Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
2920 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 1058LG München I, Urteil vom 20.12.2007 - 7 O 20567/07
Die Gestaltung der Außenfassade eines Bauwerks genießt als Werk der Baukunst Urheberrechtsschutz. Auch wenn einzelne Elemente einer Fassade nicht schutzfähig sind, wird jedoch der Kombination der Gestaltungselemente Urheberrechtsschutz zugebilligt.
VolltextIBRRS 2008, 1042
LG München I, Urteil vom 20.12.2007 - 7 O 22578/07
Die Gestaltung der Außenfassade eines Bauwerks genießt als Werk der Baukunst Urheberrechtsschutz. Auch wenn einzelne Elemente einer Fassade nicht schutzfähig sind, wird jedoch der Kombination der Gestaltungselemente Urheberrechtsschutz zugebilligt.
VolltextIBRRS 2008, 0929
OLG Koblenz, Urteil vom 28.01.2008 - 12 U 202/05
Ein Schriftformerfordernis ist mangels Vereinbarung nicht konstitutiv für den Vertragsabschluss beim Ingenieur- oder Architektenvertrag. Die Schriftform ist nach § 4 HOAI nur für eine Honorarvereinbarung, die den Mindestsatz überschreitet, erforderlich. Im Übrigen ist anhand der Umstände des Falles zu prüfen, ob der Ingenieur oder Architekt aufgrund eines Vertrages oder rein akquisitorisch tätig wird. Insbesondere eine längere Vertragsdurchführung ist ein wichtiges Indiz für den Willen der Parteien, sogar ungeachtet des Fehlens einer gegebenenfalls gewünschten schriftlichen Vereinbarung, ein Vertragsverhältnis zu begründen. *)
VolltextIBRRS 2008, 0928
OLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2007 - 13 U 180/06
1. Eine Pauschalhonorarvereinbarung, die unterhalb der Mindestsätze der HOAI liegt, ist nichtig.
2. EU-Recht steht der Anwendung von § 4 HOAI nicht entgegen.
3. Ein Tragwerksplaner ist nicht verpflichtet, den Bauherrn über die Unwirksamkeit der Pauschalhonorarvereinbarung aufzuklären.
4. Ohne eine Grundlagenermittlung und Vorplanung des Tragwerksplaners kann "nur bei sehr einfachen Bauwerken" eine ordnungsgemäße Werkplanung vom Architekten vorgenommen werden.
5. Eine Entwurfsplanung der Tragwerksplanung (Leistungsphase 3) ist für die Erstellung einer Werkplanung durch den Architekten keine notwendige Voraussetzung.
6. Werden einzelne Grundleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 nicht erbracht, sind diese Phasen gleichwohl komplett zu vergüten.
IBRRS 2008, 0869
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.03.2008 - 10 U 118/07
1. Der Architekt schuldet eine Entwurfs- und Ausführungsplanung, die die Anforderungen des Brandschutzes berücksichtigt.
2. Ein Planungsfehler liegt vor, wenn die Planung die nicht fern liegende Gefahr unzulässiger Ausführung in sich birgt.
3. Der Architekt muss bei der Auswahl der Baustoffe und ihrer Beschreibung den sichersten Weg wählen. Wenn danach mehrere Möglichkeiten der Ausführung denkbar sind, muss er die zulässige festlegen. Auf eine Zulassung im Einzelfall darf nicht vertraut werden.
4. Der Bauherr muss sich ein Mitverschulden des ausführenden Bauunternehmens auch dann nicht zurechnen lassen, wenn dieses Teile der Ausführungsplanung erbringt und seinerseits zur Überprüfung der Vorplanung verpflichtet ist. Der Architekt haftet ihm aufgrund Gesamtschuld in vollem Umfang.
VolltextIBRRS 2008, 0868
OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2005 - 4 U 10/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0771
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2007 - 11 U 116/07
Eine Unterschreitung der Honorarmindestsätze der HOAI ist möglich. Eine solche Vereinbarung bedarf nach den engen Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 HOAI der Schriftform. Außerdem muss ein Ausnahmefall vorliegen und die Vereinbarung, mit welcher die Vergütung unterhalb der Mindestsätze festgelegt wird, muss bei Auftragserteilung getroffen werden.
