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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3421 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 0065
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Statiker schuldet Bauaufsicht nicht dem Bauunternehmer

OLG Oldenburg, Urteil vom 01.12.2005 - 8 U 161/05

Der Statiker schuldet wie der Architekt nur eine Bauaufsicht gegenüber dem Bauherrn und nicht gegenüber dem Bauunternehmer.

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IBRRS 2006, 0009
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Werkvertragsrecht - Geltendmachung eines Wandelungsanspruchs

BGH, Urteil vom 21.01.2003 - X ZR 30/01

1. Hat eine im Einverständnis des Bestellers durchgeführte Nachbesserung zur vollständigen Behebung des Mangels geführt, so ist damit einer vorausgegangenen Feststellung von Mängeln als Grundlage der Wandelung der Boden entzogen.

2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage der Mangelhaftigkeit ist aber nicht der Zeitpunkt des Wandelungsverlangens, sondern der Zeitpunkt des Vollzugs der Wandelung.

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IBRRS 2006, 0007
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Hat Prozessvergleich Wirkung für andere Gesamtschuldner?

BGH, Urteil vom 21.03.2000 - IX ZR 39/99

Zur Wirkung eines Prozeßvergleichs, in dem die Forderung gegen einen Gesamtschuldner für erledigt erklärt wird, auf den Anspruch des Gläubigers gegen einen anderen Gesamtschuldner.*)

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IBRRS 2006, 0001
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Schuldet Käufer Nutzungsersatz im Falle der Nachlieferung?

OLG Nürnberg, Urteil vom 23.08.2005 - 3 U 991/05

§ 439 Abs. 4 BGB stellt keine gesetzliche Anspruchsgrundlage für die Forderung des Verkäufers auf Erstattung gezogener Nutzungen durch den Käufer hinsichtlich der ursprünglich gelieferten, Mangel behafteten Sache dar. Anspruchsbegründenden Vereinbarungen steht § 439 Abs. 4 BGB jedoch nicht entgegen.*)

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Online seit 2005

IBRRS 2005, 3660
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Haftung: Zum Verjährungsverzicht für die Vergangenheit

OLG Celle, Urteil vom 07.12.2005 - 3 U 141/05

Ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung auch für den Fall, dass bereits Verjährung eingetreten ist, muss ausdrücklich oder jedenfalls aus den Gesamtumständen eindeutig auch hierauf bezogen sein.*)

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IBRRS 2005, 3611
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Sonstiges Zivilrecht - Vergleich bei Einigung im öffentlich-rechtlichem Streit

BGH, Urteil vom 28.09.2005 - IV ZR 288/03

Für einen Vergleich im Sinne von § 779 BGB reicht es aus, wenn die Parteien eines auf ein Bescheidungsurteil gerichteten öffentlich-rechtlichen Rechtsstreits sich auf die Aufhebung eines bestehenden Widerspruchsbescheides einigen.*)

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IBRRS 2005, 3609
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Zum Erlöschen einer US-Golddollaranleihe

BGH, Urteil vom 25.10.2005 - XI ZR 353/04

1. Das Erlöschen einer im Jahre 1925 begebenen, in den Vereinigten Staaten von Amerika und den Niederlanden vertriebenen Golddollaranleihe der Stadt D. ist nach deutschem Recht zu beurteilen.

2. Die dreißigjährige Vorlegungsfrist für die im Jahr 1945 fällige Anleihe ist im Jahre 1975 abgelaufen, ohne unterbrochen oder gehemmt worden zu sein.

3. Die heutige Landeshauptstadt D. wäre auch nicht Schuldnerin dieser Anleihe, weil sie rechtlich nicht identisch mit der im Jahre 1925 bestehenden Stadt ist und die Anleiheschuld nicht auf sie übergegangen ist.*)

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IBRRS 2005, 3608
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Domainname der Konzerntochter: Holding Inhaberin des Kennzeichens

BGH, Urteil vom 09.06.2005 - I ZR 231/01

Eine Holdinggesellschaft, die die Unternehmensbezeichnung einer Tochtergesellschaft mit deren Zustimmung als Domainname registrieren lässt, ist im Streit um den Domainnamen so zu behandeln, als sei sie selbst berechtigt, die fragliche Bezeichnung zu führen.*)

