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Sachgebiet: Architekten und Ingenieure

2887 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 0097
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung des Architekten für Genehmigungsplanung

BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - VII ZR 310/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 0093
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nachvertragliche Treuepflicht des Architekten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2004 - 22 U 71/04

1. Die Werbung "Erster Wohnsitz möglich" zum Zwecke der Vermarktung von Ferienhäusern in einem Ferienpark eines Bauträgers ist unzutreffend und irreführend.

2. Weist der (gekündigte) Architekt Kaufinteressenten auf die Unzulässigkeit dieser Werbung hin, steht dem Bauträger kein Unterlassungsanspruch gegen den Architekten zu.

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IBRRS 2006, 0082
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauvertrag- Wann kann Nacherfüllung wg. Unverhältnismäßigkeit verweigert werden?

BGH, Urteil vom 10.11.2005 - VII ZR 137/04

1. Birgt die Mangelhaftigkeit eines Straßenbelags das Risiko einer nachhaltigen Funktionsbeeinträchtigung, besteht grundsätzlich ein objektiv berechtigtes Interesse des Auftraggebers an der Mängelbeseitigung.*)

2. Etwas anderes kann gelten, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass sich dieses Risiko aller Voraussicht nach nicht vor einem Zeitpunkt verwirklichen wird, der kurz vor dem Ende der üblichen Nutzungsdauer liegt.*)

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IBRRS 2006, 0081
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Leistungsänderung bedarf eindeutiger Zustimmung des Auftraggebers

OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.05.2005 - 17 U 294/03

Ein Vergütungsanspruch wegen inhaltlicher Änderung der vereinbarten Leistung (VOB/B § 2 Nr. 5) setzt eine eindeutige, unmissverständliche Anordnung des Auftraggebers nach Vertragsabschluss voraus.

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IBRRS 2006, 0079
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
HOAI: Prüfbarkeitsrüge bei fachkundigem Auftraggeber?

KG, Urteil vom 16.03.2005 - 24 U 11/04

1. Beauftragt ein Ingenieurbüro ein anderes Ingenieurbüro als Subunternehmer, kann es sich auf eine fehlende Prüfbarkeit nicht berufen, wenn aufgrund der eigenen Fachkunde Kenntnisse über die Abrechnungsgrundlagen bestehen. Dies gilt selbst dann, wenn die Schlussrechnung des Subunternehmers objektiv nicht prüfbar ist.

2. Haben die Vertragsparteien im Ingenieurvertrag die anrechenbaren Kosten verbindlich festgelegt, so können diese vereinbarten anrechenbaren Kosten angesetzt werden, ohne dass auf Kostenermittlungen nach DIN 276 zurückgegriffen werden muss.

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IBRRS 2006, 0067
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ingenieurhonorar: Vereinbarung und Geltendmachung

LG Dresden, Urteil vom 15.12.2005 - 14 O 6697/03

1. Eine Honorarvereinbarung muss schriftlich geschlossen werden, sich am Mindestsatz und am Höchstsatz messen lassen, und das Honorar muss bestimmt bzw. bestimmbar sein.

2. Infolge einer fehlenden vertraglichen Vereinbarung über die Höhe der Vergütung hat der Auftragnehmer Anspruch auf die übliche Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB. Jedoch ist in Ermangelung einer Taxe der Beweis für die Üblichkeit des geltend gemachten Honorars zu führen.

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IBRRS 2006, 0065
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Statiker schuldet Bauaufsicht nicht dem Bauunternehmer

OLG Oldenburg, Urteil vom 01.12.2005 - 8 U 161/05

Der Statiker schuldet wie der Architekt nur eine Bauaufsicht gegenüber dem Bauherrn und nicht gegenüber dem Bauunternehmer.

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IBRRS 2006, 0036
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Streitverkündete: Unterbrechung der Verjährung

OLG München, Urteil vom 16.02.2005 - 27 U 886/03

1. Bemerkt der mit der Objektüberwachung beauftragte Architekt nicht, dass bei dem in ein Gebäude eingebauten Glasaufzug weder die gläserne Kabinenwand von außen noch die Scheiben der Glasschachtwand von innen gereinigt werden können, weil der Zwischenraum zwischen Aufzugsschacht und Kabine zu gering ist, so verletzt er die ihm obliegenden Überwachungs- und Koordinationspflichten.

