Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
3421 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 4576![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 145/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 4549
![Familien- und Erbrecht Familien- und Erbrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 06.10.2010 - XII ZR 10/09
1. Ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs eine Gesamtschuld der Ehegatten zu berücksichtigen, für die sie im Innenverhältnis anteilig haften, so kommt es für die Ermittlung des jeweiligen Endvermögens darauf an, ob die Ausgleichsforderung nach § 426 BGB realisierbar ist. Das ist auch dann der Fall, wenn ein Ehegatte erst aufgrund des Zugewinnausgleichs imstande ist, die interne Ausgleichsforderung zu erfüllen.*)
2. Ein am Bewertungsstichtag bestehender Unterhaltsrückstand ist als Passivposten im Endvermögen des Unterhaltsschuldners anzusetzen.*)
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IBRRS 2010, 4545
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 27.10.2010 - IV ZR 22/09
1. Tritt der Versicherungsnehmer seine Ansprüche aus einer Lebensversicherung zur Sicherung der Schuld eines Dritten an dessen Gläubiger ab, so sprechen die Interessen der Beteiligten regelmäßig dafür, dass der vereinbarte Sicherungszweck sich nicht mit dem Tod des Versicherungsnehmers erledigt haben soll.*)
2. Eine vor der Sicherungsabtretung widerruflich getroffene Bezugsrechtsbestimmung steht dann auch in der Zeit nach Eintritt des Versicherungsfalls - bis auf weiteres - im Rang hinter den Rechten des Sicherungsnehmers zurück (Fortführung von BGHZ 109, 67).*)
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IBRRS 2010, 4542
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 03.11.2010 - VIII ZR 337/09
Der Verbraucher, der im Fernabsatz ein Wasserbett gekauft hat, schuldet im Falle des Widerrufs keinen Ersatz für die Wertminderung, die dadurch eintritt, dass er die Matratze des Betts zu Prüfzwecken mit Wasser befüllt.*)
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IBRRS 2010, 4539
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 275/09
1. Ist vor Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ein Antrag auf Schadensersatz nach § 4 Abs. 3 StHG gestellt, über den nach Grund und Höhe in einem Verwaltungsverfahren nach § 5 Abs. 3 StHG zu befinden ist, tritt die mit der Antragstellung verbundene Unterbrechungswirkung mit dem Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ein (im Anschluss an BGHZ 52, 47).*)
2. Im Anwendungsbereich des Staatshaftungsgesetzes will die in § 5 Abs. 2 vorgesehene Pflicht zur Weiterleitung eines Schadensersatzantrags an die zuständige Stelle sicherstellen, dass einem Geschädigten die mit der rechtzeitigen Stellung des Antrags verbundenen verjährungsrechtlichen Wirkungen zugute kommen.*)
3. Verzichtet ein vom Restitutionsantragsteller beauftragter Rechtsanwalt darauf, sich vom Amt zur Regelung offener Vermögensfragen eine Eingangsbestätigung für die Anmeldung von Rückgabeansprüchen erteilen zu lassen, ergibt sich hieraus keine anderweitige Ersatzmöglichkeit für Schadensersatzansprüche, die auf einer mangelhaften Registrierung des tatsächlich eingegangenen Antrags beruhen.*)
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IBRRS 2010, 4537
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 237/09
Zur Frage derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG bei außergerichtlicher Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen den für die Verbreitung durch ein Druckerzeugnis verantwortlichen Verlag und gegen die Verantwortlichen für die Verbreitung durch eine Online-Berichterstattung.*)
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IBRRS 2010, 4534
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07
Unter normalen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Landesbediensteter, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen und seinem Dienstherrn hieran ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, damit seine stillschweigende Zustimmung gegeben hat, dass der Dienstherr anderen Bundesländern zur Erfüllung der ihnen obliegenden oder übertragenen Aufgaben Unterlizenzen gewährt oder das Nutzungsrecht auf sie weiterüberträgt.*)
IBRRS 2010, 4519
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 323/09
Zum Anspruch des externen Arztes gegen einen Wahlleistungspatienten auf Ersatz von Auslagen für aufgewendete Sachkosten.*)
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IBRRS 2010, 4506
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2008 - 23 U 36/08
1. Zu den aus Abschlagszahlungen als Bereicherungsgegenstand gezogenen Nutzungen im Sinne von § 818 Abs. 1 BGB gehören auch die Zinsersparnisse, die der Bauträger dadurch hatte, dass er mit dem verbotswidrig (entgegen MaBV) erhaltenen Geld seine Bankverbindlichkeiten zurückgezahlt hat.
