Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3421 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IBRRS 2009, 3524BGH, Urteil vom 22.09.2009 - XI ZR 286/08
Ein sog. Negativattest, d.h. eine durch Verwaltungsakt getroffene Entscheidung der zuständigen Behörde, dass ein ihr mitgeteiltes Rechtsgeschäft keiner Genehmigung bedarf, kann einer Genehmigung gleichgestellt werden, wenn der gesetzliche Genehmigungsvorbehalt ausschließlich dem Schutz öffentlicher und nicht dem Schutz privater Interessen dient.*)
VolltextIBRRS 2009, 3519
BGH, Beschluss vom 29.09.2009 - XI ZR 44/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3412
BGH, Urteil vom 16.09.2009 - VIII ZR 243/08
1. Die Zulassung der Revision kann auf den Grund eines im Rechtsstreit erhobenen Gegenanspruchs beschränkt werden.*)
2. Bei Rückabwicklung eines Verbrauchsgüterkaufs steht einem Anspruch des Verkäufers auf Nutzungswertersatz gemäß § 346 Abs. 1 BGB europäisches Recht (hier Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) nicht entgegen.*)
VolltextIBRRS 2009, 3310
OLG Oldenburg, Urteil vom 28.01.2008 - 13 U 53/07
1. Selbst wenn Festpreisabreden bezüglich Restaurierungsarbeiten branchenunüblich sind, bedeutet dies nicht, dass eine solche Abrede im Einzelfall nicht getroffen werden kann.
2. Denn die jeweilige Vertragsgestaltung obliegt allein und ausschließlich den Vertragsparteien, die aufgrund einer Vielzahl denkbarer Gründe und Motive zu einer bestimmten - im Einzelfall möglicherweise ungewöhnlichen und wirtschaftlich risikoreichen - Vertragsgestaltung gelangen können.
VolltextIBRRS 2009, 3309
LG Stuttgart, Urteil vom 19.10.2006 - 10 O 203/06
Bei der Verwendung eines ungeeigneten, weil giftige Dämpfe ausdünstenden, Teppichklebers kann sich der Werkunternehmer nicht mit der Einlassung exkulpieren, er verwende diesen Kleber laufend.
VolltextIBRRS 2009, 3277
BGH, Urteil vom 02.07.2009 - I ZR 146/07
1. Gegenüber einem rechtskräftigen Unterlassungstitel kann der Schuldner mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen, dass das ihm untersagte Verhalten nunmehr aufgrund einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr verboten ist.*)
2. Um die entsprechenden Rechte auch gegenüber einem im Verfügungsverfahren erstrittenen und vom Schuldner als endgültige Regelung anerkannten Unterlassungstitel geltend machen zu können, muss sich der Schuldner in der Abschlusserklärung die Rechte aus § 927 Abs. 1 ZPO insoweit vorbehalten, als die veränderten Umstände auch gegenüber einem in der Hauptsache ergangenen Titel geltend gemacht werden könnten.*)
VolltextIBRRS 2009, 3269
BGH, Urteil vom 22.04.2009 - I ZR 5/07
1. Die Pflicht der Verwertungsgesellschaft, aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen, besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn im Einzelfall eine missbräuchliche Ausnutzung der faktischen Monopolstellung der Verwertungsgesellschaft ausscheidet und diese dem Verlangen auf Einräumung von Nutzungsrechten vorrangige berechtigte Interessen entgegenhalten kann.*)
2. Die Beurteilung, ob eine sachlich gerechtfertigte Ausnahme vom Abschlusszwang nach § 11 Abs. 1 UrhWG gegeben ist, erfordert eine Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes sowie des Zweckes der grundsätzlichen Abschlusspflicht der Verwertungsgesellschaft.*)
3. Die Verwertungsgesellschaft darf die Einräumung von Nutzungsrechten danach dann verweigern, wenn der Interessent an der von ihm beabsichtigten Ausübung der begehrten Nutzungsrechte aus Rechtsgründen gehindert ist, weil es dazu der Einräumung weiterer Nutzungsrechte bedarf, die er nicht erlangen kann.*)
VolltextIBRRS 2009, 3267
BGH, Urteil vom 17.07.2009 - V ZR 254/08
Der Netzbetreiber kann die Haftung für die Nachentschädigungsansprüche der Grundstückseigentümer aus § 76 Abs. 2 TKG im Verhältnis zu dem Betreiber der Telekommunikationslinie nicht durch Allgemeine Geschäftsdingungen auf diesen abwälzen.*)
VolltextIBRRS 2009, 3232
KG, Beschluss vom 25.05.2009 - 8 U 76/09
1. Dem Antrag auf Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Rechtsmittelverfahrens innerhalb der Rechtsmittelfrist sind neben der ordnungsgemäß ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auch die insoweit notwendigen Belege beizufügen.
