Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 0327BGH, Urteil vom 29.11.2011 - XI ZR 370/10
1. Bei missbräuchlicher Abhebung an einem Geldautomaten unter Eingabe der richtigen persönlichen Geheimzahl (PIN) spricht der Beweis des ersten Anscheins nur dann dafür, dass der Karteninhaber pflichtwidrig die PIN auf der Karte notiert oder gemeinsam mit dieser verwahrt hat, wenn bei der Abhebung die Originalkarte eingesetzt worden ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 5. Oktober 2004 - XI ZR 210/03, BGHZ 160, 308, 314 f.).*)
2. Zur Auslegung einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer kartenausgebenden Bank, nach der der Karteninhaber vor Anzeige des Verlustes der Karte lediglich bis zu einem bestimmten Höchstbetrag haftet.*)
3. Legt eine kartenausgebende Bank in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Höchstbetrag für Bargeldauszahlungen an Geldautomaten pro Tag fest, schützt diese Klausel auch den Karteninhaber, sodass dessen Haftung im Falle eines Kartenmissbrauchs auf diesen Betrag begrenzt sein kann, wenn die Bank ihrer Pflicht, die Einhaltung des Höchstbetrags zu sichern, nicht genügt hat.*)
VolltextIBRRS 2012, 0299
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 24.08.2011 - 531 C 110/11
Aus einer vorformulierten Vertragsbestimmung, wonach ein definierter "Aktionsbonus" vom Verwender dafür versprochen wird, dass der Neukunden-Stromliefervertrag "nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate gekündigt" wird, folgt nicht, dass eine Kündigung "zum Ablauf" jener Zeit zum Bonusverlust führt.
VolltextIBRRS 2012, 0282
BGH, Urteil vom 25.11.2011 - LwZR 4/11
Hat der Verpächter dem Pächter von rübenanbaufähigem Ackerland keine Rübenlieferrechte übertragen, so steht ihm bei Beendigung des Vertrages - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen im Vertrag - kein Anspruch nach § 596 Abs. 1 BGB auf Übertragung von Lieferrechten zu, die der Pächter von Dritten erworben oder von der Zuckerfabrik zugeteilt erhalten hat.*)
VolltextIBRRS 2012, 0277
BGH, Urteil vom 25.11.2011 - LwZR 6/11
1. Der subventionsähnliche Vorteil aus der Milchreferenzmenge, abgabenfrei Milch zu erzeugen und vermarkten zu können, steht einem Verpächter, der nicht Erzeuger ist und die auf ihn bei Beendigung des Pachtverhältnisses übergehende Referenzmenge nur durch Veräußerung verwerten kann, nicht zu.*)
2. Ein solcher Verpächter hat gegen den Pächter keinen Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB, wenn dieser die auf den Verpächter übergegangene Referenzmenge weiter zur Milchvermarktung nutzt.*)
VolltextIBRRS 2012, 0266
BGH, Urteil vom 08.12.2011 - IX ZR 33/11
1. Die Anfechtung der Übereignung eines in Deutschland belegenen Grundstücks ist nach dem deutschen Recht der Gläubigeranfechtung zu beurteilen.*)
2. Der Anfechtungsgläubiger muss sich nicht auf die Aufrechnung gegen Ansprüche des Schuldners verweisen lassen, wenn diese ernsthaft zweifelhaft sind oder erst in Zukunft in monatlich wiederkehrenden, im Verhältnis zur Gesamtsumme geringen Teilbeträgen entstehen.*)
3. Der Anfechtungsgläubiger kann bereits vor Durchführung der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner in dem Umfang Anfechtungsklage erheben, in dem eine Befriedigung durch Zugriff auf das Schuldnervermögen nicht zu erwarten ist.*)
4. Die Übertragung des Hälfteanteils eines zuvor je zur Hälfte im Eigentum beider Ehegatten stehenden Grundstücks an den anderen Ehegatten ist unentgeltlich, wenn die gleichzeitig getroffene Vereinbarung über einen Zugewinnausgleich im Falle der Durchführung dem übertragenden Ehegatten keinen Vorteil verschafft.*)
VolltextIBRRS 2012, 0262
BGH, Urteil vom 01.12.2011 - IX ZR 58/11
Erhebt der Schuldner gegen die Einziehung eines wiederkehrenden Sozialversicherungsbeitrags innerhalb einer Überlegungsfrist von vierzehn Tagen ab Zugang des Kontoauszugs, der die Abbuchung ausweist, keine Einwendungen, kann die Zahlstelle davon ausgehen, dass die Lastschrift genehmigt ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 0260
OLG Schleswig, Beschluss vom 03.08.2011 - 2 W 2/11
Die Belastung eines Sondernutzungsrechts an einem einzelnen Gegenstand außerhalb der Wohnung (hier: einem Pkw-Stellplatz) durch eine Grunddienstbarkeit ist nicht zulässig.
