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Sachgebiet: Architekten und Ingenieure

2910 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 1637
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Umbau- u. Modernisierungszuschlag mindestsatzrelevant

KG, Urteil vom 13.01.2011 - 27 U 34/10

1. Vereinbaren die Parteien bei einem im Übrigen an Mindestsätzen orientierten Honorar den Umbau- und Modernisierungszuschlag mit "0" %, führt dies zur Mindestsatzunterschreitung.

2. § 24 Abs. 1, Satz 4 HOAI ist so zu lesen, dass ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20 vom Hundert als vereinbart gilt, sofern nicht - innerhalb des zulässigen Mindest- und Höchsthonorars - etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

3. Auch wenn mehrere Bauvorhaben auf einem Grundstück für eine Unternehmensgruppe parallel bearbeitet werden, rechtfertigt dies noch keine Mindestsatzunterschreitung.

4. Entwickelt sich im Laufe der Geschäftsbeziehung eine persönliche Beziehung zwischen den Geschäftsführern der Vertragsparteien, stellt dies keine Ausnahme nach § 4 Abs. 2 HOAI dar.




IBRRS 2011, 1636
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Umbau- u. Modernisierungszuschlag mindestsatzrelevant

KG, Beschluss vom 19.10.2010 - 7 U 41/10

1. Vereinbaren die Parteien bei einem im Übrigen an Mindestsätzen orientierten Honorar den Umbau- und Modernisierungszuschlag mit "0" %, führt dies zur Mindestsatzunterschreitung.

2. § 24 Abs. 1, Satz 4 HOAI ist so zu lesen, dass ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20 vom Hundert als vereinbart gilt, sofern nicht - innerhalb des zulässigen Mindest- und Höchsthonorars - etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

3. Auch wenn mehrere Bauvorhaben auf einem Grundstück für eine Unternehmensgruppe parallel bearbeitet werden, rechtfertigt dies noch keine Mindestsatzunterschreitung.

4. Entwickelt sich im Laufe der Geschäftsbeziehung eine persönliche Beziehung zwischen den Geschäftsführern der Vertragsparteien, stellt dies keine Ausnahme nach § 4 Abs. 2 HOAI dar.




IBRRS 2011, 1631
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Urheberrecht - Kunst am Bau: Kann der Künstler Änderungen unterbinden?

OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2011 - 4 U 197/10

1. Der Urheber hat auf Grund seines Urheberpersönlichkeitsrechts einen Anspruch darauf, dass sein Werk dem Publikum unverfälscht dargeboten wird. Er hat seinem Werk eine bestimmte Form und Gestaltung gegeben, in der seine Werkvorstellung, seine Werkidee in möglichst idealer Weise zum Ausdruck kommt. Nur in dieser Form braucht er sein Werk gegen sich gelten zu lassen.

2. Eine Beeinträchtigung der berechtigten geistigen und persönlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk i.S.d. § 14 UrhG liegt auch dann vor, wenn die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk, ohne inhaltliche Änderung des Werkes, durch Form und Art der Werkwiedergabe und -nutzung beeinträchtigt werden.

3. Eine derartige Beeinträchtigung ist etwa dann anzunehmen, wenn ein geschütztes Werk mit Zutaten von dritter Hand zu einem "Gesamtkunstwerk" vereinigt wird, das unbefangene Betrachter ohne weiteres insgesamt als Werk des Urhebers des Originalwerkes ansehen können.

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IBRRS 2011, 1626
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauherr muss Planung nicht überprüfen!

OLG München, Urteil vom 04.05.2010 - 9 U 4557/09

Der Architekt, der wegen eines Planungsfehlers haftet, kann dem Bauherrn kein Mitverschulden im Hinblick darauf entgegenhalten, dass weder der bauaufsichtsführende Bauleiter noch der ausführende Bauunternehmer den Fehler bemerkt und für Abhilfe gesorgt haben.

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IBRRS 2011, 1551
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekten - Wann dürfen Architekten Rechtsberatung erteilen?

BGH, Urteil vom 04.11.2010 - I ZR 118/09

1. Ein Verweis auf die Erlaubnistatbestände der §§ 5 bis 8 RDG reicht bei einem verallgemeinernd abstrakt gefassten Unterlassungsantrag zur hinreichenden Konkretisierung der Merkmale nicht aus, unter denen eine Rechtsdienstleistung zulässigerweise erbracht werden darf.*)

2. Die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zulässigerweise in den Verkehr gebrachten Erzeugnisses im Inland erfordert regelmäßig eine rechtliche Prüfung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG.*)

3. Der Erlaubnistatbestand des § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG setzt nicht voraus, dass die sachgerechte Erfüllung der Hauptleistung beeinträchtigt wird, wenn nicht auch die Nebenleistung in Form der Rechtsdienstleistung erbracht wird.*)

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IBRRS 2011, 1538
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schadensersatz wegen mangelhafter Leistung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2010 - 21 U 54/09

1. Erbringt der Ingenieur geschuldete Leistungspflichten nicht ordnungsgemäß, so kann der Bauherr verlangen, so gestellt zu werden, als wäre der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden.

