Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3421 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 4063BGH, Urteil vom 15.09.2005 - I ZR 58/03
Die in Ziff. 24 ADSp (Fassung 1998) enthaltene Haftungsbegrenzung bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung durch einfache Erfüllungsgehilfen ist im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten gem. § 9 II Nr. 2 AGBG a.F. unwirksam, weil sie unangemessen von der gesetzlichen Haftungsregelung in § 475 HGB, § 278 BGB abweicht.*)
VolltextIBRRS 2011, 4061
BGH, Urteil vom 13.03.2001 - VI ZR 142/00
Zur Sorgfaltspflicht eines Veranstalters von Musikkonzerten gegenüber den Gefahren, die Konzertbesuchern durch Gehörschäden infolge übermäßiger Lautstärke der dargebotenen Musik drohen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4060
BGH, Urteil vom 20.02.2001 - VI ZR 179/00
Zum Begriff des Verhandelns im Sinne des § 852 Abs. 2 BGB, wenn der Schädiger selbst mit einem Schreiben seines Rechtsanwalts an den Anwalt des Geschädigten mit der Frage herantritt, ob bzw. welche Ansprüche geltend gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 4059
BGH, Urteil vom 15.11.2000 - VIII ZR 324/99
Zu der Frage einer Vertragsanpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage beim Kauf eines Rückübertragungsanspruchs.*)
VolltextIBRRS 2011, 4058
BGH, Urteil vom 20.04.2000 - VII ZR 116/99
Der auf vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts zurückzuführende Zeitraum wird nicht auf den Zeitraum angerechnet, der im Zusammenhang mit der Frage maßgeblich ist, ob die Zustellung einer Klage trotz einer von dem Kläger zu vertretenden Verzögerung noch demnächst im Sinne des § 270 Abs. 3 ZPO erfolgt ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 4057
BGH, Beschluss vom 16.06.2000 - BLw 19/99
Bei der Frage, ob eine Abfindungsvereinbarung aus Anlass des Ausscheidens eines Mitglieds aus einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft sittenwidrig ist (§ 138 Abs. 1 BGB), kommt es nicht auf die Grundsätze an, die für die Sittenwidrigkeit gegenseitiger Verträge gelten (Gedanke des besonders groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung). Vielmehr ist entscheidend, ob der in der Abfindungsvereinbarung liegende Verzicht des Mitglieds auf Ansprüche erheblich über das hinausgeht, was die Genossenschaft nach der Vereinbarung zu zahlen bereit ist, und ob der Verzicht bei einer Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck als ein in seinem Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbarendes Geschäft darstellt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 5. März 1999, BLw 52/98, WM 1999, 910 = AgrarR 1999, 248).*)
VolltextIBRRS 2011, 4056
BGH, Urteil vom 14.01.2005 - V ZR 260/03
Kaufvertrag ist infolge fehlerhafter Rentabilitätsberechung nicht sittenwidrig.
VolltextIBRRS 2011, 4053
BGH, Urteil vom 11.11.2010 - III ZR 57/10
Der Inhaber eines DSL-Anschlusses hat kein Recht zur Kündigung des mit dem Telekommunikationsunternehmen geschlossenen Vertrags vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, wenn er an einen Ort umzieht, an dem keine Leitungen verlegt sind, die die Nutzung der DSL-Technik zulassen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4049
LG Bochum, Urteil vom 11.05.2010 - 11 S 291/09
Auch die mietvertragliche Verpflichtung zur Zahlung einer Sicherheitsleistung unterliegt der Verjährung.
VolltextIBRRS 2011, 4044
BGH, Urteil vom 12.11.2009 - IX ZR 152/08
Die Verjährung wird auch durch eine Streitverkündung gehemmt, die im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erklärt wird.*)
IBRRS 2011, 4039
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.01.2011 - 2-11 S 277/10
1. Der Zugang einer formell ausreichenden Abrechnung beim Mieter ist Voraussetzung für den Beginn der Einwendungsfrist nach § 556 Abs. 3 BGB.
