Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 0479AG Rosenheim, Urteil vom 08.06.2010 - 12 C 204/10
1. Die Eigentümergemeinschaft kann ihre Verkehrssicherungspflichten durch entsprechende Verträge auf die Verwaltung oder Hausmeister übertragen. Jedoch ist für Instandsetzungen oder größere Reparaturen eine Zuständigkeit der Hausverwaltung selbst nicht gegeben, da es sich nicht um Maßnahmen der laufenden Verwaltung handelt, sodass es für ein Tätigwerden der Hausverwaltung eines entsprechenden Beschlusses der Eigentümerversammlung bedarf.
2. Die Hausverwaltung genügt in der Regel ihren Pflichten, wenn sie die Eigentümergemeinschaft auf einen entsprechenden Zustand des Gebäudes oder Gemeinschaftseigentums hinweist und über die Frage der Beseitigung des pflichtwidrigen Zustandes abstimmen lässt.
VolltextIBRRS 2011, 0475
BGH, Urteil vom 05.11.2010 - V ZR 228/09
Schlägt der Anspruch des Käufers auf Herabsetzung des Kaufpreises wegen eines Mangels der Kaufsache fehl, weil der Betrag der Minderung in Anwendung der in § 441 Abs. 3 Satz 1 BGB bestimmten Berechnungsmethode nicht ermittelt werden kann, kann der Käufer - auch wenn er gegenüber dem Verkäufer die Minderung erklärt hat - den ihm durch den Mangel entstandenen Vermögensschaden als Schadensersatz nach § 437 Nr. 3 i. V. mit § 281 Abs. 1 BGB geltend machen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0454
OLG Dresden, Urteil vom 17.12.2009 - 9 U 1067/09
Zur Vereinbarung eines Erfolgshonorars im Rahmen eines Arbeitsvertrags für die Erlangung der Baugenehmigung von Windrädern.
VolltextIBRRS 2011, 0434
BGH, Urteil vom 10.12.2010 - V ZR 203/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0433
BGH, Urteil vom 03.12.2010 - V ZR 200/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0427
BGH, Urteil vom 23.11.2010 - VI ZR 35/10
1. Ein Unfallgeschädigter kann (fiktiv) die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der Regel nur abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzt und es zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher (teil-)reparieren lässt.*)
2. Vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist kann der Geschädigte, der sein Fahrzeug tatsächlich repariert oder reparieren lässt, Reparaturkosten, die den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, regelmäßig nur ersetzt verlangen, wenn er den konkret angefallenen Reparaturaufwand geltend macht.*)
VolltextIBRRS 2011, 0426
BGH, Urteil vom 21.12.2010 - VI ZR 284/09
1. Den Arzt verpflichten auch die Ergebnisse solcher Untersuchungen zur Einhaltung der berufsspezifischen Sorgfalt, die medizinisch nicht geboten waren, aber trotzdem - beispielsweise aus besonderer Vorsicht - veranlasst wurden.*)
2. Der für die Auswertung eines Befundes im konkreten Fall medizinisch verantwortliche Arzt hat all die Auffälligkeiten zur Kenntnis und zum Anlass für die gebotenen Maßnahmen zu nehmen, die er aus berufsfachlicher Sicht seines Fachbereichs unter Berücksichtigung der in seinem Fachbereich vorausgesetzten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Behandlungssituation feststellen muss. Vor in diesem Sinne für ihn erkennbaren "Zufallsbefunden" darf er nicht die Augen verschließen.*)
3. Zur Abgrenzung des Befunderhebungsfehlers vom Diagnoseirrtum.*)
VolltextIBRRS 2011, 0395
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2010 - U (Kart) 16/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0392
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.01.2011 - 12 U 129/09
Ein außerordentliches Kündigungsrecht ist auch bei einem Werkvertrag anzunehmen, wobei die dogmatische Herleitung - Richterrecht, der Rechtsgedanke des § 242 BGB i.V.m. §§ 649, 643 BGB oder der Rechtsgedanke des § 314 BGB - dahinstehen kann. Die Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes trägt der Auftraggeber und zwar auch dann, wenn eine Mängelrüge Grund für die Kündigung ist. Dass grundsätzlich der Auftragnehmer die Mängelfreiheit seiner Werkleistung vor deren Abnahme zu beweisen hat, steht dem nicht entgegen.
