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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3450 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 4639
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Beförderung eines reparaturbedürftigen Baggers mit einem Tieflader

BGH, Urteil vom 14.07.1970 - VI ZR 203/68

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4638
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Mithaftung für die Nichtabführung von Prämiengeldern

BGH, Urteil vom 19.11.1970 - VII ZR 238/68

Zur Frage des Eintritts in einen bestehenden Generalagenturvertrag und der sich daraus ergebenden Mithaftung für die Nichtabführung von Prämiengeldern. Die sog. Unklarheitenregel gilt grundsätzlich nur bei Formularverträgen.*)

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IBRRS 2011, 4637
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Zur Ausgleichbarkeit v. Prozeßkosten zw. Gesamtschuldnern

BGH, Urteil vom 16.02.1971 - VI ZR 150/69

Der Grundsatz der Unausgleichbarkeit von Prozeßkosten, die einem von mehreren Gesamtschuldnern im Zuge eines vom Gläubiger angestrengten Rechtsstreits auferlegt worden sind, schließt nicht die Ausgleichung von solchen Prozeßkosten aus, die der in Anspruch genommene Schuldner zur Abgeltung eines Teils der Hauptforderung durch Vergleich übernommen hat.*)

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IBRRS 2011, 4636
ProzessualesProzessuales
Schiedswesen-Verfahrensrecht-Vorschußzahlungspflicht im Schiedsgerichtsverfahren

BGH, Urteil vom 22.02.1971 - VII ZR 110/69

a) Der Schiedskläger kann vom Schiedsbeklagten nicht verlangen, daß dieser den gesamten vom Schiedsgericht geforderten Vorschuß zahlt. Der Schiedsbeklagte ist vielmehr im Innenverhältnis zum Schiedskläger nur zur Zahlung des gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB auf ihn entfallenden Anteils verpflichtet.*)

b) Sind am Schiedsverfahren ein Kläger und zwei Beklagte beteiligt, so haben (im Innenverhältnis des Klägers zu den beiden Beklagten) der Kläger allein und die beiden Beklagten zusammen jeweils die Hälfte des an das Schiedsgericht zu zahlenden Vorschusses zu tragen.*)

c) Auch bei Armut des Schiedsklägers ist der Schiedsbeklagte diesem gegenüber nicht verpflichtet, den gesamten Vorschuß an das Schiedsgericht zu zahlen. Aus der „Verfahrensförderungspflicht” des Schiedsbeklagten läßt sich das nicht herleiten.*)

d) Zur Frage, ob die Erhebung der Einrede des Schiedsvertrages in einem früheren Verfahren der Parteien vor dem ordentlichen Gericht dazu führen kann, daß der Schiedsbeklagte ausnahmsweise nach Treu und Glauben dem Schiedskläger gegenüber verpflichtet ist, den gesamten Vorschuß an das Schiedsgericht zu zahlen (im gegebenen Fall verneint).*)

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IBRRS 2011, 4635
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Werkvertrag-Verjährung d. Ersatzanspruchs aus §§ 823ff. neben vertr. SE-Anspruch

BGH, Urteil vom 04.03.1971 - VII ZR 40/70

Kann der Besteller vom Unternehmer wegen eines Mangels des Werkes Schadensersatz nach § 635 BGB und zugleich aus unerlaubter Handlung nach den §§ 823 ff. BGB verlangen, so verjährt der Deliktsanspruch - unabhängig von der für den Vertragsanspruch in § 638 BGB getroffenen Regelung - nach § 852 BGB.*)

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IBRRS 2011, 4634
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Begleichung d. Reparaturkosten bei Heizungsanlage

BGH, Urteil vom 15.03.1971 - VII ZR 153/69

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4633
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Vertragsrecht - Politischer Widerstand als Auftragsvertrag

BGH, Urteil vom 17.05.1971 - VII ZR 146/69

Zu der Frage, ob bei der Übernahme einer politischen Widerstandstätigkeit ein Auftragsvertrag vorliegt.*)

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IBRRS 2011, 4632
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekten / Ingenieure-Haftung b. Konstruktionsmängeln bzgl. Dachbeschichtung

BGH, Urteil vom 12.07.1971 - VII ZR 239/69

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4631
BauvertragBauvertrag
Nichterfüllung d.Pflicht des Bestellers zum Abruf der Werkleistung

