Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Architekten und Ingenieure

2887 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 3468
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Bindung an unwirksame Honorarvereinbarung

KG, Urteil vom 07.07.2005 - 4 U 113/04

1. Der Architekt ist an eine unwirksame - weil unterhalb der Mindestsätze liegende - Vereinbarung nicht gebunden.

2. Zwar verhält sich der Architekt grundsätzlich widersprüchlich, wenn er ein Honorar verlangt, das weit über das vereinbarte hinausgeht. Er kann aber den Mindestsatz abrechnen, wenn der Bauherr auf die Wirksamkeit der den Mindestsatz unterschreitenden Vereinbarung nicht vertrauen durfte. Dies ist insbesondere der Fall, wenn er den Mindestsatzverstoß bei Abschluss der Vereinbarung kannte.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 3370
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schlechte Mängelbeseitigung: Neue Frist erforderlich

LG Wiesbaden, Urteil vom 23.03.2005 - 11 O 62/02

1. Erfüllt der Auftragnehmer eine Vereinbarung über die Nachbesserung nicht oder nur teilweise, muss eine erneute Mangelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung erfolgen, um die Ersatzvornahmevoraussetzungen zu schaffen. Dies gilt insbesondere auch, falls sich neue Mängel zeigen sollten.

2. Erneut auftretende bzw. nicht beseitigte Mangelerscheinungen sind dem Auftragnehmer unter genauer Bezeichnung des Schadensortes anzuzeigen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 3269
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Anforderungen an Auflisten der Gewährleistungsfristen

AG Mülheim a.d.R., Urteil vom 23.06.2006 - 12 C 838/06

1. Die Gewährleistungsfrist beginnt nicht aufgrund einer technischen Abnahme durch den Architekten zu laufen.

2. Der Architekt muss Angaben des Bauherrn, wie z. B. den Zeitpunkt der Bezahlung einer Rechnung, beim Auflisten berücksichtigen und kann diese Arbeit nicht dem Bauherrn überbürden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 2844
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Tragwerksplaner muss örtliche Gegebenheiten prüfen

OLG Dresden, Urteil vom 20.01.2005 - 9 U 1121/04

Der Tragwerksplaner hat die Haftzugfestigkeit des Betons zu prüfen, bevor er ein CFK-Lamellensystem zur Erhöhung der Tragfähigkeit von Decken empfiehlt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 2744
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ingenieurvertrag: Planung von Wasserleitungen

OLG Nürnberg, Urteil vom 27.04.2005 - 6 U 2927/04

Der Einsatz von verzinkten Stahlrohren für die Trinkwasserversorgung stellte im Jahr 1993 keinen Planungsfehler des Ingenieurs dar, da dieses Vorgehen zumindest in den Jahren 1993 bis 1996 dem Stand der Technik entsprach.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 2423
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Möblierung ohne gesonderten Auftrag: Honorarzuschlag?

OLG Schleswig, Urteil vom 18.04.2006 - 3 U 14/05

1. Im Rahmen seiner Grundleistungen muss sich der Architekt auch mit den Vorstellungen des Bauherrn zur losen Möblierung befassen, wenn er das Raumprogramm zeichnerisch umsetzt. Ein Zuschlag wird ohne gesonderten Auftrag zur Planung oder Beschaffung der Möbel selbst dann nicht verdient, wenn die Räumlichkeiten - wie hier im Falle einer Klinik - eine individuelle Möblierung erfordern.*)

2. Als Grundleistung der Phase 7 nach § 15 HOAI muss der Architekt auch ein im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung abgegebenes Nebenangebot ohne gesonderte Abrechnungsmöglichkeit prüfen und werten. Die Wertung schließt die Feststellung ein, ob der Unternehmer in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht auskömmlich in der Lage sein wird, die Leistung zu diesem Preis ordentlich zu erbringen.*)




IBRRS 2006, 2307
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Überschuldung: Löschung in der Architektenliste

VG Koblenz, Urteil vom 24.07.2006 - 3 K 1718/05

Ein überschuldeter Architekt kann von der Architektenliste gestrichen werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 2201
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kosten für nachtr. Abdichtung einer Bodenplatte bei Planungsfehler

