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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3503 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 0279
VergabeVergabe
Keine Änderung der Verdingungsunterlagen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.11.2010 - Verg W 14/10

Die Vergabestelle hat kein Recht, den verbindlich vorgegebenen Vorgaben nachträglich einen von den Verdingungsunterlagen abweichenden Inhalt beizumessen. Das abgegebene Angebot muss den ausgeschriebenen Leistungen und den übrigen Verdingungsunterlagen entsprechen, um damit im Wettbewerb vergleichbar zu sein. Somit können die Bieter, die Angebote entsprechend der Ausschreibung abgegeben haben, nicht durch eine Änderung der Verdingungsunterlagen einen Wettbewerbsnachteil erleiden.

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IBRRS 2011, 0273
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Gemischte Kanzlei aus Rechtsanwälten und Steuerberatern

BGH, Urteil vom 09.12.2010 - IX ZR 44/10

1. Eine aus Rechtsanwälten und Steuerberatern bestehende gemischte Sozietät konnte sich auch vor dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes Mandanten gegenüber zur Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen verpflichten.*)

2. Hat ein Mandant eine Beratersozietät mit einer Rechtsdienstleistung beauftragt, so kommt ein im engen zeitlichen Anschluss daran erteiltes Folgemandat im Zweifel wiederum mit der Sozietät und nicht mit dem angesprochenen Sozius zustande.*)

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IBRRS 2011, 0270
SachverständigeSachverständige
Schadensrecht - Ersatz von Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert

BGH, Urteil vom 14.12.2010 - VI ZR 231/09

Der Geschädigte kann Ersatz der angefallenen Reparaturkosten verlangen, wenn es ihm entgegen der Einschätzung des vorgerichtlichen Sachverständigen gelungen ist, eine fachgerechte und den Vorgaben des Sachverständigen entsprechende Reparatur durchzuführen, deren Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt.*)

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IBRRS 2011, 0248
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorvertragliche Ansprüche und Prospekthaftung nach KapMuG

BGH, Beschluss vom 30.11.2010 - XI ZB 23/10

Werden Ansprüche aus einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung, die nicht Gegenstand eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) sein können, in einer Klage neben Ansprüchen aus zivilrechtlicher Prospekthaftung im engeren Sinne geltend gemacht, für die ein im Klageregister bekannt gemachtes Musterverfahren von Bedeutung sein kann, so ist eine Aussetzung des gesamten Rechtsstreits nach § 7 Abs. 1 KapMuG unzulässig, solange nicht über die Ansprüche aus vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung entschieden worden ist.*)

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IBRRS 2011, 0241
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragsrecht - AGB eines Luftfrachtführers und Haftungshöchstbetrag

BGH, Urteil vom 22.07.2010 - I ZR 194/08

1. Hebt der Luftfrachtführer in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen besonders hervor, dass er seine Dienstleistungen allein auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen erbringt, so werden diese grundsätzlich mit Vorrang in den mit einem Auftraggeber geschlossenen Beförderungsvertrag einbezogen.*)

2. Dadurch, dass in Nr. 23.1.2 ADSp auf den "gesetzlich festgelegten Haftungshöchstbetrag" verwiesen wird, ist auch die in Art. 22 Abs. 3 Satz 1 MÜ angeordnete Haftungsbegrenzung eine "vorstehende Haftungsbegrenzung" i.S. von Nr. 27 ADSp, auf die sich der Luftfrachtführer bei Vorliegen der Voraussetzungen für ein qualifiziertes Verschulden nicht berufen kann (Nr. 27.2 ADSp).*)

3. Sind die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen mit Vorrang in den mit dem Luftfrachtführer geschlossenen Beförderungsvertrag einbezogen worden, stellt Nr. 27.2 ADSp einen Verzicht auf die Haftungshöchstbeträge i.S. von Art. 25 MÜ dar.*)

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IBRRS 2011, 0199
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - EuGH-Vorlage: Ausgleichszahlungen für Fluggäste bei Annulierung

BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - Xa ZR 80/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0197
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Ausgleichspflichtige Unternehmervorteile bei langlebigem Produkt

BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 322/09

Auch bei besonders langlebigen Wirtschaftsgütern (hier: Industriefußböden mit einer Haltbarkeit von 25 Jahren) können dem Unternehmer bei Beendigung des Handelsvertretervertrages aus der Geschäftsverbindung ausgleichspflichtige Unternehmervorteile insoweit verbleiben, als mit Folgeaufträgen von expandierenden Unternehmen oder mit Nachbestellungen von Kunden zu rechnen ist, die während der Lebensdauer der bezogenen Produkte außerhalb von Gewährleistungsarbeiten gleichartiges Material zur Behebung von Schäden benötigen.*)

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IBRRS 2011, 0186
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Arzneimittelrecht - Anwendung nationaler Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit

BGH, Urteil vom 15.07.2010 - I ZR 123/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0174
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Deliktsrecht - Anforderungen an den Vorsatz bzgl Kapitalanlagebetruges

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZR 10/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0171
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzgläubiger verfügt über Gesamtgrundschuld

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 61/09

1. Verfügt ein Insolvenzgläubiger zur Sicherung seiner Forderung über eine Gesamtgrundschuld, für die massefremde Grundstücke mithaften und die zugleich auch Forderungen gegen Dritte sichert, so genügt für einen Verzicht auf das Absonderungsrecht, dass er im Umfang der Anmeldung als Insolvenzforderung auf den schuldrechtlichen Sicherungsanspruch aus einer Zweckvereinbarung mit den Sicherungsgebern verzichtet.*)

2. Als Verzicht auf das Absonderungsrecht für eine Insolvenzforderung genügt auch sonst jede Erklärung, die verhindert, dass das Absonderungsgut verwertet und die gesicherte Insolvenzforderung trotzdem in voller Höhe bei der Verteilung der Masse berücksichtigt wird. Zu diesem Zweck muss nicht notwendig über das zur abgesonderten Befriedigung berechtigende Grundpfandrecht verfügt werden. Nur wenn dies geschieht, bedarf die Erklärung des Insolvenzgläubigers der grundbuchmäßigen Form.*)

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IBRRS 2011, 0170
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Zur konkludenten Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift

BGH, Urteil vom 23.11.2010 - XI ZR 370/08

1. Zur Frage der konkludenten Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift (im Anschluss an das Senatsurteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, WM 2010, 1546, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)

2. Die Tatsache, dass ein Schuldner in Kenntnis einer Belastungsbuchung aus einer Einzugsermächtigung sein Konto über einen Monat weiternutzt, ohne der Abbuchung zu widersprechen, enthält als schlichte Ausübung der Weisungsrechte aus dem Girovertrag für sich keinen zusätzlichen Erklärungswert; die kontoführende Bank kann daraus ohne Hinzutreten weiterer Umstände auch bei einem Geschäftskonto nicht die Billigung der Lastschriftbuchung durch den Kontoinhaber entnehmen.*)

3. Jedenfalls im unternehmerischen Geschäftsverkehr kann die Tatsache, dass ein Kontoinhaber in Kenntnis erfolgter Abbuchungen durch konkrete Einzahlungen oder Überweisungen zeitnah erst eine ausreichende Kontodeckung für weitere Dispositionen sicherstellt, im Einzelfall für eine konkludente Genehmigung bereits gebuchter Lastschriften sprechen.*)

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IBRRS 2011, 0169
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall

BGH, Urteil vom 30.11.2010 - VI ZR 15/10

Zum Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn.*)

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IBRRS 2011, 0163
VersicherungenVersicherungen
Arglistiges Verschweigen von Vorerkrankungen

BGH, Urteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0158
ProzessualesProzessuales
Arzneimittelrecht - Anwendung nationaler Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit

BGH, Urteil vom 15.07.2010 - I ZR 99/09

Die Anwendung nationaler Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit - hier: Verbote für Stoffe, die den Lebensmittel-Zusatzstoffen nach § 2 Abs. 3 Satz 2 LFGB gleichgestellt sind - steht, sofern spezifische Bestimmungen der Gemeinschaft fehlen, auch bei nicht grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten unter dem Vorbehalt, dass sie den Erfordernissen entsprechen, die sich für Reglementierungen des Warenverkehrs bei grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten aus dem primären Unionsrecht, insbesondere aus Art. 34 und 36 AEUV, ergeben.*)

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IBRRS 2011, 0157
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Zivilrecht - Grundrechtsverletzung durch Berichterstattung, Unterlassung

BGH, Urteil vom 07.12.2010 - VI ZR 34/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0154
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Deliktsrecht - Anforderungen an den Vorsatz bzgl Kapitalanlagebetruges

