Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
1058 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 1117
BGH, Urteil vom 19.02.2008 - XI ZR 23/07
1. Zur Gesamtbetragsangabe bei dem als \"Sicherheits-Kompakt-Rente\" bezeichneten Kapitalanlagemodell.*)
2. Ist bei einer unechten Abschnittsfinanzierung zur Tilgung endfälliger Darlehen eine Kapitallebensversicherung vorgesehen, die nicht in Raten, sondern durch einen kreditfinanzierten Einmalbetrag angespart wird, so liegt anders als bei wiederholten Prämienzahlungen auf eine (Tilgungs-)Kapitallebensversicherung keine Tilgung in Teilbeträgen vor. Die auf das zur Finanzierung der Einmalprämie aufgenommene Darlehen periodisch zu entrichtenden Zinsen sind keine Tilgungsleistungen. Auf sie kann § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 lit. b Satz 2 VerbrKrG auch nicht entsprechend angewendet werden.*)

IBRRS 2008, 1017

BGH, Beschluss vom 08.03.2006 - IV ZR 151/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0593

BGH, Beschluss vom 29.11.2007 - IX ZR 21/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0222

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2007 - 3 U 140/06
1. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung wird die nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG in Verbindung mit § 134 BGB nichtige Vollmacht in Anlehnung an die Vorschriften der §§ 171 ff BGB geheilt, wenn die Vollmacht bei Abschluss des Vertrages – nicht erst später – vorliegt.
2. Zur Würdigung von Zeugenaussagen (§ 286 ZPO).
3. Zu den regelmäßigen Umständen im Sinne des § 147 Abs. 2 BGB gehören auch Verzögerungen, die der Antragende kannte oder kennen musste.
4. Ein Empfang des Darlehens im Sinne des § 607 Abs. 1 BGB a.F. ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung erst zu bejahen, wenn der Darlehensgegenstand aus dem Vermögen des Darlehensgebers ausgeschieden und dem Vermögen des Darlehensnehmers in der vereinbarten Form endgültig zugeführt wurde.
5. Zur Hemmung eines Verbraucherkredits nach § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB.
6. Für ein Anerkenntnis, das die Verjährung nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB neu beginnen lässt, genügt ein rein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs unzweideutig ergibt.

IBRRS 2008, 0179

BGH, Urteil vom 23.10.2007 - XI ZR 423/06
Wer ein Kreditinstitut aufgrund eines Vermögensverwaltungsvertrages auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, hat die Darlegungs- und Beweislast für eine objektive Pflichtverletzung als Voraussetzung eines Anspruchs aus positiver Vertragsverletzung. Das Kreditinstitut ist nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast nicht gehalten, interne Berichte und Entscheidungsabläufe offen zu legen und zu begründen, warum es im Rahmen der vereinbarten Anlagerichtlinien bestimmte Anlageentscheidungen getroffen hat.*)

IBRRS 2008, 0176

BGH, Beschluss vom 20.11.2007 - XI ZR 259/06
Soll bei endfälligen Krediten mit Tilgungsaussetzung die Tilgung aus einer Kapitallebensversicherung erfolgen, so bezieht sich die Tilgungsabrede regelmäßig nur auf die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Lebensversicherungsleistungen. Das Risiko der Unterdeckung hat grundsätzlich der Darlehensnehmer zu tragen.*)

IBRRS 2008, 0126

BGH, Urteil vom 30.11.2007 - V ZR 284/06
1. Ist zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie zu Anlagezwecken ein Beratungsvertrag zustande gekommen, genügt der Verkäufer seiner Beratungspflicht nicht schon dann, wenn er zwar die Funktionsweise eines Mietpoolvertrags erläutert und dem Käufer vor Augen führt, dass sich im Falle von Leerständen der Ertrag sämtlicher Mietpoolmitglieder mindert, er jedoch nicht darauf hinweist, dass in dem dem Käufer vorgerechneten Mietertrag ein angemessenes Mietausfallrisiko nicht einkalkuliert ist.*)
2. Steuervorteile sind nicht im Wege der Vorteilsausgleichung schadensmindernd zu berücksichtigen, wenn der Geschädigte die Schadensersatzleistung wieder zu versteuern hat; in welcher genauen Höhe sich die Versteuerung der Ersatzleistung auswirkt, braucht in der Regel nicht festgestellt zu werden.*)
3. Erstattete Werbungskosten sind auch dann im Jahr ihres Zuflusses als Einkünfte aus der Einkommensart zu qualifizieren, in der sie zuvor geltend gemacht worden sind, wenn sie bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags Bestandteil der zurückzugewährenden Leistung oder als Rechnungsposten in einer Schadensersatzleistung enthalten sind.*)

