Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
3494 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IBRRS 2004, 0062
BGH, Urteil vom 30.09.2003 - X ZR 244/02
a) Eine Vermittlerklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseverträge, mit der bestimmt wird: "Die im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser erbrachte Beförderung im Linienverkehr, für die Ihnen ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde, erbringen wir als Fremdleistung, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir stehen daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst ein. ...", benachteiligt den Kunden des Verwenders unangemessen und ist unwirksam.*)
b) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseverträge enthaltene Klausel: "Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden" ist unwirksam, weil sie gegen das Transparenzgebot verstößt und den Kunden des Verwenders unangemessen benachteiligt.*)

IBRRS 2004, 0061

BGH, Urteil vom 12.11.2003 - VIII ZR 268/02
Zu Fragen einer Sachwalterhaftung im Rahmen des Abschlusses eines Franchisevertrages.*)
Zur Überprüfung der auf die Entscheidung des Rechtsstreits anzuwendenden Rechtsordnung durch das Revisionsgericht.*)

IBRRS 2004, 0031

BGH, Urteil vom 28.10.2003 - X ZR 118/02
Auf einen Schenkungsvertrag, der vor dem 3. Oktober 1990 in der damaligen DDR geschlossen und vollzogen worden ist, ist § 528 BGB nicht anwendbar.*)

IBRRS 2004, 0026

BGH, Urteil vom 10.11.2003 - II ZR 250/01
Finanziert ein Steuerberater einem bei ihm beschäftigten Mitarbeiter eine Ausbildung zum Steuerberater ausschließlich im Hinblick darauf, daß dieser sich nach Erlangung der nötigen Qualifikation mit ihm in Sozietät verbindet, so kann der Steuerberater gegen den Mitarbeiter einen Anspruch auf Erstattung der Ausbildungskosten nach § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. BGB haben, wenn der Mitarbeiter nach Abschluß der Ausbildung eine eigene Steuerberaterpraxis eröffnet.*)

IBRRS 2004, 0001

BGH, Urteil vom 18.11.2003 - VI ZR 385/02
Halteverbote im Rahmen von Baustellen schützen nicht das Vermögen eines Bauunternehmers oder eines von diesem beauftragten weiteren Unternehmers.*)

Online seit 2003
IBRRS 2003, 3229
BGH, Urteil vom 30.09.2003 - VI ZR 89/02
Zur Abwägung zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf freie Meinungsäußerung bei einer satirischen Fotomontage, die ein Thema von öffentlichem Interesse betrifft.*)

IBRRS 2003, 3127

BGH, Urteil vom 15.10.2003 - VIII ZR 227/02
Ein unbenutztes Kraftfahrzeug ist regelmäßig noch "fabrikneu", wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluß des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen.*)

IBRRS 2003, 3119

OLG Celle, Urteil vom 23.10.2003 - 16 U 199/02
Veranlasst ein Fachmann (eine Unternehmensberatung) einen Laien (den Auftraggeber) im zeitlichen Zusammenhang mit der Übergabe einer mehrseitigen Betriebsanalyse ohne sachlichen Grund zur Unterzeichnung eines Formulars, wonach die Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach unstreitig sind, so ist diese Erklärung sittenwidrig und nichtig (a. A. Saarländisches Oberlandesgericht 1 U 146/00; LG Leipzig 10 O 5050/94; LG Potsdam 2 O 256/94; LG Mainz 2 O 198/95; LG Mühlhausen 3 O 1628/99), weil sie erkennbar nur dazu dient, die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen Schlechterfüllung auszuschließen.*)

IBRRS 2003, 3077

BGH, Urteil vom 21.10.2003 - X ZR 218/01
Streiten die Parteien, ob die Schuld fällig ist, nachdem der Gläubiger die Leistung verlangt hat, ist es Sache des Schuldners darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen, daß aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Festlegung oder der Umstände des Falls erst zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt zu leisten ist. Dies trifft auch bei Streit zu, wann im konkreten Fall die angemessene Fertigstellungsfrist tatsächlich abgelaufen und deshalb Fälligkeit eingetreten ist.*)

