Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
3421 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2011, 4782![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Hamm, Urteil vom 05.06.1997 - 2 U 123/96
Ausgleich zwischen Gesamtschuldnern; Vergleich.- Das Verbot eines Vertrages zu Lasten Dritter schließt aber nicht die Annahme einer "eingeschränkten Gesamtwirkung" in dem Sinne aus, daß der Gläubiger sich eine anteilige Kürzung seines Anspruchs gegenüber einem vom Verzicht nicht unmittelbar begünstigten Gesamtschuldner gefallen lassen muß, damit nicht die vom Gläubiger und vom privilegierten Gesamtschuldner vereinbarte Haftungsfreistellung ins Leere läuft.*)
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IBRRS 2011, 4781
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
OLG Hamm, Urteil vom 05.07.1996 - 12 U 140/95
Zum Schadensersatzanspruch des Architekten nach § 97 Abs.1 Satz 1 UrhG.*)
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IBRRS 2011, 4780
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.01.1997 - 5 U 104/96
1. Vor der operativen Korrektur einer Fehlstellung des Großzehs (Hallux valgus) muß über das Risiko einer (Teil-) Versteifung aufgeklärt werden.*)
2. Wegen einer eingetretenen irreparablen Bewegungseinschränkung kommt ein immatrieller Schadensausgleich i.H. von 10000 DM in Betracht.*)
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IBRRS 2011, 4779
![Baustoffe und Produkthaftung Baustoffe und Produkthaftung](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Hamm, Urteil vom 29.05.1996 - 25 U 154/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)
IBRRS 2011, 4777
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.1995 - 21 U 12/95
Zur Frage, ob ein Bauunternehmer eine Anpassung der in einem Jahresvertrag aufgrund einer Ausschreibung vereinbarten Einzelpreise wegen Wegfalls oder Änderung der Geschäftsgrundlage verlangen kann oder sich wegen externen Kalkulationsirrtums vom Jahresvertrag lösen kann und trotz Aufforderung mit Fristsetzung und Kündigungsandrohung seitens des Auftraggebers die Ausführung weiterer Einzelaufträge verweigern darf, wenn sein Unternehmen durch die weitere Erbringung der Leistungen in seiner Existenz bedroht ist.*)
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IBRRS 2011, 4774
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Hamm, Urteil vom 22.03.1995 - 12 U 97/94
Die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn gegen den Unternehmer für die über die bloße Instandsetzung hinausgehenden Arbeiten an einem in das Erdreich eingebetteten, an die vorhandene Ölzufuhrleitung mit einem gemauerten Domschacht angeschlossenen Heizöltank verjähren gem. § BGB § 638 BGB § 638 Absatz I 1 BGB in fünf Jahren (Abgrenzung zu BGH, NJW 1986, NJW Jahr 1986 Seite 1927).
