Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2020
IBRRS 2020, 0023BGH, Urteil vom 26.11.2019 - XI ZR 307/18
Zur Reichweite der Gesetzlichkeitsfiktion des Musters für die Widerrufsbelehrung.*)
VolltextOnline seit 2019
IBRRS 2019, 4179BGH, Urteil vom 22.10.2019 - XI ZR 203/18
Zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf der auf Abschluss eines beendeten Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers.*)
VolltextIBRRS 2019, 4147
OLG Dresden, Urteil vom 01.10.2019 - 4 U 774/19
1. Besitzer eines Wertstoffbehälters gemäß VerpackVO/VerpackG (gelbe Tonne) ist nicht der Systembetreiber oder dessen Beauftragter, sondern der Eigentümer des Grundstückes, auf dem der Behälter eingestellt ist.*)
2. Der Abzug der Behälter wegen einer Fehlbefüllung stellt auch dann eine Besitzstörung dar, wenn er durch die Nutzungsbedingungen des Systembetreibers gedeckt ist.*)
VolltextIBRRS 2019, 3767
OLG Naumburg, Urteil vom 14.11.2018 - 12 U 61/18
1. Verhaltene Ansprüche sind dadurch gekennzeichnet, dass der Schuldner die Leistung nicht von sich aus erbringen muss bzw. nicht leisten darf, bevor sie der Gläubiger verlangt.*)
2. Keine verhaltene Forderung liegt vor, wenn es der Schuldner in der Hand hat, diese mit eigenen Forderungen gegen die Gläubigerin bzw. gegen Dritte (hier von der Gläubigerin beherrschte Unternehmen) zu verrechnen, ohne verpflichtet zu sein, das Guthaben der Gläubigerin später wieder aufzufüllen.*)
VolltextIBRRS 2019, 3473
BGH, Urteil vom 15.10.2019 - XI ZR 759/17
1. § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB in der bis zum 03.08.2009 geltenden Fassung ist auf im Wege des Fernabsatzes geschlossene Verbraucherdarlehensverträge nicht anwendbar (Bestätigung von Senatsurteil vom 03.07.2018 - XI ZR 702/16 = IBRRS 2018, 2702, WM 2018, 1601 Rn. 10 ff.).*)
2. Zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf der auf Abschluss eines beendeten Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers.*)
VolltextIBRRS 2019, 3479
BGH, Urteil vom 10.09.2019 - XI ZR 7/19
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse enthaltene Bestimmung
"4. Sonstige Kredite
4.8 Sonstige Entgelte
…
Bearbeitungsentgelt für Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen 100,00 €"
unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2019, 3320
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.07.2019 - 11 U 181/18
(kein amtlicher Leitsatz)
VolltextIBRRS 2019, 3302
OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.06.2019 - 22 U 210/18
1. Der durch eine deliktische Handlung Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz der in einer Fachwerkstatt anfallenden Reparaturkosten unabhängig davon, ob er die beschädigte Sache tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt.
2. Allerdings ist der Geschädigte gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann. Begehrt er den Ersatz fiktiver Reparaturkosten, genügt es, dass er den Schaden auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens berechnet, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen lässt, dem konkreten Schadensfall vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Betrachters gerecht zu werden.
3. Die fiktive Abrechnung bezieht sich ausschließlich auf Sachschäden. Bei Nichtvermögensschäden besteht keine Verwendungsfreiheit des Geschädigten.
4. Die Entscheidung des VII. Zivilsenats des BGH vom 22.02.2018 (IBR 2018, 196) steht der Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung des Sachschadens im Deliktsrecht nicht entgegen.
VolltextIBRRS 2019, 3171
OLG Frankfurt, Urteil vom 03.08.2016 - 29 U 92/16
1. Im Handelsverkehr gilt der Grundsatz, dass der Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens unverzüglich widersprechen muss, wenn er den Inhalt des Schreibens nicht gegen sich gelten lassen will. Widerspricht er nicht, wird der Vertrag mit dem aus dem Bestätigungsschreiben ersichtlichen Inhalt rechtsverbindlich.
2. Der Annahme eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens steht nicht entgegen, dass dieses die ausdrückliche Bitte um schriftliche Bestätigung enthält.