IBRRS 2003, 3072

BGH, Urteil vom 04.11.2003 - VI ZR 28/03
§ 287 Abs. 1 ZPO findet bei der Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität auch dann keine Anwendung, wenn der durch einen Verkehrsunfall Betroffene den Beweis, daß eine zeitlich nach dem Unfall aufgetretene Erkrankung auf den Unfall zurückzuführen ist, wegen der Art der Erkrankung (hier: Morbus Sudeck) nach dem Maßstab des § 286 ZPO nicht führen kann.*)

IBRRS 2003, 3027

BGH, Urteil vom 21.10.2003 - X ZR 66/01
a) Ein Unternehmer, der mit einem Dritten (hier: Wohnungsbauunternehmen als Verwalter von Mietwohnungen) einen Werkvertrag geschlossen hat, in dem die Entgeltfrage umfassend geregelt ist, hat gegen den durch die Erbringung der Werkleistung Mitbegünstigten (hier: Wohnungseigentümer) keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag, auch wenn er seinen Entgeltanspruch gegenüber dem anderen Vertragsteil nicht durchsetzen kann.*)
b) Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und aus § 179 BGB können nebeneinander bestehen (Bestätigung von BGH NJW-RR 1989, 970).*)

IBRRS 2003, 3024

BGH, Urteil vom 30.09.2003 - X ZR 10/02
Der Überweisung eines Kassenpatienten an einen anderen Kassenarzt, damit dieser eine Untersuchung oder Behandlung vornehme, die gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet werden kann, kann im Regelfall nicht der Erklärungswert beigemessen werden, der überweisende Kassenarzt wolle einen Vertrag mit privatrechtlicher Verpflichtung der eigenen Person abschließen.*)

IBRRS 2003, 3023

BGH, Urteil vom 23.09.2003 - XI ZR 380/00
Gestaltet jemand seine Unterschriften bewußt in einer so großen Vielfalt und Variationsbreite, daß der Fälschungseinwand mit Hilfe eines Schriftsachverständigengutachtens nicht widerlegt werden kann, und um die Möglichkeit zu haben, sich jederzeit auf die angebliche Unechtheit seiner Unterschrift berufen zu können, liegt eine vorsätzliche Beweisvereitelung vor.*)

IBRRS 2003, 2977

BGH, Urteil vom 06.11.2003 - III ZR 376/02
Ein Vergleich kann nach § 779 Abs. 1 BGB unwirksam sein, wenn sich die von den Parteien bei Abschluß des Vergleichs als feststehend zugrunde gelegte Auslegung einer Vertragsklausel - hier: Entschädigungsregelung in einem Pachtvertrag - als unrichtig erweist.*)

IBRRS 2003, 2970

BGH, Urteil vom 14.10.2003 - VI ZR 379/02
Ist ein Schädiger mehrerer Taten (hier: sexueller Mißbrauch) verdächtig, steht es der für den Beginn der Verjährung gemäß § 852 Abs. 1 BGB a.F. erforderlichen positiven Kenntnis des Sozialversicherungsträgers (§ 116 SGB X) grundsätzlich nicht gleich, wenn dieser die Beschuldigungen kennt und weiß, daß ein Strafurteil ergangen und Revision eingelegt worden ist, er sich aber nicht danach erkundigt, wer Revision eingelegt hat.*)

IBRRS 2003, 2953

BGH, Urteil vom 30.09.2003 - XI ZR 232/02
Zum Einwand des Mitverschuldens gegenüber Schadensersatzansprüchen wegen grob fahrlässiger Hereinnahme abhanden gekommener Schecks.*)

IBRRS 2003, 2947

BGH, Urteil vom 14.10.2003 - XI ZR 101/02
Liegen die Voraussetzungen des § 151 Satz 1 BGB vor, so wird nur die Verlautbarung der Vertragsannahme gegenüber dem Antragenden entbehrlich, nicht aber die Annahme als solche. Auch in diesem Falle ist daher ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers erforderlich, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen läßt.*)

IBRRS 2003, 2945

BGH, Urteil vom 08.10.2003 - VIII ZR 165/01
a) "Netze für die allgemeine Versorgung" im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 EEG sind nicht nur Stromnetze, die unmittelbar der Versorgung von Letztverbrauchern dienen, sondern auch solche Netze, die dazu bestimmt sind, andere Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit Strom zu beliefern, die ihrerseits Netze für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern betreiben.*)
b) Für die Anwendung des Begriffs der "kürzesten Entfernung" im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 2 EEG kommt es nicht allein auf die räumlichen Gegebenheiten, sondern auch darauf an, bei welchem der möglichen Anschlüsse die geringsten Gesamtkosten für die Herstellung des Anschlusses und für die Durchführung der Stromeinspeisung zu erwarten sind.*)