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IBRRS 2005, 3605
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Rückgabe des Einsatzes bei sittenwidrigem Schneeballsytem

BGH, Urteil vom 10.11.2005 - III ZR 72/05

Der Kondiktionssperre nach § 817 Satz 2 BGB können ausnahmsweise der Grund und der Schutzzweck der Nichtigkeitssanktion (§ 138 Abs. 1 BGB) - hier: sittenwidriger, nach dem Schneeballsystem organisierter "Schenkkreis" - entgegenstehen.*)

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IBRRS 2005, 3575
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensersatzrecht - Geltendmachung des entgangenen Gewinns

BGH, Urteil vom 19.10.2005 - VIII ZR 392/03

Zur Darlegung des entgangenen Gewinns im Rahmen der abstrakten Schadensberechnung nach § 252 Satz 2 BGB.*)

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IBRRS 2005, 3574
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Verjährungsfrist: Renten für die regelmäßige Pflege eines Kindes

BGH, Beschluss vom 18.10.2005 - VI ZR 312/04

Renten wegen Vermehrung der Bedürfnisse (hier: regelmäßige Pflege eines erkrankten Kindes) sind wiederkehrende Leistungen, für die die vierjährige Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F. gilt, auch wenn der Anspruch nicht aus § 843 BGB, sondern aus einem anderen Rechtsgrund (hier: Behandlungsvertrag mit einem Arzt) hergeleitet wird.*)

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IBRRS 2005, 3564
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zum Investitionsausgleich bei vorzeitigem Ende des Mietverhältnisses

BGH, Urteil vom 05.10.2005 - XII ZR 43/02

1. Zur Berechnung des Bereicherungsanspruchs des Mieters, wenn der Vermieter infolge vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses früher als vorgesehen in den Genuss des durch Investitionen des Mieters erhöhten Ertragswerts gelangt (Fortführung der Senatsurteile vom 8. November 1995 - XII ZR 202/94 - WM 1996, 1265 ff. und vom 25. Oktober 2000 - XII ZR 136/98 - NJW-RR 2001, 727 [red. Leitsatz]).*)

2. Eine Bereicherung des Vermieters liegt auch dann vor, wenn eine Weitervermietung zu einem höheren Mietzins wegen von ihm zu vertretender Mängel nicht möglich ist.*)

3. Bei einem Vermieterwechsel ist nicht derjenige Bereicherungsschuldner, der im Zeitpunkt der Vornahme der Investitionen Vermieter war, sondern der neue Vermieter, der die Mietsache vorzeitig zurückerhält. Dies gilt bei einer Grundstücksveräußerung auch dann, wenn der ursprüngliche Vermieter mit Rücksicht auf die wertsteigernden Investitionen des Mieters einen höheren Veräußerungserlös erzielt hat.*)

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IBRRS 2005, 3557
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Rechtsnatur von Briefmarken / Umtauschrecht nach Euro-Einführung

BGH, Urteil vom 11.10.2005 - XI ZR 395/04

1. Eine von der Deutschen Post AG herausgegebene Briefmarke erfüllt alle Voraussetzungen, die § 807 BGB an ein so genanntes "kleines Inhaberpapier" stellt.

2. Der Fall, dass die Briefmarke ihre Gültigkeit durch einen staatlichen Hoheitsakt verliert, so dass der in ihr verkörperte Anspruch auf eine Beförderungsleistung gemäß § 807 BGB nicht mehr durchgesetzt werden kann, ist im Gesetz nicht geregelt. Im Wege ergänzender Vertragsauslegung ergibt sich, dass verständige und redliche Vertragsparteien bei Kenntnis der Regelungslücke ein Umtauschrecht mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr vereinbart hätten.*)

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IBRRS 2005, 3506
SteuerrechtSteuerrecht
Freie Berufe - Rechtsbegriffsauslegung: Steuerberater muss auf Risiko hinweisen

BGH, Urteil vom 20.10.2005 - IX ZR 127/04

Ist die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs einer Steuernorm (hier der verdeckten Gewinnausschüttung) offen und für die vom Steuerpflichtigen zu treffende Entscheidung bedeutsam, muss der verantwortliche Berater grundsätzlich auf das mit der ungewissen Beurteilung der Rechtslage verbundene Risiko hinweisen.*)