IBRRS 2011, 0348
BGH, Urteil vom 15.12.2010 - VIII ZR 86/09
Die von einem Lieferanten übernommene Verpflichtung, seinen wegen einer angeblichen Schutzrechtsverletzung abgemahnten Abnehmer von jeglichen Ansprüchen des abmahnenden Dritten freizustellen, schließt typischerweise auch die Pflicht zur Abwehr der von dem Dritten erhobenen Ansprüche ein (Fortführung von BGHZ 152, 246, 255, BGH, NJW 1970, 1594; WM 1983, 387; WM 2002).*)
VolltextIBRRS 2011, 0329
BGH, Urteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 8/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0279
OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.11.2010 - Verg W 14/10
Die Vergabestelle hat kein Recht, den verbindlich vorgegebenen Vorgaben nachträglich einen von den Verdingungsunterlagen abweichenden Inhalt beizumessen. Das abgegebene Angebot muss den ausgeschriebenen Leistungen und den übrigen Verdingungsunterlagen entsprechen, um damit im Wettbewerb vergleichbar zu sein. Somit können die Bieter, die Angebote entsprechend der Ausschreibung abgegeben haben, nicht durch eine Änderung der Verdingungsunterlagen einen Wettbewerbsnachteil erleiden.
VolltextIBRRS 2011, 0273
BGH, Urteil vom 09.12.2010 - IX ZR 44/10
1. Eine aus Rechtsanwälten und Steuerberatern bestehende gemischte Sozietät konnte sich auch vor dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes Mandanten gegenüber zur Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen verpflichten.*)
2. Hat ein Mandant eine Beratersozietät mit einer Rechtsdienstleistung beauftragt, so kommt ein im engen zeitlichen Anschluss daran erteiltes Folgemandat im Zweifel wiederum mit der Sozietät und nicht mit dem angesprochenen Sozius zustande.*)
VolltextIBRRS 2011, 0270
BGH, Urteil vom 14.12.2010 - VI ZR 231/09
Der Geschädigte kann Ersatz der angefallenen Reparaturkosten verlangen, wenn es ihm entgegen der Einschätzung des vorgerichtlichen Sachverständigen gelungen ist, eine fachgerechte und den Vorgaben des Sachverständigen entsprechende Reparatur durchzuführen, deren Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt.*)
VolltextIBRRS 2011, 0248
BGH, Beschluss vom 30.11.2010 - XI ZB 23/10
Werden Ansprüche aus einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung, die nicht Gegenstand eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) sein können, in einer Klage neben Ansprüchen aus zivilrechtlicher Prospekthaftung im engeren Sinne geltend gemacht, für die ein im Klageregister bekannt gemachtes Musterverfahren von Bedeutung sein kann, so ist eine Aussetzung des gesamten Rechtsstreits nach § 7 Abs. 1 KapMuG unzulässig, solange nicht über die Ansprüche aus vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung entschieden worden ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 0241
BGH, Urteil vom 22.07.2010 - I ZR 194/08
1. Hebt der Luftfrachtführer in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen besonders hervor, dass er seine Dienstleistungen allein auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen erbringt, so werden diese grundsätzlich mit Vorrang in den mit einem Auftraggeber geschlossenen Beförderungsvertrag einbezogen.*)
2. Dadurch, dass in Nr. 23.1.2 ADSp auf den "gesetzlich festgelegten Haftungshöchstbetrag" verwiesen wird, ist auch die in Art. 22 Abs. 3 Satz 1 MÜ angeordnete Haftungsbegrenzung eine "vorstehende Haftungsbegrenzung" i.S. von Nr. 27 ADSp, auf die sich der Luftfrachtführer bei Vorliegen der Voraussetzungen für ein qualifiziertes Verschulden nicht berufen kann (Nr. 27.2 ADSp).*)
3. Sind die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen mit Vorrang in den mit dem Luftfrachtführer geschlossenen Beförderungsvertrag einbezogen worden, stellt Nr. 27.2 ADSp einen Verzicht auf die Haftungshöchstbeträge i.S. von Art. 25 MÜ dar.*)
VolltextIBRRS 2011, 0199
BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - Xa ZR 80/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0197
BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 322/09
Auch bei besonders langlebigen Wirtschaftsgütern (hier: Industriefußböden mit einer Haltbarkeit von 25 Jahren) können dem Unternehmer bei Beendigung des Handelsvertretervertrages aus der Geschäftsverbindung ausgleichspflichtige Unternehmervorteile insoweit verbleiben, als mit Folgeaufträgen von expandierenden Unternehmen oder mit Nachbestellungen von Kunden zu rechnen ist, die während der Lebensdauer der bezogenen Produkte außerhalb von Gewährleistungsarbeiten gleichartiges Material zur Behebung von Schäden benötigen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0186
BGH, Urteil vom 15.07.2010 - I ZR 123/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0174
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZR 10/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0171
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 61/09
