Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 4782OLG Köln, Beschluss vom 12.07.2010 - 5 W 24/10
Die Zuständigkeit des ursprünglich nach § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO angerufenen Gerichts für ein selbständiges Beweisverfahren endet und geht auf das Gericht der Hauptsache über erst dann, wenn dieses eine Beweisaufnahme für erforderlich hält und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizieht. Eine frühere Erledigung und Einstellung des Verfahrens kommt somit nicht in Betracht.
VolltextIBRRS 2010, 4771
BGH, Urteil vom 26.10.2010 - VI ZR 307/09
Die ärztliche Behandlung von Zivildienstleistenden durch Vertragsärzte und Krankenhäuser mit Kassenzulassung im Rahmen der gesetzlichen Heilfürsorge erfolgt nicht in Ausübung eines öffentlichen Amtes.*)
VolltextIBRRS 2010, 4767
BGH, Urteil vom 09.11.2010 - VI ZR 303/09
Zu den Voraussetzungen einer erlaubnispflichtigen gewerbsmäßigen Finanzportfolioverwaltung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG.*)
VolltextIBRRS 2010, 4766
BGH, Urteil vom 26.10.2010 - VI ZR 230/08
Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen eine Presseberichterstattung reicht hinsichtlich der Veröffentlichung von Bildern einerseits und der Wortberichterstattung andererseits unterschiedlich weit.*)
VolltextIBRRS 2010, 4761
BGH, Urteil vom 26.10.2010 - VI ZR 190/08
Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung kontextbezogener Fotos in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis (Rosenball in Monaco).*)
VolltextIBRRS 2010, 4757
BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 277/09
1. Der in § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG definierte Begriff des Gebäudes ist weit zu verstehen.*)
2. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG setzt nicht voraus, dass das Gebäude, auf dem eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie angebracht wird, vor Anbringung der Anlage bereits als (fertiges) Gebäude bestanden hat.*)
3. Dem Vorhandensein einer nach § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG erforderlichen Überdeckung ist genügt, wenn eine als Dach vorgesehene Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit ihrer Ausbildung als Dach eine zuvor bestehende bauliche Anlage zum Gebäude komplettiert.*)
4. § 11 Abs. 2 EEG 2004 stellt keine die Anwendung von § 11 Abs. 3 EEG 2004 verdrängende Spezialregelung dar.*)
5. Ob eine zur Anbringung der Stromerzeugungsanlage benutzte bauliche Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Sinne von § 11 Abs. 3 EEG errichtet worden ist, beurteilt sich unter Berücksichtigung der den Errichtungsvorgang prägenden Umstände nach dem funktionalen Verhältnis zwischen der baulichen Anlage und der darauf oder daran zur Erzeugung von Solarstrom angebrachten Anlage. Dabei steht einer Errichtung der baulichen Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie nicht entgegen, dass die Gebäudekonstruktion zur Aufnahme und zum Betrieb der Stromerzeugungsanlagen sowie im Hinblick auf eine zu erzielende Vergütung nach dem EEG eine gewisse Optimierung insbesondere hinsichtlich ihrer Stabilität und Haltbarkeit erfährt.*)
VolltextIBRRS 2010, 4752
BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 123/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4707
LG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010 - 11 S 182/09
Eine Herabsetzung der Vertragsstrafe kommt nicht in Frage, wenn sich ein Hartz IV-Bezieher und Wohnungseigentümer zu einer Vertragsstrafe verpflichtet.
