Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
3502 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2006, 3248
BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 20/03
Veranlasst der Verwalter gegen den Willen der Wohnungseigentümer im eigenen Namen die von der Stadt verlangte Umgestaltung der Abwasserentsorgungsanlage durch Herstellung eines Kanalanschlusses, so können sich Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Wohnungseigentümer ergeben.*)

IBRRS 2006, 3105

OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2000 - 13 U 51/00
Fahrlässigkeit iSd § 823 BGB liegt vor, wenn der Betreiber eines Nachtspeicherheizgerätes nicht sicher stellt, daß sich keine brennbaren Materialien in unmittelbarer Nähe des Gerätes befinden.*)

IBRRS 2006, 3050

BayObLG, Beschluss vom 21.08.2003 - 2Z BR 122/03
1. Ein Schaden kann grundsätzlich nicht deshalb verneint werden, weil möglicherweise ein anderweitiger Anspruch gegen einen Dritten besteht, durch dessen Realisierung der vom Schädiger schuldhaft verursachte Vermögensverlust ausgeglichen werden könnte.*)
2. Ein Schadensersatzanspruch gegen einen Verwalter, der schuldhaft vom Gemeinschaftskonto einen Rechnungsbetrag überweist, der von einer anderen Eigentümergemeinschaft geschuldet ist, ist mit der Einschränkung begründet, dass gleichzeitig etwa bestehende Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen Dritte abgetreten werden.*)

IBRRS 2006, 3003

OLG Nürnberg, Urteil vom 17.12.2003 - 4 U 2129/03
1. Der Vertrag zwischen einem Gastwirt und einem Zeltverleih-Unternehmen über das Aufstellen eines Festzeltes hat keine Schutzwirkung zu Gunsten eines Dritten, der von der Beschädigung eines Stromkabels im Zuge des Zeltaufbaus betroffen ist.*)
2. Zu den Sorgfaltspflichten eines mit dem Aufbau eines Festzelts beauftragten Unternehmers, der die Arbeiten einem Subunternehmer überträgt.*)

IBRRS 2006, 2838

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.06.2006 - 1 U 104/96 (1)
1. Ein Abwasserverband, der einen Kanalbau auf vertraglicher Grundlage durch privatrechtlich organisierte Rechtssubjekte planen, ausführen und überwachen lässt, haftet für Beschädigungen von am Kanal liegenden Häusern regelmäßig mangels Verschuldens nicht deliktisch, wohl aber nach den Grundsätzen zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog).*)
2. Der Entschädigungsanspruch des betroffenen Eigentümers ist entsprechend § 251 Abs. 2 BGB auf der Grundlage der durch die Beschädigung hervorgerufene Wertminderung zu berechnen, wenn eine Wiederherstellung des vorherigen Zustands einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.*)
3. Unverhältnismäßigkeit ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der um einen Abzug "neu für alt" bereinigte Wiederherstellungsaufwand den Wiederbeschaffungswert des Hausgrundstücks um etwa 43 % übersteigen würde.*)
IBRRS 2006, 2822

BGH, Urteil vom 07.06.2006 - VIII ZR 209/05
1. Zur Frage der arglistigen Täuschung bei einem Gebrauchtwagenkauf durch Zusicherung der Unfallfreiheit des Fahrzeugs "ins Blaue hinein".*)
2. Die Nacherfüllung durch Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache ist auch beim Stückkauf nicht von vorneherein wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen. Möglich ist die Ersatzlieferung nach der Vorstellung der Parteien dann, wenn die Kaufsache im Falle ihrer Mangelhaftigkeit durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden kann. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens liegt es in der Regel nahe, dies zu verneinen, wenn dem Kaufentschluss eine persönliche Besichtigung des Fahrzeugs vorangegangen ist.*)

