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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3421 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IBRRS 2008, 0247
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung: Nachteil?

BGH, Urteil vom 04.12.2007 - VI ZR 241/06

Steht nach Beschädigung eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs dem Geschädigten ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung und werden ihm die Kosten für dessen Anmietung erstattet, so kann ihm eine Nutzungsentschädigung schon mangels eines fühlbaren wirtschaftlichen Nachteils nicht zugebilligt werden.*)

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IBRRS 2008, 0180
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Bindungswirkung nach § 108 SGB VII

BGH, Urteil vom 20.11.2007 - VI ZR 244/06

Die für die Bindungswirkung nach § 108 SGB VII erforderliche Beteiligung des betroffenen Dritten setzt voraus, dass dieser in Kenntnis des Verfahrens und dessen Auswirkungen auf seine eigene rechtliche Position darüber entscheiden kann, ob er an dem sozialrechtlichen Verfahren teilnehmen will oder nicht.*)

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IBRRS 2008, 0172
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Nutzungsausfallentschädigung über veranschlagten Zeitraum hinaus

BGH, Urteil vom 18.12.2007 - VI ZR 62/07

Dem Geschädigten kann über den vom Sachverständigen veranschlagten Zeitraum hinaus bis zur Lieferung des bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeugs Nutzungsausfallentschädigung zuzubilligen sein, soweit diese die wirtschaftlichen Nachteile, die durch den Ankauf und Wiederverkauf eines Zwischenfahrzeugs zusätzlich entstehen würden, nicht wesentlich übersteigt.*)

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IBRRS 2008, 0076
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Ausgleich für Fahrzeugschaden

BGH, Urteil vom 27.11.2007 - VI ZR 56/07

Der Geschädigte kann zum Ausgleich eines Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% übersteigt, Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) auch bei vollständiger und fachgerechter Reparatur im Regelfall nur verlangen, wenn er das Fahrzeug nach dem Unfall sechs Monate weiter nutzt (im Anschluss an das Urteil vom 13. November 2007 - VI ZR 89/07 - z.V.b.).*)

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IBRRS 2008, 0039
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Anlagerecht - Verjährungsbeginn durch erfolgloses Bemühen d. Rückzahlung?

BGH, Urteil vom 06.11.2007 - VI ZR 182/06

Der Umstand, dass sich der Geschädigte erfolglos um die Rückzahlung einer Geldanlage bemüht hat, führt auch dann nicht zu der für den Beginn der Verjährung erforderlichen Kenntnis von den Tatbestandsmerkmalen der schädigenden Handlung (hier: Betrug, § 263 StGB), wenn der Geschädigte vermutet, dass das Geld nicht in der vereinbarten Anlageform verwendet worden ist.*)

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IBRRS 2008, 0036
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Beweislast des Verteidigers bei Notwehrlage

BGH, Urteil vom 30.10.2007 - VI ZR 132/06

1. Bei mehreren Schädigungshandlungen trifft den Verteidiger für jede einzelne die Beweislast, dass die Voraussetzungen einer Notwehrlage vorlagen.*)

2. Ist streitig, welche Schadensfolgen die einzelnen Verletzungshandlungen nach sich gezogen haben, und sind nur einige dieser Handlungen durch Notwehr gerechtfertigt, muss der Geschädigte beweisen, dass gerade die Verletzungshandlung für die Entstehung seines Schadens ursächlich war, deretwegen sich der Verteidiger nicht auf Notwehr berufen kann.*)

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IBRRS 2008, 0018
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Integritätsinteresse durch Nutzung des Fahrzeugs nach Reparatur

BGH, Urteil vom 13.11.2007 - VI ZR 89/07

1. Der Geschädigte, der Ersatz des Reparaturaufwands über dem Wiederbeschaffungswert verlangt, bringt sein für den Zuschlag von bis zu 30% ausschlaggebendes Integritätsinteresse regelmäßig dadurch hinreichend zum Ausdruck, dass er das Fahrzeug nach der Reparatur für einen längeren Zeitraum nutzt.*)

2. Im Regelfall wird hierfür ein Zeitraum von sechs Monaten anzunehmen sein, wenn nicht besondere Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen.*)

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IBRRS 2008, 0015
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Forderungsübergang nach dem Opferentschädigungsgesetz

BGH, Urteil vom 16.10.2007 - VI ZR 227/06

1. Für den Forderungsübergang gemäß §§ 5 OEG, 81a BVG ist nicht Voraussetzung, dass der Leistungsberechtigte einen Versorgungsantrag stellt.*)

2. Für die Kenntnis von dem Rechtsübergang genügt grundsätzlich die Kenntnis von Tatsachen, nach denen mit Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zu rechnen ist.*)

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IBRRS 2008, 0009
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Kontrollpflicht der Spielbank bei Automatenspielsälen!