VolltextIBRRS 2010, 4694
BGH, Beschluss vom 25.10.2010 - II ZR 219/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4684
BGH, Urteil vom 26.10.2010 - XI ZR 562/07
1. Zur Frage der konkludenten Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift (im Anschluss an das Senatsurteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, WM 2010, 1546, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
2. Stellt ein Schuldner in Kenntnis von Abbuchungen, die im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgen, durch konkrete Einzahlungen oder Überweisungen erst ausreichende Kontodeckung sicher, ohne die die kontoführende Bank die Lastschriften nicht ausgeführt hätte, so kann dies für eine Genehmigung der betreffenden Lastschriften durch schlüssiges Verhalten sprechen, wenn die Bank dadurch die Überzeugung gewinnen durfte, die Lastschriftbuchungen würden Bestand haben.*)
VolltextIBRRS 2010, 4678
BGH, Beschluss vom 21.06.2010 - II ZR 219/09
1. Dem Mitglied eines Vereins steht ein Anspruch auf Offenbarung der Namen und Anschriften der Mitglieder des Vereins zu, wenn es ein berechtigtes Interesse darlegen kann, dem kein überwiegendes Interesse des Vereins oder berechtigte Belange der Vereinsmitglieder entgegenstehen.*)
2. Ein berechtigtes Interesse eines Vereinsmitglieds, Kenntnis von Namen und Anschriften der übrigen Mitglieder zu erhalten, kann auch außerhalb des unmittelbaren Anwendungsbereichs des § 37 BGB bestehen, wenn das Mitglied nach dem Umständen des konkreten Falles die in der Mitgliederliste enthaltenen Informationen ausnahmsweise benötigt, um das sich aus seiner Mitgliedschaft ergebende Recht auf Mitwirkung an der Willensbildung im Verein wirkungsvoll ausüben zu können.*)
VolltextIBRRS 2010, 4667
BGH, Urteil vom 01.07.2010 - I ZR 176/08
Aufgrund des allgemeinen Hinweises in einem Frachtvertrag "ACHTUNG: Diebstahlgefährdete Ware! Wagen wird verplombt!" muss der Spediteur/Frachtführer grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass bei der Durchführung der Beförderung eine "besondere Gefahrenlage" besteht, die das Ergreifen besonderer Sicherungsmaßnahmen (insbesondere den Einsatz eines Kastenwagens anstatt eines Planen-Lkw sowie gegebenenfalls den Einsatz eines zweiten Fahrers) erfordert.*)
VolltextIBRRS 2010, 4666
BGH, Urteil vom 19.10.2010 - XI ZR 376/09
Ein Darlehensnehmer kann sich gegenüber der seine Fondsbeteiligung finanzierenden Bank in Fällen eines verbundenen Geschäfts mit Erfolg auf einen Einwendungsdurchgriff berufen, wenn er durch vorsätzlich falsche Angaben des Vermittlers zu dem Fondsbeitritt bewogen worden ist, nicht hingegen wenn sein Beitritt durch eine nur fahrlässige Aufklärungspflichtverletzung verursacht wurde (Bestätigung von BGHZ 167, 239 Rn. 27 ff.).*)
VolltextIBRRS 2010, 4663
BGH, Beschluss vom 17.11.2010 - IV ZR 143/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4659
BGH, Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 32/10
1. Das Richterspruchprivileg des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB (Amtspflichtverletzung "bei dem Urteil in einer Rechtssache") erfasst auch alle prozessleitenden Maßnahmen, die objektiv darauf gerichtet sind, die Rechtssache durch Urteil zu entscheiden, also die Grundlagen für die Sachentscheidung zu gewinnen.*)
2. Auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB ist der verfassungsrechtliche Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit zu berücksichtigen. Daraus folgt, dass das richterliche Verhalten bei der Prozessführung im Amtshaftungsprozess nur auf seine Vertretbarkeit hin zu überprüfen ist. Bei der Würdigung, ob dem Richter pflichtwidrige Verzögerungen anzulasten sind (§ 839 Abs. 2 Satz 2 BGB), ist zu beachten, dass sich bei zunehmender Verfahrensdauer die Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen, verdichtet. Der Zeitfaktor ist aber auch bei langer Verfahrensdauer nicht der allein entscheidende Maßstab.*)
VolltextIBRRS 2010, 4656
