Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3421 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IBRRS 2004, 3101BGH, Beschluss vom 29.03.2001 - LwZR 3/01
Die zurückweisende Entscheidung über einen Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer zur Erreichung der Revisionssumme bedarf nicht der Zuziehung ehrenamtlicher Richter.*)
VolltextIBRRS 2004, 3098
BGH, Urteil vom 29.03.2001 - I ZR 312/98
Eine Beendigung der KVO-Haftung des Frachtführers, der das transportierte Gut wegen eines Ablieferungshindernisses i.S. von § 28 Abs. 5 KVO gemäß § 28 Abs. 6 KVO bei einem Spediteur oder öffentlichen Lagerhaus hinterlegt, erfordert, daß das Gut in Drittverwahrung gegeben worden ist. Eine Hinterlegung im eigenen Lager führt nicht zur Beendigung der KVO-Haftung.*)
VolltextIBRRS 2004, 3095
BGH, Urteil vom 28.03.2001 - IV ZR 19/00
In einem Versicherungsvertrag zwischen Reiseveranstalter und Versicherer, mit dem der Reiseveranstalter seiner Verpflichtung aus § 651k BGB zur Absicherung des Risikos der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz entsprechen will, sind Klauseln unwirksam, die den Versicherungsschutz des Reisenden für Anzahlungen auf Zahlungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag und für weitere Zahlungen auf solche beschränken, die binnen bestimmter Frist vor Reisebeginn erfolgen.*)
VolltextIBRRS 2004, 3089
BGH, Urteil vom 27.03.2001 - VI ZR 12/00
Haben die Parteien eines Teilungsabkommens eine Ausschlußfrist vereinbart, nach der Ansprüche nur geltend gemacht werden können, wenn sie innerhalb von drei Jahren seit Kenntnis vom Schadensfall angemeldet worden sind, so kann es für den Beginn der Frist auf die Kenntnis der Mitarbeiter der für Regresse zuständigen Abteilung der Körperschaft anstelle derjenigen der Leistungsabteilung ankommen.*)
VolltextIBRRS 2004, 3077
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 94/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3076
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 91/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3075
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 92/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3074
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 90/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3073
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 86/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3072
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 77/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3071
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 76/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3070
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 75/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3069
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 89/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3067
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 74/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3066
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 78/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3064
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 95/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2980
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.07.2004 - 1 U 46/04
1. Das Anbringen eines gut lesbaren Hinweisschildes am Eingang einer gegen einen Entgelt nutzbaren Parkfläche mit der Aufschrift: "Die Parkplätze werden überwacht." ist ein Umstand, der nach der allgemeinen Verkehrsanschauung den Willen des Betreibers erkennbar macht, über das Zurverfügungstellen eines Parkplatzes hinaus durch geeignete Kontrollmaßnahmen den Kunden vor rechtswidrigen Zugriffen Dritter zu schützen.*)
2. Im Hinblick auf die daraus resultierende Verpflichtung zur schadensfreien Rückgabe des Fahrzeugs aus der Obhut kommen die Regelungen des Verwahrungsrechtes zur Anwendung. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die entstandene Obhutsverpflichtung die getroffene Vereinbarung zu einem reinen Verwahrungsvertrag werden lässt oder ein gemischter Vertrag aus Miet- und Verwahrungselementen entstanden ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 2956
