Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 0963BGH, Urteil vom 11.01.2011 - XI ZR 114/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0960
BGH, Beschluss vom 15.02.2011 - VIII ZR 140/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0949
BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - VIII ZR 108/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0946
BGH, Beschluss vom 25.01.2011 - XI ZB 32/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0940
BGH, Urteil vom 20.01.2011 - I ZR 133/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0939
BGH, Urteil vom 11.01.2011 - XI ZR 327/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0937
BGH, Urteil vom 11.01.2011 - XI ZR 357/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0929
BGH, Urteil vom 20.01.2011 - I ZR 20/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0925
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - V ZB 266/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0911
BGH, Beschluss vom 19.01.2011 - XII ZB 323/10
1. Einem anwaltlichen Berufsvormund darf Prozesskostenhilfe nicht mit der Begründung verweigert werden, sein Anspruch auf anwaltliche Vergütung und auf Erstattung möglicher Verfahrenskosten sei durch § 1836 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 VBVG und § 1835 Abs. 1 und Abs. 3 BGB sowie die Haftung der Staatskasse für diese Ansprüche bei Mittellosigkeit des Mündels (§ 1835 Abs. 4 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG) ausreichend abgedeckt.*)
2. Bei der Prüfung der Bedürftigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren ist auch dann allein auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mündels abzustellen, wenn der Vormund die Interessen des Mündels nicht als dessen gesetzlicher Vertreter wahrnimmt, sondern - wie im Umgangsrechtsverfahren - als Inhaber der Personensorge selbst Verfahrensbeteiligter ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 0904
BGH, Urteil vom 02.02.2011 - VIII ZR 103/10
1. Eine Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher bei einem Haustürgeschäft nicht über die gegenseitige Pflicht zur Herausgabe gezogener Nutzungen belehrt, genügt nicht den Anforderungen des § 312 Abs. 2 BGB an eine Belehrung über die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB.*)
2. Entbehrlich ist eine Belehrung über die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB nur dann, wenn der Eintritt dieser Rechtsfolgen nach der konkreten Vertragsgestaltung tatsächlich ausgeschlossen ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 0901
BGH, Urteil vom 25.01.2011 - XI ZR 171/09
1. Zur Frage der konkludenten Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift (im Anschluss an das Senatsurteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, WM 2010, 1546, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
2. Jedenfalls im unternehmerischen Geschäftsverkehr kann die Tatsache, dass ein Kontoinhaber nicht eingelöste Lastschriften durch konkrete, nachträgliche Überweisungen ausgleicht, im Einzelfall für eine konkludente Genehmigung zuvor gebuchter Lastschriften sprechen, durch deren Widerruf er sich auf leichterem Weg hätte Liquidität verschaffen können.*)
VolltextIBRRS 2011, 0900
BGH, Urteil vom 20.01.2011 - I ZR 19/09
