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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3450 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 0600
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Zur Ermittlung der Schadensquote bei mehreren Schädigern

BGH, Urteil vom 13.12.2005 - VI ZR 68/04

Nimmt der Geschädigte mehrere Nebentäter in Anspruch, so ist seine Mitverantwortung gegenüber jedem der Schädiger gesondert nach § 254 BGB (§ 17 StVG) abzuwägen (Einzelabwägung). Zusammen haben die Schädiger jedoch nicht mehr als den Betrag aufzubringen, der bei einer Gesamtschau des Unfallgeschehens dem Anteil der Verantwortung entspricht, die sie im Verhältnis zur Mitverantwortung des Geschädigten insgesamt tragen (Gesamtabwägung). Die aus der Gesamtschau zu gewinnende Schadensquote ist stets zu ermitteln, wenn der Geschädigte gegen mehrere Schädiger gleichzeitig vorgeht oder wenn sich nach der Inanspruchnahme eines Schädigers die Frage stellt, was die übrigen Schädiger noch aufzubringen haben.*)

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IBRRS 2006, 0440
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

BGH, Beschluss vom 27.10.2005 - III ZR 90/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 0439
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

BGH, Urteil vom 10.11.2005 - III ZR 73/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 0349
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

BGH, Beschluss vom 06.10.2005 - BLw 17/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 0309
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Anspruch des Käufers auf Schadensersatz

BGH, Urteil vom 07.12.2005 - VIII ZR 126/05

1. Auch beim Kauf oder Tausch eines Reitpferdes kommt ein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz statt der Leistung wegen eines behebbaren Mangels des Pferdes grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn der Erwerber dem Veräußerer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Juni 2005 - VIII ZR 1/05, ZGS 2005, 433).*)

2. Scheitert ein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz statt der Leistung wegen eines Mangels daran, dass der Verkäufer die Verletzung der Pflicht zur Verschaffung einer mangelfreien Sache nicht zu vertreten hat, so kann der Käufer die Kosten, die ihm dadurch entstanden sind, dass er den Mangel selbst beseitigt hat, auch dann nicht nach § 326 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 BGB in Höhe der ersparten Aufwendungen des Verkäufers zur Mangelbeseitigung ersetzt verlangen, wenn es ihm aus besonderen Gründen nicht zuzumuten war, dem Verkäufer zuvor Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben (im Anschluss an Senatsurteil vom 23. Februar 2005 - VIII ZR 100/04, NJW 2005, 1348, zur Veröffentlichung in BGHZ 162, 219 bestimmt).*)

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IBRRS 2006, 0308
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Jagdrecht - Errichtung eines Hochsitzes

BGH, Urteil vom 15.12.2005 - III ZR 10/05

Der Eigentümer eines zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücks kann die Errichtung eines Hochsitzes oder anderer jagdlicher Anlagen durch den Jagdpächter auf dieser Fläche nicht aus Gewissensgründen verbieten.*)

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IBRRS 2006, 0282
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Begriff der öffentlichen Versteigerung

BGH, Urteil vom 09.11.2005 - VIII ZR 116/05

Für den Begriff der öffentlichen Versteigerung in § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB gilt die Legaldefinition des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB.*)

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IBRRS 2006, 0278
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Mietwagen: "Unfallersatztarif" zulässig?

BGH, Urteil vom 25.10.2005 - VI ZR 9/05

Ein Unfallersatztarif ist erforderlich im Sinne des § 249 BGB, wenn ein gegenüber dem "Normaltarif" höherer Preis bei Unternehmen dieser Art durch unfallbedingte Mehrleistungen aus betriebswirtschaftlicher Sicht gerechtfertigt ist. Inwieweit dies der Fall ist, hat der Tatrichter nach § 287 ZPO zu schätzen, wobei auch ein pauschaler Aufschlag auf den "Normaltarif" in Betracht kommt (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 160, 377, 383 f.).*)

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IBRRS 2006, 0260
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - LPG-Teilung: Unternehmen haften gesamtschuldnerisch

BGH, Beschluss vom 09.11.2005 - BLw 3/05

Die aus einer Teilung einer LPG hervorgegangenen neuen Unternehmen haften nach § 11 Abs. 2 Satz 2 LwAnpG gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der LPG aus Abfindungsansprüchen nach § 44 LwAnpG, wenn der Teilungsplan keine ausdrückliche Regelung über die Zuweisung dieser Verpflichtungen enthält und eine solche Zuweisung auch nicht durch Auslegung bestimmt werden kann.*)

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IBRRS 2006, 0258
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Sonstiges Zivilrecht - Verstoß gegen EU-Richtlinie: Staatshaftung der BRD?

