Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
2959 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 0363
OLG Jena, Urteil vom 19.07.2007 - 1 U 669/05
Legt der Architekt nach Erbringung der Leistungsphase 8 eine (Teil-)Schlussrechnung, auf welche seitens des Bauherrn eine Zahlung erfolgt, so wird dadurch zwar die Verjährung des Honoraranspruchs bis einschließlich Leistungsphase 8 in Gang gesetzt. Der Beginn der Verjährung für Gewährleistungsansprüche des Bauherrn setzt jedoch darüber hinaus eine ausdrückliche Teilabnahmevereinbarung voraus.
IBRRS 2008, 0347

BGH, Urteil vom 06.12.2007 - VII ZR 157/06
a) Leistungen zur Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1), Vorplanung (Leistungsphase 2) und Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) werden nicht allein deshalb Gegenstand eines Architektenvertrages über Leistungen bei Gebäuden, weil sie einen der übertragenen Leistungsphase 4 des § 15 HOAI notwendig vorangehenden Entwicklungsschritt darstellen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. November 2006 - VII ZR 110/05, BauR 2007, 571 = NZBau 2007, 180 = ZfBR 2007, 235).*)
b) Zur Verpflichtung eines Architekten, den notwendigen Schutz gegen drückendes Grundwasser zu planen.*)
IBRRS 2008, 0342

LG Rottweil, Urteil vom 10.01.2008 - 3 O 163/07
Ein auf Lüftungstechnik spezialisiertes Unternehmen muss im Rahmen seiner Prüfungs- und Hinweispflicht erkennen, dass ein vom Fachplaner erstelltes Lüftungskonzept für ein Schwimmbad unzureichend ist.

IBRRS 2008, 0329

BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - VII ZR 114/07
1. Anlagen einer Anlagengruppe sind gemeinsam abzurechnen, es sei denn, dem Auftragnehmer sind mehrere Anlagen im Sinne des § 69 Abs. 7, § 22 Abs. 1 HOAI in Auftrag gegeben worden.*)
2. Mehrere Anlagen im Sinne des § 69 Abs. 7, § 22 Abs. 1 HOAI liegen nicht schon deshalb vor, weil funktionell verschiedenartige Anlagen einer Anlagengruppe unabhängig voneinander funktionieren und selbständig an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen werden.*)
IBRRS 2008, 0303

KG, Gerichtlicher Hinweis vom 22.12.2006 - 6 U 164/06
1. Die in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, Bauingenieure und beratenden Ingenieuren (BBR) enthaltene Klausel "IV. Mitversicherte Personen, Beauftragung freier Mitarbeiten sowie selbstständiger Büros; mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht […] 4. aus der Beauftragung selbstständiger Architektur-/Ingenieurbüros, sofern hierfür ein Betrag aus der an diese Büros gezahlten Honorarsumme entrichtet wird, die persönliche gesetzliche Haftpflicht dieser Büros und deren Inhaber-/Mitarbeiter ist nicht versichert" führt dazu, dass Versicherungsschutz für Fehler von beauftragten selbstständigen Büros und deren Mitarbeiter nur dann besteht, wenn hierfür eine gesonderte Prämie gezahlt wird.
2. Die Klausel ist weder überraschend, noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen.

IBRRS 2008, 0273

OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007 - 21 U 57/07
1. Organisationsverschulden setzt eine arbeitsteilige Vorgehensweise voraus. Hieran fehlt es, wenn ein beauftragter Architekt die Bauüberwachung selbst durchführt.
2. Für arglistiges Verschweigen eines Mangels kann es ausreichen, wenn der Architekt weiß, dass er seine Überwachungsaufgabe nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat, er deshalb mit dem Bestehen eines wesentlichen Ausführungsfehlers rechnen muss und den Auftraggeber hierüber im Unklaren lässt.
3. Wenn eine unzureichende Betonüberdeckung vorliegt, rechtfertigt dies für sich gesehen nicht den Schluss auf einen Organisationsmangel oder Arglist, weil die Abstandhalter beim Betoniervorgang durch Unachtsamkeit heruntergetreten werden können.
4. Durch die Vorlage von Protokollen über Bewehrungsabnahmen kann der beklagte Architekt den Nachweis führen, dass er seiner Überwachungspflicht nachgekommen ist.