IBRRS 2006, 2821

BGH, Urteil vom 12.07.2006 - X ZR 157/05
1. Für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Schuldner trotz einer Zuvielforderung des Gläubigers in Verzug gerät, gelten auch im Falle eines durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit herbeigeführten Verzuges die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zum Verzug durch eine Zuvielmahnung entwickelt hat.*)
2. Dem Zahlungsverzug des Kunden eines Versorgungsunternehmens, der nicht bis zu der in der ursprünglichen Rechnung genannten Leistungszeit bezahlt hat, steht nicht entgegen, dass das Versorgungsunternehmen seine Tarife und infolgedessen seine Rechnungen nachträglich herabgesetzt hat. Denn dies ändert nichts daran, dass die ursprünglichen Tarife bis zu ihrer Änderung gültig und deshalb die darauf beruhenden Rechnungsbeträge bis dahin geschuldet waren. Etwas Anderes gilt nur im Sonderfall einer unbilligen Leistungsbestimmung (§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB).*)

IBRRS 2006, 2752

OLG Dresden, Urteil vom 04.01.2006 - 8 U 1558/05
1. Der Verkäufer (hier: einer Heizungsanlage zu Selbstaufbau) muss den Käufer über die Auswirkungen einer von ihm abgegebenen (Vertrags-)Erklärung aufklären, wenn dieser - für den Verkäufer erkennbar - irrtümlich davon ausgeht, die Unterschrift unter eine vom Verkäufer vorgelegte Urkunde schaffe noch keine vertragliche Bindung, sondern sichere ihm lediglich den in Aussicht gestellten "Messerabatt". Das gilt insbesondere dann, wenn der Verkäufer diesen Irrtum, wenngleich nur fahrlässig, mitverursacht hat.*)
2. Verletzt der Verkäufer diese Aufklärungspflicht, so steht dem Kunden ein Schadensersatzanspruch zu, den er einem etwaigen Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz statt der Leistung entgegenhalten kann.*)

IBRRS 2006, 2737

BGH, Urteil vom 14.11.2000 - XI ZR 336/99
Übernimmt ein Vermittler, gleichgültig ob selbständig oder nicht, mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, so wird er in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten.*)

IBRRS 2006, 2727

OLG Nürnberg, Urteil vom 29.11.2000 - 4 U 2917/00
1. Der Eigentümerin und Betreiberin einer Turnhalle obliegt die Verkehrssicherungspflicht für den Zustand der Anlage einschließlich der Einrichtung auch dann, wenn sie die Halle an einen Dritten vermietet und hierbei die Verkehrssicherungspflicht dem Dritten nicht ausdrücklich übertragen hat.*)
2. Daneben hat auch der Mieter (hier: Turnverein als Veranstalter eines Mutter-und-Kind-Turnens) eine eigene Verkehrssicherungspflicht.*)
3. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für eine Turnhalle ist auch die sichere Halterung von Turngeräten zu beachten.*)
4. Eine große Turnmatte, die bei Nichtbenutzung hochkant an der Hallenwand aufgestellt wird, muss jedenfalls dann kindersicher befestigt sein, wenn sich auch Kleinkinder in der Halle aufhalten.*)
5. Eine Mattenhalterung durch einen einzigen Gurt mit einem leicht zu öffnenden Steckverschluss in 1,4 m Höhe ist nicht kindersicher.*)

IBRRS 2006, 2725

OLG Dresden, Urteil vom 30.11.2000 - 21 U 218/00
Der Verkäufer kann seinen Schadensersatzanspruch aus § 326 BGB nach dem vereinbarten Kaufpreis bestimmen, wenn er durch Übertragung des Besitzes an den Käufer vorgeleistet hat und dies zu einem wirtschaftlichen Totalverlust an den übergebenen Gegenständen geführt hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 06.10.1994 - V ZR 92/94 - NJW 1994, 3351).*)

IBRRS 2006, 2708

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2000 - 1 U 102/99
Fiktion des rechtzeitigen Zugangs einer Kündigung, wenn der Empfänger keine Vorsorge für den Zugang solcher Erklärungen getroffen hat.*)

IBRRS 2006, 2707

OLG Celle, Urteil vom 14.12.2000 - 11 U 61/00
Zur Wirksamkeit der Vereinbarungen über die Übernahme eines Handelsvertretungsbezirks*)