VolltextIBRRS 2008, 0770
OLG Bremen, Urteil vom 28.11.2006 - 3 U 40/06
1. Der Architekt hat grundsätzlich nicht für jeden Mangel des Bauwerks einzustehen, sondern nur die in sein Tätigkeitsgebiet fallenden Mängel zu verantworten. Schaltet der Bauherr oder der Hauptunternehmer einen Sonderfachmann für fachspezifische Fragen ein, der in paralleler Zuständigkeit neben dem Architekten eigenverantwortlich in der Fachplanung tätig ist, so scheidet eine Haftung des Architekten in der Regel aus, wenn dieser Fachbereich nicht zum (allgemeinen) Wissensstand des Architekten gehört.*)
2. Hat auch der Architekt die bautechnischen Fachkenntnisse oder sind sie von ihm zu erwarten, begründet dies eine Mithaftung; deshalb ist im Einzelfall stets darauf abzustellen, ob dem Architekten die Prüfung der Leistung des Sonderfachmanns möglich war und sich ihm dabei Bedenken aufdrängen mussten.*)
VolltextIBRRS 2008, 0715
OLG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2008 - 2 U 73/07
1. Ein Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des Sonderfachmanns (hier: Statiker) gegen den Architekten setzt voraus, dass dem Architekten ein für den festgestellten konkreten Schaden mitursächlicher Vertragsverstoß in Form eines Planungs- oder Überwachungsfehlers anzulasten ist.*)
2. Grundsätzlich schuldet der Architekt dem Bauherrn die Vorlage einer Planung, die für den Sonderfachmann so eindeutig ist, dass sie die diesem gestellte Aufgabe zweifelsfrei erkennen lässt.*)
3. Bei einem Planinhalt, der ansonsten einer Wohnungstrennwand entspricht, liegt kein ausreichender Hinweis auf eine bloße Raumtrennwand darin, dass die fraglichen Räumlichkeiten keine Küche aufweisen. Gleiches gilt für die Planung von schalltechnisch nicht entkoppelten Sparren.*)
4. Die Ansprüche auf Schadensersatz wegen Schallschutzmangels aufgrund planwidriger Mauerdichte-Berechnung des Statikers einerseits und schalltechnisch nicht entkoppelter Sparren andererseits beruhen auf unterschiedlichen Mängeln und fallen daher nicht ins Gesamtschuldverhältnis.*)
5. Die Pflicht des Architekten zur Überprüfung der Arbeit des Statikers erstreckt sich zwar auch darauf, ob von technischen Vorgaben abgewichen wurde, sie umfasst aber nur die Kontrolle bezüglich grundlegender und offensichtlicher Fehler.*)
IBRRS 2008, 0699
OLG Koblenz, Urteil vom 25.06.2007 - 12 U 1435/05
Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Dabei kann sich die andere Bestimmung auch aus den Umständen ergeben. Bei einer Gesamtschuldnerschaft von Architekt und Bauhandwerker kommt es auf die jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche des Bauhandwerkers einerseits und des Architekten andererseits an. Ist der Baumangel auf einen Ausführungsfehler des Unternehmers zurückzuführen, den der Architekt im Rahmen seiner Bauaufsicht lediglich nicht erkannt hat, so ist davon auszugehen, dass den Unternehmer grundsätzlich die alleinige Haftung trifft. Bei Baumängeln kann der Unternehmer dem Architekten im Einzelfall nicht entgegenhalten, dass dieser ihn nicht genügend beaufsichtigt habe. Eine Ausnahme davon kann bei groben Überwachungspflichtverletzungen in Betracht kommen.*)
VolltextIBRRS 2008, 0698
OLG Koblenz, Urteil vom 12.12.2007 - 1 U 180/07
Die Auskunft eines Bediensteten der Baubehörde an einen Architekten, in einem Bebauungsplangebiet könne gebaut werden, bildet in der Regel keine ausreichende Verlässlichkeitsgrundlage für nachfolgende Investitionen.*)
VolltextIBRRS 2008, 0656
BGH, Urteil vom 24.01.2008 - VII ZR 46/07
Die Rechtskraft einer Entscheidung über Schadensersatzansprüche gegen den Architekten wegen Nichtausführung einer Ausführungsplanung steht einer Klage auf Ersatz desselben Schadens wegen Fehlern des Architekten bei der gesondert zu beurteilenden Entwurfsplanung, Bauüberwachung und der Abnahme des Bauwerks dann nicht entgegen, wenn aus dem Vortrag im ersten Prozess eindeutig hervorgeht, dass ausschließlich die fehlende Ausführungsplanung Gegenstand des Rechtsstreits war.*)
VolltextIBRRS 2008, 0637
LG Meiningen, Urteil vom 13.12.2007 - 1 O 415/07
Der Abruf öffentlicher Fördermittel sowie die Kontrolle der fristgerechten Verwendung abgerufener Fördermittel ist nicht Bestandteil der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 des § 15 HOAI.
