Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
2920 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 4640BGH, Urteil vom 13.07.1970 - VII ZR 189/68
Zur Ermittlung des Verkehrswerts bebauter Grundstücke, bei denen die Eigennutzung im Vordergrund steht.*)
VolltextIBRRS 2011, 4634
BGH, Urteil vom 15.03.1971 - VII ZR 153/69
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4632
BGH, Urteil vom 12.07.1971 - VII ZR 239/69
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4627
BGH, Urteil vom 20.01.1972 - VII ZR 148/70
a) Zur Abgrenzung der Schadensersatzansprüche aus § 635 BGB und aus positiver Vertragsverletzung.*)
b) Hat ein Architekt einen Statiker im eigenen Namen mit der statischen Berechnung für das Bauwerk eines Dritten (Bauherrn) beauftragt und wird der Architekt vom Bauherrn wegen Mängeln des Bauwerks in Anspruch genommen, die durch Fehler der statischen Berechnung verursacht sind, so ist der Schadensersatzanspruch des Architekten gegen den Statiker nach § 635 BGB zu beurteilen und verjährt nach § 638 BGB in 5 Jahren.*)
VolltextIBRRS 2011, 4625
BGH, Urteil vom 10.02.1972 - VII ZR 133/70
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4610
BGH, Urteil vom 07.03.1974 - VII ZR 35/73
a) Beenden Architekt und Bauherr ihr Vertragsverhältnis einvernehmlich aus einem wichtigen Grunde, den der Architekt nicht zu vertreten hat, so entfällt sein Anspruch auf das volle Honorar, abzüglich ersparter Aufwendungen, grundsätzlich nicht, es sei denn, die Parteien hätten vereinbart, daß für vom Architekten nicht erbrachte Leistungen nichts gezahlt werden solle.*)
b) Der Architekt bleibt an den nach vorzeitiger Beendigung des Vertrags mit der Gebührenschlußrechnung geforderten Betrag gebunden, auch wenn die endgültigen Baukosten die der Gebührenberechnung zugrunde gelegten überschreiten.*)
VolltextIBRRS 2011, 4609
BGH, Urteil vom 13.03.1974 - VII ZR 65/72
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4597
OLG Celle, Urteil vom 24.11.1995 - 4 U 218/94
Der Architekt hat keinen Anspruch auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruches auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, wenn es zu einer Bauausführung nicht gekommen ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 4572
BGH, Urteil vom 10.04.1975 - VII ZR 254/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4569
BGH, Urteil vom 12.06.1975 - VII ZR 168/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4557
BGH, Beschluss vom 09.11.2011 - I ZR 216/10
1. Die Urheberinteressen Jahre oder Jahrzehnte nach dem Tod des Urhebers nicht notwendig dasselbe Gewicht haben wie zu seinen Lebzeiten.
2. Der Eigentümer eines urheberrechtlich geschützten Bauwerks, der sich zu Änderungen genötigt sieht, zwar grundsätzlich eine den betroffenen Urheber in seinen persönlichkeitsrechtlichen Interessen möglichst wenig berührende Lösung suchen muss. Hat er sich jedoch für eine bestimmte Planung entschieden, so geht es im Rahmen der Interessenabwägung nur noch darum, ob dem betroffenen Urheber die geplanten Änderungen des von ihm geschaffenen Bauwerks zuzumuten sind. Ob daneben noch andere, den Urheber gegebenenfalls weniger beeinträchtigende Lösungen denkbar sind, ist hierfür nicht von entscheidender Bedeutung.
3. Öffentliche Interessen an der Veränderung eines öffentlichen Zwecken dienenden Bauwerks sind in die Interessenabwägung einzubeziehen, wenn diese öffentlichen Interessen zugleich eigene Interessen des Eigentümers sind.
VolltextIBRRS 2011, 4474
LG Arnsberg, Urteil vom 04.05.2011 - 3 S 1/11
1. Die für ein konkretes Bauvorhaben erstellte statische Berechnung darf der Auftraggeber ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung der Vertragsparteien nicht ein weiteres Mal verwenden.
2. Die Aufwendungen, die der Auftraggeber durch eine nicht genehmigte, mehrfache Verwendung der statischen Berechnung erspart hat, sind dem Bauingenieur nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zu erstatten.
