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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3433 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

IBRRS 2017, 3605
ProzessualesProzessuales
Anrufung der Gütestelle hemmt die Verjährung!

OLG München, Urteil vom 19.10.2017 - 23 U 1961/16

1. Es ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn ein Antragsteller eine Gütestelle ausschließlich zum Zweck der Verjährungshemmung anruft.

2. Ein Rechtsmissbrauch liegt ausnahmsweise jedoch vor, wenn der Antragsgegner bereits vor Einreichen des Güteantrags unmissverständlich mitteilt, dass er nicht bereit ist an einem Güteverfahren teilzunehmen und sich auf eine außergerichtliche Einigung einzulassen.

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IBRRS 2017, 3604
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann entsteht der Anspruch auf Rückzahlung unbilliger Entgelte?

BGH, Beschluss vom 26.09.2017 - XI ZR 78/16

1. Der Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB auf Rückzahlung unbilliger Entgelte entsteht im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht erst mit Rechtskraft des Urteils, das die Unbilligkeit feststellt, sondern bereits mit Zahlung des überhöhten Entgelts.

2. Auch im Falle unwirksamer Zinsanpassungsklauseln, bei denen die bestehende Regelungslücke im Wege ergänzender Vertragsauslegung ohne Rückgriff auf §§ 315, 316 BGB zu schließen ist, entsteht ein etwaiger Bereicherungsanspruch nicht erst mit Rechtskraft des Urteils, das auf die rechtmäßige Zinsanpassung erkennt.

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IBRRS 2017, 3499
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Bitte um Schuldanerkenntnis ist keine Mahnung!

LG Kiel, Urteil vom 17.10.2017 - 12 O 346/17

1. Bittet der Gläubiger den Schuldner um Mitteilung, ob er seine Haftung dem Grunde nach anerkenne, so liegt darin keine Mahnung.*)

2. Ein Schuldner ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich zur Meidung des Verzugseintritts abstrakt über seine Leistungsbereitschaft zu erklären oder ein Schuldanerkenntnis dem Grunde nach abzugeben.*)

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IBRRS 2017, 3488
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann beruhen zwei Ansprüche auf "demselben Grund"?

BGH, Urteil vom 27.09.2017 - VIII ZR 99/16

Zwei Ansprüche beruhen auf "demselben Grund" im Sinne von § 213 BGB, wenn sie aus demselben, durch das Anspruchsziel geprägten Lebenssachverhalt abgeleitet sind, der die Grundlage für das Entstehen der beiden Ansprüche darstellt; der Anspruchsgrund muss "im Kern" identisch sein. Hieran fehlt es im Verhältnis zwischen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen einerseits und Ansprüchen aus einer daneben abgeschlossenen (Haltbarkeits-)Garantie andererseits (Fortführung Senatsurteil vom 29.04.2015 - VIII ZR 180/14, BGHZ 205, 151 = IBRRS 2015, 1806 = IMRRS 2015, 1522).*)

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IBRRS 2017, 3390
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer in Verzug: Entgangene Einspeisevergütung ist zu ersetzen!

OLG Koblenz, Urteil vom 22.12.2016 - 2 U 1322/15

1. Gerät der Auftragnehmer mit der Errichtung von zwei Hallen in Verzug, hat er auch den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass eine auf den Hallendächern montierte Photovoltaikanlage nicht wie geplant in Betrieb genommen werden kann.

2. Zur Heranziehung der Grundsätze der Drittschadensliquidation bei der steuerlich motivierten "Zwischenschaltung" einer Einzelhandelsfirma als Betreiberin einer Photovoltaikanlage.*)

3. Den ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zugesprochenen - überhöhten - Zinsanspruch kann das Berufungsgericht von Rechts wegen korrigieren.*)

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IBRRS 2017, 3330
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Änderung des Vertragsinhalts nur mit Zustimmung des Vertragspartners!

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 06.04.2017 - 14 C 302/16

1. Wird ein Vertragsinhalt (hier: Paket zur Nutzung eines Immobilien-Internetportals) zukünftig nicht mehr angeboten und deshalb vom Anbieter gekündigt, kann das Vertragsverhältnis mit geändertem Inhalt nur fortgesetzt werden, wenn der Abnehmer zustimmt.

2. Vorrausetzung für die Annahme durch Schweigen des Empfängers ist, dass das Bestätigungsschreiben inhaltlich das Verhandlungsergebnis so wiedergibt, dass der Absender vernünftigerweise mit dem Einverständnis rechnen durfte. Daran fehlt es, wenn der Abnehmer ausdrücklich einer Vertragsfortführung mit geändertem Inhalt widersprochen hat.

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IBRRS 2017, 3329
ImmobilienImmobilien
Befristete Vollmacht schließt unbefristete Untervollmacht nicht aus!