BGH, Beschluss vom 24.11.2005 - III ZR 4/05

Die Bundesrepublik Deutschland, die nach den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 4. Dezember 1997 (Rs. C-97/96 - Daihatsu - Slg. 1997 I-6843) und vom 29. September 1998 (Rs. C-191/95 - Kommission/Deutschland - Slg. 1998 I-5449) dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Richtlinien 68/151/EWG und 78/660/EWG verstoßen hat, dass sie keine geeigneten Maßregeln getroffen hatte, um die Offenlegung von Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften sicherzustellen, haftet einem Dritten, der sich um keine Einsichtnahme in diese Unterlagen bemüht und als Gläubiger der Kapitalgesellschaft davon abgesehen hat, ein Einschreiten des Registergerichts zu beantragen, nicht auf Schadensersatz.*)

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IBRRS 2006, 0243
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensersatzrecht - Berechnung der Umsatzsteuer für Ersatz-Kfz

BGH, Urteil vom 15.11.2005 - VI ZR 26/05

Zur Berechnung der zu ersetzenden Umsatzsteuer bei konkreter Schadensabrechnung nach Ersatzbeschaffung für ein unfallbeschädigtes Kraftfahrzeug (Fortführung des Senatsurteils vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04 - BGHZ 162, 270).*)

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IBRRS 2006, 0229
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Verletzung des postmortalen Schutzbereichs Verstorbener

BGH, Urteil vom 06.12.2005 - VI ZR 265/04

1. Eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes führt grundsätzlich nicht zu einem Anspruch auf Geldentschädigung.*)

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Darstellung des Leichnams eines nahen Angehörigen in einer TV-Filmberichterstattung Hinterbliebene in ihrem eigenen Persönlichkeitsrecht verletzen kann.*)

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IBRRS 2006, 0223
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Obliegenheiten des Treuhänders bei größeren Geldmengen

BGH, Urteil vom 21.12.2005 - III ZR 9/05

1. Bei einem Verlust angelegter Gelder infolge Insolvenz der Anlagebank haftet der Beauftragte nicht verschuldensunabhängig auf Herausgabe nach § 667 BGB, sondern allein bei einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung auf Schadensersatz nach den §§ 280, 283 BGB.

2. Der gewerblich tätige Treuhänder darf ihm anvertraute größere Beträge in der Regel nicht bei einer Bank anlegen, bei der sie nur in dem gesetzlichen Mindestumfang für Einlagen in Höhe von 20.000 € abgesichert sind.*)

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IBRRS 2006, 0209
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 03.11.2005 - IX ZR 113/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 0171
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährung bei Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2005 - 22 U 79/04

Die in 2001 veranlasste verjährungsunterbrechende gerichtliche Geltendmachung i.S.v. § 212 BGB a.F., die über den 01.01.2002 andauert und in eine Hemmung übergeht, führt dazu, dass nach Fortfall der Hemmung die Verjährung infolge der Unterbrechung bis zum 31.12.2001 ab 01.01.2002 neu zu laufen beginnt und sofort - nach einer juristischen Sekunde - gehemmt wird.

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IBRRS 2006, 0167
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Zivilrecht - Wer vom Standardverfahren abweicht, kann sich nicht darauf berufen

OLG Schleswig, Urteil vom 29.09.2005 - 5 U 46/04

1. Erfordert eine Bank nach telefonischer Entgegennahme eines Auftrags für eine Blitzüberweisung zu Dokumentationszwecken zusätzlich einen schriftlichen Überweisungsauftrag, so hat sie durch geeignete Vorkehrungen in ihrem Geschäftsbetrieb sicherzustellen, dass es nicht zu einer irrtümlichen Doppelüberweisung kommt.*)

2. Auf die typischen und unvermeidbaren Risiken standardisiert abzuwickelnder Massengeschäfte kann sich nicht berufen, wer von deren standardisierter Behandlung abweicht.*)

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IBRRS 2006, 0165
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Haftung des Werkunternehmers für entstehende Mangelfogeschäden

