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Sachgebiet: Architekten und Ingenieure

2898 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 0039
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Muss Darlehensgeber bei Mängeln dennoch an den Handwerker zahlen?

BGH, Urteil vom 15.11.2012 - VII ZR 99/10

Zur ergänzenden Vertragsauslegung eines dreiseitigen Vertrages hinsichtlich eines Leistungsverweigerungsrechts des zur direkten Zahlung an den Handwerker verpflichteten Darlehensgebers (Brauerei) wegen Mängeln der an den Darlehensnehmer erbrachten Leistung.*)

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IBRRS 2013, 0024
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vermögensverfall: Löschung aus Entwurfsverfasserliste

VG Hannover, Entscheidung vom 31.10.2012 - 5 A 2820/12

1. Hat ein Entwurfsverfasser die eidesstattliche Versicherung abgegeben und wurde er im Schuldnerverzeichnis eingetragen, kann dies zu seiner Löschung aus der Liste der Entwurfverfasser mangels Zuverlässigkeit führen, es sei denn er kann ein ernsthaftes und erfolgversprechendes Bemühen um eine Sanierung der Vermögensverhältnisse nachweisen.

2. Ein Entwurfsverfasser kann aus der Liste gelöscht werden, auch wenn es seinen Vermögensverfall nicht verschuldet hat.

3. Zuverlässigkeitsanforderungen kann der Gesetzgeber aus Gründen der Gefahrenabwehr auch nachträglich erhöhen.

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IBRRS 2013, 0008
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt muss (auch) Fachplaner überwachen!

OLG Celle, Urteil vom 29.11.2012 - 5 U 70/12

1. Wird von den Verarbeitungsrichtlinien abgewichen, ist dafür das Einverständnis des Herstellers einzuholen und ggf. für die Abweichung vom geprüften System eine erneute Funktionsprüfung durchzuführen.

2. Schaltet der Bauherr wegen eines nach Abnahme entdeckten Mangels des Bauwerks einen Fachplaner ein, der die Mängelbeseitigung betreut, muss der bauüberwachende Architekt die vom Fachplaner geplanten Mängelbeseitigungsmaßnahmen überprüfen. Durch die Beauftragung des Fachplaners wird er nicht von der Haftung freigestellt.

3. Die fehlerhafte Planung des Fachplaners ist dem Bauherrn nicht als anspruchsminderndes Mitverschulden eines Erfüllungsgehilfen entgegenzuhalten.

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IBRRS 2013, 0004
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ingenieurbüro für Energieberatung: Freier Beruf?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.08.2012 - 3 W 99/12

Ein Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung und Energieberatung kann als GmbH und Co. KG betrieben und als solche im Handelsregister eingetragen werden.*)

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Online seit 2012

IBRRS 2012, 4759
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine HOAI-Preiskontrolle für Minderkostenprämie!

BGH, Urteil vom 22.11.2012 - VII ZR 200/10

Eine Vereinbarung zwischen den Parteien eines Architektenvertrages, wonach der Architekt eine Baukostengarantie übernimmt, während er bei Kostenunterschreitung die Minderkosten als Prämie erhält, unterliegt nicht der Preiskontrolle am Maßstab der HOAI.*)

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IBRRS 2012, 4694
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Zögerliche Brandschutzplanung: Bauherr kann kündigen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2010 - 22 U 143/09

1. Ein Architektenvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Vertragsverletzungen des Architekten von solchem Gewicht vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertrags für den Auftraggeber unzumutbar erscheinen lassen. Dabei sind an das Vorliegen eines vom Architekten zu vertreten wichtigen Grundes strenge Anforderungen zu stellen.

2. Ein wichtiger Grund zur Kündigung eines Architektenvertrags kann bestehen, wenn der Architekt eine Vertragsfrist aus von ihm zu vertretenen Gründen nicht eingehalten hat und wenn diese Vertragsverletzung von erheblichem Gewicht ist.

3. Planungsleistungen zur Wiederherstellung des Brandschutzes in einem Gebäudekomplex sind aus sich selbst heraus als dinglich anzusehen.

4. Das Kooperationsgebot gilt auch für die Parteien eines Architektenvertrags.

5. Die Ermächtigung des WEG-Verwalters zum Abschluss eines Architektenvertrags umfasst nicht automatisch auch die Ermächtigung zur Kündigung des abgeschlossenen Vertrags.

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IBRRS 2012, 4683
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauherr ist auf Vertragsstrafenvorbehalt hinzuweisen!

OLG Bremen, Urteil vom 06.12.2012 - 3 U 16/11

1. Ist dem Architekten bekannt, dass die Parteien des Bauvertrages eine Vertragsstrafenabrede getroffen haben oder hätte ihm dies bekannt sein müssen, gehört es zu seinen Beratungs- und Betreuungspflichten, durch nachdrückliche Hinweise an den Bauherrn sicherzustellen, dass bei einer förmlichen Abnahme der erforderliche Vertragsstrafenvorbehalt nicht versehentlich unterbleibt, es sei denn, der Auftraggeber besitzt selbst genügende Sachkenntnis oder ist sachkundig beraten.*)

2. Der Lauf der Verjährung für den Schadensersatzanspruch gegen den Architekten wegen unterlassenen Vorbehalts der Vertragsstrafe beginnt, wenn der Bauherr Kenntnis davon hat, dass der Architekt die Geltendmachung des Vertragsstrafenvorbehaltes unterlassen hat bzw. ohne grobe Fahrlässigkeit diese Kenntnis hätte erlangen müssen.*)

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IBRRS 2012, 4676
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Studie über die Auswirkungen einer Baumaßnahme ist Werkvertrag!

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.08.2011 - 12 U 125/08

1. Die Vereinbarung über eine zu erstellende Machbarkeitsstudie, in der die Auswirkungen einer geplanten Erweiterungs- und Baumaßnahme auf den Naturhaushalt erfasst, bewertet und auf ihre Realisierbarkeit im Vorfeld eines Raumordnungsverfahrens hin untersucht werden soll, ist als Werkvertrag zu qualifizieren.