VolltextIBRRS 2019, 3062
LG München II, Urteil vom 23.08.2019 - 11 O 6313/11
1. Ein Antrag auf Leistung an einen Miterben ist ausnahmsweise zulässig, wenn die eigentlich erforderliche Leistung an alle Miterben purer Formalismus wäre. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Erbringung der Leistung an den klagenden Miterben nur das Ergebnis einer zulässigen (Teil-)Auseinandersetzung hinsichtlich dieser Nachlassforderung vorwegnimmt.
2. Bleibt bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks eine darauf lastende Tilgungshypothek bestehen, hat der Erwerber des Grundstücks auch die im Umfang der Tilgung entstandene(n) Eigentümergrundschuld(en) vom Zuschlag an zu verzinsen.
3. Die Hinterlegung unter Rücknahmeverzicht nach § 378 BGB führt zur Befreiung von der jeweiligen Verbindlichkeit. Sie begründet jedoch keinen Annahmeverzug, sondern setzt diesen nach § 372 BGB voraus.
VolltextIBRRS 2019, 2929
BGH, Urteil vom 15.08.2019 - III ZR 205/17
1. Zur ordnungsgemäßen Risikoaufklärung des Anlegers bei der Zeichnung von Beteiligungen an geschlossenen Fonds und der diesbezüglichen Verteilung der Darlegungs- und Beweislast. (Rn. 21 und 29)*)
2. Verlangt der Anleger den Ersatz entgangener Anlagezinsen, so muss er darlegen, für welche konkrete Form der Kapitalanlage er sich alternativ entschieden hätte (Bestätigung von Senat, Urteil vom 16. Mai 2019 - III ZR 176/18, WM 2019, 1203, 1207 Rn. 30 (= BeckRS 2019, 11447) und Anschluss an BGH, Urteil vom 24. April 2012 - XI ZR 360/11, NJW 2012, 2266 Rn. 13 (= BeckRS 2012, 12080)). (Rn. 40)*)
3. Zur Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. (Rn. 43)*)
VolltextIBRRS 2019, 2911
BGH, Urteil vom 22.08.2019 - VII ZR 115/18
Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer Pauschale i.S.v. 288 Abs. 5 Satz 1 BGB.*)
VolltextIBRRS 2019, 2774
OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.07.2019 - 1 U 121/18
1. Standgeldkosten eines gewerblichen Abschleppdienstes, die entstehen, weil der im Auftrag eines privaten Dritten tätig gewordene Abschleppdienst sich in Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts weigert, das Fahrzeug an den Abgeschleppten ohne Ausgleich der Abschleppkosten herauszugeben, zählen nicht zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs.*)
2. Ebenfalls handelt es sich nicht um für die Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung erforderliche Aufwendungen im Sinne von § 670 BGB.*)
VolltextIBRRS 2019, 2727
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2019 - 24 U 157/18
Ein zwischen dem Eigentümer eines Hausgrundstücks (Beauftragter) und dem Eigentümer des Nachbargrundstücks (Auftraggeber) bestehender Versorgungsvertrag (vgl. hierzu BGH, IMR 2019, 288), der auf der gemeinschaftlichen Nutzung einer allein im Eigentum des Beauftragten stehenden Heizungsanlage beruht, kann ein Auftragsverhältnis gem. §§ 662 BGB ff. darstellen. Gegen ein Gefälligkeitsverhältnis spricht, dass die Heizungsversorgung eine grundlegende Daseinsvorsorge darstellt und somit für den Auftraggeber wesentliche Interessen auf dem Spiel stehen. Das Auftragsverhältnis kann zu Ansprüchen gegen den Auftraggeber auf Aufwendungsersatz (§ 670 BGB) und zu einem Vorschussanspruch (§ 669 BGB) führen, während den Beauftragten eine Auskunfts- und Rechenschaftspflicht (§ 666 BGB) treffen kann. Entsprechendes kann auch für Versorgungseinrichtungen betreffen Internet und Fernsehempfang gelten.*)
VolltextIBRRS 2019, 2739
BGH, Urteil vom 19.07.2019 - V ZR 255/17
1. Beruft sich der auf Herausgabe verklagte Besitzer auf den Erwerb des Eigentums durch Ersitzung, trägt der frühere Besitzer der Sache die Beweislast für die Voraussetzungen des § 937 Abs. 2 BGB auch dann, wenn ihm die Sache gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist.*)
2. Den auf Herausgabe einer Sache verklagten Besitzer trifft regelmäßig eine sekundäre Darlegungslast für seinen guten Glauben bei dem Erwerb des Eigenbesitzes, wenn er sich gegenüber dem früheren Besitzer, dem die Sache abhanden gekommen ist, auf den Eigentumserwerb durch Ersitzung beruft.*)
3. Hat der frühere Besitzer die von dem auf Herausgabe einer Sache verklagten Besitzer behaupteten Umstände des Erwerbs der Sache widerlegt, sind die Voraussetzungen von § 937 Abs. 2 BGB als bewiesen anzusehen.*)