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZR 76/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0150
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Lizenzvertrag - Außerordentliche Kündigung eines Know-how-Lizenzvertrags

BGH, Urteil vom 25.11.2010 - Xa ZR 48/09

1. Für die Beurteilung der Frage, ob die außerordentliche Kündigung eines Know-how-Lizenzvertrags innerhalb einer angemessenen Frist im Sinne von § 314 Abs. 3 BGB erfolgt ist, kann die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB nicht als Maßstab herangezogen werden.*)

2. Ist ein Know-how-Lizenzvertrag wegen einer vom Kündigungsgegner zu vertretenden Vertragsverletzung wirksam aus wichtigem Grund gekündigt worden, hat der Kündigende Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Lizenzeinnahmen für den Zeitraum bis zum ersten Termin, zu dem der Schuldner sich durch ordentliche Kündigung vom Vertrag hätte lösen können. Dieser Schadensersatzanspruch darf nicht schon dem Grunde nach mit der Erwägung eingeschränkt werden, die Tätigkeit des Gläubigers sei nicht für die gesamte Vertragslaufzeit kausal für den wirtschaftlichen Erfolg.*)

3. Ein Schuldner, der aufgrund einer zur fristlosen Kündigung führenden Vertragsverletzung zu Schadensersatz, Auskunft und Rechnungslegung verpflichtet ist, hat dem Gläubiger zur Berechnung der Schadenshöhe zumindest diejenigen Auskünfte zu erteilen, zu deren Erteilung er aufgrund des Vertrages bei dessen ordnungsgemäßer Durchführung verpflichtet gewesen wäre.*)

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IBRRS 2011, 0149
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Abtretung: Hemmt Klage des Zessionars die Verjährung?

BGH, Urteil vom 09.12.2010 - III ZR 56/10

Wird eine rechtshängige Forderung abgetreten und macht der Zessionar den Anspruch noch während des Vorprozesses erneut rechtshängig, hemmt auch die neue Klage die Verjährung.*)

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IBRRS 2011, 0144
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Mängeln

LG München I, Urteil vom 14.12.2009 - 1 S 9716/09

1. Der WEG wird im Verhältnis zu den Wohnungseigentümern eine Pflichtverletzung des Verwalters nicht gemäß § 278 BGB zugerechnet.

2. Dem Sondereigentümer steht auch kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu, wenn die Schäden unstreitig auf einen Konstruktionsmangel am Gemeinschaftseigentum zurückgehen, an dem die Hausverwaltung und ihre Organe kein Verschulden trifft.

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IBRRS 2011, 0139
SachverständigeSachverständige
Zur Besorgnis der Befangenheit

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2010 - 12 W 54/10

1. Nach § 406 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO kann ein Sachverständiger wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen. Nicht erforderlich ist, dass der Sachverständige tatsächlich parteiisch ist oder das Gericht Zweifel an seiner Unparteilichkeit hat. Entscheidend ist, ob vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu begründen. So kann die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen durch beleidigende, herabsetzende oder unsachliche Äußerungen gegenüber einer Partei oder ihren Prozessbevollmächtigten begründet sein, ebenso wenn der Sachverständige auf Einwendungen gegen sein Gutachten unsachlich oder mit unangemessener Schärfe reagiert oder er bei einer durch Privatgutachten unterlegten Kritik gegen sein Gutachten abqualifizierende Äußerungen über den Privatgutachter tätigt.

2. In Arzthaftungssachen, in denen der Richter im besonderen Maße der Hilfe von Sachverständigen bedarf, ist jedoch zu berücksichtigen, dass es angesichts der Komplexität der Materie erforderlich ist, das Ausmaß des ärztlichen Fehlers so klar zu beschreiben, dass dieses auch für den medizinischen Laien deutlich wird. Maßgeblich ist, ob sich die getätigten Äußerungen des Sachverständigen noch im Bereich der sachlichen Auseinandersetzung halten oder bereits die Grenze zu einer persönlichen Herabsetzung überschritten wird.

