Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 4976OLG München, Urteil vom 15.02.2000 - 9 U 4855/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4973
OLG Naumburg, Urteil vom 14.04.1999 - 12 U 8/99
Möglichkeit der Abkehr vom Erfordernis der formellen Identität zwischen Grundstückseigentümer und Auftraggeber aufgrund enger persönlicher Beziehungen.
VolltextIBRRS 2011, 4971
OLG Nürnberg, Urteil vom 08.08.1997 - 6 U 351/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4970
OLG Koblenz, Urteil vom 18.12.1998 - 10 U 362/98
Zahlungen entgegen § 3 MaBV können nach § BGB § 817 S. 1 BGB (i.V. mit § 819 Absatz II, BGB § 989 BGB) zurückverlangt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 4968
OLG Köln, Urteil vom 29.04.1997 - 20 U 124/96
Ein Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo wegen Verstoßes gegen die Vergabevorschriften der VOB–A besteht trotz Bevorzugung eines teureren Angebotes nicht, wenn das billigere Angebot wegen unangemessener Preise - auch nur in wesentlichen abgeschlossenen Teilbereichen - und wegen vorsätzlich unrichtiger Angaben über den Personalbestand auszuschließen ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 4967
LG Mainz, Urteil vom 26.02.1997 - 9 O 214/96
Ein nicht in die Handwerksrolle eingetragener aber gleichwohl als Handwerker tätiger Unternehmer erwirbt, sofern die Nichteintragung dem Auftraggeber unbekannt ist, keinen Werklohnanspruch für seine Arbeiten.
VolltextIBRRS 2011, 4966
OLG Stuttgart, Urteil vom 17.12.1996 - 10 U 130/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)
IBRRS 2011, 4964
OLG Oldenburg, Urteil vom 21.03.1996 - 8 U 248/95
Ein Auftraggeber verhält sich nicht pflichtwidrig, wenn er einem Bieter den Zuschlag erteilt, der zwar ein unvollständiges Angebot abgegeben hat, der aber auch bei vollständigem Angebot den Zuschlag erhalten hätte. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn die Auswirkungen der fehlenden Preisangaben im Hinblick auf den kalkulatorischen Nachvollzug so gering und nebensächlich sind, daß sie für die Wertung keinerlei Bedeutung haben.*)
VolltextIBRRS 2011, 4963
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.12.1996 - 1 U 118/96
Eine Gemeinde, die im Zeitpunkt der Auftragsvergabe für Erdarbeiten, bei denen Aushub auf Kosten des Auftragnehmers zu deponieren ist, weiß, daß der im Angebot angesetzte Betrag für Deponiegebühren im Zeitpunkt der Ablagerung wegen einer bevorstehenden Gebührenerhöhung nicht mehr deckend sein wird und diese Kenntnis verschweigt, haftet aus culpa in contrahendo auf Ersatz der Differenz zwischen den angesetzten und den erhöhten Deponiegebühren.