1. Verfügt ein Insolvenzgläubiger zur Sicherung seiner Forderung über eine Gesamtgrundschuld, für die massefremde Grundstücke mithaften und die zugleich auch Forderungen gegen Dritte sichert, so genügt für einen Verzicht auf das Absonderungsrecht, dass er im Umfang der Anmeldung als Insolvenzforderung auf den schuldrechtlichen Sicherungsanspruch aus einer Zweckvereinbarung mit den Sicherungsgebern verzichtet.*)
2. Als Verzicht auf das Absonderungsrecht für eine Insolvenzforderung genügt auch sonst jede Erklärung, die verhindert, dass das Absonderungsgut verwertet und die gesicherte Insolvenzforderung trotzdem in voller Höhe bei der Verteilung der Masse berücksichtigt wird. Zu diesem Zweck muss nicht notwendig über das zur abgesonderten Befriedigung berechtigende Grundpfandrecht verfügt werden. Nur wenn dies geschieht, bedarf die Erklärung des Insolvenzgläubigers der grundbuchmäßigen Form.*)
VolltextIBRRS 2011, 0170
BGH, Urteil vom 23.11.2010 - XI ZR 370/08
1. Zur Frage der konkludenten Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift (im Anschluss an das Senatsurteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, WM 2010, 1546, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
2. Die Tatsache, dass ein Schuldner in Kenntnis einer Belastungsbuchung aus einer Einzugsermächtigung sein Konto über einen Monat weiternutzt, ohne der Abbuchung zu widersprechen, enthält als schlichte Ausübung der Weisungsrechte aus dem Girovertrag für sich keinen zusätzlichen Erklärungswert; die kontoführende Bank kann daraus ohne Hinzutreten weiterer Umstände auch bei einem Geschäftskonto nicht die Billigung der Lastschriftbuchung durch den Kontoinhaber entnehmen.*)
3. Jedenfalls im unternehmerischen Geschäftsverkehr kann die Tatsache, dass ein Kontoinhaber in Kenntnis erfolgter Abbuchungen durch konkrete Einzahlungen oder Überweisungen zeitnah erst eine ausreichende Kontodeckung für weitere Dispositionen sicherstellt, im Einzelfall für eine konkludente Genehmigung bereits gebuchter Lastschriften sprechen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0169
BGH, Urteil vom 30.11.2010 - VI ZR 15/10
Zum Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn.*)
VolltextIBRRS 2011, 0163
BGH, Urteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0158
BGH, Urteil vom 15.07.2010 - I ZR 99/09
Die Anwendung nationaler Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit - hier: Verbote für Stoffe, die den Lebensmittel-Zusatzstoffen nach § 2 Abs. 3 Satz 2 LFGB gleichgestellt sind - steht, sofern spezifische Bestimmungen der Gemeinschaft fehlen, auch bei nicht grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten unter dem Vorbehalt, dass sie den Erfordernissen entsprechen, die sich für Reglementierungen des Warenverkehrs bei grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten aus dem primären Unionsrecht, insbesondere aus Art. 34 und 36 AEUV, ergeben.*)
VolltextIBRRS 2011, 0157
BGH, Urteil vom 07.12.2010 - VI ZR 34/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0154
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZR 76/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0150
BGH, Urteil vom 25.11.2010 - Xa ZR 48/09
1. Für die Beurteilung der Frage, ob die außerordentliche Kündigung eines Know-how-Lizenzvertrags innerhalb einer angemessenen Frist im Sinne von § 314 Abs. 3 BGB erfolgt ist, kann die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB nicht als Maßstab herangezogen werden.*)
2. Ist ein Know-how-Lizenzvertrag wegen einer vom Kündigungsgegner zu vertretenden Vertragsverletzung wirksam aus wichtigem Grund gekündigt worden, hat der Kündigende Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Lizenzeinnahmen für den Zeitraum bis zum ersten Termin, zu dem der Schuldner sich durch ordentliche Kündigung vom Vertrag hätte lösen können. Dieser Schadensersatzanspruch darf nicht schon dem Grunde nach mit der Erwägung eingeschränkt werden, die Tätigkeit des Gläubigers sei nicht für die gesamte Vertragslaufzeit kausal für den wirtschaftlichen Erfolg.*)
3. Ein Schuldner, der aufgrund einer zur fristlosen Kündigung führenden Vertragsverletzung zu Schadensersatz, Auskunft und Rechnungslegung verpflichtet ist, hat dem Gläubiger zur Berechnung der Schadenshöhe zumindest diejenigen Auskünfte zu erteilen, zu deren Erteilung er aufgrund des Vertrages bei dessen ordnungsgemäßer Durchführung verpflichtet gewesen wäre.*)
VolltextIBRRS 2011, 0149
BGH, Urteil vom 09.12.2010 - III ZR 56/10
Wird eine rechtshängige Forderung abgetreten und macht der Zessionar den Anspruch noch während des Vorprozesses erneut rechtshängig, hemmt auch die neue Klage die Verjährung.*)
VolltextIBRRS 2011, 0144
LG München I, Urteil vom 14.12.2009 - 1 S 9716/09
1. Der WEG wird im Verhältnis zu den Wohnungseigentümern eine Pflichtverletzung des Verwalters nicht gemäß § 278 BGB zugerechnet.
