Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
3421 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 3182![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 210/07
Zur Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten bei Konkurrenzunternehmen, obwohl dem Verkehrsunfallgeschädigten bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges vom Autovermieter Einblick in Preislisten anderer Anbieter gewährt wird.*)
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IBRRS 2008, 3179
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 09.10.2008 - I ZR 126/06
1. Der Schutz für ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster entsteht nach Art. 11, 110a Abs. 5 Satz 2 GGV nur, wenn das Geschmacksmuster der Öffentlichkeit auf dem Territorium der Gemeinschaft erstmals zugänglich gemacht wurde; eine Veröffentlichung außerhalb des Territoriums der Gemeinschaft genügt auch wenn sie den Fachkreisen innerhalb der Gemeinschaft bekannt sein konnte den Anforderungen des Art. 11 GGV nicht.*)
2. Offenbarungshandlungen des Rechtsinhabers außerhalb der Gemeinschaft sind nach Art. 7 GGV neuheitsschädlich, wenn den in der Gemeinschaft tätigen Fachkreisen des betreffenden Wirtschaftszweigs das Geschmacksmuster im normalen Geschäftsverlauf bekannt sein konnte.*)
3. Die für die Gefahr einer Herkunftstäuschung regelmäßig erforderliche Bekanntheit des nachgeahmten Produkts muss ungeachtet der einem Angehörigen eines Verbandslandes der Pariser Verbandsübereinkunft nach Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 PVÜ zukommenden Gleichstellung mit Inländern auf dem inländischen Markt vorliegen; die ausschließliche Bekanntheit des nachgeahmten Produkts im Ausland reicht grundsätzlich nicht aus.*)
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IBRRS 2008, 5080
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Brandenburg, Urteil vom 06.08.2008 - 7 U 232/07
Bittet ein am ursprünglichen Vertrag nicht beteiligtes Unternehmen den Auftragnehmer darum, dass die an eine Schwestergesellschaft ausgestellte Rechnung auf sie umadressiert wird, wird dadurch zum Ausdruck gebracht, dass das Unternehmen die Verbindlichkeit der Schwestergesellschaft als eine eigene behandeln und begleichen will (Schuldbeitritt).
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IBRRS 2008, 3125
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 01.10.2008 - VIII ZR 21/07
Für die Abgrenzung zwischen Netzanschluss und Netzausbau kommt dem Eigentum des Netzbetreibers an einer neu verlegten Anschlussleitung jedenfalls dann keine maßgebliche Bedeutung zu, wenn der Netzbetreiber das Eigentum nicht beansprucht hat, ihm dieses vielmehr ungewollt zugefallen ist.*)
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IBRRS 2008, 3115
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07
1. Mietet ein Verkehrsunfallgeschädigter bei einem Autovermieter ein Ersatzfahrzeug zu einem überhöhten Preis an, ohne sich nach der Höhe der Mietwagenkosten anderweit erkundigt zu haben, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, ein günstigerer Tarif sei ihm nicht zugänglich gewesen.*)
2. Dem Tatrichter steht es im Rahmen des durch § 287 ZPO eingeräumten Schätzungsermessens frei, ob er zur Bestimmung der Höhe erforderlicher Mietwagenkosten auf den Schwacke-Mietpreisspiegel aus dem Jahr 2003 oder aus dem Jahr 2006 zurückgreift. Bedenken gegen eine Schätzgrundlage muss nicht durch Beweiserhebung nachgegangen werden, wenn eine andere geeignete Schätzgrundlage zur Verfügung steht.*)
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IBRRS 2008, 3101
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 02.10.2008 - I ZR 51/06
Der Nachweis, dass eine bilanzierte Diät wirksam in dem Sinne ist, dass sie den besonderen Ernährungserfordernissen der Personen entspricht, für die sie bestimmt ist, ist durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten zu führen. Eine nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellte, in der Fachliteratur veröffentlichte randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie ist für den Wirksamkeitsnachweis grundsätzlich ausreichend.*)
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IBRRS 2008, 3033
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 16.09.2008 - VI ZR 226/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 3032
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 04.03.2008 - VIII ZR 228/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 3014
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008 - 12 U 65/08
Zum Zugang eines Telefax-Schreibens bei „OK“-Vermerk im Sendebericht.*)