3. Berechnungsmaßstab für die ersparten Aufwendungen ist die HOAI.
VolltextIBRRS 2011, 4427
BGH, Urteil vom 13.10.2011 - VII ZR 196/10
Vereinbaren die Parteien in einem Vergleich, dass gegenüber dem Honorarrestanspruch des Architekten "in Höhe von 500.000 Euro brutto" die Verrechnung bzw. Aufrechnung mit Mängelansprüchen stattfindet, ist dieser Bruttobetrag auch dann in die Verrechnung einzustellen, wenn der Auftraggeber Schadensersatz ohne Umsatzsteuer fordert.
VolltextIBRRS 2011, 4405
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2011 - 5 U 111/10
1. Sagt der Geschäftsführer einer Architekten-GmbH als Zeuge vor Gericht aus, so erfüllt er hierdurch nicht eine Verbindlichkeit der von ihm vertretenen Gesellschaft. Vielmehr erfüllt er in diesem Falle allein seine höchstpersönliche Pflicht zur wahren Zeugenaussage.
2. Die Architekten-GmbH haftet deshalb nicht für eine Falschaussage ihres Geschäftsführers.
VolltextIBRRS 2011, 4401
BGH, Urteil vom 21.05.1981 - VII ZR 128/80
Zur Abgrenzung der Schadensersatzansprüche aus § 635 BGB und aus positiver Vertragsverletzung, wenn der Schaden auf mangelhafter geschäftlicher Oberleitung des Architekten beruht, das Bauwerk selbst aber mangelfrei ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 4399
BGH, Urteil vom 08.10.1981 - VII ZR 341/80
1. Die Streitverkündung ist gem. § 72 ZPO auch dann zulässig, wenn alternativ die Vertragspartnerschaft des wirksam Vertretenen (§ 164 Absatz I BGB) oder dessen in Betracht kommt, der den Vertrag ohne erkennbaren Willen abschließt, in fremdem Namen zu handeln (§ 164 Absatz II BGB).*)
2. Zum Umfang der Streithilfewirkung.*)
VolltextIBRRS 2011, 4398
BGH, Urteil vom 05.11.1981 - VII ZR 365/80
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4397
BGH, Urteil vom 05.11.1981 - VII ZR 216/80
Zum Umfang der Bereicherung des Bauherrn, wenn der Architektenvertrag gem. Artikel 10 § 3 MRVerbG unwirksam ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 4394
BGH, Urteil vom 11.03.1982 - VII ZR 128/81
Führt ein Architekt einzelne Teilleistungen, die im Architektenvertrag oder in HOAI § 19 GOA mit einem bestimmten Hundertsatz der Gesamtleistung bewertet sind (hier: Bauführung, HOAI § 19 Absatz IV GOA), nur unvollständig aus, so verringert sich sein Vergütungsanspruch auch dann nicht, wenn das Architektenwerk nicht mangelfrei erbracht, aber abgenommen ist; in diesem Fall kann der Bauherr nur Gewährleistungsansprüche geltend machen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4390
BGH, Urteil vom 07.10.1982 - VII ZR 24/82
Wird der Wettbewerb unter Architekten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks sachwidrig beeinflußt, so verstößt die hierbei eingegangene Verpflichtung zur Zahlung einer “Abstandssumme” auch dann gegen das Verbot der Architektenbindung, wenn die Zahlung bereits entstandene Architektengebühren abgelten soll.*)
VolltextIBRRS 2011, 4368
BGH, Urteil vom 28.03.1985 - VII ZR 180/84
Eine Absprache, wonach der Architekt zunächst "auf eigenes Risiko" arbeiten und eine Vergütung für die von ihm erbrachten Leistungen nur bei Eintritt einer bestimmten Bedingung erhalten soll, fällt nicht unter § 4 Absatz IV HOAI und bedarf deshalb auch nicht der Schriftform.*)
VolltextIBRRS 2011, 4367
BGH, Urteil vom 06.05.1985 - VII ZR 320/84
1. Die HOAI ist auch auf einen Werkvertrag über Architekten - oder Ingenieurleistungen anzuwenden, die ein selbständig tätig werdender Architekt/Ingenieur für einen anderen Architekten/Ingenieur zu erbringen hat.*)
2. Eine bei Auftragserteilung versäumte Vereinbarung, wonach von den Mindesthonorarsätzen abgewichen werden soll, kann für einen noch unerledigten Auftrag nicht nachgeholt werden, soweit die Fiktion des § HOAI § 4 HOAI § 4 Absatz IV HOAI außer Kraft gesetzt werden soll.*)
3. Daß der Architekt nach Treu und Glauben an seine Schlußrechnung, die er in Kenntnis der für die Berechnung seiner Vergütung maßgeblichen Umstände erteilt hat, grundsätzlich gebunden ist, gilt auch für den Geltungsbereich der HOAI.*)
VolltextIBRRS 2011, 4362
BGH, Urteil vom 26.09.1985 - VII ZR 50/84
1. Der Architekt ist im allgemeinen nicht verpflichtet, den Bauherrn auf einen gegen sich gerichteten Regreßanspruch wegen versäumterRechtswahrung hinzuweisen.
