Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 0680BGH, Beschluss vom 26.10.2006 - BLw 19/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0617
BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - VI ZR 7/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0601
BGH, Beschluss vom 20.07.2006 - BLw 13/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0565
BGH, Urteil vom 07.02.2008 - III ZR 90/07
1. Die Bundesrepublik Deutschland haftet nicht kraft Gesamtrechtsnachfolge für Verbindlichkeiten der Nationalen Volksarmee der DDR nach dem Gesetz über die Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik.*)
2. Eine solche Einstandspflicht ergibt sich auch nicht aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Einigungsvertrag aufgrund der Übernahme von Vermögensgegenständen der NVA.*)
VolltextIBRRS 2008, 0555
BGH, Urteil vom 08.01.2008 - X ZR 97/05
Fehlen anderweitige Absprachen der Parteien, ist im Zweifel die Nachbesserung dort zu erbringen, wo das nachzubessernde Werk sich vertragsgemäß befindet.*)
VolltextIBRRS 2008, 0493
OLG Koblenz, Urteil vom 21.02.2008 - 5 U 1103/07
Veräußert der Gaststättenpächter Inventar, das an eine Bank sicherungsübereignet ist, unbefugt an einen Dritten, wird dessen gutgläubiger Eigentumserwerb nicht dadurch gehindert, dass ein Bankmitarbeiter zuvor in einem Gespräch aller Beteiligten von „unseren Einrichtungsgegenständen“ gesprochen hat, wenn diese Erklärung mehrdeutig war.
VolltextIBRRS 2008, 0491
BGH, Urteil vom 19.12.2007 - XII ZR 61/05
1. Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern benachteiligt eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Laufzeit von zehn Jahren einen Mieter von Verbrauchserfassungsgeräten unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.*)
2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kaufvertrages über entsprechende Erfassungsgeräte, die es dem Verkäufer bei Zahlungsverzug gestattet, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Geräte bis zur Kaufpreiszahlung vorläufig wieder zurückzunehmen, widerspricht dem wesentlichen Grundgedanken des § 449 Abs. 2 BGB und ist im Rechtsverkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2008, 0469
BGH, Urteil vom 14.01.2008 - II ZR 245/06
1. Ein selbständiges Schuldversprechen im Sinne von § 780 BGB setzt voraus, dass die mit ihm übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, das heißt von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen gelöst und allein auf den im Versprechen zum Ausdruck gekommenen Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll.*)
2. Erklärt ein Vorstandsmitglied eines Vereins, er werde für die dem Verein durch den pflichtwidrigen Abschluss von Trainerverträgen entstehenden Kosten persönlich einstehen, soweit sie nicht durch Sponsorengelder und Werbung aufgebracht werden könnten, handelt es sich nicht um eine unentgeltliche, sondern causa societatis bzw. zur Abwendung nahe liegender Schadensersatzansprüche eingegangene Verpflichtung.*)
VolltextIBRRS 2008, 0468
BGH, Urteil vom 09.01.2008 - VIII ZR 210/06
Der Käufer ist im Regelfall berechtigt, den Kaufpreis sofort - ohne vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung - zu mindern, wenn der Verkäufer ihm einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig verschwiegen hat (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - V ZR 249/05, NJW 2007, 835). In einem solchen Fall ist die für die Beseitigung eines Mangels erforderliche Vertrauensgrundlage in der Regel auch dann beschädigt, wenn die Mangelbeseitigung durch einen vom Verkäufer zu beauftragenden Dritten vorzunehmen ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 0467
