Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
2920 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 3216LG München I, Urteil vom 30.07.2008 - 24 O 7799/08
Wandelt eine bayerische Gebietskörperschaft einen Eigenbetrieb in ein Kommunalunternehmen um, so haftet die Gebietskörperschaft für vertragliche Ansprüche nur noch subsidiär. Der Zustimmung und Information des Vertragspartners bedarf es hierfür nicht.
VolltextIBRRS 2008, 3167
BFH, Urteil vom 08.10.2008 - VIII R 53/07
Betreuen ein selbständig tätiger und ein angestellter Ingenieur jeweils einzelne Aufträge und Projekte eigenverantwortlich und leitend, so ist trotz der gleichartigen Tätigkeit eine -ggf. im Schätzungswege vorzunehmende- Aufteilung der Einkünfte nicht ausgeschlossen mit der Folge, dass die vom Unternehmensinhaber selbst betreuten Aufträge und Projekte der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen sind, und nur die von dem Angestellten betreuten Aufträge und Projekte zu gewerblichen Einkünften führen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3162
OLG Dresden, Beschluss vom 12.09.2008 - 11 U 1002/08
Bei Vorlage einer prüfbaren und steuerrechtlich ordnungsgemäßen Schlussrechnung ist auch bei einem nachfolgenden Vergleich mit einem geänderten Schlusszahlungsbetrag keine neue Schlussrechnung zu erstellen.
VolltextIBRRS 2008, 3154
BGH, Urteil vom 23.10.2008 - VII ZR 105/07
1. An eine Schlussrechnung ist der Architekt gebunden, wenn der Auftraggeber auf eine abschließende Berechnung des Honorars vertrauen durfte und er sich im berechtigten Vertrauen auf die Endgültigkeit der Schlussrechnung in schutzwürdiger Weise so eingerichtet hat, dass ihm eine Nachforderung nicht mehr zugemutet werden kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 5. November 1992 - VII ZR 52/91, IBR 1993, 157 = BGHZ 120, 133 und Urteil vom 22. Mai 1997 - VII ZR 290/95, BGHZ 136, 1).*)
2. Allein die Bezahlung der Schlussrechnung ist keine Maßnahme, mit der sich der Auftraggeber in schutzwürdiger Weise auf die Endgültigkeit der Schlussrechnung einrichtet.*)
3. Die Unzumutbarkeit der Nachforderung setzt voraus, dass die dadurch entstehende zusätzliche Belastung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles für den Auftraggeber eine besondere Härte bedeutet.*)
VolltextIBRRS 2008, 3151
LG Stuttgart, Urteil vom 09.10.2008 - 26 O 205/07
1. Gibt ein beauftragtes Baugrundgutachten mehrere generell geeignete Ausführungsalternativen für die Abdichtung eines Kellers vor (hier: vorzugswürdig „weiße Wanne“ oder aber „schwarze Wanne“) haftet der Architekt, wenn er davon die für die spezielle Nutzung (hier: Hobbyraum) untaugliche auswählt.
2. Wenn der Bauherr an einen sonstigen Dritten (hier: Baubetreuer/ Projektsteuerer) die Beurteilung des Baugrundrisikos delegiert, kann sich der Dritte dem Bauherrn gegenüber nicht auf das Verschulden des Architekten, Baugrundgutachters oder Unternehmers berufen.
VolltextIBRRS 2008, 3150
OLG Celle, Urteil vom 19.11.2008 - 14 U 55/08
1. Eine Schlussrechnung muss als solche nicht gekennzeichnet sein; es reicht aus, wenn aus der Rechnung nach Inhalt und Aufbau erkennbar wird, dass der Architekt sein Bauvorhaben abschließend abrechnen wollte.
2. Architektenhonoraransprüche aus vor dem 01.01.2002 geschlossenen Architektenverträgen verjähren in der zweijährigen Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 7 BGB a.F., auch wenn die Rechnung nach dem 01.01.2002 gestellt wird.
IBRRS 2008, 3082
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2008 - Verg 35/08
1. Antragsteller eines Nachprüfungsantrags kann nur der potentielle Auftragnehmer sein. Sonstige, insbesondere lediglich mittelbar am Auftrag interessierte Unternehmen (z.B. Subunternehmer, Planer, Projektentwickler oder Berater), aber auch einzelne Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind kraft eigenen Rechts nicht antragsbefugt. Solche Unternehmen können bei Vorliegen eines schutzwürdigen Eigeninteresses einen Nachprüfungsantrag zulässig nur in Verfahrensstandschaft für das am Auftrag interessierte Unternehmen anbringen.