1. Der Senat hält daran fest, dass der Übersetzer eines belletristischen Werkes oder Sachbuches, dem für die zeitlich unbeschränkte und inhaltlich umfassende Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte an seiner Übersetzung lediglich ein für sich genommen übliches und angemessenes Seitenhonorar als Garantiehonorar zugesagt ist, gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG eine zusätzliche Vergütung beanspruchen kann, die bei gebundenen Büchern 0,8% und bei Taschenbüchern 0,4% des Nettoladenverkaufspreises beträgt und jeweils ab dem 5.000sten Exemplar zu zahlen ist und dass besondere Umstände es als angemessen erscheinen lassen können, diese Vergütungssätze zu erhöhen oder zu verringern (Bestätigung von BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 38/07, BGHZ 182, 337 - Talking to Addison).*)
2. Bei einer Erstverwertung als Hardcover-Ausgabe und einer Zweitverwertung als Taschenbuchausgabe ist die zusätzliche Vergütung jeweils erst ab dem 5.000sten verkauften Exemplar der jeweiligen Ausgabe zu zahlen.*)
3. Nur ein Seitenhonorar, das außerhalb der Bandbreite von im Einzelfall üblichen und angemessenen Seitenhonoraren liegt, kann eine Erhöhung oder Verringerung der zusätzlichen Vergütung rechtfertigen.*)
4. Darüber hinaus kann ein solcher Übersetzer gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG eine angemessene Beteiligung an Erlösen beanspruchen, die der Verlag dadurch erzielt, dass er Dritten das Recht zur Nutzung des übersetzten Werkes einräumt oder überträgt. Diese Beteiligung beträgt grundsätzlich ein Fünftel der Beteiligung des Autors des fremdsprachigen Werkes an diesen Erlösen. Der Erlösanteil, den der Übersetzer erhält, darf allerdings nicht höher sein als der Erlösanteil, der dem Verlag verbleibt. Soweit bei der Nutzung des übersetzten Werkes von der Übersetzung in geringerem Umfang als vom Originalwerk Gebrauch gemacht wird, ist die Beteiligung des Übersetzers entsprechend zu verringern.*)
VolltextIBRRS 2011, 0899
BGH, Urteil vom 09.02.2011 - VIII ZR 295/09
Ein Gasversorgungsunternehmen kann sich auf das gesetzliche Preisänderungsrecht gemäß § 4 AVBGasV nicht unmittelbar stützen, wenn es mit dem Kunden aus dessen Sicht einen Sonderkundenvertrag zu Sondertarifen im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit und damit von vornherein außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs der AVBGasV abgeschlossen hat. Das gilt auch, wenn das Versorgungsunternehmen dazu übergeht, einen Kunden, der bis dahin als Tarifkunde versorgt worden ist, aus dessen Sicht außerhalb der allgemeinen Tarifpreise unter Inanspruchnahme von Vertragsfreiheit zu Sondertarifen zu versorgen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0897
LG Mannheim, Urteil vom 04.03.2011 - 9 O 216/10
1. Der Bauträger darf Vermögenswerte des Auftraggebers erst entgegennehmen, wenn die Freistellung des Vertragsobjektes von allen Grundpfandrechten, die der Vormerkung zu Gunsten des Käufers vorgehen oder gleichstehen und die nicht übernommen werden sollen, gesichert ist und zwar auch für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet werden sollte.
2. Im Fall des unvollendeten Bauvorhabens ist der Grundschuldgläubiger zur Freigabe verpflichtet, wenn der dem erreichten Bautenstand entsprechende Teil der geschuldeten Vertragssumme durch den Auftraggeber gezahlt ist.
VolltextIBRRS 2011, 0895
AG Rosenheim, Urteil vom 05.05.2010 - 8 C 1776/09
Nach der Schuldrechtsreform verjährt der Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung gem. § 195 BGB statt bislang in 30 Jahren nunmehr in 3 Jahren.
VolltextIBRRS 2011, 0894
OLG München, Urteil vom 18.02.2008 - 21 U 4872/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0868
BGH, Urteil vom 18.01.2011 - XI ZR 356/09
Dient ein Darlehen nur teilweise der Finanzierung eines verbundenen Vertrags, ist § 358 Abs. 4 Satz 2 BGB nur auf diesen Teil, nicht aber auf den an den Darlehensnehmer selbst ausgezahlten Restbetrag des Darlehens anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2011, 0866