VolltextIBRRS 2011, 4961
OLG Oldenburg, Urteil vom 14.02.1996 - 2 U 293/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4960
OLG Rostock, Urteil vom 21.06.1995 - 2 U 74/94
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4959
OLG Naumburg, Urteil vom 22.07.1994 - 6 U 57/94
Die Absetzung einer von ihm verwirkten Vertragsstrafe in der Schlußrechnung des Auftragnehmers durch diesen beinhaltet ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis.*)
VolltextIBRRS 2011, 4957
OLG Koblenz, Urteil vom 29.07.1993 - 5 U 921/93
1. Auch für eine nicht fällige Forderung kann eine Vormerkung betreffend eine Bauhandwerkersicherungshypothek beantragt werden.*)
2. Wendet der Besteller Baumängel ein, so hat auch in diesem Verfahren, zunächst der Unternehmer die Abnahme und danach der Besteller den behaupteten Mangel glaubhaft zu machen.*)
3. Hält bei einer Gesamtwerklohnforderung von über 1 Mio. DM der Besteller in einem Schlußgespräch über eine Restforderung von ca. 122000 DM ca. 61000 DM zurück bis die gerügten Mängel (Schallbrücken, Kältebrücken) beseitigt seien, so liegt darin die konkludente Abnahme des Werkes, dieses wird dadurch als im wesentlichen hergestellt anerkannt.*)
VolltextIBRRS 2011, 4956
OLG Köln, Urteil vom 26.08.1994 - 19 U 292/93
1. Anders als der Einbau oder Umbau einer Zentralheizung in einem Wohnhaus fallen bloße Reparaturarbeiten an einer Wärmepumpe einer bereits errichteten Heizungsanlage nicht unter Arbeiten “bei Bauwerken” i.S. des § 638 BGB. Für Gewährleistungsansprüche insoweit gilt daher nicht die fünfjährige Frist, sondern die sechsmonatige Frist des § 638 Absatz I BGB.*)
2. Aufgrund des einem Werkunternehmer erteilten Reparaturauftrages ergibt sich für den Unternehmer eine Rechtspflicht, die Anlage vor Beschädigungen zu schützen und einen erkannten oder erkennbaren Fehler der Anlage zu beseitigen. Kommt er dieser Pflicht schuldhaft nicht nach, kann hierin eine unerlaubte Handlung i.S. des § 823 Absatz I BGB liegen, nämlich eine Verletzung des in das Werk einbezogenen Eigentums des Auftraggebers an der Heizungsanlage, die gem. § 852 Absatz I BGB in drei Jahren verjährt.*)
IBRRS 2011, 4955
OLG Köln, Urteil vom 25.03.1994 - 19 U 212/93
1. Für die Umstände, nach denen die Herstellung des Werkes nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist und daher gem. § BGB § 632 BGB § 632 Absatz I BGB eine Vergütung als stillschweigend vereinbart gilt, trägt der Unternehmer die Beweislast.*)
2. Im Fall gegenseitiger Nachbarschaftshilfe am Bau spricht die Lebenserfahrung dafür, daß regelmäßig nur Arbeitsleistungen unentgeltlich erbracht werden. Derjenige, der Nachbarschaftshilfe entgegennimmt, kann nicht erwarten, daß der helfende Unternehmer auch die erforderlichen Materialien unentgeltlich zur Verfügung stellen will; dies gilt jedenfalls dann, wenn diese - wie bei einer Heiztherme zum Preis von annähernd 3000 DM - einen erheblichen Wert verkörpern und auch erst gegen Bezahlung erworben werden müssen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4953
OLG Köln, Urteil vom 24.11.1993 - 11 U 106/93
Eine Aufklärungspflicht des Architekten über die Höhe seines voraussichtlichen Honorars besteht nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, etwa wenn der Auftraggeber ausdrücklich nach den voraussichtlichen Kosten fragt, er erkennbar völlig falsche Vorstellungen über die Höhe der anfallenden Kosten hat oder der Architekt um das Vorliegen eines besonders günstigen Konkurrenzangebotes weiß.*)
VolltextIBRRS 2011, 4952
OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.07.1993 - 3 U 57/92
In den AGB eines Unternehmens für schlüsselfertige Bauten, die für Subunternehmer bestimmt sind, sind Klauseln unwirksam, die
a) nachträgliche Zusatzvereinbarungen in einer Schriftformklausel erfassen,
b) die Fälligkeit des Werklohns auf zwei Monate nach Schlußabnahme und Prüfung der Schlußrechnung hinausschieben,
c) den Subunternehmer zu weitgehend auf Termineinhaltung verpflichten,
d) die Ansprüche nach § BGB § 649 BGB in Frage stellen.
