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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3450 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 0514
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Steuerberater - Verjährung der Schadensersatzansprüche gegen Steuerberater

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2003 - 23 U 222/02

1. Gemäß § 68 StBerG verjährt der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz aus dem Steuerberaterverhältnis in drei Jahren ab Entstehung des Anspruchs. Hat ein Steuerberater steuerliche Nachteile seines Mandanten verschuldet, so beginnt die Verjährung des vertraglichen Ersatzanspruchs bereits mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids.*)

2. Ein für den sogenannten „sekundären“ Ersatzanspruch gegen einen Steuerberater erforderlicher Anlass, die Pflichtwidrigkeit des eigenen Verhaltens zu erkennen und den Mandanten auf den drohenden Ablauf der Verjährungsfrist hinzuweisen, kann sich bei gleichartiger, jährlich wiederkehrender Tätigkeit des Steuerberaters als Folge eines einheitlichen Dauermandats und der darauf beruhenden gleichartigen Befassung mit derselben Frage in den jeweiligen Folgejahren hinsichtlich einer Pflichtverletzung in einem früheren Jahr ergeben.*)

3. Erstmals im Berufungsrechtszug vorgebrachter Sachvortrag ist auch dann gemäß § 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht zuzulassen, wenn er unstreitig ist. Anderes gilt nur dann, wenn im Einzelfall einer der Fälle des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ZPO vorliegt. Ob darüber hinaus auch dann eine Ausnahme zu machen ist, wenn die Nichtberücksichtigung des unstreitigen Vortrags zu einer evidenten Unrichtigkeit der Entscheidung führt, bleibt offen.*)

4. Die bloße Anmeldung von Ansprüchen durch den Berechtigten begründet auch dann keine Verhandlungen im Sinne des § 203 BGB n. F., wenn der Verpflichtete hierauf entsprechend einem Wunsch des Berechtigten mit einem Verjährungsverzicht reagiert, weil allein hieraus noch keine berechtigte Erwartung des Berechtigten folgt, der Verpflichtete lasse sich auf Eörterungen über die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen ein.*)

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IBRRS 2004, 0457
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Behindertengerechter Umbau eines Motorrades

BGH, Urteil vom 20.01.2004 - VI ZR 46/03

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter, der infolge eines Verkehrsunfalls querschnittgelähmt ist und von dem Schädiger Ersatz der Kosten für den behindertengerechten Umbau seines PKW erhalten hat, auch Ersatz der Kosten für den Umbau seines Motorrades beanspruchen kann.*)

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IBRRS 2004, 0455
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Autokauf - Prüfungspflichten des Händlers

BGH, Urteil vom 11.02.2004 - VIII ZR 386/02

Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens muß ein Kraftfahrzeughändler das Alter der Reifen jedenfalls dann anhand der DOT-Nummer überprüfen, wenn aufgrund besonderer Umstände hierfür Anlaß besteht. Unterläßt er diese Prüfung, so haftet er für den Schaden, der dadurch entsteht, daß ein Reifen infolge Überalterung platzt und es zu einem Unfall kommt.*)

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IBRRS 2004, 0389
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Steuerberater - Einziehung von Honorarforderungen bei Sozietät mit Rechtsanwälte

BGH, Beschluss vom 05.01.2004 - II ZB 22/02

Bei Aktivprozessen einer Sozietät von Steuerberatern und Rechtsanwälten hat insbesondere bei der Einziehung von Honorarforderungen die Sozietät Vorsorge dafür zu treffen, daß diese Aufgabe durch ein anwaltliches Sozietätsmitglied allein erledigt wird; eine Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO fällt daher nicht an.*)

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IBRRS 2004, 0380
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Subventionen - Rückzahlung von Subventionen

