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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3450 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 2952
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Aufklärungspflicht des Autovermieters

BGH, Urteil vom 10.01.2007 - XII ZR 72/04

Zur Aufklärungspflicht des Autovermieters über die Erstattungsfähigkeit von Unfallersatztarifen (Fortführung des Senatsurteils vom 28. Juni 2006 - XII ZR 50/04 - NJW 2006, 2618).*)

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IBRRS 2007, 2946
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Mangel eines Reitpferdes

BGH, Urteil vom 07.02.2007 - VIII ZR 266/06

1. Die Eignung eines klinisch unauffälligen Pferdes für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung als Reitpferd wird nicht schon dadurch beeinträchtigt, dass aufgrund von Abweichungen von der "physiologischen Norm" eine geringe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass das Tier zukünftig klinische Symptome entwickeln wird, die seiner Verwendung als Reitpferd entgegenstehen.*)

2. Abweichungen eines verkauften Pferdes von der "physiologischen Norm", die sich im Rahmen der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Pferde halten, sind nicht deswegen als Mangel einzustufen, weil "der Markt" auf derartige Abweichungen mit Preisabschlägen reagiert. Preisabschläge beim Weiterverkauf, die darauf zurückzuführen sind, dass "der Markt" bei der Preisfindung von einer besseren als der tatsächlich üblichen Beschaffenheit von Sachen gleicher Art ausgeht, begründen keinen Mangel.*)

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IBRRS 2007, 2837
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Prüfung der Angemessenheit einer Frist (IT-Recht)

BGH, Urteil vom 03.04.2007 - X ZR 104/04

Bei der Prüfung der Angemessenheit einer Fristsetzung nach § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. kann ins Gewicht fallen, dass sich der Besteller zuvor in Annahmeverzug befunden hatte. In einem solchen Fall kann die Länge der Frist nicht allein von der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Zeit abhängen, sondern geräumiger zu bemessen sein, denn dem Unternehmer ist es nicht zuzumuten, sich dauernd zur Erbringung der noch ausstehenden restlichen Werkleistung bereit zu halten (Bestätigung von RG Recht 1924, 212 Nr. 624).*)

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IBRRS 2007, 2833
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Ausschluss des Kündigungs-/Rückrufsrechts beim Girovertrag

BGH, Urteil vom 05.12.2006 - XI ZR 21/06

1. Auch bei einem rechtlich erloschenen Girovertrag ist eine Bank in dessen Nachwirkung noch befugt, auf den Namen des früheren Kunden unter Angabe der bisherigen Kontonummer eingehende Zahlungen weiterhin für ihn entgegenzunehmen, muss sie dann aber auf dem bisherigen - intern weitergeführten - Konto entsprechend § 676f Satz 1 BGB verbuchen bzw. nach § 667 BGB herausgeben.*)

2. Aus § 676a Abs. 4 Satz 1, § 676d Abs. 2 Satz 1 BGB ergibt sich, dass eine Kündigung des Überweisungsvertrages durch den Überweisenden bzw. ein Überweisungsrückruf durch die Überweisungsbank nur möglich und von der Empfängerbank zu beachten ist, wenn ihr die entsprechende Mitteilung zugeht, bevor ihr der Überweisungsbetrag endgültig zur Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wird. Damit ist die Möglichkeit zum Rückruf der Überweisung gegenüber der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Rechtslage (vgl. Art. 228 Abs. 2 EGBGB), nach der ein Rückruf noch bis zur vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten möglich war (vgl. Senatsbeschluss vom 23. November 1999 - XI ZR 98/99, WM 2000, 25), eingeschränkt worden.*)

3. Der Ausschluss des Kündigungs-/Rückrufsrechts gemäß § 676a Abs. 4 Satz 1, § 676d Abs. 2 Satz 1 BGB gilt entsprechend für den Fall, dass ein Girovertrag zwischen der Empfängerbank und dem Empfänger nicht mehr besteht, die Bank die Überweisung aber in Nachwirkung des früheren Vertrages für ihren ehemaligen Kunden entgegengenommen und ihm derart zugeordnet hat, dass für diesen jedenfalls ein Herausgabeanspruch nach § 667 BGB besteht.*)

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IBRRS 2007, 2831
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Beherbergungsvertrag: Einheitlicher Erfüllungsort?

BGH, Urteil vom 24.01.2007 - XII ZR 168/04

1. Bei einem Beherbergungsvertrag kommt ein einheitlicher Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn ein Reisebüro für seinen Kunden ein Zimmer im eigenen Namen bestellt.*)

2. Erfüllungsort für den Zahlungsanspruch (und damit Gerichtsstand für die Zahlungsklage) ist dann regelmäßig der Sitz des Reisebüros.*)

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IBRRS 2007, 2827
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Anwaltskosten für ein sog. Abschlussschreiben: Voraussetzung?