BGH, Urteil vom 05.11.2010 - V ZR 32/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4633
VGH Bayern, Urteil vom 24.02.2010 - 2 BV 08.2599
1. Maßnahmen und Entscheidungen in Vollzug der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung können (auch) zivilrechtlich gesichert werden. *)
2. Eine baurechtliche Nebenbestimmung, welche die zivilrechtliche dingliche Sicherung einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsfläche durch beschränkte persönliche Dienstbarkeit und Reallast aufgibt, ist nicht erforderlich und damit rechtswidrig, wenn die mit ihr verfolgten öffentlichen Zwecke bereits in ausreichendem Maß auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Vorschriften durchgesetzt werden können. Dies ist im Allgemeinen dann anzunehmen, wenn die Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach dem anzuwendenden Fachgesetz gegen den Rechtsnachfolger wirken sowie die Ausgleichsflächen auf dem Eingriffsgrundstück liegen und dem Verursacher des naturschutzrechtlichen Eingriffs gehören. *)
VolltextIBRRS 2010, 4626
OLG Köln, Beschluss vom 08.10.2010 - 11 U 129/10
Eine selbstständige und klagbare Mitwirkungspflicht des Schuldners besteht nur, soweit seine Mitwirkung erforderlich ist, damit der tatsächliche Erfolg der Leistung eintritt und der Gläubiger sie zu dem angestrebten Zweck verwenden kann.
VolltextIBRRS 2010, 4612
BGH, Urteil vom 20.10.2010 - VIII ZR 13/09
Zur Strukturkündigung eines Werkstattvertrags
VolltextIBRRS 2010, 4611
BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 304/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4610
BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 248/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4605
BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 4/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4603
BGH, Urteil vom 20.10.2010 - VIII ZR 22/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4593
BGH, Urteil vom 30.09.2010 - Xa ZR 130/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4592
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - V ZR 30/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4588
BGH, Urteil vom 14.10.2010 - Xa ZR 15/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4576
BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 145/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4549
BGH, Urteil vom 06.10.2010 - XII ZR 10/09
1. Ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs eine Gesamtschuld der Ehegatten zu berücksichtigen, für die sie im Innenverhältnis anteilig haften, so kommt es für die Ermittlung des jeweiligen Endvermögens darauf an, ob die Ausgleichsforderung nach § 426 BGB realisierbar ist. Das ist auch dann der Fall, wenn ein Ehegatte erst aufgrund des Zugewinnausgleichs imstande ist, die interne Ausgleichsforderung zu erfüllen.*)
2. Ein am Bewertungsstichtag bestehender Unterhaltsrückstand ist als Passivposten im Endvermögen des Unterhaltsschuldners anzusetzen.*)
VolltextIBRRS 2010, 4545
BGH, Urteil vom 27.10.2010 - IV ZR 22/09
1. Tritt der Versicherungsnehmer seine Ansprüche aus einer Lebensversicherung zur Sicherung der Schuld eines Dritten an dessen Gläubiger ab, so sprechen die Interessen der Beteiligten regelmäßig dafür, dass der vereinbarte Sicherungszweck sich nicht mit dem Tod des Versicherungsnehmers erledigt haben soll.*)
2. Eine vor der Sicherungsabtretung widerruflich getroffene Bezugsrechtsbestimmung steht dann auch in der Zeit nach Eintritt des Versicherungsfalls - bis auf weiteres - im Rang hinter den Rechten des Sicherungsnehmers zurück (Fortführung von BGHZ 109, 67).*)
VolltextIBRRS 2010, 4542
BGH, Urteil vom 03.11.2010 - VIII ZR 337/09
Der Verbraucher, der im Fernabsatz ein Wasserbett gekauft hat, schuldet im Falle des Widerrufs keinen Ersatz für die Wertminderung, die dadurch eintritt, dass er die Matratze des Betts zu Prüfzwecken mit Wasser befüllt.*)
VolltextIBRRS 2010, 4539