BGH, Beschluss vom 22.11.2007 - III ZR 9/07

1. Eine Spielbank hat auch bei Automatenspielsälen eine generelle Kontrollpflicht, die den Zutritt von antragsgemäß gesperrten Spielern verhindern soll (Fortführung von BGHZ 165, 276).*)

2. Bis zum Bekanntwerden des Senatsurteils BGHZ 165, 276 durfte die Spielbank nach dem früheren Stand der Rechtsprechung (BGHZ 131, 136) jedoch annehmen, dass eine derartige generelle Kontrollpflicht nicht bestehe. Sie befand sich insoweit in einem entschuldbaren Rechtsirrtum.*)

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IBRRS 2008, 0007
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Eisenbahn: Versperrung des Fahrwegs

BGH, Urteil vom 16.10.2007 - VI ZR 173/06

Im Verhältnis der Eisenbahnbetriebsunternehmer zueinander ist die Versperrung des Fahrwegs allein dem Risikobereich des Eisenbahninfrastrukturunternehmens zuzurechnen.*)

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Online seit 2007

IBRRS 2007, 5022
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Verpflichtung zur Einweisung in ein Krankenhaus?

BGH, Beschluss vom 16.10.2007 - VI ZR 229/06

Ein Arzt im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst kann bei differentialdiagnostischen Anzeichen für eine coronare Herzerkrankung (hier: einen akuten Herzinfarkt) zur Befunderhebung (Ausschlussdiagnostik) und damit zur Einweisung des Patienten in ein Krankenhaus verpflichtet sein.*)

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IBRRS 2007, 5020
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht -Kosten für Beseitigung von beförderter Sache: Haftungsausschluss?

BGH, Urteil vom 06.11.2007 - VI ZR 220/06

Der Haftungsausschluss nach § 8 Nr. 3 StVG gilt nicht für Kosten, die anlässlich eines Verkehrsunfalls dadurch entstehen, dass die beförderte Sache beseitigt werden muss, weil sie eine andere beeinträchtigt.*)

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IBRRS 2007, 5012
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Berechnung des Arzthonorars

BGH, Urteil vom 08.11.2007 - III ZR 54/07

Es stellt keinen Fehlgebrauch des Ermessens dar, wenn der Arzt persönlich-ärztliche und medizinisch-technische Leistungen durchschnittlicher Schwierigkeit mit dem jeweiligen Höchstsatz der Regelspanne, also dem 2,3fachen bzw. dem 1,8fachen des Gebührensatzes, abrechnet.*)

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IBRRS 2007, 5009
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Gebrauchtwagenkauf: Mangel wegen Unfall?

BGH, Urteil vom 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

1. Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist.*)

2. Zur Abgrenzung zwischen einem "Bagatellschaden" und einem Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB.*)

3. Ein Fahrzeug, das einen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist, ist auch dann nicht frei von Sachmängeln im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, wenn es nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist.*)

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IBRRS 2007, 5008
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Vertrag über Telefonsexdienstleistungen nicht sittenwidrig!

BGH, Urteil vom 08.11.2007 - III ZR 102/07

Entgeltforderungen für die Erbringung, Vermittlung und Vermarktung von sogenannten Telefonsexdienstleistungen kann seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) nicht mehr mit Erfolg der Einwand der Sittenwidrigkeit entgegengehalten werden.*)

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IBRRS 2007, 4985
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Schlechterfüllung eines Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrages

OLG Koblenz, Urteil vom 18.12.2006 - 12 U 1230/03

Die Schlechterfüllung eines Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrags lässt den Vergütungsanspruch unberührt. Nur wenn die Leistung völlig unbrauchbar ist, kann gegenüber dem Honoraranspruch die Einrede des nicht erfüllten Vertrags eingreifen; ein Rückzahlungsanspruch nach erfolgter Honorarzahlung ergibt sich daraus aber meist nicht. § 656 BGB ist auf Partnerschaftsvermittlungsdienstverträge entsprechend anzuwenden. Er schließt Rückzahlungsforderungen weitgehend aus. Der Zweck der Regelung besteht im Schutz der Privat- und Imtimsphäre der Kunden des Partnerschaftsvermittlers vor einer Offenlegung ihrer Bemühungen um die Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Hilfe eines kommerziellen Vermittlers. Das von dem Kunden eines Partnervermittlungsinstituts geleistete Honorar kann vor diesem Hintergrund allenfalls dann zurückgefordert werden, wenn der Vermittler überhaupt keine Leistungen erbracht hat oder wenn die bisherigen Leistungen des Partnerschaftsvermittlers für den Kunden in einer ohne Berührung der Persönlichkeitssphäre Dritter aufklärbaren Weise völlig wertlos gewesen sind. Das sind sie nicht schon dann, wenn sie von dem Kunden aufgrund seiner subjektiven Bewertung als mangelhaft qualifiziert werden.*)

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IBRRS 2007, 4923
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - BLw 8/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4922
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - BLw 14/07

Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.*)

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IBRRS 2007, 4904
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Innengesellschaftlicher Haftungsausgleich

BGH, Urteil vom 15.10.2007 - II ZR 136/06

1. Der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB entsteht nicht erst mit der Befriedigung des Gläubigers, sondern als Befreiungsanspruch bereits mit der Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses.*)

2. Besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass ein Gesellschafter bürgerlichen Rechts von einem Gesellschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird, kann er von seinem im Innenverhältnis allein verpflichteten Mitgesellschafter Befreiung verlangen, wenn der Gesellschaft frei verfügbare Mittel zur Erfüllung der Gesellschaftsschuld nicht zur Verfügung stehen.*)

3. Die Pflicht zur Freistellung umfasst auch die Verpflichtung, unbegründete Ansprüche von dem Freistellungsgläubiger abzuwehren.*)

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IBRRS 2007, 4894
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vereinsrecht - Erhebung einer einmaligen Umlage von Mitgliedern

BGH, Urteil vom 24.09.2007 - II ZR 91/06

1. Die Erhebung einer einmaligen Umlage von Mitgliedern eines eingetragenen Vereins bedarf der Zulassung in der Satzung nicht nur dem Grunde, sondern auch zumindest in Gestalt der Angabe einer Obergrenze der Höhe nach.*)

2. Unter engen Voraussetzungen, wenn die Umlageerhebung für den Fortbestand des Vereins unabweisbar notwendig und dem einzelnen Mitglied unter Berücksichtigung seiner schutzwürdigen Belange zumutbar ist, kann eine einmalige Umlage auch ohne satzungsmäßige Festlegung einer Obergrenze wirksam beschlossen werden. Das Vereinsmitglied, das die Zahlung der Umlage vermeiden will, hat ein Recht zum Austritt aus dem Verein, das es im Interesse des Vereins in angemessener Zeit ausüben muss.*)

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IBRRS 2007, 4893
Familien- und ErbrechtFamilien- und Erbrecht
Schadensrecht - Rollenlassen eines Fahrrads durch achtjähriges Kind

BGH, Urteil vom 16.10.2007 - VI ZR 42/07

Lässt ein achtjähriges Kind auf dem Bürgersteig sein Fahrrad los, damit es von alleine weiterrollt, und rollt das führungslose Fahrrad auf die Fahrbahn gegen das zu diesem Zeitpunkt vorbeifahrende Kraftfahrzeug, so handelt es sich um einen Unfall mit einem Kraftfahrzeug im Sinne des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB n.F., der zu einer Haftungsprivilegierung des Kindes führt.*)

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IBRRS 2007, 4880
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Zivilrecht - Schutzwirkung durch Prospektprüfungsbericht?

BGH, Beschluss vom 31.10.2007 - III ZR 298/05

Beruht die Annahme einer Schutzwirkung auf einer Verlautbarung im Emissionsprospekt, wonach der angekündigte Prospektprüfungsbericht "nach Fertigstellung den von den Vertriebspartnern vorgeschlagenen ernsthaften Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt" wird, ist zur Inanspruchnahme einer solchen Schutzwirkung regelmäßig erforderlich, dass der Anleger den Bericht vor seiner Anlageentscheidung anfordert und von dessen Inhalt Kenntnis nimmt (Fortführung des Senatsurteils vom 14. Juni 2007 - III ZR 300/05 - WM 2007, 1507).*)

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IBRRS 2007, 4831
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Rechnung mit einseitiger Bestimmung eines Zahlungstermins: Verzug?