2. Etwaige Lücken bei der Ausfüllung können dann geschlossen werden, wenn sich geradezu aufdrängt, dass der Antragssteller über keine Einnahmen verfügt; er (der Antragssteller) darf andernfalls jedoch nicht darauf vertrauen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
3. Es kommt bei der Entstehung von Verpflichtungen aus einem Dauerschuldverhältnis nicht darauf an, ob der Verlauf des Dauerschuldverhältnisses in der Zukunft gewiss oder ungewiss war. Folglich haftet ein inzwischen ausgeschiedener Gesellschafter, § 160 Abs. 1 Satz 1 HGB.
VolltextIBRRS 2009, 3193
EuGH, Urteil vom 03.09.2009 - Rs. C-489/07
1. Die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung einer durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekauften Ware in dem Fall, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht fristgerecht ausübt, generell Wertersatz für die Nutzung der Ware verlangen kann.*)
2. Diese Bestimmungen stehen jedoch nicht einer Verpflichtung des Verbrauchers entgegen, für die Benutzung der Ware Wertersatz zu leisten, wenn er diese auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat, sofern die Zielsetzung dieser Richtlinie und insbesondere die Wirksamkeit und die Effektivität des Rechts auf Widerruf nicht beeinträchtigt werden; dies zu beurteilen ist Sache des nationalen Gerichts.*)
VolltextIBRRS 2009, 3159
BGH, Urteil vom 02.04.2009 - I ZR 16/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3144
LG Berlin, Urteil vom 04.11.2008 - 27 O 643/08
1. Ein Bauunternehmen kann es einer Journalistin nicht von vornherein verwehren, sich unter namentlicher Nennung kritisch mit dessen Geschäftspraktiken sowie dem Inhalt seiner Finanzierungsberatungsleistungen auseinander zu setzen. Auch wenn durch die Berichterstattung sein Recht auf freie gewerbliche Entfaltung auswirken, liegt kein unmittelbarer rechtswidriger Eingriff vor. Die Vermutung streitet dann für die Zulässigkeit der freien Rede und damit auch für die Zulässigkeit der Kritik an Waren und Leistungen.
2. Um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage handelt es sich jedenfalls dann, wenn sich der Äußernde mit vermeintlichen Fehlern bei Finanzberatungen des betroffenen Unternehmens und der Manipulation von Eingenkapitalnachweisen befasst, die dazu führen kann, dass Banken möglicherweise Kredite kündigen oder gar nicht erst vergeben, weil sie über die Bonität ihres Kreditnehmers getäuscht worden seien.
VolltextIBRRS 2009, 3067
BGH, Urteil vom 15.07.2009 - VIII ZR 217/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3042
BGH, Urteil vom 16.07.2009 - III ZR 299/08
Zur Frage, ob die in vorformulierten Vertragsbedingungen eines Mobilfunk-Service-Providers enthaltene Klausel, wonach der Kunde bei Auswahl eines sogenannten "Online-Tarifs" lediglich eine Online-Rechnung erhält, die im Internet-Portal des Anbieters bereit gestellt und vom Kunden abgerufen, aber auch heruntergeladen und ausgedruckt werden kann, eine unangemessene Benachteiligung darstellt.*)
VolltextIBRRS 2009, 3038
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.09.2009 - 3 U 3/09
Eine bauliche Anlage (hier: Schattenhalle zum Schutz sonnenempfindlicher Pflanzen) kann auch dann ein Gebäude im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG darstellen, wenn ihr Dach erst durch die Fotovoltaikmodule gebildet wird, für die der Betreiber die (erhöhte) Einspeisungsvergütung beansprucht.*)
VolltextIBRRS 2009, 2901
BGH, Beschluss vom 20.05.2009 - I ZR 218/07
Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.*)
VolltextIBRRS 2009, 2900
BGH, Urteil vom 10.06.2009 - XII ZR 19/08
Wird in AGB die dem Mieter eines Kraftfahrzeugs gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung davon abhängig gemacht, dass er bei Unfällen die Polizei hinzuzieht, liegt darin keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. November 1981 - VIII ZR 271/80 - NJW 1982, 167).*)
VolltextIBRRS 2009, 2826
BGH, Urteil vom 14.07.2009 - XI ZR 18/08
1. Eine durch ernsthafte Verhandlungen des Hauptschuldners mit dem Gläubiger gemäß § 203 Satz 1 BGB bewirkte Hemmung der Verjährung ist auch gegenüber dem Bürgen wirksam.*)
