Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2017
IBRRS 2017, 2264AG Hamburg, Urteil vom 31.08.2016 - 36a C 45/16
1. Wird über den Internetanschluss einer Wohnung unerlaubt ein Musikalbum ins Internet hochgeladen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, ist dies ein Verstoß gegen das Urhebergesetz.
2. Dem Mieter der Wohnung und Inhaber des Internetanschlusses obliegt eine sekundäre Darlegungslast.
3. Er genügt dieser, wenn er vorträgt, selbst zum entsprechenden Zeitpunkt die Wohnung nicht bewohnt zu haben und mitteilt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen.
VolltextIBRRS 2017, 2189
LG Berlin, Urteil vom 22.06.2017 - 12 O 324/17
1. Der Besitzer eines Geschäftes in einem Einkaufszentrum ist von vorneherein durch den Besitzer des Einkaufszentrums in seiner Sachherrschaft eingeschränkt, denn dieser darf seine Sachherrschaft derart ausüben, dass er das Einkaufszentrum außerhalb der nach dem Ladenschlussgesetz üblichen Öffnungszeiten verschließt.
2. Das Abstellen der Wasserversorgung und des Satelittenanschlusses ist keine Besitzstörung, weil der Ladenbesitzer keinen Besitz an zufließendem Wasser bzw. an der Satelittenverbindung haben kann.
3. Die fehlende Wasserversorgung und der mangelnde Satelittenanschluss beeinträchtigen weder den Zugriff auf die Mieträume noch schränken sie die sich aus dem bloßen Besitz ergebende Nutzungsmöglichkeit ein.
VolltextIBRRS 2017, 2181
LG Bonn, Urteil vom 26.01.2017 - 13 O 109/16
1. Ohne wirksame Vereinbarung zwischen den Parteien über eine Verpflichtung zur Veräußerung des Grundstücks untereinander, ist die Veräußerung des Grundstücks an einen Dritten kein Vertragsbruch und keine Pflichtverletzung.
2. Ein Vorvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, in dem sich die Vertragsparteien verpflichten, einen Hauptvertrag abzuschließen und an dem Aushandeln der Bedingungen des abzuschließenden Vertrages mitzuwirken. Der Vorvertrag für einen Grundstückskaufvertrag muss notariell beurkundet werden.
3. In einer Absichtserklärung (sog. Letter of Intent), bekunden eine oder beide Vertragsparteien die Absicht, auf der Grundlage bereits erzielter Vertragsverhandlungen unter dem Vorbehalt der Einigung über noch offene Punkte einen Vertrag abzuschließen. Die Absichtserklärung kann formfrei erfolgen.
VolltextIBRRS 2017, 2055
BGH, Urteil vom 11.05.2017 - III ZR 92/16
Wer eine besondere Berufs- oder Organisationspflicht, die dem Schutz von Leben und Gesundheit anderer dient, grob vernachlässigt hat, kann nach Treu und Glauben die Folgen der Ungewissheit, ob der Schaden abwendbar war, nicht dem Geschädigten aufbürden. In derartigen Fällen ist die regelmäßige Beweislastverteilung dem Geschädigten nicht zuzumuten. Der seine Pflichten grob Vernachlässigende muss daher die Nichtursächlichkeit festgestellter Fehler beweisen, die allgemein als geeignet anzusehen sind, einen Schaden nach Art des eingetretenen herbeizuführen (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteile vom 13.03.1962 - VI ZR 142/61, NJW 1962, 959 f. und vom 10.11.1970 - VI ZR 83/69, NJW 1971, 241, 243).*)
VolltextIBRRS 2017, 2025
LG Berlin, Urteil vom 24.01.2017 - 18 S 318/15
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2017, 1967
LG Kempten, Urteil vom 01.06.2017 - 32 O 323/15
1. Ein Vertrag zu Gunsten Dritter setzt einen übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien dazu voraus, dass die dritte Person nach dem Vertragsinhalt einen direkten Anspruch gegen den Schuldner ableiten können soll.
2. Für einen Vertrag zu Gunsten Dritter muss eine Vertragsnähe des Dritten zur vertraglich geschuldeten Leistung bestehen und ein eigenes oder berechtigtes Interesse des Gläubigers an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung auch zu Gunsten des Dritten. Außerdem muss der geschützte Personenkreis für den Schuldner erkennbar sein.