BGH, Urteil vom 11.05.2001 - V ZR 492/99
Der Tatrichter ist rechtlich nicht gehalten, daraus, daß die offengelegte Preiskalkulation die Umsatzsteuer nicht einbezieht, zu schließen, der Käufer habe die Vorstellung des Verkäufers geteilt, der Verkauf von Bergwerkseigentum sei steuerfrei (im Anschluß an Senatsurt. v. 14. Januar 2000, V ZR 416/97, WM 2000, 915).*)
VolltextIBRRS 2004, 2955
BGH, Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 437/99
1. Ist bei einem auf entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks gerichteten Rechtsgeschäft das Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob, so ist der Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten auch dann zulässig, wenn er keine Kenntnis von dem Wertverhältnis hat.*)
2. Die damit begründete tatsächliche Vermutung hat der Tatrichter bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen. Sie kann nur dann nicht zur Anwendung kommen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist.*)
3. Auch wenn für den Begünstigten die Voraussetzungen des § 819 Abs. 1 BGB nicht erfüllt sind, findet die Saldotheorie zum Nachteil der durch ein wucherähnliches und nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidriges Geschäft benachteiligten Partei keine Anwendung.*)
4. Wird auf Rechtsmittel einer Klage im Hauptantrag stattgegeben, so ist die in der Vorinstanz auf einen Hilfsantrag ergangene Verurteilung auch dann von Amts wegen aufzuheben, wenn diese mit einer unselbständigen Anschlußberufung angefochten wurde. Die unselbständige Anschlußberufung ist aber so zu verstehen, daß sie nur unter der Bedingung eingelegt ist, daß die gegen die Abweisung des Hauptantrages gerichtete Hauptberufung ohne Erfolg bleibt.*)
VolltextIBRRS 2004, 2932
BGH, Urteil vom 14.12.2000 - I ZR 213/98
Der Gläubiger eines aus einer Tarifunterschreitung resultierenden Bereicherungsanspruches war zur Zeit der Geltung des § 23 Abs. 2 Satz 1 GüKG a.F. gehindert, dem Schuldner die Forderung gemäß § 397 BGB zu erlassen. Nach Aufhebung des Tarifzwangs zum 1. Januar 1994 stehen die Regelungen in § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 2 GüKG a.F. der Wirksamkeit eines vereinbarten Forderungserlasses nach § 397 BGB grundsätzlich nicht mehr entgegen.*)
VolltextIBRRS 2004, 2931
BGH, Urteil vom 22.10.1999 - V ZR 401/98
1. Der Käufer, der wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages Ersatz von Aufwendungen verlangt, hat deren Entstehen unabhängig davon zu beweisen, ob er sie zur Erlangung der Gegenleistung oder im Vertrauen auf den Bestand des Kaufs für ein weiteres Geschäft erbracht hat; in beiden Fällen kommt ihm die Beweiserleichterung des § 287 ZPO zugute.*)
2. Erwiesene Aufwendungen sind zu ersetzen, wenn die Vermutung, daß sie durch die Gegenleistung des Verkäufers aufgewogen worden wären ("Rentabilitätsvermutung"), nicht ausgeräumt ist, oder wenn nach § 252 Satz 2 BGB mit Wahrscheinlichkeit aus einem weiteren Geschäft ein Vermögenszufluß zu erwarten gewesen wäre, der sie und die weiter zur Erzielung eines Gewinnes erforderlichen Aufwendungen aufgewogen hätte; daß ein Gewinn erzielt worden wäre, ist nicht Voraussetzung des Anspruchs (im Anschluß an BGHZ 114, 193).*)
3. Der Käufer, der wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages Ersatz des nach den besonderen Umständen zu erwartenden Gewinnes verlangt, hat die hierfür bereits erbrachten Aufwendungen sowie solche Aufwendungen gewinnmindernd in Rechnung zu stellen, die nach § 252 Satz 2 BGB mit Wahrscheinlichkeit zusätzlich zu erwarten gewesen wären; wäre unter Berücksichtigung aller Aufwendungen ein Gewinn erzielt worden, so kann er neben diesem auch den Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er tatsächlich erbracht hat.*)