BGH, Urteil vom 12.12.2006 - VI ZR 188/05

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene E-Mail-Werbung) verlangt werden kann.*)

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IBRRS 2007, 2826
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Rückerstattung von ärztlichen Honoraren für Wahlleistungen

BGH, Urteil vom 01.02.2007 - III ZR 126/06

Zur Frage, ob einem Bereicherungsanspruch auf Rückerstattung von ärztlichen Honoraren für Wahlleistungen der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegengesetzt werden kann, wenn die zugrunde liegenden Wahlleistungsvereinbarungen zwar wegen Verstoßes gegen die Unterrichtungspflicht nach § 22 Abs. 2 Satz 1 BPflV unwirksam gewesen waren, diese Leistungen jedoch über einen langen Zeitraum abgerufen, beanstandungsfrei erbracht und honoriert worden sind.*)

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IBRRS 2007, 2825
Familien- und ErbrechtFamilien- und Erbrecht
Familienrecht - Verrechnung des Kindergeldes bei privilegiert Volljährigen?

BGH, Urteil vom 17.01.2007 - XII ZR 166/04

1. § 1612 b Abs. 5 BGB ist auf privilegierte volljährige Kinder (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) weder direkt noch entsprechend anwendbar.*)

2. Die mit dieser Bestimmung bezweckte Sicherung des Existenzminimums ist für volljährige Kinder durch eine entsprechende Bemessung des nach der ersten Einkommensgruppe in der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle zu zahlenden Unterhalts sicherzustellen.*)

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IBRRS 2007, 2824
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Verfahrensrecht - Anwaltskosten bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen

BGH, Urteil vom 12.12.2006 - VI ZR 175/05

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für eine Abmahnung außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene Telefonwerbung) verlangt werden kann.*)

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IBRRS 2007, 2823
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Markenrecht - Abgrenzung des relevanten Marktes

BGH, Beschluss vom 16.01.2007 - KVR 12/06

Wird eine im Verfahren der Zusammenschlusskontrolle ergangene Entscheidung des Bundeskartellamts angefochten, ist das Beschwerdegericht nicht gehalten, selbst oder unter Einschaltung des Amtes diejenigen Erhebungen durchzuführen, die im Verwaltungsverfahren schon wegen des engen zeitlichen Rahmens von vornherein nicht in Betracht gekommen wären.*)

Bei der Abgrenzung des relevanten Marktes sind auch Produkte einzubeziehen, die zwar mit anderen auf dem ins Auge gefassten Markt angebotenen Produkten nicht funktionell austauschbar sind, die aber die Grundlage dafür bieten, dass ihr Hersteller bei Vorliegen günstiger Wettbewerbsbedingungen jederzeit sein Sortiment umstellen und ein Konkurrenzprodukt anbieten könnte. Eine solche Angebotsumstellungsflexibilität kann jedoch nur angenommen werden, wenn die Umstellung kurzfristig und mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand erfolgen kann.*)

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IBRRS 2007, 2822
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verfahrensrecht - Unterfrankierte Postzusendung: Fristablauf?

BGH, Beschluss vom 26.03.2007 - II ZB 14/06

Wird die Annahme einer unterfrankierten, fristgebundenen Postsendung durch das Gericht verweigert und gelangt die Sendung infolge einer Postverzögerung erst nach Fristablauf (hier: Wahrung der Berufungsfrist) an den Absender zurück, hat dieser die durch die vergebliche Übermittlung eingetretene Verzögerung ebenso zu verantworten wie die Risiken, die mit einer erneuten Übermittlung verbunden sind.*)

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IBRRS 2007, 2821
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verfahrensrecht - Akteneinsicht über Markenanmeldung: Zulässig?

BGH, Beschluss vom 10.04.2007 - I ZB 15/06

1. Bei der Entscheidung über ein Gesuch auf Einsicht in die Akten einer Markenanmeldung muss eine Abwägung des berechtigten Interesses des Antragstellers an der Einsicht mit einem entgegenstehenden Interesse des Anmelders an der Geheimhaltung des Akteninhalts erfolgen, in die auch das Recht des Anmelders auf informationelle Selbstbestimmung einzubeziehen ist.*)

2. Gründe, die gegen eine Akteneinsicht sprechen, hat der Antragsgegner darzulegen.*)

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IBRRS 2007, 2820
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Patentrecht - mittelbare Verletzung: Voraussetzung

BGH, Urteil vom 09.01.2007 - X ZR 173/02

1. Die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer mittelbaren Patentverletzung müssen im Zeitpunkt des Angebots oder der Lieferung vorliegen, so dass für die Offensichtlichkeit maßgeblich ist, ob zu diesem Zeitpunkt nach den gesamten Umständen des Falles die drohende Verletzung des Ausschließlichkeitsrechts aus der objektivierten Sicht des Dritten so deutlich erkennbar ist, dass ein Angebot oder eine Lieferung unter diesen objektiven Umständen der wissentlichen Patentgefährdung gleichzustellen ist.*)

