Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2011, 4738BGH, Urteil vom 06.04.1965 - V ZR 272/62
Das die Verjährung nach § 208 BGB unterbrechende Anerkenntnis des Verpflichteten braucht nicht in einer positiven Handlung zu bestehen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4736
BGH, Urteil vom 11.10.1965 - VII ZR 124/63
§ 13 Nr. 5 VOB (B) enthält eine abschließende Regelung des Anspruchs des Bauherrn auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten. Ein Bereicherungsanspruch besteht daneben nicht (Abweichung von VII ZR 197/59 v. 28. 2. 1961 = BB 61, BB Jahr 61 Seite 430).*)
VolltextIBRRS 2011, 4734
BGH, Urteil vom 22.11.1965 - VII ZR 191/63
Gibt das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers die in § 9 VOB (A) genannten, für die Preisermittlung wesentlichen Umstände erkennbar nur lückenhaft an, so kann der Auftragnehmer aus diesem Umstand allein noch keinen Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen herleiten.*)
VolltextIBRRS 2011, 4733
BGH, Urteil vom 29.11.1965 - VII ZR 265/63
Ist die Vergütung für ein Gutachten nach billigem Ermessen zu bestimmen, so ist bei ihrer Berechnung der Gegenstandswert zugrunde zu legen, auf den sich das Gutachten bezieht.*)
VolltextIBRRS 2011, 4731
BGH, Urteil vom 07.02.1966 - VII ZR 12/64
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4730
BGH, Urteil vom 25.04.1966 - VII ZR 120/65
a) Unter die Vorschrift des § 196 Abs. 1 Nr. 7 BGB fallen nicht nur Dienst-, sondern auch Werkverträge, sofern diese die Besorgung fremder Geschäfte zum Gegenstand haben.*)
b) Zum Begriff der „Geschäftsbesorgung” in den §§ 196 Abs. 1 Nr. 7 und 675 BGB.*)
c) Der Anspruch auf das Architektenhonorar verjährt in 30 Jahren, wenn der Vertrag entsprechend der Entscheidung BGHZ 31, BGHZ Band 31 Seite 224 = NJW 60, NJW Jahr 60 Seite 431 als Werkvertrag anzusehen ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 4728
BGH, Urteil vom 11.07.1966 - VII ZR 256/64
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4725
BGH, Urteil vom 14.11.1966 - VII ZR 112/64
a) Ist dem Handelsvertreter vom Unternehmer ohne hinreichenden Grund fristlos gekündigt worden, so ist darin im allgemeinen ein begründeter Anlaß im Sinne des § 89 b Abs. 3 Satz 1 HGB für eine Kündigung des Handelsvertreters zu sehen.*)
b) § 89 b Abs. 4 Satz 1 HGB verbietet nicht nur Abmachungen, durch die der Ausgleichsanspruch ganz ausgeschlossen wird, sondern auch solche, durch die er nur im Ergebnis mehr oder weniger eingeschränkt wird; er läßt solche Abreden erst nach völliger Beendigung der vertraglichen Beziehungen zu, nicht schon dann, wenn Unternehmer und Handelsvertreter nur einen Vertrag durch einen anderen ersetzen.*)
c) Hat der Unternehmer schuldhaft ohne hinreichenden Grund dem Handelsvertreter fristlos gekündigt, so kann dieser wegen des ihm entgangenen Gewinns Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung verlangen, muß sich aber unter Umständen den Einwand mitwirkenden Verschuldens aus § 254 BGB entgegenhalten lassen. Dagegen ist auf den vertraglichen Erfüllungsanspruch gemäß § 615 BGB § 254 BGB nicht anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2011, 4724
BGH, Urteil vom 28.11.1966 - VII ZR 79/65
a) Zur Abgrenzung von Gewährleistung und positiver Vertragsverletzung beim Bauvertrag.*)
b) Nach den Vorschriften über die Gewährleistung und nicht aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung sind die Schäden zu beurteilen, die dadurch entstehen, daß der Bauherr das mangelhafte Haus nicht vermieten sowie selbst nicht bewohnen kann und deshalb eine Ersatzwohnung mieten muß.*)
