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Sachgebiet: Architekten und Ingenieure

2955 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 2031
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann wird Honorar bei Projektabbruch fällig?

BGH, Urteil vom 12.05.2005 - VII ZR 349/03

Die Werklohnforderung eines mit Planungs- und Überwachungsleistungen beauftragten Architekten für eine vom Bauunternehmer vorzunehmende Sanierung wird nicht allein dadurch fällig, daß sich der Besteller und der Bauunternehmer nach Erbringung von Teilleistungen darauf einigen, daß die Sanierung nicht fortgeführt wird.*)

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IBRRS 2005, 1994
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vorvertrag: Abschlusspflicht bzgl. Hauptvertrag?

OLG Koblenz, Urteil vom 12.05.2005 - 5 U 1408/04

1. Wird ein Architekt auf Veranlassung des Bauherrn vor Abschluss eines in Aussicht genommenen Vertrages tätig, ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob ihm ein Auftrag erteilt oder ob er ohne vertragliche Bindung akquisitorisch tätig war.

2. Ein Anspruch des Architekten auf Abschluss eines endgültigen Vertrages erfordert, dass der Vorvertrag den Inhalt des demnächst abzuschließenden Vertrages hinreichend bestimmt. Diesem Erfordernis ist nur genügt, wenn sich der Inhalt des Architektenvertrages richterlich festsetzen lässt, was in der Regel eine Einigung über Art und Umfang sowie die grundsätzliche Ausgestaltung des Bauwerkes erfordert.

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IBRRS 2005, 1988
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Pauschalvertrag: Sind zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2003 - 23 U 220/02

1. Ist die geschuldete Bauleistung im Leistungsverzeichnis näher bestimmt, sind später geforderte Zusatzleistungen nicht durch den Pauschalpreis abgegolten. Ob ein Anspruch auf gesonderte Vergütung besteht, hängt davon ab, ob die Leistungsbeschreibung die zusätzlich berechneten Leistungen bereits enthält.

2. Die Unvorhersehbarkeit von Arbeiten begründet für sich keinen Tatbestand, aus dem nachträglich eine Stundenlohnvergütung gerechtfertigt werden könnte.

3. Weiß der Bauherr, dass sein Architekt Zusatzaufträge vergibt, und duldet er dies, so muss er sich die Zusatzaufträge aufgrund Duldungsvollmacht zurechnen lassen.




IBRRS 2005, 1980
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nachträgliche Honorarvereinbarung möglich?

BGH, Beschluss vom 31.03.2005 - VII ZR 134/04

Abweichend von § 4 Abs. 1 HOAI ist auch eine nachträgliche Honorarvereinbarung möglich, wenn sich erst nach der eigentlichen Auftragserteilung das bisherige Leistungsziel ändert oder zusätzlich übertragene Leistungen zu einer Erweiterung des ursprünglichen Auftrages führen (so OLG, Bedenken dagegen BGH).

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IBRRS 2005, 1979
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nachträgliche Honorarvereinbarung möglich?

OLG Dresden, Urteil vom 27.04.2004 - 9 U 506/03

Abweichend von § 4 Abs. 1 HOAI ist auch eine nachträgliche Honorarvereinbarung möglich, wenn sich erst nach der eigentlichen Auftragserteilung das bisherige Leistungsziel ändert oder zusätzlich übertragene Leistungen zu einer Erweiterung des ursprünglichen Auftrages führen (so OLG, Bedenken dagegen BGH).

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IBRRS 2005, 1978
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mitverschulden des Bauherrn bei Fehler im Baugrundgutachten?

BGH, Beschluss vom 14.04.2005 - VII ZR 178/04

1. Ein Bauherr, der von seinem Architekten Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistung verlangt und selbst für die Schadensentstehung mitverantwortlich ist, verletzt seine Schadensminderungspflicht, wenn er nur ein Angebot zur Mängelbeseitigung einholt.

2. Gibt der Auftraggeber ein Baugrundgutachten in Auftrag und hätte er die Ergänzungsbedürftigkeit dieses Gutachtens bei einfachem Lesen erkennen können, muss er sich bei dem gegen seinen Architekten gerichteten Schadensersatzanspruch ein eigenes Mitverschulden (von hier 25%) anrechnen lassen (so OLG, Bedenken dagegen BGH).




IBRRS 2005, 1977
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mitverschulden des Bauherrn bei Fehler im Baugrundgutachten?

OLG Dresden, Urteil vom 17.06.2004 - 13 U 1047/03

1. Ein Bauherr, der von seinem Architekten Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistung verlangt und selbst für die Schadensentstehung mitverantwortlich ist, verletzt seine Schadensminderungspflicht, wenn er nur ein Angebot zur Mängelbeseitigung einholt.