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.03.2006 - 8 U 200/05

Aufwendungen des Bauherrn zur nachträglichen Abdichtung der Bodenplatte seines Hauses, die sich in seinem Verhältnis zum Werkunternehmer aus Rechtsgründen nicht als Mangelbeseitigungskosten im Rahmen von dessen Gewährleistung darstellen, können auch nicht vom planenden Architekten als kausale Folge seines Planungsfehlers verlangt werden. Sie stellen vielmehr nicht ersatzfähige Sowiesokosten dar.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 2184
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wettbewerbsverstöße von Kammermitgliedern

BGH, Urteil vom 06.04.2006 - I ZR 272/03

Eine Kammer freier Berufe ist befugt, Wettbewerbsverstöße von Kammerangehörigen oder deren Wettbewerbern im Zivilrechtsweg zu verfolgen. Gegen Wettbewerbsverstöße von Kammerangehörigen kann sie in dieser Weise grundsätzlich auch dann vorgehen, wenn sie berechtigt ist, zur Beseitigung berufswidriger Zustände belastende Verwaltungsakte zu erlassen. Vor ihrer Entscheidung hat die Kammer dann allerdings abzuwägen, ob das Vorgehen im Zivilrechtsweg angemessen erscheint und nicht unverhältnismäßig in die Berufsausübungsfreiheit des betroffenen Kammerangehörigen eingreift.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 2123
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Außerordentl. Kündigung auch bei Selbstverschuldung

OLG Dresden, Urteil vom 04.08.2005 - 9 U 1889/04

1. Eine Kündigung eines Architektenvertrags aus wichtigem Grund kann durch eine schwerwiegende schuldhafte Verletzung oder eine sonstige Zerstörung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses gerechtfertigt sein, die eine Fortsetzung des Vertrages für die andere Vertragspartei unmöglich macht. Dies gilt vorbehaltlich aller Umstände im Einzelfall selbst dann, wenn die kündigende Vertragspartei selbst schuldhaft die Vertragsgrundlage zerrüttet hat.

2. Besteht ein auf § 649 BGB gestützter Honoraranspruch für nicht erbrachte und gleichzeitig ein Honoraranspruch für erbrachte Leistungen, ist eine Entscheidung nach § 301 ZPO durch Teilurteil möglich.

3. Hat das Gericht konträre Aussagen über den Inhalt eines Vier-Augen-Gesprächs zu würdigen, kann es sich ungeachtet der Tatsache, dass Aussage gegen Aussage steht, nach seiner Beweiswürdigung von der Wahrheit der einen oder anderen Version überzeugen lassen.

4. § 348 Abs. 2 ZPO ermöglicht die Entscheidung der Landgerichtskammer durch unanfechtbaren Beschluss. Abs. 2 kommt jedoch nur im Falle des Vorliegens des Abs. 1 in Betracht, also wenn Zweifel über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 348 Abs. 1 ZPO existieren.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 2088
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt verliert Wettlauf der Fälligkeiten!

OLG München, Urteil vom 26.01.2005 - 27 U 252/04

Machen Wohnungseigentümer einen ihnen vom Insolvenzverwalter über das Vermögen des Bauträgers abgetretenen Schadensersatzanspruch gegen einen Architekten geltend, kann der Architekt gegen diesen Anspruch nicht wirksam mit einem erst über zwei Jahre nach Klagezustellung fällig gewordenen Honoraranspruch gegen den Auftraggeber, der aus einem anderen Bauvorhaben stammt, aufrechnen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 2087
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gebäudeabdichtung in der Planung berücksichtigen!

OLG Koblenz, Urteil vom 21.02.2006 - 4 U 276/05

1. Im Rahmen der Genehmigungsplanung schuldet der Architekt die Berücksichtigung der Grundwasserverhältnisse und die Planung einer gegebenenfalls erforderlichen Abdichtung gegen drückendes Wasser nach DIN 18195 oder in Form einer weißen Wanne.

2. Kommt der Bauherr dem Hinweis auf Einholung eines Bodengutachtens nicht nach, muss der Planer ihn zusätzlich auf die Risiken der Grundwassergefährdung und die möglichen Schäden hinweisen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 2055
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung des Architekten für Prozesskosten?