2. Eine Machbarkeitsstudie ist einer Prüfung und Bewertung in gleichem Maße zugänglich wie vergleichbare Planungs- und Ausführungsarbeiten von Architekten oder Ingenieuren und damit ebenso abnahmefähig.

3. Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz vorhandener Mängel ab, ist eine vor der Abnahme zur Mängelbeseitigung gesetzte Frist quasi verbraucht. Der Auftraggeber kann deshalb nach Fristablauf wegen dieser Mängel nicht vom Vertrag zurücktreten.

4. Der Auftragnehmer ist auch nach Kündigung des Werkvertrags dazu berechtigt, die Mängel seiner erbrachten Leistung zu beseitigen. Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer daher grundsätzlich unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern. Unterlässt er dies, hat er trotz vorhandener Mängel den vollen Werklohn ohne Kürzungen zu zahlen.




IBRRS 2012, 4674
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Baustoffe - Haftet der Baustoffverkäufer für ungeeignete Luftkanalsteine?

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.12.2012 - 4 U 118/11

1. Die Vermörtelung von Luftkanalsteinen mit Fliesenkleber stellt keinen Sachmangel der Steine dar, sondern kann bei fehlender Eignung von Fliesenkleber als Mörtel einen Mangel des Unternehmerwerks begründen.

2. Erfüllt ein Luftkanalstein die Anforderungen an eine bestimmte Druckfestigkeit - hier: von mindestens 2,0 MN/m3 in einer Erdbebenzone - nicht, liegt kein Sachmangel vor, wenn der Kaufvertrag nicht mit dem Inhalt geschlossen wurde, dass der Stein in einer Erdbebenzone verwendet wird.

3. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gegen den Verkäufer von Baumaterial ist ausgeschlossen, wenn sich der Käufer die Kenntnis des bei Vertragsschluss handelnden Architekten von dem arglistig verschwiegenen Mangel und/oder dem Fehlen der zugesicherten Eigenschaft zurechnen lassen muss.

4. Wird ein Wohngebäude mit ungeeigneten Luftkanalsteinen errichtet und muss es aufgrund fehlender Standsicherheit abgerissen werden, stellt dies weder eine Verletzung des Grundstückseigentums noch des Gebäudes selbst dar.

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IBRRS 2012, 4660
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Planung der Wärmedämmung: Architekt oder Statiker?

OLG Hamm, Urteil vom 29.12.2010 - 12 U 42/09

1. Zu den Aufgaben eines Architekten gehört auch die Planung der Wärmedämmung. Die Planung der Wärmedämmung an tragenden Bauteilen obliegt hingegen dem Statiker.

2. Der Architekt wird mit der Beauftragung eines Statikers nicht insgesamt seiner Verantwortung für die Planung der Wärmedämmung an tragenden Bauteilen enthoben. Zwar darf er sich auf die Fachkenntnisse des Statikers verlassen. Allerdings wird von ihm dort eine Mitprüfung erwartet, wo der Architekt über entsprechende bautechnische Fachkenntnisse verfügen muss.

3. Die Wärmedämmung von Stahlbetonteilen fällt in den Wissensbereich eines Architekten.

4. Ist die Bauleistung aufgrund eines Planungsmangels nicht funktionstauglich, sind die für die Beseitigung des Baumangels erforderlichen Kosten in der Regel nicht unverhältnismäßig.

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IBRRS 2012, 4627
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann ist Architekt an Schlussrechnung gebunden?

OLG München, Beschluss vom 29.06.2012 - 9 U 1410/12 Bau

1. Auch Architekten und Ingenieure sind grundsätzlich nicht an ihre Schlussrechnung gebunden. Insbesondere liegt in der Erteilung einer Schlussrechnung kein Verzicht auf weitergehende Forderungen.

2. Eine Bindungswirkung tritt jedoch ein, wenn sich die Änderung einer erteilten Schlussrechnung als unzulässige Rechtsausübung darstellt.

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IBRRS 2012, 4626
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bindungswirkung der Schlussrechnung?

OLG München, Beschluss vom 30.05.2012 - 9 U 1410/12 Bau

1. Auch Architekten und Ingenieure sind grundsätzlich nicht an ihre Schlussrechnung gebunden. Insbesondere liegt in der Erteilung einer Schlussrechnung kein Verzicht auf weitergehende Forderungen.

2. Eine Bindungswirkung tritt jedoch ein, wenn sich die Änderung einer erteilten Schlussrechnung als unzulässige Rechtsausübung darstellt.

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IBRRS 2012, 4547
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Einwand gegen Verwertung: Trotzdem kein Vertrag!

OLG Nürnberg, Urteil vom 22.09.2011 - 13 U 613/11

1. Der Grundsatz, dass von einem Vertragsschluss ausgegangen werden kann, wenn der Architekt oder Ingenieur bestimmte Leistungen erbringt und der Auftraggeber diese entgegennimmt und verwertet, findet keine Anwendung, wenn der Bauwillige zu erkennen gibt, dass er sich nicht vertraglich binden will.

2. In dem Umstand, dass der Bauwillige keine Einwände gegen die Verwendung von Plänen im Verfahren über die Aufstellung eines Bebauungsplans hat, liegt keine Erklärung dahingehend, dass die Leistungen des Architekten oder Ingenieurs vergütet werden.

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IBRRS 2012, 4507
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auftrag "für kleines Geld": Trotzdem volle Haftung!

OLG Naumburg, Urteil vom 27.05.2011 - 5 U 1/11

1. Ein Architekt, der mit der Rohbaumassenermittlung beauftragt wird, darf die Mengen nicht nur überschlägig ermitteln. Das gilt auch dann, wenn er die Mengenermittlung für ein Millionenprojekt vornimmt, hierfür aber nur 3.500 Euro Honorar erhält.

2. Gegenüber einem Schadensersatzanspruch wegen eines Planungsmangels kann ein selbstständiger Architekt nicht einwenden, dass der Auftraggeber das in keinem Verhältnis zum Honorar stehende Kalkulationsrisiko in unzulässiger Weise auf ihn abgewälzt habe.