3. Wird eine Hangsicherungsanlage, die drei Nachbarhäuser vor Erdrutsch bewahrt, nicht auf dem Stammgrundstück, sondern nur auf fremden Grund und Boden errichtet, handelt es sich nicht um einen Überbau.
VolltextIBRRS 2017, 1898
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2016 - 24 U 68/16
1. Die Beweislast dafür, dass er das Rechtsgeschäft als Verbraucher abgeschlossen hat, mithin nicht zu einem Zwecke, der seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann (§ 13 BGB), trifft denjenigen, der sich auf die Verbrauchereigenschaft beruft. Bei einem Rechtsgeschäft, das sowohl zu gewerblichen als auch zu privaten Zwecken geschlossen wird ("dual use"), kommt es darauf an, welche Zweckbestimmung im Einzelfall überwiegt.*)
2. Wenn ein Leasingvertrag ausdrücklich als "Leasingvertrag für Unternehmer" überschreiben ist, er als Verwendungszweck die vorgegebene Angabe "Das Leasingobjekt ist für unsere gewerbliche/selbstständige Tätigkeit bestimmt, die wir seit (individuell eingefügt:) ... ausüben" enthält, und der Leasingnehmer unter Beifügung seines Firmenstempels unterschreibt, ist auch im Falle eines Rechtsgeschäfts, das sowohl zu gewerblichen als auch zu privaten Zwecken geschlossen werden kann, im Zweifel von einem Unternehmergeschäft auszugehen.*)
3. Ein Unternehmer, der durch sein Auftreten bei Vertragsabschluss den Rechtsschein unternehmerischen Handelns erweckt, aber in Wirklichkeit zu privaten Zwecken tätig wird, kann sich nicht auf seine Verbrauchereigenschaft berufen.*)
VolltextIBRRS 2017, 1823
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.07.2016 - 24 U 17/16
Die Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes in einem vor Vertragsschluss herausgegebenen Exposé begründet in aller Regel keine - die Berufung auf einen Haftungsausschluss hindernde - Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB, wenn sie in dem notariell beurkundeten Kaufvertrag keinen Niederschlag findet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 06.11.2015 - V ZR 78/14, Rz. 9, 15 = IBRRS 2016, 0244 = IMRRS 2016, 0141). Für Mängel haftet der Verkäufer daher in einem solchen Fall nur dann, wenn er sie arglistig verschwiegen hat.*)
VolltextIBRRS 2017, 1619
LG Berlin, Urteil vom 07.12.2016 - 35 O 251/16
Ein Tierhalter kann auf Unterlassung und Kostenersatz in Anspruch genommen werden, wenn er seine Hunde trotz Verbotsschildern auf fremden Grundstücken frei laufen lässt und diese dort Kothaufen hinterlassen.
VolltextIBRRS 2017, 1496
OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.03.2017 - 4 U 154/15
1. Hat der Verpächter Unterlagen (hier: negative Gefährdungseinschätzung) unter Verschluss gehalten, obwohl offensichtlich war, dass der Pächter in Kenntnis des Gefährdungspotenzials des Geländes den Pachtvertrag nicht oder so nicht abgeschlossen hätte, liegt eine arglistige Täuschung vor.
2. Der Pächter kann den Vertrag wirksam anfechten, wenn er das Gelände nur aufgrund der übergebenen positiven Gefährdungseinschätzung gepachtet hat.
VolltextIBRRS 2017, 0275
BGH, Urteil vom 15.12.2016 - IX ZR 58/16
Die Wiederaufnahme abgebrochener Verhandlungen führt nicht zu einer
auf den Beginn der Verhandlungen rückwirkenden Hemmung der
Verjährung.*)
VolltextIBRRS 2017, 1248
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.03.2017 - 12 ME 173/16
1. Wie im Zivilrecht setzt eine wirksame Stellvertretung im öffentlichen Recht grundsätzlich voraus, dass nicht nur eine Bevollmächtigung besteht, sondern auch erkennbar ist, dass die Erklärung im Namen des Vertretenen abgegeben wird.*)
2. Hat sich eine Umweltvereinigung im förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (hier: für Windenergieanlagen) nicht beteiligt, ist ein Antrag auf Rechtsschutz unzulässig. Sie kann sich nicht darauf berufen, dass Mitglieder der Umweltorganisation während des Genehmigungsverfahrens jeweils im eigenen Namen Einwendungen vorgebracht haben.