VolltextIBRRS 2012, 0254
OLG Koblenz, Urteil vom 23.06.2010 - 1 U 1355/09
Der Antrag auf Abschluss eines atypischen Vertrages (hier: Internet-System-Vertrag als Zusatzvereinbarung zu einem Software-Überlassungs- und Pfle-gevertrag) kann regelmäßig nur dann als hinreichend bestimmt oder wenigs-tens bestimmbar angesehen werden, wenn er eine den angestrebten Ver-tragszweck deutliche machende, in sich geschlossene und verständliche Re-gelung enthält.*)
VolltextIBRRS 2012, 0251
KG, Beschluss vom 29.11.2011 - 1 W 71/11
Eine Zwischenverfügung, mit der die Eigentumsumschreibung von der Vorlage des Originals einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig gemacht wird, ist jedenfalls dann unberechtigt, wenn eine beglaubigte Ablichtung vorgelegt wird und ein Notar zugleich bestätigt, dass ihm das Original vorliegt.*)
VolltextIBRRS 2012, 0242
LG Stuttgart, Urteil vom 26.10.2011 - 13 S 41/11
1. Sind zwischen Vermieter und Mieter zwei Mieterhöhungen im Streit, wovon die zweite auf die erste aufbaut, kann über die erste ohne Verletzung des Prinzips der Widerspruchsfreiheit regelmäßig kein Teilurteil ergehen.*)
2. Erhöht ein Vermieter entgegen § 558b BGB die Miete ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters und zieht, ohne den Rechtsweg zu beschreiten, vom Konto des Mieters unabgesprochen die erhöhte Miete ein, ist in dem Schweigen des Mieters auch dann keine (konkludente) Zustimmung zu dem Mieterhöhungsverlangen zu sehen, wenn der Mieter die unerlaubten Abbuchungen längere Zeit widerspruchslos hinnimmt.*)
3. Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der unerlaubten Abbuchungen des Vermieters ist nicht allein durch längeres Schweigen verwirkt. Auch für diesen Anspruch gelten die allgemeinen Grundsätze des Zusammenwirkens von Zeit- und Umstandsmoment.*)
VolltextIBRRS 2012, 0236
OLG Koblenz, Urteil vom 12.05.2010 - 1 U 758/09
1. Der durch Vormerkung gesicherte zukünftige Auflassungsanspruch aus einem unwiderruflichen notariellen Verkaufsangebot setzt sich gegenüber einer nachrangig eingetragenen Zwangssicherungshypothek durch.*)
2. Zur Bestimmung des Zeitpunkts der Vornahme der Rechtshandlung i. S. des § 8 II 2 AnfG ist auf die bindende materielle Bewilligung der Vormerkung als Willenserklärung des Schuldners und nicht auf die nachfolgende bindende Auflassungserklärung i. S. des § 873 II BGB abzustellen.*)
VolltextIBRRS 2012, 0217
BGH, Urteil vom 11.11.2011 - V ZR 231/10
1. Auch eine nicht serienmäßig hergestellte Sache, die Bestandteil einer (Gesamt-)Sache ist, kann sonderrechtsfähig sein, wenn sie an die Gegenstände, mit denen sie verbunden ist, nicht besonders angepasst ist und durch eine andere gleichartige Sache ersetzt werden kann.*)
2. Ein Bestandteil einer Sache ist nicht schon dann als wesentlich anzusehen, weil seine Abtrennung mit einem hohen Aufwand verbunden ist; die Kosten der Abtrennung müssen vielmehr im Vergleich zu dem Wert des abzutrennenden Bestandteils unverhältnismäßig sein.*)
3. Ob ein Bestandteil einer zusammengesetzten Sache wesentlich und damit sonderrechtsunfähig ist, bestimmt sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Verbindung. Nachfolgende Wertveränderungen - insbesondere Wertminderungen durch Abnutzung oder Alterung - sind bei der Prüfung der Wesentlichkeit eines Bestandteils grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2012, 0216