2. Ein lediglich beauftragter Architekt hat damit keine Antragsbefugnis.
3. Ein Nachprüfungsverfahren kann nicht schon mit Erfolg eingeleitet werden, wenn die Gefahr besteht, der öffentliche Auftraggeber, der auch ein Baukonzessionär sein kann (GWB § 98 Nr. 6), werde einen öffentlichen Auftrag ohne ein nach dem vierten Teil des GWB vorgeschriebenes Vergabeverfahren vergeben. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ein materiell schon begonnenes Vergabeverfahren voraus.
4. Dies erfordert einerseits einen internen Beschaffungsentschluss des öffentlichen Auftraggebers, andererseits aber auch schon eine externe Umsetzung jener Entscheidung, die darin bestehen muss, dass der Auftraggeber in einer Weise, die geeignet ist, nach außen wahrgenommen zu werden, bestimmte Maßnahmen ergreift, um das leistende Unternehmen mit dem Ziel eines Vertragsschlusses zu ermitteln und auszuwählen.
VolltextIBRRS 2008, 3078
OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.08.2007 - 11 Verg 6/07
1. Eine (versteckte) Unterschreitung des Mindestsatzes kann auch durch den Ansatz zu niedriger Prozentsätze aus den Leistungsbildern für die betreffenden Leistungsphasen erfolgen.*)
2. Ist Gegenstand eines Nachprüfungsantrags eine Wertung im VOF-Verfahren, so prüfen die Nachprüfungsinstanzen nur, ob die Grenzen des der Auftraggeberseite zustehenden Beurteilungsspielraums überschritten sind. Die Dokumentation muss dementsprechend so beschaffen sein, dass aus ihr erkennbar wird, ob der Auftraggeber diese Anforderungen erfüllt hat.
3. Ist die Dokumentation ungenügend, ist das Verfahren ab dem Zeitpunkt, zu dem die Dokumentation ungenügend wird, zu wiederholen. Eine Nachholung der Dokumentation im Vergabenachprüfungsverfahren ist nicht möglich. Das zu wiederholende Verfahren kann bis zur Grenze der Identität des Beschaffungsvorhabens neu gestaltet werden.
IBRRS 2008, 3077
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.07.2008 - VK 2 LVwA LSA-05/08
1. Die Ermittlung des Vertragspartners durch Losentscheid kommt im VOF-Verfahren allenfalls in Betracht, wenn eine reine objektive Auswahl nach qualitativen Kriterien unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht möglich ist.
2. Dies setzt voraus, dass der Auftraggeber alles unternommen hat, um seiner Pflicht zur Auswahl des bestmöglichen Bewerbers zu genügen.
3. Kommt es zur Punktegleichheit, weil die Auftragsbeschreibung nicht hinreichend bestimmt sowie das Kriterium Qualität nicht hinreichend differenziert ist, scheidet ein Losentscheid aus.
VolltextIBRRS 2008, 3058
OLG München, Urteil vom 04.03.2008 - 9 U 4539/07
Zwar stellt die fehlende Detailplanung der Befestigung eines Blechdaches für eine Lagerhalle möglicherweise eine Verletzung der Planungspflichten als Architekt und Statiker dar, sie rechtfertigt aber keineswegs den Vorwurf des arglistigen Verschweigens eines wesentlichen Mangels und stellt auch kein Organisationsverschulden im Sinne der BGH-Rechtsprechung dar.
VolltextIBRRS 2008, 3055
OLG Köln, Urteil vom 30.04.2008 - 17 U 51/07
Zu der Frage, ob und wann dem Architekten ein zusätzliches Honorar für eine erneute wesentlich geänderte Entwurfsplanung zusteht.
IBRRS 2008, 3050
OLG Dresden, Urteil vom 22.05.2008 - 9 U 2062/05
Eine Aufwandsentschädigung dafür, dass eine Beauftragung mit Ingenieurleistungen nicht erfolgt, ist kein Fall der Mindestsatzunterschreitung der HOAI-Mindestsätze.
VolltextIBRRS 2008, 3014
OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008 - 12 U 65/08
Zum Zugang eines Telefax-Schreibens bei „OK“-Vermerk im Sendebericht.*)
VolltextIBRRS 2008, 2979
BGH, Urteil vom 25.09.2008 - VII ZR 35/07
Verpflichtet sich der vom Veräußerer einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung mit der Bauleitung beauftragte Architekt diesem gegenüber zur Erstellung von Bautenstandsberichten, die Grundlage für die von den Erwerbern bei der finanzierenden Bank zu beantragende ratenweise Auszahlung des Erwerbspreises sein sollen, kommt dem Vertrag drittschützende Wirkung zugunsten der Erwerber zu.*)
VolltextIBRRS 2008, 2975
BGH, Urteil vom 25.09.2008 - VII ZR 37/07
Verpflichtet sich der vom Veräußerer einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung mit der Bauleitung beauftragte Architekt diesem gegenüber zur Erstellung von Bautenstandsberichten, die Grundlage für die von den Erwerbern bei der finanzierenden Bank zu beantragende ratenweise Auszahlung des Erwerbspreises sein sollen, kommt dem Vertrag drittschützende Wirkung zugunsten der Erwerber zu.*)
IBRRS 2008, 2973
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.04.2008 - 4 U 141/06
1. Nimmt der Bauherr, der zugleich der bauleitende Architekt ist, einen Bauhandwerker und einen Sonderfachmann wegen Baumängeln in Anspruch, so können beide diesen Ansprüchen entgegenhalten, den Bauherr treffe ein Überwachungsverschulden, und haften deshalb nur zur Hälfte.