3. Die Äußerungen eines Sachverständigen, er halte eine Handlung "sogar für kriminell", überschreiten noch nicht die Grenze zu einer beleidigenden Herabsetzung. Bei verständiger Würdigung der hier vorliegenden Umstände kann die Verwendung des Begriffes "kriminell" durch den Sachverständigen noch nicht als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung

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IBRRS 2011, 0138
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nachweis der Existenz einer GbR beim Grundeigentumserwerb

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.12.2010 - 5 Wx 75/10

1. Will eine GbR Grundeigentum erwerben, so ist also grundsätzlich in der Form des § 29 Abs. 1 GBO der Nachweis des Bestehens der erwerbenden GbR und deren Identität mit einer bereits zuvor gegründeten GbR sowie ihre wirksame Vertretung im Zeitpunkt eines Vertreterhandelns zu führen.

2. Erforderlich, aber auch genügend ist es, wenn die für die GbR bei der Beurkundung Handelnden in der notariellen Urkunde erklären, dass eine GbR mit einem konkreten sich ebenfalls aus der Urkunde ergebenden Gesellschafterbestand – nämlich den Handelnden - zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Urkunde besteht und es bei dieser Beurkundung in der Rechtsmacht der für die GbR Handelnden lag, eine GbR mit diesem Gesellschafterbestand zu bilden bzw. zu gründen. Das Grundbuchamt darf die Richtigkeit einer solchen Erklärung nur dann in Zweifel ziehen, wenn auf konkreten Tatsachen beruhende Umstände erkennbar sind, die ihrerseits geeignet sind, die inhaltliche Richtigkeit der abgegebenen Erklärung in Frage zu stellen.

3. Der Nachweis des Bestehens und der Identität der erwerbenden GbR kann i. E. also nicht allein durch die (Neu-)Gründung der GbR in der Erwerbsurkunde selbst geführt werden. Ein solches Verständnis der Anforderungen des § 29 Abs. 1 GBO wäre insbesondere mit Art. 14 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Nachdem der Gesetzgeber die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelte (Teil-)Rechtsfähigkeit und die Grundbuchfähigkeit der GbR anerkannt hat, steht fest, dass die GbR selbst Grundeigentum erwerben kann. Dieses durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Recht würde aber weitgehend leer laufen, wenn eine GbR nur dann Grundeigentum erwerben könnte, wenn sie sich bei jedem Erwerbsvorgang neu gründet.

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IBRRS 2011, 0134
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Amtsenthebung eines Notars wegen Art der Wirtschaftsführung

BGH, Beschluss vom 15.11.2010 - NotZ 6/10

Ein Notar kann durch seine Art der Wirtschaftsführung die Interessen der Rechtsuchenden gefährden, wenn er zwecks Erlangung einer Restschuldbefreiung einen Insolvenzeröffnungsbeschluss bei einem ausländischen Gericht erwirkt, das im maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung offensichtlich und für ihn als Organ der Rechtspflege ohne weiteres erkennbar international nicht zuständig ist.*)

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IBRRS 2011, 0085
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zwischenvermietung an Feriengäste noch "Wohnnutzung"?

BGH, Urteil vom 12.11.2010 - V ZR 78/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0028
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragsrecht - Inhaltskontrolle eines formularmäßigen Finanzierungsvorbehalts

BGH, Urteil vom 08.12.2010 - VIII ZR 343/09

1. Der Abschluss eines Vertrages unter einer aufschiebenden Bedingung stellt kein Lösungsrecht von einer (bestehenden) Leistungspflicht im Sinne des § 308 Nr. 3 BGB dar.*)

2. Zur Inhaltskontrolle eines formularmäßigen Finanzierungsvorbehalts in einem Anteilskaufvertrag.*)

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IBRRS 2011, 0023
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Widerrufsbelehrung an den Verbraucher ohne ges. Musterform

BGH, Urteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

1. Dem Unternehmer ist eine Berufung auf § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV und das Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung (BGBl. I 2004 S. 3102) jedenfalls dann verwehrt, wenn der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher für die Widerrufsbelehrung kein Formular verwendet hat, das der Musterbelehrung der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der damaligen Fassung vollständig entspricht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 122/06, BGHZ 172, 58 Rn. 12; Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08, NJW 2010, 989 zur Belehrung über das Rückgaberecht).*)

2. Die vom Unternehmer verwendete Widerrufsbelehrung darf zwar gemäß § 14 Abs. 3 BGB-InfoV in Format und Schriftgröße von der Musterbelehrung abweichen, muss aber - auch bei Verwendung des Textes der Musterbelehrung - deutlich gestaltet sein (§ 355 Abs. 2 Satz 1 BGB).*)

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IBRRS 2011, 0018
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht -Anforderungen an die Auslegung der Kündigungserklärung des Vermieters

LG Hagen, Beschluss vom 03.12.2010 - 1 T 80/10

An einer Kündigungserklärung des Vermieters sind grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen. Wegen der erheblichen Folgen für den Mieter muss sich aus dem fraglichen Schriftstück unzweifelhaft ergeben, dass es der anderen Vertragspartei nicht etwa nur um die Durchsetzung von vorangegangenen - ggf. unwirksamen - Kündigungen geht, sondern dass das bestehende Mietverhältnis durch eine (weitere) rechtsgestaltende Erklärung beendet werden soll.

