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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3421 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IBRRS 2008, 1436
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Deliktsrecht - Fiktive Abrechnung von geschätzten Reparaturkosten

BGH, Urteil vom 29.04.2008 - VI ZR 220/07

Ein Unfallgeschädigter kann (fiktiv) die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der Regel nur abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzt und zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher (teil-) reparieren lässt (im Anschluss an Senat, BGHZ 154, 395 ff.; 168, 43 ff.).*)

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IBRRS 2008, 1174
Mit Beitrag
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Wertersatz für Nutzung, wenn Kaufsache mangelhaft?

EuGH, Urteil vom 17.04.2008 - Rs. C-404/06

Art. 3 ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die dem Verkäufer, wenn er ein vertragswidriges Verbrauchsgut geliefert hat, gestattet, vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des vertragswidrigen Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch durch ein neues Verbrauchsgut zu verlangen.*)

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IBRRS 2008, 1169
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Deliktsrecht - Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Mietwagenkosten

BGH, Urteil vom 11.03.2008 - VI ZR 164/07

1. Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf nur der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken.*)

2. Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Mietwagenkosten ist grundsätzlich das Preisniveau an dem Ort maßgebend, an dem das Fahrzeug angemietet und übernommen wird.*)

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IBRRS 2008, 1163
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Delikstrecht - Haftung eines minderjährigen Kindes

BGH, Beschluss vom 11.03.2008 - VI ZR 75/07

Fährt ein Kind mit einem Fahrrad gegen ein mit geöffneten hinteren Türen am Fahrbahnrand stehendes Fahrzeug, entfällt seine Haftung nach § 828 Abs. 2 BGB.*)

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IBRRS 2008, 1162
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Unfallwagen

BGH, Urteil vom 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

1. Zur Auslegung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler.*)

2. Die "Pflichtverletzung", die in der Lieferung eines Gebrauchtwagens mit dem unbehebbaren Mangel der Eigenschaft als Unfallwagen liegt, ist im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB unerheblich, wenn sich der Mangel allein in einem merkantilen Minderwert des Fahrzeugs auswirkt und dieser weniger als 1% des Kaufpreises beträgt (im Anschluss an die Senatsurteile vom 14. September 2005 - VIII ZR 363/04, WM 2005, 2293, unter B II 2, und vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53, unter II 2).*)

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IBRRS 2008, 1158
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Rechtzeitigkeit von Zahlungen durch Banküberweisung

EuGH, Urteil vom 03.04.2008 - Rs. C-306/06

Art. 3 Abs. 1 Buchst. c Ziff. ii Zahlungsverzugsrichtlinie 00/35/EG ist dahin auszulegen, dass bei einer Zahlung durch Banküberweisung der geschuldete Betrag dem Konto des Gläubigers rechtzeitig gutgeschrieben sein muss, wenn das Entstehen von Verzugszinsen vermieden oder beendet werden soll.*)

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IBRRS 2008, 1137
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - OK-Vermerk: Kein Anscheinsbeweis für Telefax-Eingang

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.03.2008 - 4 U 132/07

Auch beim heutigen Stand der Technik bleibt es dabei, dass ein "OK-Vermerk" auf dem Sendebericht des Faxgerätes keinen Anscheinsbeweis für den Eingang des Telefaxes beim Empfänger rechtfertigt.

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IBRRS 2008, 1128
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Kenntnis der Nichtschuld und Anfechtbarkeit

BGH, Urteil vom 13.02.2008 - VIII ZR 208/07

§ 814 BGB ist unanwendbar, wenn das Rechtsgeschäft, zu dessen Erfüllung geleistet worden ist, nur von dem Empfänger der Leistung angefochten werden kann und dieser sein Anfechtungsrecht im Zeitpunkt der Leistung (noch) nicht ausgeübt hat.*)

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IBRRS 2008, 1124
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers

BGH, Urteil vom 08.01.2008 - VI ZR 118/06

Ist ein grober Behandlungsfehler (hier: Hygienefehler bei intraartikulärer Injektion) festgestellt, muss der Arzt beweisen, dass die Schädigung des Patienten nicht auf dem Behandlungsfehler beruht, sondern durch eine hyperergisch-allergische Entzündungsreaktion verursacht ist.*)

