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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3433 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

IBRRS 2016, 3410
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Maklervertrag per Mail: Keine Provisionszahlung bei Widerruf!

BGH, Urteil vom 07.07.2016 - I ZR 68/15

1. Eine Makler-Provisionsabrede kann stillschweigend durch schlüssiges Verhalten getroffen werden. Wird in Kenntnis eines Exposés, das ein Provisionsverlangen enthält, ein Besichtigungstermin vereinbart, kommt ein wirksamer Maklervertrag zustande.

2. Wird ein Maklervertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien - also insbesondere durch Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste - abgeschlossen, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag, für den das Verbraucherwiderrufsrecht gilt.

3. Wurde ein Maklervertrag fristgerecht wirksam widerrufen, besteht keine Pflicht zur Provisionszahlung.

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IBRRS 2017, 0358
BankrechtBankrecht
Kein Mitverschulden bei sittenwidriger Schädigung und direktem Schädigungsvorsatz!

BGH, Urteil vom 10.11.2016 - III ZR 235/15

1. Ein geschädigter Darlehensgeber muss sich gegenüber einem ihm aus § 826 BGB haftenden Schädiger das schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter bei der Kreditprüfung zurechnen lassen, wenn der Schädiger zum Zeitpunkt des Mitverschuldens die Schadensentwicklung auf den Weg gebracht hat, der Schaden mithin bereits ursächlich gesetzt war. In einem solchen Fall ist eine im Rahmen von § 254 Abs. 2 Satz 2, § 278 BGB erforderliche Sonderverbindung zwischen Schädiger und Geschädigtem gegeben (Bestätigung von BGH, Urteile vom 12.11.1991 - VI ZR 7/91, BGHZ 116, 60; vom 01.03.1988 - VI ZR 190/87, BGHZ 103, 388 und vom 28.04.1952 - III ZR 118/51, BGHZ 5, 378).*)

2. Bei sittenwidriger Schädigung und direktem Schädigungsvorsatz kommt die anspruchsmindernde Berücksichtigung eines fahrlässigen Verhaltens des Geschädigten gem. § 254 BGB nicht in Betracht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9.10.1991 - VIII ZR 19/91, NJW 1992, 310).*)

3. Handeln die Schädiger als Mittäter oder Gehilfen, sind im Rahmen der Prüfung eines Mitverschuldens des Geschädigten gem. § 254 BGB ihre Verursachungs- und Schuldbeiträge in einer Gesamtschau dem Beitrag des Geschädigten gegenüberzustellen (Fortführung von BGH, Urteil vom 16.06.1959 - VI ZR 95/58, BGHZ 30, 203).*)

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IBRRS 2017, 0939
MietrechtMietrecht
ohne

LG Stuttgart, Urteil vom 24.02.2017 - 12 O 202/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 0814
KaufrechtKaufrecht
Schnäppchen-Markisen im Internet: Händler muss nicht liefern!

AG Dortmund, Urteil vom 21.02.2017 - 425 C 9322/16

1. Ein günstiges Angebot in einem Internetshop (Hier: elektrische Vollkassettenmarkisen) nutzen zu wollen, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden und auch nicht treuwidrig.

2. Muss für den Käufer aber offensichtlich sein, dass es sich bei der Preisgestaltung nur um einen Fehler handeln kann, weil der Preis im Vergleich zur Herstellerpreisempfehlung 98% günstiger ist, handelt der Käufer treuwidrig, wenn er dies auch noch durch Bestellung mehrerer Exemplare für Freunde ausnutzt.

3. Da ein Festhalten am Vertrag unbillig und rechtsmissbräuchlich wäre, ist der Händler nach Treu und Glaube nicht zur Lieferung der Ware verpflichtet.

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IBRRS 2017, 0787
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vorbehaltlose Ratenzahlung: Widerruf des Darlehensvertrags rechtmissbräuchlich!

OLG Stuttgart, Urteil vom 07.02.2017 - 6 U 40/16

1. Mit Kenntnis des Darlehensnehmers von seinem Widerrufsrechts verändert sich die Sachlage mit Blick auf das zulässige Verhalten: Während die vertragstreue Bedienung der Darlehen vor diesem Zeitpunkt unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als neutral erscheint, stellt es sich als widersprüchliches Verhalten dar, wenn ein Darlehensnehmer trotz der eigenen Annahme, er könne die auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärungen widerrufen und sich so von den Verträgen ohne Nachteile lösen, zunächst weiter leistet, um dann doch den Widerruf zu erklären und die Rückabwicklung der Verträge zu verlangen.

