Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
3496 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IBRRS 2004, 2798
BGH, Urteil vom 17.04.2002 - XII ZR 182/00
a) Ein schweizerischer Zahlungsbefehl steht einem deutschen Mahnbescheid hinsichtlich der verjährungsunterbrechenden Wirkung nach § 209 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BGB a.F. gleich.*)
b) Zur Frage des rückwirkenden Wegfalls der Verjährungsunterbrechung nach § 213 Satz 2 BGB a.F., wenn der Gläubiger das Schweizer Betreibungsverfahren nicht weiterverfolgt.*)

IBRRS 2004, 2789

BGH, Urteil vom 19.03.2002 - VI ZR 333/00
Inline-Skates sind - bis zu einer ausdrücklichen Regelung durch den Verordnungsgeber - als "ähnliche Fortbewegungsmittel" im Sinne des § 24 Abs. 1 StVO anzusehen; daher sind Inline-Skater grundsätzlich den Regeln für Fußgänger zu unterwerfen.*)

IBRRS 2004, 2784

BGH, Urteil vom 15.03.2002 - V ZR 106/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 2780

BGH, Urteil vom 12.03.2002 - X ZR 226/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 2765

BGH, Urteil vom 08.02.2002 - V ZR 168/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 2759

BGH, Urteil vom 13.12.2001 - I ZR 164/99
Den tierzuchtrechtlichen Vorschriften ist nicht zu entnehmen, daß diejenigen Tiere generell von der Eintragung in ein Zuchtbuch ausgeschlossen sind, die weder im Verbandsbereich der das Zuchtbuch führenden Züchtervereinigung geboren noch bei ihrer Geburt in das Zuchtbuch oder Zuchtregister einer anderen Zuchtorganisation, in deren Bereich sie geboren sind, eingetragen worden sind. Ein entsprechender Ausschluß ergibt sich grundsätzlich auch nicht für solche Tiere, die bereits auf der Grundlage des Zuchtprogramms einer anerkannten Züchtervereinigung als zu Zuchtzwecken ungeeignet ausgesondert worden sind.*)

IBRRS 2004, 2668

AG Rudolstadt, Urteil vom 30.03.2004 - 2 C 694/03
Wird ein Schriftstück per Telefax übermittelt und trägt der Sendebericht den Vermerk "Ok", wird dadurch ein Anscheinsbeweis für den Zugang begründet.

IBRRS 2004, 2648

BGH, Urteil vom 26.07.2004 - VIII ZR 273/03
Die Vermutung, daß der Vertrag die engsten Verbindungen mit dem Staat aufweist, in dem die Partei, welche die charakteristische Leistung zu erbringen hat, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, gilt nicht, wenn solche Anknüpfungspunkte zu einem anderen als dem vermuteten Recht führen, die an Gewicht den von der Vermutung verwendeten Anknüpfungspunkt deutlich übertreffen, und sich ein anderes Zentrum des Leistungsaustauschs eindeutig ermitteln läßt.*)
Das kann bei einem Kaufvertrag über eine Forderung gegenüber dem nach Deutschland weisenden Sitz des Verkäufers der Fall sein, wenn die deutschem Recht unterliegende Forderung durch eine an einem französischen Grundstück bestellte Hypothek gesichert ist, es dem Käufer entscheidend auf den Erwerb der Hypothek ankommt, eine Beurkundung des Kaufvertrags durch einen französischen Notar in französischer Sprache erfolgen und die Parteien dabei von französischen Rechtsanwälten vertreten werden sollen und der Kaufpreis in französischer Währung vereinbart ist.*)

IBRRS 2004, 2517

BGH, Urteil vom 03.06.2004 - X ZR 28/03
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reisevertrags, nach der die Geltendmachung aller Ansprüche, auch solcher aus unerlaubter Handlung, nach Ablauf einer einmonatigen Frist grundsätzlich ausgeschlossen ist, verstößt gegen § 9 AGBG a.F. (jetzt § 307 Abs. 1 BGB) und ist deswegen unwirksam.*)

IBRRS 2004, 2467

OLG Dresden, Beschluss vom 27.05.2004 - 1 Ss 48/04
1. Zur Frage der Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung bei Graffiti an Bahnwaggon.*)
2. Von einer Sachbeschädigung in Sinne des Strafgesetzbuches durch Graffiti-Schmierereien kann nur ausgegangen werden, wenn die besprühte Oberfläche in ihrer Substanz beschädigt worden ist.