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IBRRS 2008, 2890
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.09.2008 - III ZR 212/07
Ergibt sich aus einem Führerschein, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft ausgestellt worden ist, dass der Inhaber, dessen Fahrerlaubnis zuvor in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs entzogen worden ist, seinen Wohnsitz bei Erteilung der Fahrerlaubnis nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte, sind die hiesigen Behörden bei fortbestehenden Eignungszweifeln nicht nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG verpflichtet, die Fahrerlaubnis im Inland anzuerkennen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 26. Juni 2008 verbundene Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 - NJW 2008, 2403).*)
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IBRRS 2008, 2881
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 05.06.2008 - I ZR 96/07
Wird der Name einer bekannten Persönlichkeit ohne deren Einwilligung in einer Werbeanzeige genannt, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Genannten stets der Vorrang gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit des Werbenden zukommt. Vielmehr kann die mit der Namensnennung verbundene Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts hinzunehmen sein, wenn sich die Werbeanzeige einerseits in satirisch-spöttischer Form mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Ereignis auseinandersetzt, an dem der Genannte beteiligt war, und wenn andererseits der Image- oder Werbewert des Genannten durch die Verwendung seines Namens nicht ausgenutzt und nicht der Eindruck erweckt wird, als identifiziere er sich mit dem beworbenen Produkt oder empfehle es.*)
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IBRRS 2008, 2834
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - KVR 36/07
1. Bei der Stromnetzentgeltermittlung kann die Gewerbesteuer gemäß § 8 StromNEV nur kalkulatorisch in Ansatz gebracht werden. Eine Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Gewerbesteuerzahlungen über § 5 Abs. 1 StromNEV ist nicht zulässig.*)
2. Die Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 2 StromNEV ist nicht abschließend. Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie können im Falle gesicherter Erkenntnisse auch mit Planwerten i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 5 Halbs. 2 StromNEV in Ansatz gebracht werden.*)
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IBRRS 2008, 2833
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - KVR 27/07
Erlauben die Verwaltungsvorschriften im Tarifgenehmigungsverfahren einen unterschiedlichen Ansatz der Nutzungsdauer, bezieht sich die Vermutungswirkung des § 32 Abs. 3 Satz 3 StromNEV auf die danach kürzeste Nutzungsdauer.*)
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IBRRS 2008, 2828
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - KVR 35/07
Bei der Stromnetzentgeltermittlung gilt das Verbot von Abschreibungen unter Null auch im Falle der Veräußerung des Netzes; der Erwerber darf deshalb - anders als im Handelsrecht - die kalkulatorische Abschreibung nur für den ursprünglich angesetzten Zeitraum fortführen.*)
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IBRRS 2008, 2827
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - KVR 39/07
1. Mehrerlöse, die ein Netzbetreiber dadurch erzielt hat, dass er bis zur Genehmigung der Netznutzungsentgelte seine ursprünglichen Entgelte beibehalten hat, sind periodenübergreifend auszugleichen.*)
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind bei der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StromNEV zu berücksichtigen.*)
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IBRRS 2008, 2825
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - KVR 42/07
1. Die Vermutungsregelung des § 32 Abs. 3 Satz 3 StromNEV greift auch dann ein, wenn im Abschreibungszeitraum eine dem Betreiber einer vorgelagerten Netzebene erteilte Genehmigung nach der Bundestarifordnung Elektrizität auf den Netzbetreiber erstreckt wurde (sog. Erstreckungsgenehmigung).*)
2. Bei der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 StromNEV (in der bis zum 5. November 2007 geltenden Fassung) ist der die zugelassene Eigenkapitalquote übersteigende Anteil des Eigenkapitals unter Berücksichtigung der Eigenkapitalquote nach § 6 Abs. 2 StromNEV zu ermitteln.
a) Der Landesregulierungsbehörde steht bei der Ermittlung der Höhe kapitalmarktüblicher Zinsen für vergleichbare Kreditaufnahmen i.S. des § 5 Abs. 2 Halbs. 2 StromNEV kein Beurteilungsspielraum zu.