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2005 - 23 U 16/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 0161
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zivilrecht - Konkurrenzschutz bei Mietverhältnissen ohne explizite Vereinbarung

KG, Beschluss vom 05.09.2005 - 12 U 95/05

1. Die Heilung eines Zustellungsmangels durch tatsächlichen Zugang nach § 189 ZPO erfordert nicht den Zugang des Schriftstücks im Original; daher tritt Heilung auch dann ein, wenn das Zustellungsobjekt zwar fehlerhaft der Partei statt ihrem Prozessbevollmächtigten übersandt wird, die Partei aber eine Kopie an ihren Prozessbevollmächtigten weiterleitet. *)

2. Auch bei Vermietung von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum gehört es - auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Konkurrenzschutzes - zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs, dass der Vermieter in unmittelbarer Nachbarschaft keinen Konkurrenzbetrieb zulässt oder selbst eröffnet.*)

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IBRRS 2006, 0153
ImmobilienImmobilien
Zivilrecht - Keine Duldungspflicht bei nachträglicher Beeinträchtigung

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.07.2005 - 14 U 139/04

Der Eigentümer eines Grundstücks, durch das Abwasserleitungen des Nachbargrundstücks geführt werden, kann von dem Nachbarn Beseitigung der Leitungen verlangen, wenn sie nachträglich zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen.*)

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IBRRS 2006, 0151
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Feststellungsklage nur auf Höhe des Anspruches im Innenverhältnis

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2005 - 4 W 23/05

Klagt von zwei Verkäufern, denen der Kaufpreisanspruch im Innenverhältnis zu je 1/2 zusteht, einer auf Feststellung, dass der Kaufvertrag vom Käufer nicht wirksam gekündigt sei, so entspricht der Streitwert dieser Klage auch dann 1/2 des Kaufpreises, wenn die Verkäufer Mitgläubiger sind.*)

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IBRRS 2006, 0136
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Zivilrecht - Keine konkludente Vertragsannahme bei fehlender Willenserklärung

BGH, Urteil vom 26.01.2005 - VIII ZR 66/04

1. Ein konkludenter Abschluß eines Energielieferungsvertrages durch Entnahme des von dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Stroms kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Abnehmer einen Stromlieferungsvertrag mit einem Dritten geschlossen hat und weder weiß noch wissen muß, daß der Dritte ihn nicht mehr mit Energie beliefert.*)

2. Der zur Versorgung von Letztverbrauchern nach § 10 EnWG verpflichtete Netzbetreiber hat in diesem Fall Anspruch auf Vergütung des entnommenen Stroms nach seinem Allgemeinen Tarif unter dem Gesichtspunkt der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag.*)

3. Er ist nach § 681 Satz 1 BGB verpflichtet, dem Abnehmer die Aufnahme der Stromlieferung für eigene Rechnung anzuzeigen, sobald dies tunlich ist; verletzt er diese Anzeigepflicht, hat er dem Abnehmer den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.*)

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IBRRS 2006, 0135
IT, EDV und TelekommunikationIT, EDV und Telekommunikation
Zivilrecht - Übertragungsfehler bei Preisen stellen Erklärungsirrtum dar

BGH, Urteil vom 26.01.2005 - VIII ZR 79/04

Zum Vorliegen eines Erklärungsirrtums im Falle einer falschen Kaufpreisauszeichnung im Internet, die auf einen im Bereich des Erklärenden aufgetretenen Fehler im Datentransfer zurückzuführen ist.*)

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IBRRS 2006, 0134
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Umgehungsgeschäft nur dann, wenn Händler das Risiko trägt

BGH, Urteil vom 26.01.2005 - VIII ZR 175/04

Agenturgeschäfte sind im Gebrauchtwagenhandel mit Verbrauchern nicht generell, sondern nur dann als Umgehungsgeschäfte anzusehen, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Gebrauchtwagenhändler als der Verkäufer des Fahrzeugs anzusehen ist. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei der Frage zu, ob der Händler oder der als Verkäufer in Erscheinung tretende Fahrzeugeigentümer das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs zu tragen hat.*)

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IBRRS 2006, 0133
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Zivilrecht - Keine konkludente Vertragsannahme bei fehlender Willenserklärung

BGH, Urteil vom 26.01.2005 - VIII ZR 1/04

1. Ein konkludenter Abschluß eines Energielieferungsvertrages durch Entnahme des von dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Stroms kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Abnehmer einen Stromlieferungsvertrag mit einem Dritten geschlossen hat und weder weiß noch wissen muß, daß der Dritte ihn nicht mehr mit Energie beliefert.

