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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3421 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

IBRRS 2012, 3200
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Vertragliches Widerrufsrecht

BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 131/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3160
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - EuGH-Vorlage: Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) 44/2001

BGH, Beschluss vom 28.06.2012 - I ZR 35/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3154
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostentitel gegen nicht existente GbR: Umschreibung möglich?

OLG Koblenz, Beschluss vom 31.10.2011 - 14 W 621/11

Ist eine (auch) in die Gerichtskosten verurteilte Gesellschaft bürgerlichen Rechts tatsächlich nicht existent, darf der Gerichtskostenansatz zu ihren Lasten nicht auf eine vermeintlich für die Namensgebung der Scheingesellschaft verantwortliche natürliche Person umgeschrieben werden.*)

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IBRRS 2012, 3153
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Finanzierung zu 100%: Bank muss Preisangemessenheit prüfen!

OLG Dresden, Urteil vom 28.06.2012 - 9 U 1758/11

Die Finanzierung des Erwerbes einer Immobilie zu 100% durch eine Bank darf der Kreditnehmer als Beleg dafür werten, dass die Bank seine Einschätzung des Kaufpreises als angemessen teilt. Die Bank ist daher verpflichtet, die Angemessenheit des Preises vor Kreditvergabe zu prüfen. Unterlässt sie eine solche Prüfung, ist sie dem Kreditnehmer für den Fall der sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises zum Schadenersatz verpflichtet.*)

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IBRRS 2012, 3138
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Rechtzeitigkeit der Risikoaufklärung bei Herzoperation

OLG Köln, Beschluss vom 04.10.2011 - 5 U 184/10

Die Rechtzeitigkeit einer Risikoaufklärung hängt davon ab, ob der Patient noch ausreichend Gelegenheit hat, sich frei zu entscheiden. Für eine für den nächsten frühen Morgen geplante Herzoperation in Form einer minimalinvasiven Mitralklappenrekonstruktion, die bei Bedarf in einem Mitralklappenersatz überwechseln soll, und die als Alternative zu einer Operation unter Eröffnung des Brustkorbs dienen soll, ist eine am Vorabend - nach Inhalt und Umfang ansonsten nicht zu beanstandende - Risikoaufklärung nicht rechtzeitig.*)

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IBRRS 2012, 3133
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Schmerzensgeldbemessung auch nach Lebensalter!

KG, Urteil vom 16.02.2012 - 20 U 157/10

1. Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich ausschließlich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, Entscheidungen in vergleichbaren Fällen können allenfalls Anhaltspunkte zur Ermittlung der Größenordnung vermitteln.*)

2. Bei der Schmerzensgeldbemessung sind - noch - vorhandene emotionale Fähigkeiten zu berücksichtigen, auch eine etwaige Erinnerung an den früheren Zustand einer Geschädigten.*)

3. Das Alter der Geschädigten im Zeitpunkt des Schadensereignisses und die Möglichkeit, dass eine - wenn auch rudimentäre - Erinnerung besteht, rechtfertigen ein höheres Schmerzensgeld, hier etwa 650.000,-- Euro (500.000,-- Euro Schmerzensgeldbetrag, 650,-- Euro monatliche Schmerzensgeldrente).*)

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IBRRS 2012, 3099
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Muss sich Verkäufer "fremde" Mängelbeseitigung zurechnen lassen?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 04.04.2012 - 3 U 100/11

Zur Zurechnung von "Nachbesserungsarbeiten" (richtig: Garantiearbeiten) an einem Wohnmobil durch einen anderen Vertragshändler desselben Herstellers an den Verkäufer im Rahmen von dessen Gewährleistungsverpflichtung.*)

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IBRRS 2012, 3089
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Nicht existente Firma: Rechtsscheinhaftung des Handelnden

BGH, Urteil vom 12.06.2012 - II ZR 256/11

1. Die Rechtsscheinhaftung analog § 179 BGB greift auch dann ein, wenn für eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit dem unrichtigen Rechtsformzusatz "GmbH" gehandelt wird.*)