IBRRS 2006, 2692

KG, Urteil vom 09.01.2001 - 5 U 7319/99
1. Der Eigentümer eines Flüssiggastanks kann aus § 1004 BGB einem Dritten dessen Befüllung auch dann untersagen, wenn sich der Flüssiggastank im Besitz des Mieters befindet und das Befüllen gestattet hat, sofern dem Mieter selbst eine Befüllung nur durch den Eigentümer des Flüssiggastanks gestattet ist. Das gilt auch, wenn dies für den Dritten nicht erkennbar ist.*)
2. Das Befüllen des Flüssiggastanks durch den Dritten ist jedoch kein Verstoß gegen § 1 UWG (Verleiten zum Vertragsbruch bzw. Ausnutzen fremden Vertragsbruchs), wenn der Mieter des Flüssiggastanks sich aus Eigeninitiative an den Dritten zwecks Bestellung wendet und schriftlich versichert, dass er keiner Bezugsbindung unterliegt und der Tank in seinem Eigentum steht. Daran ändert auch grundsätzlich dann nichts, wenn nach Bestellung des Flüssiggases bei Belieferung Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Angabe des Mieters unzutreffend sein könnte.*)

IBRRS 2006, 2686

BGH, Urteil vom 12.01.2001 - V ZR 468/99
1. Bei einem schon in einem Vorvertrag vollständig ausformulierten künftigen Hauptvertrag besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Abgabe eines Angebots durch den Verpflichteten. Der Berechtigte hat vielmehr mit seinem Klageantrag ein eigenes Angebot zu unterbreiten und dessen Annahme durch den Verpflichteten zu verlangen.*)
2. Regelt ein Vorvertrag jedoch nicht den vollständigen Inhalt des in Aussicht genommenen Hauptvertrages, sondern verweist er insoweit lediglich auf die Bestimmungen in Kaufverträgen, die mit anderen Käufern geschlossen werden, so muß der Berechtigte mit seinem Klageantrag kein eigenes Angebot unterbreiten und dessen Annahme verlangen, sondern kann auf Abgabe eines ausformulierten Vertragsangebots durch den Verpflichteten klagen.*)

IBRRS 2006, 2682

BGH, Beschluss vom 17.01.2001 - XII ZB 194/99
Zur Frage einer streitgenössischen Nebenintervention des Untermieters im Rechtsstreit zwischen Vermieter und Hauptmieter.*)

IBRRS 2006, 2674

OLG Köln, Urteil vom 24.01.2001 - 11 U 59/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2664

OLG Köln, Beschluss vom 05.02.2001 - 11 W 93/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2625

OLG Köln, Urteil vom 13.03.2001 - 3 U 173/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2454

OLG Celle, Urteil vom 26.07.2006 - 7 U 2/06
Die Frist zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) wird beim Kaufvertrag nicht entbehrlich, wenn sich der Verkäufer außergerichtlich gegen die Übernahme der Kosten zur Mängelbeseitigung wendet, sich zur Nacherfüllung bereit erklärt und in dem auf Zahlung von Schadensersatz gerichteten Rechtsstreit einen Klagabweisungsantrag stellt. Das gilt auch gegenüber einem Gebrauchtwagenhändler, der keine eigene Vertragswerkstatt unterhält.*)

IBRRS 2006, 2271

BGH, Urteil vom 30.03.2000 - I ZR 289/97
Zur Frage eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz durch eine Kfz-Werkstatt im Zusammenhang mit der Erteilung eines Auftrags zur Reparatur eines Unfallfahrzeugs (hier: Angebot zur Beauftragung eines Sachverständigen, zur Gutachtenweiterleitung an die Versicherung und zur Reservierung eines Ersatzwagens).*)

IBRRS 2006, 2234

BGH, Urteil vom 25.04.2006 - VI ZR 36/05
Auch bei nur anteiliger Schadensverursachung haftet der Schädiger für den Rückstufungsschaden, der dadurch eintritt, dass der Geschädigte die Kaskoversicherung in Anspruch nimmt.*)

IBRRS 2006, 2203

OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.02.2006 - 8 U 143/05
An der Voraussetzung des Weiterbetreibens des Verfahrens fehlt es, wenn ein Schreiben der Parteien an das Gericht objektiv nicht geeignet ist, den Fortgang des Rechtsstreits zu fördern.*)

IBRRS 2006, 2194

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.07.2006 - 7 U 194/05
Die Mängelanzeige muss Art und Umfang der Mängel mindestens in allgemeiner Form benennen und darf nicht nur allgemeine Beanstandungen aussprechen. Verlangt der Vertrag mehrere verschiedene Lieferungen, muss klar sein, auf welche sich die Rüge bezieht. Bei vielen Einzelstücken und verschiedenartigen Mängeln ist näher anzugeben, welche Menge mit welchen Mängeln behaftet ist.