2. Der zur Versorgung von Letztverbrauchern nach § 10 EnWG verpflichtete Netzbetreiber hat in diesem Fall Anspruch auf Vergütung des entnommenen Stroms nach seinem Allgemeinen Tarif unter dem Gesichtspunkt der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag.

3. Er ist nach § 681 Satz 1 BGB verpflichtet, dem Abnehmer die Aufnahme der Stromlieferung für eigene Rechnung anzuzeigen, sobald dies tunlich ist; verletzt er diese Anzeigepflicht, hat er dem Abnehmer den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

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IBRRS 2006, 0127
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unterscheidung zwischen Substantiierung und Beweisbarkeit

BGH, Urteil vom 07.03.2001 - X ZR 160/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 0077
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Anmeldung zur Insolvenztabelle: Bindendes Anerkenntnis?

OLG Köln, Urteil vom 16.02.2005 - 11 U 99/04

1. Erkennt ein Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Auftragnehmers die zunächst von ihm bestrittene Schlussabrechnung des Auftraggebers zum Bauvorhaben zur Insolvenztabelle an und übermittelt er das diesbezügliche Schreiben an das Insolvenzgericht parallel auch dem Auftraggeber, liegt darin ein negatives deklaratorisches Schuldanerkenntnis mit dem Inhalt, dass dem Insolvenzverwalter keine weiteren Ansprüche mehr gegen den Auftraggeber aus dem Bauvertrag zustehen.

2. Da sich aus der Abrechnung der gegenseitigen Ansprüche des Auftragnehmers und des Auftraggebers aus einem Bauvorhaben nur entweder ein Saldo zu Gunsten des Auftraggebers oder zu Gunsten des Auftragnehmers ergeben kann, ist nach einem vom Auftragnehmer abgegebenen negativen deklaratorischen Schuldanerkenntnis eine gleichwohl vom Auftragnehmer auf Werklohnzahlung erhobene Klage ohne Sachprüfung als unbegründet abzuweisen.

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IBRRS 2006, 0065
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Statiker schuldet Bauaufsicht nicht dem Bauunternehmer

OLG Oldenburg, Urteil vom 01.12.2005 - 8 U 161/05

Der Statiker schuldet wie der Architekt nur eine Bauaufsicht gegenüber dem Bauherrn und nicht gegenüber dem Bauunternehmer.

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IBRRS 2006, 0009
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Werkvertragsrecht - Geltendmachung eines Wandelungsanspruchs

BGH, Urteil vom 21.01.2003 - X ZR 30/01

1. Hat eine im Einverständnis des Bestellers durchgeführte Nachbesserung zur vollständigen Behebung des Mangels geführt, so ist damit einer vorausgegangenen Feststellung von Mängeln als Grundlage der Wandelung der Boden entzogen.

2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage der Mangelhaftigkeit ist aber nicht der Zeitpunkt des Wandelungsverlangens, sondern der Zeitpunkt des Vollzugs der Wandelung.

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IBRRS 2006, 0007
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Hat Prozessvergleich Wirkung für andere Gesamtschuldner?

BGH, Urteil vom 21.03.2000 - IX ZR 39/99

Zur Wirkung eines Prozeßvergleichs, in dem die Forderung gegen einen Gesamtschuldner für erledigt erklärt wird, auf den Anspruch des Gläubigers gegen einen anderen Gesamtschuldner.*)

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IBRRS 2006, 0001
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Schuldet Käufer Nutzungsersatz im Falle der Nachlieferung?

OLG Nürnberg, Urteil vom 23.08.2005 - 3 U 991/05

§ 439 Abs. 4 BGB stellt keine gesetzliche Anspruchsgrundlage für die Forderung des Verkäufers auf Erstattung gezogener Nutzungen durch den Käufer hinsichtlich der ursprünglich gelieferten, Mangel behafteten Sache dar. Anspruchsbegründenden Vereinbarungen steht § 439 Abs. 4 BGB jedoch nicht entgegen.*)

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Online seit 2005

IBRRS 2005, 3660
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Haftung: Zum Verjährungsverzicht für die Vergangenheit

