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Sachgebiet: Banken & Finanzen

1058 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 4357
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Klage gegen anderen Gesamtschuldner auf Freistellung

BGH, Urteil vom 07.11.1985 - III ZR 142/84

1. Der bereits vor einer eigenen Leistung an den Gläubiger bestehende Anspruch eines Gesamtschuldners gegen die anderen Gesamtschuldner, ihren Anteilen entsprechend an der Befriedigung des Gläubigers mitzuwirken und ihn in dieser Höhe von seiner Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger freizustellen, setzt Fälligkeit der Schuld voraus, von der Befreiung verlangt wird.*)

2. Zur Frage des wichtigen Grundes bei der Kündigung eines Gefälligkeitsverhältnisses (hier: Innenverhältnis zwischen Gesamtschuldnern).*)

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IBRRS 2011, 4347
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Sonstiges Zivilrecht - Ausgleich unter Mitbürgen

BGH, Urteil vom 23.10.1986 - IX ZR 203/85

1. Die in Bürgschaftsformularen der Sparkassen verwendete Klausel, daß Zahlungen eines Bürgen nur als Sicherheit gelten, bis alle Ansprüche der Sparkasse gegen den Hauptschuldner befriedigt sind, schließt den Ausgleich unter Mitbürgen nach § 774 Abs. 2 , § 426 BGB nicht aus.*)

2. Zahlt der danach ausgleichspflichtige Mitbürge, so erlangt er für den Fall, daß die Sparkasse wegen ihrer Forderungen gegen den Hauptschuldner befriedigt wird und deshalb die Bürgschaftssumme an den anderen ausgleichsberechtigten Mitbürgen auskehrt, einen durch den Eintritt dieser Umstände aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr des geleisteten Ausgleichsbetrages.*)

3. Gibt die Sparkasse jedoch zu erkennen, daß sie sich aus der gezahlten Bürgschaftssumme befriedigt hat, die Leistung des Bürgen also nicht mehr als Sicherheit betrachtet, so gehen nach § 774 Abs. 1 BGB der Anspruch gegen den Hauptschuldner und nach § 412, BGB, § 401 BGB die Forderung gegen den Mitbürgen in der durch § 774 Abs. 2 , § 426 Abs.1 Satz 1 BGB bestimmten Höhe über (im Anschluß an BGHZ 92, BGHZ Band 92 Seite 374 = NJW 1985, NJW Jahr 1985 Seite 614).*)

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IBRRS 2011, 4298
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Ansprüche gegen Entschädigungseinrichtung nach EAG

BGH, Urteil vom 20.09.2011 - XI ZR 434/10

1. Gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 EAEG in der Fassung des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2010) hat die Entschädigungseinrichtung die angemeldeten Ansprüche unverzüglich zu prüfen und spätestens drei Monate, nachdem sie die Berechtigung und die Höhe der Ansprüche festgestellt hat, zu erfüllen. Damit sind die Ansprüche fällig.*)

2. Die Entschädigungseinrichtung hat über die Berechtigung der angemeldeten Ansprüche in eigener Verantwortung selbst zu entscheiden. Stellt sich allerdings eine schwierige, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht geklärte, abgrenzbare, eine Vielzahl der angemeldeten Ansprüche betreffende und abschließend zu entscheidende Rechtsfrage, kann die Entschädigungseinrichtung diese in einem "Musterprozess" klären und die Regulierung in den anderen Entschädigungsverfahren insoweit zurückstellen.*)

3. Bleibt die Entschädigungseinrichtung dagegen untätig, indem sie weder eine abschließende Entscheidung über Grund und Höhe des angemeldeten Anspruchs trifft noch zur Klärung einer schwierigen Rechtsfrage einen "Musterprozess" führt, kann der geschädigte Anleger Zahlungsklage erheben. Der Entschädigungseinrichtung ist dann nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) die Berufung auf den Einwand fehlender Fälligkeit verwehrt, weil die Fälligkeit des Anspruchs als eingetreten gilt.*)

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IBRRS 2011, 4269
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Beweiskraft einer Bankquittung

BGH, Urteil vom 28.09.1987 - II ZR 35/87

Der Beweiswert einer Bankquittung kann nur in einem Ausnahmefall erschüttert werden.

