Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3421 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 1598BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - BLw 11/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1597
BGH, Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 92/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1592
BGH, Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 91/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1589
BGH, Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 90/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1584
BGH, Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 298/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1581
BGH, Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 299/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1578
BGH, Urteil vom 17.03.2011 - IX ZR 63/10
Erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalte sind hinsichtlich der abgetretenen zukünftig entstehenden oder zukünftig werthaltig gemachten Forderungen grundsätzlich nur als kongruente Deckung anfechtbar (Fortführung von BGH, Urteil vom 29. November 2007 - IX ZR 30/07, BGHZ 174, 297).*)
VolltextIBRRS 2011, 1548
BGH, Urteil vom 24.03.2011 - III ZR 81/10
Der Grundsatz, dass bei mehreren voneinander abgrenzbaren Aufklärungs- oder Beratungsfehlern die Verjährung nicht einheitlich, sondern getrennt für jede einzelne Pflichtverletzung zu prüfen ist, setzt nicht voraus, dass die Pflichtverletzung jeweils eigene, von den anderen Fehlern und deren Folgen gesonderte Schäden zeitigt, sondern ist gerade auch anwendbar in den Fällen, in denen die Pflichtverletzungen denselben Schaden verursacht haben, nämlich jeweils für die Anlageentscheidung ursächlich waren.*)
VolltextIBRRS 2011, 1534
OLG Koblenz, Urteil vom 29.12.2010 - 1 U 420/10
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckungsabwehrklage fehlt ausnahmsweise dann, wenn und soweit eine Zwangsvollstreckung aus dem zugrunde liegenden Titel nach den Umständen des Einzelfalls unzweifelhaft nicht mehr beabsichtigt ist oder nicht mehr drohen kann (hier: offenkundig beschränkter Zwangsvollstreckungsauftrag).*)
2. Der rechtswirksame Rücktritt wandelt den Vertrag mit Wirkung ex nunc in ein Rückgewährschuldverhältnis um; der Schuldner wird hierdurch aber nicht von der fortbestehenden Sanktion bis dahin bereits zu verantwortender Leistungsverzögerungen befreit (hier: Zinsanspruch auf der Grundlage einer gesonderten, mit dem rückabgewickelten Erbschaftskauf in Zusammenhang stehenden Darlehensvereinbarung).*)
VolltextIBRRS 2011, 1525
OLG Schleswig, Beschluss vom 04.10.2010 - 5 U 34/10
1. Bürgende geschäftsführende Gesellschafter des Hauptschuldners können sich nicht auf mangelnde Überprüfbarkeit der Hauptforderung berufen.
2. Da die Übernahme selbstschuldnerischer Bürgschaften den Gepflogenheiten im kaufmännischen Geschäftsverkehr mit Banken entspricht, ist der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nicht überraschend, insbesondere für geschäftsführende Gesellschafter.
3. Es gibt grundsätzlich auch keine Pflicht des Gläubigers zur vorrangigen Verwertung von Immobiliarsicherheiten. Mangels anderweitiger Vereinbarung hat der Gläubiger im Außenverhältnis ein Wahlrecht, welche Sicherheiten er zuerst in Anspruch nimmt (OLG München WM 1988, 1846). Es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Erlöse aus der Verwertung des Betriebsgrundstücks der Insolvenzschuldnerin zu erwarten sind und ob diese gegebenenfalls zu einer Erfüllung der Hauptforderung ausreichen würden.