IBRRS 2004, 2256

BGH, Urteil vom 28.07.2004 - XII ZR 153/03
Die körperliche Zugriffsmöglichkeit des Entleihers auf die Leihsache ist kein konstitutives Merkmal des Leihvertrages. Ist der Entleiher auf eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit nicht angewiesen, weil die beabsichtigte Nutzung von ihm anderweitig sichergestellt wird, so schließt die mangelnde sachenrechtliche Beziehung die Annahme eines Leihvertrages nicht aus.*)

IBRRS 2004, 2250

BGH, Urteil vom 30.06.2004 - VIII ZR 321/03
Zur Frage der Darlegungs- und Beweislast für die Kenntnis bzw. grobe fahrlässige Unkenntnis des Verkäufers in Bezug auf die Vertragswidrigkeit der gelieferten Ware.*)

IBRRS 2004, 2215

BGH, Urteil vom 17.06.2004 - I ZR 263/01
Eine vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 vom Spediteur erstellte Beförderungsbedingung, wonach die in den Bedingungen vorgesehenen Haftungsbegrenzungen nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gelten sollen, ist, wenn sie einem nach dem 1. Juli 1998 geschlossenen Vertrag zugrunde gelegt wird, dahin auszulegen, daß die vorgesehenen Haftungsbegrenzungen erst bei dem verschärften Verschuldensgrad des neu gefaßten § 435 HGB nicht gelten.*)

IBRRS 2004, 2201

BGH, Urteil vom 22.06.2004 - VI ZR 112/03
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen entgangener Eigenleistungen (Bauarbeiten) eines bei einem Unfall getöteten Angehörigen.*)

IBRRS 2004, 2199

BGH, Urteil vom 22.07.2004 - III ZR 359/03
a) Eine Pflanze kann ihre Eigenschaft als Gartengewächs dadurch verlieren, daß in einem größeren Gebiet ihr feldmäßiger Anbau derart im Vordergrund steht, daß der gartenmäßige Anbau dort kaum noch eine Rolle spielt (Fortführung von BGH, Urteil vom 8. Mai 1957 - V ZR 150/55 - LM ZPO § 546 Nr. 25 = RdL 1957, 191). Dies gilt auch für Spargel.*)
b) Spargel ist kein hochwertiges Handelsgewächs im Sinne von § 32 Abs. 2 Satz 1 BJagdG.*)

IBRRS 2004, 2194

BGH, Urteil vom 22.07.2004 - IX ZR 482/00
Die Zahlung des Haftpflichtversicherers stellt grundsätzlich ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis zu Lasten des Versicherungsnehmers auch für den Teil der Ansprüche dar, für den der Versicherer nicht einzustehen hat, weil er die Deckungssumme übersteigt. Anders liegt es dann, wenn der Versicherer erkennbar zum Ausdruck bringt, daß er die über die Deckungssumme hinausgehenden Ansprüche aus unerlaubter Handlung nicht anerkennen wolle. Da es auf die objektive Auslegung der Erklärung des Versicherers ankommt, schadet es nicht, daß der Geschädigte der umfassenden Unterbrechungswirkung mißtraut, ohne daß dies in einer Erklärung des Versicherers einen Anhalt findet (im Anschluß an BGH, NJW 1979, 866, 867).*)

IBRRS 2004, 2190

BGH, Urteil vom 08.06.2004 - X ZR 173/01
Ein Schuldner, der unberechtigt die Herausgabe einer Sache verweigert, verstößt gegen die Grundsätze von Treu und Glauben, wenn er sich gegenüber dem Herausgabeanspruch auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen einer Gegenforderung beruft, die erst infolge seiner Herausgabeverweigerung durch Aufwendungen auf die Sache entstanden ist.*)

IBRRS 2004, 1950

BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 356/03
a) Im Falle des § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWKG steht die nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2, § 4 KWKG geschuldete Vergütung demjenigen zu, der Betreiber der KWK-Anlage und zugleich in dem Liefervertrag Vertragspartner des den Strom beziehenden Energieversorgungsunternehmens ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 11. Februar 2004 - VIII ZR 236/02, ZNER 2004, 178).*)
b) Zum Begriff des Anlagenbetreibers im vorgenannten Sinne.*)