3. Nicht jedes Tätigwerden für einen anderen, das sich auch auf Unterstützung, Information und Vorbereitung beschränken kann, schließt eine Vertretung ein.
VolltextIBRRS 2017, 1100
LG Hamburg, Urteil vom 27.09.2016 - 307 O 347/14
1. Vereinbaren Nachbarn, dass über einen installierten Baustromkasten mit Zwischenstromzähler Energie zur Verfügung gestellt wird, wurde ein Kaufvertrag geschlossen.
2. Der bezogene Baustrom ist zu den Konditionen zu vergüten, die dem liefernden Nachbarn in Rechnung gestellt werden.
3. Kann der genaue Stromverbrauch wegen eines Defekts des Baustromzählers nicht rekonstruiert werden, kann der Stromverbrauch geschätzt werden.
VolltextIBRRS 2017, 1102
LG Köln, Urteil vom 09.06.2016 - 6 S 119/15
1. Soll ein Neukundenrabatt nur für Privatkunden, nicht aber für gewerbliche Kunden gelten, muss diese Einschränkung vereinbart werden.
2. Will sich der Stromlieferant dahingehend auf seine AGB berufen, muss er darlegen und beweisen, dass die von ihm behauptete AGB-Klausel wirksam in den Vertrag eingebzogen wurde.
3. Bei einem AGB-Dokument in einer veränderbaren Textfassung, das keinen Stand ausweist, jegliche Form von Briefkopf oder Logo des Unternehmens vermissen lässt und darüber hinaus auch nicht die für AGB übliche mehrspaltige Formatierung bei kleinerer Schriftgröße zeigt, spricht vieles dafür, dass es nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurde.
VolltextIBRRS 2016, 3422
BGH, Urteil vom 09.11.2016 - VIII ZR 246/15
Senkt der Gasgrundversorger den zu Vertragsbeginn vereinbarten Arbeitspreis, ist er in ergänzender Auslegung des Grundversorgungsvertrags zu einer nachfolgenden Preiserhöhung nur unter der Voraussetzung berechtigt, dass die Preiserhöhung auf die Steigerung der ihm zur Last fallenden Bezugskosten zurückzuführen ist, wobei Kostensenkungen in anderen Bereichen zu berücksichtigen sind (Bestätigung von BGH, Urteile vom 28.10.2015 - VIII ZR 158/11, BGHZ 207, 209 Rn. 71, 80, 84 und VIII ZR 13/12; vom 09.12.2015 - VIII ZR 208/12; vom 06.04.2016 - VIII ZR 71/10).*)
VolltextIBRRS 2016, 3410
BGH, Urteil vom 07.07.2016 - I ZR 68/15
1. Eine Makler-Provisionsabrede kann stillschweigend durch schlüssiges Verhalten getroffen werden. Wird in Kenntnis eines Exposés, das ein Provisionsverlangen enthält, ein Besichtigungstermin vereinbart, kommt ein wirksamer Maklervertrag zustande.
2. Wird ein Maklervertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien - also insbesondere durch Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste - abgeschlossen, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag, für den das Verbraucherwiderrufsrecht gilt.
3. Wurde ein Maklervertrag fristgerecht wirksam widerrufen, besteht keine Pflicht zur Provisionszahlung.
VolltextIBRRS 2017, 0358
BGH, Urteil vom 10.11.2016 - III ZR 235/15
1. Ein geschädigter Darlehensgeber muss sich gegenüber einem ihm aus § 826 BGB haftenden Schädiger das schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter bei der Kreditprüfung zurechnen lassen, wenn der Schädiger zum Zeitpunkt des Mitverschuldens die Schadensentwicklung auf den Weg gebracht hat, der Schaden mithin bereits ursächlich gesetzt war. In einem solchen Fall ist eine im Rahmen von § 254 Abs. 2 Satz 2, § 278 BGB erforderliche Sonderverbindung zwischen Schädiger und Geschädigtem gegeben (Bestätigung von BGH, Urteile vom 12.11.1991 - VI ZR 7/91, BGHZ 116, 60; vom 01.03.1988 - VI ZR 190/87, BGHZ 103, 388 und vom 28.04.1952 - III ZR 118/51, BGHZ 5, 378).*)
2. Bei sittenwidriger Schädigung und direktem Schädigungsvorsatz kommt die anspruchsmindernde Berücksichtigung eines fahrlässigen Verhaltens des Geschädigten gem. § 254 BGB nicht in Betracht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9.10.1991 - VIII ZR 19/91, NJW 1992, 310).*)
3. Handeln die Schädiger als Mittäter oder Gehilfen, sind im Rahmen der Prüfung eines Mitverschuldens des Geschädigten gem. § 254 BGB ihre Verursachungs- und Schuldbeiträge in einer Gesamtschau dem Beitrag des Geschädigten gegenüberzustellen (Fortführung von BGH, Urteil vom 16.06.1959 - VI ZR 95/58, BGHZ 30, 203).*)
VolltextIBRRS 2017, 0939
LG Stuttgart, Urteil vom 24.02.2017 - 12 O 202/16
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2017, 0814
AG Dortmund, Urteil vom 21.02.2017 - 425 C 9322/16
1. Ein günstiges Angebot in einem Internetshop (Hier: elektrische Vollkassettenmarkisen) nutzen zu wollen, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden und auch nicht treuwidrig.