IBRRS 2003, 2938

BGH, Urteil vom 30.10.2003 - III ZR 380/02
Zum Schadensersatzanspruch einer Jagdgenossenschaft wegen des Neubaus einer Gasversorgungsleitung durch den Jagdbezirk.*)

IBRRS 2003, 2865

BGH, Urteil vom 16.10.2003 - III ZR 106/03
§ 661a BGB ist nicht verfassungswidrig.*)

IBRRS 2003, 2841

BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 302/02
Auch bei Geschäften im Versandhandel übernimmt der Verkäufer grundsätzlich keine Bringschuld. Handelt es sich um eine Gattungsschuld, beschränkt sich deshalb mit der Übergabe an die Transportperson die Schuld des Verkäufers im Sinne von § 243 Abs. 2 BGB auf die übergebene Sache. Geht die verkaufte Sache auf dem Versandweg verloren, so wird der Verkäufer gemäß § 275 Abs. 1 BGB a.F. von seiner Verpflichtung zur Leistung frei.*)

IBRRS 2003, 2739

BGH, Urteil vom 15.09.2003 - II ZR 367/02
Stellt ein Lieferant von Flüssiggas Kunden im Rahmen eines Gaslieferungsvertrages, der die Kunden verpflichtet, ihren Bedarf an Flüssiggas allein bei ihm zu decken, gegen Nutzungsentschädigung Gasbehälter zur Verfügung, die nach den vertraglichen Vereinbarungen Eigentum des Lieferanten sind und bleiben, so erfüllt eine auf Veranlassung eines Kunden durch einen anderen Gaslieferanten ohne Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Befüllung des Gasbehälters den Tatbestand einer Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 Abs. 1 BGB.*)
Der Eigentümer ist nicht gemäß § 1004 Abs. 2 BGB zur Duldung einer solchen "Fremdbefüllung" verpflichtet, weil sie nach seinem Vertrag mit dem Kunden keine bestimmungsgemäße Nutzung des Gasbehälters ist.*)

IBRRS 2003, 2692

BGH, Urteil vom 18.09.2003 - III ZR 389/02
Bei der PET-Untersuchung mehrerer Körperregionen - hier: Abdomen, Thorax und Extremitäten - darf die Nummer 5489 des Gebührenverzeichnisses auch dann nur einmal in Rechnung gestellt werden, wenn aufgrund der Beschaffenheit des verwendeten PET-Scanners für die Untersuchung jeder Region eine eigene Aufnahme erstellt werden muß.*)

IBRRS 2003, 2661

BGH, Beschluss vom 29.07.2003 - X ZB 29/01
Auch ein ungewöhnlicher und besonders gravierender Rechtsfehler stellt für sich keinen Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG dar. Diese Vorschrift dient ausschließlich der Sicherung des Anspruchs der betroffenen Beteiligten auf Mitteilung der Gründe, aus denen ihr Rechtsbegehren keinen Erfolg hatte.*)

IBRRS 2003, 2655

BGH, Urteil vom 18.09.2003 - III ZR 416/02
Zur Abrechnung der Positronen-Emmisions-Tomographie (PET) in Fällen, in denen mehrere Organe oder Körperregionen untersucht werden.*)

IBRRS 2003, 2528

BGH, Urteil vom 20.03.2003 - I ZR 60/01
Aus Rechtsgründen kann die Verwechslungsgefahr zwischen einer an eine freihaltungsbedürftige Sachangabe angelehnten Klagemarke und der als Marke benutzten Sachangabe selbst zu verneinen sein.*)

IBRRS 2003, 2493

BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 243/02
Ein als Neuwagen verkaufter Pkw ist entgegen der in der Regel hierin liegenden konkludenten Zusicherung nicht mehr "fabrikneu", wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (Bestätigung von BGH, Urteil vom 22. März 2000 - VIII ZR 325/98, NJW 2000, 2018).*)

