Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3421 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 2567BGH, Urteil vom 05.12.2006 - X ZR 76/05
Dass sich das Angebot auf Geschäfte und Lieferung in der Zeit nach Ablauf der Schutzdauer bezieht, steht einer Patentverletzung in Form des Anbietens nicht entgegen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2555
BGH, Urteil vom 26.10.2006 - I ZR 37/04
1. Es besteht kein Erfahrungssatz dahingehend, dass der Gesamteindruck einer aus einer Form, einer Farbe, Wort- und Bildbestandteilen sowie sonstigen Ausstattungselementen zusammengesetzten dreidimensionalen Marke unabhängig von der konkreten Anordnung und Gestaltung dieser Elemente regelmäßig durch den Wortbestandteil bestimmt wird.
2. Form und Farbe einer derart zusammengesetzten Marke kann bei einer (durch Benutzung) gesteigerten Kennzeichnungskraft eine den Gesamteindruck (mit)bestimmende Bedeutung zukommen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2517
BGH, Urteil vom 05.12.2006 - VI ZR 45/05
Die Bezeichnung "Terroristentochter" kann im konkreten Kontext eines Presseartikels zulässig sein.*)
VolltextIBRRS 2007, 2516
BGH, Urteil vom 31.10.2006 - VI ZR 223/05
Keine Haftung des Einzelhändlers bei der Explosion einer Limonadenflasche.*)
VolltextIBRRS 2007, 2509
BGH, Urteil vom 14.11.2006 - X ZR 34/05
Wer gestützt auf eine Bankvollmacht Beträge vom Konto des Vollmachtgebers abgehoben hat, trägt im Rückforderungsprozess die Beweislast für die Behauptung, mit der Abhebung ein formnichtiges Schenkungsversprechen des Vollmachtgebers mit dessen Willen vollzogen zu haben.*)
VolltextIBRRS 2007, 2505
BGH, Urteil vom 05.12.2006 - VI ZR 228/05
Ist im Arzthaftungsprozess die auf einen Behandlungs- sowie einen Aufklärungsfehler gestützte Klage unter beiden Gesichtspunkten abgewiesen worden, so muss die Berufungsbegründung erkennen lassen, ob das Urteil hinsichtlich beider Fehler angegriffen wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 2501
BGH, Urteil vom 26.09.2006 - VI ZR 124/05
Verstößt der Geschädigte gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht, weil er es unterlässt, einer ihm zumutbaren Erwerbstätigkeit nachzugehen, sind die erzielbaren (fiktiven) Einkünfte auf den Schaden anzurechnen. Eine quotenmäßige Anspruchskürzung kommt grundsätzlich nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2007, 2490
BGH, Urteil vom 17.10.2006 - VI ZR 249/05
Der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zunächst auf der Grundlage des vom Sachverständigen ermittelten Wiederbeschaffungsaufwands abrechnet, ist an diese Art der Abrechnung nicht ohne weiteres gebunden. Er kann - im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Schadensabrechnung und der Verjährung - die höheren Kosten einer nunmehr tatsächlich durchgeführten Reparatur des beschädigten Fahrzeugs verlangen, sofern sich nicht aufgrund der konkreten Umstände des Regulierungsgeschehens etwas Abweichendes ergibt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2476
BGH, Urteil vom 08.11.2006 - RiZ(R) 2/05
Die Frage, ob Vorhalt und Ermahnung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles die angemessene und rechtmäßige Reaktion der Dienstaufsicht sind, unterliegt nicht der Beurteilung durch das Dienstgericht für Richter.*)
VolltextIBRRS 2007, 2430
BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 218/06
Eine Unterbrechung der Verjährung, die vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2002 eingetreten ist, setzt sich mit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nicht gemäß Art. 229 § 6 Abs. 2 EGBGB als Hemmung der Verjährung fort, wenn sie aufgrund eines nach Ablauf des 31. Dezember 2001 eingetretenen Umstands nach dem gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 3 EGBGB anzuwendenden Bürgerlichen Gesetzbuch in der vor dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung als nicht erfolgt gilt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2395
BGH, Urteil vom 26.10.2006 - I ZR 182/04