2. Formal ordnungsgemäß ist eine Abrechnung, die eine Zusammenstellung der Gesamtkosten enthält sowie die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug seiner Vorauszahlungen; sie muss ferner gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar sein.
VolltextIBRRS 2011, 4028
OLG Dresden, Urteil vom 30.08.2011 - 14 U 367/11
1. Anpflanzungen, die insbesondere zu DDR-Zeiten gesetzt wurden und nunmehrige gesetzliche Mindestabstände zu den Grenzen verletzen, genießen nach wie vor den Schutz gesetzlicher Ausschlussfristen (hier SächsNRG § 15).
2. Unabhängig von der Ausschlussfrist gilt die gesetzliche Regelverjährung von drei Jahren (SächsNRG § 14 Abs. 1).
3. Ein Abweichen von den nachbarrechtlichen Sonderregelungen auf der Grundlage des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses (BGB § 242) kommt nur höchst ausnahmsweise in Betracht.
VolltextIBRRS 2011, 4009
BGH, Urteil vom 21.09.2011 - VIII ZR 184/10
Bei der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrags mit Andienungsrecht und ohne Mehrerlösbeteiligung steht eine Versicherungsentschädigung, die aufgrund eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalls vom Haftpflichtversicherer des Schädigers wegen der Beschädigung des Leasingfahrzeugs auf Totalschadensbasis gezahlt wird, dem Leasinggeber zu, soweit sie nicht vom Leasingnehmer zur Reparatur des Leasingfahrzeugs verwendet wird. Das gilt auch insoweit, als die Versicherungsentschädigung den zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages noch nicht amortisierten Gesamtaufwand des Leasinggebers einschließlich des kalkulierten Gewinns übersteigt (Fortführung von BGH, WM 2008, 368).*)
VolltextIBRRS 2011, 4003
BGH, Urteil vom 20.09.2011 - VI ZR 282/10
Das Befahren der linken Fahrbahn durch den am fließenden Verkehr teilnehmenden Fahrzeugführer beseitigt nicht die Verpflichtung des aus einem Grundstück auf die Straße Einfahrenden, dem fließenden Verkehr den Vorrang zu belassen und diesen nicht zu behindern.*)
VolltextIBRRS 2011, 3991
KG, Beschluss vom 14.07.2011 - 1 W 193/11
Erwirbt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Grundstücks- oder Wohnungseigentum, reicht es für die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch aus, wenn die GbR und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sind und die für die GbR Handelnden erklären, dass sie deren alleinige Gesellschafter sind; weiterer Nachweise der Existenz, der Identität und der Vertretungsverhältnisse dieser GbR bedarf es gegenüber dem Grundbuchamt nicht (Anschluss an BGH, NJW 2011, 1958).*)
VolltextIBRRS 2011, 3990
KG, Beschluss vom 21.01.2011 - 9 W 76/10
Darin, dass die Finanzbehörden Medienvertretern gestatten, sie bei einem Vollstreckungsversuch in der Wohnung des Steuerschuldners zu begleiten, kann eine Amtspflichtverletzung liegen; führt die hierdurch ermöglichte Produktion und Ausstrahlung des bei der Wohnungsdurchsuchung entstandenen Filmmaterials im Fernsehen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen, so kommt ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2011, 3989
AG Erkelenz, Urteil vom 23.04.2010 - 15 C 216/09
1. Die Klausel in einem als Wohn- und Betreuungsvertrag bezeichneten Vertrag, wonach das Vertragsverhältnis im Fall des Todes des Bewohners mit Ablauf des auf den Sterbemonat folgenden Monat endet, ist unwirksam, auch wenn das Heimgesetz keine Anwendung findet, sich aber aus den Gesamtumständen die Vergleichbarkeit mit einem Vertrag, der dem Heimgesetz unterfallen würde, ergibt. Ein Indiz hierfür ist, wenn ein erheblicher Teil des Entgelts auf die angebotenen und vorgehaltenen Betreuungsleistungen entfällt.*)
2. Die Klausel in einem Wohn- und Dienstleistungsvertrag, dass für Zeiten der Abwesenheit des Bewohners ohne zeitliche Begrenzung kein Entgelt erstattet wird, ist unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2011, 3986
LG Dortmund, Urteil vom 10.03.2011 - 11 S 148/10
1. Ein Schadensersatzanspruch aus §§ 280 Abs. 1 BGB i. V. m. 10 ff. WEG, § 823 Abs. 1 BGB wegen eigenmächtigen Baumschnitts ist ein gemeinschaftsbezogener Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft, den der Verband geltend machen kann.