KG, Beschluss vom 14.02.2017 - 1 W 29-32/17

Eine zeitlich begrenzt erteilte Vollmacht schließt die Erteilung einer zeitlich unbeschränkten Untervollmacht grundsätzlich nicht aus. Ob der Hauptbevollmächtigte hierzu ermächtigt ist, hängt vom Willen des Geschäftsherrn bei Erteilung der Hauptvollmacht an. Dient die Untervollmacht lediglich der Abwicklung eines von dem Hauptbevollmächtigten im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht geschlossenen Grundstückskaufvertrags, ist von der Befugnis zur zeitlich unbeschränkten Unterbevollmächtigung auszugehen, wenn auch ein im eigenen Namen handelnder Verkäufer im Regelfall hierzu Vollmacht erteilen würde. Das ist im Hinblick auf eine dem Käufer erteilte Finanzierungsvollmacht der Fall (Fortführung von Senat, 21.12.1908 - 1 Wx 412/08).*)

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IBRRS 2017, 3359
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
"Sofortüberweisung" darf nicht einziges Gratis-Bezahlverfahren sein

BGH, Urteil vom 18.07.2017 - KZR 39/16

1. Die Vorschrift des § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB ist als Klauselverbot mit Wertungsmöglichkeit im Sinne von § 308 BGB ungeachtet der Verbraucherrechte-Richtlinie anwendbar.*)

2. Ein Zahlungssystem, das einem erheblichen Teil der Kunden ein vertragswidriges Verhalten abverlangt, ist als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit im Sinne von § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht zumutbar.*)

3. Der Kunde hat im Regelfall weder Veranlassung noch ist er verpflichtet, selbst zu überprüfen, ob die von seiner Bank als Sicherheitsbestimmungen für das Online-Banking gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen Kartellrechtswidrigkeit nichtig sind.*)

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IBRRS 2017, 3234
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bestimmte Sicherheit vereinbart: Dennoch Austausch möglich?

BGH, Urteil vom 30.06.2017 - V ZR 248/16

Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass der Sicherungsgeber, der mit dem Sicherungsnehmer eine bestimmte Sicherheit vereinbart hat, einen Austausch dieser Sicherheit gegen eine ihm genehmere verlangen kann (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 03.02.2004 - XI ZR 398/02, BGHZ 158, 11).*)

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IBRRS 2017, 3169
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Vertrag über Bau einer Aufzuganlage kann widerrufen werden!

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.09.2017 - 6 U 76/16

1. Der Ausschlusstatbestand des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB (i.d.F.v. 13.06.2014) setzt nicht voraus, dass der Unternehmer mit der Anfertigung der Ware bereits begonnen hat.*)

2. Werkverträge fallen nicht unter den sachlichen Anwendungsbereich des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB (i.d.F.v. 13.06.2014).*)

3. Der Vertrag zur Herstellung und Lieferung einer an ein bestehendes Haus angepassten Aufzuganlage ist auch dann ein Werkvertrag, wenn der Anschluss bauseits erfolgt.*)

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IBRRS 2017, 3115
Mit Beitrag
AGBAGB
Vertragslaufzeit von 72 Monaten ist unwirksam!

OLG Stuttgart, Urteil vom 07.12.2016 - 3 U 105/16

1. Eine vertragliche Vereinbarung über die Erbringung einer akustischen Fernüberwachung durch sensorbasierte Abhörtechnik mit Alarmmeldung an eine 24h-besetzte Zentralstelle des Anbieters beurteilt sich nach dienstvertraglichen Regeln.*)

2. Für das "Aushandeln" einer Vertragsbedingung genügt es noch nicht, dass der Verwender in seinem Formular das Ankreuzen verschiedener vorgegebener Vertragslaufzeiten ermöglicht.*)

3. Eine Vertragslaufzeit von 72 Monaten wird sich regelmäßig als unangemessene Benachteiligung auch des unternehmerisch tätigen Kunden darstellen.*)




IBRRS 2017, 3084
SteuerrechtSteuerrecht
Wer auf Kleinunternehmerregelung verzichtet, ist nicht automatisch Unternehmer!

LG Saarbrücken, Urteil vom 06.09.2017 - 1 O 110/17

1. Die Frage, ob ein Darlehensnehmer bei der Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage als Verbraucher oder Unternehmer handelt, ist unabhängig von der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung zu beantworten (Anschluss OLG Stuttgart, IBR 2010, 1245 - nur online).*)

2. Ausschlaggebendes Kriterium für die für die Abgrenzung der privaten von einer berufsmäßig betriebenen Vermögensverwaltung ist der Umfang der mit ihr verbundenen Geschäfte. Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation, so liegt eine gewerbliche Betätigung vor (Anschluss BGH, Urteil vom 23.10.2001 - XI ZR 63/01, IBRRS 2001, 0032 = IMRRS 2001, 0014).*)

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IBRRS 2017, 3059
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
"Schuldanerkennende" Urkunden

BGH, Urteil vom 20.07.2017 - III ZR 545/16

1. Zur Einordnung von "Regulierungsbriefen" eines Zentralregulierers als anspruchsbegründende "schuldanerkennende" Urkunden.*)

2. § 288 Abs. 2 BGB ist auf Ansprüche des Lieferunternehmens gegen den Zentralregulierer auf Auszahlung von Positivsalden aus der Verrechnung von wechselseitigen Forderungen zwischen dem Lieferunternehmen und den Handelsunternehmen anwendbar.*)

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IBRRS 2017, 2886
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fußgänger rutscht in Tiefgaragen-Ausfahrtsbereich aus: WEG haftet nicht!