IBRRS 2006, 2175

BGH, Urteil vom 23.06.2006 - V ZR 147/05
1. Ein Mangel an Urteilsvermögen liegt nicht vor, wenn der Betroffene nach seinen Fähigkeiten in der Lage ist, Inhalt und Folgen eines Rechtsgeschäfts sachgerecht einzuschätzen, diese Fähigkeiten aber nicht oder nur unzureichend einsetzt und deshalb ein unwirtschaftliches Rechtsgeschäft abschließt.*)
2. Jeder Prozesspartei steht das Recht zu, den Sachverständigen zu seinem schriftlichen Gutachten mündlich zu befragen und ihm dabei die Fragen vorzulegen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält.

IBRRS 2006, 2174

BGH, Urteil vom 14.06.2006 - VIII ZR 135/05
Dem Käufer steht die in § 478 BGB a.F. vorausgesetzte Mängeleinrede auch dann zu, wenn er sich mit der Zahlung des Restkaufpreises in Verzug befindet (Fortführung von BGHZ 113, 232).*)

IBRRS 2006, 2136

BGH, Urteil vom 22.06.2005 - VIII ZR 281/04
1. Zum Anspruch des Käufers auf Schadensersatz statt der Leistung (§ 437 Nr. 3 BGB) bei einem Tierkauf und zur Entlastung des Verkäufers (hier: eines Hundezüchters) gegenüber diesem Anspruch (§ 280 Abs. 1 Satz 2, § 311 a Abs. 2 Satz 2 BGB).*)
2. Die Operation eines Tieres, die einen körperlichen Defekt nicht folgenlos beseitigen kann, sondern andere, regelmäßig zu kontrollierende gesundheitliche Risiken für das Tier selbst erst hervorruft, stellt keine Beseitigung des Mangels im Sinne des § 439 Abs. 1 BGB dar.*)

IBRRS 2006, 2135

OLG München, Urteil vom 10.11.2005 - 6 U 5164/04
1. Wer die von einem Dritten als Grundschuldgläubiger ausgestellte Löschungsbewilligung an den Eigentümer des Pfandobjekts weitergibt, welcher hierauf die Löschung des Grundpfandrechts erwirkt, ist hinsichtlich der vom Empfänger erlangten Befreiung des Grundstücks von der Belastung nicht Leistender i.S.d. § 812 Abs. 1 Var. 1 BGB. Leistender ist vielmehr der Grundschuldgläubiger.*)
2. Eine Vermögensverschiebung, welche nicht in ein subjektives Recht des Betroffenen eingreift, sondern lediglich seinen schuldrechtlichen Anspruch vereitelt, kann nicht im Wege der Eingriffskondiktion nach § 812 Abs. 1 Var. 2 BGB ausgeglichen werden. In diesem Fall kommt jedoch ein Bereicherungsanspruch nach § 816 Abs. 2 BGB in Betracht.*)

IBRRS 2006, 2128

BGH, Urteil vom 07.06.2005 - VI ZR 192/04
Läßt der Geschädigte sein unfallbeschädigtes Fahrzeug nicht reparieren, sondern realisiert er durch dessen Veräußerung den Restwert, ist sein Schaden in entsprechender Höhe ausgeglichen. Deshalb wird auch bei Abrechnung nach den fiktiven Reparaturkosten in solchen Fällen der Schadensersatzanspruch durch den Wiederbeschaffungsaufwand begrenzt, so daß für die Anwendung einer sog. 70 %-Grenze kein Raum ist.*)