2. Sind Eheleute Bauherren eines Wohnhauses und der Ehemann zugleich bauleitender Architekt, führt ein Überwachungsverschulden des Ehemanns dazu, dass Mängelansprüche dem Ehemann nur um seinen Haftungsanteil gekürzt, der Ehefrau hingegen ungekürzt zuzusprechen sind.
IBRRS 2008, 2955
OLG Hamm, Urteil vom 14.02.2008 - 23 U 4/05
1. Für die Frage, was der Architekt zu leisten hat, ist allein der geschlossene Werkvertrag von Bedeutung. Die Vorschrift des § 15 HOAI ist Bestandteil einer Honorarordnung und begründet keine unmittelbaren Leistungspflichten. Sie hat auch keine generelle vertragsrechtliche „Leitbildfunktion".
2. Mit der vorbehaltlosen Zahlung einer Schlussrechnung wird das Architektenwerk abgenommen.
3. Unterlässt es der mit der Planung und Bauüberwachung beauftragte Architekt, die Ursachen einer in unverjährter Zeit aufgetretenen Mangelerscheinung zu untersuchen und den Bauherrn über das Ergebnis seiner Untersuchung und über die technischen Möglichkeiten der Beseitigung des Mangels und die Haftung zu informieren, dann haftet der Architekt aus positiver Vertragsverletzung, die nach der Regelverjährungsfrist des § 195 BGB a.F. nach 30 Jahren verjährt.
VolltextIBRRS 2008, 2905
LG Darmstadt, Urteil vom 27.08.2008 - 4 O 325/06
Erstellt der Bauherr, nachdem bekannt ist, dass das Bauvorhaben nicht fortgeführt wird, eine eigene Schlussabrechnung und gibt er dem Architekten damit zu verstehen, dass seine Tätigkeit abgeschlossen ist, so ist eine nachfolgend vom Architekten erstellte Abschlagsrechnung als Teilschlussrechnung anzusehen, die selbstständig verjährt.
VolltextIBRRS 2008, 2902
OLG Stuttgart, Urteil vom 03.05.2007 - 19 U 13/05
1. Ein Honoraranspruch für Mehrplanungen kann davon abhängig gemacht werden, dass der Architekt diese Mehrleistungen kurzfristig abrechnet.
2. Erfolgt keine zeitnahe Abrechnung verliert der Architekt seinen Vergütungsanspruch.
3. Eine Teilschlussrechnung für die Leistungsphasen 5 - 7 nach § 15 HOAI verjährt bei einer stufenweisen Beauftragung selbstständig.
4. Eine Verjährungshemmung durch Mahnbescheid wirkt nur bezogen auf den geltend gemachten Betrag und nicht im Hinblick auf später erstmals geltend gemachte Mehrforderungen.
5. Der Auftraggeber eines Architekten kann den Vergütungsanspruch des Architekten nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen abhängig machen von der Zustimmung seines eigenen Auftraggebers.
6. Die gemeinsame Vorstellung, die Architektenleistung beziehe sich auf ein einziges und nicht auf mehrere selbstständige Gebäude, kann Geschäftsgrundlage des Architektenvertrags sein.
7. Ist die beiderseitige Vorstellung, es handle sich um einen Gebäudekomplex, falsch, fällt dies in den Risikobereich des Bauherrn.
8. Der Bauherr kann sich nicht auf eine Störung der Geschäftsgrundlage berufen, wenn der Architekt mehrere Gebäude separat zur Abrechnung bringt.
9. Ob es sich im Rahmen der HOAI um ein oder mehrere Gebäude handelt, ist objektiv zu beurteilen.
10. Die Parteien können eine vertretbare Einordnung als ein oder mehrere Gebäude bindend vereinbaren.
11. Für nachträgliche Umplanungsleistungen können die Parteien ein unter den Mindestsätzen der HOAI liegendes Honorar vereinbaren.