LG Heidelberg, Urteil vom 28.07.2017 - 3 O 128/17

1. Keine Haftung der Wohnungseigentumsgemeinschaft wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines von ihr in der Tiefgarage betriebenen öffentlichen Parkhauses gegenüber einer Passantin, die bei niederschlagsbedingter Nässe in einem Bereich verunfallt, der für den bestimmungsgemäßen Zutritt durch Fußgänger ersichtlich nicht vorgesehen ist (Ausrutschen auf einem Wasserablaufgitter in der als solche deutlich kenntlich gemachten Ausfahrt für die parkenden Kraftfahrzeuge zum Verlassen der Tiefgarage).*)

2. In einem solchen Ausfahrtbereich sind etwaige Verkehrssicherungspflichten des Inhabers oder Betreibers eines öffentlichen Parkhauses maßgeblich und vorrangig nach den Bedürfnissen des fahrenden bzw. ausfahrenden Kraftfahrzeugverkehrs zu richten und gerade nicht im Hinblick auf eine etwaige Nutzung durch Fußgänger, die entgegen der ohne weiteres erkennbaren Widmung bestimmungswidrig erfolgt.*)

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IBRRS 2017, 2844
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sind einseitige Preiserhöhungsklauseln in AGB zulässig?

OLG Dresden, Urteil vom 14.07.2015 - 9 U 83/15

1. Der Verwender kann sich in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Leistungsbestimmungsrecht vorbehalten, wenn dafür ein berechtigtes Interesse besteht und die Kriterien, an denen sich dieses Recht messen lassen muss, transparent gemacht sind.

2. In Verträgen mit einem Unternehmen sind Preiserhöhungsklauseln sogar dann zulässig, wenn Erhöhungskriterien nicht angegeben sind, sofern dessen Interessen ausreichend gewahrt werden, wie dies insbesondere dann der Fall ist, wenn der Verwender an das Kostendeckungsprinzip gebunden ist.

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IBRRS 2017, 2817
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann entspricht eine einseitige Preisbestimmung "billigem Ermessen"?

OLG Naumburg, Urteil vom 07.12.2016 - 5 U 114/16

1. Kommt zwischen einem kommunalen Entsorgungsbetrieb und einem Abfallentsorger durch schlüssiges Handeln ein Entsorgungsvertrag zu Stande, kann der Entsorgungsbetrieb die Höhe des zu zahlenden Entgelts nach billigem Ermessen bestimmen (§ 315 Abs. 3 BGB).

2. Ob die seitens des Entsorgungsbetriebs getroffene Preisbestimmung der Billigkeit entspricht und damit für den Abfallentsorger verbindlich ist, wird durch eine Abwägung der typischen Interessen der Vertragsparteien wie auch der übrigen Vertragspartner des Entsorgungsbetriebs und eine umfassende Würdigung des Vertragszwecks bestimmt.

3. Geprägt wird die Billigkeitskontrolle maßgeblich durch den Umstand, dass ein kommunaler Entsorgungsbetrieb auch im Rahmen des privatrechtlich ausgestalteten Nutzungsverhältnisses an die grundlegenden Prinzipien des öffentlichen Finanzgebarens gebunden ist.

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IBRRS 2017, 2815
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Auskunftsanspruch verjährt nicht vor Hauptanspruch!

BGH, Urteil vom 25.07.2017 - VI ZR 222/16

Der Auskunftsanspruch aus § 242 BGB kann grundsätzlich nicht vor dem Hauptanspruch, dem er dient, verjähren.*)

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IBRRS 2017, 2735
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Beurkundungsauftrag erteilt: Notargebühren sind zu zahlen!

LG Heidelberg, Beschluss vom 28.07.2017 - 3 T 9/17

1. Für die Annahme eines Beurkundungsauftrags (für den Verkauf einer Wohnung) ist es nicht notwendig, dass ein konkreter Termin vereinbart wurde.

2. Ein wesentliches Indiz für einen Beurkundungsauftrag ist bereits in der Zurverfügungstellung der im Zusammenhang mit der Beurkundung stehenden Informationen zu sehen. Dem steht auch nicht entgegen, dass deutlich gemacht wird, dass der Abschluss des Kaufvertrags noch unter einem Finanzierungsvorbehalt stehe.

3. Die Amtstätigkeit (Beurkundungstätigkeit) eines Notars kann auch dadurch veranlasst werden, dass die Beteiligten den Notar um Änderungen an dem ihnen übersandten Entwurf eines zu beurkundenden Vertrags bitten.

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IBRRS 2017, 2698
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Betreuungsrecht: Sachverständiger muss vor der Untersuchung des Betroffenen bestellt worden sein

BGH, Beschluss vom 12.07.2017 - XII ZB 88/17

Die Sachverständige muss in einer Betreuungssache schon vor der Untersuchung des Betroffenen gerichtlich bestellt worden sein und dem Betroffenen den Zweck der Untersuchung eröffnen (Fortführung BGH, 08.07.2015 - XII ZB 600/14)*)

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IBRRS 2017, 2696
__ibr-online____ibr-online__
Mietstreitigkeiten zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkind: "Sonstige" Familiensache?

