Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
2920 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2011, 2011LG München I, Urteil vom 28.01.2010 - 12 O 23208/08
Im Versicherungsschein enthaltene Vereinbarungen, Begrenzungen oder Ausschlüsse des Versicherungsschutzes ("Ohne Objektschaden") gehen anderslautenden Klausel der allgemeinen oder besonderen Bedingungen vor, sofern diese allgemein auf den Versicherungsschein als Grundzulage Bezug nehmen.
VolltextIBRRS 2011, 1995
OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.05.2011 - 4 U 319/10
Leidet eine Treppenanlage unter einem Werkmangel, weil sie die Anforderungen der Landesbauordnung (§ 34 Abs. 5 LBO-Saar) an ein verkehrssicheres Begehen nicht erfüllt, so muss der Werkunternehmer, der sich an die planerischen Vorgaben eines vom Auftraggeber beauftragten Architekten hält, jedenfalls dann Gewähr leisten, wenn er in Kenntnis der fehlenden Verkehrssicherheit vor Bauausführung einen gebotenen Hinweis gegenüber dem Auftraggeber unterlässt. Jedoch muss sich der Auftraggeber ein überwiegendes Verschulden des planenden Architekten zurechnen lassen.*)
IBRRS 2011, 1875
OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2011 - 11 U 214/10
Sieht ein Architektenvertrag vor, dass der Architekt das Recht hat, den Bauherrn auf die Inanspruchnahme eines Dritten zu verweisen, ist diese Regelung nicht als Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung, sondern im Sinne eines Verweisungsrechts des Architekten zu verstehen. Erst durch die Ausübung des Verweisungsrechts wird die Verjährung gehemmt.
VolltextIBRRS 2011, 1795
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.05.2011 - 4 A 697/10
1. Die Löschung aus der Architektenliste ist gerechtfertigt, wenn der betroffene Architekt vermögenslos geworden ist.
2. Es liegt kein Eingriff in das Recht der Freiheit der Berufsausübung nach Art. 12 GG vor, wenn die Ermächtigungsnorm dem Schutz des Gemeinwohls dient und die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.
3. Auf ein Verschulden an der Entstehung der Vermögenslosigkeit kommt es nicht an, der Behörde steht ein Ermessensspielraum nicht zu.
VolltextIBRRS 2011, 1788
LG Itzehoe, Urteil vom 21.04.2011 - 7 O 2/09
1. Ein arglistiges Verschweigen von Baumängeln ist schon dann anzunehmen, wenn erhebliche für einen Fachkundigen ohne Weiteres erkennbare Mängel vorliegen und sich der Bauunternehmer der Kenntnis dieser Mängel etwa durch entsprechende arbeitsteilige Organisation verschließt.
2. Erfahrungsgemäß verursachen Mängel bei der Ausführung der Kellerabdichtung regelmäßig sehr große Schäden, die vorher mit einer ordnungsgemäßen Bauüberwachung und relativ geringem Aufwand zu verhindern wären. Die Ausführung bedarf daher besonderer Aufmerksamkeit.
3. Demgemäß ist es erforderlich, vor Verschließen der Baugrube eine Zwischenabnahme durchzuführen.
VolltextIBRRS 2011, 1720
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.03.2011 - 10 W 8/11
Eine Streitwertaddition ist im Falle einer Hilfsaufrechnung mit Gegenansprüchen stets dann vorzunehmen, wenn kein Gleichlauf von Primärverteidigung und Hilfsaufrechnung vorliegt, denn dann haben die hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen einen eigenen wirtschaftlichen Wert.
VolltextIBRRS 2011, 1697
OLG Hamburg, Urteil vom 10.02.2011 - 3 U 81/06
1. Werden Planungsleistungen vor Abschluss eines in Aussicht genommenen Vertrags erbracht, so ist zunächst die in der Darlegungs- und Beweislast des Auftragnehmers liegende Frage zu klären, ob bereits diese Leistungen aufgrund Auftrags erfolgen oder ob es sich lediglich um eine akquisitorische Tätigkeit ohne vertragliche Bindung handelt und erst in zweiter Linie ist ggf. die Entgeltlichkeit des Auftrags Prüfungsgegenstand. Bei der Annahme eines Vertragsschlusses ist zu berücksichtigen, dass nicht schon der Entfaltung der Tätigkeit als solcher vertragliche Indizwirkung zukommt, weil gerade bei Großprojekten Planungsleistungen häufig im vorvertraglichen Stadium in der Erwartung erbracht werden, sich im Realisierungsfalle einen interessanten Auftrag zu sichern.