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IBRRS 2011, 4770
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.1993 - 22 U 83/93
1. Ein Kranführer verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, wenn er nicht dagegen einschreitet, daß an den Haken des von ihm bedienten Krans scharfkantiges Transportgut mit Chemiefaserseilen ohne entsprechenden Kantenschutz befestigt wird.*)
2. Die Gestellung eines Autokrans nebst Bedienungspersonal für mehrere Tage zu vorher nicht näher festgelegten Demontage- und Montagearbeiten ist rechtlich als kombinierter Miet- und Dienstverschaffungsvertrag einzuordnen.*)
3. Der Kranführer, der während der Zeit der Gestellung eines Autokrans allein den Weisungen des Mieters untersteht, weil nur dieser bestimmt, welche Teile in welcher Reihenfolge zu welchem Zeitpunkt an welchen Ort befördert werden sollen, ist in den Betrieb des Mieters eingegliedert, so daß seine Haftung gegenüber Arbeitnehmern dieses Betriebs nach §§ RVO § 637, RVO § 636 RVO ausgeschlossen ist.*)
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IBRRS 2011, 4769
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.1994 - 21 U 172/93
1. Dem Architekten steht ein Honoraranspruch für die Erbringung der Grundleistungen der Leistungsphase 6 des § HOAI § 15 HOAI grundsätzlich nicht zu, wenn er diese Leistungen erbracht hat, bevor die Baugenehmigung erteilt worden ist. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Auftraggeber das Vorziehen der Leistungsphase ausdrücklich verlangt und das Risiko übernommen hat, daß diese vorgezogenen Leistungen später nicht benötigt werden (z. B. wegen Nichterteilung der Baugenehmigung oder Verzicht auf die Bauausführung) oder die eingeholten Angebote später überholt sind.*)
2. Wird der Architekt beauftragt, für die Bebauung eines Grundstücks ein Bürogebäude und alternativ ein Hotel zu planen und eine Kostenschätzung zu erstellen, so handelt es sich dabei nicht um bloße Planungsvarianten oder -alternativen für dasselbe Gebäude als besondere Leistung zu § HOAI § 15 HOAI § 15 Absatz I Nr. 2 HOAI oder um mehrere Vorentwurfspläne nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen i. S. des § HOAI § 20 HOAI, sondern um verschiedene selbständige Aufträge für unterschiedliche Gebäude mit unterschiedlichen Zielvorstellungen, so daß beide Aufträge getrennt nach den anrechenbaren Kosten abzurechnen sind.*)
IBRRS 2011, 4768
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.1993 - 22 U 59/93
1. Der Auftragnehmer kann ohne vorherige Abnahme Schlußzahlung verlangen, wenn ihm eine mängelfreie Erstellung des Werks wegen unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht zumutbar ist; der Auftraggeber ist dann jedoch in entsprechender Anwendung des § VOB/B § 13 Nr. 6 VOB/B zur Minderung der Vergütung berechtigt.*)
2. Weisen etwa 5-10 % der Schiefersteine einer Schieferfassade optische Beeinträchtigungen in Form von punktuellen Farbveränderungen, Eisenkarbonaten und Glimmer sowie offenen Nagelbefestigungen auf, welche nur bei genauer Inaugenscheinnahme der Flächen auffallen, und ist die dauerhafte Haltbarkeit des Schiefergesteins nicht beeinträchtigt, so ist eine nur durch neue Verschieferung der Fassade mögliche Mängelbeseitigung unverhältnismäßig aufwendig i. S. von § VOB/B § 13 Nr. 6 VOB/B.*)
3. Es stellt eine angemessene Quotelung dar, wenn der Sachverständige bei der Ermittlung des Minderwerts die Erstellungskosten einer Schieferfassade zu 60 % auf den technischen Wert und zu 40 % auf den optischen Wert der Fassade aufteilt.*)
IBRRS 2011, 4767
![Baustoffe und Produkthaftung Baustoffe und Produkthaftung](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.1993 - 22 U 298/92
1. Der Auftragnehmer ist gem. § VOB/B § 13 Nr. 3 VOB/B nicht gewährleistungspflichtig, wenn sich bei einem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Baustoff - hier: Schalungssteine - die Gefahr des Mängeleintritts - hier: Vertikalrisse an Fensterbrüstungen - aufgrund eines Systemfehlers, welcher Bauunternehmern nur wenig bekannt ist und welchen auch der Auftragnehmer nicht kannte, realisiert, zumal wenn der Auftragnehmer sich von einem Fachbetreuer des Herstellers hat beraten lassen und dessen Hinweise beachtet hat.*)
2. Ist der Auftraggeber mit weiteren in die Substanz eingreifenden Untersuchungen, die zur Klärung von ihm behaupteter anderweitiger Mängelursachen erforderlich wären, nicht einverstanden, so gehen verbleibende Unklarheiten zu seinen Lasten.*)
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IBRRS 2011, 4766
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.1992 - 22 U 154/92
1. Eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung ist nicht allein deshalb entbehrlich, weil der Auftragnehmer in Konkurs gefallen ist; vielmehr steht dann dem Konkursverwalter grundsätzlich die Entscheidung darüber zu, ob er die vertraglichen Pflichten des Gemeinschuldners erfüllen will.*)
2. Auch wenn die Bauvertragsparteien anstelle der Abnahmefiktion des § VOB/B § 12 Nr. 5 VOB/B eine andere Regelung vereinbart haben, kann diese wiederum durch nachträgliches konkludentes Verhalten - hier: vorbehaltlose Zahlung auf die Schlußrechnung - abbedungen werden.*)
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IBRRS 2011, 4765
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.1993 - 5 U 162/92
Werden aufgrund des Auftrags eines zahlungsunfähigen Mieters an einem Mietshaus, in dem auch der Eigentümer wohnt, umfangreiche Reparaturen ausgeführt, dann spricht eine Vermutung dafür, daß der Eigentümer den Mieter vorgeschoben hat und dem Antrag auf Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek ist stattzugeben.