4. Eine generelle, auch Laien auf dem Gebiet der Kunst und des Kunsthandels treffende Pflicht zur Nachforschung bei dem Erwerb eines Kunstwerks besteht als Voraussetzung für den guten Glauben nach § 937 Abs. 2 BGB nicht; der Erwerber kann aber bösgläubig sein, wenn besondere Umstände seinen Verdacht erregen mussten und er diese unbeachtet lässt.*)
VolltextIBRRS 2019, 3060
OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2019 - 7 U 21/18
Zur Abwägung der Sicherheitsanforderungen zur Verhinderung eines Sturzes im Pflegeheim und der Beachtung der Intimsphäre von Patienten.*)
VolltextIBRRS 2019, 2672
OLG München, Urteil vom 27.10.2016 - 14 U 4039/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIBRRS 2019, 2619
BGH, Urteil vom 25.06.2019 - II ZR 170/17
1. Die Aufrechnung gegen eine durch Urteil titulierte Forderung unterliegt den Einschränkungen, denen sie unterläge, wenn sie im Wege der Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) eingewendet worden wäre.*)
2. Ist eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung des Titelschuldners in entsprechender Anwendung von § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert, wird sie so behandelt, als sei die Aufrechnung nie erklärt worden.*)
VolltextIBRRS 2019, 2267
LG Berlin, Beschluss vom 23.05.2019 - 67 s 21/19
Die Zivilgerichte dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete bereits dann gemäß § 287 ZPO auf Grundlage eines einfachen Mietspiegels schätzen, wenn sie die darin angegebenen Werte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für zutreffend erachten. Es ist nicht erforderlich, dass der für einen Vollbeweis maßgebliche Überzeugungsgrad erreicht wird.*)
VolltextIBRRS 2019, 1959
OLG Dresden, Urteil vom 23.08.2017 - 5 U 77/17
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2019, 1929
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2019 - I-22 U 63/18
1. Stützt ein Kläger ein einheitliches Klagebegehren nicht lediglich auf eine mehrfache rechtliche Begründung, sondern stellt er einen nur äußerlich einheitlichen, indes tatsächlich aus verschiedenen Sachverhalten (hier: Werkleistungen an einem Gewerbeobjekt bzw. Werkleistungen an einem - zumindest überwiegend - privat genutzten Objekt) abgeleiteten Antrag, handelt es sich um eine - verdeckte - objektive Klagenhäufung i.S.v. 260 ZPO.*)
2. Wer sich - im Rahmen von § 117 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB - auf die Wirksamkeit eines i.S.v. § 117 Abs. 2 BGB durch ein Scheingeschäft verdeckten Rechtsgeschäfts beruft, muss das Zustandekommen eines derartigen Rechtsgeschäfts darlegen und ggf. beweisen.*)
3. Auch wenn das Motiv für das Scheingeschäft i.S.v. § 117 Abs. 1 BGB (hier: Werkleistungen an einem Gewerbeobjekt) bzw. das verdeckte Geschäft i.S.v. § 117 Abs. 2 BGB (hier: Werkleistungen an einem - zumindest überwiegend - privat genutzten Objekt ) - auch - darin bestanden hat, sich durch das Scheingeschäft (bzw. entsprechend unrichtige Rechnungen) finanzielle bzw. steuerliche Vorteile zu verschaffen, genügt ein solches steuerrechtliches Motiv regelmäßig nicht, um das verdeckte Geschäft deswegen als i.S.v. §§ 134, 138 BGB nichtig zu erachten.*)
4. Ein Nichtigkeit eines solchen i.S.v. 117 Abs. 2 BGB verdeckten Geschäfts über Werkleistungen an einem - zumindest überwiegend - privat genutzten Objekt folgt auch nicht ohne weiteres aus der Rechtsprechung des BGH zu sog. "Ohne-Rechnung-Geschäften" bzw. zu Werkverträgen unter Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG.*)
VolltextIBRRS 2019, 1873
LG Rottweil, Urteil vom 25.01.2018 - 2 O 149/11
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2019, 1791
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2018 - 21 U 39/18
Endet aufgrund einer Änderungsvereinbarung das zwischen den Vertragsparteien bestehende Auftragsverhältnis durch Zeitablauf, fällt der rechtliche Grund für die Zahlungen des Auftraggebers "später weg", kann er die von ihm geleisteten Zahlungen zurückfordern, wenn der Auftragnehmer die seinen Abschlagsrechnungen zugrunde liegenden Leistungen nicht erbracht hat.