OLG München, Urteil vom 29.11.2005 - 28 U 3275/04

Der Architekt muss für vermeidbare Prozesskosten des Vorprozesses bei fehlerhafter Ausschreibung und fehlerhafter Schlussrechnungsprüfung einstehen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 2049
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauwerkserweiterung kann Urheberrechte verletzen

OLG Celle, Beschluss vom 02.02.2005 - 13 U 317/04

Die Erweiterung eines Bauwerkes (hier: Grundschule) unter Verwendung der die Werkqualität bestimmenden vorhandenen gestalterischen Elemente kann eine Vervielfältigung des Werkes sein, die gem. § 16 UrhG der Zustimmung des ursprünglichen Architekten bedarf.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 2041
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gekündigter Vertrag: Bewertung d. Architektenleistung

OLG Dresden, Urteil vom 08.02.2005 - 5 U 2230/03

Ist der Leistungsinhalt des Vertrages die Errichtung eines Bauwerks inklusive dazugehöriger Architektenleistungen zu einem Pauschalpreis, können im Falle der Kündigung für die Abrechnung des erbrachten Leistungsteils die Architektenleistungen nur anteilig nach den konkret erbrachten Bauleistungen abgerechnet werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 2013
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auftraggeber muss Unentgeltlichkeit beweisen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2005 - 22 U 70/05

1. Umfangreiche Architektenleistungen werden regelmäßig nur gegen Entgelt erbracht.

2. Für die Unentgeltlichkeit der Leistung liegt die Beweislast beim Auftraggeber.

3. Für das Fehlen substantiiert behaupteter Bedingungen trägt der Auftragnehmer die Beweislast.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1963
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nicht prüfbare Honorarschlussrechnung

LG München I, Urteil vom 08.06.2005 - 24 O 8704/04

Tritt der Architekt im Honorarprozess einer vom Auftraggeber vorgelegten eigenen Honorarermittlung nicht mit einer endgültigen, den vertraglichen Anforderungen entsprechenden prüfbaren Abrechnung entgegen, ist seine auf eine nicht prüfbare Rechnung gestützte Honorarklage nicht lediglich als derzeit unbegründet, sondern ohne Einschränkung abzuweisen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1962
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Folgen einer nicht prüfbaren Honorarschlussrechnung

OLG München, Beschluss vom 04.04.2006 - 9 U 4743/05

Tritt der Architekt im Honorarprozess einer vom Auftraggeber vorgelegten eigenen Honorarermittlung nicht mit einer endgültigen, den vertraglichen Anforderungen entsprechenden prüfbaren Abrechnung entgegen, ist seine auf eine nicht prüfbare Rechnung gestützte Honorarklage nicht lediglich als derzeit unbegründet, sondern ohne Einschränkung abzuweisen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1936
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gebäudeversicherung - Kein Beratungsbedürfnis bei Unterstützung durch Architekt

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.01.2006 - 5 U 197/05-16

Ein Beratungsbedürfnis des Versicherungsnehmers in Bezug auf den Versicherungswert besteht nicht, wenn ihn ein Architekturbüro im Auftrag des Versicherungsnehmers dem Versicherer mitteilt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1934
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Baugenehmigung - kein Versicherungsschutz!

OLG Köln, Urteil vom 23.08.2005 - 9 U 204/04

1. Die Errichtung eines Gebäudes ohne gültige Baugenehmigung stellt eine bewusste Pflichtwidrigkeit des Versicherungsnehmers dar.

2. Die Beweislast dafür, dass der Schaden auch aufgrund einer Reserveursache eingetreten wäre, hat der Schädiger (hier der Versicherungsnehmer). Eine bloße Wahrscheinlichkeit kann nicht ausreichen, um den Eintritt der vom Schädiger behaupteten Reserveursache als gewiss anzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine hohe Wahrscheinlichkeit handelt.

3. Zu den Anforderungen an die Behauptung des Ingenieurs, dass das pflichtwidrige Unterlassen der Einholung der Baugenehmigung nicht für den Mauereinsturz ursächlich sei.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1914
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Fehlerhafte Planung einer Regenkanalisation

OLG Naumburg, Urteil vom 17.02.2006 - 10 U 51/05

Die Planung einer Regenwasserkanalisation ist nicht bereits deshalb fehlerfrei, weil sie grundsätzlich umgesetzt werden kann. Vielmehr liegt ein Mangel auch vor, wenn die Vorgabe, vorhandene Systeme in die Planung einzubeziehen, nicht bedacht wird. Im Rechtstreit über das Ingenieurhonorar ist die Untersuchung einer unterbliebenen Alternativplanung nicht nachzuholen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1903
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauüberwachung: Architekt muss alles Zumutbare tun!