2. Eine Haftung wegen Vermögensvermischung kommt nur in Betracht, wenn die Abgrenzung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen durch eine undurchsichtige Buchführung oder auf andere Weise verschleiert worden ist und deshalb die Kapitalerhaltungsvorschriften, deren Einhaltung ein unverzichtbarer Ausgleich für die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG) ist, nicht funktionieren kann.
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IBRRS 2010, 4499
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
OLG Dresden, Urteil vom 19.10.2010 - 5 U 300/10
Wird der Architekt für den Bauherrn aus Gefälligkeit unentgeltlich beratend tätig, kann unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine stillschweigende Haftungsbegrenzung auf sog. "Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten" angenommen werden. Der Architekt haftet dann nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen bzw. Schlechtleistungen.
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IBRRS 2010, 4494
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
AG Aachen, Urteil vom 01.04.2010 - 112 C 182/09
Auch wenn aufgrund der Zahlung eines Vorschusses durch die Versicherung der Anspruch auf Rückerstattung etwaig überzahlter Beträge auf sie übergegangen ist und diesem Anspruch der Auskunftsanspruch als Nebenrecht gefolgt sein mag, steht der Erteilung der Auskunft die dem Rechtsanwalt obliegende Verschwiegenheitspflicht im Verhältnis zu seinem Mandanten entgegen.
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IBRRS 2010, 4489
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
AG Mannheim, Urteil vom 04.08.2010 - 17 C 179/10
1. Bei einem einheitlichen Mietvertrag über eine Wohnung und eine Garage ist eine Teilkündigung grundsätzlich nicht möglich.
2. Allerdings ermöglicht der Grundsatz der Vertragsfreiheit des Mieters und Vermieters auch, in eindeutiger Weise einen selbständigen Vertrag über die Garage zu schließen, wenn sie deren Einbeziehung in den Wohnungsmietvertrag nicht wollen.
3. Fehlt es an solchen zweifelsfreien Erklärungen, ist es gleichwohl gerechtfertigt, einen eigenständigen Vertrag anzunehmen, sofern besondere Umstände auf einen entsprechenden, erkennbar gewordenen Willen schließen lassen. Diese können beispielsweise darin liegen, daß die Parteien eine besondere Kündigungsvereinbarung über die Garage getroffen haben
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IBRRS 2010, 4488
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Rostock, Urteil vom 15.07.2010 - 3 U 134/09
1. Ob es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Kaufvertrag handelt, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen.*)
2. Handelt es sich bei geregelten Bedingungen in einem Kaufvertrag unstreitig um Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, hat das Gericht die entsprechenden Rechtsvorschriften anzuwenden.*)
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IBRRS 2010, 4485
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.05.2010 - 12 U 1442/09
1. Ein Vertrag über Planung und Konzeption, Übernahme eines Großteil der erforderlichen Gesamtorganisation sowie Übernahme des gastronomischen Catering (Verpflegung und Service) für eine Firmengroßveranstaltung in Gestalt eines Sommerfestes für 5.000 bis 5.500 Gäste ist als Werkvertrag zu qualifizieren.*)
2. Zur Frage, ob die Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 den Veranstalter (Besteller) zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines solchen Vertrages betreffend eine für den 15. September 2001 in Deutschland geplante derartige Veranstaltung berechtigen.*)
3. Die Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 und etwaige Auswirkungen hiervon auf eine derartige für den 15. September 2001 in Deutschland geplante Veranstaltung, insbesondere der Umstand, dass die von einem solchen Fest erwartete heitere und entspannte Atmosphäre möglicherweise nicht aufkommt und etwaige erwartete Gäste aus den USA aufgrund der Terroranschläge nicht anreisen können, stellen keine Geschäftsgrundlage des Vertrags über Planung, Konzeption, Organisation und Catering für diese Veranstaltung dar. Diese Umstände liegen vielmehr allein im Risikobereich des Veranstalters.*)