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IBRRS 2011, 4764
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.11.1992 - 21 U 103/91
Der Auftrag an eine Designerin, einen Zaun mit schmiedeeisernem Gartentor mit Briefkasten und Sprechanlage sowie einem Tiefgaragentor zu entwerfen, unterliegt nicht der HOAI.*)
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IBRRS 2011, 4758
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 18.05.1962 - I ZR 91/60
a) Eine Vertragsstrafe, die im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses für den Fall der Nichterfüllung einer Teilleistung vereinbart worden ist, kann nicht mehr verwirkt werden, wenn der Vertrag vor dem Fälligkeitstage der betreffenden Teilleistung aufgelöst worden ist. Dieses gilt vorbehaltlich anderweiter Parteivereinbarung - selbst dann, wenn die Vertragsauflösung durch endgültige Leistungsweigerung des Schuldners mit anschließender fristloser Kündigung des Gläubigers herbeigeführt worden ist.*)
b) Ein etwaiger Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Herbeiführung der vorzeitigen Vertragsauflösung bleibt unberührt. Jedoch umfaßt dieser Schadensersatzanspruch nicht den Anspruch auf Leistung einer bislang noch nicht verwirkten Vertragsstrafe.*)
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IBRRS 2011, 4754
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 13.12.1962 - VII ZR 193/61
Neben einem der kürzeren Verjährung unterliegenden Minderungsanspruch wegen Mängeln des Bauwerks ist für einen Bereicherungsanspruch hinsichtlich eines vom Unternehmer infolge der mangelhaften Ausführung ersparten Betrages kein Raum.*)
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IBRRS 2011, 4753
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 02.05.1963 - VII ZR 221/61
Durch Anerkenntnis des Mängelbeseitigungsanspruchs (§ 633 Abs. 2 BGB) wird auch die Verjährung des Schadensersatzanspruchs (§ 635 BGB) unterbrochen.*)
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IBRRS 2011, 4751
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.06.1963 - VII ZR 10/62
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4750
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.07.1963 - VII ZR 43/62
Geht ein Werk vor der Abnahme unter und hat eine Handlung des Bestellers, die eine Gefährdung des Werks mit sich gebracht hat, zu dem Untergang geführt, so kann der Unternehmer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung beanspruchen.*)
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IBRRS 2011, 4748
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
BGH, Urteil vom 30.12.1963 - VII ZR 88/62
a) Zu dem vom Architekten im Regelfälle geschuldeten Werk (BGHZ 31, BGHZ Band 31 Seite 224 = NJW 60, NJW Jahr 60 Seite 431) gehört auch die Prüfung der Baurechnungen. Der Bauherr kann jedoch das Bauwerk selbst schon vorher von dem Architekten abnehmen. Den erforderlichen Willen des Bauherrn zur Teilabnahme hat der Architekt zu beweisen; in dem Beziehen des Hauses allein kommt er noch nicht zum Ausdruck.*)
b) Die Verjährung der Ansprüche des Bauherrn gegen den Architekten wegen Mängeln des „Architektenwerks” (BGHZ 31, BGHZ Band 31 Seite 224 = NJW 60, NJW Jahr 60 Seite 431) wird nicht dadurch gehemmt, daß der Architekt den Bauherrn bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Bauunternehmer unterstützt.*)
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IBRRS 2011, 4746
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.02.1964 - Ib ZR 203/62
a) Der Grundsatz, daß das Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben im kaufmännischen Geschäftsverkehr als Zustimmung zu deuten ist, kann nicht in allen Fällen ohne weiteres auf das Schweigen einer Gemeindebehörde (hier Hochbauamt) auf das Bestätigungsschreiben eines Kaufmanns, mit dem die Gemeinde im Rahmen ihrer fiskalischen Betätigung in Geschäftsverbindung steht, übertragen werden.*)
