Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 4182OLG Celle, Urteil vom 11.06.2009 - 6 U 10/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4175
BGH, Urteil vom 05.05.1992 - X ZR 115/90
Zum Rücktritt wegen verspäteter Fertigstellung einer UNIX-kompatiblen CPU-Karte.
VolltextIBRRS 2011, 4168
OLG Köln, Urteil vom 10.03.2011 - 7 U 158/10
Auch für Auskünfte, deren Erteilung ein Amtsträger übernimmt, ohne dazu verpflichtet zu sein, ist anerkannt, dass sie richtig sein müssen.
VolltextIBRRS 2011, 4159
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.12.2010 - 2-11 S 135/09
Aus unverbindlichen Absprachen zwischen den Mietvertragsparteien mit dem Ziel, die Wohnsituation des Mieters zu verbessern, folgt kein Anspruch auf Verbesserung des Trittschallschutzes.
VolltextIBRRS 2011, 4158
AG Meiningen, Urteil vom 18.02.2010 - 11 C 651/09
Wenn ein Unternehmer mit der Aussage "Kostenlose Steinschlagbeseitigung oder Reparatur" wirbt und dann von seinem Kunden Geld fordert, muss er vor Durchführung der Reparatur alle Eventualitäten geklärt haben. Er muss geklärt haben, ob der Teilkaskoversicherer die Schadensbeseitigung übernimmt oder nicht. Ist eine solche Klärung nicht erfolgt, besteht kein Werklohnanspruch gegen den Kunden.
VolltextIBRRS 2011, 4146
BGH, Urteil vom 22.03.1995 - VIII ZR 20/94
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4100
BGH, Urteil vom 10.05.1995 - VIII ZR 264/94
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4099
BGH, Urteil vom 14.07.1995 - V ZR 45/94
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4098
BGH, Urteil vom 17.10.1995 - VI ZR 246/94
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4097
BGH, Urteil vom 24.11.1995 - V ZR 88/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4096
BGH, Urteil vom 22.12.1995 - V ZR 334/94
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4095
BGH, Urteil vom 10.01.1996 - VIII ZR 327/94
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4093
BGH, Urteil vom 26.03.1996 - X ZR 100/94
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4091
BGH, Urteil vom 03.04.1996 - VIII ZR 3/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4090
BGH, Urteil vom 26.06.1996 - XII ZR 38/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4088
BGH, Urteil vom 10.10.1997 - V ZR 74/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4087
OLG München, Urteil vom 26.10.2011 - 3 U 1548/11
Ergibt sich aus den Zeugenaussagen die Notwendigkeit, Sachverständigengutachten einzuholen, etwa weil das Gericht die Beweisführung einer Partei als unzureichned betrachtet, oder weil es selbst eine Beweiserhebung als notwendig ansieht, so muss das Gericht das Gutachten einholen, ansonsten stellt dies einen schweren Verfahrensfehler dar.
VolltextIBRRS 2011, 4086
OLG Brandenburg, Urteil vom 18.10.2011 - 2 U 35/09
1. Dritter im Sinne des § 839 BGB ist jeder, dessen Interessen die Amtspflicht dient und in dessen Rechtskreis durch die Pflichtverletzung eingegriffen wird. Bei einer Auskunft besteht die Amtspflicht gegenüber jedem, auf dessen Antrag oder in in dessen Interesse die Auskunft erteilt wird.
2. Erteilt die Gemeinde bzw. das Bauamt einem Baufinanzierer unrichtige Informationen in Bezug auf Bebaubarkeit eines Grundstücks und gewährt dieser daraufhin ein Baudarlehn, ist die Gemeinde zum Schadensersatz verpflichtet, wenn das Grundstück im Ergebnis wegen fehlender Bebaubarkeit weniger wert ist und dementsprechend weniger Sicherheit bietet.
VolltextIBRRS 2011, 4084
OLG München, Beschluss vom 05.08.2010 - 27 Wx 45/10
Die Verpflichtung des Eigentümers dem Versprechensempfänger, mehrere beschränkte persönliche Dienstbarkeiten gleichen Inhalts zugunsten beliebiger vom Versprechensempfänger benannter Dritter zu bestellen, kann durch eine Vormerkung gesichert werden.