VolltextIBRRS 2008, 0632
LG Köln, Urteil vom 21.03.2007 - 13 S 216/06
1. Erstellt der Architekt ein Wertgutachten, so steht ihm ein Honorar gemäß § 632 BGB, § 34 HOAI zu. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung hat der Architekt nach den Mindestsätzen der Normalstufe abzurechnen.
2. Auf mehrere getrennte Wertermittlungen, die nur – mehr oder weniger zufällig - gleichzeitig in einem "Auftrag" vergeben werden und bei denen im Ergebnis dann auch trotz des einheitlichen Auftrage dennoch mehrere Verkehrswerte auszuwerfen, also "mehrere Wertermittlungen" vorzunehmen sind, ist die Vorschrift des § 34 HOAI nach Sinn und Zweck nicht anzuwenden.
IBRRS 2008, 0523
OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2007 - 6 U 120/06
Unterlässt der Architekt eine nach DIN 4123 erforderliche Baugrunduntersuchung und kommt es deshalb bei Unterfangungsarbeiten zu Gebäudeschäden, besitzt der Architekt gegen den Unternehmer keinen Regressanspruch im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs.
VolltextIBRRS 2008, 0363
OLG Jena, Urteil vom 19.07.2007 - 1 U 669/05
Legt der Architekt nach Erbringung der Leistungsphase 8 eine (Teil-)Schlussrechnung, auf welche seitens des Bauherrn eine Zahlung erfolgt, so wird dadurch zwar die Verjährung des Honoraranspruchs bis einschließlich Leistungsphase 8 in Gang gesetzt. Der Beginn der Verjährung für Gewährleistungsansprüche des Bauherrn setzt jedoch darüber hinaus eine ausdrückliche Teilabnahmevereinbarung voraus.
IBRRS 2008, 0347
BGH, Urteil vom 06.12.2007 - VII ZR 157/06
a) Leistungen zur Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1), Vorplanung (Leistungsphase 2) und Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) werden nicht allein deshalb Gegenstand eines Architektenvertrages über Leistungen bei Gebäuden, weil sie einen der übertragenen Leistungsphase 4 des § 15 HOAI notwendig vorangehenden Entwicklungsschritt darstellen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. November 2006 - VII ZR 110/05, BauR 2007, 571 = NZBau 2007, 180 = ZfBR 2007, 235).*)
b) Zur Verpflichtung eines Architekten, den notwendigen Schutz gegen drückendes Grundwasser zu planen.*)
IBRRS 2008, 0342
LG Rottweil, Urteil vom 10.01.2008 - 3 O 163/07
Ein auf Lüftungstechnik spezialisiertes Unternehmen muss im Rahmen seiner Prüfungs- und Hinweispflicht erkennen, dass ein vom Fachplaner erstelltes Lüftungskonzept für ein Schwimmbad unzureichend ist.