2. In diesem Fall haftet der Handelnde nicht nach den Grundsätzen der Unterbilanzhaftung, sondern dem auf den Rechtsschein vertrauenden Vertragspartner persönlich.*)

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IBRRS 2012, 3054
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Schadensrechtliche Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung

BGH, Urteil vom 10.07.2012 - XI ZR 272/10

Im Falle der schadensrechtlichen Rückabwicklung einer mittelbaren Fondsbeteiligung muss der geschädigte Kapitalanleger dem Schädiger als Zug um Zug zu gewährende Leistung (lediglich) die Abtretung seiner Rechte aus der Beteiligung bzw. dem Treuhandvertrag anbieten.*)

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IBRRS 2012, 3053
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

BGH, Urteil vom 26.06.2012 - XI ZR 356/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3048
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

BGH, Urteil vom 10.07.2012 - XI ZR 305/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3047
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

BGH, Urteil vom 10.07.2012 - XI ZR 295/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3044
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Kundenschutzklausel bei Abfalltransportverträgen

BGH, Beschluss vom 31.05.2012 - I ZR 198/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3043
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Schadensersatz bei treuhänderischer Fondsbeteiligung

BGH, Urteil vom 10.07.2012 - XI ZR 276/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3037
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Missbrauch eines Telekommunikationsanschlusses

BGH, Urteil vom 19.07.2012 - III ZR 71/12

1. Der noch zu § 16 Abs. 3 Satz 3 TKV 1997 aufgestellte Maßstab des § 276 Abs. 1 BGB (BGH, Urteile vom 16. März 2006 - III ZR 152/05, BGHZ 166, 369 Rn. 20 und vom 4. März 2004 - III ZR 96/03, BGHZ 158, 201, 205 ff) gilt auch für § 45i Abs. 4 Satz 1 TKG. Der Anschlussinhaber muss danach alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu unterbinden.*)

2. Unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen technischen Mittel im maßgeblichen Zeitraum zur Verfügung stehen, ist der Telekommunikationsanbieter bei ungewöhnlichem Nutzungsverhalten (hier: ständige Verbindung eines Routers mit dem Internet bei zeitabhängigem Tarif), das zu einer Kostenexplosion führt, zur Schadensbegrenzung verpflichtet, dem Kunden einen entsprechenden Hinweis zu geben. Dies schließt die Nutzung entsprechender Computerprogramme ein, die ein solches abweichendes Verhalten erkennen.*)

3. Hat der Kunde - etwa nach Erhalt einer massiv erhöhten Rechnung - einen handfesten Hinweis auf einen Missbrauch seines Anschlusses oder eine Fehlfunktion seiner Anlage und unterlässt er gleichwohl Maßnahmen, dem entgegen zu wirken, kann dies eine bislang nicht gegebene Zurechenbarkeit der Anschlussnutzung gemäß § 45i Abs. 4 Satz 1 TKG begründen und einen Verstoß des Telekommunikationsanbieters gegen seine Warnpflicht nach § 254 Abs. 1 BGB vollständig zurücktreten lassen.*)

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IBRRS 2012, 3002
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Zivilrecht - Mitteilungspflichten der Behörden nach § 31 Abs. 2 VermG

BGH, Urteil vom 12.07.2012 - III ZR 104/11

Zur Reichweite der Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden gemäß § 31 Abs. 2 VermG, wenn der die Restitution begehrende Antragsteller sowohl Ansprüche auf Rückübertragung eines Unternehmens als auch auf Rückübertragung einzelner Vermögensgegenstände anmeldet, die zum Vermögen des Unternehmens gehörten.*)

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IBRRS 2012, 2948
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
AGB im Mietvertrag: Was darf der Vermieter alles (nicht) regeln?