IBRRS 2003, 2472

BGH, Urteil vom 21.07.2003 - II ZR 387/02
a) § 9 Abs. 3 VerbrKrG (Einwendungsdurchgriff, vgl. § 359 BGB in der ab 1. Januar 2002 geltenden Fassung) findet auf den kreditfinanzierten Erwerb einer Beteiligung an einer Anlagegesellschaft entsprechende Anwendung. Wenn der Vertrag über den Erwerb einer Gesellschaftsbeteiligung mit dem zur Finanzierung der Einlage geschlossenen Kreditvertrag ein verbundenes Geschäft bildet, kann der unter Verletzung einer Aufklärungspflicht oder durch Täuschung zum Gesellschaftsbeitritt veranlaßte Anleger sein Recht, jederzeit fristlos unter Forderung des ihm nach den Regeln des fehlerhaften Gesellschaftsbeitritts zustehenden Abfindungsguthabens aus der Anlagegesellschaft auszuscheiden, auch dem Rückzahlungsanspruch des Kreditinstituts entgegenhalten.*)
b) Die Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG (Rückforderungsdurchgriff, vgl. § 358 Abs. 4 Satz 3 BGB in der ab 1. Januar 2002 geltenden Fassung) ist in Fällen des § 9 Abs. 3 VerbrKrG entsprechend anzuwenden.*)

IBRRS 2003, 2441

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.07.2003 - 1 U 26/03
Ergeben sich die Umstände, die zur Nichtigkeit einer Vollmacht führen, schon aus der Vollmachtsurkunde selbst, so fehlt es an einem tauglichen Rechtsschein, der Grundlage für den Schutz eines gutgläubigen Dritten gemäß § 172 BGB sein könnte.*)

IBRRS 2003, 2360

OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2003 - 10 U 998/02
Begeben sich 10 Jahre alte Kinder in einen räumlich abgegrenzten, außerhalb der Geschäftszeiten durch mehrere Schranken vor unbefugtem Zutritt gesicherten Bereich einer Kiesgrube und setzen dort mittels eines Taschenmessers einen Radlader in Gang, der schließlich beim Zurücksetzen in einen Schlammweiher gerät, so stellt dies eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung nach § 830 Abs. 1 S. 1 BGB dar, auch wenn sich nicht feststellen lässt, wer zuletzt das Fahrzeug geführt hat. § 830 Abs. 1 S. 2 BGB findet keine Anwendung.*)

IBRRS 2003, 2355

BGH, Urteil vom 09.07.2003 - IV ZR 453/02
Allein das Auseinanderfallen der Inhaberschaft an einer Grundschuld und an der gesicherten Forderung rechtfertigt es nicht, die Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld für unzulässig zu erklären.

IBRRS 2003, 2323

OLG Köln, Urteil vom 09.04.2003 - 2 U 5/01
1. Nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet der zwischen einem Anlageinteressenten und einem Anlagevermittler zustande gekommene Auskunftsvertrag den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind. Dazu bedarf es grundsätzlich vorab der eigenen Information des Anlagevermittlers hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage und der Bonität des Kapitalsuchenden. Liegen dazu objektive Daten nicht vor oder verfügt der Anlagevermittler mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, so muss er dies dem anderen Teil zumindest offen legen.
2. Der Grundsatz, dass ein über der Unterschrift stehender Text die Vermutung der Echtheit für sich hat (§ 440 Abs. 2 ZPO), gilt nach allgemeiner Meinung nur unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass die Urkunde keine äußeren Mängel im Sinne des § 419 ZPO aufweist. Ein äußerer Mangel in diesem Sinne liegt bereits dann vor, wenn das äußere Erscheinungsbild eine Änderung der Urkunde nach Unterzeichnung als möglich erscheinen lässt, sie muss nicht feststehen.

IBRRS 2003, 2267

BGH, Urteil vom 02.07.2003 - XII ZR 74/01
Zur Frage der Nichtigkeit des gesamten Mietvertrags, wenn im schriftlichen Mietvertrag eine wesentlich geringere Miete dokumentiert wird, als sie in einer mündlichen Nebenabrede tatsächlich vereinbart wurde.*)

IBRRS 2003, 2264

BGH, Urteil vom 30.06.2003 - II ZR 153/02
Zur Anwendbarkeit von § 54 Satz 2 BGB auf Verträge zwischen einem nicht rechtsfähigen Verein und einem seiner Mitglieder.*)