BGH, Urteil vom 20.01.2004 - XI ZR 53/03

a) Art. 93 Abs. 3 Satz 3 EWG-Vertrag ist ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB.*)

b) Ein zurückzuzahlender Beihilfebetrag ist vom Zeitpunkt der Auszahlung an gemäß den marktüblichen Zinssätzen zu verzinsen.*)

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IBRRS 2004, 0314
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Konkludente Einigung über Skontoabzüge

OLG Köln, Urteil vom 14.08.2003 - 8 U 24/03

1. Zu der Abgrenzung zwischen Rubrumsberichtigung und Klägerwechsel.

2. Die widerspruchslose Hinnahme von Skontoabzügen unter reibungsloser Fortsetzung der Geschäfte über einen langen Zeitraum hat den objektiven Erklärungswert, dass der Gläubiger mit den Abzügen, so wie sie praktiziert wurden, einverstanden ist.

3. Eine in einem relativ frühen Stadium der unmittelbaren Vertragsbeziehung erfolgte einmalige Beanstandung ändert nichts an dem Erklärungswert des anschließenden langfristig gleichartigen Verhaltens.

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IBRRS 2004, 0293
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Presserecht - Luftbildaufnahmen von Feriendomizilen: Eingriff in Privatsphäre?

BGH, Urteil vom 09.12.2003 - VI ZR 404/02

a) Grundsätzlich stellt es einen Eingriff in die Privatsphäre dar, wenn jemand unter Überwindung bestehender Hindernisse oder mit geeigneten Hilfsmitteln (z.B. Teleobjektiv, Leiter, Flugzeug) den räumlichen Lebensbereich eines anderen ausspäht.*)

b) Zu den Voraussetzungen unter denen Luftbildaufnahmen von Feriendomizilen Prominenter ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden dürfen.*)

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IBRRS 2004, 0292
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Presserecht - Luftbildaufnahmen von Feriendomizilen: Eingriff in Privatsphäre?

BGH, Urteil vom 09.12.2003 - VI ZR 373/02

a) Grundsätzlich stellt es einen Eingriff in die Privatsphäre dar, wenn jemand unter Überwindung bestehender Hindernisse oder mit geeigneten Hilfsmitteln (z.B. Teleobjektiv, Leiter, Flugzeug) den räumlichen Lebensbereich eines anderen ausspäht.*)

b) Zu den Voraussetzungen unter denen Luftbildaufnahmen von Feriendomizilen Prominenter ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden dürfen.*)

c) Zur Haftung des "Störers" für eine mit einer Presseveröffentlichung verbundene Rechtsverletzung.*)

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IBRRS 2004, 0291
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Presserecht - Unwahre Tatsachenbehauptung durch Fragesatz möglich?

BGH, Urteil vom 09.12.2003 - VI ZR 38/03

a) Die Auslegung eines Fragesatzes hat den Kontext und die Umstände der Äußerung zu berücksichtigen. Sie kann ergeben, daß der Fragesatz keine "echte Frage", sondern die unwahre Behauptung einer Tatsache enthält.*)

b) Ein Anspruch des durch eine unwahre Tatsachenbehauptung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Beeinträchtigten auf Richtigstellung kann auch nach Ablauf von mehr als sieben Monaten bestehen.*)

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IBRRS 2004, 0249
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Stiftungsrecht - Unentgeltliche Zuwendungen an Stiftungen

BGH, Urteil vom 10.12.2003 - IV ZR 249/02

Endgültige unentgeltliche Zuwendungen an Stiftungen (hier: Stiftung Dresdner Frauenkirche) in Form von Zustiftungen oder freien oder gebundenen Spenden sind pflichtteilsergänzungspflichtige Schenkungen i.S. der §§ 2325, 2329 BGB.*)

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IBRRS 2004, 0216
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verkehrsrecht - Keine Haftung trotz Geschwindigkeitsüberschreitung?