2. Wenn der ursprüngliche Zustand des Baumes nicht wiederhergestellt werden kann, steht es der Gemeinschaft frei, auch die zum Ausgleich der Wertminderung geleistete bzw. zu leistende Summe zumindest vorläufig im Gemeinschaftsvermögen zu belassen, um ggf. Folgekosten des Schadensereignisses hiervon bestreiten zu können. Eine solche Vorgehensweise entspricht ohne weiteres ordnungsgemäßer Verwaltung.
VolltextIBRRS 2011, 3985
OLG Celle, Urteil vom 19.05.2011 - 13 U 6/10
1. Zu der Frage, ob das in der AVBGasV bzw. der GasGVV enthaltende Preiserhöhungsrecht als allgemeine Geschäftsbedingung in einen Sondervertrag betreffend den Gasbezug einbezogen worden ist.*)
2. Die Preisanpassungsklausel "bei nachhaltiger Preisänderung im Heizölmarkt werden die Erdgaspreise entsprechend angepasst", benachteiligt den Vertragspartner unangemessen.*)
3. Zu der Frage, ob dem Versorgungsunternehmen ein einseitiges Preis änderungsrecht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zuzubilligen ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 3984
AG Brandenburg, Urteil vom 11.07.2011 - 34 C 36/10
Die rechtmäßige Besitzerin eines Schuppens kann von dem Störer - der einen Holzstützpfosten direkt vor der Schuppentür errichtet hat, so das diese Schuppentür sich nur noch 17cm öffnen lässt - gem. §§ 858, 861 und 862 BGB verlangen, dass diese Störung beseitigt wird.*)
VolltextIBRRS 2011, 3983
AG Gießen, Urteil vom 07.03.2011 - 48 C 130/10
1. Öl- und Lackierungsarbeiten gehören nicht zu den Schönheitsreparaturen.
2. Zur Wirksamkeit einer Klausel über Öl- und Lackierungsarbeiten im Übergabeprotokoll.
VolltextIBRRS 2011, 3971
LG Berlin, Urteil vom 08.07.2011 - 5 O 60/10
Die Annahme eines konkludenten Vertragsabschlusses zwischen einem Stromversorgungsunternehmen und einem in einem Wohnheim eingewiesenen Obdachlosen kommt regelmäßig nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2011, 3962
LG München I, Urteil vom 08.08.2011 - 1 S 4470/11
Auch eine gesondert erstellt Heizkostenabrechnung muss in der Jahresgesamt- und in den Jahreseinzelabrechnungen berücksichtigt und es müssen zumindest in den Jahreseinzelabrechnungen Jahresendsalden ausgewiesen werden. Andernfalls widersprechen sowohl die gesonderte Heizkostenabrechnung als auch die Jahresrestabrechnung einer ordnungsgemäßen Verwaltung und sind für unwirksam zu erklären.*)
VolltextIBRRS 2011, 3961
LG München I, Urteil vom 27.06.2011 - 1 S 1062/11 WEG
1. Ob ein Negativbeschluss einer späteren positiven Beschlussfassung entgegensteht, ist durch objektiv-normative Auslegung zu bestimmen. Eine Sperrwirkung wird demnach regelmäßig nicht gegeben sein, wenn sich der Beschluss in einer reinen Ablehnung des gestellten Antrages erschöpft.*)
2. Eine Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung, welche die Instandhaltung und Instandsetzung u.a. der Außenfenster einer Sondereigentumseinheit mit Ausnahme des Außenanstrichs dem jeweiligen Sondereigentümer auferlegt, ist grundsätzlich dahingehend auszulegen, dass von ihr auch eine erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes erfasst wird, jedenfalls soweit es um die Behebung anfänglicher Baumängel geht (entgegen OLG München NZM 2007, 522 f.).*)