VolltextIBRRS 2011, 4080
BGH, Urteil vom 01.02.2007 - IX ZR 180/04
Der Lauf der Verjährungsfrist nach § 68 StBerG wird seit 1. 1. 2002 durch Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände gehemmt.*)
VolltextIBRRS 2011, 4072
BGH, Urteil vom 30.06.1998 - VI ZR 260/97
Die Fortsetzung von Verhandlungen wird erst dann verweigert im Sinne des § 852 Abs. 2 BGB, wenn ein Abbruch der Verhandlungen klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht wird.*)
VolltextIBRRS 2011, 4071
BGH, Urteil vom 30.06.1998 - VI ZR 357/96
Die Verjährungshemmung des § 852 Abs. 2 BGB wirkt für einen abtrennbaren Teil eines Anspruchs ausnahmsweise dann nicht, wenn die Parteien nur über einen anderen Teil verhandelt haben.*)
VolltextIBRRS 2011, 4070
BGH, Urteil vom 23.03.1999 - VI ZR 101/98
1. Bei einer stillen Sicherungszession macht der Zedent die abgetretene Forderung grundsätzlich als Berechtigter geltend und führt damit die Unterbrechung der Verjährung herbei, auch wenn er die Abtretung nicht aufdeckt. *)
2. In einer späteren Umstellung des Klagantrages auf Zahlung an den Zessionar nach Offenlegung der Zession liegt keine Änderung des Streitgegenstandes.*)
VolltextIBRRS 2011, 4068
BGH, Urteil vom 19.10.1999 - X ZR 26/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4067
BGH, Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98
1. Die urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage in einem anderen Verfahren ermöglicht regelmäßig auch dann keine verfahrensrechtlich zulässige Beurteilung der Glaubwürdigkeit dieses Zeugen, wenn sich in der Akte des anderen Verfahrens Vermerke über die Umstände der seinerzeitigen Vernehmung finden.*)
2. Zu den Anforderungen an eine hinreichende Individualisierung des mit Mahnbescheidsantrag geltend gemachten Anspruchs.*)
VolltextIBRRS 2011, 4066
BGH, Urteil vom 29.03.2000 - VIII ZR 81/99
1. Auch bei der Auslegung eines beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts muss sich der Vertretene, der das Handeln eines in seinem Namen auftretenden vollmachtlosen Vertreters nachträglich genehmigt, dessen Kenntnis und dessen Verständnis vom Inhalt der abgegebenen Erklärungen nach § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen.*)
2. Zur Vergütung des Kaufmanns nach § 354 HGB.*)
VolltextIBRRS 2011, 4063
BGH, Urteil vom 15.09.2005 - I ZR 58/03
Die in Ziff. 24 ADSp (Fassung 1998) enthaltene Haftungsbegrenzung bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung durch einfache Erfüllungsgehilfen ist im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten gem. § 9 II Nr. 2 AGBG a.F. unwirksam, weil sie unangemessen von der gesetzlichen Haftungsregelung in § 475 HGB, § 278 BGB abweicht.*)
VolltextIBRRS 2011, 4061
BGH, Urteil vom 13.03.2001 - VI ZR 142/00
Zur Sorgfaltspflicht eines Veranstalters von Musikkonzerten gegenüber den Gefahren, die Konzertbesuchern durch Gehörschäden infolge übermäßiger Lautstärke der dargebotenen Musik drohen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4060
BGH, Urteil vom 20.02.2001 - VI ZR 179/00
Zum Begriff des Verhandelns im Sinne des § 852 Abs. 2 BGB, wenn der Schädiger selbst mit einem Schreiben seines Rechtsanwalts an den Anwalt des Geschädigten mit der Frage herantritt, ob bzw. welche Ansprüche geltend gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 4059
BGH, Urteil vom 15.11.2000 - VIII ZR 324/99
Zu der Frage einer Vertragsanpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage beim Kauf eines Rückübertragungsanspruchs.*)
VolltextIBRRS 2011, 4058
BGH, Urteil vom 20.04.2000 - VII ZR 116/99
Der auf vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts zurückzuführende Zeitraum wird nicht auf den Zeitraum angerechnet, der im Zusammenhang mit der Frage maßgeblich ist, ob die Zustellung einer Klage trotz einer von dem Kläger zu vertretenden Verzögerung noch demnächst im Sinne des § 270 Abs. 3 ZPO erfolgt ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 4057
BGH, Beschluss vom 16.06.2000 - BLw 19/99
Bei der Frage, ob eine Abfindungsvereinbarung aus Anlass des Ausscheidens eines Mitglieds aus einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft sittenwidrig ist (§ 138 Abs. 1 BGB), kommt es nicht auf die Grundsätze an, die für die Sittenwidrigkeit gegenseitiger Verträge gelten (Gedanke des besonders groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung). Vielmehr ist entscheidend, ob der in der Abfindungsvereinbarung liegende Verzicht des Mitglieds auf Ansprüche erheblich über das hinausgeht, was die Genossenschaft nach der Vereinbarung zu zahlen bereit ist, und ob der Verzicht bei einer Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck als ein in seinem Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbarendes Geschäft darstellt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 5. März 1999, BLw 52/98, WM 1999, 910 = AgrarR 1999, 248).*)
VolltextIBRRS 2011, 4056
BGH, Urteil vom 14.01.2005 - V ZR 260/03
Kaufvertrag ist infolge fehlerhafter Rentabilitätsberechung nicht sittenwidrig.