IBRRS 2006, 2114

BGH, Urteil vom 04.04.2006 - VI ZR 338/04
1. Geht es dem Mietwagenunternehmen im Wesentlichen darum, die ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen, so besorgt es keine Rechtsangelegenheit des geschädigten Kunden, sondern eine eigene Angelegenheit (Anschluss an Senatsurteile vom 26. Oktober 2004 - VI ZR 300/03 - VersR 2005, 241; vom 5. Juli 2005 - VI ZR 173/04 - VersR 2005, 1256 und vom 20. September 2005 - VI ZR 251/04 - VersR 2005, 1700).*)
2. Zur Frage, ob und inwieweit ein Unfallersatztarif erforderlich ist im Sinne des § 249 BGB.*)

IBRRS 2006, 2105

BGH, Urteil vom 29.06.2006 - V ZR 4/06
Die Kosten außergewöhnlicher Erhaltungsmaßnahmen hat der Berechtigte dem Verfügungsberechtigten analog § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG zu erstatten, soweit sie nicht durch Mieteinnahmen gedeckt sind. Ersatzfähige Kosten können allerdings bei außergewöhnlichen Erhaltungsmaßnahmen nicht entstehen, die aufgrund eines förmlichen Baugebots nach § 177 BauGB oder ohne ein solches Baugebot unter den Bedingungen des § 3 Abs. 3 Satz 5 VermG durchgeführt werden.

IBRRS 2006, 2104

BGH, Urteil vom 13.06.2006 - X ZR 167/04
1. Die Kündigung eines Werkvertrags durch den Unternehmer lässt einen Schadensersatzanspruch des Bestellers wegen einer bis zur Kündigung erbrachten mangelhaften Teilleistung grundsätzlich unberührt.*)
2. Hat der Werkunternehmer eine neue Lösung für ein technisches Problem zu entwickeln, lässt der Umstand, dass er hierbei zunächst Wege beschreitet, die sich im Nachhinein als nicht gangbar erweisen, nicht ohne Weiteres den Schluss zu, insoweit erbrachte Teilleistungen seien fehlerhaft.*)
3. Mangels eines vertraglich eingeräumten Kündigungsrechts steht dem Unternehmer ein Kündigungsrecht nur unter den Voraussetzungen des § 643 BGB oder aus wichtigem Grund dann zu, wenn ihm das Festhalten am Vertrag infolge eines dem Besteller zuzurechnenden Grundes nicht zumutbar ist.*)
4. Die - widerlegbare - Vermutung, dass die Parteien Leistung und Gegenleistung als gleichwertig eingeschätzt haben (Rentabilitätsvermutung), beschränkt sich auf das Geschäft, dessen Erfüllung der Ersatzpflichtige schuldig geblieben ist, und erstreckt sich nicht auf die Rentabilität von Folgegeschäften mit dem Vertragsgegenstand.*)

IBRRS 2006, 2099

KG, Urteil vom 29.04.2005 - 7 U 136/04
Ist das Eigentum des Klägers ist mit dem Wohnrecht des Beklagten dinglich belastet, hat er die Lasten des Grundstückes als Alleineigentümer auch allein zu tragen. Etwas anderes kann sich nur dann ergeben, wenn die Parteien im Begleitschuldverhältnis eine Übernahme verbrauchabhängiger oder auch nicht verbrauchabhängiger Kosten durch den Berechtigten vereinbaren, was ggf. auch konkludent erfolgen kann.*)

IBRRS 2006, 2096

OLG Koblenz, Urteil vom 09.02.2006 - 5 U 1452/05
1. Wird der Nacherfüllungsanspruch vor Verjährungseintritt geltend gemacht und vom Verkäufer nicht sofort und endgültig abgelehnt, kann das die Verjährung hemmen.*)
2. Werden die Verhandlungen über den Gewährleistungsanspruch abgebrochen, tritt Verjährung erst drei Monate nach dem Ende der Verjährungshemmung ein.*)
3. Der vor Verjährungseintritt wirksam erklärte Rücktritt hat Gestaltungswirkung. Die Rechte des Käufers aus dem Rücktritt unterliegen hiernach selbst dann der dreijährigen Regelverjährung des § 195 BGB, wenn im Kaufvertrag die beim Erwerb gebrauchter Sachen zulässige Verjährungsfrist von lediglich einem Jahr vereinbart wurde.*)