IBRRS 2008, 2900
BGH, Urteil vom 25.09.2008 - VII ZR 174/07
Tritt ein Bauwilliger an einen Architekten mit der Bitte heran, ein passendes Grundstück für ein bestimmtes Projekt zu vermitteln, und stellt er ihm gleichzeitig in Aussicht, ihn im Erfolgsfall mit den Architektenleistungen zu beauftragen, ist der in der Folge abgeschlossene Architektenvertrag nicht nach Art. 10 § 3 MRVG unwirksam. Ein Verstoß gegen das Koppelungsverbot liegt auch dann nicht vor, wenn der Architekt zu einem späteren Zeitpunkt die Vermittlung des Grundstücks davon abhängig macht, dass ihm der zuvor in Aussicht gestellte Architektenauftrag erteilt wird (Aufgabe von BGH, Urteil vom 10. April 1975 - VII ZR 254/73, BGHZ 64, 173).*)
VolltextIBRRS 2008, 2861
VK Sachsen, Beschluss vom 08.08.2008 - 1/SVK/039-08
Der Ausschluss eines die HOAI-Mindestsätze preislich unterschreitenden Angebotes kann nach einhelliger oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung in der Regel erst nach Scheitern von Nachverhandlungen über den verordnungswidrigen Angebotsteil erfolgen.*)
IBRRS 2008, 2788
KG, Urteil vom 15.04.2008 - 7 U 90/07
1. Architektenverträge sind grundsätzlich Werkverträge, weil in der Regel ein Erfolg geschuldet wird. Auch bei der Übertragung der Bauleitung wird der Architekt erfolgsbezogen tätig.
2. Aus der bloßen Verwendung eines gemeinsamen Briefkopfes kann nicht auf das Vorliegen einer BGB-Gesellschaft geschlossen werden.
VolltextIBRRS 2008, 2734
OLG Koblenz, Urteil vom 25.09.2008 - 5 U 552/08
1. Soll ein Architekt Konstruktionszeichnungen „8 Arbeitstage nach Erhalt der Unterlagen“ vorlegen, handelt es sich nicht um eine mittelbare kalendarische Bestimmung der Leistungszeit i.S.v. § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB, wenn nach dem Gesamtinhalt des Vertrages unklar ist, welche konkreten Unterlagen gemeint sind.
2. Wenn der Auftraggeber nicht aufzeigt, welcher Nachteil durch die konkrete Verzögerung entstanden ist (hier: Fristende an einem Freitag, vollständige Erfüllung am darauf folgenden Montag), kann der insoweit unzureichende Prozessvortrag nicht durch eine richterliche Schätzung nach § 287 ZPO ergänzt werden.
3. Die Pflicht des Architekten, sämtliche Kosten der sachgemäßen Beseitigung der Folgen seiner Fehlplanung zu tragen, ist nicht dadurch infrage gestellt, dass der Bauherr sich mit einer kostengünstigeren Einfachlösung begnügen könnte.
VolltextIBRRS 2008, 2724
OLG Stuttgart, Urteil vom 13.12.2007 - 13 U 83/07
Der Architekt darf auf Richtigkeit der statischen Berechnung des Tragwerkplaners vertrauen.
VolltextIBRRS 2008, 2721
OLG Naumburg, Urteil vom 14.06.2006 - 6 U 111/05
1. Der mit der Erarbeitung eines Bebauungsplans beauftragte Architekt hat - wie im Falle der Genehmigungsplanung - als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung zu liefern.
2. Das Werk ist mangelhaft, wenn die Planung wegen Verstoßes gegen naturschutzrechtliche Vorgaben nicht realisiert werden kann.
3 Eine konkludente Abnahme eines Architektenwerks durch Einreichen von Planungsunterlagen zur Genehmigung findet nicht statt, wenn die Planung nicht genehmigungsfähig ist. Demzufolge beginnt auch die Gewährleistungsverjährung nicht zu laufen.
IBRRS 2008, 2720
OLG Dresden, Urteil vom 11.10.2007 - 9 U 1202/06
Der Schadensersatzanspruch eines Bauherrn wegen entstandener Finanzierungszinsen gegen den Architekten aufgrund eines falschen Ratschlags zur Abnahme und Schlusszahlung setzt voraus, dass der Schaden wegen der Finanzierungszinsen dann nicht entstanden wäre, wenn der Architekt dem Auftraggeber nicht zur Abnahme geraten hätte.
VolltextIBRRS 2008, 2718
OLG Dresden, Urteil vom 20.12.2007 - 10 U 293/07
1. Ein von einem Sonderfachmann für den Auftraggeber fehlerhaft verfasstes Leistungsverzeichnis entlastet den Bauhandwerker nicht von seiner Prüfungs- und Hinweispflicht. Es ermöglicht ihm jedoch den Einwand des Mitverschuldens.
2. Die Vereinbarung eines Zeithonorars für Leistungen zur Bauüberwachung kann eine lediglich punktuelle Beauftragung indizieren, die nicht sämtliche Grundleistungen einer Objektüberwachung im Sinne des § 15 HOAI, Leistungsphase 8. Eine Haftung für Baumängel wegen fehlerhafter Überwachung lässt sich hiernach nur begründen, wenn ein Zusammenhang mit einer konkret geschuldeten Überwachungsleistung feststeht.