BGH, Urteil vom 24.01.2008 - III ZR 79/07
1. Im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung kann dem Herausgeber von nicht mit einem Gültigkeitsvermerk versehenen Telefonkarten das Recht eingeräumt werden, diese nachträglich zu sperren.*)
2. Bei der Ausübung dieses Leistungsbestimmungsrechts muss er einem Interesse von Telefonkartensammlern an einer unbeschränkten Gültigkeit der Telefonkarten nicht Rechnung tragen.*)
VolltextIBRRS 2008, 0465
BGH, Urteil vom 28.11.2007 - VIII ZR 306/04
1. Für die Abgrenzung zwischen Netzanschluss- und Netzausbaumaßnahmen kommt es darauf an, wo der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt zwischen der stromerzeugenden Anlage und dem für die allgemeine Versorgung bestimmten Netz liegt, dessen Betreiber zum Anschluss der Anlage und zur Abnahme des Stroms verpflichtet ist.*)
2. Der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt kann auch dann im Bereich eines Mittelspannungsnetzes liegen, wenn das Grundstück, auf dem sich die neu anzuschließende Anlage befindet, über einen Anschluss an ein Niederspannungsnetz verfügt und über diesen Anschluss bereits Strom aus einer anderen Anlage in Niederspannung eingespeist wird.*)
3. Bei den Kosten für den Bau einer Trafostation, die erforderlich ist, um die (weitere) stromerzeugende Anlage an einem - dem technisch und wirtschaftlich günstigsten - Verknüpfungspunkt auf der Mittelspannungsebene anzuschließen, handelt es sich um Anschlusskosten im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 EEG.*)
VolltextIBRRS 2008, 0464
BGH, Urteil vom 18.12.2007 - VI ZR 278/06
Ein Anspruch auf Ersatz von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung kann auch bestehen, wenn ein zum Unfallzeitpunkt rentenversicherungspflichtiger Geschädigter, der seinen früheren Beruf nicht mehr ausüben kann, eine Tätigkeit als Beamter aufnimmt.*)
VolltextIBRRS 2008, 0454
BGH, Urteil vom 10.12.2007 - II ZR 239/05
1. Für die Verbindlichkeiten des eingetragenen Vereins haftet regelmäßig nur dieser selbst und nicht die hinter ihm stehenden Vereinsmitglieder.*)
2. Eine Durchbrechung dieses Trennungsgrundsatzes ist nur ausnahmsweise dann zulässig, wenn die Ausnutzung der rechtlichen Verschiedenheit zwischen der juristischen Person und den hinter ihr stehenden natürlichen Personen rechtsmissbräuchlich ist (sog. Durchgriffshaftung).*)
3. Bei einer zweckwidrigen Überschreitung des Nebenzweckprivilegs durch wirtschaftliche Betätigung des eingetragenen Idealvereins sind die gesetzlichen Sanktionen der Amtslöschung gemäß §§ 159, 142 FGG und der behördlichen Entziehung der Rechtsfähigkeit nach § 43 Abs. 2 BGB sowie der durch sie bewirkte mittelbare Zwang zu dessen Auflösung oder Umwandlung nach derzeitiger Gesetzeslage grundsätzlich zum Schutz des Rechtsverkehrs ausreichend.*)
4. Für die zusätzliche Sanktion einer (rückwirkenden) persönlichen Durchgriffshaftung der Mitglieder des eingetragenen Idealvereins wegen Duldung bzw. Nichtverhinderung einer Überschreitung des Nebenzweckprivilegs ist - schon wegen Fehlens einer regelungsbedürftigen Gesetzeslücke - kein Raum.*)