VolltextIBRRS 2011, 4951
OLG Köln, Urteil vom 28.04.1993 - 13 U 201/92
1. Sind an einen Unternehmer zwei Lose i. S. von § 4 Nr. 2 VOB/A vergeben worden, kann der Besteller berechtigt sein, das gesamte Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen, auch wenn der Unternehmer nur bezüglich eines Loses einen wichtigen Grund gesetzt hat.*)
2. Der öffentlichen Hand als Besteller ist es grundsätzlich unbenommen, erhöhte fachliche Anforderungen an die Vergabe der Leistung zu knüpfen, unabhängig davon, ob dies in DIN-Bestimmungen vorgesehen ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 4950
OLG Koblenz, Urteil vom 24.09.1992 - 5 U 1304/92
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4949
OLG Hamm, Beschluss vom 14.10.1991 - 17 U 15/90
1. Werden im Rahmen desselben Werkvertrages gegenüber der Werklohnforderung Mängelansprüche geltend gemacht, so handelt es sich nicht um eine Aufrechnung i. S. von § BGB § 387 BGB, sondern um eine Abrechnung.*)
2. Deshalb findet im Falle des § GKG § 19 GKG § 19 Absatz III GKG eine Streitwerterhöhung nicht statt.*)
VolltextIBRRS 2011, 4948
OLG Köln, Urteil vom 27.01.1993 - 11 U 166/92
1. Im Rahmen des Vorwurfs der Bausummenüberschreitung ist die Richtigkeit der Kostenermittlung des Architekten nicht im Verhältnis zu den später entstandenen Kosten zu überprüfen, vielmehr sind die veranschlagten Kosten mit den zum Zeitpunkt der Kostenermittlung realistischen Kosten zu vergleichen.*)
2. Eine Hinweis- und Warnpflicht des Architekten bei Sonderwünschen kann nur angenommen werden, wenn sich die Verteuerungen nicht ohnehin aus den Gesamtumständen der Aufträge ergeben bzw. dem Bauherren nicht ohne weiteres einsehbar waren.*)
3. Auch bei einer Bausummenüberschreitung muß sich der Bauherr die Wertsteigerung, zu der die erhöhten Baukosten geführt haben, nach den Regeln der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen.*)
IBRRS 2011, 4947
OLG Hamm, Urteil vom 29.10.1992 - 23 U 3/92
1. Läßt der Verkäufer ein Haus fertigstellen, um das Objekt in der vorgesehenen Form veräußern zu können, richtet sich die Frage der Sachmängelhaftung nach Werkvertragsrecht. Dies gilt auch, wenn das Bauwerk bei Vertragsschluß bereits fertiggestellt ist. Es gilt auch dann, wenn der notarielle Vertrag als Kaufvertrag ausgestaltet ist.
2. Mit der Annahme der Schlüssel gibt der Erwerber gegenüber dem Veräußerer zu erkennen, daß er das übergebene Haus als Erfüllung der vom Verkäufer geschuldeten Leistung akzeptiert. Dies ist eine Abnahme des Hauses i. S. von § BGB § 640 BGB § 640 Absatz I BGB.
3. Dem Erwerber steht dann keine weitere Frist zur Überprüfung des Hauses auf Mangelfreiheit mehr zu, wenn er zwei Wochen vor endgültiger Schlüsselübergabe bereits einen Schlüssel hat, um Tapezierarbeiten im Haus auszuführen. Die Vereinbarung eines späteren Übergabezeitpunkts im notariellen Kaufvertrag ändert daran nichts; die vorgezogene Schlüsselübergabe ist als stillschweigende Abänderung der Vereinbarung anzusehen.
VolltextIBRRS 2011, 4944
OLG Hamm, Urteil vom 28.11.1991 - 21 U 33/91
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4943
OLG Hamm, Urteil vom 20.09.1991 - 12 U 202/90
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4942
OLG Hamm, Urteil vom 27.11.1991 - 25 U 51/91
§ 5 Absatz III AVA, der dem Architekten ein Selbstbeseitigungsrecht für Schäden einräumt, gewährt ein Recht zur Naturalrestitution und verstößt nicht gegen § AGB-GESETZ § 11 Nr. 10 lit. b AGB-Gesetz.
