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Sachgebiet: Architekten und Ingenieure

2910 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 4281
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Geplanter Straßenverlauf muß einkalkuliert werden!

OLG München, Urteil vom 07.06.2005 - 9 U 3311/03

Planende Architekten sind verpflichtet, den möglichen Verlauf einer noch nicht gebauten, aber vorgesehenen Straße in ihre Überlegungen einzubeziehen. Dies gilt aber nur dann, wenn zumindest entfernt denkbar ist, dass die zu bauende Straße Auswirkungen auf die Höhenlage des vom Architekten geplanten Gebäudes haben könnte. Anhaltspunkte dafür können sich aus der Geländebeschaffenheit, aus einem Bebauungsplan, sowie aus Planungen etc. ergeben, die den Architekten bekannt sind.

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IBRRS 2006, 4266
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Organisationsverschulden bei planenden Architekten?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.2006 - 22 U 49/06

1. Die Rechtsgrundsätze über die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Organisationsverschulden sind auch auf den planenden Architekten oder Sonderfachmann anzuwenden, sofern er die Planung arbeitsteilig anfertigen lässt.*)

2. Fehlende eigene Sachkunde des Architekten oder Sonderfachmanns, die einer wirkungsvollen Überwachung der von ihm eingesetzten Mitarbeiter entgegen steht, begründet nicht den Vorwurf des Organisationsverschuldens.*)

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IBRRS 2006, 4190
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Versicherungen - Haftpflichtversicherung: Verletzung einer Anzeigeobliegenheit

OLG Köln, Beschluss vom 04.10.2006 - 9 W 21/06

1. Eine vorsätzliche Verletzung der Anzeigeobliegenheit des Ingenieurs gegenüber dem Haftpflichtversicherer liegt auch dann vor, wenn er der Auffassung ist, die gegen ihn im Rahmen der Beweisverfahrens erhobenen Vorwürfe ließen sich abwehren und er deshalb eine Schadensanzeige unterläßt.

2. Die Unterlassung der unverzüglichen Anzeige des Versicherungsnehmers nach Einleitung des Beweisverfahrens ist generell geeignet, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, da eine späte Anzeige dazu führt, dass der Sachverhalt nur noch schwer aufgeklärt werden kann.

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IBRRS 2006, 4169
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung bei Organisationsverschulden

LG Mönchengladbach, Urteil vom 22.04.2005 - 1 O 279/02

1. Im Falle eines sog. Organisationsverschuldens verlängert sich die Verjährungsfrist nach altem Schuldrecht auf dreißig Jahre. Der Werkunternehmer muß fehlerfrei leisten und deshalb den Herstellungsprozeß angemessen überwachen und das Werk vor Abnahme prüfen, damit er oder die von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen einen etwaigen Mangel erkennen können. Er kann sich seiner Haftung für das mangelfreie Werk nicht dadurch entziehen, daß er sich selbst unwissend hält oder sich keiner Gehilfen bei der Pflicht zur Offenbarung von Mängeln bedient (BGHZ 66, 43, 46).

2. Die Art des Mangels an besonders wichtigen Gewerken kann den Schluss auf eine mangelhafte Organisation von Überwachung und Überprüfung zulassen (BGH NJW 1992, 1754 f.).

3. Der Architekt schuldet eine mangelfreie, funktionstaugliche Planung, wozu insbesondere auch die Berücksichtigung der erforderlichen Isolierungs- und Abdichtungsmaßnahmen gehört. Die Planung der Abdichtung muß bei einwandfreier handwerklicher Ausführung zu einer fachlich richtigen, vollständigen und dauerhaften Abdichtung führen (BGH BauR 2000, 1330).

4. Hat sich ein Mangel in der Planung in Gestalt einer unzureichenden Abdichtung im Bauwerk selbst manifestiert und ist durch eine bloße Nachbesserung der geschuldeten Planung nicht zu beseitigen, bedarf es einer Nachbesserungsaufforderung mit Fristsetzung nicht um einen Schadensersatzanspruch gegen den planenden Architekten zu begründen.

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IBRRS 2006, 4165
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bürgschaft: Rechtsschutzinteresse für Herausgabeklage

LG Coburg, Urteil vom 29.11.2005 - 11 O 350/05

1. Ein Rechtsschutzinteresse an einer Herausgabeklage besteht, wenn die bürgende Bank bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde Avalzinsen in Rechnung stellt (BGH NJW 1989, 1482).

2. Nur der Bürge selbst kann die Einrede der Nichtdurchsetzbarkeit der verjährten Bürgschaft (§ 214 BGB) geltend machen und Rückgabe gemäß § 371 BGB verlangen, nicht aber der Hauptschuldner.