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IBRRS 2008, 1120
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

BGH, Urteil vom 20.02.2008 - VIII ZR 334/06

Übernimmt der Kraftfahrzeughändler bei einem Kaufvertrag über ein Neufahrzeug einen Gebrauchtwagen des Käufers und löst dafür den für den Gebrauchtwagen noch laufenden Kredit durch Zahlung eines Betrages an die Bank ab, der über dem vereinbarten Wert des Altfahrzeugs liegt, so liegt im Regelfall kein gesonderter Kaufvertrag über den Gebrauchtwagen, sondern ein einheitlicher Kaufvertrag vor. Vereinbaren die Vertragsparteien in einem solchen Fall die Rückabwicklung des Kaufvertrages, so kann der Käufer Rückzahlung des Kaufpreises für das Neufahrzeug sowie Rückübereignung des Gebrauchtwagens, der Händler dagegen Rückübereignung des Neufahrzeugs sowie Wertersatz für die von ihm abgelöste Kreditverbindlichkeit des Käufers verlangen (Fortführung der Rechtsprechung zur Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens in BGHZ 46, 338 ff.; 89, 126 ff.; 128, 111 ff.; Senatsurteil vom 30. Oktober 2002 - VIII ZR 119/02, NJW 2003, 505).*)

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IBRRS 2008, 1116
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Informationsdeliktshaftung wegen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität

BGH, Urteil vom 07.01.2008 - II ZR 68/06

Zur haftungsbegründenden Kausalität fehlerhafter Ad-hoc-Publizität auf dem Sekundärmarkt und falscher Prospektangaben im Bereich des Primärmarktes für den Willensentschluss des Anlegers (vgl. Sen.Urt. v. 7. Januar 2008 - II ZR 229/05, z.V.b.).*)

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IBRRS 2008, 1110
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Fahrzeugbrand: Betriebsgefahr?

BGH, Urteil vom 27.11.2007 - VI ZR 210/06

Allein durch das vorsätzliche Inbrandsetzen eines ordnungsgemäß auf einem Parkplatz abgestellten Kraftfahrzeuges verwirklicht sich nicht dessen Betriebsgefahr im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG bei einem Übergreifen des Brandes auf ein anderes Kraftfahrzeug. Hinzukommen muss vielmehr, dass der Brand oder dessen Übergreifen in einem ursächlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht.*)

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IBRRS 2008, 1107
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Selbsteinspeisung

BGH, Urteil vom 09.01.2008 - VIII ZR 50/07

Die in § 3 Abs. 2 KWKG 2000 vorgesehene Gleichstellung des sog. Selbsteinspeisers mit einem sonst vergütungspflichtigen Netzbetreiber gebietet es nicht, von der dort ausgesprochenen Verweisung die Einschränkung des § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 KWKG 2000 auszunehmen und die vertraglichen Lieferbeziehungen zu einem Energieversorgungsunternehmen außer Betracht zu lassen, das sich zur Abnahme dieses Stroms verpflichtet hat. Bei derartigen Lieferbeziehungen richtet sich der Vergütungsanspruch des Betreibers der KWK-Anlage nach § 3 Abs. 1 KWKG 2000 gegen den vertraglich gebundenen Abnehmer. Dieser Vergütungsanspruch schließt einen zusätzlichen Anspruch des Anlagenbetreibers auf Belastungsausgleich gegen den \"vorgelagerten\" Netzbetreiber gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 KWKG 2000 aus.*)

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IBRRS 2008, 1102
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vereinsrecht - Entschädigung für aufgewendete Arbeitskraft bei Ehrenamt?

BGH, Beschluss vom 03.12.2007 - II ZR 22/07

Haben nach der Satzung eines gemeinnützigen Vereins die Vorstandsmitglieder ihre Vorstandstätigkeit ehrenamtlich auszuüben und sieht die Satzung die Möglichkeit einer Vergütung für die aufgewendete Arbeitszeit und Arbeitskraft nicht ausdrücklich vor, sind die an ein Vorstandsmitglied als Entschädigung für aufgewendete Arbeitszeit und Arbeitskraft geleisteten Zahlungen satzungswidrig.*)

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IBRRS 2008, 1083
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Nichtige Vollmacht wg. Verstoß gg. Rechtsberatungsgesetz