IBRRS 2008, 0223

OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.05.2007 - 1 U 56/00
1. Kommt die erforderliche Genehmigung wegen eines im Risikobereich des Auftraggebers liegenden Umstands nicht zu Stande (hier: Bedenken gegen die Realisierung einer Deponie im Stadtgebiet), hindert das Fehlen der Genehmigung den Honoraranspruch des Planers jedenfalls dann nicht, wenn die Planung mangelfrei war.
2. Für die substantiierte Rüge fehlender Genehmigungsfähigkeit kann der Auftraggeber gehalten sein, das (fiktive) Ergebnis eines Genehmigungsverfahrens sowie die dabei zu Tage tretenden Mängel darzulegen.
3. Eine Honorarabrechnung nach den in der HOAI vorgesehenen Mindestsätzen ist nicht bereits deswegen treuwidrig, weil die Parteien einer entsprechenden Vereinbarung folgend zuvor über 10 Jahre lang nach Stundenaufwand abgerechnet haben.
4. Die DIN 276 ist bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen nicht in jedem Fall strikt anzuwenden.
5. Die Erstellung eines Qualitätssicherungsplans für ein modifiziertes Deponiekonzept stellt eine Besondere Leistung dar, die nach § 55 Abs. 2 zusätzlich zu honorieren ist.
IBRRS 2008, 0218

OLG Köln, Urteil vom 29.11.2006 - 17 U 145/05
Ein mit einer wirtschaftlichen Baubetreuung beauftragter Architekt ist nicht verpflichtet, im Rahmen einer Altbausanierung Untersuchungen bezüglich eines Schwammbefalls durchzuführen.

IBRRS 2008, 0210

OLG München, Urteil vom 06.09.2007 - 6 U 5041/06
Passt sich der Erweiterungsbau an die vorhandene Bebauung an und wird durch die Erweiterung der Bestand der Anlage nicht verändert, so liegt keine Entstellung des Architektenwerks im Sinne von § 14 UrhG durch die Erweiterung vor.

IBRRS 2008, 0161

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.05.2007 - 2 U 195/06
Der Besteller kann gegen die Werklohnforderung des Unternehmers mit einem Anspruch auf Ersatz der Kosten der Mängelbeseitigung auch dann aufrechnen, wenn die Parteien individualvertraglich ein Aufrechnungsverbot vereinbart haben.

IBRRS 2008, 0158

EuGH, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-277/05
Art. 2 Nr. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG sind in dem Sinne auszulegen, dass die Beträge, die im Rahmen von Verträgen, die der Mehrwertsteuer unterliegende Beherbergungsdienstleistungen zum Gegenstand haben, als Angeld geleistet worden sind, in Fällen, in denen der Erwerber von der ihm eröffneten Möglichkeit des Rücktritts Gebrauch macht und der Hotelbetreiber diese Beträge einbehält, als pauschalierte Entschädigung zum Ausgleich des infolge des Vertragsrücktritts des Gastes entstandenen Schadens - ohne direkten Bezug zu einer entgeltlichen Dienstleistung - und als solche nicht als mehrwertsteuerpflichtig anzusehen sind.*)