b) § 16 Nr. 4 VOB Teil B enthält eine abschließende Regelung für die Verzinsung von Bauforderungen; der § 641 Abs. 2 BGB findet daneben keine Anwendung.*)
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IBRRS 2011, 4745
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/ibr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.03.1964 - VII ZR 137/62
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4742
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 29.10.1964 - VII ZR 52/63
a) Zur Frage, ob der Besteller nach der Abnahme im Falle des § 13 Ziff. 5 VOB (B) auch dann Ersatz der Mängelbeseitigungskosten verlangen kann, wenn diese Mängelbeseitigung einer Neuherstellung gleichkommt.*)
b) Zur Auslegung des Begriffs der Unmöglichkeit in § 13 Ziff. 6 VOB (B).*)
c) Ist das gelieferte Werk bei der Abnahme schlechthin wertlos, so kann der Besteller auch im Wege der Minderung die Herausgabe des gesamten Werklohns verlangen.*)
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IBRRS 2011, 4740
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 04.02.1965 - VII ZR 100/63
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4739
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.02.1965 - VII ZR 78/63
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4738
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 06.04.1965 - V ZR 272/62
Das die Verjährung nach § 208 BGB unterbrechende Anerkenntnis des Verpflichteten braucht nicht in einer positiven Handlung zu bestehen.*)
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IBRRS 2011, 4736
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.10.1965 - VII ZR 124/63
§ 13 Nr. 5 VOB (B) enthält eine abschließende Regelung des Anspruchs des Bauherrn auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten. Ein Bereicherungsanspruch besteht daneben nicht (Abweichung von VII ZR 197/59 v. 28. 2. 1961 = BB 61, BB Jahr 61 Seite 430).*)
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IBRRS 2011, 4734
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 22.11.1965 - VII ZR 191/63
Gibt das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers die in § 9 VOB (A) genannten, für die Preisermittlung wesentlichen Umstände erkennbar nur lückenhaft an, so kann der Auftragnehmer aus diesem Umstand allein noch keinen Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen herleiten.*)
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IBRRS 2011, 4733
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/ibr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
BGH, Urteil vom 29.11.1965 - VII ZR 265/63
Ist die Vergütung für ein Gutachten nach billigem Ermessen zu bestimmen, so ist bei ihrer Berechnung der Gegenstandswert zugrunde zu legen, auf den sich das Gutachten bezieht.*)
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IBRRS 2011, 4731
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 07.02.1966 - VII ZR 12/64
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4730
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
BGH, Urteil vom 25.04.1966 - VII ZR 120/65
a) Unter die Vorschrift des § 196 Abs. 1 Nr. 7 BGB fallen nicht nur Dienst-, sondern auch Werkverträge, sofern diese die Besorgung fremder Geschäfte zum Gegenstand haben.*)
b) Zum Begriff der „Geschäftsbesorgung” in den §§ 196 Abs. 1 Nr. 7 und 675 BGB.*)
c) Der Anspruch auf das Architektenhonorar verjährt in 30 Jahren, wenn der Vertrag entsprechend der Entscheidung BGHZ 31, BGHZ Band 31 Seite 224 = NJW 60, NJW Jahr 60 Seite 431 als Werkvertrag anzusehen ist.*)