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IBRRS 2010, 4474
![Familien- und Erbrecht Familien- und Erbrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 27.10.2010 - XII ZB 136/09
1. § 619 ZPO aF ist nicht anzuwenden, wenn ein Ehegatte nach Rechtskraft des Scheidungsausspruchs, aber vor rechtskräftiger Entscheidung einer Folgesache stirbt (vgl. nunmehr § 131 FamFG).*)
2. Wird ein Scheidungsverbundurteil nur teilweise angefochten, so erwachsen die Entscheidungsteile, die Familiensachen betreffen, welche nicht Gegenstand des Hauptrechtsmittels sind, mit Ablauf der Frist des § 629 a Abs. 3 ZPO aF (vgl. nunmehr § 145 FamFG) in Rechtskraft, sofern sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls angefochten werden.*)
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IBRRS 2010, 4473
![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 12.10.2010 - XI ZR 394/08
Zur vorsätzlichen Beteiligung eines ausländischen Brokers an der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler, wenn der ausländische Broker von dem Geschäftsmodell des inländischen Vermittlers, das in der Gebührenstruktur zum Ausdruck kommt, positive Kenntnis hat.*)
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IBRRS 2010, 4460
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 241/09
Ist dem behandelnden Arzt ein Risiko im Zeitpunkt der Behandlung noch nicht bekannt und musste es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft aber nicht in seinem Fachgebiet diskutiert wird, entfällt die Haftung des Arztes mangels schuldhafter Pflichtverletzung.*)
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IBRRS 2010, 4459
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 05.10.2010 - EnVR 49/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 4458
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 05.10.2010 - KVR 33/09
Eine Untersagungsverfügung kann nur dann eine zur Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags führende Präjudizwirkung entfalten, wenn ein gleichartiges Zusammenschlussvorhaben wie das untersagte möglich erscheint. Dafür ist grundsätzlich erforderlich, dass das Zielunternehmen des Zusammenschlussvorhabens bei im Wesentlichen unveränderten Marktverhältnissen noch am Markt ist und erneut als Beteiligter eines Zusammenschlussvorhabens in Betracht kommt. Besteht das Zielobjekt dagegen nicht mehr, weil das Zusammenschlussvorhaben unter Nebenbestimmungen freigegeben und vollzogen worden ist, scheidet ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse regelmäßig aus.*)
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IBRRS 2010, 4450
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 27.10.2010 - XII ZR 128/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 4418
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
OLG Celle, Urteil vom 11.11.2010 - 11 U 133/10
1. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern kann die Aufrechnung mit "konnexen" Gegenforderungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden. Der mögliche Wertungswiderspruch zwischen § 309 Nr. 2 BGB und § 309 Nr. 3 BGB ist insoweit nicht vorhanden, da zwischen Unternehmern auch das Zurückbehaltungsrecht auf die unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen begrenzt werden darf.*)
2. Eine ausdrückliche Erwähnung der entscheidungsreifen Gegenforderungen ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erforderlich, da diese von den unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Forderungen mit umfasst sind.*)
IBRRS 2010, 4408
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.11.2009 - 1 W 646/09
Die Einholung einer neuen Begutachtung hängt davon ab, dass das Gericht das bisherige Gutachten für "ungenügend" erachtet. Dies bedarf einer Beurteilung nach strengen Maßstäben.
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IBRRS 2010, 4406
![Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BSG, Beschluss vom 23.06.2010 - B 12 KR 14/10 B
1. Eine ordnungsgemäße Ersatzzustellung an einen Familienangehörigen setzt lediglich voraus, dass der anstelle des Zustellungsadressaten in dessen Wohnung erreichte Familienangehörige erwachsen ist.