2. Ein konkludenter Vertragsschluss kann zwar anzunehmen sein, wenn ein Bauherr sich die planerischen Leistungen eines Architekten zu Eigen macht und diese - etwa als Anlage zu einer Bauvoranfrage - für sich verwertet. Besteht zwischen den Parteien eine Akquisitionsabsprache, welche eine Kostenerstattung ausdrücklich nur für den Fall einer Beauftragung vorsieht, so ist der etwaigen Weitergabe von Planungsunterlagen durch den vermeintlichen Auftraggeber ein konkludenter rechtsgeschäftlicher Wille nicht zu entnehmen.
3. Eine Pauschalhonorarvereinbarung aus Leistungen, die z. T. der HOAI unterliegen und z. T. außerhalb der HOAI-Honorartafeln liegen, muss die gesetzliche Schriftform und die Mindestsätze der HOAI einhalten. Denn die Teilnichtigkeit hat mangels gegenteiliger Anhaltspunkte im Zweifel die Gesamtnichtigkeit zur Folge.
4. Selbst wenn die Pauschalvereinbarung, deren Leistungen nur z. T. der HOAI unterliegen, formwirksam wäre, ist sie wegen Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI unwirksam.
5. Honorare bei anrechenbaren Kosten oberhalb der Tafelwerte können nach Tafelfortschreibungstabellen berechnet werden.
IBRRS 2011, 1696
OLG Hamburg, Urteil vom 19.12.2008 - 12 U 16/06
1. Eine außerordentliche Kündigung des Architektenvertrages ist aus wichtigem Grund zulässig. Dies setzt jedoch voraus, dass dem Kün- digenden die Fortsetzung des Vertrages unter Berücksichtigung aller Umstände nicht mehr zugemutet werden kann und dass, entsprechend dem Mangelrecht, der Auftraggeber unter Fristsetzung die Kündigung zuvor ankündigt.
2. Der Umstand, dass die Entwurfszeichnungen als PDF-Dateien und nicht in Papierform übersandt worden sind, steht ihrer Eignung als Teil der Entwurfsplanung im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 HOAI nicht entgegen. Die Bestimmung verlangt zwar eine "zeichnerische Darstellung" des Gesamtentwurfs; die technische Übermittlung einer solchen Darstellung über E-Mail steht aber ihrer Qualifikation als "zeichnerisch" nicht entgegen und entspricht mittlerweile dem allgemeinen Stand der technischen Entwicklung.
IBRRS 2011, 1639
BGH, Urteil vom 07.04.2011 - VII ZR 209/07
Die von einem Architekten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages verwandte Klausel
"Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig"
ist gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2011, 1638
KG, Beschluss vom 13.08.2010 - 7 U 41/10
1. Vereinbaren die Parteien bei einem im Übrigen an Mindestsätzen orientierten Honorar den Umbau- und Modernisierungszuschlag mit "0" %, führt dies zur Mindestsatzunterschreitung.
2. § 24 Abs. 1, Satz 4 HOAI ist so zu lesen, dass ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20 vom Hundert als vereinbart gilt, sofern nicht - innerhalb des zulässigen Mindest- und Höchsthonorars - etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
3. Auch wenn mehrere Bauvorhaben auf einem Grundstück für eine Unternehmensgruppe parallel bearbeitet werden, rechtfertigt dies noch keine Mindestsatzunterschreitung.
4. Entwickelt sich im Laufe der Geschäftsbeziehung eine persönliche Beziehung zwischen den Geschäftsführern der Vertragsparteien, stellt dies keine Ausnahme nach § 4 Abs. 2 HOAI dar.
VolltextIBRRS 2011, 1637
KG, Urteil vom 13.01.2011 - 27 U 34/10
1. Vereinbaren die Parteien bei einem im Übrigen an Mindestsätzen orientierten Honorar den Umbau- und Modernisierungszuschlag mit "0" %, führt dies zur Mindestsatzunterschreitung.