2. Die Ausübung eines möglichen Widerrufsrechts ist dann rechtsmissbräuchlich und daher unbeachtlich.

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IBRRS 2017, 0769
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Der Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB in Bezug auf den Beginn der Widerrufsfrist ausreichend

BGH, Urteil vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15

1. Die Wendung in einem Verbraucherdarlehensvertrag, die Widerrufsfrist beginne "nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten hat", informiert für sich klar und verständlich über den Beginn der Widerrufsfrist.*)

2. Erläutert der Darlehensgeber den Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB mittels in Klammern gesetzter Beispiele für Pflichtangaben, informiert er den Darlehensnehmer klar und verständlich über die Voraussetzungen für das Anlaufen der Widerrufsfrist, wenn es sich bei den von ihm genannten Beispielen um auf den Vertragstyp anwendbare Pflichtangaben im Sinne des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche handelt.*)

3. Zu den Voraussetzungen einer vertraglichen Erweiterung der Bedingungen für das Anlaufen der Widerrufsfrist.*)

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IBRRS 2017, 0766
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Unterhaltsrecht:Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils abzugsfähig

BGH, Beschluss vom 18.01.2017 - XII ZB 118/16

1. Neben den Zinsen sind die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuziehen, ohne dass dies seine Befugnis zur Bildung eines zusätzlichen Altersvorsorgevermögens schmälert.*)

2. Der den Wohnvorteil dann noch übersteigende Tilgungsanteil ist als Vermögensbildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten im Rahmen der sekundären Altersvorsorge auf die Altersvorsorgequote von 5 % des Bruttoeinkommens des Elternunterhaltspflichtigen anzurechnen.*)

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IBRRS 2017, 0759
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schriftformerforderniss: Unterschrift aller Vertragsschließenden nicht erforderlich

BGH, Urteil vom 25.01.2017 - VIII ZR 257/15

Zur Wahrung des in Art. 23 Abs. 1 Satz 3 a des revidierten Luganer Übereinkommens geregelten Schriftformerfordernisses bedarf es nicht notwendig einer Unterschrift aller Vertragsschließenden. Es genügt eine Niederlegung der Gerichtsstandsabrede in Textform, wenn sich aus den Gesamtumständen (Unterschrift nur des Käufers unter den bereits ausgehandelten und anschließend beiderseits zeitnah vollzogenen Vertrag) sich ergibt, dass es sich bei den zu dieser Einigung abgegebenen Willenserklärungen um einen von den Vertragsschließenden autorisierten Text handelt (Abgrenzung von BGH,16.01.2014 - IX ZR 194/13,IBRRS 2014, 0822; IMRRS 2014, 0389).*)

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IBRRS 2017, 0707
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Immobilienwertgutachter haftet nicht gegenüber Ehefrau des Auftraggebers!

OLG München, Beschluss vom 24.02.2014 - 8 U 5057/13

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2017, 0706
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Immobilienwertgutachter haftet nicht gegenüber Ehefrau des Auftraggebers!

OLG München, Beschluss vom 01.04.2014 - 8 U 5057/13

1. Wird ein Auftrag für ein Immobilien-Wertgutachten erteilt, ohne dass für den Gutachter erkennbar ist, dass das Gutachten nicht dem Auftraggeber, sondern einem Dritten als Grundlage für die Entscheidung über den ins Auge gefassten Kauf dienen soll (hier: der Ehefrau), ist diese dritte Person nicht in die Schutzwirkung des Begutachtungsvertrags einbezogen und kann keinen Schadensersatz geltend machen.

2. Das Erfordernis der Erkennbarkeit des Dritteinbeziehungsinteresses dient nicht nur dazu, eine Vervielfältigung der Haftung des Schuldners zu verhindern, also eine Ausweitung auch auf nicht bestimmbare Dritte. Vielmehr besteht grundsätzlich auch ein berechtigtes Interesse des Schuldners daran zu wissen, wem gegenüber durch ein Geschäft eine vertragliche Haftung begründet wird.

3. Eine Immobilienwertauskunft führt nicht unmittelbar zu einem Schaden bei dem Dritten, vielmehr hat dieser selbständig Vermögensdispositionen getroffen. Entscheiden Eheleute aus steuerlichen Gründen, dass die Ehefrau die Immobilie erwirbt, sodass der Schaden bei der Ehefrau und nicht beim Ehemann eintritt, liegt deshalb keine typische Schadensverlagerung vor.

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IBRRS 2017, 0670
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Auf welche von mehreren Forderungen ist eine Zahlung anzurechnen?

OLG München, Urteil vom 10.05.2016 - 28 U 3432/15 Bau

1. Ein aufgrund eines vorläufigen Titels beigetriebener Geldbetrag hat keine Erfüllungswirkung, so dass die materiell-rechtliche Forderung noch besteht.

2. Zur Beantwortung der Frage, auf welche Forderungen des Auftragnehmers eine Zahlung des Auftraggebers anzurechnen ist, wenn dieser keine Tilgungsbestimmung getroffen hat.

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IBRRS 2017, 0678
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kein erhöhtes wirtschaftliches Risiko bei Mietwagennutzung für Geschädigten!

AG Lübeck, Urteil vom 03.02.2017 - 24 C 2626/16

1. Für Mietwagenkosten infolge eines Verkehrsunfalls, die ein wirtschaftlich denkender Mensch vernünftigerweise für erforderlich halten durfte, besteht ein Ersatzanspruch.