2. Allein die Tatsache, dass sich die empfangsbereite Person in der Wohnung des Zustellungsadressaten aufhält und sie mit diesem verwandt ist, rechtfertigt den Schluss, dass zwischen beiden ein Vertrauensverhältnis besteht, das die Weitergabe der zuzustellenden Sendung an den Adressaten erwarten lässt. Damit ist für eine ordnungsgemäße Ersatzzustellung zugleich nicht erforderlich, dass der in der Wohnung angetroffene Familienangehörige über eine Postvollmacht des Zustellungsadressaten verfügt, von diesem bevollmächtigt worden ist, für ihn verwaltend tätig zu werden, oder in sonstiger Hinsicht berechtigt ist, dessen Interessen zu vertreten
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IBRRS 2010, 4398
![Nachbarrecht Nachbarrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
AG München, Urteil vom 22.12.2009 - 241 C 7703/09
Das Abstellen des Pkw vor einer Garagenzufahrt stellt eine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung dar, wenn die Zu- und die Abfahrt behindert wird. Zumindest dann, wenn der Eigentümer mit dem in seiner Garage geparkten Pkw das Grundstück nur über die Garageneinfahrt verlassen kann und somit die Garageneinfahrt die einzige Abfahrtsmöglichkeit darstellt, kann man von einer Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung sprechen.
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IBRRS 2010, 4396
![Verkehrssicherungspflicht Verkehrssicherungspflicht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Celle, Urteil vom 12.08.2010 - 8 U 15/10
Zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Übertragung von Verkehrssicherungspflichten: Die Übertragung von Verkehrssicherungspflichten durch den primär verkehrssicherungspflichtigen Eigentümer auf einen Hauswart (hier: einen 67 Jahre alten Rentner) ist unwirksam, wenn neben der Verpflichtung zum Rasenmähen, Fegen, Räumen und Streuen "die allgemeine Gebäudeaufsicht hinsichtlich der baulichen Instandhaltung" übertragen wird. Wird in einem Hauswartvertrag die Verkehrssicherungspflicht für mehr als 20 (Mehrfamilien)Häuser, außerdem Läden und Garagen, übertragen, und erhält der Hauswart für seine Tätigkeit nur ein Entgelt dergestalt, dass er in einer 48 m² großen Wohnung mit zwei Zimmern frei wohnen darf (nur Grundmiete), dann kommt zwar die Annahme der Sittenwidrigkeit des Hauswartvertrages in Betracht. Auf die formale Wirksamkeit des Vertrages, mit dem Verkehrssicherungspflichten übertragen werden sollen, kommt es aber nicht an.*)
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IBRRS 2010, 4393
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - V ZB 77/09
Ein Rechtspfleger, der ohne die für die Nebentätigkeit als Zwangsverwalter erforderliche Genehmigung, in dem Bezirk des Amtsgerichts, an dem er tätig ist, sich zum Zwangsverwalter bestellen lässt und das Amt ausübt, verwirkt in entsprechender Anwendung des § 654 BGB den Anspruch auf die dem Zwangsverwalter zustehende Vergütung.*)
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IBRRS 2010, 4381
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Jena, Urteil vom 10.11.2010 - 7 U 303/10
1. Die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in internationale Kaufverträge ist durch Auslegung gemäß Art. 8 CISG zu beurteilen.