BGH, Urteil vom 25.10.2007 - III ZR 91/07

Die Übersendung einer Rechnung mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den Gläubiger vermag ohne die erforderliche Belehrung des Verbrauchers (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB) einen Verzug des Schuldners nicht zu begründen.*)

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IBRRS 2007, 4819
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Unangemesse Benachteiligung eines Unternehmers

BGH, Urteil vom 19.09.2007 - VIII ZR 141/06

1. Fällt eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern unter eine Verbotsnorm des § 309 BGB, so ist dies ein Indiz dafür, dass sie auch im Falle der Verwendung gegenüber Unternehmern zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, es sei denn, sie kann wegen der besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverkehrs ausnahmsweise als angemessen angesehen werden (im Anschluss an BGHZ 90, 273, 278, zu § 11 AGBG).*)

2. Eine umfassende Freizeichnung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), nach der die Haftung des Klauselverwenders auch für Körper- und Gesundheitsschäden (§ 309 Nr. 7 Buchst. a BGB) und für sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden (§ 309 Nr. 7 Buchst. b BGB) ausgeschlossen ist, ist nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern ebenso im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders unwirksam.*)

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IBRRS 2007, 4818
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Entgelterhebung auf Flugplätzen

BGH, Urteil vom 18.10.2007 - III ZR 277/06

1. § 6 Abs. 3 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung - BADV) vom 10. Dezember 1995 (BGBl. I S. 2885) betrifft nur das Verhältnis des Flugplatzunternehmers zu Dienstleistern und Selbstabfertigern und schließt es nicht aus, von Luftfahrtunternehmen in ihrer Eigenschaft als Flughafennutzer Entgelte für die Nutzung der Zentralen Infrastruktureinrichtungen eines Flughafens zu erheben.*)

2. Eine solche Entgelterhebung ist auch mit Art. 8 der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft (ABlEG Nr. L 272 S. 36) vereinbar, der mit Blick auf den Zweck der Richtlinie, den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste zu öffnen, ebenfalls allein das Verhältnis zwischen Flughafenunternehmern und Abfertigern einschließlich der Selbstabfertiger betrifft und Luftfahrtunternehmen als Flughafennutzer nicht erfasst.*)

3. Eine gemeinsame Betrachtung der Kosten- und Erlössituation aller zu einem Vertragskonzern verbundenen Flughäfen eines Flughafensystems hält sich im Rahmen des von § 315 BGB eingeräumten Spielraums.*)

4. Eine derartige Gesamtkostenbetrachtung ohne Erschwerung oder Vereitelung des Marktzugangs stellt keine Maßnahme der Verkehrsaufteilung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs (ABlEG Nr. L 240 S. 8) dar.*)

5. § 1 Abs. 2 BADV gebietet nicht die gesonderte Festsetzung von Nutzungsentgelten für jeden einzelnen Flughafen eines Flughafensystems.*)

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IBRRS 2007, 4710
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Erforderlichkeit eines Unfallersatztarifs

BGH, Urteil vom 09.10.2007 - VI ZR 27/07

Für die Frage der Erforderlichkeit eines Unfallersatztarifs kommt es im Allgemeinen nicht darauf an, ob der Mietpreis für das Ersatzfahrzeug zwischen Mieter und Vermieter wirksam vereinbart worden ist.*)

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IBRRS 2007, 4707
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rücknahme der Berufung nach Ablauf der Berufungsfrist

BGH, Urteil vom 25.09.2007 - X ZR 60/06

1. Wird die Berufung nach Ablauf der Berufungsfrist zurückgenommen, tritt die Rechtskraft des angefochtenen Urteils mit der Rücknahme ein.*)

2. Der Grundsatz, dass bei Verletzung eines immateriellen Schutzrechts bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Schadensersatzanspruch zwischen einer der drei möglichen Berechnungsarten gewählt werden kann, ist dahin eingrenzend zu konkretisieren, dass der Verletzte dieses Wahlrecht dann verliert, wenn über seinen Schadensersatzanspruch bereits für ihn selbst unangreifbar nach einer Berechnungsart entschieden worden ist.*)

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IBRRS 2007, 4701
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wer trägt Verlade- und Transportkosten?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 12.07.2007 - 4 U 156/06

Soll eine Werkleistung bestimmungsgemäß auf dem Grundstück bzw. im Haus oder in der Wohnung des Auftraggebers erbracht werden, ist der mit der An- und Abreise verbundene Aufwand in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung vom Auftragnehmer zu tragen.