IBRRS 2003, 2258

BGH, Urteil vom 08.07.2003 - VI ZR 304/02
Zu den Voraussetzungen eines Diagnosefehlers (im Anschluß an Senatsurteile vom 30. Mai 1958 - VI ZR 139/57 - VersR 1958, 545, vom 14. Juli 1981 - VI ZR 35/79 - VersR 1981, 1033, 1034 und vom 14. Juni 1994 - VI ZR 236/93 - AHRS 1815/102).*)

IBRRS 2003, 2227

BGH, Urteil vom 30.04.2003 - VIII ZR 162/02
Zur Einschränkung des Herausgabeanspruchs gemäß § 556 Abs. 3 BGB a.F., § 985 BGB durch den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz im gestuften Mietverhältnis (Art. 3 Abs. 1 GG).*)

IBRRS 2003, 2226

BGH, Urteil vom 11.06.2003 - VIII ZR 332/02
Zur Substantiierung des Vortrages, eine Kaufpreisforderung sei durch Verrechnung erfüllt worden.*)

IBRRS 2003, 2212

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2002 - 5 U 83/01
Zu den Abgrenzungskriterien zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Positive Vertragsverletzung als Grundlage eines Schadensersatzanspruchs bei unberechtigter außerordentlicher Kündigung eines Dienstvertrags.

IBRRS 2003, 2187

BGH, Urteil vom 24.06.2003 - XI ZR 100/02
Die von der öffentlichen Hand vor Inkrafttreten des § 3 Abs. 1 Nr. 5 VerbrKrG zur Förderung des Wohnungswesens und des Städtebaus vergebenen privatrechtlichen Darlehen unterliegen den Regelungen des Verbraucherkreditgesetzes.*)

IBRRS 2003, 2182

BGH, Beschluss vom 27.05.2003 - VI ZR 389/02
§ 1 GIAufrG, § 16 EVZ-StiftG halten einer verfassungsrechtlichen Überprüfung stand und schließen Ansprüche sog. "Zwangsarbeiter" gegen die I.G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft in Abwicklung wirksam aus.*)

IBRRS 2003, 2180

OLG Naumburg, Urteil vom 17.04.2003 - 7 U (Hs) 62/02
Die bei einem Wettbewerbsverhältnis bestehende Vermutung des Handelns zum Zwecke des Wettbewerbes besteht nicht bei Äußerungen in Gemeinderatssitzungen und bei Eingaben gegenüber der staatlichen und kommunalen Verwaltung.*)

IBRRS 2003, 2161

BGH, Urteil vom 23.04.1998 - III ZR 7/97
Der Senat tritt der Rechtsprechung bei, wonach die Verantwortung für das Betreiben des Prozesses mit der Wirkung des § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich auch dann auf den Kläger übergeht, wenn das Gericht im Einvernehmen mit den Parteien von einer Terminierung auf unbestimmte Zeit absieht, um den Ausgang eines "Musterprozesses" abzuwarten.*)
Zu den Voraussetzungen eines Stillhalteabkommens (sog. pactum de non petendo).*)

IBRRS 2003, 2160

BGH, Urteil vom 10.07.1998 - V ZR 360/96
a) Bei der interessengerechten Auslegung ist das Interesse der Parteien zum Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärungen, nicht zum Zeitpunkt der richterlichen Entscheidung maßgeblich; eine zwischenzeitlich überholte Rechtsprechung kann daher für den objektiven Wert der abgegebenen Erklärungen bestimmend sein.
b) Das Revisionsgericht prüft, ohne daß es hierzu einer Rüge bedarf, nach, ob das Berufungsgericht bei der Auslegung einer Willenserklärung aus unzutreffender rechtlicher Sicht Tatsachen (Auslegungsstoff) unberücksichtigt gelassen hat, deren Vortrag sich aus dem Inhalt des Sitzungsprotokolls oder dem Tatbestand des Berufungsurteils ergibt.
c) Macht der Verkäufer von einem ihm im Vertrag eingeräumten Rücktrittsrecht Gebrauch, so entfällt sein Anspruch auf Ersatz der Zinsen, die er zufolge des Verzugs des Käufers nicht erwirtschaftet oder nicht erspart hat.