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IBRRS 2012, 4502
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Farbgestaltung urheberrechtlich geschützt?

LG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2012 - 12 O 426/11

1. Urheberrechtlich geschützt sind nur solche Werke, die eine persönliche Schöpfung des Urhebers darstellen, die einen geistigen Gehalt aufweisen und die eine wahrnehmbare Formgestaltung gefunden haben. Zudem muss in der Gestaltung die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommen.

2. Bei geschützten Gebäuden - hier: einem Schloss - bezieht sich der Urheberrechtsschutz in der Regel auf die Grundstruktur des Baukörpers und auf die Fassadengestaltung. Im Inneren des Gebäudes genießen häufig nur der Eingangsbereich oder das Treppenhaus Urheberrechtsschutz. Der Urheber von Werken der Baukunst kann sich bei Eingriffen in den geschützten Bereichen auf das Urheberrecht stützen, nicht aber auf die Einrichtungen von nicht geschützten Innenräumen des Gebäudes Einfluss nehmen.

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IBRRS 2012, 4489
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Planungsmängel: Auch Preissteigerung ist zu ersetzen!

OLG Hamm, Urteil vom 05.11.2012 - 17 U 162/11

1. Der Auftraggeber kann grundsätzlich nur den tatsächlich feststehenden Mindestbetrag der Mängelbeseitigungskosten als Schadensersatz verlangen.

2. Liegt zwischen der Begutachtung der Mängel und dem Zeitpunkt der Entscheidung über den Rechtsstreit ein Zeitraum von 10 Jahren, ist bei der Bemessung des Schadensersatzes die zwischenzeitlich eingetretene Preissteigerung zu berücksichtigen.

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IBRRS 2012, 4475
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nach Kündigung ist abzurechnen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.11.2012 - 4 U 83/08

1. Aus dem vorläufigen Charakter von Voraus- oder Abschlagszahlungen folgt eine vertragliche Verpflichtung des Architekten, gegenüber dem Auftraggeber nach Abnahme oder Beendigung des Vertrags in einer endgültigen Rechnung abzurechnen. Ergibt diese Abrechnung einen Überschuss zugunsten des Auftraggebers, hat dieser einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung.

2. Erstellt der Architekt keine Abrechnung, kann der Auftraggeber eine eigene Abrechnung erstellen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.

3. Hat der Auftraggeber seinen Darlegungsanforderungen für einen Anspruch auf Rückzahlung einer Überzahlung genügt, muss der Architekt darlegen und beweisen, dass er berechtigt ist, die Abschlags- oder Vorauszahlungen zu behalten.

4. Mängel der Leistungen des Architekten können den Honoraranspruch nur dann vollständig entfallen lassen, wenn die erbrachten Leistungen derart mangelhaft sind, dass sie sich als gänzlich unbrauchbar darstellen.

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IBRRS 2012, 4447
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Akquise endet mit Leistungsphase 2!

OLG Dresden, Urteil vom 16.02.2011 - 1 U 261/10

1. Die Grenze zwischen Akquisition und Vertrag ist spätestens mit der Erbringung von Leistungen, die der Leistungsphase 2 der HOAI zuzuordnen sind, überschritten.

2. Raumbildende Ausbauten bilden das Gegenstück zu Umgestaltungen eines Objekts. Sie können im Zusammenhang mit einem Neubau vorkommen, ferner im Zusammenhang mit Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten und Modernisierungen stehen. Da die Raumaufteilung eines Gebäudes normalerweise mit seiner Herstellung geplant und durchgeführt wird und die Veränderung der Raumaufteilung zumeist als Umbau anzusehen ist, fallen unter den Begriff der "Erstellung von Innenräumen" nur die verhältnismäßig seltenen Fälle, in denen innerhalb eines vorhandenen Raums ein weiterer Innenraum geschaffen wird.

3. Der Honoraranspruch des Architekten wird fällig, wenn dieser seine Leistungen vertragsgemäß erbracht hat und eine prüffähige Honorarschlussrechnung vorlegt. Die Abnahme der Leistung ist dagegen keine Fälligkeitsvoraussetzung.




IBRRS 2012, 4425
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Eintragung in Architektenliste trotz Überschuldung?

OVG Sachsen, Urteil vom 18.09.2012 - 4 A 855/11

Die Annahme einer Unzuverlässigkeit eines Architekten kann nur auf Tatsachen gestützt werden, die in einem konkreten Bezug zu einer Tätigkeit als Architekt stehen. Solche Umstände sind etwa prekäre finanzielle Verhältnisse infolge Überschuldung, Falschangaben bzgl. früherer strafrechtlicher Verurteilungen oder unzutreffende Angabe einer berufsbezogenen Qualifikation.

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IBRRS 2012, 4406
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Anrechenbare Kosten: Wie muss Bauherr Auskunft geben?

OLG München, Urteil vom 07.08.2012 - 9 U 2829/11 Bau

1. Der Architekt hat keinen Anspruch gegen den Bauherrn auf Einsicht in dessen Baukostenzusammenstellungen.*)

2. Es steht vielmehr im Ermessen des Bauherrn, wie er seiner Auskunftspflicht zu den anrechenbaren Kosten gegenüber dem Architekten nachkommen will.*)

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IBRRS 2012, 4357
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Urheberrecht - Grenzen der Übertragung von Nutzungsrechten in AGB?