2. Muss für den Käufer aber offensichtlich sein, dass es sich bei der Preisgestaltung nur um einen Fehler handeln kann, weil der Preis im Vergleich zur Herstellerpreisempfehlung 98% günstiger ist, handelt der Käufer treuwidrig, wenn er dies auch noch durch Bestellung mehrerer Exemplare für Freunde ausnutzt.
3. Da ein Festhalten am Vertrag unbillig und rechtsmissbräuchlich wäre, ist der Händler nach Treu und Glaube nicht zur Lieferung der Ware verpflichtet.
VolltextIBRRS 2017, 0787
OLG Stuttgart, Urteil vom 07.02.2017 - 6 U 40/16
1. Mit Kenntnis des Darlehensnehmers von seinem Widerrufsrechts verändert sich die Sachlage mit Blick auf das zulässige Verhalten: Während die vertragstreue Bedienung der Darlehen vor diesem Zeitpunkt unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als neutral erscheint, stellt es sich als widersprüchliches Verhalten dar, wenn ein Darlehensnehmer trotz der eigenen Annahme, er könne die auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärungen widerrufen und sich so von den Verträgen ohne Nachteile lösen, zunächst weiter leistet, um dann doch den Widerruf zu erklären und die Rückabwicklung der Verträge zu verlangen.
2. Die Ausübung eines möglichen Widerrufsrechts ist dann rechtsmissbräuchlich und daher unbeachtlich.
VolltextIBRRS 2017, 0769
BGH, Urteil vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15
1. Die Wendung in einem Verbraucherdarlehensvertrag, die Widerrufsfrist beginne "nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten hat", informiert für sich klar und verständlich über den Beginn der Widerrufsfrist.*)
2. Erläutert der Darlehensgeber den Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB mittels in Klammern gesetzter Beispiele für Pflichtangaben, informiert er den Darlehensnehmer klar und verständlich über die Voraussetzungen für das Anlaufen der Widerrufsfrist, wenn es sich bei den von ihm genannten Beispielen um auf den Vertragstyp anwendbare Pflichtangaben im Sinne des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche handelt.*)
3. Zu den Voraussetzungen einer vertraglichen Erweiterung der Bedingungen für das Anlaufen der Widerrufsfrist.*)
VolltextIBRRS 2017, 0766
BGH, Beschluss vom 18.01.2017 - XII ZB 118/16
1. Neben den Zinsen sind die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuziehen, ohne dass dies seine Befugnis zur Bildung eines zusätzlichen Altersvorsorgevermögens schmälert.*)
2. Der den Wohnvorteil dann noch übersteigende Tilgungsanteil ist als Vermögensbildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten im Rahmen der sekundären Altersvorsorge auf die Altersvorsorgequote von 5 % des Bruttoeinkommens des Elternunterhaltspflichtigen anzurechnen.*)
VolltextIBRRS 2017, 0759
BGH, Urteil vom 25.01.2017 - VIII ZR 257/15
Zur Wahrung des in Art. 23 Abs. 1 Satz 3 a des revidierten Luganer Übereinkommens geregelten Schriftformerfordernisses bedarf es nicht notwendig einer Unterschrift aller Vertragsschließenden. Es genügt eine Niederlegung der Gerichtsstandsabrede in Textform, wenn sich aus den Gesamtumständen (Unterschrift nur des Käufers unter den bereits ausgehandelten und anschließend beiderseits zeitnah vollzogenen Vertrag) sich ergibt, dass es sich bei den zu dieser Einigung abgegebenen Willenserklärungen um einen von den Vertragsschließenden autorisierten Text handelt (Abgrenzung von BGH,16.01.2014 - IX ZR 194/13,IBRRS 2014, 0822; IMRRS 2014, 0389).*)
VolltextIBRRS 2017, 0707
OLG München, Beschluss vom 24.02.2014 - 8 U 5057/13
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2017, 0706
OLG München, Beschluss vom 01.04.2014 - 8 U 5057/13
1. Wird ein Auftrag für ein Immobilien-Wertgutachten erteilt, ohne dass für den Gutachter erkennbar ist, dass das Gutachten nicht dem Auftraggeber, sondern einem Dritten als Grundlage für die Entscheidung über den ins Auge gefassten Kauf dienen soll (hier: der Ehefrau), ist diese dritte Person nicht in die Schutzwirkung des Begutachtungsvertrags einbezogen und kann keinen Schadensersatz geltend machen.