c) Der Anspruch auf Ersatz dieser Schäden verjährt nach § 638 BGB. Bei einem der VOB unterliegenden Bauvertrag gilt die zweijährige Verjährungsfrist des § 13 Nr. 4 VOB. Durch § 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB wird die Verjährungsfrist hinsichtlich solcher Schäden nicht geändert. Denn gegen die Inanspruchnahme wegen solcher Schäden wird der Bauunternehmer weder durch die Haftpflicht- noch durch die Bauwesenversicherung geschützt.*)
VolltextIBRRS 2011, 4723
BGH, Urteil vom 08.12.1966 - VII ZR 114/64
a) Der Irrtum über eine Eigenschaft der Person des Vertragsgegners rechtfertigt nicht die Anfechtung wegen Irrtums, wenn diese Eigenschaft erst aus dem Inhalt der erbrachten Leistung hervorgeht.*)
b) Die Vereinbarung über die Erstattung eines Gutachtens durch einen Diplomingenieur ist in der Regel kein Dienst-, sondern ein Werkvertrag.*)
VolltextIBRRS 2011, 4722
BGH, Urteil vom 08.12.1966 - VII ZR 144/64
a) Wird eine Werklohnforderung teilweise abgetreten, so kann der minderungsberechtigte Besteller die Minderung grundsätzlich nur gegenüber jeder der Teilforderungen im Verhältnis ihrer Höhe verlangen.*)
b) Hat sich der Auftragnehmer bei der Bauausführung als so unzuverlässig erwiesen, daß der Auftraggeber nicht zu ihm das Vertrauen zu haben braucht, er werde erforderlich gewordene Nachbesserungsarbeiten ordnungsgemäß ausführen, so kann der Auftraggeber ohne vorherige befristete Aufforderung an den Auftragnehmer die Mängel auf dessen Kosten abstellen lassen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4720
BGH, Urteil vom 13.01.1967 - VI ZR 86/65
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4718
BGH, Urteil vom 20.04.1967 - VII ZR 326/64
a) Zur Abgrenzung von nützlicher und unerwünschter Geschäftsführung.*)
b) Der Anspruch des Geschäftsführers ohne Auftrag auf Aufwendungsersatz verjährt in der Regel auch dann in 30 Jahren, wenn die Aufwendungen durch Tilgung kurzfristig verjährender Schulden des Geschäftsherrn entstanden sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 4716
BGH, Urteil vom 15.06.1967 - VII ZR 46/66
a) Die Verjährung des Nachbesserungsanspruchs des Bauherrn wegen eines Mangels am Bauwerk ist gemäß § 639 Abs. 2 BGB auch dann gehemmt, wenn der Bauunternehmer - in Unkenntnis des wirklichen Mangels - sich auf untaugliche Nachbesserungsversuche an dem als Erscheinungsform des wirklichen Mangels äußerlich sichtbaren Schaden beschränkt (hier: Ausbessern von Putzrissen, die durch Verwendung von Hohlblocksteinen zu geringer Festigkeit verursacht waren und daher immer wieder auftraten). Die Hemmung endet, wenn der Unternehmer erklärt, nur für den äußerlich sichtbaren Mangel (Putzrisse), nicht aber für den ihn verursachenden weiteren Mangel (Hohlblocksteine) einstehen zu wollen.*)
b) §§ 477 Abs. 3, 639 Abs. 1 BGB sind auf Bauverträge, die der VOB unterliegen, jedenfalls insoweit entsprechend anzuwenden, als es sich um die Verjährungshemmung gemäß § 639 Abs. 2 BGB handelt.*)
c) Zur Frage, ob bei solchen Bauverträgen ein Beweissicherungsantrag des Bauherrn die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen unterbricht und in welchem Umfang.*)
VolltextIBRRS 2011, 4715
BGH, Urteil vom 18.09.1967 - VII ZR 88/65
a) Der Vertrag des Bauherrn mit dem Statiker ist Werkvertrag.*)
b) Schadensersatzansprüche aus Mängeln der Statikerleistung, die zu Mängeln am Bauwerk geführt haben, verjähren in fünf Jahren.*)
c) Zum Beginn dieser Verjährung.*)
VolltextIBRRS 2011, 4714
BGH, Urteil vom 25.09.1967 - VII ZR 46/65
Erfordert die Verwaltung eines zum Zwecke der Vermietung errichteten Bauwerks eine besonders umfangreiche Tätigkeit, so kann darin ein Gewerbebetrieb gesehen werden; die Forderungen der Handwerker, die bei der Errichtung des Bauwerks beteiligt waren, verjähren dann erst in vier Jahren (Ergänzung zu LM Nr. 9 zu § 196 BGB = NJW 63, NJW Jahr 63 Seite 1397).*)