4. Das Kündigungsrecht der Bank für einen Kreditvertrag wird durch die drohende Insolvenz nicht ausgeschlossen.
VolltextIBRRS 2011, 1522
KG, Beschluss vom 31.01.2011 - 8 U 107/10
Die Frage, ob ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt und ob es sich auf Seiten des Käufers um einen Verbraucher handelt, ist gemäß § 13 BGB objektiv zu beurteilen und setzt insbesondere voraus, dass der Kauf zu privaten Zwecken abgeschlossen wurde. Dabei ist letztlich entscheidend, wie der Käufer gegenüber seinem Vertragspartner auftritt und wie dieses Auftreten vor dem Hintergrund der tatsächlichen Gegebenheiten vom Verkäufer unter Anlegung eines objektivierten Maßstabes verstanden werden kann. Allein der Umstand, dass in dem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen bei dem Beruf des Käufers "eingetragener Vollkaufmann" angegeben ist und dass der Käufer bei der Erstbesichtigung eine Visitenkarte übergeben hat, die ihn als Mitarbeiter einer "Reisedienst" GmbH & Co. KG ausweist, lässt keine Rückschlüsse darauf zu, ob der Käufer bei dem Kauf als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB oder als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gehandelt hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 1520
OLG Brandenburg, Urteil vom 14.04.2011 - 5 U 7/10
1. Für die Frage, in welchem Umfang benachbarte Gebäude den jeweiligen Grundstücken, auf dem sie aufstehen, als Grundstücksbestandteil zuzuordnen sind, sind die Grundsätze des sogenannten Eigengrenzüberbaus einschlägig. Es spielt keine Rolle, dass die Gebäude vor 1990 errichtet worden sind. Die zu §§ 93, 94 Abs. 1 BGB entwickelten Grundsätze der Zuordnungseigentumsverteilung eines Grundstücks durch den Eigentümer bestimmen grundsätzlich auch das Verhältnis zwischen § 295 Abs. 1 DDR-ZGB und § 467 Abs. 2, 3 DDR-ZGB.
2. Die Überbauregeln der §§ 912 ff BGB finden sinngemäß auf den Fall Anwendung, dass ein Eigentümer zweier Grundstücke mit dem Bau auf einem derselben die Grenze des anderen überschreitet und in der Folge die Grundstücke in das Eigentum verschiedener Personen gelangen. Wer Eigentümer des über die Grenze gebauten Gebäudeteils ist, regelt § 912 BGB selbst nicht unmittelbar. Soweit das Recht des Eigentümers zur Duldung seines Überbaus durch den Nachbar besteht, unterliegt der hinüber gebaute Gebäudeteil allerdings nicht der Grundregel der §§ 94 Abs. 1, 946 BGB, sondern es tritt entsprechend § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB die Wirkung ein, dass er als Scheinbestandteil des überbauten Grundstücks gemäß §§ 93, 94 Abs. 2 BGB wesentlicher Bestandteil des Grundstücks bleibt, von dem aus übergebaut wurde.Daraus ergibt sich, dass die §§ 93, 94 Abs. 2, 95 Abs. 1 Satz 2 BGB für das Eigentum am Überbau nur eingreifen, wenn ein einheitliches Gebäude über die Grundstücksgrenze gebaut ist. Dabei ist im Falle des Eigengrenzüberbaus ebenso wie im Fall der Teilung eines zunächst einheitlichen Grundstückes dem in § 93 BGB zum Ausdruck gekommenen Gesichtspunkt der natürlich-wirtschaftlichen Einheit von Gebäuden der Vorzug vor der in § 94 Abs. 1 BGB geregelten Zuordnung nach der Grundstücksgrenze zu geben. Gesichtspunkte der Art, wie sie beim sogenannten unentschuldigten Überbau ausnahmsweise für eine vertikale Aufspaltung des Eigentums an der Grenze sprechen, sind in solchen Fällen nicht ersichtlich.
VolltextIBRRS 2011, 1518
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 113/10
1. Eine bestimmte Mietzeit im Sinne des § 542 Abs. 2 BGB ist nicht nur im Fall einer Kalenderbestimmung, sondern auch dann vereinbart, wenn der Vertrag bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses dauern soll. Die Parteien können die Dauer des Mietverhältnisses an ein beliebiges zukünftiges Ereignis binden. Entscheidend ist, ob der Eintritt des Ereignisses gewiss oder ungewiss ist.
2. Ein Miet- oder Pachtvertrag, bei dem die Gefahr besteht, dass er ohne Zutun der Parteien niemals enden wird, ist kein befristeter Vertrag: Hängt der Fortbestand des Vertrages von einem Ereignis ab, von dem nicht bekannt ist, ob es jemals eintritt, ist er als Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit anzusehen.