BGH, Urteil vom 26.02.2008 - XI ZR 74/06

1. Ist die Vollmacht des Treuhänders eines Steuersparmodells wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig, kann sich der Verkäufer des Modells auch dann gegenüber dem Käufer auf den Gutglaubensschutz nach §§ 171, 172 BGB berufen, wenn er das Erwerbsmodell initiiert und konzipiert sowie den Treuhänder ausgesucht hat.*)

2. Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 HWiG kommt auch dann in Betracht, wenn die Haustürsituation nicht bei Vertragsabschluss, sondern nur bei dessen Anbahnung vorgelegen hat.*)

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IBRRS 2008, 1030
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Morbus Sudeck als Sekundärschaden

BGH, Urteil vom 12.02.2008 - VI ZR 221/06

Wenn ein Morbus Sudeck nach dem Klagevortrag infolge einer ärztlichen Fehlbehandlung und der damit hervorgerufenen Gesundheitsbeeinträchtigung eingetreten ist, behauptet der Kläger insoweit einen Sekundärschaden. Für den Nachweis des Ursachenzusammenhangs zwischen der Fehlbehandlung und dem Morbus Sudeck gilt in diesem Fall der Maßstab des § 287 ZPO (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 4. November 2003 - VI ZR 28/03 - VersR 2004, 118).*)

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IBRRS 2008, 1025
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Wer ist Betreiber einer Anlage?

BGH, Urteil vom 13.02.2008 - VIII ZR 280/05

Zu der Frage, wer bei der Finanzierung einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage mittels einer Fondslösung der Betreiber der Anlage ist, dem im Falle des § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWKG (2000) die Vergütung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2, § 4 KWKG (2000) zusteht.*)

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IBRRS 2008, 0966
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht

BGH, Beschluss vom 15.11.2007 - IX ZR 122/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0958
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Beteiligte?

BGH, Beschluss vom 13.11.2007 - KVR 32/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0954
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht

BGH, Beschluss vom 12.11.2007 - II ZR 259/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0877
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Pferdekauf: Beweislast für Mangel?

BGH, Beschluss vom 05.02.2008 - VIII ZR 94/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0826
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht

BGH, Urteil vom 07.11.2006 - X ZR 18/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0786
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Angewiesensein auf sofortige Weiterfahrt des Unfallgeschädigten

BGH, Urteil vom 19.02.2008 - VI ZR 32/07

Ist unstreitig, dass ein Verkehrsunfallgeschädigter nach dem Unfall auf die sofortige Weiterfahrt mit einem Mietfahrzeug angewiesen war, darf der Tatrichter die auf Ersatz der Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif gerichtete Klage nicht mit der Begründung abweisen, dieser Vortrag sei schon im Hinblick auf die Notwendigkeit der Inanspruchnahme eines Mietwagens unsubstantiiert, weil auch die vorübergehende Inanspruchnahme eines Taxis sowie eine Rücksprache mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers in Betracht gekommen seien.*)

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IBRRS 2008, 0776
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Bemessung des Landesblindengeldes

BGH, Urteil vom 12.02.2008 - VI ZR 154/07

Die Tatsache, dass das Landesblindengeld in Niedersachsen für das Jahr 2004 von monatlich 510 ¤ auf 409 ¤ reduziert wurde, es dann zwei Jahre nicht bezahlt wurde und seine Zahlung ab Januar 2007 nur noch in Höhe von 220 ¤ monatlich erfolgt, rechtfertigt keine Anpassung eines umfassenden und vorbehaltslosen Abfindungsvergleichs wegen einer Veränderung der Vertragsgrundlage oder einer erheblichen Äquivalenzstörung, wenn der verkehrsunfallbedingt erblindete Geschädigte mit einem Betrag von 750.000 DM abgefunden wurde, nach seiner unfallbedingten Frühpensionierung eine monatliche Pension von 1.400 ¤ bezieht und durch die Aufnahme eines neuen Berufs weitere Einkünfte erzielt.*)

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IBRRS 2008, 0680
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht

BGH, Beschluss vom 26.10.2006 - BLw 19/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0617
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht

BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - VI ZR 7/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0601
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Abfindungsansprüche nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

BGH, Beschluss vom 20.07.2006 - BLw 13/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0565
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Haftung der BRD für Verbindlichkeiten der DDR?

