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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3421 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 2221
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Abtretung von Darlehensforderungen an eine Nichtbank

BGH, Urteil vom 19.02.2011 - XI ZR 256/10

Die Abtretung von Darlehensforderungen an eine Nichtbank ist nicht wegen Verstoßes gegen § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG gemäß § 134 BGB nichtig (Fortführung von BGHZ 171, 180).*)

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IBRRS 2011, 2210
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Zivilrecht - Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung

BGH, Urteil vom 05.05.2011 - III ZR 84/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2204
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Anlageberatung

BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 92/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2201
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Anlageberatung

BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 388/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2191
ProzessualesProzessuales
Zivilrecht - Pfändung des Geldentschädigungsanspruchs eines Strafgefangenen

BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - VII ZB 17/10

Die Pfändung des Geldentschädigungsanspruchs eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen durch den Staat ist unzulässig.*)

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IBRRS 2011, 2185
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Darlehensrecht - Bareinlage unter Verbürgung des Inferenten keine Sacheinlage

BGH, Urteil vom 12.04.2011 - II ZR 17/10

1. Wenn mit der Bareinlage ein Darlehen abgelöst wird, für dessen Rückzahlung sich der Inferent verbürgt hat, leistet er nicht verdeckt eine Sacheinlage.*)

2. In der Tilgung eines vom Ehegatten des Inferenten gewährten Darlehens mit der Bareinlage liegt eine verdeckte Sacheinlage, wenn das Darlehen wirtschaftlich vom Inferenten gewährt wurde oder die Einlage mit Mitteln bewirkt wird, die dem Inferenten vom Ehegatten zur Verfügung gestellt worden sind. Das Näheverhältnis des Inferenten zum Darlehensgeber genügt nicht.*)

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IBRRS 2011, 2184
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Pfändung des Geldentschädigungsanspruchs eines Strafgefangenen

BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - VII ZB 25/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2165
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zur formellen Ordnungsmäßigkeit einer Heizkostenabrechnung

LG Itzehoe, Urteil vom 24.09.2010 - 9 S 73/09

1. Zur formellen Ordnungsmäßigkeit einer Heizkostenabrechnung.*)

2. Zur Frage einer analogen Anwendung des § 556a II BGB auf die Einstellung der Kostenpositionen Kaltwasser und Entwässerung in den Abrechnungskreis der Wärmekosten im Zuge einer Umstellung auf eine verbrauchsbezogene Umlage.*)

3. In die Heizkostenabrechnung dürfen auch die Kaltwasser- und Entwässerungskosten einbezogen werden.

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IBRRS 2011, 2164
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Grundbuchrecht - Bestimmtheit des Titels bei Eintragung eines Rangrücktritts

OLG München, Beschluss vom 15.03.2011 - 34 Wx 140/10

Der allgemein gefasste Titel des Anfechtungsgläubigers, dass der Anfechtungsschuldner von der im Grundbuch zu seinen Gunsten eingetragenen Sicherungshypothek keinen Gebrauch machen darf, soweit es zur Befriedigung des Gläubigers erforderlich ist, ist mangels Bestimmtheit nicht geeignet, einen Rangrücktritt im Grundbuch im Verhältnis zu einem dort nachrangig eingetragenenen Grundpfandrecht des Gläubigers zu vermerken.*)

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IBRRS 2011, 2158
Mit Beitrag
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
GbR ohne Gesellschaftereintragung: grundbuchfähig!

OLG Schleswig, Beschluss vom 23.02.2011 - 2 W 14/11

1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die zwischen Dezember 2008 und 18.08.2009 nur unter ihrem Namen ohne Eintragung der Gesellschafter ins Grundbuch eingetragen wurde, kann die Anforderung des § 29 GBO niemals erfüllen.

2. Um eine vollständige Grundbuchsperre und faktische Enteignung des Grundstücks zu verhindern, sind daher die Anforderungen des § 29 GBO angemessen abzumildern.

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IBRRS 2011, 2139
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Versteckter Einigungsmangel bei Vertragsschluss

OLG München, Urteil vom 18.05.2011 - 7 U 4937/10

Kann auch durch Auslegung eines Schriftwechsels eine Einigung im Sinne der §§ 145 ff. BGB nicht angenommen werden, ist von einem versteckten Einigungsmangel auszugehen, wenn die Parteien den Vertrag als geschlossen ansehen und Lieferungen austauschen. Kommt es einer Partei bei der Bestellung auf eine besondere Materialbeschichtung an und ist gerade hierüber die Einigung nicht erzielt worden, ist gemäß § 155 BGB nicht davon auszugehen, dass der Vertrag auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen worden wäre.*)

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IBRRS 2011, 2138
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Haftung des Versicherungsmaklers für Aufklärungsfehler

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 192/10

Haftung des Versicherungsmaklers für Aufklärungs- und Beratungsfehler, die zu einer Unterversicherung führen.*)

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IBRRS 2011, 2128
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Schadensersatz für beschädigtes Gerüst: Welche Verjährungsfrist?