VolltextIBRRS 2011, 4941
LG Aurich, Urteil vom 25.01.1991 - 4 O 1391/88
Zu den Konsequenzen der Verjährung der Werklohnforderung für den Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek.*)
VolltextIBRRS 2011, 4939
LG Köln, Urteil vom 22.02.1990 - 29 O 139/89
1. Erstellt ein Auftragnehmer einen erheblich zu niedrigen Kostenvoranschlag und/oder unterläßt er die i. S. des § BGB § 650 BGB § 650 Absatz II BGB gebotene Anzeige, so steht dem Auftraggeber dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen und/oder positiver Forderungsverletzung zu.*)
2. Der Auftraggeber muß sich auf einen Schaden den durch die Vollendung des Werks bedingten Vorteil anrechnen lassen, wenn ihm dies zumutbar ist und eine Vorteilsausgleichung den Auftragnehmer nicht unangemessen entlastet. In der Regel, kommt danach eine Vorteilsausgleichung in Betracht, wenn der Auftraggeber das Werk ohnehin hätte fertigstellen lassen oder nicht darlegt und gegebenenfalls beweist, daß er es durch einen billigeren Drittunternehmer oder Eigenarbeit hätte vollenden lassen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4936
OLG München, Urteil vom 13.02.1990 - 25 U 4926/89
Ansprüche aus mangelhafter Herstellung eines Dachgartens, der nachträglich auf einer Dachterrasse eines fertigen Wohnhauses angelegt wird, verjähren spätestens in einem Jahr.*)
VolltextIBRRS 2011, 4935
OLG Hamm, Beschluss vom 04.04.1990 - 12 W 18/89
Zur Frage eines die Abnahmeverweigerung rechtfertigenden wesentlichen Mangels i. S. von § VOB/B § 12 Nr. 3 VOB/B (einzelne ungenügend befestigte Dachziegel einer Dacheindeckung).
VolltextIBRRS 2011, 4934
OLG Hamm, Urteil vom 16.05.1994 - 17 U 32/93
1. Der mit der Herstellung und Lieferung von Fertigbauteilen beauftragte Unternehmer haftet für einen Mangel seines Gewerks nicht, wenn der Mangel auf einen nicht erkennbaren Fehler der vom Bauherrn zur Verfügung gestellten Statik zurückzuführen ist.*)
2. Ist der mangelhafte Einbau hingegen allein auf einen vom Unternehmer zu verantwortenden Fehler bei seinen statischen Berechnungen zurückzuführen, haftet er dem Auftraggeber in vollem Umfang. Ein Mitverschulden des Auftraggebers wegen der unterlassenen Einholung einer Nachtragsbaugenehmigung nebst Prüfstatik kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn dieser Umstand dem Unternehmer bekannt war.*)
VolltextIBRRS 2011, 4926
OLG Hamm, Urteil vom 23.08.1994 - 26 U 60/94
1. Der Werklohnanspruch entsteht im BGB-Vertrag mit der Abnahme des Werkes. Die Verjährungsfrist beginnt mit Abschluß des Jahres zu laufen, in dem die Abnahme erfolgt.
2. Der Einzug des Auftraggebers in das Haus verbunden mit der Anzeige von Mängeln bedeutet nicht, daß die Verjährung des Werklohnanspruchs gehemmt ist.
VolltextIBRRS 2011, 4923
OLG Hamm, Urteil vom 29.01.1993 - 12 U 78/91
Der Bauherr, der die vom Unternehmer erbetene förmliche Abnahme unbillig verzögert, kann sich nicht auf die fehlende förmliche Abnahme berufen.