OLG Celle, Urteil vom 07.12.2005 - 3 U 141/05

Ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung auch für den Fall, dass bereits Verjährung eingetreten ist, muss ausdrücklich oder jedenfalls aus den Gesamtumständen eindeutig auch hierauf bezogen sein.*)

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IBRRS 2005, 3611
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Sonstiges Zivilrecht - Vergleich bei Einigung im öffentlich-rechtlichem Streit

BGH, Urteil vom 28.09.2005 - IV ZR 288/03

Für einen Vergleich im Sinne von § 779 BGB reicht es aus, wenn die Parteien eines auf ein Bescheidungsurteil gerichteten öffentlich-rechtlichen Rechtsstreits sich auf die Aufhebung eines bestehenden Widerspruchsbescheides einigen.*)

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IBRRS 2005, 3609
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Zum Erlöschen einer US-Golddollaranleihe

BGH, Urteil vom 25.10.2005 - XI ZR 353/04

1. Das Erlöschen einer im Jahre 1925 begebenen, in den Vereinigten Staaten von Amerika und den Niederlanden vertriebenen Golddollaranleihe der Stadt D. ist nach deutschem Recht zu beurteilen.

2. Die dreißigjährige Vorlegungsfrist für die im Jahr 1945 fällige Anleihe ist im Jahre 1975 abgelaufen, ohne unterbrochen oder gehemmt worden zu sein.

3. Die heutige Landeshauptstadt D. wäre auch nicht Schuldnerin dieser Anleihe, weil sie rechtlich nicht identisch mit der im Jahre 1925 bestehenden Stadt ist und die Anleiheschuld nicht auf sie übergegangen ist.*)

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IBRRS 2005, 3608
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Domainname der Konzerntochter: Holding Inhaberin des Kennzeichens

BGH, Urteil vom 09.06.2005 - I ZR 231/01

Eine Holdinggesellschaft, die die Unternehmensbezeichnung einer Tochtergesellschaft mit deren Zustimmung als Domainname registrieren lässt, ist im Streit um den Domainnamen so zu behandeln, als sei sie selbst berechtigt, die fragliche Bezeichnung zu führen.*)

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IBRRS 2005, 3605
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Rückgabe des Einsatzes bei sittenwidrigem Schneeballsytem

BGH, Urteil vom 10.11.2005 - III ZR 72/05

Der Kondiktionssperre nach § 817 Satz 2 BGB können ausnahmsweise der Grund und der Schutzzweck der Nichtigkeitssanktion (§ 138 Abs. 1 BGB) - hier: sittenwidriger, nach dem Schneeballsystem organisierter "Schenkkreis" - entgegenstehen.*)

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IBRRS 2005, 3575
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensersatzrecht - Geltendmachung des entgangenen Gewinns

BGH, Urteil vom 19.10.2005 - VIII ZR 392/03

Zur Darlegung des entgangenen Gewinns im Rahmen der abstrakten Schadensberechnung nach § 252 Satz 2 BGB.*)

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IBRRS 2005, 3574
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Verjährungsfrist: Renten für die regelmäßige Pflege eines Kindes

BGH, Beschluss vom 18.10.2005 - VI ZR 312/04

Renten wegen Vermehrung der Bedürfnisse (hier: regelmäßige Pflege eines erkrankten Kindes) sind wiederkehrende Leistungen, für die die vierjährige Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F. gilt, auch wenn der Anspruch nicht aus § 843 BGB, sondern aus einem anderen Rechtsgrund (hier: Behandlungsvertrag mit einem Arzt) hergeleitet wird.*)

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IBRRS 2005, 3564
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zum Investitionsausgleich bei vorzeitigem Ende des Mietverhältnisses

BGH, Urteil vom 05.10.2005 - XII ZR 43/02

1. Zur Berechnung des Bereicherungsanspruchs des Mieters, wenn der Vermieter infolge vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses früher als vorgesehen in den Genuss des durch Investitionen des Mieters erhöhten Ertragswerts gelangt (Fortführung der Senatsurteile vom 8. November 1995 - XII ZR 202/94 - WM 1996, 1265 ff. und vom 25. Oktober 2000 - XII ZR 136/98 - NJW-RR 2001, 727 [red. Leitsatz]).*)

2. Eine Bereicherung des Vermieters liegt auch dann vor, wenn eine Weitervermietung zu einem höheren Mietzins wegen von ihm zu vertretender Mängel nicht möglich ist.*)