VolltextIBRRS 2008, 0383
BGH, Urteil vom 17.01.2008 - III ZR 239/06
1. Ein aufgrund des Inserats eines Vermittlungsinstituts mit einer tatsächlich nicht vermittlungsbereiten Person (Lockvogelangebot) zustande gekommener Partnervermittlungsvertrag ist grundsätzlich nicht sittenwidrig im Sinne des § 138 BGB. Er kann aber nach § 123 BGB anfechtbar sein.*)
2. Weder aus § 656 BGB noch aus der den Kunden eines Partnervermittlungsunternehmens geschuldeten Diskretion folgt die Unzulässigkeit einer Zeugenvernehmung des in der Anzeige Beschriebenen über die Behauptung eines Lockvogelangebots.*)
3. Die Weigerung der nicht beweispflichtigen Partei, Namen und Anschrift eines nur ihr bekannten Zeugen mitzuteilen, kann nicht als Verletzung sekundärer Darlegungslast, sondern lediglich als Beweisvereitelung im Rahmen des § 286 ZPO gewürdigt werden.*)
VolltextIBRRS 2008, 0382
BGH, Urteil vom 26.11.2007 - II ZR 167/06
Wer durch eine unerlaubte Handlung dazu bestimmt wird, Geld zu überweisen, kann vom Schädiger eine Verzinsung nach § 849 BGB beanspruchen.*)
VolltextIBRRS 2008, 0379
BGH, Beschluss vom 28.11.2007 - XII ZB 225/05
Eine Auskunft nach § 260 Abs. 1 BGB erfordert eine eigene und schriftlich verkörperte Erklärung des Schuldners, die jedoch nicht die gesetzliche Schriftform i.S. des § 126 BGB erfüllen muss und auch durch einen Boten, z.B. einen Rechtsanwalt, an den Gläubiger übermittelt werden darf. *)
VolltextIBRRS 2008, 0378
BGH, Urteil vom 18.12.2007 - X ZR 137/04
Sofern bei Vertragsschluss nicht weitere Umstände vorliegen, führt allein der Umstand, dass innerhalb eines Franchisesystems Marken oder sonstige Kennzeichen einheitlich als Bestandteil zur Bildung von weitere Bestandteile enthaltenden Firmen oder sonstigen geschäftlichen Bezeichnungen verwendet werden, nicht zur Verpflichtung des Franchisegebers oder anderer Franchisenehmer nach Rechtsscheingrundsätzen.*)
VolltextIBRRS 2008, 0372
BGH, Urteil vom 20.12.2007 - I ZR 205/04
1. Im Rahmen des § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Fall 1 AMG ist nicht allein die in Deutschland und in dem anderen Mitgliedstaat jeweils gegebene Gesetzeslage, sondern die jeweilige Rechtslage im Blick auf die tatsächlich bestehenden Sicherheitsstandards miteinander zu vergleichen.*)
2. Der Umstand, dass das niederländische Recht den Versandhandel mit Arzneimitteln nicht von der Führung einer Präsenzapotheke abhängig macht, kann einem Versandhandelsunternehmen, das eine Präsenzapotheke in den Niederlanden nach den dort bestehenden Bestimmungen betreibt, nicht entgegengehalten werden.*)
3. Die Veröffentlichung einer Übersicht zum Versandhandel mit Arzneimitteln nach § 73 Abs. 1 Satz 3 AMG bindet die Gerichte insoweit, als sie Feststellungen dazu enthält, dass in bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen.*)
VolltextIBRRS 2008, 0367
BGH, Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 246/06
Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.*)
VolltextIBRRS 2008, 0334
BGH, Beschluss vom 04.12.2007 - XI ZR 144/06
Dem Großen Senat für Zivilsachen wird folgende Frage vorgelegt: Ist die erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Verjährungseinrede auch dann nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 3 ZPO zuzulassen, wenn die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Prozessparteien unstreitig sind?