IBRRS 2008, 0098

BGH, Urteil vom 23.10.2007 - XI ZR 167/05
Die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts führt für sich genommen auch im Falle einer institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen finanzierender Bank und dem Verkäufer oder Vertreiber des Objekts nicht zu einer widerleglichen Vermutung, die finanzierende Bank habe von der sittenwidrigen Überteuerung Kenntnis gehabt. Eine solche Vermutung kommt nur im Falle einer arglistigen Täuschung in Betracht.*)

Online seit 2007
IBRRS 2007, 4880
BGH, Beschluss vom 31.10.2007 - III ZR 298/05
Beruht die Annahme einer Schutzwirkung auf einer Verlautbarung im Emissionsprospekt, wonach der angekündigte Prospektprüfungsbericht "nach Fertigstellung den von den Vertriebspartnern vorgeschlagenen ernsthaften Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt" wird, ist zur Inanspruchnahme einer solchen Schutzwirkung regelmäßig erforderlich, dass der Anleger den Bericht vor seiner Anlageentscheidung anfordert und von dessen Inhalt Kenntnis nimmt (Fortführung des Senatsurteils vom 14. Juni 2007 - III ZR 300/05 - WM 2007, 1507).*)

IBRRS 2007, 4625

OLG München, Urteil vom 10.07.2007 - 5 U 5578/06
1. Eine Bank überschreitet ihre Rolle als Kreditgeberin bei einem kreditfinanzierten Erwerb einer Immobilie, deren Kaufgelegenheit sie zuvor von sich aus dem Käufer nachgewiesen hat und deren Verwertung im laufenden Zwangsversteigerungsverfahren im Wege des freihändigen Verkaufs von ihrer Zustimmung als Kreditgeberin des Verkäufers abhängt.*)
2. In diesem Fall haftet die Bank auch unter dem Gesichtspunkt eines schwerwiegenden Interessenkonflikts bei "Doppelfinanzierung" dem neuen Kreditnehmer wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, wenn sie über ein ihr vorliegendes Verkehrswertgutachten nicht aufklärt, obwohl der vom Gutachter ermittelte Wert der Immobilie nicht nur den von ihr selbst ermittelten und dem Käufer mitgeteilten Wert um rund 100 % unterschreitet, sondern auch erheblich unter dem von ihr festgesetzten Mindestverkaufspreis liegt.*)

IBRRS 2007, 4623

OLG Koblenz, Urteil vom 09.07.2007 - 12 U 1576/05
1. Keine Nichtigkeit des Darlehensvertrages bei fehlender Angabe des Nettokreditbetrages, wenn die Auszahlung des Darlehens bestimmungsgemäß an einen Dritten erfolgt ist (im Anschluss an BGH XI ZR 193/04).*)
2. Beteiligung an einem Immobilienfonds und Darlehensvertrag als verbundenes Geschäft im Sinne von § 358 BGB.*)
3. Einwendungen des Darlehensnehmers gegen den Rückzahlung verlangenden Darlehensgeber auf Prospekthaftung und Verschulden bei Vertragsabschluss; Verjährung der Gegenansprüche des Darlehensnehmers.*)

IBRRS 2007, 4211

BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 111/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4210

BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 15/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4209

BGH, Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 377/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4206

BGH, Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 158/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4097

BGH, Urteil vom 13.02.2007 - XI ZR 145/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3743

BGH, Urteil vom 12.06.2007 - XI ZR 112/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3727