OLG Naumburg, Urteil vom 29.05.2006 - 1 U 27/06

1. Der isolierte Bauüberwachungsvertrag ist ein Werkvertrag: Der Architekt schuldet alle Tätigkeiten, die zur Gewährleistung der mangelfreien Bewirkung der zu überwachenden Bauleistungen erforderlich und ihm zumutbar sind und insoweit die mangelfreie Leistungsausführung als Erfolg.*)

2. Hat der bauüberwachende Architekt das Handwerksunternehmen, dessen Arbeiten überwacht werden sollen, nicht selbst ausgewählt und vermag er dessen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nicht einzuschätzen, führt dies zu einer Steigerung der Überwachungspflichten, und zwar vor allem zu Beginn der Arbeiten.*)

3. Erkennt der bauüberwachende Architekt technische Mängel in der Leistungsausführung (hier: u.a. unzureichende Randfugen), so genügt es nicht, diese in einem Teilabnahmeprotokoll aufzuführen, vielmehr hat er unverzüglich nach dem Erkennen auf deren Beseitigung sowie die künftige Vermeidung gleichartiger Mängel hinzuwirken.*)

4. Erkennt der bauüberwachende Architekt Abweichungen von einer fachgerechten Ausführung im ästhetischen Bereich (hier: ungleichmäßige, nicht in einer Flucht verlaufende Fugen eines Granitfußbodens) und ist er nicht sicher, welche Vereinbarungen der Bauherr mit dem Bauunternehmen insoweit getroffen hat bzw. welche Anweisungen gegeben worden sind, so ist er zumindest verpflichtet, den Bauherren unverzüglich auf die Abweichungen hinzuweisen und mit ihm Rücksprache zur weiteren Ausführung zu halten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1898
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt verliert Wettlauf der Fälligkeiten!

BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - VII ZR 49/05

Machen Wohnungseigentümer einen ihnen vom Insolvenzverwalter über das Vermögen des Bauträgers abgetretenen Schadensersatzanspruch gegen einen Architekten geltend, kann der Architekt gegen diesen Anspruch nicht wirksam mit einem erst über zwei Jahre nach Klagezustellung fällig gewordenen Honoraranspruch gegen den Auftraggeber, der aus einem anderen Bauvorhaben stammt, aufrechnen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1882
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gefälligkeitsverhältnis oder Vertrag?

OLG Frankfurt, Urteil vom 20.09.2005 - 22 U 210/02

Wer die Dienste eines Architekten in Anspruch nimmt, schließt regelmäßig - zumindest stillschweigend - einen Architektenvertrag ab und muss demgemäß mit einer Verpflichtung zur Zahlung einer Vergütung rechnen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1823
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bestätigung eines Mehrvergütungsanspruches

KG, Urteil vom 21.12.2004 - 18 U 40/03

1. Wenn ein Bauherr über einen bestehenden Architektenauftrag hinaus zusätzliche Leistungen für Umplanungen verlangt, hat der Architekt Anspruch auf schriftliche Bestätigung des hieraus entstehenden zusätzlichen Vergütungsanspruchs.

2. Verweigert der Bauherr trotz Fristsetzung die Abgabe einer derartigen Bestätigung des Mehrvergütungsanspruches, kann der Architekt den Vertrag kündigen.




IBRRS 2006, 1810
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Entwurfsplan muss Brandschutzrichtl. berücksichtigen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2005 - 23 U 213/04

Der vom Bieter mit der Planung eines Sondervorschlags im Rahmen eines Vergabeverfahrens beauftragte Ingenieur erreicht den geschuldeten Werkerfolg nicht bereits dann, wenn der Bieter aufgrund der mit dem Sondervorschlag erzielten Kosteneinsparung den Zuschlag erhält. Der Ingenieur schuldet vielmehr auch in diesem Fall die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und die Realisierbarkeit seiner Planung zu den kalkulierten Kosten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1803
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Koppelungsverbot, wenn Dritter Honorar zahlt

BGH, Urteil vom 27.04.2006 - VII ZR 291/04

Das Koppelungsverbot greift grundsätzlich nicht ein, wenn ein Käufer ein Grundstück von einem Architekten erwirbt und sich ein Dritter aus Eigeninteresse an dem Verkaufsgeschäft verpflichtet, Honorar an den Architekten zu zahlen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1785
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftungsbefreiung durch nachfolgende Planung?