2. § 24 Abs. 1, Satz 4 HOAI ist so zu lesen, dass ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20 vom Hundert als vereinbart gilt, sofern nicht - innerhalb des zulässigen Mindest- und Höchsthonorars - etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
3. Auch wenn mehrere Bauvorhaben auf einem Grundstück für eine Unternehmensgruppe parallel bearbeitet werden, rechtfertigt dies noch keine Mindestsatzunterschreitung.
4. Entwickelt sich im Laufe der Geschäftsbeziehung eine persönliche Beziehung zwischen den Geschäftsführern der Vertragsparteien, stellt dies keine Ausnahme nach § 4 Abs. 2 HOAI dar.
IBRRS 2011, 1636
KG, Beschluss vom 19.10.2010 - 7 U 41/10
1. Vereinbaren die Parteien bei einem im Übrigen an Mindestsätzen orientierten Honorar den Umbau- und Modernisierungszuschlag mit "0" %, führt dies zur Mindestsatzunterschreitung.
2. § 24 Abs. 1, Satz 4 HOAI ist so zu lesen, dass ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20 vom Hundert als vereinbart gilt, sofern nicht - innerhalb des zulässigen Mindest- und Höchsthonorars - etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
3. Auch wenn mehrere Bauvorhaben auf einem Grundstück für eine Unternehmensgruppe parallel bearbeitet werden, rechtfertigt dies noch keine Mindestsatzunterschreitung.
4. Entwickelt sich im Laufe der Geschäftsbeziehung eine persönliche Beziehung zwischen den Geschäftsführern der Vertragsparteien, stellt dies keine Ausnahme nach § 4 Abs. 2 HOAI dar.
IBRRS 2011, 1631
OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2011 - 4 U 197/10
1. Der Urheber hat auf Grund seines Urheberpersönlichkeitsrechts einen Anspruch darauf, dass sein Werk dem Publikum unverfälscht dargeboten wird. Er hat seinem Werk eine bestimmte Form und Gestaltung gegeben, in der seine Werkvorstellung, seine Werkidee in möglichst idealer Weise zum Ausdruck kommt. Nur in dieser Form braucht er sein Werk gegen sich gelten zu lassen.
2. Eine Beeinträchtigung der berechtigten geistigen und persönlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk i.S.d. § 14 UrhG liegt auch dann vor, wenn die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk, ohne inhaltliche Änderung des Werkes, durch Form und Art der Werkwiedergabe und -nutzung beeinträchtigt werden.
3. Eine derartige Beeinträchtigung ist etwa dann anzunehmen, wenn ein geschütztes Werk mit Zutaten von dritter Hand zu einem "Gesamtkunstwerk" vereinigt wird, das unbefangene Betrachter ohne weiteres insgesamt als Werk des Urhebers des Originalwerkes ansehen können.
VolltextIBRRS 2011, 1626
OLG München, Urteil vom 04.05.2010 - 9 U 4557/09
Der Architekt, der wegen eines Planungsfehlers haftet, kann dem Bauherrn kein Mitverschulden im Hinblick darauf entgegenhalten, dass weder der bauaufsichtsführende Bauleiter noch der ausführende Bauunternehmer den Fehler bemerkt und für Abhilfe gesorgt haben.
VolltextIBRRS 2011, 1551
BGH, Urteil vom 04.11.2010 - I ZR 118/09
1. Ein Verweis auf die Erlaubnistatbestände der §§ 5 bis 8 RDG reicht bei einem verallgemeinernd abstrakt gefassten Unterlassungsantrag zur hinreichenden Konkretisierung der Merkmale nicht aus, unter denen eine Rechtsdienstleistung zulässigerweise erbracht werden darf.*)
2. Die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zulässigerweise in den Verkehr gebrachten Erzeugnisses im Inland erfordert regelmäßig eine rechtliche Prüfung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG.*)
3. Der Erlaubnistatbestand des § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG setzt nicht voraus, dass die sachgerechte Erfüllung der Hauptleistung beeinträchtigt wird, wenn nicht auch die Nebenleistung in Form der Rechtsdienstleistung erbracht wird.*)
VolltextIBRRS 2011, 1538
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2010 - 21 U 54/09
1. Erbringt der Ingenieur geschuldete Leistungspflichten nicht ordnungsgemäß, so kann der Bauherr verlangen, so gestellt zu werden, als wäre der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden.