VolltextIBRRS 2008, 0309
BGH, Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07
1. Klauseln in einer formularmäßigen Wahlleistungsvereinbarung, durch die die einem Wahlarzt obliegende Leistung im Fall seiner Verhinderung durch einen Vertreter erbracht werden darf, sind nur wirksam, wenn sie auf die Fälle beschränkt sind, in denen die Verhinderung im Zeitpunkt des Abschlusses der Wahlleistungsvereinbarung nicht bereits feststeht und wenn als Vertreter der namentlich benannte ständige ärztliche Vertreter im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 3 und 4, § 5 Abs. 5 GOÄ bestimmt ist.*)
2. Wird eine Stellvertretervereinbarung im Wege der Individualabrede geschlossen, bestehen gegenüber dem Patienten besondere Aufklärungspflichten, bei deren Verletzung dem Honoraranspruch des Wahlarztes der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegensteht.*)
3. Danach ist der Patient so früh wie möglich über die Verhinderung des Wahlarztes zu unterrichten und ihm das Angebot zu unterbreiten, dass an dessen Stelle ein bestimmter Vertreter zu den vereinbarten Bedingungen die wahlärztlichen Leistungen erbringt. Weiter ist der Patient über die alternative Option zu unterrichten, auf die Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen zu verzichten und sich ohne Zuzahlung von dem jeweils diensthabenden Arzt behandeln zu lassen. Ist die jeweilige Maßnahme bis zum Ende der Verhinderung des Wahlarztes verschiebbar, ist dem Patienten auch dies zur Wahl zu stellen.*)
4. Die Vertretervereinbarung unterliegt der Schriftform.*)
VolltextIBRRS 2008, 0306
BGH, Urteil vom 06.12.2007 - III ZR 146/07
1. Auf nach dem 1. Januar 2002 entstandene Ansprüche aus einem Schuldverhältnis, das vor diesem Stichtag unter der Geltung des alten Verjährungsrechts begründet wurde, finden die neuen Verjährungsvorschriften nach Art. 229 § 6 EGBGB zumindest analog Anwendung.*)
2. § 193 BGB ist entsprechend auf Verjährungsfristen anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2008, 0284
OLG Koblenz, Urteil vom 24.01.2008 - 5 U 684/07
1. Die Betriebsanleitung eines Pkw. muss den deutlichen Hinweis enthalten, dass es zur Vermeidung von Plattstellen der Reifen (Höhenschlag) erforderlich ist, den Luftdruck deutlich zu erhöhen, wenn das Fahrzeug für längere Zeit auf den belasteten Reifen abgestellt wird.
2. Bei geringfügigen Strukturierungen der Oberfläche eines Fahrzeugslacks (Orangenhaut) an nicht ohne weiteres einsehbaren Stellen handelt es sich nicht um einen Sachmangel.
3. Ein unerheblicher Fahrzeugmangel (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB) berechtigt selbst dann nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der Verkäufer sich weigert, seiner Beseitigungspflicht nachzukommen.
VolltextIBRRS 2008, 0266
BGH, Urteil vom 28.11.2007 - VIII ZR 16/07
1. Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag wird ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung auch insoweit nicht ausgeschlossen, als es um den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens geht, der dadurch entstanden ist, dass dem Käufer infolge des Mangels der Kaufsache deren Nutzung entgeht; dies gilt auch für einen infolge der Rückgabe der mangelhaften Sache entstandenen Nutzungsausfall.*)
2. Bei der Feststellung, ob dem Käufer durch die (aufgrund des Rücktritts erfolgte) Rückgabe der mangelhaften Sache ein Vermögensschaden wegen Nutzungsausfalls entstanden ist, sind die vermögensmäßigen Folgen des Rücktritts nach den allgemeinen Regeln zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2008, 0262
BGH, Urteil vom 07.11.2007 - VIII ZR 314/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0256
BGH, Urteil vom 20.11.2007 - VI ZR 8/07
Die besonderen Pflichten des § 10 Satz 1 StVO gelten für den Fahrer, der einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, auch dann, wenn das Zeichen 326 (Ende) nicht unmittelbar im Bereich der Einmündung oder Kreuzung, sondern einige Meter davor aufgestellt ist. Entscheidend ist, ob das Einfahren in eine andere Straße bei objektiver Betrachtung noch als Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs im Sinne des § 10 StVO erscheint. Dies ist in der Regel zu bejahen, wenn das Zeichen 326 nicht mehr als 30 m vor der Einmündung oder Kreuzung aufgestellt ist und keine konkreten Anhaltspunkte eine abweichende Beurteilung rechtfertigen.*)