2. Der Architekt hat die Kosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

3. Der Architekt verletzt seine ihm obliegenden Überwachungs- und Koordinationspflichten auch dann, wenn er das Fehlen von Fassadensicherungshaken für Fensterreinigungsarbeiten nicht bemerkt. Auch hier trägt er die Kosten der Nachbesserung.

4. Die nach § 215 BGB a.F. eintretende Unterbrechung der Verjährung der Mängelansprüche gegen einen Dritten, wenn diesem im selbständigen Beweisverfahren der Streit verkündet wird, ist nicht von einer Klageerhebung binnen sechs Monaten nach Ende des Beweissicherungsverfahrens abhängig.

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IBRRS 2006, 0030
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Unterliegt das kommunale Vermessungsamt der Steuerpflicht?

BFH, Urteil vom 25.01.2005 - I R 63/03

1. Die Ausübung öffentlicher Gewalt durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts umfasst Tätigkeiten, die dieser eigentümlich und vorbehalten sind. Kennzeichnend dafür ist die Erfüllung spezifisch öffentlich-rechtlicher Aufgaben, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind; die Mitwirkung mit hoheitlichen Aufgaben betrauter (beliehener) Unternehmer steht dem nicht entgegen.*)

2. Die Auslegung einschlägiger landesrechtlicher Vorschriften obliegt dem FG.*)

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IBRRS 2006, 0024
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Prüfungspflichten bei Pflasterarbeiten

OLG Naumburg, Urteil vom 13.05.2005 - 6 U 4/05

Hat der objektüberwachende Architekt nicht den Untergrund für das Pflaster geplant, obliegen ihm gesteigerte Prüfungspflichten. Er hat die Lieferscheine und die Gütezertifikate des Herstellers des verwendeten Materials zu kontrollieren. Zudem hat er auch das gelieferte Material in Augenschein zu nehmen und zu prüfen.

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IBRRS 2006, 0008
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Honorarverlust bei nicht genehmigungsfähiger Planung!

OLG Nürnberg, Urteil vom 27.07.2005 - 6 U 117/05

Ein mit der Bauplanung beauftragter Architekt hat bereits bei der Grundlagenermittlung zu prüfen, ob das Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Eine Verletzung dieser Pflicht kann eine außerordentliche Kündigung des Architektenvertrags rechtfertigen und dazu führen, daß der Architekt auch für die erbrachten Leistungen keine Vergütung erhält.*)

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IBRRS 2006, 0003
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung bei verteilten Bauleitungsaufgaben

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.11.2005 - 1 U 119/05

1. Der vom Bauherrn mit der Bauüberwachung betraute und diese tatsächlich wahrnehmende Architekt ist für die Verkehrssicherung auf der Baustelle unabhängig davon sekundär zuständig, wie die Bauüberwachungsaufgaben im Architektenvertrag im Einzelnen abgegrenzt sind.*)

2. Diese sekundäre Verkehrssicherungspflicht des Architekten entfällt nicht dadurch, dass der Bauherr einzelne Bauunternehmer in Bauverträgen gewerkebezogen zu Fachbauleitern bestellt.*)

3. Zur Verkehrssicherungspflicht des Architekten gehört es, grundlegende und ohne weiteres erkennbare Konstruktionsmängel von Baugerüsten beseitigen zu lassen.*)

4. Der ein Baugerüst erstellende Rohbauunternehmer und der das Gerüst vor Beginn seiner Arbeiten abbauende Treppenbauunternehmer unterhalten keine "gemeinsame Betriebsstätte" im Sinne des § 106 III Alt. 3 SGB VII.*)

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Online seit 2005

IBRRS 2005, 3652
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Was sind verjährungshemmende "Verhandlungen"?

OLG Oldenburg, Urteil vom 24.11.2005 - 8 U 129/05

1. Zum Beginn und zum Ablauf eines im Jahr 2001 fällig gewordenen Werklohnanspruchs.*)

2. Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen der Parteien, § 203 BGB.*)

3. Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung, § 204 BGB - hier: Beantragung und Erlass eines Mahnbescheids.*)

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IBRRS 2005, 3641
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Überschreitung des Kostenrahmens: Mangel?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2005 - 5 U 75/04

1. Wenn Bauherr und Architekt einen bestimmten Kostenrahmen als vertraglich geschuldete Beschaffenheit vereinbart haben, stellt jede Überschreitung einen Mangel des Architektenwerkes dar.