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IBRRS 2005, 3504
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Sachenrecht - Unzulässiges Befüllen eines Gasbehälters ist Eigentumsstörung

BGH, Urteil vom 10.10.2005 - II ZR 323/03

Die ohne Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Befüllung eines Flüssiggasbehälters ist auch dann eine Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 BGB, wenn der Behälter keine auf den Eigentümer hinweisende Beschriftung trägt.*)

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IBRRS 2005, 3457
ImmobilienImmobilien
Wegerecht als Dienstbarkeit: Verlegung bedarf Grundbucheintrags

BGH, Urteil vom 07.10.2005 - V ZR 140/04

Die Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit kann nicht durch bloße tatsächliche Ausübung verlegt werden, wenn die vorherige Ausübungsstelle durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Beteiligten als Inhalt der Dienstbarkeit festgelegt und diese Inhaltsbestimmung in das Grundbuch eingetragen worden war; in diesem Fall erfordert die Verlegung eine Änderung des Rechtsinhalts durch Vereinbarung und die Eintragung in das Grundbuch.*)

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IBRRS 2005, 3448
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Rücktritt: Ersatz vergeblicher Aufwendungen?

BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

1. Der Käufer einer mangelhaften Sache hat auch dann gemäß § 284 BGB Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, wenn er wegen des Mangels vom Kaufvertrag zurücktritt. Der Anspruch ist nicht gemäß § 347 Abs. 2 BGB auf den Ersatz notwendiger Verwendungen oder solcher Aufwendungen beschränkt, durch die der Verkäufer bereichert wird.*)

2. § 284 BGB erfaßt auch Aufwendungen für kommerzielle Zwecke.*)

3. Aufwendungen des Käufers auf eine gekaufte Sache, die sich später als mangelhaft erweist, sind in der Regel vergeblich, wenn der Käufer die Kaufsache wegen ihrer Mangelhaftigkeit zurückgibt oder sie jedenfalls nicht bestimmungsgemäß nutzen kann und deshalb auch die Aufwendungen nutzlos sind.*)

4. Kosten, die dem Käufer eines Kraftfahrzeugs für dessen Überführung und Zulassung entstehen, sind Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB. Wird der Kauf wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs rückabgewickelt, nachdem der Käufer das Fahrzeug zeitweise genutzt hat, so mindert sich der Anspruch auf Ersatz auch dieser Aufwendungen entsprechend der Nutzungsdauer oder der Laufleistung des Fahrzeugs.*)

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IBRRS 2005, 3447
ProzessualesProzessuales
Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten: Verjährung

BGH, Urteil vom 02.03.2005 - VIII ZR 174/04

1. Ansprüche aus der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten verjähren in entsprechender Anwendung des § 477 BGB a.F. innerhalb von sechs Monaten, wenn die positive Vertragsverletzung einen Schaden an der Kaufsache verursacht hat oder sich das Verschulden auf - erteilte oder unterbliebene - Angaben über Eigenschaften der Kaufsache bezieht, von denen ihre Verwendungsfähigkeit für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck abhängt (im Anschluß an BGHZ 88, 130, 136 ff.).*)

2. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens können der obsiegenden Partei nach § 97 Abs. 2 ZPO auch dann auferlegt werden, wenn nicht sicher feststeht, daß das Rechtsmittel ohne das neue Vorbringen erfolglos gewesen wäre.*)

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IBRRS 2005, 3429
VersicherungenVersicherungen
Abtretung von Schadensersatzansprüchen an Mietwagenfirma

BGH, Urteil vom 20.09.2005 - VI ZR 251/04

Geht es dem Mietwagenunternehmen im Wesentlichen darum, die ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen, so besorgt es keine Rechtsangelegenheit des geschädigten Kunden, sondern eine eigene Angelegenheit (Anschluss an Senatsurteile vom 26. Oktober 2004 - VI ZR 300/03 - VersR 2005, 241 und vom 5. Juli 2005 - VI ZR 173/04 - VersR 2005, 1256).*)

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IBRRS 2005, 3381
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rückerlangung irrtümlich doppelt gezahlter Nebenkosten