IBRRS 2006, 2075

BGH, Urteil vom 29.06.2006 - III ZR 253/05
Auch derjenige, der in der Nähe eines Militärflugplatzes ein Wohnhaus an einer Stelle errichtet hat, die von Anfang an stark vom Fluglärm belastet war und nach den später in Kraft getretenen Vorschriften in die Lärmschutzzone 1 des für den Flugplatz festgesetzten Lärmschutzbereichs gefallen ist, hat keinen Anspruch auf Entschädigung aus enteignendem Eingriff wegen der von dem Flugplatz ausgehenden Fluglärmimmissionen (Anschluss an BGHZ 129, 124).*)

IBRRS 2006, 2060

OLG Koblenz, Urteil vom 13.03.2006 - 12 U 99/05
Auch in einem Kontokorrentverhältnis kann der Gläubiger seine Kontoforderung grundsätzlich dadurch darlegen, dass er die einzelnen Positionen nennt, die zu der Kontoforderung geführt haben. Das Wesen der Kontokorrentabrede mit periodischem Saldoabschluss besteht darin, dass die in die laufende Rechnung aufgenommenen beiderseitigen Ansprüche und Leistungen durch Anerkennung des Saldos als Einzelforderungen untergehen; übrig bleibt dann bei einem echten Kontokorrentverhältnis nur ein Anspruch aus dem Saldoanerkenntnis. Liegt aber keine ausdrückliche Kontokorerntabrede mit diesem Inhalt vor und Mitteilungen über einen Saldo von Verbindlichkeiten in einer laufenden Geschäftsbeziehung nur unregelmäßig erfolgt, dann ist nicht von der Vereinbarung eines echten Kontokorrentverhältnisses auszugehen.*)

IBRRS 2006, 2039

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.03.2006 - 1 U 311/05
1. Zwischenräume, die Grundstücke voneinander scheiden, können auch dann "Grenzeinrichtungen" sein, wenn sie keine grenzscheidende Wirkung in dem Sinne haben, dass die Grenze exakt in deren Mitte verläuft. Jede auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken vorhandene "Anlage", die für eines der Grundstücke vorteilhaft ist, ist eine Grenzanlage i.S.v. § 921 BGB darstellt. Ein Durchgang zwischen den Hausanwesen ist dann eine gemeinsame Grenzeinrichtung, wenn es sich um eine Einrichtung handeln, die nach der Art der bisher erfolgten Nutzung objektiv dem Vorteil beider Grundstücke dient. Nutzt hingegen nur einer der Nachbarn die auf beiden Grundstücken befindliche Fläche als Zufahrt, um mit dem PKW zu dem der Straße abgewandten Teil seines Grundstücks zu gelangen, während der andere das nicht, oder jedenfalls nicht in relevantem Umfang tut, dient die Fläche insoweit nur dem Vorteil desjenigen, der sie als als PKW- Zufahrt nutzt, nicht aber dem Vorteil beider Grundstücke.
2. Grundsätzlich ist eine Zufahrt für Kraftfahrzeuge auf ein Wohngrundstück nicht notwendig. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Kraftfahrzeug vor dem Grundstück oder in benachbarten Straßen geparkt werden kann.

IBRRS 2006, 2037

OLG Koblenz, Urteil vom 27.03.2006 - 12 U 76/05
Ein Sachmangel, der dem Gesamtkaufpreisanspruch des Verkäufers entgegen gehalten werden könnte, liegt nicht vor, wenn er nur einen Wert von weniger als fünf Prozent des Kaufpreises ausmacht. Auch darf der Käufer im Prozess es nicht im Unklaren lassen, welche Gegenrechte er geltend machen will, wenn jedenfalls eine weitere Nachbesserung in dem von ihm gewünschten Sinne eindeutig unmöglich ist.*)

IBRRS 2006, 2035

OLG Koblenz, Urteil vom 10.04.2006 - 12 U 190/05
Eine Kaufsache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet sowie eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Normaler Materialverschleiß beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache stellt keinen Sachmangel dar. Fehler bei der Verwendung der Sache sind dem Verkäufer nicht zuzurechnen. Das gilt bei Aluminium-Verschlusskapseln für Weinflaschen dann, wenn deren Isolierschicht im Anrollbereich an der Außenseite von Flaschenhälsen beim Aufbringen beschädigt werden, dort in Kontakt mit Wein geraten und dies einen Fehlgeruch entstehen lässt, sofern Weinreste beim Abfüllvorgang nicht an die Außenseiten der Flaschen gelangen dürfen.*)