2. Hat sich die vertraglich geschuldete Leistung bereits verwirklicht, so kann der Bauherr Schadensersatz in Geld, gerichtet auf vollständigen Ausgleich der durch die mangelhafte Leistung entstandenen Schäden verlangen, d. h. Ersatz der gesamten Kosten, die zur Mängelbeseitigung erforderlich sind, ohne dass es der vorausgegangenen Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bedurft hätte.




IBRRS 2011, 1530
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mehr Honorar bei verlängerter Planungs- und Bauzeit?

LG Halle, Urteil vom 07.10.2010 - 5 O 573/03

1. Insbesondere bei der Realisierung größerer Bauvorhaben kommt es nicht selten zu erheblichen Verzögerungen. Wie selbstverständlich arbeiten oft die Planer in dem guten Glauben weiter, sie bekämen schon ihr Honorar. Während die Bauzeitverlängerungen oft erheblich sind und erhebliche monetäre Auswirkungen haben, scheitert die Geltendmachung des Honorars erstaunlicherweise häufig an der Rechtsgrundlage.

2. Hat ein Vorunternehmer mangelhaft gearbeitet und dadurch Mehraufwand des Nachunternehmers durch verzögerte Ausführung verursacht, hat der Nachunternehmer einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Aber der Teufel steckt hier im Detail.




IBRRS 2011, 1527
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Eintritt des Bauherrn in Architektenvertrag?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.03.2010 - 4 U 8/09

Zum Eintritt eines Bauherrn in den Vertrag zwischen einem GÜ und dem Architekten.

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IBRRS 2011, 1503
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Fehlerhafte Materialauswahl als Planungsfehler

OLG Naumburg, Urteil vom 13.05.2009 - 12 U 31/07

Zur Haftung des Architekten für fehlerhafte Auswahl von Abdichtungsmaterialien.

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IBRRS 2011, 1434
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Brandschutzplanung unwirtschaftlich: Schadensersatz!

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.07.2008 - 1 U 28/07

1. Der Werkerfolg einer mangelfreien, insbesondere den technischen Regeln entsprechenden Brandschutzplanung und -beratung besteht darin, eine unter Brandschutzgesichtspunkten ordnungsgemäße und auch wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens zu gewährleisten.

2. Dazu gehört nicht nur die Herbeiführung einer Brandschutzgenehmigung, sondern auch die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der gebotenen Brandschutzmaßnahmen und die Vermeidung unnötiger Aufwendungen.

3. Der Brandschutzplaner kann verpflichtet sein, den Bauherrn und das zuständige Brandschutzamt drauf hinzuweisen, dass eine als notwendig angenommene Maßnahme in Wirklichkeit nicht notwendig ist.

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IBRRS 2011, 1433
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schadensersatz auch aus honorarfreier Gefälligkeit!

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.04.2008 - 15 U 91/07

1. Ein Architekt, der die Übernahme von Architektenleistungen übernimmt, haftet auch ohne Honorarvereinbarung und bei Nichtbestehen einer Haftpflichtversicherung für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben, und zwar grundsätzlich schon bei leichter Fahrlässigkeit.

2. Ist streitig, ob eine aus Gefälligkeit übernommene Pflicht zur Bauüberwachung zum Zeitpunkt der Ausführung der mangelhaften Arbeiten noch besteht, ist es Sache der Bauherrin, das Weiterbestehen des entsprechenden Vertrags vorzutragen und zu beweisen.

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IBRRS 2011, 1431
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verjährung des Ausgleichsanspruchs des Architekten

LG Kassel, Urteil vom 10.03.2009 - 8 O 1278/07

Für die Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs zwischen Gesamtschuldnern kommt es nicht darauf an, ob der Ausgleichsverpflichtete zur Nachbesserung aufgefordert wurde.

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IBRRS 2011, 1425
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
BFH stärkt Umsatzsteueranspruch im Insolvenzfall

BFH, Urteil vom 09.12.2010 - V R 22/10

Vereinnahmt der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollbesteuerung eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 29.01.2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, zur Istbesteuerung).*)

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IBRRS 2011, 1383
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nachprüfungsantrag trotz Entscheidung des Preisgerichts möglich!

