Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
3502 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 1413
BGH, Urteil vom 29.10.2009 - I ZR 65/07
1. Die Werbung für eine geplante Zeitung mit der Titelseite eines Testexemplars, auf der eine prominente Person abgebildet ist, verletzt nicht allein deshalb deren Recht am eigenen Bild, weil keine Ausgabe der Zeitung erscheint, die eine der Ankündigung entsprechende Berichterstattung enthält.*)
2. Eine solche Werbung verletzt das Recht am eigenen Bild allerdings von dem Zeitpunkt an, zu dem es dem Werbenden möglich und zumutbar ist, die Abbildung der Titelseite des Testexemplars durch die Abbildung der Titelseite einer tatsächlich erschienenen Ausgabe der Zeitung zu ersetzen.*)

IBRRS 2010, 1411

BGH, Urteil vom 01.03.2010 - II ZR 213/08
1. Bei einem sog. Protokollurteil müssen alle mitwirkenden Richter entweder das Protokoll, das dann neben den Angaben gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO auch die Urteilsbestandteile des § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO enthalten muss, oder ein die Bestandteile des § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO enthaltendes Urteil unterschreiben, das als Anlage mit dem Protokoll verbunden wird.*)
2. Die falsche Darstellung der Entwicklung eines Vorgängerfonds kann zur Prospekthaftung führen.*)

IBRRS 2010, 1409

BGH, Urteil vom 10.03.2010 - IV ZR 264/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1403

BGH, Urteil vom 25.11.2009 - XII ZR 92/06
1. Hat der gemeinschaftsbezogenen Zuwendung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Vorstellung oder Erwartung zugrunde gelegen, die Lebensgemeinschaft, deren Ausgestaltung sie allein gedient hat, werde Bestand haben, entfällt die Geschäftsgrundlage nicht dadurch, dass die Lebensgemeinschaft durch den Tod des Zuwendenden ein natürliches Ende gefunden hat.*)
2. Hat der Zuwendende das Vermögen des anderen in der Erwartung vermehrt, an dem erworbenen Gegenstand im Rahmen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft langfristig partizipieren zu können, schließt der Tod des Zuwendenden eine Zweckverfehlung i.S. des § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB regelmäßig aus.*)

IBRRS 2010, 1402

BGH, Urteil vom 15.12.2009 - VI ZR 228/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1400

BGH, Urteil vom 26.11.2009 - Xa ZR 132/08
Im Falle des Code-Sharing ist nur dasjenige Luftfahrtunternehmen, das den Flug tatsächlich durchführt, ausführendes Luftfahrtunternehmen im Sinne des Art. 2 Buchst. b FluggastrechteVO und damit im Falle der Annullierung des Fluges zu Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen verpflichtet.*)

IBRRS 2010, 1398

BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 62/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1336

BGH, Urteil vom 18.03.2010 - III ZR 74/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1334

BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 144/09
Zur Frage, ob bei der fiktiven Schadensabrechnung eines als "Unikat" anzusehenden Kraftfahrzeugs ein über den Wiederbeschaffungswert hinaus gehender Schadensbetrag abgerechnet werden kann.*)

IBRRS 2010, 1328

BGH, Urteil vom 10.03.2010 - VIII ZR 310/08
Die Obliegenheit des Käufers, dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, beschränkt sich nicht auf eine mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung, sondern umfasst auch die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen zur Verfügung zu stellen (im Anschluss an BGHZ 162, 219 ff. und das Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195).*)

IBRRS 2010, 1323

BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 31/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1322

BGH, Urteil vom 10.12.2009 - IX ZR 220/08
1. Können die Vergütung und Auslagen eines Zwangsverwalters aus der Insolvenzmasse nicht oder nicht voll erfüllt werden, so haftet der Insolvenzverwalter hierfür dem Zwangsverwalter nicht deswegen, weil er die Zwangsverwaltung beantragt hatte.
2. Den Insolvenzverwalter trifft keine insolvenzspezifische Haftung für Ausfallansprüche des mit der Verwaltung eines massezugehörigen Grundstücks beauftragten Zwangsverwalters.

IBRRS 2010, 1321

BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 14/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1318

BGH, Beschluss vom 29.12.2009 - IV ZR 1/08
Erklärt der Schuldner in der Berufungsinstanz hilfsweise die Aufrechnung, gilt die Einwilligung dazu entsprechend § 267 ZPO als erteilt, wenn der Gläubiger nach Geltendmachung der Hilfsaufrechnung rügelos zur Hauptsache verhandelt.