BGH, Urteil vom 19.06.2007 - XI ZR 142/05
1. Voraussetzung für eine unwiderlegliche Vermutung für eine wirtschaftliche Einheit von Kreditvertrag und finanziertem Geschäft im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 VerbrKrG ist, dass der kreditgebenden Bank das Zusammenwirken des für sie tätigen Vermittlers mit dem Verkäufer positiv bekannt ist.*)
2. Bilden ein Darlehensvertrag und das finanzierte Anlagegeschäft eine wirtschaftliche Einheit, so kann in dieses verbundene Geschäft im Sinne des § 9 VerbrKrG ein mit einem anderen Kreditinstitut geschlossener, ebenfalls der Finanzierung des Anlagegeschäfts dienender Realkreditvertrag nicht einbezogen werden. Eine Anwendung des § 9 Abs. 3 VerbrKrG auch auf den Realkredit scheidet aus.*)

IBRRS 2007, 3717

BGH, Urteil vom 11.01.2007 - I ZR 87/04
Die Kontoauszüge einer Bank sind irreführend, wenn zwar bei den einzelnen Gutschriften zutreffend zwischen den Daten der Buchung und der Wertstellung unterschieden, bei der optisch hervorgehobenen Angabe des Kontostands am Ende des Auszugs aber nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass darin auch noch nicht wertgestellte Beträge enthalten sein können, über die bis zur Wertstellung noch nicht ohne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann (Fortführung von BGH, Urt. v. 27.6.2002 - I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093 = WRP 2003, 975 - Kontostandsauskunft).*)

IBRRS 2007, 3541

BGH, Urteil vom 13.06.2007 - IV ZR 330/05
1. Werden aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung nur die Ansprüche auf den Todesfall zur Sicherheit abgetreten, gibt es für die Frage, ob damit zugleich der Anspruch auf den Rückkaufswert (nach Kündigung) abgetreten ist, keinen generellen Vorrang für seine Zuordnung zu den Ansprüchen auf den Todesfall (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Juni 2003 - IV ZR 59/02 - VersR 2003, 1021 unter II 1 c).*)
2. Ob die Abtretung auch den Anspruch auf den Rückkaufswert erfasst, hat der Tatrichter vielmehr durch Auslegung der bei der Sicherungsabtretung abgegebenen Erklärungen unter Berücksichtigung der Parteiinteressen und des Zwecks des Rechtsgeschäfts zu ermitteln.*)
3. Haben danach Zedent und Zessionar mit der Beschränkung der Sicherungsabtretung auf den Anspruch auf den Todesfall das Ziel verfolgt, dem Sicherungsgeber mit Blick auf das Steueränderungsgesetz 1992 steuerliche Vorteile (Abzugsfähigkeit der Versicherungsprämien als Sonderausgaben und Steuerfreiheit der Kapitalerträge aus der Lebensversicherung) zu erhalten, ist im Regelfalle der Anspruch auf den Rückkaufswert nicht mit übertragen.*)

IBRRS 2007, 3504

OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.03.2007 - 1 U 555/05
Zum Schutzgesetzcharakter von §§ 4, 16 MaBV.*)

IBRRS 2007, 3265

BGH, Urteil vom 24.04.2007 - XI ZR 17/06
Bei der umfassenden Rückabwicklung eines nach § 1 HWiG widerrufenen Darlehensvertrages, der mit einem finanzierten Fondsanteilserwerb ein verbundenes Geschäft im Sinne von § 9 VerbrKrG bildet (vgl. Senatsurteil vom 25. April 2006 - XI ZR 193/04, WM 2006, 1003, 1005 Tz. 12, zur Veröffentlichung in BGHZ 167, 252 vorgesehen), ist es mit dem Sinn und Zweck des § 3 HWiG nicht zu vereinbaren, wenn der Anleger nach Rückabwicklung der kreditfinanzierten Fondsbeteiligung besser stünde als er ohne diese Beteiligung gestanden hätte. Es entspricht daher der Billigkeit, dass unverfallbare und nicht anderweitig erzielbare Steuervorteile den Rückforderungsanspruch des Darlehensnehmers gegen die finanzierende Bank in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens der Vorteilsausgleichung mindern (Abweichung von BGH, Urteile vom 14. Juni 2004 - II ZR 385/02, WM 2004, 1527, 1529, vom 18. Oktober 2004 - II ZR 352/02, WM 2004, 2491, 2494 und vom 31. Januar 2005 - II ZR 200/03, WM 2005, 547, 548).*)