BGH, Beschluss vom 12.07.2017 - XII ZB 40/17

1. Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache im Sinne FamFG vorliegt, ist das Tatbestandsmerkmal "im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung" weit auszulegen (im Anschluss an BGH, 05.12.2012- XII ZB 652/11, IBRRS 2013, 0185; IMRRS 2013, 0131).*)

2. Streitigkeiten aus Mietverträgen über Wohnraum zwischen Schwiegereltern und ihrem Schwiegerkind anlässlich der Trennung ihres Kindes von dem Schwiegerkind können als sonstige Familiensachen im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG zu qualifizieren sein.*)

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IBRRS 2017, 2695
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Der Adoptionsbeschluss ist auch in Bezug auf die Namensänderung unanfechtbar

BGH, Beschluss vom 21.06.2017 - XII ZB 18/16

1. Der Adoptionsbeschluss ist auch hinsichtlich des im Ausspruch enthaltenen, lediglich deklaratorischen Hinweises auf die Änderung des Geburtsnamens des Anzunehmenden nicht anfechtbar.*)

2. Auch die Rechtsbeschwerde ist dann nicht statthaft, was ebenfalls gilt, wenn das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.*)

3. Ein im Adoptionsverfahren gestellter Antrag auf Beibehaltung des bisherigen Geburtsnamens kann formfrei zurückgenommen werden.*)

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IBRRS 2017, 2571
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
OK-Vermerk ist kein Zugangsbeweis!

AG Frankenthal, Urteil vom 20.06.2017 - 3a C 31/17

Der Ok-Vermerk des Sendeberichts eines Telefaxes begründet keinen Anscheinsbeweis des Zugangs einer Kündigung des Versicherungsvertrags.*)

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IBRRS 2017, 2568
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Türschlosser dürfen nicht einfach ausgetauscht werden!

OLG Celle, Beschluss vom 27.06.2017 - 2 U 63/17

1. Wird nach fristloser Kündigung das Türschloss der Hauseingangstür zum Bürogebäude und das Schloss am Tor der Lagerhalle einfach ausgetauscht, um dem ehemaligen Nutzer keinen Zuritt zu ermöglichen, ist das verbotene Eigenmacht.

2. Ein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes besteht auch dann, wenn es dem Berechtigten möglich ist, die tatsächliche Gewalt über einen Teil der entzogenen Mietsache auszuüben (hier: durch gewaltsames Aufbrechen des Schlosses). Bei verschlossenen Räumen kann von der Verschaffung des Besitzes erst dann gesprochen werden, wenn der Berechtigte ordnungsgemäßen Zugang zu sämtlichen Räumen hat und die entsprechenden Schlüssel besitzt.

3. Im Verfahren der einstweiligen Verfügung sind Gegenanträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zugunsten des Verfügungsbeklagten zumindest dann unzulässig, wenn sie einen anderen Streitgegenstand betreffen.*)

4. Im Verfahren der einstweiligen Verfügung wegen Besitzentziehung kann auch eine zur Abwehr der Zwangsvollstreckung vorgenommene Handlung (hier: Wiedereinräumung des Besitzes) des Verfügungsbeklagten zur Erledigung der Hauptsache führen, weil der Verfügungskläger die erstrebte vorläufige Sicherung erlangt hat.*)

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IBRRS 2017, 2557
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Erhöhter Lärm durch Straßenasphalt: Anspruch verjährt nach 3 Jahren!

VG Mainz, Urteil vom 12.07.2017 - 3 K 1243/16

1. Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch und der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch unterliegen der Verjährung nach den §§ 194 ff. BGB.*)

2. Maßgeblich ist - mangels vorrangiger fachrechtlicher Regelungen - in entsprechender Anwendung des Bürgerlichen Rechts die regelmäßige Verjährungsfrist, die seit dem 1. Januar 2002 gemäß § 195 BGB 3 Jahre beträgt.*)

3. Der Lauf der Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs und eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs beginnt mit der Errichtung der Störungsquelle, wenn lediglich die Störungsfolgen weiterbestehen (hier: Abwehranspruch gegen Kraftfahrzeuglärm, der aufgrund des Ausbaus einer Straße mit abschnittsweise gepflastertem Straßenbelag entstanden ist).*)

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IBRRS 2017, 2531
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verjährung der Haftung des Kommanditisten?

OLG Hamm, Urteil vom 23.06.2017 - 12 U 103/16

1. Ob die Haftsumme des Kommanditisten gedeckt ist, entscheidet sich allein nach der Bilanz mit fortgeführten Buchwerten, so dass der in Anspruch genommene Kommanditist auch nur mittels der Bilanzen beweisen kann, dass seine Haftsumme gedeckt ist.*)

2. Die Verjährung der Haftung sowohl des Kommanditisten als auch des Kommanditisten-Treugebers richtet sich nach den Vorschriften der §§ 159, 160, 161 Abs. 2 HGB.*)

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IBRRS 2017, 2430
WerkvertragWerkvertrag
Wer trägt die Beweislast für einen unbedingten Vertragsschluss?

OLG München, Urteil vom 03.11.2016 - 8 U 2061/16

1. Bei Zweifeln daran, ob ein (Werk-)Vertrag unbedingt oder unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen worden ist, trägt diejenige Partei die Beweislast für den unbedingten Vertragsabschluss, die Rechte aus ihm herleitet.