IBRRS 2008, 2695
OLG Köln, Urteil vom 26.02.2008 - 15 U 147/07
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2008, 2676
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2008 - 23 U 58/07
1. Der Bauherr muss sich ein Mitverschulden des Architekten als seines Erfüllungsgehilfen anspruchsmindernd anrechnen lassen (BGB §§ 254, 278), soweit dem Architekten Planungsfehler vorzuwerfen sind.
2. Die Abgrenzung der Verursachungs- und Verschuldensanteile hat im Einzelfall unter Berücksichtigung der Verantwortungsbereiche des planenden Architekten und des ausführenden Unternehmers zu erfolgen.
IBRRS 2008, 2674
OLG Dresden, Urteil vom 01.07.2008 - 10 U 736/07
1. Ist bei der Sanierung eines Altbaus als Teil von Trockenlegungsmaßnahmen eines Kellers die Aufbringung eines Sanierputzes als Unterputz vorgesehen, muss der Architekt schon vor der Aufbringung des Unterputzes prüfen, ob die richtige Putzsorte verwendet wird.
2. Spätestens vor Anbringung des Oberputzes hat er dann die ordnungsgemäße Ausführung zur überprüfen.
VolltextIBRRS 2008, 2671
OLG Frankfurt, Urteil vom 02.05.2007 - 3 U 211/06
1. Vereinbaren die Parteien eines Architektenvertrags einen maximalen Baukostenbetrag als Bezugsgröße für die Honorarbemessung, lässt sich daraus nicht ohne Weiteres die Vereinbarung einer verbindlichen Kostenobergrenze oder eines Kostenrahmens ableiten.
2. Wegen der sich aus einer Baukostenobergrenze ergebenden Gefahr von Schadensersatzansprüchen bedarf eine solche Vereinbarung einer nachvollziehbaren Festlegung der Grundlage der Baukostenobergrenze.
VolltextIBRRS 2008, 2669
LG Mainz, Urteil vom 02.06.2008 - 5 O 157/06
1. Eine vom Bauträger übergebene Wärmebedarfsberechnung stellt eine Tatsachenauskunft bzw. Information über einen voraussichtlichen Wärmebedarf eines Hauses dar. Sie begründet ohne vertragliche Vereinbarung bestimmter Richtwerte keine Zusicherung oder Garantie der darin enthaltenen Daten, namentlich nicht des "k-Werts" der Fenster.
2. Der Begriff "Niedrigenergiehaus" war im Jahr 2000 nicht gesetzlich definiert.
VolltextIBRRS 2008, 2650
OLG Hamm, Urteil vom 07.08.2008 - 21 U 78/07
1. Im Rahmen der Kostenkontrolle hat der Architekt bei der Überprüfung der Abschlagsrechnung eines Unternehmers neben dem richtigen Ausführungsstand grundsätzlich auch die korrekten Preise unter Berücksichtigung zwischen dem Bauherrn und dem Unternehmer vereinbarter Nachlässe zu beachten.*)
2. Der Architekt kann zudem zur Prüfung verpflichtet sein, ob der Unternehmer eine vertraglich vereinbarte Vertragserfüllungs- und/oder Gewährleistungsbürgschaft gestellt hat und ob im Falle des Unterlassens Werklohn einbehalten werden kann.*)
3. Ein gegen den Architekten wegen fehlerhafter Rechnungsprüfung bestehender Schadensersatzanspruch ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil gegen den - inzwischen in Insolvenz geratenen - Unternehmer ein Rückzahlungsanspruch besteht.*)
4. Den Bauherr, der sich auf die Richtigkeit der Rechnungsprüfung des Architekten verlässt, trifft in der Regel kein Mitverschulden.*)
IBRRS 2008, 2640
BGH, Urteil vom 19.03.2008 - I ZR 166/05
1. Genießt die Gestaltung eines Kircheninnenraums als Werk der Baukunst Urheberrechtsschutz, hängt die Zulässigkeit in die Bausubstanz eingreifender Umgestaltungen von einer Abwägung der Interessen des Urhebers einerseits und des Eigentümers andererseits ab.*)
2. Ist dem Architekten als Gestalter eines Kircheninnenraums bewusst, dass die Kirchengemeinde als Eigentümerin das Gotteshaus für ihre Gottesdienste nutzen möchte, ist dieser Umstand bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen; der Architekt muss dann damit rechnen, dass sich wandelnde Überzeugungen hinsichtlich der Gestaltung des Gottesdienstes das Bedürfnis nach einer entsprechenden Umgestaltung des Kircheninnenraums entstehen lassen.*)
3. Für die Beurteilung, ob und inwieweit liturgische Gründe für eine Umgestaltung eines Kircheninnenraums bestehen, kommt es auf das Selbstverständnis der Kirchengemeinde an. Insoweit reicht es aus, dass die Kirchengemeinde ihre Glaubensüberzeugung substantiiert und nachvollziehbar darlegt; ist eine solche Darlegung erfolgt, haben sich der Staat und seine Gerichte einer Bewertung dieser Glaubenserkenntnis zu enthalten.*)