IBRRS 2007, 3067

BGH, Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 56/05
Wenn eine Bank einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren erhält, muss sie den Kunden über diese Rückvergütungen aufklären, damit der Kunde beurteilen kann, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten.*)

IBRRS 2007, 2934

OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.03.2007 - 1 U 555/05-196
Zum Schutzgesetzcharakter von §§ 4, 16 MaBV.*)

IBRRS 2007, 2809

BGH, Urteil vom 19.04.2007 - III ZR 75/06
Die für die professionelle Anlageberatung geltenden Grundsätze (Verpflichtung zur anleger- und anlagegerechten Beratung; vgl. BGHZ 123, 126) sind nicht ohne weiteres und umfassend anwendbar, wenn es jemand innerhalb seines (erweiterten) Familienkreises auf Wunsch eines anderen gegen Gewinnbeteiligung übernimmt, einen größeren Geldbetrag in Aktien anzulegen.*)

IBRRS 2007, 2782

BGH, Urteil vom 13.03.2007 - XI ZR 383/06
Das Pfandrecht gemäß Nr. 21 Abs. 3 Satz 1 AGB-Sparkassen an Kontoguthaben einer Komplementär-GmbH sichert auch Ansprüche gegen die GmbH gemäß § 128 Satz 1, § 161 Abs. 2 HGB, die der Sparkasse wegen Darlehensverbindlichkeiten der GmbH & Co. KG zustehen.*)

IBRRS 2007, 2764

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2007 - 13 U 7/06
Der neu geschaffene Verjährungshemmungstatbestand des § 497 Abs.3 S.3 BGB in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung führt nach dem Stichtagsprinzip des Art. 229 § 6 Abs.1 S.2 EGBGB dazu, dass ein vor dem 1. Januar 2002 begründeter und darüber hinaus andauernder Verzug ab diesem Zeitpunkt die Verjährungshemmung eintreten lässt.*)

IBRRS 2007, 2712

BGH, Urteil vom 27.02.2007 - XI ZR 195/05
1. Der wirksamen Abtretung von Darlehensforderungen eines Kreditinstituts stehen weder das Bankgeheimnis noch das Bundesdatenschutzgesetz entgegen.*)
2. Arbeitsplatz i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG a.F. (§ 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB) ist nur derjenige des Verbrauchers.*)
3. Zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 HWiG (§ 312f Satz 2 BGB), wenn der Bürge seine Bürgschaftserklärung am Arbeitsplatz des persönlichen Schuldners abgibt.*)

IBRRS 2007, 2405

BGH, Urteil vom 23.01.2007 - XI ZR 44/06
1. Richtet sich die Verjährung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, so ist der Fristbeginn in Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu berechnen.*)
2. Dem Treugeber ist das Wissen des Treuhänders im Rahmen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen, wenn der Treuhandvertrag und die erteilte Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig sind.*)

IBRRS 2007, 2403

KG, Urteil vom 13.12.2006 - 24 U 73/06
Im Falle eines im Jahre 1993 geschlossenen Darlehensvertrages, welcher nach heutiger, nicht aber nach damaliger höchstrichterlicher Rechtsprechung wegen Verstoßes des den Darlehensnehmer beim Vertragsschluss vertretenden Geschäftsbesorgers gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksam ist, kann sich der Darlehensnehmer gegenüber dem Darlehensgeber nach allgemeinen Vertrauensgrundsätzen dann nicht auf die Unwirksamkeit des Darlehensvertrages berufen, wenn im Einzelfall der Schutz des Vertrauens des Darlehensgebers auf die Fortdauer der im Zeitpunkt des Darlehensvertragsschlusses geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einer anzustellenden Abwägung mit den Belangen des Darlehensnehmers und den Anliegen der Allgemeinheit den Vorzug verdient. Dies kann dann der Fall sein, wenn die dem Darlehensgeber aus der Rechtsprechungsänderung erwachsenden Folgen zu unbilligen, ihm nicht zumutbaren Härten führen.*)

IBRRS 2007, 2200

BGH, Urteil vom 27.02.2007 - XI ZR 56/06
1. Im Revisionsverfahren ist nicht zu überprüfen, ob das Berufungsgericht bei der Zulassung der erstmals in zweiter Instanz erhobenen Verjährungseinrede die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO beachtet hat.*)
2. Ein Kreditinstitut, das den Erwerb einer Eigentumswohnung finanziert hat, kann vom Erwerber und Darlehensnehmer, der die Rückabwicklung des nach dem Rechtsberatungsgesetz unwirksamen Darlehensvertrages begehrt, nicht die Übereignung der Eigentumswohnung verlangen.*)