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IBRRS 2011, 0015
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Offenes Liegenlassen eines Schlüssels = Verletzung der Obhutspflicht

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.05.2010 - 33 C 4131/09

Zu den Obhutspflichten gehört es, die Schlüssel zur Mietsache sorgsam aufzubewahren und darauf zu achten, dass sie nicht in Verlust geraten. Das offene liegenlassen eines Schlüsselbundes auf dem Tisch im Behandlungszimmer stellt einen Verstoß gegen diese mietvertragliche Pflicht dar, weil die Lebenserfahrung zeigt, dass Diebe sich des Schlüsselbundes bemächtigen. Mit einer solchen Straftat muss gerade in einer Arztpraxis, in der es auch unter Verschluss gehaltene zur Drogentherapie benötigte Medikamente gibt, gerechnet werden.

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IBRRS 2011, 0013
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Offensichtlich unbegründete Rechtsverteidigung = Pflichtverletzung?

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.09.2010 - 33 C 2511/10 - 26

Ein Mietverhältnis als Dauerschuldverhältnis verpflichtet die Parteien u.a. dazu, gegen den anderen Vertragsteil keine unberechtigten Forderungen geltend zu machen. Entsprechendes gilt für eine offensichtlich unbegründete Rechtsverteidigung gegen einen begründeten Anspruch.

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IBRRS 2011, 0009
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt haftet auch bei Leistungen ohne Honorar

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2010 - 15 U 63/08

Ein Architekt, der die Übernahme von Architektenleistungen übernimmt, haftet auch ohne Honorarvereinbarung und bei Nichtbestehen einer Haftpflichtversicherung für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben.




Online seit 2010

IBRRS 2010, 4838
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Aktienrecht - "Daytrading mit Kapitalschutz" - Drittstaateneinlagenvermittlung

BGH, Urteil vom 23.11.2010 - VI ZR 245/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4832
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Schadensbemessung bei Anstellungsprognose

BGH, Urteil vom 09.11.2010 - VI ZR 300/08

Zu der für die Bemessung des Erwerbsschadens erforderlichen Prognose der hypothetischen Einkommensentwicklung, wenn der Geschädigte behauptet, er hätte ohne den Schadensfall in fortgeschrittenem Alter eine gut bezahlte Festanstellung erhalten, der Schädiger dies aber unter Hinweis auf die Lage am Arbeitsmarkt bestreitet.*)

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IBRRS 2010, 4831
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verjährung bei Anspruch auf Rechtsgrundfeststellung bei Delikt

BGH, Urteil vom 02.12.2010 - IX ZR 247/09

1. Der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung als solcher aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung verjährt nicht nach den Vorschriften, welche für die Verjährung des Leistungsanspruchs gelten.*)

2. Trotz Strafbarkeit unterbliebener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung erleidet der zuständige Versicherungsträger keinen Schaden, wenn die Beitragszahlung im Insolvenzverfahren erfolgreich angefochten worden wäre (Bestätigung von BGH, WM 2001, 162 und BGH, WM 2005, 1180).*)

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IBRRS 2010, 4830
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Haftung eines Internetmarktplatzbetreibers

BGH, Urteil vom 22.07.2010 - I ZR 139/08

1. Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten dort die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsangebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, ist nicht verpflichtet, sämtliche Verkaufsangebote, die die Marken eines Markeninhabers anführen, einer manuellen Bildkontrolle darauf zu unterziehen, ob unter den Marken von den Originalerzeugnissen abweichende Produkte angeboten werden.*)

2. Der Betreiber eines Internetmarktplatzes haftet regelmäßig nicht nach §§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 6, § 8 Abs. 1 UWG als Täter oder Teilnehmer, wenn in Angeboten mit Formulierungen "ähnlich" oder "wie" auf Marken eines Markeninhabers Bezug genommen wird.*)