b) Die Höhe des Fremdkapitalzinssatzes kann nach dem auf die letzten zehn abgeschlossenen Kalenderjahre bezogenen Durchschnitt der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Umlaufrenditen festverzinslicher Anleihen der öffentlichen Hand zuzüglich eines angemessenen Risikozuschlags bemessen werden.*)
3. Bei den Netzkosten nach §§ 4 ff. StromNEV kann ein Inflationsausgleich für bereits abgeschriebene, aber weiter genutzte Anlagen nicht angesetzt werden.*)
4. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der kalkulatorischen Gewerbesteuer nach § 8 StromNEV ist die Eigenkapitalverzinsung nach § 7 StromNEV. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außer Ansatz. Zu berücksichtigen ist lediglich die In-sich-Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer nach § 8 Satz 2 StromNEV.*)
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IBRRS 2008, 2818
![Urheber- und Immaterialgüterrecht Urheber- und Immaterialgüterrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, vom 26.09.2006 - X ZR 181/03
Die Vergütungspflicht für Erfindungen des Geschäftsführers gemäß § 612 Abs. 2 BGB besteht nur, wenn im Dienstvertrag mit ihm oder anderweitig keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist. Ein Vergütungsanspruch hängt vom Inhalt der zwischen ihm und der Gesellschaft bestehenden Vereinbarungen ab. Er kann danach in deren Auslegung ausscheiden, wenn der Geschäftsführer gerade mit dem Ziel entgeltlich angestellt wird, persönlich auf Neuerungen hinzuarbeiten, die zu Schutzrechten führen können (Bestätigung von Sen.Urt. v. 11.04.2000 - X ZR 185/97, GRUR 2000, 788 - Gleichstromsteuerschaltung).*)
a) Ob ein Geschäftsführer eine gesonderte Vergütung für die Übertragung seiner Erfindungen auf das von ihm vertretene Unternehmen verlangen kann, bedarf der Feststellung im Einzelfall unter Würdigung aller tatsächlichen Umstände. Dabei streitet weder hierfür noch für das Gegenteil eine tatsächliche Vermutung.*)
b) Bei der Übertragung einer Erfindung durch einen Geschäftsführer ist eine hinsichtlich der Vergütungsregelung bestehende Vertragslücke vorrangig mittels der Regeln über die ergänzende Vertragsauslegung zu schließen. Für diese sind als prägende Umstände maßgeblich vor allem die Ausgestaltung der Stellung des Geschäftsführers, wie Aufgabenkreis und vereinbarte Geschäftsführerbezüge, sowie Umstände und Bedeutung der Erfindung.*)
c) Es ist naheliegend, dass redliche Vertragsparteien bei der Festlegung der Vergütung des Geschäftsführererfinders mangels anderer Anknüpfungspunkte von der üblichen Vergütung eines freien Erfinders ausgehen und daran die Überlegung anknüpfen, ob und in welchem Umfang die Umstände des Einzelfalls davon einen Abschlag angemessen erscheinen lassen.*)
d) Auch bei der Bestimmung der Vergütung des Geschäftsführererfinders im Wege ergänzender Vertragsauslegung sind die Gesichtspunkte zu beachten, die den billigen Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmererfinders im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen herbeiführen. Hierbei ist insbesondere von Bedeutung, ob und in welchem Umfang die Tätigkeit des Geschäftsführers, die zu der Erfindung geführt hat, an ein im Betrieb erkanntes Bedürfnis, dort vorhandene Vorarbeiten oder laufende Projekte anknüpft und ob und inwieweit für die erfinderische Tätigkeit betriebliche Mittel und Einrichtungen benutzt wurden.*)
e) Ein Abschlag gegenüber der Vergütung eines freien Erfinders wird regelmäßig geboten sein, wenn dem Geschäftsführer technische Aufgaben, etwa die Leitung der Forschungs- und Entwicklungsabteilung, übertragen worden sind, während ein Abschlag nicht notwendig zu erfolgen hat, wenn der Geschäftsführer eine rein kaufmännische Funktion hat und ausübt (Fortführung von Sen.Urt. v. 24.10.1989 - X ZR 58/88, GRUR 1990, 193 - Auto-Kindersitz).*)
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IBRRS 2008, 2653
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.07.2008 - VI ZR 274/07
Zur "Harmlosigkeitsgrenze" bei einer Frontalkollision (Fortführung des Senatsurteils vom 28. Januar 2003 VI ZR 139/02 VersR 2003, 474 ff.).*)
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IBRRS 2008, 2569