3. Der Bürgschaftsanspruch entsteht erst, wenn die Hauptschuld fällig ist und der Bürge vom Bürgschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird.

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IBRRS 2006, 4158
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekten sind keine Juristen!

LG Heilbronn, Urteil vom 18.05.2006 - 3 O 9/06 I

1. Von einem Architekten kann nicht ohne weiteres die Klärung schwieriger und genehmigungsrelevanter Rechtsfragen verlangt werden, denn er ist nicht Jurist.

2. Pflicht des Architekten ist es lediglich auf die Problematik hinzuweisen und die Einholung rechtskundiger Hilfe anzuregen.

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IBRRS 2006, 4154
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Welche Rechtskenntnisse können erwartet werden?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.10.2006 - 5 U 111/06

1. Von einem Architekten kann nicht ohne weiteres die Klärung schwieriger und genehmigungsrelevanter Rechtsfragen verlangt werden.

2. Pflicht des Architekten ist es lediglich, auf die Problematik hinzuweisen und die Einholung rechtskundiger Hilfe anzuregen.

3. Glaubt der Bauherr, selbst die erforderlichen Kenntnisse hinsichtlich der Beurteilung der Rechtslage bei immissionsschutzrechtlichen Problemen zu haben und nimmt deren Prüfung aus dem Architektenvertrag heraus, kann sich der Bauherr später nicht darauf berufen, dass dem Architekten bei der Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit Genehmigungsfragen, eine Pflichtverletzung zur Last gefallen sei.

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IBRRS 2006, 4141
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
§ 4 HOAI kontra Dienstleistungsfreiheit?

OLG Köln, Urteil vom 16.12.2005 - 20 U 204/03

Der Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 49, 50 EG-Vertrag ist nicht eröffnet, wenn der Sachverhalt keinen Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat aufweist.




IBRRS 2006, 4114
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Rechtskrafterstreckung auf unbeteiligte Gesamtschuldner

OLG Stuttgart, Urteil vom 02.03.2006 - 2 U 126/05

1. Eine Gesamtschuld bewirkt grundsätzlich keine materiell-rechtliche Erstreckung der Rechtskraftwirkung etwa auf die am Prozess nicht beteiligten Gesamtschuldner.

2. Das gegen einen anderen Gesamtschuldner ergangene Urteil hat nicht die Wirkung, dass dem jetzt verklagten Gesamtschuldner irgendwelche Einwendungen, die im Erstprozess mit dem anderen Beklagten erhoben werden konnten, abgeschnitten sind.

3. Übernimmt ein Architekt gefälligkeitshalber die Überwachung eines zu errichtenden Objekts, haftet er angesichts der überragenden wirtschaftlichen Bedeutung einer sorgfältigen Bauüberwachung nach denselben Maßstäben wie ein Architekt, der die Aufgabe im Rahmen einer entgeltlichen Beauftragung ausführt. Dies gilt nicht nur in Bezug auf den jeweiligen Bauherrn, sondern - was Verkehrssicherungspflichten anbelangt - auch bezüglich der in diesen Schutzbereich einbezogenen Personen.

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IBRRS 2006, 4113
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauzeitverlängerung: Honorarerhöhung?

KG, Urteil vom 15.03.2005 - 27 U 399/03

1. Hat ein Architekt/Ingenieur für den Fall der Überschreitung einer bestimmten Bauzeit Anspruch auf Vergütung des Mehraufwandes, sind an dessen Nachweis hohe Anforderungen zu stellen.

2. Allein die zeitliche Verschiebung von Überwachungsmaßnahmen begründet keinen Mehrvergütungsanspruch.

3. Nur solche Mehraufwendungen sind zu erstatten, die aus - dem Architekten/Ingenieur nicht zurechenbaren - Bauzeitenverzögerungen kausal resultieren.

4. Ein solcher Nachweis ist ohne zeitnahe Dokumentaiton nicht zu führen.

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IBRRS 2006, 4112
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vertrag vor 1.1.2002:Wann verjähren Honoraransprüche?

LG Osnabrück, Urteil vom 10.10.2006 - 12 O 839/06

Honoraransprüche aus vor dem 01.01.2002 geschlossenen Architektenverträgen verjähren in zwei Jahren ab dem 31. Dezember des Jahres, in dem die Schlussrechnung überreicht wird.