BGH, Urteil vom 07.02.2008 - III ZR 90/07

1. Die Bundesrepublik Deutschland haftet nicht kraft Gesamtrechtsnachfolge für Verbindlichkeiten der Nationalen Volksarmee der DDR nach dem Gesetz über die Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik.*)

2. Eine solche Einstandspflicht ergibt sich auch nicht aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Einigungsvertrag aufgrund der Übernahme von Vermögensgegenständen der NVA.*)

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IBRRS 2008, 0555
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schiffsbau: Wo ist Nachbesserung zu erbringen?

BGH, Urteil vom 08.01.2008 - X ZR 97/05

Fehlen anderweitige Absprachen der Parteien, ist im Zweifel die Nachbesserung dort zu erbringen, wo das nachzubessernde Werk sich vertragsgemäß befindet.*)

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IBRRS 2008, 0493
ImmobilienImmobilien
Gutgläubiger Erwerb von Gaststätteninventar

OLG Koblenz, Urteil vom 21.02.2008 - 5 U 1103/07

Veräußert der Gaststättenpächter Inventar, das an eine Bank sicherungsübereignet ist, unbefugt an einen Dritten, wird dessen gutgläubiger Eigentumserwerb nicht dadurch gehindert, dass ein Bankmitarbeiter zuvor in einem Gespräch aller Beteiligten von „unseren Einrichtungsgegenständen“ gesprochen hat, wenn diese Erklärung mehrdeutig war.

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IBRRS 2008, 0491
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Verbrauchserfassungsgeräte: Unangemessen lange Laufzeit

BGH, Urteil vom 19.12.2007 - XII ZR 61/05

1. Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern benachteiligt eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Laufzeit von zehn Jahren einen Mieter von Verbrauchserfassungsgeräten unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.*)

2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kaufvertrages über entsprechende Erfassungsgeräte, die es dem Verkäufer bei Zahlungsverzug gestattet, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Geräte bis zur Kaufpreiszahlung vorläufig wieder zurückzunehmen, widerspricht dem wesentlichen Grundgedanken des § 449 Abs. 2 BGB und ist im Rechtsverkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2008, 0469
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Voraussetzungen des selbständigen Schuldversprechens

BGH, Urteil vom 14.01.2008 - II ZR 245/06

1. Ein selbständiges Schuldversprechen im Sinne von § 780 BGB setzt voraus, dass die mit ihm übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, das heißt von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen gelöst und allein auf den im Versprechen zum Ausdruck gekommenen Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll.*)

2. Erklärt ein Vorstandsmitglied eines Vereins, er werde für die dem Verein durch den pflichtwidrigen Abschluss von Trainerverträgen entstehenden Kosten persönlich einstehen, soweit sie nicht durch Sponsorengelder und Werbung aufgebracht werden könnten, handelt es sich nicht um eine unentgeltliche, sondern causa societatis bzw. zur Abwendung nahe liegender Schadensersatzansprüche eingegangene Verpflichtung.*)

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IBRRS 2008, 0468
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Minderung bei arglistig verschwiegenem Mangel

BGH, Urteil vom 09.01.2008 - VIII ZR 210/06

Der Käufer ist im Regelfall berechtigt, den Kaufpreis sofort - ohne vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung - zu mindern, wenn der Verkäufer ihm einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig verschwiegen hat (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - V ZR 249/05, NJW 2007, 835). In einem solchen Fall ist die für die Beseitigung eines Mangels erforderliche Vertrauensgrundlage in der Regel auch dann beschädigt, wenn die Mangelbeseitigung durch einen vom Verkäufer zu beauftragenden Dritten vorzunehmen ist.*)

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IBRRS 2008, 0467
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Sperrung von Telefonkarten ohne Gültigkeitsvermerk

BGH, Urteil vom 24.01.2008 - III ZR 79/07

1. Im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung kann dem Herausgeber von nicht mit einem Gültigkeitsvermerk versehenen Telefonkarten das Recht eingeräumt werden, diese nachträglich zu sperren.*)