![Urheber- und Immaterialgüterrecht Urheber- und Immaterialgüterrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 17.07.2008 - I ZR 109/05
1. Kunsthändler i.S. des § 26 UrhG ist jeder, der aus eigenem wirtschaftlichem Interesse an der Veräußerung von Kunstwerken beteiligt ist. Hierzu zählt auch, wer Sammler und Kunstinteressenten beim Kauf und Verkauf von Kunstwerken berät und hierfür eine von der Höhe des Kaufpreises abhängige Provision beansprucht.*)
2. Der Auskunftsanspruch des Künstlers gegen den Kunsthändler oder Versteigerer gemäß § 26 Abs. 4 Satz 1 UrhG (F: 10.11.1972) setzt ebenso wie der Folgerechtsanspruch des Künstlers gegen den Veräußerer gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 UrhG (F: 10.11.1972) voraus, dass die Weiterveräußerung zumindest teilweise im Inland erfolgt ist.*)
3. Unter Weiterveräußerung i.S. des § 26 UrhG ist nicht allein das dingliche Verfügungsgeschäft, sondern das gesamte, das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft ebenso wie das dingliche Verfügungsgeschäft umfassende Veräußerungsgeschäft zu verstehen (im Anschluss an BGHZ 126, 252, 259 - Folgerecht bei Auslandsbezug).*)
4. Bei Unterzeichnung des Kaufvertrags durch einen Vertragspartner im Inland ist der erforderliche Inlandsbezug gegeben.*)
Die Bestimmung des § 167 ZPO ist grundsätzlich auch in den Fällen anwendbar, in denen durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden soll, die auch durch außergerichtliche Geltendmachung gewahrt werden kann (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 11.10.1974 - V ZR 25/73, NJW 1975, 39; Aufgabe von BGH, Urt. v. 10.2.1971 - VIII ZR 208/69, WM 1971, 383, 384 und Urt. v. 21.10.1981 - VIII ZR 212/80, NJW 1982, 172).*)
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IBRRS 2008, 2521
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 234/07
1. Zur Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei einem so genannten Unfallersatztarif (hier: Aufschlag von 15 %).*)
2. Der Schädiger muss darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif nach den konkreten Umständen "ohne weiteres" zugänglich gewesen ist.*)
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IBRRS 2008, 2518
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 15.07.2008 - X ZR 93/07
Bei besonderer Schwere kann ein Ereignis, das zu einem Mangel führt, eine Minderung rechtfertigen, die nicht auf den anteiligen Reisepreis für die Dauer des Ereignisses beschränkt ist.*)
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IBRRS 2008, 2507
![Verbraucherrecht Verbraucherrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 13.03.2008 - I ZR 95/05
1. Für die gesundheitliche Aufklärung i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 4 AMG wichtig sein können Angaben nur dann, wenn sie vollständig sind und die Anwendungsgebiete des Mittels daher auch so wiedergeben, wie sie im Zulassungsbescheid ausgewiesen sind.*)
2. Die Bestimmung des § 3a HWG hat auch schon vor der Anfügung ihres Satzes 2 die Fälle erfasst, in denen sich die Werbung für ein zugelassenes Arzneimittel auf von der Zulassung nicht umfasste Anwendungsgebiete bezieht.*)
3. Aus dem Umstand, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die dem Zulassungsantrag gemäß § 22 Abs. 7 Satz 1 AMG beigefügten Unterlagen weder beanstandet noch zum Anlass für eine Auflage i.S. des § 28 AMG genommen hat, kann der pharmazeutische Unternehmer grundsätzlich nicht schließen, dass die Behörde diese Unterlagen für in heilmittelwerberechtlicher Hinsicht unbedenklich erachtet hat.*)
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IBRRS 2008, 2503
![Wettbewerbsrecht Wettbewerbsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 26.06.2008 - I ZR 221/05
Der Abschluss eines Garantievertrages für die Haltbarkeit einer Sache mit einer Laufzeit von 40 Jahren ist mit den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbar. Die Werbung mit einer solchen Garantie ist nicht wettbewerbswidrig, wenn sie sich auf eine Sache bezieht, die bei normaler Benutzung eine entsprechend lange Lebensdauer hat (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 9.6.1994 I ZR 91/92, GRUR 1994, 830, 831 = WRP 1994, 732 Zielfernrohr).*)