2. Eine gegen den Bürgen erhobene Klage hemmt auch bei einem späteren Untergang des Hauptschuldners als Rechtsperson gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB die Verjährung der Hauptschuld (Fortführung von BGHZ 153, 337, 342 f.) .*)
IBRRS 2009, 2818
BGH, Beschluss vom 17.06.2009 - IV ZR 59/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2804
BGH, Urteil vom 30.06.2009 - VI ZR 210/08
Zur Haftung des Verpächters einer Domain für Äußerungen auf der von seinem Pächter betriebenen Website.*)
VolltextIBRRS 2009, 2759
BGH, Urteil vom 29.07.2009 - I ZR 212/06
Wird das Transportgut wegen unzureichender Sicherung während der Seebeförderung beschädigt, so spricht dies zunächst für ein grobes Organisationsverschulden des Verfrachters. Dieser muss daher im Einzelnen darlegen, welche organisatorischen Maßnahmen er selbst oder die für ihn handelnden Organe zur Verhinderung von Verladungsfehlern ergriffen haben. Kommt der Verfrachter der ihm obliegenden Darlegungslast nicht nach, erstreckt sich die Vermutung eines groben Organisationsverschuldens auch auf das Verhalten seiner Organe.*)
VolltextIBRRS 2009, 2757
BGH, Urteil vom 26.02.2009 - I ZR 163/06
1. Im Rahmen der Preisangabenverordnung stellt die Werbung im Verhältnis zum Angebot kein Aliud, sondern ein Minus im Sinne einer Vorstufe dar.*)
2. Der Grundpreis ist dann i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können (Abgrenzung gegenüber BGH GRUR 2003, 889, 890 - Internet-Reservierungssystem und BGH GRUR 2008, 84 Tz. 29 und 31 - Versandkosten).*)
3. Die Regelung in § 4 Abs. 4 PAngV über die Preisauszeichnung bei Waren, die nach Katalogen oder Warenlisten oder auf Bildschirmen angeboten werden, kann nicht auf die bereits bei der Werbung bestehende Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises gemäß § 2 PAngV übertragen werden.*)
VolltextIBRRS 2009, 2726
BGH, Urteil vom 18.06.2009 - I ZR 140/06
Die Haftungsbeschränkungen nach §§ 658, 659, 660 Abs. 1 HGB entfallen gemäß § 660 Abs. 3 HGB nur bei einem eigenen qualifizierten Verschulden des Verfrachters. Die Vorschrift des § 607 Abs. 1 HGB findet im Rahmen von § 660 Abs. 3 HGB keine Anwendung.*)
VolltextIBRRS 2009, 2725
BGH, Beschluss vom 23.06.2009 - EnVR 48/08
1. § 17 Abs. 1 EnWG begrenzt den Anspruch des Letztverbrauchers nicht auf einen Anschluss an das Stromnetz nach Maßgabe der Bestimmung des Netzbetreibers, sondern räumt ihm im Grundsatz einen Anspruch auf Anschluss an eine von ihm gewählte Netz- oder Umspannebene ein.*)
2. Ob die Gewährung des Netzanschlusses für den Netzbetreiber unzumutbar ist, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilen. Erforderlich ist eine Abwägung aller im Einzelfall relevanten Belange.*)
VolltextIBRRS 2009, 2723
BGH, Urteil vom 28.05.2009 - Xa ZR 113/08
1. Der Flugbeförderungsvertrag ist regelmäßig nicht auf ein absolutes Fixgeschäft gerichtet.*)
2. Die Verspätung eines Flugs begründet regelmäßig keinen Sachmangel der Beförderungsleistung.*)
VolltextIBRRS 2009, 2706
BGH, Urteil vom 09.07.2009 - I ZR 13/07
Allein der Wunsch des Patienten, sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erhalten, reicht nicht aus, um eine Verweisung an einen bestimmten Optiker sowie eine Abgabe und Anpassung der Brille durch den Augenarzt zu rechtfertigen.*)
VolltextIBRRS 2009, 2633
BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - IX ZR 53/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2631
BGH, Urteil vom 30.06.2009 - VI ZR 310/08
Der Geschädigte, der sich darauf beruft, hat darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass sich nach den Umständen des Falles die typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs bei einem Unfall nicht realisiert hat.*)
VolltextIBRRS 2009, 2618
BGH, Urteil vom 30.06.2009 - VI ZR 266/08
1. Die Haftungsprivilegierung des Nutztierhalters verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.*)
2. Zu den Anforderungen an den dem Tierhalter obliegenden Entlastungsbeweis gemäß § 833 Satz 2 BGB.*)
VolltextIBRRS 2009, 2613
BGH, Urteil vom 23.06.2009 - XI ZR 156/08