IBRRS 2007, 0600

BGH, Urteil vom 21.11.2006 - XI ZR 347/05
1. Nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache hat das Berufungsgericht gemäß § 563 Abs. 2 ZPO die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegen hat, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen. Die Bindung an das zurückweisende Revisionsurteil besteht auch bei verfassungsrechtlichen Bedenken des Berufungsgerichts.*)
2. Die im Senatsurteil vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04, WM 2006, 1194, 1200 f. Tz. 50 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) aufgestellten Grundsätze über einen Schadensersatzanspruch des Erwerbers einer kreditfinanzierten Immobilienkapitalanlage aus einem eigenen Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank wegen eines Wissensvorsprungs gelten auch bei einem verbundenen Geschäft, wenn die außerhalb des Verbunds stehenden Fondsinitiatoren oder Gründungsgesellschafter die arglistige Täuschung begangen haben und die Klägerin mit ihnen in institutionalisierter Art und Weise zusammengewirkt hat.*)

IBRRS 2007, 0498

BGH, Urteil vom 19.09.2006 - XI ZR 242/05
Wird der Erwerb einer werthaltigen Eigentumswohnung durch ein Darlehen finanziert, so besteht der Schutzzweck der Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Oktober 2005 (WM 2005, 2086, 2089 - Crailsheimer Volksbank) nicht darin, den über sein Widerrufsrecht nicht belehrten Darlehensnehmer mit Hilfe des Schadensersatzrechts so zu stellen, als wenn das Darlehen sofort widerrufen und eine Eigenfinanzierung vorgenommen worden wäre.*)

IBRRS 2007, 0497

BGH, Urteil vom 19.09.2006 - XI ZR 204/04
1. Ein die Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei institutionalisiertem Zusammenwirken mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts auslösender konkreter Wissensvorsprung im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung setzt konkrete, dem Beweis zugängliche unrichtige Angaben des Vermittlers oder Verkäufers über das Anlageobjekt voraus (Ergänzung von BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, WM 2006, 1194 ff., für BGHZ vorgesehen).*)
2. § 2 HWiG ist richtlinienkonform als Rechtspflicht des Unternehmers zu verstehen, deren Verletzung eine Schadensersatzpflicht aus Verschulden bei Vertragsschluss zur Folge haben kann.*)
3. Ein Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 HWiG setzt ein Verschulden des Unternehmers voraus.*)
4. Für einen Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 HWiG muss der Darlehensnehmer konkret beweisen, dass der Belehrungsverstoß für den Schaden ursächlich geworden ist, d.h. dass er den Darlehensvertrag bei ordnungsgemäßer Belehrung tatsächlich widerrufen hätte.*)

IBRRS 2007, 0484

BGH, Urteil vom 05.12.2006 - XI ZR 341/05
Eine Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 VerbrKrG ist entbehrlich, wenn sich der Darlehensnehmer ernsthaft und endgültig geweigert hat, auf das Darlehen weitere Leistungen zu erbringen.*)

IBRRS 2007, 0464

OLG Celle, Urteil vom 13.02.2007 - 16 U 5/06
1. Vorsätzlich fehlerhafte (überhöhte) Verkehrswertfestsetzungen der finanzierenden Bank lösen, auch wenn die Vorschriften des Bausparkassengesetzes nicht drittschützend sind, einen Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB aus und rechtfertigen damit grundsätzlich ein Rückabwicklungsbegehren.*)
2. Auch die in den Kaufpreis eingerechneten Zinssubventionen der Verkäuferin an die finanzierende Bank bedeuten eine der Bank zuzurechende Vertragsverletzung, weil den Käufern damit vorgespiegelt wird, ihre Zinskonditionen entsprächen der Marktlage.*)