IBRRS 2008, 0148

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.05.2007 - 13 U 176/02
1. Einen Planungsfehler des mit der Planung beauftragten Architekturbüros hat sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer gemäß §§ 254, 278 BGB zurechnen zu lassen. Bei von Anfang an nicht geplanten Sicherungsmaßnahmen gegen Wasserschäden im Zuge von Dacharbeiten, mit damit einhergehenden Öffnungen der Dachhaut, beträgt das dem Auftraggeber anzulastende Mitverschulden aufgrund eines Planungsfehlers 75%.
2. Die dem Auftraggeber bei von Anfang an ordnungsgemäßer Planung entstehenden Mehrkosten, sind als Sowieso-Kosten von dem durch den Auftraggeber geltend gemachten Schadensersatzanspruch in Abzug zu bringen.
3. Zu der Frage, wann der planende und zugleich bauleitende Architekt und/oder seine Mitarbeiter ausnahmsweise als bevollmächtigt zur Erteilung von Zusatzaufträgen anzusehen sind.

IBRRS 2008, 0125

BGH, Urteil vom 22.11.2007 - VII ZR 83/05
Die gemäß § 649 Satz 2 BGB oder § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B nach freier Kündigung eines Bauvertrages zu zahlende Vergütung ist nur insoweit Entgelt im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG und damit Bemessungsgrundlage für den gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbaren Umsatz, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 227/93, BauR 1996, 846 = NJW 1996, 3270; Urteil vom 2. Juni 1987 - X ZR 39/86, BGHZ 101, 130).*)

IBRRS 2008, 0124

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.05.2007 - 21 U 186/06
Ein Verstoß gegen das Kopplungsverbot liegt nicht vor, wenn beim Grundstückserwerber nicht mehr der Eindruck entsteht, er werde das Grundstück nicht erhalten, wenn er mit dem Architekten keinen Vertrag abschließt.

IBRRS 2008, 0105

LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 28.11.2007 - 17 O 150/07
Verlangt der in die Planungsphase eingeschaltete Prüfingenieur Änderungen an den Planungsunterlagen des Architekten, muss der Architekt hierauf umgehend reagieren. Die Änderungswünsche des Prüfingenieurs sind wie Änderungswünsche des Bauherrn zu behandeln.

IBRRS 2008, 0104

LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2007 - 9 O 145/07
Der Versicherer kann sich nicht auf den Ablauf der fünfjährigen Nachhaftungsfrist berufen, wenn der Versicherungsnehmer ohne Verschulden nach Fristablauf eine Inanspruchnahme anzeigt.

IBRRS 2008, 0096

OLG Rostock, Urteil vom 23.05.2007 - 2 U 2/06
Bei dem Grundsatz, dass sich das Honorar bei der Technischen Ausrüstung nach den anrechenbaren Kosten der Anlagen einer Anlagengruppe richtet, bleibt es auch dann, wenn die diesbezüglichen Anlagen getrennt an das öffentliche Netz angeschlossen sind und für sich allein betrieben werden können.
IBRRS 2008, 0045

BGH, Urteil vom 22.11.2007 - VII ZR 130/06
Macht der Auftraggeber eines Architekten nach Beendigung des Vertrags unter Ausschöpfung der ihm zur Verfügung stehenden Quellen Überzahlung geleisteter Vorauszahlungen geltend, hat der Architekt darzulegen und zu beweisen, dass ihm eine Vergütung in Höhe der geleisteten Zahlungen endgültig zusteht. Der Auftraggeber hat einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung eines Überschusses (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365).*)

Online seit 2007
IBRRS 2007, 4974
OVG Saarland, Beschluss vom 28.11.2007 - 1 A 177/07
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschung in der Architektenliste wegen Vermögensverfalls ist derjenige der letzten Behördenentscheidung; der mit der Löschung verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit ist verfassungs- und europarechtlich unbedenklich.*)

IBRRS 2007, 4967

LG Braunschweig, Urteil vom 29.11.2007 - 7 O 1650/07 (241)
Weist der bauleitende Ingenieur den Unternehmer darauf hin, ein von ihm im Namen des Bauherrn erteilter Vertrag bedürfe noch dessen schriftlicher Bestätigung, haftet er nicht als vollmachtloser Vertreter.