BGH, Urteil vom 02.12.2011 - V ZR 30/11
1. Zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs zählen nicht nur die Kosten des reinen Abschleppens, sondern auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs entstehen.*)
2. Nicht erstattungsfähig sind dagegen die Kosten, die nicht der Beseitigung der Besitzstörung dienen, sondern im Zusammenhang mit deren Feststellung angefallen sind, wie etwa die Kosten einer Parkraumüberwachung.*)
VolltextIBRRS 2012, 0213
BGH, Urteil vom 11.11.2011 - V ZR 245/10
Mit der Übergabe von Unterlagen erfüllt ein Verkäufer seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn er aufgrund der Umstände die berechtigte Erwartung haben kann, dass der Käufer die Unterlagen nicht nur zum Zwecke allgemeiner Information, sondern unter einem bestimmten Gesichtspunkt gezielt durchsehen wird.*)
VolltextIBRRS 2012, 0180
OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2011 - 5 W 48/11
Das Hammerschlags- und Leiterrecht gem. § 24 NachbG NW berechtigt nicht zur Selbsthilfe und kann dem Besitzschutz nur dann entgegengehalten werden, wenn insoweit ein Titel erstritten wurde.
VolltextIBRRS 2012, 0173
LG Lüneburg, Urteil vom 16.11.2011 - 6 S 88/11
1. Grundsätzlich genügt verbotene Eigenmacht als Verfügungsgrund, eine besondere Dringlichkeit ist nicht erforderlich.
2. Ein Verfügungsgrund fehlt, wenn der Antragsteller trotz ursprünglich bestehenden Regelungsbedürfnisses lange zugewartet hat, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt.
VolltextIBRRS 2012, 0167
OLG Koblenz, Gerichtlicher Hinweis vom 28.01.2011 - 1 U 810/10
1. Zu den Voraussetzungen einer fortdauernden Unterbrechung der Gasgrundversorgung (Liefersperre).*)
2. Die Inanspruchnahme eines gerichtlichen Verfahrens - hier: Durchsetzung der Liefersperre im Wege der einstweiligen Verfügung - greift bei subjektiver Redlichkeit auch dann nicht in ein geschütztes Rechtsgut des Verfah-rensgegners ein, wenn das Begehren sich in der Sache letztlich als nicht gerechtfertigt erweist. Es kommt aber ein Anspruch auf Ersatz des sog. Vollziehungsschadens nach Maßgabe des § 945 ZPO in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2012, 0166
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.06.2011 - 1 U 810/10
1. Zu den Voraussetzungen einer fortdauernden Unterbrechung der Gasgrundversorgung (Liefersperre).*)
2. Die Inanspruchnahme eines gerichtlichen Verfahrens - hier: Durchsetzung der Liefersperre im Wege der einstweiligen Verfügung - greift bei subjektiver Redlichkeit auch dann nicht in ein geschütztes Rechtsgut des Verfahrensgegners ein, wenn das Begehren sich in der Sache letztlich als nicht gerechtfertigt erweist. Es kommt aber ein Anspruch auf Ersatz des sog. Vollziehungsschadens nach Maßgabe des § 945 ZPO in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2012, 0138
OLG Hamm, Urteil vom 09.09.2011 - 19 U 88/11
1. Ein Vertrag über die Lieferung und Fertigung eines Zylinders nach Vorgaben der in England ansässigen Bestellerin ist ein Kaufvertrag im Sinne von Art. 5 Nr. 1 b EuGVVO.