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IBRRS 2007, 4643
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht

BGH, Beschluss vom 02.10.2007 - III ZR 124/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4615
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sozialrecht - Weitergehende Pflegeleistung von Heimträger ohne Vertragsanpassung

BGH, Urteil vom 02.10.2007 - III ZR 16/07

1. Im Fall einer Leistungsanpassung nach § 6 Abs. 1 HeimG ist die Bestimmung des § 7 Abs. 3 HeimG nicht anwendbar.*)

2. Erbringt der Heimträger im Hinblick auf den erhöhten Betreuungsbedarfs des Bewohners nach § 6 Abs. 1 HeimG weitergehende Pflegeleistungen, als sie bislang vertraglich vereinbart waren, setzt die Vergütungspflicht ab dem Zeitpunkt der bewirkten Leistungsanpassung voraus, dass der Heimträger die Änderung des Vertrags spätestens gleichzeitig mit der Leistungsanpassung anbietet oder zum Ausdruck bringt, dass er von seinem im Heimvertrag vorgesehenen Recht Gebrauch machen wird, das Entgelt - bei Versicherten der sozialen Pflegeversicherung für den Fall der Bewilligung einer höheren Pflegestufe durch die Pflegekasse - einseitig zu erhöhen. Dabei muss das Angebot zur Vertragsänderung oder das einseitige Erhöhungsverlangen den Anforderungen des § 6 Abs. 2 HeimG entsprechen.*)

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IBRRS 2007, 4567
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht

BGH, Urteil vom 03.05.2007 - I ZR 106/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4561
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht

BGH, Urteil vom 03.05.2007 - I ZR 98/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4557
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kartellrecht - Wie ist der kartellbedingte Mehrerlös zu bestimmen?

BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KRB 12/07

Der kartellbedingte Mehrerlös ist vorrangig anhand der Preisentwicklung auf vergleichbaren Märkten zu bestimmen; nur soweit dies nicht möglich erscheint, kommen abstrakte Berechnungsmethoden in Betracht.*)

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IBRRS 2007, 4551
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - VI ZR 19/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4548
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht

BGH, Urteil vom 03.05.2007 - I ZR 85/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4479
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Verwendung eines Kastenwagens bei besonderer Diebstahlgefahr?

BGH, Urteil vom 06.06.2007 - I ZR 121/04

Hat der Frachtführer von der Art des Transportgutes und dessen erheblichem Wert keine konkrete Kenntnis, so braucht er grundsätzlich nicht von einer besonderen Diebstahlsgefahr für das Gut auszugehen, die es ausnahmsweise erforderlich macht, für den Transport anstelle eines Planen-Lkws einen Kastenwagen einzusetzen.*)

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IBRRS 2007, 4446
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Kfz-Schaden: Merkantiler Minderwert bei hoher Laufleistung

OLG Oldenburg, Urteil vom 01.03.2007 - 8 U 246/06

Zur Erstattungsfähigkeit des merkantilen Minderwerts nach Unfallschaden bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung.*)

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IBRRS 2007, 4441
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertrag über den Erwerb von Windkraftanlagen ist ein Kaufvertrag!

OLG Schleswig, Urteil vom 07.09.2007 - 4 U 156/06

Bei einem Vertrag über den Erwerb von Windkraftanlagen vom Hersteller handelt es sich trotz einer damit verbundenen Verpflichtung zu deren Aufstellung um einen Kaufvertrag (mit Montageverpflichtung).*)

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IBRRS 2007, 4399
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Frachtsrecht - Eigene Ansprüche des frachtbriefmäßigen Empfängers bei Verlust?

