Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
![OK](/bilder/icons/btn_right_16x16.gif)
Volltexturteile nach Sachgebieten
3421 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 1248![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.11.2010 - I ZR 192/08
Im Rahmen der Seefracht reicht es für die Annahme eines qualifizierten Verschuldens des Verfrachters wegen Verlustes des Transportguts nicht aus, dass das sperrige Transportgut (hier: ein Mobilkran mit einem Gewicht von 48.000 kg) auf seine Veranlassung vor der Schiffsverladung auf einem frei zugänglichen Gelände eines mitteleuropäischen Seehafens (hier: Antwerpen) verschlossen abgestellt worden ist.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1244
![Öffentliches Recht Öffentliches Recht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 01.02.2011 - VI ZR 345/09
Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von Kurzmeldungen zum Abruf im Internet, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird und durch die auf im "Archiv" enthaltene und nur Nutzern mit besonderer Zugangsberechtigung zugängliche Beiträge aufmerksam gemacht wird.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1232
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 03.03.2011 - III ZR 174/10
Zum Anspruch des Eigentümers eines entwendeten Kraftfahrzeugs auf Ausgleich von Schäden, die aufgrund einer rechtmäßigen polizeilichen Maßnahme verursacht worden sind.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1224
![Insolvenzrecht Insolvenzrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 17.02.2011 - IX ZR 83/10
Bei der Verwertung von Absonderungsrechten gilt die Anrechnungsvorschrift des § 367 Abs. 1 BGB auch für die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsen.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1217
![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 25.01.2011 - XI ZR 195/08
Ein ausländischer Broker beteiligt sich auch dann bedingt vorsätzlich an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern, wenn die Vermittlung chancenloser Terminoptionsgeschäfte und die Anweisung der einzelnen Kauf- und Verkaufsorders für den Anleger nicht unmittelbar durch den inländischen Vermittler erfolgen, dem er ohne Überprüfung seines Geschäftsmodells bewusst und offenkundig den unkontrollierten Zugang zu ausländischen Börsen eröffnet, sondern mittelbar über einen dem Vermittler - nicht aber dem Broker - vertraglich verbundenen Untervermittler vorgenommen werden.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1216
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - I ZR 129/08
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (ABl. L 111 vom 5.5.2009, S. 16) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
1. Ist derjenige, der sich auf eine Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms berufen kann, "rechtmäßiger Erwerber" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG?*)
2. Für den Fall, dass die erste Frage bejaht wird: Erschöpft sich das Recht zur Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms nach Art. 4 Abs. 2 Halbsatz 1 der Richtlinie 2009/24/EG, wenn der Erwerber die Kopie mit Zustimmung des Rechtsinhabers durch Herunterladen des Programms aus dem Internet auf einen Datenträger angefertigt hat?*)
3. Für den Fall, dass auch die zweite Frage bejaht wird: Kann sich auch derjenige, der eine "gebrauchte" Softwarelizenz erworben hat, für das Erstellen einer Programmkopie als "rechtmäßiger Erwerber" nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 2 Halbsatz 1 der Richtlinie 2009/24/EG auf eine Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung der vom Ersterwerber mit Zustimmung des Rechtsinhabers durch Herunterladen des Programms aus dem Internet auf einen Datenträger angefertigten Kopie des Computerprogramms berufen, wenn der Ersterwerber seine Programmkopie gelöscht hat oder nicht mehr verwendet?*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1215
![Öffentliches Recht Öffentliches Recht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 10.02.2011 - III ZR 37/10
1. Die für das Abstimmungsverhalten der von ihr bestellten Mitglieder der Zulassungsgremien (Zulassungsausschuss, Berufungsausschuss) in Haftung genommene Körperschaft trifft mit Rücksicht darauf, dass nach § 41 Abs. 3 Ärzte-ZV über den Hergang der Beratungen und über das Stimmenverhältnis Stillschweigen zu bewahren ist, die Darlegungs- und Beweislast, dass ihre Mitglieder einer rechtswidrig ergangenen (Mehrheits-)Entscheidung des Kollegiums nicht zugestimmt haben.*)
2. Auch in sozialgerichtlichen Zulassungsverfahren bewirken der Widerspruch gegen einen Bescheid des Zulassungsausschusses und ein sich hieran anschließendes Klageverfahren eine Hemmung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs, der aus der angefochtenen Maßnahme abgeleitet wird, in entsprechender Anwendung des § 204 Abs. 1 Nr. 1, § 209 BGB. Dies gilt auch dann, wenn der Berufungsausschuss den angefochtenen Bescheid aufhebt und im Sinne des Antragstellers entscheidet, hiergegen jedoch die Kassenärztliche Vereinigung das Gericht anruft.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1204