2. Hat sich die vertraglich geschuldete Leistung bereits verwirklicht, so kann der Bauherr Schadensersatz in Geld, gerichtet auf vollständigen Ausgleich der durch die mangelhafte Leistung entstandenen Schäden verlangen, d. h. Ersatz der gesamten Kosten, die zur Mängelbeseitigung erforderlich sind, ohne dass es der vorausgegangenen Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bedurft hätte.
IBRRS 2011, 1530
LG Halle, Urteil vom 07.10.2010 - 5 O 573/03
1. Insbesondere bei der Realisierung größerer Bauvorhaben kommt es nicht selten zu erheblichen Verzögerungen. Wie selbstverständlich arbeiten oft die Planer in dem guten Glauben weiter, sie bekämen schon ihr Honorar. Während die Bauzeitverlängerungen oft erheblich sind und erhebliche monetäre Auswirkungen haben, scheitert die Geltendmachung des Honorars erstaunlicherweise häufig an der Rechtsgrundlage.
2. Hat ein Vorunternehmer mangelhaft gearbeitet und dadurch Mehraufwand des Nachunternehmers durch verzögerte Ausführung verursacht, hat der Nachunternehmer einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Aber der Teufel steckt hier im Detail.
IBRRS 2011, 1527
OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.03.2010 - 4 U 8/09
Zum Eintritt eines Bauherrn in den Vertrag zwischen einem GÜ und dem Architekten.
VolltextIBRRS 2011, 1503
OLG Naumburg, Urteil vom 13.05.2009 - 12 U 31/07
Zur Haftung des Architekten für fehlerhafte Auswahl von Abdichtungsmaterialien.
VolltextIBRRS 2011, 1434
OLG Frankfurt, Urteil vom 02.07.2008 - 1 U 28/07
1. Der Werkerfolg einer mangelfreien, insbesondere den technischen Regeln entsprechenden Brandschutzplanung und -beratung besteht darin, eine unter Brandschutzgesichtspunkten ordnungsgemäße und auch wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens zu gewährleisten.
2. Dazu gehört nicht nur die Herbeiführung einer Brandschutzgenehmigung, sondern auch die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der gebotenen Brandschutzmaßnahmen und die Vermeidung unnötiger Aufwendungen.
3. Der Brandschutzplaner kann verpflichtet sein, den Bauherrn und das zuständige Brandschutzamt drauf hinzuweisen, dass eine als notwendig angenommene Maßnahme in Wirklichkeit nicht notwendig ist.
VolltextIBRRS 2011, 1433
OLG Frankfurt, Urteil vom 30.04.2008 - 15 U 91/07
1. Ein Architekt, der die Übernahme von Architektenleistungen übernimmt, haftet auch ohne Honorarvereinbarung und bei Nichtbestehen einer Haftpflichtversicherung für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben, und zwar grundsätzlich schon bei leichter Fahrlässigkeit.
2. Ist streitig, ob eine aus Gefälligkeit übernommene Pflicht zur Bauüberwachung zum Zeitpunkt der Ausführung der mangelhaften Arbeiten noch besteht, ist es Sache der Bauherrin, das Weiterbestehen des entsprechenden Vertrags vorzutragen und zu beweisen.
VolltextIBRRS 2011, 1431
LG Kassel, Urteil vom 10.03.2009 - 8 O 1278/07
Für die Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs zwischen Gesamtschuldnern kommt es nicht darauf an, ob der Ausgleichsverpflichtete zur Nachbesserung aufgefordert wurde.