2. Zur Frage der Bestimmung des Erfüllungsorts nach Art. 5 Nr. 1 a EuGVVO.
3. Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 23 EuGVVO durch Gerichtsstandsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
VolltextIBRRS 2012, 0130
BGH, Urteil vom 08.12.2011 - VII ZR 111/11
Formularmäßige Vereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Mastküken-Brüterei, durch die sich der Vertragspartner für eine Vertragslaufzeit von zehn Jahren und kündigungsabhängiger Verlängerung um jeweils ein Jahr verpflichtet, nach Erstellung eines entsprechenden Stalles den Bezug und den Verkauf der nach dem Vertrag zur Mast vorgesehenen Tiere sowie den Erwerb des für die Aufzucht benötigten Futters ausschließlich über solche Unternehmen abzuwickeln, die zum gleichen Nahrungsmittelkonzern wie die Brüterei gehören, sind nicht unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.*)
VolltextIBRRS 2012, 0120
BGH, Urteil vom 26.10.2011 - VIII ZR 108/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0107
BGH, Urteil vom 13.12.2011 - VI ZR 177/10
Bei Auffahrunfällen auf der Autobahn ist ein Anscheinsbeweis regelmäßig nicht anwendbar, wenn zwar feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat, der Sachverhalt aber im Übrigen nicht aufklärbar ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 0089
BGH, Beschluss vom 08.12.2011 - V ZR 110/11
1. Der in § 203 BGB verwendete Begriff der "Verhandlungen" ist weit auszulegen.
2. Verhandlungen schweben schon dann, wenn eine der Parteien Erklärungen abgibt, die der jeweils anderen die Annahme gestatten, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs oder dessen Umfang ein.
3. Nicht erforderlich ist, dass dabei Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht.
VolltextIBRRS 2012, 0065
BGH, Urteil vom 22.11.2011 - VI ZR 26/11
Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung über einen Politiker in einem Presseartikel betreffend dessen prominente Lebensgefährtin.*)
VolltextIBRRS 2012, 0061
BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 139/10
Ein Behandlungsfehler ist als grob zu bewerten, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.*)
VolltextIBRRS 2012, 0052
BGH, Urteil vom 08.11.2011 - EnZR 32/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0047
BGH, Urteil vom 29.11.2011 - XI ZR 220/10
1. Zur Berücksichtigung der Kosten einer Restschuldversicherung bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags.*)
2. Für die Frage, ob der Abschluss einer Restschuldversicherung vom Darlehensgeber als Bedingung für die Gewährung des Kredits vorgeschrieben ist, ist nach § 6 Abs. 3 Nr. 5 PAngV in der Fassung vom 28. Juli 2000 allein entscheidend, dass der Kredit ohne Abschluss einer Restschuldversicherung insgesamt nicht gewährt worden wäre; die Frage, ob er auch zu denselben Bedingungen gewährt worden wäre, ist nicht entscheidungserheblich.*)
VolltextOnline seit 2011
IBRRS 2011, 5352BGH, Beschluss vom 15.11.2011 - II ZR 304/09
Verursacht ein Vereinsmitglied durch grob fahrlässiges Handeln einen Schaden des Vereins, kommt eine Haftungsprivilegierung des Mitglieds auch bei unentgeltlicher Tätigkeit nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2011, 5333
BGH, Urteil vom 15.11.2011 - VI ZR 4/11
Hat der Käufer marktgängiger Ware über seine Zahlungswilligkeit oder -fähigkeit getäuscht, wird zu Gunsten des Verkäufers vermutet, dass der Kaufpreis ohne die Täuschung dem Verkäufer über ein Geschäft mit einem Dritten zugeflossen wäre.*)
VolltextIBRRS 2011, 5307