VolltextIBRRS 2011, 1516
OLG Frankfurt, Urteil vom 12.05.2010 - 4 U 219/09
1. Die hinreichende Aufklärung der Urkundsbeteiligten hinsichtlich der rechtlichen Problematik der Beurkundung eines Verfügungsgeschäfts über ein in der Türkei belegenes Wohneigentum setzt gemäß § 17 III 1 BeurkG den Hinweis auf das möglicherweise zur Anwendung berufene ausländische Recht voraus.*)
2. Gemäß § 17 III 2 BeurkG muss ein Notar die Beteiligten zwar nicht über den Inhalt ausländischer Rechtsordnungen belehren; er muss indes die Beteiligten darauf hinweisen, dass eine Orientierung am deutschen Recht zur Unwirksamkeit des beurkundeten Rechtsgeschäfts führen kann.*)
3. Wenn sich die Beteiligten mit dem nicht zufrieden geben und auf der Beurkundung bestehen, kann der Notar nach § 15 I 1 BNotO eine Urkundstätigkeit ablehnen, oder er muss bei Zweifeln an der Wirksamkeit des Geschäfts gemäß § 17 II 2 BeurkG seine Belehrung und die dazu abgegebenen Erklärungen der Beteiligten in der Urkunde vermerken.*)
4. Fehlt ein solcher Vermerk, so kehrt sich im Haftungsprozess die Beweislast dahingehend um, dass nicht der Anspruchsteller das Fehlen der Belehrung, sondern der Notar deren Erteilung zu beweisen hat.*)
5. Hat der Notar nicht in dem erforderlichen Umfang belehrt und erfährt er nach Beurkundung positiv von der Unwirksamkeit des Geschäfts, so hat er die Urkundsbeteiligten auf die Unwirksamkeit hinzuweisen, gemäß § 17 I 1 BeurkG den wahren Willen der Beteiligten zu erforschen und ihnen den zur Erreichung des Ziels geeigneten Weg vorzuschlagen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1507
OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.03.2011 - 10 U 132/10
Es ist nachlässig im Sinn des § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO, wenn ein Unternehmen, das sich auf eine fehlende Zustimmung seines leitenden Mitarbeiters zu einem von der Klägerin behaupteten Vergleichsabschluss beruft, bei einer überschaubaren Anzahl der in Betracht kommenden Mitarbeiter (hier: die im Büro arbeitende Sekretärin) nicht bereits während des Verfahrens erster Instanz nachforscht, ob diese Mitarbeiter Umstände im Zusammenhang mit der behaupteten fehlenden Zustimmung zum Vergleichsabschluss bezeugen können (Fortführung OLG Stuttgart, Urteil vom 07.12.2010, 10 U 140/09, IBR 2011, 182 = BauR 2011, 555).*)
VolltextIBRRS 2011, 1484
BGH, Urteil vom 22.02.2011 - VI ZR 115/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1475
BGH, Urteil vom 28.10.2010 - I ZR 174/08
Anbieter von Telefondienstleistungen, die nicht über ein eigenes Netz verfügen und die sich daher hinsichtlich der von ihnen angebotenen Leistung bei Netzbetreibern eindecken müssen (sog. Reseller), handeln im Verhältnis zu Endkunden nicht als Beauftragte der Netzbetreiber, die ihnen die benötigten Netzdienstleistungen als Vorprodukt zur Verfügung stellen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1472
BGH, Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 96/09
1. Eine schadensmindernde Anrechnung von Steuervorteilen, die sich im Zusammenhang mit dem darlehensfinanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken ergeben, kommt im Schadensersatzprozess des Anlegers grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt.*)
2. Etwas anderes gilt nur, wenn der Schädiger Umstände darlegt, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben.*)
3. Die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten würde unzumutbar erschwert, wenn ihm wegen eines rechtlich nicht gesicherten möglichen Vorteils über einen weiteren Zeitraum das Risiko auferlegt würde, ob der Schädiger die noch ausstehende Ersatzleistung erbringt.*)
(Anschluss an BGH, Urteile vom 30. November 2007 - V ZR 284/06, vom 19. Juni 2008 - VII ZR 215/06, vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09 sowie vom 15. Juli 2010 - III ZR 336/08)*)
VolltextIBRRS 2011, 1465
BGH, Urteil vom 25.01.2011 - XI ZR 106/09