VolltextIBRRS 2011, 4713
BGH, Urteil vom 28.09.1967 - VII ZR 81/65
Ein Anspruch des Bestellers auf Ersatz von Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln kann, wenn er nach Werkvertragsrecht nicht begründet ist, auch nicht auf die Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung oder über die Geschäftsführung ohne Auftrag gestützt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 4712
BGH, Urteil vom 18.03.1968 - VII ZR 142/66
Liefert ein Unternehmer auf Grund des Bauplans und einer von ihm angefertigten statischen Berechnung hergestellte Fertigbauteile sowie einen Verlegungsplan, so handelt es sich auch dann, wenn er nicht selbst den Einbau vornimmt, um Arbeiten bei einem Bauwerk, für die die fünfjährige Verjährungsfrist des § 638 BGB gilt.*)
VolltextIBRRS 2011, 4711
BGH, Urteil vom 21.03.1968 - VII ZR 84/67
a) Wenn das Gericht des ersten Rechtszugs die Klage wegen Verjährung abgewiesen hat, das Berufungsgericht dagegen den eingeklagten Anspruch für unverjährt hält, so darf die Sache nicht in den ersten Rechtszug zurückverwiesen werden.*)
b) Verlangt der Auftragnehmer auf Grund des § 6 Nr. 5 Abs. 2 VOB Teil B Ersatz von Mehraufwendungen, die ihm für die Ausführung der Vertragsleistung durch eine vom Auftraggeber zu vertretende Verschiebung und Verlängerung der Ausführung entstanden sind, so verjährt dieser Anspruch in der Frist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB.*)
VolltextIBRRS 2011, 4709
BGH, Urteil vom 16.05.1968 - VII ZR 40/66
a) Der Unternehmer kann vor Fertigstellung des Werkes die Bezahlung des Werklohns verlangen, wenn der Besteller die Erfüllung des Vertrags grundlos und endgültig ablehnt.*)
b) Der Unternehmer ist nicht auf die Rechte aus den §§ 642, 643 und 645 BGB beschränkt, wenn der Besteller ihm obliegende Mitwirkungspflichten endgültig verweigert. Er kann in diesem Falle auch Erfüllung durch Vorauszahlung des Werklohns beanspruchen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4708
BGH, Urteil vom 22.05.1968 - VIII ZR 21/66
Zur Rechtsnatur eines Vertrages über die Gestellung eines Raupenbaggers mit Bedienungsmann.*)
VolltextIBRRS 2011, 4707
BGH, Urteil vom 24.06.1968 - VII ZR 43/66
Der Diebstahl von Heizkörpern, die bereits eingebaut, jedoch vorübergehend zwecks Anstrichs abgelöst worden sind, ist als Beschädigung oder Zerstörung der Barleistung zu behandeln.*)
Der Auftragnehmer muß die Voraussetzungen für die Anwendung des § 7 Nr. 1 darlegen und beweisen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4706
BGH, Urteil vom 02.07.1968 - VI ZR 135/67
Ein stillschweigend geschlossener Vertrag, durch den die Führung der Aufsicht über einen Minderjährigen übernommen wird, ist nicht bereits darin zu sehen, daß zwei Elternpaare die gegenseitigen Besuche ihrer vier- und sechsjährigen Kinder in ihren Wohnungen dulden und das jeweils fremde Kind zusammen mit dem eigenen beim Spielen beaufsichtigen oder durch eine Hausgehilfin beaufsichtigen lassen. Es handelt sich hierbei vielmehr nur um eine tatsächliche Übernahme der Aufsicht, die als eine außerhalb der rechtsgeschäftlichen Sphäre liegende Gefälligkeit anzusehen ist, bei der es an dem Willen zu einer vertragsrechtlichen Bindung fehlt.*)
VolltextIBRRS 2011, 4705
BGH, Urteil vom 08.07.1968 - VII ZR 65/66
Bei einem der VOB unterliegenden Werkvertrag beginnt die Verjährungsfrist für die Schlußzahlung des Werklohns erst mit dem Ende des Jahres zu laufen, in das der nach § 16 Nr. 2 VOB (B) zu bestimmende Fälligkeitszeitpunkt fällt.*)
VolltextIBRRS 2011, 4704
BGH, Urteil vom 25.09.1968 - VIII ZR 108/66
Zur Frage der Haftung des Zwischenhändlers für Folgeschäden bei Lieferung fehlerhaften Treibstoffs.*)