BGH, Urteil vom 11.01.2011 - XI ZR 326/08
1. Zur arglistigen Täuschung über die Höhe von Vermittlungsprovisionen mittels eines so genannten "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrages" (im Anschluss an BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
2. Zur Wirkung der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Feststellungen im unstreitigen Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Januar 2007 - II ZR 334/04, NJW-RR 2007, 1434 Rn. 11 mwN) sowie eines gerichtlichen Geständnisses.*)
VolltextIBRRS 2011, 0864
BGH, Urteil vom 11.01.2011 - XI ZR 46/09
Zur arglistigen Täuschung über die Höhe der Vermittlungsprovisionen mittels eines sogenannten "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrags" (im Anschluss an BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
VolltextIBRRS 2011, 0859
BGH, Beschluss vom 09.02.2011 - VIII ZR 162/09
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
1. Ist Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen dahin auszulegen, dass Vertragsklauseln über Preisänderungen in Gaslieferungsverträgen mit Verbrauchern, die außerhalb der allgemeinen Versorgungspflicht im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit beliefert werden (Sonderkunden), nicht den Bestimmungen der Richtlinie unterliegen, wenn in diesen Vertragsklauseln die für Tarifkunden im Rahmen der allgemeinen Anschluss- und Versorgungspflicht geltenden gesetzlichen Regelungen unverändert in die Vertragsverhältnisse mit den Sonderkunden übernommen worden sind?*)
2. Sind - soweit anwendbar - Art. 3 und 5 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen in Verbindung mit Nr. 1 Buchst. j und Nr. 2 Buchst. b Satz 2 des Anhangs zu Art. 3 Abs. 3 dieser Richtlinie sowie Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang A Buchst. b und/oder c der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG dahin auszulegen, dass Vertragsklauseln über Preisänderungen in Erdgaslieferungsverträgen mit Sonderkunden den Anforderungen an eine klare und verständliche Abfassung und/oder an das erforderliche Maß an Transparenz genügen, wenn in ihnen Anlass, Voraussetzungen und Umfang einer Preisänderung zwar nicht wiedergegeben sind, jedoch sichergestellt ist, dass das Gasversorgungsunternehmen seinen Kunden jede Preiserhöhung mit angemessener Frist im Voraus mitteilt und den Kunden das Recht zusteht, sich durch Kündigung vom Vertrag zu lösen, wenn sie die ihnen mitgeteilten geänderten Bedingungen nicht akzeptieren wollen?*)
VolltextIBRRS 2011, 0813
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.02.2011 - 17 U 151/09
Zahlt der verurteilte Beklagte die Urteilssumme vor Rechtskraft des von ihm angefochtenen Urteils unter dem Vorbehalt der Rückforderung im Falle eines Erfolges seines Rechtsmittels, hat dies keine Erfüllungswirkung. Der Kläger, der die Zahlung deshalb zurückweist, gerät gleichwohl in Annahmeverzug mit der Folge, dass der Beklagte ihm von da an weder Verzugs- noch Prozesszinsen schuldet.*)
VolltextIBRRS 2011, 0788
OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.02.2011 - 1 U 31/10
1. Die Zusage des Verkäufers oder des für ihn auftretenden Verhandlungsführers zur Höhe der zu erzielenden Einspeisevergütung bei einer erst zu errichtenden Photovoltaikanlage begründet weder eine Beschaffenheitsvereinbarung noch eine Beschaffenheitsgarantie der Kaufsache.*)