OLG Rostock, Urteil vom 09.05.2012 - 2 U 18/11

1. Die in § 31 Abs. 5 UrhG zum Ausdruck kommende Zweckübertragungslehre ist ein gesetzliches Leitbild im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Sie kann deshalb unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls taugliche Grundlage einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle sein (Anschluss an OLG Hamburg in GRUR-RR 2011, 293 ff.).*)

2. Wenn sich der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem so weitgehenden Umfang Nutzungsrechte einräumen lässt, dass der Urheber von allen künftigen Verwendungen bzw. Weiterübertragungen von Nutzungsrechten in jeder Hinsicht ausgeschlossen ist, kann ein Gestaltungsmissbrauch vorliegen, der im Rahmen der AGB-Kontrolle zu beanstanden ist.*)

3. Eine formularmäßige Abbedingung der in §§ 34, 35 UrhG geregelten Zustimmungserfordernisse für die weitere Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten zugunsten des Verwenders von Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt - vorbehaltlich der Umstände des Einzelfalls - nicht ohne weiteres zu einer unangemessenen Benachteiligung des Urhebers.*)

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IBRRS 2012, 4310
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ausnahmen vom urheberrechtlichen Änderungsverbot?

OLG Dresden, Urteil vom 13.11.2012 - 11 U 853/12

1. Ein Bauwerk oder ein Teil eines Bauwerks ist urheberrechtlich geschützt, wenn es aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragt, sich also vom durchschnittlichen Schaffen eines Architekten abhebt und nicht in Routinearbeit erschöpft.

2. Nach dem urheberrechtlichen Änderungsverbot hat der Urheber grundsätzlich ein Recht darauf, dass das von ihm geschaffene Werk der Mit- und Nachwelt in seiner unveränderten individuellen Gestaltung zugänglich gemacht wird. Dieses Änderungsverbot führt jedoch nicht zu einer Veränderungssperre, wenn es sich um ein Bauwerk handelt, das auch Gebrauchszwecken dient.

3. Das urheberrechtliche Erhaltungsinteresse des Architekten wird durch die Sachherrschaft des Eigentümers begrenzt. Der sich aus dem Zusammentreffen der Urheber- und Eigentümerbelange ergebende Konflikt ist dabei auch bei Bauwerken durch eine Abwägung der jeweils betroffenen Interessen zu lösen. Bei dieser Interessenabwägung ist allein maßgeblich, ob dem Architekten die geplanten Änderungen zuzumuten sind. Planungsalternativen, die für den Architekten gegebenenfalls weniger einschneidende Folgen haben könnten, bleiben außer Betracht.

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IBRRS 2012, 4202
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Abgrenzung Gebäude/Ingenieurbauwerk

OLG Bamberg, Beschluss vom 21.10.2002 - 1 U 73/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 4201
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Abgrenzung Gebäude/Ingenieurbauwerk

OLG Bamberg, Beschluss vom 12.08.2002 - 1 U 73/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 4200
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wiedereintrag in die Architektenliste: Voraussetzung?

OVG Sachsen, Beschluss vom 29.08.2012 - 4 A 158/12

1. Ein Grund für die Löschung eines Architekten aus der Architektenliste ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und dessen Einstellung mangels Masse. Offen bleibt jedoch, ob die Löschung einer Eintragung in der Architektenliste ausnahmsweise dann unverhältnismäßig ist, wenn im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung sämtliche Voraussetzungen einer erneuten Eintragung offensichtlich vorliegen.

2. Vom Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen in Gestalt geordneter Vermögensverhältnisse kann keine Rede sein, wenn der Architekt auf "hohe Wahrscheinlichkeit" zukünftiger Einnahmen hinweist, ohne konkrete Angaben über Höhe und zeitlichen Rahmen zu geben.

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IBRRS 2012, 4199
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann wird die ungeprüfte Schlussrechnungsforderung fällig?

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.03.2012 - 5 U 116/10

1. Weigert sich der Auftraggeber nach Ablauf der zweimonatigen Prüffrist des § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B, die Schlussrechnungsforderung zu bezahlen, ohne zuvor Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der Schlussrechnung erhoben zu haben, tritt Fälligkeit ein.

2. Die Vorschriften der HOAI sind grundsätzlich nicht auf solche Architekten- oder Ingenieurleistungen anwendbar, die der Unternehmer neben oder zusammen mit Bauleistungen zu erbringen hat.

3. Eine Vereinbarung über die Abtretung einer Werklohnforderung ist hinreichend bestimmt, wenn die Forderung nach Gegenstand und Umfang genügend bestimmbar ist, wobei zur Ausräumung von Zweifeln auch auf Umstände außerhalb der Abtretungsvereinbarung zurückgegriffen werden darf.

4. Die Abtretung ist auch dann wirksam, wenn die Feststellung der abgetretenen Forderungen erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand erfordert, solange die abgetretenen Forderungen aus den Geschäftsunterlagen zweifelsfrei ersichtlich sind.

5. Umstände, die zur Begründung einer abgetretenen Forderung geführt haben, kann der Abtretungsempfänger nicht mit Nichtwissen bestreiten.

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IBRRS 2012, 4173
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vorentwürfe und Bauvoranfrage noch Akquisition?

LG Hannover, Urteil vom 07.11.2012 - 14 O 11/12

1. Dass ein Architekt Vorentwürfe fertigt, eine Bauvoranfrage stellt, Verhandlungen mit Behörden führt und einen Bauantrag gefertigt hat, reicht nicht ohne weiteres aus, um auf den Abschluss eines Architektenvertrags zu schließen.

2. Wird eine an den vertraglichen Voraussetzungen orientierte schlüssige Abrechnung nicht vorgelegt (auch nicht nach Erteilung eines richterlichen Hinweises), ist die Forderung des Architekten endgültig - und nicht lediglich als "zur Zeit unbegründet" - abzuweisen.




IBRRS 2012, 4153
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wie ist Stundenhonorar prüfbar abzurechnen?

AG Kassel, Urteil vom 09.10.2012 - 435 C 6301/11

1. Vereinbaren die Parteien eines Architektenvertrags über die Begutachtung von diversen gebrauchten Immobilien die Honorierung des Architekten auf Stundenbasis, ist die Architektenrechnung prüffähig, wenn sie den Stundensatz sowie die Anzahl der aufgewendeten Stunden enthält und der Architekt hinreichend klar und einlassungsfähig beschreibt, für welches Objekt er welche Aktivitäten entfaltet hat.