2. Gibt der Auftraggeber ein Baugrundgutachten in Auftrag und hätte er die Ergänzungsbedürftigkeit dieses Gutachtens bei einfachem Lesen erkennen können, muss er sich bei dem gegen seinen Architekten gerichteten Schadensersatzanspruch ein eigenes Mitverschulden (von hier 25%) anrechnen lassen (so OLG, Bedenken dagegen BGH).




IBRRS 2005, 1970
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bezeichnung "Beratender Ingenieur:" Bestandsschutz?

AG Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2005 - 301 OWi 20 Js 3646/04

Die Landesgesetze zum Schutz unter anderem der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" sehen keinen Bestandsschutz für die Verwendung dieser Bezeichnung vor. Deshalb können sich Personen, die nicht in die Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen eines Bundeslandes eingetragen sind, auch nicht darauf berufen, diese Berufsbezeichnung schon vor In-Kraft-Treten der Gesetze geführt zu haben.

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IBRRS 2005, 1952
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann ist das Verlangen der Mindestsätze treuwidrig?

OLG Stuttgart, Urteil vom 11.05.2004 - 10 U 203/03

Vereinbaren zwei Ingenieurbüros in einem Sub-Auftrag ein Pauschalhonorar unterhalb der Mindestsätze der HOAI, ist das spätere Verlangen der Mindestsätze treuwidrig.

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IBRRS 2005, 1950
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann liegt Abnahme vor?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.06.2003 - 7 U 930/01-212

1. Ein Architekt ist verpflichtet, die Detailplanung und Bauausführung einer Fachfirma zu überprüfen und zu überwachen.

2. Fehlt ihm die hierfür erforderliche Fachkunde, so macht er sich gegenüber dem Bauherrn schadensersatzpflichtig, wenn er weder auf eigene Kosten einen Sonderfachmann hinzuzieht noch den Bauherrn auf die möglichen Risiken hinweist.

3. Enthält ein Abnahmeprotokoll die Formulierung, dass die Abnahme erteilt wird, wenn genau beschriebene Mängel nachfolgend beseitigt werden, liegt in der Unterschrift des Bauherrn noch keine Abnahme des Bauwerks.

4. Um den Lauf der Gewährleistungsfrist herbeizuführen, muss die ausführende Firma auf eine ausdrückliche Abnahme nach Mängelbeseitigung hinwirken. Die bloße Beseitigung der Mängel genügt nicht.




IBRRS 2005, 1949
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Leistungsphasen 6 u. 7: Bewertung v. Einzelleistungen

KG, Urteil vom 14.07.2003 - 26 U 190/02

1. Der Schwerpunkt der in der Leistungsphase 6 zu erbringenden Leistungen liegt in der Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die einzelnen Gewerke.

2. Schwerpunkte der in der Leistungsphase 7 zu erbringenden Leistungen bilden das Erstellen eines Preisspiegels einschließlich der Abgabe von Empfehlungen für die Vergabe sowie die Erstellung des Kostenanschlags nach DIN 276 einschließlich Kostenkontrolle. Das Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen und das Einholen von Angeboten für den Architektenerfolg sind dagegen weniger bedeutsame Leistungen. Die Ausschreibung und Vergabemitwirkung sind deshalb allenfalls mit 50% der Grundleistungen der Leistungsphase 7 zu bewerten.

3. Der Architekt darf, solange er noch keine Angebote eingeholt hat, auch die üblichen Preise für Bauleistungen in den Kostenanschlag einsetzen. Dies setzt jedoch voraus, dass zuvor im Rahmen der Leistungsphase 6 bereits Leistungsverzeichnisse für alle Gewerke erstellt wurden.

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IBRRS 2005, 1929
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mangelnde Prüffähigkeit der Architektenrechnung

OLG Hamm, Urteil vom 22.01.2004 - 23 U 22/03

1. Der Architekt ist berechtigt die Leistungsphasen 1 bis 4 auf der Grundlage der Kostenschätzung abzurechnen, wenn die Kostenberechnung wegen Vertragsbeendigung nicht mehr geschuldet war.

2. Die Richtigkeit einer Kostenermittlung richtet sich nach den im Zeitpunkt ihrer Aufstellung realistisch zu erwartenden Kosten.

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IBRRS 2005, 1912
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann hat Architekt seine Leistung erbracht?