2. Bei der Ausübung dieses Leistungsbestimmungsrechts muss er einem Interesse von Telefonkartensammlern an einer unbeschränkten Gültigkeit der Telefonkarten nicht Rechnung tragen.*)

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IBRRS 2008, 0465
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Abgrenzung zwischen Netzanschluss- und Netzausbaumaßnahmen

BGH, Urteil vom 28.11.2007 - VIII ZR 306/04

1. Für die Abgrenzung zwischen Netzanschluss- und Netzausbaumaßnahmen kommt es darauf an, wo der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt zwischen der stromerzeugenden Anlage und dem für die allgemeine Versorgung bestimmten Netz liegt, dessen Betreiber zum Anschluss der Anlage und zur Abnahme des Stroms verpflichtet ist.*)

2. Der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt kann auch dann im Bereich eines Mittelspannungsnetzes liegen, wenn das Grundstück, auf dem sich die neu anzuschließende Anlage befindet, über einen Anschluss an ein Niederspannungsnetz verfügt und über diesen Anschluss bereits Strom aus einer anderen Anlage in Niederspannung eingespeist wird.*)

3. Bei den Kosten für den Bau einer Trafostation, die erforderlich ist, um die (weitere) stromerzeugende Anlage an einem - dem technisch und wirtschaftlich günstigsten - Verknüpfungspunkt auf der Mittelspannungsebene anzuschließen, handelt es sich um Anschlusskosten im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 EEG.*)

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IBRRS 2008, 0464
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Ersatz von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung

BGH, Urteil vom 18.12.2007 - VI ZR 278/06

Ein Anspruch auf Ersatz von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung kann auch bestehen, wenn ein zum Unfallzeitpunkt rentenversicherungspflichtiger Geschädigter, der seinen früheren Beruf nicht mehr ausüben kann, eine Tätigkeit als Beamter aufnimmt.*)

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IBRRS 2008, 0454
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Haftung des eingetragenen Vereins

BGH, Urteil vom 10.12.2007 - II ZR 239/05

1. Für die Verbindlichkeiten des eingetragenen Vereins haftet regelmäßig nur dieser selbst und nicht die hinter ihm stehenden Vereinsmitglieder.*)

2. Eine Durchbrechung dieses Trennungsgrundsatzes ist nur ausnahmsweise dann zulässig, wenn die Ausnutzung der rechtlichen Verschiedenheit zwischen der juristischen Person und den hinter ihr stehenden natürlichen Personen rechtsmissbräuchlich ist (sog. Durchgriffshaftung).*)

3. Bei einer zweckwidrigen Überschreitung des Nebenzweckprivilegs durch wirtschaftliche Betätigung des eingetragenen Idealvereins sind die gesetzlichen Sanktionen der Amtslöschung gemäß §§ 159, 142 FGG und der behördlichen Entziehung der Rechtsfähigkeit nach § 43 Abs. 2 BGB sowie der durch sie bewirkte mittelbare Zwang zu dessen Auflösung oder Umwandlung nach derzeitiger Gesetzeslage grundsätzlich zum Schutz des Rechtsverkehrs ausreichend.*)

4. Für die zusätzliche Sanktion einer (rückwirkenden) persönlichen Durchgriffshaftung der Mitglieder des eingetragenen Idealvereins wegen Duldung bzw. Nichtverhinderung einer Überschreitung des Nebenzweckprivilegs ist - schon wegen Fehlens einer regelungsbedürftigen Gesetzeslücke - kein Raum.*)

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IBRRS 2008, 0383
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Wirksamkeit eines Partnervermittlungsvertrags

BGH, Urteil vom 17.01.2008 - III ZR 239/06

1. Ein aufgrund des Inserats eines Vermittlungsinstituts mit einer tatsächlich nicht vermittlungsbereiten Person (Lockvogelangebot) zustande gekommener Partnervermittlungsvertrag ist grundsätzlich nicht sittenwidrig im Sinne des § 138 BGB. Er kann aber nach § 123 BGB anfechtbar sein.*)

2. Weder aus § 656 BGB noch aus der den Kunden eines Partnervermittlungsunternehmens geschuldeten Diskretion folgt die Unzulässigkeit einer Zeugenvernehmung des in der Anzeige Beschriebenen über die Behauptung eines Lockvogelangebots.*)

3. Die Weigerung der nicht beweispflichtigen Partei, Namen und Anschrift eines nur ihr bekannten Zeugen mitzuteilen, kann nicht als Verletzung sekundärer Darlegungslast, sondern lediglich als Beweisvereitelung im Rahmen des § 286 ZPO gewürdigt werden.*)

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IBRRS 2008, 0382
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Anspruch auf Zinsen bei unerlaubter Handlung?

