.*)

Für den Umfang des dem Betreuer gemäß § 5 VBVG zu vergütenden Zeitaufwands ist demgegenüber darauf abzustellen, ob der Betreute im Vergütungszeitraum mittellos war.*)

2. Zum Einsatz eines Hausgrundstücks im Rahmen des § 1836 c BGB i.V.m. § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII.*)

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IBRRS 2013, 0962
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Familienrecht - Teilung eines Anrechts im Versorgungsausgleich

BGH, Beschluss vom 23.01.2013 - XII ZB 541/12

Bei der externen Teilung eines Anrechts im Versorgungsausgleich bedarf es keiner Benennung der maßgeblichen Versorgungsordnung in der Beschlussformel der gerichtlichen Entscheidung.*)

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IBRRS 2013, 0949
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Telekommunikationsrecht - Anscheinsbeweis für Richtigkeit einer Telefonrechnung

BGH, Urteil vom 07.02.2013 - III ZR 200/11

1. Die in § 97 Abs. 1 Satz 3 TKG statuierte Befugnis des Anbieters von Telekommunikationsdiensten zur Datenübermittlung an Dritte erstreckt sich nicht nur auf Verträge, die lediglich eine Einzugsermächtigung oder eine fiduziarische Inkassozession zum Gegenstand haben, sondern auch auf sonstige Abtretungsverträge, insbesondere auf solche, die einen Forderungskauf beinhalten und nach denen der zedierte Anspruch rechtlich und wirtschaftlich endgültig dem Zessionar zustehen soll.*)

2. Allerdings muss der Zessionar nach Art. 6 Abs. 2, 5 der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verarbeitung dieser Daten auf Weisung des Diensteanbieters und unter dessen Kontrolle handeln und sich hierbei auf diejenigen Verkehrsdaten beschränken, die für die Einziehung der Forderung erforderlich sind. Der zwischen dem Zessionar und dem Diensteanbieter geschlossene Vertrag muss insbesondere Bestimmungen enthalten, die die rechtmäßige Verarbeitung der Verkehrsdaten durch den Zessionar gewährleisten und es dem Diensteanbieter ermöglichen, sich jederzeit von der Einhaltung dieser Bestimmungen durch den Zessionar zu überzeugen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 22. November 2012 - C-119/12, EWS 2012, 525).*)

3. Ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit einer Telefonrechnung setzt voraus, dass ein zertifiziertes Abrechnungssystem gemäß § 45g Abs. 2 TKG genutzt wird und bei rechtzeitigen Einwendungen des Kunden eine technische Prüfung gemäß § 45i Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 TKG durchgeführt wurde, die keine Hinweise auf Fehler oder Manipulationen erbracht hat.*)

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IBRRS 2013, 0948
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Familienrecht - Ausschluss des Versorgungsausgleichs

BGH, Beschluss vom 09.01.2013 - XII ZB 550/11

Wird im Versorgungsausgleich durch das Familiengericht ein Wertausgleich in Anwendung von § 18 Abs. 1 oder Abs. 2 VersAusglG ausgeschlossen, ist ein Versorgungsträger jedenfalls dann zur Beschwerde berechtigt, wenn er mit seinem Rechtsmittel geltend macht, dass schon der Anwendungsbereich von § 18 VersAusglG nicht eröffnet ist, weil dem Gericht entweder Bewertungs- oder Berechnungsfehler unterlaufen oder die Rechtsbegriffe der Gleichartigkeit oder der Geringfügigkeit (§ 18 Abs. 3 VersAusglG) von ihm unrichtig beurteilt worden sind.*)

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IBRRS 2013, 0940
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Inkohärente Beschränkung des Glücksspielsektors

BGH, Beschluss vom 24.01.2013 - I ZR 171/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0916
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
DSL-Anschluss nicht nutzbar: Vermögensschaden!

BGH, Urteil vom 24.01.2013 - III ZR 98/12

Es kann einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn dem Inhaber eines DSL-Anschlusses die Möglichkeit genommen wird, seinen Zugang zum Internet zu nutzen, ohne dass ihm hierdurch Mehraufwendungen entstanden oder Einnahmen entgangen sind.*)

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IBRRS 2013, 0895
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hausmeister: Arbeitsvertrag mit Verwalter oder mit WEG?

BAG, Urteil vom 27.09.2012 - 2 AZR 838/11

1. Wird zwischen einem Hausmeister und einer WEG - vertreten durch deren Verwalterin - ein Vertrag geschlossen, worin die WEG ausdrücklich als "Dienstberechtigte" bezeichnet wird und der Verwalter mit "für die Dienstberechtigte" unterzeichnet, so wird ein Arbeitsvertrag zwischen der WEG und dem Hausmeister geschlossen.