IBRRS 2007, 4956

Staatsanwaltschaft München I, Entscheidung vom 30.07.2007 - 263 Js 221118/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.

IBRRS 2007, 4955

Generalstaatsanwaltschaft München, Entscheidung vom 02.10.2007 - 17 Zs 2853/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.

IBRRS 2007, 4951

LG Berlin, Urteil vom 20.11.2007 - 53 O 126/06
1. Der Architekt kann im Honorarprozess seinem Haftpflichtversicherer den Streit verkünden, wenn der Auftraggeber Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung einwendet.
2. In diesem Fall ist der Streitbeitritt der Haftpflichtversicherung jedenfalls dann zulässig, wenn zwischen dem Architekten und seiner Haftpflichtversicherung Streit über den Umfang der Deckungsverpflichtung besteht.

IBRRS 2007, 4948

VG Magdeburg, Urteil vom 25.10.2007 - 3 A 127/07 MD
1. Ingenieure der Fachrichtung Prozessverfahrenstechnik haben keinen Anspruch auf Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit.
2. Die Listeneintragung ist Bauingenieuren und Architekten vorbehalten.

IBRRS 2007, 4946

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2007 - 22 U 145/05
Plant der Architekt keine Abdichtung nach DIN 18195 gegen drückendes Wasser, weil er trotz Kenntnis einer möglichen Grundwassergefährdung keine Grundwasserstände einholt und sich mit einem Blick in die Baugrube begnügt, liegt darin ein Organisationsverschulden mit längerer Verjährung.

IBRRS 2007, 4905

BGH, Urteil vom 11.10.2007 - VII ZR 65/06
Haben sich Mängel der Planung oder Bauüberwachung bereits im Bauwerk verkörpert, setzt der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten grundsätzlich nicht voraus, dass diesem Gelegenheit gegeben wurde, die Mängel seiner Planung oder des Bauwerks zu beseitigen. Der Schadensersatzanspruch kann deshalb nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, die Mängel seien nicht gerügt worden.*)

IBRRS 2007, 4904

BGH, Urteil vom 15.10.2007 - II ZR 136/06
1. Der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB entsteht nicht erst mit der Befriedigung des Gläubigers, sondern als Befreiungsanspruch bereits mit der Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses.*)
2. Besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass ein Gesellschafter bürgerlichen Rechts von einem Gesellschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird, kann er von seinem im Innenverhältnis allein verpflichteten Mitgesellschafter Befreiung verlangen, wenn der Gesellschaft frei verfügbare Mittel zur Erfüllung der Gesellschaftsschuld nicht zur Verfügung stehen.*)
3. Die Pflicht zur Freistellung umfasst auch die Verpflichtung, unbegründete Ansprüche von dem Freistellungsgläubiger abzuwehren.*)

IBRRS 2007, 4903

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2007 - 3 Ws 216/07
1. Grundsätzlich ist derjenige, der zugleich als Bauherr und Bauunternehmer ein Gebäude errichtet umfassend dafür verantwortlich, dass durch das Bauwerk die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, namentlich Rechtsgüter Dritter, nicht gefährdet werden.
2. Bedient sich der als Bauherr und Bauunternehmer am Bau Beteiligte zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben der Mitwirkung Dritter, so treffen ihn Auswahl-, Organisations- und Überwachungspflichten.
3. Wird er diesen Pflichten gerecht, kann er grundsätzlich auf eine ordnungsgemäße Erledigung der an Dritte delegierten Aufgaben vertrauen.
4. Anderes gilt aber dann, wenn aus Sicht des Bauherrn und -unternehmers konkrete Anzeichen für Fehlleistungen des mit der Bauausführung betrauten Personals vorliegen oder er selbst Kenntnis von einer Gefahrenquelle erlangt.