Diese setzt voraus, dass der Empfänger eines Vertragsangebots, dem AGB zugrunde liegen sollen, die Möglichkeit haben muss, von deren Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen (Anschluss an BGH IBR 2003, 123 und OLG Celle IBR, 2009, 1122 - nur online).*)
2. Auch bei internationalen Kaufverträgen obliegt dem Verwender für die Einbeziehung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Darlegungs- und Beweislast.*)
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IBRRS 2010, 4380
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.09.2010 - 8 U 367/09
1. Zwar kann der Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Nichterbringung der Leistung nach Zugang der Rücktrittserklärung nicht mehr einseitig widerrufen werden. Der Käufer kann jedoch aus dem Rücktritt keine Rechte mehr herleiten, wenn die Parteien des Kaufvertrages diesen nach der Rücktrittserklärung einvernehmlich vollzogen haben.*)
2. Hat der Käufer einer mit einem Sachmangel behafteten Sache dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt und ist der anschließende Nachbesserungsversuch des Verkäufers erfolglos geblieben, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dem Verkäufer zuvor einen zweiten Nachbesserungsversuch einzuräumen unter ihm nochmals eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen.*)
3. Im Falle eines beiderseitigen Handelskaufs ist der Käufer zur Erhaltung seiner Sachmängelrechte auch nach Abschluss von Nachbesserungsarbeiten des Verkäufers gehalten, die Kaufsache unverzüglich erneut zu untersuchen und etwa verbliebene Mängel oder auch neue Mängel ebenfalls unverzüglich zu rügen.*)
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IBRRS 2010, 4374
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 21.10.2010 - III ZR 17/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 4366
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Urteil vom 05.10.2010 - VI ZR 159/09
1. Im Sinne von Art. 13 Abs. 1 LugÜ kann auch ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 Abs. 1 KWG ein Anspruch "aus einem Vertrag" sein und damit der Zuständigkeit für Verbrauchersachen unterliegen.*)
2. Für die Anknüpfung an einen Vertrag und die Begründung der Zuständigkeit für Verbrauchersachen nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 LugÜ genügt, dass sich die Schadenshaftung allgemein auf einen Vertrag bezieht und eine Klage, die auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, eine so enge Verbindung zu dem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - Rs. C-96/00 - Slg. 2002 S. I-6367, Gabriel).*)
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IBRRS 2010, 4357
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.07.2010 - 15 W 18/10
Um der Pflicht zur Kostengeringhaltung im Prozess zu genügen, muss der Kläger im Hinblick auf im Rahmen der Einholung eines gerichtlich angeordneten Gutachtens entstandene Kosten nicht in jedem Falle die Einrede der Verjährung erheben.
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IBRRS 2010, 4344
![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 206/10
Der (schenkweise) Erwerb einer Eigentumswohnung ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und bedarf deshalb der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters nach § 107 BGB. Auf den Inhalt der Gemeinschaftsordnung, das Bestehen eines Verwaltervertrags oder eines Mietvertrags über die Eigentumswohnung kommt es nicht an.*)
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IBRRS 2010, 4333
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Urteil vom 07.10.2010 - IX ZR 191/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 4330
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 37/09
Die Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass "Standzeiten (des Frachtführers) nicht extra vergütet werden", unterliegt der richterlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB. Die von § 412 Abs. 3 HGB abweichende Klausel benachteiligt einen Frachtführer i.S. von § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unangemessen.*)
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IBRRS 2010, 4328
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 06.10.2010 - VIII ZR 210/07
Für die Bestimmung des Ausgleichsanspruchs des Händlers ist bei Neuwagenverkäufen an Leasinggesellschaften regelmäßig der Leasingnehmer als Kunde des Händlers anzusehen, weil die wirtschaftliche Entscheidung zur Anschaffung des Fahrzeugs vom Leasingnehmer getroffen wird (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 11. November 2009 - VIII ZR 249/08, juris).*)