2. Die Angemessenheit von Mietwagenkosten lässt sich anhand der Schwacke-Liste bestimmen.

3. Hat der Geschädigte auch bei seinem eigenen Fahrzeug eine reduzierte Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung vereinbart und auch seine Ehefrau als weitere Fahrerin angemeldet, ist es ihm nicht zumutbar ein erhöhtes wirtschaftliches Risiko für den Mietwagen zu übernehmen oder die Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs allein auf ihn zu beschränken.

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IBRRS 2017, 0682
MietrechtMietrecht
ohne

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.12.2016 - 1 U 5/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 0654
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kindergeld: Kein Einkommen im Prozesskostenhilferecht

BGH, Beschluss vom 14.12.2016 - XII ZB 207/15

Kindergeld ist im Sinne des Prozesskostenhilferechts auch nach der zum 1. Januar 2008 erfolgten Änderung des § 1612 b BGB grundsätzlich Einkommen des Beziehers, soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist (Anschluss an BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03, IBRRS 2006, 0139; IMRRS 2006, 0073).*)

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IBRRS 2017, 0596
AGBAGB
Verdeckte Strompreiserhöhung ist unwirksam!

AG Frankfurt/Oder, Urteil vom 03.02.2017 - 22 C 666/16

1. Von einem Verbraucher, der von einer drastischen Erhöhung des Strompreises nichts mitbekommen hat und gegen die geringfügige Weitergabe hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben nichts einzuwenden hat, kann nicht erwartet werden, dass er in einem sechsseitigen Schreiben mit dem Titel "Drei gute Nachrichten auf einen Blick", die Stelle findet, an der von einem neuen Betrag des Grundpreises die Rede ist. In Anbetracht des Titels muss der Kunde damit nicht rechnen.

2. Eine Preiserhöhung ist unwirksam, wenn der Kunde die verschleierte Preiserhöhung des Stromgrundversorgers erst nach dem Abrechnungszeitraum mit Eingang der Abrechnung feststellen kann, das eingeräumte Kündigungsrecht für Preiserhöhungen zu diesem Zeitpunkt jedoch längst abgelaufen ist.

3. Lieferanten haben den Netzverbraucher auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Veränderung der Vertragsbedingungen zu unterrichten.

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IBRRS 2017, 0590
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Unfallverletzung des Reisenden beim Transfer vom Flughafen zum Hotel: Reisemangel

BGH, Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 118/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 0589
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Unfallverletzung des Reisenden beim Transfer vom Flughafen zum Hotel ist Reisemangel!

BGH, Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 117/15

1. Der Reiseveranstalter trägt das Risiko, den vereinbarten Reisepreis nicht zu erhalten, auch dann, wenn der Reiseerfolg durch Umstände vereitelt wird, die weder ihm noch dem Reisenden zugerechnet werden können.*)

2. Die Verletzung des Reisenden bei einem Verkehrsunfall während des Transfers vom Flughafen zum Hotel begründet einen Reisemangel, auch wenn den Reiseveranstalter kein Verschulden an dem Unfall trifft. Wird der Reisende hierdurch so schwer verletzt, dass er keine weiteren Reiseleistungen in Anspruch nehmen kann, verliert der Reiseveranstalter regelmäßig den gesamten Anspruch auf den Reisepreis.*)

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IBRRS 2017, 0526
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Steuerungselemente sind wesentliche Grundstücksbestandteile!

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.01.2017 - 10 U 91/15

Bei der elektronischen Steuerung einer Gepäckförderanlage eines Großflughafens handelt es sich um einen wesentlichen Gebäudebestandteil des Flughafens.*)

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IBRRS 2017, 0408
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erhöhung der Hausmeistervergütung: "sofortige" Annahme bei WEG-Versammlung?

AG Nördlingen, Urteil vom 13.01.2017 - 2 C 532/16

1. Ein von einem Dritten gegenüber dem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgegebener Antrag stellt einen Antrag gegenüber Anwesenden i. S. des § 147 Abs. 1 BGB dar.*)

2. Die von der WEG als Vertragspartnerin im Rahmen der nächsten Eigentümerversammlung beschlossene Annahme ist noch "sofort" i. S. von § 147 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn bei einer WEG mit nicht weniger als zehn Wohnungseigentümern kein Zeitraum von mehr als sechs Monaten vergangen ist und über den Antrag - mangels Komplexität oder Beratungsbedarf - nicht auch vorab in einem Umlaufbeschluss entschieden werden kann. Ein Umlaufbeschluss wäre jedenfalls dann möglich, wenn lediglich eine Abstimmung über eine bereits in einer vergangenen Eigentümerversammlung ausreichend beratene Frage herbeizuführen ist.*)

3. Stimmt die WEG einer Erhöhung der Hausmeistervergütung auf dessen Antrag zu, ist nach der Verkehrssitte weder eine ausdrückliche noch eine konkludente Annahmeerklärung zu erwarten, § 151 Satz 1 BGB.*)

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IBRRS 2017, 0338
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
ohne

OLG München, Urteil vom 30.11.2016 - 3 U 2300/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 0331
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
ohne

OLG München, Urteil vom 17.11.2016 - 23 U 1928/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 0311
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Krankheitsbedingt sportunfähig: Fitnessvertrag ist vorzeitig kündbar!