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2011 - 1 Verg 2/10

1. Bei einem Realisierungswettbewerb handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb eigener Art, denn er dient in erster Linie der Auswahl der Architekten, mit denen über die Vergabe eines konkreten Planungsauftrags verhandelt werden soll. Deshalb teilt der Senat nicht die Auffassung des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 31.03.2004 - VII-Verg 4/04, IBR 2004, 455), der Entscheidung des Preisgerichts komme eine dem Zuschlag entsprechende, der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags entgegenstehende Wirkung zu.*)

2. Es ist grundsätzlich unbedenklich, ein während des Nachprüfungsverfahrens neu gefasstes und ergänztes Protokolls über die Sitzung des Preisgerichts als Grundlage für die Entscheidung über einen Nachprüfungsantrag zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2011, 1364
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
VOF-Vergabe - Weiter Beurteilungsspielraum bei Wertung

VK Nordbayern, Beschluss vom 18.02.2011 - 21.VK-3194-45/10

1. Zwar eröffnet das Verhandlungsverfahren gegenüber dem Offenen Verfahren eine flexiblere Vorgehensweise. Zudem steht im Bereich der VOF dem Auftraggeber ein weiter und nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zur Verfügung. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz sind jedoch einzuhalten. Der Präzisierungsgrad der Bekanntgabe muss auch im Bereich der VOF so hoch sein, dass für den Bewerber rechtzeitig erkennbar ist, worauf es dem Auftraggeber ankommt, so dass er sein Angebot entsprechend optimal gestalten kann.*)

2. Eine rechtswidrige Überschreitung des Beurteilungsspielraums liegt nur dann vor, wenn der Auftraggeber von unzutreffenden bzw. unvollständigen Tatsachen ausgegangen ist, er sachwidrige Erwägungen angestellt oder sich an den von ihm aufgestellten Beurteilungsmaßstab nicht hält.*)

3. Die VSt hat alle Zuschlagskriterien anzugeben, deren Anwendung im Verhandlungsverfahren vorgesehen ist. Sie hat auch anzugeben, wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden sollen. Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung zur Bekanntgabe auch von Unterkriterien jedenfalls dann, wenn sich die Kenntnis von den Unterkriterien und deren Gewichtung auf den Angebotsinhalt auswirken kann.*)

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IBRRS 2011, 1293
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Akquisition oder schon Architektenvertrag?

OLG Celle, Beschluss vom 07.03.2011 - 14 U 7/11

Die Abgrenzung zwischen unentgeltlicher Akquisition und vertraglich zu vergütender Tätigkeit ist fließend und im Einzelfall schwierig. Aus dem Tätigwerden des Architekten allein kann noch nicht der Abschluss eines Vertrages hergeleitet werden; dessen Zustandekommen hat der Architekt vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen. Das Zustandekommen eines Architektenvertrags richtet sich nicht nach der HOAI und den danach abgerechneten Leistungen, sondern nach den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts.

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IBRRS 2011, 1118
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Berufspflichtverletzung: Fehlende Haftpflicht!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.02.2011 - LBG-A A 10055/11

Zur Problematik der Verletzung der Berufspflicht eines Architekten, sich gegen Haftungsrisiken aus seiner Tätigkeit zu versichern.

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IBRRS 2011, 1095
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gravierender Mangel = Organisationsverschulden?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.01.2011 - 2-20 O 273/07

Mängel im Brandschutzbereich führen nicht automatisch zur Annahme eines Organisationsverschuldens.

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IBRRS 2011, 1086
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verjährung des Ausgleichsanspruchs des Architekten

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.11.2010 - 25 U 108/09

1. Schreibt ein Fachplaner gerade aus Gründen des Schallschutzes eine bestimmte Ausführung vor, hier: doppelte Kehlbalkenlage, dann kennt er den Mangel, der den Anspruch gegen den Ausgleichsverpflichteten begründet, sobald er Kenntnis davon hat, dass eine andere Ausführung (hier: einfache Kehlbalkenlage) gewählt wurde.

2. Kenntnis von den Umständen, aus denen sich der Innenausgleich ergibt, liegt dann vor, wenn der Ausgleichsberechtigte weiß, dass sowohl er als auch der Ausgleichsverpflichtete Pflichtverletzungen begangen haben, deretwegen er und der Ausgleichsverpflichtete in Anspruch genommen werden können, und er weiß, dass er - der Ausgleichsberechtigte - aber im Innenverhältnis jedenfalls nicht allein für den aus den Pflichtverletzungen resultierenden Schaden aufzukommen hat.

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IBRRS 2011, 1084
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wasserschäden im Bad: Kausalität und Verjährung

OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2010 - 21 U 38/10

1. Die Vorschrift des § 635 BGB a.F. umfasst zunächst diejenigen Schäden, die dem geschuldeten Werk unmittelbar anhaften, weil es infolge eines Mangels unbrauchbar, wertlos oder minderwertig ist. Darüber hinaus werden auch bestimmte Folgeschäden in die Gewährleistungshaftung nach § 635 BGB a.F. einbezogen und unterliegen damit den kurzen Verjährungsfristen des § 638 BGB a.F.