OLG Köln, Urteil vom 13.07.2005 - 11 U 121/04

Eine fehlerhafte Planung rechtfertigt keine Zurechnung eines Schadens gegenüber dem planenden Architekten, wenn dessen Planung der tatsächlichen Bauausführung nicht mehr zu Grunde liegt und der nachfolgend beauftragte Architekt den fehlerhaften Teil der Planung des ersten Architekten ungeprüft in seine Planung übernimmt. Eine Schadenszurechnung ist in diesem Falle auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass der erste Architekt durch seinen Fehler eine Gefahrenlage für die nachfolgende Planung geschaffen hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1771
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Darf sich Architekt auf Fehler d. Vorplaners berufen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.01.2006 - 17 U 168/04

Auch der nur mit der Ausführungsplanung und Bauüberwachung beauftragte Architekt schuldet eine Leistung, die zur Herstellung eines den genehmigten Bauvorlagen entsprechenden und mangelfreien Bauwerks führt. Auf Fehler des Vorplaners bei der Genehmigungsplanung kann er sich grundsätzlich nicht berufen.*)

Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, zu welchem Zeitpunkt er Mängel der ihm zur Verfügung gestellten Vorleistungen erkennen kann und muss, also ab wann ihm eine Pflichtverletzung anzulasten ist und ihn insbesondere auch ein Schuldvorwurf trifft.*)




IBRRS 2006, 1761
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schriftwechsel zwischen Architekt und Firmen

KG, Urteil vom 08.11.2005 - 7 U 45/05

Der Auftraggeber hat gegenüber dem Architekten einen Anspruch auf Vorlage eines Bestandverzeichnisses über den Schriftwechsel mit den am Bau beteiligten Firmen gemäß §§ 675, 666 BGB. Der Inhalt der Auskunft ist nach den Grundsätzen des § 242 BGB zu bestimmen. Danach trifft den Architekten eine umfassende Auskunftspflicht, die den Bauherrn nach vorzeitiger Beendigung des Architektenvertrages in die Lage versetzt soll, seine Ansprüche gegenüber den Baufirmen durchzusetzen. Dazu benötigt er den vom Architekten mit den Baufirmen geführten Schriftwechsel, den der Architekt auch herausgeben muss.*)




IBRRS 2006, 1757
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verjährungsbeginn des Honorars auch ohne Rechnung!

LG Karlsruhe, Urteil vom 17.11.2005 - 5 O 10/02

1. Die Verjährung der Honorarforderung des Architekten beginnt, wenn die Leistung des Architekten abnahmefähig erbracht ist.

2. Der Verjährungsbeginn knüpft nicht schlechthin an das Fälligwerden der Forderung an.

3. Die unteren Instanzgerichte sind nicht an eine ständige höchstrichterliche Rechtsprechung gebunden, wenn sie derart sachwidrig ist, dass das Festhalten an ihr gleichsam ein Verstoß gegen Art. 3 GG darstellt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1741
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Beweislast f. Schäden unterlassener Kostenermittlung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.05.2004 - 4 U 589/03

1. Die Beweislast trifft für abweichende Erklärungen oder sonstige außerhalb des Architektenvertrages liegenden Umstände, dem als Privaturkunde gemäß § 416 ZPO die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit zukommt, diejenige Partei, die sich hierauf beruft.

2. Die Beweislast für die Schadensursächlichkeit der höheren Baukosten und Finanzierungsmehraufwendungen aufgrund unterlassener Kostenermittlungen trägt der Bauherr, der diese Ursächlichkeit nicht nur spezifiziert vorzutragen, sondern auch nachzuweisen hat, wobei ihm Beweiserleichterungen wie etwa die Vermutung eines aufklärungsgerechten Verhaltens nicht zugute kommen (BGH, NJW-RR 1997, 850 (852)).

3. Hat der Architekt wesentliche Teile der von ihm geschuldeten Architektenleistungen nicht erbracht, so ist zur Wahrung des Synallagmas zwischen Leistung und Gegenleistung auch sein Honoraranspruch entsprechend zu kürzen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1733
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verjährungsbeginn in der Berufshaftpflicht

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.02.2006 - 19 U 110/05

Die Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG beginnt in der Vermögenshaftpflichtversicherung, wenn der Geschädigte den Versicherungsnehmer unter Androhung der Erhebung einer Feststellungsklage zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung auffordert und feststeht, dass nur der Versicherungsnehmer als Anspruchsgegner in Betracht kommt und das Ob nud die Höhe des Schadens nur vom Ausgang eines anderen Verfahrens abhängt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1720
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
AVA-Klausel 6.2: keine Vereinbarung über Teilabnahme!