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IBRRS 2008, 2424
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 08.07.2008 - X ZB 1/08
Betrifft die Genehmigung für das Inverkehrbringen für ein Arzneimittel nur einen Einzelwirkstoff, und sei es auch zur Anwendung in Kombination mit den übrigen Wirkstoffen einer Wirkstoffkombination, so kann ein ergänzendes Schutzzertifikat für die Wirkstoffkombination auch dann nicht erteilt werden, wenn das Grundpatent die Wirkstoffkombination schützt.*)
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IBRRS 2008, 2422
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 01.07.2008 - VI ZR 287/07
Zur Darlegungslast des Patienten, der einen pharmazeutischen Unternehmer gemäß § 84 AMG unter dem Gesichtspunkt der Arzneimittelhaftung auf Schadensersatz in Anspruch nimmt.*)
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IBRRS 2008, 2419
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.07.2008 - VI ZR 259/06
Zur Haftung des Gynäkologen für den nach einer erfolglosen Tubensterilisation mittels Tubenligatur und streitiger Elektroagulation entstehenden Schaden.*)
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IBRRS 2008, 2367
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 21.05.2008 - VIII ZR 308/07
1. Die Inbetriebnahme einer Biomasseanlage setzt voraus, dass die Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas technisch betriebsbereit ist.*)
2. Erforderlich dafür ist, dass die Anlage über eine Einrichtung zur Gewinnung und Aufbereitung des jeweiligen Energieträgers verfügt, was bei einer Biogasanlage einen angeschlossenen Fermenter voraussetzt.*)
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IBRRS 2008, 2329
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2008 - 7 U 104/07
Die Frage, welcher Anspruch mit verjährungsunterbrechender Wirkung im Mahnverfahren geltend gemacht wurde, beurteilt sich danach, wie ein objektiver Empfänger die Angaben im Mahnbescheid verstehen musste. Dabei sind auch Schreiben des Gläubigers zu berücksichtigen, auf die im Mahnbescheid Bezug genommen oder in denen dem Schuldner die Einleitung eines Mahnverfahrens angekündigt wurde.*)
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IBRRS 2008, 2306
![Öffentliches Recht Öffentliches Recht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 29.04.2008 - KVR 28/07
1. Entscheidungen, in denen die Regulierungsbehörde durch Festlegungen zum Datenaustausch Bedingungen und Methoden für den Netzzugang festlegt, sind Allgemeinverfügungen.*)
2. Zur Erreichung der Ziele des § 1 Abs. 2 EnWG kann die Regulierungsbehörde auch Festlegungen zum Datenaustausch zwischen dem Netzbetreiber und einer im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG verbundenen Vertriebsorganisation treffen.*)
3. Sofern dies zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs für alle Energieversorger erforderlich und verhältnismäßig ist, ist die Regulierungsbehörde befugt, die Verwendung der bundeseinheitlich festgelegten Netzzugangsprozesse und -formate auch für den Datenaustausch innerhalb eines vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens vorzuschreiben.*)
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IBRRS 2008, 2304
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BGH, Urteil vom 26.06.2008 - I ZR 112/05
Ein Erzeugnis, das aus einem Stoff besteht, der auch bei normaler Ernährung als Abbauprodukt im menschlichen Körper entsteht, ist nicht als Arzneimittel anzusehen, wenn die unmittelbare Aufnahme dieses Stoffes zu keiner gegenüber den Wirkungen bei normaler Nahrungsaufnahme nennenswerten Einflussnahme auf den Stoffwechsel führt (im Anschluss an EuGH GRUR 2008, 271 Knoblauchkapseln).*)
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IBRRS 2008, 2303
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BGH, Urteil vom 02.06.2008 - II ZR 289/07