IBRRS 2004, 1942

BGH, Urteil vom 29.07.2004 - III ZR 293/03
Die in einem formularmäßigen Subunternehmervertrag über Bewachungsdienstleistungen enthaltene Klausel, ein wichtiger Kündigungsgrund liege insbesondere vor, wenn "der Hauptvertrag endet bzw. sich Änderungen im Umfang der Sicherheitsdienstleistung ergeben", hält der Inhaltskontrolle nicht stand.*)

IBRRS 2004, 1908

BGH, Urteil vom 22.06.2004 - X ZR 171/03
a) Der Sozialversicherungsträger, auf den ein Schadensersatzanspruch des Reisenden nach § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X übergegangen ist, muß seinen Anspruch in der Ausschlußfrist des § 651 g Abs. 1 Satz 1 BGB anmelden.*)
b) Die Ausschlußfrist des § 651 g Abs. 1 Satz 1 BGB beginnt auch für den Sozialversicherungsträger mit der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise zu laufen, nicht erst mit seiner Kenntnis von Schädigung und Ersatzpflichtigem.*)
BGB § 651 g Abs. 1 Satz 2 in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (jetzt: § 651 g Abs. 1 Satz 3)*)
a) Der Anspruchsberechtigte ist im Sinne des § 651 g Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Ausschlußfrist gehindert, solange er von der Schädigung und der Person des Ersatzpflichtigen unverschuldet keine Kenntnis hat.*)
b) Nach Wegfall des Hindernisses muß der Anspruchsberechtigte die Geltendmachung seines Anspruchs unverzüglich nachholen.*)

IBRRS 2004, 1820

BGH, Urteil vom 09.06.2004 - I ZR 266/00
Zur Reichweite der Beweiswirkung von Art. 11 Abs. 2 WA 1955.*)

IBRRS 2004, 1814

OLG München, Urteil vom 01.12.2003 - 13 U 3707/03
Überweist der Schuldner eines sog. Druckvergleichs einen geringfügigen Restbetrag erst nach Ablauf der Zahlungsfrist, weil er bei der fristgerechten Überweisung des Hauptbetrages einem Ablesefehler erlegen war, so kann der dem Gläubiger, der den Irrtum des Schuldners vor Ablauf der Frist hätte erkennen können, § 242 BGB entgegenhalten.*)

IBRRS 2004, 1798

OLG Dresden, Beschluss vom 23.01.2004 - 1 AR 0003/04
1. Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 ZPO entfällt, wenn der Beschluss unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergeht.
2. Es ist für die Bindungswirkung nicht von Bedeutung, ob die Verletzung des rechtlichen Gehörs für die Verweisung ursächlich war. Vielmehr bindet ein ohne Gewährung rechtlichen Gehörs ergangener Verweisungsbeschluss selbst dann nicht, wenn die Verweisung nicht auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht.
3. Fehlt dem Verweisungsbeschluss die Bindungswirkung, so ist das örtlich zuständige Gericht allein nach den einschlägigen Zuständigkeitsvorschriften zu bestimmen.
4. Der Erfüllungsort bei Bauwerkverträgen liegt auch für die Werklohnansprüche am Ort des Bauwerks.
IBRRS 2004, 1724

BGH, Urteil vom 08.06.2004 - VI ZR 199/03
a) Auch nach der Reform der Zivilprozeßordnung dürfen beim Vortrag zu medizinischen Fragen im Arzthaftungsprozeß an den Vortrag zu Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten ebenso wie an den klagebegründenden Sachvortrag nur maßvolle Anforderungen gestellt werden.*)
b) Der Patient und sein Prozeßbevollmächtigter sind nicht verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozeßführung medizinisches Fachwissen anzueignen.*)
c) Läßt das Berufungsgericht fehlerhaft Vorbringen nicht zu, weil es zu Unrecht dieses für neu hält oder Nachlässigkeit bejaht (§ 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO), so kann es sich nicht auf die Bindung an die erstinstanzlich festgestellten Tatsachen berufen, wenn die Berücksichtigung des Vorbringens zu Zweifeln im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hätte führen müssen.*)

IBRRS 2004, 1650

OLG Köln, Urteil vom 30.05.1996 - 7 U 43/95
Die Verpflichtung, sich als Ingenieur bei der Durchführung von Bohrarbeiten nach dem Vorhandensein von Leitungen zu erkundigen, obliegt grundsätzlich dem Unternehmer und nicht dem Auftraggeber. Anders kann es jedoch sein, wenn sich der Auftraggeber aktiv in die Vorbereitung der Arbeiten einschaltet und dem Unternehmer die damit zusammenhängenden Pflichten praktisch abnimmt.