2. Eine Honorarvereinbarung ist nicht wegen Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI unwirksam, wenn sich der Auftragsgegenstand schwerpunktmäßig mit Fragestellungen beschäftigt, die nicht Gegenstand der Leistungsbilder des § 3 Abs. 4 HOAI sind.

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IBRRS 2012, 4020
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Chemisch belastete Fliesen: Was muss Planer beachten?

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.09.2012 - 5 U 577/12

1. Muss die Verfliesung einer Industriehalle einer speziellen chemischen Belastung dauerhaft standhalten, darf der planende Architekt sich nicht darauf beschränken, die Chemikalienliste an die vermeintlich hinreichend erfahrenen Handwerker weiterzuleiten. Der Architekt muss durch Nachfrage beim Hersteller der Fliesen, beim Produzent des Fliesenklebers und vor allem beim Fabrikant des Fugenmörtels sicherstellen, dass alle drei Komponenten einzeln, insbesondere aber in Kombination miteinander den speziellen Anforderungen des Objekts dauerhaft genügen.

2. Vertrauen in die Fachkompetenz eines Handwerkers kann den Architekt allenfalls bei ganz einfachen Aufgaben entlasten, deren Bewältigung ohne weiteres erwartet werden darf (hier verneint).

3. Behaupten Architekt und Bauhandwerker nach einer Beweiserhebung, die an allen vom Sachverständigen geöffneten Bauteilen Mängel zutage gefördert hat, im Übrigen sei die Werkleistung fehlerfrei, kann das Gericht seine Überzeugung von der umfassenden Mangelhaftigkeit darauf stützen, dass Architekt und Handwerker im Ortstermin versäumt haben, dem gerichtlichen Sachverständigen die vermeintlich fehlerfreien Bereiche für eine entsprechende Nachprüfung zu zeigen.




IBRRS 2012, 3959
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Überzahlung: Wann verjährt Rückforderungsanspruch?

BGH, Urteil vom 11.10.2012 - VII ZR 10/11

Dem im Honorarrecht für Architekten unerfahrenen Auftraggeber, der nach Stundenaufwand abgerechnetes und gezahltes Architektenhonorar teilweise zurückverlangt, weil die zugrunde liegende Zeithonorarvereinbarung wegen Höchstsatzüberschreitung unwirksam ist, kann grob fahrlässige Unkenntnis der den Rückforderungsanspruch begründenden Tatsachen nicht angelastet werden, wenn er bei Bezahlung der Zeithonorarrechnungen keine Ermittlungen zur zulässigen Höhe des Honorars anstellt, weil er keine konkreten Hinweise dafür hatte, dass das abgerechnete Honorar das nach der HOAI zulässige Honorar überschreitet.*)

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IBRRS 2012, 3913
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Übernahme der Planung: Haftung für Fehler in den Entwurfsplänen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.03.2010 - 14 U 31/04

1. Zu den Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers gehört es insbesondere, dem Unternehmer zuverlässige Pläne und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sind die überlassenen Pläne mangelhaft, muss der Auftraggeber sich ein Verschulden der von ihm beauftragten Planer als seiner Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen.

2. Übernimmt ein Unternehmer über die Werkleistung hinaus auch Planungsleistungen, ist er bei dieser Planung zu einer eigenverantwortlichen Prüfung verpflichtet und hat die ihm zur Verfügung gestellte (Entwurfs-)Planung zu überprüfen. Fehler der Entwurfsplanung muss sich der Auftraggeber als Mitverschulden aber auch dann entgegen halten lassen, wenn der Auftragnehmer diese Fehler bei pflichtgemäßer Überprüfung der Entwurfsplanung hätte feststellen können und auf sie hätte reagieren müssen.

3. Ein mit der Vor- und Entwurfsplanung beauftragter TGA-Planer muss in seiner Planung die Festlegungen treffen, die für eine änderungsfreie Weiterplanung notwendig sind. Hierzu gehören unter anderem sämtliche Angaben zu notwendigen Rohr- und Leitungsdurchführungen, um deren Berücksichtigung bei der weiteren Tragwerksplanung zu ermöglichen.




IBRRS 2012, 3882
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Errichtung einer Kälteanlage: Umfang der Prüf- und Hinweispflicht?

OLG Naumburg, Urteil vom 23.08.2012 - 2 U 133/11

1. Hat sich ein Unternehmen vertraglich zur Errichtung einer Kälteanlage verpflichtet, einschließlich der Information über die Spezifikation der elektrischen Anschlüsse nach den Anforderungen der Kältetechnik, so gehört ohne ausdrückliche Vereinbarung zum vertraglichen Leistungsumfang nicht die Überprüfung der Dimensionierung der elektrotechnischen Anlage vom Grundstücksanschluss bis zu den Anschlusspunkten der Kälteanlagen.*)

2. Ein Schadensersatzanspruch, der auf einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Mitteilung von Bedenken gegen die Leistungserbringung Dritter im Gewerk ELT gestützt wird, setzt den Nachweis der positiven Kenntnis des Mangels bzw. eines - dem gleich stehenden - Sichverschließens vor der sich aufdrängenden Erkenntnis voraus.*)

3. Ist bei der Planung der Neuerrichtung einer elektrotechnischen Anlage bereits bekannt, dass dem aktuellen Bauabschnitt 1 ein Bauabschnitt 2 folgen wird, bei dem weitere Kälteanlagen angeschlossen werden, dann ist bei der Dimensionierung der Kabeltrassen das Anforderungsprofil der Gesamtanlage zugrunde zu legen.*)

4. Es entlastet den Planer einer elektrotechnischen Anlage bei einer Unterdimensionierung der Kabelquerschnitte mangels Berücksichtigung von Reduktionsfaktoren nicht, dass ihm Kabellisten des Errichters der Kälteanlagen nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegen haben sollen.*)




IBRRS 2012, 3856
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Einräumung von Nutzungsrechten: Klausel unwirksam?