1. Sind Verbraucherdarlehensvertrag und finanziertes Geschäft verbundene Verträge im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB, darf die dem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung einem unbefangenen rechtsunkundigen Leser nicht den unzutreffenden Eindruck vermitteln, mit einem Widerruf könne er sich ausschließlich von den Bindungen des finanzierten Geschäfts lösen, nicht aber von den Bindungen des Darlehensvertrags.*)
2. Eine "Pflichtenteilung" der Unternehmer, nach welcher der Darlehensgeber über den Ausschluss des § 495 BGB wegen eines vorrangigen Widerrufsrechts in Bezug auf das Verbundgeschäft zu belehren habe und allein der Vertragspartner des finanzierten Geschäfts über die Erstreckungswirkung des § 358 Abs. 1 BGB, ist mit dem Schutzzweck der gemäß § 355 Abs. 2, § 358 Abs. 5 BGB zu erteilenden qualifizierten Widerrufsbelehrung nicht zu vereinbaren.*)
VolltextIBRRS 2009, 2608
BGH, Urteil vom 30.06.2009 - XI ZR 364/08
Klauseln in Allgemeinen Emissionsbedingungen, nach denen der Emittent von Optionsscheinen die Bedingungen ändern kann, soweit ihm dies angemessen und erforderlich erscheint, um dem wirtschaftlichen Zweck der Bedingungen gerecht zu werden, falls die Änderung dazu dienen soll, einen offensichtlichen Irrtum zu berichtigen, sind gemäß § 308 Nr. 4 BGB unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2009, 2508
BGH, Beschluss vom 03.04.2009 - V ZB 46/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2500
BGH, Urteil vom 02.07.2009 - III ZR 303/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2421
BGH, Beschluss vom 07.04.2009 - EnVR 6/08
1. Gesicherte Erkenntnisse im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 4 Halbs. 2 GasNEV liegen vor, wenn sich aus objektiven Anhaltpunkten schlüssig ableiten lässt, dass Kosten in Höhe der angesetzten Planwerte mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen werden.*)
2. Die kalkulatorischen Abschreibungen sind nach § 6 Abs. 5 GasNEV monatsscharf vorzunehmen.*)
VolltextIBRRS 2009, 2412
BGH, Urteil vom 30.04.2009 - Xa ZR 78/08
Dem Fluggast steht ein Ausgleichsanspruch wegen "Nichtbeförderung" auf einem Flug zu, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:*)
1. Der Fluggast verfügt entweder über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug oder ist von einem anderen Flug, für den er eine solche Buchung besaß, auf den betreffenden Flug "verlegt" worden.*)
2. Der Fluggast hat sich - außer im Fall der "Verlegung" und jedenfalls wenn ihm nicht schon vorher die Mitnahme verweigert worden ist - zur angegebenen Zeit oder mangels einer solchen Angabe 45 Minuten vor dem planmäßigen Abflug zur Abfertigung eingefunden.*)
3. Dem am Flugsteig erschienenen Fluggast wird der Einstieg gegen seinen Willen verweigert.*)
VolltextIBRRS 2009, 2409
BGH, Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08
Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene Eigenmacht, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt; die Abschleppkosten kann er als Schadensersatz von dem Fahrzeugführer verlangen.*)
VolltextIBRRS 2009, 2364
BGH, Urteil vom 09.06.2009 - Xa ZR 99/06
Der Sozialversicherungsträger, der es schuldhaft versäumt hat, auf ihn übergegangene reisevertragliche Schadensersatzansprüche innerhalb eines Monats nach der vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, ist auch dann mit seinen Ansprüchen ausgeschlossen, wenn der Reisende bei ihm verbliebene Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht hat (Fortführung von BGHZ 159, 350).*)
VolltextIBRRS 2009, 2359
BGH, Beschluss vom 02.04.2009 - I ZB 8/06
Kommt wegen des Unternehmensgegenstands des Anmelders nur eine Benutzung der Marke durch Lizenzierung oder Veräußerung an Dritte in Betracht, kann bereits die Anmeldung als bösgläubig zu beurteilen sein, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Falles der Schluss gerechtfertigt ist, der Anmelder werde in rechtsmissbräuchlicher Weise versuchen, Dritte zum Erwerb der Markenrechte zu veranlassen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Marken nicht im Hinblick auf eine Vielzahl in Betracht kommender, im Einzelnen noch unbestimmter und allenfalls nach abstrakten Merkmalen umschriebener potentieller Interessenten auf Vorrat angemeldet werden, sondern im Zeitpunkt der Anmeldung die Veräußerung an einzelne, bereits bestimmte Dritte naheliegt, deren Interesse an einem Erwerb der Markenrechte jedoch im Wesentlichen nur durch den Umstand begründet wird, dass sie infolge der Eintragung der Marke auf den Anmelder an der Verwendung der bislang ungeschützten Kennzeichnung gehindert werden können.*)