OLG Köln, Urteil vom 31.05.2000 - 11 U 216/99

In einem solchen Fall, in dem sowohl der Zahlende als auch der Empfänger der Zahlung erkennen, dass die beabsichtigte Leistung ohne rechtliche Grundlage erfolgen würde und der Empfänger deshalb von einer Weiterleitung des Geldes absieht, ist die tatsächlich vorgenommene Vermögensverschiebung im Wege der Eingriffskondiktion zwischen Zahlendem und Empfänger rückgängig zu machen (vgl. auch BGH BGH NJW 1994, 2357, 2358 sub c, aa). Der Empfänger hat den gezahlten Betrag, auf den er keinen Anspruch hat und den er auch nicht "weitergeben" will, auf sonstige Weise erlangt.

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IBRRS 2005, 3379
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Macht ein Stichweg wenige Einzelparzellen zur Kleingartenanlage?

BGH, Urteil vom 27.10.2005 - III ZR 31/05

1. Zur Anzahl von Gärten, die für das Bestehen einer Kleingartenanlage nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKleingG erforderlich ist.*)

2. Ein schmaler und kurzer Stichweg, der eine geringe Zahl von kleingärtnerisch genutzten Parzellen (hier: sieben) erschließt, ist keine gemeinschaftliche Einrichtung, die allein geeignet ist, den Gärten den Charakter einer Kleingartenanlage zu verleihen.*)

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IBRRS 2005, 3363
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Haftpflichtrecht - Gefährdungshaftung für Rohrleitungen

BGH, Urteil vom 13.10.2005 - III ZR 346/04

Der Anlagenbetreiber haftet nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG Dritten für alle (physikalischen und chemischen) Wirkungen der von einer Rohrleitungsanlage ausgegangenen Flüssigkeiten, auch soweit der Schaden auf der Beschaffenheit des Transportguts beruht (hier: Schäden durch Aushärten eines dem Wasser beigefügten Spezialbindemittels).*)

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IBRRS 2005, 3789
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB-Einbeziehung durch Abdruck auf der Rückseite von kfm. Bestätigungsschreiben?

LG Münster, Urteil vom 28.09.2005 - 16 O 27/03

Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedarf einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung. An einer solchen fehlt es, wenn die AGB erstmals auf der Rückseite eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens abgedruckt sind und die Vorderseite keinen klaren und unmissverständlichen Hinweis auf die AGB enthält.

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IBRRS 2005, 3283
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Haftung der Post wegen verzögerter Auslieferung von Angebotsunterlagen

OLG Köln, Urteil vom 24.05.2005 - 3 U 195/04

Verspätete Zustellung einer Expresssendung Angebotsunterlagen.*)

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IBRRS 2005, 3184
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Mehrdeutiger Provisionshinweis: Wer zahlt Maklercourtage?

OLG Hamm, Urteil vom 27.01.2005 - 18 U 70/04

Der Senat bleibt nach erneuter Überprüfung bei seiner ständigen Rechtsprechung, wonach ein im unmittelbaren Zusammenhang mit der Nennung des Kaufpreises erfolgter Provisionshinweis des Maklers mangels weiterer klarstellender Hinweise vom Kaufinteressenten auch dahin verstanden werden kann, dass eine vom Verkäufer geschuldete Maklercourtage bei Zustandekommen des Kaufgeschäfts auf ihn abgewälzt werden soll.*)

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IBRRS 2005, 3182
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gemeinde haftet nicht für Rechenfehler im Entwässerungsplan

OLG München, Urteil vom 03.03.2005 - 1 U 4742/04

1. Eine Gemeinde haftet nicht nach Amtshaftungsgrundsätzen für den Rechenfehler eines Ingenieurbüros bei der Erstellung eines hydraulischen Berechnungsplanes für die Entwässerung eines Baugebiets.*)

2. Eine Haftung wegen enteignungsgleichen Eingriffs wegen der zu geringen Dimensionierung eines Bachrohres scheidet aus, wenn die Überschwemmung bei Unterbleiben der Verrohrung ebenfalls eingetreten wäre.*)

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IBRRS 2005, 3181
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht: Mobilfunkstrahlung unwesentliche Beeinträchtigung