AG Saarbrücken, Urteil vom 26.07.2016 - 5 C 449/15

1. Ein Fitnessvertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren ist als Dauerschuldverhältnis außerordentlich kündbar. Eine vorzeitige Kündigung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Nutzer schwerwiegend erkrankt und gesundheitsbedingt nicht in der Lage ist, die Einrichtung zu nutzen.

2. Fitnessverträge werden im beiderseitigen Einvernehmen gerade deshalb geschlossen, um den Gesundheitszustand zu verbessern. Gesundheitliche Probleme bereits zu Beginn der Mitgliedschaft schließen eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen deshalb nicht aus.

3. Ein vorgelegtes Attest, das belegt, dass der Nutzer keinen Sport mehr betreiben könne, ist vom Fitnessstudio zu akzeptieren. Abzustellen ist auf die Umstände zum Zeitpunkt der Kündigung, nicht darauf, ob eine dauernde Sportunfähigkeit vorliege.

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IBRRS 2017, 0293
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Baumaschinen werden fremdfinanziert: Erkundigungspflicht des Käufers!

OLG Koblenz, Urteil vom 15.12.2016 - 6 U 113/16

1. Es muss einem Käufer verdächtig vorkommen, wenn er von einem Verkäufer Baumaschinen neueren Baujahres (hier: Mobilbagger und Grabenwalze) mitten in der Hochsaison der Baubranche zu einem so geringen Einkaufspreis erwirbt, dass der Weiterverkaufspreis weit über der üblicherweise kalkulierten Spanne liegt.

2. Ist einem Baumaschinenhändler bekannt, dass Baufahrzeuge in erheblichem Umfang fremdfinanziert werden, darf er nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass ein Fahrzeug im Eigentum des Veräußerers steht, wenn es jüngeren Baujahres ist, als übliche Finanzierungsdauern lang sind. Er muss vielmehr davon ausgehen, dass es fremdfinanziert ist.

3. Dem Erwerber obliegt eine Erkundigungspflicht, wenn die Umstände den Verdacht nahelegen, dass es sich um einen Notverkauf handelt und der Verkäufer veräußert, obwohl er (noch) kein Eigentum an der Sache erworben hat.

4. Klärt der Käufer die verdächtigen Umstände nicht auf und kauft von einem Nichteigentümer, kann er selbst nicht Eigentümer der Baumaschine werden mit der Folge, dass er den Weiterverkaufserlös an den tatsächlichen Eigentümer herausgeben muss.

5. Anders als bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Zulassungsbescheinigung Teil II den Fahrzeugeigentümer oder dinglich Berechtigten vor Verfügungen Nichtberechtigter schützen soll, gibt es bei Baumaschinen keine Zulassungsbescheinigungen.

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IBRRS 2016, 3224
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Sittenwidrig überhöhter Preis für Immobilie: Bank hat Aufklärungspflicht!

BGH, Urteil vom 18.10.2016 - XI ZR 145/14

1. Die Kenntnis einer Bank von einem groben Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert einer von ihr finanzierten Immobilie ergibt sich nicht aus ihrer Kenntnis von der für die Immobilie erzielten Jahresnettomiete im Wege eines auf schlichter Vervielfältigung der Nettomiete mit einem frei gegriffenen Faktor beruhenden "vereinfachten Ertragswertverfahrens".*)

2. Die Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage gegen eine vollstreckbare Urkunde abweisenden Urteils steht der Begründetheit einer Klage des Schuldners entgegen, die auf Tatsachen gestützt ist, die schon zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung im Vollstreckungsabwehrprozess vorgelegen haben, und die im Ergebnis einer Vollstreckung aus diesem Titel zuwider liefe (im Anschluss an BGH, Urteil vom 30. Mai 1960·II ZR 207/58).*)

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IBRRS 2017, 0306
MietrechtMietrecht
Aufrechnung nur mit rechtskräftigen Forderungen: Mietvertragsklausel wirksam!

OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2016 - 30 U 14/16

1. Die Beschränkung in einem (Formular-)Mietvertrag, dass der Mieter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten (Gegen-) Forderungen aufrechnen darf, ist wirksam und auch nicht dahingehend auszulegen, dass auch entscheidungsreife (Gegen-)Forderungen von der Beschränkung ausgenommen sind.*)

2. Die Entscheidungsreife der (Gegen-)Forderung kann aber dazu führen, dass die Berufung auf die Aufrechnungsbeschränkung im Einzelfall treuwidrig ist. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Mietforderung und die Aufrechnungsforderung in einem untrennbaren Zusammenhang stehen.*)

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IBRRS 2017, 0162
WohnraummieteWohnraummiete
"Wohnen mit Service": Mietvertrag muss keine Detailangaben enthalten!

LG Düsseldorf, Urteil vom 04.03.2015 - 23 S 218/13

1. Bei einem Mietvertrag mit besonderem sozialen Angebot ("Wohnen mit Service") unterhalb der Schwelle zum Betreuten Wohnen, kann zusätzlich zur Miete eine Servicegebühr erhoben werden.