IBRRS 2006, 2005

BGH, Urteil vom 10.03.2006 - V ZR 265/00
1. Die gebotene Reinvestition der Erlöse aus der Veräußerung von Hofvermögen durch den Unternehmensnießbraucher muss zeitnah erfolgen. Dies gilt auch, wenn sie durch Tilgung von Hofverbindlichkeiten erfolgt.*)
2. Eine Sicherheit kann nicht (mehr) verlangt werden, wenn der Erlös reinvestiert worden ist, unabhängig davon, ob dies zeitnah geschehen ist oder nicht.*)

IBRRS 2006, 2002

BGH, Urteil vom 26.01.2006 - I ZR 89/03
Wer sich als Schuldner einer (tatsächlich bestehenden) Forderung in der Person des Gläubigers irrt und dementsprechend auch irrtümlich annimmt, dieser habe die Forderung an einen Dritten abgetreten, kann das, was er an den Dritten als den vermeintlichen neuen Gläubiger geleistet hat, unmittelbar von diesem kondizieren.*)

IBRRS 2006, 1977

BGH, Urteil vom 10.12.1998 - III ZR 208/97
Wird im Wege der Leistungskondiktion eine Leistung zurückgefordert, die durch einen Vertreter erbracht worden ist, so ist grundsätzlich dessen Kenntnis dafür maßgeblich, ob die Kondiktion nach § 814 BGB ausgeschlossen ist. Handelte der Vertreter auf Weisung, so ist auf das Wissen der Person abzustellen, die die Weisung erteilt hat.*)

IBRRS 2006, 1973

BGH, Urteil vom 19.01.1999 - X ZR 60/97
Auch eheliche oder ehebedingte Verfehlungen können groben Undank des von den Eltern des anderen Ehegatten beschenkten Ehegatten zum Ausdruck bringen. Zur Annahme, der Beschenkte habe es in grober Weise an der Rücksichtnahme fehlen lassen, die der Schenker habe erwarten können, bedarf es jedoch besonderer Umstände, die gerade hierauf hindeuten.*)

IBRRS 2006, 1923

BGH, Urteil vom 23.11.2005 - VIII ZR 43/05
1. Normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen stellt grundsätzlich keinen Mangel dar.*)
2. Zur Frage der fahrlässigen Beweisvereitelung durch den Käufer eines Gebrauchtwagens, der ein angeblich mangelhaftes Teil durch eine Werkstatt austauschen lässt, die das betreffende Teil nicht aufbewahrt, so dass es im Gewährleistungsprozess gegen den Verkäufer nicht als Beweismittel zur Verfügung steht.*)

IBRRS 2006, 1912

KG, Urteil vom 11.05.2006 - 8 U 220/05
Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückzahlung von Miete nach §§ 988, 818, 99 Abs. 3, 100 BGB, wenn der Mieter im Wege der Vermögenszuordnung Eigentümer des gemieteten Grundstücks wird.*)

IBRRS 2006, 1902

BGH, Beschluss vom 28.04.2006 - BLw 32/05
1. Für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch das Siedlungsunternehmen, die sich darauf gründen, dass die Genehmigung nicht nach § 9 GrdstVG zu versagen gewesen wäre, kommt es auf die Verhältnisse in dem in § 6 Abs. 3 GrdstVG für die Ausübung des Vorkaufsrechts bestimmten Zeitpunkt an. Die Vertragsparteien können das ausgeübte Vorkaufsrecht nicht dadurch zu Fall bringen, dass sie erst im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens die Voraussetzungen schaffen, aus denen der Versagungsgrund ausgeräumt werden kann (Fortführung von Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472, 1473 sowie Beschl. v. 26. April 2000, BLw 24/01, veröffentlicht in juris).*)
2. Das Erwerbsinteresse eines aufstockungsbedürftigen Landwirts begründet grundsätzlich einen Versagungsgrund gegen den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch einen Nichtlandwirt, der nur durch konkrete, in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen des Erwerbers ausgeräumt werden kann, aus denen sich ergibt, dass die beabsichtigte Veräußerung an ihn Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur nicht widerspricht. Das gilt für die von dem Erwerber vorgetragenen Absichten zur Aufnahme einer eigenen Landwirtschaft wie zu anderen förderungsfähigen nichtlandwirtschaftlichen Maßnahmen in gleicher Weise.*)