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.03.2005 - 1 U 54/04

Nach derzeitigem Forschungsstand ist davon auszugehen, dass Mobilfunk-Basisstationen, die die Grenzwerte der 26. BlmschV einhalten, die Nachbarn nur unwesentlich beeinträchtigen. Vorbeugende Unterlassungsklagen sind ohne Beweisaufnahme abzuweisen (Anschluss an BGH NJW 2004, 1317 ff.).*)

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IBRRS 2005, 3146
VersicherungenVersicherungen
Schadensersatzrecht - Ersatzanspruch wegen verlorener Postsendung

BGH, Urteil vom 22.09.2005 - I ZR 67/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 3058
BauvertragBauvertrag
Schuldrecht - Stundungsvereinbarung bei Unzumutbarkeit widerruflich

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.07.2005 - 8 U 714/04

1. Zum Widerruf einer Stundungsvereinbarung.*)

2. Dem Gläubiger steht ein außerordentliches Kündigungs- bzw. ein "Widerrufsrecht" zu, wenn ihm im Einzelfall nach den Gesamtumständen ein Festhalten an der Stundungsvereinbarung aus diesen Gründen unzumutbar ist.

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IBRRS 2005, 3025
ImmobilienImmobilien
Widerlegung der Wiederholungsgefahrvermutung

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.05.2005 - 4 U 205/04

1. § 1004 BGB erfasst alle von § 985 BGB nicht erfassten Einwirkungen auf Grundstücke, auch Geräuschimissionen.

2. Die Wiederholungsgefahr in § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB erfordert eine auf Tatsachen gegründete, ernstliche Besorgnis weiterer Störungen, die nach der ersten rechtswidrigen Eigentumsstörung vermutet wird und deren Widerlegung dem Störer obliegt.

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IBRRS 2005, 3006
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Pflicht zur Anbringung von Handläufen?

OLG Jena, Beschluss vom 06.10.2005 - 4 U 882/05

1. Der Träger eines Theaters ist im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, die dem allgemeinen Verkehr zugänglichen Räumlichkeiten in einem verkehrssicheren Zustand zu halten und die für die Verkehrssicherheit bedeutsamen Einrichtungen - in regelmäßigen Zeitabständen - zu überprüfen oder durch einen Fachmann überprüfen zu lassen.*)

2. Für im Zuschauerraum (Theaterraum) aufsteigende Stufengänge besteht keine bauordnungsrechtliche Pflicht zur Anbringung von Handläufen; § 32 Abs. 6 ThürBauO, die Handläufe u.a. für Treppen zwingend vorschreibt, ist für Stufengänge in einem Theaterraum nicht einschlägig. Einschlägig ist vielmehr § 21 VStättR, wonach Stufengänge - abhängig vom jeweiligen Höhenunterschied der Sitzreihen - in Gruppen zusammenzufassen und durch geeignete Umwehrungen gegeneinander abzugrenzen sind.*)

3. Beruht ein Unfall (Sturz eines Zuschauers) in einem (steil) aufsteigenden Stufengang auf einer Verkettung unglücklicher Umstände (hier Hängenbleiben mit einem Fuß an der Rutschsicherung einer Stufe und Abgleiten mit dem andern Fuß an dem - in eine Stufe eingelassenen - Beleuchtungselement, handelt es sich um einen so ungewöhnlichen Fall, dass sich ein Träger eines Theaters hierauf nicht einstellen muss. Die Verkehrssicherungspflicht verlangt nämlich nicht, dass jegliche, überhaupt denkbare Gefahr ausgeräumt und der Besucher völlig aus seiner Pflicht entlassen wird, auf seine Sicherheit in zumutbarer Weise selbst zu achten.*)

4. In diesem Zusammenhang spricht auch kein Anscheinsbeweis dafür, dass ein - später in Verlängerung der Sitzreihen angebrachter - Handlauf den Sturz vermieden hätte, wenn nicht einmal vorgetragen wird, dass sich der Sturz überhaupt im Einwirkungsbereich eines solchen - zum Zeitpunkt des Unfalls fehlenden - Handlaufs zugetragen hat.*)

5. Fehlt es mithin schon an einer Verkehrssicherungspflichtverletzung des Trägers (des Theaters), ist eine Beweisaufnahme darüber, ob der verunfallte Besucher den Stufengang mit der üblichen Sorgfalt benutzt hat, entbehrlich.*)