VolltextIBRRS 2019, 1550
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2018 - 21 U 39/18
Endet aufgrund einer Änderungsvereinbarung das zwischen den Vertragsparteien bestehende Auftragsverhältnis durch Zeitablauf, fällt der rechtliche Grund für die Zahlungen des Auftraggebers "später weg", kann er die von ihm geleisteten Zahlungen zurückfordern, wenn der Auftragnehmer die seinen Abschlagsrechnungen zugrunde liegenden Leistungen nicht erbracht hat.
VolltextIBRRS 2019, 1741
OLG Brandenburg, Urteil vom 02.04.2019 - 3 U 33/18
1. Ist ein gesetzlicher Vertreter für unbekannte Erben nach § 11b VermG bestellt, so beschränkt sich die Prüfung seiner Legitimation auf Nichtigkeitsgründe.
2. Der für unbekannte Erben nach § 11b VermG bestellte gesetzliche Vertreter bleibt zur Geltendmachung von Herausgabeansprüchen für die Erbengemeinschaft legitimiert, solange auch nur ein Erbe weiterhin unbekannt ist.
3. Die Kündigung eines vom Erblasser abgeschlossenen Pachtvertrags gehört zu den Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn sie eine preisgünstigere Neuverpachtung ermöglicht.
4. Die Umwandlung eines wesentlichen Bestandteils eines Grundstücks in einen Scheinbestandteil setzt eine entsprechende dingliche Einigung voraus.
VolltextIBRRS 2019, 1631
BGH, Urteil vom 12.04.2019 - V ZR 341/17
Eine Kumulation von Nutzungsersatz und Prozesszinsen für den nach § 812 Abs. 1 BGB erlangten Geldbetrag scheidet auch dann aus, wenn der Bereicherungsschuldner der verschärften Haftung des § 819 Abs. 1 BGB unterworfen ist (Weiterführung von BGH, Urteil vom 12.05.1998 - XI ZR 79/97, NJW 1998, 2529, 2531).*)
VolltextIBRRS 2019, 1618
LG Heidelberg, Urteil vom 12.11.2018 - 3 O 229/16
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2019, 1601
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.03.2019 - OVG 10 S 14.19
Ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung einer Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung zur Eigenart eines nicht beplanten Gebietes im Innenbereich setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung droht.*)
VolltextIBRRS 2019, 1472
BGH, Urteil vom 10.04.2019 - VIII ZR 244/16
Zur Frage des Widerrufs einer auf den Abschluss eines an einem Messestand geschlossenen Kaufvertrags gerichteten Willenserklärung.*)
VolltextIBRRS 2019, 1449
BGH, Urteil vom 10.04.2019 - VIII ZR 82/17
Zur Frage des Widerrufs einer auf den Abschluss eines an einem Messestand geschlossenen Kaufvertrags gerichteten Willenserklärung.*)
VolltextIBRRS 2019, 1368
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.01.2019 - 7 U 129/17
1. Kommt auf der Grundlage einer Realofferte mit demjenigen, der die Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am Übergabepunkt ausübt, ein Versorgungsvertrag zustande, kann sich dieser nicht auf Verwirkung berufen, wenn er einem Dritten wissentlich über mehrere Jahre den Gasbezug ermöglicht hat, ohne seiner Verpflichtung zur Mitteilung in Textform (§ 2 Abs. 2 S. 1 GasGVV) nachzukommen.
2. Kommt in einem aufgrund Realofferte mit demjenigen, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss ausübt, zustandegekommenen Vertragsverhältnis der Kunde langfristig seiner Verpflichtung zur Anmeldung der Gasentnahme in Textform nicht nach, obgleich ihm der Bezug von Gas in erheblichem Umfang bekannt war, verstößt er in erheblicher Weise gegen seine Pflicht aus in § 19 Abs. 1 GasGVV und hat die Anschlusssperrkosten zu tragen.