2. Das Erfordernis der Erkennbarkeit des Dritteinbeziehungsinteresses dient nicht nur dazu, eine Vervielfältigung der Haftung des Schuldners zu verhindern, also eine Ausweitung auch auf nicht bestimmbare Dritte. Vielmehr besteht grundsätzlich auch ein berechtigtes Interesse des Schuldners daran zu wissen, wem gegenüber durch ein Geschäft eine vertragliche Haftung begründet wird.
3. Eine Immobilienwertauskunft führt nicht unmittelbar zu einem Schaden bei dem Dritten, vielmehr hat dieser selbständig Vermögensdispositionen getroffen. Entscheiden Eheleute aus steuerlichen Gründen, dass die Ehefrau die Immobilie erwirbt, sodass der Schaden bei der Ehefrau und nicht beim Ehemann eintritt, liegt deshalb keine typische Schadensverlagerung vor.
VolltextIBRRS 2017, 0670
OLG München, Urteil vom 10.05.2016 - 28 U 3432/15 Bau
1. Ein aufgrund eines vorläufigen Titels beigetriebener Geldbetrag hat keine Erfüllungswirkung, so dass die materiell-rechtliche Forderung noch besteht.
2. Zur Beantwortung der Frage, auf welche Forderungen des Auftragnehmers eine Zahlung des Auftraggebers anzurechnen ist, wenn dieser keine Tilgungsbestimmung getroffen hat.
VolltextIBRRS 2017, 0678
AG Lübeck, Urteil vom 03.02.2017 - 24 C 2626/16
1. Für Mietwagenkosten infolge eines Verkehrsunfalls, die ein wirtschaftlich denkender Mensch vernünftigerweise für erforderlich halten durfte, besteht ein Ersatzanspruch.
2. Die Angemessenheit von Mietwagenkosten lässt sich anhand der Schwacke-Liste bestimmen.
3. Hat der Geschädigte auch bei seinem eigenen Fahrzeug eine reduzierte Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung vereinbart und auch seine Ehefrau als weitere Fahrerin angemeldet, ist es ihm nicht zumutbar ein erhöhtes wirtschaftliches Risiko für den Mietwagen zu übernehmen oder die Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs allein auf ihn zu beschränken.
VolltextIBRRS 2017, 0682
OLG Brandenburg, Urteil vom 05.12.2016 - 1 U 5/16
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2017, 0654
BGH, Beschluss vom 14.12.2016 - XII ZB 207/15
Kindergeld ist im Sinne des Prozesskostenhilferechts auch nach der zum 1. Januar 2008 erfolgten Änderung des § 1612 b BGB grundsätzlich Einkommen des Beziehers, soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist (Anschluss an BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03, IBRRS 2006, 0139; IMRRS 2006, 0073).*)
VolltextIBRRS 2017, 0596
AG Frankfurt/Oder, Urteil vom 03.02.2017 - 22 C 666/16
1. Von einem Verbraucher, der von einer drastischen Erhöhung des Strompreises nichts mitbekommen hat und gegen die geringfügige Weitergabe hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben nichts einzuwenden hat, kann nicht erwartet werden, dass er in einem sechsseitigen Schreiben mit dem Titel "Drei gute Nachrichten auf einen Blick", die Stelle findet, an der von einem neuen Betrag des Grundpreises die Rede ist. In Anbetracht des Titels muss der Kunde damit nicht rechnen.