2. Bei einer schuldhaft fehlerhaften Beratung des Erwerbers einer Photovoltaikanlage durch den Verkäufer oder dessen Verhandlungsführer zur Höhe der zu erzielenden Einspeisevergütung kann der Erwerber im Wege des Schadensersatzes im Regelfall nur den Ersatz des negativen Interesses verlangen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0763
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2010 - 13 U 81/09
Zur unangemessenen Benachteiligung des Kunden in AGB eines Energieversorgers durch eine Klausel, die Tilgungsbestimmungen unter Abbedingung des § 366 BGB trifft.*)
VolltextIBRRS 2011, 0756
OLG Koblenz, Beschluss vom 10.01.2011 - 5 U 1353/10
1. Nur bei planmäßigem Geschäftsbetrieb ist ein Vermieter Unternehmer. Verbraucher bleibt, wer gelegentlich einen Standplatz für eine Werbetafel auf seinem Privatgrundstück vermietet.*)
2. Eine erhebliche Zeitspanne (hier: 10 Wochen) zwischen der Haustürsituation und dem Vertragschluss hindert nicht die Annahme des Ursachenzusammenhangs.*)
VolltextIBRRS 2011, 0744
BGH, Urteil vom 13.01.2011 - I ZR 111/08
1. Vom Begriff der Verweisung in § 34 Abs. 5 MBO-Ä sind alle Empfehlungen für bestimmte Leistungserbringer erfasst, die der Arzt - ohne vom Patienten darum gebeten worden zu sein - von sich aus erteilt.*)
2. Die Qualität der Versorgung kann im Einzelfall einen hinreichenden Grund im Sinne des § 34 Abs. 5 MBO-Ä darstellen, wenn die Verweisung an einen bestimmten Hilfsmittelanbieter aus Sicht des behandelnden Arztes aufgrund der speziellen Bedürfnisse des einzelnen Patienten besondere Vorteile in der Versorgungsqualität bietet. In langjähriger vertrauensvoller Zusammenarbeit gewonnene gute Erfahrungen oder die allgemein hohe fachliche Kompetenz eines Anbieters oder seiner Mitarbeiter reichen dafür nicht aus.*)
3. Das Verbot des § 31 MBO-Ä gilt nicht nur, wenn ein Arzt einem anderen Arzt Patienten überweist, sondern auch für Patientenzuführungen an die in § 34 Abs. 5 MBO-Ä genannten Apotheken, Geschäfte oder Anbieter gesundheitlicher Leistungen.*)
4. Der Begriff der Zuweisung in § 31 MBO-Ä umfasst alle Fälle der Überweisung, Verweisung und Empfehlung von Patienten an bestimmte andere Ärzte, Apotheken, Geschäfte oder Anbieter von gesundheitlichen Leistungen; entscheidend ist allein, dass der Arzt für die Patientenzuführung an einen anderen Leistungserbringer einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt.*)
VolltextIBRRS 2011, 0734
BGH, Urteil vom 13.01.2011 - I ZR 112/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0709
BGH, Urteil vom 21.12.2010 - VI ZR 312/09
Einem Idealverein, der sich im Rahmen seiner satzungsmäßigen Aufgaben der Reittherapie von Behinderten widmet, steht grundsätzlich die Entlastungsmöglichkeit nach § 833 Satz 2 BGB nicht zu.*)
VolltextIBRRS 2011, 0693
OLG Hamm, Urteil vom 09.08.2010 - I-8 U 13/10
Zwar trägt ein abstraktes Schuldanerkenntnis den Rechtsgrund in sich - eines besonderen Sicherungsvertrages bedarf es nicht. Anders steht es jedoch dann, wenn ein abstraktes Schuldanerkenntnis zu Sicherungszwecken erteilt worden ist: es enthält grundsätzlich nur eine zusätzliche Forderung des Gläubigers. Betreibt daher ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung aus einem Schuldanerkenntnis, kann ihm der Schuldner den Bereicherungseinwand entgegenhalten, wenn die Forderung nicht oder nicht mehr besteht.
VolltextIBRRS 2011, 0664
BGH, Urteil vom 21.12.2010 - XI ZR 52/08
1. Zur ergänzenden Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer Zinsänderungsklausel zu laufenden Zinsen in einem Sparvertrag (im Anschluss an BGH, Urteil vom 13. April 2010 - XI ZR 197/09).*)