a) Die unbefugte kommerzielle Nutzung eines Bildnisses begründet im Allgemeinen - sei es unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes oder der ungerechtfertigten Bereicherung - einen Anspruch auf Zahlung der angemessenen Lizenzgebühr, ohne dass es darauf ankommt, ob der Abgebildete bereit oder in der Lage gewesen wäre, gegen Entgelt Lizenzen für die Verbreitung und öffentliche Wiedergabe seines Bildnisses einzuräumen.*)
b) Eine prominente Persönlichkeit aus dem Bereich der Zeitgeschichte muss es zwar regelmäßig nicht dulden, dass das eigene Bildnis von Dritten für deren Werbezwecke eingesetzt wird. Doch findet auch hier eine Güterabwägung statt, die dazu führen kann, dass die Verwendung des fremden Bildnisses in einer Werbeanzeige, die sich satirisch mit einem aktuellen Tagesereignis auseinandersetzt, vom Betroffenen hingenommen werden muss.*)
VolltextIBRRS 2007, 2393
BGH, Beschluss vom 13.09.2006 - XII ZB 70/01
1. Die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs zugunsten eines im Beamtenverhältnis stehenden Ehegatten durch Begründung von Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht schon deshalb zweckverfehlt oder unwirtschaftlich, weil sich aus diesen Anrechten in der Regel kein Anspruch auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente realisieren lässt (Festhaltung Senatsbeschluss vom 9. März 1984 - IVb ZB 875/80 - FamRZ 1984, 667 f.).*)
2. Hat ein kommunaler Wahlbeamter am Ende der Ehezeit noch nicht die für eine Versetzung in den Ruhestand erforderliche Wartezeit erfüllt und kann er diese Wartezeit nur im Falle seiner Wiederwahl erfüllen, hat er aus diesem Dienstverhältnis kein Versorgungsanrecht nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erworben; die spätere Wiederwahl ist im Hinblick auf den Erwerb der Versorgung kein Abänderungsfall nach § 10 a VAHRG.*)
3. Für den Versorgungsausgleich bleibt in diesen Fällen der Wert einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung maßgeblich oder - wenn der Wahlbeamte vor seiner Ernennung in einem anderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit Anspruch auf Versorgung gestanden hat - die sich aus dem früheren Dienstverhältnis unter Anrechnung der als Wahlbeamter zurückgelegten Zeiten als ruhegehaltfähiger Dienstzeiten ergebenden beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaften, sofern die Rückführung in dieses Dienstverhältnis nach der Entlassung als Wahlbeamter gesichert erscheint.*)
VolltextIBRRS 2007, 2392
BGH, Urteil vom 10.10.2006 - VI ZR 74/05
a) Minderjährigen Patienten kann bei einem nur relativ indizierten Eingriff mit der Möglichkeit erheblicher Folgen für ihre künftige Lebensgestaltung ein Vetorecht gegen die Einwilligung durch die gesetzlichen Vertreter zustehen, wenn sie über eine ausreichende Urteilsfähigkeit verfügen.*)
b) Auch über ein gegenüber dem Hauptrisiko des Eingriffs weniger schweres Risiko ist aufzuklären, wenn dieses dem Eingriff spezifisch anhaftet, es für den Laien überraschend ist und durch die Verwirklichung des Risikos die Lebensführung des Patienten schwer belastet würde.*)
c) Im Hinblick auf den Beginn der Verjährungsfrist gemäß § 852 BGB a. F. besteht keine Verpflichtung des Patienten, sich Kenntnisse über fachspezifisch medizinische Fragen zu verschaffen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2391
BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 259/05
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen in der Meldung einer Presseagentur unter namentlicher Benennung des Betroffenen über dessen Abberufung als Geschäftsführer wegen nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses mit einem Großteil der Mitarbeiter berichtet werden darf.*)
VolltextIBRRS 2007, 2383
BGH, Urteil vom 07.11.2006 - X ZR 184/04
a) Der Anspruch auf Rückgewähr des Geschenks wegen Notbedarfs setzt nur voraus, dass die Schenkung überhaupt vollzogen ist und dass der Schenker nach Abschluss des Schenkungsvertrags außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die in § 528 Abs. 1 BGB genannten Unterhaltspflichten zu erfüllen. Es kommt nicht darauf an, ob der Notbedarf vor oder nach Vollziehung der Schenkung entstanden ist.*)