2. Eine Preiserhöhung ist unwirksam, wenn der Kunde die verschleierte Preiserhöhung des Stromgrundversorgers erst nach dem Abrechnungszeitraum mit Eingang der Abrechnung feststellen kann, das eingeräumte Kündigungsrecht für Preiserhöhungen zu diesem Zeitpunkt jedoch längst abgelaufen ist.
3. Lieferanten haben den Netzverbraucher auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Veränderung der Vertragsbedingungen zu unterrichten.
VolltextIBRRS 2017, 0590
BGH, Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 118/15
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2017, 0589
BGH, Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 117/15
1. Der Reiseveranstalter trägt das Risiko, den vereinbarten Reisepreis nicht zu erhalten, auch dann, wenn der Reiseerfolg durch Umstände vereitelt wird, die weder ihm noch dem Reisenden zugerechnet werden können.*)
2. Die Verletzung des Reisenden bei einem Verkehrsunfall während des Transfers vom Flughafen zum Hotel begründet einen Reisemangel, auch wenn den Reiseveranstalter kein Verschulden an dem Unfall trifft. Wird der Reisende hierdurch so schwer verletzt, dass er keine weiteren Reiseleistungen in Anspruch nehmen kann, verliert der Reiseveranstalter regelmäßig den gesamten Anspruch auf den Reisepreis.*)
VolltextIBRRS 2017, 0526
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.01.2017 - 10 U 91/15
Bei der elektronischen Steuerung einer Gepäckförderanlage eines Großflughafens handelt es sich um einen wesentlichen Gebäudebestandteil des Flughafens.*)
VolltextIBRRS 2017, 0408
AG Nördlingen, Urteil vom 13.01.2017 - 2 C 532/16
1. Ein von einem Dritten gegenüber dem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgegebener Antrag stellt einen Antrag gegenüber Anwesenden i. S. des § 147 Abs. 1 BGB dar.*)
2. Die von der WEG als Vertragspartnerin im Rahmen der nächsten Eigentümerversammlung beschlossene Annahme ist noch "sofort" i. S. von § 147 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn bei einer WEG mit nicht weniger als zehn Wohnungseigentümern kein Zeitraum von mehr als sechs Monaten vergangen ist und über den Antrag - mangels Komplexität oder Beratungsbedarf - nicht auch vorab in einem Umlaufbeschluss entschieden werden kann. Ein Umlaufbeschluss wäre jedenfalls dann möglich, wenn lediglich eine Abstimmung über eine bereits in einer vergangenen Eigentümerversammlung ausreichend beratene Frage herbeizuführen ist.*)
3. Stimmt die WEG einer Erhöhung der Hausmeistervergütung auf dessen Antrag zu, ist nach der Verkehrssitte weder eine ausdrückliche noch eine konkludente Annahmeerklärung zu erwarten, § 151 Satz 1 BGB.*)
VolltextIBRRS 2017, 0338
OLG München, Urteil vom 30.11.2016 - 3 U 2300/16
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2017, 0331
OLG München, Urteil vom 17.11.2016 - 23 U 1928/16
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2017, 0311
AG Saarbrücken, Urteil vom 26.07.2016 - 5 C 449/15
1. Ein Fitnessvertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren ist als Dauerschuldverhältnis außerordentlich kündbar. Eine vorzeitige Kündigung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Nutzer schwerwiegend erkrankt und gesundheitsbedingt nicht in der Lage ist, die Einrichtung zu nutzen.
2. Fitnessverträge werden im beiderseitigen Einvernehmen gerade deshalb geschlossen, um den Gesundheitszustand zu verbessern. Gesundheitliche Probleme bereits zu Beginn der Mitgliedschaft schließen eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen deshalb nicht aus.
3. Ein vorgelegtes Attest, das belegt, dass der Nutzer keinen Sport mehr betreiben könne, ist vom Fitnessstudio zu akzeptieren. Abzustellen ist auf die Umstände zum Zeitpunkt der Kündigung, nicht darauf, ob eine dauernde Sportunfähigkeit vorliege.
VolltextIBRRS 2017, 0293
OLG Koblenz, Urteil vom 15.12.2016 - 6 U 113/16
1. Es muss einem Käufer verdächtig vorkommen, wenn er von einem Verkäufer Baumaschinen neueren Baujahres (hier: Mobilbagger und Grabenwalze) mitten in der Hochsaison der Baubranche zu einem so geringen Einkaufspreis erwirbt, dass der Weiterverkaufspreis weit über der üblicherweise kalkulierten Spanne liegt.