2. Soweit statistische Daten eines geeigneten Referenzzinses nicht während der gesamten Laufzeit eines Sparvertrags zur Verfügung stehen, kann dem im zeitlichen Anschluss durch Heranziehung der Zinsentwicklung eines neuen Referenzzinses Rechnung getragen werden. Diese Referenzzinssätze müssen unabhängig von Unterschieden in ihrer Erhebung und Berechnung jeweils für sich die Zinsentwicklung des konkreten Sparvertrags möglichst weitgehend abbilden.*)
VolltextIBRRS 2011, 0656
BGH, Urteil vom 20.01.2011 - III ZR 271/09
Nach § 116 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BBergG ist neben dem nach § 115 Abs. 1 BBergG ersatzpflichtigen Unternehmer nur derjenige Inhaber der dem Bergbaubetrieb zugrunde liegenden Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung (Bergbauberechtigung) zum Ersatz des Bergschadens verpflichtet, der zum Zeitpunkt der Schadensverursachung Inhaber der Bergbauberechtigung war.*)
VolltextIBRRS 2011, 0655
BGH, Urteil vom 07.12.2010 - VI ZR 288/09
Der Leasinggeber und Eigentümer des Kraftfahrzeugs hat gegen den Leasingnehmer und Halter des Kraftfahrzeugs bei einer Beschädigung dieses Fahrzeugs keinen Anspruch aus § 7 Abs. 1 StVG.*)
VolltextIBRRS 2011, 0653
BGH, Urteil vom 07.12.2010 - XI ZR 348/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0637
BGH, Urteil vom 18.01.2011 - VI ZR 325/09
Der gegen einen Dritten gerichtete Schadensersatzanspruch des arglistig getäuschten Käufers gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn die Täuschung nicht erfolgt wäre (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 25. November 1997 - VI ZR 402/96).*)
VolltextIBRRS 2011, 0630
BGH, Urteil vom 03.12.2010 - V ZR 45/10
1. Das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen steht dem Grundstückseigentümer zu, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstück aus angefertigt worden sind (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. September 1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778, 779 und Urteil vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252).*)
2. Ein öffentlichrechtlicher Grundstückseigentümer kann öffentlichrechtlich verpflichtet sein, die Anfertigung und Verwertung solcher Fotografien zu gestatten. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin-Brandenburg ist nicht verpflichtet, die Anfertigung und Verwertung von Fotografien ihrer Schlösser und Gärten zu gewerblichen Zwecken unentgeltlich zu gestatten.*)
VolltextIBRRS 2011, 0607
KG, Urteil vom 20.08.2010 - 5 U 90/09
Das Erlöschen des Schutzes an einer geschäftlichen Bezeichnung ist im MarkenG nicht ausdrücklich geregelt. Ähnlich wie bei der Entstehung des Kennzeichenschutzes ist bei der Beurteilung der Frage, wann der Kennzeichenschutz erlischt, darauf abzustellen, ob die geschäftliche Bezeichnung noch in einer Art und Weise verwendet wird, die der Verkehr als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen ansieht
VolltextIBRRS 2011, 0606
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.01.2011 - 25 U 108/09
Zur Verjährung des gesamtschuldnerischen Ausgleichsanspruchs des bauüberwachenden Architekten gegen den Bauwerkunternehmer.
VolltextIBRRS 2011, 0604
AG Hamburg, Urteil vom 11.02.2010 - 914 C 414/09
Macht der Mieter seine ordentliche Kündigung wieder rückgängig und stimmt der Vermieter der Fortsetzung des Mietverhältnisses zu, hat der Makler mangels Vermittlungserfolgs keinen Anspruch auf eine Maklerprovision.
VolltextIBRRS 2011, 0574
OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2010 - 9 U 89/10
Ein Unternehmen, das sich am Wirtschaftsverkehr beteiligt, kann eine Garantie auf erste Anforderung auch formularmäßig übernehmen.