VolltextIBRRS 2011, 4917
OLG München, Beschluss vom 20.07.2011 - 34 Wx 131/10
Soll die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuchverkehr abweichend von der gesetzlichen Regelung vertreten werden, ist ein grundbuchtauglicher Vertretungsnachweis in der Form des § 29 Abs. 1 GBO unerlässlich (siehe auch KG vom 8.3.2011, 1 W 99/10, 1 W 100/10). Die Vorlage eines - auch notariell beurkundeten - Gesellschaftsvertrags, der die Einzelvertretungsbefugnis des handelnden Gesellschafters ausweist, genügt hierfür nicht.*)
VolltextIBRRS 2011, 4905
OLG Frankfurt, Urteil vom 18.10.1988 - 14 U 80/87
1. Fordert der Unternehmer den üblichen Werklohn, muß er die Behauptung des Bestellers, es sei ein geringerer Werklohn vereinbart worden, widerlegen.
2. Bei einem Kostenanschlag nach § BGB § 650 BGB ist der Unternehmer nicht an den veranschlagten Kostenbetrag gebunden. Erweist sich der Kostenanschlag als unrichtig, kann dem Besteller jedoch ein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen oder wegen positiver Forderungsverletzung zustehen.
VolltextIBRRS 2011, 4904
OLG Frankfurt, Urteil vom 28.12.1990 - 24 U 32/89
1. Ein Werkunternehmer, der die Nachbesserung verweigert hat, hat auch Aufwendungen des Bestellers zur Mängelbeseitigung zu ersetzen (hier: Stützmaßnahmen), die aufgrund eines fehlerhaften Beweissicherungsgutachtens irrig für erforderlich gehalten wurden. Führen diese Stützmaßnahmen zu Mieteinbußen des Bestellers, dann hat der Werkunternehmer auch diesen Schaden zu ersetzen.
2. Ein Werkunternehmer, der Mängelbeseitigungsaufwendungen zu tragen hat, die aufgrund eines fehlerhaften Sachverständigengutachtens für erforderlich gehalten wurden, ist zur Schadensersatzleistung nur Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche gegen den Sachverständigen verpflichtet. Es gehört nicht zur Schadensminderungspflicht des Bestellers, solche Schadensersatzansprüche gegen den Sachverständigen gerichtlich geltend zu machen.
VolltextIBRRS 2011, 4903
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.1998 - 18 U 65/97
30jährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Werkunternehmer nach § VOB–B § 13 Nr. 7 VOB–B infolge eines Organisationsverschuldens des Werkunternehmers hinsichtlich seiner Verpflichtung, Arbeiten zur Erstellung eines Flachdaches mangelfrei abzuliefern.*)
VolltextIBRRS 2011, 4899
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1999 - 22 U 228/98
1.
Es fällt grundsätzlich in den Risikobereich des Anspruchstellers, den richtigen Schädiger in Anspruch zu nehmen; dem Beklagten ist es nicht deshalb, weil er sich im selbständigen Beweisverfahren widerspruchslos eingelassen hat, im Hauptsacheverfahren verwehrt, sich gegen unberechtigte Inanspruchnahme zur Wehr zu setzen.*)
2.
Die Problematik der Raumbeständigkeit von Müllverbrennungsasche beim Einsatz als Verfüllmaterial unter starren Bauwerken ist in Fachkreisen erst nach 1993 mit dem Auftreten von Bauschäden bekannt geworden. *)
VolltextIBRRS 2011, 4898
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.1999 - 22 U 229/98