IBRRS 2010, 1314

BGH, Urteil vom 10.12.2009 - I ZR 154/07
1. Der Anspruchsteller muss, wenn der Spediteur/Frachtführer seiner Einlassungsobliegenheit genügt hat, die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Haftung des Frachtführers darlegen und gegebenenfalls beweisen. Dies gilt auch dann, wenn ihm die nähere Darlegung eines zum Wahrnehmungsbereich des Gegners gehörenden Geschehens nicht möglich ist. Ein solcher Umstand führt allenfalls zu erhöhten Anforderungen an die (sekundäre) Darlegungslast des Prozessgegners.*)
2. Gemäß Art. 23 Abs. 4 CMR sind nur solche Kosten zu erstatten, die nicht bereits den Versandwert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme beeinflusst haben.*)

IBRRS 2010, 1309

BGH, Urteil vom 10.12.2009 - Xa ZR 61/09
1. Auf Ansprüche auf Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung ist die Ausschlussfrist des Art. 35 Abs. 1 des Montrealer Übereinkommens weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden.
2. Solche Ansprüche unterliegen, wenn deutsches Sachrecht anwendbar ist, der Regelverjährung nach § 195 BGB.

IBRRS 2010, 1307

OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.03.2009 - 9 U 152/08
Eine Vereinbarung zwischen den Parteien eines Bauvertrages nach Fertigstellung, in der streitige Mängel aufgelistet sind und die Fälligkeit der Schlusszahlung geregelt ist, kann auch ohne ausdrückliche Erwähnung des Begriffes Abnahme als solche ausgelegt werden.

IBRRS 2010, 1301

BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 47/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1248

BGH, Urteil vom 08.12.2009 - VI ZR 119/09
1. In den Fällen, in denen der Reparaturaufwand bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegt, können Reparaturkosten nur bei konkreter Schadensabrechnung ersetzt verlangt werden.*)
2. Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs kann dabei nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (Senatsurteile BGHZ 154, 395 und 162, 161).*)
3. Reparaturkosten für eine Teilreparatur, die über dem Wiederbeschaffungsaufwand des Fahrzeugs liegen und den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, können in diesen Fällen ebenfalls nur dann zuerkannt werden, wenn diese Reparaturkosten konkret angefallen sind oder wenn der Geschädigte nachweisbar wertmäßig in einem Umfang repariert hat, der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigt; anderenfalls ist die Höhe des Ersatzanspruchs auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt (Senatsurteil BGHZ 162, 170).*)

IBRRS 2010, 1247

BGH, Urteil vom 16.12.2009 - VIII ZR 38/09
Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss den Käufer darüber aufklären, dass er das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf von einem nicht im Kraftfahrzeugbrief eingetragenen "fliegenden Zwischenhändler" erworben hat.*)

IBRRS 2010, 1245

BGH, Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 35/09
1. In den Ausgleichsmechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einschließlich des Belastungsausgleichs zwischen den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und dem für sie regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber nach § 14 Abs. 3 EEG 2004 ist nicht nur Strom einzubeziehen, der aus einem Netz für die allgemeine Versorgung bezogen wird, sondern auch Strom, der außerhalb eines solchen Netzes erzeugt und an Letztverbraucher geliefert wird.*)
2. Von § 14 Abs. 3 Sätze 1, 3 und 4 EEG 2004 werden auch die Strommengen erfasst, die von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen außerhalb eines der allgemeinen Versorgung dienenden Netzes an verbundene Unternehmen geliefert werden.*)

IBRRS 2010, 1241

BGH, Urteil vom 18.11.2009 - VIII ZR 347/08
Die von einem Leasingnehmer gezahlte Kaution ist nur dann vom Leasinggeber zu verzinsen, wenn dies eigens vereinbart ist.*)

IBRRS 2010, 1239

BGH, Urteil vom 14.01.2010 - I ZR 138/07
Ein Erzeugnis, dessen Wirkungen durch einen Stoff erzielt werden, der in entsprechender Menge in angemessener Weise auch mit der normalen Nahrung aufgenommen werden kann, kann auch dann als Lebensmittel und nicht als Arzneimittel anzusehen sein, wenn die empfohlene Häufigkeit der Aufnahme (hier: täglich) nicht den üblichen Ernährungsgewohnheiten entspricht.*)

IBRRS 2010, 1216

BGH, Urteil vom 13.08.2009 - I ZR 3/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1208