2. Der Mietvertrag muss keine Beschreibung des angebotenen Services enthalten. Es genügt, wenn dem Mietinteressenten vor Vertragsabschluss der Inhalt der Servicegebühr näher erläutert und mit Beispielen belegt wurde und diesem so die individuellen Begleitumstände des Mietvertrages ersichtlich waren.

3. Aufzugskosten dürfen nach Wohnfläche umgelegt werden.

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IBRRS 2017, 0171
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schuldanerkenntnis durch Schenkung?

OLG Hamburg, Urteil vom 15.11.2016 - 10 U 4/16

Die Unentgeltlichkeit einer Schenkung ist dann zu verneinen, wenn eine Vertragspartei die Zuwendung als Abgeltung einer Gegenleistung oder als Erfüllung einer Verbindlichkeit ansieht. Der Qualifizierung als Gegenleistung steht dabei nicht entgegen, wenn die Leistung des Zuwendungsempfängers nicht vermögensrechtlicher, sondern immaterieller Art ist. In diesem Fall liegt keine Schenkung vor, die notarielle Form ist nicht einzuhalten.

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IBRRS 2017, 0226
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sexuelle Übergriffe im Pflegeheim: Fristlose Kündigung des Bewohners!

LG Kleve, Urteil vom 19.01.2016 - 4 O 108/15

1. Der Vertrag über die Heimaufnahme ist kein Wohnraummietvertrag, sondern ein Dienstvertrag. Der vertragliche Schwerpunkt liegt wegen der überwiegend medizinischen und pflegerischen Betreuung regelmäßig darin, Pflege- und Betreuungsleistungen zu erbringen und nicht in der Überlassung von Wohnraum.

2. Verstößt ein Bewohner gegen die Persönlichkeitsrechte anderer Heimbewohner (hier: durch sexuelle Übergriffe), liegt darin auch eine Verletzung seiner vertraglichen Nebenpflichten aus dem Heimvertrag, mit der Folge, dass der Heimvertrag aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden kann.

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IBRRS 2017, 0183
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Eigen- oder Fremdgeschäft im Unternehmenskontext: Wer ist Vertragspartner geworden?

KG, Urteil vom 25.05.2016 - 21 U 174/14

1. Wer unternehmensbezogen kontrahiert, handelt im Zweifel im Namen des Unternehmensträgers. Das gilt aber nur, soweit sich aus dem Handeln des Vertreters eindeutig ein Bezug zum Unternehmen ergibt und zugleich aus den konkreten tatsächlichen Umstände nicht etwas anderes folgt.

2. Verbleiben Zweifel an der Unternehmensbezogenheit, ist ein Eigengeschäft des Vertreters anzunehmen.

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IBRRS 2017, 0094
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Täuschung durch Unterlassen: Anfechtung setzt Aufklärungspflicht voraus!

OLG Schleswig, Urteil vom 15.12.2016 - 11 U 119/15

Ein Vergleich kann wegen arglistiger Täuschung durch Unterlassen nur dann angefochten werden, wenn eine Aufklärungspflicht des Anfechtungsgegners bestand (hier verneint).

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IBRRS 2017, 0023
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann wird ein Dritter in den Schutzbereich eines "fremden" Vertrags einbezogen?

BGH, Urteil vom 17.11.2016 - III ZR 139/14

Zu den Voraussetzungen der Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Vertrags.*)

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IBRRS 2017, 0089
ProzessualesProzessuales
Quelle: dejure/neue Entscheidungen

OLG München, Urteil vom 19.10.2016 - 3 U 644/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 0058
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertrag zwecks Steuerverkürzung zurückdatiert: Müssen Zahlungen erstattet werden?

BGH, Urteil vom 14.12.2016 - IV ZR 7/15

1. Ist ein Vertrag gemäß §§ 134, 139 BGB unwirksam, weil mit einer vertraglichen Regelung (hier: Rückdatierung) eine Steuerverkürzung beabsichtigt war, so steht § 817 Satz 2 BGB der Rückforderung einer erbrachten Leistung nur insoweit entgegen, wie diese Leistung dem Vertragspartner gerade als Gegenleistung für die steuerverkürzende Abrede zufließen sollte.*)

2. Die Erwägungen, die im Falle eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG zur umfassenden Versagung bereicherungsrechtlicher Rückforderungsansprüche führen, gelten insoweit nicht in gleicher Weise (Abgrenzung zu BGHZ 201, 1 = IBR 2014, 327, und BGHZ 206, 69 = IBR 2015, 405).*)

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Online seit 2016

IBRRS 2016, 3426
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Mehrere Ersatzpflichtige: Wann entsteht der Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB?

BGH, Urteil vom 08.11.2016 - VI ZR 200/15

1. Der Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB entsteht bereits in dem Augenblick, in dem die mehreren Ersatzpflichtigen dem Geschädigten ersatzpflichtig werden, d.h. mit der Entstehung der Gesamtschuld im Außenverhältnis.)