1. Die bereits im Aufnahmeantrag begründete Verpflichtung eines Vereinsmitglieds, dem Verein (hier: einem Golfclub) neben der Zahlung der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrags ein zinsloses Darlehen zur Steigerung der Attraktivität des Vereins (hier: Ausbau des Platzes von 9 auf 18 Bahnen) zu den im Antrag genannten Konditionen zu gewähren, stellt eine korporationsrechtliche Pflicht nach Art einer "gespaltenen Beitragspflicht" dar. An dem Charakter dieser Pflicht ändert sich nichts dadurch, dass das Mitglied und der Verein nach dem Beitritt über die Darlehensgewährung einen Vertrag schließen.*)
2. Die Verpflichtung zur Erhebung eines Sonderbeitrags in Form eines solchen Darlehens bedarf dem Grunde und in Gestalt der Angabe einer Obergrenze der Höhe nach der Zulassung in der Satzung.*)
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IBRRS 2008, 2295
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BGH, Urteil vom 26.06.2008 - I ZR 61/05
1. Der Begriff des Funktionsarzneimittels erfasst allein diejenigen Erzeugnisse, deren pharmakologische Eigenschaften wissenschaftlich festgestellt wurden und die tatsächlich dazu bestimmt sind, eine ärztliche Diagnose zu erstellen oder physiologische Funktionen wiederherzustellen, zu bessern oder zu beeinflussen (im Anschluss an EuGH GRUR 2008, 271 Tz. 60 und 61 Knoblauchkapseln).*)
2. Ein Erzeugnis, das einen Stoff enthält, der auch mit der normalen Nahrung aufgenommen wird, ist nicht als Arzneimittel anzusehen, wenn durch das Erzeugnis keine gegenüber den Wirkungen bei normaler Nahrungsaufnahme nennenswerte Einflussnahme auf den Stoffwechsel erzielt wird (im Anschluss an EuGH GRUR 2008, 271 Tz. 67 und 68 Knoblauchkapseln).*)
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IBRRS 2008, 2293
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BGH, Urteil vom 03.07.2008 - III ZR 260/07
Es wird daran festgehalten, dass es für den Erlaubnisvorbehalt nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht darauf ankommt, ob der Vertragspartner des Rechtsuchenden sich zur Erfüllung seiner Beratungspflichten eines zugelassenen Rechtsberaters als Erfüllungsgehilfen bedient. Eine verfassungskonforme, in dieser Hinsicht erweiternde Auslegung des Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG kommt nicht in Betracht.*)
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IBRRS 2008, 2242
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OLG Frankfurt, Urteil vom 09.04.2008 - 19 U 280/07
Ein Vertragsverhältnis über Lieferung und Montage einer Einbauküche nach einem auf dem Grundriss der Küche abgestellten Einbauplan unterliegt dem Recht des Werkvertrages.*)
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IBRRS 2008, 2047
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BGH, Urteil vom 10.06.2008 - VI ZR 248/07
Der zeitweilige Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines reinen Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils begründet keinen Anspruch auf abstrakte Nutzungsentschädigung.*)
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IBRRS 2008, 1790
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BGH, Urteil vom 05.06.2008 - III ZR 239/07
1. Das in § 4 Abs. 2a Satz 1 und 2 GOÄ enthaltene Zielleistungsprinzip findet seine Grenze an dem Zweck dieser Bestimmung, eine doppelte Honorierung ärztlicher Leistungen zu vermeiden.*)
2. Die Frage, ob im Sinn des § 4 Abs. 2a Satz 2 GOÄ und des Absatzes 1 Satz 1 und 2 der Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts L einzelne Leistungen methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung sind, kann nicht danach beantwortet werden, ob sie im konkreten Einzelfall nach den Regeln ärztlicher Kunst notwendig sind, damit die Zielleistung erbracht werden kann. Vielmehr sind bei Anlegung eines abstrakt-generellen Maßstabs wegen des abrechnungstechnischen Zwecks dieser Bestimmungen vor allem der Inhalt und systematische Zusammenhang der in Rede stehenden Gebührenpositionen zu beachten und deren Bewertung zu berücksichtigen (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 159, 142 und vom 16. März 2006 III ZR 217/05 - NJW RR 2006, 919).*)
3. Die Dekortikation der Lunge nach Nr. 2975 des Gebührenverzeichnisses ist nicht Bestandteil der in der Nr. 2997 mit Lobektomie und Lungensegmentresektion(en) beschriebenen Zielleistung.*)