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 18.02.2011 - V ZR 137/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1203
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 01.02.2011 - KZR 8/10
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
Ist Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen dahingehend auszulegen, dass der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung auch für eine negative Feststellungsklage eröffnet ist, mit der vom potenziellen Schädiger geltend gemacht wird, dass dem potenziellen Geschädigten aus einem bestimmten Lebenssachverhalt keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung (hier: Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften) zustehen?*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1199
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - III ZR 95/10
Die Pflicht nach § 31 Abs. 2 VermG, den Verfügungsberechtigten über die Stellung eines Rückgabeantrags nach § 30 VermG zu informieren, besteht in einem Fall, in dem zum Zeitpunkt der Antragstellung der Vermögenswert bereits wirksam veräußert ist und anstelle einer Rückübertragung nur noch ein Anspruch auf Auskehr des Erlöses nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG in Betracht kommt, nicht als drittgerichtete Amtspflicht, sondern hat nur verfahrensrechtliche Bedeutung (im Anschluss an Senatsurteile vom 21. Oktober 1999 - III ZR 130/98, BGHZ 143, 18 und vom 17. Juni 2004 - III ZR 335/03, WM 2005, 618).*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1192
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 04.02.2011 - V ZR 134/10
1. § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG gilt auch dann entsprechend, wenn die Restitution des Grundstücks im Wege der vereinfachten Rückübertragung nach § 21b InVorG an einen von mehreren Berechtigten allein erfolgt.*)
2. In diesem Fall kann der anteilig Berechtigte von dem Verfügungsberechtigten nicht nur eine anteilige, sondern vollständige Herausgabe der Nutzungsentgelte verlangen. Daran hat er die übrigen anteilig Berechtigten in erster Linie nach den getroffenen Vereinbarungen, sonst entsprechend den Vorschriften über die Gemeinschaft zu beteiligen.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1190
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 15.02.2011 - VI ZR 176/10
Im Allgemeinen begründen Schussgeräusche einer Jagd für sich noch keine potentielle Gefahr für Rechtsgüter Dritter.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1183
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 17.02.2011 - III ZR 35/10
1. Die in Mobilfunkverträgen verwendeten Klauseln*)
"Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch .... unbefugte Nutzung der überlassenen Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat."*)
sowie*)
"Nach Verlust der c. Karte hat der Kunde nur die Verbindungspreise zu zahlen, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte bei c. angefallen sind. Das gleiche gilt für Preise über Dienste, zu denen c. den Zugang vermittelt."*)
sind wirksam.*)
2. Die in Mobilfunkverträgen verwendete Klausel*)
"Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 15,50 Euro in Verzug, kann c. den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden sperren."*)
ist unwirksam.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1174
![Wettbewerbsrecht Wettbewerbsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 05.10.2010 - I ZR 46/09
1. Ein Verbotsantrag kann hinreichend bestimmt sein, auch wenn er im Wesentlichen am Wortlaut des § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG 2004 ausgerichtet und nur hinsichtlich des Begriffs der Einwilligung modifiziert ist.*)
2. Bei einem unverlangten Werbeanruf ist der auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch nicht auf den Gegenstand des Werbeanrufs beschränkt, wenn bei dem Unternehmen, von dem der Werbeanruf ausgeht (etwa einem Callcenter), der Gegenstand der Werbung beliebig austauschbar ist.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1173
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 01.02.2011 - EnZR 57/09
Bei dem Grenzpreisvergleich nach § 2 Abs. 4 Konzessionsabgabenverordnung sind den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Durchschnittserlösen aller Sondervertragskunden die von den einzelnen Stromabnehmern gezahlten Durchschnittspreise ohne Berücksichtigung von Stromsteuerermäßigungen gegenüberzustellen.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1170
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 22.02.2011 - VI ZR 346/09
Zur Zulässigkeit des Bereithaltens nicht mehr aktueller Beiträge in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil eines Internetportals ("Online-Archiv"), in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1158
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
LG Köln, Urteil vom 21.12.2010 - 27 O 157/10
1. Die Einrede der Aufrechenbarkeit stellt eine Ausprägung des Subsidiaritätsgrundsatzes dar. Der Bürge soll grundsätzlich erst dann in Anspruch genommen werden können, wenn sich der Gläubiger nicht durch Inanspruchnahme des Hauptschuldners, etwa durch Aufrechnung, befriedigen kann.