2. Als Sachwalter des Bauherrn hat der Architekt die Ursachen für innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetretene Baumängel umfassend aufzuklären und den Bauherrn vom Ergebnis der Untersuchung zu unterrichten. Dabei darf er eigene Planungs- oder Aufsichtsfehler nicht verschweigen.
VolltextIBRRS 2011, 4348
BGH, Urteil vom 09.10.1986 - VII ZR 245/85
1. Zum "Aushandeln" einzelner Bestimmungen eines Architekten - Formularlarvertrags.*)
2. Die Klausel in einem Architekten-Formularvertrag, wonach Ansprüche des Bauherren gegen den Architekten innerhalb von zwei Jahren - beginnend mit der Abnahme (Ingebrauchnahme) des Bauwerks - verjähren, verstößt gegen § 11 Nr. 10f AGB-Gesetz und ist deshalb unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2011, 4270
BGH, Urteil vom 24.09.1987 - VII ZR 187/86
Zur Auslegung von Prozeßanträgen, wenn das Gericht einen Parteiwechsel anregt, die darin liegende Klageänderung nach Widerspruch des Gegners dann aber doch nicht für sachdienlich hält.*)
VolltextIBRRS 2011, 4267
BGH, Urteil vom 05.11.1987 - VII ZR 326/86
1. Vereinbaren Parteien in einem Schiedsgutachtervertrag wegen einer Baumängelprüfung, daß die Partei, die den Kostenvorschuß nicht fristgemäß einzahlt, alle Ansprüche gegen die andere Partei verliert, dann muß die andere Partei sich bei Fristablauf hinsichtlich der Vorschußeinzahlung erkundigen, da sie andernfalls den sie bindenden Eindruck erweckt, sie lege auf buchstabengetreue Erfüllung der Vorschußabrede keinen Wert.
2. Äußert sich ein Schiedsgutachter allein über die Verursachung von Baumängeln durch den Unternehmer, obgleich auch Planungsfehler des Architekten behauptet werden, dann darf das Gericht aus dem Schweigen des Gutachters nicht schließen, es liege kein Planungsfehler des Architekten vor.