VolltextIBRRS 2008, 0329
BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - VII ZR 114/07
1. Anlagen einer Anlagengruppe sind gemeinsam abzurechnen, es sei denn, dem Auftragnehmer sind mehrere Anlagen im Sinne des § 69 Abs. 7, § 22 Abs. 1 HOAI in Auftrag gegeben worden.*)
2. Mehrere Anlagen im Sinne des § 69 Abs. 7, § 22 Abs. 1 HOAI liegen nicht schon deshalb vor, weil funktionell verschiedenartige Anlagen einer Anlagengruppe unabhängig voneinander funktionieren und selbständig an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen werden.*)
IBRRS 2008, 0303
KG, Gerichtlicher Hinweis vom 22.12.2006 - 6 U 164/06
1. Die in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, Bauingenieure und beratenden Ingenieuren (BBR) enthaltene Klausel "IV. Mitversicherte Personen, Beauftragung freier Mitarbeiten sowie selbstständiger Büros; mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht […] 4. aus der Beauftragung selbstständiger Architektur-/Ingenieurbüros, sofern hierfür ein Betrag aus der an diese Büros gezahlten Honorarsumme entrichtet wird, die persönliche gesetzliche Haftpflicht dieser Büros und deren Inhaber-/Mitarbeiter ist nicht versichert" führt dazu, dass Versicherungsschutz für Fehler von beauftragten selbstständigen Büros und deren Mitarbeiter nur dann besteht, wenn hierfür eine gesonderte Prämie gezahlt wird.
2. Die Klausel ist weder überraschend, noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen.
VolltextIBRRS 2008, 0273
OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007 - 21 U 57/07
1. Organisationsverschulden setzt eine arbeitsteilige Vorgehensweise voraus. Hieran fehlt es, wenn ein beauftragter Architekt die Bauüberwachung selbst durchführt.
2. Für arglistiges Verschweigen eines Mangels kann es ausreichen, wenn der Architekt weiß, dass er seine Überwachungsaufgabe nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat, er deshalb mit dem Bestehen eines wesentlichen Ausführungsfehlers rechnen muss und den Auftraggeber hierüber im Unklaren lässt.
3. Wenn eine unzureichende Betonüberdeckung vorliegt, rechtfertigt dies für sich gesehen nicht den Schluss auf einen Organisationsmangel oder Arglist, weil die Abstandhalter beim Betoniervorgang durch Unachtsamkeit heruntergetreten werden können.
4. Durch die Vorlage von Protokollen über Bewehrungsabnahmen kann der beklagte Architekt den Nachweis führen, dass er seiner Überwachungspflicht nachgekommen ist.
VolltextIBRRS 2008, 0223
OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.05.2007 - 1 U 56/00
1. Kommt die erforderliche Genehmigung wegen eines im Risikobereich des Auftraggebers liegenden Umstands nicht zu Stande (hier: Bedenken gegen die Realisierung einer Deponie im Stadtgebiet), hindert das Fehlen der Genehmigung den Honoraranspruch des Planers jedenfalls dann nicht, wenn die Planung mangelfrei war.
2. Für die substantiierte Rüge fehlender Genehmigungsfähigkeit kann der Auftraggeber gehalten sein, das (fiktive) Ergebnis eines Genehmigungsverfahrens sowie die dabei zu Tage tretenden Mängel darzulegen.
3. Eine Honorarabrechnung nach den in der HOAI vorgesehenen Mindestsätzen ist nicht bereits deswegen treuwidrig, weil die Parteien einer entsprechenden Vereinbarung folgend zuvor über 10 Jahre lang nach Stundenaufwand abgerechnet haben.
4. Die DIN 276 ist bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen nicht in jedem Fall strikt anzuwenden.
5. Die Erstellung eines Qualitätssicherungsplans für ein modifiziertes Deponiekonzept stellt eine Besondere Leistung dar, die nach § 55 Abs. 2 zusätzlich zu honorieren ist.
IBRRS 2008, 0218
OLG Köln, Urteil vom 29.11.2006 - 17 U 145/05
Ein mit einer wirtschaftlichen Baubetreuung beauftragter Architekt ist nicht verpflichtet, im Rahmen einer Altbausanierung Untersuchungen bezüglich eines Schwammbefalls durchzuführen.
VolltextIBRRS 2008, 0210
OLG München, Urteil vom 06.09.2007 - 6 U 5041/06
Passt sich der Erweiterungsbau an die vorhandene Bebauung an und wird durch die Erweiterung der Bestand der Anlage nicht verändert, so liegt keine Entstellung des Architektenwerks im Sinne von § 14 UrhG durch die Erweiterung vor.
VolltextIBRRS 2008, 0161
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.05.2007 - 2 U 195/06
Der Besteller kann gegen die Werklohnforderung des Unternehmers mit einem Anspruch auf Ersatz der Kosten der Mängelbeseitigung auch dann aufrechnen, wenn die Parteien individualvertraglich ein Aufrechnungsverbot vereinbart haben.