2. Ein Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs von Mitteln, die von den Abnehmern patentverletzend benutzt werden können, solange sich diese Abnehmer nicht auf das Klagepatent bezogen strafbewehrt zur Unterlassung verpflichtet haben, setzt die Feststellung besonderer Umstände voraus.*)

3. Soweit nicht sonstige Schadenspositionen wie etwa Kosten der Rechtsverfolgung und dergleichen im Streit stehen, ist der im Falle der mittelbaren Patentverletzung zu ersetzende Schaden derjenige, der durch die unmittelbare Patentverletzung des Abnehmers des Mittels entsteht; der Schadensersatzanspruch kann in diesem Rahmen gegebenenfalls auch auf Abschöpfung des Gewinns des mittelbaren Patentverletzers gerichtet werden.*)

Nur zur Durchsetzung dieser Schadensersatzansprüche besteht der Anspruch auf Rechnungslegung.*)

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IBRRS 2007, 2816
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Transformatorenstation als Teil des Netzes der allg. Versorgung?

BGH, Urteil vom 28.03.2007 - VIII ZR 42/06

1. Wird von dem Betreiber eines der allgemeinen Versorgung dienenden Mittelspannungsnetzes über eine Transformatorenstation und eine davon ausgehende Stichleitung ein einzelnes Grundstück mit Strom in Niederspannung versorgt, sind die Transformatorenstation und die Verbindungsleitung nicht Teil des Netzes für die allgemeine Versorgung, wenn der Netzbetreiber weder Eigentümer dieser Einrichtungen ist noch sie aus einem anderen Rechtsgrund auch zur Versorgung Dritter nutzen darf.*)

2. Verwendet der - mit dem Eigentümer des versorgten Grundstücks nicht identische - Betreiber einer Biogasanlage eine solche Transformatorenstation, um den von ihm erzeugten Strom in das Mittelspannungsnetz einzuspeisen, ist der Netzbetreiber zur Vergütung des eingespeisten Stroms nur insoweit verpflichtet, als der Strom nicht durch die Umspannung verloren geht.*)

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IBRRS 2007, 2800
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Weiterbenutzung des beschädigten Autos im Totalschadensfall

BGH, Urteil vom 06.03.2007 - VI ZR 120/06

Benutzt der Geschädigte im Totalschadensfall (hier: Reparaturkosten höher als 130% des Wiederbeschaffungswerts) sein unfallbeschädigtes, aber fahrtaugliches und verkehrssicheres Fahrzeug weiter, ist bei der Abrechnung nach den fiktiven Wiederbeschaffungskosten in der Regel der in einem Sachverständigengutachten für den regionalen Markt ermittelte Restwert in Abzug zu bringen (Fortführung von Senat, BGHZ 143, 189 ff.).*)

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IBRRS 2007, 2794
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Spritzenabszess infolge Infektion durch Arzthelferin: Beweislast?

BGH, Urteil vom 20.03.2007 - VI ZR 158/06

Zur Darlegungs- und Beweislast des Arztes nach den Grundsätzen voll beherrschbarer Risiken bei einem Spritzenabszess des Patienten infolge einer Infektion durch eine als Keimträger feststehende Arzthelferin (Fortführung von Senat, Urteil vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90 - VersR 1991, 467).*)

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IBRRS 2007, 2791
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Patentrecht - Wann ist Merkmal des Patentanspruchs als wesentlich anzusehen?

BGH, Urteil vom 27.02.2007 - X ZR 38/06

1. Ein Merkmal des Patentanspruchs kann im Sinne des § 10 PatG als nicht- wesentliches Element der Erfindung anzusehen sein, wenn es zu dem Leistungsergebnis der Erfindung, d.h. zu der erfindungsgemäßen Lösung des dem Patent zugrunde liegenden technischen Problems, nichts beiträgt.*)

2. Für die Abgrenzung zwischen bestimmungsgemäßen Gebrauch und Neuherstellung eines erfindungsgemäßen Erzeugnisses ist maßgeblich, ob die getroffenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der spezifischen Eigenschaften, Wirkungen und Vorteile der Erfindung noch die Identität des bereits in den Verkehr gebrachten konkreten patentgeschützten Erzeugnisses wahren oder der Schaffung eines neuen erfindungsgemäßen Erzeugnisses gleichkommen.*)

3. Der bei Vorrichtungen der betreffenden Art an sich übliche Austausch eines Teils kann die Neuherstellung der Vorrichtung bedeuten, wenn die technischen Wirkungen der Erfindung gerade in dem ausgewechselten Teil in Erscheinung treten, weil die Erfindung dessen Funktionsweise oder Lebensdauer beeinflusst.*)