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IBRRS 2011, 4728
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.07.1966 - VII ZR 256/64
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4725
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 14.11.1966 - VII ZR 112/64
a) Ist dem Handelsvertreter vom Unternehmer ohne hinreichenden Grund fristlos gekündigt worden, so ist darin im allgemeinen ein begründeter Anlaß im Sinne des § 89 b Abs. 3 Satz 1 HGB für eine Kündigung des Handelsvertreters zu sehen.*)
b) § 89 b Abs. 4 Satz 1 HGB verbietet nicht nur Abmachungen, durch die der Ausgleichsanspruch ganz ausgeschlossen wird, sondern auch solche, durch die er nur im Ergebnis mehr oder weniger eingeschränkt wird; er läßt solche Abreden erst nach völliger Beendigung der vertraglichen Beziehungen zu, nicht schon dann, wenn Unternehmer und Handelsvertreter nur einen Vertrag durch einen anderen ersetzen.*)
c) Hat der Unternehmer schuldhaft ohne hinreichenden Grund dem Handelsvertreter fristlos gekündigt, so kann dieser wegen des ihm entgangenen Gewinns Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung verlangen, muß sich aber unter Umständen den Einwand mitwirkenden Verschuldens aus § 254 BGB entgegenhalten lassen. Dagegen ist auf den vertraglichen Erfüllungsanspruch gemäß § 615 BGB § 254 BGB nicht anwendbar.*)
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IBRRS 2011, 4724
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 28.11.1966 - VII ZR 79/65
a) Zur Abgrenzung von Gewährleistung und positiver Vertragsverletzung beim Bauvertrag.*)
b) Nach den Vorschriften über die Gewährleistung und nicht aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung sind die Schäden zu beurteilen, die dadurch entstehen, daß der Bauherr das mangelhafte Haus nicht vermieten sowie selbst nicht bewohnen kann und deshalb eine Ersatzwohnung mieten muß.*)
c) Der Anspruch auf Ersatz dieser Schäden verjährt nach § 638 BGB. Bei einem der VOB unterliegenden Bauvertrag gilt die zweijährige Verjährungsfrist des § 13 Nr. 4 VOB. Durch § 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB wird die Verjährungsfrist hinsichtlich solcher Schäden nicht geändert. Denn gegen die Inanspruchnahme wegen solcher Schäden wird der Bauunternehmer weder durch die Haftpflicht- noch durch die Bauwesenversicherung geschützt.*)
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IBRRS 2011, 4723
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.12.1966 - VII ZR 114/64
a) Der Irrtum über eine Eigenschaft der Person des Vertragsgegners rechtfertigt nicht die Anfechtung wegen Irrtums, wenn diese Eigenschaft erst aus dem Inhalt der erbrachten Leistung hervorgeht.*)
b) Die Vereinbarung über die Erstattung eines Gutachtens durch einen Diplomingenieur ist in der Regel kein Dienst-, sondern ein Werkvertrag.*)
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IBRRS 2011, 4722
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.12.1966 - VII ZR 144/64
a) Wird eine Werklohnforderung teilweise abgetreten, so kann der minderungsberechtigte Besteller die Minderung grundsätzlich nur gegenüber jeder der Teilforderungen im Verhältnis ihrer Höhe verlangen.*)
b) Hat sich der Auftragnehmer bei der Bauausführung als so unzuverlässig erwiesen, daß der Auftraggeber nicht zu ihm das Vertrauen zu haben braucht, er werde erforderlich gewordene Nachbesserungsarbeiten ordnungsgemäß ausführen, so kann der Auftraggeber ohne vorherige befristete Aufforderung an den Auftragnehmer die Mängel auf dessen Kosten abstellen lassen.*)
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IBRRS 2011, 4720
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 13.01.1967 - VI ZR 86/65
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4718