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IBRRS 2010, 4309
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Urteil vom 25.03.2010 - I ZR 130/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 4305
![Öffentliches Recht Öffentliches Recht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 05.10.2010 - I ZR 90/08
Eine für die Bejahung einer pharmakologischen Wirkung eines Stoffes erforderliche Wechselwirkung zwischen seinen Molekülen und Körperzellen liegt auch dann vor, wenn die Moleküle eine ohne sie gegebene Einwirkung anderer Stoffe auf die Körperzellen verhindern.*)
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IBRRS 2010, 4210
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Urteil vom 05.10.2010 - VI ZR 186/08
1. Trifft ein Schadensereignis ein jüngeres Kind, über dessen berufliche Zukunft aufgrund des eigenen Entwicklungsstands zum Schadenszeitpunkt noch keine zuverlässige Aussage möglich ist, so kann es geboten sein, dass der Tatrichter bei der für die Ermittlung des Erwerbsschadens erforderlichen Prognose auch den Beruf sowie die Vor- und Weiterbildung der Eltern, ihre Qualifikation in der Berufstätigkeit, die beruflichen Pläne für das Kind sowie schulische und berufliche Entwicklungen von Geschwistern berücksichtigt.*)
2. Ergeben sich aufgrund der tatsächlichen Entwicklung des Kindes zwischen dem Zeitpunkt der Schädigung und dem Zeitpunkt der Schadensermittlung (weitere) Anhaltspunkte für seine Begabungen und Fähigkeiten und die Art der möglichen Erwerbstätigkeit ohne den Schadensfall, ist auch dies bei der Prognose zu berücksichtigen und von einem dem entsprechenden normalen beruflichen Werdegang auszugehen.*)
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IBRRS 2010, 4204
![Familien- und Erbrecht Familien- und Erbrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 05.10.2010 - IV ZR 30/10
1. Ist mit einem Erbvertrag, durch den der Erblasser den Bedachten zum Erben bestimmt, ein gegenseitiger Vertrag unter Lebenden verbunden, in dem der Bedachte sich zum Erbringen von Pflegeleistungen verpflichtet und der Erblasser weitere Verpflichtungen übernimmt (hier: keine Veräußerung oder Belastung seines Hausgrundstücks zu Lebzeiten), so kann letzterer wegen unterbliebener Pflegeleistungen gemäß § 323 BGB von diesem Vertrag und zugleich nach § 2295 BGB vom Erbvertrag zurücktreten.*)
2. Ein derartiger Rücktritt kommt erst dann in Betracht, wenn der Erblasser den Bedachten unter Fristsetzung zuvor vergeblich aufgefordert hat, die im Einzelnen zu bezeichnenden Pflegeleistungen zu erbringen.*)
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IBRRS 2010, 4193
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 30.09.2010 - I ZR 39/09
Trifft den Frachtführer nach Art. 29 Abs. 1 CMR ein qualifiziertes Verschulden, kann der Geschädigte ungeachtet der Beschränkungen des Art. 23 CMR Schadensersatz nach den anwendbaren nationalen Bestimmungen verlangen. Auch in diesem Fall bleibt es dem Geschädigten unbenommen, seinen Schaden auf der Grundlage der Art. 17 bis 28 CMR zu berechnen. Wählt er diesen Weg, bleibt das Haftungssystem der CMR vollständig, also insbesondere einschließlich der Haftungsbeschränkung nach Art. 23 Abs. 3 CMR, anwendbar.*)
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IBRRS 2010, 4153
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 21.09.2010 - VI ZR 265/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 4139
![Verbraucherrecht Verbraucherrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 66/08
Die dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen gemäß §§ 312c, 355 BGB zu erteilenden Informationen müssen nicht nur vom Unternehmer in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise abgegeben werden, sondern auch dem Verbraucher in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise zugehen. Dementsprechend reicht die Speicherung dieser Informationen auf der Website des Unternehmers ebenso wenig für das Anlaufen der Widerrufsfrist von zwei Wochen gemäß § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB aus wie die Möglichkeit, diese Informationen nach Vertragsschluss bei eBay abzurufen.*)
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IBRRS 2010, 4115
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 15.09.2010 - VIII ZR 61/09