OLG Celle, Urteil vom 25.04.2002 - 14 U 153/01

1. § 8 Abs. 1 HOAI setzt die vollständige Erbringung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs voraus.*)

2. Das bedeutet, dass der Architekt den letzten von ihm geschuldeten Erfolg, d. h. alle geschuldeten Einzelleistungen der letzten in Auftrag gegebenen Leistungsphase herbeigeführt haben muss.*)

3. Übernimmt der Architekt auch die Objektbetreuung hat er seine Leistung erst erbracht, wenn die Arbeiten abgeschlossen und sämtliche Gewährleistungsfristen abgelaufen sind.*)

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IBRRS 2005, 1911
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Prüfbare Schlussrechnung nachträglich erstellbar?

OLG Celle, Urteil vom 14.03.2001 - 14 U 84/00

Der klagende Architekt ist zwar grundsätzlich nicht gehindert, die Fälligkeit seiner Honorarforderung durch die nachträgliche Erstellung einer prüffähigen Schlussrechnung herbeizuführen. Er ist jedoch aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung in Vorprozess gehindert, ohne jeden neuen Tatsachenstoff denselben Sachverhalt nochmals dem Gericht zur Entscheidung zu unterbreiten.*)

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IBRRS 2005, 1874
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
VOF-Verfahren: Ermittlung des Schwellenwerts

VK Nordbayern, Beschluss vom 27.04.2005 - 320.VK-3194-13/05

Handelt es sich bei den in mehreren Losen ausgeschriebenen Aufträgen (hier: Objektplanung einer Freianlage, Tragwerksplanung, Baugrund- und Gründungsberatung) nicht um Teilaufträge derselben freiberuflichen Leistung (vgl. § 3 Abs. 3 Satz 1 VOF), sondern werden Ingenieurleistungen nachgefragt, die verschiedenen Fachbereichen der HOAI zuzuordnen sind, so ist für die Ermittlung des Schwellenwerts der konkrete Auftrag für das einzelne Los maßgeblich.*)

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IBRRS 2005, 1717
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Umfang der örtlichen Voruntersuchungen

OLG Koblenz, Urteil vom 28.08.2002 - 7 U 992/01

1. Die dem Statiker obliegenden notwendigen örtlichen Voruntersuchungen beziehen sich darauf, den Bau mit den vorliegenden Plänen zu vergleichen, d. h. ob die Wände sich noch dort befinden, wo sie im Plan eingezeichnet sind und insbesondere darauf, ob bei der Neuerrichtung von Wänden die Decke des darunterliegenden Geschosses die Last aufnehmen kann.

2. Nicht zu seinen Aufagben gehört dagegen, im Rahmen der örtlichen Voruntersuchungen die vorhandenen Mauern auf ihre Beschaffenheit zu überprüfen.

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IBRRS 2005, 1690
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mangelhafte Statik?

OLG Naumburg, Urteil vom 20.04.2005 - 6 U 93/04

1. Die vollständige Erbringung der Leistungsphasen 2 und 3 umfasst auch die Leistungsphase 1, weil diese einen notwendig vorangehenden Entwicklungsschritt darstellt. Eine abweichende, vertragliche Regelung ist wegen Unterschreitung des Mindestsatzes unwirksam.

2. Beanstandet der Prüfingenieur die Statik, dann ist diese noch nicht allein deshalb mangelhaft. Bestätigen sich die Beanstandungen des Prüfingenieurs später nicht, denn trifft das Risiko den Bauherrn, wenn er verwertbare Leistungen des Statikers nicht verwertet, sondern einen Dritten mit der Erstellung der Statik beauftragt.




IBRRS 2005, 1619
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gemeinderechtliche Formvorschriften

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.03.2004 - 12 U 130/03

1. Der Vertragspartner einer Gemeinde kann sich nur unter besonderen Umständen nach § 242 BGB darauf berufen, das Festhalten an den Voraussetzungen der kommunalrechtlichen Formvorschriften verstoße gegen den Grundsatz der unzulässigen Rechtsausübung.

2. Bebauungsplanentwürfe des Architekten genießen grundsätzlich urheberrechltlichen Schutz.

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IBRRS 2005, 1604
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Fehlende Detailplanung: Schadensersatzpflicht!

OLG Hamburg, Urteil vom 10.03.2004 - 4 U 105/01

1. Fehlt ein für die Ausführung einzelner Bauteile erforderlicher Detail-)Plan, ist die Planung mangelhaft und der Architekt für den dadurch verursachten Mangel am Bauwerk einstandspflichtig.

2. Ein etwaiges Verschulden des Unternehmers wegen Unterlassung eines gebotenen Hinweises ist dem Auftraggeber nicht zuzurechnen.