BGH, Urteil vom 11.05.2006 - VII ZR 300/04

Die unter der Überschrift "Gewährleistungs- und Haftungsdauer" stehende Klausel 6.2 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Einheitsarchitektenvertrag für Gebäude (AVA) "Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der letzten nach diesem Vertrag zu bringenden Leistung, spätestens mit Abnahme der in Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) zu erbringenden Leistung (Teilabnahme). Für Leistungen, die danach noch zu erbringen sind, beginnt die Verjährung mit Abnahme der letzten Leistung." enthält keine Vereinbarung über eine Teilabnahme.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1716
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schuldbeitritt unter Bedingung einer Baugenehmigung

OLG Rostock, Urteil vom 29.06.2005 - 2 U 58/04

1. Die Klausel "die Zahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach Vorlage der Baugenehmigung" stellt eine Bedingung und nicht lediglich eine Fälligkeitsbestimmung dar.

2. Wird nach Vereinbarung einer solchen Klausel der Architektenvertrag auf Wunsch des Architekten beendet, ohne dass es zur Erteilung der Baugenehmigung kommt, kann die infolge Schuldbeitritt gegen einen Dritten bestehende Honorarforderung nicht fällig werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1715
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Muss Architekt echten Hausschwamm feststellen?

KG, Urteil vom 13.09.2005 - 14 U 17/04

1. Die Feststellung von echtem Hausschwamm ist nicht Gegenstand der Feststellung und Dokumentation des Bautenstandes.

2. Bei der Feststellung von echtem Hausschwamm handelt es sich um eine Leistung der Fachberatung zum Holzschutz und Holzschadensfall.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1713
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Unterlassungsansprüche bei Mindestsatzunterschreitung

OLG München, Urteil vom 20.10.2005 - 6 U 2537/04

Zur Problematik der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche bei Architekten-/Ingenieurverträgen, die die Mindestsätze unterschreiten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1683
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Planprüfungspflicht des bauplanenden Architekten

OLG Rostock, Urteil vom 13.07.2005 - 5 U 34/04

1. Der nachfolgende Architekt trägt nicht für sämtliche seiner Tätigkeit vorausgehende Arbeiten das Haftungsrisiko, sondern nur für solche, die er in den von ihm zu betreuenden Leistungsphasen übernimmt.*)

2. Der bauplanende Architekt bleibt bis zur endgültigen Erbringung aller übernommenen Einzelleistungen dem Bauherrn verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit bereits erbrachter Teilleistungen zu überprüfen, bevor er sie in die nächste Leistungsphase zur Weiterverarbeitung übernimmt und bis zur Verkörperung der Planung im Objekt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1681
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann ist Verspätung der Schadensanzeige verschuldet?

LG Saarbrücken, Urteil vom 18.05.2006 - 12 O 438/05

Die Meldepflicht des Architekten erfordert nicht die ausdrückliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ihn. Ein Verschulden des Architekten im Sinne von BBR A Ziff. II 2 b liegt auch dann vor, wenn die Schadensanzeige unterbleibt, obwohl Regressansprüche gegen ihn vorbehalten werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1645
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Prüffähige Rechnung bei umfangreichem Um- u. Anbau

OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2006 - 21 U 139/01

1. Das Architektenhonorar ist i.d.R. anteilig zu mindern, wenn die nach § 15 HOAI vorgesehenen Kostenermittlungen nicht zeitgerecht erstellt werden.*)

2. Werden ein Umbau und ein Anbau gleichzeitig durchgeführt, findet eine getrennte Honorarberechnung nach § 23 Abs. 1 HOAI nicht statt, wenn es sich funktional um ein einheitliches, nicht trennbares Bauvorhaben handelt.*)

3. Gleichwohl steht dem Architekten in einem solchen Fall gemäß § 24 Abs. 1 HOAI ein Umbauzuschlag zu, der sich jedoch nur auf den Anteil bezieht, den der Umbau wertmäßig am Gesamtvorhaben ausmacht.*)

4. Der Architekt kann seiner Honorarberechnung von ihm geplante Maßnahmen nicht zugrunde legen, soweit sie zu einer Steigerung der Baukosten oder einer Minderung des Wertes des Objektes geführt haben und er deshalb von ihnen hätte abraten müssen.*)