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IBRRS 2005, 2996
ImmobilienImmobilien
Zivilrecht - Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks

BGH, Urteil vom 14.12.2004 - X ZR 3/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2936
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verjährungsbeginn bei Schadenersatzanpruch wegen Unmöglichkeit

KG, Urteil vom 01.07.2004 - 12 U 51/02

Die Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen wegen Unmöglichkeit beginnt grundsätzlich nicht im Zeitpunkt der Fälligkeit des Erfüllungsanspruchs zu laufen, sondern erst mit Eintritt der Unmöglichkeit. Anders ist die Rechtslage jedoch, wenn der Schadensersatzanspruch wegen Unmöglichkeit erst in einem Zeitpunkt entsteht, in welchem der ursprüngliche Erfüllungsanspruch bereits verjährt war; in diesem Fall kann der Schuldner auch bezüglich des Schadensersatzanspruches die Einrede der Verjährung im Hinblick auf die Verjährung des Erfüllungsanspruchs erheben. Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZR 158/04 -*)

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IBRRS 2005, 2934
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Gerichtsstand für Werklohnanspruch am Ort des Bauwerks?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.09.2004 - 15 AR 43/04

1. Ein Verweisungsbeschluss in einem Bauprozess, bei dem das Gericht für den Vergütungsanspruch des Unternehmers - entgegen der herrschenden Meinung - keinen Erfüllungsort am Ort des Bauwerks annimmt, ist nicht willkürlich und daher bindend (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. den Beschluss vom 16.2.2004 - 15 AR 1/04 -).*)

2. Das gilt auch dann, wenn das verweisende Gericht zunächst von seiner eigenen Zuständigkeit ausgeht, diese Rechtsauffassung jedoch nach 2 1/2-jähriger Verfahrensdauer und nach einer umfangreichen Beweisaufnahme im Zusammenhang mit einem Richterwechsel ändert.*)

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IBRRS 2005, 2924
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 12.07.2005 - VI ZR 132/04

Realisiert der Geschädigte den Restwert durch den Verkauf seines Fahrzeugs, kann er seiner Schadensberechnung grundsätzlich den erzielten Restwertbetrag zugrundelegen. Macht der Haftpflichtversicherer des Geschädigten demgegenüber geltend, auf dem regionalen Markt hätte ein höherer Restwert erzielt werden müssen, liegt die Darlegungs- und Beweislast bei ihm.

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IBRRS 2005, 2916
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Mietwagen: "Unfallersatztarif" zulässig?

BGH, Urteil vom 15.02.2005 - VI ZR 160/04

a) Mietet nach einem Verkehrsunfall der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem sogenannten Unfallersatztarif an, kann er Erstattung dieser Kosten vom Schädiger nur insoweit verlangen, als sie gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich waren (Bestätigung der Senatsurteile vom 12. Oktober 2004 - VI ZR 151/03 - und vom 26. Oktober 2004 - VI ZR 300/03 -).*)

b) In dem Verhältnis zwischen Geschädigtem und Schädiger kommt es nicht darauf an, ob dem Geschädigten gegenüber dem Vermieter des Ersatzfahrzeugs Ansprüche im Zusammenhang mit der Tarifgestaltung zustehen.*)

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IBRRS 2005, 2859
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Holzeinschlagsrecht als Gegenstand des Schenkungsversprechens

BGH, Urteil vom 19.07.2005 - X ZR 92/03

Ist Gegenstand eines Schenkungsversprechens ein Holzeinschlagsrecht, so ist die Schenkung bewirkt, wenn dem Beschenkten das Recht eingeräumt wurde, das Holz zu fällen und sich anzueignen. Auf den Besitz an dem Holz kommt es nicht an.*)

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IBRRS 2005, 2786
VersicherungenVersicherungen
Schadensrecht - Kostenerstattung bei Anmietung von Ersatzfahrzeug nach Unfall