IBRRS 2011, 3951
BGH, Urteil vom 28.09.2011 - IV ZR 294/10
Unter den Begriff des Schadensersatzanspruchs nach § 10 Nr. 1 AKB (= A 1.1.1 AKB 2008) fallen Aufwendungsersatzansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 683 Satz 1, 670 BGB, wenn sie schadensersatzähnlichen Charakter haben, weil die Aufwendungen dem Geschäftsführer infolge einer gesetzlichen Pflicht zum Eingreifen entstanden sind (hier: Anspruch für Sicherungs- und Absperrmaßnahmen der Autobahnmeisterei bei einem auf dem Verzögerungsstreifen einer Autobahnausfahrt liegen gebliebenen Lastzug, der teilweise in die rechte Fahrbahn ragte).*)
VolltextIBRRS 2011, 3930
BGH, Urteil vom 22.09.2011 - IX ZR 1/11
Erkennt der Schuldner einen Anspruch aus einem Rechtsverhältnis an, welches sich im Grenzbereich eines gesetzlichen Verbotes bewegt, dessen Eingreifen indes ernstlich zweifelhaft ist, so geschieht dies mangels anderer Anhaltspunkte auch, um eine etwaige rechtshindernde Einwendung infolge des Verbotes auszuräumen, wenn dem Schuldner dieses Risiko des Gläubigers bewusst ist. Die Rechtsbeständigkeit eines solchen schuldbestätigenden (deklaratorischen) Anerkenntnisses und seine Wirkungen richten sich nach den gleichen Grundsätzen wie bei einem Vergleichsvertrag.*)
VolltextIBRRS 2011, 3914
BGH, Urteil vom 22.09.2011 - III ZR 186/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3910
BGH, Beschluss vom 07.09.2011 - XII ZR 114/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3909
BGH, Urteil vom 22.09.2011 - III ZR 95/11
1. Bei der Beauftragung eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens mit der internen Revision handelt es sich um einen Vertrag über die Leistung von Diensten höherer Art, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen.*)
2. Ein "dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen" erfordert, dass das Dienstverhältnis ein gewisses Maß an wirtschaftlicher Erheblichkeit und persönlicher Bindung für den Dienstverpflichteten mit sich bringt, um ein schützenswertes und gegenüber der Entschließungsfreiheit des Dienstberechtigten vorrangiges Vertrauen auf die Fortsetzung des Dienstverhältnisses begründen zu können. Ob diese Voraussetzung gegeben ist, unterliegt der tatrichterlichen Würdigung des Einzelfalls.*)
VolltextIBRRS 2011, 3897
OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.03.2011 - 12 W 50/11
1. Zur Bemessung des Geschäftswerts für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit betreffend den Betrieb einer Photovoltaikanlage, wenn die Dienstbarkeit zugunsten des finanzierenden Darlehensgläubigers eingetragen wird.
2. Der Geschäftswert für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit betreffend den Betrieb einer von Grundstückseigentümer betriebenen Photovoltaikanlage bemisst sich, wenn die Dienstbarkeit zu Gunsten des finanzierenden Darlehensgläubigers eingetragen wird, nach der Höhe des Darlehens.