IBRRS 2007, 4843

OLG Rostock, Urteil vom 07.11.2007 - 2 U 2/07
Zur Frage, ob eine vor Auftragserteilung in einem Staffelvertrag getroffenen Honorarvereinbarung gemäß § 4 Abs. 1 HOAI wirksam ist.

IBRRS 2007, 4806

OLG Naumburg, Urteil vom 21.12.2006 - 2 U 15/06
1. Die Verkürzung der Verjährungsfrist in einem vom Architekten gestellten Formularvertrag ist unwirksam.
2. Ein Honorarrückforderungsanspruch ist nicht verwirkt, wenn der Architekt noch mit einer Rechnungsprüfung für das Gesamtbauvorhaben rechnen muss.
3. Auf den Wegfall der Bereicherung kann sich der Architekt nicht berufen, wenn er das zuviel gezahlte Honorar für Investitionen seines Architekturbüros verwendet hat.

IBRRS 2007, 4805

OLG Naumburg, Urteil vom 30.06.2006 - 3 U 4/05
1. Wird die ausdrücklich als Inhalt der Leistungspflicht des Architekten vereinbarte Kostenschätzung gemäß DIN 276 vom Architekten auch nach mehrfacher Aufforderung nicht erbracht, rechtfertigt dieses Verhalten eine fristlose Kündigung des Architektenvertrags jedenfalls dann, wenn der Architekt wusste oder wissen musste, dass der Auftraggeber nur begrenzte Mittel zur Verfügung hat und von der Erlangung von Fördermitteln abhängig ist.
2. Dem Architekten steht nach einer vom Auftraggeber erklärten Kündigung aus wichtigem Grund Honorar für die vor der Kündigung erbrachten Leistungen zu, soweit die Leistungen vom Auftraggeber in zumutbarer Art und Weise weiter verwertet werden können.
3. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachten Leistungen Mängel aufweisen.
4. Bei Beauftragung von Leistungen nach § 15 Abs. 2 HOAI und Projektsteuerungsleistungen nach § 31 HOAI sind letztere nur gesondert vergütungspflichtig, soweit sie nicht bereits in den Leistungen des § 15 Abs. 2 HOAI enthalten sind.
IBRRS 2007, 4796

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2007 - 5 U 113/06
1. Planungsleistungen werden üblicherweise gegen Entgelt erbracht.
2. Voraussetzung für einen Honoraranspruch ist aber jedenfalls das Zustandekommen eines entgeltlichen Werkvertrags.
3. Den Abschluss eines entgeltlichen Werkvertrags muss der Architekt beweisen.

IBRRS 2007, 4790

OLG Celle, Urteil vom 28.03.2007 - 7 U 188/06
1. Bei Sanierungsarbeiten an Altbauten hat der Architekt seine Überwachung intensiv auszugestalten.
2. Die Tatsache, dass ein Baumangel vorliegt, rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme eines Überwachungsverschuldens des Architekten.

IBRRS 2007, 4729

BGH, Urteil vom 28.09.2007 - V ZR 139/06
Voraussetzung des Verzugs ist auch im Fall der grundlosen Erfüllungsverweigerung die Fälligkeit der Forderung gegen den Schuldner.*)

IBRRS 2007, 4702

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.03.2006 - 17 U 208/04
1. Haben die Parteien einen bestimmten Betrag vereinbart, kommt eine Korrektur nur in Betracht, wenn dieser unangemessen ist.
2. Im Zweifel entscheidet das Gericht über die Angemessenheit.