4. Hingegen rechtfertigt es die Annahme einer Neuherstellung regelmäßig nicht, wenn das ausgewechselte Teil lediglich Objekt der erfindungsgemäß verbesserten Funktionsweise der Gesamtvorrichtung ist (Fortführung von BGHZ 159, 76 - Flügelradzähler - und Sen.Urt. v. 3.5.2006 - X ZR 45/05, GRUR 2006, 837 - Laufkranz).*)

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IBRRS 2007, 2790
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Anforderungen an ärztliche Feststellung

BGH, Urteil vom 07.03.2007 - IV ZR 137/06

Zu den Anforderungen an eine ärztliche Feststellung als Voraussetzung für den Anspruch auf Invaliditätsleistung nach § 7 I (1) AUB 95.*)

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IBRRS 2007, 2783
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Wann geht von Warnblinklicht Reaktionsaufforderung aus?

BGH, Urteil vom 13.03.2007 - VI ZR 216/05

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen von einem eingeschalteten Warnblinklicht eine Reaktionsaufforderung für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, die Geschwindigkeit zu verlangsamen und sich bremsbereit zu halten.*)

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IBRRS 2007, 2753
ProzessualesProzessuales
Anwendung des neuen Verjährungsrechts

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.02.2007 - 5 U 108/06

Die Vorschriften des 1.1.2002 reformierten Verjährungsrechts sind nach Art. 229 § 6 Abs.1 EGBGB anzuwenden, soweit nicht der Verjährungsbeginn oder Hemmungen und Unterbrechungen aus früherer Zeit betroffen sind, wenn der titulierte Anspruch am 1.1.2002 bereits bestand und zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt war.*)

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IBRRS 2007, 2739
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Unbehebbarer Mangel als unerhebliche Pflichtverletzung?

KG, Urteil vom 29.03.2007 - 27 U 133/06

1. Auch unbehebbare Mängel können ausnahmsweise als eine das Rücktrittsrecht ausschließende unerhebliche Pflichtverletzung gemäß § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB anzusehen sein.*)

2. Geringfügiger optischer Mangel, hier: bei frontaler Beleuchtung und intensiver Betrachtung leicht wahrnehmbare wellige und geringfügig schimmernde Schattierung an hochglänzender Küchenfront, berechtigt zur Minderung des Kaufpreises um 5%, nicht jedoch zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages.*)

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IBRRS 2007, 2725
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht

BGH, Urteil vom 29.03.2007 - III ZR 68/06

Geht beim Gläubiger eines vertraglichen Zahlungsanspruchs ein vom Schuldner erfüllungshalber übersandter Scheck ein, so ergeben sich für den Gläubiger Obhutspflichten, in Bezug auf die die am Geschäftssitz des Gläubigers mit dem Posteingang befassten Mitarbeiter desselben Erfüllungsgehilfen sein können.*)

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IBRRS 2007, 2598
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Markenrecht - Konturlose Farbkombinationsmarke grafisch darstellbar?

BGH, Beschluss vom 05.10.2006 - I ZB 86/05

1. Eine konturlose Farbkombinationsmarke ist nur dann gemäß § 8 Abs. 1 MarkenG grafisch darstellbar, wenn sie Angaben zur systematischen Anordnung der Farben enthält (EuGH, Urt. v. 24.6.2004 - C-49/02, Slg. 2004, I-6129 = GRUR 2004, 858 Tz 34 - Heidelberger Bauchemie; Aufgabe von BGH, Beschl. v. 19.9.2001 - I ZB 3/99, GRUR 2002, 427 = WRP 2002, 450 - Farbmarke gelb/grün I).*)

2. Die im Anmeldeformular in Bezug genommene Beschreibung der Marke kann - besonders bei nicht unmittelbar grafisch darstellbaren Zeichen - Bestandteil der grafischen Darstellung i.S. des § 8 Abs. 1 MarkenG und der Wiedergabe der Marke i.S. des § 32 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sein. In diesem Fall bestimmt sie maßgeblich den mit der Marke beanspruchten Schutzgegenstand.*)

3. Eine Änderung der begehrten Marke im Eintragungsverfahren, die über die Regelung des § 39 MarkenG hinausgeht und den Schutzgegenstand verändert, verstößt gegen den Grundsatz der Unveränderlichkeit der Marke. Sie ist unzulässig. Das gilt auch, wenn der eine Vielzahl von Gestaltungen umfassende Schutzgegenstand auf eine dieser Gestaltungen beschränkt werden soll.*)

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IBRRS 2007, 2596
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Steuerliche Berater - Aufklärung über ungewisse Gestaltungsmöglichkeiten

BGH, Beschluss vom 07.12.2006 - IX ZR 71/03

Der steuerliche Berater ist zu einer Aufklärung über Gestaltungsmöglichkeiten, welche nach heutigem und vorhersehbarem Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der einschlägigen Steuerrichtlinien nicht nur unsicher, sondern nach vernünftiger Abwägung unbrauchbar sind, nicht verpflichtet.