VolltextIBRRS 2011, 4703
BGH, Urteil vom 21.11.1968 - VII ZR 89/66
Weigert sich eine Vertragspartei, dem berechtigten Verlangen der anderen Partei auf Anpassung des Vertrags wegen Änderung der Geschäftsgrundlage zu entsprechen, so darf sich grundsätzlich die betroffene Partei vom Vertrag lösen, und zwar bei einem der VOB unterliegenden Bauvertrag durch Kündigung.*)
VolltextIBRRS 2011, 4702
BGH, Urteil vom 05.12.1968 - VII ZR 127/66
Der Architekt, der sämtliche Architektenleistungen von der Planung bis zur örtlichen Bauaufsicht erbracht hat, kann für die Gebühren, die ihm hierfür - gegebenenfalls auch für die von ihm darüber hinaus erstellte statische Berechnung - zustehen, gemäß § 648 BGB die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück verlangen.*)
Wird der Architekt durch Vertragsverletzung des Bauherrn veranlaßt, den Architektenvertrag gemäß einer Vertragsbestimmung fristlos zu kündigen, so muß der Bauherr im Wege des Schadensersatzes den Architekten so stellen, wie wenn dieser die übernommenen Arbeiten hätte zu Ende führen können. Der Architekt kann dann nicht nur für die nicht mehr erbrachten Leistungen die im Vertrag hierfür vorgesehene Vergütung - unter Abzug ersparter Aufwendungen - beanspruchen, sondern auch für diesen ganzen Anspruch die Einräumung einer Sicherungshypothek am Baugrundstück verlangen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4701
BGH, Urteil vom 12.12.1968 - VII ZR 18/66
Zu der Frage, ob die Sachmängelansprüche der Erwerber von Wohnungseigentum an einem erst zu erstellenden Gebäude sich nach Kauf- oder Werkvertragsrecht richten.*)
VolltextIBRRS 2011, 4700
BGH, Urteil vom 16.12.1968 - VII ZR 141/66
Die Schlußzahlung wird nicht spätestens 2 Monate nach Einreichung der Schlußrechnung fällig, wenn die Prüfung und Feststellung der Schlußrechnung aus sachlichen, nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen innerhalb dieser Frist nicht erfolgen kann.*)
VolltextIBRRS 2011, 4699
BGH, Urteil vom 19.12.1968 - VII ZR 23/66
a) Ein zum Ausgleich führendes Gesamtschuldverhältnis besteht zwischen Architekt und Bauunternehmer auch dann, wenn der Bauherr den Bauunternehmer aus § 4 Nr. 7 VOB (B) oder auf Wandelung in Anspruch nimmt, soweit die Leistungen des Bauunternehmers dem Architekten zur Erfüllung von dessen Schadensersatzpflicht zugute kommen (Ergänzung zu BGHZ 43, BGHZ Band 43 Seite 227 = NJW 65, NJW Jahr 65 Seite 1175).*)
b) Der Architekt, der durch einen Planungsfehler die Schadensursache gesetzt hat, kann voll ausgleichspflichtig sein.*)
VolltextIBRRS 2011, 4698
BGH, Urteil vom 25.10.1968 - V ZR 80/65
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4684
OLG Dresden, Beschluss vom 28.10.1999 - 14 W 1786/98
Für die Klage auf Auftragsvergütung eines in Sachsen öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ist der ordentliche Rechtsweg eröffnet.*)
VolltextIBRRS 2011, 4678
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.07.2011 - 20 W 50/06
Werden mit der einseitigen Grundschuldbestellung die zur Rangherstellung erforderlichen Löschungserklärungen des Eigentümers mit beurkundet, so sind diese nicht mehr Durchführungserklärung, weil die Verpflichtung hierzu allenfalls in dem nicht beurkundeten Darlehensvertrag und nicht in der einseitigen Grundschuldbestellung begründet wird.
VolltextIBRRS 2011, 4669
LG Berlin, Urteil vom 29.04.2011 - 103 O 198/10
Die Behauptung, der Weiterbezug und das Absehen einer Kündigung könnten als Zustimmung gewertet werden, ist fehlerhaft und damit irreführend, § 5 Abs. 1 UWG, denn die Änderung eines Vertrages ist nur durch übereinstimmende Willenserklärungen beider Vertragsparteien möglich.