VolltextIBRRS 2011, 0560
BGH, Urteil vom 12.01.2011 - VIII ZR 346/09
Zur Frage, ob ein Kraftfahrzeugsachverständiger, der ein Fahrzeug im Auftrag des Eigentümers begutachtet und zum Verkauf in eine Internet-Restwertbörse eingestellt hat, gegenüber dem Käufer, der das Fahrzeug aufgrund eines im Internet abgegebenen Gebots erwirbt, zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn das Fahrzeug einen Sachmangel aufweist.*)
VolltextIBRRS 2011, 0550
BGH, Urteil vom 13.01.2011 - III ZR 78/10
1. Beauftragt der Fahrzeugeigentümer einen gewerblichen Autohändler gegen erfolgsabhängiges Entgelt (Provision) damit, sein Fahrzeug auf dessen Firmengelände anzubieten und im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu verkaufen (Vermittlungsvertrag), so ist das damit verbundene Vertragsverhältnis regelmäßig als entgeltliche Geschäftsbesorgung mit Dienstvertragscharakter einzuordnen.*)
2. Zur Frage der Unwirksamkeit der in einen solchen Vertrag aufgenommenen Klausel über eine "Werbemittel- und Platzmietpauschale" nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB.*)
VolltextIBRRS 2011, 0549
BGH, Beschluss vom 09.11.2010 - EnVR 1/10
Das Bahnstromnetz unterliegt der Regulierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz.*)
VolltextIBRRS 2011, 0546
BGH, Urteil vom 07.12.2010 - XI ZR 53/08
1. Zur Wirksamkeit des in der Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag enthaltenen Zusatzes, im Falle des Widerrufs komme auch der "verbundene Kaufvertrag" nicht zustande (Anschluss an die Senatsurteile vom 11. März 2008 - XI ZR 317/06, WM 2008, 828 Rn. 16, und vom 11. November 2008 - XI ZR 269/06, WM 2009, 65 Rn. 11).*)
2. Ein bei verbundenen Geschäften grundsätzlich möglicher Rückforderungsdurchgriff gemäß § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB scheidet aus, wenn der Anleger sich im Einzelfall nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft mit seinem Widerruf allenfalls für die Zukunft von der Fondsbeteiligung lösen und daher nicht die Rückzahlung der Einlage verlangen kann (Anschluss an das Senatsurteil vom 10. November 2009 - XI ZR 252/08, BGHZ 183, 112 Rn. 49). Dem stehen europarechtliche Bedenken nicht entgegen (EuGH WM 2010, 882 Rn. 35 ff., 50).*)
3. Für einen Rückforderungsdurchgriff analog § 9 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG ist auch dann kein Raum, wenn im Einzelfall ein Rückforderungsdurchgriff nach § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht in Betracht kommt (Anschluss an das Senatsurteil vom 10. November 2009 - XI ZR 252/08, BGHZ 183, 112 Rn. 49).*)
VolltextIBRRS 2011, 0536
BGH, Urteil vom 19.01.2011 - IV ZR 169/10
Das Vorkaufsrecht des Miterben lebt nach Veräußerung seines Erbanteils auch dann nicht in der Person des Erwerbers wieder auf, wenn er den Miterben später beerbt (im Anschluss an BGHZ 121, 47).*)
VolltextIBRRS 2011, 0528
BGH, Urteil vom 13.01.2011 - III ZR 87/10
Zur Frage der objektiven Unmöglichkeit einer Leistung, die unter Einsatz übernatürlicher, magischer Kräfte und Fähigkeiten erbracht werden soll (hier: Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen), und der Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch.*)
VolltextIBRRS 2011, 0499
KG, Urteil vom 23.09.2010 - 19 U 2/10
Die Erklärung, dass der Kaufpreis bereits gezahlt sei, ist nicht nach § 311 b BGB beurkundungsbedürftig (Abgrenzung zu BGH NJW 2000, 2100; 1986, 248).*)
VolltextIBRRS 2011, 0490
VG Oldenburg, Urteil vom 16.12.2010 - 2 A 355/10
1. Pauschalierende Regelungen, die Zweitwohnungsinhaber und deren Familienangehörige, sofern sie sich im Erhebungszeitraum im Erhebungsgebiet aufgehalten haben, zur Entrichtung eines nicht die tatsächliche, sondern eine wahrscheinliche durchschnittliche Aufenthaltsdauer berücksichtigenden Jahreskurbeitrags verpflichten, sind (weiterhin) zulässig.*)