OLG Bamberg, Urteil vom 17.11.2011 - 1 U 88/11
1. Eine die Bürgenstellung im Sinne des § 776 S.1 BGB beeinträchtigende Aufgabe einer Sicherheit durch den Bürgschaftsgläubiger (hier: Abtretung eines erstrangigen Teils einer vom Schuldner gestellten Sicherungsgrundschuld) begründet - im Umfang des Verlusts des Sicherungsrechts - nicht lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht des Bürgen, sondern zieht ipso jure den Wegfall, nämlich das unmittelbar eintretende Erlöschen der Bürgschaftsforderung nach sich.*)
2. Auch dann, wenn der Bürgschaftsgläubiger später den identischen oder einen gleichartigen und gleichwertigen Sicherungsgegenstand (zurück)erlangt, lebt die nach § 776 S.1 BGB untergegangene Bürgschaftsforderung nicht wieder auf.*)
3. Zur Bemessung des Umfangs der Befreiung des Bürgen nach § 776 S.1 BGB.*)
VolltextIBRRS 2011, 5302
OLG Schleswig, Urteil vom 29.11.2011 - 11 U 26/10
1. Der Begriff der "Nettokaltmiete" ist nicht immer eindeutig und kann im Einzelfall der Auslegung bedürfen.*)
2. Von der Auslegung hängt es ab, ob eine zum Schadensersatz oder Minderung berechtigende Beschaffenheit vereinbart wurde.*)
VolltextIBRRS 2011, 5291
BGH, Urteil vom 09.12.1993 - III ZR 94/92
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5277
BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10
1. Nimmt ein Betroffener einen Hostprovider auf Unterlassung der Verbreitung einer in einem Blog enthaltenen Äußerung eines Dritten in Anspruch, weil diese das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletze, setzt die Störerhaftung des Hostproviders die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten voraus.*)
2. Der Hostprovider ist erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt. Dies setzt voraus, dass die Beanstandung des Betroffenen so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer bejaht werden kann.*)
3. Eine Verpflichtung zur Löschung des beanstandeten Eintrags besteht, wenn auf der Grundlage der Stellungnahme des für den Blog Verantwortlichen und einer etwaigen Replik des Betroffenen unter Berücksichtigung etwa zu verlangender Nachweise von einer rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts auszugehen ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 5266
BGH, Urteil vom 01.12.2011 - III ZR 71/11
Der Auskunftsanspruch gemäß § 666 Variante 2 BGB begründet eine aus dem Auftragsverhältnis folgende unselbständige Nebenpflicht und verjährt grundsätzlich nicht vor dessen Beendigung.*)
VolltextIBRRS 2011, 5265
BGH, Urteil vom 18.10.2011 - VI ZR 5/10
Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung kontextbezogener Fotos in einem Presseartikel über Prominente beim Besuch einer Vernissage.*)
VolltextIBRRS 2011, 5263
BGH, Urteil vom 17.11.2011 - III ZR 53/11
1. Nimmt ein Bestattungsunternehmer die Beerdigung eines Verstorbenen ohne Auftrag vor, weil sich niemand der nächsten Angehörigen des Hinterbliebenen bereitgefunden hat, für die Bestattung zu sorgen, so kommt ein Aufwendungsersatzanspruch des Unternehmers nach §§ 670, 677, 679, 683 BGB gegen die Person in Betracht, die nach Maßgabe des jeweils anwendbaren (Landes-)Bestattungsgesetzes (vorrangig) bestattungspflichtig ist (hier: die Ehefrau des Verstorbenen gemäß § 2 Nr. 12, § 13 Abs. 2 Satz 1 BestattG Schl.-H.).*)
2. Der entgegenstehende Wille des bestattungspflichtigen Ehegatten steht seiner Inanspruchnahme im Hinblick auf die Möglichkeit, vom zuständigen Sozialhilfeträger gemäß § 74 SGB XII Übernahme der Beerdigungskosten zu erlangen, grundsätzlich auch dann nicht entgegen, wenn der Ehegatte nicht leistungsfähig ist und die familiären Beziehungen zerrüttet sind.*)