VolltextIBRRS 2019, 1310
BGH, Urteil vom 04.04.2019 - III ZR 35/18
1. Bei pflichtwidrig unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen von Sportlehrern bei einem Unglücksfall während des Sportunterrichts beschränkt sich die Haftung (§ 839 BGB, Art. 34 Satz 1 GG) nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, da das Haftungsprivileg für Nothelfer (§ 680 BGB) nicht eingreift.*)
2. Bei grober Fahrlässigkeit sind in einem solchen Fall die im Arzthaftungsrecht entwickelten Beweisgrundsätze bei groben Behandlungsfehlern (Beweislastumkehr), die nach der Senatsrechtsprechung entsprechend bei grober Verletzung von spezifisch dem Schutz von Leben und Gesundheit dienenden Berufs- oder Organisationspflichten (Kernpflichten) gelten, nicht anwendbar, da es sich bei der Amtspflicht der Sportlehrer zur Ersten Hilfe nicht um eine Haupt-, sondern nur eine Nebenpflicht der Lehrkräfte handelt.*)
VolltextIBRRS 2019, 1289
OLG München, Urteil vom 27.03.2019 - 7 U 1001/18
1. Eine unterbliebene weitere Durchführung eines Importeurverhältnisses stellt keine Verletzung von Pflichten (§ 280 BGB) dar, wenn der Gläubiger nicht darlegen und beweisen kann, dass das Vertragsverhältnis für den betreffenden Zeitraum verlängert worden ist.*)
2. Die Grundsätze über den Abbruch von Vertragsverhandlungen können auch auf den Fall der Nichtverlängerung eines bestehenden Vertrags angewendet werden. Ein darauf gestützter Schadensersatzanspruch scheidet aber aus, wenn für die Nichtverlängerung Abbruch triftige Gründe bestanden.*)
3. Ein allgemeiner Investitionskostenerstattungsanspruch ist nicht anzuerkennen. Es lässt sich kein allgemeiner Rechtssatz des Inhalts aufstellen, dass der Geschäftsherr, der eine andere Person mit dem Vertrieb seiner Produkte beauftragt hat, aus dem Vertriebsvertrag verpflichtet ist, dieser anderen Person die Amortisation von Investitionen zu ermöglichen, die diese im Interesse und auf Aufforderung des Geschäftsherrn tätigt.*)
VolltextIBRRS 2019, 1166
OLG Rostock, Urteil vom 28.03.2019 - 3 U 76/17
1. Ein rechtliches Interesse des Nebenintervenienten folgt nicht daraus, dass er beim Unterliegen der unterstützten Partei im Hauptprozess von dieser in Anspruch genommen werden könnte.
2. Die Bindungswirkung des § 68 ZPO wirkt nie zu Lasten der unterstützten Partei.
VolltextIBRRS 2019, 1225
BGH, Urteil vom 02.10.2018 - VI ZR 40/18
Wählt der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, ist die im Rahmen einer Ersatzbeschaffung angefallene Umsatzsteuer nicht ersatzfähig, auch nicht in Höhe des im Schadensgutachten zugrunde gelegten Umsatzsteueranteils. Eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist insoweit unzulässig (Anschluss Senat, Urteil vom 13.09.2016 - VI ZR 654/15, VersR 2017, 115).