2. Verlangt der Auftraggeber Schadensersatz wegen eines nicht durchgeführten Werkvertrags und behauptet der Auftragnehmer, der Auftrag sei unter der Bedingung einer Vorschussleistung zustande gekommen, muss der Auftraggeber darlegen und beweisen, dass der Auftrag bedingungslos abgeschlossen wurde.

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IBRRS 2017, 2498
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Ausgleichsanspruch des Miterfinders

BGH, Urteil vom 16.05.2017 - X ZR 85/14

1. Ob einem Mitberechtigten für die Nutzung einer Erfindung durch einen anderen Mitberechtigten im Rahmen der Billigkeit ein Ausgleich in Geld zusteht, kann auch von den Gründen abhängen, aus denen der Anspruchsteller von einer eigenen Nutzung der Erfindung abgesehen hat.*)

2. Der Gläubiger eines solchen Anspruchs verfügt nicht erst dann über den für den Beginn der Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderlichen Kenntnisstand, wenn ihm rechtskräftig eine Mitberechtigung an angemeldeten oder erteilten Schutzrechten zugesprochen wurde oder die Höhe seines ideellen Anteils geklärt ist.*)

3. Gemäß § 259 Abs. 1 BGB hängt der Anspruch auf Vorlage von Belegen grundsätzlich nicht davon ab, ob die Vorlage von Belegen im Rahmen der geschuldeten Rechnungslegung üblich ist. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Erteilung von Belegen bei demjenigen Vorgang üblich ist, den der Beleg dokumentieren soll.*)

4. Wenn sich der Anspruch auf Rechnungslegung aus § 242 BGB ergibt, besteht ein Anspruch auf Vorlage von Belegen aber grundsätzlich nur dann, wenn in vergleichbaren vertraglichen Beziehungen üblicherweise Belege vorgelegt werden.*)

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IBRRS 2017, 2497
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Fehlerhaft ausgestellter Reisepass ist keine "höhere Gewalt"

BGH, Urteil vom 16.05.2017 - X ZR 142/15

1. Höhere Gewalt im Sinne des § 651j BGB ist ein von außen kommendes, auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, das weder der betrieblichen Sphäre des Reiseveranstalters noch der persönlichen Sphäre des Reisenden zuzuordnen ist.*)

2. Der Umstand, dass der Reisende gehindert ist, an der Reise teilzunehmen, weil sein Reisepass ungültig ist oder nicht als für den Reiseantritt hinreichend anerkannt wird, fällt im Verhältnis zum Reiseveranstalter in die Risikosphäre des Reisenden und stellt auch dann keine höhere Gewalt im Sinne des § 651j BGB dar, wenn dieses Reisehindernis durch fehlerhaftes behördliches Handeln verursacht wurde.*)

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IBRRS 2017, 2486
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
"Ganzheitliche Zahnmedizin": Radikale Behandlungsmaßnahmen sind sorgfältig abzuwägen

BGH, Urteil vom 30.05.2017 - VI ZR 203/16

1. Die Entscheidung des Arztes für die Wahl einer nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode (hier: ganzheitliche Zahnmedizin) setzt eine sorgfältige und gewissenhafte medizinische Abwägung von Vor- und Nachteilen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und des Wohls des konkreten Patienten voraus.*)

2. Bei dieser Abwägung dürfen auch die Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten der Schulmedizin nicht aus dem Blick verloren werden.*)

3. Je schwerer und radikaler der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten ist, desto höher sind die Anforderungen an die medizinische Vertretbarkeit der gewählten Behandlungsmethode.*)

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IBRRS 2017, 2476
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Aufhebung der Nachlassverwaltung: Antrag des materiell Beteilgten erforderlich

BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - IV ZB 6/17

Eine Aufhebung der Nachlassverwaltung im Falle der Zweckerreichung durch Befriedigung der Nachlassgläubiger kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn ein am ursprünglichen Ausgangsverfahren materiell Beteiligter einen entsprechenden Antrag gestellt hat.*)

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IBRRS 2017, 2460
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung?

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.05.2017 - 1 U 15/16

1. Während bei Meinungsäußerungen die subjektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit im Vordergrund steht, ist für Tatsachenbehauptungen die objektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Äußerung charakteristisch.

2. Wird der Gesellschafter eines Unternehmens (hier: für Objektplanung und –Ausstattung) im Rahmen eines Vergleichsschlusses nach einer Auseinandersetzung über ein vertragliches Verhältnis (hier: über Lieferung von Einrichtungsgegenständen) in einem Schreiben mit verschiedenen Wortlauten inhaltlich als „inkompetent und zur Wahrnehmung seiner Geschäftsführertätigkeit nicht in der Lage“ bezeichnet, bezieht sich dies auf die berufliche Tätigkeit der Person und lässt seine Privatsphäre unberührt.

3. Die wiederholten Bekundungen, dass die vom Kläger verfassten Schreiben verwirrend seien, weil dieser nicht in der Lage sei, das Verfahren und sein Geschäft zu überschauen, enthalten keinen einem Wahrheitsbeweis zugänglichen Tatsachenkern.