VolltextIBRRS 2011, 3890
OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2011 - 15 W 242/11
1. Gegen die Verfügung des Grundbuchamtes, durch die einem Beteiligten die Verpflichtung zur Vornahme bestimmter Handlungen gem. § 82 S. 1 GBO auferlegt wird, ist die Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO statthaft (Abweichung von OLG München FGPrax 2010, 122).*)
2. Die Verpflichtung eines Beteiligten aus § 82 S. 1 GBO ist erschöpft, wenn er einer Aufforderung des Grundbuchamtes folgend einen Antrag gestellt hat, der zu einer berichtigenden Eintragung im Grundbuch geführt hat.*)
3. Hat das Grundbuchamt diese Eintragung unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften vorgenommen, kann es nicht den ursprünglich verpflichteten Beteiligten auf die Beibringung weiterer Nachweise (hier betr. den Eintritt einer Nacherbfolge) in Anspruch nehmen, sondern ist darauf beschränkt, gem. § 53 Abs. 1 S. 1 GBO einen Amtswiderspruch einzutragen, nachdem es die dazu erforderlichen eigenen Ermittlungen zur fortbestehenden Unrichtigkeit des Grundbuchs durchgeführt hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 3860
OLG Schleswig, Beschluss vom 06.04.2011 - 2 W 60/10
1. Wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur unter ihrer Bezeichnung als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist, steht den eingetragenen Grundpfandgläubigern ein Antragsrecht betreffend eine nachträgliche Eintragung der Gesellschafter der Eigentümerin zu.*)
2. Daraus ergibt sich zugleich ein Beschwerderecht des Grundpfandgläubigers, wenn das Grundbuchamt die beantragte Ergänzung ablehnt.*)
3. Im Falle der Auflassung eines Grundstücks an eine bereits zuvor durch privatschriftlichen Vertrag gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind dem Grundbuchamt mindestens eidesstattliche Versicherungen der handelnden Gesellschafter über ihre Stellung als (alleinige) Gesellschafter der Erwerberin in notariell beurkundeter Form sowie der Gesellschaftsvertrag vorzulegen, dessen Unterschriften nachträglich nach Maßgabe des § 40 Abs. 1 2. Alt. BeurkG anerkannt worden sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 3858
OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.04.2011 - 5 Wx 89/10
Die Vermutung des § 899 a BGB, nach der diejenigen Personen GbR-Gesellschafter sind, die nach § 47 II 1 GBO eingetragen sind, und darüber hinaus weitere Gesellschafter nicht vorhanden sind, gilt auch in den Fällen, in denen nach Ausscheiden eines Gesellschafters und/oder Eintritt eines neuen Gesellschafters das Grundbuch unrichtig geworden und nach § 894 BGB zu berichtigen ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 3840
OLG Hamm, Beschluss vom 12.10.2010 - 15 W 306/10
Der Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse einer Grundeigentum erwerbenden BGB-Gesellschaft kann auch durch einen unterschriftsbeglaubigten Gesellschaftsvertrag geführt werden, den die Gesellschafter in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Kaufvertrag über die Immobilie geschlossen haben.*)
VolltextIBRRS 2011, 3837
LG Hamburg, Urteil vom 22.12.2010 - 318 S 207/09
1. Der Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Anspruch, der der Verjährung unterliegt. Der Beseitigungsanspruch ist gerade kein Anspruch aus eingetragenem Recht im Sinne des § 902 BGB, der von der Verjährung ausgenommen ist.
2. Zwar ist der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar. Jedoch gilt dies nicht für den Fall, dass zwei Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft um eine Beseitigungspflicht nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB streiten.