VolltextIBRRS 2019, 1024
OLG Dresden, Urteil vom 06.03.2019 - 5 U 1146/18
Schutzpflichten gegenüber dem Dritten aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter können nicht weitergehend sein, als gegenüber dem eigentlichen Vertragspartner, weil der Dritte nur in den Bereich der vertraglichen Schutz- und Obhutspflichten einbezogen ist.*)
VolltextIBRRS 2019, 0885
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.09.2018 - 9 U 117/16
1. Unterzeichnet der Geschäftsführer einer GmbH die Quittung für ein Darlehen mit seinem Namen ohne Vertretungszusatz, kann dennoch ein Handel im fremden Namen in Betracht kommen, wenn der Vertragspartner wusste, dass das Darlehen ausschließlich für betriebliche Zwecke der GmbH bestimmt war (hier: Bezahlung eines Nachunternehmens der GmbH).*)
2. Bei fehlendem Vertretungszusatz ist allerdings dann von einem Handeln im eigenen Namen auszugehen, wenn - trotz der Unternehmensbezogenheit des Geschäfts - möglicherweise ein Interesse des Vertragspartners an einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers bestand (z.B. bei Vorbehalten gegenüber der Zahlungsfähigkeit der GmbH). Macht der Darlehensgeber solche Gesichtspunkte nicht geltend, ist die GmbH Vertragspartnerin.*)
VolltextIBRRS 2019, 0704
OLG Brandenburg, Urteil vom 23.01.2019 - 4 U 39/17
1. Zwar kommt ein Ausgleich nach den Vorschriften über die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft in Betracht, wenn die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag geschlossen haben. Erforderlich ist aber, dass die Parteien damit Vermögen bilden wollten, dass ihnen gemeinsam zusteht. Dass sie beide Einnahmen aus der gegründeten WG ziehen wollten, genügt nicht.
2. Trägt die Klägerin vor, dass die Leistung mit Rechtsgrund erfolgt ist, kommt ein Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB auch dann nicht in Betracht, wenn es sich um eine sog. unbenannte Zuwendung unter nichtehelichen Lebenspartnern handelt.
3. Für einen Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB (Zweckverfehlungskondiktion) muss die Klägerin die verfehlte Zweckabrede beweisen. An einer solchen fehlt es bei einem Strohmanngeschäft.
4. Die Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft stellt dann keinen Wegfall der Geschäftsgrundlage dar, wenn das Geschäft von der Lebensgemeinschaft nicht abhängig war.
VolltextIBRRS 2019, 0218
OLG Frankfurt, Urteil vom 20.12.2018 - 8 U 53/17
Ein Freistellungsanspruch ist keine Geldschuld im Sinne des § 288 Abs. 1 BGB.*)
VolltextIBRRS 2019, 0215
AG Gießen, Urteil vom 18.01.2019 - 41 C 397/18
Die Beauftragung eines nur entfernt ansässigen Sachverständigen stellt ohne sachliche Rechtfertigung einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot dar, wenn und soweit alternative Sachverständige in geringerer Entfernung zur Verfügung stehen.*)
VolltextIBRRS 2019, 0097
OLG Koblenz, Urteil vom 08.11.2018 - 1 U 601/18
1. Die außergerichtliche Geltendmachung unberechtigter Forderungen in einem bestehenden Schuldverhältnis ist pflichtwidrig. Dies stellt eine Verletzung der den Parteien obliegenden Rücksichtnahmepflichten im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB dar (in Anknüpfung an BGH, IBR 2009, 206). Rücksichtnahmepflichten aus § 241 Abs. 2 BGB sind zeitlich nicht auf das Bestehen des Schuldverhältnisses beschränkt, sondern wirken auch auf die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.*)
2. Der Mandant einer Rechtsanwaltskanzlei verstößt gegen die Grundsätze der Rücksichtnahme aus dem Schuldverhältnis, wenn er einen unberechtigten Anspruch geltend gemacht hat, der die Rechtsanwaltskanzlei berechtigte, zur Abwehr dieser Forderung sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen (in Anknüpfung an BGH, IBR 2009, 206). Maßgebend ist dabei nicht das bloße Berühmen eines Anspruchs, sondern die Geltendmachung desselben.*)
VolltextIBRRS 2019, 0009
OLG Köln, Urteil vom 16.10.2018 - 14 U 28/17
1. Der Schädiger hat den Finanzierungsbedarf des Geschädigten in Form des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrags zu befriedigen.
2. Der vom Geschädigten aufgewendete Betrag ist nicht notwendig mit dem zu ersetzenden Schaden identisch. Entscheidend sind die tatsächlich erforderlichen Kosten.
3. Der Geschädigte genügt seiner Darlegungs- und Beweislast durch Vorlage der - von ihm beglichenen - Rechnung des von ihm mit der Schadensbeseitigung beauftragten Unternehmens.
4. Ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des Rechnungsbetrags durch den Schädiger reicht nicht aus, um die geltend gemachte Schadenshöhe infrage zu stellen.