3. Der Aufwendungsersatzanspruch ist in einem solchen Fall der Höhe nach begrenzt auf den nach § 74 SGB XII übernahmefähigen Betrag (Kosten einer einfachen Beerdigung).*)
VolltextIBRRS 2011, 5238
BGH, Urteil vom 13.10.2011 - III ZR 231/10
Wird bei der Festsetzung der Beihilfe die Überschreitung des Schwellenwertes (2,3facher Gebührensatz) in einer Zahnarztrechnung rechtswidrig und schuldhaft nicht anerkannt, und lässt sich daraufhin der den Antrag stellende Beamte wegen der bei ihm durch diese Entscheidung hervorgerufenen begründeten Zweifel an der Richtigkeit der Rechnungsstellung auf einen Zivilrechtsstreit mit dem behandelnden Arzt ein, so sind ihm die im Falle des Unterliegens entstehenden Kosten zu ersetzen.*)
VolltextIBRRS 2011, 5227
BGH, Urteil vom 18.10.2011 - X ZR 45/10
Eine gemischte Schenkung liegt vor, wenn der Beschenkte durch einen Überschuss des Werts der Zuwendungen verglichen mit seinen Gegenleistungen objektiv bereichert wird, die Vertragsparteien sich dieses Überschusses bewusst und subjektiv darüber einig sind, jedenfalls den überschießenden Zuwendungsteil dem Beschenkten unentgeltlich zuzuwenden. Dies setzt nicht voraus, dass der objektive Wert der Zuwendung mindestens das Doppelte der Gegenleistungen beträgt.*)
VolltextIBRRS 2011, 5225
BGH, Urteil vom 08.11.2011 - XI ZR 341/10
1. Ein in einem Darlehensvertrag vereinbartes Sondertilgungsrecht begründet - soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist - ein kündigungsunabhängiges Teilleistungsrecht des Darlehensnehmers ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, das bei Ablauf der für die Ausübung des Sondertilgungsrechts vorgesehenen Frist erlischt.*)
2. An der für eine wirksame Aufrechnung im Zeitpunkt des Zuganges der Aufrechnungserklärung erforderlichen Erfüllbarkeit der Hauptforderung fehlt es, wenn ein Darlehensnehmer unter Berufung auf ein in unverjährter Zeit nicht ausgeübtes und deswegen erloschenes Sondertilgungsrecht gegen den noch nicht fälligen Darlehensrückzahlungsanspruch des Darlehensgebers mit einer verjährten Gegenforderung aufrechnen will.*)
VolltextIBRRS 2011, 5204
OLG München, Urteil vom 24.11.2011 - 14 U 656/11
Ein Erdtank, der der Ölversorgung der Zentralheizungsanlage eines Gebäudes dient und zu diesem Zweck eingebracht und mit der Heizungsanlage verbunden ist, ist wesentlicher Bestandteil dieses Gebäudes gemäß § 94 Abs. 2 BGB.*)
Wird das Grundstück durch den Eigentümer später dergestalt geteilt, dass der Erdtank auf dem Nachbargrundstück des Gebäudes, dessen Heizung er dient, zu liegen kommt, erweist sich die Gebäudeeinheit gegenüber der Einheit von Boden und Tank als das stärkere Band, sodass die Regelungen des sogenannten Eigengrenzüberbaus Anwendung finden. Der (spätere) Eigentümer des abgeteilten Grundstücks hat den Tank daher gemäß § 912 BGB zu dulden.*)
Die Duldungspflicht entfällt, wenn die die Nutzung des Tanks zur Ölversorgung der Heizung des Gebäudes endgültig aufgegeben wurde. Aus dem objektiven Zweck des durch die Grundstücksteilung entstandenen Überbaus (Ölversorgung der Zentralheizungsanlage des Nachbargebäudes) ergibt sich auch die Begrenzung der Duldungspflicht für den Eigentümer des abgeteilten Grundstücks.*)
VolltextIBRRS 2011, 5200
LG Köln, Urteil vom 17.02.2011 - 2 O 364/02
Projektverantwortliche haften Immobilienerwerbern wegen unrichtigen Prospektinhalten.