LG Deggendorf, Urteil vom 17.05.2011 - 33 O 622/10

1. Ein Gerüstbauvertrag beinhaltet sowohl werkvertragliche, wie auch mietvertragliche Elemente.

2. Ansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache verjähren in sechs Monaten, beginnend mit dem Zeitpunkt des Zurückerhaltens der Mietsache.

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IBRRS 2011, 2111
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Keine "gemeinsame Betriebsstätte" im Baumarkt - Haftung!

BGH, Urteil vom 10.05.2011 - VI ZR 152/10

Der Mitarbeiter eines Baumarkts, der gekaufte Ware mit einem Gabelstapler aus dem Lager in den Bereich der Ladezone transportiert und dort zur Verladung durch den Käufer bereit stellt, verrichtet seine Tätigkeit nicht notwendigerweise auf einer "gemeinsamen Betriebsstätte" mit dem Arbeitnehmer des Käufers, der die Ware mit einem Transportfahrzeug abholen soll.*)

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IBRRS 2011, 2082
ImmobilienImmobilien
Sonstiges Zivilrecht - Grundstückskaufvertrag und Kommunalaufsicht

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.05.2011 - 5 U 182/09

1. Die Pflichten aus § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB (c. i. c.) treffen auch die Parteien (des Deckungsverhältnisses) eines Vertrags zugunsten Dritter jedenfalls in dem Umfang, in dem sie zur Verwirklichung des Forderungsrechts des begünstigten Dritten nach § 328 Abs. 1 BGB beobachtet werden müssen (jetzt § 311 Abs. 3 S. 1 BGB). Hängt das Forderungsrecht der Partei von der kommunalaufsichtlichen Genehmigung des Vertrags ab, wird durch die darauf bezogenen vorvertraglichen Nebenpflichten des Versprechenden auch die Versprechensempfängerin geschützt.

2. Eine Gemeinde, die mit einem privaten Vertragspartner einen Kaufvertrag ber Grundstücke schließt, muss die für sie geltenden Beschränkungen im Privatrechtsverkehr besser kennen als ihr Kontragent (vgl. BGH NJW 1999, 3335, 3338). Die kann dem Vertragspartner nicht unterstellen, über hinreichende Kenntnisse über einschlägige kommunalaufsichtliche Genehmigungsvorbehalte zu verfügen, die sie selbst nicht hatte. Daraus ergibt sich die Pflicht der Gemeinde bei der Aufnahme von Vertragsverhandlungen, über mögliche kommunalaufsichtliche Genehmigungsbedürftigkeit des Vertrags hinzuweisen. Tut sie das nicht, macht sie sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.

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IBRRS 2011, 2048
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Frachtrecht - Sekundäre Darlegungslast des Frachtführers

BGH, Urteil vom 03.03.2011 - I ZR 50/10

Der Frachtführer kommt der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast bei einem Verlust des Transportgutes im Allgemeinen nicht nach, wenn er nur den Ort des Sendungsverlusts (hier: Flughafen New York) benennt, ohne Angaben zu den beteiligten Personen, zum Organisationsablauf des Transports, zu Schadensverhütungsmaßnahmen und zu etwaigen Nachforschungen zum Verbleib der Sendung zu machen.*)

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IBRRS 2011, 2036
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Aktienrecht - Prospekthaftung und Aufklärungspflichtverletzung

BGH, Beschluss vom 12.04.2011 - XI ZB 36/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2024
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Erfüllungsort der Nacherfüllung: im Zweifel Sitz des Verkäufers

BGH, Urteil vom 13.04.2011 - VIII ZR 220/10

1. Der Erfüllungsort der Nacherfüllung hat im Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches keine eigenständige Regelung erfahren. Für seine Bestimmung gilt daher die allgemeine Vorschrift des § 269 Abs. 1 BGB.*)

2. Danach sind in erster Linie die von den Parteien getroffenen Vereinbarungen entscheidend. Fehlen vertragliche Abreden über den Erfüllungsort, ist auf die jeweiligen Umstände, insbesondere die Natur des Schuldverhältnisses, abzustellen. Lassen sich auch hieraus keine abschließenden Erkenntnisse gewinnen, ist der Erfüllungsort letztlich an dem Ort anzusiedeln, an welchem der Verkäufer zum Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung (§ 269 Abs. 2 BGB) hatte.*)

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IBRRS 2011, 1990
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Streitgenossenschaft / Haustürgeschäft

BGH, Beschluss vom 03.05.2011 - X ARZ 101/11

1. Auch wenn ein Vertrag über die Beteiligung an einem in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft organisierten Vermögensfonds im Rahmen eines Haustürgeschäfts zustande gekommen ist, kann eine Klage gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen, das vom Anleger wegen Verletzung von Pflichten aus einem mit der Kommanditgesellschaft geschlossenen Vertrag über die Kontrolle der Mittelverwendung in Anspruch genommen wird, nicht im besonderen Gerichtsstand des Haustürgeschäfts gemäß § 29c ZPO erhoben werden.*)