Der Werkunternehmer, welcher die übliche Vergütung beansprucht, muß eine vom Auftraggeber behauptete - niedrigere - Pauschalpreisvereinbarung nur dann widerlegen, wenn der Auftraggeber die Vereinbarung im einzelnen näher darlegt; daran fehlt es, wenn die angeblich schon vor Vertragsschluß getroffene Abrede bezüglich der Garage in den schriftlichen Bauvertrag über das Einfamilienhaus nicht aufgenommen wird und der Auftraggeber nacheinander drei verschiedene - sich gegenseitig ausschließende - Begründungen vorträgt, weshalb er den verlangten Werklohn nicht zahlen müsse.*)
Die Kl errichtete für die Bekl aufgrund eines Vertrages von Sommer 1996 auf deren Grundstück H-Straße in G ein Einfamilienhaus zum Festpreis von 303.000 DM. Grundlage des Vertrags war eine Baubeschreibung. Zu der darin erwähnten massiv herzustellenden Garage hieß es dort ausdrücklich: "Nicht im Festpreis enthalten". Nach Fertigstellung des Hauses errichtete die Kl auch die Garage. Diese stellte sie den Bekl unter dem 26. 03. 1997 mit 19.062,21 DM in Rechnung. Die Bekl beriefen sich zunächst darauf, hinsichtlich der Garage keinen Auftrag erteilt zu haben. Mit späterem anwaltlichen Schreiben wandten sie sich gegen die Höhe der Rechnung, die sie auf 8.402,64 DM kürzten. Diesen Betrag zahlten die Bekl an die Kl. Mit ihrer Klage macht die Kl den restlichen Rechnungsbetrag von 10.659,57 DM geltend. Dem gegenüber berufen sich die Bekl nunmehr auf eine Pauschalpreisvereinbarung in Höhe von 8.000 DM. Das LG hat die Klage abgewiesen, weil die Kl die von den Bekl behauptete Vereinbarung nicht widerlegt habe.*)
VolltextIBRRS 2011, 4897
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2000 - 5 U 28/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4896
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2001 - 22 U 173/00
1. Die auch im Rahmen des § BGB § 150 BGB § 150 Absatz II BGB anzuwendenden Grundsätze von Treu und Glauben gebieten es, dass der Empfänger eines Vertragsangebots, wenn er von dem Vertragswillen des Anbietenden abweichen will, dies in der Annahmeerklärung klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss; ein derart abweichender Annahmewille des Werkunternehmers wird nicht deutlich, wenn er die zu erbringende Werkleistung lediglich verkürzt bezeichnet, ohne für den Auftraggeber erkennbar zu machen, dass ausgehandelte Einzelheiten ausgeklammert werden sollen.*)
2. Die Zustellung eines Mahnbescheids unterbricht die Verjährung eines Werklohnanspruchs nur, wenn er im Mahnbescheid hinreichend individualisiert ist; das ist nicht der Fall, wenn einer von mehreren Werklohnansprüchen im Mahnbescheid nicht ausdrücklich genannt wird und auch aus der Forderungshöhe nicht entnommen werden kann, dass er geltend gemacht werden soll.*)
VolltextIBRRS 2011, 4895
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2005 - 3 U 12/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4894
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2008 - 23 U 57/08
1. Der Grundsatz, dass der Vertrag mit dem Vertretenen auch dann zu Stande kommt, wenn der bevollmächtigte Vertreter erkennbar im fremden Namen handelt, ohne die Person des Vertretenen zu benennen, der Vertretene aber individualisierbar ist, gilt auch bei Vertragsschlüssen mit der öffentlichen Hand (hier der Universität als Anstalt des öffentlichen Rechts).
2. Den im öffentlichen Interesse bestehenden Zuständigkeitsregeln der öffentlichen Hand darf nicht über die Anwendung von Rechtsscheintatbeständen (hier: Anscheinsvollmacht) ihre Wirkung genommen werden.