BGH, Urteil vom 31.05.2012 - I ZR 73/10

1. Die Anwendung des Schutzgedankens des § 31 Abs. 5 UrhG, wonach der Urheber möglichst weitgehend an den wirtschaftlichen Früchten der Verwertung seines Werkes zu beteiligen ist, kommt als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht in Betracht (Bestätigung von BGH, GRUR 1984, 45 - Honorarbedingungen Sendevertrag).*)

2. Formularmäßige Abreden, die die für die vertragliche Hauptleistung zu erbringende Vergütung unmittelbar bestimmen, sind von der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB ausgenommen, da die Vertragsparteien nach dem im bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit Leistung und Gegenleistung grundsätzlich frei regeln können. Daran hat die Einführung des § 11 Satz 2 UrhG nichts geändert, wonach das Urheberrecht auch der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werks dient.*)

3. Allein der Umstand, dass in einer formularmäßigen Klausel die Einräumung weitreichender Nutzungsrechte pauschal abgegolten wird, lässt nicht den Schluss zu, dass diese Vergütung den Urheber unangemessen benachteiligt. Im Rahmen der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB lässt sich ohne Kenntnis der vereinbarten Vergütung und der Honorarpraxis keine Aussage über eine etwaige Unangemessenheit der Vergütung treffen.*)

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IBRRS 2012, 3679
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auch Betrug durch Architekten unterfällt Ausschlussklausel!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.10.2012 - 12 U 99/12

Die Ausschlussklausel für Neubauvorhaben in Rechtschutzversicherungen (ARB 2002 § 3 Abs. 1 b) bb)) findet auch auf deliktische Ansprüche des Bauherrn gegen den Architekten wegen Betrugs Anwendung.

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IBRRS 2012, 3632
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
FH-Bachelor: Keine Eintragung in Architektenliste!

VG Koblenz, Urteil vom 03.09.2012 - 3 K 192/12

Ein Absolvent des Bachelor-Studiengangs Architektur an einer Fachhochschule hat keinen Anspruch auf Eintragung in die Architektenliste, wenn Voraussetzung hierfür der erfolgreiche Abschluss eines Diplomstudiengangs ist.

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IBRRS 2012, 3614
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kündigung aus wichtigem Grund?

LG Osnabrück, Urteil vom 21.05.2012 - 1 O 2894/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3610
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kündigung aus wichtigem Grund erst nach Abmahnung!

OLG Oldenburg, Urteil vom 06.09.2012 - 8 U 96/12

1. Auch nach der Schuldrechtsreform kann ein Architektenvertrag aus wichtigem Grund bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung des Architekten gekündigt werden. Voraussetzung ist eine vorhergehende eindeutige Abmahnung.

2. Vereinbaren die Parteien eines Planervertrags "Auftragsvolumen: Leistungsphasen 1 - 8 (97%)", bedarf es für eine schlüssige Honorarklage nicht einer weiteren Darlegung der vom Planer geschuldeten Leistungen.

3. Wird die Anlage 11 zu § 33 HOAI als vertragliche Leistung des Architekten vereinbart, reicht es im Honorarprozess für ein erhebliches Bestreiten des Auftraggebers nicht aus, alle möglichen Leistungen der Anlage 11 aufzuzählen, die der Architekt nicht erbracht haben soll. Der Leistungskatalog der Anlage 11 ist derart umfassend, dass nahezu bei keinem Bauvorhaben alle Leistungen zu erbringen sind.

4. Rechnet der Auftraggeber eines Architektenvertrags gegen die Honorarforderung mit Schadensersatzansprüchen auf, kommt in der Regel der Erlass eines Vorbehaltsurteils nicht in Betracht. Ein Vorbehaltsurteil ist ausnahmsweise zulässig, wenn es den Auftraggeber nicht unbillig belastet.




IBRRS 2012, 3584
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wirtschaftliche Problem: Nur halber Kammerbeitrag?

VG Magdeburg, Urteil vom 30.07.2012 - 3 A 231/11

Der Architekt, der bei der Kammer einen Antrag auf Erlass bzw. Halbierung des Beitrags stellt, hat im Rahmen der Härtefallprüfung eine Mitwirkungspflicht, Unterlagen fristgemäß vorzulegen, die das Verhältnis zu den Sozialleistungsträgern betreffen.*)

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IBRRS 2012, 3575
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nachfrist bei Planungs- und Überwachungsfehlern?

OLG München, Urteil vom 07.12.2010 - 13 U 4561/09

1. Die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Planungs- und Bauüberwachungsfehlern setzt keine Nachfristsetzung voraus, wenn sich die Mängel bereits in dem Bauwerk verkörpert haben und durch eine Nachbesserung der Planung oder Bauüberwachung nicht mehr ungeschehen gemacht werden können.

2. Ein Ingenieur darf die Leistungen seines Subplaners nicht blind übernehmen, sondern muss die ihm vorgelegten Berechnung nachprüfen bzw. nachprüfen lassen.

3. Der Auftraggeber muss sich im Rahmen der Mängelbeseitigung nicht auf abweichendes System einlassen, wenn eine der ursprünglichen Planung entsprechende Sanierung möglich ist.

4. Ein Abzug "neu für alt" kommt nicht in Betracht, wenn die geltend gemachten Planungs- und Überwachungsfehler von Anfang an bestritten werden und sich die Mängelbeseitigung dadurch verzögert.

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IBRRS 2012, 3479
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Eintragung eines Bauzeichners in Architektenliste?

VG Arnsberg, Urteil vom 13.09.2012 - 7 K 1248/12

Ein ausgebildeter Bauzeichner, der in die Architektenliste eingetragen werden will, muss nachweisen, dass er sich durch die Qualität seiner Leistungen auf dem Gebiet der Architektur besonders ausgezeichnet hat. Die Leistungen müssen eine besondere, überdurchschnittliche Qualität aufweisen und damit deutlich über das hinausgehen, was üblicherweise als eine durch einen Architekten geschuldete Qualität mittlerer Art und Güte anzusehen ist.

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IBRRS 2012, 3419
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Planung mangelhaft: Keine Kündigung ohne Nachfrist!