2. Ist einem Baumaschinenhändler bekannt, dass Baufahrzeuge in erheblichem Umfang fremdfinanziert werden, darf er nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass ein Fahrzeug im Eigentum des Veräußerers steht, wenn es jüngeren Baujahres ist, als übliche Finanzierungsdauern lang sind. Er muss vielmehr davon ausgehen, dass es fremdfinanziert ist.
3. Dem Erwerber obliegt eine Erkundigungspflicht, wenn die Umstände den Verdacht nahelegen, dass es sich um einen Notverkauf handelt und der Verkäufer veräußert, obwohl er (noch) kein Eigentum an der Sache erworben hat.
4. Klärt der Käufer die verdächtigen Umstände nicht auf und kauft von einem Nichteigentümer, kann er selbst nicht Eigentümer der Baumaschine werden mit der Folge, dass er den Weiterverkaufserlös an den tatsächlichen Eigentümer herausgeben muss.
5. Anders als bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Zulassungsbescheinigung Teil II den Fahrzeugeigentümer oder dinglich Berechtigten vor Verfügungen Nichtberechtigter schützen soll, gibt es bei Baumaschinen keine Zulassungsbescheinigungen.
VolltextIBRRS 2016, 3224
BGH, Urteil vom 18.10.2016 - XI ZR 145/14
1. Die Kenntnis einer Bank von einem groben Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert einer von ihr finanzierten Immobilie ergibt sich nicht aus ihrer Kenntnis von der für die Immobilie erzielten Jahresnettomiete im Wege eines auf schlichter Vervielfältigung der Nettomiete mit einem frei gegriffenen Faktor beruhenden "vereinfachten Ertragswertverfahrens".*)
2. Die Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage gegen eine vollstreckbare Urkunde abweisenden Urteils steht der Begründetheit einer Klage des Schuldners entgegen, die auf Tatsachen gestützt ist, die schon zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung im Vollstreckungsabwehrprozess vorgelegen haben, und die im Ergebnis einer Vollstreckung aus diesem Titel zuwider liefe (im Anschluss an BGH, Urteil vom 30. Mai 1960·II ZR 207/58).*)
VolltextIBRRS 2017, 0306
OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2016 - 30 U 14/16
1. Die Beschränkung in einem (Formular-)Mietvertrag, dass der Mieter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten (Gegen-) Forderungen aufrechnen darf, ist wirksam und auch nicht dahingehend auszulegen, dass auch entscheidungsreife (Gegen-)Forderungen von der Beschränkung ausgenommen sind.*)
2. Die Entscheidungsreife der (Gegen-)Forderung kann aber dazu führen, dass die Berufung auf die Aufrechnungsbeschränkung im Einzelfall treuwidrig ist. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Mietforderung und die Aufrechnungsforderung in einem untrennbaren Zusammenhang stehen.*)
VolltextIBRRS 2017, 0162
LG Düsseldorf, Urteil vom 04.03.2015 - 23 S 218/13
1. Bei einem Mietvertrag mit besonderem sozialen Angebot ("Wohnen mit Service") unterhalb der Schwelle zum Betreuten Wohnen, kann zusätzlich zur Miete eine Servicegebühr erhoben werden.
2. Der Mietvertrag muss keine Beschreibung des angebotenen Services enthalten. Es genügt, wenn dem Mietinteressenten vor Vertragsabschluss der Inhalt der Servicegebühr näher erläutert und mit Beispielen belegt wurde und diesem so die individuellen Begleitumstände des Mietvertrages ersichtlich waren.
3. Aufzugskosten dürfen nach Wohnfläche umgelegt werden.
VolltextIBRRS 2017, 0171
OLG Hamburg, Urteil vom 15.11.2016 - 10 U 4/16
Die Unentgeltlichkeit einer Schenkung ist dann zu verneinen, wenn eine Vertragspartei die Zuwendung als Abgeltung einer Gegenleistung oder als Erfüllung einer Verbindlichkeit ansieht. Der Qualifizierung als Gegenleistung steht dabei nicht entgegen, wenn die Leistung des Zuwendungsempfängers nicht vermögensrechtlicher, sondern immaterieller Art ist. In diesem Fall liegt keine Schenkung vor, die notarielle Form ist nicht einzuhalten.