3. Bei einem Vermieterwechsel ist nicht derjenige Bereicherungsschuldner, der im Zeitpunkt der Vornahme der Investitionen Vermieter war, sondern der neue Vermieter, der die Mietsache vorzeitig zurückerhält. Dies gilt bei einer Grundstücksveräußerung auch dann, wenn der ursprüngliche Vermieter mit Rücksicht auf die wertsteigernden Investitionen des Mieters einen höheren Veräußerungserlös erzielt hat.*)

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IBRRS 2005, 3557
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Rechtsnatur von Briefmarken / Umtauschrecht nach Euro-Einführung

BGH, Urteil vom 11.10.2005 - XI ZR 395/04

1. Eine von der Deutschen Post AG herausgegebene Briefmarke erfüllt alle Voraussetzungen, die § 807 BGB an ein so genanntes "kleines Inhaberpapier" stellt.

2. Der Fall, dass die Briefmarke ihre Gültigkeit durch einen staatlichen Hoheitsakt verliert, so dass der in ihr verkörperte Anspruch auf eine Beförderungsleistung gemäß § 807 BGB nicht mehr durchgesetzt werden kann, ist im Gesetz nicht geregelt. Im Wege ergänzender Vertragsauslegung ergibt sich, dass verständige und redliche Vertragsparteien bei Kenntnis der Regelungslücke ein Umtauschrecht mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr vereinbart hätten.*)

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IBRRS 2005, 3506
SteuerrechtSteuerrecht
Freie Berufe - Rechtsbegriffsauslegung: Steuerberater muss auf Risiko hinweisen

BGH, Urteil vom 20.10.2005 - IX ZR 127/04

Ist die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs einer Steuernorm (hier der verdeckten Gewinnausschüttung) offen und für die vom Steuerpflichtigen zu treffende Entscheidung bedeutsam, muss der verantwortliche Berater grundsätzlich auf das mit der ungewissen Beurteilung der Rechtslage verbundene Risiko hinweisen.*)

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IBRRS 2005, 3504
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Sachenrecht - Unzulässiges Befüllen eines Gasbehälters ist Eigentumsstörung

BGH, Urteil vom 10.10.2005 - II ZR 323/03

Die ohne Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Befüllung eines Flüssiggasbehälters ist auch dann eine Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 BGB, wenn der Behälter keine auf den Eigentümer hinweisende Beschriftung trägt.*)

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IBRRS 2005, 3457
ImmobilienImmobilien
Wegerecht als Dienstbarkeit: Verlegung bedarf Grundbucheintrags

BGH, Urteil vom 07.10.2005 - V ZR 140/04

Die Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit kann nicht durch bloße tatsächliche Ausübung verlegt werden, wenn die vorherige Ausübungsstelle durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Beteiligten als Inhalt der Dienstbarkeit festgelegt und diese Inhaltsbestimmung in das Grundbuch eingetragen worden war; in diesem Fall erfordert die Verlegung eine Änderung des Rechtsinhalts durch Vereinbarung und die Eintragung in das Grundbuch.*)

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IBRRS 2005, 3448
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Rücktritt: Ersatz vergeblicher Aufwendungen?

BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

1. Der Käufer einer mangelhaften Sache hat auch dann gemäß § 284 BGB Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, wenn er wegen des Mangels vom Kaufvertrag zurücktritt. Der Anspruch ist nicht gemäß § 347 Abs. 2 BGB auf den Ersatz notwendiger Verwendungen oder solcher Aufwendungen beschränkt, durch die der Verkäufer bereichert wird.*)

2. § 284 BGB erfaßt auch Aufwendungen für kommerzielle Zwecke.*)

3. Aufwendungen des Käufers auf eine gekaufte Sache, die sich später als mangelhaft erweist, sind in der Regel vergeblich, wenn der Käufer die Kaufsache wegen ihrer Mangelhaftigkeit zurückgibt oder sie jedenfalls nicht bestimmungsgemäß nutzen kann und deshalb auch die Aufwendungen nutzlos sind.*)

4. Kosten, die dem Käufer eines Kraftfahrzeugs für dessen Überführung und Zulassung entstehen, sind Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB. Wird der Kauf wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs rückabgewickelt, nachdem der Käufer das Fahrzeug zeitweise genutzt hat, so mindert sich der Anspruch auf Ersatz auch dieser Aufwendungen entsprechend der Nutzungsdauer oder der Laufleistung des Fahrzeugs.*)