BGH, Urteil vom 18.11.2003 - VI ZR 31/02

Zur Frage, ob der Halter eines Kraftfahrzeugs trotz Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wegen eines grob verkehrswidrigen Verhaltens eines 14-jährigen Radfahrers bei einem Verkehrsunfall nach §§ 9 StVG, 254 Abs. 1 BGB völlig von der Gefährdungshaftung im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG a.F. freigestellt werden kann.*)

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IBRRS 2004, 0213
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Speditionsrecht - Zinszahlungspflicht gilt auch für Ausgleichsansprüche

BGH, Urteil vom 27.11.2003 - I ZR 61/01

Die in Art. 27 Abs. 1 CMR enthaltene Regelung der Zinszahlungspflicht in Höhe von 5 % gilt auch für Ausgleichsansprüche nach § 426 Abs. 1 BGB und Art. 37, 34 CMR.*)

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IBRRS 2004, 0209
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Ergänzenden Auslegung einer sog. Steuer- und Abgabenklausel

BGH, Urteil vom 22.12.2003 - VIII ZR 90/02

Zur ergänzenden Auslegung einer sogenannten Steuer- und Abgabenklausel in einem Sonderkundenvertrag hinsichtlich erhöhter Beschaffungskosten, die dem Energieversorgungsunternehmen aufgrund der Regelungen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 29. März 2000 und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes vom 12. Mai 2000 entstehen.*)

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IBRRS 2004, 0197
ProzessualesProzessuales
Fälligkeit der Vergütung

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.07.2002 - 13 U 233/01

1. Die Vergütung grundsätzlich ohne Erteilung einer Rechnung fällig. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Parteien vereinbaren, daß die Vergütung erst nach Erteilung einer Rechnung fällig werden soll.

2. Kann der Beklagte den Nachweis für Bestechungen der Klägerin im Urkundsprozess nicht führen, ist die Verwertung der Vernehmungsprotokolle der Staatsanwaltschaft als Urkundsbeweis unzulässig, weil dadurch lediglich die unmittelbare Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung ersetzt werden soll.

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IBRRS 2004, 0196
ProzessualesProzessuales
Fälligkeit der Vergütung

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.07.2002 - 13 U 233/2001

1. Ob ein Wartungsvertrag als Werkvertrag oder als Dienstvertrag anzusehen ist, kann in des meisten Fällen dahingestellt bleiben. In beiden Fällen wird die Vergütung grundsätzlich ohne Erteilung einer Rechnung fällig. Etwas anderes gilt aber dann, wenn die Parteien vereinbaren, daß die Vergütung erst nach Erteilung einer Rechnung fällig werden soll.

2. Kann der Beklagte den Nachweis für Bestechungen der Klägerin im Urkundsprozess nicht führen, ist die Verwertung der Vernehmungsprotokolle der Staatsanwaltschaft als Urkundsbeweis unzulässig, weil dadurch lediglich die unmittelbare Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung ersetzt werden soll.

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IBRRS 2004, 0168
BauvertragBauvertrag
Beweislast bei behaupteter Festpreisvereinbarung

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.01.2004 - 5 W 21/04

1. Wird eine technische Bühnenausstattung ( Verstärker, Beleuchtung etc. ) zunächst nur vermietet und verpflichtet sich der Vermieter später auch zum Auf- und Abbau, liegt kein kombinierter Miet- und Dienstverschaffungsvertrag, sondern ein Werkvertrag vor.

2. Behauptet der Besteller substantiiert eine Festpreisvereinbarung, muss der Unternehmer beweisen, dass eine derartige Vereinbarung nicht getroffen wurde.