VolltextIBRRS 2008, 0247
BGH, Urteil vom 04.12.2007 - VI ZR 241/06
Steht nach Beschädigung eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs dem Geschädigten ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung und werden ihm die Kosten für dessen Anmietung erstattet, so kann ihm eine Nutzungsentschädigung schon mangels eines fühlbaren wirtschaftlichen Nachteils nicht zugebilligt werden.*)
VolltextIBRRS 2008, 0180
BGH, Urteil vom 20.11.2007 - VI ZR 244/06
Die für die Bindungswirkung nach § 108 SGB VII erforderliche Beteiligung des betroffenen Dritten setzt voraus, dass dieser in Kenntnis des Verfahrens und dessen Auswirkungen auf seine eigene rechtliche Position darüber entscheiden kann, ob er an dem sozialrechtlichen Verfahren teilnehmen will oder nicht.*)
VolltextIBRRS 2008, 0172
BGH, Urteil vom 18.12.2007 - VI ZR 62/07
Dem Geschädigten kann über den vom Sachverständigen veranschlagten Zeitraum hinaus bis zur Lieferung des bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeugs Nutzungsausfallentschädigung zuzubilligen sein, soweit diese die wirtschaftlichen Nachteile, die durch den Ankauf und Wiederverkauf eines Zwischenfahrzeugs zusätzlich entstehen würden, nicht wesentlich übersteigt.*)
VolltextIBRRS 2008, 0076
BGH, Urteil vom 27.11.2007 - VI ZR 56/07
Der Geschädigte kann zum Ausgleich eines Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% übersteigt, Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) auch bei vollständiger und fachgerechter Reparatur im Regelfall nur verlangen, wenn er das Fahrzeug nach dem Unfall sechs Monate weiter nutzt (im Anschluss an das Urteil vom 13. November 2007 - VI ZR 89/07 - z.V.b.).*)
VolltextIBRRS 2008, 0039
BGH, Urteil vom 06.11.2007 - VI ZR 182/06
Der Umstand, dass sich der Geschädigte erfolglos um die Rückzahlung einer Geldanlage bemüht hat, führt auch dann nicht zu der für den Beginn der Verjährung erforderlichen Kenntnis von den Tatbestandsmerkmalen der schädigenden Handlung (hier: Betrug, § 263 StGB), wenn der Geschädigte vermutet, dass das Geld nicht in der vereinbarten Anlageform verwendet worden ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 0036
BGH, Urteil vom 30.10.2007 - VI ZR 132/06
1. Bei mehreren Schädigungshandlungen trifft den Verteidiger für jede einzelne die Beweislast, dass die Voraussetzungen einer Notwehrlage vorlagen.*)
2. Ist streitig, welche Schadensfolgen die einzelnen Verletzungshandlungen nach sich gezogen haben, und sind nur einige dieser Handlungen durch Notwehr gerechtfertigt, muss der Geschädigte beweisen, dass gerade die Verletzungshandlung für die Entstehung seines Schadens ursächlich war, deretwegen sich der Verteidiger nicht auf Notwehr berufen kann.*)
VolltextIBRRS 2008, 0018
BGH, Urteil vom 13.11.2007 - VI ZR 89/07
1. Der Geschädigte, der Ersatz des Reparaturaufwands über dem Wiederbeschaffungswert verlangt, bringt sein für den Zuschlag von bis zu 30% ausschlaggebendes Integritätsinteresse regelmäßig dadurch hinreichend zum Ausdruck, dass er das Fahrzeug nach der Reparatur für einen längeren Zeitraum nutzt.*)
2. Im Regelfall wird hierfür ein Zeitraum von sechs Monaten anzunehmen sein, wenn nicht besondere Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen.*)
VolltextIBRRS 2008, 0015
BGH, Urteil vom 16.10.2007 - VI ZR 227/06
1. Für den Forderungsübergang gemäß §§ 5 OEG, 81a BVG ist nicht Voraussetzung, dass der Leistungsberechtigte einen Versorgungsantrag stellt.*)
2. Für die Kenntnis von dem Rechtsübergang genügt grundsätzlich die Kenntnis von Tatsachen, nach denen mit Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zu rechnen ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 0009
BGH, Beschluss vom 22.11.2007 - III ZR 9/07