2. Schadensersatzansprüche des Bauherrn aus Bausummenüberschreitung unterliegen der fünfjährigen Gewährleistungsfrist des § 638 BGB a.F. und nicht der 30-jährigen Regelverjährung des § 195 BGB a.F..

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IBRRS 2005, 3639
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verwendung des Begriffs "Architektur"

OLG Hamm, Urteil vom 13.05.2004 - 4 U 140/03

Ein Ingenieur ist nicht gehindert, auf seinem Briefbogen als "Diplom-Ingenieur (TU) für Architektur und Stadtbau" zu firmieren, auch wenn er nicht Mitglied der Architektenkammer ist.

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IBRRS 2005, 3630
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nach vorangegangener Akquisitionsplanung: Teilnahme möglich?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.10.2005 - Verg 67/05

1. Die von einem Wettbewerbsteilnehmer im Vorfeld der Auslobung eines Architektenwettbewerbes aus akquisitorischen Gründen erstellte Planung, die Grundlage einer Bauvoranfrage geworden ist, führt nicht zum Ausschluss der Teilnahmeberechtigung gemäß § 4 Abs. 3 VOF, wenn die baurechtlichen Anforderungen des auf dieser Planung beruhenden Bauvorbescheides in die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs aufgenommen worden sind.

2. Die Verpflichtung des Wettbewerbsteilnehmers zur Wahrung von Anonymität der Wettbewerbsarbeit im Auslobungsverfahren erstreckt sich nicht darauf, einen Planungsentwurf gegenüber jedermann geheim zu halten oder ihn, wenn er der Öffentlichkeit bereits vorgestellt worden ist, nicht mehr in einem Auslobungsverfahren als Beitrag einzureichen.

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IBRRS 2005, 3602
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Konkludente Abnahme des Architektenwerks?

BGH, Urteil vom 20.10.2005 - VII ZR 155/04

Wenn nach den Vorstellungen der Parteien eines die Leistungsphase 9 des § 15 Abs. 2 HOAI umfassenden Architektenvertrags für das Ende der Objektbetreuung fünfjährige Gewährleistungsfristen mit den Unternehmern maßgebend sind, tatsächlich jedoch mit diesen zweijährige Gewährleistungsfristen vereinbart wurden, liegt eine konkludente Abnahme des Architektenwerks nicht darin, dass der Besteller innerhalb der Zweijahresfrist das Architektenwerk unbeanstandet lässt.*)

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IBRRS 2005, 3600
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Defizite im Standsicherheitsnachweis: Haftungsrisiken

OLG Dresden, Urteil vom 25.03.2004 - 10 U 902/00

1. Die statische Berechnung des Tragwerksplaners muss so beschaffen sein, dass sie auch nach Erteilung der Baufreigabe und Baugenehmigung einer Nachprüfung standhält und keinen begründeten Anlass für ein baubehördliches Eingreifen gibt.

2. Der Tragwerksplaner ist verpflichtet, dem über die Geeignetheit des Nachweises zur Standsicherheit befindenden Prüfingenieur sachlich zutreffende Entscheidungsgrundlagen vorzulegen. Ist er dazu nicht in der Lage, muss er diesen und seinen Auftraggeber darüber informieren.

3. Verletzt der Tragwerksplaner diese Pflicht bewusst, handelt er arglistig. Das gilt auch, wenn er vermutet, dass die nachzuweisenden Konstruktionsmerkmale tatsächlich vorhanden seien, sie ihm aber nicht nachgewiesen worden sind.

4. In einem solchen Fall haftet er für sämtliche Folgen unbeschränkt, auch wenn im Vertrag mit dem Bauherrn eine Haftungsbeschränkung vereinbart ist.