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IBRRS 2004, 0123
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Presserecht - Auslegung einer Äußerung

BGH, Urteil vom 25.11.2003 - VI ZR 226/02

a) Sind mehrere sich nicht gegenseitig ausschließende Deutungen des Inhalts einer Äußerung möglich, so ist der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt.*)

b) Bei einer Berichterstattung über bestimmte Personen dürfen nicht solche Fakten verschwiegen werden, deren Mitteilung beim Adressaten zu einer dem Betroffenen günstigeren Beurteilung des Gesamtvorgangs geführt hätte.*)

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IBRRS 2004, 0122
IT, EDV und TelekommunikationIT, EDV und Telekommunikation
Energierecht - Erstattung der Netzanschlußkosten für erneuerbare Energien

BGH, Urteil vom 26.11.2003 - VIII ZR 89/03

Dem nach § 2 StrEG oder § 3 Abs. 1 EEG zur Abnahme und Vergütung des Stroms aus erneuerbaren Energien verpflichteten Energieversorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber steht gegen den Anlagenbetreiber ein Anspruch aus § 448 BGB a.F. bzw. § 10 Abs. 1 EEG auf Erstattung der Netzanschlußkosten lediglich dann zu, wenn er den Anschluß auf Verlangen des Anlagenbetreibers und nicht aufgrund eines Rechtsverhältnisses mit einem Dritten vorgenommen hat.*)

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IBRRS 2004, 0066
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kommunalrecht - Persönliche Haftung des Bürgermeisters

BGH, Urteil vom 04.12.2003 - III ZR 30/02

a) Zur Haftung einer Gemeinde nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn sie ein Rechtsgeschäft - hier: Schuldbeitritt und treuhänderische Verwahrung eines Schecks - abschließt, das mangels der erforderlichen kommunalaufsichtlichen Genehmigung (schwebend) unwirksam ist.*)

b) Für ein solches Rechtsgeschäft kommt im Fall, daß die Kommunalaufsicht die Genehmigung verweigert, eine persönliche Haftung des für Gemeinde handelnden Bürgermeisters unter dem Gesichtspunkt der Vertretung ohne Vertretungsmacht nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2004, 0062
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - Unangemessene Benachteiligung in AGB

BGH, Urteil vom 30.09.2003 - X ZR 244/02

a) Eine Vermittlerklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseverträge, mit der bestimmt wird: "Die im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser erbrachte Beförderung im Linienverkehr, für die Ihnen ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde, erbringen wir als Fremdleistung, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir stehen daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst ein. ...", benachteiligt den Kunden des Verwenders unangemessen und ist unwirksam.*)

b) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseverträge enthaltene Klausel: "Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden" ist unwirksam, weil sie gegen das Transparenzgebot verstößt und den Kunden des Verwenders unangemessen benachteiligt.*)

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IBRRS 2004, 0061
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Franchising - Sachwalterhaftung im Rahmen d. Abschlusses eines Franchisevertrags

BGH, Urteil vom 12.11.2003 - VIII ZR 268/02

Zu Fragen einer Sachwalterhaftung im Rahmen des Abschlusses eines Franchisevertrages.*)

Zur Überprüfung der auf die Entscheidung des Rechtsstreits anzuwendenden Rechtsordnung durch das Revisionsgericht.*)

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IBRRS 2004, 0031
ImmobilienImmobilien
Schenkungsvertrag in DDR: § 528 BGB anwendbar?

BGH, Urteil vom 28.10.2003 - X ZR 118/02

Auf einen Schenkungsvertrag, der vor dem 3. Oktober 1990 in der damaligen DDR geschlossen und vollzogen worden ist, ist § 528 BGB nicht anwendbar.*)

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IBRRS 2004, 0026
Beruf, Handwerk und GewerbeBeruf, Handwerk und Gewerbe
Steuerberater - Rückforderung der Ausbildungskosten

BGH, Urteil vom 10.11.2003 - II ZR 250/01

Finanziert ein Steuerberater einem bei ihm beschäftigten Mitarbeiter eine Ausbildung zum Steuerberater ausschließlich im Hinblick darauf, daß dieser sich nach Erlangung der nötigen Qualifikation mit ihm in Sozietät verbindet, so kann der Steuerberater gegen den Mitarbeiter einen Anspruch auf Erstattung der Ausbildungskosten nach § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. BGB haben, wenn der Mitarbeiter nach Abschluß der Ausbildung eine eigene Steuerberaterpraxis eröffnet.*)