VolltextIBRRS 2011, 5160
AG Aachen, Urteil vom 10.08.2011 - 109 C 128/09
Ein Vermieter ist nicht berechtigt, zulasten des letztlich die Versicherungssumme zahlenden Mieters jedwelchen Versicherungsvertrag abzuschließen. Übersteigt die Prämie für die Gebäudeversicherung vergleichbare Angebote um 70 %, ist der Mieter zur Kürzung der Nebenkostenabrechnung berechtigt.
VolltextIBRRS 2011, 5138
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.08.2011 - 20 W 277/11
1. Der § 72 GBO n. F. gilt, wenn erst nach dem 01.09.2009 die Löschung einer vor nach diesem Stichtag erfolgten Grundbucheintragung begehrt wird.*)
2. Für die Bestimmtheit der Bezeichnung des Kaufgegenstandes in einem Teilflächenkaufvertrag ist die Bezugnahme auf die Einzeichnungen in einem beigefügten Lageplan in Verbindung mit der Einräumung eines Bestimmungsrechts nach § 315 BGB unter Angabe der Bestimmungskriterien ausreichend.*)
3. Bei der Identitätserklärung nach Auflassung eines nicht vermessenen Grundstücksteils entsprechend dem Veränderungsnachweis handelt es sich um eine gegenüber dem Grundbuchamt in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO vorzunehmende Verfahrenshandlung.*)
VolltextIBRRS 2011, 5123
OLG München, Urteil vom 30.08.2011 - 5 U 5544/10
1. Von einem Anleger, der einem Fonds aufgrund irreführender Prospektangaben beigetreten ist, kann nicht erwartet werden, dass er Jahre nach der Zeichnung im Einzelnen darlegt, welche Alternativanlage er anderenfalls gezeichnet hätte.*)
2. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei der Rückabwicklung einer Kapitalanlage Steuervorteile des Anlegers aus der Beteiligung nicht anzurechnen sind, wenn die Rückabwicklung zu einem Zufluss beim Anleger und damit verbunden zu einer Besteuerung führt, die dem geschädigten Anleger die erzielten Steuervorteile wieder nimmt, gilt auch dann, wenn der Anleger nicht - als unmittelbarer Eigentümer - Immobilieneigentum erworben hat, sondern einem in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft organisierten Immobilienfonds als mittelbarer Gesellschafter beigetreten ist. In steuerlicher Hinsicht sind die für den Erwerb aufgewendeten Beträge nicht als steuerneutrale Anschaffungskosten, sondern als Werbungskosten anzusehen.*)
VolltextIBRRS 2011, 5117
BGH, Urteil vom 18.11.2011 - V ZR 31/11
Erfüllt die in einem Erbbaurechtsbestellungsvertrag vereinbarte wertsichernde Klausel ab einem bestimmten Zeitpunkt ihren Zweck nicht mehr, ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln, was die Vertragspartner nach Treu und Glauben für diesen Fall vereinbart hätten; führt die Auslegung zu keinem Ergebnis, kommt die Erhöhung des Erbbauzinses wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht. In beiden Fällen sind nicht die seit Vertragsabschluss, sondern die seit der letzten aufgrund der Klausel vorgenommenen Erhöhung geänderten Verhältnisse maßgebend (Fortführung von Senat, Urteil vom 3. Juli 1981 - V ZR 100/80, BGHZ 81, 135 und Urteil vom 18. September 1992 - V ZR 116/91, BGHZ 119, 220).*)
VolltextIBRRS 2011, 5102
BGH, Urteil vom 28.09.2011 - I ZR 93/10
Ob ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV vorliegt, beurteilt sich nach den durchschnittlichen Fähigkeiten eines Spielers; unerheblich ist, ob professionelle Spieler oder geübte Amateure, die sich gegebenenfalls auch Lehrbuchwissen angeeignet haben, ihre Erfolgschancen steigern können.*)