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IBRRS 2007, 2571
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verkehrsrecht - Unfall in ländlicher Gegend: Verursachungsbeitrag

BGH, Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 146/06

Zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen für die Abwägung der Verursachungsbeiträge nach einem Verkehrsunfall in ländlicher Gegend infolge eines Verstoßes gegen das Gebot des Fahrens mit angepasster Geschwindigkeit und einer Fahrbahnverschmutzung durch Viehtrieb.*)

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IBRRS 2007, 2569
Familien- und ErbrechtFamilien- und Erbrecht
Familienrecht - Vaterschaftsanfechtung bei sozial- familiärer Beziehung

BGH, Urteil vom 06.12.2006 - XII ZR 164/04

a) Zur Verfassungsmäßigkeit des § 1600 Abs. 2 BGB, der es dem (angeblichen) leiblichen Vater verwehrt, die Vaterschaft eines rechtlichen Vaters anzufechten, wenn zwischen diesem und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht.*)

b) Zum Verhältnis zwischen der Definition einer sozial-familiären Beziehung in § 1600 Abs. 3 Satz 1 BGB und den Regelannahmen des § 1600 Abs. 3 Satz 2 BGB.*)

c) Zur Unzulässigkeit einer isolierten Abstammungsfeststellungsklage, mit der keine statusrechtlichen Folgen begehrt werden.*)

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IBRRS 2007, 2567
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Patentrecht - Verletzung nach Ablauf der Schutzdauer

BGH, Urteil vom 05.12.2006 - X ZR 76/05

Dass sich das Angebot auf Geschäfte und Lieferung in der Zeit nach Ablauf der Schutzdauer bezieht, steht einer Patentverletzung in Form des Anbietens nicht entgegen.*)

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IBRRS 2007, 2555
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Markenrecht - Gesamteindruck einer dreidimensionalen Marke

BGH, Urteil vom 26.10.2006 - I ZR 37/04

1. Es besteht kein Erfahrungssatz dahingehend, dass der Gesamteindruck einer aus einer Form, einer Farbe, Wort- und Bildbestandteilen sowie sonstigen Ausstattungselementen zusammengesetzten dreidimensionalen Marke unabhängig von der konkreten Anordnung und Gestaltung dieser Elemente regelmäßig durch den Wortbestandteil bestimmt wird.

2. Form und Farbe einer derart zusammengesetzten Marke kann bei einer (durch Benutzung) gesteigerten Kennzeichnungskraft eine den Gesamteindruck (mit)bestimmende Bedeutung zukommen.*)

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IBRRS 2007, 2517
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht

BGH, Urteil vom 05.12.2006 - VI ZR 45/05

Die Bezeichnung "Terroristentochter" kann im konkreten Kontext eines Presseartikels zulässig sein.*)

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IBRRS 2007, 2516
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht

BGH, Urteil vom 31.10.2006 - VI ZR 223/05

Keine Haftung des Einzelhändlers bei der Explosion einer Limonadenflasche.*)

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IBRRS 2007, 2509
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Beweislast bei Geldabhebungen im Rückforderungsprozess

BGH, Urteil vom 14.11.2006 - X ZR 34/05

Wer gestützt auf eine Bankvollmacht Beträge vom Konto des Vollmachtgebers abgehoben hat, trägt im Rückforderungsprozess die Beweislast für die Behauptung, mit der Abhebung ein formnichtiges Schenkungsversprechen des Vollmachtgebers mit dessen Willen vollzogen zu haben.*)

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IBRRS 2007, 2505
ProzessualesProzessuales
Arztrecht - Berufungsbegründung muss Behandlungs- und Aufklärungsfehler umfassen

BGH, Urteil vom 05.12.2006 - VI ZR 228/05

Ist im Arzthaftungsprozess die auf einen Behandlungs- sowie einen Aufklärungsfehler gestützte Klage unter beiden Gesichtspunkten abgewiesen worden, so muss die Berufungsbegründung erkennen lassen, ob das Urteil hinsichtlich beider Fehler angegriffen wird.*)

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IBRRS 2007, 2501
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht

BGH, Urteil vom 26.09.2006 - VI ZR 124/05

Verstößt der Geschädigte gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht, weil er es unterlässt, einer ihm zumutbaren Erwerbstätigkeit nachzugehen, sind die erzielbaren (fiktiven) Einkünfte auf den Schaden anzurechnen. Eine quotenmäßige Anspruchskürzung kommt grundsätzlich nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2007, 2490
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Erst Abrechnung nach Wiederbeschaffungsaufwand, dann Reparatur