IBRRS 2007, 4699

BGH, Urteil vom 11.10.2007 - VII ZR 25/06
Eine schriftliche Honorarvereinbarung, die die Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) überschreitet, ist nicht insgesamt nichtig. Sie ist insoweit aufrechtzuerhalten, als die nach der HOAI zulässige Höchstvergütung nicht überschritten wird (in Anschluss an BGH, Urteil vom 9. November 1989 - VII ZR 252/88, BauR 1990, 239 = ZfBR 1990, 72).*)

IBRRS 2007, 4677

OLG Naumburg, Urteil vom 28.03.2007 - 6 U 83/06
1. Ist die bei einer Dachsanierung von außen angebrachte Dämmung mangelhaft, weil das Dämmmaterial z. B. nicht zwischen die Sparren eingeklemmt ist und eine ausreichende Unterlüftung fehlt, so sind diese Mängel nicht derart grob und unübersehbar, dass sie für ein arglistiges Verschweigen sprechen.
2. Dass die Untersuchung der Dämmung auf Mängel eingeschränkt ist, weil sie auftragsgemäß von außen angebracht wurde, kann dem Dachdecker nicht als Organisationsverschulden angelastet werden.
3. Wenn ein Bauhandwerker zusagt, im Zuge eines in Aussicht gestellten neuen Auftrags Mängel seines Werks zu beseitigen, der Bauherr diesen Auftrag aber anderweitig vergibt, kann der Zusage weder ein Anerkenntnis der Mängelansprüche noch für den Fall, dass im Zeitpunkt der Zusage Mängelansprüche bereits verjährt sind, ein Verzicht auf die Verjährungseinrede entnommen werden.
IBRRS 2007, 4600

KG, Urteil vom 16.03.2007 - 6 U 48/06
1. Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass bei Ansprüchen mit einer von der Disposition des Gläubigers abhängigen Fälligkeit die Verjährung schon in dem Zeitpunkt beginnen müsste, zu dem der Gläubiger die Fälligkeit hätte herbeiführen können. Auch ein Zeitablauf von ungefähr sieben Jahren zwischen der Beendigung des Vertrags und der Stellung einer prüfbaren Schlussrechnung führt zu keiner anderen Beurteilung.
2. Der Rückschluss auf die Erbringung der Leistungsphasen 1 und 2 ist dann gerechtfertigt, wenn die Grundleistungen der Leistungsphase 3 überwiegend erbracht wurden.
3. Bei der Bewertung von einzelnen Grundleistungen gibt es keine allein richtige generelle Festlegung von Prozentsätzen.
4. Aus § 24 Abs. 1 Satz 1 - 4 HOAI ergibt sich, dass ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad auch ohne schriftliche Vereinbarung der Mindestumbauzuschlag von 20% zu berechnen ist.
5. Die Geltendmachung des Umbauzuschlags ist nicht verwirkt, wenn dieser in Zwischenrechnungen ohne abschließenden Charakter nicht berechnet wurde.
IBRRS 2007, 4581

OLG Koblenz, Gerichtlicher Hinweis vom 28.06.2007 - 10 U 308/07
Bietet ein Architekt Bauinteressenten die Erstellung des Bauwerks selbst als Bauträger oder durch einen Bauträger an, und sind in diesem Angebot die Planungsleistungen des Architekten enthalten, indiziert dies, dass die Planungsleistungen nicht gesondert zu vergüten sind, sondern von der Baufirma im Zusammenhang mit der Angebotserstellung zu übernehmen und vom Bauherren letztlich erst im Falle der Auftragserteilung zu vergüten sind.

IBRRS 2007, 4580

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.08.2007 - 10 U 308/07
Bietet ein Architekt Bauinteressenten die Erstellung des Bauwerks selbst als Bauträger oder durch einen Bauträger an, und sind in diesem Angebot die Planungsleistungen des Architekten enthalten, indiziert dies, dass die Planungsleistungen nicht gesondert zu vergüten sind, sondern von der Baufirma im Zusammenhang mit der Angebotserstellung zu übernehmen und vom Bauherren letztlich erst im Falle der Auftragserteilung zu vergüten sind.