VolltextIBRRS 2011, 5092
BGH, Urteil vom 25.10.2011 - XI ZR 331/10
Zur Formwirksamkeit einer Mithaftungsübernahme (im Anschluss an BGH, Urteil vom 27. April 2004 - XI ZR 49/03).*)
VolltextIBRRS 2011, 5088
BGH, Urteil vom 09.06.2011 - I ZR 17/10
1. In einer Werbeanzeige für ein Zeitschriftenabonnement, der ein Bestellformular beigefügt ist, mit dem die Zeitschrift abonniert werden kann, muss gemäß § 312c Abs. 1 BGB, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB, § 312d Abs. 4 Nr. 3 BGB darauf hingewiesen werden, dass im Falle einer Bestellung kein Widerrufsrecht besteht.*)
2. Zeitungen und Zeitschriften zählen nicht zu den Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs im Sinne des § 312b Abs. 3 Nr. 5 BGB.*)
3. Die Regelung des § 312b Abs. 3 Nr. 5 BGB gilt nicht für den herkömmlichen Versandhandel.*)
4. Die für Ratenlieferungsverträge gemäß § 505 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und 3, § 491 Abs. 2 Nr. 1 BGB geltende Bagatellgrenze von 200 Euro ist bei Fernabsatzverträgen nicht entsprechend anwendbar.*)
5. Die Vorschrift des Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB über die Verpflichtung zur Belehrung über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts ist im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.*)
VolltextIBRRS 2011, 5086
OLG Hamm, Urteil vom 11.10.2011 - 28 U 78/11
Eine auf eine (unwirksame) anwaltliche Honorarvereinbarung gestützte Honorarklage hemmt wegen des einheitlichen Streitgegenstands auch die Verjährung des gesetzlichen Vergütungsanspruchs. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt in der Klageschrift nicht auch zu den Voraussetzungen des gesetzlichen Gebührenanspruchs vorträgt.*)
VolltextIBRRS 2011, 5074
OLG Hamburg, Urteil vom 26.06.2002 - 4 U 217/98
1. Das Formerfordernis des § 313 Satz 1 BGB in der Fassung vom 30. Mai 1973 erstreckt sich beim Bauträgervertrag auch auf die Baubeschreibung und die Teile der Baugenehmigung, wenn sich Inhalt und Umfang der Pflichten einer Vertragspartei hieraus ergeben. Fehlt es an der notariellen Beurkundung dieser Vertragsbestandteile, ist der Bauträgervertrag insgesamt nichtig, § 125 BGB a.F. Die Heilung dieses Formmangels tritt grundsätzlich mit der Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch ein, § 313 Satz 2 BGB in der Fassung vom 30. Mai 1973.*)
2. Vertragliche Ansprüche des Erwerbers auf Ersatz von Aufwendungen, die von ihm zur Fertigstellung des Bauvorhabens aufgebracht werden, können grundsätzlich erst im Zeitpunkt der Heilung entstehen. Für den Zeitpunkt vor der Heilung des Formmangels kommen aber gesetzliche Ansprüche aus G.o.A. oder Bereicherungsrecht in Betracht.*)
3. Soweit sich die Vertragsparteien aber verabreden, daß der Erwerber statt des Bauträgers bestimmte Baumaßnahmen zur Fertigstellung des Bauvorhabens veranlaßt, besteht insoweit ein Aufwendungsersatzanspruch des Erwerbers aus § 670 BGB. Diese Vereinbarung bedarf nicht der notariellen Beurkundung, wenn sie den Inhalt der gegenseitigen Leistungspflichten im Wesentlichen unberührt läßt und allein dem Ziel und Zweck dient, Abwicklungsschwierigkeiten zu beheben.*)
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