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2012 - 7 U 204/11

Eine unangemessene Benachteiligung des Mieters liegt vor, wenn die Folgen einer verzögerten Fertigstellung des Mietobjektes bei ihm liegen. Auch ein jederzeitiges Besichtigungsrecht des Vermieters nur mit der Einschränkung der Vorankündigung benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher als Regelung in den AGB verboten.

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IBRRS 2012, 2938
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verfahrensrecht - Gerichtsstandsvereinbarung: Auch durch AGB möglich?

OLG Brandenburg, Urteil vom 26.06.2012 - 6 U 3/11

1. Wenn beide Parteien eines Zivil- oder Handelsstreits ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, beurteilt sich die internationale Zuständigkeit nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO).

2. Gesellschaften und juristische Personen, die ihren Sitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben, sind grundsätzlich vor den Gerichten dieses Mitgliedstaates zu verklagen. Gerichte eines anderen Mitgliedstaates können nur dann angerufen werden, wenn sich deren internationale Zuständigkeit aus den besonderen Zuständigkeitsregeln der Art. 5 - 24 EuGVVO ergibt.

3. Wegen des Vorrangs der Verordnung verdrängt Art. 23 EuGVVO das nationale Zuständigkeitsrecht als lex specialis. Zulässigkeit, Form und Wirkungen einer Gerichtsstandsvereinbarung sind ausschließlich nach dieser Vorschrift in autonomer Auslegung zu prüfen.

4. Die Aufgabe einer Briefsendung zur Post vermag den Zugang der Sendung nicht zu beweisen.

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IBRRS 2012, 2924
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kaufsache mangelhaft: Wo muss der Verkäufer nacherfüllen?

OLG Naumburg, Beschluss vom 06.06.2012 - 1 U 19/12

Maßgeblich für die Bestimmung des Erfüllungsortes der Nacherfüllung im Kaufrecht ist die Vorschrift des § 269 Abs. 1 BGB. Der Erfüllungsort der Nacherfüllung beim Kauf kann, anders als im Werkvertragsrecht, nicht generell mit dem Belegenheitsort der beweglichen Sache gleichgesetzt werden. Erfüllungsort der Nacherfüllung beim Fahrzeugkauf ist somit der Betriebsort des Verkäufers.*)

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IBRRS 2012, 2894
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Beitritt zu Kapitalanlagegesellschaft als Haustürgeschäft

BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 14/10

1. Der Annahme, der Verbraucher sei zum Abschluss eines Vertrages (hier: Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft) durch eine sogenannten Haustürsituation nach § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB bestimmt worden, steht nicht entgegen, dass der Besuch des Vermittlers in der Privatwohnung des Verbrauchers aus Anlass eines kurze Zeit vorher bereits erklärten (hier: wegen Insolvenz der Gesellschaft gescheiterten) Beitritts des Verbrauchers zu einer anderen Anlagegesellschaft erfolgt ist, da es grundsätzlich auf den Anlass des Besuchs nicht ankommt.*)

2. Eine Klage auf Freistellung muss die Forderung, von der der Beklagte den Kläger freistellen soll, nach Grund und Höhe hinreichend bestimmt bezeichnen.*)

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IBRRS 2012, 2892
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Schadensrecht - Amtshaftung wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht

BGH, Urteil vom 05.07.2012 - III ZR 240/11

Zur Amtshaftung des Landes Berlin wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen seit Jahren in einem "desolaten" Zustand befindlichen Gehweg.*)

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IBRRS 2012, 2876
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Grober ärztlicher Behandlungsfehler

BGH, Urteil vom 19.06.2012 - VI ZR 77/11

War ein grober Verstoß gegen den ärztlichen Standard grundsätzlich geeignet, mehrere Gesundheitsschäden bekannter oder (noch) unbekannter Art zu verursachen, kommt eine Ausnahme vom Grundsatz der Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler regelmäßig nicht deshalb in Betracht, weil der eingetretene Gesundheitsschaden als mögliche Folge des groben Behandlungsfehlers zum maßgebenden Zeitpunkt noch nicht bekannt war (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 16. Juni 1981 - VI ZR 38/80, VersR 1981, 954).*)