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 20.04.1967 - VII ZR 326/64
a) Zur Abgrenzung von nützlicher und unerwünschter Geschäftsführung.*)
b) Der Anspruch des Geschäftsführers ohne Auftrag auf Aufwendungsersatz verjährt in der Regel auch dann in 30 Jahren, wenn die Aufwendungen durch Tilgung kurzfristig verjährender Schulden des Geschäftsherrn entstanden sind.*)
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IBRRS 2011, 4716
![Baustoffe und Produkthaftung Baustoffe und Produkthaftung](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 15.06.1967 - VII ZR 46/66
a) Die Verjährung des Nachbesserungsanspruchs des Bauherrn wegen eines Mangels am Bauwerk ist gemäß § 639 Abs. 2 BGB auch dann gehemmt, wenn der Bauunternehmer - in Unkenntnis des wirklichen Mangels - sich auf untaugliche Nachbesserungsversuche an dem als Erscheinungsform des wirklichen Mangels äußerlich sichtbaren Schaden beschränkt (hier: Ausbessern von Putzrissen, die durch Verwendung von Hohlblocksteinen zu geringer Festigkeit verursacht waren und daher immer wieder auftraten). Die Hemmung endet, wenn der Unternehmer erklärt, nur für den äußerlich sichtbaren Mangel (Putzrisse), nicht aber für den ihn verursachenden weiteren Mangel (Hohlblocksteine) einstehen zu wollen.*)
b) §§ 477 Abs. 3, 639 Abs. 1 BGB sind auf Bauverträge, die der VOB unterliegen, jedenfalls insoweit entsprechend anzuwenden, als es sich um die Verjährungshemmung gemäß § 639 Abs. 2 BGB handelt.*)
c) Zur Frage, ob bei solchen Bauverträgen ein Beweissicherungsantrag des Bauherrn die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen unterbricht und in welchem Umfang.*)
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IBRRS 2011, 4715
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 18.09.1967 - VII ZR 88/65
a) Der Vertrag des Bauherrn mit dem Statiker ist Werkvertrag.*)
b) Schadensersatzansprüche aus Mängeln der Statikerleistung, die zu Mängeln am Bauwerk geführt haben, verjähren in fünf Jahren.*)
c) Zum Beginn dieser Verjährung.*)
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IBRRS 2011, 4714
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 25.09.1967 - VII ZR 46/65
Erfordert die Verwaltung eines zum Zwecke der Vermietung errichteten Bauwerks eine besonders umfangreiche Tätigkeit, so kann darin ein Gewerbebetrieb gesehen werden; die Forderungen der Handwerker, die bei der Errichtung des Bauwerks beteiligt waren, verjähren dann erst in vier Jahren (Ergänzung zu LM Nr. 9 zu § 196 BGB = NJW 63, NJW Jahr 63 Seite 1397).*)
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IBRRS 2011, 4713
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 28.09.1967 - VII ZR 81/65
Ein Anspruch des Bestellers auf Ersatz von Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln kann, wenn er nach Werkvertragsrecht nicht begründet ist, auch nicht auf die Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung oder über die Geschäftsführung ohne Auftrag gestützt werden.*)
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IBRRS 2011, 4712
![Baustoffe und Produkthaftung Baustoffe und Produkthaftung](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 18.03.1968 - VII ZR 142/66
Liefert ein Unternehmer auf Grund des Bauplans und einer von ihm angefertigten statischen Berechnung hergestellte Fertigbauteile sowie einen Verlegungsplan, so handelt es sich auch dann, wenn er nicht selbst den Einbau vornimmt, um Arbeiten bei einem Bauwerk, für die die fünfjährige Verjährungsfrist des § 638 BGB gilt.*)
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IBRRS 2011, 4711
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 21.03.1968 - VII ZR 84/67