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IBRRS 2005, 1593
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung bei ungeeignetem Estrich

OLG Nürnberg, Urteil vom 12.05.2004 - 4 U 2439/99

1. Weiß der Unternehmer, dass der von ihm einzubauende Estrich mit einem Oberboden belegt werden soll, so muss der Estrich als stillschweigend vereinbarte Beschaffenheit die Fähigkeit besitzen, ohne zusätzliche Zwangstrocknungsmaßnahmen belegreif zu werden. Der Unternehmer ist darüber hinaus verpflichtet, den Auftraggeber entsprechend hinzuweisen, wenn das Trocknungsverhalten des Estrichs material- und/oder verarbeitungsbedingt signifikant von der Bauüblichkeit abweicht.

2. Estrichlegearbeiten gehören zu den gefahrenträchtigen Schlüsselgewerken, die der mit der Bauaufsicht beauftragte Architekt besonders sorgfältig überwachen muss.

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IBRRS 2005, 1557
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekten & Ingenieure: Aufgaben des Architekten ggü. Vermessungsingenieur

OLG Nürnberg, Urteil vom 02.02.2005 - 6 U 2921/04

Zum Umfang der Prüfungspflicht des mit der Objektüberwachung beauftragten Architekten hinsichtlich der von einem Sonderfachmann vorgenommenen Grundstücks- und Gebäudeeinmessung.*)

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IBRRS 2005, 1501
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bezeichnung "Beratender Ingenieur": Bestandsschutz?

AG Essen, Urteil vom 18.06.2004 - 40 OWi 40 Js 1539/03-852/03

Die Landesgesetze zum Schutz unter anderem der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" sehen keinen Bestandsschutz für die Verwendung dieser Bezeichnung vor. Deshalb können sich Personen, die nicht in die Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen eines Landes eingetragen sind, auch nicht darauf berufen, diese Berufsbezeichnung schon vor In-Kraft-Treten der Gesetze geführt zu haben.

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IBRRS 2005, 1481
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Prüfung des Bodengutachtens durch Tragwerksplaner

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.03.2005 - 23 U 308/03

1. Der Tragwerksplaner haftet neben dem Bodengutachter gesamtschuldnerisch, wenn er auf erkennbare Fehler des Bodengutachtens nicht hingewiesen hat und es dadurch zu einem Schaden gekommen ist.

2. Der Tragwerksplaner muss ungeeignete Untersuchungsmethoden des Baugrundgutachters erkennen können.

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IBRRS 2005, 1386
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Honorarminderung wegen fehlender Kostenermittlung

OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2005 - 21 U 27/04

1. Wird für die Leistungsphasen 1 bis 9 zu § 15 Abs. 2 HOAI ein Pauschalhonorar vereinbart, bleibt der Architekt verpflichtet, die notwendigen Kostenermittlungen zu berechnen.

2. Eine Honorarminderung wegen fehlender Kostenermittlung ist zu schätzen auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der geleisteten Tätigkeiten. Sie kann entfallen, wenn das vereinbarte Honorar die Mindestsätze nach § 4 Abs. 2 HOAI unterschreitet, was der Architekt darzulegen hat.

3. Ein Architekt ist zu einer rechtsberatenden Tätigkeit des Bauherrn weder berechtigt noch verpflichtet; regelmäßig reicht es aus, wenn er dem Bauherrn gängige Vertragsmuster mit Vertragsstrafen für die Bauunternehmer aushändigt.

4. Der Architekt muss jedoch wissen, dass Vertragsstrafen in AGB nicht ohne Festlegung einer Obergrenze vereinbart werden können.




IBRRS 2005, 1380
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Grundurteils

BGH, Urteil vom 10.03.2005 - VII ZR 220/03

Der Erlaß eines Grundurteils ist unzulässig, wenn nicht alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind.*)

Zur Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens bei einer Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO.*)

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IBRRS 2005, 1367
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bestreiten des Vertragsabschlusses kann teuer werden!

OLG Celle, Urteil vom 06.05.2004 - 14 U 245/01

1. Die Unterschreitung des Mindestsatzes setzt einen Ausnahmefall und eine schriftliche Vereinbarung voraus.

2. Ein Teppichmarkt unterfällt grundsätzlich der Honorarzone III des § 12 HOAI.




IBRRS 2005, 1361
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Berufsbezeichnung "Ingenieur"/"Beratender Ingenieur"

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.03.2005 - 4 A 3235/03

Ein Handwerksmeister, dem vom Europäischen Institut für Technologie und Ökonomie (EIT), Belgien, die Qualifikation "Berufsingenieur - Bauingenieurwesen" verliehen wurde, darf in Deutschland nicht ohne die nach deutschem Recht geforderten Voraussetzungen die Berufsbezeichnung "Ingenieur" und "Beratender Ingenieur" führen.

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IBRRS 2005, 1339
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt muss Limit für Baukosten zwingend einhalten

OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.07.2004 - 14 U 69/02

1. Senkt der Architekt trotz Aufforderung die Baukosten nicht auf das vom Auftraggeber vorgegebene Niveau, berechtigt dies zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung aus wichtigem Grund.