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IBRRS 2012, 2868
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Vollzugsvollmachten im Kaufvertrag und Vorkaufsrecht

BGH, Beschluss vom 21.06.2012 - V ZB 283/11

Vollzugsvollmachten in dem Kaufvertrag mit dem Dritten werden nicht Inhalt des Kaufvertrags des Verkäufers mit dem Vorkaufsberechtigten.*)

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IBRRS 2012, 2836
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Beschäftigungsmöglichkeit gekündigter AN: AN beweispflichtig

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2012 - 24 U 69/09

1. Wird dem Anwalt die pflichtwidrige Unterlassung in einem Kündigungsschutzprozess vorgeworfen, so ist entscheidend, ob der Mandant diesen Rechtsstreit gewonnen hätte, wenn der Rechtsanwalt die versäumte Handlung pflichtgemäß vorgenommen hätte.*)

2. Da der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess die Umstände darzulegen und im Streitfall zu beweisen hat, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist, gelten diese Beweislastregeln auch im Regressprozess.*)

3. Beruft sich der Mandant im Regressprozess auf eine konzernweite Beschäftigungspflicht des früheren Arbeitgebers, so ist er auch für diesen Ausnahmetatbestand darlegungs- und beweisverpflichtet, muss also darlegen, wie er sich seine Weiterbeschäftigung im Konzern vorgestellt hat.*)

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IBRRS 2012, 2813
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Haftung einer GmbH für fehlerhafte Anlageberatung

BGH, Urteil vom 05.07.2012 - III ZR 116/11

Zur Haftung einer GmbH für die fehlerhafte Anlageberatung durch eine namensgleiche Einzelfirma unter den Gesichtspunkten der Firmenfortführung und der Rechtsscheinhaftung.*)

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IBRRS 2012, 2791
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - AGB-Kontrolle zu Nutzungsentgelten in der Energiewirtschaft

BGH, Urteil vom 15.05.2012 - EnZR 105/10

Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz 2005 genehmigten Netznutzungsentgelte unterliegen der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB. Der Maßstab billigen Ermessens wird durch die §§ 21 ff. EnWG und die Vorschriften der Stromnetzentgeltverordnung konkretisiert.*)

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IBRRS 2012, 2776
Mit Beitrag
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaft - Verlängerung der Verjährung von Bürgschaftsforderung auf 5 Jahre?

OLG München, Urteil vom 19.06.2012 - 5 U 3445/11

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die Verlängerung der Verjährung einer Bürgschaftsforderung von drei Jahren auf fünf Jahre wirksam vereinbart werden.*)

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IBRRS 2012, 2744
ImmobilienImmobilien
Öffentlich-rechliche Beschränkungen sind ein Sachmangel!

OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2012 - 22 U 40/10

Eine Baubeschränkung des Inhalts, dass der jeweilige Eigentümer eines Gebäudes verpflichtet ist, das Gebäude entsprechend dem gestellten Bauantrag umzubauen, künftig seinen Gestaltwert in der dann bestehenden Form zu erhalten und alle weiteren Baumaßnahmen in Abstimmung mit der Baubehörde so zu planen, dass der Gestaltwert für die Kulturlandschaft nicht beeinträchtigt wird, stellt einen Sachmangel i.S.v. § 434 Abs. 1 S. 2 BGB dar. Diesbezüglich besteht eine Offenbarungspflicht des Verkäufers. Verletzt er diese Pflicht, so handelt es sich um Arglist und der Kaufvertrag ist unwirksam.

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IBRRS 2012, 2743
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Kühlflüssigkeit auf Straße: Wer muss Beseitigen bezahlen?

BGH, Urteil vom 21.06.2012 - III ZR 275/11

Zu Ansprüchen des Reinigungsunternehmens aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen den Verursacher einer Straßenverschmutzung, wenn das Unternehmen von der Gemeinde mit der Reinigung der Straße beauftragt worden ist.*)

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IBRRS 2012, 2692
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Rückzahlungsanspruch im Rahmen eines "Schenkkreises"?