2. Für den Beginn der Verjährung ist es nicht erforderlich, dass der Ausgleichsanspruch beziffert werden bzw. Gegenstand einer Leistungsklage sein kann.*)

3. Für die Beurteilung der Frage, wann der Ausgleichsanspruch eines zum Schadensersatz verpflichteten Gesamtschuldners gegen den anderen im Sinne des § 199 Abs. 1 BGB in Hinblick auf Schäden entstanden ist, die erst nach der Verwirklichung des haftungsbegründenden Tatbestands eingetreten sind, ist der Grundsatz der Schadenseinheit heranzuziehen.*)

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IBRRS 2016, 3383
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wer Schadensersatz will, muss eingetretenen Schaden detailliert darstellen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2016 - 6 U 51/15

1. Ein Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Kündigung (hier: eines Mietvertrags über ein Altenpflegeheim) setzt einen schlüssig vorgetragenen Schaden voraus.

2. Um eine eingetretene Vermögensminderung zu berechnen, muss zunächst dargestellt werden, wie sich die Vermögenslage bei ordnungsgemäßer Vertragsdurchführung dargestellt hätte und anschließend die Vermögenssituation dargestellt werden, wie sie sich aus der behaupteten Pflichtverletzung ergibt. Dabei sind sämtliche Vor- und Nachteile des nicht erfüllten Vertrages zu saldieren.

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IBRRS 2016, 3369
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieterhöhungsverlangen ist kein Fernabsatzgeschäft: Kein Widerruf!

LG Berlin, Urteil vom 14.09.2016 - 18 S 357/15

1. Für Mieterhöhungsverlangen gilt das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge nicht. Anders als im Versandhandel und bei vergleichbaren Geschäften, auf die die Normen für Fernabsatzverträge ausgerichtet sind, berechtigt das Mieterhöhungsverlangen zur Durchsetzung auf dem Klageweg. Es käme zu abwegigen Ergebnissen, wenn das Widerrufsrecht noch nach Ablauf der Klagefrist (§ 558b Abs. 2 BGB) bestehen würde Die §§ 312 ff. BGB sind auf Mieterhöhungsverlangen nach §§ 558 ff. BGB nicht anwendbar (entgegen LG Berlin, Urteil vom 10.03.2017 - 63 S 248/16, IMRRS 2017, 0568).

2. Ob die Regelungen zur Mieterhöhung den Normen zum Fernabsatzvertrag als spezielleres Recht vorgehen oder aber die Fernabsatz-Regelungen im Wege der teleologischen Reduktion so zu verstehen sind, dass sie nicht für Mieterhöhungen gelten, wird offen gelassen.

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IBRRS 2016, 3338
ProzessualesProzessuales
Gewaltschutzgesetz enthält reines Verfahrensrecht!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.05.2016 - 13 UF 15/16

1. Das Gewaltschutzgesetz enthält ausschließlich Verfahrensrecht. Es begründet keinen Anspruch, sondern es setzt einen Unterlassungsanspruch zum Schutz der im § 1 GewSchG genannten Rechtsgüter aufgrund materiellen bürgerlichen Rechts voraus.*)

2. Das besondere Verfahrensrecht des Gewaltschutzgesetzes steht nur zur Durchsetzung der Abwehransprüche gegen Gewalt, Drohung und Nachstellung zur Verfügung, nicht auch für andere Ansprüche zwischen den Beteiligten. Liegt im Streit um ein vertragliches oder gesetzliches Schuldverhältnis und die aus ihm folgenden Ansprüche bei einer wertenden Betrachtung das Schwergewicht der tatsächlichen und rechtlichen Auseinandersetzungen nicht beim Schutz von Körper, Gesundheit und Freiheit des Gläubigers (§ 1 I 1 GewSchG), so stehen ihm die Verfahrenserleichterungen des Gewaltschutzgesetzes nicht zu.*)

3. Aus der rechtswegübergreifenden Entscheidungskompetenz des im zulässigen Rechtsweg angegangenen Gerichts (§§ 17 II 1, 17 a VI GVG) folgt nicht, dass die Unterscheidung zwischen verschiedenen Verfahrensarten innerhalb desselben Rechtswegs unmaßgeblich wird. Verfahren verschiedener Verfahrensarten können nicht miteinander verbunden werden.*)

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IBRRS 2016, 3346
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Leasingvertrag vorzeitig gekündigt: Restwertabrechnung möglich?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2016 - 8 U 93/14

1. Bei einem Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung erfolgt keine Restwertabrechnung. Verwertungsrisiko und Verwertungschance liegen allein beim Leasinggeber und dieser ist nicht verpflichtet, den Leasingnehmer nach Vertragsablauf und Verkauf des Fahrzeugs diesen am Veräußerungsgewinn zu beteiligen. Diese vertragliche Risikoverteilung ist auch bei der Berechnung des Schadens beizubehalten, den der Leasingnehmer nach einer von ihm veranlassten außerordentlichen Kündigung des Leasingvertrages zu ersetzten hat.