5. Aus der Überschreitung einer vereinbarten Baukostenobergrenze darf der Architekt für seine Honorarberechnung keinen Vorteil ziehen.*)

6. An den konkreten Nachweis der Nebenkosten nach § 7 Abs. 3 2 HOAI sind zwar keine übertriebenen Anforderungen zu stellen. Jedenfalls ist aber zu fordern, dass die geltend gemachte Aufstellung mit vorgelegten Belegen oder sonstigen Umständen korrespondiert und nachvollziehbare Gründe genannt und ggf. bewiesen werden, die eine Zugehörigkeit zu dem konkreten Bauvorhaben decken.*)

7. Der Auftraggeber kann den Architektenvertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Architekt eine sachgerechte Beratung über die Höhe der Baukosten in einer Weise versäumt hat, die dem Auftraggeber ein Festhalten am Vertrag unzumutbar macht.*)




IBRRS 2006, 1641
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Honorarfähigkeit der Planungsalternative

OLG Hamm, Urteil vom 01.12.2005 - 24 U 89/05

1. Für eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gegenüber einem Architekten nach § 634 Abs. 1 S. 1 BGB a.F. ist es aufgrund der auch im Architektenrecht geltenden Symptomtheorie ausreichend, wenn der Auftraggeber auf die nicht erteilte Baugenehmigung hinweist, da hierdurch der Mangel hinreichend beschrieben ist.*)

2. Zu den Pflichten des Architekten bei einer Beauftragung mit den Leistungen nach den Phasen 1 bis 4 des § 15 HOAI gehört es, Hindernisse, die der Erteilung einer Baugenehmigung entgegenstehen, mit dem Bauamt zu klären, die notwenigen Verhandlungen mit den Behörden vorzunehmen und Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen zu erarbeiten.*)

3. Im Rahmen der Nachbesserung der Planung kann der Architekt geringfügige Änderungen seiner Planung vorschlagen. Eine grundlegende Umplanung ist nur mit Zustimmung des Bauherren zulässig.*)

4. Die Honorarfähigkeit der Planungsalternative ist grundsätzlich von der Genehmigungsfähigkeit der ursprünglichen Planung abhängig.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1558
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Sekundärhaftung des Tragwerksplaners

OLG Bamberg, Urteil vom 19.07.2005 - 5 U 236/04

1. Eine Verjährungsvereinbarung „.... 5 Jahre ab Übergabe des fertig gestellten Bauobjekts.“ ist dahin auszulegen, dass keine rechtsgeschäftliche Abnahme der Leistungen des Bauunternehmers erforderlich ist, sondern der Begriff der Übergabe des Bauobjektes vielmehr im Sinne der HOAI zu verstehen ist.

2. Nimmt der Tragwerksplaner die von ihm geschuldete Bewehrungsabnahme teilweise nicht bzw. völlig unzureichend vor und verfügt er über keine Dokumentation, so dass er bei aufgetretenen Rissen nicht davon ausgehen konnte, dass die Bewehrung entsprechend den Plänen ausgeführt worden ist, und offenbart er aber diesen Mangel seiner Leistung dem Auftraggeber nicht, so liegt eine Sekundärhaftung des Tragwerksplaners vor.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1557
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Führen der Bezeichnung "Architekturbüro"

LG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2005 - 38 O 71/04

Eine von zwei Ingenieuren, die nicht in der Liste der Architekten eingetragen sind, geführte GbR darf in ihrem Namen nicht die Bezeichnung "Architekturbüro" führen; dies gilt auch dann, wenn Mitarbeiter der GbR in dieser Liste eingetragen sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1534
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Zustandekommen des Architektenvertrages: Beweislage

OLG Celle, Urteil vom 23.05.2006 - 14 U 240/05

Beweispflichtig für das Zustandekommen eines Architektenvertrags ist der Architekt. Darauf, ob Architektenleistungen üblicherweise nur entgeltlich erbracht werden, kommt es nicht an. Die Vermutung des § 632 Abs. 1 BGB, wonach eine Vergütung als vereinbart gilt, wenn die Herstellung des Werks den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist, bezieht sich nur auf die Entgeltlichkeit eines erteilten Auftrags, nicht auf die Auftragserteilung. Entscheidend ist allein, ob auf das Zustandekommen eines Architektenvertrags gerichtete übereinstimmende Willenserklärungen mit entsprechendem Bindungswillen festzustellen sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1403
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Abnahme durch vorbehaltlose Schlusszahlung?