VolltextIBRRS 2008, 0158
EuGH, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-277/05
Art. 2 Nr. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG sind in dem Sinne auszulegen, dass die Beträge, die im Rahmen von Verträgen, die der Mehrwertsteuer unterliegende Beherbergungsdienstleistungen zum Gegenstand haben, als Angeld geleistet worden sind, in Fällen, in denen der Erwerber von der ihm eröffneten Möglichkeit des Rücktritts Gebrauch macht und der Hotelbetreiber diese Beträge einbehält, als pauschalierte Entschädigung zum Ausgleich des infolge des Vertragsrücktritts des Gastes entstandenen Schadens - ohne direkten Bezug zu einer entgeltlichen Dienstleistung - und als solche nicht als mehrwertsteuerpflichtig anzusehen sind.*)
VolltextIBRRS 2008, 0148
OLG Frankfurt, Urteil vom 23.05.2007 - 13 U 176/02
1. Einen Planungsfehler des mit der Planung beauftragten Architekturbüros hat sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer gemäß §§ 254, 278 BGB zurechnen zu lassen. Bei von Anfang an nicht geplanten Sicherungsmaßnahmen gegen Wasserschäden im Zuge von Dacharbeiten, mit damit einhergehenden Öffnungen der Dachhaut, beträgt das dem Auftraggeber anzulastende Mitverschulden aufgrund eines Planungsfehlers 75%.
2. Die dem Auftraggeber bei von Anfang an ordnungsgemäßer Planung entstehenden Mehrkosten, sind als Sowieso-Kosten von dem durch den Auftraggeber geltend gemachten Schadensersatzanspruch in Abzug zu bringen.
3. Zu der Frage, wann der planende und zugleich bauleitende Architekt und/oder seine Mitarbeiter ausnahmsweise als bevollmächtigt zur Erteilung von Zusatzaufträgen anzusehen sind.
VolltextIBRRS 2008, 0125
BGH, Urteil vom 22.11.2007 - VII ZR 83/05
Die gemäß § 649 Satz 2 BGB oder § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B nach freier Kündigung eines Bauvertrages zu zahlende Vergütung ist nur insoweit Entgelt im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG und damit Bemessungsgrundlage für den gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbaren Umsatz, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 227/93, BauR 1996, 846 = NJW 1996, 3270; Urteil vom 2. Juni 1987 - X ZR 39/86, BGHZ 101, 130).*)
VolltextIBRRS 2008, 0124
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.05.2007 - 21 U 186/06
Ein Verstoß gegen das Kopplungsverbot liegt nicht vor, wenn beim Grundstückserwerber nicht mehr der Eindruck entsteht, er werde das Grundstück nicht erhalten, wenn er mit dem Architekten keinen Vertrag abschließt.
VolltextIBRRS 2008, 0105
LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 28.11.2007 - 17 O 150/07
Verlangt der in die Planungsphase eingeschaltete Prüfingenieur Änderungen an den Planungsunterlagen des Architekten, muss der Architekt hierauf umgehend reagieren. Die Änderungswünsche des Prüfingenieurs sind wie Änderungswünsche des Bauherrn zu behandeln.
VolltextIBRRS 2008, 0104
LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2007 - 9 O 145/07
Der Versicherer kann sich nicht auf den Ablauf der fünfjährigen Nachhaftungsfrist berufen, wenn der Versicherungsnehmer ohne Verschulden nach Fristablauf eine Inanspruchnahme anzeigt.
VolltextIBRRS 2008, 0096
OLG Rostock, Urteil vom 23.05.2007 - 2 U 2/06
Bei dem Grundsatz, dass sich das Honorar bei der Technischen Ausrüstung nach den anrechenbaren Kosten der Anlagen einer Anlagengruppe richtet, bleibt es auch dann, wenn die diesbezüglichen Anlagen getrennt an das öffentliche Netz angeschlossen sind und für sich allein betrieben werden können.