3. Die Grundsätze der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB sind auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht übertragbar.*)

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IBRRS 2010, 4827
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Energierecht - Übergangsbestimmung in EEG 2004 ist verfassungsgemäß

BGH, Urteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 241/07

Die Übergangsbestimmung in § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2004 (EEG 2004) ist verfassungsgemäß.*)

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IBRRS 2010, 4823
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine arglistige Täuschung, kein Sachmangel durch Aufschüttungen

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.11.2010 - 4 U 120/10

Das Vorhandensein von Aufschüttungen mit durch Ziegel- Schlacke- oder Betonreste verunreinigten Sanden auf dem Grundstücks stellt sich nicht als Sachmangel im Sinne einer fehlenden Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die gewöhnliche Verwendung des Grundstücks dar, wenn dadurch die Bebaubarkeit des Grundstücks mit einem weiteren massiven Gebäude erschwert wird. Sofern sich eine solche Bebaubarkeit aus dem Vertrag nicht herleiten lässt, liegt kein Sachmangel vor.

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IBRRS 2010, 4822
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft - Keine wirksame Kündigung, keine Fälligkeit: Keine Verjährung!

OLG Dresden, Urteil vom 03.11.2010 - 12 U 782/10

Die Bürgschaftsforderung wird mit der Kündigung der Hauptschuld fällig, wenn in dem Bürgschaftsvertrag kein abweichender Fälligkeitszeitpunkt geregelt wurde.

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IBRRS 2010, 4793
ProzessualesProzessuales
Kostentragung bei Rücknahme des Antrags

OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.09.2010 - 7 W 40/10

Eine Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens hat zur Folge, dass der Antragsteller grundsätzlich die Kosten des Verfahrens in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO zu tragen hat

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IBRRS 2010, 4789
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Leasingvorvertrag mit Drittwirkung: Wann tritt Bindungswirkung ein?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2010 - 24 U 233/09

1. Das leasingtypische Dreiecksverhältnis schließt eine vorvertragliche Bindung künftiger Leasingvertragspartner nicht aus.*)

2. Ob eine vorvertragliche Bindung anzunehmen ist, bestimmt sich nach dem Verhalten der Beteiligten im Einzelfall.*)

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IBRRS 2010, 4786
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Existente Limited als taugliche Mietvertragspartei

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2010 - 24 U 232/09

Schließt eine Partei einen Mietvertrag im Namen einer Limited nach englischem Recht ab, so wird diese verpflichtet, es sei denn, die Limited ist gar nicht existent.*)

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IBRRS 2010, 4782
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Haftungsfrage und selbständiges Beweisverfahren

OLG Köln, Beschluss vom 12.07.2010 - 5 W 24/10

Die Zuständigkeit des ursprünglich nach § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO angerufenen Gerichts für ein selbständiges Beweisverfahren endet und geht auf das Gericht der Hauptsache über erst dann, wenn dieses eine Beweisaufnahme für erforderlich hält und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizieht. Eine frühere Erledigung und Einstellung des Verfahrens kommt somit nicht in Betracht.

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IBRRS 2010, 4771
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Schadensrecht - Behandlung eines Zivis nicht in Ausübung öffentlichen Amtes

BGH, Urteil vom 26.10.2010 - VI ZR 307/09

Die ärztliche Behandlung von Zivildienstleistenden durch Vertragsärzte und Krankenhäuser mit Kassenzulassung im Rahmen der gesetzlichen Heilfürsorge erfolgt nicht in Ausübung eines öffentlichen Amtes.*)

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IBRRS 2010, 4767
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Aktienrecht - Erlaubnispflichtige gewerbsmäßige Finanzportfolioverwaltung

BGH, Urteil vom 09.11.2010 - VI ZR 303/09

Zu den Voraussetzungen einer erlaubnispflichtigen gewerbsmäßigen Finanzportfolioverwaltung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG.*)

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IBRRS 2010, 4766
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Schadensrecht - Persönlichkeitsschutz bei Wort- und Bildberichterstattung

BGH, Urteil vom 26.10.2010 - VI ZR 230/08

Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen eine Presseberichterstattung reicht hinsichtlich der Veröffentlichung von Bildern einerseits und der Wortberichterstattung andererseits unterschiedlich weit.*)

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IBRRS 2010, 4761
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Schadensrecht - Persönlichkeitsschutz bei Wort- und Bildberichterstattung