2. Dem Sondereigentümer steht auch kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu, wenn die Schäden unstreitig auf einen Konstruktionsmangel am Gemeinschaftseigentum zurückgehen, an dem die Hausverwaltung und ihre Organe kein Verschulden trifft.
VolltextIBRRS 2011, 0139
OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2010 - 12 W 54/10
1. Nach § 406 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO kann ein Sachverständiger wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen. Nicht erforderlich ist, dass der Sachverständige tatsächlich parteiisch ist oder das Gericht Zweifel an seiner Unparteilichkeit hat. Entscheidend ist, ob vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu begründen. So kann die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen durch beleidigende, herabsetzende oder unsachliche Äußerungen gegenüber einer Partei oder ihren Prozessbevollmächtigten begründet sein, ebenso wenn der Sachverständige auf Einwendungen gegen sein Gutachten unsachlich oder mit unangemessener Schärfe reagiert oder er bei einer durch Privatgutachten unterlegten Kritik gegen sein Gutachten abqualifizierende Äußerungen über den Privatgutachter tätigt.
2. In Arzthaftungssachen, in denen der Richter im besonderen Maße der Hilfe von Sachverständigen bedarf, ist jedoch zu berücksichtigen, dass es angesichts der Komplexität der Materie erforderlich ist, das Ausmaß des ärztlichen Fehlers so klar zu beschreiben, dass dieses auch für den medizinischen Laien deutlich wird. Maßgeblich ist, ob sich die getätigten Äußerungen des Sachverständigen noch im Bereich der sachlichen Auseinandersetzung halten oder bereits die Grenze zu einer persönlichen Herabsetzung überschritten wird.
3. Die Äußerungen eines Sachverständigen, er halte eine Handlung "sogar für kriminell", überschreiten noch nicht die Grenze zu einer beleidigenden Herabsetzung. Bei verständiger Würdigung der hier vorliegenden Umstände kann die Verwendung des Begriffes "kriminell" durch den Sachverständigen noch nicht als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung
VolltextIBRRS 2011, 0138
OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.12.2010 - 5 Wx 75/10
1. Will eine GbR Grundeigentum erwerben, so ist also grundsätzlich in der Form des § 29 Abs. 1 GBO der Nachweis des Bestehens der erwerbenden GbR und deren Identität mit einer bereits zuvor gegründeten GbR sowie ihre wirksame Vertretung im Zeitpunkt eines Vertreterhandelns zu führen.
2. Erforderlich, aber auch genügend ist es, wenn die für die GbR bei der Beurkundung Handelnden in der notariellen Urkunde erklären, dass eine GbR mit einem konkreten sich ebenfalls aus der Urkunde ergebenden Gesellschafterbestand – nämlich den Handelnden - zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Urkunde besteht und es bei dieser Beurkundung in der Rechtsmacht der für die GbR Handelnden lag, eine GbR mit diesem Gesellschafterbestand zu bilden bzw. zu gründen. Das Grundbuchamt darf die Richtigkeit einer solchen Erklärung nur dann in Zweifel ziehen, wenn auf konkreten Tatsachen beruhende Umstände erkennbar sind, die ihrerseits geeignet sind, die inhaltliche Richtigkeit der abgegebenen Erklärung in Frage zu stellen.