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IBRRS 2017, 2439
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Darlehensvertrag widerrufen: Wie wird Altfall abgewickelt?

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.04.2017 - 4 U 70/16

1. Der Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung in Altfällen (vor Anwendbarkeit des § 357a BGB) führt dazu, dass der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer die Herausgabe bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen und Nutzungswertersatz wegen der (widerleglich) vermuteten Nutzung der bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen schuldet.

2. Der Darlehensnehmer schuldet dem Darlehensgeber Herausgabe der gesamten Darlehensvaluta ohne Rücksicht auf eine (Teil-)Tilgung, sowie Wertersatz in der Form einer Verzinsung des ihm überlassenen Darlehenskapitals zu dem vertraglich vereinbarten Zinssatz.

3. Erklärt eine der Parteien gegenüber den jeweils Zug-um-Zug zu erfüllenden Leistungen die Aufrechnung, führt dies nicht dazu, dass der Anspruch des Darlehensnehmers auf Nutzungsersatz nicht entstanden wäre.

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IBRRS 2017, 2359
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Darlehensvertrag kann auch nach sechs Monaten noch widerrufen werden!

OLG Brandenburg, Urteil vom 31.05.2017 - 4 U 188/15

1. Ohne umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige ordnungsgemäße Belehrung beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist für Fernabsatzverträge nicht zu laufen.

2. Werden die zum Abschluss der Darlehensverträge abgegebenen Willenserklärungen wirksam widerrufen, ist eine Klage auf Feststellung der Umwandlung des Darlehensvertrags in ein Rückgewährschuldverhältnis unzulässig. Vorrangig ist eine Leistungsklage einzureichen.

3. Eine negative Feststellungsklage, mit dem Ziel festzustellen, dass der Bank aus den Darlehensverträgen keine Ansprüche mehr zustehen, ist dagegen zulässig.

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IBRRS 2017, 2305
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage: Erst verhandeln, dann klagen!

OLG Naumburg, Urteil vom 05.09.2016 - 12 U 132/15

Die Klage auf Leistung infolge Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage setzt voraus, dass mit dem Vertragspartner erfolglos über eine angemessene Anpassung verhandelt worden ist oder dass sich der Vertragspartner solchen Verhandlungen verweigert hat.*)

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IBRRS 2017, 2275
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Darlehensvertrag zwischen Bank und GmbH: Keine Schutzwirkung für Geschäftsführer!

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.04.2017 - 1 U 12/15

1. Die Erstreckung des Schutzbereichs eines Vertrags auf Dritte setzt voraus, dass der Dritte mit der Hauptleistung des Vertrags nach dessen Inhalt bestimmungsgemäß in Berührung kommen soll und den Gefahren von (Schutz-) Pflichtverletzungen ebenso ausgesetzt ist wie der Gläubiger selbst oder die Umstände des Einzelfalls konkrete Anhaltspunkte für den Willen der Vertragsparteien ergeben, dem Schutz-und Sicherungsbedürfnis des Dritten Rechnung zu tragen.

2. Ein Darlehensvertrag zwischen einer Bank und einer GmbH löst allenfalls eine mittelbare Betroffenheit ihrer Gesellschafter und Geschäftsführer aus und entfaltet deshalb keine Schutzwirkung zu deren Gunsten.

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IBRRS 2017, 2264
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Wenn Untermieter den Internetanschluss für Filesharing nutzen ...

AG Hamburg, Urteil vom 31.08.2016 - 36a C 45/16

1. Wird über den Internetanschluss einer Wohnung unerlaubt ein Musikalbum ins Internet hochgeladen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, ist dies ein Verstoß gegen das Urhebergesetz.

2. Dem Mieter der Wohnung und Inhaber des Internetanschlusses obliegt eine sekundäre Darlegungslast.

3. Er genügt dieser, wenn er vorträgt, selbst zum entsprechenden Zeitpunkt die Wohnung nicht bewohnt zu haben und mitteilt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen.

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IBRRS 2017, 2189
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Abstellen der Wasserversorgung ist keine Besitzstörung!

LG Berlin, Urteil vom 22.06.2017 - 12 O 324/17

1. Der Besitzer eines Geschäftes in einem Einkaufszentrum ist von vorneherein durch den Besitzer des Einkaufszentrums in seiner Sachherrschaft eingeschränkt, denn dieser darf seine Sachherrschaft derart ausüben, dass er das Einkaufszentrum außerhalb der nach dem Ladenschlussgesetz üblichen Öffnungszeiten verschließt.

2. Das Abstellen der Wasserversorgung und des Satelittenanschlusses ist keine Besitzstörung, weil der Ladenbesitzer keinen Besitz an zufließendem Wasser bzw. an der Satelittenverbindung haben kann.

3. Die fehlende Wasserversorgung und der mangelnde Satelittenanschluss beeinträchtigen weder den Zugriff auf die Mieträume noch schränken sie die sich aus dem bloßen Besitz ergebende Nutzungsmöglichkeit ein.

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IBRRS 2017, 2181
ImmobilienImmobilien
Absichtserklärung ist kein Vorvertrag!