2. Soweit die Architektenleistungen für den Auftraggeber unbrauchbar sind, entfällt (jeglicher) Honoraranspruch des Architekten. Nicht nutzbare Aufwendungen sowie etwaige Abschlagszahlungen kann der Bauherr erstattet verlangen.

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IBRRS 2005, 1338
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Abgrenzung von einem oder mehreren Gebäuden

OLG Jena, Urteil vom 04.11.2003 - 5 U 1099/01

Entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung von einem oder mehreren Gebäuden ist die Selbstständigkeit der Gebäude in konstruktiver wie in funktioneller Hinsicht.

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IBRRS 2005, 1337
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schadensersatzansprüche bei Architektenwettbewerb

OLG Dresden, Urteil vom 04.06.2004 - 20 U 241/04

Macht der aus einem Architektenwettbewerb hervorgegangene Preisträger Schadensersatzansprüche geltend, weil ihm die Architektenleistungen für die Realisierung des Bauvorhabens nicht übertragen wurden, so gilt dafür nicht die - nach altem Recht - allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren, sondern die zweijährige Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 7 BGB a.F., weil ein solcher Schadensersatzanspruch anstelle des Erfüllungsanspruches geltend gemacht wird.

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IBRRS 2005, 1335
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Berufsbezeichnung "Ingenieur"/"Beratender Ingenieur"

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.03.2005 - 4 A 2335/03

Sehr geehrte ibr-online-Nutzer,

bei dieser Entscheidung hat mal wieder der Fehlerteufel zugeschlagen. Das Aktenzeichen muss richtig lauten:

4 A 3235/03

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IBRRS 2005, 1322
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kündigung eines Wartungsvertrages

OLG Koblenz, Urteil vom 12.01.2005 - 1 U 1009/04

1. Die Ankündigung einer Softwarefirma, die Wartungsarbeiten für die Software (hier: Fachsoftware für das Baugewerbe) ab 2004 einstellen zu wollen, beinhaltet nicht die Ankündigung eines vertragswidrigen Verhaltens, eines beabsichtigten künftigen Vertragsverstoßes, sondern dies bedeutet rechtlich eine Kündigung des Wartungsvertrages.

2. Schließen eine Softwarefirma und ein Unternehmen einen Wartungsvertrag mit ordentlicher Kündigungsfrist, kann jede Partei von dem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Kündigt das Softwarehaus ordentlich, ist es nicht verpflichtet, die Wartung seiner Software unbegrenzt vorzunehmen.

3. Eine Kündigung könnte höchstens im Rahmen des § 242 BGB ausgeschlossen sein. Dies könnte der Fall sein, wenn die Softwarefirma bei noch neuer oder aktuell auf dem Markt vertriebener Software sich bewusst einem bereits bei Vertragsschluss erkennbar gewordenen Anpassungsbedarf entziehen will, oder etwa in dem Fall, in dem durch eine Kündigung der Kunde zur Zahlung von nicht geschuldeten Leistungen gebracht werden soll.

4. Es liegt in der Autonomie und Verantwortung der Parteien, gerade wenn es sich wie im vorliegenden Fall um Unternehmen handelt, eine Mindestwartungszeit - sofern gewollt - selbständig frei auszuhandeln und es insoweit - abgesehen von Ausnahmefällen in tatsächlicher Hinsicht - keinen generellen Ausschluss von Kündigungsrechten für die ersten drei bis fünf bis sieben Jahre unter dem Gesichtspunkt "Treu und Glauben" geben kann.

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IBRRS 2005, 1321
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Beweislast für Rüge fehlender Prüffähigkeit?

OLG Bremen, Urteil vom 04.06.2004 - 5 U 23/03

1. Der Auftragnehmer kann sich nur dann gemäß § 8 HOAI auf die fehlende Prüffähigkeit einer Rechnung berufen, wenn er diese Rüge innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Rechnung erhoben hat.

2. Die Rüge muss erkennen lassen, welche Angaben der Architekt nachholen muss, damit die Rechnung prüffähig wird.

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IBRRS 2005, 1311
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bestimmung der Verursachungsbeiträge von Architekt und Unternehmer

BGH, Urteil vom 24.02.2005 - VII ZR 328/03

Nimmt der Besteller den Unternehmer wegen einer vertragswidrigen Ausführung des Bauwerks auf Gewährleistung in Anspruch, die auf eine vertragswidrige Planung seines Architekten zurückzuführen ist, muß bei der Bewertung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge der Bedeutung der Verpflichtung des Unternehmers Rechnung getragen werden, über die Vertragswidrigkeit der Planung aufzuklären.*)

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IBRRS 2005, 1300
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauleiter gemäß Landesbauordnung: Haftung gegenüber Baubeteiligten?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.12.2004 - 2/4 O 78/02

Der verantwortliche Bauleiter im Sinne der Hessischen Bauordnung haftet nicht gegenüber den Baubeteiligten. Seine Verantwortlichkeit besteht nur gegenüber den jeweiligen Bauordnungsbehörden.