3. Der Nachweis des Bestehens und der Identität der erwerbenden GbR kann i. E. also nicht allein durch die (Neu-)Gründung der GbR in der Erwerbsurkunde selbst geführt werden. Ein solches Verständnis der Anforderungen des § 29 Abs. 1 GBO wäre insbesondere mit Art. 14 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Nachdem der Gesetzgeber die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelte (Teil-)Rechtsfähigkeit und die Grundbuchfähigkeit der GbR anerkannt hat, steht fest, dass die GbR selbst Grundeigentum erwerben kann. Dieses durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Recht würde aber weitgehend leer laufen, wenn eine GbR nur dann Grundeigentum erwerben könnte, wenn sie sich bei jedem Erwerbsvorgang neu gründet.
VolltextIBRRS 2011, 0134
BGH, Beschluss vom 15.11.2010 - NotZ 6/10
Ein Notar kann durch seine Art der Wirtschaftsführung die Interessen der Rechtsuchenden gefährden, wenn er zwecks Erlangung einer Restschuldbefreiung einen Insolvenzeröffnungsbeschluss bei einem ausländischen Gericht erwirkt, das im maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung offensichtlich und für ihn als Organ der Rechtspflege ohne weiteres erkennbar international nicht zuständig ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 0085
BGH, Urteil vom 12.11.2010 - V ZR 78/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0028
BGH, Urteil vom 08.12.2010 - VIII ZR 343/09
1. Der Abschluss eines Vertrages unter einer aufschiebenden Bedingung stellt kein Lösungsrecht von einer (bestehenden) Leistungspflicht im Sinne des § 308 Nr. 3 BGB dar.*)
2. Zur Inhaltskontrolle eines formularmäßigen Finanzierungsvorbehalts in einem Anteilskaufvertrag.*)
VolltextIBRRS 2011, 0023
BGH, Urteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 82/10
1. Dem Unternehmer ist eine Berufung auf § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV und das Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung (BGBl. I 2004 S. 3102) jedenfalls dann verwehrt, wenn der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher für die Widerrufsbelehrung kein Formular verwendet hat, das der Musterbelehrung der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der damaligen Fassung vollständig entspricht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 122/06, BGHZ 172, 58 Rn. 12; Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08, NJW 2010, 989 zur Belehrung über das Rückgaberecht).*)
2. Die vom Unternehmer verwendete Widerrufsbelehrung darf zwar gemäß § 14 Abs. 3 BGB-InfoV in Format und Schriftgröße von der Musterbelehrung abweichen, muss aber - auch bei Verwendung des Textes der Musterbelehrung - deutlich gestaltet sein (§ 355 Abs. 2 Satz 1 BGB).*)
VolltextIBRRS 2011, 0018
LG Hagen, Beschluss vom 03.12.2010 - 1 T 80/10
An einer Kündigungserklärung des Vermieters sind grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen. Wegen der erheblichen Folgen für den Mieter muss sich aus dem fraglichen Schriftstück unzweifelhaft ergeben, dass es der anderen Vertragspartei nicht etwa nur um die Durchsetzung von vorangegangenen - ggf. unwirksamen - Kündigungen geht, sondern dass das bestehende Mietverhältnis durch eine (weitere) rechtsgestaltende Erklärung beendet werden soll.
VolltextIBRRS 2011, 0015
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.05.2010 - 33 C 4131/09
Zu den Obhutspflichten gehört es, die Schlüssel zur Mietsache sorgsam aufzubewahren und darauf zu achten, dass sie nicht in Verlust geraten. Das offene liegenlassen eines Schlüsselbundes auf dem Tisch im Behandlungszimmer stellt einen Verstoß gegen diese mietvertragliche Pflicht dar, weil die Lebenserfahrung zeigt, dass Diebe sich des Schlüsselbundes bemächtigen. Mit einer solchen Straftat muss gerade in einer Arztpraxis, in der es auch unter Verschluss gehaltene zur Drogentherapie benötigte Medikamente gibt, gerechnet werden.
VolltextIBRRS 2011, 0013
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.09.2010 - 33 C 2511/10 - 26
Ein Mietverhältnis als Dauerschuldverhältnis verpflichtet die Parteien u.a. dazu, gegen den anderen Vertragsteil keine unberechtigten Forderungen geltend zu machen. Entsprechendes gilt für eine offensichtlich unbegründete Rechtsverteidigung gegen einen begründeten Anspruch.