IBRRS 2004, 1647

BGH, Urteil vom 16.06.2004 - VIII ZR 248/03
Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, den ein Stromkunde dadurch erleidet, daß das Energieversorgungsunternehmen unter Verstoß gegen § 5 BTOElt und unter Verletzung des Stromlieferungsvertrages die gebotene Leistungsmessung unterläßt und dem Kunden statt dessen unter Zugrundelegung eines nicht anwendbaren Tarifs höhere als die geschuldeten Stromkosten in Rechnung stellt, unterliegt nicht der zweijährigen Ausschlußfrist des § 21 Abs. 2 AVBEltV.*)

IBRRS 2004, 1639

BGH, Urteil vom 16.06.2004 - VIII ZR 258/03
Die Entscheidung der Frage, ob die beratende Tätigkeit eines Verkäufers lediglich auf einer unselbständigen kaufrechtlichen Nebenverpflichtung oder auf einem neben dem Kaufvertrag stehenden selbständigen Beratungsvertrag beruht, erfordert eine umfassende Prüfung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalles (im Anschluß an Senatsurteile vom 23. Juli 1997 - VIII ZR 238/96 und vom 23. Juni 1999 - VIII ZR 84/98).*)

IBRRS 2004, 1637

BGH, Urteil vom 04.05.2004 - X ZR 162/02
Der Käufer kann grundsätzlich auch dann, wenn er aus der Menge verkaufter gleichartiger Sachen einzelne brauchbare Exemplare zur Verwendung ausgesondert hat, hinsichtlich der übrigen Sachen Gesamtwandelung verlangen.*)

IBRRS 2004, 1621

BGH, Urteil vom 17.06.2004 - III ZR 230/03
a) Die Ersetzung eines höhengleichen Bahnübergangs durch einen höhenverschiedenen führt in der Regel zu einer Änderung von Bahnanlagen im Sinne von § 9 Abs. 2 SKR 56 (Fortführung zum Senatsbeschluß vom 29. Januar 2004 - III ZR 194/03).*)
b) Die Bahn ist in diesen Fällen in der Regel auch dann Mitveranlasser der Änderung von Stromleitungen, wenn die Herstellung einer Straßenunterführung vorwiegend den Interessen des Straßenverkehrs dient, da zugleich die Sicherheit und Leichtigkeit des Bahnverkehrs verbessert wird.*)

IBRRS 2004, 1542

BGH, Urteil vom 08.06.2004 - X ZR 211/02
Kann eine - ausdrückliche oder stillschweigende - Vereinbarung der Werkvertragsparteien über die Vergütung nicht festgestellt werden, darf ein Vergütungsanspruch bereits dann nicht zugesprochen werden, wenn durchgreifende Zweifel bestehen, daß die Herstellung des Werks nur gegen eine Vergütung zu erwarten war.*)

IBRRS 2004, 1514

BGH, Urteil vom 16.06.2004 - VIII ZR 303/03
a) Die Aufklärungs- und Beratungspflicht des Verkäufers beschränkt sich auch im Fachhandel auf diejenigen - für den ihm bekannten Verwendungszweck bedeutsamen - Eigenschaften des Kaufgegenstandes, die er kennt oder kennen muß. Der Käufer kann deshalb grundsätzlich keine Aufklärung über ganz entfernt liegende Risiken erwarten, die allenfalls dem Hersteller der Ware aufgrund dessen überragender Sachkunde bekannt sind.*)
b) Eine Pflicht zur Erkundigung beim Hersteller über die Eigenschaften des Kaufgegenstandes trifft den Verkäufer nur dann, wenn er aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der Eignung der Ware für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung hat oder haben muß.*)