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IBRRS 2005, 3534
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Prüfingenieur: Nichtbeendigung des Auftrags: Vergütung

OVG Sachsen, Urteil vom 06.07.2005 - 2 B 263/05

1. Der von der Bauaufsichtsbehörde beauftragte Prüfingenieur hat entsprechend § 645 BGB einen Anspruch auf Vergütung von ihm erbrachter Teilleistungen, wenn er seinen Prüfauftrag aus Gründen, die allein in der Person des Bauherrn liegen, nicht beenden kann und eine Teilvergütung nicht vereinbart war.*)

2. Der Vergütungsanspruch verjährt in entsprechender Anwendung des § 196 BGB a.F. innerhalb von zwei Jahren. Die Bauaufsichtsbehörde kann sich auf die Verjährung aber nicht berufen, wenn sie den Prüfingenieur schuldhaft nicht vom Erlöschen der die Grundlage des Prüfauftrags bildenden Baugenehmigung unterrichtet hat.*)

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IBRRS 2005, 3420
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Originäre Vertretungsmacht des Architekten?

OLG Schleswig, Urteil vom 03.05.2005 - 3 U 116/03

Ein Architekt, der im Rahmen der Objektüberwachung die Rechnungsprüfung zu erbringen hat, kann mit dem Unternehmer wirksam vereinbaren, dass von der Schlussrechnung Abzüge vorgenommen werden, auch wenn ihm keine ausdrückliche Vollmacht dazu erteilt ist.

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IBRRS 2005, 3402
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann übt Architekt ein Gewerbe aus?

OLG Celle, Urteil vom 11.10.2005 - 14 U 65/05

Ein Architekt, der in einem Zeitraum von 10 Jahren ein Haus kauft und saniert sowie 3 weitere 6-Familien-Häuser mit langfristiger Finanzierung errichtet und dann vermietet, wodurch er eine Altersvorsorge schaffen will, übt dadurch noch keinen Gewerbebetrieb aus. Arbeiten eines Bauunternehmers an dem sanierten Haus sind daher nicht für den Gewerbebetrieb des Architekten erfolgt, so dass die 2jährige Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB a.F. gilt.*)

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IBRRS 2005, 3399
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Baukostengrenze überschritten: Mangel!

BGH, Beschluss vom 10.11.2005 - VII ZR 105/05

1. Hält der Architekt eine als Beschaffenheit seines Werkes vereinbarte Baukostenobergrenze in Folge der Verletzung von Leistungspflichten nicht ein, so ist ein Anspruch aus § 635 BGB a.F. gegeben.

2. Die Verjährung richtet sich daher nach § 638 BGB a.F..

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IBRRS 2005, 3388
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verlangen der Mindestsätze nach HOAI treuwidrig?

BGH, Beschluss vom 10.11.2005 - VII ZR 238/04

Der Subplaner, der mit dem Hauptplaner eine Honorarvergütung unter den Mindestsätzen getroffen hat, kann eine Abrechnung nach Mindestsätzen verlangen, auch wenn ihm bekannt ist, dass der Hauptplaner mit seinem Auftraggeber ebenfalls ein Honorar unter den Mindestsätzen vereinbart hat. (Leitsatz zu OLG Koblenz, Vorinstanz)

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IBRRS 2005, 3387
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verlangen der Mindestsätze nach HOAI treuwidrig?

OLG Koblenz, Urteil vom 07.09.2004 - 3 U 1235/02

Der Subplaner, der mit dem Hauptplaner eine Honorarvergütung unter den Mindestsätzen getroffen hat, kann eine Abrechnung nach Mindestsätzen verlangen, auch wenn ihm bekannt ist, dass der Hauptplaner mit seinem Auftraggeber ebenfalls ein Honorar unter den Mindestsätzen vereinbart hat.

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IBRRS 2005, 3383
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Überwachung einer anspruchsvollen Dachkonstruktion

LG Itzehoe, Urteil vom 21.10.2005 - 3 O 365/01

1. Ein Ingenieurvertrag über die Tragwerksplanung für ein Bauvorhaben, der die Leistungsphasen 1 bis 3, den Beitrag zur Genehmigungs- und Ausführungsplanung und zur Vorbereitung der Vergabe beinhaltet, ist als Werkvertrag gemäß § 631 BGB zu beurteilen.

2. Für die ingenieurtechnische Kontrolle einer anspruchsvollen Stahlnetz-Glaskuppel-Dachkonstruktion reicht ein 3- bis 4-maliger Baustellenbesuch durch den Tragwerksplaner nicht aus.