IBRRS 2006, 1896

BGH, Urteil vom 22.02.2006 - VIII ZR 91/05
1. § 12 Abs. 2 KWKG 2002 enthält eine Ausschlussfrist, deren Ablauf nicht zu einer bloßen Einredebefugnis gegenüber einem fortbestehenden Recht führt, sondern den Untergang des Rechts zur Folge hat. Daher ist ein Anspruch auf Belastungsausgleich nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 KWKG 2000, der bis zum Außerkrafttreten des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes 2000 am 1. April 2002 entstanden, aber bis zum 31. Dezember 2003 nicht erhoben worden ist, ausgeschlossen.*)
2. § 7 Abs. 2 KWKG 2000 ist gemäß § 13 Abs. 1 KWKG 2002 am 1. April 2002 außer Kraft getreten. Der durch § 7 Abs. 2 Satz 2 KWKG 2000 angeordneten Fortgeltung der Übergangsregelung des § 6 KWKG 2000 bedarf es nicht mehr, weil diese durch § 12 Abs. 2 KWKG 2002 ersetzt worden ist.*)

IBRRS 2006, 1889

BGH, Urteil vom 23.03.2006 - III ZR 141/05
1. Das aus § 50 Abs. 1 und 2 TKG 1996 (jetzt: § 68 Abs. 1 und § 69 Abs. 1 TKG 2004) folgende Recht, Verkehrswege für öffentlichen Zwecken dienende Telekommunikationslinien unentgeltlich zu nutzen, ist ein zu entschädigendes Nutzungsrecht im Sinne des § 87 Abs. 2 Nr. 2 BBergG, sofern die zum Rechtsverlust führende Einziehung des Verkehrswegs weder im Interesse des Wegebaulastträgers noch des Inhabers einer bevorrechtigten besonderen Anlage nach §§ 55, 56 TKG 1996 (jetzt: §§ 74, 75 TKG 2004) oder im Verkehrsinteresse eines anderen Vorhabenträgers liegt.*)
2. Die Anwendung materieller Enteignungsentschädigungsvorschriften ist auch dann gerechtfertigt, wenn das Verkehrswegegrundstück nicht im Wege der Grundabtretung enteignet, sondern freihändig veräußert wird und das Nutzungsrecht des Telekommunikationsunternehmens aufgrund einer zuvor erfolgten Entwidmung der Straße erlischt, sofern der Rechtsverlust bereits durch einen Verwaltungsakt (hier: Plangenehmigung nach § 17 Abs. 1a FStrG) vorgezeichnet ist und sich der Zugriff auf das Grundstück materiell als die Ausübung eines Enteignungsrechts darstellt.*)

IBRRS 2006, 1844

BGH, Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 271/05
Bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages hat der Gläubiger in entsprechender Anwendung von § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB (in der bis zum 30. April 2000 geltenden Fassung) einen Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.*)

IBRRS 2006, 1838

BGH, Urteil vom 21.12.2005 - VIII ZR 49/05
1. Dass der Käufer eines Gebrauchtwagens nicht weiß, ob ein binnen sechs Monaten nach der Übergabe durch den Verkäufer aufgetretener Defekt des Fahrzeugs auf einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB zurückzuführen ist, entlastet ihn nicht von der Obliegenheit, dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, bevor er das Fahrzeug selbst reparieren lässt und wegen des Mangels die Minderung erklären oder einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung geltend machen kann.*)
2. § 439 Abs. 3 BGB gewährt dem Verkäufer eine Einrede gegenüber der vom Käufer beanspruchten Art der Nacherfüllung, die der Verkäufer ausüben kann, aber nicht muss. Der Käufer kann deshalb nicht wegen unverhältnismäßiger Kosten der Nacherfüllung sogleich die Minderung erklären, ohne dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben zu haben.*)