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IBRRS 2006, 4109
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auszahlungsvoraussetzungen bei Hinterlegung

OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2004 - 4 U 56/04

1. Die Auszahlung eines hinterlegten Betrages hängt von den vereinbarten Freigabebedingungen ab.

2. Eine Freigabevereinbarung kann ausgelegt werden.

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IBRRS 2006, 3900
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Schadenersatz für "Minderung der Wohnqualität"!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.09.2006 - 4 U 525/05-208

Keine (abstrakte) Nutzungsentschädigung für einen zerstörten Balkon.*)

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IBRRS 2006, 3684
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Unterschreitung der Mindestsätze

OLG Braunschweig, Urteil vom 24.08.2006 - 8 U 154/05

1. Nach § 4 Abs. 2 HOAI können die in der HOAI festgesetzten Mindestsätze in Ausnahmefällen durch schriftliche Vereinbarung unterschritten werden. Ein Ausnahmefall ist gegeben, wenn aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung des Zwecks der Mindestsatzregelung ein unter den Mindestsätzen liegendes Honorar angemessen ist. Ein solcher Ausnahmefall kann insbesondere dann anzunehmen sein, wenn eine ständige Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien besteht, z. B. ein Rahmenvertrag zwischen einem Wohnungsbauunternehmen und einem Architekten.

2. Abgrenzung einer Sukzessivbeauftragung im Rahmen eines Optionsvertrages von einer bloßen zeitlichen Staffelung des Auftrages.

3. Bei einer stufenweisen Beauftragung des Architekten in Form eines Vorvertrages, der erst dann zu weitergehenden Honoraransprüchen führt, wenn eine gesonderte, zusätzliche Beauftragung erfolgt, ist § 4 HOAI auf jeden Abschnitt stufenweiser Beauftragung gesondert anzuwenden und für jeden stufenweisen Abruf einer Leistungsphase auch die Schriftform zu verlangen.

4. Im Wesentlichen gleichartige Gebäude liegen nur bei ganz nebensächlichen und für die Konstruktion sowie die sonstige bauliche Gestaltung unerheblichen Veränderungen vor. Auf die Frage, ob ein Entwurf wieder verwendet werden kann, kommt es dabei nicht an. Maßgebend ist, ob der Entwurf Änderungen unterworfen ist, die einen nicht nur völlig geringfügigen Planungsaufwand erfordern.

5. Vereinbaren die Parteien eines Architektenvertrages ein Honorar, das die Mindestsätze in unzulässiger Weise unterschreitet, verhält sich der Architekt, der später nach den Mindestsätzen abrechnen will, widersprüchlich. Dieses widersprüchliche Verhalten steht nach Treu und Glauben einem Geltendmachen der Mindestsätze entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann.

6. Ein Bauträger ist diesbezüglich weniger schutzwürdig als ein normaler Auftraggeber, da ihm bekannt ist - zumindest bekannt sein müsste -, dass die HOAI zwingendes Preisrecht enthält.




IBRRS 2006, 3655
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mehrlohn bei Überschreitung der Regelbauzeit?

OLG Dresden, Urteil vom 04.08.2005 - 9 U 738/04

1. Es ist anerkannt, dass als Grundlage für Ansprüche wegen außergewöhnlich langer Dauer auch eine Regelung genügt, wonach die Parteien sich bei Bauzeitverlängerung zur Honoraranpassung verpflichten. Dementsprechend kann der Ingenieurvertrag eine Vereinbarung über das Honorar bei Überschreiten der Regelbauzeit enthalten.

2. Voraussetzung für einen Anspruch aus einer solchen Vereinbarung ist jedoch, dass eine Regelbauzeit auch tatsächlich vereinbart worden ist.

3. Zu den Voraussetzungen der Vereinbarung einer Regelbauzeit.

4. Einzelfristen des Bauzeitenplanes sind nicht - quasi automatisch - zugleich Ausführungsfristen im Sinne vereinbarter Regelbauzeittermine; zumindest nicht im Zusammenhang mit Ergänzungshonorar/Aufwendungsersatz.

5. Zur Frage der schlüssigen Darlegung des infolge der Bauzeitverlängerung zu erstattenden Aufwendungsbetrages.

6. Für den Wegfall der Geschäftsgrundlage genügt nicht alleine die Überschreitung der Bauzeit. Vielmehr muss es sich um ungewöhnlich lange andauernde Leistungen handeln, die insbesondere dann, wenn die Verlängerung der Leistungszeit aus der Sphäre des Auftraggebers herrührt, einen unzumutbaren Mehraufwand des Architekten verursacht. Die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen einer solchen Anpassung vorliegen, trifft den Auftragnehmer.

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IBRRS 2006, 3649
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Projektentwicklungsvertrag: Im Einzelfall beurkundungsbedürftig!