BGH, Urteil vom 30.09.1971 - VII ZR 20/70

Die einem Besteller vereinbarungsgemäß obliegende Pflicht zum Abruf der vom Unternehmer zu erbringenden Werkleistung stellt in der Regel keine Hauptverpflichtung dar, durch deren Nichterfüllung die Rechtsfolgen des § 326 BGB herbeigeführt werden können.*)

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IBRRS 2011, 4630
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Mängelbeseitigung bei brüchiger Hauswand

BGH, Urteil vom 28.10.1971 - VII ZR 139/70

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4627
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Abgrenzung SE-Ansprüche aus § 635

BGH, Urteil vom 20.01.1972 - VII ZR 148/70

a) Zur Abgrenzung der Schadensersatzansprüche aus § 635 BGB und aus positiver Vertragsverletzung.*)

b) Hat ein Architekt einen Statiker im eigenen Namen mit der statischen Berechnung für das Bauwerk eines Dritten (Bauherrn) beauftragt und wird der Architekt vom Bauherrn wegen Mängeln des Bauwerks in Anspruch genommen, die durch Fehler der statischen Berechnung verursacht sind, so ist der Schadensersatzanspruch des Architekten gegen den Statiker nach § 635 BGB zu beurteilen und verjährt nach § 638 BGB in 5 Jahren.*)

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IBRRS 2011, 4626
AmtshaftungAmtshaftung
Schadensersatz/Aufwendungen bei Unfalltod eines Bundeswehrsoldaten

BGH, Urteil vom 25.01.1972 - VI ZR 10/71

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4623
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragsverletzung b. durch Mängel d. Werkes entstandenen Schäden

BGH, Urteil vom 13.04.1972 - VII ZR 4/71

Ist infolge eines Mangels an einer vom Beklagten hergestellten industriellen Ölfeuerungsanlage ein Brandschaden an den Fabrikgebäuden entstanden, so handelt es sich nicht um Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Werkvertrags (§ 635 BGB), sondern aus positiver Vertragsverletzung. Der Ersatzanspruchs verjährt daher nicht in der kurzen Frist des § 638 BGB.*)

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IBRRS 2011, 4622
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Allgemeines Vertragsrecht-Abtretung genossenschaftl. Auseinandersetzungsguthaben

BGH, Urteil vom 27.04.1972 - II ZR 122/70

a) Bei Abtretung einer aufschiebend bedingten Forderung (hier: eines genossenschaftlichen Auseinandersetzungsguthabens) kann der Schuldner gegenüber dem neuen Gläubiger ein Zurückbehaltungsrecht auch dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch bei der Abtretung zwar dem Rechtsgrund nach schon gegeben, aber noch nicht fällig war, sofern dieser Anspruch spätestens zugleich mit der abgetretenen Forderung fällig geworden ist.*)

b) In einem solchen Fall kann der Schuldner unter den sonstigen Voraussetzungen des § 406 BGB gegen die abgetretene Forderung auch mit einer Gegenforderung aufrechnen, die zwar später als die abgetretene Forderung, aber noch während des bestehenden Zurückbehaltungsrechts fällig geworden ist.*)

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IBRRS 2011, 4621
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Verjährungsunterbrechung durch Zahlungsbefehl

BGH, Urteil vom 30.05.1972 - I ZR 75/71

Soll die Verjährung eines einem Dritten zustehenden Anspruchs durch einen demnächst zuzustellenden Zahlungsbefehl unterbrochen werden (§§ 693 Abs. 2, 696 Abs. 2 ZPO), so muß in dem Zahlungsbefehl angegeben werden, daß ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend gemacht werde.*)

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IBRRS 2011, 4620
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Sonstiges Zivilrecht - Gesamtschuldverhältnis bei rechtlicher Zweckgemeinschaft

BGH, Urteil vom 29.06.1972 - VII ZR 190/71

Haben für einen Schaden zwei Schuldner Ersatz zu leisten, der eine wegen einer Eigentumsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB, der andere, weil er einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Eigentümer, dessen Eigentum vor Beeinträchtigungen Dritter zu schützen, schuldhaft nicht gehörig nachgekommen ist, so haften beide als Gesamtschuldner. Der Ausgleich zwischen ihnen vollzieht sich deshalb nach § 426 Abs. 1 BGB. In einem solchen Falle steht dem Vertragsschuldner gegen den Eigentümer kein Anspruch aus § 255 BGB zu.*)