VolltextIBRRS 2011, 4663
OLG Bremen, Urteil vom 24.03.2011 - 5 U 32/10
1. Die Verjährung des Ausgleichsanspruchs zwischen zur Sanierung Verpflichteten gemäß § 24 Abs. 2 S. 4 BBodSchG beginnt erst mit der vollständigen Beendigung der Sanierungsmaßnahmen, nicht bereits mit dem Abschluss einzelner Teilmaßnahmen.*)
2. Dem Ausgleichsanspruch gemäß § 24 Abs. 2 S. 4 BBodSchG unterliegen nicht solche Kosten, die einem Beteiligten im Rahmen des Verwaltungsverfahrens entstanden sind (Rechtsanwaltsgebühren, Gebührenrechnungen der zuständigen Behörde). Soweit hier Ausgleichsansprüche nach den allgemeinen Bestimmungen in Betracht kommen, insbesondere aus Geschäftsführung ohne Auftrag, gelten hierfür die allgemeinen Verjährungsvorschriften.*)
VolltextIBRRS 2011, 4662
OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2000 - 11 U 2968/98
Der Subunternehmer verletzt seine vertraglichen Nebenpflichten gegenüber seinem Auftraggeber, wenn er das Vertragssoll durch direkte Verhandlungen mit dem Planer des Bauherrn abweichend vom üblichen Stand der Technik konkretisiert, ohne dies seinem Auftraggeber mitzuteilen. Kann wegen dieser unterlassenen Mitteilung der Auftraggeber sich gegen das Nachbesserungsverlangen des Bauleiters des Bauherrn nicht wehren, muss der Subunternehmer die Nachbesserungskosten ersetzen, die seinem Auftraggeber durch Anpassung der Leistung an den üblichen Stand der Technik entstehen, obwohl die Werkleistung selbst dem konkretisierten Vertragssoll entsprach.*)
VolltextIBRRS 2011, 4661
OLG Celle, Urteil vom 22.05.1996 - 20 U 15/95
1. Für die Abgrenzung zwischen Dienst- oder Werkvertrag und Dienstverschaffungsvertrag ist entscheidend, ob der Unternehmer, bei dem das Personal angestellt ist, die zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolges notwendigen Handlungen selbst organisiert (dann Dienst- oder Werkvertrag) oder ob er dem Vertragspartner geeignete Arbeitskräfte überläßt, die dieser nach eigenen betrieblichen Erfordernissen in seinem Betrieb einsetzt (Dienstverschaffungsvertrag mit sog. echten Leiharbeitsverhältnis). Entscheidend ist, wo das Weisungsrecht liegt.
2. Bei einem Dienstverschaffungsvertrag haftet der Schuldner vertraglich nicht für eine Schlechtleistung des “entliehenen” Personals, weil dieses bei der Erbringung seiner Dienste oder der Herstellung des Werkes nicht sein Erfüllungsgehilfe ist.
3. Der Schuldner darf und muß die überlassenen Arbeitskräfte allerdings bei ihrem Einsatz bezüglich der ordnungsgemäßen Art und Weise der Ausführung der Arbeiten überwachen. Insofern kann er für schuldhafte Pflichtverletzungen seiner Verrichtungsgehilfen deliktisch haften.
VolltextIBRRS 2011, 4655
BGH, Urteil vom 20.02.1969 - VII ZR 175/66
Der Bauunternehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, aus den ihm übergebenen Zeichnungen des Statikers die einzelnen Bauwerke errechnen zu müssen; er hat vielmehr Anspruch auf Aushändigung der für die Ausführung nötigen Unterlagen (VOB/B § VOBB § 3 Z. 1). Der Bauunternehmer hat seiner Pflicht auch nicht dadurch genügt, daß er sich erbietet, dem Polier des Bauunternehmers die aus den Plänen des Statikers nicht ersichtlichen Einzelmaße auf Anfrage anzugeben. Da im vorliegenden Fall dem Bauunternehmer die erforderlichen Ausführungszeichnungen für den Neubau eines Geschäftshauses mit Kino, trotz mehrfacher Mahnung nicht zur Verfügung gestellt wurden, auch eine fällige Abschlagzahlung nicht erfolgte, kündigte der Bauunternehmer den Vertrag gemäß VOB/B § VOBB § 9 Z. 1.*)
VolltextIBRRS 2011, 4654
BGH, Urteil vom 27.02.1969 - VII ZR 38/67
Im VOB-Bauvertrag ist die Fälligkeit der Vergütung nicht nach § BGB § 641 Abs. BGB § 641 Absatz 1 S. 1 BGB, sondern nach § 16 Z. 2 Abs. 1 S. 1 VOB/B zu beurteilen. Die Schlußzahlung der Werklohnforderung kann der Bauunternehmer demnach spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Einreichung einer prüfungsfähigen Schlußrechnung verlangen. Vor diesem Zeitpunkt kann auch die Verjährung des Anspruchs nicht beginnen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4653