VolltextIBRRS 2011, 4053
BGH, Urteil vom 11.11.2010 - III ZR 57/10
Der Inhaber eines DSL-Anschlusses hat kein Recht zur Kündigung des mit dem Telekommunikationsunternehmen geschlossenen Vertrags vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, wenn er an einen Ort umzieht, an dem keine Leitungen verlegt sind, die die Nutzung der DSL-Technik zulassen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4049
LG Bochum, Urteil vom 11.05.2010 - 11 S 291/09
Auch die mietvertragliche Verpflichtung zur Zahlung einer Sicherheitsleistung unterliegt der Verjährung.
VolltextIBRRS 2011, 4044
BGH, Urteil vom 12.11.2009 - IX ZR 152/08
Die Verjährung wird auch durch eine Streitverkündung gehemmt, die im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erklärt wird.*)
IBRRS 2011, 4039
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.01.2011 - 2-11 S 277/10
1. Der Zugang einer formell ausreichenden Abrechnung beim Mieter ist Voraussetzung für den Beginn der Einwendungsfrist nach § 556 Abs. 3 BGB.
2. Formal ordnungsgemäß ist eine Abrechnung, die eine Zusammenstellung der Gesamtkosten enthält sowie die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug seiner Vorauszahlungen; sie muss ferner gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar sein.
VolltextIBRRS 2011, 4028
OLG Dresden, Urteil vom 30.08.2011 - 14 U 367/11
1. Anpflanzungen, die insbesondere zu DDR-Zeiten gesetzt wurden und nunmehrige gesetzliche Mindestabstände zu den Grenzen verletzen, genießen nach wie vor den Schutz gesetzlicher Ausschlussfristen (hier SächsNRG § 15).
2. Unabhängig von der Ausschlussfrist gilt die gesetzliche Regelverjährung von drei Jahren (SächsNRG § 14 Abs. 1).
3. Ein Abweichen von den nachbarrechtlichen Sonderregelungen auf der Grundlage des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses (BGB § 242) kommt nur höchst ausnahmsweise in Betracht.
VolltextIBRRS 2011, 4009
BGH, Urteil vom 21.09.2011 - VIII ZR 184/10
Bei der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrags mit Andienungsrecht und ohne Mehrerlösbeteiligung steht eine Versicherungsentschädigung, die aufgrund eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalls vom Haftpflichtversicherer des Schädigers wegen der Beschädigung des Leasingfahrzeugs auf Totalschadensbasis gezahlt wird, dem Leasinggeber zu, soweit sie nicht vom Leasingnehmer zur Reparatur des Leasingfahrzeugs verwendet wird. Das gilt auch insoweit, als die Versicherungsentschädigung den zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages noch nicht amortisierten Gesamtaufwand des Leasinggebers einschließlich des kalkulierten Gewinns übersteigt (Fortführung von BGH, WM 2008, 368).*)
VolltextIBRRS 2011, 4003
BGH, Urteil vom 20.09.2011 - VI ZR 282/10
Das Befahren der linken Fahrbahn durch den am fließenden Verkehr teilnehmenden Fahrzeugführer beseitigt nicht die Verpflichtung des aus einem Grundstück auf die Straße Einfahrenden, dem fließenden Verkehr den Vorrang zu belassen und diesen nicht zu behindern.*)
VolltextIBRRS 2011, 3991
KG, Beschluss vom 14.07.2011 - 1 W 193/11
Erwirbt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Grundstücks- oder Wohnungseigentum, reicht es für die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch aus, wenn die GbR und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sind und die für die GbR Handelnden erklären, dass sie deren alleinige Gesellschafter sind; weiterer Nachweise der Existenz, der Identität und der Vertretungsverhältnisse dieser GbR bedarf es gegenüber dem Grundbuchamt nicht (Anschluss an BGH, NJW 2011, 1958).*)
VolltextIBRRS 2011, 3990
KG, Beschluss vom 21.01.2011 - 9 W 76/10
Darin, dass die Finanzbehörden Medienvertretern gestatten, sie bei einem Vollstreckungsversuch in der Wohnung des Steuerschuldners zu begleiten, kann eine Amtspflichtverletzung liegen; führt die hierdurch ermöglichte Produktion und Ausstrahlung des bei der Wohnungsdurchsuchung entstandenen Filmmaterials im Fernsehen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen, so kommt ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2011, 3989
AG Erkelenz, Urteil vom 23.04.2010 - 15 C 216/09
1. Die Klausel in einem als Wohn- und Betreuungsvertrag bezeichneten Vertrag, wonach das Vertragsverhältnis im Fall des Todes des Bewohners mit Ablauf des auf den Sterbemonat folgenden Monat endet, ist unwirksam, auch wenn das Heimgesetz keine Anwendung findet, sich aber aus den Gesamtumständen die Vergleichbarkeit mit einem Vertrag, der dem Heimgesetz unterfallen würde, ergibt. Ein Indiz hierfür ist, wenn ein erheblicher Teil des Entgelts auf die angebotenen und vorgehaltenen Betreuungsleistungen entfällt.*)
2. Die Klausel in einem Wohn- und Dienstleistungsvertrag, dass für Zeiten der Abwesenheit des Bewohners ohne zeitliche Begrenzung kein Entgelt erstattet wird, ist unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2011, 3986
LG Dortmund, Urteil vom 10.03.2011 - 11 S 148/10
1. Ein Schadensersatzanspruch aus §§ 280 Abs. 1 BGB i. V. m. 10 ff. WEG, § 823 Abs. 1 BGB wegen eigenmächtigen Baumschnitts ist ein gemeinschaftsbezogener Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft, den der Verband geltend machen kann.