LG Bonn, Urteil vom 26.01.2017 - 13 O 109/16

1. Ohne wirksame Vereinbarung zwischen den Parteien über eine Verpflichtung zur Veräußerung des Grundstücks untereinander, ist die Veräußerung des Grundstücks an einen Dritten kein Vertragsbruch und keine Pflichtverletzung.

2. Ein Vorvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, in dem sich die Vertragsparteien verpflichten, einen Hauptvertrag abzuschließen und an dem Aushandeln der Bedingungen des abzuschließenden Vertrages mitzuwirken. Der Vorvertrag für einen Grundstückskaufvertrag muss notariell beurkundet werden.

3. In einer Absichtserklärung (sog. Letter of Intent), bekunden eine oder beide Vertragsparteien die Absicht, auf der Grundlage bereits erzielter Vertragsverhandlungen unter dem Vorbehalt der Einigung über noch offene Punkte einen Vertrag abzuschließen. Die Absichtserklärung kann formfrei erfolgen.

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IBRRS 2017, 2055
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
DRK & Co. müssen korrekte Betreuung nachweisen

BGH, Urteil vom 11.05.2017 - III ZR 92/16

Wer eine besondere Berufs- oder Organisationspflicht, die dem Schutz von Leben und Gesundheit anderer dient, grob vernachlässigt hat, kann nach Treu und Glauben die Folgen der Ungewissheit, ob der Schaden abwendbar war, nicht dem Geschädigten aufbürden. In derartigen Fällen ist die regelmäßige Beweislastverteilung dem Geschädigten nicht zuzumuten. Der seine Pflichten grob Vernachlässigende muss daher die Nichtursächlichkeit festgestellter Fehler beweisen, die allgemein als geeignet anzusehen sind, einen Schaden nach Art des eingetretenen herbeizuführen (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteile vom 13.03.1962 - VI ZR 142/61, NJW 1962, 959 f. und vom 10.11.1970 - VI ZR 83/69, NJW 1971, 241, 243).*)

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IBRRS 2017, 2025
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
ohne

LG Berlin, Urteil vom 24.01.2017 - 18 S 318/15

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 1967
ImmobilienImmobilien
Sanierung einer Hangsicherungsanlage: Wer muss die Kosten tragen?

LG Kempten, Urteil vom 01.06.2017 - 32 O 323/15

1. Ein Vertrag zu Gunsten Dritter setzt einen übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien dazu voraus, dass die dritte Person nach dem Vertragsinhalt einen direkten Anspruch gegen den Schuldner ableiten können soll.

2. Für einen Vertrag zu Gunsten Dritter muss eine Vertragsnähe des Dritten zur vertraglich geschuldeten Leistung bestehen und ein eigenes oder berechtigtes Interesse des Gläubigers an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung auch zu Gunsten des Dritten. Außerdem muss der geschützte Personenkreis für den Schuldner erkennbar sein.

3. Wird eine Hangsicherungsanlage, die drei Nachbarhäuser vor Erdrutsch bewahrt, nicht auf dem Stammgrundstück, sondern nur auf fremden Grund und Boden errichtet, handelt es sich nicht um einen Überbau.

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IBRRS 2017, 1898
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verbraucher tritt als Unternehmer auf: Kein Verbraucherschutz!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2016 - 24 U 68/16

1. Die Beweislast dafür, dass er das Rechtsgeschäft als Verbraucher abgeschlossen hat, mithin nicht zu einem Zwecke, der seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann (§ 13 BGB), trifft denjenigen, der sich auf die Verbrauchereigenschaft beruft. Bei einem Rechtsgeschäft, das sowohl zu gewerblichen als auch zu privaten Zwecken geschlossen wird ("dual use"), kommt es darauf an, welche Zweckbestimmung im Einzelfall überwiegt.*)

2. Wenn ein Leasingvertrag ausdrücklich als "Leasingvertrag für Unternehmer" überschreiben ist, er als Verwendungszweck die vorgegebene Angabe "Das Leasingobjekt ist für unsere gewerbliche/selbstständige Tätigkeit bestimmt, die wir seit (individuell eingefügt:) ... ausüben" enthält, und der Leasingnehmer unter Beifügung seines Firmenstempels unterschreibt, ist auch im Falle eines Rechtsgeschäfts, das sowohl zu gewerblichen als auch zu privaten Zwecken geschlossen werden kann, im Zweifel von einem Unternehmergeschäft auszugehen.*)

3. Ein Unternehmer, der durch sein Auftreten bei Vertragsabschluss den Rechtsschein unternehmerischen Handelns erweckt, aber in Wirklichkeit zu privaten Zwecken tätig wird, kann sich nicht auf seine Verbrauchereigenschaft berufen.*)

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IBRRS 2017, 1823
ImmobilienImmobilien
Beschaffenheitsvereinbarung muss notariell beurkundet werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.07.2016 - 24 U 17/16

Die Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes in einem vor Vertragsschluss herausgegebenen Exposé begründet in aller Regel keine - die Berufung auf einen Haftungsausschluss hindernde - Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB, wenn sie in dem notariell beurkundeten Kaufvertrag keinen Niederschlag findet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 06.11.2015 - V ZR 78/14, Rz. 9, 15 = IBRRS 2016, 0244 = IMRRS 2016, 0141). Für Mängel haftet der Verkäufer daher in einem solchen Fall nur dann, wenn er sie arglistig verschwiegen hat.*)

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IBRRS 2017, 1619
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Tierhalter muss für Beseitigung von Hundekot bezahlen!