VolltextIBRRS 2011, 4893
BGH, Urteil vom 21.05.1953 - IV ZR 192/52
a) Ein aufschiebend bedingtes Eigentumsrecht gibt vor Eintritt der Bedingung noch kein dingliches, gegen jedermann wirkendes Recht zum Besitz.*)
b) Für den gutgläubigen Erwerb einer aufschiebend bedingt übereigneten Sache ist es erforderlich und genügend, daß der Erwerber zur Zeit der Einigung und Übergabe in gutem Glauben ist.*)
c) Die Einrede der Arglist kann auch dem Herausgabeanspruch des Eigentümers entgegengesetzt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 4892
BGH, Beschluss vom 14.07.1953 - IV ZB 56/53
Die Vorschriften der §§ 15 UmstG und 2 Ziff. 4: der 40. DVO/UmstG sind auch anwendbar, wenn nur einige von mehreren an einem umgestellten Recht gesamthänderisch beteiligten Gläubigern Angehörige der Vereinten Nationen (§ 13 Abs. 4 UmstG) sind. In diesem Falle ist das Grundpfandrecht in voller Höhe im Verhältnis 1: 1 umgestellt.*)
VolltextIBRRS 2011, 4889
BGH, Beschluss vom 13.11.1953 - I ZR 140/52
Wird durch eine positive Vertragsverletzung des Befrachters der Vertragszweck derart gefährdet, daß dem - an sich vorleistungspflichtigen - Verfrachter das Festhalten an dem Frachtvertrag nicht mehr zugemutet werden kann, so ist der Verfrachter auch vor Ablauf der sonst nach §§ 570, 577 HGB einzuhaltenden Wartefristen berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4887
BGH, Urteil vom 03.02.1954 - VI ZR 153/52
a) Wird für den vorausbedachten Fall einer Unfallschädigung - z.B. zwischen Fahrer und Fahrgast - vertraglich eine Hafttungsfreistellung oder Haftungsminderung vereinbart, so kann hierdurch ein Ausgleichsanspruch eines zweiten Schädigers aus § 426 BGB oder § 17 StVG nicht beeinträchtigt werden.*)
b) Sind mehrere Personen als Gesamtschuldner dem Geschädigten aus unerlaubter Handlung oder dem Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung schadensersatzpflichtig, so kann eine nach § 254 BGB vorzunehmende Abwägung gegenüber den mehreren Schädigern verschieden ausfallen. Nur soweit die Schädiger für die gleiche Schadensquote haften, findet ein gesetzlicher Schadensausgleich statt.*)
VolltextIBRRS 2011, 4886
BGH, Urteil vom 21.12.1955 - VI ZR 246/54
Für Werkleistungen an einem bereits errichteten Gebäude gilt die fünfjährige Verjährung der Gewährleistungsansprüche, wenn die Leistungen sich nach Art und Umfang selbst als Bauwerk i.S. des allgemeinen Sprachgebrauchs darstellen oder Teile eines solchen Bauwerkes sind oder wenn sie zumindest so gestaltet sind, daß ohne ihre Vornahme das Gebäude nicht mehr als fertiges Bauwerk angesprochen werden könnte. Die Erneuerung des Schieferbelags auf dem Bach einer Kirche hat daher den Charakter einer Bauwerksleistung.*)
VolltextIBRRS 2011, 4885
BGH, Urteil vom 29.10.1956 - VII ZR 6/56
Der Besteller kann die Mängelbeseitigung auch nach Ablauf der zweijährigen Verjährungsfrist des § 13 Ziff. 4 VOB verlangen, wenn er den Unternehmer vor Ablauf dieser Frist schriftlich dazu aufgefordert hat. Das gilt sowohl für die alte wie die neue Fassung des § 13 Ziff. 5 VOB.*)
VolltextIBRRS 2011, 4884
BGH, Urteil vom 29.11.1956 - III ZR 121/55
Erklärt der Beklagte lediglich, daß er den Einwand der Verjährung, den er in einem früheren Schriftsatz erhoben hat, fallen lasse, so braucht darin nicht schon ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu liegen; fehlt es am einem Verzicht oder an einer Zusage dahin, daß auf die Verjährungseinrede nicht zurückgegriffen werde, so kann sich der Beklagte auf sie berufen, auch wenn er sie schon früher einmal hat fallen lassen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4883
BGH, Urteil vom 21.02.1957 - VII ZR 216/56
Hat ein Mitbürge einen Teil der Hauptschuld, gezahlt, so kann er von den anderen Mitbürgen Ausgleich auch dann verlangen, wenn die Zahlung den Betrag nicht übersteigt, der auf ihn im Verhältnis der Mitbürgen untereinander bei voller Inanspruchnahme der Bürgschaft entfallen würde. Das gilt jedenfalls dann, wenn noch nicht feststeht, in welcher Höhe die Bürgen endgültig in Anspruch genommen werden.*)
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