2. Wenn der ursprüngliche Zustand des Baumes nicht wiederhergestellt werden kann, steht es der Gemeinschaft frei, auch die zum Ausgleich der Wertminderung geleistete bzw. zu leistende Summe zumindest vorläufig im Gemeinschaftsvermögen zu belassen, um ggf. Folgekosten des Schadensereignisses hiervon bestreiten zu können. Eine solche Vorgehensweise entspricht ohne weiteres ordnungsgemäßer Verwaltung.
VolltextIBRRS 2011, 3985
OLG Celle, Urteil vom 19.05.2011 - 13 U 6/10
1. Zu der Frage, ob das in der AVBGasV bzw. der GasGVV enthaltende Preiserhöhungsrecht als allgemeine Geschäftsbedingung in einen Sondervertrag betreffend den Gasbezug einbezogen worden ist.*)
2. Die Preisanpassungsklausel "bei nachhaltiger Preisänderung im Heizölmarkt werden die Erdgaspreise entsprechend angepasst", benachteiligt den Vertragspartner unangemessen.*)
3. Zu der Frage, ob dem Versorgungsunternehmen ein einseitiges Preis änderungsrecht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zuzubilligen ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 3984
AG Brandenburg, Urteil vom 11.07.2011 - 34 C 36/10
Die rechtmäßige Besitzerin eines Schuppens kann von dem Störer - der einen Holzstützpfosten direkt vor der Schuppentür errichtet hat, so das diese Schuppentür sich nur noch 17cm öffnen lässt - gem. §§ 858, 861 und 862 BGB verlangen, dass diese Störung beseitigt wird.*)
VolltextIBRRS 2011, 3983
AG Gießen, Urteil vom 07.03.2011 - 48 C 130/10
1. Öl- und Lackierungsarbeiten gehören nicht zu den Schönheitsreparaturen.
2. Zur Wirksamkeit einer Klausel über Öl- und Lackierungsarbeiten im Übergabeprotokoll.
VolltextIBRRS 2011, 3971
LG Berlin, Urteil vom 08.07.2011 - 5 O 60/10
Die Annahme eines konkludenten Vertragsabschlusses zwischen einem Stromversorgungsunternehmen und einem in einem Wohnheim eingewiesenen Obdachlosen kommt regelmäßig nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2011, 3962
LG München I, Urteil vom 08.08.2011 - 1 S 4470/11
Auch eine gesondert erstellt Heizkostenabrechnung muss in der Jahresgesamt- und in den Jahreseinzelabrechnungen berücksichtigt und es müssen zumindest in den Jahreseinzelabrechnungen Jahresendsalden ausgewiesen werden. Andernfalls widersprechen sowohl die gesonderte Heizkostenabrechnung als auch die Jahresrestabrechnung einer ordnungsgemäßen Verwaltung und sind für unwirksam zu erklären.*)
VolltextIBRRS 2011, 3961
LG München I, Urteil vom 27.06.2011 - 1 S 1062/11 WEG
1. Ob ein Negativbeschluss einer späteren positiven Beschlussfassung entgegensteht, ist durch objektiv-normative Auslegung zu bestimmen. Eine Sperrwirkung wird demnach regelmäßig nicht gegeben sein, wenn sich der Beschluss in einer reinen Ablehnung des gestellten Antrages erschöpft.*)
2. Eine Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung, welche die Instandhaltung und Instandsetzung u.a. der Außenfenster einer Sondereigentumseinheit mit Ausnahme des Außenanstrichs dem jeweiligen Sondereigentümer auferlegt, ist grundsätzlich dahingehend auszulegen, dass von ihr auch eine erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes erfasst wird, jedenfalls soweit es um die Behebung anfänglicher Baumängel geht (entgegen OLG München NZM 2007, 522 f.).*)