LG Berlin, Urteil vom 07.12.2016 - 35 O 251/16

Ein Tierhalter kann auf Unterlassung und Kostenersatz in Anspruch genommen werden, wenn er seine Hunde trotz Verbotsschildern auf fremden Grundstücken frei laufen lässt und diese dort Kothaufen hinterlassen.

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IBRRS 2017, 1496
PachtPacht
Wesentliche Unterlagen vorenthalten: Arglistige Täuschung!

OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.03.2017 - 4 U 154/15

1. Hat der Verpächter Unterlagen (hier: negative Gefährdungseinschätzung) unter Verschluss gehalten, obwohl offensichtlich war, dass der Pächter in Kenntnis des Gefährdungspotenzials des Geländes den Pachtvertrag nicht oder so nicht abgeschlossen hätte, liegt eine arglistige Täuschung vor.

2. Der Pächter kann den Vertrag wirksam anfechten, wenn er das Gelände nur aufgrund der übergebenen positiven Gefährdungseinschätzung gepachtet hat.

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IBRRS 2017, 0275
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wiederaufnahme eingeschlafener Verhandlungen: Wird die Verjährung rückwirkend gehemmt?

BGH, Urteil vom 15.12.2016 - IX ZR 58/16

Die Wiederaufnahme abgebrochener Verhandlungen führt nicht zu einer

auf den Beginn der Verhandlungen rückwirkenden Hemmung der

Verjährung.*)

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IBRRS 2017, 1248
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wer nicht erkennbar für einen anderen tätig wird, vertritt ihn nicht!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.03.2017 - 12 ME 173/16

1. Wie im Zivilrecht setzt eine wirksame Stellvertretung im öffentlichen Recht grundsätzlich voraus, dass nicht nur eine Bevollmächtigung besteht, sondern auch erkennbar ist, dass die Erklärung im Namen des Vertretenen abgegeben wird.*)

2. Hat sich eine Umweltvereinigung im förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (hier: für Windenergieanlagen) nicht beteiligt, ist ein Antrag auf Rechtsschutz unzulässig. Sie kann sich nicht darauf berufen, dass Mitglieder der Umweltorganisation während des Genehmigungsverfahrens jeweils im eigenen Namen Einwendungen vorgebracht haben.

3. Nicht jedes Tätigwerden für einen anderen, das sich auch auf Unterstützung, Information und Vorbereitung beschränken kann, schließt eine Vertretung ein.

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IBRRS 2017, 1100
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zwischenzähler defekt: Bezogener Baustrom kann geschätzt werden!

LG Hamburg, Urteil vom 27.09.2016 - 307 O 347/14

1. Vereinbaren Nachbarn, dass über einen installierten Baustromkasten mit Zwischenstromzähler Energie zur Verfügung gestellt wird, wurde ein Kaufvertrag geschlossen.

2. Der bezogene Baustrom ist zu den Konditionen zu vergüten, die dem liefernden Nachbarn in Rechnung gestellt werden.

3. Kann der genaue Stromverbrauch wegen eines Defekts des Baustromzählers nicht rekonstruiert werden, kann der Stromverbrauch geschätzt werden.

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IBRRS 2017, 1102
AGBAGB
Kein Neukundenrabatt für gewerbliche Stromnutzung?

LG Köln, Urteil vom 09.06.2016 - 6 S 119/15

1. Soll ein Neukundenrabatt nur für Privatkunden, nicht aber für gewerbliche Kunden gelten, muss diese Einschränkung vereinbart werden.

2. Will sich der Stromlieferant dahingehend auf seine AGB berufen, muss er darlegen und beweisen, dass die von ihm behauptete AGB-Klausel wirksam in den Vertrag eingebzogen wurde.

3. Bei einem AGB-Dokument in einer veränderbaren Textfassung, das keinen Stand ausweist, jegliche Form von Briefkopf oder Logo des Unternehmens vermissen lässt und darüber hinaus auch nicht die für AGB übliche mehrspaltige Formatierung bei kleinerer Schriftgröße zeigt, spricht vieles dafür, dass es nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurde.

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IBRRS 2016, 3422
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Keine Preiserhöhung nach vorheriger Preissenkung!

BGH, Urteil vom 09.11.2016 - VIII ZR 246/15

Senkt der Gasgrundversorger den zu Vertragsbeginn vereinbarten Arbeitspreis, ist er in ergänzender Auslegung des Grundversorgungsvertrags zu einer nachfolgenden Preiserhöhung nur unter der Voraussetzung berechtigt, dass die Preiserhöhung auf die Steigerung der ihm zur Last fallenden Bezugskosten zurückzuführen ist, wobei Kostensenkungen in anderen Bereichen zu berücksichtigen sind (Bestätigung von BGH, Urteile vom 28.10.2015 - VIII ZR 158/11, BGHZ 207, 209 Rn. 71, 80, 84 und VIII ZR 13/12; vom 09.12.2015 - VIII ZR 208/12; vom 06.04.2016 - VIII ZR 71/10).*)

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