Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
3421 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2012, 2403![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
LG Düsseldorf, Urteil vom 03.05.2012 - 21 S 206/11
1. Bei der Ermittlung des üblichen Entgelts im Sinne des § 632 Abs. 2 BGB für die Notöffnung eines Haustürschlosses entscheidet das Gericht unter Würdigung aller Umstände. Dabei ist eine Einsatzpauschale in Höhe von 120,00 Euro nicht unangemessen, wenn der Unternehmer einen 24-Stunden-Schlüsseldienst betreibt.
2. Ein Schlüsselnotdienst stellt ein mangelhaftes Werk her, wenn die Tür durch eine unsachgemäße Öffnung des Türschlosses beschädigt wird.
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IBRRS 2012, 2399
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.12.2009 - 5 AZR 888/08
Vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Anspruch schriftlich geltend zu machen ist, genügt zur Wahrung der Form - soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist - die telekommunikative Übermittlung. Erfasst sind damit neben dem Telefax auch die E-Mail. Der Text muss demnach so zugehen, dass er dauerhaft aufbewahrt werden oder der Empfänger einen Ausdruck anfertigen kann. Es wird auf die Unterschrift, nicht aber auf eine textlich verkörperte Erklärung verzichtet.
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IBRRS 2012, 2395
![Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Koblenz, Urteil vom 24.11.2011 - 5 U 769/11
1. Erfolgt die unentgeltliche Grundstücksübertragung mit der Abrede, dass der Erwerber bei einer Weiterveräußerung verpflichtet ist, den Übertragenden im Notfall aus dem Erlös zu unterstützen, findet § 529 Abs. 2 BGB keine Anwendung, wenn die Vertragsauslegung ergibt, dass es sich nicht um eine echte Schenkung gehandelt hat.*)
2. Die Verjährung des Zahlungsanspruchs des Übertragenden beginnt in einem derartigen Fall nicht mit der Weiterveräußerung, sondern erst mit Eintritt der Bedürftigkeit.*)
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IBRRS 2012, 2386
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Koblenz, Beschluss vom 08.02.2012 - 5 U 109/12
1. Befindet sich zwischen den Abdeckplatten eines quer zur Fahrtrichtung angeordneten Kabelschachtes vor einer Werkseinfahrt ein 2,5 cm breiter Spalt, in den die schmale Bereifung eines Rennrades einsinken kann, liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht angesichts der konkreten Zweckbestimmung und des gewöhnlich zu erwartenden Verkehrs nicht vor (Abgrenzung zu OLG Hamm 9 U 32/04).*)
2. Unerheblich ist allerdings, dass der Radfahrer die Verkehrsfläche bestimmungsfremd auf der falschen Fahrbahnseite benutzt hat.*)
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IBRRS 2012, 2355
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 15.05.2012 - VI ZR 117/11
1. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist nicht auf Gewerbebetriebe im handelsrechtlichen Sinn beschränkt, sondern steht auch den Angehörigen freier Berufe zu (hier: Sporttrainer).*)
2. Eine Behinderung der Erwerbstätigkeit ist unter dem Gesichtspunkt des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt. Insoweit ist eine umfassende Interessen- und Güterabwägung erforderlich.*)
3. Zur Interessenabwägung, wenn die Bundesrepublik Deutschland (Bundeswehr) nicht duldet, dass ein freier Sporttrainer, der für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR tätig war, Sportsoldaten trainiert.*)
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IBRRS 2012, 2332
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 15.12.2011 - I ZR 12/11
1. Bei den Haager Regeln von 1924 handelt es sich um zwingende Vorschriften im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 CMR.*)
2. Feuer an Bord eines Seeschiffes kann eine transportträgertypische Gefahr im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 CMR sein.*)
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IBRRS 2012, 2330
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 22.05.2012 - VI ZR 157/11
Zur Einstandspflicht des Arztes für die Folgen eines Zweiteingriffs durch einen nachbehandelnden Arzt, der erforderlich wird, weil dem vorbehandelnden Arzt beim Ersteingriff ein Behandlungsfehler unterlaufen ist.*)
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IBRRS 2012, 2311
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.04.2012 - XI ZR 360/11
Nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge kann nicht mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass sich ein zur Verfügung stehender Geldbetrag zumindest in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 4% verzinst.*)
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IBRRS 2012, 2253
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 17.04.2012 - X ZR 76/11
1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters, in der bestimmt ist*)