VolltextIBRRS 2011, 4265
BGH, Urteil vom 17.12.1987 - VII ZR 307/86
Füllt ein Bauherr einen Vordruck aus, wonach er einen Architekten bevollmächtigt, für ein bestimmtes Bauvorhaben “die erforderlichen Verhandlungen mit den zuständigen Behörden und Stellen sowie den Nachbarn zu führen und insbesondere Rückfragen im Baugenehmigungsverfahren ... zu erledigen”, und verpflichtet er sich im Anschluß daran formularmäßig, dem Architekten “die Architektenleistungen (Planungs-, Ausführungs- und Überwachungsleistungen) für das oben bezeichnete Bauvorhaben auf der Grundlage des noch abzuschließenden Architektenvertrages zu übertragen”, so kommt damit lediglich ein Vorvertrag des Inhalts zustande, daß der Abschluß des eigentlichen Architektenvertrages - jedenfalls ab Leistungsphase 5 des § 15 HOAI - von der tatsächlichen, der freien Entscheidung des Bauherrn unterliegenden Durchführung des Bauvorhabens abhängig sein soll.*)
VolltextIBRRS 2011, 4262
BGH, Urteil vom 07.07.1988 - VII ZR 72/87
Zu den Pflichten eines Bauingenieurs, dem die Planung, Oberleitung und örtliche Bauleitung für den mit öffentlichen Mitteln geförderten Ausbau einer Straße übertragen worden ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 4261
BGH, Urteil vom 07.07.1988 - VII ZR 179/87
Zur Frage, inwieweit Aufwendungen nach Kündigung eines Architektenvertrages gem. § 649 BGB als "nicht erspart" berücksichtigt werden können.*)
VolltextIBRRS 2011, 4259
BGH, Urteil vom 29.09.1988 - VII ZR 94/88
Für einen gewerbsmäßig (mit Erlaubnis nach § 34c GewO) als Generalunternehmer tätigen Architekten oder Ingenieur, der schlüsselfertige Bauten auf einem dem Erwerber vorweg zu übertragenden Grundstück errichtet, gilt das Koppelungsverbot des Art.10 § 3 MRVERBG grundsätzlich nicht.*)
VolltextIBRRS 2011, 4229
OLG Celle, Urteil vom 26.10.2011 - 14 U 59/11
Die HOAI stellt öffentliches Preisrecht dar und regelt nicht den Inhalt von Verträgen. Die Nichteinhaltung der in der HOAI vorgesehenen Chronologie ist deshalb für sich genommen noch kein Mangel der Werkleistung.*)
VolltextIBRRS 2011, 4199
BGH, Urteil vom 16.09.1993 - IX ZR 255/92
Gerät der Gläubiger eines Befreiungsanspruchs in Konkurs, so wandelt sich der Anspruch in eine - in die Masse fallende - Forderung auf Zahlung in voller Höhe der zu tilgenden Schuld um.*)
VolltextIBRRS 2011, 4176
BGH, Urteil vom 21.04.1994 - VII ZR 244/92
Ein Bauherr, der aufgrund eines fehlerhaften, aber auch erkennbar nur mit ca-Maßen gefertigten Architektenplans baut, willigt damit in die daraus entstehenden Schäden nicht ein, denn es ist möglich, daß er auch glaubte, das Risiko werde sich nicht verwirklichen.
VolltextIBRRS 2011, 4074
LG München I, Urteil vom 26.01.2011 - 2 O 11692/08
1. Das der HOAI a.F. immanente Trennungsprinzip gilt nach § 22 HOAI a.F. analog auch für Freianlagen.
2. Die Einheitlichkeit einer Freianlage beurteilt sich nach der Verkehrsanschauung. Abgrenzungskriterium ist die planerische Gestaltung und der Gesamteindruck.
VolltextIBRRS 2011, 4034
OLG Celle, Urteil vom 26.10.2011 - 14 U 54/11
1. Das Zustandekommen eines Architektenvertrages richtet sich nicht nach der HOAI, sondern nach den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts.*)
2. Das Erbringen von Leistungen seitens des Architekten bis hin zur Leistungsphase 4 des § 15 HOAI a. F. kann im Einzelfall als unentgeltliche Akquise einzustufen sein, wenn sich ein entsprechender Parteiwille aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt.*)
3. Im Ausnahmefall kann die isolierte entgeltliche Beauftragung des Architekten mit den Arbeiten aus Leistungsphase 4 nach § 15 HOAI in Betracht kommen, obwohl die Leistungen aus den Phasen 1 - 3 ebenfalls erbracht und regelmäßig als notwendige Vorarbeiten für die Beantragung der Baugenehmigung einzustufen sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 4031
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2011 - 8 U 97/09
1. Sieht das Leistungsverzeichnis die Verwendung eines bestimmten Baumaterials (hier: Ziegel mit einer Rohdichteklasse von 1,4) vor, stellt die Anordnung beziehungsweise die Tolerierung des Einbaus eines anderen Baustoffs (hier: Ziegel mit einer Rohdichteklasse von 0,9) durch den Architekten eine pflichtwidrige Abweichung von dem vereinbarten Leistungssoll dar. Darin ist ein Planungsfehler zu sehen.
2. Aufgrund eines derartigen Planungsfehlers kann der Auftraggeber von dem Architekten Schadensersatz in Höhe des mit dem Austausch des mangelhaften Baumaterials verbundenen Aufwands verlangen.