2. Selbst wenn dem Verwalter ein Weisungsrecht im Vertrag zuerkannt wird und er weiter berechtigt wird, das Aufgabengebiet des Hausmeisters zu ändern, so stehen ihm diese Rechte nur als Vertreter der WEG und nicht als Arbeitgeber zu.

3. Ein Arbeitsverhältnis zwischen WEG und Hausmeister stellt auch keine rechtsmissbräuchliche Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes dar, wenn die Zwischenschaltung eines Verwalters erkennbar dem Zweck dient, die Handlungsfähigkeit der WEG als Arbeitgeberin sicherzustellen und zu erleichtern.

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IBRRS 2013, 0888
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot: Umsatzsteuer?

BGH, Urteil vom 05.02.2013 - VI ZR 363/11

1. Wählt der Geschädigte den Weg der Ersatzbeschaffung, obwohl nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten besteht, und rechnet er den Schaden konkret auf der Grundlage der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs ab, steht ihm ein Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer zu, wenn bei der Ersatzbeschaffung tatsächlich Umsatzsteuer angefallen ist.*)

2. Der Anspruch ist auf den Umsatzsteuerbetrag begrenzt, der bei Durchführung der notwendigen Reparatur angefallen wäre.*)

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IBRRS 2013, 0876
ImmobilienImmobilien
Folgen der Tilgung einer durch Grundschuld gesicherten Forderung

KG, Urteil vom 07.12.2012 - 21 U 20/11

1. Tilgt der Schuldner eine Darlehensforderung, die durch eine auf seinem Grundstück lastende Grundschuld gesichert wird, erwirbt er aufgrund des der Grundschuldbestellung zugrunde liegendem Sicherungsvertrages einen Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld.*)

2. Hat die Darlehensforderung gegen mehrere Schuldner bestanden, bilden diese nach Tilgung als Mitgläubiger gemäß § 432 BGB eine Forderungsgemeinschaft mit der Folge, dass den Rückgewähranspruch entweder nur sämtliche Gläubiger gemeinsam geltend machen können oder ein Gläubiger (Teilhaber) Leistung an die Gemeinschaft verlangen kann.*)

3. Das Innenverhältnis der Gläubiger richtet sich nach den Vorschriften über die Gemeinschaft, §§ 741 ff. BGB. Dabei gilt die Auslegungsregel des § 742 BGB.*)

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IBRRS 2013, 0863
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Mahnbescheid: Hemmt Zustellung an Falschen die Verjährung?

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.02.2013 - 4 U 50/12

1. Nur die Zustellung eines Mahnbescheids an den richtigen Schuldner hemmt die Verjährung.

2. Derjenige, dem ein Mahnbescheid zugestellt wurde, muss erkennen können, wer als Schuldner in Anspruch genommen werden soll.

3. Grundsätzlich sind an die Partei geringere Ansprüche zu stellen, den richtigen Anspruchsgegner zu erkennen, als an einen Rechtsanwalt. Ist die Partei allerdings ein großes Bauunternehmen mit langjähriger Erfahrung im Straßenbau, welches bereits mit mehreren staatlichen Straßenbaubehörden Vertragsbeziehungen eingangen ist, so sind vergleichbare Anforderungen zu stellen.

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IBRRS 2013, 0753
ImmobilienImmobilien
Energieversorgung: Unwirksame Preisanpassungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 306/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0743
ImmobilienImmobilien
Energieversorgung: Unwirksame Preisanpassungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 305/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0739
ImmobilienImmobilien
Energieversorgung: Unwirksame Preisanpassungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 52/12

1. Auch in Ansehung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG kann eine infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) dahingehend geschlossen werden, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat (Fortführung der Senatsurteile vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, NJW 2012, 1865, Rn. 19 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ 192, 372 bestimmt, und VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265, Rn. 24 ff.).*)

2. Ist die in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden formularmäßig vereinbarte Preisänderungsklausel nach § 307 BGB unwirksam, verbleiben das Kalkulations- und damit auch das Kostensteigerungsrisiko grundsätzlich bei dem Energieversorgungsunternehmen (Fortführung des Senatsurteils vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 145). Dessen Verpflichtung zur Herausgabe der von dem Kunden rechtsgrundlos gezahlten Erhöhungsbeträge ist daher nicht gemäß § 818 Abs. 3 BGB ausgeschlossen.*)

3. Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 9 ff.).*)

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IBRRS 2013, 0715
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Erbrecht - Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs

BGH, Urteil vom 16.01.2013 - IV ZR 232/12

Für den Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs kommt es nicht auf die Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten von Zusammensetzung und Wert des Nachlasses an. Die Verjährungsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, wenn der Pflichtteilsberechtigte erst später von der Zugehörigkeit eines weiteren Gegenstandes zum Nachlass erfährt. § 2313 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 BGB ist nicht entsprechend anzuwenden.*)

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