4. Eine Erbengemeinschaft kann dem Käufer eines Nachlaßgrundstücks die Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises (§ 326 Abs. 1 Satz 1 BGB) auch dann nur gemeinsam setzen, wenn sie den Kaufpreis unter sich bereits in der Weise aufgeteilt hat, daß jedem ihrer Mitglieder eine eigenständige Forderung gegen den Verkäufer zusteht.*)
5. Die von einem Miterben dem Käufer gesetzte Nachfrist zur Zahlung des für ein Nachlaßgrundstück vereinbarten Kaufpreises kann von den übrigen Erben jedenfalls dann nicht wirksam genehmigt werden, wenn die Frist bereits verstrichen ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 2924
BGH, Urteil vom 24.11.1998 - X ZR 21/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2921
BGH, Beschluss vom 28.02.2002 - III ZR 328/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2917
BGH, Urteil vom 13.02.2002 - VIII ZR 124/00
Zur Auslegung eines Milchliefervertrages*)
VolltextIBRRS 2004, 2876
OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.09.2004 - 12 U 144/04
1. Beim Kauf von zum Einbau bestimmten Materialien zählen zu den Aufwendungen im Sinne von § 439 Abs. 2 BGB auch die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Kaufsache und die Einbaukosten im Rahmen der Nacherfüllung.*)
2. Die Unverhältnismäßigkeit der Kosten im Sinne von § 439 Abs. 3 BGB richtet sich nicht nach dem Verhältnis der Nacherfüllungskosten zum Kaufpreis, sondern ihrem Verhältnis zu der durch die Nacherfüllung für den Käufer zu erzielenden Werterhöhung.*)
3. Der bloße Hinweis, Zwischenhändler zu sein, den regelmäßig keine Untersuchungspflicht trifft, genügt im Rahmen der Verschuldenshaftung nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht, um der dem Verkäufer obliegenden Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines Verschuldens nachzukommen.*)
IBRRS 2004, 2871
OLG Stuttgart, Urteil vom 25.08.2004 - 3 U 78/04
1. § 284 BGB ist auf alle Verträge anzuwenden, nicht nur auf solche mit ideellem Zweck.*)
2. Der Begriff der Aufwendung in §§ 437 Nr. 3, 284 BGB ist umfassend zu verstehen. Auch Aufwendungen im Hinblick auf die spätere Verwendung einer Kaufsache können vergebliche Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB sein.*)
3. Hat der Käufer bis zur Rückabwicklung Nutzen aus Ausgaben gezogen, die er im Hinblick auf die Verwendung der Kaufsache getätigt hat, so ist dieser Nutzen bei der Feststellung der ersatzfähigen Aufwendungen angemessen zu berücksichtigen.*)
4. Der Schadensersatz gemäß § 281 BGB ist der Struktur nach etwas anderes als Aufwendungsersatz nach § 284 BGB. Beim Aufwendungsersatz nach § 284 BGB handelt es sich um den Ersatz frustrierter Aufwendungen, die im Grundsatz nach der früheren Rechtslage nicht ohne weiteres ersatzfähig waren.
VolltextIBRRS 2004, 2862
BGH, Beschluss vom 31.01.2002 - III ZR 136/01
a) Zugunsten des Betreibers einer Abwasserleitung, die eine im Beitrittsgebiet gelegene Bahnlinie kreuzt, konnte an dem Trassengrundstück keine beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i.V.m. §§ 1 und 4 SachenR-DV entstehen, da zu den öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen, bei denen diese Bestimmungen nach § 9 Abs. 2 GBBerG keine Anwendung finden, auch Bahnlinien (Schienenwege i.S.d. § 2 Abs. 3 Satz 1 AEG) gehören.*)
b) Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift für die Kreuzung und Näherung fremder Versorgungs-, Informations- und Verkehrsanlagen mit Bahnanlagen der Deutschen Reichsbahn und Anschlußbahnen vom 29. Dezember 1967 hat ein Wasserversorgungsunternehmen ohne den Nachweis einer ihm günstigen (gestattungs-)vertraglichen Folgekostenregelung die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, daß durch den Ausbau der Bahnlinie eine die Trasse querende Abwasserleitung verlegt werden muß. Es kann insbesondere nicht davon ausgegangen werden, daß vor dem 3. Oktober 1990 zugunsten des Versorgungsunternehmens ein wasserrechtliches Mitnutzungs- oder Mitbenutzungsrecht i.S.d. § 40 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DDR-WasserG 1982 begründet worden war.*)
VolltextIBRRS 2004, 2860