2. Der für eine Streitgenossenschaft gemäß § 60 ZPO erforderliche sachliche Zusammenhang zwischen den geltend gemachten Ansprüchen ist gegeben, wenn der Kläger geltend macht, sowohl der Vermittler einer Kapitalanlage als auch ein wegen desselben Schadens als Gesamtschuldner in Anspruch genommenes Wirtschaftsprüfungsunternehmen hätten erkennen können und müssen, dass der Emissionsprospekt Fehler aufweise und das Geschäftsmodell der Kapitalanlage gegen Vorschriften des Kreditwesengesetzes verstoße. Der Zusammenhang wird nicht dadurch aufgehoben, dass die Beklagten aus unterschiedlichen Verträgen in Anspruch genommen werden, zwischen denen ihrerseits kein unmittelbarer Zusammenhang besteht.*)

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IBRRS 2011, 1961
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zur Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten

BGH, Urteil vom 12.04.2011 - VI ZR 300/09

1. Sowohl die Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel sind grundsätzlich zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten geeignet.*)

2. Da die Listen nur als Grundlage für eine Schätzung dienen, kann der Tatrichter im Rahmen seines Ermessens nach § 287 ZPO von dem sich aus den Listen ergebenden Tarif - etwa durch Abschläge oder Zuschläge - abweichen.*)

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IBRRS 2011, 1960
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Urteil unvollständig! (Windenergiepark)

BGH, Urteil vom 06.04.2011 - VIII ZR 31/09

1. Das in einem Formularvertrag über die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien zugunsten des Netzbetreibers vereinbarte Blindarbeitsentgelt verstößt weder gegen dessen Verpflichtung, die im EEG vorgeschriebene Mindestvergütung zu zahlen noch ist die Vereinbarung eines solchen Entgelts gemäß § 307 BGB unwirksam.*)

2. Bestreitet der Anlagenbetreiber den Anspruch des Netzbetreibers auf Zahlung eines Blindarbeitsentgelts, steht einer hiermit vom Netzbetreiber erklärten Aufrechnung gegen die von ihm nach § 5 EEG 2004 zu zahlende Einspeisevergütung das in § 12 Abs. 4 Satz 1 EEG 2004 geregelte Aufrechnungsverbot auch dann entgegen, wenn der Anspruch auf Zahlung eines Blindarbeitsentgelts an sich entscheidungsreif ist.*)

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IBRRS 2011, 1955
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Pflichtverletzung aus Anwaltsvertrag

BGH, Urteil vom 10.03.2011 - IX ZR 82/10

1. Der Prozessvertreter des Beklagten verletzt seine Pflichten aus dem Anwaltsvertrag, wenn er die Pfändung und Überweisung der Klageforderung an seine Partei nicht geltend macht.*)

2 a) Die Pfändung in eigene Schuld ist jedenfalls dann zulässig, wenn sie dazu dient, dem Gläubiger die Verrechnung in den Fällen zu ermöglichen, in denen die allgemeinen Aufrechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen oder die Aufrechnung aus prozessualen Gründen unstatthaft ist.*)

2 b) Für die Einziehung der gepfändeten Forderung in eigene Schuld reicht es aus, dass der Vollstreckungsgläubiger und Drittschuldner gegenüber dem Vollstreckungsschuldner erklärt, die wechselseitigen Forderungen zu verrechnen.*)

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IBRRS 2011, 1952
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Vertragswidriges Verhalten bei zahnärztlichem Behandlungsvertrag

BGH, Urteil vom 29.03.2011 - VI ZR 133/10

1. Bei einem (zahn-)ärztlichen Behandlungsvertrag setzt der Verlust des Vergütungsanspruchs wegen vertragswidrigen Verhaltens nach § 628 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 BGB nicht voraus, dass das vertragswidrige Verhalten als schwerwiegend oder als wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB anzusehen ist.*)

2. Ein geringfügiges vertragswidriges Verhalten lässt die Pflicht, die bis zur Kündigung erbrachten Dienste zu vergüten, unberührt.*)

3. Ein (zahn-)ärztlicher Behandlungsfehler kann vertragswidriges Verhalten im Sinne des § 628 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 BGB sein.*)

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IBRRS 2011, 1943
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Verjährung von Ansprüchen des (Verbraucher-)Darlehensgebers

BGH, Urteil vom 05.04.2011 - XI ZR 201/09

1. Die Verjährung von Ansprüchen des Darlehensgebers gegen den Darlehensnehmer aus einem Verbraucherdarlehensvertrag, die vor dem 31. Dezember 2001 entstanden sind und zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren, wird gemäß § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB i.V.m. Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB ab dem 1. Januar 2002 gehemmt.*)

2. Die Verjährungshemmung nach § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB erfasst sowohl die in den Darlehensraten enthaltenen Tilgungsanteile, Vertragszinsen und Bearbeitungsgebühren als auch die Verzugszinsen.*)

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IBRRS 2011, 1928
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kostensenkungsaufforderung: Angabe des "angemessenen" Mietpreises?