VolltextIBRRS 2019, 0004
OLG Bremen, Urteil vom 30.11.2018 - 2 U 64/18
Errechnen bei einem gerichtlichen Vergleich die Parteien die Vergleichssumme, auf die sie sich später einigen, fehlerhaft und bemerkt nur eine Partei den (für sie günstigen) Rechenfehler, so stellt es grundsätzlich keine Pflichtverletzung dar, wenn sie die andere Seite vor der Einigung nicht auf den Fehler hinweist und keine Korrektur zu ihren Lasten herbeiführt.*)
VolltextOnline seit 2018
IBRRS 2018, 3724OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2018 - 1 U 678/18
1. Ob Mängelbeseitigungsansprüche oder -versuche des Verkäufers nur zu einer Hemmung der Verjährung im Sinne von § 203 BGB oder zum Neubeginn der Verjährung gemäß § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB führen, hängt davon ab, ob die betreffenden Maßnahmen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls als konkludentes Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers anzusehen sind. Dies ist keinesfalls regelmäßig anzunehmen, sondern nur dann, wenn der Verkäufer aus der Sicht des Käufers nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits, sondern in dem Bewusstsein handelt, zur Mängelbeseitigung verpflichtet zu sein. Erheblich sind dabei vor allem der Umfang, die Dauer und die Kosten der Mängelbeseitigung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 05.10.2005 - VII ZR 16/05; Urteil vom 08.07.1987 - VIII ZR 274/86, IBRRS 2011, 4271; Urteil vom 02.06.1999 - VIII ZR 322/98, IBRRS 2000, 0756; OLG Celle, Urteil vom 20.06.2006 - 16 U 287/05, IBRRS 2006, 2828).*)
2. Ausnahmsweise kann ein Neubeginn des Laufs der Verjährung angenommen werden, wenn es sich um denselben Mangel oder um die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung handelt und die betreffenden Maßnahmen unter Berücksichtigung des Einzelfalls als konkludentes Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers anzusehen sind (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 05.10.2005 - VII ZR 16/05; Urteil vom 08.07.1987 - VIII ZR 274/86, IBRRS 2011, 4271; Urteil vom 02.06.1999 - VIII ZR 322/98, IBRRS 2000, 0756; OLG Celle, Urteil vom 20.06.2006 - 16 U 287/05, IBRRS 2006, 2828; vgl. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Auflage 2017, Rz. 4150 ff.).*)
3. Wird der Verkäufer eines Wohnwagens im Rahmen eines Garantieauftrags tätig, ist damit nicht konkludent die Erklärung verbunden, auch im Rahmen einer etwaigen Gewährleistungspflicht tätig werden zu wollen oder sich zur Gewährleistung verpflichtet zu sehen.*)
VolltextIBRRS 2018, 3723
OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2018 - 1 U 678/18
1. Ob Mängelbeseitigungsansprüche oder -versuche des Verkäufers nur zu einer Hemmung der Verjährung im Sinne von § 203 BGB oder zum Neubeginn der Verjährung gemäß § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB führen, hängt davon ab, ob die betreffenden Maßnahmen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls als konkludentes Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers anzusehen sind. Dies ist keinesfalls regelmäßig anzunehmen, sondern nur dann, wenn der Verkäufer aus der Sicht des Käufers nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits, sondern in dem Bewusstsein handelt, zur Mängelbeseitigung verpflichtet zu sein. Erheblich sind dabei vor allem der Umfang, die Dauer und die Kosten der Mängelbeseitigung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 05.10.2005 - VII ZR 16/05; Urteil vom 08.07.1987 - VIII ZR 274/86 = IBRRS 2011, 4271; Urteil vom 02.06.1999 - VIII ZR 322/98 = IBRRS 2000, 0756; OLG Celle, Urteil vom 20.06.2015 - 16 U 287/05).*)
2. Ausnahmsweise kann ein Neubeginn des Laufs der Verjährung angenommen werden, wenn es sich um denselben Mangel oder um die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung handelt und die betreffenden Maßnahmen unter Berücksichtigung des Einzelfalls als konkludentes Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers anzusehen sind (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 05.10.2005 - VII ZR 16/05, Urteil vom 08.07.1987 - VIII ZR 274/86 = IBRRS 2011, 4271; Urteil vom 02.06.1999 - VIII ZR 322/98 = IBRRS 2000, 0756; OLG Celle, Urteil vom 20.06.2015 - 16 U 287/05).*)
3. Wird der Verkäufer im Rahmen eines Garantieauftrags tätig, ist damit nicht konkludent die Erklärung verbunden, für etwaig zukünftig eintretende Mängel eines reparierten Wohnwagens zur Gewährleistung verpflichtet zu sehen. Aus dem Tätigwerden des Verkäufers kann nicht ein Anerkenntnis einer Gewährleistungsverpflichtung im Sinne von § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB angenommen werden kann.*)
VolltextIBRRS 2018, 3643
LG Darmstadt, Urteil vom 24.10.2018 - 23 O 356/17
1. Die Schadensbemessung nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten bildet das Leistungsdefizit im Werkvertragsrecht - vor allem im Baurecht - nicht mehr zutreffend ab und führt häufig zu einer nach allgemeinen (!) schadensrechtlichen Grundsätzen nicht mehr zu rechtfertigenden Überkompensation des Geschädigten.