BGH, Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 275/09
1. Ist vor Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ein Antrag auf Schadensersatz nach § 4 Abs. 3 StHG gestellt, über den nach Grund und Höhe in einem Verwaltungsverfahren nach § 5 Abs. 3 StHG zu befinden ist, tritt die mit der Antragstellung verbundene Unterbrechungswirkung mit dem Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ein (im Anschluss an BGHZ 52, 47).*)
2. Im Anwendungsbereich des Staatshaftungsgesetzes will die in § 5 Abs. 2 vorgesehene Pflicht zur Weiterleitung eines Schadensersatzantrags an die zuständige Stelle sicherstellen, dass einem Geschädigten die mit der rechtzeitigen Stellung des Antrags verbundenen verjährungsrechtlichen Wirkungen zugute kommen.*)
3. Verzichtet ein vom Restitutionsantragsteller beauftragter Rechtsanwalt darauf, sich vom Amt zur Regelung offener Vermögensfragen eine Eingangsbestätigung für die Anmeldung von Rückgabeansprüchen erteilen zu lassen, ergibt sich hieraus keine anderweitige Ersatzmöglichkeit für Schadensersatzansprüche, die auf einer mangelhaften Registrierung des tatsächlich eingegangenen Antrags beruhen.*)
VolltextIBRRS 2010, 4537
BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 237/09
Zur Frage derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG bei außergerichtlicher Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen den für die Verbreitung durch ein Druckerzeugnis verantwortlichen Verlag und gegen die Verantwortlichen für die Verbreitung durch eine Online-Berichterstattung.*)
VolltextIBRRS 2010, 4534
BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07
Unter normalen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Landesbediensteter, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen und seinem Dienstherrn hieran ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, damit seine stillschweigende Zustimmung gegeben hat, dass der Dienstherr anderen Bundesländern zur Erfüllung der ihnen obliegenden oder übertragenen Aufgaben Unterlizenzen gewährt oder das Nutzungsrecht auf sie weiterüberträgt.*)
IBRRS 2010, 4519
BGH, Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 323/09
Zum Anspruch des externen Arztes gegen einen Wahlleistungspatienten auf Ersatz von Auslagen für aufgewendete Sachkosten.*)
VolltextIBRRS 2010, 4506
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2008 - 23 U 36/08
1. Zu den aus Abschlagszahlungen als Bereicherungsgegenstand gezogenen Nutzungen im Sinne von § 818 Abs. 1 BGB gehören auch die Zinsersparnisse, die der Bauträger dadurch hatte, dass er mit dem verbotswidrig (entgegen MaBV) erhaltenen Geld seine Bankverbindlichkeiten zurückgezahlt hat.
2. Eine Haftung wegen Vermögensvermischung kommt nur in Betracht, wenn die Abgrenzung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen durch eine undurchsichtige Buchführung oder auf andere Weise verschleiert worden ist und deshalb die Kapitalerhaltungsvorschriften, deren Einhaltung ein unverzichtbarer Ausgleich für die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG) ist, nicht funktionieren kann.
VolltextIBRRS 2010, 4499
OLG Dresden, Urteil vom 19.10.2010 - 5 U 300/10
Wird der Architekt für den Bauherrn aus Gefälligkeit unentgeltlich beratend tätig, kann unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine stillschweigende Haftungsbegrenzung auf sog. "Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten" angenommen werden. Der Architekt haftet dann nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen bzw. Schlechtleistungen.
VolltextIBRRS 2010, 4494
AG Aachen, Urteil vom 01.04.2010 - 112 C 182/09
Auch wenn aufgrund der Zahlung eines Vorschusses durch die Versicherung der Anspruch auf Rückerstattung etwaig überzahlter Beträge auf sie übergegangen ist und diesem Anspruch der Auskunftsanspruch als Nebenrecht gefolgt sein mag, steht der Erteilung der Auskunft die dem Rechtsanwalt obliegende Verschwiegenheitspflicht im Verhältnis zu seinem Mandanten entgegen.