Im Falle einer deliktischen Haftung eines ausländischen Brokers wegen bedingt vorsätzlicher Teilnahme an einem sittenwidrigen Geschäftsmodell eines inländischen Terminoptionsvermittlers beginnt die regelmäßige Verjährung erst zu laufen, wenn dem geschädigten Anleger sowohl die Umstände, die in Bezug auf dieses Geschäftsmodell einen Ersatzanspruch begründen, als auch die Umstände, aus denen sich ergibt, dass auch der das Transaktionskonto führende und die einzelnen Aufträge des Anlegers ausführende Broker als möglicher Haftender in Betracht kommt, bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 1464
BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 152/09
1. Ein Carnet TIR zählt nicht zu den "notwendigen Urkunden" im Sinne von Art. 11 Abs. 1 CMR, die der Absender dem Frachtführer für die Durchführung der Beförderung zur Verfügung zu stellen hat.*)
2. Wird in Verlust geratenes Transportgut nach Ablauf der in Art. 20 Abs. 1 CMR genannten Fristen wieder aufgefunden, so kann sich der Ersatzberechtigte gleichwohl auf die Verlustfiktion gemäß Art. 20 Abs. 1 CMR berufen und Schadensersatz verlangen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1462
BGH, Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 320/09
1. Bei der Frage, ob eine konkludente Genehmigung einer im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren vorgenommenen Kontobelastung vorliegt, ist der durch normative Auslegung zu ermittelnde objektive Erklärungswert des Verhaltens des Kontoinhabers maßgeblich (im Anschluss an das Senatsurteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, WM 2010, 1546, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
2. Ist eine Belastungsbuchung vom Schuldner genehmigt worden, scheidet ein unmittelbarer Bereicherungsanspruch der Schuldnerbank gegen den Lastschriftgläubiger aus. Der Bereicherungsausgleich vollzieht sich in diesem Fall entsprechend den allgemeinen Grundsätzen innerhalb der jeweiligen Leistungsverhältnisse (im Anschluss an das Senatsurteil vom 11. April 2006 - XI ZR 220/05, BGHZ 167, 171).*)
VolltextIBRRS 2011, 1460
BGH, Urteil vom 15.03.2011 - X ZR 99/10
Die Berechtigung für einen Anspruch aus Art. 17 Abs. 2 Satz 1 MÜ kann nicht an die Dokumentation der Gepäckaufgabe durch einen Gepäckschein geknüpft werden. Entscheidend ist allein, dass der Reisende tatsächlich Gepäck in die Obhut des Luftfrachtführers gegeben hat. Dies kann auch in der Weise geschehen, dass das Gepäck von einem anderen Mitreisenden in einem seiner Gepäckstücke mit aufgegeben wird.*)
VolltextIBRRS 2011, 1455
BGH, Urteil vom 22.02.2011 - XI ZR 261/09
Macht ein Kreditinstitut, das auf einem bei ihm geführten Konto eine im Einzugsermächtigungsverfahren erteilte Lastschrift eingelöst hat, einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch gegen den Gläubiger der Lastschrift geltend, da der Kontoinhaber eine Genehmigung der Lastschrift endgültig nicht erteilt habe, hat es die tatsächlichen Voraussetzungen dieses Bereicherungsanspruchs und damit auch das Fehlen einer Genehmigung der Lastschrift durch den Kontoinhaber zu beweisen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1452
BGH, Urteil vom 22.02.2011 - II ZR 158/09
Bereits vor der Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann jeder Gesellschafter die von ihm gemachten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte, von der Gesellschaft ersetzt verlangen oder, wenn der Gesellschaft selbst keine freien Mittel zur Verfügung stehen, die Mitgesellschafter auf Aufwendungsersatz - beschränkt auf deren Verlustanteil - in Anspruch nehmen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1440
OLG Brandenburg, Urteil vom 31.03.2011 - 5 U 45/09
Baut jemand an der Grenze zum Nachbargrundstück und erweist sich diese Grenze im nachhinein als falsch, so ist dem Überbauenden keine frobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, auch wenn er bei seinem Vorhaben keinen Vermessungsingenieur beauftragt hat, es sei denn, er hat die Unrichtigkeit des Grenzverlaufs positiv gekannt.