LG Frankenthal, Urteil vom 17.11.2005 - 3 O 55/05

Vereinbart der Projektentwickler, dem Vermittlung, Verschaffung von Planungsrecht und Erarbeitung von Vermarktungskonzepten übertragen sind, für den Fall des Nichtverkaufs des Grundstücks durch den Eigentümer ein Honorar in Höhe eines Anteils (hier: 30%) an der Wertsteigerung, kann dies zur Beurkundungsbedürftigkeit der Honorarvereinbarung führen!

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IBRRS 2006, 3648
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Projektentwicklungsvertrag: Im Einzelfall beurkundungsbedürftig!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.06.2006 - 8 U 157/05

1. Vereinbart der Projektentwickler, dem Vermittlung, Verschaffung von Planungsrecht und Erarbeitung von Vermarktungskonzepten übertragen sind, für den Fall des Nichtverkaufs des Grundstücks durch den Eigentümer ein Honorar in Höhe eines Anteils (hier: 30%) an der Wertsteigerung und liegt dieses Honorar höher als das vereinbarte Provisionshonorar für den Fall des Verkaufs, so muss die Honorarvereinbarung für den Fall des Nichtverkaufs notariell beurkundet werden.

2. Ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen einer etwaig eingetretenen Wertseigerung setzt eine realistische Verwertungsmöglichkeit des Grundstücks voraus.

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IBRRS 2006, 3638
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Feste Kostenobergrenze im Architektenvertrag

OLG Celle, Urteil vom 28.09.2006 - 14 U 201/05

1. Gegen die Vereinbarung einer festen Kostenobergrenze in einem Architektenvertrag spricht, dass der Auftraggeber einer nachfolgenden höheren Kostenschätzung nicht entgegentritt, sondern diese akzeptiert.

2. Aus den Angaben im Bauantrag zu den voraussichtlichen Baukosten ist nicht herzuleiten, dass die Parteien eines Architektenvertrages eine Kostenobergrenze vereinbart haben.

3. Das Fehlen der Kostenberechnung gemäß DIN 276 führt zu einer Honorarminderung von 1,5%.

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IBRRS 2006, 3532
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verwirkung des Einwandes fehlender Prüffähigkeit

OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.08.2006 - 12 W 28/06

1. Der Auftraggeber muss nach Treu und Glauben gegenüber dem Architekten den Einwand fehlender Prüffähigkeit der Honorarschlussrechnung in angemessener Frist erheben. Diese ist in Anlehnung an § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B mit zwei Monaten ab Zugang der Schlussrechnung anzusetzen (BGH, IBR 2004, 79).

2. Im Wege der Prozesskostenhilfe ist nach § 121 Abs. 1 ZPO ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt nach Wahl der Partei beizuordnen. Maßgeblich ist dabei die Angabe im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag. Zu beachten ist daher auch eine Änderung der Wahl seitens der Partei durch Mandatsentzug und Benennung eines neuen Rechtsanwaltes vor Entscheidung über den Antrag.

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IBRRS 2006, 3530
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kammermitglieder müssen haftpflichtversichert sein!

VG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2006 - 36 K 1670/05

1. Das Fehlen einer Haftpflichtversicherung eines Ingenieurs wird bei Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer durch Verhängung einer Geldbuße geahndet.

2. Die wirtschaftliche Lage des Ingenieurs ist für den Pflichtverstoß dem Grund nach ohne Bedeutung.

3. Die Nichtbeantwortung von außergerichtlichen Anfragen der Ingenieurkammer stellt ebenfalls einen Berufspflichtverstoß dar.

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IBRRS 2006, 3529
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ahndung von Berufspflichtverstößen durch die Kammer

VG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2006 - 36 K 4066/05

1. Das Fehlen einer Haftpflichtversicherung eines Ingenieurs wird bei Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer durch Verhängung einer Geldbuße geahndet.

2. Die Nichtbeantwortung von außergerichtlichen Anfragen der Ingenieurkammer stellt ebenfalls einen Berufspflichtverstoß dar.

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IBRRS 2006, 3523
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Streichung aus Architektenliste wg. Vermögensverfalls

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Löschung aus der Architektenliste ist derjenige der letzten Behördenentscheidung (Fortführung der Rechtsprechung des Senats).*)

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IBRRS 2006, 3468
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Bindung an unwirksame Honorarvereinbarung

KG, Urteil vom 07.07.2005 - 4 U 113/04

1. Der Architekt ist an eine unwirksame - weil unterhalb der Mindestsätze liegende - Vereinbarung nicht gebunden.

2. Zwar verhält sich der Architekt grundsätzlich widersprüchlich, wenn er ein Honorar verlangt, das weit über das vereinbarte hinausgeht. Er kann aber den Mindestsatz abrechnen, wenn der Bauherr auf die Wirksamkeit der den Mindestsatz unterschreitenden Vereinbarung nicht vertrauen durfte. Dies ist insbesondere der Fall, wenn er den Mindestsatzverstoß bei Abschluss der Vereinbarung kannte.