a) Wenn das Gericht des ersten Rechtszugs die Klage wegen Verjährung abgewiesen hat, das Berufungsgericht dagegen den eingeklagten Anspruch für unverjährt hält, so darf die Sache nicht in den ersten Rechtszug zurückverwiesen werden.*)
b) Verlangt der Auftragnehmer auf Grund des § 6 Nr. 5 Abs. 2 VOB Teil B Ersatz von Mehraufwendungen, die ihm für die Ausführung der Vertragsleistung durch eine vom Auftraggeber zu vertretende Verschiebung und Verlängerung der Ausführung entstanden sind, so verjährt dieser Anspruch in der Frist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB.*)
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IBRRS 2011, 4709
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 16.05.1968 - VII ZR 40/66
a) Der Unternehmer kann vor Fertigstellung des Werkes die Bezahlung des Werklohns verlangen, wenn der Besteller die Erfüllung des Vertrags grundlos und endgültig ablehnt.*)
b) Der Unternehmer ist nicht auf die Rechte aus den §§ 642, 643 und 645 BGB beschränkt, wenn der Besteller ihm obliegende Mitwirkungspflichten endgültig verweigert. Er kann in diesem Falle auch Erfüllung durch Vorauszahlung des Werklohns beanspruchen.*)
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IBRRS 2011, 4708
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 22.05.1968 - VIII ZR 21/66
Zur Rechtsnatur eines Vertrages über die Gestellung eines Raupenbaggers mit Bedienungsmann.*)
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IBRRS 2011, 4707
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.06.1968 - VII ZR 43/66
Der Diebstahl von Heizkörpern, die bereits eingebaut, jedoch vorübergehend zwecks Anstrichs abgelöst worden sind, ist als Beschädigung oder Zerstörung der Barleistung zu behandeln.*)
Der Auftragnehmer muß die Voraussetzungen für die Anwendung des § 7 Nr. 1 darlegen und beweisen.*)
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IBRRS 2011, 4706
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 02.07.1968 - VI ZR 135/67
Ein stillschweigend geschlossener Vertrag, durch den die Führung der Aufsicht über einen Minderjährigen übernommen wird, ist nicht bereits darin zu sehen, daß zwei Elternpaare die gegenseitigen Besuche ihrer vier- und sechsjährigen Kinder in ihren Wohnungen dulden und das jeweils fremde Kind zusammen mit dem eigenen beim Spielen beaufsichtigen oder durch eine Hausgehilfin beaufsichtigen lassen. Es handelt sich hierbei vielmehr nur um eine tatsächliche Übernahme der Aufsicht, die als eine außerhalb der rechtsgeschäftlichen Sphäre liegende Gefälligkeit anzusehen ist, bei der es an dem Willen zu einer vertragsrechtlichen Bindung fehlt.*)
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IBRRS 2011, 4705
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.07.1968 - VII ZR 65/66
Bei einem der VOB unterliegenden Werkvertrag beginnt die Verjährungsfrist für die Schlußzahlung des Werklohns erst mit dem Ende des Jahres zu laufen, in das der nach § 16 Nr. 2 VOB (B) zu bestimmende Fälligkeitszeitpunkt fällt.*)
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IBRRS 2011, 4704
![Baustoffe und Produkthaftung Baustoffe und Produkthaftung](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 25.09.1968 - VIII ZR 108/66
Zur Frage der Haftung des Zwischenhändlers für Folgeschäden bei Lieferung fehlerhaften Treibstoffs.*)
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IBRRS 2011, 4703
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 21.11.1968 - VII ZR 89/66
Weigert sich eine Vertragspartei, dem berechtigten Verlangen der anderen Partei auf Anpassung des Vertrags wegen Änderung der Geschäftsgrundlage zu entsprechen, so darf sich grundsätzlich die betroffene Partei vom Vertrag lösen, und zwar bei einem der VOB unterliegenden Bauvertrag durch Kündigung.*)
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