BGH, Urteil vom 14.06.2007 - I ZR 50/05

Dem frachtbriefmäßigen Empfänger des Transportgutes können bei Verlust oder Beschädigung des Gutes auch gegen den Unterfrachtführer, der nicht aufeinanderfolgender Frachtführer i.S. von Art. 30 Abs. 1 WA 1955 ist, eigene Schadensersatzansprüche zustehen (Aufgabe von BGHZ 116, 15 [zu Art. 34 CMR]).*)

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IBRRS 2007, 4397
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Frachtsrecht - Haftung des Transporteurs bei unterlassenem Versenderhinweis?

BGH, Urteil vom 03.05.2007 - I ZR 109/04

Eine Haftung des Transporteurs, die über die vertraglich vereinbarte Wertgrenze hinausgeht, ab der er Güter nicht mehr befördern will, ist bei einem Mitverschulden des Versenders wegen eines unterlassenen Hinweises auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens in der Regel zu verneinen.*)

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IBRRS 2007, 4381
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nicht rechtsfähiger Verein ist aktiv parteifähig

BGH, Urteil vom 02.07.2007 - II ZR 111/05

Der nicht rechtsfähige Verein ist aktiv parteifähig.*)

1. Einer rechtlich unselbständigen Untergliederung eines eingetragenen Vereins fehlt das Feststellungsinteresse, von dessen Mitgliedern gefasste Beschlüsse einer gerichtlichen Kontrolle zuzuführen. Die Beschlussanfechtung setzt auch im Vereinsrecht grundsätzlich voraus, dass das klagende Mitglied dem Verein sowohl im Zeitpunkt der Beschlussfassung als auch dem der Rechtshängigkeit angehört.*)

2. Ist der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung zu einer Mitgliederversammlung nicht oder so ungenau bestimmt, dass den Mitgliedern eine sachgerechte Vorbereitung der Versammlung und eine Entscheidung, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen, nicht möglich ist, so sind die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse nichtig.*)

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IBRRS 2007, 4240
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Verkehrsunfall mit Leasingfahrzeug

BGH, Urteil vom 10.07.2007 - VI ZR 199/06

Ein Leasinggeber, der Eigentümer aber nicht Halter des Leasing-Kraftfahrzeugs ist, muss sich im Rahmen der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs nach § 823 BGB wegen Verletzung seines Eigentums am Leasingfahrzeug bei einem Verkehrsunfall weder ein Mitverschulden des Leasingnehmers oder des Fahrers des Leasingfahrzeugs noch dessen Betriebsgefahr anspruchsmindernd zurechnen lassen.*)

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IBRRS 2007, 4211
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Schuldrecht - Widerruf erstreckt sich nicht auf Sicherungsabrede

BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 111/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4210
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Schuldrecht - Widerruf erstreckt sich nicht auf Sicherungsabrede

BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 15/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4177
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht

BGH, Beschluss vom 17.07.2007 - XI ZR 116/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4159
SachverständigeSachverständige
Erstattung von Sachverständigengutachten bei Kfz-Unfall

OLG Koblenz, Urteil vom 14.08.2006 - 12 U 324/05

Sachverständigenkosten für ein Schadensgutachten nach einem Kraftfahrzeugunfall sind grundsätzlich selbst dann zu erstatten, wenn sich das Gutachten nachträglich im Ergebnis als fehlerhaft erwiesen hat. Dem Geschädigten steht ein Anspruch auf Ersatz der von ihm aufgewendeten Sachverständigenkosten aber nur unter der Voraussetzung zu, dass die Begutachtung zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war. Erfüllt das Gutachten diese Funktion durch Verschulden des Geschädigten nicht, so kann dieser keinen Ersatz für die Sachverständigenkosten beanspruchen. Das gilt auch beim Verschweigen eines Vorschadens an dem Fahrzeug.*)

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IBRRS 2007, 4123
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Fahrlässigkeit, wenn man mit seinem Fahrzeug Fuchs ausweicht?