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IBRRS 2005, 1286
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nicht geltend gemachte Einwände aus Vorschussverfahren präkludiert?

OLG Köln, Urteil vom 23.03.2005 - 11 U 191/02

1. Die Rechtskraft des im Vorschussverfahren ergangenen Urteils kann sich nach dem Rechtsgedanken des § 767 Abs. 2 ZPO lediglich auf Umstände erstrecken, die der Werkunternehmer im Vorschussprozess bereits hätte geltend machen können, hindert ihn jedoch nicht daran, seine Einwendungen auf neue Umstände zu erstrecken.

2. Soweit ein Beweismittel in der Berufungsinstanz zu mehreren Beweisthemen beantragt wird, ist für jedes einzelne von ihnen zu prüfen, ob der Beweisantritt verspätet ist oder nicht.

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IBRRS 2005, 1237
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Planungsmangel bei Dispens v. baurechtl. Vorschriften

OLG Hamm, Urteil vom 05.08.2004 - 21 U 1/04

1. Die Planung eines Architekten ist auch dann mangelhaft, wenn ein Dispens von einer baurechtlichen Vorschrift - hier dem Mindestabstand nach § 3 Abs. 1 GarVO-NRW - zwar erteilt werden kann, nicht aber erteilt werden muss.*)

2. Der Zurechnungszusammenhang zwischen Planungsmangel und Schaden wird nicht dadurch unterbrochen, dass ein Dispens zunächst erteilt wird und erst danach seitens der Baubehörde ein Verfahren in Gang gesetzt wird, in dessen Verlauf der Bauherr zur Vermeidung eines Rechtsstreits eine neue Genehmigung für ein teilweise abweichendes Vorhaben beantragt.*)

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IBRRS 2005, 1225
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Höhe der anrechenbaren Kosten bei zu teurer Planung?

LG Göttingen, Urteil vom 08.09.2004 - 4 S 3/03

Ein Tragwerksplaner, dem vom Bauherrn vor Ausschreibung der Gewerke gekündigt worden ist, kann seiner Honorarrechnung als anrechenbare Kosten nicht die vor Kündigung erstellte Kostenberechnung zu Grunde legen, wenn der Nachfolgetragwerksplaner für die Stahlbetonarbeiten eine gleichwertige, aber kostengünstigere Planung entwickelt hat. Die anrechenbaren Kosten sind dann anhand der kostengünstigeren, tatsächlich ausgeführten Planung zu ermitteln.

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IBRRS 2005, 1221
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ausländische Urkunde: Berufsbezeichnung "Ingenieur"

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.08.2001 - 19 A 5182/00

1. Weder die Richtlinie 89/48/EWG noch das sonstige europäische Recht verlangen eine vorbehaltlose Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Diplomen.

2. Die Urkunde des in Belgien ansässigen Europäischen Institutes für Technologie und Ökonomie ist kein Diplom im Sinne Art. 1a Richtlinie 89/48/EWG, weil sich ihr nicht entnehmen lässt, dass der Inhaber ein mindestens dreijähriges Studium oder ein dieser Dauer entsprechendes Teilstudium an einer Universität oder einer Hochschule oder einer anderen Ausbildungseinrichtung mit gleichwertigem Niveau absolviert und gegebenenfalls die über das Studium hinaus erforderliche berufliche Ausbildung abgeschlossen hat.

3. Die Urkunde ist auch nicht gemäß Art. 1a Satz 2 Richtlinie 89/48/EWG einem Diplom im Sinne des Satz 1 gleichgestellt.

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IBRRS 2005, 1214
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Notwendiges Betriebsvermögen eines Architektenbüros

BFH, Urteil vom 10.11.2004 - XI R 32/01

Eine zu Wohnzwecken vermietete Eigentumswohnung ist nicht bereits deshalb dem notwendigen Betriebsvermögen eines Architektenbüros zuzuordnen, weil sie in Befolgung einer behördlichen Auflage als Ersatzwohnraum für die zweckfremd genutzten eigenen Büroräume angeschafft wurde.*)

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IBRRS 2005, 1165
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt und Baugrundgutachter: Gesamtschuldner?