b) Sofern das Geschenk werthaltig ist, wird der Rückgewähranspruch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Schenker das Geschenk zeitweise jedenfalls nicht ohne weiteres zur Unterhaltssicherung verwenden kann.*)
c) Der Rückgewähranspruch ist nur unter den Voraussetzungen des § 852 Abs. 2 ZPO der Pfändung nicht unterworfen.*)
d) Die Kenntnis der Überleitungsvoraussetzungen steht der Aufrechnung des Beschenkten gegenüber dem Sozial- oder Jugendhilfeträger mit einem Schadensersatzanspruch gegen den Schenker nicht entgegen, wenn der Gegenanspruch entstanden ist, bevor der Beschenkte Kenntnis von der Überleitungsanzeige erhalten hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 2380
BGH, Urteil vom 22.11.2006 - VIII ZR 72/06
a) Einem Gebrauchtwagen, der bei Gefahrübergang auf den Käufer betriebsfähig und verkehrssicher ist, fehlt nicht deswegen die vereinbarte Beschaffenheit "fahrbereit", weil der Motor wegen eines fortschreitenden Schadens nach einer Fahrtstrecke von höchsten 2.000 km ausgetauscht werden muss.*)
b) Mit der Angabe in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag, dass das Fahrzeug "fahrbereit" ist, übernimmt der Verkäufer nicht ohne weiteres die Gewähr im Sinne einer Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) dafür, dass das Fahrzeug auch noch nach Gefahrübergang über einen längeren Zeitraum oder über eine längere Strecke fahrbereit bleibt (im Anschluss an BGHZ 122, 256).*)
c) Schiebt beim Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher der Verkäufer, der Unternehmer ist, einen Verbraucher als Verkäufer vor, um die Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel zu verkaufen, so richten sich Mängelrechte des Käufers nach § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen Umgehung der Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf gegen den Unternehmer und nicht gegen den als Verkäufer vorgeschobenen Verbraucher (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 175/04, NJW 2005, 1039).*)
VolltextIBRRS 2007, 2379
BGH, Urteil vom 17.01.2007 - VIII ZR 171/06
a) Hinterlegt ein Factor, der von seinem Kunden auf Zahlung des Kaufpreises für abgetretene Forderungen und von dem Finanzamt nach § 13c UStG auf Zahlung der in abgetretenen Forderungen enthaltenen Umsatzsteuer, soweit sie in den von dem Factor vereinnahmten Beträgen enthalten ist, in Anspruch genommen wird, den geforderten Geldbetrag, kommt eine Erfüllungswirkung der Hinterlegung nicht in Betracht, wenn der Factor nicht darlegt, dass die Kaufpreisforderung des Kunden und die Umsatzsteuerforderung des Finanzamtes dieselben abgetretenen Forderungen betreffen und sich daher hinsichtlich der in den vereinnahmten Beträgen eingeschlossenen Umsatzsteueranteile decken.*)
b) Ein Factoringvertrag weist nicht deswegen eine planwidrige Unvollständigkeit auf, weil er nicht regelt, welche Auswirkungen eine Inanspruchnahme des Factors durch die Finanzbehörden nach § 13c UStG auf das Vertragsverhältnis der Parteien hat, und kann folglich nicht dahin ergänzend ausgelegt werden, dass die Verpflichtung des Factors zur Zahlung des Kaufpreises entfällt, soweit der Factor nach § 13c UStG wegen Umsatzsteuerschulden des Kunden in Haftung genommen wird; dies gilt auch für den Fall einer Insolvenz des Kunden.*)
VolltextIBRRS 2007, 2376
BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 115/05
Zur Frage, wann das Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis bei der Abwägung nach § 254 BGB, §§ 9, 17 StVG zu berücksichtigen ist.*)
Zum Anspruch eines nichtehelichen Kindes auf Ersatz seines Unterhaltsschadens nach Tötung des alleinverdienenden Vaters (hier: Fixkostenanteil).*)
VolltextIBRRS 2007, 2374
BGH, Beschluss vom 26.06.2006 - II ZR 153/05