IBRRS 2007, 4579

LG Trier, Urteil vom 07.02.2007 - 4 O 94/06
Bietet ein Architekt Bauinteressenten die Erstellung des Bauwerks selbst als Bauträger oder durch einen Bauträger an, und sind in diesem Angebot die Planungsleistungen des Architekten enthalten, indiziert dies, dass die Planungsleistungen nicht gesondert zu vergüten sind, sondern von der Baufirma im Zusammenhang mit der Angebotserstellung zu übernehmen und vom Bauherren letztlich erst im Falle der Auftragserteilung zu vergüten sind.

IBRRS 2007, 4528

KG, Urteil vom 02.10.2007 - 7 U 183/06
1. Der Schadenersatzanspruch gegenüber dem bauleitenden Architekten wegen eines Überwachungsverschuldens unterliegt nach der Abnahme des Architektenwerks der regelmäßigen Verjährungsfrist.*)
2. Die Abnahme des architektenwerks ohne Leistungsphase 9 des § 15 HOAI erfolgt durch Fertigstellung des Bauwerks, Inbenutzungsnahme und Bezahlung der Schlussrechnung.

IBRRS 2007, 4527

OLG München, Urteil vom 07.08.2007 - 13 U 2062/07
Zur Bindungswirkung der Honorarschlussrechnung des Architekten.

IBRRS 2007, 4494

LG München I, Urteil vom 10.05.2007 - 3 HK O 15459/06
Ein Anspruch auf Anpassung des Vertrags nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage kommt nicht in Betracht, soweit ein Kalkulationsirrtum vorliegt.

IBRRS 2007, 4482

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - VII ZR 232/06
1. Eine Anscheinsvollmacht des Architekten zur Erteilung von Nachtragsaufträgen kann sich daraus ergeben, dass der Architekt den Hauptauftrag in Vollmacht des Bauherrn selbstständig ausgehandelt hat.
2. Mit der Schlussrechnungsprüfung genehmigt der Architekt konkludent die vom Auftragnehmer abgerechneten Nachtragsaufträge.

IBRRS 2007, 4474

LG Schweinfurt, Urteil vom 16.01.2007 - 22 O 178/05
Die dem Architekten erteilte (übliche) Vollmacht umfasst auch die Mängelbeseitigungsaufforderung, Fristsetzung und Kündigungsandrohung zur Vorbereitung einer Kündigung nach § 4 Nr. 7, § 8 Nr. 3 VOB/B.

IBRRS 2007, 4471

OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.04.2006 - 17 U 225/04
Das Pflichtenprogramm des Architektenvertrags ist erfüllt, wenn Planung und Ausführung des Objekts den geschuldeten Schallschutz erreichen.

IBRRS 2007, 4468

LG Schweinfurt, Urteil vom 16.01.2007 - 21 O 178/05
In der Oktober-Ausgabe der IBR hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Das Aktenzeichen muss korrekt lauten:
22 O 178/05

IBRRS 2007, 4455

KG, Urteil vom 10.10.2006 - 21 U 75/04
1. Eine Anscheinsvollmacht des Architekten zur Erteilung von Nachtragsaufträgen kann sich daraus ergeben, dass der Architekt den Hauptauftrag in Vollmacht des Bauherrn selbstständig ausgehandelt hat.
2. Mit der Schlussrechnungsprüfung genehmigt der Architekt konkludent die vom Auftragnehmer abgerechneten Nachtragsaufträge.

IBRRS 2007, 4453

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2006 - 16 U 43/06
1. Ein konkludent vereinbartes Baukostenlimit liegt vor, wenn der Architekt die Kostenermittlungen an die Finanzierungsvorgaben des Bauherrn anpasst und der Bauherr ihn erst aufgrund einer diesen finanziellen Vorgaben entsprechenden Kostenschätzung beauftragt.
2. Ein Vorteilsausgleich wegen Verkehrswertsteigerung des Bauobjekts im Rahmen des Schadensersatzes wegen Bausummenüberschreitung entfällt, wenn der Bauherr mittels Wertgutachten nachweist, dass der Verkehrswert des Bauwerks unterhalb der Baukosten liegt.