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IBRRS 2011, 4619
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Vertragsrecht - Formbedürftigkeit v. Verlängerungsvereinbarungen

BGH, Urteil vom 27.10.1972 - V ZR 37/71

Eine Vereinbarung, durch welche die Partner eines Grundstückkaufvertrages die darin festgesetzte Frist für die Ausübung eines aufschiebend bedingten Wiederkaufrechts nachträglich verlängern, bedarf nicht der notariellen Beurkundung.*)

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IBRRS 2011, 4618
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Werkvertrag-Haftung b.schuldloser Nichterfüllung d.abgeschlossenen Reisevertrags

BGH, Urteil vom 30.11.1972 - VII ZR 239/71

Wird eine Reise unausführbar, weil der Reisende erst nach Abschluß des Reisevertrages erlassene verschärfte Gesundheitsbestimmungen schuldlos nicht zu erfüllen vermag, ohne deren Einhaltung das Reiseziel zu dem festgelegten Zeitpunkt nicht zu erreichen ist, so kann der Reiseunternehmer nur einen der bereits geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.*)

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IBRRS 2011, 4616
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensersatz für mangelhafte Isolierung eines Futtersilos

BGH, Urteil vom 15.03.1973 - VII ZR 175/72

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4615
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Kein Honorar f. Makler bei Ausschluss durch not. beurk.Vertrag

BGH, Urteil vom 25.04.1973 - IV ZR 80/72

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4613
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Vertragsrecht-Formbedürftigkeit d. Vertrags b. Grundstücksverkauf

BGH, Urteil vom 26.10.1973 - V ZR 194/72

Schon nach § 313 BGB a.F. war auch eine Abänderung des Grundstücksveräußerungsvertrags zugunsten des Veräußerers beurkundungspflichtig.*)

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IBRRS 2011, 4612
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz wg. Beschädigung des Daches bei Flugzeughalle

BGH, Urteil vom 21.02.1974 - VII ZR 52/72

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4611
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Werkvertrag-Zur Sorgfaltspflicht d.Chemikers bei Durchführung v. Wasseranalyse

BGH, Urteil vom 28.02.1974 - VII ZR 120/72

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4608
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Werkvertrag-Nichterfüllung eines Luftbeförderungsvertrags durch Reiseunternehmer

BGH, Urteil vom 21.03.1974 - VII ZR 87/73

Zur Schadenshaftung eines Reiseunternehmers wegen Nichterfüllung eines Luftbeförderungsvertrages.*)

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IBRRS 2011, 4604
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verkäufer muss dem Käufer auch die behobenen Mängel anzeigen

OLG München, Urteil vom 09.11.2011 - 20 U 3106/11

1. Die Vorschriften über Sachmängelgewährleistung schließen einen Schadenersatzanspruch des Käufers wegen Verschuldens bei Vertragsschluss dann nicht aus, wenn er auf eine vorsätzliche Verletzung der Offenbarungspflicht des Verkäufers über die Beschaffenheit der Kaufsache zurückgeht. Auf Fragen des Käufers im Verlauf der Vertragsverhandlungen ist der Verkäufer verpflichtet, alles mitzuteilen, was er zur konkreten Frage weiß, um dem Käufer auf dieser Grundlage eine Abwägung zu ermöglichen, ob und zu welchem Preis er kaufen will.

2. Ein Verkäufer, der eine nach diesen Maßstäben gebotene Aufklärung unterlässt, verhält sich arglistig, sofern er den verschwiegenen Umstand mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass sein Vertragspartner hiervon keine Kenntnis hat, auch nicht auf Grund von Indizien imstande ist, den Umstand zu erkennen, und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt schließen würde.

3. Auch ein behandelter Hausbockbefall vermag Einfluss auf eine Kaufentscheidung zu nehmen

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IBRRS 2011, 4600
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gegenstand von Stundenlohnarbeiten als Schlüssigkeitsvoraussetzung

KG, Urteil vom 29.02.2000 - 4 U 1926/99

Eine Klage auf Vergütung von Stundenlohnarbeiten, in der lediglich vorgetragen wird, welcher Arbeiter auf welcher Baustelle an welchen Tagen wie viele Stunden gearbeitet hat, nicht jedoch, welche Arbeiten er ausgeführt hat, ist unschlüssig. Das gilt für den VOB-Bauvertrag und für den BGB-Bauvertrag. Dieselben Grundsätze gelten auch bei einer Klage auf Vergütung von Maschinenleistungen.