BGH, Urteil vom 17.10.2006 - VI ZR 249/05

Der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zunächst auf der Grundlage des vom Sachverständigen ermittelten Wiederbeschaffungsaufwands abrechnet, ist an diese Art der Abrechnung nicht ohne weiteres gebunden. Er kann - im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Schadensabrechnung und der Verjährung - die höheren Kosten einer nunmehr tatsächlich durchgeführten Reparatur des beschädigten Fahrzeugs verlangen, sofern sich nicht aufgrund der konkreten Umstände des Regulierungsgeschehens etwas Abweichendes ergibt.*)

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IBRRS 2007, 2476
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Dienstrecht - Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht

BGH, Urteil vom 08.11.2006 - RiZ(R) 2/05

Die Frage, ob Vorhalt und Ermahnung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles die angemessene und rechtmäßige Reaktion der Dienstaufsicht sind, unterliegt nicht der Beurteilung durch das Dienstgericht für Richter.*)

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IBRRS 2007, 2430
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verjährung nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz

BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 218/06

Eine Unterbrechung der Verjährung, die vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2002 eingetreten ist, setzt sich mit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nicht gemäß Art. 229 § 6 Abs. 2 EGBGB als Hemmung der Verjährung fort, wenn sie aufgrund eines nach Ablauf des 31. Dezember 2001 eingetretenen Umstands nach dem gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 3 EGBGB anzuwendenden Bürgerlichen Gesetzbuch in der vor dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung als nicht erfolgt gilt.*)

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IBRRS 2007, 2395
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Lizenzgebühr bei unbefugter Nutzung eines Bildnisses

BGH, Urteil vom 26.10.2006 - I ZR 182/04

a) Die unbefugte kommerzielle Nutzung eines Bildnisses begründet im Allgemeinen - sei es unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes oder der ungerechtfertigten Bereicherung - einen Anspruch auf Zahlung der angemessenen Lizenzgebühr, ohne dass es darauf ankommt, ob der Abgebildete bereit oder in der Lage gewesen wäre, gegen Entgelt Lizenzen für die Verbreitung und öffentliche Wiedergabe seines Bildnisses einzuräumen.*)

b) Eine prominente Persönlichkeit aus dem Bereich der Zeitgeschichte muss es zwar regelmäßig nicht dulden, dass das eigene Bildnis von Dritten für deren Werbezwecke eingesetzt wird. Doch findet auch hier eine Güterabwägung statt, die dazu führen kann, dass die Verwendung des fremden Bildnisses in einer Werbeanzeige, die sich satirisch mit einem aktuellen Tagesereignis auseinandersetzt, vom Betroffenen hingenommen werden muss.*)

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IBRRS 2007, 2393
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Beamtenrecht - Beamtenrechtliche Versorgungsansprüche aus der Ehezeit

BGH, Beschluss vom 13.09.2006 - XII ZB 70/01

1. Die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs zugunsten eines im Beamtenverhältnis stehenden Ehegatten durch Begründung von Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht schon deshalb zweckverfehlt oder unwirtschaftlich, weil sich aus diesen Anrechten in der Regel kein Anspruch auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente realisieren lässt (Festhaltung Senatsbeschluss vom 9. März 1984 - IVb ZB 875/80 - FamRZ 1984, 667 f.).*)

2. Hat ein kommunaler Wahlbeamter am Ende der Ehezeit noch nicht die für eine Versetzung in den Ruhestand erforderliche Wartezeit erfüllt und kann er diese Wartezeit nur im Falle seiner Wiederwahl erfüllen, hat er aus diesem Dienstverhältnis kein Versorgungsanrecht nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erworben; die spätere Wiederwahl ist im Hinblick auf den Erwerb der Versorgung kein Abänderungsfall nach § 10 a VAHRG.*)

3. Für den Versorgungsausgleich bleibt in diesen Fällen der Wert einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung maßgeblich oder - wenn der Wahlbeamte vor seiner Ernennung in einem anderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit Anspruch auf Versorgung gestanden hat - die sich aus dem früheren Dienstverhältnis unter Anrechnung der als Wahlbeamter zurückgelegten Zeiten als ruhegehaltfähiger Dienstzeiten ergebenden beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaften, sofern die Rückführung in dieses Dienstverhältnis nach der Entlassung als Wahlbeamter gesichert erscheint.*)

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IBRRS 2007, 2392
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Vetorecht minderjähriger Patienten gegenüber Erziehungsberechtigten