1. Eine Spielbank hat auch bei Automatenspielsälen eine generelle Kontrollpflicht, die den Zutritt von antragsgemäß gesperrten Spielern verhindern soll (Fortführung von BGHZ 165, 276).*)
2. Bis zum Bekanntwerden des Senatsurteils BGHZ 165, 276 durfte die Spielbank nach dem früheren Stand der Rechtsprechung (BGHZ 131, 136) jedoch annehmen, dass eine derartige generelle Kontrollpflicht nicht bestehe. Sie befand sich insoweit in einem entschuldbaren Rechtsirrtum.*)
VolltextIBRRS 2008, 0007
BGH, Urteil vom 16.10.2007 - VI ZR 173/06
Im Verhältnis der Eisenbahnbetriebsunternehmer zueinander ist die Versperrung des Fahrwegs allein dem Risikobereich des Eisenbahninfrastrukturunternehmens zuzurechnen.*)
VolltextOnline seit 2007
IBRRS 2007, 5022BGH, Beschluss vom 16.10.2007 - VI ZR 229/06
Ein Arzt im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst kann bei differentialdiagnostischen Anzeichen für eine coronare Herzerkrankung (hier: einen akuten Herzinfarkt) zur Befunderhebung (Ausschlussdiagnostik) und damit zur Einweisung des Patienten in ein Krankenhaus verpflichtet sein.*)
VolltextIBRRS 2007, 5020
BGH, Urteil vom 06.11.2007 - VI ZR 220/06
Der Haftungsausschluss nach § 8 Nr. 3 StVG gilt nicht für Kosten, die anlässlich eines Verkehrsunfalls dadurch entstehen, dass die beförderte Sache beseitigt werden muss, weil sie eine andere beeinträchtigt.*)
VolltextIBRRS 2007, 5012
BGH, Urteil vom 08.11.2007 - III ZR 54/07
Es stellt keinen Fehlgebrauch des Ermessens dar, wenn der Arzt persönlich-ärztliche und medizinisch-technische Leistungen durchschnittlicher Schwierigkeit mit dem jeweiligen Höchstsatz der Regelspanne, also dem 2,3fachen bzw. dem 1,8fachen des Gebührensatzes, abrechnet.*)
VolltextIBRRS 2007, 5009
BGH, Urteil vom 10.10.2007 - VIII ZR 330/06
1. Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist.*)
2. Zur Abgrenzung zwischen einem "Bagatellschaden" und einem Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB.*)
3. Ein Fahrzeug, das einen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist, ist auch dann nicht frei von Sachmängeln im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, wenn es nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 5008
BGH, Urteil vom 08.11.2007 - III ZR 102/07
Entgeltforderungen für die Erbringung, Vermittlung und Vermarktung von sogenannten Telefonsexdienstleistungen kann seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) nicht mehr mit Erfolg der Einwand der Sittenwidrigkeit entgegengehalten werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 4985
OLG Koblenz, Urteil vom 18.12.2006 - 12 U 1230/03
Die Schlechterfüllung eines Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrags lässt den Vergütungsanspruch unberührt. Nur wenn die Leistung völlig unbrauchbar ist, kann gegenüber dem Honoraranspruch die Einrede des nicht erfüllten Vertrags eingreifen; ein Rückzahlungsanspruch nach erfolgter Honorarzahlung ergibt sich daraus aber meist nicht. § 656 BGB ist auf Partnerschaftsvermittlungsdienstverträge entsprechend anzuwenden. Er schließt Rückzahlungsforderungen weitgehend aus. Der Zweck der Regelung besteht im Schutz der Privat- und Imtimsphäre der Kunden des Partnerschaftsvermittlers vor einer Offenlegung ihrer Bemühungen um die Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Hilfe eines kommerziellen Vermittlers. Das von dem Kunden eines Partnervermittlungsinstituts geleistete Honorar kann vor diesem Hintergrund allenfalls dann zurückgefordert werden, wenn der Vermittler überhaupt keine Leistungen erbracht hat oder wenn die bisherigen Leistungen des Partnerschaftsvermittlers für den Kunden in einer ohne Berührung der Persönlichkeitssphäre Dritter aufklärbaren Weise völlig wertlos gewesen sind. Das sind sie nicht schon dann, wenn sie von dem Kunden aufgrund seiner subjektiven Bewertung als mangelhaft qualifiziert werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 4923
BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - BLw 8/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4922
BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - BLw 14/07
Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.*)