IBRRS 2008, 0045
BGH, Urteil vom 22.11.2007 - VII ZR 130/06
Macht der Auftraggeber eines Architekten nach Beendigung des Vertrags unter Ausschöpfung der ihm zur Verfügung stehenden Quellen Überzahlung geleisteter Vorauszahlungen geltend, hat der Architekt darzulegen und zu beweisen, dass ihm eine Vergütung in Höhe der geleisteten Zahlungen endgültig zusteht. Der Auftraggeber hat einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung eines Überschusses (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365).*)
VolltextOnline seit 2007
IBRRS 2007, 4974OVG Saarland, Beschluss vom 28.11.2007 - 1 A 177/07
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschung in der Architektenliste wegen Vermögensverfalls ist derjenige der letzten Behördenentscheidung; der mit der Löschung verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit ist verfassungs- und europarechtlich unbedenklich.*)
VolltextIBRRS 2007, 4967
LG Braunschweig, Urteil vom 29.11.2007 - 7 O 1650/07 (241)
Weist der bauleitende Ingenieur den Unternehmer darauf hin, ein von ihm im Namen des Bauherrn erteilter Vertrag bedürfe noch dessen schriftlicher Bestätigung, haftet er nicht als vollmachtloser Vertreter.
VolltextIBRRS 2007, 4956
Staatsanwaltschaft München I, Entscheidung vom 30.07.2007 - 263 Js 221118/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.
VolltextIBRRS 2007, 4955
Generalstaatsanwaltschaft München, Entscheidung vom 02.10.2007 - 17 Zs 2853/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.
VolltextIBRRS 2007, 4951
LG Berlin, Urteil vom 20.11.2007 - 53 O 126/06
1. Der Architekt kann im Honorarprozess seinem Haftpflichtversicherer den Streit verkünden, wenn der Auftraggeber Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung einwendet.
2. In diesem Fall ist der Streitbeitritt der Haftpflichtversicherung jedenfalls dann zulässig, wenn zwischen dem Architekten und seiner Haftpflichtversicherung Streit über den Umfang der Deckungsverpflichtung besteht.
VolltextIBRRS 2007, 4948
VG Magdeburg, Urteil vom 25.10.2007 - 3 A 127/07 MD
1. Ingenieure der Fachrichtung Prozessverfahrenstechnik haben keinen Anspruch auf Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit.
2. Die Listeneintragung ist Bauingenieuren und Architekten vorbehalten.
VolltextIBRRS 2007, 4946
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2007 - 22 U 145/05
Plant der Architekt keine Abdichtung nach DIN 18195 gegen drückendes Wasser, weil er trotz Kenntnis einer möglichen Grundwassergefährdung keine Grundwasserstände einholt und sich mit einem Blick in die Baugrube begnügt, liegt darin ein Organisationsverschulden mit längerer Verjährung.
VolltextIBRRS 2007, 4905
BGH, Urteil vom 11.10.2007 - VII ZR 65/06
Haben sich Mängel der Planung oder Bauüberwachung bereits im Bauwerk verkörpert, setzt der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten grundsätzlich nicht voraus, dass diesem Gelegenheit gegeben wurde, die Mängel seiner Planung oder des Bauwerks zu beseitigen. Der Schadensersatzanspruch kann deshalb nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, die Mängel seien nicht gerügt worden.*)
VolltextIBRRS 2007, 4904
BGH, Urteil vom 15.10.2007 - II ZR 136/06
1. Der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB entsteht nicht erst mit der Befriedigung des Gläubigers, sondern als Befreiungsanspruch bereits mit der Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses.*)
2. Besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass ein Gesellschafter bürgerlichen Rechts von einem Gesellschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird, kann er von seinem im Innenverhältnis allein verpflichteten Mitgesellschafter Befreiung verlangen, wenn der Gesellschaft frei verfügbare Mittel zur Erfüllung der Gesellschaftsschuld nicht zur Verfügung stehen.*)
3. Die Pflicht zur Freistellung umfasst auch die Verpflichtung, unbegründete Ansprüche von dem Freistellungsgläubiger abzuwehren.*)
VolltextIBRRS 2007, 4903
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2007 - 3 Ws 216/07
1. Grundsätzlich ist derjenige, der zugleich als Bauherr und Bauunternehmer ein Gebäude errichtet umfassend dafür verantwortlich, dass durch das Bauwerk die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, namentlich Rechtsgüter Dritter, nicht gefährdet werden.