IBRRS 2004, 1497

BGH, Urteil vom 25.03.2004 - I ZR 205/01
a) Das Tatbestandsmerkmal der Leichtfertigkeit in § 435 HGB erfordert einen besonders schweren Pflichtenverstoß, bei dem sich der Frachtführer oder seine "Leute" in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen der Vertragspartner hinwegsetzen.*)
b) Bei einer Betriebsorganisation des Spediteurs/Frachtführers, die Ein- und Ausgangskontrollen beim Umschlag von Transportgütern nicht durchgängig vorsieht, ist im Regelfall der Vorwurf eines leichtfertigen Verhaltens gerechtfertigt, weil es sich bei diesen Kontrollen um elementare Vorkehrungen gegen Verlust von Ware handelt.*)
c) Ein Spediteur/Frachtführer, der elementare Sorgfaltspflichten vernachlässigt (hier: die Durchführung von ausreichenden Ausgangskontrollen), handelt im allgemeinen in dem Bewußtsein, daß es aufgrund des Mangels dieser Vorkehrungen zu einem Schadenseintritt kommen kann.*)

IBRRS 2004, 1469

BGH, Urteil vom 27.05.2004 - III ZR 264/03
a) Auslagenersatz nach § 10 GOÄ kann der Zahnarzt nur für solche Materialien verlangen, die im Zusammenhang mit einer nach § 6 Abs. 1 GOZ eröffneten ärztlichen Leistung verwendet worden sind. Außerhalb des durch § 6 Abs. 1 GOZ eröffneten Bereichs kommt eine entsprechende Anwendung des § 10 GOÄ für den Auslagenersatz im Zusammenhang mit zahnärztlichen Leistungen nicht in Betracht.*)
b) Sind Materialien nach dem Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte nicht berechnungsfähig, sind die Kosten hierfür, soweit nicht § 9 GOZ eingreift, nach § 4 Abs. 3 GOZ mit den Gebühren abgegolten.*)
c) Zur Berechnungsfähigkeit von Implantatbohrersätzen, die mit einmaliger Anwendung verbraucht sind.*)
d) Kosten, die dem Zahnarzt durch eine Bevorratung von Implantaten entstehen, sind als Praxiskosten mit den Gebühren abgegolten.*)

IBRRS 2004, 1463

BGH, Urteil vom 18.05.2004 - VI ZR 267/03
Macht der Geschädigte im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens seines Kraftfahrzeuges und einer Ersatzbeschaffung bei einem gewerblichen Verkäufer über den vom Gericht geschätzten Differenz-Mehrwertsteuerbetrag im Sinne des § 25a UStG den vollen Mehrwertsteuerbetrag im Sinne des § 10 UStG lediglich abstrakt aufgrund eines Sachverständigengutachtens geltend, so steht diesem Begehren § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB entgegen (Bestätigung des Urteils vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)

IBRRS 2004, 1459

BGH, Urteil vom 27.05.2004 - III ZR 302/03
a) Wird ein Hof im Sinne der Höfeordnung vor Ablauf der 20-Jahres-Frist des § 13 HöfeO veräußert, so kann der beurkundende Notar verpflichtet sein, den Veräußerer auf (mögliche) Nachabfindungsansprüche weichender Erben hinzuweisen.*)
b) Der Veräußerer kann derartige Nachabfindungsansprüche nicht dadurch vereiteln, daß er im Einvernehmen mit dem Erwerber die Eigentumsumschreibung im Grundbuch wider Treu und Glauben auf einen Zeitpunkt nach Fristablauf hinausschiebt.*)

IBRRS 2004, 1449

BGH, Urteil vom 09.02.2004 - II ZR 131/03
Stellt ein Lieferant von Flüssiggas Kunden im Rahmen eines Gaslieferungsvertrages, der die Kunden verpflichtet, ihren Bedarf an Flüssiggas allein bei ihm zu decken, gegen Nutzungsentschädigung Gasbehälter zur Verfügung, die nach den vertraglichen Vereinbarungen Eigentum des Lieferanten sind und bleiben, so erfüllt eine auf Veranlassung eines Kunden durch einen anderen Gaslieferanten ohne Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Befüllung des Gasbehälters den Tatbestand einer Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 Abs. 1 BGB.
Der Eigentümer ist nicht gemäß § 1004 Abs. 2 BGB zur Duldung einer solchen "Fremdbefüllung" verpflichtet, weil sie nach seinem Vertrag mit dem Kunden keine bestimmungsgemäße Nutzung des Gasbehälters ist.