BGH, Urteil vom 11.07.2007 - XII ZR 197/05

Ein Kraftfahrer, der mit seinem Fahrzeug einem die Fahrbahn überquerenden Fuchs ausweicht, handelt nicht grundsätzlich grob fahrlässig.*)

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IBRRS 2007, 4009
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadenrecht - Verkehrsunfall durch Einnicken am Steuer

BGH, Urteil vom 21.03.2007 - I ZR 166/04

1. Das Herbeiführen eines Verkehrsunfalls durch ein "Einnicken" des Fahrers am Steuer begründet nur dann den Vorwurf eines leichtfertigen und in dem Bewusstsein erfolgten Handelns, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, wenn sich der Fahrer bewusst über von ihm erkannte deutliche Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat. Für den dem Anspruchsteller dafür obliegenden Nachweis sind die Regeln des Anscheinsbeweises jedenfalls insoweit nicht anwendbar, als es sich bei dem Geschehen um einen individuellen Vorgang handelt (im Anschluss an BGH VersR 1974, 593, 594, VersR 1977, 619, 620 und VersR 2003, 364, 365).*)

2. Der Umstand, dass ein im Güterverkehr eingesetzter noch nicht 21 Jahre alter Fahrer, der einen Unfall verursacht hat, nicht Inhaber eines Befähigungsnachweises über den erfolgreichen Abschluss einer von einem der Mitgliedstaaten anerkannten Ausbildung für Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über das Mindestniveau der Ausbildung als Fahrer von Transportfahrzeugen im Straßenverkehr gewesen ist, hat für die Frage der Haftung nur dann Bedeutung, wenn sich das Fehlen der bei einer entsprechenden Ausbildung vermittelten Kenntnisse im zur Beurteilung stehenden Unfallgeschehen zumindest als Gefahrenmoment niedergeschlagen hat (im Anschluss an BGH NJW 2007, 506 Tz 15 ff., 17 f.).*)

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IBRRS 2007, 4003
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Reiserecht - Auslegung der Richtlinie zu Fluggastrechten

BGH, Beschluss vom 17.07.2007 - X ZR 95/06

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung von Artt. 2 lit. l, 5 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. L 46, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)

1. Ist bei der Auslegung des Begriffs "Annullierung" entscheidend darauf abzustellen, ob die ursprüngliche Flugplanung aufgegeben wird, so dass eine Verzögerung unabhängig von ihrer Dauer keine Annullierung darstellt, wenn die Fluggesellschaft die Planung des ursprünglichen Fluges nicht aufgibt?*)

2. Falls die Frage zu 1 verneint wird: Unter welchen Umständen ist eine Verzögerung des geplanten Fluges nicht mehr als Verspätung, sondern als Annullierung zu behandeln? Hängt die Beantwortung dieser Frage von der Dauer der Verspätung ab?*)

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IBRRS 2007, 3993
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kartellrecht - Auskunftsverlangen der Bundesnetzagentur

BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06

a) In Verwaltungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz findet die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nur gegen in der Hauptsache ergangene Beschlüsse der Oberlandesgerichte statt.*)

b) Ein selbständiges Auskunftsverlangen nach § 112a Abs. 1 Satz 3 EnWG ist in der Hauptsache ergangen.*)

Erteilt der Adressat eines Auskunftsverlangens nach § 59 GWB oder § 69 EnWG freiwillig oder im Rahmen der Vollstreckung die begehrte Auskunft, tritt damit keine Erledigung ein, wenn das Auskunftsverlangen - etwa als Rechtsgrund für eine Speicherung und Verwertung der erlangten Daten - weiterhin Wirkung entfaltet.*)

a) Ein Auskunftsverlangen der Bundesnetzagentur nach § 69 Abs. 7 EnWG muss den Beteiligten nach § 73 Abs. 1 EnWG zugestellt werden.*)

b) Macht eine Behörde einen Verwaltungsakt in der irrigen Annahme, es handele sich um eine Allgemeinverfügung, nach § 41 Abs. 3 Satz 2 VwVfG öffentlich bekannt, statt ihn den Adressaten förmlich zuzustellen, kommt eine Heilung des darin liegenden Zustellungsmangels gegenüber Adressaten, die den Verwaltungsakt nachweislich zur Kenntnis genommen haben, in Betracht, wenn kein Zweifel darüber besteht, dass die Behörde mit der öffentlichen Bekanntgabe die mit einer Zustellung verbundenen Rechtswirkungen auslösen wollte.*)

Im Rahmen der Vorbereitung des Berichts zur Einführung der Anreizregulierung (§ 112a Abs. 1 EnWG) ist die Bundesnetzagentur berechtigt, von Betreibern von Gasversorgungsnetzen die Daten zu erheben, die aus der Ex-ante-Sicht zur Aufgabenerfüllung beitragen können, soweit damit für das betroffene Unternehmen kein unzumutbarer Aufwand verbunden ist.*)

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