"Die Abtretung von Ansprüchen gegen (den Reiseveranstalter), deren Rechtsgrund in Leistungsstörungen liegt, ist ausgeschlossen.",*)
benachteiligt den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam.*)
2. Verlegt der Veranstalter einer Flugreise den Rückflug vertragswidrig in die frühen Morgenstunden des vereinbarten Rückreisetags und weigert sich ausdrücklich oder stillschweigend, dem Reisemangel abzuhelfen, kann der Reisende grundsätzlich die Erstattung der Kosten eines anderweitigen Rückflugs verlangen, mit dem er seine vertragsgemäße Rückreise sicherstellt.*)
3. Ob ein Reisemangel die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nach dem Anteil des Mangels in Relation zur gesamten Reiseleistung sowie danach zu beurteilen, wie gravierend sich der Mangel für den Reisenden ausgewirkt hat. Ein Reisemangel verliert insoweit nicht an Gewicht, wenn der Preis der Reise besonders gering war.*)
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IBRRS 2012, 2247
![Öffentliches Recht Öffentliches Recht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.05.2012 - VI ZR 217/08
1. Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassenen Anbieters jedenfalls dann international zuständig, wenn die Person, die sich in ihren Rechten verletzt fühlt, den Mittelpunkt ihrer Interessen in Deutschland hat.*)
2. § 3 TMG enthält keine Kollisionsnorm, sondern ein sachrechtliches Beschränkungsverbot.*)
3. Zur Zulässigkeit des Bereithaltens nicht mehr aktueller Beiträge in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil eines Internetportals (Online-Archiv), in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird.*)
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IBRRS 2012, 2192
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 04.05.2012 - V ZR 71/11
Die Verjährung wird auch dann gehemmt, wenn am 1. Januar 2002 aufgrund eines dem Antragsgegner zugestellten Antrags ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet und noch nicht beendet war.*)
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IBRRS 2012, 2169
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Dresden, Urteil vom 13.09.2011 - 5 U 236/11
1. Die zur analogen Verwendung des § 74 HGB erforderliche wirtschaftliche Abhängigkeit eines freiberuflich tätigen Einzelunternehmers von seinem Auftraggeber ist durch Beurteilung aller erkennbaren objektiven Umstände des Einzelfalls gerichtlich festzustellen. Ein Tätigkeitsumfang, der dem Unternehmer keine Gelegenheit mehr lässt, in dieser Zeit anderweitig Aufträge anzunehmen, kann Indiz für seine wirtschaftliche Abhängigkeit sein. Die kann auch schon bei einer siebenmonatigen Beschäftigung gelten, sofern diese durch Rahmenvertrag in eine längerfristige Vertragsbeziehung eingebettet werden sollte und dieser ein vertragsstrafenbewehrtes Wettbewerbsverbot für die Dauer von 18 Monaten ab Beendigung der Vertragsbeziehungen für das Land Berlin vorsieht. Zusätzlich können formale Gesichtspunkte, wie die Eingebundenheit des Auftragnehmers in den Betriebsablauf des Endkunden oder Vorgaben zu Dienst- und Pausenzeiten, für eine wirtschaftliche Abhängigkeit sprechen.*)
2. Eine analoge Anwendung von § 5 Abs. 3 ArbGG kommt bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Abhängigkeit nicht in Betracht. Näherliegend ist eine Ausrichtung an den Maßstäben des § 12a Abs. 1 TVG.*)
3. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Auftraggebers bei Inanspruchnahme durch den eigenen Auftraggeber wegen eines Wettbewerbsverstoßes des freiberuflich tätigen Subunternehmers.*)
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IBRRS 2012, 2107
![Immobilienanlagen Immobilienanlagen](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Schleswig, Beschluss vom 18.04.2012 - 2 W 28/12
1. Ein unbehebbares Eintragungshindernis kann nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung im Sinne des § 382 Abs. 4 FamFG sein.*)
2. Ein Verein mit dem Zweck, 27 Wohnungen zu erwerben und ohne Gewinnerzielungsabsicht an Mitglieder zu vermieten, ist auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.*)
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IBRRS 2012, 2098
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 20.03.2012 - VI ZR 3/11
Bei der Prüfung eines Mitverschuldens gemäß § 254 Abs. 1 BGB darf ein Verschulden, das nur gesetzlich vermutet wird, nicht berücksichtigt werden (hier: § 832 BGB).*)
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IBRRS 2012, 2071
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.05.2012 - VI ZR 196/11
Zur Frage, ob der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte vom Ersatzpflichtigen die Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung der Unfallschäden gegenüber seinem Kaskoversicherer verlangen kann.*)
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IBRRS 2012, 2040
![Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 17.04.2012 - VI ZR 108/11
1. Im Deliktsrecht ist für den Beginn der Verjährungsfrist bei den Ansprüchen der Sozialversicherungsträger auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Mitarbeiter der für den Regress zuständigen Organisationseinheit abzustellen.*)
2. Eine dem Sozialversicherungsträger zuzurechnende grob fahrlässige Unkenntnis kann vorliegen, wenn die für den Regress zuständige Organisationseinheit ohne weiteres hätte erkennen können, dass ein Regress veranlasst sein kann. Sie kommt ferner in Betracht, wenn diese Organisationseinheit nicht in geeigneter Weise behördenintern sicherstellt, dass sie frühzeitig von Umständen Kenntnis erhält, die einen Regress begründen können.*)
3. Bei der Frage, ob eine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis im vorgenannten Sinn gegeben ist, sind die Grundsätze der sekundären Darlegungslast anwendbar.*)
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IBRRS 2012, 1997
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
EuGH, Urteil vom 22.09.2011 - Rs. C-245/10
Art. 22a der Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3.10.1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit in der durch die Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.6.1997 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Umstände wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die unter eine Vorschrift des nationalen Rechts fallen, nach der Verstöße gegen den Gedanken der Völkerverständigung verboten sind, als vom Begriff der Aufstachelung zu Hass aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion oder Nationalität umfasst anzusehen sind. Dieser Artikel verwehrt es einem Mitgliedstaat nicht, in Anwendung allgemeiner Rechtsvorschriften wie dem Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts vom 5.8.1964 in der durch Art. 6 des Gesetzes vom 21.12.2007 geänderten Fassung Maßnahmen gegen einen in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Fernsehveranstalter mit der Begründung zu treffen, dass die Tätigkeiten und die Ziele dieses Veranstalters dem Verbot des Verstoßes gegen den Gedanken der Völkerverständigung zuwiderlaufen, sofern die genannten Maßnahmen nicht die Weiterverbreitung im eigentlichen Sinne von Fernsehsendungen, die dieser Veranstalter von dem anderen Mitgliedstaat aus ausstrahlt, im Hoheitsgebiet des Empfangsmitgliedstaats verhindern; dies hat das nationale Gericht zu prüfen.*)
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IBRRS 2012, 1979
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Koblenz, Beschluss vom 05.03.2012 - 5 U 1499/11
Macht der Käufer konkrete Angaben bzgl. der bestellten Ware (hier Herkunftsvereinbarung "teils kolliner und teils montaner Stufe" bei Pflanzen) kann die Lieferung von Waren, die dieser Vereinbarung nicht voll entsprechen, trotzdem Schlechterfüllung sein, auch wenn die gelieferte Ware höherwertiger ist als die bestellte. Ausschlaggebend ist nämlich nur die Parteivereinbarung.
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IBRRS 2012, 1978
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Hamm, Urteil vom 24.04.2012 - 28 U 152/11
Der Verjährungsbeginn gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB setzt grundsätzlich nur die Kenntnis der den Anspruch begründenden Tatsachen voraus. Nicht erforderlich ist in der Regel, dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht. Auch die Kenntnis der einen Anwaltsregressanspruch begründenden Umstände setzt keine Parallelwertung in der Laiensphäre voraus.*)
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IBRRS 2012, 1927
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
OLG Bremen, Urteil vom 09.03.2012 - 2 U 98/11
1. Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros im Rahmen außergerichtlicher Schadensabwicklung sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im einzelnen Schadensfall die Heranziehung eines Dritten für erforderlich und für zweckmäßig halten durfte.*)
2. Ein solcher Fall liegt vor, wenn wegen der streitigen Forderung vertragliche Vereinbarungen während des Insolvenzverfahrens der Schuldnerin mit dem Insolvenzverwalter getroffen wurden und vom Gläubiger nicht erwartet werden kann, dass er über das erforderliche Wissen verfügt, wie er im Hinblick auf das Insolvenzverfahren weiter vorgehen muss.*)
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IBRRS 2012, 1926
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Köln, Beschluss vom 16.04.2012 - 11 U 199/11
Ein Tankwagenfahrer darf sich bei der Ölanlieferung grundsätzlich darauf verlassen, dass die Einfüllanlage des Kunden funktionstüchtig ist. Die Prüfung der Funktionstüchtigkeit seiner Tankanlage fällt grundsätzlich in den Risikobereich des Eigentümers. Nur bei sichtbaren Mängeln ist der Fahrer zu einer Prüfung verpflichtet.