VolltextIBRRS 2007, 4904
BGH, Urteil vom 15.10.2007 - II ZR 136/06
1. Der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB entsteht nicht erst mit der Befriedigung des Gläubigers, sondern als Befreiungsanspruch bereits mit der Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses.*)
2. Besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass ein Gesellschafter bürgerlichen Rechts von einem Gesellschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird, kann er von seinem im Innenverhältnis allein verpflichteten Mitgesellschafter Befreiung verlangen, wenn der Gesellschaft frei verfügbare Mittel zur Erfüllung der Gesellschaftsschuld nicht zur Verfügung stehen.*)
3. Die Pflicht zur Freistellung umfasst auch die Verpflichtung, unbegründete Ansprüche von dem Freistellungsgläubiger abzuwehren.*)
VolltextIBRRS 2007, 4894
BGH, Urteil vom 24.09.2007 - II ZR 91/06
1. Die Erhebung einer einmaligen Umlage von Mitgliedern eines eingetragenen Vereins bedarf der Zulassung in der Satzung nicht nur dem Grunde, sondern auch zumindest in Gestalt der Angabe einer Obergrenze der Höhe nach.*)
2. Unter engen Voraussetzungen, wenn die Umlageerhebung für den Fortbestand des Vereins unabweisbar notwendig und dem einzelnen Mitglied unter Berücksichtigung seiner schutzwürdigen Belange zumutbar ist, kann eine einmalige Umlage auch ohne satzungsmäßige Festlegung einer Obergrenze wirksam beschlossen werden. Das Vereinsmitglied, das die Zahlung der Umlage vermeiden will, hat ein Recht zum Austritt aus dem Verein, das es im Interesse des Vereins in angemessener Zeit ausüben muss.*)
VolltextIBRRS 2007, 4893
BGH, Urteil vom 16.10.2007 - VI ZR 42/07
Lässt ein achtjähriges Kind auf dem Bürgersteig sein Fahrrad los, damit es von alleine weiterrollt, und rollt das führungslose Fahrrad auf die Fahrbahn gegen das zu diesem Zeitpunkt vorbeifahrende Kraftfahrzeug, so handelt es sich um einen Unfall mit einem Kraftfahrzeug im Sinne des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB n.F., der zu einer Haftungsprivilegierung des Kindes führt.*)
VolltextIBRRS 2007, 4880
BGH, Beschluss vom 31.10.2007 - III ZR 298/05
Beruht die Annahme einer Schutzwirkung auf einer Verlautbarung im Emissionsprospekt, wonach der angekündigte Prospektprüfungsbericht "nach Fertigstellung den von den Vertriebspartnern vorgeschlagenen ernsthaften Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt" wird, ist zur Inanspruchnahme einer solchen Schutzwirkung regelmäßig erforderlich, dass der Anleger den Bericht vor seiner Anlageentscheidung anfordert und von dessen Inhalt Kenntnis nimmt (Fortführung des Senatsurteils vom 14. Juni 2007 - III ZR 300/05 - WM 2007, 1507).*)
VolltextIBRRS 2007, 4831
BGH, Urteil vom 25.10.2007 - III ZR 91/07
Die Übersendung einer Rechnung mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den Gläubiger vermag ohne die erforderliche Belehrung des Verbrauchers (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB) einen Verzug des Schuldners nicht zu begründen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4819
BGH, Urteil vom 19.09.2007 - VIII ZR 141/06
1. Fällt eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern unter eine Verbotsnorm des § 309 BGB, so ist dies ein Indiz dafür, dass sie auch im Falle der Verwendung gegenüber Unternehmern zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, es sei denn, sie kann wegen der besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverkehrs ausnahmsweise als angemessen angesehen werden (im Anschluss an BGHZ 90, 273, 278, zu § 11 AGBG).*)
2. Eine umfassende Freizeichnung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), nach der die Haftung des Klauselverwenders auch für Körper- und Gesundheitsschäden (§ 309 Nr. 7 Buchst. a BGB) und für sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden (§ 309 Nr. 7 Buchst. b BGB) ausgeschlossen ist, ist nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern ebenso im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders unwirksam.*)
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