IBRRS 2003, 2154

BGH, Urteil vom 16.11.1999 - VI ZR 37/99
a) Die Verjährung des deliktischen Anspruchs auf Ausgleich von Spätfolgen eines Körperschadens, die zum Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis vom Schaden auch für Fachkreise nicht voraussehbar waren und daher außerhalb der "Schadenseinheit" liegen, beginnt erst, wenn der Geschädigte selbst von der Möglichkeit des konkreten Schadenseintritts und des Ursachenzusammenhangs mit der Ausgangsschädigung positive Kenntnis erlangt.*)
b) Das gilt bei mehreren, zeitlich auseinanderfallenden Spätfolgen (hier: Arthrose im Kniegelenk und Arthrose im Sprunggelenk) auch hinsichtlich der zuletzt eingetretenen selbst dann, wenn diese für Fachkreise aufgrund der vorausgegangenen Spätschäden voraussehbar gewesen wären.*)

IBRRS 2003, 2151

BGH, Urteil vom 18.10.2000 - XII ZR 85/98
a) Zur Frage der Beendigung der Verjährungsunterbrechung, wenn das Gericht nach Abweisung der Klage gegen einen Streitgenossen das Ruhen des Verfahrens gegen den anderen Streitgenossen anordnet und der Kläger das Verfahren erst nach Beendigung eines Rechtsmittelverfahrens über das Teilurteil aufnimmt.*)
b) Die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens stellt kein "Weiterbetreiben" des Prozesses im Sinne von § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB dar.*)

IBRRS 2003, 1972

OLG München, Urteil vom 16.07.2003 - 21 U 2047/03
1. Zur Frage der groben Fahrlässigkeit i.S. von § 932 BGB bei Erwerb von hochwertigen Investitionsgütern (hier: Baufahrzeugen). Hier kann eine Nachforschungspflicht bestehen.*)
2. Der "Koordinator" des Einsatzes von Baumaschinen ist nicht Besitzer der Fahrzeuge; diese können daher bei Unterschlagung durch den Koordinator abhanden gekommen sein i.S. von § 935 Abs. 1 Satz 2 BGB.*)

IBRRS 2003, 1966

BGH, Urteil vom 24.06.2003 - KZR 32/02
a) Der von dem Verleger festgesetzte Endpreis ist der beim Bücherkauf sogleich zu entrichtende Barzahlungspreis. Die Einräumung eines Barzahlungsrabatts ist ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung.*)
b) Wer nicht Normadressat der Buchpreisbindung ist, kann entsprechend den deliktsrechtlichen Teilnahmeregeln als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er einen Buchhändler oder Verleger vorsätzlich zu einem Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz (hier: Einräumung von Preisnachlässen oder Barzahlungsrabatten) zu bewegen sucht.*)

IBRRS 2003, 1965

BGH, Urteil vom 23.05.2003 - V ZR 190/02
Eine Mahnung zur Erfüllung einer im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Forderung führt nicht zum Verzug des Schuldners, wenn der Schuldner gemäß § 320 BGB zur Zurückbehaltung berechtigt ist. Der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts bedarf es nicht.*)

IBRRS 2003, 1882

BGH, Urteil vom 17.06.2003 - XI ZR 195/02
a) Zu den Grundsätzen des Verwaltungsprivatrechts gehören das aus Art. 3 GG folgende Willkürverbot, das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Übermaßverbot und das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs, nicht aber die in den §§ 40 und 49 der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und vieler Länder enthaltenen Regelungen im einzelnen.*)
b) Behält sich eine eine öffentliche Subvention vermittelnde Hausbank gegenüber dem Subventionsempfänger vertraglich die Rückforderung des Zuschusses aus wichtigem Grund vor, kann sich der Subventionsempfänger diesem Anspruch gegenüber grundsätzlich nicht auf einen Wegfall der Bereicherung im Sinne des § 818 Abs. 3 BGB berufen.*)

IBRRS 2003, 1737

OLG Koblenz, Urteil vom 03.07.2003 - 5 U 1599/02
Beim Ratenkredit zur Finanzierung eines Kaufvertrages kann der Kreditnehmer dem Kreditgeber keine Einwendungen entgegensetzen, die nicht entscheidend aus dem Kauf, sondern aus anderen neben dem Kauf herlaufenden, mit dem Verkäufer getroffenen Abreden erwachsen, auch wenn diese mit dem Kauf wirtschaftlich und rechtlich verknüpft sind.*)