VolltextIBRRS 2010, 4489
AG Mannheim, Urteil vom 04.08.2010 - 17 C 179/10
1. Bei einem einheitlichen Mietvertrag über eine Wohnung und eine Garage ist eine Teilkündigung grundsätzlich nicht möglich.
2. Allerdings ermöglicht der Grundsatz der Vertragsfreiheit des Mieters und Vermieters auch, in eindeutiger Weise einen selbständigen Vertrag über die Garage zu schließen, wenn sie deren Einbeziehung in den Wohnungsmietvertrag nicht wollen.
3. Fehlt es an solchen zweifelsfreien Erklärungen, ist es gleichwohl gerechtfertigt, einen eigenständigen Vertrag anzunehmen, sofern besondere Umstände auf einen entsprechenden, erkennbar gewordenen Willen schließen lassen. Diese können beispielsweise darin liegen, daß die Parteien eine besondere Kündigungsvereinbarung über die Garage getroffen haben
VolltextIBRRS 2010, 4488
OLG Rostock, Urteil vom 15.07.2010 - 3 U 134/09
1. Ob es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Kaufvertrag handelt, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen.*)
2. Handelt es sich bei geregelten Bedingungen in einem Kaufvertrag unstreitig um Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, hat das Gericht die entsprechenden Rechtsvorschriften anzuwenden.*)
VolltextIBRRS 2010, 4485
OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.05.2010 - 12 U 1442/09
1. Ein Vertrag über Planung und Konzeption, Übernahme eines Großteil der erforderlichen Gesamtorganisation sowie Übernahme des gastronomischen Catering (Verpflegung und Service) für eine Firmengroßveranstaltung in Gestalt eines Sommerfestes für 5.000 bis 5.500 Gäste ist als Werkvertrag zu qualifizieren.*)
2. Zur Frage, ob die Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 den Veranstalter (Besteller) zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines solchen Vertrages betreffend eine für den 15. September 2001 in Deutschland geplante derartige Veranstaltung berechtigen.*)
3. Die Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 und etwaige Auswirkungen hiervon auf eine derartige für den 15. September 2001 in Deutschland geplante Veranstaltung, insbesondere der Umstand, dass die von einem solchen Fest erwartete heitere und entspannte Atmosphäre möglicherweise nicht aufkommt und etwaige erwartete Gäste aus den USA aufgrund der Terroranschläge nicht anreisen können, stellen keine Geschäftsgrundlage des Vertrags über Planung, Konzeption, Organisation und Catering für diese Veranstaltung dar. Diese Umstände liegen vielmehr allein im Risikobereich des Veranstalters.*)
VolltextIBRRS 2010, 4474
BGH, Beschluss vom 27.10.2010 - XII ZB 136/09
1. § 619 ZPO aF ist nicht anzuwenden, wenn ein Ehegatte nach Rechtskraft des Scheidungsausspruchs, aber vor rechtskräftiger Entscheidung einer Folgesache stirbt (vgl. nunmehr § 131 FamFG).*)
2. Wird ein Scheidungsverbundurteil nur teilweise angefochten, so erwachsen die Entscheidungsteile, die Familiensachen betreffen, welche nicht Gegenstand des Hauptrechtsmittels sind, mit Ablauf der Frist des § 629 a Abs. 3 ZPO aF (vgl. nunmehr § 145 FamFG) in Rechtskraft, sofern sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls angefochten werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 4473
BGH, Urteil vom 12.10.2010 - XI ZR 394/08
Zur vorsätzlichen Beteiligung eines ausländischen Brokers an der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler, wenn der ausländische Broker von dem Geschäftsmodell des inländischen Vermittlers, das in der Gebührenstruktur zum Ausdruck kommt, positive Kenntnis hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 4460
BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 241/09