2. Bedient sich der als Bauherr und Bauunternehmer am Bau Beteiligte zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben der Mitwirkung Dritter, so treffen ihn Auswahl-, Organisations- und Überwachungspflichten.
3. Wird er diesen Pflichten gerecht, kann er grundsätzlich auf eine ordnungsgemäße Erledigung der an Dritte delegierten Aufgaben vertrauen.
4. Anderes gilt aber dann, wenn aus Sicht des Bauherrn und -unternehmers konkrete Anzeichen für Fehlleistungen des mit der Bauausführung betrauten Personals vorliegen oder er selbst Kenntnis von einer Gefahrenquelle erlangt.
VolltextIBRRS 2007, 4843
OLG Rostock, Urteil vom 07.11.2007 - 2 U 2/07
Zur Frage, ob eine vor Auftragserteilung in einem Staffelvertrag getroffenen Honorarvereinbarung gemäß § 4 Abs. 1 HOAI wirksam ist.
VolltextIBRRS 2007, 4806
OLG Naumburg, Urteil vom 21.12.2006 - 2 U 15/06
1. Die Verkürzung der Verjährungsfrist in einem vom Architekten gestellten Formularvertrag ist unwirksam.
2. Ein Honorarrückforderungsanspruch ist nicht verwirkt, wenn der Architekt noch mit einer Rechnungsprüfung für das Gesamtbauvorhaben rechnen muss.
3. Auf den Wegfall der Bereicherung kann sich der Architekt nicht berufen, wenn er das zuviel gezahlte Honorar für Investitionen seines Architekturbüros verwendet hat.
VolltextIBRRS 2007, 4805
OLG Naumburg, Urteil vom 30.06.2006 - 3 U 4/05
1. Wird die ausdrücklich als Inhalt der Leistungspflicht des Architekten vereinbarte Kostenschätzung gemäß DIN 276 vom Architekten auch nach mehrfacher Aufforderung nicht erbracht, rechtfertigt dieses Verhalten eine fristlose Kündigung des Architektenvertrags jedenfalls dann, wenn der Architekt wusste oder wissen musste, dass der Auftraggeber nur begrenzte Mittel zur Verfügung hat und von der Erlangung von Fördermitteln abhängig ist.
2. Dem Architekten steht nach einer vom Auftraggeber erklärten Kündigung aus wichtigem Grund Honorar für die vor der Kündigung erbrachten Leistungen zu, soweit die Leistungen vom Auftraggeber in zumutbarer Art und Weise weiter verwertet werden können.
3. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachten Leistungen Mängel aufweisen.
4. Bei Beauftragung von Leistungen nach § 15 Abs. 2 HOAI und Projektsteuerungsleistungen nach § 31 HOAI sind letztere nur gesondert vergütungspflichtig, soweit sie nicht bereits in den Leistungen des § 15 Abs. 2 HOAI enthalten sind.
IBRRS 2007, 4796
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2007 - 5 U 113/06
1. Planungsleistungen werden üblicherweise gegen Entgelt erbracht.
2. Voraussetzung für einen Honoraranspruch ist aber jedenfalls das Zustandekommen eines entgeltlichen Werkvertrags.
3. Den Abschluss eines entgeltlichen Werkvertrags muss der Architekt beweisen.
VolltextIBRRS 2007, 4790
OLG Celle, Urteil vom 28.03.2007 - 7 U 188/06
1. Bei Sanierungsarbeiten an Altbauten hat der Architekt seine Überwachung intensiv auszugestalten.
2. Die Tatsache, dass ein Baumangel vorliegt, rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme eines Überwachungsverschuldens des Architekten.
VolltextIBRRS 2007, 4729
BGH, Urteil vom 28.09.2007 - V ZR 139/06
Voraussetzung des Verzugs ist auch im Fall der grundlosen Erfüllungsverweigerung die Fälligkeit der Forderung gegen den Schuldner.*)
VolltextIBRRS 2007, 4702
OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.03.2006 - 17 U 208/04
1. Haben die Parteien einen bestimmten Betrag vereinbart, kommt eine Korrektur nur in Betracht, wenn dieser unangemessen ist.
2. Im Zweifel entscheidet das Gericht über die Angemessenheit.
Volltext