VolltextIBRRS 2009, 2350
BGH, Urteil vom 09.06.2009 - VI ZR 110/08
Der Geschädigte, dessen neuer PKW erheblich beschädigt worden ist, kann den ihm entstandenen Schaden nur dann auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn er ein fabrikneues Ersatzfahrzeug gekauft hat.*)
VolltextIBRRS 2009, 2338
BGH, Urteil vom 16.06.2009 - VI ZR 157/08
Die mangelnde Mitwirkung des Patienten an einer medizinisch gebotenen Behandlung schließt einen Behandlungsfehler nicht aus, wenn der Patient über das Risiko der Nichtbehandlung nicht ausreichend aufgeklärt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2009, 2335
BGH, Urteil vom 16.06.2009 - VI ZR 107/08
Zur Haftung eines Fahrzeugherstellers für die Fehlauslösung von Airbags.*)
VolltextIBRRS 2009, 2332
BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - IX ZR 8/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2328
BGH, Beschluss vom 16.06.2009 - XI ZB 31/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2325
BGH, Urteil vom 23.06.2009 - VI ZR 232/08
Zur Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, die ein Presseorgan im Hinblick auf die rechtswidrige Verbreitung eines Prominentenfotos bei der Berichterstattung gegenüber dem Betroffenen abgegeben hat.*)
VolltextIBRRS 2009, 2324
BGH, Urteil vom 20.05.2009 - VIII ZR 191/07
a) Bei Gebrauchtfahrzeugen gehört es nicht ohne Weiteres zur üblichen Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, dass sich alle Fahrzeugteile noch im Originalzustand befinden. Die übliche Beschaffenheit ist deshalb grundsätzlich nicht in Frage gestellt, wenn einzelne (wesentliche) Fahrzeugteile in technisch einwandfreier Weise erneuert wurden. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug mit einer neuen Lackierung versehen worden ist, um es technisch und optisch wieder in einen tadellosen Zustand zu versetzen.*)
b) Welche Beschaffenheit des Kaufgegenstandes ein Käufer anhand der Art der Sache im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten kann, bestimmt sich nach dem Empfängerhorizont eines Durchschnittskäufers und damit nach der objektiv berechtigten Käufererwartung. Diese orientiert sich im Regelfall an der üblichen Beschaffenheit gleichartiger Sachen. Dagegen ist nicht entscheidend, welche Beschaffenheit der Käufer tatsächlich erwartet und wie er auf eine hiervon abweichende Beschaffenheit reagiert.*)
VolltextIBRRS 2009, 2308
LG Hamburg, Urteil vom 05.03.2009 - 307 S 144/08
Eine Klausel im Wohnraummietvertrag, die den Mieter zur Zahlung einer einmaligen Bearbeitungsgebühr verpflichtet, stellt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB dar und ist daher unwirksam.
VolltextIBRRS 2009, 2299
OLG Hamm, Urteil vom 16.09.2008 - 26 U 31/06
Macht ein Garten- und Landschaftsbauer den Hausinhaber nicht auf eine ausreichende Abdichtung des erdberührten Mauerwerks aufmerksam, so macht er sich bezüglich eines entstehenden Feuchtigkeitsschadens im Haus schadensersatz- sowie bezüglich der Beseitigungskosten vorschusspflichtig.
VolltextIBRRS 2009, 2295
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.01.2008 - 12 U 26/07
Das Abstellen von Gasthermen auf der Baustelle stellt keine Besitzaufgabe des Unternehmers dar.
IBRRS 2009, 2290
BGH, Urteil vom 30.04.2009 - Xa ZR 79/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2286
BGH, Urteil vom 28.05.2009 - Xa ZR 9/08
Wer eine Zuwendung für den Fall zusagt, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt, auf das der Zuwendungsempfänger hinarbeiten soll (hier: Gewinn einer Meisterschaft durch die von dem Zuwendungsempfänger trainierte Mannschaft), verspricht keine belohnende Schenkung, sondern eine Gegenleistung für das Bemühen des Zuwendungsempfängers um die Herbeiführung des Ereignisses.*)
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