2. Der "Primärzweck" von Installationsarbeiten ist es nicht, Feuchtigkeitsschäden und mikrobiellen Befall zu verhindern. Daher kommt der fehlerhafte Anschluss einer Duschkabine im Rahmen der Installationsarbeiten in seinen Auswirkungen der Verletzung einer Obhutspflicht nahe. Treten daher nach geraumer Zeit Feuchtigkeitsschäden und mikrobieller Befall ein, stellen sich diese Folgeschäden als Folge einer positiven Vertragsverletzung dar.




IBRRS 2011, 1081
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekten & Ingenieure

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.10.2007 - 12 U 225/06

1. Zahlt der Versicherer an den Geschädigten eine Entschädigung mit dem Vorbehalt, die Zahlung beliebig zu verrechnen so gilt gleichwohl die gesetzliche Tilgungsreihenfolge gemäß § 366 Abs. 2 BGB, wenn der Versicherer nicht in angemessener Frist (hier: binnen 6,5 Jahren) eine Tilgungsbestimmung trifft.

2. Treffen die Parteien eine Vereinbarung, wonach der Schuldner nur mit solchen Forderungen aufrechnen darf, die er binnen vier Monaten nach Abschluss eines Rechtsstreits mit einem Dritten beziffert, reicht es zur rechtzeitigen Geltendmachung der wegen der Kosten des Rechtsstreits erklärten Aufrechnung, wenn diese dem Grunde nach erklärt wird. Die Bezifferung der Forderung kann nach dem Abschluss des Kostenfestsetzungsverfahrens nachgeholt werden.




IBRRS 2011, 1071
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
"Auftragserteilung" vor dem schriftlichen Vertrag

LG Köln, Urteil vom 18.02.2011 - 32 O 113/09

1. Erbringt der Architekt vor einem schriftlichen Vertrag bereits Architektenleistungen, ist die im Vertrag geschlossene Honorarvereinbarung noch bei Auftragserteilung geschlossen worden, wenn die Parteien von Anfang an den Abschluss eines schriftlichen Vertrags vereinbart haben und es zuvor zu keinem mündlichen Vertragsschluss gekommen ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn die vorherige Tätigkeit des Architekten dem Beschleunigungsinteresse des Auftraggebers dient.

2. Wenn ein Architektenvertrag am Ende jeder geschuldeten Leistungsphase den mit der Leistungsphase vertraglichen Leistungserfolg festlegt und damit zusammenfassend beschreibt, auf welchen Zweck die einzelnen Grundleistungen bezogen sind, haben die Parteien einzelne Grundleistungen nicht - wie es bei reiner Anlehnung an die Vorschriften der HOAI der Fall wäre - als selbstständige Teilerfolge gewollt, sondern sich vielmehr am Gesamtzweck der jeweiligen Leistungsphasen orientiert.




IBRRS 2011, 1067
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Werbung mit Referenzobjekten zulässig!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.01.2011 - 4 U 180/10

Wirbt ein Architekt auf seiner Homepage mit Referenzobjekten, so bringt er damit im Allgemeinen zum Ausdruck, dass er für diese Objekte die wesentlichen Planungsleistungen, soweit diese zu den normalen Architektenleistungen gehören, erbracht hat. Die Werbung mit Referenzobjekten ist daher im Allgemeinen nicht deshalb irreführend, weil der Architekt für die Objekte die Bauüberwachung nicht übernommen hatte.*)

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IBRRS 2011, 0986
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bindung an Zeithonorarvereinbarung mit Subplaner?

OLG München, Urteil vom 19.10.2010 - 9 U 4496/09

1. Treuwidrigkeit der Berufung des Auftraggebers auf Formunwirksamkeit der Zeithonorarvereinbarung bei früherem Angestelltenverhältnis.*)

2. Wenn ein Zeithonorar vereinbart ist, trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast für eine unwirtschaftliche Betriebsführung des Auftragnehmers.

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IBRRS 2011, 0983
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gutachten: Risiken sind besonders kenntlich zu machen

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.02.2011 - 4 U 155/09

Ein hydrogeologisches Bodengutachten, das der Besteller in Auftrag gegeben hat, um die Machbarkeit einer Geothermieanlage zu ergründen, leidet unter einem Werkmangel, wenn der Gutachter durch eine zusammenfassende Bewertung der Untersuchungsergebnisse Verockerungserscheinungen verharmlost und die unzureichende Aussagekraft der gutachterlichen Untersuchungsbefunde in Bezug auf den vom Besteller verfolgten Verwendungszweck nicht offen legt.*)

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IBRRS 2011, 0974
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Entwurfspläne urheberrechtlich geschützt?