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.04.2004 - 12 U 158/03

1. Der Architekt haftet nicht für Mängel eines Baugrundgutachtens, die ihre Ursache ausschließlich in fehlerhaften Vorgaben des Baugrundgutachters haben.

2. Zwischen Architekt und Baugrundgutachter besteht ein Gesamtschuldverhältnis, wenn der Architekt einen unzuverlässigen Gutachter hinzuzieht, der Mangel des Gutachtens auf seinen eigenen unzureichenden Vorgaben beruht oder er Mängel des Baugrundgutachters nicht beanstandet, die für ihn erkennbar sind.

3. Der Architekt haftet für die offensichtliche Fehlerhaftigkeit eines Baugrundgutachtens als Gesamtschuldner, wenn er einen inhomogenen Aufbau des Grundstücksbodens bei Durchsicht des Gutachtens hätte erkennen und beanstanden müssen. Im Innenverhältnis scheidet eine Haftung des Architekten jedoch aus, wenn der Schaden vorwiegend von dem Baugrundgutachter verursacht worden ist.

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IBRRS 2005, 1129
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Zuwendungsrichtlinien missachtet: Schadensersatz!

LG Köln, Urteil vom 15.12.2004 - 14 O 201/04

1. Der Architekt, dem die Planung eines Sportstättenbaus in Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien übertragen wird, hat sich genaue Kenntnisse von den rechtlichen Fördervoraussetzungen zu verschaffen.

2. Ein Rechtsirrtum geht zu seinen Lasten, wenn eine durchaus klare Rechtslage gegeben ist.

3. Erklärt sich der Bauherr mit einer fehlerhaften Planung einverstanden, so entfällt der Vorwurf der Pflichtverletzung nur, wenn der Bauherr Bedeutung und Tragweite der Fehlerhaftigkeit der Planung erkannte.

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IBRRS 2005, 1049
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mitwirkung des Architekten im Nachprüfungsverfahren

VK Köln, Beschluss vom 19.01.2005 - VK VOB 21/2003

Die Mitwirkung des Architekten in Nachprüfungsverfahren gehört zu den standardmäßig zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphase 7, zumindest soweit im Zusammenhang mit einem Nachprüfungsantrag fachtechnische Fragen zu klären sind, die dem Architekten vertraglich übertragen worden waren.

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IBRRS 2005, 1021
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Sicherungshypothek bei reinen Planungsleistungen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.03.2005 - 6 W 124/05

1. Der nur planende Architekt ist Unternehmer eines Bauwerks im Sinne des § 648 BGB.*)

2. Der Anspruch des Architekten auf Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers entsteht erst nach tatsächlichem Baubeginn.*)

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IBRRS 2005, 1017
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Folgen einer unwirksamen Honorarvereinbarung

BGH, Urteil vom 13.01.2005 - VII ZR 353/03

1. Fordert der Architekt nach Kündigung eines Vertrages Honorar für die erbrachte Leistung, hat er in der Schlußrechnung die erbrachten (Teil-) Leistungen darzulegen und das sich auf der Grundlage der Honorarvereinbarung ermittelte anteilige Honorar.*)

2. Der Architekt ist auch dann nicht gehindert, den sich auf der Grundlage der Honorarvereinbarung ermittelten Anteil eines Pauschalhonorars zu fordern, wenn die Honorarvereinbarung wegen unzulässiger Unterschreitung des Mindestsatzes unwirksam ist.*)

3. Die Prüffähigkeit einer Schlußrechnung darf dann nicht mit der Begründung verneint werden, der Architekt habe keine an der HOAI orientierte Abrechnung nach Mindestsätzen vorgenommen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. September 2001 - VII ZR 380/00, BauR 2001, 1926 = ZfBR 2002, 59).*)




IBRRS 2005, 1004
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Reichweite der Deliktshaftung ggü. Auftraggeber bei Bauschäden

BGH, Urteil vom 27.01.2005 - VII ZR 158/03

Entsteht infolge einer vertraglichen Leistung eines Bauunternehmers oder Architekten ein Schaden am Bauwerk, besteht kein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB, wenn dieser Schaden sich mit dem Mangelunwert der vertraglichen Leistung deckt. Das gilt auch dann, wenn die vertragliche Leistung den Schutz des beschädigten Bauteils bezweckt.*)

Die Überprüfung eines Mangels durch die Haftpflichtversicherung des Architekten führt zur Hemmung der Verjährung des Gewährleistungsanspruchs nach § 639 Abs. 2 BGB, wenn ihr eine Regulierungsvollmacht nach § 5 Nr. 7 AHB erteilt worden ist.*)




IBRRS 2005, 0941
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Architekt: Kein Honorar nach HOAI?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.09.2004 - 17 U 191/01

1. Die Preisvorschriften der HOAI sind auf alle natürlichen und juristischen Personen anwendbar, die Architekten- und Ingenieurleistungen erbringen, die in der HOAI beschrieben sind.