VolltextIBRRS 2011, 0009
OLG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2010 - 15 U 63/08
Ein Architekt, der die Übernahme von Architektenleistungen übernimmt, haftet auch ohne Honorarvereinbarung und bei Nichtbestehen einer Haftpflichtversicherung für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben.
Online seit 2010
IBRRS 2010, 4838BGH, Urteil vom 23.11.2010 - VI ZR 245/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4832
BGH, Urteil vom 09.11.2010 - VI ZR 300/08
Zu der für die Bemessung des Erwerbsschadens erforderlichen Prognose der hypothetischen Einkommensentwicklung, wenn der Geschädigte behauptet, er hätte ohne den Schadensfall in fortgeschrittenem Alter eine gut bezahlte Festanstellung erhalten, der Schädiger dies aber unter Hinweis auf die Lage am Arbeitsmarkt bestreitet.*)
VolltextIBRRS 2010, 4831
BGH, Urteil vom 02.12.2010 - IX ZR 247/09
1. Der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung als solcher aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung verjährt nicht nach den Vorschriften, welche für die Verjährung des Leistungsanspruchs gelten.*)
2. Trotz Strafbarkeit unterbliebener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung erleidet der zuständige Versicherungsträger keinen Schaden, wenn die Beitragszahlung im Insolvenzverfahren erfolgreich angefochten worden wäre (Bestätigung von BGH, WM 2001, 162 und BGH, WM 2005, 1180).*)
VolltextIBRRS 2010, 4830
BGH, Urteil vom 22.07.2010 - I ZR 139/08
1. Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten dort die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsangebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, ist nicht verpflichtet, sämtliche Verkaufsangebote, die die Marken eines Markeninhabers anführen, einer manuellen Bildkontrolle darauf zu unterziehen, ob unter den Marken von den Originalerzeugnissen abweichende Produkte angeboten werden.*)
2. Der Betreiber eines Internetmarktplatzes haftet regelmäßig nicht nach §§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 6, § 8 Abs. 1 UWG als Täter oder Teilnehmer, wenn in Angeboten mit Formulierungen "ähnlich" oder "wie" auf Marken eines Markeninhabers Bezug genommen wird.*)
3. Die Grundsätze der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB sind auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht übertragbar.*)
VolltextIBRRS 2010, 4827
BGH, Urteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 241/07
Die Übergangsbestimmung in § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2004 (EEG 2004) ist verfassungsgemäß.*)
VolltextIBRRS 2010, 4823
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.11.2010 - 4 U 120/10
Das Vorhandensein von Aufschüttungen mit durch Ziegel- Schlacke- oder Betonreste verunreinigten Sanden auf dem Grundstücks stellt sich nicht als Sachmangel im Sinne einer fehlenden Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die gewöhnliche Verwendung des Grundstücks dar, wenn dadurch die Bebaubarkeit des Grundstücks mit einem weiteren massiven Gebäude erschwert wird. Sofern sich eine solche Bebaubarkeit aus dem Vertrag nicht herleiten lässt, liegt kein Sachmangel vor.
VolltextIBRRS 2010, 4822
OLG Dresden, Urteil vom 03.11.2010 - 12 U 782/10
Die Bürgschaftsforderung wird mit der Kündigung der Hauptschuld fällig, wenn in dem Bürgschaftsvertrag kein abweichender Fälligkeitszeitpunkt geregelt wurde.
VolltextIBRRS 2010, 4793
OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.09.2010 - 7 W 40/10
Eine Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens hat zur Folge, dass der Antragsteller grundsätzlich die Kosten des Verfahrens in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO zu tragen hat
VolltextIBRRS 2010, 4789
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2010 - 24 U 233/09
1. Das leasingtypische Dreiecksverhältnis schließt eine vorvertragliche Bindung künftiger Leasingvertragspartner nicht aus.*)
2. Ob eine vorvertragliche Bindung anzunehmen ist, bestimmt sich nach dem Verhalten der Beteiligten im Einzelfall.*)
VolltextIBRRS 2010, 4786
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2010 - 24 U 232/09
Schließt eine Partei einen Mietvertrag im Namen einer Limited nach englischem Recht ab, so wird diese verpflichtet, es sei denn, die Limited ist gar nicht existent.*)
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