BSG, Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 78/09 R

1. Ein Hilfebedürftiger hat nur dann hinreichende Kenntnis von seiner Obliegenheit, die Unterkunftskosten auf ein angemessenes Niveau zu senken, wenn die Kostensenkungsaufforderung den aus Sicht des Leistungsträgers angemessenen Mietpreis benennt.*)

2. Der Anwendbarkeit des § 44 SGB X zur rückwirkenden Korrektur bestandskräftiger rechtswidriger Leistungsablehnungen und Nachzahlung von Unterkunftskosten für die Vergangenheit stehen keine über die gesetzlich normierten Einschränkungen hinausgehenden Besonderheiten des SGB II entgegen.*)

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IBRRS 2011, 1927
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zur Frage der wirtschaftlichen Betätigung eines Saunavereins

OLG Schleswig, Beschluss vom 06.08.2010 - 2 W 112/10

Ein Saunaverein, der den Zweck verfolgt, den Saunabetrieb in den gemieteten Räumlichkeiten für seine Mitglieder und durch deren ehrenamtliche Tätigkeit aufrecht zu erhalten und die weiteren Kosten aus Mitgliedsbeiträgen zu bestreiten, ist auch dann ein nicht wirtschaftlicher Verein, wenn er aufgrund Vereinbarung mit dem Vermieter (Badbetreiber) Nichtvereinsmitglieder als Besucher gegen Zahlung eines Eintrittspreises dulden muss, der von dem Badbetreiber vereinnahmt wird.*)

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IBRRS 2011, 1921
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Prüfungspflichten des Amts für Landwirtschaft haben Drittbezug

OLG Naumburg, Urteil vom 17.02.2011 - 2 U 93/10

1. Wird ein Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zur Prüfung der fachlichen Voraussetzungen für eine Beanstandung nach dem Landpachtverkehrsgesetz durch den hierfür zuständigen Landkreis eingeschaltet und musste dem Amt bewusst sein, dass seine Stellungnahme die Rechtsposition eines Dritten berührt, so besteht dessen Amtspflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Prüfung der Sach- und Rechtslage auch diesem Dritten gegenüber.*)

2. Das LPachtVG legitimiert die zuständige Behörde nicht, den Verpächter zur Vermeidung einer ungesunden Verteilung der Bodennutzung zu zwingen, einen Pachtertrag mit einem bestimmten Pachtinteressenten abzuschließen bzw. zu verlängern.*)

3. Innerhalb derselben Kategorie von pachtinteressierten Landwirten - hier: hauptberufliche Landwirte - kommt es nicht darauf an, ob die Verpachtung an einen anderen pachtinteressierten Landwirt u. U. agrarstrukturell günstiger oder wünschenswerter wäre. Eine agrarstrukturelle Vorgabe, dass eine Flächenverpachtung an Betriebe aus ökologischem Landbau gegenüber Betrieben des konventionellen Landbaus vorrangig wäre, ist nicht ersichtlich.*)

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IBRRS 2011, 1898
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Sonstiges Zivilrecht - Zur Haftung eines Betreibers einer Pferdepension

OLG Oldenburg, Urteil vom 04.01.2011 - 12 U 91/10

Der Pferdepensionsvertrag ist seiner Eigenart nach als entgeltlicher Verwahrungsvertrag zu qualifizieren. Zur Haftung des Betreibers der Pferdepension.*)

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IBRRS 2011, 1892
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zweckbestimmung bei der Bestellung einer Sicherungsgrundschuld

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.02.2011 - 2 W 673/10

1. Eine förmliche Zweckbestimmung bzw. Zweckvereinbarung ist bei der Bestellung einer Sicherungsgrundschuld nicht zwingend erforderlich. Für eine konkludente Sicherungsabrede genügt, dass der Grundstückseigentümer weiß, dass die bestellte Grundschuld auch der Sicherung von Ansprüchen gegenüber Dritten dienen soll, auch wenn diese zum Zeitpunkt der Bestellung der Grundschuld noch nicht spezifiziert ist.*)

2. Eine formularmäßige Übernahme einer persönlichen Haftung in Grundschuldbestellungsformularen mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ist nur unzulässig, wenn es nicht nur um die Absicherung eines bestimmten Kredits, sondern um die Haftung der gegenwärtigen und künftigen Kreditverpflichtungen eines Dritten geht. Unberührt davon bleibt aber die dingliche Haftung. Soweit es sich um die mit der Grundschuldbestellung verbundene Sicherungsabrede handelt, fehlt es an einem gesetzlichen Leitbild. Diese Sicherungsabrede unterliegt der freien Vereinbarung (in Anknüpfung an BGHZ 114, 9 ff.; 100, 82, 84; 101, 28, 33; BGH, Urteil vom 28.10.2010 – XI ZR 263/02 – NJW 2004, 158 ).*)

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IBRRS 2011, 1891
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Zur Abhängigkeit der Maklercourtage von der Kaufpreiszahlung