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IBRRS 2004, 0001
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verkehrsrecht - Zweck des Halteverbots an einer Baustelle

BGH, Urteil vom 18.11.2003 - VI ZR 385/02

Halteverbote im Rahmen von Baustellen schützen nicht das Vermögen eines Bauunternehmers oder eines von diesem beauftragten weiteren Unternehmers.*)

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Online seit 2003

IBRRS 2003, 3229
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Pressefreiheit - Satirische Fotomontage

BGH, Urteil vom 30.09.2003 - VI ZR 89/02

Zur Abwägung zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf freie Meinungsäußerung bei einer satirischen Fotomontage, die ein Thema von öffentlichem Interesse betrifft.*)

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IBRRS 2003, 3127
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann ist ein Auto "fabrikneu"?

BGH, Urteil vom 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

Ein unbenutztes Kraftfahrzeug ist regelmäßig noch "fabrikneu", wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluß des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen.*)

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IBRRS 2003, 3119
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Unternehmensberatung - Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen

OLG Celle, Urteil vom 23.10.2003 - 16 U 199/02

Veranlasst ein Fachmann (eine Unternehmensberatung) einen Laien (den Auftraggeber) im zeitlichen Zusammenhang mit der Übergabe einer mehrseitigen Betriebsanalyse ohne sachlichen Grund zur Unterzeichnung eines Formulars, wonach die Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach unstreitig sind, so ist diese Erklärung sittenwidrig und nichtig (a. A. Saarländisches Oberlandesgericht 1 U 146/00; LG Leipzig 10 O 5050/94; LG Potsdam 2 O 256/94; LG Mainz 2 O 198/95; LG Mühlhausen 3 O 1628/99), weil sie erkennbar nur dazu dient, die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen Schlechterfüllung auszuschließen.*)

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IBRRS 2003, 3077
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist die Werkleistung fällig? (hier: Immobiliensanierung)

BGH, Urteil vom 21.10.2003 - X ZR 218/01

Streiten die Parteien, ob die Schuld fällig ist, nachdem der Gläubiger die Leistung verlangt hat, ist es Sache des Schuldners darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen, daß aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Festlegung oder der Umstände des Falls erst zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt zu leisten ist. Dies trifft auch bei Streit zu, wann im konkreten Fall die angemessene Fertigstellungsfrist tatsächlich abgelaufen und deshalb Fälligkeit eingetreten ist.*)

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IBRRS 2003, 3072
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verkehrsrecht - Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität

BGH, Urteil vom 04.11.2003 - VI ZR 28/03

§ 287 Abs. 1 ZPO findet bei der Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität auch dann keine Anwendung, wenn der durch einen Verkehrsunfall Betroffene den Beweis, daß eine zeitlich nach dem Unfall aufgetretene Erkrankung auf den Unfall zurückzuführen ist, wegen der Art der Erkrankung (hier: Morbus Sudeck) nach dem Maßstab des § 286 ZPO nicht führen kann.*)

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IBRRS 2003, 3027
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haftung des Mitbegünstigten bei Insolvenz des Auftraggebers?

BGH, Urteil vom 21.10.2003 - X ZR 66/01

a) Ein Unternehmer, der mit einem Dritten (hier: Wohnungsbauunternehmen als Verwalter von Mietwohnungen) einen Werkvertrag geschlossen hat, in dem die Entgeltfrage umfassend geregelt ist, hat gegen den durch die Erbringung der Werkleistung Mitbegünstigten (hier: Wohnungseigentümer) keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag, auch wenn er seinen Entgeltanspruch gegenüber dem anderen Vertragsteil nicht durchsetzen kann.*)

b) Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und aus § 179 BGB können nebeneinander bestehen (Bestätigung von BGH NJW-RR 1989, 970).*)

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IBRRS 2003, 3024
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Überweisung an einen anderen Kassenarzt: Vertragsschluss?