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IBRRS 2006, 3370
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schlechte Mängelbeseitigung: Neue Frist erforderlich

LG Wiesbaden, Urteil vom 23.03.2005 - 11 O 62/02

1. Erfüllt der Auftragnehmer eine Vereinbarung über die Nachbesserung nicht oder nur teilweise, muss eine erneute Mangelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung erfolgen, um die Ersatzvornahmevoraussetzungen zu schaffen. Dies gilt insbesondere auch, falls sich neue Mängel zeigen sollten.

2. Erneut auftretende bzw. nicht beseitigte Mangelerscheinungen sind dem Auftragnehmer unter genauer Bezeichnung des Schadensortes anzuzeigen.

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IBRRS 2006, 3269
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Anforderungen an Auflisten der Gewährleistungsfristen

AG Mülheim a.d.R., Urteil vom 23.06.2006 - 12 C 838/06

1. Die Gewährleistungsfrist beginnt nicht aufgrund einer technischen Abnahme durch den Architekten zu laufen.

2. Der Architekt muss Angaben des Bauherrn, wie z. B. den Zeitpunkt der Bezahlung einer Rechnung, beim Auflisten berücksichtigen und kann diese Arbeit nicht dem Bauherrn überbürden.

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IBRRS 2006, 2844
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Tragwerksplaner muss örtliche Gegebenheiten prüfen

OLG Dresden, Urteil vom 20.01.2005 - 9 U 1121/04

Der Tragwerksplaner hat die Haftzugfestigkeit des Betons zu prüfen, bevor er ein CFK-Lamellensystem zur Erhöhung der Tragfähigkeit von Decken empfiehlt.

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IBRRS 2006, 2744
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ingenieurvertrag: Planung von Wasserleitungen

OLG Nürnberg, Urteil vom 27.04.2005 - 6 U 2927/04

Der Einsatz von verzinkten Stahlrohren für die Trinkwasserversorgung stellte im Jahr 1993 keinen Planungsfehler des Ingenieurs dar, da dieses Vorgehen zumindest in den Jahren 1993 bis 1996 dem Stand der Technik entsprach.

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IBRRS 2006, 2423
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Möblierung ohne gesonderten Auftrag: Honorarzuschlag?

OLG Schleswig, Urteil vom 18.04.2006 - 3 U 14/05

1. Im Rahmen seiner Grundleistungen muss sich der Architekt auch mit den Vorstellungen des Bauherrn zur losen Möblierung befassen, wenn er das Raumprogramm zeichnerisch umsetzt. Ein Zuschlag wird ohne gesonderten Auftrag zur Planung oder Beschaffung der Möbel selbst dann nicht verdient, wenn die Räumlichkeiten - wie hier im Falle einer Klinik - eine individuelle Möblierung erfordern.*)

2. Als Grundleistung der Phase 7 nach § 15 HOAI muss der Architekt auch ein im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung abgegebenes Nebenangebot ohne gesonderte Abrechnungsmöglichkeit prüfen und werten. Die Wertung schließt die Feststellung ein, ob der Unternehmer in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht auskömmlich in der Lage sein wird, die Leistung zu diesem Preis ordentlich zu erbringen.*)




IBRRS 2006, 2307
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Überschuldung: Löschung in der Architektenliste

VG Koblenz, Urteil vom 24.07.2006 - 3 K 1718/05

Ein überschuldeter Architekt kann von der Architektenliste gestrichen werden.

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IBRRS 2006, 2201
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kosten für nachtr. Abdichtung einer Bodenplatte bei Planungsfehler

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.03.2006 - 8 U 200/05

Aufwendungen des Bauherrn zur nachträglichen Abdichtung der Bodenplatte seines Hauses, die sich in seinem Verhältnis zum Werkunternehmer aus Rechtsgründen nicht als Mangelbeseitigungskosten im Rahmen von dessen Gewährleistung darstellen, können auch nicht vom planenden Architekten als kausale Folge seines Planungsfehlers verlangt werden. Sie stellen vielmehr nicht ersatzfähige Sowiesokosten dar.*)

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IBRRS 2006, 2184
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wettbewerbsverstöße von Kammermitgliedern