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IBRRS 2011, 4599
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Restwerklohn trotz vorangeg. SE-Forderung wg. Feuchtigkeitsschäden

OLG Celle, Urteil vom 26.03.2001 - 14 U 141/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4598
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werkvertrag- Höhendifferenz als geltendgemachter Mangel bei Kanalverlegung

OLG Bamberg, Urteil vom 24.01.2000 - 4 U 174/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4596
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sittenwidriger Werkvertrag bei erheblicher Preiserhöhung

KG, Urteil vom 28.03.1995 - 7 U 6252/94

Ein Werkvertrag, bei dem der Werkunternehmer das vierfache der üblichen Vergütung verlangt und bei dem das Angebot so abgefaßt ist, daß der Eindruck eines erheblich niedrigeren Preises entsteht, ist wegen Sittenwidrigkeit nichtig.

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IBRRS 2011, 4595
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Allg. Vertragsrecht - Auslegung v. Leistungsverzeichnis z. Bewehrungsberechnung

OLG Braunschweig, Urteil vom 14.10.1993 - 1 U 11/93

Ohne einen gesonderten Hinweis in einem Leistungsverzeichnis ist die gesamte Bewehrung für die Decken, auch die für eine Fertigteildecke, in der dafür vorgesehenen Position des Leistungsverzeichnisses abzurechnen.




IBRRS 2011, 4594
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
SE bei Baugerätestillstand zur Ausführung von Tiefbauarbeiten

OLG Braunschweig, Urteil vom 18.03.1994 - 4 U 51/93

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4586
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Aufrechnungslage und Erfüllbarkeit der Hauptforderung

BGH, Beschluss vom 26.10.2011 - XII ZR 9/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4577
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Kündigung aus wichtigem Grund: Abmahnung erforderlich!

BGH, Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 3/11

Für eine Abmahnung nach § 314 BGB genügt die bloße Rüge vertragswidrigen Verhaltens nicht; darüber hinaus muss aus der Erklärung des Gläubigers für den Schuldner deutlich werden, dass die weitere vertragliche Zusammenarbeit auf dem Spiel steht und er für den Fall weiterer Verstöße mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss.*)

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IBRRS 2011, 4576
ProzessualesProzessuales
Sonstiges Zivilrecht - Verjährung v. Gewährleistungsanspr.aus einem Reisevertrag

BGH, Urteil vom 04.04.1974 - VII ZR 102/73

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4574
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Aufrechnungsverbot in AGB im Konkursfall

BGH, Urteil vom 02.12.1974 - II ZR 132/73

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4572
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekten & Ingenieure -Koppelungsverbot bei Architektenaufträgen

BGH, Urteil vom 10.04.1975 - VII ZR 254/73

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4570
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Revision gegen Grundurteil; Mitverschulden eines Bauherrn

BGH, Urteil vom 12.06.1975 - III ZR 34/73

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4569
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kündigung eines Architektenvertrages

BGH, Urteil vom 12.06.1975 - VII ZR 168/73

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4568
ImmobilienImmobilien
Anwendbarkeit der Grundsätze über den sog. Eigengrenzüberbau

BGH, Urteil vom 20.06.1975 - V ZR 206/74

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4564
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Gefahrenschutzpflicht in der Schiffahrt

BGH, Urteil vom 15.12.1975 - II ZR 54/74

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4563
VersicherungenVersicherungen
Inhalt und Tragweite eines „Anerkenntnisses”

BGH, Urteil vom 24.03.1976 - IV ZR 222/74

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4562
ImmobilienImmobilien
Formbedürftigkeit von Abänderungsverträgen

BGH, Urteil vom 05.05.1976 - IV ZR 63/75

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4560
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Aufklärungspflicht bei Vertragsverhandlungen

BGH, Urteil vom 24.03.1977 - III ZR 198/74

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4552
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Fristversäumung wegen "Trödelei" der Rechtsschutzversicherung

LG München I, Urteil vom 30.06.2011 - 36 S 18551/10

Die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt nicht die an einen Beschlussanfechtungskläger zu stellenden Anforderungen hinsichtlich der Förderung einer alsbaldigen Zustellung.*)

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IBRRS 2011, 4551
GewerberaummieteGewerberaummiete
Sind Center-Managementkosten umlagefähig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2009 - 24 U 129/08