3. Gegenüber einem solchen Schadensersatzanspruch kann nicht eingewendet werden, der Aufwand für den Austausch sei unverhältnismäßig. Diese Einrede besteht nur gegenüber einem Anspruch auf Nachbesserung, nicht jedoch gegenüber dem Schadensersatzanspruch wegen Mangelfolgeschäden.
IBRRS 2011, 3874
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.03.2010 - 2 K 1029/09
Wird das ausführende Bauunternehmen insolvent, können bereits geleistete Zahlungen nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
VolltextIBRRS 2011, 3869
OLG München, Urteil vom 29.06.2010 - 9 U 2718/09
1. Übernimmt es der Bauherr, die von einem in Deutschland ansässigen Generalplaner erarbeitete Genehmigungsplanung mittels eines ortsansässigen Architekten bei ausländischen (hier: ukrainischen) Baubehörden einzureichen und das Genehmigungsverfahren dort zu betreuen, trifft den Bauherrn die Obliegenheit, den Generalplaner über Verlauf und Ergebnis des Genehmigungsverfahrens umfassend in Kenntnis zu setzen.
2. Verletzt der Bauherr diese Obliegenheit, kann er den Generalplaner nicht wegen einer Verletzung der Planungs- und Koordinationspflichten in Anspruch nehmen. Denn durch die Einschaltung eines weiteren Planungsbeteiligten werden die Pflichten des Generalplaners darauf beschränkt, die Ergebnisse des anderen fachlich Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, auf offensichtliche Defizite zu prüfen, notwendige Klärungen herbeizuführen und die Ergebnisse in die eigene Planung zu integrieren.
VolltextIBRRS 2011, 3864
OLG Köln, Urteil vom 17.08.2011 - 11 U 16/11
Ein Architekt darf sich grundsätzlich auf die Berechnungen eines Statikers verlassen. Er muss sich jedoch vergewissern, dass sie auf der Grundlage zutreffender und vollständiger bautechnischer Vorgaben vorgenommen worden sind, und sie zumindest auf Fehler oder Unvollständigkeit überprüfen, die für ihn als Architekten auch ohne Spezialkenntnisse erkennbar sind. Das umfasst insbesondere die Prüfung, ob der Statiker seiner Berechnung den maßgebenden Stand der Architektenplanung zugrundegelegt hat.
VolltextIBRRS 2011, 3845
OLG München, Urteil vom 04.10.2011 - 28 U 1928/10
1. Die Aufstellung von Leistungsverzeichnissen und deren Koordinierung ist - ebenso wie etwa die Planung - zur Erstellung des Bauwerks unmittelbar erforderlich und schafft einen Mehrwert in Bezug auf den Bau. Sie unterfällt damit dem Schutzzweck des GSB.
2. Zur ausreichenden Darlegung der ordnungsgemäßen Verwendung des Baugeldes.
IBRRS 2011, 3788
OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.10.2011 - 10 W 43/11
1. Der Übergang von einer Klage auf Abschlagszahlung auf eine Klage auf Zahlung des Saldos aus einer nach Rechtshängigkeit gemäß § 8 Abs. 1 HOAI a.F./§ 15 Abs. 1 HOAI n.F. gestellten Schlussrechnung wird von § 264 Nr. 3 ZPO erfasst.*)
2. Nach Übergang der Klage auf Zahlung des Schlussrechnungssaldos ist ein sofortiges Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO möglich. Dabei ist auch bezüglich der Klagveranlassung der Zeitpunkt der Umstellung der Klage maßgeblich.*)
VolltextIBRRS 2011, 3768
OLG Dresden, Urteil vom 28.01.2010 - 10 U 1414/08
Putzarbeiten sind handwerkliche Selbstverständlichkeiten und müssen daher nicht im Einzelnen überwacht werden.
VolltextIBRRS 2011, 3707
OLG Hamm, Urteil vom 08.09.2011 - 22 U 20/11
1. Sind auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original des Werkes der bildenden Künste mehrere Personen in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet, werden sie - auch im Verhältnis zueinander - bis zum Beweis des Gegenteils als Miturheber des Werkes angesehen.
2. Ein Architektenvermerk auf einem Architektenplan begründet zunächst nur eine Vermutung für die Urheberschaft an der in diesem Entwurf verkörperten Gestaltung, nicht auch eine Vermutung der Urheberschaft an dem Werk der Baukunst selbst, wie es in dem Gebäude verkörpert ist, das unter Benutzung des Planes errichtet worden ist.