BGH, Urteil vom 06.04.2006 - I ZR 272/03

Eine Kammer freier Berufe ist befugt, Wettbewerbsverstöße von Kammerangehörigen oder deren Wettbewerbern im Zivilrechtsweg zu verfolgen. Gegen Wettbewerbsverstöße von Kammerangehörigen kann sie in dieser Weise grundsätzlich auch dann vorgehen, wenn sie berechtigt ist, zur Beseitigung berufswidriger Zustände belastende Verwaltungsakte zu erlassen. Vor ihrer Entscheidung hat die Kammer dann allerdings abzuwägen, ob das Vorgehen im Zivilrechtsweg angemessen erscheint und nicht unverhältnismäßig in die Berufsausübungsfreiheit des betroffenen Kammerangehörigen eingreift.*)

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IBRRS 2006, 2123
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Außerordentl. Kündigung auch bei Selbstverschuldung

OLG Dresden, Urteil vom 04.08.2005 - 9 U 1889/04

1. Eine Kündigung eines Architektenvertrags aus wichtigem Grund kann durch eine schwerwiegende schuldhafte Verletzung oder eine sonstige Zerstörung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses gerechtfertigt sein, die eine Fortsetzung des Vertrages für die andere Vertragspartei unmöglich macht. Dies gilt vorbehaltlich aller Umstände im Einzelfall selbst dann, wenn die kündigende Vertragspartei selbst schuldhaft die Vertragsgrundlage zerrüttet hat.

2. Besteht ein auf § 649 BGB gestützter Honoraranspruch für nicht erbrachte und gleichzeitig ein Honoraranspruch für erbrachte Leistungen, ist eine Entscheidung nach § 301 ZPO durch Teilurteil möglich.

3. Hat das Gericht konträre Aussagen über den Inhalt eines Vier-Augen-Gesprächs zu würdigen, kann es sich ungeachtet der Tatsache, dass Aussage gegen Aussage steht, nach seiner Beweiswürdigung von der Wahrheit der einen oder anderen Version überzeugen lassen.

4. § 348 Abs. 2 ZPO ermöglicht die Entscheidung der Landgerichtskammer durch unanfechtbaren Beschluss. Abs. 2 kommt jedoch nur im Falle des Vorliegens des Abs. 1 in Betracht, also wenn Zweifel über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 348 Abs. 1 ZPO existieren.

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IBRRS 2006, 2088
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt verliert Wettlauf der Fälligkeiten!

OLG München, Urteil vom 26.01.2005 - 27 U 252/04

Machen Wohnungseigentümer einen ihnen vom Insolvenzverwalter über das Vermögen des Bauträgers abgetretenen Schadensersatzanspruch gegen einen Architekten geltend, kann der Architekt gegen diesen Anspruch nicht wirksam mit einem erst über zwei Jahre nach Klagezustellung fällig gewordenen Honoraranspruch gegen den Auftraggeber, der aus einem anderen Bauvorhaben stammt, aufrechnen.

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IBRRS 2006, 2087
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gebäudeabdichtung in der Planung berücksichtigen!

OLG Koblenz, Urteil vom 21.02.2006 - 4 U 276/05

1. Im Rahmen der Genehmigungsplanung schuldet der Architekt die Berücksichtigung der Grundwasserverhältnisse und die Planung einer gegebenenfalls erforderlichen Abdichtung gegen drückendes Wasser nach DIN 18195 oder in Form einer weißen Wanne.

2. Kommt der Bauherr dem Hinweis auf Einholung eines Bodengutachtens nicht nach, muss der Planer ihn zusätzlich auf die Risiken der Grundwassergefährdung und die möglichen Schäden hinweisen.

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IBRRS 2006, 2055
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung des Architekten für Prozesskosten?

OLG München, Urteil vom 29.11.2005 - 28 U 3275/04

Der Architekt muss für vermeidbare Prozesskosten des Vorprozesses bei fehlerhafter Ausschreibung und fehlerhafter Schlussrechnungsprüfung einstehen.

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IBRRS 2006, 2049
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauwerkserweiterung kann Urheberrechte verletzen

OLG Celle, Beschluss vom 02.02.2005 - 13 U 317/04

Die Erweiterung eines Bauwerkes (hier: Grundschule) unter Verwendung der die Werkqualität bestimmenden vorhandenen gestalterischen Elemente kann eine Vervielfältigung des Werkes sein, die gem. § 16 UrhG der Zustimmung des ursprünglichen Architekten bedarf.