BGH, Urteil vom 10.10.2006 - VI ZR 74/05

a) Minderjährigen Patienten kann bei einem nur relativ indizierten Eingriff mit der Möglichkeit erheblicher Folgen für ihre künftige Lebensgestaltung ein Vetorecht gegen die Einwilligung durch die gesetzlichen Vertreter zustehen, wenn sie über eine ausreichende Urteilsfähigkeit verfügen.*)

b) Auch über ein gegenüber dem Hauptrisiko des Eingriffs weniger schweres Risiko ist aufzuklären, wenn dieses dem Eingriff spezifisch anhaftet, es für den Laien überraschend ist und durch die Verwirklichung des Risikos die Lebensführung des Patienten schwer belastet würde.*)

c) Im Hinblick auf den Beginn der Verjährungsfrist gemäß § 852 BGB a. F. besteht keine Verpflichtung des Patienten, sich Kenntnisse über fachspezifisch medizinische Fragen zu verschaffen.*)

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IBRRS 2007, 2391
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Pressemitteilung unter Benennung eines Gesellschafters

BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 259/05

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen in der Meldung einer Presseagentur unter namentlicher Benennung des Betroffenen über dessen Abberufung als Geschäftsführer wegen nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses mit einem Großteil der Mitarbeiter berichtet werden darf.*)

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IBRRS 2007, 2383
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schenkung - Anspruch auf Rückgewähr wegen Notbedarfs

BGH, Urteil vom 07.11.2006 - X ZR 184/04

a) Der Anspruch auf Rückgewähr des Geschenks wegen Notbedarfs setzt nur voraus, dass die Schenkung überhaupt vollzogen ist und dass der Schenker nach Abschluss des Schenkungsvertrags außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die in § 528 Abs. 1 BGB genannten Unterhaltspflichten zu erfüllen. Es kommt nicht darauf an, ob der Notbedarf vor oder nach Vollziehung der Schenkung entstanden ist.*)

b) Sofern das Geschenk werthaltig ist, wird der Rückgewähranspruch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Schenker das Geschenk zeitweise jedenfalls nicht ohne weiteres zur Unterhaltssicherung verwenden kann.*)

c) Der Rückgewähranspruch ist nur unter den Voraussetzungen des § 852 Abs. 2 ZPO der Pfändung nicht unterworfen.*)

d) Die Kenntnis der Überleitungsvoraussetzungen steht der Aufrechnung des Beschenkten gegenüber dem Sozial- oder Jugendhilfeträger mit einem Schadensersatzanspruch gegen den Schenker nicht entgegen, wenn der Gegenanspruch entstanden ist, bevor der Beschenkte Kenntnis von der Überleitungsanzeige erhalten hat.*)

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IBRRS 2007, 2380
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Gewährleistungsrecht - "fahrbereit" als Garantieübernahme?

BGH, Urteil vom 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

a) Einem Gebrauchtwagen, der bei Gefahrübergang auf den Käufer betriebsfähig und verkehrssicher ist, fehlt nicht deswegen die vereinbarte Beschaffenheit "fahrbereit", weil der Motor wegen eines fortschreitenden Schadens nach einer Fahrtstrecke von höchsten 2.000 km ausgetauscht werden muss.*)

b) Mit der Angabe in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag, dass das Fahrzeug "fahrbereit" ist, übernimmt der Verkäufer nicht ohne weiteres die Gewähr im Sinne einer Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) dafür, dass das Fahrzeug auch noch nach Gefahrübergang über einen längeren Zeitraum oder über eine längere Strecke fahrbereit bleibt (im Anschluss an BGHZ 122, 256).*)

c) Schiebt beim Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher der Verkäufer, der Unternehmer ist, einen Verbraucher als Verkäufer vor, um die Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel zu verkaufen, so richten sich Mängelrechte des Käufers nach § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen Umgehung der Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf gegen den Unternehmer und nicht gegen den als Verkäufer vorgeschobenen Verbraucher (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 175/04, NJW 2005, 1039).*)

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IBRRS 2007, 2379
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zvilirecht - Factoring: Erfüllungswirkung durch Geldhinterlegung?

BGH, Urteil vom 17.01.2007 - VIII ZR 171/06

a) Hinterlegt ein Factor, der von seinem Kunden auf Zahlung des Kaufpreises für abgetretene Forderungen und von dem Finanzamt nach § 13c UStG auf Zahlung der in abgetretenen Forderungen enthaltenen Umsatzsteuer, soweit sie in den von dem Factor vereinnahmten Beträgen enthalten ist, in Anspruch genommen wird, den geforderten Geldbetrag, kommt eine Erfüllungswirkung der Hinterlegung nicht in Betracht, wenn der Factor nicht darlegt, dass die Kaufpreisforderung des Kunden und die Umsatzsteuerforderung des Finanzamtes dieselben abgetretenen Forderungen betreffen und sich daher hinsichtlich der in den vereinnahmten Beträgen eingeschlossenen Umsatzsteueranteile decken.*)

b) Ein Factoringvertrag weist nicht deswegen eine planwidrige Unvollständigkeit auf, weil er nicht regelt, welche Auswirkungen eine Inanspruchnahme des Factors durch die Finanzbehörden nach § 13c UStG auf das Vertragsverhältnis der Parteien hat, und kann folglich nicht dahin ergänzend ausgelegt werden, dass die Verpflichtung des Factors zur Zahlung des Kaufpreises entfällt, soweit der Factor nach § 13c UStG wegen Umsatzsteuerschulden des Kunden in Haftung genommen wird; dies gilt auch für den Fall einer Insolvenz des Kunden.*)

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IBRRS 2007, 2376
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verkehrsrecht - Fehlen der Fahrerlaubnis: Berücksichtigung bei Mitverschulden?

BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 115/05

Zur Frage, wann das Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis bei der Abwägung nach § 254 BGB, §§ 9, 17 StVG zu berücksichtigen ist.*)

Zum Anspruch eines nichtehelichen Kindes auf Ersatz seines Unterhaltsschadens nach Tötung des alleinverdienenden Vaters (hier: Fixkostenanteil).*)

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IBRRS 2007, 2374
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Deliktsrecht - fehlerhafte Ad-hoc-Publizität: Kausalitätsnachweis bei § 826 BGB?

BGH, Beschluss vom 26.06.2006 - II ZR 153/05

Bei der Informationsdeliktshaftung für fehlerhafte Ad-hoc-Publizität gemäß § 826 BGB kann auch im Fall extrem unseriöser Kapitalmarktinformation nicht auf den Nachweis der konkreten (haftungsbegründenden) Kausalität zwischen der Täuschung und der Willensentscheidung des Anlegers verzichtet werden. Eine Anknüpfung an das enttäuschte allgemeine Anlegervertrauen in die Integrität der Marktpreisbildung - in Anlehnung an die sog. fraud-on-the-market-theory des US-amerikanischen Kapitalmarktrechts - kommt im Rahmen des ohnehin offenen Haftungstatbestandes der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2007, 2372
SteuerrechtSteuerrecht
Zivilrecht - Haftung des Wertpapierberaters bei fehlerhafter Auskunft

BGH, Urteil vom 18.01.2007 - IX ZR 122/04

Macht der Mandant die Entscheidung über einen Wertpapierverkauf erkennbar davon abhängig, dass entstandene Kursverluste mit Gewinnen verrechnet werden können und erteilt der Steuerberater daraufhin eine rechtlich fehlerhafte Auskunft, die den Mandanten veranlasst, von der Veräußerung abzusehen, so haftet der Berater dem Mandanten grundsätzlich für weitere Kursverluste.*)

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IBRRS 2007, 2371
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Einweggetränkeverpackungen: Rücknahmepflicht

BGH, Urteil vom 06.03.2007 - KZR 6/06

a) Ist ein Rationalisierungskartell vor dem 1. Juli 2005 lediglich als Normen- und Typenkartell angemeldet worden, ist eine nach § 131 GWB fortwirkende Freistellung ausgeschlossen.*)

b) Die Verpflichtung nach § 8 Abs. 1 Satz 4 VerpackV zur Erstattung des Pfandes bei Rücknahme einer Einweggetränkeverpackung nach § 6 Abs. 2 Satz 1 VerpackV besteht auch dann, wenn das Pfand auf einer früheren Stufe der Rücknahmekette nicht erstattet worden ist.*)

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IBRRS 2007, 2370
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Beförderungsbedingungen: Unwirksame Klausel

BGH, Urteil vom 23.11.2006 - X ZR 16/05

Regeln die Beförderungsbedingungen eines Verkehrsverbundes, dass ein Fahrausweis nur in Verbindung mit einer Urkunde zur Beförderung berechtigt und der Fahrausweis ungültig ist und eingezogen werden kann, wenn die Urkunde auf Verlangen nicht vorgezeigt wird, so sind folgende Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners unwirksam:

1. Fahrgeld für eingezogene Fahrausweise wird nicht erstattet.

2. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht bei als ungültig eingezogenen Fahrausweisen.*)

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IBRRS 2007, 2369
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verkehrsrecht - Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstands

BGH, Urteil vom 16.01.2007 - VI ZR 248/05

Hat die Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstands den Unfall mitverursacht, ist der Verstoß gegen § 4 Abs. 1 StVO im Rahmen der Abwägung der beiderseitigen Verursachungsanteile grundsätzlich gegenüber jedem Mitverursacher zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2007, 2196
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Verjährungsbeginn nach Schuldrechtsmodernisierung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.12.2006 - 12 U 198/06

War ein der regelmäßigen Verjährung unterfallender Anspruch am 01.01.2002 noch nicht verjährt, hatte der Gläubiger aber bereits zuvor Kenntnis im Sinne von § 199 Abs.1 Nr. 2 BGB, so beginnt die kürzere Frist des § 195 BGB nicht erst mit Ablauf des 31.12.2002, sondern schon am 01.01.2002.*)

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