BGH, Urteil vom 30.01.2002 - IV ZR 263/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2855
BGH, Urteil vom 28.01.2002 - II ZR 385/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2854
BGH, Urteil vom 24.01.2002 - III ZR 63/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2847
BGH, Urteil vom 18.01.2002 - V ZR 104/01
1. Sachverhalte, für die aus § 9 VerkFlBerG ein vorläufiges Besitzrecht des öffentlichen Nutzers folgt, unterfallen für die Zeit vor Inkrafttreten des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes am 1. Oktober 2001 dem Besitzmoratorium zugunsten der öffentlichen Hand aus Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB einschließlich der dortigen Regelung der Entgeltpflicht.*)
2. "Öffentliche Körperschaft" im Sinne des Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB kann auch eine juristische Person des Privatrechts sein, die die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 Satz 4 VerkFlBerG erfüllt.*)
3. Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB findet entsprechende Anwendung, wenn ein in Volkseigentum stehendes Grundstück noch in der DDR für öffentliche Aufgaben in Anspruch genommen wurde, nachträglich jedoch trotz andauernder öffentlicher Nutzung durch Restitution in privates Grundstückseigentum überführt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 2844
BGH, Urteil vom 17.01.2002 - IX ZR 434/00
1. Ist eine notarielle Urkunde aus vom Urkundsnotar zu vertretenden Gründen inhaltlich fehlerhaft, hat jener den Eintritt eines Schadens möglichst durch umgehende Nachbesserung (Berichtigung, Ergänzung, notfalls Neubeurkundung) zu vermeiden. Zusätzliche Gebühren stehen ihm dafür nicht zu (im Anschluß an BGH, Urt. v. 10. Februar 1994 - IX ZR 109/93, NJW 1994, 1472, 1473).*)
2. Hat der Auftraggeber in einem solchen Fall dem Urkundsnotar keine Gelegenheit gegeben, die erforderliche Berichtigung/Ergänzung/Neubeurkundung vorzunehmen, kann er die Kosten einer Neubeurkundung durch einen anderen Notar grundsätzlich nicht als Schaden geltend machen.*)
3. Das Unterlassen einer Erinnerung ist für einen Schaden nicht kausal, wenn feststeht, daß der Notar der Erinnerung nicht abgeholfen hätte.*)
VolltextIBRRS 2004, 2833
BGH, Urteil vom 07.12.2001 - V ZR 121/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2832
BGH, Beschluss vom 03.12.2001 - NotZ 20/01
Dem Ergebnis des zweiten juristischen Staatsexamens, das (wesentlich) auf der Beurteilung namentlich nicht gekennzeichneter Arbeiten beruht, und das von einem finanziellen Interesse der prüfenden Stelle an der Nachfrage nach Prüfungsleistungen frei ist, kommt eine besondere Aussagekraft beim fachlichen Vergleich der Bewerber zu (im Anschluß an Senatsbeschl. v. 25. April 1994, NotZ 19/93, Nds. Rpfl. 1994, 330, 333).*)
VolltextIBRRS 2004, 2826
BGH, Beschluss vom 09.11.2001 - BLw 7/01
Der Antrag auf gerichtliche Bestimmung einer im Umwandlungsbeschluß ordnungsgemäß angebotenen Barabfindung kann nur innerhalb der Frist von § 36 Abs. 2 Satz 1 LwAnpG gestellt werden (Einschränkung des Senatsbeschlusses v. 1. Juli 1994, BLw 105/93, AgrarR 1995, 23 ff).*)
VolltextIBRRS 2004, 2813
BGH, Beschluss vom 26.04.2002 - BLw 40/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2812
BGH, Beschluss vom 26.04.2002 - BLw 37/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2810
BGH, Beschluss vom 26.04.2002 - BLw 24/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2809
BGH, Beschluss vom 26.04.2002 - BLw 29/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2806
BGH, Beschluss vom 26.04.2002 - BLw 36/01
Bei einem groben Mißverhältnis zwischen Eigenland und Pachtland dient ein Zuerwerb auch dann der Verbesserung der Agrarstruktur, wenn dadurch der Eigenlandanteil prozentual nur in geringem Maße erhöht wird.*)
VolltextIBRRS 2004, 2802
BGH, Urteil vom 23.04.2002 - VI ZR 180/01
a) Beim Zusammenstoß zwischen einem PKW und einem Fußgänger ist die Vermeidbarkeit eines Unfalls auch dann gegeben, wenn der Fußgänger bei Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des PKW den Gefahrenbereich vor Eintreffen des Fahrzeugs verlassen gehabt hätte ("zeitliche Vermeidbarkeit").*)