1. Hat der Vermieter formell ordnungsgemäß abgerechnet, steht dem Mieter ein vertraglicher Rückerstattungsanspruch zu, soweit die geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen durch die in dem betreffenden Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallenen Nebenkosten nicht aufgezehrt sind.*)

2. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot darf der Vermieter in Gewerberaummietverhältnissen nur angemessene und erforderliche Kosten umlegen, wobei ihm hierbei ein billiges Ermessen einzuräumen ist.*)

3. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kosten der umlagefähigen Hauswartstätigkeit einerseits und die nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten andererseits nachvollziehbar aufzuschlüsseln, so dass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können.*)

4. Der Begriff der "Center-Managementkosten" ist ohne zusätzliche Erläuterungen nicht hinreichend bestimmt, weil keine tragfähigen Erkenntnisse dazu vorliegen, welche Tätigkeiten üblicherweise mit dem Center-Management verbunden sind.*)

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IBRRS 2011, 4541
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Schmerzensgeld für Asbestbelastung einer Atelierwohnung

LG Dresden, Urteil vom 25.02.2011 - 4 S 73/10

Derjenige Mieter, der angesichts einer über viele Jahre währenden Schadstoffexposition in seinem Wohnungs- und Arbeitsumfeld (hier: Asbestbelastung der "Sanierungsdringlichkeitsstufe I") heute mit der Gewissheit leben muss, dass bei ihm ein deutlich erhöhtes Risiko besteht, an Lungenkrebs oder anderen Krankheitsbildern der Lunge verfrüht zu versterben, kann wegen seiner psychischen Beeinträchtigung vom Vermieter jedenfalls dann Schmerzensgeld verlangen, wenn diesem infolge eines früheren Verdachtshinweises seitens des Mieters bzw. infolge der besonderen Asbestproblematik in den Neuen Bundesländern vor "der Wende", als flächendeckend schwach gebundene Asbestprodukte verwendet worden sind, das Erkrankungsrisiko bekannt sein musste.

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IBRRS 2011, 4535
ProzessualesProzessuales
Löschung einer lebenslangen Vormerkung: Welche Nachweise?

KG, Beschluss vom 24.02.2011 - 1 W 472/10

1. Ist eine Vormerkung zunächst zur Sicherung eines nur auf Lebenszeit des Berechtigten eingeräumten Eigentumsverschaffungsanspruchs bewilligt worden, so genügt der urkundliche Nachweis des Todes des Berechtigten nicht zur Löschung der Vormerkung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises.*)

2. Eine dem Notariatsangestellten in einem Grundstückskaufvertrag erteilte Durchführungsvollmacht erstreckt sich, selbst wenn sie zur Abgabe von Löschungsbewilligungen berechtigt, ohne besondere Anhaltspunkte nicht auf die Bewilligung der Löschung einer Vormerkung, die einen auf Lebenszeit des Veräußerers eingeräumten, aufschiebend bedingten Rückerwerbsanspruch sichern sollte und über deren Löschung nach dem Tode des Berechtigten die Vertragsurkunde keine Regelungen enthält.*)

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IBRRS 2011, 4523
ImmobilienImmobilien
Nichtbeurkundung der Baubeschreibung im Grundstückskaufvertrag

BGH, Urteil vom 23.09.1977 - V ZR 90/75

Wird in einen notariellen Grundstückskaufvertrag als Teil dieses Vertrags die Verpflichtung des Verkäufers zur Errichtung eines Hauses aufgenommen, so ist dem Erfordernis notarieller Beurkundung nicht genügt, wenn in dem Vertrag auf eine diesem nicht beigefügte Baubeschreibung Bezug genommen wird (Abweichung von BGHZ 63, 359 = NJW 1975, 536).*)

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IBRRS 2011, 4522
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag

BGH, Urteil vom 29.09.1977 - VII ZR 134/75

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4520
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Verjährungsunterbrechung durch Zedentenklage

BGH, Urteil vom 11.11.1977 - I ZR 80/75

Bei der stillen Sicherungszession ist der Zedent regelmäßig befugt, die abgetretene Forderung einzuziehen und Zahlung an sich zu verlangen. Geschieht das durch Klageerhebung oder Zustellung eines Mahnbescheids, wird die Verjährung der Forderung nach Maßgabe der §§ 209 BGB, 270 III, 693 II ZPO auch dann unterbrochen, wenn die Sicherungszession nicht offengelegt wird.*)

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