BGH, Urteil vom 30.09.2003 - X ZR 10/02

Der Überweisung eines Kassenpatienten an einen anderen Kassenarzt, damit dieser eine Untersuchung oder Behandlung vornehme, die gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet werden kann, kann im Regelfall nicht der Erklärungswert beigemessen werden, der überweisende Kassenarzt wolle einen Vertrag mit privatrechtlicher Verpflichtung der eigenen Person abschließen.*)

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IBRRS 2003, 3023
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beweiswürdigung bei häufig wechselnden Unterschriften

BGH, Urteil vom 23.09.2003 - XI ZR 380/00

Gestaltet jemand seine Unterschriften bewußt in einer so großen Vielfalt und Variationsbreite, daß der Fälschungseinwand mit Hilfe eines Schriftsachverständigengutachtens nicht widerlegt werden kann, und um die Möglichkeit zu haben, sich jederzeit auf die angebliche Unechtheit seiner Unterschrift berufen zu können, liegt eine vorsätzliche Beweisvereitelung vor.*)

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IBRRS 2003, 2977
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vergleich - Wegfall der Vergleichsgrundlage bei Auslegungsirrtum

BGH, Urteil vom 06.11.2003 - III ZR 376/02

Ein Vergleich kann nach § 779 Abs. 1 BGB unwirksam sein, wenn sich die von den Parteien bei Abschluß des Vergleichs als feststehend zugrunde gelegte Auslegung einer Vertragsklausel - hier: Entschädigungsregelung in einem Pachtvertrag - als unrichtig erweist.*)

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IBRRS 2003, 2970
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Deliktsrecht - Beginn der Verjährungsfrist bei Kenntnis vom Strafverfahren

BGH, Urteil vom 14.10.2003 - VI ZR 379/02

Ist ein Schädiger mehrerer Taten (hier: sexueller Mißbrauch) verdächtig, steht es der für den Beginn der Verjährung gemäß § 852 Abs. 1 BGB a.F. erforderlichen positiven Kenntnis des Sozialversicherungsträgers (§ 116 SGB X) grundsätzlich nicht gleich, wenn dieser die Beschuldigungen kennt und weiß, daß ein Strafurteil ergangen und Revision eingelegt worden ist, er sich aber nicht danach erkundigt, wer Revision eingelegt hat.*)

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IBRRS 2003, 2953
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Scheckrecht - fahrlässiger Hereinnahme abhanden gekommener Schecks

BGH, Urteil vom 30.09.2003 - XI ZR 232/02

Zum Einwand des Mitverschuldens gegenüber Schadensersatzansprüchen wegen grob fahrlässiger Hereinnahme abhanden gekommener Schecks.*)

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IBRRS 2003, 2947
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Vertragsrecht - Anforderungen an Annahme eines Vertrages

BGH, Urteil vom 14.10.2003 - XI ZR 101/02

Liegen die Voraussetzungen des § 151 Satz 1 BGB vor, so wird nur die Verlautbarung der Vertragsannahme gegenüber dem Antragenden entbehrlich, nicht aber die Annahme als solche. Auch in diesem Falle ist daher ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers erforderlich, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen läßt.*)

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IBRRS 2003, 2945
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - "Netze für die allgemeine Versorgung"

BGH, Urteil vom 08.10.2003 - VIII ZR 165/01

a) "Netze für die allgemeine Versorgung" im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 EEG sind nicht nur Stromnetze, die unmittelbar der Versorgung von Letztverbrauchern dienen, sondern auch solche Netze, die dazu bestimmt sind, andere Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit Strom zu beliefern, die ihrerseits Netze für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern betreiben.*)

b) Für die Anwendung des Begriffs der "kürzesten Entfernung" im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 2 EEG kommt es nicht allein auf die räumlichen Gegebenheiten, sondern auch darauf an, bei welchem der möglichen Anschlüsse die geringsten Gesamtkosten für die Herstellung des Anschlusses und für die Durchführung der Stromeinspeisung zu erwarten sind.*)