BGH, Urteil vom 15.12.2009 - VI ZR 227/08
1. Die Frage, ob eine Rundfunkanstalt nicht mehr aktuelle Rundfunkbeiträge, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil ihres Internetportals ("Online-Archiv") weiterhin zum Abruf bereit halten darf, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Straftäters mit dem Recht der Rundfunkanstalt auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.*)
2. Dabei fließt zugunsten der Rundfunkanstalt mit erheblichem Gewicht in die Abwägung ein, dass die Veröffentlichung der Meldung ursprünglich zulässig war, die Meldung nur durch gezielte Suche auffindbar ist und erkennen lässt, dass es sich um eine frühere Berichterstattung handelt.*)

IBRRS 2010, 1205

BGH, Urteil vom 25.11.2009 - IV ZR 70/05
Ein auf Ausgleich nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB in Anspruch genommener Gesamtschuldner kann dem nicht entgegenhalten, der ausgleichsberechtigte Gesamtschuldner hätte mit Erfolg die Einrede der Verjährung gegenüber dem Gläubiger erheben können.*)

IBRRS 2010, 1137

BGH, Urteil vom 04.03.2010 - III ZR 233/09
1. § 29 BJagdG gewährt keinen Ersatzanspruch für Wildschäden, die auf solchen Grundflächen entstehen, die in einem so genannten befriedeten Bezirk (hier gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 und 6 NdsJagdG) liegen und auf denen gemäß § 6 BJagdG die Jagd ruht.*)
2. Dies gilt auch dann, wenn das einschlägige Landesjagdgesetz, wie in Niedersachsen - im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern -, keine ausdrückliche Regelung enthält, dass Wildschäden auf solchen Grundstücken nicht zu erstatten sind.*)

IBRRS 2010, 1135

BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - VI ZR 255/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1130

BGH, Urteil vom 28.01.2010 - Xa ZR 37/09
Eine Klausel in den Teilnahmebedingungen für das Flugprämienprogramm eines Luftverkehrsunternehmens, nach der bei einer Kündigung des Teilnehmervertrags durch das Luftverkehrsunternehmen oder bei Beendigung des Prämienprogramms erworbene und bis dahin innerhalb von fünf Jahren nach Flugdatum gegen Prämienflüge einlösbare Bonuspunkte ihre Gültigkeit sechs Monate nach Zugang der Kündigung verlieren, benachteiligt den Flugreisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam.*)

IBRRS 2010, 1129

BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - I ZR 203/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1118

BGH, Beschluss vom 02.03.2010 - IV ZB 15/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1115

BGH, Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 131/09
Beschränkt sich der Durchgangsarzt im Rahmen der Nachschau auf die Prüfung der Frage, ob die bei der Erstversorgung des Verletzten getroffene Entscheidung zugunsten einer allgemeinen Heilbehandlung aufrechtzuerhalten ist, wird er in Ausübung eines öffentlichen Amtes tätig.*)

IBRRS 2010, 1079

BGH, Urteil vom 04.03.2010 - III ZR 79/09
1. Zur rechtlichen Einordnung eines "Internet-System-Vertrags", der die Erstellung und Betreuung einer Internetpräsentation (Website) des Kunden sowie die Gewährleistung der Abrufbarkeit dieser Website im Internet für einen festgelegten Zeitraum zum Gegenstand hat.*)
2. Zur Frage der Wirksamkeit einer Klausel, die in einem "Internet-System-Vertrag" eine Vorleistungspflicht des Kunden begründet.*)

IBRRS 2010, 1065

BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 23/09
1. Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen international zuständig, wenn die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen - Interesse des Klägers an der Achtung seines Persönlichkeitsrechts einerseits, Interesse des Beklagten an der Gestaltung seines Internetauftritts und an einer Berichterstattung andererseits - nach den Umständen des konkreten Falls, insbesondere aufgrund des Inhalts der beanstandeten Meldung, im Inland tatsächlich eingetreten sein kann oder eintreten kann.*)
2. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme von der beanstandeten Meldung nach den Umständen des konkreten Falls im Inland erheblich näher liegt als es aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Kläger behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung (auch) im Inland eintreten würde.*)

IBRRS 2010, 1028

BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 144/08
Zur Frage, ob bei der fiktiven Schadensabrechnung eines als "Unikat" anzusehenden Kraftfahrzeugs ein über den Wiederbeschaffungswert hinaus gehender Schadensbetrag abgerechnet werden kann.*)