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IBRRS 2011, 4221
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Genehmigung im Lastschriftverfahren

BGH, Urteil vom 13.10.2011 - IX ZR 115/10

1. Die Genehmigung einer Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren kann nicht gegenüber dem Lastschriftgläubiger erklärt werden.*)

2. Hat der Lastschriftgläubiger die Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren eingereicht, ist der Widerspruch des Schuldners für die Zahlstelle [Schuldnerbank] auch dann beachtlich, wenn der Schuldner zugunsten des Gläubigers einen Abbuchungsauftrag erteilt hatte (Aufgabe von BGHZ 72, 343).*)

3. Der Widerspruch des Schuldners gegen eine Belastungsbuchung ist unwiderruflich.*)

4. Der Gläubiger, der trotz eines zu seinen Gunsten erteilten Abbuchungsauftrags seine Forderung im Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens einzieht, hat keinen Schadensersatzanspruch gegen den (vorläufigen) Insolvenzverwalter, welcher der Belastungsbuchung widerspricht.*)

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IBRRS 2011, 4023
Mit Beitrag
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Prospekthaftung bei Lektüre eines Folgeprospekts?

BGH, Urteil vom 27.09.2011 - VI ZR 135/10

Zur Frage der grob fahrlässigen Unkenntnis im Sinne des § 199 Abs. 1 BGB in Prospekthaftungs- und Anlageberatungsfällen, wenn der Anleger im Zusammenhang mit der Anlageentscheidung eines Dritten einen Folgeprospekt gelesen hat.*)

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IBRRS 2011, 3956
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Informationspflichten bezüglich Provisionsvereinbarungen

BGH, Urteil vom 20.09.2011 - II ZR 277/09

Vor dem Abschluss eines Unterbeteiligungsvertrages zu Anlagezwecken ist der Vertragspartner des Kapitalanlegers nur unter besonderen Voraussetzungen verpflichtet, diesen über die Zahlung von Vertriebsprovisionen aufzuklären, die er an einen zugleich für den Anleger beratend tätigen Anlagevermittler leistet.*)

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IBRRS 2011, 3943
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Provisionsvereinbarung oder Rückerstattung der Agio?

BGH, Urteil vom 20.09.2011 - II ZR 4/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3941
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Provisionsvereinbarung oder Rückerstattung der Agio?

BGH, Urteil vom 20.09.2011 - II ZR 11/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3926
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Provisionsvereinbarung oder Rückerstattung der Agio?

BGH, Urteil vom 20.09.2011 - II ZR 39/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3921
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Konkludente Genehmigung im Lastschriftverfahren

BGH, Urteil vom 27.09.2011 - XI ZR 215/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3914
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Schadensrecht - Pflichtverletzung bei Beteiligung an Immobilienfonds

BGH, Urteil vom 22.09.2011 - III ZR 186/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3797
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Abtretbarkeit von Darlehensforderungen an einen "Nichtbank"

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.12.2010 - 3 U 11/10

1. Zur Abtretbarkeit von Darlehensforderungen an einen "Nichtbank".*)

2. Begehrt der Kläger die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus der erteilten Zwangsvollstreckungsklausel neben der Vollstreckungsabwehrklage, so ist die Klauselgegenklage im Berufungsverfaren zulässige Klageart.

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IBRRS 2011, 3627
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Unterbrechung einer aktienrechtlichen Beschlussmängelklage

BGH, Urteil vom 19.07.2011 - II ZR 246/09

1. Eine aktienrechtliche Beschlussmängelklage wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Aktiengesellschaft nur dann nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn der angefochtene Beschluss zu einer Vergrößerung der Insolvenzmasse führt.*)

2. Im Rahmen eines fremdnützigen Verwaltungstreuhandverhältnisses werden dem Treuhänder Stimmrechte eines Dritten, der sein Verhalten mit dem Treugeber abgestimmt hat, nicht nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet.*)

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IBRRS 2011, 3203
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Fehlen der Lastschriftgenehmigung und konkludente Genehmigung