3. Werden Tatsachen, die jeweils für sich und sodann auch zusammen zu einer Reduzierung der Steifigkeit der Knotenbereiche führen, bei der Tragwerksplanung und -berechnung des Ingenieurs nicht bzw. nicht hinreichend berücksichtigt, stellt dies einen Mangel der Planungsleistung dar.

4. Der bauausführende Unternehmer ist in der Regel kein Erfüllungsgehilfe des Bauherrn im Verhältnis zu dem beauftragten Architekten bzw. Sonderfachmann.

5. Von einem mit der Objektüberwachung beauftragten Architekten sind die zur Überprüfung einer statischen Berechnung bzw. eines Ingenieurwerks oder zur Kontrolle der Ausführung der Konstruktion mit den geprüften Unterlagen erforderlichen Spezialkenntnisse nicht zu erwarten.

6. Nimmt der Prüfingenieur keine zusätzliche Aufgaben über die nach Gesetz, nämlich nach der Bauprüfverordnung vorgeschriebenen Aufgaben hinaus für den Auftraggeber wahr, so kann dessen Verschulden nicht dem Bauherrn zugerechnet werden. Denn gegen die Anrechenbarkeit der Mitverursachung durch den Prüfingenieur spricht in der Regel, dass dieser im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnis zur Bauaufsichtsbehörde tätig wird.




IBRRS 2005, 3328
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Müssen Abbrucharbeiten überwacht werden?

OLG Schleswig, Urteil vom 18.02.2005 - 14 U 99/04

1. Der Architekt muss Abbrucharbeiten in der Regel nicht persönlich überwachen. Etwas anderes gilt dann, wenn der Architekt beauftragt ist, mit dem Feuerversicherer den Brandschaden zu regulieren, und bei der mit dem Versicherer getroffenen Schadensfeststellung ein Restwert des Gebäudes ermittelt wird, der beim Wiederaufbau verwendet werden soll.

2. Ist dem Architekten neben der Überwachung des Abbruchs auch die Brandschadensregulierung mit dem Feuerversicherer übertragen, beginnt die Verjährung der Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Überwachung der Abbrucharbeiten frühestens mit der abschließenden Verhandlung mit dem Feuerversicherer.




IBRRS 2005, 3322
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schadensersatz bei fehlerhafter Kostenermittlung?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.05.2004 - 4 U 589/03-102

Ergibt sich eine Höchstbausumme nicht aus dem schriftlichen Architektenvertrag, spricht die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit dafür, dass die Parteien eine solche auch nicht vereinbart haben. Die Beweislast für die Schadensursächlichkeit bei unterlassener Kostenermittlung trägt der Bauherr.

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IBRRS 2005, 3299
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Für welche Schäden kommt Haftpflichtversicherung auf?

KG, Urteil vom 21.10.2005 - 6 U 330/03

Hat sich der Mangel des Architektenwerks im Bauwerk bereits verkörpert und fallen im Rahmen der Schadensbeseitigung durch den Auftraggeber des Architekten Kosten für Architektenplanung und Bauüberwachung an, so sind diese von der Architektenhaftpflichtversicherung umfasst und nicht gemäß § 4 Nr. 6 Abs. 3 AHB ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2005, 3296
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wie weit reicht die Übertragung von Nutzungsrechten?

LG Hannover, Urteil vom 02.11.2004 - 18 O 356/02

1. Die in Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bestellers enthaltene Klausel, wonach dieser die Pläne und das Werk des Architekten ohne dessen Mitwirkung nutzen und ändern kann, berechtigt den Besteller und den von ihm beauftragten nachfolgenden Architekten nicht zu einer Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Dies gilt auch dann, wenn bereits bei der Ursprungsplanung eine Option für eine Gebäudeerweiterung bestand.

2. Eine Vervielfältigung liegt in der Erweiterung eines Schulgebäudes unter Übernahme der vorhandenen Gestaltungsmerkmale, welche die Urheberrechtsfähigkeit begründen.

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IBRRS 2005, 3295
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Fehlende Architekteneigenschaft: Aufklärungspflicht?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2005 - 21 U 131/04

Scheidet ein Architekt nach Abschluss der Leistungsphase 5 aus einer GbR aus und wird das Architekturbüro von dem verbleibenden Nicht-Architekten alleine fortgeführt, muss dieser den Bauherrn nicht über seine fehlende Architekteneigenschaft aufklären.