2. Regelmäßig ist davon auszugehen, dass der Bauherr den Auftrag erteilt.




IBRRS 2005, 0895
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekten - Vergütung nach Aufhebung des Vertrages wegen Unmöglichkeit

BGH, Urteil vom 16.12.2004 - VII ZR 16/03

1. Schließen die Parteien eines Werkvertrags einen Aufhebungsvertrag, nachdem die Werkleistung unmöglich geworden ist, bestimmt sich die Vergütung des Unternehmers nicht nach § 649 BGB. Beruht die Unmöglichkeit auf einem von dem Besteller gelieferten Stoff, richtet sich die Vergütung nach § 645 BGB.*)

2. Die HOAI ist öffentliches Preisrecht. Sie regelt den preisrechtlichen Rahmen, in dem Honorarvereinbarungen zulässig sind (Anschluß an BGH, Urteil vom 13. September 2001 - VII ZR 380/00, BauR 2001, 1926).*)

3. Vereinbaren die Parteien in Anlehnung an die HOAI mehrere Faktoren, nach denen die Vergütung des Architekten berechnet werden soll, kann nicht daraus, daß einer der vereinbarten Berechnungsfaktoren von der HOAI abweicht, geschlossen werden, daß die Honorarvereinbarung unwirksam ist. Es ist zu ermitteln, welches Honorar sich unter Anwendung der gesamten von den Parteien vereinbarten Bemessungsregelungen ergibt und ob dieses Honorar in dem von der HOAI zugelassenen Rahmen liegt.*)

4. Die Zurückweisung verspäteten Vorbringens ist auch nach dem Gesetz zur Reform des Zivilprozesses gemäß §§ 530, 296 ZPO nur dann zulässig, wenn die Zulassung zu einer Verzögerung des Verfahrens führen würde und die Verspätung nicht entschuldigt ist.*)

5. Die Fragen, welche Kosten im Sinne des § 10 Abs. 2 bis 6 HOAI anrechenbar sind, welche Honorarzone anwendbar ist, wie erbrachte Leistungen zu bewerten sind und ob die Berechnung eines Architektenhonorars den Grundlagen der HOAI entspricht, sind Rechtsfragen. Diese Fragen sind vom Gericht auf der vom Sachverständigen ermittelten Tatsachengrundlage zu beantworten. Die rechtliche Beurteilung darf das Gericht nicht dem Sachverständigen überlassen.*)




IBRRS 2005, 0790
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
HOAI verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht

OLG Stuttgart, Urteil vom 10.02.2005 - 13 U 147/04

1. Zur Problematik der Abgrenzung zwischen reiner Akquisitionstätigkeit und verbindlichem Vertrag mit Vergütungsfolgen.

2. Wird über die Frage gestritten, ob und zwischen welchen Beteiligten ein Architektenvertrag zu Stande kam und ob dieser Honorarforderungen auslöst, so bestimmt sich deren Lösung ausschließlich nach allgemeinen Grundsätzen und wird nicht aus der HOAI hergeleitet. Auf die weitere Frage, ob die Vorschriften der HOAI gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen, kommt es in diesem Zusammenhang deshalb nicht an.

3. Nationale Regelungen, die eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit zur Folge haben, sind dann gerechtfertigt, wenn die mit der nationalen Regelung verfolgten Ziele schützenswerte Allgemeininteressen i. S. d. EG-Rechts sind und wenn die Beschränkungen verhaltensmäßig, unerlässlich, sachlich geboten und geeignet sind. Dies ist im Hinblick auf die mit der HOAI verfolgten ordnungspolitischen Ziele, einen ruinösen Preiswettbewerb zwischen den Architekten und Ingeneuren auszuschalten und den Leistungswettbewerb zu fördern, der Fall.

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IBRRS 2005, 0715
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
GU-Vergabe reduziert nicht Überwachungspflicht

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.01.2004 - 7 U 440/03-89

1. Bei Beauftragung der Leistungsphasen 1 - 9 des § 15 HOAI beginnt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Architekten wegen Verletzung seiner Pflichten grundsätzlich erst mit der Beendigung der Leistungsphase 9 zu laufen.

2. Schuldet auch der parallel vom Bauherrn beauftragte Generalunternehmer die umfassende Objektüberwachung, liegt darin keine Leistungskürzung des Architektenvertrages, die zum Wegfall der Überwachungspflichten des Architekten führt.

3. Allein eine Honorarkürzung führt nicht zum Wegfall der (Überwachungs-)Pflichten aus einer ursprünglich beauftragten Leistungsphase.

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