2. Zur Abrechnung eines vorzeitig aus wichtigem Grund fristlos gekündigten Leasingvertrages bei Verletzung des dem Leasingnehmer eingeräumten Drittkäuferbenennungsrechts.*)

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IBRRS 2016, 3256
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sachverständigenkosten zur Schadensfeststellung sind auszugleichender Vermögensschaden!

BGH, Urteil vom 19.07.2016 - VI ZR 491/15

1. Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist.*)

2. Der Geschädigte genügt seiner Darlegungslast zur Höhe der Sachverständigenkosten regelmäßig durch Vorlage einer von ihm beglichenen Rechnung des von ihm zur Schadensbegutachtung in Anspruch genommenen Sachverständigen. Nicht die Höhe der vom Sachverständigen erstellten Rechnung als solche, sondern allein der vom Geschädigten in Übereinstimmung mit der Rechnung und der ihr zugrunde liegenden Preisvereinbarung tatsächlich erbrachte Aufwand bildet einen Anhalt zur Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB.*)

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IBRRS 2016, 3253
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Bis zu welcher Höhe sind Sachverständigenkosten zu ersetzen?

BGH, Urteil vom 26.04.2016 - VI ZR 50/15

1. Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist.*)

2. Dem Geschädigten obliegt im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots grundsätzlich eine gewisse Plausibilitätskontrolle der vom Sachverständigen bei Vertragsabschluss geforderten oder später berechneten Preise.*)

3. Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter im Rahmen der Schätzung der bei der Begutachtung anfallenden und erforderlichen Nebenkosten gemäß § 287 ZPO die Bestimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) als Orientierungshilfe heranzieht.*)

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IBRRS 2016, 2938
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Formlos über Mietvertragsende geeinigt: Mieter muss ausziehen!

AG Neukölln, Urteil vom 03.03.2016 - 16 C 135/15

1. Ein Mietaufhebungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande und unterliegt nicht der Schriftform. Es genügt, wenn sich die Parteien über die Beendigung des Mietverhältnisses geeinigt haben.

2. Wird kein Beendigungszeitpunkt vereinbart und ist dieser nicht durch Auslegung der Aufhebungsvereinbarung oder unter Rückgriff auf die Umstände des Vertragsschlusses bestimmbar, ist der Anspruch grundsätzlich sofort fällig. Dem steht nicht entgegen, dass die Parteien keine Vereinbarung über Art und Weise der Herausgabe getroffen haben.

2. Erklärt der Mieter sein Einverständnis dazu, dass der Vermieter als Beteiligung an Umzugskosten einen Pauschalbetrag von 500 Euro an den Mieter zahlt, steht es dem Vertragsschluss nicht entgegen, dass die Modalitäten der Auszahlung nicht vereinbart wurden.

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IBRRS 2016, 2943
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Änderung des Spielhallengesetzes ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund!

LG Hamburg, Urteil vom 26.02.2015 - 316 O 151/14

1. Steht ein befristeter Mietvertrag unter der Bedingung, dass "die erforderliche Genehmigung zum Betrieb von Spielstätten erteilt" wird, ist diese auflösende Bedingung nicht eindeutig.

2. Willenserklärungen können ausgelegt werden, wenn der Wortlaut nicht eindeutig ist. Der maßgebende Zeitpunkt für die Auslegung ist der Zeitpunkt der Abgabe bzw. des Zugangs der Willenserklärung (hier: Abschluss des Mietvertrages). Hier hätte statt einer Baugenehmigung auch eine sonstige behördliche Genehmigung oder Erlaubnis gemeint sein können. Gibt der Wortlaut keinen Aufschluss, sind die Begleitumstände mit einzubeziehen und auch die Interessenlage zu berücksichtigen. Da die Baugenehmigung erteilt wurde, ist die auflösende Bedingung nicht eingetreten.

3. Eine Gesetzesänderung, die den Spielbetrieb des Klägers zukünftig einschränkt, ist kein Mangel, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Behördliche Gebrauchshindernisse und -beschränkungen können nur dann ein Mangel sein, wenn die Nutzung der Mieträume bereits durch Einschreiten der zuständigen Behörde eingeschränkt ist.

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IBRRS 2016, 2835
BankrechtBankrecht
Postfachanschrift genügt Anforderungen an Widerrufsbelehrung!

BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15

1. Die Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsanschrift genügte auch nach Einführung des § 14 Abs. 4 BGB-InfoV in der bis zum 10.06.2010 geltenden Fassung den gesetzlichen Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht (Fortführung BGH, Urteil vom 11.04.2002 - I ZR 306/99, WM 2002, 1352, 1353 f.).*)

2. Zu einer Fußnote mit dem Fußnotentext "Bitte Frist im Einzelfall prüfen" nach der Angabe "zwei Wochen".*)

3. Zu den Grenzen der Bearbeitung des Musters für die Widerrufsbelehrung im Hinblick auf den Erhalt der Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der bis zum 10.06.2010 geltenden Fassung.*)

4. Zur rechtsmissbräuchlichen Ausübung und zur Verwirkung des Widerrufsrechts bei laufenden Verbraucherdarlehensverträgen.*)

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IBRRS 2016, 2869
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Ehewohnung bleibt Ehewohnung auch in der Trennungszeit: Kein Herausgabeanspruch