VolltextIBRRS 2017, 0226
LG Kleve, Urteil vom 19.01.2016 - 4 O 108/15
1. Der Vertrag über die Heimaufnahme ist kein Wohnraummietvertrag, sondern ein Dienstvertrag. Der vertragliche Schwerpunkt liegt wegen der überwiegend medizinischen und pflegerischen Betreuung regelmäßig darin, Pflege- und Betreuungsleistungen zu erbringen und nicht in der Überlassung von Wohnraum.
2. Verstößt ein Bewohner gegen die Persönlichkeitsrechte anderer Heimbewohner (hier: durch sexuelle Übergriffe), liegt darin auch eine Verletzung seiner vertraglichen Nebenpflichten aus dem Heimvertrag, mit der Folge, dass der Heimvertrag aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden kann.
VolltextIBRRS 2017, 0183
KG, Urteil vom 25.05.2016 - 21 U 174/14
1. Wer unternehmensbezogen kontrahiert, handelt im Zweifel im Namen des Unternehmensträgers. Das gilt aber nur, soweit sich aus dem Handeln des Vertreters eindeutig ein Bezug zum Unternehmen ergibt und zugleich aus den konkreten tatsächlichen Umstände nicht etwas anderes folgt.
2. Verbleiben Zweifel an der Unternehmensbezogenheit, ist ein Eigengeschäft des Vertreters anzunehmen.
VolltextIBRRS 2017, 0094
OLG Schleswig, Urteil vom 15.12.2016 - 11 U 119/15
Ein Vergleich kann wegen arglistiger Täuschung durch Unterlassen nur dann angefochten werden, wenn eine Aufklärungspflicht des Anfechtungsgegners bestand (hier verneint).
VolltextIBRRS 2017, 0023
BGH, Urteil vom 17.11.2016 - III ZR 139/14
Zu den Voraussetzungen der Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Vertrags.*)
VolltextIBRRS 2017, 0089
OLG München, Urteil vom 19.10.2016 - 3 U 644/16
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2017, 0058
BGH, Urteil vom 14.12.2016 - IV ZR 7/15
1. Ist ein Vertrag gemäß §§ 134, 139 BGB unwirksam, weil mit einer vertraglichen Regelung (hier: Rückdatierung) eine Steuerverkürzung beabsichtigt war, so steht § 817 Satz 2 BGB der Rückforderung einer erbrachten Leistung nur insoweit entgegen, wie diese Leistung dem Vertragspartner gerade als Gegenleistung für die steuerverkürzende Abrede zufließen sollte.*)
2. Die Erwägungen, die im Falle eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG zur umfassenden Versagung bereicherungsrechtlicher Rückforderungsansprüche führen, gelten insoweit nicht in gleicher Weise (Abgrenzung zu BGHZ 201, 1 = IBR 2014, 327, und BGHZ 206, 69 = IBR 2015, 405).*)
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IBRRS 2016, 3426BGH, Urteil vom 08.11.2016 - VI ZR 200/15
1. Der Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB entsteht bereits in dem Augenblick, in dem die mehreren Ersatzpflichtigen dem Geschädigten ersatzpflichtig werden, d.h. mit der Entstehung der Gesamtschuld im Außenverhältnis.)
2. Für den Beginn der Verjährung ist es nicht erforderlich, dass der Ausgleichsanspruch beziffert werden bzw. Gegenstand einer Leistungsklage sein kann.*)
3. Für die Beurteilung der Frage, wann der Ausgleichsanspruch eines zum Schadensersatz verpflichteten Gesamtschuldners gegen den anderen im Sinne des § 199 Abs. 1 BGB in Hinblick auf Schäden entstanden ist, die erst nach der Verwirklichung des haftungsbegründenden Tatbestands eingetreten sind, ist der Grundsatz der Schadenseinheit heranzuziehen.*)
VolltextIBRRS 2016, 3383
OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2016 - 6 U 51/15
1. Ein Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Kündigung (hier: eines Mietvertrags über ein Altenpflegeheim) setzt einen schlüssig vorgetragenen Schaden voraus.
2. Um eine eingetretene Vermögensminderung zu berechnen, muss zunächst dargestellt werden, wie sich die Vermögenslage bei ordnungsgemäßer Vertragsdurchführung dargestellt hätte und anschließend die Vermögenssituation dargestellt werden, wie sie sich aus der behaupteten Pflichtverletzung ergibt. Dabei sind sämtliche Vor- und Nachteile des nicht erfüllten Vertrages zu saldieren.
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