BGH, Urteil vom 26.11.2007 - II ZR 167/06

Wer durch eine unerlaubte Handlung dazu bestimmt wird, Geld zu überweisen, kann vom Schädiger eine Verzinsung nach § 849 BGB beanspruchen.*)

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IBRRS 2008, 0379
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Auskunft nach § 260 Abs. 1 BGB

BGH, Beschluss vom 28.11.2007 - XII ZB 225/05

Eine Auskunft nach § 260 Abs. 1 BGB erfordert eine eigene und schriftlich verkörperte Erklärung des Schuldners, die jedoch nicht die gesetzliche Schriftform i.S. des § 126 BGB erfüllen muss und auch durch einen Boten, z.B. einen Rechtsanwalt, an den Gläubiger übermittelt werden darf. *)

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IBRRS 2008, 0378
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Verpflichtung nach Rechtsscheingrundsätzen?

BGH, Urteil vom 18.12.2007 - X ZR 137/04

Sofern bei Vertragsschluss nicht weitere Umstände vorliegen, führt allein der Umstand, dass innerhalb eines Franchisesystems Marken oder sonstige Kennzeichen einheitlich als Bestandteil zur Bildung von weitere Bestandteile enthaltenden Firmen oder sonstigen geschäftlichen Bezeichnungen verwendet werden, nicht zur Verpflichtung des Franchisegebers oder anderer Franchisenehmer nach Rechtsscheingrundsätzen.*)

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IBRRS 2008, 0372
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Versandhandel mit Arzneimitteln

BGH, Urteil vom 20.12.2007 - I ZR 205/04

1. Im Rahmen des § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Fall 1 AMG ist nicht allein die in Deutschland und in dem anderen Mitgliedstaat jeweils gegebene Gesetzeslage, sondern die jeweilige Rechtslage im Blick auf die tatsächlich bestehenden Sicherheitsstandards miteinander zu vergleichen.*)

2. Der Umstand, dass das niederländische Recht den Versandhandel mit Arzneimitteln nicht von der Führung einer Präsenzapotheke abhängig macht, kann einem Versandhandelsunternehmen, das eine Präsenzapotheke in den Niederlanden nach den dort bestehenden Bestimmungen betreibt, nicht entgegengehalten werden.*)

3. Die Veröffentlichung einer Übersicht zum Versandhandel mit Arzneimitteln nach § 73 Abs. 1 Satz 3 AMG bindet die Gerichte insoweit, als sie Feststellungen dazu enthält, dass in bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen.*)

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IBRRS 2008, 0367
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen?

BGH, Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 246/06

Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.*)

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IBRRS 2008, 0334
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verjährungseinrede in der Berufung verspätet?

BGH, Beschluss vom 04.12.2007 - XI ZR 144/06

Dem Großen Senat für Zivilsachen wird folgende Frage vorgelegt: Ist die erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Verjährungseinrede auch dann nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 3 ZPO zuzulassen, wenn die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Prozessparteien unstreitig sind?

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IBRRS 2008, 0309
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Leistung durch Vertreter des Wahlarztes?

BGH, Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07

1. Klauseln in einer formularmäßigen Wahlleistungsvereinbarung, durch die die einem Wahlarzt obliegende Leistung im Fall seiner Verhinderung durch einen Vertreter erbracht werden darf, sind nur wirksam, wenn sie auf die Fälle beschränkt sind, in denen die Verhinderung im Zeitpunkt des Abschlusses der Wahlleistungsvereinbarung nicht bereits feststeht und wenn als Vertreter der namentlich benannte ständige ärztliche Vertreter im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 3 und 4, § 5 Abs. 5 GOÄ bestimmt ist.*)

2. Wird eine Stellvertretervereinbarung im Wege der Individualabrede geschlossen, bestehen gegenüber dem Patienten besondere Aufklärungspflichten, bei deren Verletzung dem Honoraranspruch des Wahlarztes der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegensteht.*)