BGH, Urteil vom 26.07.2011 - XI ZR 36/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3189
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Aufklärungspflichtverletzung bei Termingeschäften

BGH, Urteil vom 17.05.2011 - XI ZR 280/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3180
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Aufklärungspflichtverletzung bei Termingeschäften

BGH, Urteil vom 17.05.2011 - XI ZR 352/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3174
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Zivilrecht - Zur konkludenten Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift

BGH, Urteil vom 26.07.2011 - XI ZR 197/10

1. Zur Frage der konkludenten Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift bei Abstimmung zwischen kontoführender Bank und Schuldner hinsichtlich einzelner Lastschriftbuchungen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, BGHZ 186, 269).*)

2. Die Frage, ob eine Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren vom Kontoinhaber konkludent genehmigt worden ist, beantwortet sich nach dem objektiven Erklärungswert seines Verhaltens, für den die spätere Befolgung eines Widerspruchs des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Kontoinhabers durch die Bank nicht maßgeblich ist (im Anschluss an das Senatsurteil vom 1. März 2011 - XI ZR 320/09, WM 2011, 743 Rn. 14).*)

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IBRRS 2011, 3100
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Zu Aufklärungspflichtverletzung durch beratende Banken

BGH, Beschluss vom 19.07.2011 - XI ZR 191/10

1. Zu Rückvergütungen, über die eine anlageberatende Bank einen Kapitalanleger aufklären muss (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 21 ff.).*)

2. Zur Kausalität zwischen einer Aufklärungspflichtverletzung und dem Erwerb einer Kapitalanlage (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 33 ff.).*)

3. Zur schuldhaften Verletzung der Pflicht der anlageberatenden Bank, über Rückvergütungen aufzuklären (Festhalten an Senatsbeschluss vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09, WM 2010, 1694).*)

4. Zur Haftung wegen falscher Darstellung einer Kapitalgarantie.*)

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IBRRS 2011, 3098
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Verfügungsbefugnis einer Kapitalanlagegesellschaft

BGH, Beschluss vom 30.06.2011 - V ZB 200/10

1. Die Verfügungsbefugnis einer Kapitalanlagegesellschaft nach § 31 Abs. 1 InvG ist jedenfalls als Teil des Zustimmungsvorbehalts nach § 26 Abs. 1 Nr. 3 und 4 InvG eintragungsfähig.*)

2. In der Eintragung des Zustimmungsvorbehalts nach § 26 Abs. 1 Nr. 3 und 4 InvG muss die Depotbank genannt werden.*)

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IBRRS 2011, 3029
ImmobilienImmobilien
Aufklärungspflicht der Finanzierungsbank bei arglistiger Täuschung

BGH, Urteil vom 31.05.2011 - XI ZR 90/09

1. Das einen Immobilienerwerb finanzierende Kreditinstitut muss den Darlehensnehmer grundsätzlich nicht von sich aus auf eine im Kaufpreis enthaltene und an den Vertrieb gezahlte Provision hinweisen, sofern diese nicht zu einer so wesentlichen Verschiebung des Verhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der Immobilie beiträgt, dass das Kreditinstitut von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen musste (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 29.6.2010 - XI ZR 104/08, IMR 2010, 440).

2. Ein aufklärungspflichtiger Wissensvorsprung der Finanzierungsbank liegt aber vor, wenn die Bank Kenntnis davon hat, dass der Kreditnehmer von seinem Geschäftspartner oder durch den Fondsprospekt über das finanzierte Geschäft arglistig getäuscht wurde (Senatsurteil vom 29.6.2010 - XI ZR 104/08, IMR 2010, 440).

3. Die die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung der Anleger durch den Vertrieb wird widerleglich vermutet, wenn die Unrichtigkeit der Angaben zum Anlageobjekt objektiv evident ist.