IBRRS 2007, 0407

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.12.2006 - 17 U 364/05
1. Es kann an der erforderlichen Kausalität einer arglistigen Täuschung fehlen, wenn der Getäuschte vor der Täuschung selbst mit einem Vergleichsangebot an den Täuschenden herangetreten ist und der Inhalt des schließlich abgeschlossenen Vergleichs von dem Angebot nicht wesentlich abweicht.*)
2. Verzichtet ein Darlehensnehmer, der gegenüber dem Kreditinstitut zunächst die Formunwirksamkeit der Vollmacht der für ihn aufgetretenen Treuhänderin geltend gemacht und einen Vergleich angeboten hat, in dem Vergleich sodann - gegen eine Reduzierung der Zinsen sowie der Darlehenssumme um 25 v.H. - auf "alle derzeit bekannten und unbekannten Einwendungen aus diesem Kreditverhältnis", kann die Auslegung des Parteiwillens ergeben, dass der Darlehensnehmer auch mit der Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen gegen Fondsverantwortliche, Vermittler etc. gegenüber dem Kreditinstitut ausgeschlossen sein soll.*)

IBRRS 2007, 0280

BGH, Urteil vom 12.10.2006 - III ZR 299/05
Zur Anwendung des gemeinschaftsrechtlichen Effizienzgebots bei der Rückforderung einer unzulässigen Stahlbeihilfe, die aufgrund des Kreditauftrags einer Gebietskörperschaft an eine Bank in Form eines Darlehens gewährt wurde, wenn die Rückzahlungsforderung der Bank an eine Unternehmensgruppe verkauft wurde, die auch das begünstigte Unternehmen erworben hat.*)

Online seit 2006
IBRRS 2006, 4453
OLG Koblenz, Urteil vom 27.07.2006 - 5 U 1865/05
1. Zur Abgrenzung eines Finanzierungsmaklervertrages vom Finanzierungsberatungsvertrag.*)
2. Macht der Kunde gegen den Finanzierungsmakler Schadensersatz mit der Behauptung geltend, die vom Makler erteilten Informationen und das vermittelte Geschäft seien nicht sachgemäß gewesen, trägt der Anspruchsteller für die behauptete Schlechterfüllung die Darlegungs- und Beweislast.*)
3. Den Makler trifft jedoch eine sekundäre Behauptungslast, die inhaltlich um so ausgeprägter ist, je mehr die vermittelte Finanzierung sich von dem ursprünglichen Kundenwunsch entfernt (hier: Kleinrentnerin wünscht Baudarlehen von 60.000 DM und erhält Finanzierungsdarlehen von 460.000 DM für Fondsbeteiligung).*)
4. Verkauft ein wegen der Zinslast in finanzielle Bedrängnis geratener Anleger, der bereits erhebliche Einbußen erlitten hat und weitere Verluste befürchtet, seine Fondsbeteiligung zu einem Zeitpunkt, in dem die weitere Wertentwicklung ungewiss ist, trifft ihn kein Mitverschulden, wenn der (fiktive) Wert der Fondsbeteiligung in der Folgezeit steigt.*)

IBRRS 2006, 4452

BGH, Urteil vom 17.10.2006 - XI ZR 185/05
Der von Gesellschaftern einer kreditnehmenden GbR dem geschäftsführenden Gesellschafter außerhalb des Gesellschaftsvertrages erteilte weit reichende Auftrag mit Vollmacht, sie unter anderem bei der Abgabe vollstreckbarer Schuldanerkenntnisse gegenüber der kreditgebenden Bank zu vertreten, verstößt gegen Art. 1 § 1 RBerG.*)

IBRRS 2006, 4451

OLG Celle, Urteil vom 17.05.2006 - 3 U 254/05
Zur Verjährung bereicherungsrechtlicher Ansprüche eines Immobilienfondsanlegers gegen die seinen Fondsbeitritt finanzierende Bank.*)

IBRRS 2006, 4446

OLG München, Urteil vom 19.12.2006 - 9 U 3780/06
1. Gegenüber der kontoführenden Bank erzeugt der in das Kundenhinweisfeld eines Kontos eingestellte Text "Sperrkonto Fa. ... GmbH" allein keine Rechtswirkungen zu Gunsten der genannten Firma.
2. Aus den Umständen bei der Kontoeröffnung kann anderes folgen, z.B. ein Rangrücktritt der Bank mit ihrem Pfandrecht.