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.03.2011 - 2 U 335/10

Die Entstehung des Maklerhonoraranspruchs ist nicht davon abhängig, dass der Grundstückkaufvertrag auch vollständig vollzogen, insbesondere der Kaufpreis gezahlt wird. Der Makler nimmt nicht teil an denjenigen Risiken, die aus der Durchführung oder Erfüllung des Vertrages folgen. Eine nachträgliche Aufhebung des Kauf-vertrags lässt die Ansprüche aus dem Maklervertrag unberührt, sofern im Maklervertrag nichts anderes vereinbart wurde (in Anknüpfung an BGHZ 66, 270; BGH, WM 1974, 257, 259; BGH, NJW-RR 1993, 248; NJW-RR 2002, 50).*)

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IBRRS 2011, 1890
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Unzulässige Entnahmen aus dem Gesellschaftsvermögen

OLG Koblenz, Urteil vom 31.03.2011 - 2 U 330/06

1. Für den von der Gesellschaft bzw. deren Insolvenzverwalter geltend gemachten Primäranspruch wegen angeblich unzulässiger Entnahmen aus dem Gesellschaftsvermögen (§§ 30, 31 GmbHG) kommt es - anders als für den Tatbestand einer Krise im Sinne des Eigenkapitalersatzrechts - weder auf eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO noch darauf an, ob die Gesellschafterdarlehen Eigenkapitalersatzcharakter hatten und wegen fehlendem Rangrücktritt der Gesellschafter in einem Überschuldungsstatus der Schuldnerin zu passivieren sind. Das gemäß § 30 GmbHG gebundene Gesellschaftsvermögen ist nach den allgemeinen für die Jahresbilanz geltenden Grundsätzen festzustellen (in Anknüpfung an BGHZ 146, 264).*)

2. Der Geschäftsführer einer GmbH ist für die Buchhaltungsunterlagen, d.h. vollständige Buchführung, Aufbewahrung, Führung eines Kassenbuchs, Durchführung einer körperlichen Bestandsaufnahme selbst verantwortlich.*)

3. Die fünfjährige Verjährungsfrist nach § 31 Abs. 5 GmbHG a.F. findet keine Anwendung, wenn dem Verpflichteten eine bösliche Handlungsweise zur Last gelegt wird. Der Gesellschafter handelt böslich, wenn er die Auszahlung in Kenntnis ihrer Unzulässigkeit entgegennimmt, also weiß, dass bereits eine Überschuldung oder eine Unterbilanz besteht oder dass infolge der Auszahlung das zur Deckung des Stammkapitals erforderliche Vermögen nunmehr angegriffen wird. Ein bösliches Handeln setzt kein arglistiges oder betrügerisches Verhalten voraus. Der Geschäftsführer einer GmbH kann diese Dinge nicht gänzlich auf Dritte delegieren. Es bestehen stets Überwachungspflichten. (vgl. Senatsbeschluss vom 28.12.2010 – 2 U 203/09 – ZinsO 2011, 335, 338).*)

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IBRRS 2011, 1888
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zu der Verletzung der Insolvenzantragspflicht

OLG Koblenz, Urteil vom 09.12.2010 - 2 U 225/05

1. Bei dem Vorwurf der Verletzung der Insolvenzantragspflicht müssen sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand einer Pflichtverletzung zeitlich zusammenfallen. Das gilt auch bei einem Dauerdelikt der Insolvenzantragsverschleppung.*)

2. Eine Neugläubigerin, die ihre Forderungen gegen die Insolvenzschuldnerin nach Eintritt der Insolvenzantragspflicht erworben hat, ist nicht auf die Geltendmachung eines Quotenschadens beschränkt.*)

3. Beim Neugläubigerschaden bestimmt sich der Schaden nicht nach einem willkürlich herausgegriffenen Spitzenbetrag, sondern nach einem zu schätzenden Durchschnittsbetrag des durch die Verletzung der Insolvenzantragspflicht entstandenen Schadens, der dann vom Endsaldo zum Tag der Insolvenzantragstellung abzuziehen ist.*)

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IBRRS 2011, 1885
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ehrkränkende Äußerungen im Bezug auf WEG-Verwalter

LG München I, Urteil vom 11.02.2011 - 25 O 12665/10

Grundsätzlich sind ehrenkränkende Äußerungen in gerichtlichen oder sonst rechtlich geordneten Verfahren, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienen, privilegiert und können regelmäßig nicht mit gesonderten Ehrenschutzklagen angegriffen werden, es sei denn die Äußerungen weisen keinen Bezug zum Ausgangsrechtsstreit auf,liegen auf der Hand oder sind falsch oder stellen eine unzulässige Schmähung dar. Dies hat seinen Grund darin, dass das Ausgangsverfahren nicht durch eine Beschneidung der Äußerungsfreiheit der daran Beteiligten beeinträchtigt werden soll.