3. Danach ist der Patient so früh wie möglich über die Verhinderung des Wahlarztes zu unterrichten und ihm das Angebot zu unterbreiten, dass an dessen Stelle ein bestimmter Vertreter zu den vereinbarten Bedingungen die wahlärztlichen Leistungen erbringt. Weiter ist der Patient über die alternative Option zu unterrichten, auf die Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen zu verzichten und sich ohne Zuzahlung von dem jeweils diensthabenden Arzt behandeln zu lassen. Ist die jeweilige Maßnahme bis zum Ende der Verhinderung des Wahlarztes verschiebbar, ist dem Patienten auch dies zur Wahl zu stellen.*)

4. Die Vertretervereinbarung unterliegt der Schriftform.*)

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IBRRS 2008, 0306
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Zivilrecht - Auseinanderfallen von Anspruchsentstehung & Fälligkeit: Verjährung?

BGH, Urteil vom 06.12.2007 - III ZR 146/07

1. Auf nach dem 1. Januar 2002 entstandene Ansprüche aus einem Schuldverhältnis, das vor diesem Stichtag unter der Geltung des alten Verjährungsrechts begründet wurde, finden die neuen Verjährungsvorschriften nach Art. 229 § 6 EGBGB zumindest analog Anwendung.*)

2. § 193 BGB ist entsprechend auf Verjährungsfristen anwendbar.*)

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IBRRS 2008, 0284
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Verkäufert bessert unerheblichen Mangel nicht nach: Rücktritt?

OLG Koblenz, Urteil vom 24.01.2008 - 5 U 684/07

1. Die Betriebsanleitung eines Pkw. muss den deutlichen Hinweis enthalten, dass es zur Vermeidung von Plattstellen der Reifen (Höhenschlag) erforderlich ist, den Luftdruck deutlich zu erhöhen, wenn das Fahrzeug für längere Zeit auf den belasteten Reifen abgestellt wird.

2. Bei geringfügigen Strukturierungen der Oberfläche eines Fahrzeugslacks (Orangenhaut) an nicht ohne weiteres einsehbaren Stellen handelt es sich nicht um einen Sachmangel.

3. Ein unerheblicher Fahrzeugmangel (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB) berechtigt selbst dann nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der Verkäufer sich weigert, seiner Beseitigungspflicht nachzukommen.

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IBRRS 2008, 0266
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Schadensrecht - Vermögensschaden wegen Nutzungsausfalls?

BGH, Urteil vom 28.11.2007 - VIII ZR 16/07

1. Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag wird ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung auch insoweit nicht ausgeschlossen, als es um den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens geht, der dadurch entstanden ist, dass dem Käufer infolge des Mangels der Kaufsache deren Nutzung entgeht; dies gilt auch für einen infolge der Rückgabe der mangelhaften Sache entstandenen Nutzungsausfall.*)

2. Bei der Feststellung, ob dem Käufer durch die (aufgrund des Rücktritts erfolgte) Rückgabe der mangelhaften Sache ein Vermögensschaden wegen Nutzungsausfalls entstanden ist, sind die vermögensmäßigen Folgen des Rücktritts nach den allgemeinen Regeln zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2008, 0262
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Schadensrecht - Schadensersatz aus einem Kauf von Erdreich

BGH, Urteil vom 07.11.2007 - VIII ZR 314/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0256
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Schadensrecht - Pflichten bei Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs

BGH, Urteil vom 20.11.2007 - VI ZR 8/07

Die besonderen Pflichten des § 10 Satz 1 StVO gelten für den Fahrer, der einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, auch dann, wenn das Zeichen 326 (Ende) nicht unmittelbar im Bereich der Einmündung oder Kreuzung, sondern einige Meter davor aufgestellt ist. Entscheidend ist, ob das Einfahren in eine andere Straße bei objektiver Betrachtung noch als Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs im Sinne des § 10 StVO erscheint. Dies ist in der Regel zu bejahen, wenn das Zeichen 326 nicht mehr als 30 m vor der Einmündung oder Kreuzung aufgestellt ist und keine konkreten Anhaltspunkte eine abweichende Beurteilung rechtfertigen.*)

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