Bei der Informationsdeliktshaftung für fehlerhafte Ad-hoc-Publizität gemäß § 826 BGB kann auch im Fall extrem unseriöser Kapitalmarktinformation nicht auf den Nachweis der konkreten (haftungsbegründenden) Kausalität zwischen der Täuschung und der Willensentscheidung des Anlegers verzichtet werden. Eine Anknüpfung an das enttäuschte allgemeine Anlegervertrauen in die Integrität der Marktpreisbildung - in Anlehnung an die sog. fraud-on-the-market-theory des US-amerikanischen Kapitalmarktrechts - kommt im Rahmen des ohnehin offenen Haftungstatbestandes der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2007, 2372
BGH, Urteil vom 18.01.2007 - IX ZR 122/04
Macht der Mandant die Entscheidung über einen Wertpapierverkauf erkennbar davon abhängig, dass entstandene Kursverluste mit Gewinnen verrechnet werden können und erteilt der Steuerberater daraufhin eine rechtlich fehlerhafte Auskunft, die den Mandanten veranlasst, von der Veräußerung abzusehen, so haftet der Berater dem Mandanten grundsätzlich für weitere Kursverluste.*)
VolltextIBRRS 2007, 2371
BGH, Urteil vom 06.03.2007 - KZR 6/06
a) Ist ein Rationalisierungskartell vor dem 1. Juli 2005 lediglich als Normen- und Typenkartell angemeldet worden, ist eine nach § 131 GWB fortwirkende Freistellung ausgeschlossen.*)
b) Die Verpflichtung nach § 8 Abs. 1 Satz 4 VerpackV zur Erstattung des Pfandes bei Rücknahme einer Einweggetränkeverpackung nach § 6 Abs. 2 Satz 1 VerpackV besteht auch dann, wenn das Pfand auf einer früheren Stufe der Rücknahmekette nicht erstattet worden ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 2370
BGH, Urteil vom 23.11.2006 - X ZR 16/05
Regeln die Beförderungsbedingungen eines Verkehrsverbundes, dass ein Fahrausweis nur in Verbindung mit einer Urkunde zur Beförderung berechtigt und der Fahrausweis ungültig ist und eingezogen werden kann, wenn die Urkunde auf Verlangen nicht vorgezeigt wird, so sind folgende Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners unwirksam:
1. Fahrgeld für eingezogene Fahrausweise wird nicht erstattet.
2. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht bei als ungültig eingezogenen Fahrausweisen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2369
BGH, Urteil vom 16.01.2007 - VI ZR 248/05
Hat die Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstands den Unfall mitverursacht, ist der Verstoß gegen § 4 Abs. 1 StVO im Rahmen der Abwägung der beiderseitigen Verursachungsanteile grundsätzlich gegenüber jedem Mitverursacher zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2196
OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.12.2006 - 12 U 198/06
War ein der regelmäßigen Verjährung unterfallender Anspruch am 01.01.2002 noch nicht verjährt, hatte der Gläubiger aber bereits zuvor Kenntnis im Sinne von § 199 Abs.1 Nr. 2 BGB, so beginnt die kürzere Frist des § 195 BGB nicht erst mit Ablauf des 31.12.2002, sondern schon am 01.01.2002.*)
VolltextIBRRS 2007, 2193
KG, Urteil vom 12.01.2007 - 7 U 53/06
Verpflichtet sich der Schuldner in einem schriftlichen Vertrag zur Zahlung binnen einer Frist von 8 Wochen nach "Vertragsunterzeichnung" gerät er erst in Verzug, wenn seit dem Zugang des von ihm unterschriebenen Vertragsexemplars 8 Wochen vergangen sind.*)
VolltextIBRRS 2007, 2191
OLG München, Urteil vom 17.01.2007 - 7 U 2759/06
1. Eröffnet eine Gebietskörperschaft zum Zwecke der Veräußerung eines zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigten Grundstücks ein privatrechtliches Bieterverfahren, so entsteht gegenüber den Bietern ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, das insbesondere Pflichten zur Gleichbehandlung, Transparenz des Verfahrens und gegenseitiger Rücksichtnahme erzeugt.*)
2. Diese Pflichten verletzt der Verkäufer, wenn er wesentliche Änderungen der Kaufbedingungen (hier: Abrücken vom festgesetzten Mindestpreis, deutlich verbesserte Möglichkeiten der baurechtlich zulässigen Nutzung, garantierte Altlastenfreiheit des Grundstücks) nur dem letztlich zum Zuge gekommenen Bieter bekannt gibt.*)
3. Gelingt einem dergestalt benachteiligten Bieter der Nachweis, dass ihm im Falle eines ordnungsgemäßen Abschlusses des Bieterverfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen, so kann er vom Verkäufer Schadensersatz im Umfang des Erfüllungsinteresses verlangen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2183
OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.02.2007 - 8 U 667/05
1. Legt der Verkäufer einer Eigentumswohnung dem Käufer Berechnungsbeispiele über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vor, die ihn zum Kauf bewegen sollen, liegt regelmäßig ein - zusätzlicher - Beratungsvertrag vor.*)
2. In diesem Fall hat der Verkäufer über die finanziellen Auswirkungen und den Mehraufwand richtig und vollständig zu informieren.*)
VolltextIBRRS 2007, 2120
BGH, Urteil vom 30.01.2007 - VI ZR 99/06
Bei der Frage nach der Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs" ist der Tatrichter im Rahmen einer Schätzung nach § 287 ZPO nicht genötigt, die Kalkulationsgrundlagen des konkreten Anbieters im Einzelnen betriebswirtschaftlich nachzuvollziehen. Vielmehr kommt es darauf an, ob etwaige Mehrleistungen und Risiken bei der Vermietung an Unfallgeschädigte generell einen erhöhten Tarif - u.U. auch durch einen pauschalen Aufschlag auf den "Normaltarif" rechtfertigen (vgl. Senatsurteile vom 25. Oktober 2005 - VI ZR 9/05 - VersR 2006, 133 und vom 14. Februar 2006 - VI ZR 126/05 - VersR 2006, 669, 671 m.w.N.).*)
Dass Mietwagenunternehmen dem Geschädigten zunächst nur einen Unfallersatztarif angeboten haben, reicht grundsätzlich nicht für die Annahme aus, dem Geschädigten wäre bei entsprechender Nachfrage kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich gewesen (Fortführung des Senatsurteils vom 13. Juni 2006 - VI ZR 161/05 - VersR 2006, 1273, 1274).*)
VolltextIBRRS 2007, 2119
BGH, Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 18/06
Die Frage, ob ein vom Geschädigten beanspruchter Unfallersatztarif aufgrund unfallspezifischer Kostenfaktoren im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich ist, kann dann offen bleiben, wenn feststeht, dass dem Geschädigten jedenfalls die kostengünstigere Anmietung eines entsprechenden Fahrzeugs zugemutet werden konnte, weil ihm in der konkreten Situation ein Normaltarif, der in vollem Umfang seinen Bedürfnissen entsprach, ohne weiteres zugänglich war.*)
VolltextIBRRS 2007, 2118
BGH, Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 243/05
Zu den Anforderungen an die Feststellung, ob ein vom Geschädigten beanspruchter Unfallersatztarif aufgrund unfallspezifischer Kostenfaktoren im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich ist und ob dem Geschädigten ein Normaltarif ohne weiteres zugänglich war.*)
VolltextIBRRS 2007, 2082
BGH, Urteil vom 16.11.2006 - I ZR 257/03
Ein Schadensersatzanspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit setzt voraus, dass der Anspruchsteller tatsächlich mit dieser Verbindlichkeit beschwert ist. Solange der Anspruchsteller die Forderung, von der er Befreiung verlangt, selbst mit einem Rechtsbehelf bekämpft, hat er kein berechtigtes Interesse daran, von seinem Schuldner bereits Zahlung zu verlangen. In einem solchen Fall ist grundsätzlich die Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht der richtige Weg.*)
VolltextIBRRS 2007, 1951
OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.05.1989 - 8 W 369/88
1. Nutzungsangaben im Aufteilungsplan haben keinen, Vorrang gegenüber solchen im Teilungsvertrag. Die umfassende Nutzungsmöglichkeit entfällt nur, soweit eine widerspruchsfreie Einschränkung vorliegt.*)
2. Unterlassungsansprüche aus Erwerbsverträgen können im Verfahren nach § 43 WEG nicht geltend gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 1950
OLG Schleswig, Urteil vom 27.01.2000 - 7 U 120/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 1945
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.04.1997 - 3 W 65/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 1940
OLG Nürnberg, Urteil vom 25.11.1987 - 4 U 2721/87
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 1935
OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.06.1997 - 7 WF 1747/97