Ist dem behandelnden Arzt ein Risiko im Zeitpunkt der Behandlung noch nicht bekannt und musste es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft aber nicht in seinem Fachgebiet diskutiert wird, entfällt die Haftung des Arztes mangels schuldhafter Pflichtverletzung.*)
VolltextIBRRS 2010, 4459
BGH, Beschluss vom 05.10.2010 - EnVR 49/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4458
BGH, Beschluss vom 05.10.2010 - KVR 33/09
Eine Untersagungsverfügung kann nur dann eine zur Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags führende Präjudizwirkung entfalten, wenn ein gleichartiges Zusammenschlussvorhaben wie das untersagte möglich erscheint. Dafür ist grundsätzlich erforderlich, dass das Zielunternehmen des Zusammenschlussvorhabens bei im Wesentlichen unveränderten Marktverhältnissen noch am Markt ist und erneut als Beteiligter eines Zusammenschlussvorhabens in Betracht kommt. Besteht das Zielobjekt dagegen nicht mehr, weil das Zusammenschlussvorhaben unter Nebenbestimmungen freigegeben und vollzogen worden ist, scheidet ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse regelmäßig aus.*)
VolltextIBRRS 2010, 4450
BGH, Beschluss vom 27.10.2010 - XII ZR 128/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4418
OLG Celle, Urteil vom 11.11.2010 - 11 U 133/10
1. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern kann die Aufrechnung mit "konnexen" Gegenforderungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden. Der mögliche Wertungswiderspruch zwischen § 309 Nr. 2 BGB und § 309 Nr. 3 BGB ist insoweit nicht vorhanden, da zwischen Unternehmern auch das Zurückbehaltungsrecht auf die unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen begrenzt werden darf.*)
2. Eine ausdrückliche Erwähnung der entscheidungsreifen Gegenforderungen ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erforderlich, da diese von den unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Forderungen mit umfasst sind.*)
IBRRS 2010, 4408
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.11.2009 - 1 W 646/09
Die Einholung einer neuen Begutachtung hängt davon ab, dass das Gericht das bisherige Gutachten für "ungenügend" erachtet. Dies bedarf einer Beurteilung nach strengen Maßstäben.
VolltextIBRRS 2010, 4406
BSG, Beschluss vom 23.06.2010 - B 12 KR 14/10 B
1. Eine ordnungsgemäße Ersatzzustellung an einen Familienangehörigen setzt lediglich voraus, dass der anstelle des Zustellungsadressaten in dessen Wohnung erreichte Familienangehörige erwachsen ist.
2. Allein die Tatsache, dass sich die empfangsbereite Person in der Wohnung des Zustellungsadressaten aufhält und sie mit diesem verwandt ist, rechtfertigt den Schluss, dass zwischen beiden ein Vertrauensverhältnis besteht, das die Weitergabe der zuzustellenden Sendung an den Adressaten erwarten lässt. Damit ist für eine ordnungsgemäße Ersatzzustellung zugleich nicht erforderlich, dass der in der Wohnung angetroffene Familienangehörige über eine Postvollmacht des Zustellungsadressaten verfügt, von diesem bevollmächtigt worden ist, für ihn verwaltend tätig zu werden, oder in sonstiger Hinsicht berechtigt ist, dessen Interessen zu vertreten
VolltextIBRRS 2010, 4398
AG München, Urteil vom 22.12.2009 - 241 C 7703/09
Das Abstellen des Pkw vor einer Garagenzufahrt stellt eine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung dar, wenn die Zu- und die Abfahrt behindert wird. Zumindest dann, wenn der Eigentümer mit dem in seiner Garage geparkten Pkw das Grundstück nur über die Garageneinfahrt verlassen kann und somit die Garageneinfahrt die einzige Abfahrtsmöglichkeit darstellt, kann man von einer Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung sprechen.
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