OLG Naumburg, Urteil vom 08.07.2004 - 4 U 29/04

1. In der vorbehaltlosen Schlusszahlung liegt ein wesentliches Indiz dafür, dass der Auftraggeber von der Abnahmereife der Architektenleistungen ausgeht.

2. Eine Wohnungsbaugesellschaft kann sich auf arglistiges Verhalten des Architekten nicht mit der Begründung berufen, ihre Mitarbeiter, die eine Bauweise mit dem Architekten festgelegt haben, seien diesbezüglich nicht fachkundig gewesen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1398
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Darlegungslast bei angeblichen Planungsmängeln

OLG Frankfurt, Urteil vom 24.02.2006 - 24 U 156/05

Macht der Auftraggeber Schadensersatz aufgrund von angeblichen Planungsfehlern geltend, so muss er auch darlegen, dass er dem planenden Architekten Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1379
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Prüfen der branschutztechnische Anforderungen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2005 - 5 U 6/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1372
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Urheberrecht an Fußbodengestaltung?

LG Leipzig, Urteil vom 28.05.2004 - 5 O 2092/04

Bei einem Bauvorhaben können Fußbodengestaltungen nur ausnahmsweise Elementschutz genießen, weil sie regelmäßig von untergeordneter Bedeutung für die Gesamtwirkung eines Gebäudes sind. Das gilt selbst dann, wenn für die Fußböden eine auf das Gesamtwerk abgestimmte Materialwahl auch als Gestaltungsmittel erfolgte.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1371
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftungsbefreiung für Eigenleistungen des Bauherrn

OLG Celle, Urteil vom 01.03.2006 - 7 U 79/05

1. Die Individualklausel in einem Architektenvertrag: "Der Bauherr stellt den Architekten für die vom Bauherrn selbst oder durch seine Helfer ausgeführten Arbeiten von jeder Haftung u. Gewährleistung frei" erstreckt sich nur auf Verwandte, Freunde und Bekannte, nicht aber auf Arbeiten gewerblicher ausländischer, nicht in die Handwerksrolle eingetragener Betriebe.*)

2. Für bestimmte Mängel an Eigenleistungen kann dem in Regress genommenen Architekten die Berufung auf diese Klausel im Einzelfall aus Treu und Glauben verwehrt sein.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1364
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Folgen einer Überschreitung der Baukostenobergrenze

LG Mönchengladbach, Urteil vom 28.07.2005 - 10 O 505/03

1. Der Architekt ist, auch wenn eine Kostengrenze nicht als Beschaffenheit des Architektenwerks vereinbart worden ist, verpflichtet, die ihm bekannten Kostenvorstellungen des Bauherrn bei seiner Planung zu berücksichtigen und ihn über etwaige Kostenmehrungen zu informieren.*)

2. Behauptet der Bauherr im Prozess, dem Architekten eine bestimmte Obergrenze für die Baukosten vorgegeben zu haben, so trifft den Architekten die Beweislast dafür, dass dies nicht der Fall war oder die Obergrenze höher lag.*)

3. Der Architekt darf sein Honorar nur nach dem vom Bauherren behaupteten Bauskostenhöchstbetrag berechnen, wenn er die Behauptung des Bauherrn im Prozess nicht widerlegt. Dies gilt auch, wenn sich der avisierte Standard der Planung mit den vorgegebenen Baukosten nicht realisieren lässt. Auch in einem solchen Fall bleibt das Werk des Architekten mangelhaft, wenn seine Planung den vertraglichen Kostenrahmen überschreitet.*)

4. Der Architekt verstößt gegen seine vorvertragliche Aufklärungspflicht, wenn er sich vom Bauherrn ohne vorherige Abstimmung der planerischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten auch mit den Leistungsphasen 3 und höher beauftragen lässt. Er macht sich damit schadensersatzpflichtig und kann eine Vergütung ab Leistungsphase 3 nicht verlangen.*)

5. Wenn der Bauherr dem Architekten bei dessen Beauftragung eine Baukostenobergrenze vorgibt, erstreckt sich der Auftrag zunächst auf die Leistungen bis zur Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 des § 15 HOAI) und auf weitere Planungsleistungen erst nach positiver Prüfung, dass das Bauvorhaben mit dem vorgegebenen Aufwand durchführbar ist. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien bei noch unklarer Aufgabenstellung einen schriftlichen Vollarchitekturvertrag abschließen.*)

Dokument öffnen Volltext