IBRRS 2010, 1023

BGH, Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 139/08
1. Für die Frage, ob ein günstigerer Tarif als der sogenannte Unfallersatztarif "ohne weiteres" zugänglich war, kommt es darauf an, ob dem Geschädigten in seiner konkreten Situation "ohne weiteres" ein günstigeres Angebot eines bestimmten Autovermieters zur Verfügung stand.*)
2. Es obliegt dem Schädiger, der einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) geltend macht, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif nach den konkreten Umstanden "ohne weiteres" zugänglich gewesen ist.*)

IBRRS 2010, 1021

BGH, Urteil vom 17.02.2010 - VIII ZR 70/07
1. Die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe stellt im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers dar. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer neben der im Kaufvertrag festgelegten zunächst auch eine andere Fahrzeugfarbe in Betracht gezogen hatte.*)
2. Zur Frage der Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugen über den Inhalt eines Telefonats, das er ohne Einwilligung des Gesprächspartners mitgehört hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02, NJW 2003, 1727 und BGHZ 162, 1).*)

IBRRS 2010, 1019

BGH, Urteil vom 11.02.2010 - IX ZR 104/07
Ist zumindest eine der gegenseitigen durch Rechtsgeschäft entstandenen Forderungen bedingt oder befristet, kommt es für die Anfechtbarkeit des Erwerbs der Aufrechnungslage auf den Zeitpunkt an, zu dem die spätere Forderung entstanden und damit das Gegenseitigkeitsverhältnis begründet worden ist. Die mit Abschluss eines Vertrages entstandene Forderung ist erst ab dem Zeitpunkt und nur insoweit zu berücksichtigen, als sie - etwa durch Erbringung der versprochenen Leistung - werthaltig geworden ist und dem Gläubiger durch die Aufrechnung eine tatsächliche Befriedigung seiner Forderung ermöglicht.*)

IBRRS 2010, 1012

BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZR 4/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1006

BGH, Urteil vom 24.02.2010 - VIII ZR 71/09
Der Begriff der öffentlichen Versteigerung im Sinne von § 383 Abs. 3, § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB setzt nicht voraus, dass ein nach § 34b Abs. 5 GewO öffentlich bestellter Versteigerer, der eine Auktion durchführt, auch Veranstalter der Auktion ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. November 2005 - VIII ZR 116/05, NJW 2006, 613).*)

IBRRS 2010, 1004

BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZR 68/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1003

BGH, Urteil vom 09.02.2010 - VI ZR 243/08
Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von sogenannten Dossiers zum Abruf im Internet, in denen den Täter identifizierende alte Wort- und Bildberichterstattungen über eine schwere Straftat zusammengefasst sind.*)

IBRRS 2010, 0946

OLG München, Urteil vom 07.05.2009 - 8 U 4374/08
Wenn Unternehmer und Besteller um die Höhe des Entgelts streiten, sich jedoch darüber im Klaren sind, dass eine bestimmte Höhe vereinbart worden ist, gilt die übliche Beweislastregel, nämlich dass der Unternehmer die Behauptung des Bestellers, es sei ein Entgelt vereinbart worden, widerlegen muss, nicht.

IBRRS 2010, 0944

AG Gummersbach, Urteil vom 15.03.2010 - 10 C 169/09
Nimmt der Mieter zum Einzug in die Mietwohnung dier Hilfe dritter Personen in Anspruch, so haftet er gemäß §§ 278, 241 II, 280 BGB für die von diesen Personen schuldhaft verursachte Verletzung des Eigentums des Vermieters.*)
IBRRS 2010, 0936

BGH, Urteil vom 09.02.2010 - X ZR 82/07
Auf einen Vertrag über die Lieferung neu herzustellender beweglicher Sachen (hier: Tiefladesattelauflieger) ist Kaufrecht anzuwenden. Unerheblich für die vertragsrechtliche Einordnung ist, dass die Sache nach den konkreten Vorstellungen und Vorgaben der Klägerin hergestellt werden sollte.

IBRRS 2010, 0917

BGH, Urteil vom 18.02.2010 - Xa ZR 106/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0916

BGH, Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 7/09
Zur Schätzung von Mietwagenkosten.*)

IBRRS 2010, 0912

BGH, Urteil vom 18.02.2010 - Xa ZR 166/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0909

BGH, Urteil vom 18.02.2010 - Xa ZR 95/06
Bei einer großen Verspätung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 FluggastrechteVO steht dem Fluggast wie bei einer Annullierung des Flugs ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 zu, sofern er sein Endziel nicht früher als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreicht und die große Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn von dem Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären (im Anschluss an EuGH RRa 2009, 282 = NJW 2010, 43 - Sturgeon/Condor).*)

IBRRS 2010, 0906

BGH, Beschluss vom 09.02.2010 - X ZR 145/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