VolltextIBRRS 2011, 3675
OLG Dresden, Urteil vom 09.06.2010 - 1 U 745/09
1. Der Ingenieur schuldet grundsätzlich eine Planung, die zum Zeitpunkt ihrer Abnahme dem aktuellen Stand der anerkannten Regeln der Technik entspricht.
2. Der Ingenieur darf nicht auf dem Stand der ursprünglichen Planung stehen bleiben, sondern hat sich auf dem Laufenden zu halten und sein Werk auf Übereinstimmung mit den neuesten Regeln der Technik zu überprüfen. Dies gilt in jedem Fall für das gesamte Planungsstadium, unabhängig davon, ob die gesamten Planungs- und Leistungsphasen nach der HOAI beauftragt worden sind oder nicht.
3. Macht der Auftraggeber eine verbindliche Planungsvorgabe, muss der Ingenieur unmissverständlich und deutlich aufzeigen, dass das geplante Bauwerk schon im Moment seiner Errichtung nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen wird.
VolltextIBRRS 2011, 3662
OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2010 - 11 U 823/08
1. Die Vereinbarung zwischen den Parteien eines Architektenvertrags, wonach der Architekt nach Einreichung der Genehmigungsplanung nur noch "auf Abruf" tätig werden und seine Tätigkeit auf Stundenlohnbasis abrechnen soll, begründet weder die Verpflichtung zur Erstellung der Ausführungsplanung noch zur Bauüberwachung.
2. Das gilt auch, wenn der Architekt gegenüber dem Bauamt "aus Kostengründen" als Bauleiter benannt wird.
VolltextIBRRS 2011, 3605
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.07.2007 - 8 U 243/06
Lässt sich ein mit der Vollarchitektur beauftragter Architekt von einem anderen Architekten zuarbeiten, ist er für seine fehlende Honorarpflicht beweispflichtig.
VolltextIBRRS 2011, 3582
OLG Koblenz, Urteil vom 29.09.2011 - 5 U 224/11
1. Honorar für eine Ausführungsplanung, die sich wegen Versagung der Baugenehmigung als überflüssig erweist, steht dem Architekt nur zu, wenn der über das Risiko belehrte Bauherr auf der verfrühten Ausführungsplanung beharrt.
2. In einem bei Extremhochwasser überfluteten Baugebiet muss der planende Architekt auch eine nicht aus dem Bebauungsplan ersichtliche Hochwasserlinie in Betracht ziehen und die insoweit für die Baugenehmigung maßgeblichen Vorgaben ermitteln und berücksichtigen.
3. Die Bindungswirkung einer als "Freundschaftspreis" bezeichneten Schlussrechnung kann der Architekt nicht mit der Erklärung beseitigen, die Freundschaft sei beendet.
VolltextIBRRS 2011, 3507
OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.12.2010 - 12 U 99/09
Die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten wird von der Leistung frei, wenn der Architekt maßgeblich an der Bauherren-GbR beteiligt ist.
VolltextIBRRS 2011, 3498
LG Köln, Urteil vom 05.11.2010 - 17 O 164/09
Sieht ein Architektenvertrag vor, dass der Architekt das Recht hat, den Bauherrn auf die Inanspruchnahme eines Dritten zu verweisen, ist diese Regelung nicht als Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung, sondern im Sinne eines Verweisungsrechts des Architekten zu verstehen. Erst durch die Ausübung des Verweisungsrechts wird die Verjährung gehemmt.
VolltextIBRRS 2011, 3496
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.02.2011 - 22 U 123/10
1. Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B, wonach in einem Bauzeitenplan enthaltene Einzelfristen nur dann als Vertragsfristen gelten, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist, findet auf Planerverträge entsprechende Anwendung.
2. Macht der Auftraggeber Schadensersatz wegen verzögerter Planungsleistungen geltend, muss er konkret darlegen, wann bei vertragsgemäßer Vorlage der Planungen welche Arbeiten ausgeführt worden wären und dass es allein aufgrund der Verzögerungen zu Mehrkosten gekommen ist.
3. Auf nicht verbindlich vereinbarte Montagebeginn-Termine kann bei dieser Vergleichsbetrachtung nicht abgestellt werden.
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