VolltextIBRRS 2011, 1437
OLG Schleswig, Urteil vom 29.03.2011 - 3 U 49/10
1. Bei der Anwendung der Grundsätze der falsa demonstratio kommt es gerade auf den inneren Willen an. Ist dieser übereinstimmend darauf gerichtet, dass ein Grundstück, welches bis an einen See heranreicht, verkauft werden soll, bleibt unschädlich, wenn dieser Wille keinen vollumfänglichen Ausdruck in dem Kaufvertrag gefunden hat.*)
2. Die gemeinsame Vorstellung, verkauft sei das Seegrundstück, begegnet trotz wechselnden Wasserspiegels keinen Bedenken unter dem Gesichtspunkt der Bestimmbarkeit des Kaufgegenstandes, weil die Grenze nach den §§ 133, 157 BGB als diejenige der durchschnittlichen Uferlinie bestimmt werden kann.*)
3. Ein verkauftes Seegrundstück ist auch dann frei von Sach- und Rechtsmängeln, wenn der Uferstreifen tatsächlich nicht dem Verkäufer gehört. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer wegen teilweiser Nichterfüllung der Eigentumsverschaffungspflicht wird durch einen im Vertrag vereinbarten Ausschluss der Haftung für Mängel nicht gehindert.*)
VolltextIBRRS 2011, 1436
OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.03.2011 - 1 U 547/09 - 145
1. Der Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht ist grundsätzlich der Wohn- bzw. Firmensitz des Verkäufers. Etwas anderes kann sich aus den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Verkehrssitte, ergeben.*)
2. Setzt der Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Mängelbeseitigung, obgleich nach seinem Dafürhalten bereits zwei Nachbesserungsversuche fehlschlugen, muss er sich gleichwohl an dieser Fristsetzung festhalten lassen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1402
BGH, Beschluss vom 01.03.2011 - XI ZB 20/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1390
BGH, Urteil vom 22.02.2011 - VI ZR 120/10
1. Bonitätsbeurteilungen begründen, soweit es sich um Meinungsäußerungen handelt, in der Regel keine Ansprüche aus § 824 BGB.*)
2. Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb scheiden grundsätzlich aus, wenn die als Meinungsäußerung zu qualifizierende Bonitätsbeurteilung auf einer zutreffenden Tatsachengrundlage beruht.*)
VolltextIBRRS 2011, 1387
BGH, Beschluss vom 01.03.2011 - XI ZB 26/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1381
BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 44/10
Der Betreiber einer Internetplattform ist als Störer für eine Beeinträchtigung des Grundstückseigentums durch ungenehmigte Verwertung von Fotos des Grundstücks auf seiner Plattform nur bei einer für ihn erkennbaren Eigentumsverletzung verantwortlich.*)
VolltextIBRRS 2011, 1375
OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.04.2009 - 3 U 19/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1373
OLG Hamm, Urteil vom 13.01.2011 - 2 U 143/10
1. Lädt eine Vertragspartei ein (hier: Kaufvertrags-)Formular aus dem Internet herunter, füllt es aus und legt es der anderen Vertragspartei vor, so reicht dies für ein Stellen von Vertragsbedingungen i.S.v. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB aus.
2. Dass die andere Vertragspartei mit der Verwendung des Formulars einverstanden ist, führt nicht dazu, dass diese ebenfalls als Verwender der Formularbedingungen anzusehen wäre oder ein Aushandeln der Bedingungen (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB) angenommen werden könnte.
VolltextIBRRS 2011, 1368
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.01.2011 - 3 W 196/10
Eine Garage ist nach allgemeinem Wortverständnis ein fest umschlossener Raum, der zum Abstellen von Personenkraftwagen geeignet ist, um diese vor äußeren Einflüssen zu schützen. Zum ordnungsgemäßen Zustand einer Garage gehört ihre ungestörte Erreichbarkeit. Ob der jeweilige Nutzungsberechtigte die Garage tatsächlich hierfür oder für einen anderen Zweck nutzt oder nutzen will, für die ein schmaler Zugang ausreichend ist, ist unerheblich.
VolltextIBRRS 2011, 1363
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 131/10
Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen des Eigentumserwerbs an Immobilien.