OLG Celle, Urteil vom 02.03.2011 - 14 U 140/10

1. Ob Entwurfspläne für ein Bauwerk urheberrechtlich geschützte, persönliche geistige Schöpfungen i.S.d. §§ 2 Abs. 1 Nr. 4 und 7, 2 Abs. 2 UrhG sind, hängt vom jeweiligen Werk ab.

Entscheidend für die Urheberrechtsschutzfähigkeit der Architektenleistung ist der Grad der Individualität der Leistung. Sie muss sich von der Masse des durchschnittlichen, üblichen und alltäglichen Bauschaffens abheben und nicht nur das Ergebnis eines rein handwerklichen routinemäßigen Schaffens darstellen ("Gestaltungshöhe").*)

2. Wenn Pläne eines Architekten dem Urheberrecht unterfallen, ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, das Bauwerk nach der Vorplanung ohne Mitwirkung des planenden Architekten von einem anderen Architekten ausführen zu lassen.*)

3. In der Regel ist im Bereich der Entwurfsplanung noch nicht von einem Nachbaurecht auszugehen. Erst dann, wenn der Architekt auch die Genehmigungsplanung erstellt hat und ihm deren Vorlage bei der Genehmigungsbehörde übertragen worden ist, ist davon auszugehen, dass ein Nachbaurecht mit übertragen wurde.*)




IBRRS 2011, 0964
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Verjährung ohne Abnahme! (altes Schuldrecht)

BGH, Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 61/10

Der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten gemäß § 635 BGB a.F. verjährt nach § 634a BGB n.F. sofern diese Vorschrift gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 EGBGB anwendbar ist. Die Verjährung beginnt erst, wenn die Abnahme erfolgt ist oder Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrages nicht mehr in Betracht kommt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - VII ZR 171/08, IBR 2010, 577 = BauR 2010, 1778 = NZBau 2010, 768 = ZfBR 2010, 773).*)

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IBRRS 2011, 0853
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Fehlerhaftigkeit der Genehmigungsplanung

BGH, Urteil vom 10.02.2011 - VII ZR 8/10

1. Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg grundsätzlich eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Etwas anderes gilt dann, wenn der Auftraggeber das Risiko der Genehmigungsfähigkeit der Planung aufgrund vertraglicher Vereinbarung übernimmt.*)

2. Es können bauordnungsrechtliche Bedenken von solchem Gewicht gegen die Zulässigkeit eines Bauvorhabens bestehen, dass der Bauherr ihretwegen nicht ohne weiteres auf die Rechtmäßigkeit der erteilten Baugenehmigung vertrauen darf (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Juni 1975 - III ZR 34/73, NJW 1975, 1968, 1969).*)

3. Sind dem Auftraggeber Umstände bekannt, aufgrund derer sich die Fehlerhaftigkeit der Genehmigungsplanung des Architekten aufdrängt, und macht er von der erteilten Baugenehmigung dennoch Gebrauch, verstößt er regelmäßig gegen die im eigenen Interesse bestehende Obliegenheit, sich selbst vor Schäden zu bewahren (§ 254 Abs. 1 BGB).*)




IBRRS 2011, 0805
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
BauFordSiG ist verfassungskonform!

BVerfG, Beschluss vom 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09

Das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (Bauforderungssicherungsgesetz - BauFordSiG) in der novellierten Fassung vom 23.10.2008 ist verfassungskonform.

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IBRRS 2011, 0739
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - VII ZR 132/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0713
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
VOB-Bauvertrag - Wann wird nicht prüfbare Schlussrechnung endgültig fällig?

BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 41/10

Ist eine Werklohnforderung des Auftragnehmers fällig geworden, weil der Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Monaten keine Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der Schlussrechnung erhoben hat, kann die Vorlage weiterer, nicht prüfbarer Schlussrechnungen an der bereits eingetretenen Fälligkeit der Werklohnforderung nichts ändern. Es findet eine Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist.*)




IBRRS 2011, 0696
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Streitwert im Revisionsverfahren

BGH, Beschluss vom 11.02.2011 - VII ZR 137/10

(Ohne amtlichen Leitsatz.)

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IBRRS 2011, 0695
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schadensersatz, Verjährungshemmung, Mahnbescheid

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.07.2010 - 3 U 253/08

1. Sowohl nach altem Recht (§ 638 Abs. 1 S. 2 BGB) als auch nach neuem Recht (§ 634a Abs. 2 BGB) beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Hat keine Abnahme der Architektenleistung stattgefunden, beginnt die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn gegen den Architekten von dem Zeitpunkt an zu laufen, in dem der Bauherr das Werk des Architekten und seine Abnahme endgültig ablehnt.