IBRRS 2004, 1447

BGH, Urteil vom 26.05.2004 - VIII ZR 311/03
Die in § 6 AVBEltV geregelte Beschränkung der Haftung eines Energieversorgungsunternehmens für Sach- und Vermögensschäden, die ein Kunde durch Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsbelieferung erleidet, erfaßt auch den Fall, daß nach einer Unterbrechung der Stromversorgung der 220-Volt-Anschluß des Kunden durch einen Mitarbeiter des Versorgungsunternehmens bei der Wiederaufnahme der Stromlieferung versehentlich mit dem 400-Volt-Netz des Versorgungsunternehmens verbunden wird und dadurch Überspannungsschäden an elektrischen Geräten des Kunden entstehen.*)

IBRRS 2004, 1440

BGH, Urteil vom 03.06.2004 - III ZR 56/03
Stützt der von pflanzenschutzrechtlichen behördlichen Maßnahmen Betroffene seinen Entschädigungsanspruch nur auf § 32 Abs. 2 PflSchG und einen auf diese Vorschrift (sog. Härteklausel) zugeschnittenen Tatsachenvortrag, so ist das Gericht nicht berechtigt und verpflichtet, von sich aus den Blick auf einen Anspruch nach (oder analog) Abs. 1 dieser Vorschrift zu lenken und hierzu Hinweise zu geben.*)
Um die Prüfung zu ermöglichen, ob eine Entschädigung des von pflanzenschutzrechtlichen behördlichen Maßnahmen Betroffenen "zur Abwendung oder zum Ausgleich unbilliger Härten geboten" erscheint, gehören zur Schlüssigkeit des Vortrags des Anspruchsstellers auch Darlegungen dazu, in welchem Umfang die eingetretenen Vermögensnachteile über diejenigen hinausgehen, die nach dem Gegenstand des Unternehmens zum vom Unternehmer einzukalkulierenden Betriebsrisiko gehören.*)

IBRRS 2004, 1436

BGH, Urteil vom 22.04.2004 - I ZR 21/02
Ein Apotheker, der über eine Genehmigung zur Versorgung eines oder mehrerer Krankenhäuser mit Arzneimitteln verfügt, handelt nicht wettbewerbswidrig, wenn er Justizvollzugsanstalten mit für die Versorgung von Krankenhäusern bestimmten Klinikpackungen beliefert.*)

IBRRS 2004, 1397

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.06.2003 - 5 U 27/02
In den neuen Bundesländern richtet sich die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers hinsichtlich Energiefortleitungsanlagen in erster Linie nach § 29 Abs. 1 EnVO.

IBRRS 2004, 1363

OLG Celle, Urteil vom 06.05.2004 - 5 U 15/04
Für die Annahme eines Angebots zur Sicherungsabtretung einer Forderung reicht es aus, dass der Sicherungsnehmer die ihm vom Sicherungsgeber überreichte und unterschriebene Abtretungsurkunde zu seinen Unterlagen nimmt; einer zu einem späteren Zeitpunkt unter den Abtretungsvertrag gesetzten Unterschrift kommt nur deklaratorische Bedeutung zu.*)

IBRRS 2004, 1315

BGH, Urteil vom 13.05.2004 - III ZR 344/03
a) Zur Anwendung des Zielleistungsprinzips bei Durchführung einer Operation nach der Nr. 2757 des Gebührenverzeichnisses.*)
b) Zur ergänzenden analogen Abrechenbarkeit von ärztlichen Leistungen, die in der Bewertung einer im Gebührenverzeichnis beschriebenen Zielleistung nicht berücksichtigt sind, weil sie dem Verordnungsgeber bei Erlaß der Gebührenordnung noch nicht bekannt gewesen sind (hier: systematische Kompartmentausräumung mit weitgehender Freilegung von Blutgefäßen und Nervenbahnen im Zusammenhang mit einer Radikaloperation der bösartigen Schilddrüsengeschwulst).*)

IBRRS 2004, 1313

BGH, Urteil vom 21.04.2004 - IV ZR 113/03
a) Zur Wirksamkeit einer Subsidiaritätsklausel in der Reiseversicherung (hier: Kosten eines Krankenhausaufenthalts im Ausland und Rücktransportkosten).*)
b) Tritt der nur subsidiär leistungspflichtige Reiseversicherer aufgrund einer Verpflichtung zur Vorleistung für Krankheits- und Rücktransportkosten in Vorlage, so handelt der private Krankenversicherer im Regelfall treuwidrig, wenn er sich ihm gegenüber auf ein in der Krankenversicherung vereinbartes Abtretungsverbot (hier: § 6 Abs. 6 MB/KK 94) beruft.*)