VolltextIBRRS 2008, 2637
OLG Frankfurt, Urteil vom 24.06.2008 - 22 U 135/07
1. Zu der Frage, welche Pflichten Architekten in Bezug auf die Grundwassersituation des zu bebauenden Grundstücks haben.
2. Im Hinblick auf die sich ständig ändernden Grundwasserverhältnisse und insbesondere im Hinblick auf die ganz gravierenden Schäden, die eine Nichtbeachtung bzw. nicht korrekte Berechnung der Grundwasserstände am Bauvorhaben verursachen können, ist eine Begrenzung des Beobachtungszeitraums nicht geboten.
IBRRS 2008, 2616
BGH, Beschluss vom 24.07.2008 - VII ZB 34/08
Beiträge zum Versorgungswerk der Architektenkammer können bei Ermittlung der pfändbaren Einkünfte eines selbständigen Architekten in der Höhe abzugsfähig sein, in der für einen Arbeitnehmer, bezogen auf ein entsprechendes Einkommen, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abzuführen wären.*)
VolltextIBRRS 2008, 2560
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.05.2008 - Verg 19/08
1. Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB haben bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen die VOF nicht anzuwenden (vgl. § 5 VgV). Infolgedessen haben sie bei Auftragsvergaben im Anwendungsbereich des vierten Teils des GWB nur die unmittelbar anwendbaren Vorschriften der Richtlinie sowie die in § 97 GWB geregelten Vergabeprinzipien des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung zu beachten.
2. Das Unterlassen einer Bekanntgabe der Wertungsmatrix stellt einen Vergaberechtsverstoß dar (Art. 55 Abs. 2 S. 4 der Richtlinie 2004/17/EG). Denn den am Auftrag interessierten Unternehmen müssen in Fällen, in denen der Auftraggeber den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen will, aus Gründen der Chancengleichheit, der Transparenz des Vergabeverfahrens und der Vergleichbarkeit der eingehenden Angebote alle Kriterien, Unterkriterien und deren relative Bedeutung, die bei der Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt werden sollen, im Zeitpunkt der Vorbereitung der Angebote bekannt sein. Dies hat auch zu gelten, wenn der Auftraggeber solche Kriterien und Regeln erst im Nachhinein aufgestellt hat und nicht auszuschließen ist, dass, wären diese bei der Vorbereitung der Angebote bekannt gewesen, sie die Vorbereitung hätten beeinflussen können.
3. Bei fehlender Bekanntmachung von Unterkriterien und einer Bewertungsmatrix ist das Vergabeverfahren bis zum Stand vor der Übersendung der Verdingungsunterlagen einschließlich einer Bekanntgabe der Zuschlagskriterien, Unterkriterien und Gewichtungen aufzuheben, d.h. zurückzuversetzen.
4. Die Tatsache der verspäteten Einreichung des Angebots ist rechtlich unerheblich, wenn der betroffene Antragsteller nach (teilweiser) Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen eines Rechtsverstoßes, der sich in einem früheren Stadium des Verfahrens zugetragen hat, Gelegenheit erhalten muss, ein neues Angebot einzureichen und dabei den geltend gemachten Ausschlussgrund zu vermeiden.
5. Der Auftraggeber hat geforderte Ingenieurleistungen aus Gründen der Chancengleichheit der Bieter sowie zur Sicherung der Transparenz des Vergabeverfahrens in einer Leistungsbeschreibung vollständig anzugeben (Art. 10 der Richtlinie 2004/17/EG). Sofern er beim Leistungsbild der technischen Ausrüstung nach § 73 HOAI nicht nur Grundleistungen, sondern auch besondere Leistungen erwartet (vgl. § 73 Abs. 3 HOAI), sind diese den Bietern neben den Grundleistungen grundsätzlich im Einzelnen bekannt zu geben. Anders ist nicht zu gewährleisten, dass ohne weiteres miteinander vergleichbare Angebote eingereicht werden. Daran kann nur eine Ausnahme zugelassen werden, wenn positiv festgestellt werden kann, dass sich Unvollständigkeiten oder Unklarheiten im Leistungsverzeichnis lediglich auf einzelne untergeordnete Details beziehen und alle Bieter die Angaben einheitlich und richtig verstanden haben, m.a.W. wenn im Ergebnis trotz eines Mangels die Vergleichbarkeit der Angebote und die Chancengleichheit der Bieter nicht gefährdet sind.