VolltextIBRRS 2011, 1425
BFH, Urteil vom 09.12.2010 - V R 22/10
Vereinnahmt der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollbesteuerung eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 29.01.2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, zur Istbesteuerung).*)
VolltextIBRRS 2011, 1383
OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2011 - 1 Verg 2/10
1. Bei einem Realisierungswettbewerb handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb eigener Art, denn er dient in erster Linie der Auswahl der Architekten, mit denen über die Vergabe eines konkreten Planungsauftrags verhandelt werden soll. Deshalb teilt der Senat nicht die Auffassung des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 31.03.2004 - VII-Verg 4/04, IBR 2004, 455), der Entscheidung des Preisgerichts komme eine dem Zuschlag entsprechende, der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags entgegenstehende Wirkung zu.*)
2. Es ist grundsätzlich unbedenklich, ein während des Nachprüfungsverfahrens neu gefasstes und ergänztes Protokolls über die Sitzung des Preisgerichts als Grundlage für die Entscheidung über einen Nachprüfungsantrag zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1364
VK Nordbayern, Beschluss vom 18.02.2011 - 21.VK-3194-45/10
1. Zwar eröffnet das Verhandlungsverfahren gegenüber dem Offenen Verfahren eine flexiblere Vorgehensweise. Zudem steht im Bereich der VOF dem Auftraggeber ein weiter und nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zur Verfügung. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz sind jedoch einzuhalten. Der Präzisierungsgrad der Bekanntgabe muss auch im Bereich der VOF so hoch sein, dass für den Bewerber rechtzeitig erkennbar ist, worauf es dem Auftraggeber ankommt, so dass er sein Angebot entsprechend optimal gestalten kann.*)
2. Eine rechtswidrige Überschreitung des Beurteilungsspielraums liegt nur dann vor, wenn der Auftraggeber von unzutreffenden bzw. unvollständigen Tatsachen ausgegangen ist, er sachwidrige Erwägungen angestellt oder sich an den von ihm aufgestellten Beurteilungsmaßstab nicht hält.*)
3. Die VSt hat alle Zuschlagskriterien anzugeben, deren Anwendung im Verhandlungsverfahren vorgesehen ist. Sie hat auch anzugeben, wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden sollen. Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung zur Bekanntgabe auch von Unterkriterien jedenfalls dann, wenn sich die Kenntnis von den Unterkriterien und deren Gewichtung auf den Angebotsinhalt auswirken kann.*)
VolltextIBRRS 2011, 1293
OLG Celle, Beschluss vom 07.03.2011 - 14 U 7/11
Die Abgrenzung zwischen unentgeltlicher Akquisition und vertraglich zu vergütender Tätigkeit ist fließend und im Einzelfall schwierig. Aus dem Tätigwerden des Architekten allein kann noch nicht der Abschluss eines Vertrages hergeleitet werden; dessen Zustandekommen hat der Architekt vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen. Das Zustandekommen eines Architektenvertrags richtet sich nicht nach der HOAI und den danach abgerechneten Leistungen, sondern nach den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts.
VolltextIBRRS 2011, 1118
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.02.2011 - LBG-A A 10055/11
Zur Problematik der Verletzung der Berufspflicht eines Architekten, sich gegen Haftungsrisiken aus seiner Tätigkeit zu versichern.
VolltextIBRRS 2011, 1095
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.01.2011 - 2-20 O 273/07
Mängel im Brandschutzbereich führen nicht automatisch zur Annahme eines Organisationsverschuldens.
VolltextIBRRS 2011, 1086
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.11.2010 - 25 U 108/09
1. Schreibt ein Fachplaner gerade aus Gründen des Schallschutzes eine bestimmte Ausführung vor, hier: doppelte Kehlbalkenlage, dann kennt er den Mangel, der den Anspruch gegen den Ausgleichsverpflichteten begründet, sobald er Kenntnis davon hat, dass eine andere Ausführung (hier: einfache Kehlbalkenlage) gewählt wurde.
2. Kenntnis von den Umständen, aus denen sich der Innenausgleich ergibt, liegt dann vor, wenn der Ausgleichsberechtigte weiß, dass sowohl er als auch der Ausgleichsverpflichtete Pflichtverletzungen begangen haben, deretwegen er und der Ausgleichsverpflichtete in Anspruch genommen werden können, und er weiß, dass er - der Ausgleichsberechtigte - aber im Innenverhältnis jedenfalls nicht allein für den aus den Pflichtverletzungen resultierenden Schaden aufzukommen hat.