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IBRRS 2012, 1915
![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.04.2012 - XI ZR 96/11
Ein Bankkunde, der im Online-Banking Opfer eines Pharming-Angriffs wird, handelt fahrlässig, wenn er beim Log-In-Vorgang trotz ausdrücklichen Warnhinweises gleichzeitig zehn TAN eingibt.*)
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IBRRS 2012, 1893
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
LG Berlin, Urteil vom 31.01.2012 - 63 S 233/11
1. Das Verschuldenserfordernis im Sinne des § 339 BGB kann individualvertraglich abbedungen werden, weil es - in den Grenzen der §§ 138, 242 BGB - dann durch das Prinzip der Vertragsfreiheit gedeckt wird. In einseitig vom Verwender aufgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann eine von § 339 BGB abweichende verschuldensunabhängige Vertragsstrafe grundsätzlich nicht wirksam vereinbart werden.
2. Auch ein Mieter kann gegenüber dem Vermieter Verwender von AGB's sein.
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IBRRS 2012, 1881
![Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
OLG Rostock, Urteil vom 29.12.2011 - 3 U 11/10
1. Nach §§ 133, 157 BGB ist bei der Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen zunächst der wirkliche Wille der Erklärenden zu erforschen und erst dann die außerhalb des Erklärungsaktes liegenden Begleitumstände in die Auslegung einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen. Hierbei kommt der beiderseitigen Interessenlage eine überragende Bedeutung zu.
2. Das nachträgliche Verhalten der Parteien in dem Prozess kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten.
3. Vor Vertragsschluss durchgeführte Erschließungsarbeiten liegen grundsätzlich in der Sphäre des Verkäufers, hiernach durchgeführte Arbeiten in der des Käufers. Die Anknüpfung an die Durchführung der fraglichen Maßnahmen stellt eine interessengerechte Lösung dar.
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IBRRS 2012, 1863
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 28.02.2012 - VI ZR 10/11
Zur Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts.*)
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IBRRS 2012, 1848
![Bürgschaft und sonstige Sicherheiten Bürgschaft und sonstige Sicherheiten](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 20.03.2012 - XI ZR 234/11
Befriedigt der im Verhältnis zum Regelbürgen nur subsidiär haftende Ausfallbürge den Gläubiger der Hauptforderung, so steht ihm ein interner Ausgleichsanspruch gegen den Regelbürgen zu, der selbständig neben die kraft Gesetzes mit der Hauptforderung auf den Ausfallbürgen übergehende Bürgschaftsforderung gegen den Regelbürgen tritt.*)
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IBRRS 2012, 1843
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 14.03.2012 - VIII ZR 202/11
Die von einem Stromversorgungsunternehmen in Sonderkundenverträgen gegenüber Verbrauchern verwendete Klausel*)
"10. Wann ist Y. nicht zur Lieferung verpflichtet? Y. trifft die ihr möglichen Maßnahmen, um Sie am Ende des Netzanschlusses mit Strom zu beliefern. Bei Störungen des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses ist Y. jedoch von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch, wenn Y. an der Stromlieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung Y. nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist."*)
schließt weder die sich für den Kunden aus § 326 Abs. 1 BGB ergebenden Rechtsfolgen noch dessen Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 314 BGB aus. Sie enthält daher keine unangemessene Benachteiligung des Kunden (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) und ist auch nicht intransparent im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.*)
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IBRRS 2012, 1842
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 31.01.2012 - VI ZR 43/11
1. Der Halter eines Kraftfahrzeuges, der sich der polizeilichen Festnahme durch Flucht unter Verwendung seines Kraftfahrzeuges entzieht, haftet unter dem Gesichtspunkt des Herausforderns sowohl nach § 823 Abs. 1 BGB als auch nach § 7 StVG für einen bei der Verfolgung eintretenden Sachschaden an den ihn verfolgenden Polizeifahrzeugen, wenn dieser Schaden auf der gesteigerten Gefahrenlage beruht und die Risiken der Verfolgung nicht außer Verhältnis zu deren Zweck stehen.*)