VolltextIBRRS 2011, 3833
OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.10.2011 - 4 U 479/10
Nimmt ein Grundstückseigentümer den derzeitigen Eigentümer des Nachbargrundstücks aus § 1004 Abs. 1 i.V.m. § 909 BGB auf Wiederherstellung der Festigkeit des Nachbargrundstücks in Anspruch, so trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass entweder sein derzeitiger Grundstücksnachbar oder dessen Rechtsvorgänger die Vertiefung des Grundstücks veranlassten.*)
VolltextIBRRS 2011, 3816
BGH, Urteil vom 20.09.2011 - VI ZR 55/09
Gesicherte medizinische Erkenntnisse, deren Missachtung einen Behandlungsfehler als grob erscheinen lassen kann, sind nicht nur die Erkenntnisse, die Eingang in Leitlinien, Richtlinien oder anderweitige ausdrückliche Handlungsanweisungen gefunden haben. Hierzu zählen vielmehr auch die elementaren medizinischen Grundregeln, die im jeweiligen Fachgebiet vorausgesetzt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 3810
LG München II, Urteil vom 21.09.2010 - 12 S 561/10
Der Kostenerstattungsanspruch des Mieters für ausgeführte Renovierungsarbeiten bei unwirksamer Endrenovierungsklausel verjährt innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Mietverhältnisses.*)
VolltextIBRRS 2011, 3799
KG, Urteil vom 07.01.2011 - 13 U 31/10
1. Der dem Grundstücksbesitzer wegen unberechtigten Parkens auf einem Privatparkplatz gegen den Störer zustehende Schadensersatzanspruch (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08) umfasst neben den reinen Abschleppgebühren auch in angemessenem Umfang die Kosten für sämtlichen Aufwand, der für die Veranlassung, Vorbereitung und Überwachung der Umsetzung bis zur Abwicklung und Herausgabe an den Schädiger entsteht. Der Geschädigte ist befugt, mit diesen Maßnahmen im Rahmen eines Rahmenvertrages eine Fremdfirma zu beauftragen. Darlegungspflichtig für die Angemessenheit des Aufwandes ist der Geschädigte.*)
2. Mit dem ihm vom Geschädigten abgetretenen Schadensersatzanspruch darf das beauftragte Unternehmen ein Zurückbehaltungsrecht gegen den Herausgabeanspruch des Schädigers ausüben.*)
VolltextIBRRS 2011, 3798
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2011 - 3 Wx 56/11
1. Handelt der Sohn bei der notariellen Beurkundung eines Vertrages, durch den der Vater ihm im Wege der vorweggenommenen Erbfolge u. A. Grundstücke überträgt und der Sohn auf seinen Pflichtteil verzichtet, als Vertreter ohne Vertretungsmacht, Genehmigung sich vorbehaltend, für seinen Vater und genehmigt dieser in einer späteren notariell beglaubigten Erklärung alle Vertragserklärungen des Sohnes unter Bestätigung der Vollmacht, so ist der Vertrag mit Rücksicht auf den nicht wirksam beurkundeten Verzicht unwirksam.*)
2. Ein mit Blick auf die Unwirksamkeit des notariellen Vertrages gebuchter Amtswiderspruch gegen die Eintragung des Sohnes ist nicht zu löschen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3796
OLG München, Beschluss vom 16.05.2011 - 34 Wx 71/11
Der Bestimmtheitsgrundsatz steht der Eintragung einer nach § 288 Abs. 1 BGB variabel verzinslichen, vertraglichen Grundschuld nicht entgegen (wie BGH vom 26.1.2006 - V ZB 143/05 = NJW 2006, 1341).*)
VolltextIBRRS 2011, 3795
AG Hamburg, Urteil vom 13.04.2010 - 102D C 125/08
1. Die Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung einer Wohnung ist pflichtwidrig, wenn es für diese Verweigerung keinen wichtigen Grund gibt.
2. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein ausländischer Erwerber die Benenung eines inländischen Zustellbevollmächtigten verweigert, obwohl die Teilungserklärung dies vorsieht.
VolltextIBRRS 2011, 3793
LG München I, Beschluss vom 22.02.2011 - 13 T 2375/11
Zur Verjährung eines Anspruchs auf Einräumung eines (vorbehaltenen) Nießbrauchs bei einer 1971 an die Kinder erfolgten Grundstücksschenkung.*)
VolltextIBRRS 2011, 3791
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZR 148/10
1. Bei einer Telefax-Übermittlung begründet die ordnungsgemäße, durch einen "OK"-Vermerk unterlegte Absendung eines Schreibens über ein bloßes Indiz hinaus nicht den Anscheinsbeweis für dessen tatsächlichen Zugang bei dem Empfänger.