2. Ein umfassender Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB ist gemäß § 307 Abs. 1 und 2 Nummer 1 BGB unwirksam, wenn der Ausschluss auch für den Fall gilt, dass die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dies benachteiligt den Bürgen entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen und ist nicht mit dem Grundgedanken der §§ 765ff. BGB zu vereinbaren.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1154
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.03.2011 - 4 U 170/10
Tritt ein Unternehmer seine Werklohnforderungen gegen den Bauherrn an seine Nachunternehmer ab, weil er sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet, ist nicht ohne Weiteres anzunehmen, dass der Bauherr unmittelbar Ansprüche gegen diese Nachunternehmer erhält. Dies könnte sich allerdings aus der Abtretungsvereinbarung in Verbindung mit den Grundsätzen des Vertrages zu Gunsten Dritter ergeben.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1086
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.11.2010 - 25 U 108/09
1. Schreibt ein Fachplaner gerade aus Gründen des Schallschutzes eine bestimmte Ausführung vor, hier: doppelte Kehlbalkenlage, dann kennt er den Mangel, der den Anspruch gegen den Ausgleichsverpflichteten begründet, sobald er Kenntnis davon hat, dass eine andere Ausführung (hier: einfache Kehlbalkenlage) gewählt wurde.
2. Kenntnis von den Umständen, aus denen sich der Innenausgleich ergibt, liegt dann vor, wenn der Ausgleichsberechtigte weiß, dass sowohl er als auch der Ausgleichsverpflichtete Pflichtverletzungen begangen haben, deretwegen er und der Ausgleichsverpflichtete in Anspruch genommen werden können, und er weiß, dass er - der Ausgleichsberechtigte - aber im Innenverhältnis jedenfalls nicht allein für den aus den Pflichtverletzungen resultierenden Schaden aufzukommen hat.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1045
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 20.01.2011 - I ZR 78/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1044
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.01.2011 - XI ZR 271/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1026
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 20.01.2011 - I ZR 49/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 1022
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.01.2011 - XI ZR 58/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0999
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2011 - 18 U 94/10
1. Für die für den Provisionsanspruch notwendige Kausalität zwischen dem Nachweis des Maklers und dem Hauptvertragsschluss spricht eine Vermutung, wenn der Hauptvertragsschluss dem Nachweis in angemessener Zeit nachfolgt. Daher greift die Vermutung dann nicht, wenn ein Zeitraum von einem Jahr oder mehr zwischen dem Nachweis und dem Hauptvertragsschluss vergangen ist.