BGH, Urteil vom 15.02.2005 - VI ZR 74/04

a) Mietet nach einem Verkehrsunfall der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem sogenannten Unfallersatztarif an, kann er Erstattung dieser Kosten vom Schädiger nur insoweit ersetzt verlangen, als sie gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich waren (Bestätigung der Senatsurteile vom 12. Oktober 2004 - VI ZR 151/03 - und vom 26. Oktober 2004 - VI ZR 300/03 -).*)

b) Wird für ein bei einem Verkehrsunfall beschädigtes Kraftfahrzeug ein Ersatzfahrzeug angemietet und dabei Vollkaskoschutz vereinbart, sind die hierfür erforderlichen Mehraufwendungen in der Regel als adäquate Schadensfolge anzusehen. Ob im Einzelfall Abzüge unter dem Gesichtspunkt eines Vorteilsausgleichs in Betracht kommen, unterliegt der tatrichterlichen Beurteilung gemäß § 287 ZPO.*)

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IBRRS 2005, 2777
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Kündigung eines Kommissionsvertrags durch den Kommittenten

OLG Koblenz, Urteil vom 14.07.2005 - 2 U 974/04

1. Der Anspruch auf Provision des Kommissionärs setzt nicht nur voraus, dass der Kommissionär das Geschäft mit dem Dritten abschließt, sondern auch dass das abgeschlossene Geschäft zur Ausführung gelangt.

2. Bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäfts kann der Kommittent grundsätzlich jederzeit den Kommissionsvertrag kündigen.

3. Die Kündigung richtet sich dabei nach § 627 BGB, da die Tätigkeit des Kommissionärs aufgrund seiner Vertrauensstellung Dienste höherer Art darstellt.

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IBRRS 2005, 2750
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Abgestelltes Kfz "im Betrieb"?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.06.2005 - 1 U 247/04

Ein auf einem Privatparkplatz abgestelltes Fahrzeug ist nicht mehr "im Betrieb" im Sinne der §§ 7, 18 StVG. Eine Haftung besteht weder nach diesen Vorschriften noch nach allgemeinem Deliktsrecht, wenn eine an einem Haus angebrachte, automatisch gesteuerte Sonnenmarkise wetterbedingt ausfährt, auf den Alkoven eines auf einem Privatgelände geparkten Wohnmobils auftrifft und dadurch Schaden erleidet.*)

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IBRRS 2005, 2729
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Unanwendbarkeit von technischen Vorschriften

EuGH, Urteil vom 08.09.2005 - Rs. C-303/04

1. Artikel 1 Nummer 11 der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften in der durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine nationale Gesetzesvorschrift wie Artikel 19 der Gesetzes Nr. 93 vom 23. März 2001 über die Umwelt eine technische Vorschrift darstellt, soweit sie die Vermarktung von Wattestäbchen verbietet, die nicht aus biologisch abbaubaren Stoffen gemäß einer nationalen Norm hergestellt sind.*)

2. Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 98/34 in der durch die Richtlinie 98/48 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine nationale Vorschrift, die - wie Artikel 19 des Gesetzes Nr. 93 vom 23. März 2001 - eine technische Vorschrift darstellt, vor ihrem Erlass der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu übermitteln ist.*)

3. Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 98/34 in der durch die Richtlinie 98/48 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass das nationale Gericht eine Vorschrift des nationalen Rechts, die - wie Artikel 19 des Gesetzes Nr. 93 vom 23. März 2001 - eine technische Vorschrift darstellt, nicht anzuwenden hat, wenn sie der Kommission nicht vor ihrem Erlass übermittelt worden ist.*)

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IBRRS 2005, 2520
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abtreibungsvorwurf gegen Arzt: Abwägung zwischen Meinungsäußerungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht

BGH, Urteil vom 07.12.2004 - VI ZR 308/03

Wird ein Gynäkologe in unmittelbarer Nähe seiner Praxis gegenüber Passanten in Gesprächen über das Thema "Abtreibung" als Arzt namentlich unter Hinweis darauf benannt, daß er Abtreibungen vornehme, tritt das Recht auf Meinungsäußerung hinter das Recht auf Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des betroffenen Arztes zurück (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 1. April 2003 - VI ZR 366/02 -).*)

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IBRRS 2005, 2519
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verkehrsrecht - Voraussetzungen für Haftungsprivileg d. Kindes im Straßenverkehr