BGH, Urteil vom 21.06.2012 - III ZR 291/11

Zur Frage, ob derjenige, der im Rahmen eines "Schenkkreises" unter Einschaltung einer Übermittlungsperson eine "Schenkung" leistet, von dieser Übermittlungsperson die Rückzahlung des Schenkungsbetrags verlangen kann.*)

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IBRRS 2012, 2688
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Bereicherungsanspruch bei "Schenkkreis"

BGH, Urteil vom 21.06.2012 - III ZR 290/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2679
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Zur kaufmännischbilanziellen Einspeisung von Strom

BGH, Beschluss vom 27.03.2012 - EnVR 8/11

Bei einer kaufmännischbilanziellen Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 3 Nr. 7 EEG stellt die Strommenge, die vom Erzeuger selbst oder in einem vorgelagerten Arealnetz verbraucht wird, eine netzentgeltpflichtige Entnahme dar.*)

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IBRRS 2012, 2675
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Geltung des § 97 TKG für telekommunikationsgestützte Dienste

BGH, Urteil vom 14.06.2012 - III ZR 227/11

§ 97 TKG gilt auch für Anbieter von telekommunikationsgestützten Diensten und Premium-Diensten gemäß § 3 Nr. 17a, 25 TKG.*)

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IBRRS 2012, 2630
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Fälligkeit und Verjährung treten auch ohne Rechnung ein!

OLG Jena, Urteil vom 15.05.2012 - 4 U 661/11

1. Die Erteilung einer Rechnung ist grundsätzlich keine Fälligkeitsvoraussetzung; und zwar auch dann nicht, wenn der Schuldner nach der Verkehrssitte einen Anspruch auf eine spezifizierte (Ab-)Rechnung hat.

2. Eine ausnahmsweise bis zum Zugang einer Rechnung hinausgeschobene Fälligkeit bedarf daher einer vertraglichen oder gesetzlichen Sonderregelung; wie sie z. B. in § 16 Abs. 3 VOB/B oder § 15 HOAI für Werklohnforderungen oder Architektenhonorar enthalten ist.

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IBRRS 2012, 2579
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Schadensrecht - Haftung als Gehilfe einer unerlaubten Anlagevermittlung

BGH, Urteil vom 15.05.2012 - VI ZR 166/11

Zu den Voraussetzungen einer Haftung als Gehilfe einer unerlaubten Anlagevermittlung.*)

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IBRRS 2012, 2573
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Eintritt in Sicherungsvertrag bei Sicherungsgrundschuld

BGH, Urteil vom 11.05.2012 - V ZR 237/11

Der für die Nachfolge in die Rechte aus einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung für eine Sicherungsgrundschuld erforderliche "Eintritt in den Sicherungsvertrag" (BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133, 151 Rn. 40) kann auch durch Abschluss eines Vertrags zugunsten des Sicherungsgebers erfolgen.*)

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IBRRS 2012, 2571
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Zivilrecht - Unwirksame Klausel in Bank-AGB

BGH, Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 437/11

Die dem Muster von Nr. 12 Abs. 6 AGB-Banken nachgebildete Klausel einer Bank*)

"Die Bank ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut)."*)

ist im Verkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Abgrenzung von BGH, Urteil vom 10. November 1988 - III ZR 215/87, WM 1989, 129).*)

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IBRRS 2012, 2570
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Zivilrecht - Beweislastumkehr bei vorvertraglichen Aufklärungspflichten

BGH, Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10

1. Derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, ist beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, der Geschädigte den Rat oder Hinweis also unbeachtet gelassen hätte (Bestätigung von Senatsurteil vom 16. November 1993 - XI ZR 214/92, BGHZ 124, 151, 159 f.).*)