2. Jedoch ist weiterhin erforderlich, dass der Hauptvertrag sich zumindest auch als ein Ergebnis einer wesentlichen Maklerleistung darstellt; es genügt nicht, dass die Maklertätigkeit für den Erfolg auf anderem Weg adäquat kausal geworden ist. Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin, sondern für einen Arbeitserfolg belohnt.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0963
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.01.2011 - XI ZR 114/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0960
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 15.02.2011 - VIII ZR 140/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0949
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - VIII ZR 108/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0946
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 25.01.2011 - XI ZB 32/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0940
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 20.01.2011 - I ZR 133/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0939
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.01.2011 - XI ZR 327/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0937
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.01.2011 - XI ZR 357/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0929
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 20.01.2011 - I ZR 20/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0925
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - V ZB 266/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0911
![Familien- und Erbrecht Familien- und Erbrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 19.01.2011 - XII ZB 323/10
1. Einem anwaltlichen Berufsvormund darf Prozesskostenhilfe nicht mit der Begründung verweigert werden, sein Anspruch auf anwaltliche Vergütung und auf Erstattung möglicher Verfahrenskosten sei durch § 1836 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 VBVG und § 1835 Abs. 1 und Abs. 3 BGB sowie die Haftung der Staatskasse für diese Ansprüche bei Mittellosigkeit des Mündels (§ 1835 Abs. 4 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG) ausreichend abgedeckt.*)
2. Bei der Prüfung der Bedürftigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren ist auch dann allein auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mündels abzustellen, wenn der Vormund die Interessen des Mündels nicht als dessen gesetzlicher Vertreter wahrnimmt, sondern - wie im Umgangsrechtsverfahren - als Inhaber der Personensorge selbst Verfahrensbeteiligter ist.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0904
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 02.02.2011 - VIII ZR 103/10
1. Eine Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher bei einem Haustürgeschäft nicht über die gegenseitige Pflicht zur Herausgabe gezogener Nutzungen belehrt, genügt nicht den Anforderungen des § 312 Abs. 2 BGB an eine Belehrung über die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB.*)
2. Entbehrlich ist eine Belehrung über die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB nur dann, wenn der Eintritt dieser Rechtsfolgen nach der konkreten Vertragsgestaltung tatsächlich ausgeschlossen ist.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0901
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 25.01.2011 - XI ZR 171/09
1. Zur Frage der konkludenten Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift (im Anschluss an das Senatsurteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, WM 2010, 1546, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
2. Jedenfalls im unternehmerischen Geschäftsverkehr kann die Tatsache, dass ein Kontoinhaber nicht eingelöste Lastschriften durch konkrete, nachträgliche Überweisungen ausgleicht, im Einzelfall für eine konkludente Genehmigung zuvor gebuchter Lastschriften sprechen, durch deren Widerruf er sich auf leichterem Weg hätte Liquidität verschaffen können.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0900
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 20.01.2011 - I ZR 19/09
1. Der Senat hält daran fest, dass der Übersetzer eines belletristischen Werkes oder Sachbuches, dem für die zeitlich unbeschränkte und inhaltlich umfassende Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte an seiner Übersetzung lediglich ein für sich genommen übliches und angemessenes Seitenhonorar als Garantiehonorar zugesagt ist, gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG eine zusätzliche Vergütung beanspruchen kann, die bei gebundenen Büchern 0,8% und bei Taschenbüchern 0,4% des Nettoladenverkaufspreises beträgt und jeweils ab dem 5.000sten Exemplar zu zahlen ist und dass besondere Umstände es als angemessen erscheinen lassen können, diese Vergütungssätze zu erhöhen oder zu verringern (Bestätigung von BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 38/07, BGHZ 182, 337 - Talking to Addison).*)
2. Bei einer Erstverwertung als Hardcover-Ausgabe und einer Zweitverwertung als Taschenbuchausgabe ist die zusätzliche Vergütung jeweils erst ab dem 5.000sten verkauften Exemplar der jeweiligen Ausgabe zu zahlen.*)
3. Nur ein Seitenhonorar, das außerhalb der Bandbreite von im Einzelfall üblichen und angemessenen Seitenhonoraren liegt, kann eine Erhöhung oder Verringerung der zusätzlichen Vergütung rechtfertigen.*)
4. Darüber hinaus kann ein solcher Übersetzer gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG eine angemessene Beteiligung an Erlösen beanspruchen, die der Verlag dadurch erzielt, dass er Dritten das Recht zur Nutzung des übersetzten Werkes einräumt oder überträgt. Diese Beteiligung beträgt grundsätzlich ein Fünftel der Beteiligung des Autors des fremdsprachigen Werkes an diesen Erlösen. Der Erlösanteil, den der Übersetzer erhält, darf allerdings nicht höher sein als der Erlösanteil, der dem Verlag verbleibt. Soweit bei der Nutzung des übersetzten Werkes von der Übersetzung in geringerem Umfang als vom Originalwerk Gebrauch gemacht wird, ist die Beteiligung des Übersetzers entsprechend zu verringern.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0899
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 09.02.2011 - VIII ZR 295/09
Ein Gasversorgungsunternehmen kann sich auf das gesetzliche Preisänderungsrecht gemäß § 4 AVBGasV nicht unmittelbar stützen, wenn es mit dem Kunden aus dessen Sicht einen Sonderkundenvertrag zu Sondertarifen im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit und damit von vornherein außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs der AVBGasV abgeschlossen hat. Das gilt auch, wenn das Versorgungsunternehmen dazu übergeht, einen Kunden, der bis dahin als Tarifkunde versorgt worden ist, aus dessen Sicht außerhalb der allgemeinen Tarifpreise unter Inanspruchnahme von Vertragsfreiheit zu Sondertarifen zu versorgen.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0897
![Bauträger Bauträger](/include/css/ibr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
LG Mannheim, Urteil vom 04.03.2011 - 9 O 216/10
1. Der Bauträger darf Vermögenswerte des Auftraggebers erst entgegennehmen, wenn die Freistellung des Vertragsobjektes von allen Grundpfandrechten, die der Vormerkung zu Gunsten des Käufers vorgehen oder gleichstehen und die nicht übernommen werden sollen, gesichert ist und zwar auch für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet werden sollte.