OLG Bremen, Urteil vom 05.05.2011 - 5 U 41/10

1. Eine Kündigung des Architektenvertrags aus wichtigem Grund wegen Mängeln des Werks (hier: nicht genehmigungsfähige Planung) kann anzuerkennen sein, wenn dem Auftraggeber ein Festhalten an dem Vertrag wegen grober Mängel der bisherigen Teilleistungen nicht zuzumuten ist.

2. Dem Auftraggeber ist es beim Vorhandensein von Mängeln grundsätzlich zumutbar, dem Architekten eine Frist zur Nachbesserung mit Ablehnungsandrohung zu setzen. Alleine der Umstand, dass die Planung des Architekten in der vorgelegten Form nicht zu einer Baugenehmigung führen kann, rechtfertigt für sich genommen kein Absehen von der Nachfristsetzung.

3. Auch ohne vertragliche Frist kann bei einem Architektenvertrag ein wichtiger Kündigungsgrund bestehen, wenn der Architekt seine Leistungen nur schleppend und unzureichend erbringt. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses ist jedoch nur nach vorangegangener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zulässig.

4. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund ist ein Nachschieben von Gründen grundsätzlich möglich. Allerdings müssen diese Gründe zum Zeitpunkt der Kündigung objektiv vorgelegen haben.




IBRRS 2012, 3405
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Berechnung des Verdienstausfalls nach Unfall

LG Hannover, Urteil vom 28.08.2012 - 14 O 341/06

1. Zum Verdienstausfall eines am Berufsanfang stehenden selbständigen Architekten oder Ingenieurs.*)

2. Für die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit eines Architekten oder Ingenieurs sind die Leistungsbilder der HOAI ohne Weiteres kein Maßstab, um feststellen zu können, welche beruflichen Tätigkeiten der betroffene Bauingenieur tatsächlich zu erfüllen hat.

Denn was ein Architekt oder Ingenieur vertraglich schuldet und damit als Auftragnehmer jeweils zu leisten hat, ergibt sich aus den geschlossenen Verträgen, in der Regel also aus dem Recht des Werkvertrags. Die HOAI enthält keine normativen Leitbilder für den Inhalt von Architekten- und Ingenieurverträgen.*)

3. Für die Berechnung des Verdienstausfalls eines Architekten oder Ingenieurs kommt es nicht darauf an, wie hoch der durchschnittliche Verdienst in der betr. Berufsgruppe in Deutschland war. Maßgeblich ist der konkrete Verdienstausfall in dem Büro des verletzen Architekten oder Ingenieurs.*)

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IBRRS 2012, 3383
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Leistungsphasen 1 + 2 = Akquisition des Planers?

LG Mönchengladbach, Urteil vom 30.08.2012 - 1 O 60/11

1. Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 werden im Falle winkender lukrativer Verträge - insbesondere im Rahmen eines Wettbewerbs mit anderen Planern - durchaus im Wege der Akquisition erbracht.

2. Die bloße Entgegennahme der Planungsleistungen impliziert keinen Vertragsschluss, wenn der Planer erkannt hat, dass der Auftraggeber nur zu einem schriftlichen Vertragsschluss bereit war.

3. Aufgrund der Eintragung im Handelsregister ist ein guter Glaube des einen Teils an die alleinige Vertretungsbefugnis des gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführers des anderen Teils oder an eine Anscheins- oder Duldungsvollmacht nicht schutzwürdig.

4. Vertragsverhandlungen begründen vorvertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten, deren Verletzung Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können.

5. Das berechtigte Vertrauen eines Vertragspartners in das Zustandekommen des Vertrages ist geschützt, wenn der Vertragspartner die Vertragsverhandlungen willkürlich und ohne triftigen Grund abbricht. Als triftiger Grund genügt jeder nachvollziehbare und nicht völlig aus der Luft gegriffene Grund.

6. Im Rahmen eines kostspieligen und umfassenden Bauvorhabens (hier: rund 30 Mio. Euro) stellt eine um rund 4 Mio. Euro falsche Schätzung der Baukosten eine derart gravierende Fehlleistung dar, dass der Bauherr die Vertragsverhandlungen auch dann berechtigt abbrechen kann, wenn der Planer den Fehler zuvor korrigiert hat.




IBRRS 2012, 3368
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wie sind Stundenlohnarbeiten abzurechnen?

OLG Hamm, Urteil vom 27.03.2012 - 24 U 61/11

1. Zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruchs muss der Unternehmer grundsätzlich nur darlegen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen mit welchen Stundensätzen angefallen sind.

2. Die Darlegungs- und Beweislast für die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung eines werkvertraglichen Vergütungsanspruchs liegt auch bei einer prüfbaren Abrechnung beim Unternehmer.

3. Die während des abgerechneten Zeitraums getätigten Arbeiten müssen konkret und in nachprüfbarer Weise dargelegt werden, wofür es jedoch genügt, wenn diese Arbeiten stichwortartig in verständlicher Weise niedergelegt werden.

4. Lediglich soweit es um den zwingenden Inhalt eines Schriftsatzes geht, kommt eine Bezugnahme nicht in Betracht. Der fakultative Inhalt eines Schriftsatzes darf hingegen durch in Bezug genommene Anlagen ergänzt werden.

5. Die Erklärungslast ist in Bestehen und Umfang davon abhängig, wie die darlegungspflichtige Partei vorgetragen hat. Die erklärungsbelastete Partei hat deshalb, wenn ihr Vortrag beachtlich sein soll, auf die substantiierten Behauptungen ihres Prozessgegners grundsätzlich substantiiert, also mit positiven Angaben, zu erwidern. Hieraus folgt, dass ein substantiiertes Vorbringen grundsätzlich nicht pauschal bestritten werden kann.

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IBRRS 2012, 3364
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schätzung des Auftragswerts

VK Nordbayern, Beschluss vom 13.07.2012 - 21.VK-3194-11/12

1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswerts ist der Tag, an dem die Bekanntmachung der beabsichtigten Auftragsvergabe abgesendet oder das Vergabeverfahren auf andere Weise eingeleitet wird.