Beim Kauf eines Kraftfahrzeugs (hier: eines Wohnmobils) wird allein mit der Beschaffenheitsangabe "Vorführwagen" ein bestimmtes Alter des Fahrzeugs nicht vereinbart. Dies schließt nicht aus, dass der Käufer eines Vorführwagens aufgrund besonderer Umstände im konkreten Fall erwarten darf, dass ein als Vorführwagen angebotenes Fahrzeug ein bestimmtes Alter nicht überschreitet.*)
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IBRRS 2010, 4112
![Insolvenzrecht Insolvenzrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 30.09.2010 - IX ZR 178/09
1. Eine im Einziehungsermächtigungsverfahren über das Konto des Schuldners mittels Lastschrift bewirkte Zahlung wird wirksam genehmigt, wenn der mit einem Zustimmungsvorbehalt ausgestattete vorläufige Insolvenzverwalter eine nach Nr. 7 Abs. 4 AGB-Sparkassen a.F. fingierte Genehmigung des Schuldners entweder nach Ablauf der dort bestimmten Sechs-Wochen-Frist genehmigt oder ihr vor dem Ablauf der Frist zustimmt. Eine solche Erklärung ist gegenüber dem Schuldner oder der Schuldnerbank (Zahlstelle), nicht aber gegenüber dem Zahlungsempfänger abzugeben.*)
2. Eine von dem Schuldner im Lastschriftweg veranlasste Zahlung gilt als genehmigt, wenn ihr der danach bestellte, mit einem Zustimmungsvorbehalt ausgestattete vorläufige Insolvenzverwalter bis zum Ablauf der Sechs-Wochen-Frist nach Nr. 7 Abs. 4 AGB-Sparkassen a.F. nicht widerspricht (Aufgabe von BGHZ 174, 84, 92 ff, Rn. 21 ff im Anschluss an BGHZ 177, 69, 81 ff Rn. 30 ff).*)
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IBRRS 2010, 4108
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Urteil vom 05.10.2010 - VI ZR 286/09
1. Bei mehreren nebeneinander verantwortlichen Schädigern besteht zum Geschädigten grundsätzlich die volle Haftung, ohne dass einer der Schädiger auf den Tatbeitrag des anderen verweisen könnte. Die Last des Schadens ist lediglich im Innenverhältnis nach § 426 Abs. 1 BGB nach den Anteilen an dessen Herbeiführung aufzuteilen.*)
2. Ergreift ein Unfallhelfer nach einem Unfall, bei dem das Ausmaß der Gefährdung und der Hilfebedürftigkeit der beteiligten Verkehrsteilnehmer nicht sogleich zutreffend erkannt werden kann, nicht die aus nachträglicher Sicht vernünftigste Maßnahme, folgt hieraus noch nicht ein Mitverschuldensvorwurf.*)
3. Bei gelegentlichen Hilfeleistungen von sonst an dem Betriebe des Kfz unbeteiligten Personen scheidet ein Haftungsausschluss nach § 8 Nr. 2 StVG regelmäßig aus.*)
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IBRRS 2010, 4095
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/ibr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
LG Hamburg, Urteil vom 05.08.2009 - 325 O 9/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 4051
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
AG Brühl, Urteil vom 12.10.2010 - 26 C 140/10
1. Sofern der Vermieter mit dem Betreten des Grundstücks das Recht der Mieter auf ungestörten Besitz ihres Hausgrundstückes rechtwidrig beeinträchtigt, begründet dieser Eingriff anerkanntermaßen eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr des Unterlassungsanspruchs.
2. An den Nachweis, dass eine solche Gefahr weggefallen ist, sind hohe Anforderungen zu stellen. Es ist insofern anerkannt, dass das bloße Versprechen, die störende Handlung nicht mehr vorzunehmen, eine solche Wiederholungsgefahr in der Regel nicht ausräumt.
3. In der Regel wird nur ein strafbewährtes, d. h. zukunftssicherndes Versprechen mit einer Unterlassungserklärung eine solche Wiederholungsgefahr überzeugend ausräumen können.
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IBRRS 2010, 4025
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
LG Itzehoe, Beschluss vom 02.06.2010 - 1 T 61/10
Die Videoüberwachung des Zuganges zum Gerichtsgebäude steht wegen seiner geringen Eingriffsintensität einer physischen Zutrittsverwehrung nicht gleich. Eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist somit nicht gegeben.
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IBRRS 2010, 4023
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
AG Meldorf, Beschluss vom 18.05.2010 - 81 C 305/10
Eine permanente Videoüberwachung im und vor dem Gerichtsgebäde ist mangels konkreter Anhaltspunkte für schwerwiegende Rechtsverletzungen unzulässig.
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IBRRS 2010, 4022
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
AG Meldorf, Beschluss vom 20.05.2010 - 81 C 305/10
Eine permanente Videoüberwachung im und vor dem Gerichtsgebäde ist mangels konkreter Anhaltspunkte für schwerwiegende Rechtsverletzungen unzulässig.
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