VolltextIBRRS 2011, 1084
OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2010 - 21 U 38/10
1. Die Vorschrift des § 635 BGB a.F. umfasst zunächst diejenigen Schäden, die dem geschuldeten Werk unmittelbar anhaften, weil es infolge eines Mangels unbrauchbar, wertlos oder minderwertig ist. Darüber hinaus werden auch bestimmte Folgeschäden in die Gewährleistungshaftung nach § 635 BGB a.F. einbezogen und unterliegen damit den kurzen Verjährungsfristen des § 638 BGB a.F.
2. Der "Primärzweck" von Installationsarbeiten ist es nicht, Feuchtigkeitsschäden und mikrobiellen Befall zu verhindern. Daher kommt der fehlerhafte Anschluss einer Duschkabine im Rahmen der Installationsarbeiten in seinen Auswirkungen der Verletzung einer Obhutspflicht nahe. Treten daher nach geraumer Zeit Feuchtigkeitsschäden und mikrobieller Befall ein, stellen sich diese Folgeschäden als Folge einer positiven Vertragsverletzung dar.
IBRRS 2011, 1081
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.10.2007 - 12 U 225/06
1. Zahlt der Versicherer an den Geschädigten eine Entschädigung mit dem Vorbehalt, die Zahlung beliebig zu verrechnen so gilt gleichwohl die gesetzliche Tilgungsreihenfolge gemäß § 366 Abs. 2 BGB, wenn der Versicherer nicht in angemessener Frist (hier: binnen 6,5 Jahren) eine Tilgungsbestimmung trifft.
2. Treffen die Parteien eine Vereinbarung, wonach der Schuldner nur mit solchen Forderungen aufrechnen darf, die er binnen vier Monaten nach Abschluss eines Rechtsstreits mit einem Dritten beziffert, reicht es zur rechtzeitigen Geltendmachung der wegen der Kosten des Rechtsstreits erklärten Aufrechnung, wenn diese dem Grunde nach erklärt wird. Die Bezifferung der Forderung kann nach dem Abschluss des Kostenfestsetzungsverfahrens nachgeholt werden.
IBRRS 2011, 1071
LG Köln, Urteil vom 18.02.2011 - 32 O 113/09
1. Erbringt der Architekt vor einem schriftlichen Vertrag bereits Architektenleistungen, ist die im Vertrag geschlossene Honorarvereinbarung noch bei Auftragserteilung geschlossen worden, wenn die Parteien von Anfang an den Abschluss eines schriftlichen Vertrags vereinbart haben und es zuvor zu keinem mündlichen Vertragsschluss gekommen ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn die vorherige Tätigkeit des Architekten dem Beschleunigungsinteresse des Auftraggebers dient.
2. Wenn ein Architektenvertrag am Ende jeder geschuldeten Leistungsphase den mit der Leistungsphase vertraglichen Leistungserfolg festlegt und damit zusammenfassend beschreibt, auf welchen Zweck die einzelnen Grundleistungen bezogen sind, haben die Parteien einzelne Grundleistungen nicht - wie es bei reiner Anlehnung an die Vorschriften der HOAI der Fall wäre - als selbstständige Teilerfolge gewollt, sondern sich vielmehr am Gesamtzweck der jeweiligen Leistungsphasen orientiert.
IBRRS 2011, 1067
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.01.2011 - 4 U 180/10
Wirbt ein Architekt auf seiner Homepage mit Referenzobjekten, so bringt er damit im Allgemeinen zum Ausdruck, dass er für diese Objekte die wesentlichen Planungsleistungen, soweit diese zu den normalen Architektenleistungen gehören, erbracht hat. Die Werbung mit Referenzobjekten ist daher im Allgemeinen nicht deshalb irreführend, weil der Architekt für die Objekte die Bauüberwachung nicht übernommen hatte.*)
VolltextIBRRS 2011, 0986
OLG München, Urteil vom 19.10.2010 - 9 U 4496/09
1. Treuwidrigkeit der Berufung des Auftraggebers auf Formunwirksamkeit der Zeithonorarvereinbarung bei früherem Angestelltenverhältnis.*)
2. Wenn ein Zeithonorar vereinbart ist, trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast für eine unwirtschaftliche Betriebsführung des Auftragnehmers.