Ist der Auftragswert von der Vergabestelle ordnungsgemäß geschätzt worden, entscheidet allein dieser Schätzwert über die (Un-)Anwendbarkeit des vierten Teils des GWB. Das gilt auch dann, wenn sich im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens herausstellt, dass der Wert tatsächlich unterhalb bzw. oberhalb des maßgeblichen Schwellenwerts liegt.*)

2. Umbauzuschläge fallen nur für Planungsleistungen bei Umbauten und Modernisierung von Gebäuden und raumbildenden Ausbauten an. Demzufolge sind Umbauzuschläge in der HOAI in § 35 Teil 3 Abschnitt 1 "Gebäude und raumbildende Ausbauten" geregelt. Bei Planungen für Freianlagen nach Teil 3 Abschnitt 2 sieht die HOAI Zuschläge für Leistungen im Bestand nicht vor.*)




IBRRS 2012, 3354
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wie detailliert sind Abdichtungsarbeiten zu planen?

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2010 - 10 U 67/10

1. Die Planung der Abdichtung eines Bauwerks muss bei einwandfreier handwerklicher Ausführung zu einer fachlich richtigen, vollständigen und dauerhaften Abdichtung führen. Wie detailliert diese Planung sein muss, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Maßgeblich sind die Anforderungen an die Ausführung insbesondere unter Berücksichtigung der vorhandenen Boden- und Wasserverhältnisse und die Kenntnisse, die von einem ausführenden Unternehmer unter Berücksichtigung der baulichen und örtlichen Gegebenheiten zu erwarten sind.

2. Sind Details der Ausführung besonders schadensträchtig, müssen diese unter Umständen im Einzelnen geplant und dem Unternehmer in einer jedes Risiko ausschließenden Weise verdeutlicht werden.

3. Der Anspruch auf Schadensersatz wegen einer schuldhaft mangelhaften Planung umfasst auch die Bauwerksschäden, weil sie als Folgeschäden der mangelhaften Planung und nicht als Mangelschaden anzusehen sind.

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IBRRS 2012, 3284
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann sind Sowiesokosten und Vorteilsausgleich in Abzug zu bringen?

OLG Rostock, Urteil vom 08.06.2010 - 4 U 3/02

1. Von den Kosten einer Mangelbeseitigung sind die Sowiesokosten in Abzug zu bringen. Das sind die Mehrkosten, um die die Bauleistung (hier: ein Lagerhallenfußboden) bei ordnungsgemäßer Ausführung von vornherein teurer gewesen wäre.

2. Auf einen Vorteilsausgleich "neu für alt" kann sich der Auftragnehmer nicht berufen, wenn er von Anfang an seine Einstandspflicht zur Mängelbeseitigung bestritten hat. Der sich daraus ergebende Zeitraum für die Nachbesserung kann nicht zu seinen Gunsten gehen.

3. Die Regelung des § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 3 VOB/B, wonach nach Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung für diese Leistung eine zweijährige Verjährungsfrist neu beginnt, ist auch auf solche Mängelbeseitigungsleistungen anzuwenden, die der Auftragnehmer erbracht hat, obwohl die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bereits verjährt waren.

4. Der Auftragnehmer verschweigt einen Mangel arglistig, wenn der sich darüber bewusst ist, dass ein bekannter Mangel für die Entschließung des Auftraggebers erheblich ist, ihn also von einer Abnahme abhalten würde, und er diesen Umstand nicht offenbart, obwohl er nach Treu und Glauben hierzu verpflichtet ist.

5. Betonarbeiten, die für einen weiteren Aufbau geeignet sein sollen, stellen einen wichtigen Bauabschnitt dar. Hat der Architekt Kenntnis davon, dass eine verregnete Oberfläche (mit Absandungen) gegeben war, muss er sich davon überzeugen, ob Belegreife gegeben ist und die notwendige Festigkeit selbst feststellen.

6. Eine Verschärfung der Sorgfaltspflichten des Architekten ist insbesondere dann gegeben, wenn die Ausführung des Bauwerks nach Vorgaben Dritter, nicht aber eigenen Angaben des Architekten erfolgt.




IBRRS 2012, 3283
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Baugrundgutachten bezahlt: Leistung abgenommen!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.01.2010 - 8 U 570/08

1. Ein Vertrag über die Erstellung eines Baugrundgutachtens ist ein Werkvertrag i.S. des § 631 Abs. 1 BGB.

2. In der Zahlung der für die Erstellung des Baugrundgutachtens geforderten Vergütung liegt die (konkludente) Abnahme des Werks.

3. Ob der Schadensersatzanspruch wegen Mängeln des Gutachtens in sechs Monaten, in einem Jahr oder in fünf Jahren ab Abnahme verjährt, kann offen bleiben, wenn der Anspruch unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt verjährt ist.

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IBRRS 2012, 3281
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bautenstandsbericht falsch: Architekt haftet!

OLG Dresden, Urteil vom 12.07.2011 - 14 U 942/10

Der Architekt, der ein Gutachten erstellt, das Dritten als Grundlage für Vermögensdispositionen insbesondere im Verhältnis zu dem Auftraggeber des Gutachtens vorgelegt werden soll, haftet den Dritten im Falle der Falschheit des Gutachtens. Daneben ist ein entgegenstehender Wille der Vertragsparteien mit dem Ziel einer Täuschung des Dritten ist treuwidrig und daher unbeachtlich.

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IBRRS 2012, 3276
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bautenstandsbericht falsch: Bauleiter haftet!

OLG Dresden, Beschluss vom 19.10.2011 - 10 U 1826/10

1. Verpflichtet sich der vom Bauträger beauftragte Bauleiter diesem gegenüber zur Erstellung von Bautenstandsberichten, die Grundlage für die von den Erwerbern bei der finanzierenden Bank zu beantragenden ratenweise Auszahlung des Erwerbspreises sein sollen, kommt dem Vertrag drittschützende Wirkung zugunsten der Erwerber zu.

2. Das gilt auch dann, wenn der Bauleiter kein Architekt, sondern "nur" Diplom-Ingenieur ist.

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