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IBRRS 2003, 2938
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Jagdrecht - Schadensersatz wegen Gasversorgungsleitung durch Jagdbezirk

BGH, Urteil vom 30.10.2003 - III ZR 380/02

Zum Schadensersatzanspruch einer Jagdgenossenschaft wegen des Neubaus einer Gasversorgungsleitung durch den Jagdbezirk.*)

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IBRRS 2003, 2865
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
§ 661a BGB ist nicht verfassungswidrig

BGH, Urteil vom 16.10.2003 - III ZR 106/03

§ 661a BGB ist nicht verfassungswidrig.*)

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IBRRS 2003, 2841
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Im Versandhandel keine Bringschuld!

BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 302/02

Auch bei Geschäften im Versandhandel übernimmt der Verkäufer grundsätzlich keine Bringschuld. Handelt es sich um eine Gattungsschuld, beschränkt sich deshalb mit der Übergabe an die Transportperson die Schuld des Verkäufers im Sinne von § 243 Abs. 2 BGB auf die übergebene Sache. Geht die verkaufte Sache auf dem Versandweg verloren, so wird der Verkäufer gemäß § 275 Abs. 1 BGB a.F. von seiner Verpflichtung zur Leistung frei.*)

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IBRRS 2003, 2739
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Fremdbefüllung eines Gasbehälters

BGH, Urteil vom 15.09.2003 - II ZR 367/02

Stellt ein Lieferant von Flüssiggas Kunden im Rahmen eines Gaslieferungsvertrages, der die Kunden verpflichtet, ihren Bedarf an Flüssiggas allein bei ihm zu decken, gegen Nutzungsentschädigung Gasbehälter zur Verfügung, die nach den vertraglichen Vereinbarungen Eigentum des Lieferanten sind und bleiben, so erfüllt eine auf Veranlassung eines Kunden durch einen anderen Gaslieferanten ohne Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Befüllung des Gasbehälters den Tatbestand einer Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 Abs. 1 BGB.*)

Der Eigentümer ist nicht gemäß § 1004 Abs. 2 BGB zur Duldung einer solchen "Fremdbefüllung" verpflichtet, weil sie nach seinem Vertrag mit dem Kunden keine bestimmungsgemäße Nutzung des Gasbehälters ist.*)

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IBRRS 2003, 2692
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Abrechnung der Positronen-Emmisions-Tomographie

BGH, Urteil vom 18.09.2003 - III ZR 389/02

Bei der PET-Untersuchung mehrerer Körperregionen - hier: Abdomen, Thorax und Extremitäten - darf die Nummer 5489 des Gebührenverzeichnisses auch dann nur einmal in Rechnung gestellt werden, wenn aufgrund der Beschaffenheit des verwendeten PET-Scanners für die Untersuchung jeder Region eine eigene Aufnahme erstellt werden muß.*)

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IBRRS 2003, 2661
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Patentrecht - Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG

BGH, Beschluss vom 29.07.2003 - X ZB 29/01

Auch ein ungewöhnlicher und besonders gravierender Rechtsfehler stellt für sich keinen Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG dar. Diese Vorschrift dient ausschließlich der Sicherung des Anspruchs der betroffenen Beteiligten auf Mitteilung der Gründe, aus denen ihr Rechtsbegehren keinen Erfolg hatte.*)

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IBRRS 2003, 2655
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Abrechnung der Positronen-Emmisions-Tomographie

BGH, Urteil vom 18.09.2003 - III ZR 416/02

Zur Abrechnung der Positronen-Emmisions-Tomographie (PET) in Fällen, in denen mehrere Organe oder Körperregionen untersucht werden.*)