2. Bei Geltendmachung eines Anspruchs wegen mehrerer Mängel kommt einem Mahnbescheid verjährungshemmende Wirkung nur zu, wenn für den Antragsgegner erkennbar ist, wegen welcher einzelnen Mängel und in welcher jeweiligen Höhe Ansprüche gegen ihn erhoben werden.

3. Zwar kann zur Bezeichnung des geltend gemachten Anspruchs auch auf Rechnungen oder andere Schriftstücke Bezug genommen werden. Stammen solche Schriftstücke vom Gläubiger, so müssen sie dem Schuldner zugegangen sein. Nur dann, wenn ein solches Schriftstück dem Schuldner bereits bekannt ist, braucht es dem Mahnbescheid nicht in Abschrift beigefügt werden.

4. Rechtsfehlerhaft erlassene, nicht individualisierte Mahnbescheide hemmen die Verjährung auch dann nicht, wenn die Individualisierung nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden Streitverfahren nachgeholt wird.

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IBRRS 2011, 0616
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein PKH bei Löschung wegen Unzuverlässigkeit

OVG Sachsen, Beschluss vom 06.01.2011 - 4 D 195/10

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die Löschung aus der Architektenliste der Architektenkammer kann abgelehnt werden, wenn die Löschung aufgrund der persönlichen Unzuverlässigkeit des Architekten erfolgt.

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IBRRS 2011, 0612
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Architektenhonorar ohne Architektenvertrag!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2009 - 22 U 112/08

Zur Vergütungsfähigkeit von Planungsleistungen für eine Projektentwicklungsgesellschaft, deren Mitgesellschafter der Architekt selbst ist.

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IBRRS 2011, 0608
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mangelhafter Dachaufbau und merkantiler Minderwert

OLG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2011 - 12 U 74/10

1. Ein merkantiler Minderwert liegt vor, wenn Undichtigkeiten im Dachbereich den Veräußerungswert der Immobilie mindern. Dies gilt auch dann, wenn eine Mängelbeseitigung erfolgt ist, da eine vollständige Überprüfung der Sanierungsarbeiten nicht möglich ist und bei einem potentiellen Käufer Risiken wegen verborgener Mängel verbleiben.

2. Das OLG Stuttgart sieht in der mangelhaften Abdichtung des Dachbereichs den klassischen Fall des merkantilen Minderwerts.

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IBRRS 2011, 0606
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekten & Ingenieure - Verjährung des Ausgleichsanspruchs des Architekten

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.01.2011 - 25 U 108/09

Zur Verjährung des gesamtschuldnerischen Ausgleichsanspruchs des bauüberwachenden Architekten gegen den Bauwerkunternehmer.

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IBRRS 2011, 0580
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Chloridschäden als Folge mangelhafter Planung

OLG München, Urteil vom 18.01.2011 - 9 U 2546/10

1. Zu Chloridschäden an einer 1996 fertig gestellten Tiefgarage als Folge mangelhafter Planung des Architekten und des Statikers.*)

2. Der Planungsmangel erfordert kein schuldhaftes Handeln des Planers, wohl aber der Anspruch auf Ersatz für die Schäden am Bauwerk.*)

3. Die Gesamtschuldnersituation entsteht mit der baulichen Verwirklichung der mangelhaften Planung. Zu Fragen der Verjährung des Ausgleichsanspruchs in Überleitungsfällen.*)




IBRRS 2011, 0478
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
"pay-when-paid"-Klausel und Architektenhonorar

OLG München, Urteil vom 25.01.2011 - 9 U 1953/10

Leistungen über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus (z.B. Fernwärmeverteilung), die nicht vom vereinbarten Pauschalhonorar abgedeckt sind, könnten entweder infolge konkludenter Auftragserteilung oder als Geschäftsführung ohne Auftrag vergütungspflichtig sein.

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IBRRS 2011, 0454
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Arbeitsvertrag - Erfolgshonorar für Erlangung der Baugenehmigung

OLG Dresden, Urteil vom 17.12.2009 - 9 U 1067/09

Zur Vereinbarung eines Erfolgshonorars im Rahmen eines Arbeitsvertrags für die Erlangung der Baugenehmigung von Windrädern.

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IBRRS 2011, 0421
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Zusammenwirken von Planungs- und Ausführungsmangel

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2010 - 21 U 156/09

1. Der ausführende Auftragnehmer, dessen mangelhafte Werkleistung zum Einsturz des Bauwerks (hier: Einkapselung eines Teersees) geführt hat, wird nicht durch den Umstand entlastet, dass der Einsturz auch ohne den Ausführungsmangel aufgrund eines Planungsfehlers eingetreten wäre, wenn der Eintritt dieser Reserveursache weder zeitlich noch hinsichtlich der Auswirkungen bestimmbar ist.