BGH, Urteil vom 26.10.2010 - VI ZR 190/08

Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung kontextbezogener Fotos in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis (Rosenball in Monaco).*)

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IBRRS 2010, 4757
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Energierecht - Photovoltaikanlage auf gartenbautechnischem Gebäude

BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 277/09

1. Der in § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG definierte Begriff des Gebäudes ist weit zu verstehen.*)

2. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG setzt nicht voraus, dass das Gebäude, auf dem eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie angebracht wird, vor Anbringung der Anlage bereits als (fertiges) Gebäude bestanden hat.*)

3. Dem Vorhandensein einer nach § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG erforderlichen Überdeckung ist genügt, wenn eine als Dach vorgesehene Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit ihrer Ausbildung als Dach eine zuvor bestehende bauliche Anlage zum Gebäude komplettiert.*)

4. § 11 Abs. 2 EEG 2004 stellt keine die Anwendung von § 11 Abs. 3 EEG 2004 verdrängende Spezialregelung dar.*)

5. Ob eine zur Anbringung der Stromerzeugungsanlage benutzte bauliche Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Sinne von § 11 Abs. 3 EEG errichtet worden ist, beurteilt sich unter Berücksichtigung der den Errichtungsvorgang prägenden Umstände nach dem funktionalen Verhältnis zwischen der baulichen Anlage und der darauf oder daran zur Erzeugung von Solarstrom angebrachten Anlage. Dabei steht einer Errichtung der baulichen Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie nicht entgegen, dass die Gebäudekonstruktion zur Aufnahme und zum Betrieb der Stromerzeugungsanlagen sowie im Hinblick auf eine zu erzielende Vergütung nach dem EEG eine gewisse Optimierung insbesondere hinsichtlich ihrer Stabilität und Haltbarkeit erfährt.*)

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IBRRS 2010, 4752
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Schadensrecht - Treuhandvertrag und sittenwidrige Schädigung bei Geldanlage

BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 123/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4707
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Herabsetzung der Vertragsstrafe bei Hartz IV-Empfänger?

LG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010 - 11 S 182/09

Eine Herabsetzung der Vertragsstrafe kommt nicht in Frage, wenn sich ein Hartz IV-Bezieher und Wohnungseigentümer zu einer Vertragsstrafe verpflichtet.

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IBRRS 2010, 4694
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vereinsrecht - Anspruch auf Offenbarung der Namen anderer Mitglieder

BGH, Beschluss vom 25.10.2010 - II ZR 219/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4684
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Zur konludenten Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift

BGH, Urteil vom 26.10.2010 - XI ZR 562/07

1. Zur Frage der konkludenten Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift (im Anschluss an das Senatsurteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, WM 2010, 1546, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)

2. Stellt ein Schuldner in Kenntnis von Abbuchungen, die im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgen, durch konkrete Einzahlungen oder Überweisungen erst ausreichende Kontodeckung sicher, ohne die die kontoführende Bank die Lastschriften nicht ausgeführt hätte, so kann dies für eine Genehmigung der betreffenden Lastschriften durch schlüssiges Verhalten sprechen, wenn die Bank dadurch die Überzeugung gewinnen durfte, die Lastschriftbuchungen würden Bestand haben.*)

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IBRRS 2010, 4678
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vereinsrecht - Anspruch auf Offenbarung der Namen anderer Mitglieder

BGH, Beschluss vom 21.06.2010 - II ZR 219/09

1. Dem Mitglied eines Vereins steht ein Anspruch auf Offenbarung der Namen und Anschriften der Mitglieder des Vereins zu, wenn es ein berechtigtes Interesse darlegen kann, dem kein überwiegendes Interesse des Vereins oder berechtigte Belange der Vereinsmitglieder entgegenstehen.*)

2. Ein berechtigtes Interesse eines Vereinsmitglieds, Kenntnis von Namen und Anschriften der übrigen Mitglieder zu erhalten, kann auch außerhalb des unmittelbaren Anwendungsbereichs des § 37 BGB bestehen, wenn das Mitglied nach dem Umständen des konkreten Falles die in der Mitgliederliste enthaltenen Informationen ausnahmsweise benötigt, um das sich aus seiner Mitgliedschaft ergebende Recht auf Mitwirkung an der Willensbildung im Verein wirkungsvoll ausüben zu können.*)

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