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IBRRS 2005, 3294
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
HOAI-Mindestsatzunterschreitung

BVerfG, Beschluss vom 26.09.2005 - 1 BvR 82/03

Die Unterschreitung der HOAI-Mindestsätze bei sog. schwarzen Wettbewerben kann nicht von den Architektenkammern verfolgt werden.

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IBRRS 2005, 3282
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung kraft Übernahme von Architektenaufgaben

OLG Köln, Urteil vom 28.09.2005 - 11 U 16/05

1. Auch wer aus bloßer Gefälligkeit bauplanende oder -überwachende Architektentätigkeiten ausübt, haftet nach denselben Maßstäben wie ein Architekt aus einem Architektenvertrag.

2. Für die Haftung aus einer faktischen Übernahme von Architektenaufgaben gelten dieselben Maßstäbe wie für die Vertragshaftung. Das gilt folglich auch für die Verjährung.

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IBRRS 2005, 3220
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Abwägung der Verursachungsbeiträge

OLG Koblenz, Urteil vom 03.11.2005 - 5 U 450/05

Zur Abwägung der Verursachungsbeiträge von Bauherr, Architekt und Bauunternehmer, wenn bei Gründungsarbeiten durch Bohrungen die im Erdreich verlegten Leitungen beschädigt werden.

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IBRRS 2005, 3182
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gemeinde haftet nicht für Rechenfehler im Entwässerungsplan

OLG München, Urteil vom 03.03.2005 - 1 U 4742/04

1. Eine Gemeinde haftet nicht nach Amtshaftungsgrundsätzen für den Rechenfehler eines Ingenieurbüros bei der Erstellung eines hydraulischen Berechnungsplanes für die Entwässerung eines Baugebiets.*)

2. Eine Haftung wegen enteignungsgleichen Eingriffs wegen der zu geringen Dimensionierung eines Bachrohres scheidet aus, wenn die Überschwemmung bei Unterbleiben der Verrohrung ebenfalls eingetreten wäre.*)

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IBRRS 2005, 3177
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Urheberrechtsverletzung durch Anbau?

LG München I, Urteil vom 02.02.2005 - 21 O 1669/04

1. Auch ein Zweckbau kann Urheberrechtsschutz genießen.

2. Das Gericht kann ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilen, ob eine Verunstaltung vorliegt.

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IBRRS 2005, 3118
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauleitender Architekt: Außenputzarbeiten überwachen?

LG Itzehoe, Urteil vom 01.08.2005 - 2 O 221/04

1. Die Wichtigkeit eines Bauteils, dessen Herstellung der bauleitende Architekt überwachen muss, definiert sich nach seiner Funktion und nicht allein nach den technischen und handwerklichen Anforderungen an den Herstellungsvorgang.

2. Der Putz auf Porenbetonaußenwänden hat eine abdichtende Funktion und ist deshalb ein wichtiges Bauteil. Der bauleitende Architekt muss daher überprüfen, ob der Unternehmer das ausgeschriebene Putzsystem fachgerecht aufbringt.

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IBRRS 2005, 3115
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Umstellung auf Abrechnung nach Mindestsätzen möglich?

LG Darmstadt, Urteil vom 12.08.2005 - 17 O 187/03

Eine Umstellung der Abrechnung auf die Mindestsätze nach HOAI ist trotz Vereinbarung von Stundensätzen jedenfalls dann möglich, wenn der Auftraggeber durch sein Verhalten eine stundenweise Abrechnung verhindert.

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IBRRS 2005, 3102
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Bautagebuch – Honorarkürzung?

OLG Celle, Urteil vom 11.10.2005 - 14 U 68/04

1. Führt der Architekt, obwohl er dazu verpflichtet ist, kein Bautagebuch, so ist die Vergütung für die Leistungsphase 8 des § 15 Abs. 2 HOAI um 0,5% zu mindern.

2. Einer Fristsetzung zur Nacherfüllung bedarf es nicht. Die nachträgliche Erstellung des Bautagebuches kommt nicht in Frage.

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IBRRS 2005, 3028
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Berufen auf Nichtkenntnis der VOB/B!

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.04.2005 - 4 U 64/02

1. Wird ein Architekt eingeschaltet, ist grundsätzlich anzunehmen, dass dieser aufgrund seiner Ausbildung die Bestimmungen der VOB/B hinreichend kennt und den Bauherren über die diesbezüglichen Besonderheiten ausreichend informiert.