6. Stehen vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegte Vergütungsbestimmungen im Widerspruch zu verbindlichem Preisrecht - so auch zu den Vorschriften der HOAI - kann dies vom Antragsteller eines Vergabenachprüfungsverfahrens im Prinzip mit Erfolg beanstandet werden. Der Auftraggeber stellt dann nämlich im Rechtssinn eine für die Bieter unzumutbare Auftragsbedingung, der diese sich nur dadurch entziehen können, indem sie widersprechen, dadurch allerdings die Vergabebedingungen, m.a.W. die Verdingungsunterlagen, abändern. Eine Abänderung der Vergabebedingungen führt zum Ausschluss des betreffenden Angebots von der Wertung (vgl. Art. 51 Abs. 3 der Richtlinie 2004/17/EG). Nach Zuschlags- und Auftragserteilung ist ein Anerkenntnis rechtswidriger und in den Verdingungsunterlagen enthaltener Vergütungsbestimmungen hingegen nicht mehr oder nur unter Inkaufnahme großer Unwägbarkeiten zu erreichen. Um derartige Unzuträglichkeiten - insbesondere bei einer Abweichung von unzumutbaren Vergabebedingungen einen Ausschluss des Angebots - zu vermeiden, ist einem Bieter in einem solchen Fall zu gestatten, den Verstoß gegen verbindliche Vergütungsvorschriften in einem Vergabenachprüfungsverfahren zu beanstanden.
IBRRS 2008, 2475
KG, Urteil vom 29.04.2008 - 7 U 108/07
1. Zur Wirksamkeit einer Änderung der vertraglich geschuldeten Werkleistung durch Ausführungsanweisung des vom Bauherrn mit der Bauüberwachung betrauten Architekten und seine Haftung hierfür gegenüber dem Bauherrn.*)
2. Zum Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer für Mangelbeseitigungsmaßnahmen vor Ausführung bzw. Auftragserteilung.*)
VolltextIBRRS 2008, 2467
BGH, Urteil vom 19.06.2008 - 3 StR 490/07
Zur Amtsträgereigenschaft eines selbständigen Ingenieurs, der aufgrund eines Dienstvertrages langfristig bei einer 100-prozentigen Tochter der Deutsche Bahn AG im Konzernbereich Fahrweg (jetzt: DB Netz AG) beim Um- oder Ausbau des Streckennetzes tätig ist (Fortführung von BGHSt 49, 214).*)
VolltextIBRRS 2008, 2446
OLG Oldenburg, Urteil vom 03.07.2007 - 2 U 137/05
1. Wird bei der Errichtung eines Flachdaches dessen Stahlkonstruktion auf Betonsäulen montiert, so muss der bauüberwachende Architekt die Verbindungen zwischen der Dachkonstruktion und den Betonsäulen überprüfen.
2. Bei den durch den Wassereinbruch nach dem Einstürzen eines Flachdaches entstandenen Wasserschäden handelt es sich um entfernte Mangelfolgeschäden.
IBRRS 2008, 2388
OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2006 - 9 U 113/05
1. Zur Frage der Beweislast bei Honorarrückzahlungsansprüchen.
2. Zur Frage der anrechenbaren Kosten nach DIN 276.
3. Zur Frage der Bewertung nicht erbrachter Grundleistungen.
VolltextIBRRS 2008, 2363
BGH, Beschluss vom 11.06.2008 - XII ZB 115/05
1. Bei der Bewertung eines Anrechts nach § 1587a Abs. 2 Nr. 4 c BGB (hier: Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg) ist ein infolge hinausgeschobenen Bezugs von Altersruhegeld erhöhter Zugangsfaktor insoweit zu berücksichtigen, als der Leistungsbeginn bereits in der Ehezeit hinausgeschoben worden ist (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 2005 XII ZB 117/03 FamRZ 2005, 1455 ff. und vom 9. Mai 2007 XII ZB 77/06 FamRZ 2007, 1542 ff.).*)
2. Anrechte bei dem Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg sind im Anwartschafts- und im Leistungsstadium volldynamisch (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2004 XII ZB 45/01 FamRZ 2005, 430 ff.).*)
VolltextIBRRS 2008, 2359
OLG Celle, Urteil vom 31.01.2008 - 13 U 57/07
1. Für Mängel an einem Bauwerk, die in Folge eines unzureichenden Baugrunds entstehen, haften der Rohbauunternehmer und der bauleitende Architekt regelmäßig gesamtschuldnerisch.
2. Haben weitere Ursachen zu den entstandenen Schäden beigetragen, muss sich der Bauherr ein Mitverschulden anrechnen lassen. Das gilt auch für den Fall, dass andere von ihm beauftragte Unternehmen diese Ursache zu vertreten haben.