VolltextIBRRS 2011, 1331
BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - VIII ZR 145/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1314
BGH, Urteil vom 22.02.2011 - VI ZR 353/09
Zur Schätzung von Mietwagenkosten auf der Grundlage von Listen und Tabellen, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken.*)
VolltextIBRRS 2011, 1313
BGH, Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 136/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1311
BGH, Beschluss vom 15.02.2011 - XI ZR 148/10
Eine Nachbelehrung nach § 355 Abs. 2 BGB muss einen für den Verbraucher erkennbaren Bezug zu seiner früheren Vertragserklärung aufweisen, der ihm deutlich macht, dass ein Belehrungsmangel im Nachhinein ausgeglichen werden soll (Bestätigung des Senatsurteils vom 26. Oktober 2010 - XI ZR 367/07).*)
VolltextIBRRS 2011, 1308
BGH, Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 135/10
Ein Kredit mit veränderlichen Bedingungen, bei dessen Abschluss der Gesamtbetrag aller vom Verbraucher zur Tilgung des Kredits sowie zur Zahlung der Zinsen und Kosten zu entrichtenden Teilzahlungen auf der Grundlage der bei Vertragsabschluss maßgeblichen Bedingungen anzugeben ist, liegt auch dann vor, wenn bei einer unechten Abschnittsfinanzierung ein endfälliger Festkredit mit einer Investmentfondsbeteiligung derart verbunden ist, dass die Tilgung des Kredits für die Laufzeit des Darlehens ausgesetzt wird und dafür außer einer Einmalzahlung monatliche Teilzahlungen auf die Fondsbeteiligung geleistet werden, die nach dem Anlagekonzept (hier: EuroPlan) später zur Rückzahlung des Kredits verwendet werden sollen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1302
BGH, Urteil vom 25.02.2011 - V ZR 208/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1298
BGH, Urteil vom 09.03.2011 - VIII ZR 266/09
Der Käufer einer Sache genügt seiner Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung durch den Nachweis, dass das von ihm gerügte Mangelsymptom weiterhin auftritt. Anders ist dies nur, wenn das erneute Auftreten des Mangelsymptoms möglicherweise auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer beruht (im Anschluss an das Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341).*)
VolltextIBRRS 2011, 1297
BGH, Urteil vom 23.02.2011 - XII ZR 101/09
Zur Transparenz einer Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Carsharing-Unternehmens, die im Schadensfalle eine Haftung des Vertragspartners in Höhe eines vereinbarten Selbstbehalts vorsieht.*)
VolltextIBRRS 2011, 1286
BGH, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10
Die Bestimmung eines zuständigen Gerichts für eine Klage gegen mehrere Personen, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben und als Streitgenossen im allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden sollen, ist nicht mehr möglich, wenn der Antragsteller gegen die Beklagten bereits vor verschiedenen Gerichten Klage erhoben hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 1275
BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - V ZB 253/10
1. § 1148 Satz 1 BGB ist auf die eingetragenen Gesellschafter einer GbR auch dann entsprechend anwendbar, wenn einer davon verstorben ist.*)
2. Einer Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO bedarf es nicht, wenn die aus dem Titel ausgewiesenen Gesellschafter einer GbR bei Anordnung der Zwangsversteigerung mit den im Grundbuch eingetragenen übereinstimmen.*)
(Bestätigung von Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, WM 2011, 239)*)
VolltextIBRRS 2011, 1274
BGH, Urteil vom 08.02.2011 - VI ZR 79/10
Zum Anspruch des Geschädigten auf Ersatz tatsächlich angefallener Reparaturkosten, deren Höhe der Sachverständige auf mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert geschätzt hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 1273
BGH, Urteil vom 17.02.2011 - III ZR 36/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1268
BGH, Urteil vom 22.02.2011 - VI ZR 114/09
Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von Kurzmeldungen zum Abruf im Internet, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird und durch die auf im "Archiv" enthaltene und nur Nutzern mit besonderer Zugangsberechtigung zugängliche Beiträge aufmerksam gemacht wird.*)
VolltextIBRRS 2011, 1267
BGH, Urteil vom 01.02.2011 - VI ZR 347/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1260
BGH, Urteil vom 25.01.2011 - XI ZR 100/09
Zu den subjektiven Voraussetzungen der Teilnahme eines ausländischen Brokers an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler.*)
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