BGH, Urteil vom 27.02.1969 - VII ZR 18/67
Eine Erklärung des Schuldners, er werde den restlichen Werklohn bezahlen, falls bzw. sobald die erhobenen Beanstandungen beseitigt seien, macht den Bestand der Forderung abhängig von Gegenansprüchen und stellt sie damit dem Grunde nach in Frage. Eine solche Erklärung ist daher kein Anerkenntnis i.S. von § 208 BGB.*)
VolltextIBRRS 2011, 4652
BGH, Urteil vom 05.05.1969 - VII ZR 26/69
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4650
BGH, Urteil vom 03.07.1969 - VII ZR 132/67
Bei einem Werkvertrag ist die Verjährungsbestimmung des § 638 BGB auch für einen Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen jedenfalls insoweit anzuwenden, als sich dieser Anspruch mit dem aus § 635 BGB deckt.*)
VolltextIBRRS 2011, 4648
BGH, Urteil vom 29.09.1969 - VII ZR 108/67
Zur Frage, ob die Allgemeine Gebührenordnung für die wirtschaftsprüfenden sowie wirtschafts- und steuerberatenden Berufe, herausgegeben vom Steuerberater Adolf Fitzke, (AllGO) als „übliche Vergütung” anzusehen ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 4647
BGH, Urteil vom 30.09.1969 - VI ZR 254/67
a) Zur Frage, ob einem Unternehmer unmittelbare Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger zustehen, wenn sein hergestelltes, aber noch nicht abgenommenes Werk (hier: auf dem Innenputz verklebte Kupferfolien, die sodann von einem anderen Unternehmer auftragsgemäß mit mehreren Schichten aufgeklebter Isolierplatten verdeckt sind), an dem er das Eigentum durch Verbindung verloren hat, von einem anderen Unternehmer beschädigt wird.*)
b) Über die Pflicht des Bestellers zur Abtretung von Schadensersatzansprüchen in solchem Falle, die ihm als Eigentümer und Vertragspartner des Schädigers gegen diesen zustehen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4646
BGH, Urteil vom 02.10.1969 - VII ZR 100/67
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4645
BGH, Urteil vom 22.10.1969 - VIII ZR 196/67
Art. 8 Nr. 5 der Allgemeinen Lieferbedingungen, wonach der Verkäufer die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen des Käufers aufschieben kann, findet keine Anwendung, wenn die Verpflichtung des Verkäufers darin besteht, einen Mangel der Kaufsache zu beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht.*)
VolltextIBRRS 2011, 4644
BGH, Urteil vom 23.10.1969 - VII ZR 149/67
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4642
BGH, Urteil vom 30.06.1970 - VI ZR 242/68
Rentenansprüche aus § 844 Abs. 2 BGB, die im Laufe des Rechtsstreits wegen einer wesentlichen Veränderung der für die Schadensbemessung maßgebenden Lohn- und Preisverhältnisse erhöht werden, können nicht mit der Einrede der Verjährung bekämpft werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 4641
BGH, Urteil vom 01.07.1970 - IV ZR 1178/68
a) Der Maklervertrag, in dem sich der Auftraggeber verpflichtet, ein Grundstück zu festgelegten Bedingungen an jeden von dem Makler zugeführten Interessenten zu verkaufen, bedarf der notariellen Beurkundung. Ist diese Form nicht eingehalten, so ist auch das dem Makler gegebene Versprechen einer Vertragsstrafe für den Fall der Ablehnung des Verkaufs an den zugeführten Interessenten unwirksam.*)
b) Auch wenn dem Makler, der den Verkauf eines Grundstücks vermitteln soll, ein Alleinauftrag erteilt ist, kann eine von dem Auftraggeber zu entrichtende Vertragsstrafe nicht allein dafür vereinbart werden, daß der Auftraggeber den Vertrag während dessen Laufzeit kündigt, ohne das Verkaufsobjekt anderweitig zu veräußern.*)
VolltextIBRRS 2011, 4640
BGH, Urteil vom 13.07.1970 - VII ZR 189/68
Zur Ermittlung des Verkehrswerts bebauter Grundstücke, bei denen die Eigennutzung im Vordergrund steht.*)
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