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IBRRS 2008, 1763
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OLG Celle, Urteil vom 19.06.2008 - 8 U 80/07
1. Im Einzelfall kann nach sachverständiger Beratung aus dem im Sendebericht eines Faxes enthaltenen „OK“ - Vermerk bezüglich der erfolgreichen Übermittlung auf einen Zugang des Faxes beim Empfänger geschlossen werden. Dem steht auch nicht entgegen, dass der „OK“- Vermerk trotz einer möglichen Fehlerquote von 10 - 15 % bei den übertragenen Pixel-Punkten erfolgt, da die Wahrscheinlichkeit, dass vollständige, für das Verständnis des Textes relevante Textzeilen fehlen, äußerst gering ist.*)
2. Kommt ein Fax mit unvollständigem Inhalt beim Versicherer an, kann er aber den Absender erkennen, so ist er nach Treu und Glauben verpflichtet, den Versicherungsnehmer hierauf hinzuweisen.*)
3. Für den Zugang eines Faxes genügt es, wenn die gesendeten Signale im Empfangsgerät empfangen bzw. gespeichert werden. Auf den Ausdruck des Faxes sowie die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es grundsätzlich nicht an.*)
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IBRRS 2008, 1748
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OLG Koblenz, Urteil vom 14.12.2007 - 10 U 510/04
Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag bei Arbeiten zur Umsetzung von Entwürfen des Auftraggebers zur farbkünstlerischen Wandgestaltung als Voraussetzung für Schadensersatz wegen angeblicher Schlechterfüllung.*)
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IBRRS 2008, 1738
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BGH, Urteil vom 15.05.2008 - III ZR 170/07
Der Anspruch auf Naturalrestitution bei dem Verlust vertretbarer Sachen entfällt, und der Geschädigte ist auf einen Geldausgleich beschränkt, wenn er eine Ersatzbeschaffung selbst vornimmt (hier: Neukauf von Aktien anstelle eines unberechtigt veräußerten Aktienpakets). Es unterliegt nicht der Disposition des Geschädigten zu bestimmen, dass das Deckungsgeschäft nicht zugunsten des Schädigers wirken solle.*)
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IBRRS 2008, 1737
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BGH, Urteil vom 22.04.2008 - VI ZR 83/07
Einer Behörde kann ein Anspruch auf Richtigstellung zustehen, wenn die konkrete Äußerung geeignet ist, die Behörde schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen.*)
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IBRRS 2008, 1732
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BGH, Urteil vom 21.05.2008 - VIII ZR 90/06
Im Falle des § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWKG (2000) kann der Vertragspartner des den Strom beziehenden Energieversorgungsunternehmens von diesem die nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2, § 4 KWKG (2000) geschuldete Vergütung nicht nur dann verlangen, wenn er zugleich Betreiber der den Strom erzeugenden KWK-Anlage ist. Vielmehr kann der Vertragspartner des den Strom beziehenden Energieversorgungsunternehmens, der nicht zugleich Betreiber der den Strom erzeugenden KWK-Anlage ist, von dem Energieversorgungsunternehmen die bezeichnete Vergütung dann verlangen, wenn diese dem Betreiber der KWK-Anlage zufließt, weil der Vertragspartner sowohl hinsichtlich des Betriebs der KWK-Anlage als auch bezüglich des Stromliefervertrages für Rechnung des Anlagenbetreibers handelt (Aufgabe von Senatsurteil vom 14. Juli 2004 VIII ZR 356/03, RdE 2004, 300 = ZNER 2004, 272, unter II 3 c aa, Leitsatz a).*)
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IBRRS 2008, 1616
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BGH, Urteil vom 22.04.2008 - VI ZR 237/07
Der Geschädigte kann auch nach einer vollständigen und fachgerechten Reparatur zum Ausgleich eines Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigt, Reparaturkosten im Regelfall nur verlangen, wenn er das Fahrzeug nach dem Unfall sechs Monate weiter nutzt.*)
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IBRRS 2008, 1614
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BGH, Beschluss vom 29.04.2008 - KVR 30/07