BGH, Urteil vom 21.12.2004 - VI ZR 276/03

Das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl I S. 2674) greift nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift nur ein, wenn sich bei der gegebenen Fallkonstellation eine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs realisiert hat (im Anschluß an das Senatsurteil vom 30. November 2004 - VI ZR 335/03 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)

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IBRRS 2005, 2504
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Speditionsrecht - Abbedingen der Kündigungserfordernis

BGH, Urteil vom 01.12.2004 - IV ZR 291/03

In der Frachtführerhaftpflichtversicherung kann das Kündigungserfordernis des § 6 Abs. 1 Satz 3 VVG in Versicherungsbedingungen wirksam abbedungen werden.*)

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IBRRS 2005, 2448
BauvertragBauvertrag
Kauf- und Werklieferungsvertrag: Kein Räumungsanspruch

BGH, Urteil vom 13.10.2004 - XII ZR 7/01

1. Der Käufer eines Kauf- und Werklieferungsvertrags über ein schlüsselfertig zu errichtendes Gebäude kann keine Räumung verlangen, wenn ihm das Gebäude vertragswidrig bereits vermietet oder verpachtet übergeben wird, er aber nicht schlüssig vorträgt, mit der Miete oder Pacht nicht einverstanden gewesen zu sein.

2. Trotz der fehlenden Bindung des Revisionsgerichts an widersprüchliche tatsächliche Feststellungen kann eine abschließende Entscheidung ergehen, wenn sich die tatsächlichen Grundlagen aus dem Tatbestand des Berufungsurteils und den in Bezug genommenen Schriftsätzen der Parteien ergeben.

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IBRRS 2005, 2432
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährung: Kläger verantwortlich für das Betreiben des Prozesses

BGH, Urteil vom 27.01.2005 - VII ZR 238/03

Die Verantwortung für das Betreiben des Prozesses kann auch dann mit der Wirkung des § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB vom Gericht auf den Kläger übergehen, wenn dieser im Hinblick auf einen Vergleichsvorschlag und die Bitte des Gegners, nicht zu terminieren, zwar nicht ausdrücklich dem Absehen von einer Terminsbestimmung zustimmt, sich aber aus den gesamten Umständen ergibt, daß eine weitere Förderung des Verfahrens von einer dahingehenden Erklärung des Klägers abhängig sein soll (im Anschluß an BGH, Urteil vom 21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82, NJW 1983 2496 = MDR 1983, 747).*)

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IBRRS 2005, 2399
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Haftung des Klempners bei Estrichbeschädigung

OLG Celle, Urteil vom 01.02.2001 - 22 U 261/99

Zu den Sorgfaltspflichten beim Ausbringen von Estrich mit anschließender Trocknung des Materials

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IBRRS 2005, 2342
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Billigkeitsentscheidung: Verfahrensfehler!

OLG München, Beschluss vom 22.06.2005 - 34 Sch 10/05

1. Entscheidet ein Schiedsgericht ohne ausdrückliche Ermächtigung nach Billigkeitsgesichtspunkten anstatt eine Rechtsentscheidung zu fällen, begründet dies einen Verfahrensfehler, der eine Aufhebung des Schiedsspruchs rechtfertigt.*)

2. Eine nur konkludent erteilte Ermächtigung zu einer Billigkeitsentscheidung ist auch nachträglich im laufenden Schiedsverfahren nicht ausreichend.*)

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IBRRS 2005, 5062
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Definition der „höheren Gewalt"

OLG Celle, Urteil vom 12.05.2005 - 14 U 231/04

Auf höherer Gewalt beruht ein außergewöhnliches, betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte und durch Handlungen Dritter (betriebsfremder) Personen herbeigeführtes und nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbares Ereignis, das mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch nach den Umständen äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet und unschädlich gemacht werden kann und das auch nicht im Hinblick auf seine Häufigkeit in Kauf genommen zu werden braucht. Kürzer ausgedrückt: Es muss sich um eine Einwirkung von außen handeln, die außergewöhnlich und nicht absehbar ist.

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IBRRS 2005, 2298
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Halterhaftung für Hunde auf einem Reiterhof

BGH, Urteil vom 03.05.2005 - VI ZR 238/04

Zur Halterhaftung für Hunde auf einem Reiterhof.*)

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