VolltextIBRRS 2008, 2347
OLG Naumburg, Urteil vom 30.11.2007 - 1 U 86/06
Zu Einwendungen gegen Mindestsatzhonorar und zur Maßgeblichkeit eines Honorarvergleichs nach Beendigung von Architektenleistungen.
VolltextIBRRS 2008, 2346
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.05.2008 - 12 U 179/07
Wenn der Auftraggeber die Prüfbarkeit der Schlussrechnung nicht beanstandet, kann das Gericht die Rechnung nicht mangels Prüfbarkeit zurückweisen. Das Gericht kann seine Informations- und Kontrollinteressen nicht ohne Weiteres über diejenigen des Auftraggebers stellen.
VolltextIBRRS 2008, 2342
LG Essen, Urteil vom 21.05.2008 - 42 O 120/07
Ein Diplom-Ingenieur ist trotz der Vereidigung durch einen Bürgermeister zur Führung dieser Bezeichnung wegen der Verwechslungsgefahr mit der Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" nicht berechtigt.
VolltextIBRRS 2008, 2325
OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.07.2007 - 8 U 93/06
1. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Architekten wegen Bausummenüberschreitung kommt dann in Frage, wenn eine Kostengrenze im Sinne einer Beschaffenheit verbindlich vereinbart ist.
2. Die volle Darlegungs- und Beweislast für eine solche Beschaffenheitsvereinbarung liegt beim Bauherrn.
3. Fehlt es an einer ausdrücklichen Regelung im Architektenvertrag, muss sich die Vereinbarung der Kostenobergrenze als Beschaffenheit des Architektenwerks eindeutig aus den Umständen ergeben.
4. Ein Schadensersatzanspruch wegen Schlechterfüllung des Architektenvertrags kann grundsätzlich in Frage kommen, wenn die Baukosten eine dem Architekten bekannte Vorstellung des Bauherrn überschreiten.
5. Die volle Darlegungs- und Beweislast für die haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität liegt beim Bauherrn.
6. Bei der Feststellung des Schadens ist ein Vorteilsausgleich für die Wertsteigerung des Grundstücks infolge der Mehrkosten zu berücksichtigen.
IBRRS 2008, 2324
OLG München, Urteil vom 12.12.2007 - 27 U 17/07
1. Zu den Belangen der Gebrauchstauglichkeit einer Tragwerksplanung gehört auch die Berücksichtigung bestimmter konstruktiver Maßnahmen, die das Auftreten von Schäden - hier Risse - verhindern sollen.
2. Die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen ist nach § 639 Abs. 2 BGB a.F. gehemmt, wenn sich der Unternehmer der Prüfung des Mangels unterzieht.
3. Die Gewährleistungsfrist gegen einen Tragwerksplaner ist auch dann gehemmt, wenn dieser sich zur Prüfung des Gewerks eines Rohbauunternehmens auf die Baustelle begibt und er damit rechnen muss, dass der Besteller von ihm auch die Prüfung des eigenen Werks erwartet.
IBRRS 2008, 2313
LG München I, Urteil vom 16.07.2008 - 21 O 19576/05
1. Gewinnt ein Architekt eine Auslobung, so ist der Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, diesen mit den Architektenleistungen zu betrauen. Von dieser Zusage darf der Auftraggeber aber aus triftigem Grund abgehen.
2. Als ein solcher trifftiger Grund ist es anzusehen, wenn der Architekt eine Pinakothek errichten soll, der Auftraggeber allerdings eine bedeutende Sammlung zeitgenössischer Kunst von einem Dritten überlassen bekommt und dieser Dritte den Architekten für einen Museumsbau ablehnt.
3. Zu der Frage, ob der Bau eines Museums für diese Sammlung das Urheberrecht des Architekten am Gesamtentwurf verletzt.
VolltextIBRRS 2008, 2282
OLG Brandenburg, Urteil vom 18.06.2008 - 4 U 89/07
1. Macht der Architekt zu Beginn der Bauarbeiten auf starken Schwammbefall aufmerksam und legt die Gefahren eines Schwammbefalls dar; weist er darauf hin, dass durch Inaugenscheinnahme das tatsächliche Ausmaß des Schwammbefalls nicht festgestellt werden kann, und empfiehlt die Beauftragung eines Sachverständigen, so genügt er seiner Hinweispflicht.
2. Ist der Bauherr eine BGB-Gesellschaft, muss der Architekt lediglich den geschäftsführenden Gesellschafter darauf Hinweisen. Selbst wenn dieser sätmliche Warnungen ignoriert, muss der Architekt keinen anderen Gesellschafter oder gar die finanzierende Bank auf den Schwammbefall hinweisen.
3. Eine Pflicht zur Unterrichtung der übrigen Gesellschafter oder zur Rückfrage bei diesen kann nur angenommen werden, wenn die Voraussetzungen eines Missbrauchs der Vertretungsmacht durch den geschäftsführenden Gesellschafter vorliegen.
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