Zu den bei der Ermittlung des Einkommens abzusetzenden Kosten der Unterkunft und Heizung gehören nicht die Strom- und Wasserkosten (gegen OLG Koblenz MDR 1995, S. 1165, 1166; FamRZ 1997, S. 679).*)
VolltextIBRRS 2007, 1100
BGH, Urteil vom 25.09.1990 - XI ZR 94/89
Das Vertragspfandrecht nach Nr. 19 Abs. 2 AGB-Banken an einem sog. verdeckten Treuhandkonto wird allein durch spätere Offenlegung der Treuhandbindung nicht aufgehoben; hierzu bedarf es einer Vereinbarung zwischen Bank und Kunden. Jedoch kommt ein Schadensersatzanspruch des Treugebers aus § 826 BGB in Betracht, wenn die Bank an später eingehenden Geldern trotz Kenntnis der Treuhandbindung ein Pfandrecht für ihre Ansprüche gegen den Treuhänder persönlich entstehen läßt.*)
VolltextIBRRS 2007, 0949
BGH, Urteil vom 13.11.1996 - VIII ZR 210/95
Für die Frage, welcher von zwei Forderungsprätendenten von dem anderen die Zustimmung zur Auszahlung eines vom Schuldner hinterlegten Betrages verlangen kann, kommt es grundsätzlich allein auf die Anspruchsberechtigung gegenüber dem (hinterlegenden) Schuldner, nicht auf das Innenverhältnis der Forderungsprätendenten an.*)
Stimmt bei einem Rechtsstreit zweier Forderungsprätendenten um einen hinterlegten Betrag der anspruchsberechtigte Kläger der Auszahlung an den nicht berechtigten Widerkläger zu und wird die Hinterlegungssumme daraufhin an diesen ausbezahlt, so ist damit zugleich das Zustimmungsbegehren des Klägers in der Hauptsache erledigt.*)
VolltextIBRRS 2007, 0901
BGH, Beschluss vom 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97
Die gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter zur Entgegennahme von Erklärungen durch die in einem formularmäßigen Wohnraummietvertrag enthaltene Klausel:*)
"Erklärungen, deren Wirkung die Mieter berührt, müssen von oder gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch gegenseitig zur Entgegennahme ... solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, jedoch nicht für Mietaufhebungsverträge."*)
ist wirksam.*)
VolltextIBRRS 2007, 0360
BGH, Urteil vom 12.12.2006 - VI ZR 75/06
Zu den Sorgfaltspflichten der Fahrzeugführer bei mehrspurigem parallelem Abbiegen nach rechts.*)
VolltextIBRRS 2007, 0312
BGH, Urteil vom 15.11.2006 - VIII ZR 3/06
1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden.*)
2. Tiere, die verkauft werden, sind nicht generell als "gebraucht" anzusehen. Ein Tier, das im Zeitpunkt des Verkaufs noch jung (hier: sechs Monate altes Hengstfohlen) und bis zum Verkauf nicht benutzt (hier: als Reittier oder zur Zucht verwendet) worden ist, ist nicht "gebraucht".*)
3. Sachen oder Tiere, die nach objektiven Maßstäben noch neu sind, können durch einen Unternehmer an einen Verbraucher nicht mit der vereinbarten Beschaffenheit "gebraucht" verkauft werden, um eine Abkürzung der Verjährung von Mängelansprüchen des Verbrauchers zu ermöglichen.*)
4. Für die Frage, ob der Rücktritt des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache nach § 218 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB wirksam ist, ist entscheidend, ob der Rücktritt erklärt wird, bevor der - bestehende oder hypothetische - Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus dem durch den Rücktritt entstehenden Rückgewährschuldverhältnis kommt es nicht an (Bestätigung des Senatsurteils vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05).*)
5. Ansprüche des Käufers aus dem durch den Rücktritt entstehenden Rückgewährschuldverhältnis unterliegen nicht der Verjährung nach § 438 Abs. 1, 2 BGB, sondern der regelmäßigen Verjährung nach §§ 195, 199 BGB.*)
IBRRS 2007, 0268
BGH, Urteil vom 07.12.2006 - IX ZR 161/04
1. Die Abtretung eines Kaufpreisanspruchs führt entsprechend § 401 BGB auch zum Übergang des Anspruchs aus § 667 BGB gegen den von den Vertragsparteien mit der Abwicklung des Vertrages beauftragten Treuhänder.*)
2. Die Freigabe des Kaufpreisanspruchs bewirkt entsprechend § 401 BGB auch die Freigabe des Anspruchs aus § 667 BGB gegen den von den Vertragsparteien beauftragten Treuhänder.*)
VolltextIBRRS 2007, 0267