2. Im Fall des unvollendeten Bauvorhabens ist der Grundschuldgläubiger zur Freigabe verpflichtet, wenn der dem erreichten Bautenstand entsprechende Teil der geschuldeten Vertragssumme durch den Auftraggeber gezahlt ist.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0895
![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
AG Rosenheim, Urteil vom 05.05.2010 - 8 C 1776/09
Nach der Schuldrechtsreform verjährt der Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung gem. § 195 BGB statt bislang in 30 Jahren nunmehr in 3 Jahren.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0894
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG München, Urteil vom 18.02.2008 - 21 U 4872/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0868
![Verbraucherrecht Verbraucherrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 18.01.2011 - XI ZR 356/09
Dient ein Darlehen nur teilweise der Finanzierung eines verbundenen Vertrags, ist § 358 Abs. 4 Satz 2 BGB nur auf diesen Teil, nicht aber auf den an den Darlehensnehmer selbst ausgezahlten Restbetrag des Darlehens anwendbar.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0866
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.01.2011 - XI ZR 326/08
1. Zur arglistigen Täuschung über die Höhe von Vermittlungsprovisionen mittels eines so genannten "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrages" (im Anschluss an BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
2. Zur Wirkung der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Feststellungen im unstreitigen Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Januar 2007 - II ZR 334/04, NJW-RR 2007, 1434 Rn. 11 mwN) sowie eines gerichtlichen Geständnisses.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0864
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.01.2011 - XI ZR 46/09
Zur arglistigen Täuschung über die Höhe der Vermittlungsprovisionen mittels eines sogenannten "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrags" (im Anschluss an BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0859
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 09.02.2011 - VIII ZR 162/09
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
1. Ist Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen dahin auszulegen, dass Vertragsklauseln über Preisänderungen in Gaslieferungsverträgen mit Verbrauchern, die außerhalb der allgemeinen Versorgungspflicht im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit beliefert werden (Sonderkunden), nicht den Bestimmungen der Richtlinie unterliegen, wenn in diesen Vertragsklauseln die für Tarifkunden im Rahmen der allgemeinen Anschluss- und Versorgungspflicht geltenden gesetzlichen Regelungen unverändert in die Vertragsverhältnisse mit den Sonderkunden übernommen worden sind?*)
2. Sind - soweit anwendbar - Art. 3 und 5 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen in Verbindung mit Nr. 1 Buchst. j und Nr. 2 Buchst. b Satz 2 des Anhangs zu Art. 3 Abs. 3 dieser Richtlinie sowie Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang A Buchst. b und/oder c der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG dahin auszulegen, dass Vertragsklauseln über Preisänderungen in Erdgaslieferungsverträgen mit Sonderkunden den Anforderungen an eine klare und verständliche Abfassung und/oder an das erforderliche Maß an Transparenz genügen, wenn in ihnen Anlass, Voraussetzungen und Umfang einer Preisänderung zwar nicht wiedergegeben sind, jedoch sichergestellt ist, dass das Gasversorgungsunternehmen seinen Kunden jede Preiserhöhung mit angemessener Frist im Voraus mitteilt und den Kunden das Recht zusteht, sich durch Kündigung vom Vertrag zu lösen, wenn sie die ihnen mitgeteilten geänderten Bedingungen nicht akzeptieren wollen?*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0813