Werden die Aufgaben der Regulierungsbehörde nach § 54 Abs. 2 EnWG von der Landesregulierungsbehörde wahrgenommen, ist für die örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts nach § 75 Abs. 4 EnWG deren Sitz maßgeblich, auch wenn sich das betreffende Land für die Wahrnehmung der in seine Zuständigkeit fallenden Regulierungsaufgabe im Wege der Organleihe der Bundesnetzagentur bedient.*)
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IBRRS 2008, 1607
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 17.04.2008 - RiZ(R) 3/07
Bei der in einem anhängigen Gerichtsverfahren prozessleitend zur Vorbereitung einer richterlichen Entscheidung angeordneten Aktenversendung an das Landesjustizministerium muss der Richter nicht den Dienstweg einhalten.*)
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IBRRS 2008, 1601
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BGH, Urteil vom 29.04.2008 - KZR 2/07
1. Die Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas bildet sachlich einen eigenen Markt; ein einheitlicher Markt für Wärmeenergie besteht nicht (Bestätigung von BGHZ 151, 274, 282 - Fernwärme für Börnsen).*)
2. Um die Billigkeit einer Erhöhung des Gaspreises darzulegen, muss der Gasversorger nicht dartun, dass er mit der Erhöhung eine bestehende marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht.*)
3. Auch im Individualprozess ist eine mehrdeutige Allgemeine Geschäftsbedingung im \"kundenfeindlichsten\" Sinne auszulegen, wenn diese Auslegung zur Unwirksamkeit der Klausel führt und dies dem Kunden günstiger ist.*)
4. Eine Klausel in einem Gassondervertrag, die den Gasversorger berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch seinen Vorlieferanten erfolgt, benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam.*)
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IBRRS 2008, 1514
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BGH, Beschluss vom 11.03.2008 - X ZR 49/07
Ansprüche auf Ausgleichszahlungen gemäß Art. 7 EGV 261/2004 können nicht gegen den Reiseveranstalter, sondern nur gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen geltend gemacht werden.*)
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IBRRS 2008, 1508
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BGH, Urteil vom 13.03.2008 - III ZR 282/07
Die Kondiktionssperre des § 817 Satz 2 BGB entfällt nicht nur bei Bereicherungsansprüchen, die sich gegen die Initiatoren eines \"Schenkkreises\" richten, sondern allgemein bei allen Zuwendungen im Rahmen derartiger Kreise, ohne dass es auf eine einzelfallbezogene Prüfung der Geschäftsgewandtheit und Erfahrenheit des betroffenen Gebers oder Empfängers ankommt (Fortführung des Senatsurteils vom 10. November 2005 - III ZR 72/05 = NJW 2006, 45).*)
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IBRRS 2008, 1505
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.03.2008 - VI ZR 7/07
Zur Zulässigkeit der Bezeichnung von Milchprodukten als \"Gen-Milch\".*)
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IBRRS 2008, 1496
![Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.04.2008 - VI ZR 49/07
Steht ein Arbeitslosengeldempfänger infolge einer Körperverletzung dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, und bezieht er statt des Arbeitslosengeldes im Sinne der §§ 117 ff. SGB III a.F. \"Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit\" im Sinne des § 126 Abs. 1 Satz 1 SGB III, so entsteht ihm wegen des Wegfalls seines bisherigen Anspruchs bei normativer Betrachtungsweise ein Erwerbsschaden. In entsprechendem Umfang geht sein Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger gemäß § 116 Abs. 1 Satz 1, Abs. 10 SGB X auf die Bundesagentur für Arbeit über (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 90, 334).*)
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IBRRS 2008, 1480
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 26.03.2008 - X ZR 70/06
1. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Zeitpunkt der Kündigung.
2. Die Kündigung muss innerhalb angemessener Frist erfolgen, nachdem der Kündigende vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
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