VolltextIBRRS 2011, 0983
OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.02.2011 - 4 U 155/09
Ein hydrogeologisches Bodengutachten, das der Besteller in Auftrag gegeben hat, um die Machbarkeit einer Geothermieanlage zu ergründen, leidet unter einem Werkmangel, wenn der Gutachter durch eine zusammenfassende Bewertung der Untersuchungsergebnisse Verockerungserscheinungen verharmlost und die unzureichende Aussagekraft der gutachterlichen Untersuchungsbefunde in Bezug auf den vom Besteller verfolgten Verwendungszweck nicht offen legt.*)
VolltextIBRRS 2011, 0974
OLG Celle, Urteil vom 02.03.2011 - 14 U 140/10
1. Ob Entwurfspläne für ein Bauwerk urheberrechtlich geschützte, persönliche geistige Schöpfungen i.S.d. §§ 2 Abs. 1 Nr. 4 und 7, 2 Abs. 2 UrhG sind, hängt vom jeweiligen Werk ab.
Entscheidend für die Urheberrechtsschutzfähigkeit der Architektenleistung ist der Grad der Individualität der Leistung. Sie muss sich von der Masse des durchschnittlichen, üblichen und alltäglichen Bauschaffens abheben und nicht nur das Ergebnis eines rein handwerklichen routinemäßigen Schaffens darstellen ("Gestaltungshöhe").*)
2. Wenn Pläne eines Architekten dem Urheberrecht unterfallen, ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, das Bauwerk nach der Vorplanung ohne Mitwirkung des planenden Architekten von einem anderen Architekten ausführen zu lassen.*)
3. In der Regel ist im Bereich der Entwurfsplanung noch nicht von einem Nachbaurecht auszugehen. Erst dann, wenn der Architekt auch die Genehmigungsplanung erstellt hat und ihm deren Vorlage bei der Genehmigungsbehörde übertragen worden ist, ist davon auszugehen, dass ein Nachbaurecht mit übertragen wurde.*)
IBRRS 2011, 0964
BGH, Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 61/10
Der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten gemäß § 635 BGB a.F. verjährt nach § 634a BGB n.F. sofern diese Vorschrift gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 EGBGB anwendbar ist. Die Verjährung beginnt erst, wenn die Abnahme erfolgt ist oder Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrages nicht mehr in Betracht kommt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - VII ZR 171/08, IBR 2010, 577 = BauR 2010, 1778 = NZBau 2010, 768 = ZfBR 2010, 773).*)
VolltextIBRRS 2011, 0853
BGH, Urteil vom 10.02.2011 - VII ZR 8/10
1. Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg grundsätzlich eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Etwas anderes gilt dann, wenn der Auftraggeber das Risiko der Genehmigungsfähigkeit der Planung aufgrund vertraglicher Vereinbarung übernimmt.*)
2. Es können bauordnungsrechtliche Bedenken von solchem Gewicht gegen die Zulässigkeit eines Bauvorhabens bestehen, dass der Bauherr ihretwegen nicht ohne weiteres auf die Rechtmäßigkeit der erteilten Baugenehmigung vertrauen darf (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Juni 1975 - III ZR 34/73, NJW 1975, 1968, 1969).*)
3. Sind dem Auftraggeber Umstände bekannt, aufgrund derer sich die Fehlerhaftigkeit der Genehmigungsplanung des Architekten aufdrängt, und macht er von der erteilten Baugenehmigung dennoch Gebrauch, verstößt er regelmäßig gegen die im eigenen Interesse bestehende Obliegenheit, sich selbst vor Schäden zu bewahren (§ 254 Abs. 1 BGB).*)
IBRRS 2011, 0805
BVerfG, Beschluss vom 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
Das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (Bauforderungssicherungsgesetz - BauFordSiG) in der novellierten Fassung vom 23.10.2008 ist verfassungskonform.
VolltextIBRRS 2011, 0739
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - VII ZR 132/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0713
BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 41/10
Ist eine Werklohnforderung des Auftragnehmers fällig geworden, weil der Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Monaten keine Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der Schlussrechnung erhoben hat, kann die Vorlage weiterer, nicht prüfbarer Schlussrechnungen an der bereits eingetretenen Fälligkeit der Werklohnforderung nichts ändern. Es findet eine Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist.*)
IBRRS 2011, 0696
BGH, Beschluss vom 11.02.2011 - VII ZR 137/10
(Ohne amtlichen Leitsatz.)