2. Der "OK"-Vermerk gibt dem Absender keine Gewissheit über den Zugang der Sendung, weil er nur das Zustandekommen der Verbindung, aber nicht die erfolgreiche Übermittlung belegt.
3. Im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt dem "OK"-Vermerk allerdings bei der Frage der wirksamen Ausgangskontrolle Bedeutung zu.
VolltextIBRRS 2011, 3786
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2011 - 10 U 72/10
1. Zum bindenden Zustandekommen eines Hotelreservierungsvertrages bei Einschaltung einer Buchungsplattform.*)
2. Auf den Hotelreservierungsvertrag sind die Regeln des Mietrechts anzuwenden.*)
3. Ein Hotelier, der schuldhaft eine unberechtigte Kündigung ausspricht und die Erfüllung des Mietvertrags verweigert, ist dem Mieter gemäß §§ 280 Abs. 1, 249 BGB zum Ersatz des daraus kausal entstandenen Schadens verpflichtet.*)
4. Begünstigende Umstände, die mit dem Schadensereignis in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, sind grundsätzlich im Wege der Vorteilsausgleichung schadensmindernd zu berücksichtigen.*)
5. Der Mitverschuldenseinwand ist nur zu berücksichtigen, wenn der hierfür darlegungs- und beweispflichtige Hotelier konkretisiert, in welchen Hotels bei rechtzeitiger Suche durch die Mietein vergleichbare Zimmer in der gewünschten Anzahl zu welchen Konditionen buchbar gewesen wären.*)
VolltextIBRRS 2011, 3785
LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 05.04.2011 - 19 S 2/09
1. Aus § 37 Abs. 1 Nr. 3 BbgNRG folgt, dass sich die für Hecken zulässige Höhe aus dem Abstand der Hecke zur Grenze des Nachbargrundstücks ermittelt; die Hecke darf höchstens dreimal so hoch sein wie ihr Abstand zum Nachbargrundstück.
2. Der Anspruch auf Beseitigung von Anpflanzungen, die die vorgeschriebenen Mindestabstände nicht einhalten, ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht bis zum Ablauf des zweiten auf das Anpflanzen folgenden Kalenderjahres Klage auf Beseitigung erhoben hat.
VolltextIBRRS 2011, 3754
LG Hamburg, Urteil vom 04.10.2011 - 323 O 44/09
Die Bemessung der Höhe eines Baumschadens kann nach § 287 ZPO unter Zugrundelegung der "Methode Koch" erfolgen. Rodungskosten sind nach tatsächlich angefallenen Kosten zu erstatten.
VolltextIBRRS 2011, 3753
OLG Hamm, Urteil vom 08.08.2011 - 5 U 46/11
An die Aufforderung zur Genehmigung im Sinne von § 177 Abs. 2 BGB sind hohe Anforderungen zu stellen, was Deutlichkeit und Klarheit betreffen. Insbesondere muss aus dem Aufforderungsschreiben eindeutig hervorgehen, für welchen konkreten Vertrag zur Genehmigung aufgefordert wird.*)
VolltextIBRRS 2011, 3747
BGH, Urteil vom 13.09.2011 - VI ZR 144/10
Ein einfacher Befunderhebungsfehler kann zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden führen, wenn sich bei der gebotenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde.*)
VolltextIBRRS 2011, 3683
OLG München, Beschluss vom 25.08.2011 - 1 U 1798/11
1. Die Haftung des Aufzugsbetreibers ist keine Gefährdungshaftung, sondern eine Verschuldenshaftung.
2. Allein der Umstand, dass eine Person durch einen technischen Defekt eines Aufzugs zu Schaden kommt, begründet noch keine Ersatzpflicht. Erforderlich ist vielmehr, dass der Schaden Folge einer schuldhaften Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist.
3. Lässt er die Aufzugsanlage in angemessen Intervallen von einer zuverlässigen Fachfirma warten und die vorgeschriebenen Kontrollen vom technischen Überwachungsverein vornehmen, genügt er in aller Regel seiner Verkehrssicherungspflicht.
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