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IBRRS 2006, 2041
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gekündigter Vertrag: Bewertung d. Architektenleistung

OLG Dresden, Urteil vom 08.02.2005 - 5 U 2230/03

Ist der Leistungsinhalt des Vertrages die Errichtung eines Bauwerks inklusive dazugehöriger Architektenleistungen zu einem Pauschalpreis, können im Falle der Kündigung für die Abrechnung des erbrachten Leistungsteils die Architektenleistungen nur anteilig nach den konkret erbrachten Bauleistungen abgerechnet werden.

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IBRRS 2006, 2013
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auftraggeber muss Unentgeltlichkeit beweisen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2005 - 22 U 70/05

1. Umfangreiche Architektenleistungen werden regelmäßig nur gegen Entgelt erbracht.

2. Für die Unentgeltlichkeit der Leistung liegt die Beweislast beim Auftraggeber.

3. Für das Fehlen substantiiert behaupteter Bedingungen trägt der Auftragnehmer die Beweislast.

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IBRRS 2006, 1963
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nicht prüfbare Honorarschlussrechnung

LG München I, Urteil vom 08.06.2005 - 24 O 8704/04

Tritt der Architekt im Honorarprozess einer vom Auftraggeber vorgelegten eigenen Honorarermittlung nicht mit einer endgültigen, den vertraglichen Anforderungen entsprechenden prüfbaren Abrechnung entgegen, ist seine auf eine nicht prüfbare Rechnung gestützte Honorarklage nicht lediglich als derzeit unbegründet, sondern ohne Einschränkung abzuweisen.

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IBRRS 2006, 1962
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Folgen einer nicht prüfbaren Honorarschlussrechnung

OLG München, Beschluss vom 04.04.2006 - 9 U 4743/05

Tritt der Architekt im Honorarprozess einer vom Auftraggeber vorgelegten eigenen Honorarermittlung nicht mit einer endgültigen, den vertraglichen Anforderungen entsprechenden prüfbaren Abrechnung entgegen, ist seine auf eine nicht prüfbare Rechnung gestützte Honorarklage nicht lediglich als derzeit unbegründet, sondern ohne Einschränkung abzuweisen.

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IBRRS 2006, 1936
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gebäudeversicherung - Kein Beratungsbedürfnis bei Unterstützung durch Architekt

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.01.2006 - 5 U 197/05-16

Ein Beratungsbedürfnis des Versicherungsnehmers in Bezug auf den Versicherungswert besteht nicht, wenn ihn ein Architekturbüro im Auftrag des Versicherungsnehmers dem Versicherer mitteilt.*)

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IBRRS 2006, 1934
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Baugenehmigung - kein Versicherungsschutz!

OLG Köln, Urteil vom 23.08.2005 - 9 U 204/04

1. Die Errichtung eines Gebäudes ohne gültige Baugenehmigung stellt eine bewusste Pflichtwidrigkeit des Versicherungsnehmers dar.

2. Die Beweislast dafür, dass der Schaden auch aufgrund einer Reserveursache eingetreten wäre, hat der Schädiger (hier der Versicherungsnehmer). Eine bloße Wahrscheinlichkeit kann nicht ausreichen, um den Eintritt der vom Schädiger behaupteten Reserveursache als gewiss anzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine hohe Wahrscheinlichkeit handelt.

3. Zu den Anforderungen an die Behauptung des Ingenieurs, dass das pflichtwidrige Unterlassen der Einholung der Baugenehmigung nicht für den Mauereinsturz ursächlich sei.

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IBRRS 2006, 1914
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Fehlerhafte Planung einer Regenkanalisation

OLG Naumburg, Urteil vom 17.02.2006 - 10 U 51/05

Die Planung einer Regenwasserkanalisation ist nicht bereits deshalb fehlerfrei, weil sie grundsätzlich umgesetzt werden kann. Vielmehr liegt ein Mangel auch vor, wenn die Vorgabe, vorhandene Systeme in die Planung einzubeziehen, nicht bedacht wird. Im Rechtstreit über das Ingenieurhonorar ist die Untersuchung einer unterbliebenen Alternativplanung nicht nachzuholen.*)

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IBRRS 2006, 1903
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauüberwachung: Architekt muss alles Zumutbare tun!