VolltextIBRRS 2011, 0695
OLG Stuttgart, Urteil vom 14.07.2010 - 3 U 253/08
1. Sowohl nach altem Recht (§ 638 Abs. 1 S. 2 BGB) als auch nach neuem Recht (§ 634a Abs. 2 BGB) beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Hat keine Abnahme der Architektenleistung stattgefunden, beginnt die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn gegen den Architekten von dem Zeitpunkt an zu laufen, in dem der Bauherr das Werk des Architekten und seine Abnahme endgültig ablehnt.
2. Bei Geltendmachung eines Anspruchs wegen mehrerer Mängel kommt einem Mahnbescheid verjährungshemmende Wirkung nur zu, wenn für den Antragsgegner erkennbar ist, wegen welcher einzelnen Mängel und in welcher jeweiligen Höhe Ansprüche gegen ihn erhoben werden.
3. Zwar kann zur Bezeichnung des geltend gemachten Anspruchs auch auf Rechnungen oder andere Schriftstücke Bezug genommen werden. Stammen solche Schriftstücke vom Gläubiger, so müssen sie dem Schuldner zugegangen sein. Nur dann, wenn ein solches Schriftstück dem Schuldner bereits bekannt ist, braucht es dem Mahnbescheid nicht in Abschrift beigefügt werden.
4. Rechtsfehlerhaft erlassene, nicht individualisierte Mahnbescheide hemmen die Verjährung auch dann nicht, wenn die Individualisierung nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden Streitverfahren nachgeholt wird.
VolltextIBRRS 2011, 0616
OVG Sachsen, Beschluss vom 06.01.2011 - 4 D 195/10
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die Löschung aus der Architektenliste der Architektenkammer kann abgelehnt werden, wenn die Löschung aufgrund der persönlichen Unzuverlässigkeit des Architekten erfolgt.
VolltextIBRRS 2011, 0612
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2009 - 22 U 112/08
Zur Vergütungsfähigkeit von Planungsleistungen für eine Projektentwicklungsgesellschaft, deren Mitgesellschafter der Architekt selbst ist.
VolltextIBRRS 2011, 0608
OLG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2011 - 12 U 74/10
1. Ein merkantiler Minderwert liegt vor, wenn Undichtigkeiten im Dachbereich den Veräußerungswert der Immobilie mindern. Dies gilt auch dann, wenn eine Mängelbeseitigung erfolgt ist, da eine vollständige Überprüfung der Sanierungsarbeiten nicht möglich ist und bei einem potentiellen Käufer Risiken wegen verborgener Mängel verbleiben.
2. Das OLG Stuttgart sieht in der mangelhaften Abdichtung des Dachbereichs den klassischen Fall des merkantilen Minderwerts.
VolltextIBRRS 2011, 0606
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.01.2011 - 25 U 108/09
Zur Verjährung des gesamtschuldnerischen Ausgleichsanspruchs des bauüberwachenden Architekten gegen den Bauwerkunternehmer.
VolltextIBRRS 2011, 0580
OLG München, Urteil vom 18.01.2011 - 9 U 2546/10
1. Zu Chloridschäden an einer 1996 fertig gestellten Tiefgarage als Folge mangelhafter Planung des Architekten und des Statikers.*)
2. Der Planungsmangel erfordert kein schuldhaftes Handeln des Planers, wohl aber der Anspruch auf Ersatz für die Schäden am Bauwerk.*)
3. Die Gesamtschuldnersituation entsteht mit der baulichen Verwirklichung der mangelhaften Planung. Zu Fragen der Verjährung des Ausgleichsanspruchs in Überleitungsfällen.*)
IBRRS 2011, 0478
OLG München, Urteil vom 25.01.2011 - 9 U 1953/10
Leistungen über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus (z.B. Fernwärmeverteilung), die nicht vom vereinbarten Pauschalhonorar abgedeckt sind, könnten entweder infolge konkludenter Auftragserteilung oder als Geschäftsführung ohne Auftrag vergütungspflichtig sein.
VolltextIBRRS 2011, 0454
OLG Dresden, Urteil vom 17.12.2009 - 9 U 1067/09
Zur Vereinbarung eines Erfolgshonorars im Rahmen eines Arbeitsvertrags für die Erlangung der Baugenehmigung von Windrädern.
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