BGH, Beschluss vom 28.09.2016 - XII ZB 487/15

1. Während der Trennungszeit ist der auf § 985 BGB gestützte Antrag eines Ehegatten gegen den anderen auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig (im Anschluss an BGHZ 67, 217 = NJW 1977, 43 und BGHZ 71, 216 = FamRZ 1978, 496).*)

2. Die Ehewohnung behält diese Eigenschaft während der gesamten Trennungszeit.*)

3. Der Eigentümer-Ehegatte, der dem anderen Ehegatten die Ehewohnung im Sinne des § 1361b Abs. 4 BGB überlassen hat, kann bei wesentlicher Veränderung der zugrundeliegenden Umstände eine Änderung der Überlassungsregelung gemäß § 1361 b Abs. 1 BGB im Ehewohnungsverfahren verfolgen.*)

4. Das unzulässige Herausgabeverlangen nach § 985 BGB kann nicht in einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung im Ehewohnungsverfahren umgedeutet werden.*)

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IBRRS 2016, 2871
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Härteklauseln im Versorgungsausgleich

BGH, Beschluss vom 21.09.2016 - XII ZB 264/13

Zur Anwendung der Härteklausel des § 27 VersAusglG, wenn ein Ehegatte ein von ihm zum Zwecke der Altersversorgung erworbenes Anrecht dem Versorgungsausgleich durch Ausübung eines Kapitalwahlrechts entzieht (Fortführung BGH, 01.04.2015 - XII ZB 701/13,·IBRRS 2015, 1683 und 16.12.2015 - XII ZB 450/13, IBRRS 2016, 0623; IMRRS 2016, 0402).*)

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IBRRS 2016, 2874
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

BGH, Beschluss vom 13.10.2016 - V ZR 68/16

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 3743
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Ein Schaden führt nicht zwangsläufig zu Schadensersatz!

BGH, Urteil vom 22.09.2016 - VII ZR 14/16

1. Nicht jeder adäquat verursachte Schaden ist zu ersetzen. Die Schadensersatzpflicht wird durch den Schutzzweck der Norm begrenzt.

2. Eine Haftung besteht nur für diejenigen äquivalenten und adäquaten Schadensfolgen, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte Vertragspflicht übernommen wurde.

3. Der geltend gemachte Schaden muss in einem inneren Zusammenhang mit der durch den Schädiger geschaffenen Gefahrenlage stehen. Ein "äußerlicher", gleichsam "zufälliger" Zusammenhang genügt dagegen nicht. Insoweit ist eine wertende Betrachtung geboten.

4. Im Vertragsrecht hat der Schuldner nur für die Einbußen einzustehen, die die durch den Vertrag geschützten Interessen betreffen.

5. Die haftungsrechtliche Zurechnung wird nicht schlechthin dadurch ausgeschlossen, dass außer der in Rede stehenden Handlung noch weitere Ursachen zu dem eingetretenen Schaden beigetragen haben. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden erst durch das (rechtmäßige oder rechtswidrige) Dazwischentreten eines Dritten verursacht wird. Der Zurechnungszusammenhang fehlt auch in derartigen Fällen nur, wenn die zweite Ursache den Geschehensablauf so verändert hat, dass der Schaden bei wertender Betrachtung nur noch in einem "äußerlichen", gleichsam "zufälligen" Zusammenhang zu der durch die erste Ursache geschaffenen Gefahrenlage steht.

6. Wirken in dem Schaden die besonderen Gefahren fort, die durch die erste Ursache gesetzt wurden, kann der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang nicht verneint werden.

7. Wirft ein Zuschauer eines Fußballspiels einen gezündeten Sprengkörper auf einen anderen Teil der Tribüne, kann er vertraglich auf Schadensersatz für eine dem Verein deswegen gem. § 9a Nrn. 1 und 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes e.V. auferlegte Geldstrafe haften.*)

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IBRRS 2016, 2745
BankrechtBankrecht
Darf die Bausparkasse zahlungsreife Bausparverträge vorzeitig kündigen?

OLG Hamm, Beschluss vom 29.02.2016 - 31 U 175/15

Eine Bausparkasse kann einen Bausparvertrag mit einem festen Zinssatz, der seit 10 Jahren zuteilungsreif ist, bei dem der Bausparer keine weiteren Sparleistungen erbringt und auch das Darlehen nicht abruft, gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kündigen und so der Verpflichtung zur Zahlung der im Bausparvertrag vereinbarten Zinsen entgehen.*)

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IBRRS 2016, 2744
BankrechtBankrecht
Bausparkasse kann Bausparverträge nicht vorzeitig kündigen!

OLG Stuttgart, Urteil vom 04.05.2016 - 9 U 230/15

Die Bestimmung des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB findet auf Kündigungen von Bausparverträgen durch Bausparkassen keine Anwendung.*)

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IBRRS 2016, 2791
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Austausch des Reiseteilnehmers kann (darf) teurer werden

BGH, Urteil vom 27.09.2016 - X ZR 141/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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