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IBRRS 2011, 1882
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sicherungshypothek: Zu den Mängeln der Eintragungsbewilligung

OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.2010 - 15 W 348/10

Vereinbaren Grundstückseigentümer, dass der Eigentümer des herrschenden Grundstücks die Unterhaltungslast an der mit einem Leitungsrecht belasteten Fläche des dienenden Grundstücks zu tragen hat, so kann aufgrund erteilter Bewilligung an dem herrschenden Grundstück eine Sicherungshypothek für einen Anspruch des Eigentümers des herrschenden Grundstücks auf Erstattung der Kosten einer Ersatzvornahme für den Fall der künftigen Nichterfüllung der Unterhaltungspflicht eingetragen werden.*)

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IBRRS 2011, 1881
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sonstiges Zivilrecht - Zur Abtretung einer Buchgrundschuld

OLG München, Beschluss vom 13.12.2010 - 34 Wx 153/10

Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Bewilligung für die Eintragung der Abtretung einer Buchgrundschuld (hier: Bezeichnung des Neugläubigers).*)

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IBRRS 2011, 1879
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Zur Erhebung von Gebühren bei der sog. Schubladenlösung

OLG Hamm, Beschluss vom 05.10.2010 - 15 Wx 156/09

1. Bei der nach § 16 KostO gebotenen hypothetischen Betrachtung sind anstelle der durch die unrichtige Sachbehandlung verursachten nur solche Kosten anzusetzen, deren Entstehung nach den rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten unvermeidlich oder sicher zu erwarten war. Ein Gestaltungsermessen des Notars kann in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt werden.*)

2. Sind die Gebühren für die selbstständige Beurkundung einer isolierten Löschungsbewilligung (sog. Schubladenlösung) wegen unrichtiger Sachbehandlung nicht zu erheben, kann der Notar an deren Stelle nicht eine Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO berechnen, die angefallen wäre, wenn er eine Löschungsbewilligung im Rahmen des Kaufvertrages beurkundet und sich für deren Verwendung einen Treuhandauftrag hätte erteilen lassen.*)

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IBRRS 2011, 1877
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Zum Inhalt des Mandats eines Rechtsanwalts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2010 - 24 U 211/09

1. Aus dem Umfang einer standardisierten Formular-Vollmacht lässt sich nicht auf den Inhalt des Mandats schließen.*)

2. Hat sich der Mandant vereinbarungsgemäß selbst um die Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers zu bemühen, kann der Rechtsanwalt für die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer Gebühren nur beanspruchen, wenn er sich ausdrücklich unter Hinweis auf auch insoweit entstehende Gebühren hat beauftragen lassen.*)

3. Der Rechtsanwalt darf, abgesehen von Eilfällen, erst dann tätig werden, wenn entweder die entsprechende Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers vorliegt oder der Mandant in Kenntnis seiner Verpflichtung, die Kosten selbst übernehmen zu müssen, eindeutig den Auftrag erteilt hat.*)

4. Lässt sich der Rechtsanwalt mit der Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs beauftragen, dessen Höhe frühere Rechtsprechungserkenntnisse deutlich übersteigt, hat er den Mandanten auch auf die damit verbundenen Gebührenrisiken hinzuweisen.*)

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IBRRS 2011, 1875
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verjährung d.Haftungsanspruchs gegen den Architekten

OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2011 - 11 U 214/10

Sieht ein Architektenvertrag vor, dass der Architekt das Recht hat, den Bauherrn auf die Inanspruchnahme eines Dritten zu verweisen, ist diese Regelung nicht als Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung, sondern im Sinne eines Verweisungsrechts des Architekten zu verstehen. Erst durch die Ausübung des Verweisungsrechts wird die Verjährung gehemmt.

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IBRRS 2011, 1761
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - KfZ-Leasing: Refinanzierungsvereinbarungen mit Dritten

BGH, Urteil vom 30.03.2011 - VIII ZR 94/10

1. Zur Frage einer Zurechnung des Verhaltens eines vom Leasinggeber mit der Vorbereitung des Leasingvertrags betrauten Lieferanten, der dem Leasingnehmer unter Hinweis auf eine angebliche "Kostenneutralität" des Gesamtgeschäfts ohne Wissen des Leasinggebers den Abschluss eines "Werbevertrags" anrät (im Anschluss an BGH, Urteile vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 36/03, NJW 2005, 365; vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 234/04, NJW-RR 2005, 1421).*)

2. Zur Frage des Vorliegens eines einheitlichen Rechtsgeschäfts, wenn der Leasingnehmer neben dem Leasingvertrag einen "Werbevertrag" mit einem Dritten abschließt, der eine Erstattung der Leasingraten gegen Empfehlung von Neukunden vorsieht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 327/08, NJW 2009, 3295).*)

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IBRRS 2011, 1757
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - KfZ-Leasing: Refinanzierungsvereinbarungen mit Dritten

BGH, Urteil vom 30.03.2011 - VIII ZR 99/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1746
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Aktienrecht - Beratungspflichtverletzung in Kapitalanlage als Altersversorgung

BGH, Urteil vom 14.04.2011 - III ZR 27/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1737
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Fernwärme: Anknüpfung an eingesetzten Brennstoff in Preisklausel