2. Der mit der Objektplanung für ein Sanierungsbauwerk (hier: Einkapselung eines Teersees mit Oberflächenabdichtung nach dem System der bewehrten Erde) beauftragte Ingenieur schuldet - ungeachtet der gleichzeitigen Beauftragung eines geotechnischen Beraters mit der Erstellung eines Bruch- und Verformungsnachweises - ein dauerhaft standsicheres Objekt.

3. Dass das Bauwerk vor seinem Einsturz zwei Monate gestanden hat, lässt die Haftung des Objektplaners nicht entfallen.

4. Ein vom geotechnischen Berater bestätigtes "labiles Gleichgewicht" entspricht nicht den Anforderungen an die Standsicherheit, da der Objektplaner keine "best case" Betrachtungen zu Grunde legen darf. Vielmehr muss das Bauwerk auch bei widrigsten Umständen den Belastungen standhalten ("worst case"-Betrachtung).

5. Wenn der Bauherr durch schuldhaftes Verhalten der am Bau Beteiligten geschädigt ist, muss er sich grundsätzlich dennoch ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen seine Mitwirkungshandlungen nicht oder schlecht erfüllt haben.

6. Auch wenn es sich dabei im Regelfall nur um eine Obliegenheitsverletzung handelt, ist diese doch bei der notwendigen Abwägung zur Bestimmung eines Mitverschuldens zu berücksichtigen (Anschluss an BGH, IBR 2009, 92 - Glasfassade).

7. Zu solchen Mitwirkungshandlungen zählt regelmäßig die Bereitstellung von zuverlässigen Plänen und Unterlagen zur Herstellung des Werks. Sind diese mangelhaft, muss sich der Bauherr ein Verschulden seines planenden Architekten jedenfalls zurechnen lassen.

8. Ein Mitverschulden des Bauherrn gegenüber dem von ihm beauftragten Planer setzt voraus, dass bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden im Sinne der Verletzung einer im eigenen Interesse bestehenden Obliegenheit mitgewirkt hat (Anschluss an BGH, IBR 2009, 92 - Glasfassade).

9. Der Bauherr übernimmt eine Risikozuweisung im Sinne einer Art "Betriebsgefahr" nicht bereits deshalb, weil er ein nicht alltägliches Bauvorhaben planen lässt.

10. Die Beschreibung der Standsicherheit des Bauwerks als "labiles Gleichgewicht" ist nicht ausreichend, ein Mitverschulden des Bauherrn, der das Bauwerk dennoch weiter planen und errichten lässt, am späteren Versagen desselben zu begründen.

11. Zur Bedeutung eines vom Bauherrn aufgebauten Zeitdrucks für dessen Mitverschulden an einem Planungsfehler.




IBRRS 2011, 0384
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Zeitliche Verzögerungen der Planung

OLG Celle, Urteil vom 06.01.2011 - 16 U 37/10

Zur Pflichtverletzung aus einem Architektenvertrag im Hinblick auf zeitliche Verzögerungen der Planung (EXPO-Dach).*)

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IBRRS 2011, 0216
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Statiker und Prüfstatiker: Abgrenzung der Pflichten

OLG Stuttgart, Urteil vom 23.12.2010 - 10 U 15/09

1. Zur Abgrenzung der Pflichten zwischen Statiker und Prüfstatiker.

Ein Statiker verhält sich pflichtwidrig und macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er auf Bedenken des Prüfstatikers gegen die vorgelegte, im Ergebnis zutreffende Statik diese nicht rechnerisch nachweist und es damit unterlässt, den Prüfstatiker von der Richtigkeit seiner Statik zu überzeugen.*)

2. Vereinbaren die Parteien des schriftlichen Ingenieurvertrags über die Tragwerksplanung die Abrechnung nach Honorarzone II "Mitte" und wird dadurch das Mindesthonorar unterschritten, weil die Statik der Honorarzone III zuzuordnen ist, gilt das Mindesthonorar der Honorarzone III "unten".*)

3. Ist die eingeklagte Forderung vor dem 01.05.2000 fällig geworden, beträgt der gesetzliche Verzugs- und Prozesszins gemäß §§ 288 und 291 BGB in der Fassung bis 30.04.2000 i.V.m. Art. 229 § 1 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 5 Satz 1 EGBGB auch nach dem 01.05.2000 lediglich 4 %. Die Prozesszinsen erhöhen sich nicht ab dem 01.01.2003 auf 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz, weil es sich bei § 291 BGB um eine Rechts-folgenverweisung auf § 288 BGB hinsichtlich der Höhe des Zinssatzes handelt und weil das Prozessrechtsverhältnis kein Dauerschuldverhältnis im Sinne von Art. 229 § 5 Abs. 1 S. 2 EGBGB ist.*)




IBRRS 2011, 0142
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Zur Höhe des Pauschalhonorars für Ingenieurleistungen

KG, Urteil vom 08.05.2009 - 7 U 67/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0114
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verjährungsverlängerung gem. § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B wirksam!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2010 - 21 U 46/09

1. Die sog. Quasi-Unterbrechung der Verjährung durch § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B hält einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle stand. Bei vereinbarter Verjährungsfrist von fünf Jahren kann eine bloße Mängelrüge unmittelbar vor Ablauf der fünfjährigen Frist im Ergebnis zu einer Verjährung von sieben Jahren führen.