2. Die Pflicht zur Zahlung des Saison- bzw. Jahreskurbeitrags entfällt dann, wenn der Zweitwohnungsinhaber die durch den Erwerb der Zweitwohnung zunächst begründete Aufenthaltsvermutung durch konkretes Tatsachenvorbringen substantiiert widerlegt.*)
3. Bei einer Veranlagung eines Zweitwohnungsinhabers zu einem Jahreskurbeitrag zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums können nur eingeschränkt Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Kurbeitragsveranlagung erfolgreich erhoben werden, da der Betroffene bei Erlass des angefochtenen Bescheides noch die Möglichkeit hat, sich im weiteren Verlauf des Veranlagungsjahres im Erhebungsgebiet aufzuhalten und die Fremdenverkehrseinrichtungen in Anspruch zu nehmen.*)
4. Die Aufenthaltsvermutung verbunden mit der realen Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Kur- und Erholungseinrichtungen entfällt bei einer Veranlagung zu Beginn eines Erhebungszeitraums allerdings dann, wenn die Eigennutzung der in Rede stehenden Ferienwohnung nach einem abgeschlossenen Vertrag (z.B. Gästevermittlungsvertrag) während der Vertragsdauer vollständig ausgeschlossen ist.*)
5. Der Rechtmäßigkeit der Heranziehung des Zweitwohnungsinhabers zu einem Jahreskurbeitrag zu Beginn des Erhebungszeitraums steht der Inhalt eines (Vermietungs-)Vertrages auch dann entgegen, wenn dieser Vertrag die Eigennutzung des in Rede stehenden Ferienobjekts auf 7 Übernachtungen im Jahr begrenzt. Eine derartige Begrenzung widerspricht dem Gedanken der - die Erhebung eines Jahreskurbeitrags rechtfertigenden - Typisierung, der betreffende Zweitwohnungsinhaber und deren Familienangehörige hielten sich wahrscheinlich durchschnittlich 30 Tage im Jahr in der Ferienwohnung und damit im Erhebungsgebiet auf.*)
VolltextIBRRS 2011, 0488
VG Berlin, Urteil vom 18.01.2011 - 21 K 431.10
"Erhebliches Vermögen" im Sinne des Ausschlussgrundes des § 21 Nr. 3 WoGG 2009 liegt vor, wenn nach den Gesamtumständen des Einzelfalles dem Wohngeldantragsteller zugemutet werden kann, die Mietbelastung aus seinem vorhandenen Vermögen zu bestreiten.*)
Hiervon kann in der Regel ausgegangen werden, wenn das verwertbare Vermögen einen Wert hat, der die Freibeträge nach § 6 des Vermögenssteuergesetzes in einer um die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes angepassten Höhe übersteigt.*)
Für 2009 (und 2010) gilt daher eine Vermögensgrenze von rund 80.000 €.*)
VolltextIBRRS 2011, 0487
LG Bonn, Urteil vom 11.01.2011 - 2 O 329/08
(Ohne amtlichen Leitsatz.)
VolltextIBRRS 2011, 0485
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2010 - 3 U 145/09
1. Nach § 55 Abs. 1 ZVG erstreckt sich die Versteigerung und damit nach § 90 Abs. 2 ZVG auch der Eigentumserwerb durch den Zuschlag auf alle Gegenstände, hinsichtlich derer die Beschlagnahme wirksam war. Dazu gehört wiederum nach § 1120 BGB auch das Zubehör des Grundstücks mit Ausnahme derjenigen Zubehörstücke, die nicht Eigentum des Grundstückseigentümers sind.
2. Nach § 55 Abs. 2 ZVG erfasst die Versteigerung darüber hinaus auch schuldnerfremde Zubehörstücke, die sich im Besitz des Schuldners befinden mit Ausnahme der Gegenstände, an denen rechtzeitig Rechte Dritter geltend gemacht wurden - §§ 55 Abs. 2, 37 Nr. 5 ZVG.
3. Baut der auszuziehende Mieter einer Arztpraxis, an der das Eigentum gem. § 90 Abs. 2 ZVG übergegangen ist, verschiedene Gegenstände wie Türblätter, Sanitäreinrichtungen, Kabel, Steckdosen usw.ab, die entweder wesentliche Bestandteile oder zum Zubehör des Grundstücks gehören, so macht er sich dem Erwerber gegenüber schadensersatzpflichtig. Irrelevant ist dabei, ob der Mieter tatsächlich Eigentümer dieser Gegenstände war - denn der Erwerber hat gem. § 55 Abs. 2 ZVG jedenfalls Eigentum daran erworben.
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