2. Dies gilt auch in Fällen, in denen der Fahrer eines Polizeifahrzeuges zum Zwecke der Gefahrenabwehr vorsätzlich eine Kollision mit dem fliehenden Fahrzeug herbeiführt, um es zum Anhalten zu zwingen.*)
3. Der Anspruch auf Ersatz des dabei an den beteiligten Polizeifahrzeugen entstandenen Sachschadens kann nach § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG auch als Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Fluchtfahrzeuges geltend gemacht werden.*)
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IBRRS 2012, 1834
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 14.03.2012 - VIII ZR 113/11
Eine infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) dahingehend geschlossen werden, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat.*)
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IBRRS 2012, 1830
![Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 06.03.2012 - X ZR 104/09
1. Die Vergütung einer Diensterfindung ist nicht deshalb unangemessen, weil ihr nach der in der Vergütungsvereinbarung zur Bemessung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Erfindung gewählten Methode der Lizenzanalogie ein Erfindungswert zugrunde liegt, der erheblich geringer ist als der Gewinn, den der Arbeitgeber durch die Herstellung und den Vertrieb eines erfindungsgemäßen Produkts erwirtschaftet.*)
2. Auch die Bemessung der Vergütung eines an einer Hochschule beschäftigten Erfinders mit 30 % der durch die Verwertung der Erfindung erzielten Einnahmen hat keinen Einfluss auf die Ermittlung der angemessenen Vergütung eines Arbeitnehmers nach § 9 ArbEG.*)
3. Die Findung eines angemessenen Lizenzsatzes obliegt dem Tatrichter. Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob dieser von verfahrensfehlerfrei festgestellten Anknüpfungstatsachen ausgegangen ist und sämtliche erhebliche Gesichtspunkte in seine Gesamtwürdigung einbezogen und hierbei Erfahrungssätze und Denkgesetze beachtet hat.*)
4. Die Ermittlung der Analoglizenzgebühr aus dem Produkt von Nettoverkaufserlösen und angemessenem Lizenzsatz begründet nicht ohne weiteres deshalb eine erhebliche Unbilligkeit der Vergütungsvereinbarung, weil als Verkaufspreise bei Lieferungen an konzernangehörige Unternehmen vereinbarungsgemäß die konzerninternen Abgabepreise des Arbeitgebers anzusetzen sind.*)
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IBRRS 2012, 1798
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2012 - 16 U 226/10
Der Drittkäufer hat im Falle der Ausübung seines Vorkaufsrechts die angefallenen Notarkosten zu tragen.
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IBRRS 2012, 1730
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2011 - 5 U 114/10
Der Schadensersatzanspruch statt der Leistung gemäß § 281 BGB verjährt selbständig; die Verjährung beginnt erst mit Ablauf der für die Erfüllung des Primäranspruchs gesetzten Frist, wenn der Primäranspruch bei Ablauf der Frist noch nicht verjährt ist.*)
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IBRRS 2012, 1718
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 16.03.2012 - V ZR 279/10
Die Rückerstattungsanordnung für das Land Berlin schließt den Herausgabeanspruch nach § 985 BGB nicht aus, wenn der verfolgungsbedingt entzogene Vermögensgegenstand nach dem Krieg verschollen war und der Eigentümer erst nach Ablauf der Frist für die Anmeldung eines Rückerstattungsanspruchs von seinem Verbleib Kenntnis erlangt hat.*)
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IBRRS 2012, 1715
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.03.2012 - IX ZR 51/11
1. Ein Vertrag, durch den einem Dienstleister von einer Wohnungsbaugenossenschaft für die bloße Präsentation von Immobilien, die im Falle eines Erwerbs seitens der Wohnungsbaugenossenschaft durch Ausgabe von öffentlich geförderten Genossenschaftsanteilen vertrieben werden sollen, eine monatliche erfolgsunabhängige Vergütung erheblicher Größenordnung zugesagt wird, kann wegen eines groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung sittenwidrig sein.*)
2. Unterliegt die Wirksamkeit eines Vertrages, der einem Dienstleister eine erfolgsunabhängige Vergütung gewährt, wegen eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung Wirksamkeitsbedenken, kann eine Schenkungsanfechtung ausscheiden, wenn der Dienstleister im Rahmen eines Vergleichs auf seine Forderung teilweise verzichtet.*)
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IBRRS 2012, 1710