2. Tritt ein Mangel an Bedeutung so weit zurück, dass es unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Auftraggeber zumutbar ist, eine zügige Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses nicht länger aufzuhalten und deshalb nicht mehr auf den Vorteilen zu bestehen, die sich ihm vor vollzogener Abnahme bieten, dann darf er die Abnahme nicht verweigern, sondern muss sich vielmehr trotz der Mängel mit deren Beseitigung Zug um Zug gegen Zahlung des restlichen Werklohns begnügen.

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IBRRS 2005, 2974
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Prüfbarkeit der Abschlagsrechnung des Architekten

BGH, Urteil vom 16.03.2005 - XII ZR 269/01

Nimmt die Abschlagsrechnung des Architekten die Kostenermittlung entgegen § 10 Abs. 2 Nr. 1 HOAI für die abgerechneten Leistungsphasen 1 bis 4 nicht nach der im Laufe der Auftragsdurchführung erstellten Kostenberechnung, sondern auf der Grundlage "unverbindlich geschätzter anrechenbarer Baukosten" vor, schließt dies die Prüfbarkeit der Rechnung aus.

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IBRRS 2005, 2957
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauherr muss sich Fehlverhalten zurechnen lassen

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.05.2005 - 4 U 172/04

1. Der Auftraggeber, der von dem Unternehmer einen Kostenvorschuß für die Mängelbeseitigung verlangt, muß sich nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 254 BGB, der nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch auf die werkvertragliche Nachbesserung anzuwenden ist, ein Fehlverhalten seines Architekten bei der Planung oder Koordinierung zurechnen lassen.

2. Der Grundsatz der Vorteilsausgleichung kommt auch außerhalb des Schadensersatzrechts in zahlreichen Vorschriften zum Ausdruck und ist deshalb auf Nachbesserungs- und Kostenerstattungsansprüche gemäß § 633 Abs. 3 BGB a.F. (jetzt § 637 BGB n.F.) und § 13 Nr. 5 VOB/B entsprechend anzuwenden.

3. Setzt sich das Gericht nicht hinreichend mit einem Sachverständigengutachten auseinander und folgt stellenweise dem Gutachten, an anderer Stelle jedoch nicht, so ist ein neues Gutachten zu den strittigen Beweisthemen einzuholen.

4. Der Auftraggeber hat nur einmal die Möglichkeit, durch eine schriftliche Aufforderung die zweijährige Verjährungsfrist des § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B in Gang zu setzen.




IBRRS 2005, 5052
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Streichung aus der Architektenliste

BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51.05

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2005, 2910
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schaden durch fehlerhafte Vermessung

OLG Stuttgart, Urteil vom 17.12.2002 - 10 U 130/2002

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2909
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schuldet der Statiker jede einzelne Grundleistung aus § 64 HOAI?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2005 - 22 U 141/03

Die vollzählige Ausführung aller Grundleistungen ist nicht unbedingt Voraussetzung für das Entstehen des auf die jeweilige Leistungsphase anfallenden Honorars.

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IBRRS 2005, 2896
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Unterschreitung der Mindesthonorargrenze der HOAI

OLG Dresden, Urteil vom 18.09.2002 - 11 U 1132/01

Ist der Zedent einer Honorarforderung eines Architekten gegen den Auftraggeber gleichzeitig Mitgesellschafter des Auftraggebers und somit an einer möglichst kostengünstigen Durchführung des Auftrages interessiert, so rechtfertigt dies eine Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI gemäß § 4 Abs. 2 HOAI.

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IBRRS 2005, 2841
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Beratung bei einer Altbausanierung

OLG Naumburg, Urteil vom 17.12.2004 - 6 U 50/04

1. Schuldet ein Architekt nach dem Vertrag "die beratende und prüfende Ausführung der im Gutachten aufgeführten Sanierungsleistungen" sowie "einen Abschlussbericht zur erfolgten Prüfung der fachgerechten Ausführung der Sanierungsarbeiten", so beinhaltet dies - unabhängig von der Höhe der vereinbarten Vergütung - eine angemessene und regelmäßige Bauüberwachung. Der Architekt darf sich nicht auf Stichproben beschränken, sondern muss sich durch häufige Kontrollen vergewissern, ob die sich aus dem Gutachten ergebenden Anweisungen sachgerecht befolgt werden. Dies gilt insbesondere für typische Gefahrenquellen, wozu der echte Hausschwamm zu zählen ist.*)

2. Das gilt auch dann, wenn die Parteien für "die beratende und prüfende Ausführung der Sanierungsarbeiten" nur ein Honorar in Höhe von 2.000 DM vereinbaren und mit der eigentlichen Bauüberwachung ein Dritter beauftragt worden ist.