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IBRRS 2011, 3010
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Aufklärungspflichtverletzung bei Termingeschäften

BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 102/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2979
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Aufklärungspflichtverletzung bei Termingeschäften

BGH, Urteil vom 03.05.2011 - XI ZR 374/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2975
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Aufklärungspflichtverletzung bei Termingeschäften

BGH, Urteil vom 03.05.2011 - XI ZR 373/08

Zur Auslegung einer in einem formularmäßigen Schiedsvertrag zwischen einem gewerblichen Terminoptionsvermittler und einem Anleger enthaltenen Klausel über die Geltung des Vertrags für Ansprüche des Anlegers gegen Erfüllungsgehilfen des Vermittlers.*)

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IBRRS 2011, 2950
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Aufklärungspflichtverletzung bei Termingeschäften

BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 103/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2941
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Aufklärungspflichtverletzung bei Termingeschäften

BGH, Urteil vom 17.05.2011 - XI ZR 215/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2924
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Beratungspflichtverletzung in Kapitalanlage als Altersversorgung

BGH, Urteil vom 07.07.2011 - III ZR 90/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2900
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Lastschriftgenehmigung bei Identität von Zahlendem und Empfänger

BGH, Urteil vom 10.05.2011 - XI ZR 391/09

Bei Personenidentität zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger im Einzugsermächtigungsverfahren greift die Zahlstelle aufgrund eines von dem zahlungspflichtigen Kontoinhaber der ersten Inkassostelle erteilten Auftrags auf dessen Konto zu, sodass der Zahlungsvorgang mit vorheriger Zustimmung des Kontoinhabers erfolgt und deswegen von vornherein wirksam ist. Einer Genehmigung der Lastschrift bedarf es in diesem Fall nicht.*)

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IBRRS 2011, 2896
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Aufklärungspflichtverletzung bei Termingeschäften

BGH, Urteil vom 17.05.2011 - XI ZR 299/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2883
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Formgültigkeit einer Schiedsvereinbarung

BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 197/08

Enthält eine Schiedsvereinbarung betreffend Rechtsstreitigkeiten aus einem im Jahr 2004 geschlossenen Vertrag eines ausländischen Unternehmers mit einem inländischen Verbraucher die Wahl ausländischen Rechts, bemisst sich ihre Formgültigkeit in entsprechender Anwendung von Art. 29 Abs. 3 Satz 2 EGBGB aF nach § 1031 Abs. 5 ZPO (Fortentwicklung des Senatsbeschlusses vom 10. Februar 1998 - XI ZR 305/96, BGHR EGBGB (1986) Art. 29 - Schiedsklausel 1).*)

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IBRRS 2011, 2881
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Aufklärungspflichtverletzung bei Termingeschäften

BGH, Urteil vom 17.05.2011 - XI ZR 300/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2871
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Aufklärungspflichtverletzung bei Termingeschäften

BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 592/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2640
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Ermittlung des Börsenwertes von Aktien, Referenzperiode

BGH, Beschluss vom 28.06.2011 - II ZB 2/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2605
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Schadensersatzanspruch gegen Vermögensverwalter

BGH, Urteil vom 31.05.2011 - VI ZR 161/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2604
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Schadensersatzanspruch gegen Anlageberater

BGH, Urteil vom 16.06.2011 - III ZR 200/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2593
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Darlehensrecht - Kontoführungsgebühr für Darlehenskonto in AGB

BGH, Urteil vom 07.06.2011 - XI ZR 388/10

Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts, in denen für die Führung des Darlehenskontos durch das Kreditinstitut ein Entgelt (Kontoführungsgebühr) gefordert wird, unterliegen nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und sind im Bankverkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2011, 2471
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Konkludente Genehmigung von Lastschriftabbuchungen bei Verbrauchern

BGH, Urteil vom 03.05.2011 - XI ZR 152/09

1. Eine konkludente Genehmigung einer Lastschriftabbuchung vom Konto eines Verbrauchers, der wiederkehrende und im Wesentlichen gleichbleibende Forderungen aus Dauerschuldverhältnissen zugrunde liegen, kommt nach den Umständen des Einzelfalls in Betracht.*)

2. Anders als bei einem Unternehmer kann die kontoführende Bank bei einem Verbraucher nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass die Kontobewegungen zeitnah nachvollzogen und überprüft werden. Bei einem Verbraucher muss vielmehr anhand konkreter Anhaltspunkte für die Bank erkennbar sein, dass der Kontoinhaber die Überprüfung vorgenommen hat. Erst dann und nach Ablauf einer angemessenen Überlegungsfrist kann sie davon ausgehen, dass er keine Einwendungen gegen die aus dem Kontoauszug ersichtlichen Buchungen erhebt.*)