2. Diese Beweislastumkehr greift bereits bei feststehender Aufklärungspflichtverletzung ein. Es kommt bei Kapitalanlagefällen nicht darauf an, ob ein Kapitalanleger bei gehöriger Aufklärung vernünftigerweise nur eine Handlungsalternative gehabt hätte, er sich also nicht in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte. Das Abstellen auf das Fehlen eines Entscheidungskonflikts ist mit dem Schutzzweck der Beweislastumkehr nicht zu vereinbaren (Aufgabe von Senatsurteil vom 16. November 1993 - XI ZR 214/92, BGHZ 124, 151, 161).*)

3. Zur Pflicht des Tatgerichts, den von der Beklagten benannten Kläger als Partei zu der Behauptung zu vernehmen, der Kläger hätte die Anlage auch bei Kenntnis von Rückvergütungen erworben.*)

4. Zur Würdigung von Hilfstatsachen, die den Schluss darauf zulassen, der Anleger hätte die empfohlene Kapitalanlage auch bei Kenntnis von Rückvergütungen erworben.*)

5. Zur Schätzung des entgangenen Gewinns, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit einem anderen Anlagegeschäft erzielt worden wäre.*)

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IBRRS 2012, 2560
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Zivilrecht - Vorteilsanrechnung in der Prospekthaftung

BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 75/10

1. Tritt eine im Prospekt prognostizierte Entwicklung nicht ein (hier: Höhe der Nettodurchschnittsverzinsung), liegt darin nur dann ein haftungsbegründender Prospektfehler, wenn die Prognose nicht durch sorgfältig ermittelte Tatsachen gestützt und - aus ex ante-Sicht - nicht vertretbar ist. Der Anspruchsteller genügt seiner Darlegungslast nicht, wenn er lediglich vorträgt, dass die Prognose sich nicht erfüllt hat.*)

2. Vom Schaden des Klägers im Wege der Vorteilsanrechnung abzuziehende Positionen (hier: erhaltene Ausschüttungen) können durch Zwischenfeststellungswiderklage nach § 256 Abs. 2 ZPO nur insoweit geltend gemacht werden, als sie nicht vor Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz entstanden sind. Die vor Schluss der mündlichen Verhandlung erlangten Vorteile sind Elemente des einheitlich zu behandelnden Schadensersatzanspruchs des Klägers, über deren Bestehen und Nichtbestehen mit der Klage entschieden wird.*)

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IBRRS 2012, 2537
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Verjährung von Ansprüchen aus Prospekthaftung

BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 118/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2534
Mit Beitrag
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeitsrecht - Altersbedingte Nichtverlängerung des Manager - Vertrags und AGG

BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 163/10

1. Auf den Geschäftsführer einer GmbH, dessen Bestellung und Anstellung infolge einer Befristung abläuft und der sich erneut um das Amt des Geschäftsführers bewirbt, sind gemäß § 6 Abs. 3 AGG die Vorschriften des Abschnitts 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und § 22 AGG entsprechend anwendbar.*)

2. Entscheidet ein Gremium über die Bestellung und Anstellung eines Bewerbers als Geschäftsführer, reicht es für die Vermutungswirkung des § 22 AGG aus, dass der Vorsitzende des Gremiums die Gründe, aus denen die Entscheidung getroffen worden ist, unwidersprochen öffentlich wiedergibt und sich daraus Indizien ergeben, die eine Benachteiligung im Sinne des § 7 Abs. 1 AGG vermuten lassen.*)

3. Macht der Kläger einen Anspruch auf Ersatz seines Erwerbsschadens nach § 15 Abs. 1 AGG geltend, obliegt ihm grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Benachteiligung für die Ablehnung seiner Bewerbung ursächlich geworden ist. Ihm kommt aber eine Beweiserleichterung zugute, wenn nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung oder Wahrscheinlichkeit für eine Einstellung bei regelgerechtem Vorgehen besteht.*)

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IBRRS 2012, 2522
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Berufung auf rechtmäßiges Alternativverhalten

BGH, Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 156/11

Die grundsätzlich mögliche Berufung auf ein rechtmäßiges Alternativverhalten des Schädigers widerspricht dann dem Schutzzweck der verletzten Norm, wenn durch einen möglichen Rücktritt des Schädigers die Verletzung seiner Zahlungspflicht sanktionslos bliebe.