BGH, Urteil vom 21.12.2006 - III ZR 117/06
1. Die ärztliche Vergütung wird fällig, wenn die Rechnung die formellen Voraussetzungen in § 12 Abs. 2 bis 4 GOÄ erfüllt; die Fälligkeit wird nicht davon berührt, dass die Rechnung mit dem materiellen Gebührenrecht nicht übereinstimmt.*)
2. Zum Verzugseintritt, wenn sich in einem laufenden Rechtsstreit herausstellt, dass eine in Rechnung gestellte Gebührenposition nicht begründet ist, der Klage aber auf der Grundlage einer anderen, nicht in Rechnung gestellten Gebührenposition (teilweise) entsprochen werden könnte.*)
3. Zur selbständigen Abrechenbarkeit der Durchleuchtung nach Nr. 5295 neben einer Operation an der Halswirbelsäule.*)
VolltextIBRRS 2007, 0260
BGH, Urteil vom 05.12.2006 - X ZR 165/03
Verwendet ein Luftfrachtführer, der eine Betriebsgenehmigung eines Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft besitzt, in seinen Allgemeinen Beförderungsbedingungen folgende Klauseln*)
"Im aufzugebenden Gepäck des Fluggastes dürfen zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, Computer oder sonstige elektronische Geräte, Geld, Juwelen, Edelmetalle, Wertpapiere, Effekten und andere Wertsachen und ferner Geschäftspapiere und Muster nicht enthalten sein; der Luftfrachtführer darf die Beförderung als aufzugebendes Gepäck verweigern."*)
"Der Luftfrachtführer haftet für Schäden an zerbrechlichen oder verderblichen Gegenständen (Computern oder sonstigen elektronischen Geräten), Schmuck, Silbersachen, Geld, Wertpapieren, Sicherheiten oder anderen Wertsachen, Geschäftspapieren oder Mustern, Reisepässen oder Personalausweisen, welche im aufgegebenen Gepäck des Fluggastes enthalten sind, gleichgültig, ob mit oder ohne Wissen des Luftfrachtführers, nur, wenn er diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat; die Vorschriften des (Warschauer) Abkommens bleiben unberührt."*)
so werden die Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben auf unangemessene Weise benachteiligt.*)
VolltextIBRRS 2007, 0257
BGH, Urteil vom 24.11.2006 - LwZR 6/05
Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 Abs. 1 Satz 1 BGB schließt den Eintritt des Verzugs nur aus, wenn es von dem Schuldner geltend gemacht wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 0253
BGH, Urteil vom 28.11.2006 - VI ZR 196/05
Für den Beginn der dreijährigen Verjährung gemäß § 852 Abs. 1 BGB a.F. ist hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "Kenntnis" bei Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf die positive Kenntnis des für die Vorbereitung und Verfolgung des Regressanspruchs zuständigen Bediensteten abzustellen.*)
VolltextIBRRS 2007, 0181
BGH, Urteil vom 07.11.2006 - VI ZR 206/05
Der Chefarzt, der die Risikoaufklärung eines Patienten einem nachgeordneten Arzt überträgt, muss darlegen, welche organisatorischen Maßnahmen er ergriffen hat, um eine ordnungsgemäße Aufklärung sicherzustellen und zu kontrollieren*)
VolltextIBRRS 2007, 0156
BGH, Urteil vom 08.11.2006 - RiZ(R) 1/06
Maßgeblich für die Fristberechnung des § 22 Abs. 1 DRiG ist das Ernennungsdatum des konkreten Dienstverhältnisses, um dessen Beendigung es geht. Hat der Richter die Entlassung beantragt oder der frühere Dienstherr das Richterverhältnis auf Probe aus den Gründen des § 22 DRiG beendet, und wird ein neues Richterverhältnis auf Probe durch Ernennung begründet, so beginnt die Frist von Neuem.*)
VolltextIBRRS 2007, 0140
BGH, Urteil vom 29.11.2006 - VIII ZR 246/05
Die Ausschlussregelung des § 2 Abs. 2 KWKG (2000) erfordert, dass beide dort genannten Ausschlussgründe kumulativ gegeben sind.*)
VolltextIBRRS 2007, 0001
OLG Rostock, Urteil vom 16.11.2004 - 4 U 73/03
1. Die Abtretung eines Teilbetrages aus der Gesamtsumme mehrerer Forderungen ist nur wirksam, wenn der abgetretene Teil der jeweils einzelnen Forderung exakt bestimmbar ist.
2. Auch die Abtretung eines Teilbetrages aus einer einzigen Forderung ist nur wirksam, wenn das Rangverhältnis des abgetretenen Forderungsteils zur Restforderung bestimmt ist.
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