3. In der Regel kann die Bank aber spätestens dann, wenn der Verbraucher bei monatlichen und im wesentlichen gleich hohen Lastschriftabbuchungen bereits die Mitteilung von zwei Folgeabbuchungen erhalten hat, davon ausgehen, dass in Bezug auf die mindestens zwei Monate zurückliegende Abbuchung keine Einwendungen erhoben werden.*)

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IBRRS 2011, 2469
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Konkludente Genehmigung von Lastschriftabbuchungen in Insolvenz

BGH, Urteil vom 03.05.2011 - XI ZR 155/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2468
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Konkludente Genehmigung von Lastschriftabbuchungen bei Verbrauchern

BGH, Urteil vom 03.05.2011 - XI ZR 362/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2467
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Aktienrecht - Prdukhaftungsrisiko bei Platzierung von Altaktien an der Börse

BGH, Urteil vom 31.05.2011 - II ZR 141/09

1. Mit der Übernahme des Prospekthaftungsrisikos durch die Gesellschaft bei der Platzierung von Altaktien an der Börse werden entgegen § 57 Abs. 1 Satz 1 AktG Einlagen an den Altaktionär zurückgewährt, wenn dieser die Gesellschaft nicht von der Prospekthaftung freistellt.*)

2. Die Pflicht zur Rückgewähr der entgegen § 57 AktG erhaltenen Leistung durch Übernahme der Prospektverantwortung begründet einen Anspruch der Aktiengesellschaft gegen den Altaktionär auf Freistellung.*)

3. Ein herrschendes Unternehmen ist nach § 317 Abs. 1 Satz 1 AktG zum Schadensersatz verpflichtet, wenn es die Platzierung der Altaktien einer Tochtergesellschaft ohne Nachteilsausgleich veranlasst.*)

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IBRRS 2011, 2412
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Prospektmangel, Haftung für Bankdarlehen des Fonds

BGH, Urteil vom 17.05.2011 - II ZR 123/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2395
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Prospektmangel, Haftung für Bankdarlehen des Fonds

BGH, Urteil vom 17.05.2011 - II ZR 202/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2323
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Beschwerde gegen Aussetzung KapMuG-Verfahrens, Prospekthaftung

BGH, Beschluss vom 17.05.2011 - XI ZB 2/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2321
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Ausl. Broker und dt. Vermittler bei vorsätzlicher Schädigung

BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 216/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2316
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Ausl. Broker und dt. Vermittler bei vorsätzlicher Schädigung

BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 279/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2306
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Ausl. Broker und dt. Vermittler bei vorsätzlicher Schädigung

BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 278/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2289
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Ausl. Broker und dt. Vermittler bei vorsätzlicher Schädigung

BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 22/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2251
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Ausl. Broker und dt. Vermittler bei vorsätzlicher Schädigung

BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 157/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2211
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Aktienrecht - Jährliche Ausgleichszahlungen des Minderheitsaktionärs

BGH, Urteil vom 19.04.2011 - II ZR 237/09

1. Ein Minderheitsaktionär hat weder ganz noch teilweise einen Anspruch auf Zahlung des festen Ausgleichs für ein Geschäftsjahr, wenn der Beschluss, die Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär zu übertragen, vor dem Entstehen des Anspruchs auf die Ausgleichszahlung in das Handelsregister eingetragen wird.*)

2. Der Anspruch auf die Zahlung des jährlichen festen Ausgleichs entsteht als regelmäßig wiederkehrender Anspruch jedes Jahr mit dem Ende der auf ein Geschäftsjahr folgenden ordentlichen Hauptversammlung der abhängigen Gesellschaft neu, soweit im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugunsten der außenstehenden Aktionäre nichts anderes vereinbart ist.*)

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IBRRS 2011, 2210
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Zivilrecht - Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung

BGH, Urteil vom 05.05.2011 - III ZR 84/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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