IBRRS 2004, 1309

BGH, Urteil vom 12.05.2004 - VIII ZR 159/03
Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens, nach der die Provision der Reisebürounternehmen für vermittelte Flüge unter Ausschluß des auf die variablen Landegebühren entfallenden Preisanteils berechnet wird, stellt keine unangemessene Benachteiligung der Reisebüros nach § 9 AGBG dar.*)

IBRRS 2004, 1263

OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.03.2004 - 7 U 519/03
1. Bei der Vermittlung einer Werbeanzeige durch eine Werbeagentur unter Inanspruchnahme einer sogenannten AE-Provision liegt in der Regel ein Eigengeschäft vor.
2. Will die Werbeagentur nicht selbst Vertragspartner werden, so hat sie dies unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen. Dafür genügt es nicht, dass die Agentur bei der Auftragserteilung den Namen ihres Kunden angibt, weil sich daraus allenfalls ergeben kann, dass die Agentur für fremde Rechnung handelt.
3. Werden ersparte Aufwendungen gemäß § 287 ZPO geschätzt, ist diese Vorgehensweise verfahrensfehlerhaft, wenn mangels Klägervortrag keine Schätzgrundlagen vorhanden gewesen ist.

IBRRS 2004, 1249

BGH, Urteil vom 11.03.2004 - IX ZR 178/03
Ob der Auftraggeber nach dem Ende des Mandats vom Steuerberater verlangen kann, daß dieser der Übertragung der von ihm bei der DATEV gespeicherten Daten auf einen anderen Steuerberater zustimmt, hängt davon ab, ob die Daten das vertraglich geschuldete Arbeitsergebnis enthalten oder ob es sich um dieses vorbereitende Arbeitsleistungen handelt (im Anschluß an BGH, Urt. v. 17. Februar 1988 - IVa ZR 262/86, ZIP 1988, 442 f; Urt. v. 25. Oktober 1988 - XI ZR 3/88, NJW 1989, 1216 f).*)

IBRRS 2004, 1248

BGH, Urteil vom 27.04.2004 - VI ZR 34/03
Ein grober Behandlungsfehler, der geeignet ist, einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, führt grundsätzlich zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden. Dafür reicht aus, daß der grobe Behandlungsfehler geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen; nahelegen oder wahrscheinlich machen muß der Fehler den Schaden hingegen nicht.*)

IBRRS 2004, 1236

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - VI ZR 109/03
Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens an einem Kraftfahrzeug hat der Geschädigte einen Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer nur, wenn er eine Ersatzbeschaffung vorgenommen oder - ungeachtet der Unwirtschaftlichkeit einer Instandsetzung - sein beschädigtes Fahrzeug repariert hat und wenn tatsächlich Umsatzsteuer angefallen ist.*)

IBRRS 2004, 1217

BGH, Urteil vom 15.03.2004 - II ZR 247/01
a) Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG mit einem einzigen Kommanditisten führt zum Ausscheiden der Komplementär-GmbH aus der KG (§§ 161 Abs. 2, 131 Abs. 3 Nr. 2 HGB) und zur liquidationslosen Vollbeendigung der KG unter Gesamtrechtsnachfolge des Kommanditisten; er haftet für Gesellschaftsverbindlichkeiten nur mit dem übergegangenen Vermögen.*)
b) Prozessual sind auf einen solchen Rechtsübergang während eines laufenden Rechtsstreits die §§ 239, 246 ZPO sinngemäß anzuwenden.*)
c) Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Verfrachters gegenüber einer Akkreditivbank aus § 826 BGB wegen Falschangaben in einem Konnossement.*)

IBRRS 2004, 1210

OLG Jena, Urteil vom 24.03.2004 - 4 U 812/03
Kippt auf einer Deponie ein Lkw um und ist das Umkippen des Lkw als Unfall zu qualifizieren, so sind alle hieraus resultierenden Schäden zu ersetzen, sofern kein besonderer Ausschluss vorliegt. Das gilt auch für einen Motorschaden, der darauf zurückzuführen ist, dass er wegen des durch das seitliche Umfallen ausgelaufene Öl heißgelaufen ist. In einem solchen Fall ist der Motorschaden in der Vollkaskoversicherung als (weiterer) Unfallschaden nach § 12 Nr. 1 Abs. 2 e AKB zu ersetzen, weil der Schaden nicht beim (bestimmungsgemäßen) Betrieb des Lkw, sondern als unmittelbare Folge des Unfalls entstanden ist.*)