b) Reicht das urkundenbeweislich verwertete Gutachten aus einem Ermittlungsverfahren nicht aus, um die von einer Partei zum Beweisthema angestellten Überlegungen und die in ihrem Vortrag angesprochenen aufklärungsbedürftigen Fragen zu beantworten, so muß der Tatrichter auf Antrag der Partei einen Sachverständigen hinzuziehen und eine schriftliche oder mündliche Begutachtung anordnen.*)
VolltextIBRRS 2004, 2798
BGH, Urteil vom 17.04.2002 - XII ZR 182/00
a) Ein schweizerischer Zahlungsbefehl steht einem deutschen Mahnbescheid hinsichtlich der verjährungsunterbrechenden Wirkung nach § 209 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BGB a.F. gleich.*)
b) Zur Frage des rückwirkenden Wegfalls der Verjährungsunterbrechung nach § 213 Satz 2 BGB a.F., wenn der Gläubiger das Schweizer Betreibungsverfahren nicht weiterverfolgt.*)
VolltextIBRRS 2004, 2789
BGH, Urteil vom 19.03.2002 - VI ZR 333/00
Inline-Skates sind - bis zu einer ausdrücklichen Regelung durch den Verordnungsgeber - als "ähnliche Fortbewegungsmittel" im Sinne des § 24 Abs. 1 StVO anzusehen; daher sind Inline-Skater grundsätzlich den Regeln für Fußgänger zu unterwerfen.*)
VolltextIBRRS 2004, 2784
BGH, Urteil vom 15.03.2002 - V ZR 106/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2780
BGH, Urteil vom 12.03.2002 - X ZR 226/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2765
BGH, Urteil vom 08.02.2002 - V ZR 168/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2759
BGH, Urteil vom 13.12.2001 - I ZR 164/99
Den tierzuchtrechtlichen Vorschriften ist nicht zu entnehmen, daß diejenigen Tiere generell von der Eintragung in ein Zuchtbuch ausgeschlossen sind, die weder im Verbandsbereich der das Zuchtbuch führenden Züchtervereinigung geboren noch bei ihrer Geburt in das Zuchtbuch oder Zuchtregister einer anderen Zuchtorganisation, in deren Bereich sie geboren sind, eingetragen worden sind. Ein entsprechender Ausschluß ergibt sich grundsätzlich auch nicht für solche Tiere, die bereits auf der Grundlage des Zuchtprogramms einer anerkannten Züchtervereinigung als zu Zuchtzwecken ungeeignet ausgesondert worden sind.*)
VolltextIBRRS 2004, 2668
AG Rudolstadt, Urteil vom 30.03.2004 - 2 C 694/03
Wird ein Schriftstück per Telefax übermittelt und trägt der Sendebericht den Vermerk "Ok", wird dadurch ein Anscheinsbeweis für den Zugang begründet.
VolltextIBRRS 2004, 2648
BGH, Urteil vom 26.07.2004 - VIII ZR 273/03
Die Vermutung, daß der Vertrag die engsten Verbindungen mit dem Staat aufweist, in dem die Partei, welche die charakteristische Leistung zu erbringen hat, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, gilt nicht, wenn solche Anknüpfungspunkte zu einem anderen als dem vermuteten Recht führen, die an Gewicht den von der Vermutung verwendeten Anknüpfungspunkt deutlich übertreffen, und sich ein anderes Zentrum des Leistungsaustauschs eindeutig ermitteln läßt.*)
Das kann bei einem Kaufvertrag über eine Forderung gegenüber dem nach Deutschland weisenden Sitz des Verkäufers der Fall sein, wenn die deutschem Recht unterliegende Forderung durch eine an einem französischen Grundstück bestellte Hypothek gesichert ist, es dem Käufer entscheidend auf den Erwerb der Hypothek ankommt, eine Beurkundung des Kaufvertrags durch einen französischen Notar in französischer Sprache erfolgen und die Parteien dabei von französischen Rechtsanwälten vertreten werden sollen und der Kaufpreis in französischer Währung vereinbart ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 2517
BGH, Urteil vom 03.06.2004 - X ZR 28/03
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reisevertrags, nach der die Geltendmachung aller Ansprüche, auch solcher aus unerlaubter Handlung, nach Ablauf einer einmonatigen Frist grundsätzlich ausgeschlossen ist, verstößt gegen § 9 AGBG a.F. (jetzt § 307 Abs. 1 BGB) und ist deswegen unwirksam.*)
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