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IBRRS 2005, 2812
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wer ist Auftraggeber des Architektenvertrags?

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.07.2005 - 4 U 116/04

Zur Darlegungs- und Beweislast im Prozess um einen Honoraranspruch für Entwurfs- und Genehmigungsplanung, wenn streitig ist, ob der Beklagte die Planung als Privatmann oder als GmbH-Geschäftsführer in Auftrag gegeben hat.

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IBRRS 2005, 2801
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gebühren eines Vermessungsingenieurs

VG Stade, Urteil vom 22.09.2005 - 1 A 419/05

Der Zeitaufwand für Innenarbeiten darf neben der Gebühr für Vermessungsunterlagen und dem Zeitaufwand für örtliche Arbeiten nicht berechnet werden.*)

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IBRRS 2005, 2793
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Unfall auf Baustelle: SiGeKo und Auftragnehmer haften gemeinsam!

OLG Celle, Urteil vom 03.03.2004 - 9 U 208/03

1. Aus einem Werkvertrag ergibt sich regelmäßig die vertragliche Nebenpflicht des Unternehmers, auch die körperliche Unversehrtheit des Bestellers und seiner Mitarbeiter zu schützen.*)

2. Die Haftung des Werkunternehmers für das Verhalten der von ihm eingeschalteten Unternehmen gem. § 278 BGB kann sich insbesondere daraus ergeben, dass er diesem Unternehmen die Aufgaben eines „Koordinators“ für die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften überträgt.*)

3. Aus dem Zusammenhang mit dem Arbeitsschutzgesetz folgt die drittschützende Wirkung der sich aus der BaustellenVO (insbesondere §§ 3, 4) ergebenden Pflichten; diese nehmen insbesondere den Schutz der Mitarbeiter des Arbeitgebers bzw. Bauherrn in den Blick.*)

4. Der Haftungsausschluss nach § 106 Abs. 3 SGB VII (Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte) kommt nur einem versicherten Unternehmer zugute, der selbst eine vorübergehende betriebliche Tätigkeit auf dieser Betriebsstätte verrichtet und dabei den Versicherten eines anderen Unternehmens verletzt.*)

5. Das Merkmal einer „gemeinsamen Betriebsstätte“ i. S. d. § 106 Abs. 3, Var. 3 SGB VII ist erfüllt, wenn betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen vorliegen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinander greifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich der Geschädigte lediglich zum Zweck der Besichtigung auf der Baustelle aufhält, sich also etwa über den Baufortschritt informieren will, ohne in Abstimmung mit anderen Beteiligten besondere Aufgaben (Einfluss auf den Fortgang der Arbeiten, Einschaltung in deren Planung oder Ausführung) wahrzunehmen.*)

6. Ein Bauunternehmen kann sich nicht dadurch von seiner Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle befreien, dass es einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) beauftragt. Denn ein Verschulden des SiGeKo wird dem Auftragnehmer nach § 278 BGB zugerechnet. Der Auftragnehmer haftet nicht nur dafür, dass er den SiGeKo ordnungsgemäß auswählt und kontrolliert.

7. Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem SiGeKo ist ein Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten aller Personen, die sich berechtigterweise auf der Baustelle aufhalten. Der SiGeKo haftet gegenüber diesen Personen unmittelbar, wenn es zu einem Baustellenunfall kommt.




IBRRS 2005, 2761
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
(Teil-)Abnahme durch Zahlung des Honorars?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2005 - 5 U 47/03

1. Kommt in der Zahlung des Auftraggebers zum Ausdruck, dass er von einer ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung ausgeht, liegt in der Zahlung des Honorars die Abnahme der Architektenleistung.

2. Wird einvernehmlich eine Teilabnahme vollzogen, kommt es nicht darauf an, ob eine Teilabnahme vertraglich vorgesehen war.

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