2. Die Verlängerung der Verjährungsfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nämlich möglich, wenn aufgrund der Eigenart des Gewerks ein Bedürfnis für eine verlängerte Verjährungsfrist besteht (vgl. BGH, IBR 1996, 315). Ein solches Bedürfnis ist für eine komplexe Straßenanlage ohne Weiteres zu erkennen.

3. Ein wesentlicher Verfahrensmangel liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht das rechtliche Gehör einer Partei in erheblicher Weise verletzt. In der Wertung des Vorbringens einer Partei zur Schadenshöhe als unsubstantiiert ohne Ausschöpfung des § 139 ZPO ist ein solcher Gehörsverstoß zu erblicken.

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IBRRS 2011, 0107
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekten & Ingenieure -Unentgeltlicher Gefälligkeitsauftrag: Volle Haftung?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2009 - 15 U 243/08

Will der aus Gefälligkeit und unentgeltlich Leistende, dass seinem Handeln rechtliche Bedeutung zukommt, handelt er mit Rechtsbindungswillen. Verletzt er die ihm aus einem Gefälligkeitsverhältnis mit rechtsgeschäftlichem Charakter obliegenden Rechtspflichten, kann er zum Schadensersatz verpflichtet sein.

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IBRRS 2011, 0098
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Fortbildungsordnung der Architektenkammer

VGH Hessen, Beschluss vom 26.11.2010 - 7 A 3063/09

1. Die Fortbildungsordnung vom 17. Dezember 2002 (StAnz. 2003, S. 374 <373>) - Fortbildungsordnung 2002 - ist als Bestandteil der Hauptsatzung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vom 17. Dezember 2002 (StAnz. 2003, S. 374) am 1. Februar 2003 wirksam in Kraft getreten.*)

2. Die Berechtigung der Architekten- und Stadtplanerkammer, die ihren Mitgliedern durch förmliches Gesetz auferlegte Berufspflicht zur beruflichen Fortbildung durch die Fortbildungsordnung 2002 als Satzung zu konkretisieren, folgt aus §§ 13 Abs. 1 Satz 1, 13 Abs. 2 Nr. 1, 17 Abs. 3 Satz 2 HASG.*)

3. Die durch Art. 3 des Gesetzes vom 2. März 2005 (GVBl. I S. 134) erfolgte Einfügung der Nr. 6 des § 13 Abs. 2 HASG, wonach durch Satzung zu regeln sind "6. eine Fortbildungsordnung (§ 17 Abs. 3 Satz 2)" hat lediglich deklaratorische Bedeutung.*)

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IBRRS 2011, 0095
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gestörtes Gesamtschuldverhältnis

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2010 - 16 U 145/10

1. Grundsätzlich haften planender Architekt und ausführendes Bauunternehmen für sowohl auf einem Planungsfehler als auch auf einem Ausführungsfehler beruhende Mängel als Gesamtschuldner. Dabei liegt ein Gesamtschuldverhältnis bereits dann vor, wenn der Architekt aufgrund eines Baumangels auf Schadensersatz haftet, während der Bauunternehmer wegen desselben Mangels an sich zunächst nur nachbesserungspflichtig ist und nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen schadensersatzpflichtig gemacht werden kann.

2. Nicht einmal eine vertragliche Haftungsfreistellung eines Gesamtschuldners nach Entstehung der Gesamtschuld führt zu einer Anspruchskürzung.

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IBRRS 2011, 0009
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt haftet auch bei Leistungen ohne Honorar

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2010 - 15 U 63/08

Ein Architekt, der die Übernahme von Architektenleistungen übernimmt, haftet auch ohne Honorarvereinbarung und bei Nichtbestehen einer Haftpflichtversicherung für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben.




IBRRS 2011, 0008
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Berufshaftpflichtversicherung: Geldbuße!

VG Mainz, Urteil vom 02.12.2010 - BG-A 1/10

1. Die Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure muss den gesetzlichen Mindestversicherungssummen genügen.

2. Das Vorhalten einer solchen Versicherung gehört zu den für die freien Berufe prägenden Berufspflichten.

3. Der Verstoß gegen diese essenzielle Berufspflicht kann mit einer Geldbuße von 1.000 Euro geahndet werden.

4. Die Berufshaftpflichtversicherung dient sowohl dem Verbraucherschutz als auch dem Schutz des Planers selbst.

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