IBRRS 2006, 4429

BGH, Urteil vom 17.10.2006 - XI ZR 205/05
Die Bank muss den kreditsuchenden Kunden nicht nur auf eine erkannte Sittenwidrigkeit der Kaufpreisvereinbarung, sondern auch auf eine erkannte arglistige Täuschung des Verkäufers gemäß § 123 BGB über wesentliche Eigenschaften der Kaufsache und/oder auf eine damit häufig verbundene vorsätzliche culpa in contrahendo ungefragt hinweisen.*)

IBRRS 2006, 4308

BGH, Urteil vom 26.09.2006 - XI ZR 283/03
Zu den Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber eines finanzierten Objekts (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, WM 2006, 1194).*)

IBRRS 2006, 4052

BGH, Urteil vom 13.06.2006 - XI ZR 94/05
Die durch das OLG-Vertretungsänderungsgesetz vom 23. Juli 2002 eingeführten Widerrufsregelungen für Verbraucherverträge sind nur anwendbar auf Haustürgeschäfte, die nach dem 1. August 2002 abgeschlossen worden sind, und auf andere Schuldverhältnisse, die nach dem 1. November 2002 entstanden sind. Art. 229 § 9 EGBGB (Überleitungsvorschrift zum OLG-Vertretungsänderungsgesetz vom 23. Juli 2002) ist lex specialis zu Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB (Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001).*)

IBRRS 2006, 3809

OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.10.2006 - 3 W 38/06
1. Nach § 6 Abs. 1 VerbrKrG ist ein Kreditvertrag nur dann nichtig, wenn die in § 4 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 b VerbrKrG vorgeschriebene Gesamtbetragsangabe völlig fehlt, nicht jedoch, wenn sie falsch ist (vgl. BGH, Urt. v. 25.04.2006 - XI ZR 106/05 = NJW 2006, 1955).
2. Ein nach § 6 Abs. 1 VerbrKrG formnichtiger Darlehensvertrag wird nach Abs. 2 dieser Bestimmung durch die Valutierung geheilt, auch bei einem verbundenen Geschäft i.S. des § 9 VerbrKrG (vgl. BGH, Urt. v. 25.04.2006 - XI ZR 106/05 = NJW 2006, 1955).
3. Schließen Verbraucher nach ausführlichen Risikohinweisen ein zu finanzierendes Anlagegeschäft, so kannn dies gegen die Kausalität einer Haustürsituation (§ 1 Abs. 1 HwiG) für den Abschluss des Finanzierungsgeschäftes sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 119/05 = WM 2006, 1243).

IBRRS 2006, 3712

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.07.2006 - 8 U 425/05
Anfechtung eines Darlehensvertrages wegen arglistigem Verschweigen von gerichtlichen Mahnverfahren und erfolglosen Vollstreckungsmaßnahmen.*)

IBRRS 2006, 3528

OLG Celle, Urteil vom 26.07.2006 - 3 U 87/06
1. Ein Anerkenntnis in anderer Weise im Sinne von § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt neben einem Verhalten des Schuldners, aus dem sich unzweideutig das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs ergibt, das begründete Vertrauen des Gläubigers voraus, dass sich der Schuldner nicht alsbald nach Ablauf der Verjährungsfrist auf die Einrede der Verjährung berufen wird.*)
2. Ein solches Vertrauen ist dann nicht gerechtfertigt, wenn der Schuldner der Aufforderung des Gläubigers zur Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses nicht nachkommt und der Gläubiger dies zum Anlass nimmt, seine Forderung gerichtlich geltend zu machen.*)

IBRRS 2006, 3517

KG, Urteil vom 23.07.2004 - 5 U 61/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3394

BGH, Urteil vom 01.06.2006 - IX ZR 159/04
1. Der Gläubiger, der für den Fall der nachträglichen Besicherung seine Darlehensrückzahlungsforderung stehen lässt, erbringt damit kein Vermögensopfer, wenn die Forderung im Zeitpunkt der Besicherung nicht mehr durchsetzbar war. Ob andernfalls die Besicherung eine unentgeltliche Leistung im Sinne des Anfechtungsrechts gewesen wäre, bleibt offen.*)
2. Die Besicherung einer fremden Forderung ist nicht deswegen entgeltlich, weil der Sicherungsgeber mit der Gewährung der Sicherheit ein eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgt.*)