2. Entgegen der Auffassung des BGH (IBR 2018, 196) erstreckt sich die dort entschiedene Aufgabe der Zulässigkeit des sog. fiktiven Schadensersatzes auf Gutachtenbasis auf sämtliche Sachschadensfälle und damit sowohl auf kauf- oder mietrechtliche Gewährleistung als auch deliktische Ansprüche.*)
VolltextIBRRS 2018, 3400
AG Zeitz, Urteil vom 31.07.2018 - 4 C 94/18
Preise, die im Ergebnis eines abgeschlossenen Vergabeverfahrens für die Beseitigung von Ölspuren auf Fernstraßen in einem Rahmenvertrag vereinbart sind, sind in einem Zivilprozess wegen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall nicht auf ihre wirtschaftliche Angemessenheit hin zu überprüfen.
VolltextIBRRS 2018, 3302
LG Bonn, Urteil vom 22.09.2017 - 1 O 184/16
1. In einem Vergabeverfahren bestehen Rücksichtnahmepflichten des öffentlichen Auftraggebers gegenüber den Bietern, deren Verletzung Schadensersatzansprüche begründen können (Anschluss an BGH, IBR 2011, 534).
2. Die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers wegen der vergaberechtsrechtswidrigen Überwälzung nicht kalkulierbarer Risiken beginnt, wenn der geschädigte Auftragnehmer Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen hat.
3. Kann der Auftragnehmer die Höhe des Schadens noch nicht beziffern, muss er zur Hemmung der Verjährung eine Schadensersatz-Feststellungsklage erheben.
VolltextIBRRS 2018, 3152
BGH, Urteil vom 13.09.2018 - III ZR 294/16
1. Bei einer schuldhaften Fehlleistung des Arztes hat der Patient einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB. Ist die fehlerhafte Leistung des Arztes für den Patienten ohne Interesse und völlig unbrauchbar, besteht der (Mindest-) Schaden des Patienten darin, dass er für eine im Ergebnis unbrauchbare ärztliche Behandlung eine Vergütung zahlen soll. In diesem Fall ist der Schadensersatzanspruch unmittelbar auf Befreiung von der Vergütungspflicht gerichtet ist, wenn weder der Patient noch seine Versicherung bereits bezahlt haben.*)
2. Fehlerhaft eingesetzte Implantate sind objektiv und subjektiv völlig wertlos im Sinne des § 628 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 BGB, wenn es keine dem Patienten zumutbare Behandlungsvariante gibt, die zu einem wenigstens im Wesentlichen den Regeln der zahnärztlichen Kunst entsprechenden Zustand hinreichend sicher führen könnte. Der Umstand, dass der Patient einzelne Implantate als Notmaßnahme zur Vermeidung eines eventuell noch größeren Übels weiterverwendet, ändert nichts an der völligen Unbrauchbarkeit der zahnärztlichen Leistung und dem Entfallen der Vergütungspflicht insgesamt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 29.03.2011 - VI ZR 133/10, NJW 2011, 1674).*)
VolltextIBRRS 2018, 2875
OLG Frankfurt, Gerichtlicher Hinweis vom 30.04.2018 - 8 U 153/17
1. Liegen zur selben Zeit mehrere Hemmungsgründe im Sinne der §§ 203 ff. BGB vor, addieren sich die Hemmungszeiträume nicht; die Überschneidungsphase wird also nicht etwa doppelt gerechnet.*)
2. Parteischriftsätze sind im Anwaltsprozess unbeachtlich, sofern nicht § 78 Abs. 3 ZPO eingreift.*)
Volltext