BGH, Urteil vom 06.04.2011 - VIII ZR 273/09

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen in Verträgen zwischen Lieferanten und Abnehmern von Fernwärme unterliegen - von den Fällen des § 1 Abs. 2 und 3 Satz 1 AVBFernwärmeV abgesehen - nicht der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 28. Januar 1987 - VIII ZR 37/86, BGHZ 100, 1 ff.). Sofern nicht eine von § 1 Abs. 2 und 3 Satz 1 AVBFernwärmeV erfasste Fallgestaltung vorliegt, sind daher Preisanpassungsklauseln in Verträgen mit Fernwärmekunden nicht an §§ 307 ff. BGB, sondern an der Regelung des § 24 Abs. 4 AVBFernwärme V (bzw. des gleich lautenden § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV aF) zu messen.*)

2. Durch § 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV (Abs. 3 Satz 1 aF) soll eine kostenorientierte Preisbemessung gewährleistet und zugleich dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich die Gestaltung der Fernwärmepreise nicht losgelöst von den Marktverhältnissen vollziehen kann. § 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV (Abs. 3 Satz 1 aF) weist beiden aufgeführten Bemessungsfaktoren an sich den gleichen Rang zu und ermöglicht Abstufungen nur, soweit dies der Angemessenheit entspricht.*)

3. Auch bei einer bloßen Kostenorientierung muss ein Indikator als Bemessungsgröße gewählt werden, der an die tatsächliche Entwicklung der Kosten des überwiegend eingesetzten Brennstoffs anknüpft.*)

4. Eine von einem Versorgungsunternehmen, das zur Erzeugung von Fernwärme ausschließlich Erdgas einsetzt, in Fernwärmelieferungsverträgen verwendete Preisanpassungsklausel ist mit den Vorgaben des § 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV (Abs. 3 Satz 1 aF) nicht zu vereinbaren und daher unwirksam, wenn die Veränderung des verbrauchsabhängigen Arbeitspreises allein an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl gekoppelt ist.*)

5. Ein Fernwärmekunde ist mit seinen Einwendungen gegen die Wirksamkeit einer vom Versorgungsunternehmen verwendeten Preisanpassungsklausel im Zahlungsprozess nicht gemäß § 30 Nr. 1 AVBFernwärmeV ausgeschlossen (im Anschluss an Senatsurteile vom 15. Februar 2006 - VIII ZR 138/05, NJW 2006, 1667; vom 30. April 2003 - VIII ZR 279/02, NJW 2003, 3131; vom 6. Dezember 1989 - VIII ZR 8/89, WM 1990, 608; vom 19. Januar 1983 - VIII ZR 81/82, WM 1983, 341).*)

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IBRRS 2011, 1734
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwertberechnung bei Anfechtung der Jahresabrechnung

LG Hamburg, Beschluss vom 03.09.2010 - 318 T 54/10

Fechten mehrere Eigentümer die Jahresabrechnung an, wird bei der Berechnung des Streitwerts nach der Hamburger Formel der höhste Einzelwert zu Grunde gelegt.

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IBRRS 2011, 1696
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kündigung aus wichtigem Grund?

OLG Hamburg, Urteil vom 19.12.2008 - 12 U 16/06

1. Eine außerordentliche Kündigung des Architektenvertrages ist aus wichtigem Grund zulässig. Dies setzt jedoch voraus, dass dem Kün- digenden die Fortsetzung des Vertrages unter Berücksichtigung aller Umstände nicht mehr zugemutet werden kann und dass, entsprechend dem Mangelrecht, der Auftraggeber unter Fristsetzung die Kündigung zuvor ankündigt.

2. Der Umstand, dass die Entwurfszeichnungen als PDF-Dateien und nicht in Papierform übersandt worden sind, steht ihrer Eignung als Teil der Entwurfsplanung im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 HOAI nicht entgegen. Die Bestimmung verlangt zwar eine "zeichnerische Darstellung" des Gesamtentwurfs; die technische Übermittlung einer solchen Darstellung über E-Mail steht aber ihrer Qualifikation als "zeichnerisch" nicht entgegen und entspricht mittlerweile dem allgemeinen Stand der technischen Entwicklung.




IBRRS 2011, 1661
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zustellung nur an die angegebenen Bevollmächtigten wirksam!

BGH, Urteil vom 06.04.2011 - VIII ZR 22/10

1. Gibt der Kläger im Rubrum der Klageschrift einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten des Beklagten an, so ist dieser als für den Rechtszug bestellter Prozessbevollmächtigter gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen und hat die Zustellung an ihn zu erfolgen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99; Aufgabe von BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80; Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84).*)

2. Das Risiko, dass der vom Kläger als Prozessbevollmächtigter des Beklagten bezeichnete Anwalt keine Prozessvollmacht besitzt und die an diesen bewirkte Zustellung deshalb unwirksam ist, trägt der Kläger (Anschluss an BVerfG, NJW 2007, 3486, 3488).*)

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IBRRS 2011, 1656
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Inhalt und Umfang des Regressanspruchs eines Versicherers

OLG Jena, Urteil vom 19.04.2011 - 4 U 515/10

1. Voraussetzung eines Regressanspruchs des Sachversicherers gegen einen Dritten (= potentiellen Drittschädiger) ist, dass dem Versicherungsnehmer (des Sachversicherers) seinerseits ein ersatzfähiger Schadensersatzanspruch gegen den Dritten zusteht (als bürgerlich-rechtlicher Ersatzanspruch), d.h. erforderlich ist zunächst Kongruenz zwischen diesem Anspruch des Versicherungsnehmers und der (von dem Sachversicherer an ihren Versicherungsnehmer) gezahlten Versicherungsleistung (auf Grund dessen versicherungsrechtlichen Deckungsanspruchs). Diese Kongruenz fehlt in dem Umfang, in dem der Sachversicherer eine weitergehende Schadenskompensation verspricht, als sie seinem Versicherungsnehmer aus dem bürgerlich-rechtlichen Schadensersatzanspruch zustünde.