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IBRRS 2012, 2508
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verbrauchervertrag: Keine Rügeplicht bei Mängeln!

OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2012 - 4 U 48/12

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Verkäufers, nach der Käufer "etwaige offensichtliche Mängel [...] unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe des Kaufgegenstandes dem Anbieter gegenüber schriftlich anzuzeigen [sind]", weicht zu Lasten des Verbrauchers vom geltenden Recht ab und schränkt die Mängelrechte zumindest faktisch zum Nachteil des Verbrauchers ein. Eine solche Vereinbarung ist deshalb nicht zulässig.

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IBRRS 2012, 2452
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Inanspruchnahme von Gesamtschuldner rechtsmissbräuchlich?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.04.2012 - 1 U 26/11

Zu den Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners.*)

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IBRRS 2012, 2444
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Vertragsverhandlung abgebrochen: Kein Schadensersatz!

OLG Celle, Urteil vom 08.02.2012 - 14 U 139/11

1. Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss, der wegen des Abbruchs von Vertragsverhandlungen geltend gemacht wird, kommt erst in Betracht, wenn ein Verhandlungspartner bei der Gegenseite zurechenbar das aus deren Sicht berechtigte Vertrauen erweckt hat, der Vertrag werde mit Sicherheit zustande kommen, dann aber die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund abbricht. Hat der Verhandlungspartner den Vertragsschluss als sicher hingestellt, kommt es auf ein Verschulden nicht an.

2. Im Hinblick auf die grundsätzlich bestehende Vertrags(abschluss)freiheit gilt zunächst der Grundsatz, dass ein Vertragspartner sich auch nach länger andauernden Verhandlungen über einen Vertrag ohne rechtliche Nachteile von den Verhandlungen zurückziehen und vom Vertragsschluss Abstand nehmen kann, ohne sich allein deshalb bereits schadensersatzpflichtig zu machen.

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IBRRS 2012, 2439
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zivilrecht - Übertragung von Grundeigentum nicht als gemischte Schenkung

BGH, Urteil vom 15.05.2012 - X ZR 5/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2434
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Anspruch aus Prospekthaftung

BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 30/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2422
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Aufrechnung gegen Forderung der Insolvenzmasse: Beweislast?

BGH, Urteil vom 26.04.2012 - IX ZR 149/11

Der Insolvenzgläubiger, der gegen eine Forderung der Masse aufrechnet, hat darzulegen und zu beweisen, dass die Aufrechnungslage schon im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bestand.*)

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IBRRS 2012, 2421
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Erstattung von SV-Kosten bei quotenmäßiger Haftung?

BGH, Urteil vom 07.02.2012 - VI ZR 133/11

Im Falle einer nur quotenmäßigen Haftung des Schädigers hat dieser dem Geschädigten dessen Sachverständigenkosten nur im Umfang der Haftungsquote zu erstatten.*)

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IBRRS 2012, 2405
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Sonstiges Zivilrecht - Garantiererklärung vs. unverbindliche Werbeaussage

BGH, Urteil vom 14.04.2011 - I ZR 133/09

1. Unter den Begriff der Garantieerklärung im Sinne des § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB fällt nur die zum Abschluss eines Kaufvertrages oder eines eigenständigen Garantievertrages führende Willenserklärung, nicht dagegen die Werbung, mit der eine Garantie im Zusammenhang mit Verkaufsangeboten noch nicht rechtsverbindlich versprochen wird, sondern die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert.*)

2. Wirbt ein Unternehmer für den Verkauf eines Verbrauchsguts mit einer Garantie, müssen die in § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB geforderten Angaben (Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden; Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind) nicht bereits in der Werbung gemacht werden. Aus Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 1999/44/EG, deren Umsetzung § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB dient, ergibt sich nichts anderes.*)

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