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IBRRS 2003, 2528
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Markenrecht - Verwechslungsgefahr

BGH, Urteil vom 20.03.2003 - I ZR 60/01

Aus Rechtsgründen kann die Verwechslungsgefahr zwischen einer an eine freihaltungsbedürftige Sachangabe angelehnten Klagemarke und der als Marke benutzten Sachangabe selbst zu verneinen sein.*)

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IBRRS 2003, 2493
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kaufsache nicht fabrikneu, wenn bereits Nachfolgemodell gebaut

BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 243/02

Ein als Neuwagen verkaufter Pkw ist entgegen der in der Regel hierin liegenden konkludenten Zusicherung nicht mehr "fabrikneu", wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (Bestätigung von BGH, Urteil vom 22. März 2000 - VIII ZR 325/98, NJW 2000, 2018).*)

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IBRRS 2003, 2472
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Kreditrecht - § 9 VerbrKrG auch bei Erwerb einer Gesellschaftsbeteiligung

BGH, Urteil vom 21.07.2003 - II ZR 387/02

a) § 9 Abs. 3 VerbrKrG (Einwendungsdurchgriff, vgl. § 359 BGB in der ab 1. Januar 2002 geltenden Fassung) findet auf den kreditfinanzierten Erwerb einer Beteiligung an einer Anlagegesellschaft entsprechende Anwendung. Wenn der Vertrag über den Erwerb einer Gesellschaftsbeteiligung mit dem zur Finanzierung der Einlage geschlossenen Kreditvertrag ein verbundenes Geschäft bildet, kann der unter Verletzung einer Aufklärungspflicht oder durch Täuschung zum Gesellschaftsbeitritt veranlaßte Anleger sein Recht, jederzeit fristlos unter Forderung des ihm nach den Regeln des fehlerhaften Gesellschaftsbeitritts zustehenden Abfindungsguthabens aus der Anlagegesellschaft auszuscheiden, auch dem Rückzahlungsanspruch des Kreditinstituts entgegenhalten.*)

b) Die Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG (Rückforderungsdurchgriff, vgl. § 358 Abs. 4 Satz 3 BGB in der ab 1. Januar 2002 geltenden Fassung) ist in Fällen des § 9 Abs. 3 VerbrKrG entsprechend anzuwenden.*)

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IBRRS 2003, 2441
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Darlehensrecht - Rechtsfolgen bei nichtigem Geschäftsbesorgungsvertrag

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.07.2003 - 1 U 26/03

Ergeben sich die Umstände, die zur Nichtigkeit einer Vollmacht führen, schon aus der Vollmachtsurkunde selbst, so fehlt es an einem tauglichen Rechtsschein, der Grundlage für den Schutz eines gutgläubigen Dritten gemäß § 172 BGB sein könnte.*)

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IBRRS 2003, 2360
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Haftungsrecht - Kinder spielen auf Baustelle: Schadensersatzpflicht

OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2003 - 10 U 998/02

Begeben sich 10 Jahre alte Kinder in einen räumlich abgegrenzten, außerhalb der Geschäftszeiten durch mehrere Schranken vor unbefugtem Zutritt gesicherten Bereich einer Kiesgrube und setzen dort mittels eines Taschenmessers einen Radlader in Gang, der schließlich beim Zurücksetzen in einen Schlammweiher gerät, so stellt dies eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung nach § 830 Abs. 1 S. 1 BGB dar, auch wenn sich nicht feststellen lässt, wer zuletzt das Fahrzeug geführt hat. § 830 Abs. 1 S. 2 BGB findet keine Anwendung.*)

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IBRRS 2003, 2355
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Zwangsvollstreckung einer Grundschuld

BGH, Urteil vom 09.07.2003 - IV ZR 453/02

Allein das Auseinanderfallen der Inhaberschaft an einer Grundschuld und an der gesicherten Forderung rechtfertigt es nicht, die Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld für unzulässig zu erklären.

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