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 06.03.2012 - II ZR 76/11
Ein Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs. 2 BGB scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Aufgabenbereich eines GmbH-Geschäftsführers ohne Verletzung seines Anstellungsvertrages eingeschränkt wird und er daraufhin die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages erklärt.*)
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IBRRS 2012, 1702
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 20.03.2012 - VI ZR 114/11
Die Rechtsprechung zu Schmerzensgeldansprüchen in Fällen psychisch vermittelter Gesundheitsbeeinträchtigungen mit Krankheitswert bei der Verletzung oder Tötung von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen (sog. Schockschäden) ist nicht auf Fälle psychischer Gesundheitsbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Verletzung oder Tötung von Tieren zu erstrecken.*)
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IBRRS 2012, 1699
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OLG Koblenz, Beschluss vom 04.01.2012 - 5 U 980/11
1. Beweisbelastet für die Rechtzeitigkeit und inhaltliche Bestimmtheit der Mangelrüge nach § 377 HGB ist der Käufer. Einem Mangelverdacht muss er alsbald durch Untersuchung der Ware nachgehen. Bei verdeckten Mängeln beginnt die Rügefrist sofort mit der Entdeckung. Die Absicht, aus dem Mangel Rechte herzuleiten, muss zum Ausdruck gebracht werden. Der ohne eine solche Erklärung weitergegebene Mangelverdacht eines Dritten ist unzureichend.
2. Mit der gutgläubigen Bezeichnung eines Pkw als unfallfrei wird keine besondere Eigenschaft behauptet.
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IBRRS 2012, 1688
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BGH, Urteil vom 09.11.2011 - I ZR 123/10
1. Eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB.*)
2. Der Unternehmer braucht nicht zu prüfen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind, da ihm eine solche Prüfung bei einem Fernabsatzgeschäft häufig nicht möglich ist.*)
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IBRRS 2012, 1687
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BGH, Urteil vom 28.03.2012 - VIII ZR 244/10
1. Bei einer Internetauktion rechtfertigt ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot eines Bieters und dem (angenommenen) Wert des Versteigerungsobjekts nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters.*)
2. Aus einem geringen Startpreis (hier: 1 Euro) bei einer Internetauktion ergeben sich keine Rückschlüsse auf den Wert des Versteigerungsobjekts.*)
3. Ob und mit welchem Inhalt bei einer Internetauktion durch die Angebotsbeschreibung des Anbieters eine Beschaffenheitsvereinbarung mit dem Meistbietenden zustande kommt, ist unter umfassender Würdigung der abgegebenen Willenserklärungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.*)
4. Grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers von der Unechtheit eines im Internet unter Angabe des Markennamens versteigerten Luxusobjekts kann nicht mit der Begründung bejaht werden, es sei erfahrungswidrig, dass ein solcher Gegenstand mit einem Startpreis von nur einem Euro angeboten werde.*)
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IBRRS 2012, 1680
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BGH, Urteil vom 27.03.2012 - VI ZR 40/10
Der Geschädigte kann Ersatz nur derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten zum Ausgleich des Gebrauchsentzugs seines Fahrzeugs für erforderlich halten durfte. Auszugleichen sind nur solche Vorteile, die für den Gebrauch des Fahrzeugs von wesentlicher Bedeutung sind.*)
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IBRRS 2012, 1666
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BGH, Urteil vom 15.03.2012 - III ZR 148/11
Zur Haftung einer Vertriebsorganisation für das strafbare Verhalten ihres Handelsvertreters, der die Fondsanlage eines Kunden nach Beendigung der eigentlichen Vermittlungsleistung aufgelöst und den hierbei erzielten Erlös veruntreut hat.*)
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IBRRS 2012, 1657
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BGH, Urteil vom 14.03.2012 - XII ZR 44/10
1. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens enthaltene Klausel, wonach die gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung uneingeschränkt entfällt, wenn der Mieter gegen die ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtung, bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen, verstößt, ist nach § 307 BGB unwirksam (im Anschluss an Senatsurteile vom 2. Dezember 2009 - XII ZR 117/08 - NJW-RR 2010, 480 ff. und vom 10. Juni 2009 XII ZR 19/08 - NJW 2009, 3229 f.).*)
2. Die durch die Unwirksamkeit der Klausel entstehende Vertragslücke kann durch die Heranziehung von § 28 Abs. 2 und 3 VVG geschlossen werden (im Anschluss an BGH Urteil vom 11. Oktober 2011 - VI ZR 46/10 - VersR 2011, 1524 ff.).*)
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IBRRS 2012, 1648
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BGH, Urteil vom 20.03.2012 - VI ZR 123/11
1. Zur Frage, ob den Eltern einer bei einem Verkehrsunfall Getöteten eine Geldentschädigung zusteht, wenn die Presse über das Unfallgeschehen berichtet und dabei ein ihr von dritter Seite übergebenes neutrales Porträtfoto des Unfallopfers verbreitet hat, obwohl die Eltern die Veröffentlichung eines Bildes ihrer Tochter abgelehnt hatten.*)
2. Berichtet die Presse über einen die Öffentlichkeit interessierenden schweren Verkehrsunfall mit Todesopfer, stellt die Veröffentlichung eines kontextneutralen Porträtfotos des Unfallopfers im Rahmen der Berichterstattung in der Regel keine "kommerzielle Verwertung" im Sinne einer Ausnutzung der dem Bild zukommenden Verwertungsmöglichkeiten dar. Auf eine Lizenzgebühr gerichtete Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche des Abgebildeten bzw. seiner Erben bestehen in einem solchen Fall nicht.*)
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IBRRS 2012, 1639
![Strom, Wasser, Gas Strom, Wasser, Gas](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 18.10.2011 - EnVR 68/10
Stromleitungen, die über eine Trafostation an einzelne Campingnutzer geführt werden, sind als Elektrizitätsversorgungsnetz im Sinne des § 28 StromNEV anzusehen.
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IBRRS 2012, 1554
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BGH, Urteil vom 22.03.2012 - VII ZR 129/11
Einem mit einem Gesamtschuldner geschlossenen Vergleich kommt eine beschränkte Gesamtwirkung nur zu, wenn die Parteien den erkennbaren Willen haben, den Gesamtschuldner auch vom Risiko zu befreien, dass der Vergleich durch einen Gesamtschuldnerausgleich ganz oder teilweise wertlos wird.
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IBRRS 2012, 1539
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OLG Koblenz, Urteil vom 13.10.2011 - 5 U 767/11
1. Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen pauschalierter Schadensersatz von 25% des Barzahlungspreises bei Nichtabnahme einer neuen Einbauküche begegnet keinen durchgreifenden Bedenken.
2. Zur Auslegung der AGB - Klausel und zur Berechnung des Ersatzanspruchs, wenn auf den "Barzahlungspreis" zugleich ein hoher "Rabatt" gewährt wurde.
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IBRRS 2012, 1509
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BGH, Urteil vom 14.03.2012 - VIII ZR 220/11
Zum Schadensersatzanspruch eines landwirtschaftlichen Betriebs gegen einen Schlachthof wegen unterlassener Einlegung von Widersprüchen gegen Beitragsbescheide über vom Schlachthof abzuführende Beiträge nach den Bestimmungen des Absatzfondsgesetzes.*)
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IBRRS 2012, 1503
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BGH, Urteil vom 16.02.2012 - I ZR 150/10
1. Wird der Fixkostenspediteur wegen Schlechterfüllung einer von ihm vertraglich übernommenen speditionellen Nebenpflicht im Sinne von § 454 Abs. 2 Satz 1 HGB (hier: fehlerhafte Verpackung des Transportgutes) auf Schadensersatz in Anspruch genommen, beurteilt sich seine Haftung nach § 461 Abs. 2 Satz 1 HGB.*)
2. Die Beweislastverteilung bei § 461 Abs. 2 Satz 1 HGB richtet sich nach den auch für § 280 Abs. 1 BGB geltenden Regeln. Der Gläubiger ist daher regelmäßig beweispflichtig für den Kausalzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem eingetretenen Schaden.*)
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IBRRS 2012, 1493
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BGH, Urteil vom 14.03.2012 - VIII ZR 93/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 1487
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BGH, Urteil vom 15.03.2012 - IX ZR 34/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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