Das ist in Fällen einer Neuwertversicherung regelmäßig der Fall. In diesen Fällen ist der Drittschädiger gegenüber dem Eigentümer der geschädigten Sache nur zum Ersatz des Zeitwertes verpflichtet. Kongruent ist in diesem Fall daher nur der (sog.) Sachsubstanzschaden auf der Basis des Zeitwerts, so dass ein Übergang nach § 67 VVG (a.F.) nur in diesem Umfang in Betracht kommt.

Der Zeitwert (des Sachsubstanzschadens) berechnet sich dann nach dem Neuwert der Sache abzüglich des Abnutzungswerts (entsprechend dem Alter und der Abnutzung des versicherten Gegenstandes).*)

2.Ist der Drittschädiger Auftragnehmer eines Werkvertrages (hier Austausch einer Wellasbestdacheindeckung gegen Trapezbleche), so treffen ihn - wie jeden Werkunternehmer - vertragliche Nebenpflichten (Fürsorge- und Obhutspflichten, Beratungs-, Hinweis- und Aufklärungspflichten) in Bezug auf den Erfolg der übernommenen Arbeit, d.h. der Vermeidung der Verletzung der Rechtsgüter des Auftraggebers. Diese Nebenpflichten sind im Regelungsgehalt des Grundsatzes von Treu und Glauben enthalten, müssen also stets beachtet werden; sie bestehen insbesondere hinsichtlich erkennbarer Sicherheitsmängel.

Eine solche Pflichtenlage folgt auch aus dem allgemeinen Grundsatz, bei mangelbehafteten Vorarbeiten (eines anderen Unternehmers) die Geeignetheit solcher Vorarbeiten für den übernommenen Auftrag (dessen Erfolg) zu prüfen und gegebenenfalls auf (vorhandene) Sicherheitsmängel hinzuweisen.

Zwar richtet sich grundsätzlich der Umfang einer solchen Prüfpflicht (Nebenpflicht) zunächst nach dem vom Auftragnehmer übernommenen vertraglichen Leistungsumfang, also nach den Umständen des Einzelfalls, der Prüfungsumfang wird also durch den vertraglichen Leistungsumfang begrenzt. Eine Prüfpflicht besteht aber auch bei eingeschränktem Leistungsumfang hinsichtlich gravierender Sicherheitsmängel (hier fehlende Windsog-Sicherung eines Hallendaches.)*)

3.Bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls ist bei der weiteren Frage nach einer entsprechenden aus der Prüfpflicht folgenden Hinweispflicht (auf sicherheits-relevante Mängel) auch zu bedenken, ob - bei entsprechender Kenntnis des Auftraggebers - eine stillschweigende Risikoübernahme (des Auftraggebers) in Betracht zu ziehen ist.*)

4. Haftungsrelevant wird die Verletzung einer solchen Prüf- und Hinweispflicht aber erst, wenn darauf der vom Versicherer ersetzte Schaden kausal beruht.*)

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IBRRS 2011, 1617
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Preisanpassungsklausel in Fernwärmelieferverträgen

BGH, Urteil vom 06.04.2011 - VIII ZR 66/09

Eine von einem Versorgungsunternehmen in Fernwärmelieferungsverträgen verwendete Preisanpassungsklausel ist mit den Transparenzanforderungen des § 24 Abs. 4 Satz 2 AVBFernwärmeV (Abs. 3 Satz 2 aF) nicht zu vereinbaren und daher unwirksam, wenn für die Berücksichtigung der Kostenentwicklung beim Erdgasbezug des Versorgungsunternehmens auf einen variablen Preisänderungsfaktor abgestellt wird, dessen Berechnungsweise für den Kunden nicht erkennbar ist.*)

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IBRRS 2011, 1610
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Zivilrecht - Darlehensvertrag für Genossenschaftsbeteiligung

BGH, Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 93/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1605
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Verjährte Regressansprüche in Anwaltshaftung?

BGH, Urteil vom 24.03.2011 - IX ZR 197/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1602
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Vergütungsansprüche bei Zahnarzt-Informationsplattform im Internet

BGH, Urteil vom 24.03.2011 - III ZR 69/10

Zum Vergütungsanspruch des Betreibers einer Internetplattform, auf der Heil- und Kostenpläne von Patienten eingestellt werden und Zahnärzte Gegenangebote abgeben können (im Anschluss an BGH, Urteil vom 1. Dezember 2010 - I ZR 55/08).*)

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