OLG Naumburg, Urteil vom 29.05.2006 - 1 U 27/06

1. Der isolierte Bauüberwachungsvertrag ist ein Werkvertrag: Der Architekt schuldet alle Tätigkeiten, die zur Gewährleistung der mangelfreien Bewirkung der zu überwachenden Bauleistungen erforderlich und ihm zumutbar sind und insoweit die mangelfreie Leistungsausführung als Erfolg.*)

2. Hat der bauüberwachende Architekt das Handwerksunternehmen, dessen Arbeiten überwacht werden sollen, nicht selbst ausgewählt und vermag er dessen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nicht einzuschätzen, führt dies zu einer Steigerung der Überwachungspflichten, und zwar vor allem zu Beginn der Arbeiten.*)

3. Erkennt der bauüberwachende Architekt technische Mängel in der Leistungsausführung (hier: u.a. unzureichende Randfugen), so genügt es nicht, diese in einem Teilabnahmeprotokoll aufzuführen, vielmehr hat er unverzüglich nach dem Erkennen auf deren Beseitigung sowie die künftige Vermeidung gleichartiger Mängel hinzuwirken.*)

4. Erkennt der bauüberwachende Architekt Abweichungen von einer fachgerechten Ausführung im ästhetischen Bereich (hier: ungleichmäßige, nicht in einer Flucht verlaufende Fugen eines Granitfußbodens) und ist er nicht sicher, welche Vereinbarungen der Bauherr mit dem Bauunternehmen insoweit getroffen hat bzw. welche Anweisungen gegeben worden sind, so ist er zumindest verpflichtet, den Bauherren unverzüglich auf die Abweichungen hinzuweisen und mit ihm Rücksprache zur weiteren Ausführung zu halten.*)

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IBRRS 2006, 1898
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt verliert Wettlauf der Fälligkeiten!

BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - VII ZR 49/05

Machen Wohnungseigentümer einen ihnen vom Insolvenzverwalter über das Vermögen des Bauträgers abgetretenen Schadensersatzanspruch gegen einen Architekten geltend, kann der Architekt gegen diesen Anspruch nicht wirksam mit einem erst über zwei Jahre nach Klagezustellung fällig gewordenen Honoraranspruch gegen den Auftraggeber, der aus einem anderen Bauvorhaben stammt, aufrechnen.

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IBRRS 2006, 1882
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gefälligkeitsverhältnis oder Vertrag?

OLG Frankfurt, Urteil vom 20.09.2005 - 22 U 210/02

Wer die Dienste eines Architekten in Anspruch nimmt, schließt regelmäßig - zumindest stillschweigend - einen Architektenvertrag ab und muss demgemäß mit einer Verpflichtung zur Zahlung einer Vergütung rechnen.

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IBRRS 2006, 1823
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bestätigung eines Mehrvergütungsanspruches

KG, Urteil vom 21.12.2004 - 18 U 40/03

1. Wenn ein Bauherr über einen bestehenden Architektenauftrag hinaus zusätzliche Leistungen für Umplanungen verlangt, hat der Architekt Anspruch auf schriftliche Bestätigung des hieraus entstehenden zusätzlichen Vergütungsanspruchs.

2. Verweigert der Bauherr trotz Fristsetzung die Abgabe einer derartigen Bestätigung des Mehrvergütungsanspruches, kann der Architekt den Vertrag kündigen.




IBRRS 2006, 1810
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Entwurfsplan muss Brandschutzrichtl. berücksichtigen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2005 - 23 U 213/04

Der vom Bieter mit der Planung eines Sondervorschlags im Rahmen eines Vergabeverfahrens beauftragte Ingenieur erreicht den geschuldeten Werkerfolg nicht bereits dann, wenn der Bieter aufgrund der mit dem Sondervorschlag erzielten Kosteneinsparung den Zuschlag erhält. Der Ingenieur schuldet vielmehr auch in diesem Fall die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und die Realisierbarkeit seiner Planung zu den kalkulierten Kosten.

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IBRRS 2006, 1803
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Koppelungsverbot, wenn Dritter Honorar zahlt

BGH, Urteil vom 27.04.2006 - VII ZR 291/04

Das Koppelungsverbot greift grundsätzlich nicht ein, wenn ein Käufer ein Grundstück von einem Architekten erwirbt und sich ein Dritter aus Eigeninteresse an dem Verkaufsgeschäft verpflichtet, Honorar an den Architekten zu zahlen.*)

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IBRRS 2006, 1785
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftungsbefreiung durch nachfolgende Planung?

OLG Köln, Urteil vom 13.07.2005 - 11 U 121/04

Eine fehlerhafte Planung rechtfertigt keine Zurechnung eines Schadens gegenüber dem planenden Architekten, wenn dessen Planung der tatsächlichen Bauausführung nicht mehr zu Grunde liegt und der nachfolgend beauftragte Architekt den fehlerhaften Teil der Planung des ersten Architekten ungeprüft in seine Planung übernimmt. Eine Schadenszurechnung ist in diesem Falle auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass der erste Architekt durch seinen Fehler eine Gefahrenlage für die nachfolgende Planung geschaffen hat.

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