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IBRRS 2005, 3447
ProzessualesProzessuales
Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten: Verjährung

BGH, Urteil vom 02.03.2005 - VIII ZR 174/04

1. Ansprüche aus der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten verjähren in entsprechender Anwendung des § 477 BGB a.F. innerhalb von sechs Monaten, wenn die positive Vertragsverletzung einen Schaden an der Kaufsache verursacht hat oder sich das Verschulden auf - erteilte oder unterbliebene - Angaben über Eigenschaften der Kaufsache bezieht, von denen ihre Verwendungsfähigkeit für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck abhängt (im Anschluß an BGHZ 88, 130, 136 ff.).*)

2. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens können der obsiegenden Partei nach § 97 Abs. 2 ZPO auch dann auferlegt werden, wenn nicht sicher feststeht, daß das Rechtsmittel ohne das neue Vorbringen erfolglos gewesen wäre.*)

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IBRRS 2005, 3429
VersicherungenVersicherungen
Abtretung von Schadensersatzansprüchen an Mietwagenfirma

BGH, Urteil vom 20.09.2005 - VI ZR 251/04

Geht es dem Mietwagenunternehmen im Wesentlichen darum, die ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen, so besorgt es keine Rechtsangelegenheit des geschädigten Kunden, sondern eine eigene Angelegenheit (Anschluss an Senatsurteile vom 26. Oktober 2004 - VI ZR 300/03 - VersR 2005, 241 und vom 5. Juli 2005 - VI ZR 173/04 - VersR 2005, 1256).*)

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IBRRS 2005, 3381
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rückerlangung irrtümlich doppelt gezahlter Nebenkosten

OLG Köln, Urteil vom 31.05.2000 - 11 U 216/99

In einem solchen Fall, in dem sowohl der Zahlende als auch der Empfänger der Zahlung erkennen, dass die beabsichtigte Leistung ohne rechtliche Grundlage erfolgen würde und der Empfänger deshalb von einer Weiterleitung des Geldes absieht, ist die tatsächlich vorgenommene Vermögensverschiebung im Wege der Eingriffskondiktion zwischen Zahlendem und Empfänger rückgängig zu machen (vgl. auch BGH BGH NJW 1994, 2357, 2358 sub c, aa). Der Empfänger hat den gezahlten Betrag, auf den er keinen Anspruch hat und den er auch nicht "weitergeben" will, auf sonstige Weise erlangt.

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IBRRS 2005, 3379
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Macht ein Stichweg wenige Einzelparzellen zur Kleingartenanlage?

BGH, Urteil vom 27.10.2005 - III ZR 31/05

1. Zur Anzahl von Gärten, die für das Bestehen einer Kleingartenanlage nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKleingG erforderlich ist.*)

2. Ein schmaler und kurzer Stichweg, der eine geringe Zahl von kleingärtnerisch genutzten Parzellen (hier: sieben) erschließt, ist keine gemeinschaftliche Einrichtung, die allein geeignet ist, den Gärten den Charakter einer Kleingartenanlage zu verleihen.*)

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IBRRS 2005, 3363
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Haftpflichtrecht - Gefährdungshaftung für Rohrleitungen

BGH, Urteil vom 13.10.2005 - III ZR 346/04

Der Anlagenbetreiber haftet nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG Dritten für alle (physikalischen und chemischen) Wirkungen der von einer Rohrleitungsanlage ausgegangenen Flüssigkeiten, auch soweit der Schaden auf der Beschaffenheit des Transportguts beruht (hier: Schäden durch Aushärten eines dem Wasser beigefügten Spezialbindemittels).*)

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IBRRS 2005, 3789
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB-Einbeziehung durch Abdruck auf der Rückseite von kfm. Bestätigungsschreiben?

LG Münster, Urteil vom 28.09.2005 - 16 O 27/03

Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedarf einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung. An einer solchen fehlt es, wenn die AGB erstmals auf der Rückseite eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens abgedruckt sind und die Vorderseite keinen klaren und unmissverständlichen Hinweis auf die AGB enthält.

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IBRRS 2005, 3283
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Haftung der Post wegen verzögerter Auslieferung von Angebotsunterlagen

OLG Köln, Urteil vom 24.05.2005 - 3 U 195/04

Verspätete Zustellung einer Expresssendung Angebotsunterlagen.*)

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