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.02.2011 - 17 U 151/09
Zahlt der verurteilte Beklagte die Urteilssumme vor Rechtskraft des von ihm angefochtenen Urteils unter dem Vorbehalt der Rückforderung im Falle eines Erfolges seines Rechtsmittels, hat dies keine Erfüllungswirkung. Der Kläger, der die Zahlung deshalb zurückweist, gerät gleichwohl in Annahmeverzug mit der Folge, dass der Beklagte ihm von da an weder Verzugs- noch Prozesszinsen schuldet.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0788
![Beruf, Handwerk und Gewerbe Beruf, Handwerk und Gewerbe](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.02.2011 - 1 U 31/10
1. Die Zusage des Verkäufers oder des für ihn auftretenden Verhandlungsführers zur Höhe der zu erzielenden Einspeisevergütung bei einer erst zu errichtenden Photovoltaikanlage begründet weder eine Beschaffenheitsvereinbarung noch eine Beschaffenheitsgarantie der Kaufsache.*)
2. Bei einer schuldhaft fehlerhaften Beratung des Erwerbers einer Photovoltaikanlage durch den Verkäufer oder dessen Verhandlungsführer zur Höhe der zu erzielenden Einspeisevergütung kann der Erwerber im Wege des Schadensersatzes im Regelfall nur den Ersatz des negativen Interesses verlangen.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0763
![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2010 - 13 U 81/09
Zur unangemessenen Benachteiligung des Kunden in AGB eines Energieversorgers durch eine Klausel, die Tilgungsbestimmungen unter Abbedingung des § 366 BGB trifft.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0756
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Koblenz, Beschluss vom 10.01.2011 - 5 U 1353/10
1. Nur bei planmäßigem Geschäftsbetrieb ist ein Vermieter Unternehmer. Verbraucher bleibt, wer gelegentlich einen Standplatz für eine Werbetafel auf seinem Privatgrundstück vermietet.*)
2. Eine erhebliche Zeitspanne (hier: 10 Wochen) zwischen der Haustürsituation und dem Vertragschluss hindert nicht die Annahme des Ursachenzusammenhangs.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2011, 0744
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 13.01.2011 - I ZR 111/08
1. Vom Begriff der Verweisung in § 34 Abs. 5 MBO-Ä sind alle Empfehlungen für bestimmte Leistungserbringer erfasst, die der Arzt - ohne vom Patienten darum gebeten worden zu sein - von sich aus erteilt.*)
2. Die Qualität der Versorgung kann im Einzelfall einen hinreichenden Grund im Sinne des § 34 Abs. 5 MBO-Ä darstellen, wenn die Verweisung an einen bestimmten Hilfsmittelanbieter aus Sicht des behandelnden Arztes aufgrund der speziellen Bedürfnisse des einzelnen Patienten besondere Vorteile in der Versorgungsqualität bietet. In langjähriger vertrauensvoller Zusammenarbeit gewonnene gute Erfahrungen oder die allgemein hohe fachliche Kompetenz eines Anbieters oder seiner Mitarbeiter reichen dafür nicht aus.*)
3. Das Verbot des § 31 MBO-Ä gilt nicht nur, wenn ein Arzt einem anderen Arzt Patienten überweist, sondern auch für Patientenzuführungen an die in § 34 Abs. 5 MBO-Ä genannten Apotheken, Geschäfte oder Anbieter gesundheitlicher Leistungen.*)
4. Der Begriff der Zuweisung in § 31 MBO-Ä umfasst alle Fälle der Überweisung, Verweisung und Empfehlung von Patienten an bestimmte andere Ärzte, Apotheken, Geschäfte oder Anbieter von gesundheitlichen Leistungen; entscheidend ist allein, dass der Arzt für die Patientenzuführung an einen anderen Leistungserbringer einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)